9904_Verkehrssicherung
Vordorf, Neuordnung TW-TL Rethen-Adenbüttel
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt [Bild] Leistungsverzeichnis Projekt: Netz 2026.22 Adenbüttel - Rethen - TW-TL & TW-HL,1.BA Bauherr: Wasserverband Gifhorn, Nordhoffstraße 2A, 38518 Gifhorn Stand: 03.06.2026 Übersichtsplan [Bild]
Deckblatt
Anlagenverzeichnis Anlagenverzeichnis Boden- und Schadstoffgutachten Luftbildauswertung Formstückpläne / Bauwerkszeichnungen Ausführungspläne behördliche Genehmigungen Umleitungskonzept
Anlagenverzeichnis
Baubeschreibung Ortslage Die Maßnahme liegt im Bereich der Samtgemeinde Papenteich (Landkreis Gifhorn, NI). Die Arbeiten umfassen die Neuordnung der TW-HL in der Ortschaft Rethen, Fallerslebenr Straße. Umfang der Baumaßnahme Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Erneuerung/Herstellung von: ca. 350m PE-TS d225, SDR 11, PN 16, in offener BW2x Anbindung der Leitung an den Bestand.Einbau von 3 Formstückpunkten DN200Rückbau eines UHÜbernahme von 14 Hausanschlüssen mit Verlegung von mind. 7,00m HA-Leitung/Stk Umstände auf dem Gelände der Baustelle gem. § 2 Abs. 4 BauStellV Besonders gefährliche Arbeiten gem. Anhang II: Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 oder 4 Biostoffverordnung: keineGefährliche Stoffe und Gemische:Asbest in Form von AsbestzementrohrenBelastung im Boden gem. Baugrundgutachten, hier vor allem anthropogene Beimengungen und Recygling- / SchlackematerialBelastung aufzunehmende Asphaltflächen: Asphaltprobe "Fahrbahn F6" enthält PAK > 25 mg/kg   Phenolindex £ 0,1mg/l,, Verwertungsklasse B "gefährlicher Abfall" Asphaltprobe "Fahrbahn F10" Asbest bei  nachgewiesen, 0,009% Massenanteile somit innerhalb der erlaubten Menge und als nicht "gefährlicher Abfall" ausgewiesen Teile des Baugrundgutachtens sind geschwärzt, da dieses Baugrundgutachten auch Bereiche Betrachtet, welche bei diesem Bauabschnitt nicht ausgeführt werden. Alle für diesen Bauabschnitt relevanten Untersuchungen sind in dem Baugrundgutachten ersichtlich. Besonderheiten Die Arbeiten sind zwingend bis zur 44.KW 2026, hier der 30.10.2026 abzuschließen! Vor Inkrafttreten der beschrankten Umleitungsstrecke sind die Schlaglöcher im Bereich der beschrankten Sonderumleitung für die VLG und die Landwirtschaft, auszubessern! Es handelt sich um 4 Stellen von Höhe Umspannwerk bis zur befestigten Straße "Höhe" am Ortseingang Rethen. Die Rohrverlegearbeiten sind von der Straße "Am Kamp" bei P001 zu beginnen und in Richtung P006 auszuführen! Bauzeit/Bauzeitenplan Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber fünf Werktage nach Auftragserteilung einen detailierten Bauzeitenplan vorzulegen. Dieser wird Vertragsbestandteil. Muss vom geplanten Bauablauf oder vom Bauzeitenplan abgewichen werden, ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Ein angepasster Bauzeitenplan ist von diesem freizugeben. Materialbeschaffung Das Material ist nach Auftragserteilung so zu bestellen, dass es zu keinen baulichen Verzögerungen Aufgrund von nicht rechtzeitigen Materiallieferungen kommt. Lagerungs- und Baustelleneinrichtungsflächen Flächen für die Baustelleneinrichtung und die Lagerung können Wasserverband nicht zur Verfügung gestellt werden und sind durch den Auftragnehmer selbst zu beschaffen. weitere Angaben zur Baustelle Trinkwasser kann über ein Standrohr aus dem Netz des Wasserverbandes entnommen werden. Es dürfen nur Standrohre des Wasserverbandes verwendet werden. Das Standrohr ist gegen Kaution beim Wasserverband Gifhorn auszuleihen. Der Anschluss der Trinkwasserleitung eines Toilettencontainers an eine vorhandene Trinkwasserhausanschlussleitung ist nach Rücksprache mit dem Wasserverband möglich. Gleiches gilt für die Einleitung des Abwasser aus einem Toilettencontainer in die öffentliche Kanalisation. Sämtliche Kosten, die für die Herstellung und den Rückbau der Anschlüsse entstehen, trägt der Auftragnehmer. Baustrom kann durch den Wasserverband nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Herstellung eines Baustromanschlusses ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Boden- und Grundwasserverhältnisse sind dem beiliegenden Gutachten zu entnehmen. Hieraus geht auch eine eventuelle Belastung mit Schadstoffen hervor. Das Ergebnis der Luftbildauswertung in Bezug auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ist den Verdingungsunterlagen beigefügt. Eine aus der Luftbilderauswertung hervorgehende Kriegseinwirkung ist in diesem Bereich nicht erkennbar.
Baubeschreibung
1. Vorbemerkungen Allgemein Allgemein Arbeiten gemäß Vorschriften/ VOB Die Sicherung der Baustelle und die Durchführung aller Arbeiten sind gemäß den geltenden Vorschriften und der VOB durchzuführen. Sämtliche Vorschriften und Richtlinien sind in ihrer zum  Ausführungszeitpunkt gültigen Fassung anzuwenden. Alle durch den Wasserverband beauftragten Arbeiten sind fachgerecht und nach den derzeit allgemein gültigen Regeln der Technik auszuführen. Aufgrabungsmeldungen Vor Beginn der Arbeiten sind die zuständige Gemeinde oder Stadtverwaltung und der Wasserverband durch den Auftragnehmer über den Beginn und Umfang der Arbeiten per E-Mail zu informieren (Aufgrabungsmeldung). Bei Rohrbrüchen innerhalb der Arbeitszeit muss die Aufgrabungsmeldung spätestens 2 Stunden nach der mündlichen Beauftragung durch den Auftragnehmer erfolgen. Außerhalb der Arbeitszeit muss die Aufgrabungsmeldung am nächsten Werktag bis 8.30 Uhr erfolgt sein. Bauablauf Muss vom geplanten Bauablauf oder vom Bauzeitenplan abgewichen werden, ist der Auftraggeber-Vertreter unverzüglich zu benachrichtigen. Eventuelle Verzögerungen auf Grund mangelnder Koordination von Arbeiten durch den Auftragenhemr werden nicht vergütet und gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Aufmaße Für das Tiefbauaufmaß Druckrohrhauptleitung müssen vom Auftragnehmer folgende Unterlagen (Standardvordrucke des WVGF für 1) bis 7)) erstellt werden: 1) Formstückplan der neu eingebauten Armaturen. 2) Aufmaßblatt mit Skizze der abzurechnenden Oberflächen. 3) Aufmaßblatt mit Skizze der neu eingebauten Armaturen mit Einmessung zu Grundstückgrenzen oder Häusern. 4) Datenblatt "Datenerfassung Hydranten". 5) Datenblatt „Verdichtungsprotokoll", falls erforderlich 6) falls erforderlich Datenblatt „Suchschachtung" 7) Fotos von der Baugrube mit den neu eingebauten Armaturen, Verbau und Besonderheiten. Von jedem sanierten Schieberkreuz/Hydranten oder bei Rohrbrüchen müssen mindestens vier Fotos hergestellt werden. Die Fotos sind in verschiedenen Ansichten zu erstellen: Schild oder Auftrag mit Namen, Ortsbezug und Ausführungsdatum der Sanierung Ansicht aller eingebauten FormstückeAnsicht der offenen Baugrube Ansicht nach Oberflächenwiederherstellung Die Fotos sind gemeinsam mit dem Aufmaß in digitaler Form dem Auftraggeber zu übergeben. Das jeweilige HL-Foto ist wie folgt zu benennen: Auftragsnummer, Ort, Straße, Punkt-Nr., Art der Arbeit (Schieber wechseln, UH ausbauen usw.) a)Auftragsnummer, Ort, Straße, Punkt-Nr., Art der Arbeit (Schieber wechseln, UH ausbauen usw.) b)Auftragsnummer, Ort, Straße, Punkt-Nr., Art der Arbeit (Schieber wechseln, UH ausbauen usw.) c)Auftragsnummer, Ort, Straße, Punkt-Nr., Art der Arbeit (Schieber wechseln, UH ausbauen usw.) d) Für das Tiefbauaufmaß Druckrohrhausanschlüsse müssen vom Auftragnehmer folgende Unterlagen (Standardvordrucke des WVGF) erstellt werden: Skizze im Blanko-GIS Auszug1 x Massenzusammenstellung1 x Materialabmeldung, bei jeder Materialabmeldung muss zwingend eine fortlaufende Nummer für die jeweilige Materialabmeldung angegeben werden. Fotodokumentation Hausanschluss Von jedem sanierten Hausanschluss werden mindestens sechs Fotos in digitaler Form vom Auftragnehmer hergestellt. Die Fotos sind in verschiedenen Ansichten zu erstellen. Bei Teilsanierungen brauchen nur die entsprechenden Fotos angefertigt werden. Schild oder Auftrag mit Namen, Ortsbezug und Ausführungsdatum des sanierten Hausanschlusses.Ansicht des Trassenverlaufs in Richtung Gebäude.Ansicht des Trassenverlaufs in Richtung Anschluss an die Hauptleitung.Ansicht der Leitungseinführung außen am Gebäude.Ansicht der Leitungseinführung im Gebäude.Ansicht nach Oberflächenwiederherstellung Das jeweilige HA Foto ist wie folgt zu benennen: Auftragsnummer, Ort, Straße, Hausnummer, Art der Arbeit (Teil1 usw.) a) Auftragsnummer, Ort, Straße, Hausnummer, Art der Arbeit (Teil1 usw.) b)Auftragsnummer, Ort, Straße, Hausnummer, Art der Arbeit (Teil1 usw.) c)Auftragsnummer, Ort, Straße, Hausnummer, Art der Arbeit (Teil1 usw.) d)Auftragsnummer, Ort, Straße, Hausnummer, Art der Arbeit (Teil1 usw.) e)Auftragsnummer, Ort, Straße, Hausnummer, Art der Arbeit (Teil1 usw.) f) Die Übermittlung der Massenzusammenstellung erfolgt im GAEB X.31 Format. Andere Formate als X.31 sind nicht zugelassen und können nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber akzeptiert werden. Mengen müssen in den Mengenermittlungen für jede gestellte Rechnung einzeln ermittelt und übertragen werden. Eine kumulative Mengenerfassung und Übermittlung sind nicht gestattet. Die Einmessung über Entricon wird von dem Auftraggeber beauftragt, ist aber auf der Baustelle im Zuge des Baufortschritts durch die Baufirma zu koordinieren. Die vorgenannten Punkte sind in der Einheitspreiskalkulation der einzelnen Positionen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Die kompletten Tiefbauaufmaße sind nach Fertigstellung der einzelnen Punkte innerhalb von 5 Werktagen an den Auftraggeber in digitaler Form zu übergeben (per Cloudlösung vom Auftraggeber oder Mail). Dabei ist sicherzustellen, dass die Übertragung und Speicherung der Daten den Anforderungen der DSGVO entspricht. Personenbezogene Daten (z. B. Hausnummern, Namen) sind vor der Weitergabe zu anonymisieren oder zu schwärzen, sofern keine Einwilligung vorliegt. Bei größeren Baumaßnahmen muss das Aufmaß vom Auftragnehmer bereits im Zuge des Baufortschrittes angefertigt und weitergeführt werden. Der Auftraggeber-Vertreter wird insbesondere Kabel- und Leitungskreuzungen, die Maße von Baugruben und Verbau usw. regelmäßig vor Ort überprüfen und im Aufmaß vorab bestätigen. Ausgebaute Materialien Anfallende Stoffe wie z.B. ausgebaute Armaturen, Rohre, Schachtbauwerke, sämtliche nicht wiederverwendbare Schüttgüter usw. gehen in das Eigentum des Auftragnehmers (außer AZ-Müll) über und sind fachgerecht zu entsorgen, sofern nicht anders beschrieben. Dies ist in der Einheitspreiskalkulation zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet. Ausgenommen hiervon sind geringe Mengen von Material das wiederverwendet werden kann (z.B. bei kurzer Einbauzeit, vom Auftraggeber beanspruchtes Material) oder Materialien die im Rahmen der Qualitätssicherung überprüft werden sollen. Baustellenabsperrung Sämtliche benötigte Baustellenbeschilderungen und Absperrungen zur Sicherung von Rohrgräben, Baugruben usw. sind vom Auftragnehmer zu liefern, aufzubauen, vorzuhalten und nach Beendigung der Baumaßnahme wieder zu entfernen. Ebenso ist das Liefern, Aufstellen, die Vorhaltung und das Abräumen von Verbotsschildern aller Art zur Regelung des Verkehrs vom Auftragnehmer auszuführen. Dies ist in der Einheitspreiskalkulation mit zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet. Baustellenreinigung Durch Baufahrzeuge verschmutzte Fahrbahnen sind täglich zu reinigen. Die Aufwendungen für Reinigungsarbeiten und die Wiederherstellung der genutzten Flächen sind in die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses mit einzurechnen. Kommt es zu Staubentwicklung durch die Bauarbeiten, so hat der Auftragnehmer diese unaufgefordert und ohne besondere Vergütung zu minimieren. Baustellentagebuch Es ist immer ein Baustellentagebuch zu führen. Dieses muss immer vor Ort sein! Das Baustellentagebuch ist wöchentlich zur Unterschrift vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zu übergeben. Das Baustellentagebuch muss alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können: Wetter, TemperaturenZahl, Art und Arbeitszeit der auf der Baustelle beschäftigten Personen, Maschinen und GeräteArt, Ort und Umfang der geleisteten Arbeiten mit wesentlichen Angaben über den BaufortschrittBehinderung und Unterbrechung der ArbeitenArbeitseinstellung mit Angabe der GründeUnfälle u. sonstige wichtige VorkommnisseNachweis der Kontrolle der Verkehrssicherungangelieferten Baustoffe in Art und Volumen.Das Baustellentagebuch dient als Abrechnungsgrundlage und ist den Aufmaßen beizulegen. Belastungsfähigkeit von Untergründen Sämtliche Transporte sind der Belastungsfähigkeit des Untergrundes anzupassen. Durch Nichtbeachtung entstehende Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Bestandsdokumentation Alle Schäden an den vorhandenen Anlagen, Oberflächen und Bauwerken neben der Baugrube, die durch die Bautätigkeit entstehen, gehen voll zu Lasten des Auftragnehmers. Auch zur Eigensicherung des Auftragnehmers ist daher von diesem gemäß § 3 Abs. 4 VOB/B unmittelbar vor Baubeginn eine Dokumentation dieser Objekte anzufertigen und vor Baubeginn dem Auftraggeber-Vertreter zu übergeben. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die Dokumentation ist in die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Die Beschädigung von Straßenanlagen, Bauwerken und Oberflächen durch - die Aufnahme von zwischengelagerten Bodenaushub und - der Belastung/Nutzung durch Baugeräte muss vermieden werden. Erforderliche Wiederherstellungen und/oder Reparaturen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Gehwege dürfen nicht durch schweres Gerät (Geräte über 2 Tonnen Gesamtgewicht) befahren werden. Fertigung Beim Trennen jedweder Trinkwasserleitung ist das Zurücklaufen des austretenden Wassers durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Die Rohrleitungen und Formstücke sind betriebsfertig zu verlegen. Bei jeder Unterbrechung der Montagearbeiten am Rohrstrang sind Öffnungen (z.B. Rohrenden) fachgerecht zu verschließen. Dies gilt auch für bestehende Leitungen im Zuge von Einbindungsarbeiten. Dies wird nicht separat vergütet. Beim Trennen von Abwasserleitungen ist das austretende Abwasser abzusaugen und fachgerecht zu entsorgen. Das Eindringen in Fremdleitungen und das Erdreich ist zu verhindern. Geotechnische Untersuchungen und Schadstoffuntersuchung Die geotechnischen Untersuchungen und Schadstoffuntersuchungen sind zwingend zu beachten. Dadurch wird diesen jedoch keine unabdingbare Vorrangigkeit eingeräumt. Die Empfehlungen der Untersuchungen wurden in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses berücksichtigt. Sollte der Auftragnehmer von diesen Empfehlungen abweichen, trägt er das alleinige Risiko sämtlicher damit verbundener Folgeschäden und Mehrkosten! Die Angaben der Baubeschreibung und Vorbemerkungen sind zwingend zu beachten. Sofern nicht anders beschrieben, sind alle rückzubauenden Stoffe zur Verwendung des Auftragnehmers von der Baustelle zu entfernen. Grenzsteine Die Lage evtl. vorhandener Grenzsteine bzw. Grenzpflöcke muss vor Baubeginn vom Auftragnehmer protokolliert werden. Die Wiedereinmessung und das Setzen verloren gegangener Grenzvermarkungen geht zu Lasten des Auftragnehmers. Das Sichern der Grenzsteine bzw. Grenzpflöcke, z.B. mit KG-Rohren, obliegt daher dem Auftragnehmer und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Lieferscheine Als Nachweis für neu gelieferte und eingebaute Stoffe (Bitu, Beton, Mineralgemisch, RSS-Flüssigboden, Formstücke, Rohrmaterial usw.) sind sämtliche Lieferscheine und Wiegekarten mindestens einmal wöchentlich dem Auftraggeber-Vertreter zur Unterzeichnung vorzulegen. Eine Kopie der Lieferscheine und der Wiegekarten ist dem jeweiligen Aufmaß beizufügen. Neue Lieferscheine, welche erst zur Schlussrechnung vorgelegt werden, können als Abrechnungsgrundlage und Massennachweis nicht mehr anerkannt werden. Nur vom Auftraggeber unterzeichnete Lieferscheine werden bei den Rechnungen anerkannt! Material Sofern nicht anders angegeben, beinhalten sämtliche Materialpositionen sowohl die Lieferung als auch die Montage und den Einbau der Materialien. Die Materialien/ Materialspezifikationen sind in den nachfolgenden Vorbemerkungen aufgeführt. Der Auftragnehmer hat für eine ordnungsgemäße Zwischenlagerung des Materials zu sorgen. Eine entsprechende Besorgung von Lagerplätzen für Material, Schüttgüter, Bodenzwischenlagerung und Baustelleneinrichtung wird dem Auftragnehmer durchgeführt. Grundsätzlich sind vor dem Einbau von Materialien aller Art, sämtliche Prüfungszeugnisse vorzulegen. Sämtliches Rohrleitungsbaumaterial muss DVGW zugelassen sein. Die Kosten hierfür sind in die dafür vorgesehenen Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Müllabfuhr Mülltonnen, gelbe Säcke etc. sind bei einer evtl. Unerreichbarkeit der Grundstücke für die Entsorgungsfahrzeuge an einen Sammelpunkt zu verbringen, damit eine fachgerechte Entsorgung durch das jeweilige Entsorgungsunternehmen erfolgen kann. Der Aufwand für diese Leistung ist in die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Rechnungslegung Es sind regelmäßig Abschlagsrechnungen entsprechend des Baufortschrittes zu stellen. Die Frist zur Einreichung der Schlussrechnung richtet sich nach VOB Teil B, § 14 Abs. 3. Die Rechnungslegung hat inklusive der Übergabe aller Unterlagen zu erfolgen, die zur ordnungsgemäßen Prüfung der Rechnung notwendig sind. Baustoffe, die nicht über Lieferscheine belegt werden können, werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber vergütet. Sollte fristgerecht keine prüfbare Schlussrechnung durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber übergeben werden, wird VOB Teil B, § 14 Abs. 4 angewendet. Schließung Oberflächenaufbruch Bei Kleinbaustellen sind die bituminösen Oberflächenbefestigungen spätestens 5 Werktage nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen. Bei größeren Baustellen muss der Einbau ebenfalls kurzfristig (5 Tage) nach Beendigung der Arbeiten in den jeweiligen Teilbereichen erfolgen. Schutzbereiche und Objekte Bereits vorhandene Einfriedungen und Gebäude der angrenzenden Grundstücke sind vor Beschädigung zu schützen und es ist in deren Bereich besonders sorgfältig zu arbeiten. Daraus resultierende Mehrkosten sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Im Baubereich befindliche zu erhaltende Bäume sind besonders vor Schäden zu schützen. Die Kronen- und Wurzelbereiche der Bäume sind von Baumaterialien und Baucontainern freizuhalten. Tiefbauarbeiten im Wurzelbereich von bestehenden Bäumen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers vorgenommen werden. Die Tiefbauarbeiten sind von Hand auszuführen. Wurzeln dürfen nicht abgerissen, gequetscht oder beschädigt werden. Freigelegte Wurzeln sind vor dem Austrocknen zu schützen. Während der Bautätigkeit ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen –Richtlinie für die Anlage von Straßen, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen, RAS-LG4“und das DVGW Regelwerk GW 125 "Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen" genauestens einzuhalten. Daraus resultierende Mehrkosten werden nicht gesondert vergütet und sind einzukalkulieren.. Bei der Durchführung aller Bauleistungen ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen zu beachten. Dies ist u.a. durch die Beachtung der Baumaschinenlärmverordnung (15. BImschVO vom 10.11.1986, BGBl. I, S. 1729 –in der gültigen Fassung) zu erreichen. Zum weitergehenden Schutz der Anwohner vor Baulärmgeräuschemissionen sollten bei der Ausführung der Tiefbauarbeiten lärmarme Bauverfahren angewandt werden. Der Einsatz lärmarmer Baumaschinen, die den Anforderungen des RAL UZ 53 (Umweltzeichen) entsprechen, wird empfohlen. Sämtliche Leistungen sind so auszuführen und abzusichern, dass jede Verunreinigung von Boden, Schichten- und Grundwasser unterbleibt. Spezielle Schulungsnachweise Für den Übergang auf AZ-Rohr werden ausschließlich Kupplungen und Flanschadapter der Firma Friatech/Aliaxis eingesetzt. Die Montage der Kupplungen und Flanschadapter darf nur durch geschulte Mitarbeiter des Auftragnehmers erfolgen. Die Schulung erfolgt kostenlos durch einen Mitarbeiter der Firma Friatech. Ein Schulungsnachweis ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Stundenlohnarbeiten Der Ansatz von Stunden ist grundsätzlich vor Anfall mit dem Auftraggeber abzustimmen und von diesem freizugeben. Entsprechende Stundenzettel sind zwingend spätestens am darauf folgenden Werktag vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des ermittelten Verrechnungslohnes aus dem Formblatt 221 zur Ermittlung der Zuschlagskalkulation des Vergabehandbuches. Hier ist der Verrechnungslohn aus Tabelle1, Zeile 1.6 gemeint. Die Zuschläge aus Tabelle 2 finden bei der Abrechnung nach Stunden keine Anwendung. Verkehrsbrücken Falls Überbrückungsflächen der Baugrube für schweren Straßenverkehr erforderlich werden, ist die Baugrubenaussteifung im Bereich der Verkehrsbrücken statisch zu überprüfen. Über die Standsicherheit der Verkehrsbrücken ist auf Verlangen des Auftraggeber-Vertretera der statische Nachweis zu führen. Die Kosten hierfür werden gemäß der Position des Leistungsverzeichnisses vergütet. Sollten aufgrund des Verkehrsaufkommens Verkehrsbrücken notwendig sein, sind diese Notwendigkeiten dem Auftraggeber vor Ausführung anzuzeigen und von diesem schriftlich freizugeben! Die Freigabe ist dem Aufmaß beizulegen! Zuwegung Der Zugang zu den Anliegergrundstücken ist jederzeit zu gewährleisten. Für die Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge ist ständig ein mindestens 3,00 m breiter Fahrstreifen frei zu halten.
1. Vorbemerkungen Allgemein
2. Vorbemerkungen Aufnahme und Herstellung von Oberflächen Aufnahme und Herstellung von Oberflächen Allgemein Sämtliche Massen von Schüttgütern werden in verdichtetem Zustand abgerechnet. Betonbordstein, Betonplatten, Betonrinnen- und Pflastersteine Alle für Steinsetz- und Pflasterarbeiten gelieferten Fertigbetonmaterialien müssen folgende DIN EN und Eigenschaften erfüllt werden: Bordsteine: Betonhochbordsteine Profil HxB 15x25 und 15x30 nach DIN EN 1340 u. DIN 483, Qualität DIT, Farbe Grau Rinnen- und Pflastersteine: Pflastersteine nach DIN EN 1338 Qualität DI Diagonale kleiner oder gleich 300mm, Farbe Grau, ohne Fase, Pflastersteine nach DIN EN 1338 Qualität DIK Diagonale größer 300mm, Farbe Grau, ohne Fase Platten: Platte aus Beton DIN EN 1339 Qualität DILPU25, Farbe Grau, ohne Fase Einbau Mineralgemisch Ist unter Pflasterflächen in Gehwegen kein fachgerechter Unterbau vorhanden, wird grundsätzlich beim Verfüllen der Baugrube unter der Pflasterfläche kein Mineralgemisch eingebaut. Ausnahmen sind Grundstückseinfahrten oder Parkplatzflächen. Lieferung von Schüttgütern Sämtliche Schüttgüter hat der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen. Es darf nur unbelastetes Material mit der EBV-Zuordnung BM-0 verwendet werden. Grundsätzlich werden bei Schotter- und Frostschutzschüttgütern folgende Materialien gefordert: Naturstein, Brechkorngemisch nach ZTV SoB-StB in Verbindung mit der TL SoB-StB. Die Schlagzertrümmerungswerte des Gesteins müssen mindestens SZ18 haben. Bei Frost- und Schottertragschichten sind folgende Bedingungen zusätzlich zu erfüllen:Körnung 0/32 mm, Kornanteil unter 0,063 mm bis max. 5 Gew.-v.H.Korn größer 2 mm = FelsgesteinKorn bis 2 mm = Natur-und BrechsandBettungsmaterial: Edelbrechsand/Edelsplitt nach ZTV Pflaster- StB.Der Einbau von gebrochenem Recyclingmaterial, egal welcher Art, ist nicht zugelassen! Pflaster- und Steinsetzarbeiten Sämtliche Pflaster- und Steinsetzarbeiten müssen nach den in den BVB aufgeführten Normen und Richtlinien ausgeführt werden. Ersatzmaterial für fehlendes oder beschädigtes Material ist zu liefern. Dies ist in die dazugehörigen Positionen einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. Pflasterschnitte an vorhandenem Pflaster, welches wieder eingebaut wird, sowie an Pflaster, welches beschädigtes und fehlendes Material ersetzt, sind auszuführen und in die Pflasterposition mit einzukalkulieren. Bei Neuverlegung werden Pflasterschnitte und Verlag separat vergütet. Unbrauchbares Material geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist fachgerecht zu entsorgen. Bei sämtlichen Steinsetzarbeiten mit Frischbeton sind die Arbeiten in Beton C25/30 XF2 W/Z 0,55(LP) und nach DIN 18318 auszuführen. Es sind sämtliche Lieferscheine einzureichen. Diese sind Abrechnungsgrundlage aller Steinsetzarbeiten mit Frischbeton. Wenn keine Lieferscheine für den Beton eingereicht werden, wird die entsprechende Position als mangelhaft angesehen und nicht vergütet bis der Mangel durch Neuverlegung mit Beibringung des Lieferscheins behoben ist oder durch die Beibringung des Originallieferscheins die Mangelfreiheit nachgewiesen wird. Verbindliche Einbaugewichte Soweit Einbaumengen nicht nach Gewicht/Wiegescheinen ausgeschrieben wurden, werden für den Materialnachweis der Baustoffe folgende Einbaugewichte verbindlich zugrunde gelegt: lose          verdichtet a) Oberboden = 1,450 t/m³ 1,630 t/m³ b) Füllsand = 1,700 t/m³ 2,000 t/m³ c) Füllkies = 1,700 t/m³ 2,000 t/m³ d) Frostchutz = 1,850 t/m³ 2,220 t/m³ d) Mineralgemisch = 1,850 t/m³ 2,220 t/m³ e) Bodenaushub = 1,750 t/m³ 2,187 t/m³ f) Asphalttragschicht = ------ 2,300 t/m³ g) Asphaltbinder = ------ 2,400 t/m³ h) Asphalttragdeckschicht = ------ 2,500 t/m³ i) Asphaltbeton = ------ 2,500 t/m³
2. Vorbemerkungen Aufnahme und Herstellung von Oberflächen
3. Vorbemerkungen Erd- und Tiefbauarbeiten, Verbau Erd- und Tiefbauarbeiten, Verbau Allgemein Sämtliche Bodenmassen werden in verdichtetem Zustand abgerechnet. Baugrubentiefe Die Baugrubentiefen ergeben sich aus der Differenz von Oberkante Gelände und Unterkante untere Bettung. Bodenaustausch Über Art und Umfang von Bodenaustausch ist vor Beginn der Arbeiten das Einvernehmen des Auftraggebers einzuholen. Erst nach Freigabe durch den Auftraggeber dürfen diese Arbeiten durchgeführt werden. Die Begründung ist im Tagesbericht der Tiefbaukolonne und auf dem Tiefbauaufmaß einzutragen. Der Originallieferschein des Austauschbodens ist dem Tiefbauaufmaß beizulegen. Abrechnungsgrundlage ist die lichte Rohrgrabenbreite nach DIN EN 1610, abzüglich Leitungen und dergleichen mit einer Querschnittsfläche ≥0,1 m² und Bauwerkskörpern über 1 m³ Einzelgröße. Die Tiefe für den Bodenaustausch wird bei einem gemeinsamen Aufmaß ermittelt. Bodenverdrängungsverfahren mit Bodendurchschlagsrakete Das Bodenverdrängungsverfahren ist nach der DWA-A 125 bzw. GW 304 Rohrvortrieb auszuführen. Erdbau und Verbau Rohrleitungsgräben, Baugruben und Verbau sind nach DIN 18300, DIN 18303, DIN 4124, DIN EN 1610 und den geltenden UVV der Berufsgenossenschaft/TBG herzustellen. Bei der Lagerung von Bodenaushub auf Rasenflächen muss diese mit einer Folie abgedeckt werden. Dies wird nicht gesondert vergütet. Verbauarbeiten erfolgen derart, dass der Auftragnehmer für die Sicherheit der Arbeiten jederzeit die volle Verantwortung trägt. Der Verbau wird immer bei gestörten Bodenverhältnissen sowie ab einer Baugrubentiefe von 1,25 m und allen Verkehrsarten (gemäß den o.g. Vorschriften) verlangt. Der Verbau ist bis 10 cm über der Geländeoberfläche einzubauen. Es darf nur Verbau eingesetzt werden, der von der TBG zugelassen ist. Der Verbau muss gegenüber durchdringendem Bodenmaterial dicht sein. Einstürze und Hohlraumbildungen sind zu vermeiden. Gegebenenfalls müssen diese fachgerecht unterfüttert werden. Um unnötigen Bodenaustausch zu vermeiden, ist bei starkem Regen der Bodenaushub mit einer Folie abzudecken. Dies wird nicht separat vergütet. Abgerechnet wird nach einem gemeinsamen Aufmaß. Bei folgenden angetroffenen Böden kann alternativ zum Regelverbau (Boxenverbau) eine alternative Verbauart nach Freigabe durch den Auftraggeber gewählt werden: - fließende Böden und Grundwasser: Kanaldielen - fließende Böden: Kanaldielen/Gleitschienenverbau Handschachtung Die Baugruben und Rohrgräben müssen teilweise in Handschachtung hergestellt werden. Im Bereich von Fremdleitungen muss nach Angaben des Betreibers gearbeitet werden. Die Handschachtung in diesem und im privaten Bereich kann bis zu 100 % betragen! Die Handschachtung wird nicht gesondert vergütet und ist in der Einheitspreiskalkulation zu berücksichtigen. Die Erschwernis durch Handschachtung im Bereich von Einfriedungen, Hindernissen, Fremdleitungen, des Kanals und der Trinkwasserleitungen sind in der Einheitspreiskalkulation zu berücksichtigen. Ist der Erdaushub wiederverwendbar, so wird dieser wieder eingebaut. Handschachtung wird nur in Sonderfällen (z.B. in Gebäuden, zusätzliche Arbeiten) vergütet. Dies muss vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber telefonisch mitgeteilt werden. Erst nach Freigabe durch den Auftraggeber darf diese Handschachtung ausgeführt werden. Die Begründung für die zusätzliche Handschachtung ist im Tagesbericht der Tiefbaukolonne und auf dem Tiefbauaufmaß einzutragen. Zusätzliche Handschachtung wird über die entsprechende Position abgerechnet. Kabel und Leitungen Sämtliche Planwerke aller Ver- und Entsorger sind vor Baubeginn zu beschaffen. Die Sicherung dieser Leitungen und Kabel wird über die entsprechenden Positionen vergütet! Evtl. Kabel- und/ oder Leitungskreuzungen sowie parallel zur Baugrube/Rohrgraben verlaufende Kabel und/oder Leitungen, welche nicht oder anders in den Leitungsplänen der Versorger eingezeichnet sind, sind dem Auftraggeber unmittelbar anzuzeigen. Sollte der Auftraggeber-Vertreter nicht vor Ort sein, sind diese durch Fotos (Digitalkamera) zu dokumentieren und dem Aufmaß beizufügen. Dies ist in die Positionen der Kabel- und Leitungskreuzungen einzukalkulieren. Für Schäden aller Art, die bei den Bauarbeiten an den Kabeln und Leitungen entstehen, haftet der Auftragnehmer. Rohrgräben Die Rohre sind in einem nach DIN EN 1610 hergestellten Rohrgraben zu verlegen. Die in den DINs angegebenen Rohrgrabenbreiten sind Abrechnungsmaße. Sie sind als lichte Mindestgrabenbreiten (Rohraußendurchmesser + Arbeitsraum) zu verstehen. Wenn der Auftragnehmer aus irgendwelchen Gründen größere Rohrgrabenbreiten ausführt, so erfolgen alle hierdurch erforderlichen Mehrleistungen auf seine Kosten. Minderbreiten sind aufgrund der einzuhaltenden DIN EN 1610 nicht zulässig. Sollten dennoch Minderbreiten festgestellt werden, hat eine sofortige Abstellung des Missstandes zu erfolgen. Bei erneuter Feststellung wird die Baustelle bis zur Klärung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer durch den Auftraggeber stillgelegt! Des Weiteren erfolgt eine Meldung an die Berufsgenossenschaft. Rohrleitungszone (RLZ) Abwasser: Die Rohrleitungszone wird nach DIN EN 1610 hergestellt. Als Rohrabdeckung wird eine Stärke von 30 cm festgelegt. Sollte bei einer Leitung im Bestand dieser Aufbau so nicht vorhanden sein, wird der vorhandene Aufbau beim Aushub abrechnungstechnisch wie hier beschrieben behandelt und abgerechnet. Der Einbau erfolgt nach der oben genannten DIN. Die Mächtigkeit der unteren Bettungsschicht für Abwasserleitungen muss 100 mm + 1/10 DN, mindestens jedoch 150 mm betragen. Bei festgelagertem Boden sowie bei Böden mit Kornanteilen > 70 mm beträgt die untere Bettungsschicht 150 mm + 1/10 DN, mindestens jedoch 200 mm.  Die Abwasserrohre sind mit einer Überdeckung (ab GOK)  von ≥1m zu verlegen. Wenn die Überdeckungshöhe über dem Rohrscheitel < 1m beträgt ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Trinkwasser: Die Rohrleitungszone ist nach DVGW-Arbeitsblatt 400-2 herzustellen. Eine untere Bettung und eine Rohrabdeckung aus Sand sind lediglich für Rohrleitungen aus AZ, PVC und Guss herzustellen. PE-Material wird nicht abgesandet. Die Stärke der Rohrabdeckung über dem Rohrschaft soll 30 cm betragen. Eine untere Bettung ist herzustellen. Es sind die im DVGW-Arbeitsblatt genannten Mindeststärken in Abhängigkeit von der Rohrnennweite einzubauen. Rohrüberdeckung Trinkwasserleitungen und Abwasserdruckleitungen sind mit einer Rohrüberdeckung von 1,5 m zu verlegen. Übergroße Baugruben Größere Baugruben, als in der jeweiligen Position angegeben, müssen vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber telefonisch mitgeteilt werden. Erst nach Freigabe durch den Auftraggeber dürfen diese größeren Baugruben hergestellt werden. Die Begründung für die Vergrößerung der Baugrube ist im Tagesbericht der Tiefbaukolonne und auf dem Tiefbauaufmaß einzutragen. Zusätzlicher Bodenaushub für größere Baugruben wird über die entsprechende Position abgerechnet. Verdichtungsnachweis Auf Aufforderung des Auftraggebers und im Rahmen der Eigenüberwachung sind Nachweise über die ausreichende Verdichtung von Grabensohle, Grabenverfüllung und Erdplanum zu erbringen. Der geforderte EV2-Wert für die Rohrgrabensohle beträgt 45 MN/m². Die Dokumentation ist wöchentlich bzw. spätestens nach Fertigstellung einer Haltung dem Auftraggeber vorzulegen. Es müssen die Proctorwerte der ZTVE erreicht werden. Der Grad der Verdichtung muss auf Forderung und im Beisein des Auftraggebers während der verschiedenen Arbeitsschritte mit der Leichten Rammsonde nach DIN EN ISO 22476-2 (DPL-10 = Spitzenquerschnitt 10,0 cm²) durch den Auftragnehmer geprüft werden. Eine Vergütung der Verdichtungsprüfung erfolgt gemäß der Position im Leistungsverzeichnis. Im Regelfall gilt der Nachweis des Verdichtungsgrades als erbracht, wenn mindestens 16 Schläge je 10 cm Eindringtiefe erreicht werden. Entsprechen die Prüfergebnisse nicht dem verlangten Ergebnis, hat der Auftragnehmer geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die geforderten Werte zu erreichen. Eine Kontrollprüfung geht zu Lasten des Auftragnehmers. Auf Anforderung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer den direkten Nachweis der Proctordichte zu erbringen. Entspricht der Verdichtungsnachweis den geforderten Werten der ZTVE nicht, hat der Auftragnehmer die Kosten des Nachweisverfahrens zu tragen. Werden die geforderten Werte erreicht, trägt der Auftraggeber die Kosten des Verdichtungsnachweises. Belastete Böden Grundsätzlich liegt eine Schadstoffanalyse des Bodens ,vom Bauvorhaben vor. Ist in der Analyse ein Zuordnungswert nach EBV, bis Zuordnungswert BM/BG-3 / BM/BG-F3 zugeordnet ist mit dem Boden wie nachfolgend beschrieben zu verfahren. Sollte jedoch bei der Ausführung der Arbeiten der Verdacht (auffälliger Geruch/Konsistenz) auf gefährlichen Abfall aufkommen, so muss der Boden separat in Containern, welche gegen Niederschlagswasser geschützt auf dem Gelände des Auftragnehmers stehen, gelagert werden. Diese werden dann im Haufwerk nach EBV beprobt. Die Besorgung und der Verbleib des Containers vor und während der Beprobungs- und Auswertdauer obliegt dem Auftragnehmer. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreiskalkulation der Pos. "Entsorgung > BM/BG-3 / BM/BG-F3" mit einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet. Wenn der Zuordnungswert des Bodenaushubs nach EBV größer BM/BG-3 / BM/BG-F3 und somit eine Wiederverwendung nach EBV ausgeschlossen ist, muss das Material entsorgt werden, siehe hierzu Deklaration nach EBV. AVV Abfallschlüssel ist der Schadstoffanalyse zu entnehmen. Die Entsorgung wird bei einem Zuordnungswert größer BM/BG-3 / BM/BG-F3 gesondert vergütet. Bei einem Zuordnungswert bis BM/BG-3 / BM/BG-F3, sind die Kosten der Entsorgung in die Erdbaupositionen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet! Deklaration nach EBV: Die Abfuhr und Entsorgung von überschüssigem Boden bzw. Bau- und Reststoffen, die durch den Einbau der Schüttgüter anfallen, gehen ins Eigentum des Auftragnehmers über. Diese müssen fachgerecht und schadlos beseitigt werden. Dies ist in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen und in der dazugehörigen Kalkulation mit einzurechnen. Eine zusätzliche Vergütung hierfür erfolgt nicht. Gebühren der Entsorgungsanlage, bei EBV Einstufung bis BM/BG-3 / BM/BG-F3, sind in die Einheitspreise des Bodenaustausch mit einzukalkulieren. Ist bei Maßnahmen in der Schadstoffanalyse eine EBV Einstufung > BM/BG-3 / BM/BG-F3, muss das Material nach einem AVV Schlüssel gesondert entsorgt werden. Die Entsorgung ist nach den in der Schadstoffanalyse vorgegebenen Maßnahmen auszuführen. Es sind in diesem Falle folgende Leistungen in den dafür vorgesehen Entsorgungspositionen mit einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet: (1) Kosten für das Begleitscheinverfahren (2) Einholung von allen, für die fachgerechte Ausführung erforderlichen, Genehmigungen (4) Aufladen auf der Baustelle (5) Transport zum Container (6) Abladen und Zwischenlagern im Container (7) Aufladen aus Container (8) Transport zum  Entsorger (9) Abladen beim Entsorger Die Entsorgung wird über die Entsprechende Position vergütet.
3. Vorbemerkungen Erd- und Tiefbauarbeiten, Verbau
4. Vorbemerkungen Wasserhaltung Wasserhaltung Für die Benutzung des Grundwassers und des Oberflächenwassers ist eine Erlaubnis erforderlich. Dafür ist ein Antrag durch die Baufirma bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde zu stellen. Die Kosten hierfür sind in die Positionen für die Wasserhaltung einzukalkulieren. Damit die Vorflut durch die Grundwassereinleitung nicht versandet, ist ein der Einleitungsmenge entsprechend großer Sandfang mit mindestens zwei Trenn- und Beruhigungswänden vorzuschalten. Eine gesonderte Vergütung für das Betreiben der Wasserhaltung an Schlechtwetter- und Ausfalltagen erfolgt nicht. Der Auftragnehmer hat die Absenkung so durchzuführen, dass durch das Absenken und die Ableitung des geförderten Wassers keine Schäden an Leitungen oder anderen Bauwerken entstehen sowie Beeinträchtigungen und Beschädigungen Dritter vermieden werden. Schäden, die aus einem Ausfall der Grundwasserabsenkungsanlage bzw. erhöhten Andrang von Grundwasser herrühren, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Das anfallende Grundwasser ist unter Beachtung der DIN 18305 so zu beseitigen, dass die Arbeiten in der Baugrube ohne Beeinträchtigung durch Grundwasser durchgeführt werden können. Es bleibt hierbei dem Auftragnehmer überlassen, sofern nichts anderes ausgeschrieben ist, auf welche Weise er das Grundwasser beseitigt. Dies können Filterbrunnen, auch unter Vakuum, Absenkbrunnen oder Brunnen nach Wahl des Auftragnehmers sein. Eventuelles Schichtenwasser über dem Grundwasserstand, Oberflächen- oder Sickerwasser sind in die Wasserhaltung einzubeziehen. Die Leistungen beinhalten das Stellen, Vorhalten, Umbauen und Wiederabbauen aller erforderlichen Geräte der Anlage, Überwachung, Instandsetzungsentgelte, alle Betriebs- und Bedienungskosten von 0-24 Uhr mit Sonn- und Feiertagsbetrieb sowie Schaffung der für den Ablauf des geförderten Wassers erforderlichen Vorflut. Einzukalkulieren sind ebenfalls die Gestellung, der Betrieb der Pumpanlage inkl. Pumpenstunden. Ebenso sind die Sicherung der Ablaufleitung und die Schaffung von Überfahrten, soweit erforderlich, in der Einheitspreiskalkulation zu berücksichtigen. Alle evtl. zusätzlich erforderlichen Erd- und Oberflächenarbeiten, die über den ausgeschriebenen Leistungsumfang nach DIN EN 1610, DVGW W400-2 und DIN 4124 hinausgehen und ausschließlich aus der Wasserhaltungsmaßnahme resultieren und die Absenkung des Wassers für tieferliegende Bauteile wie Schachtsohlen usw. sind einzukalkulieren. Alle Maßnahmen zum Ableiten des Wassers und das Herstellen, Einbauen und Betreiben von Sandfängen werden nicht gesondert vergütet. Abgerechnet wird die Wasserhaltung nach lfd. m Baugrube für Leitungsgräben, gemessen in Baugrubenachse - einschl. der Bauwerksgruben, wobei der Grundwasserspiegel über der Baugrubensohle der untersten Rohrleitung in Abstufung von je 0,50 m nach tatsächlichen Gegebenheiten festzulegen ist. Baugruben für Sonderbauwerke werden pauschal abgerechnet. Bei Entwässerung der Rohrgrabensohle mit Überkorn und offener Wasserhaltung ist das Überkorn mit Geovlies gegen das Einschlämmen von Feinkornanteilen zu sichern. Dieser Aufwand wird gesondert vergütet. Die entsprechenden Kapitel des Baugrundgutachtens sowie die DIN 18305 sind bei der Wahl und Ausführung der Wasserhaltung zu beachten.
4. Vorbemerkungen Wasserhaltung
5. Vorbemerkungen Arbeiten mit Asbestzement Arbeiten mit Asbestzement 1. Sachkunde und Anwesenheitspflicht Der Auftragnehmer hat eine gültige Sachkunde gemäß TRGS 519 nachzuweisen.Ein sachkundiger Mitarbeiter muss während sämtlicher Tätigkeiten mit Asbestzement ständig auf der Baustelle anwesend sein.2. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Der ausführende Mitarbeiter hat einen Einwegschutzanzug (Farbe: Blau) zu tragen.Es ist eine Feinstaubmaske der Schutzklasse FFP2 gemäß EN 149 zu verwenden.3. Umgang mit ausgebautem Material Ausgebaute Asbestzementrohre sind unverzüglich vor Ort zu verpacken und zu kennzeichnen.Das erforderliche Verpackungsmaterial (z. B. Big Bags mit Asbestkennzeichnung) ist vom Auftragnehmer zu stellen.4. Verstöße gegen TRGS 519 Bei Verstößen gegen die TRGS 519 ist der Auftraggeber-Vertreter berechtigt, die Baustelle sofort stillzulegen.5. Meldungen und Nachweise Eine Kopie der aktuellen „Unternehmensbezogenen Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien“gemäß TRGS 519 Nummer 3.2 (nicht älter als 5 Jahre) ist dem Auftraggeber nach Auftragserteilung zu übergeben.Die „Ergänzende Anzeige von Ort und Zeit“gemäß TRGS 519 Nummer 3.2 ist vor Beginn der Arbeiten per E-Mail oder Fax an das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig sowie in Kopie an den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu senden.Kopien aller für die Baumaßnahme erforderlichen Meldungen sind mit der Schlussrechnung in einer separaten Auflistung einzureichen.Die Erstanzeige der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber vorzulegen.
5. Vorbemerkungen Arbeiten mit Asbestzement
6. Vorbemerkungen Rohrleitungsbau 6. Vorbemerkungen Rohrleitungsbau Abstellung des Wassers Das Abstellen von bis zu 4 Hauptleitungsschiebern, die mündliche oder schriftliche Information von bis zu 30 Kunden (gerechnet werden einzelne Hausanschlüsse) und das Spülen der Hauptleitung (Dauer bis zu 30 Minuten) sind mit einzukalkulieren. Die Informationszettel für die schriftliche Information der Kunden sind beim Wasserverband (Nordhoffstr. 2 A, 38518 Gifhorn) abzuholen. Auch dies ist einzukalkulieren. Das Abstellen von mehr als 4 Hauptleitungsschiebern und höherer Spülaufwand werden gesondert abgerechnet oder Mitarbeiter des Auftraggebers führen diese Arbeiten aus. Die betroffenen Haushalte sind mind. 2 Tage vor der Abstellung zu informieren. Ein Mitarbeiter des Wasserverbandes macht die Baustelleneinweisung und steht bei Problemen beim Spülen der Hauptleitung (Wasser wird nicht klar) kurzfristig zur Verfügung. An- und Einbindungen Die späteren Ein- bzw. Anbindungen der neu verlegten Leitung sind in die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Leitungsherstellungs-, Verlege- bzw. Armatureinbaupositionen einzurechnen und werden nicht extra vergütet! Hierzu gehören auch die unter Punkt 6.1. beschriebenen Leistungen. Das Abpumpen des austretenden Leitungswassers nach Abstellung der HL ist in die Positionen mit einzurechnen und wird nicht separat vergütet. Ausbau alter Armaturen Sämtlicher Ausbau von Armaturen, Gestängen, Kappen, usw. erfolgt erst nach Inbetriebnahme der neuen Leitung und dem Umschluss der in den Bereichen befindlichen Hausanschlüsse. Somit erfolgt der Ausbau zeitversetzt zum Einbau. Anfallende Stoffe, wie z.B. ausgebaute Armaturen, Rohre, Einbaugarnituren usw., werden Eigentum des Auftragnehmers und sind zu entsorgen, sofern nicht anders beschrieben. Diese Leistung ist in der Einheitspreiskalkulation unter den einzelnen Positionen mit einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. Ausführung Die Rohrleitungen und Formstücke sind betriebsfertig nach DIN 1998 zu verlegen. Weitere Zertifizierungen und Qualifizierungen sind den ZTV-Wasser zu entnehmen. Bei jeder Unterbrechung der Montagearbeiten am Rohrstrang sind Öffnungen (z. B. Rohrenden) durch den Auftragnehmer fachgerecht zu verschließen. Dies gilt auch für bestehende Leitungen im Zuge von Einbindungsarbeiten. Dies ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Druckprüfungen, Desinfizieren, Füllen und Spülen der Leitung Druckprüfungen, Füllen, Desinfizieren und Spülen der Leitung ist bei den Positionen „Herstellen einer PE-Hauptleitung d XXX" mit auszuführen und einzukalkulieren. Dies wird nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer muss die Druckprüfung der verlegten Leitungen nach DVGW Arbeitsblatt W 400-2 (Druckverlustmethode/Kontraktionsverfahren) durchführen. Das bei Desinfektionen und Spülungen anfallende Wasser ist schadlos zu beseitigen. Eine Vorflut von bis zu 200 m ist aufzubauen und für die gesamten, unter den Vorbemerkungen unter die zugehörige Leistungsposition beschriebenen, Arbeiten vorzuhalten und nach Beendigung wieder abzubauen. Desinfektion aller einzubauender Armaturen, vor dem Einbau, nach DVGW Arbeitsblatt W 557 2012-10. Das Desinfektionsmittel hat der Auftragnehmer zu liefern und bereitzustellen. Dies ist in die entsprechenden Positionen der Ausführung in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Folgende Leistungen und genannte Materialien sind für die Druckprüfung, Desinfektion und provisorische Inbetriebnahme bzw. Aufrechterhaltung der Wasserversorgung in die dafür vorgesehenen Einheitspreise der Pos. Rohrverlag einzukalkulieren.: Hydranten, EN-, EU-, F-, X- und XG-Stücke sowie erforderliche Schraub- bzw. Schweißverbindungen sind vom Auftragnehmer zu liefern,zu montieren, anschließend wieder zu demontieren und schadlos von der Baustelle zu beseitigen,Für das Durchführen der erforderlichen Druckprüfung und Desinfektion, sind folgende Leistungen zu erbringen: Einbau zweier Anschlussstellen mit mind. 2" InnengewindeAbsperrventil für die Druckgeräte bzw. Entlüftung, alternativ N-Stück mit aufgebautem UH (zwei Anschlussstellen pro X-Stück, UH).Füllen der Leitungen mit hygienisch einwandfreiem Wasser (liefert der Auftraggeber), Entlüftung der Leitung Durchführung der Druckprüfung nach DVGW W400-2Nach der bestandenen Druckprüfung Zugabe eines Desinfektionsmittels Zum Füllen der Leitungen, an der Entnahmestelle des bestehenden Netzes , dürfen nur Standrohre vom Wasserverband Gifhorn verwendet werden, welche eigens zum Befüllen durch den Projektverantwortlichen bzw. des durch den Projektverantwortlichen Beauftragten ausgegeben worden! Die vom Wasserverband ausgeliehenen Standrohre mit Zähler sind nicht  für die Befüllung zulässig!Es dürfen nur Zuleitungen und Standrohre verwendet werden, welche die DIN2001-2 erfüllen. Werden Standrohre, welche die DIN 2001-2 nicht erfüllen, verwendet und ein Mitarbeiter des Wasserverbandes stellt diesen Verstoß fest, wird das Standrohr der Firma eingezogen und es muss mit einer strafrechtlichen Verfolgung des Vorgangs gerechnet werden.!!Standrohre aus Aluminium sind für den Einsatz nicht zulässig!!Nach der Desinfektion erfolgt die KeimprobeNach erfolgter Dichtheitsprüfung und Desinfektion ist die verlegte Wasserversorgungsanlage desinfektionsmittelfrei und mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser zu füllen, zu spülen und zu entlüften. Zur Desinfektion sind folgende Zertifizierungen und Normen beim Desinfektionsmittel einzuhalten: Wirkstoff gemäß §11 der aktuellen deutschen TrinkwasserverordnungWirkstoff gemäß DVGW W 291Wirkstoff gemäß DIN 2001-2Reinheit gemäß DIN EN 901 Bei den nachfolgenden Wirkstoffen sind in Verbindung mit diesen folgende Mindesteinwirkzeiten notwendig: Konzentrationen an freiem Chlor (mg/l): 10 mg/l mind. 24 Stunden25 mg/l mind. 12 Stunden50 mg/l mind. 6 Stunden chlorfreien Desinfektionsmitteln (auf Basis von Wasserstoffperoxid): Hier sind die Herstellerangaben bezüglich Einsatzkonzentration und Kontaktzeit sind unbedingt einzuhalten. Die vom WVGF empfohlene Einsatzkonzentration liegt zwischen 250 und 350 mg/l. Eine Kontaktzeit von mindestens 6 Stunden ist bei dieser Konzentration einzuhalten. Nach der Desinfektion muss eine gründliche Spülung der Leitung erfolgen. Von einer Trinkwassermenge, die mindestens dem doppelten Leitungsvolumen entspricht, ist auszugehen. Die Restkonzentration kann vor Ort mit Messstreifen an den verschiedenen Kontrollpunkten ermittelt werden. Die maximale Restkonzentration an freiem Chlor darf nicht höher als 0,3 mg/l. Bei einem Desinfektionsmittel auf Basis von Wasserstoffperoxid muss Restkonzentration unter als 1 mg/lDas mit Desinfektionsmittel versetzte Wasser kann in das Kanalnetz eingeleitet werden, sofern die Menge keine schädlichen Auswirkungen auf die nachgeschaltete Kläranlage hat. Bei der Einleitung in einen Wasserlauf ist darauf zu achten, dass die Chlorkonzentration unter 0,5 mg/l liegt. Bei Verwendung von anderen Desinfektionsmitteln sind die jeweiligen Grenzwerte einzuhalten. Anderweils ist es erforderlich das Spülwasser zu neutralisieren oder entsprechend zu verdünnen, bevor es in den Vorfluter eingeleitet wird.Das Desinfektionsmittel wird vom Auftragnehmer gestellt. Alle gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Zu beachten ist außerdem das DVGW-Arbeitsblatt W 291 - Reinigung und Desinfektion von Wasserverteilungsanlagen.Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Gas- und Wasserwerke müssen eingehalten werden.Das Druckprüfgerät wird vom Auftragnehmer gestellt, die Druckprüfung ist beim Auftraggeber rechtzeitig (mindestens 2 Werktage vorher) anzuzeigen, die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber.Der Vordruck für das Protokoll der Druckprüfung wird vom Auftraggeber gestellt.Insbesondere wird nochmals auf die erforderliche Gerätetechnik hingewiesen. Als Druckmessgeräte sind ausschließlich elektronisch protokollierende Druckmessgeräte mit einer Auflösung von min. 0,1 bar zu verwenden. Das Trinkwasser in der verlegten Versorgungsleitung muss einer MIKROBIOLOGISCHEN WASSERUNTERSUCHUNG unterzogen werden. Die DVGW-Arbeitsblätter und die DIN- Vorschrift sind zu beachten.Leistung des Auftraggebers: Die Entnahme und mikrobiologische Untersuchung der Wasserproben veranlasst der Auftraggeber. Die Entnahme erfolgt von Montag bis Mittwoch, sodass die Ergebnisse innerhalb der Woche bekannt sind.Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber  rechtzeitig (mindestens drei Werktage im Voraus) über die Entnahme. Der Auftragnehmer hat hierfür eine Probeentnahmestelle einzurichten und vorzuhalten, welche der TrinkwasserV entspricht und abflammbar ist.Erst nach Vorlage des Untersuchungsberichtes und Freigabe durch den Auftraggeber darf der Anschluss an die bestehenden Wasserversorgungsanlagen und die Inbetriebnahme erfolgen.Die Inbetriebnahme kann nur erfolgen, wenn die TRINKWASSERVERORDNUNG eingehalten worden ist.Die Inbetriebnahme der WASSERVERSORGUNGSANLAGE erfolgt ausschließlich unter Aufsicht des Auftraggebers.Müssen mikrobiologische Untersuchungen durch Verschulden des Auftragnehmers wiederholt werden, so sind die hierdurch entstandenen Aufwendungen des Auftraggebers vom Auftragnehmer zu tragen (Stundenaufwendungen des Auftraggebers, Kosten für das Einfüllen/Spülen mit Trinkwasser (mind. 3-faches Leitungsvolumen), inkl. des Benutzungsentgeltes (Wasserpreis usw.)). Der Auftragnehmer kann auf eigene Kosten Kontrollproben entnehmen. Die Ergebnisse der vom Auftraggeber veranlassten Untersuchungen sind verbindlich. Der Auftragnehmer kann auf eigene Kosten Kontrollproben entnehmen. Ansonsten sind die Ergebnisse der vom Auftraggeber veranlassten Untersuchungen bindend. Einbau Gestänge, Tragplatte und Kappe Bei sämtlichen Unterflurhydranten und Absperrarmaturen ist die Montage der Gestänge sowie der Einbau der Tragplatte und der Kappe mit einzukalkulieren! Alle Tragplatten sind auf einer Bettungsschicht aus Splitt mit einer Körnung 2/5 mm und einer Schichtstärke von 3-5 cm einzubauen. Erstellung von Baugruppen Die Erstellung der einzelnen Punkte (Baugruppen) erfolgt gemäß den entsprechenden für die Arbeiten benötigten Einbauplanungen/Detailplanungen. Für den Einbau der Baugruppen in eine bestehende Leitung ist die vorhandene Leitung zu trennen. Das dabei austretenden Wasser ist mit einer Vorflut von bis zu 200 m abzupumpen. Beim Ausbauen der alten Baugruppen ist das Wiederlager abzubrechen, auszubauen, aufzuladen und zu entsorgen. Alle unter Punkt 6.8. gemachten Angaben sind in die Baugruppen-, An- und Einbindungspositionen einzurechnen und werden nicht separat vergütet. Hydranten, Gestänge Unterflurhydranten werden generell (auch beim Baio System) mit Flansch eingebaut. Die neuen Unterflurhydranten müssen mittig in der Straßenkappe eingebaut werden. Der Kappenstift muss sich auf der Seite des Vierkantschoner befinden. Die Deckelunterkante der Straßenkappe muss 5 bis 10 cm über der Oberkante des neuen Hydranten liegen. Die Höhenangleichung erfolgt ggf. mit FF-Stücken und wird über die entsprechenden Positionen abgerechnet. Es ist die geringstmögliche Anzahl von FF-Stücken bei gleichzeitig größtmöglicher Baulänge (Rohrdeckung 1,50 m) des neuen Unterflurhydranten einzubauen! Neue Unterflurhydranten mit einer Rohrdeckung von 1,00 m dürfen nur in Rücksprache mit dem Auftraggeber-Vertreter eingebaut werden. Wenn ein Hydranten als Endhydrant eingebaut wird, d.h. die Hauptleitung hinter dem Hydranten nicht weitergeführt wird und somit kein weiterer Hydrant eingebaut wird, muss der Hydrant einschl. Straßenkappe quer zur Leitung eingebaut werden. Sämtliche Hydranten müssen senkrecht zur Geländeoberkante eingebaut werden. Auch der Abstand der Deckelunterkante von Schieber- bzw. Abstellerkappen bis zur Oberkante des Vierkantes der Gestänge muss 5 bis 10 cm betragen. Weiterhin sind auch die Gestänge senkrecht zur Geländeoberfläche einzubauen. Sicherungsmaßnahmen Während der Baumaßnahme sind die Baugrubenbereiche und das Materiallager stets durch einen allseits geschlossenen Bauzaun (Höhe mind. 1,80 m) zu sichern. Die Kosten für den Auf- und Abbau sowie die Vorhaltung des Bauzaunes sind für die Sicherung des Materiallagers in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Die Kosten für den Bauzaun zur Baugrubensicherung sind bei den Jahresleistungsverträgen in die Einheitspreise der Baugrubenherstellung einzukalkulieren. Widerlager Erforderliche Widerlager für Bögen und Abzweige usw. sind nach dem Arbeitsblatt W 310 DVGW herzustellen.
6. Vorbemerkungen Rohrleitungsbau
7. Vorbemerkungen Material für die Trinkwasserhauptleitung Material für die Trinkwasserhauptleitung Sämtliches Material für die Ausführung der Rohrleitungsbauarbeiten liefert der Auftragnehmer! Material FlanschverbindungenSchrauben, Muttern und Unterlegscheiben für Flanschverbindungen müssen ausschließlich DVGW zugelassen sein, ebenso die G-ST Dichtung mit Stahlkern, in der Farbe Schwarz. Folgende Materialien gemäß DIN 931 bzw. 934 müssen geliefert und eingebaut werden: · Maschinenschrauben aus A 2 Stahl · Unterlegscheiben A 2 Stahl · Mutter A 4 Stahl Die Materialien sind in den entsprechenden Einheitspreiskalkulationen zu berücksichtigen. MaterialauswahlAufgrund der bereits bestehenden Leitungsnetze und Anlagen fordert der Wasserverband Gifhorn aus Komformitätsgründen die Verwendung der in den Formstückpunkten aufgeführten Materialien bzw. Produkte. Diese sind zwingend zu verwenden. Die mit XXX dargestellten Leerzeichen beziehen sich auf die jeweiligen Durchmesser / Winkel. Die mit XXX gekennzeichnet Dimension und Winkel müssen durch die entsprechenden Dimension des Ausführungsplans/ der Detailpläne ersetzt werden. Die genaue Bezeichnung des für den Trinkwasserbereich zu verwendenden Materials befindet sich unter Punkt 7.4. Änderung EinbauplanungBei Abweichung von den Einbauplanungen durch Veränderung des Leitungsmaterials oder der Leitungsgröße ist vom Auftragnehmer entsprechendes Material zu liefern und einzubauen. Die eventuell dadurch entstehenden Mehrkosten werden nach Abgabe eines Nachtragsangebotes mit dazugehöriger Kalkulation unter Fortschreibung der ursprünglichen Preis- und Kalkulationsgrundlagen für den bestehenden Bauvertrag vergütet. Materialhöhenverstellbarer Freistrom-Unterflurhydrant: Erzeugnis: Fa. Hawle (Best. Nr. 494-00) oder gleichwertig Freistrom-Unterflurhydrant mit höhenverstellbarem Betätigungs- und Mediumrohr, CE-Kennzeichnung nach EN 14339, Entleerung nach DIN EN 1074-6, Spindelvierkant/Klauenkupplung nach DVGW GW 386, Klauendeckel aus Kunststoff federbelastet für ein leichteres Öffnen und Schließen. Mit Faltenbalg-Schmutzdichtung an der Klauenkupplung. Festigkeit gegen Betätigungskräfte: MOT-Wert: 105 Nm, mST-Wert: 210 Nm nach EN 1074-6, Absperrung durch Teflon beschichtete Steckscheibe aus kaltgewalztem nichtrostendem Stahl nach DIN EN 10088-1 mit Zugfestigkeit > 1600 N/mm², mit Festanschlag in Auf- und Zu-Stellung, Steckscheibe in geöffnetem Zustand vollständig außerhalb des Durchflussmediums, dadurch vollkommen freier Durchgang, Mindestdurchfluss: 153 m³/h bei 1 bar Differenzdruck, Schliessvorgang: rechtsdrehend ca. 15 Umdrehungen, um Druckschläge im Leitungsnetz zu vermeiden. Langer Entleerungsstutzen zur Anbringung eines Sickerschlauches oder einer Saugentleerung bei Einbau im Grundwasserbereich. Material: Gussbauteile aus GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung innen und außen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 662 der Gütegemeinschaft Schwerer Korrosionsschutz –GSK unter Berücksichtigung der DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke: min. 250 μm, Porenfreiheit bei 3 kV, Haftung innen und außen min. 16 N/mm² nach Heißwasserlagerung, Nachweis der Trinkwassertauglichkeit, Fremdüberwachung durch neutrales Prüfinstitut). Teleskoprohr: nichtrostender Stahl V4A. Spindel, Steckscheibe, Steckscheibenantrieb: nichtrostender Stahl Schutzrohr: Polypropylen Dichtungen: EPDM gemäß KTW-BWGL für Wasser Medium: Trinkwasser Max. Betriebsdruck: 16 bar Nennweite: DN 80 Typ: 494 F Anschluss: Flansch nach EN 1092-2 mit aufgeklebter Dichtung Rohrdeckung: 1,00 - 1,30 m, 1,25 - 1,55 m, 1,30 - 1,65 m, 1,50 - 2,05 m oder 2,00 - 2,55 m Bedienungs- und Einbauanleitung: [Bild] Freistrom-Unterflurhydrant:Erzeugnis: Fa. Hawle (Best. Nr. 490-00) oder gleichwertig Freistrom-Unterflurhydrant mit getrenntem Betätigungs- und Mediumrohr, CE-Kennzeichnung nach EN 14339, Entleerung nach DIN EN 1074-6, Spindelvierkant/Klauenkupplung nach DVGW GW 386, Klauendeckel aus Kunststoff federbelastet für ein leichteres Öffnen und Schließen oder mit Guss-Steck-Deckel. Mit Faltenbalg-Schmutzdichtung an der Klauenkupplung. Festigkeit gegen Betätigungskräfte: MOT-Wert: 105 Nm, mST-Wert: 210 Nm nach EN 1074-6, Absperrung durch Teflon beschichtete Steckscheibe aus kaltgewalztem nichtrostendem Stahl nach DIN EN 10088-1 mit Zugfestigkeit > 1600 N/mm², mit Festanschlag in Auf- und Zu-Stellung, Steckscheibe in geöffnetem Zustand vollständig außerhalb des Durchflussmediums, dadurch vollkommen freier Durchgang, Mindestdurchfluss: 153 m³/h bei 1 bar Differenzdruck, Schließvorgang: rechtsdrehend ca. 15 Umdrehungen, um Druckschläge im Leitungsnetz zu vermeiden. Langer Entleerungsstutzen zur Anbringung eines Sickerschlauches oder einer Saugentleerung bei Einbau im Grundwasserbereich. Nachträgliche Verlängerung oder Kürzung des Hydranten mit entsprechendem Zubehör möglich. Material: Gussbauteile aus GJS-400. Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung innen und außen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 662 der Gütegemeinschaft Schwerer Korrosionsschutz –GSK unter Berücksichtigung der DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke: min. 250 ìm, Porenfreiheit bei 3 kV, Haftung innen und außen min. 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung, Nachweis der Trinkwassertauglichkeit, Fremdüberwachung durch neutrales Prüfinstitut) Mediumrohr aus nichtrostendem Stahl V4A. Spindel, Steckscheibe, Steckscheibenantrieb: nichtrostender Stahl Schutzrohr: Polypropylen Dichtungen: EPDM gemäß KTW-BWGL für Wasser Medium: Trinkwasser Max. Betriebsdruck: 16 bar Nennweite: DN 80 Typ: 490 F Anschluss: Flansch nach EN 1092-2 mit aufgeklebter Dichtung Rohrdeckung: 1,00 m , 1,25 m, 1,50 m, 2,40 m Mit Klauendeckel aus Kunststoff Bedienungs- und Einbauanleitung: [Bild] Straßenkappen Unterflurhydrant: Straßenkappen aus PA-Material für Unterflurhydranten (Heißeinbau). Gehäuse aus Polyamid mit Zusatzstoffen (PA+), Deckel aus GG 20, Deckelbolzen und Öffnungssteg aus Niro-Stahl A 2, Baumaße: Grundfläche 315 x 420 mm, Einbautiefe 310mm, Deckelbeschriftung: "Hydrant", Gesamteinbautiefe der Kappe/Platte 338 mm, Thermisch belastbar bis 250° C, Zulassung nach DVGW VP 310-2, Statisch belastbar nach DIN 19580 Klasse D Hersteller: AVK Mittelmann, Serie 80 starr. Erzeugnis: Fa. Hawle (Best. Nr. 206-01) oder gleichwertig Straßenkappe einwalzbar, bestehend aus Kappe, Ziehring und Deckel mit Dämpfungsring und Haltestift, langer Ziehring mit großem Verstellbereich, vorzugsweise für den Einbau in bituminöse Verkehrsflächen, passend für Unterflurhydranten, Baugröße in Anlehnung an DIN 4055, Schrägsitz an Deckel und Ziehring vermindert Klapperneigung des Deckels, Deckel mit Dämpfungsring zur Vermeidung von Kontaktkorrosion zwischen Deckel und Ziehring, mit Deckelaufschrift "Hydrant". Material: Kappe, Ziehring: GJL-250, schwarz getaucht Haltestift: nichtrostender Stahl Dämpfungsring: Polychloropren Optionales Zubehör: Tragplatte (Best.-Nr.: 204-08) Deckel: GJL-250, schwarz getaucht Kappe komplett mit schwarzem Deckel DVGW-zertifiziert Tragplatte für Hydrantenkappe: Tragplatte aus Polyethylen (PE) Statisch belastbar nach DIN 19580 Klasse D Einsetzbar als Flächenauflage zu Straßenkappen. Zulassung nach DVGW VP 310-1. Für Kappen DIN 4055 Baumaße: Grundflächen - Außendurchmesser 640 mm x 540 m, Stärke -32 m. Abgesetzte Aufnahme Ellipse 350 mm x 250 m und Profilecken Aufnahmen 360 x 360 mm, Absetztiefe der Ellipse ca. 4-5 mm. EN-Stück DN 100/80 mit 3 ZAK 46 mm Modell Gifhorn: Baugruppe Modell Gifhorn besteht aus folgenden Einzelteilen: EN-Stück DN100/80 mit 3 ZAK 46 mm: Hersteller HawleBestell Nr.: 549 100 3460PE-Einschweißende d 110, SDR 11, inkl. Spannring Hersteller: Fa. HawleBestell Nr.: 452 110 0000ZAK-PE-Übergangsstück d 32 PN 16, gerade Ausführung Hersteller: Fa. HawleBestell Nr.: 618 032 500ZAK-PE-Übergangsstück d 63 PN 16, gerade Ausführung Hersteller: Fa. HawleBestell Nr.: 618 063 510ZAK 46 mm StopfenHersteller: Fa. HawleBestell Nr.: 249 000 0506 EN-Stück DN 100/80 mit 3 ZAK 46 mm Modell Hankensbüttel: Baugruppe Modell Hankensbüttel besteht aus folgenden Einzelteilen: EN-Stück DN100/80 mit 3 ZAK 46 m Hersteller HawleBestell Nr.: 549 100 3460ZAK-PE-Übergangsstück d 32 PN 16, gerade Ausführung Hersteller: Fa. HawleBestell Nr.: 618 032 500ZAK-PE-Übergangsstück d 40 PN 16, gerade AusführungHersteller: Fa. HawleBestell Nr.: 618 040 500ZAK-PE-Übergangsstück d 63 PN 16, gerade AusführungHersteller: Fa. HawleBestell Nr.: 618 063 510ZAK 46 mm Stopfen Hersteller: Fa. HawleBestell Nr.: 249 000 0506 MMB-Schieber DN XXX x XXX Hawle "E3" BAIO-System: Formstück DN XXX mit Abgangsschieber DN XXX, weich dichtender Schieber im seitlichen Abgang, allseitige Verriegelungsnocken für Zugsicherung, allseitige Innenverriegelungsflächen für die zugfeste Verbindung von Spitzend-Schiebern und -Formstücken mit Verriegelungsnocken, Oberteil mit Rundgewinde zur stiftlosen Befestigung der Einbaugarnitur. PN16. Material: GJS-400 (GGG-40), schwerer Korrosionsschutz durch Hawle-Epoxy-Pulverbeschichtung innen und außen beschichtet gemäß DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke >250 µm, Porenfreiheit bei 3000 V, Haftung innen und außen >12 N/mm² nach Heißwasserlagerung), Einsatzbereich: Gussrohre (Tytondichtung), PVC- und PE-Rohre (GKS-Dichtung). Hersteller: Fa. Hawle Bestell Nr.: 437-00 … HSM-Schieber DN XXX Hawle "E3" BAIO System: weich dichtender Schieber, einerseits Steckmuffe DN XXX in Anlehnung an DIN 28 603 (Tyton) als Doppelfunktionsmuffe für Direktverriegelung mit Spitzendformstücken und zur Zugsicherung von Rohren, andererseits Spitzende DN 100 mit Gussrohr-Außen Durchmesser nach DIN 28610 und Verriegelungsnocken für Zugsicherung in Formstücken mit Doppelfunktionsmuffe, Oberteil mit Rundgewinde zur stiftlosen Befestigung der Einbaugarnitur. PN 16. Material: GJS-400 (GGG-40), schwerer Korrosionsschutz durch Hawle-Epoxy-Pulverbeschichtung innen und außen beschichtet gemäß DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke >250 µm, Porenfreiheit bei 3000 V, Haftung innen und außen >12 N/mm² nach Heißwasserlagerung) Einsatzbereich: Gussrohre (Tytondichtung), PVC- und PE-Rohre (GKS-Dichtung). Hersteller: Fa. Hawle Bestell Nr.: 451-00 … Steckmuffen-Schieber DN XXX "E3" - System BAIO®: Absperrschieber weich dichtend, mit beidseitiger BAIO-Doppelfunktionsmuffe für die formschlüssige Verbindung mit BAIO-Spitzenden und für den Anschluss von Guss,- Stahl-, PE-, und PVC-Rohren, wartungsfreie Spindelabdichtung durch O-Ringe und Lippendichtung, reibungsarme Lagerung der Spindel auf Gleitscheiben aus Kunststoff, DN 50 - DN 200: Rundgewindeadapter am Oberteil zur stiftlosen Befestigung der Einbaugarnitur, DN 250 - DN 400: Stiftloch in der Spindel zur Verbindung der Einbaugarnitur, Keilführung aus verschleißfestem Kunststoff mit hohen Gleiteigenschaften gewährleisten einen geringen Verschleiß und minimale Schließdrehmomente, Kantenschutz aus PE schützt Armatur bei Lagerung und Transport, bei Gaseinsatz Prüfung nach DIN 3230-5 PG-1 inkl. Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 für die nach DIN 3230-5 durchgeführte Dichtheits- und Festigkeitsprüfung, Prüfgrundlagen: Trinkwasser nach EN 1074-1, EN 1074-2 und EN 12266-1, Gehäuse: GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung innen und außen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 662 der Gütegemeinschaft Schwerer Korrosionsschutz - GSK unter Berücksichtigung der DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke: min. 0,25 mm, Porenfreiheit bei 3 kV, Haftung innen und außen min. 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung, Nachweis der Trinkwassertauglichkeit, Fremdüberwachung durch neutrales Prüfinstitut) Spindel: nichtrostender Stahl Keil: GJS-400, innen und außen EPDM gemäß DVGW W 270 und KTW für Wasser Keilmutter: Messing Hersteller: Fa. Hawle Bestell Nr.: 450-00 … Einbaugarnituren für Schieber Teleskop-Einbaugarnitur für Schieber Hawle "E3" DN 100: Stufenlos höhenverstellbare Einbaugarnitur "E3" DN XXX RD 1,25 - 1,85 m Material:Gussglocke: GGJL-400 Hawle-Epoxy-PulverbeschichtungSchlüsselnuss u. Kuppelmuffe: GJS-400 (GGG-40), verzinktSchlüsselrohr u. Schlüsselstange: St 37 –verzinktSchub- und Schutzrohr: PE-HDHersteller: HawleBestell Nr.: 950-00 … Einbaugarnitur FERROMAX Hersteller: Büsch Teleskopierbare Einbaugarnitur zur Betätigung von erdverlegten Rohrnetzarmaturen in der Gas- und Wasserversorgung mit folgenden Konstruktionsmerkmalen: Stufenlose Verstellbarkeit Selbsthaltend in jeder AuszughöheIntegrierte metallische Auszugsicherung in der EndlageSchlüsselstange aus Vierkantrohr aus Edelstahl 1.4301 / fvz. Stahl* Bruchsichere Kuppelmuffe, GGG, feuerverzinktVierkantschoner VK 27, GGG feuerverzinkt (bei Schieber)Befestigung: Für Hawle - Schieber bis DN 200 keine zusätzliche Befestigung nötig, da das Gestänge über die über Gewindeglocke fixiert wird! Kuppelmuffe mit integrierten Federelementen aus Edelstahl zur Herstellung einer formschlüssigen, zugsicheren Verbindung von Kuppelmuffe und Armaturenspindel (System KlickFix)* Edelstahl Klammer aus gebogenem Federstahl zur werkzeuglosen Montage (System EasyFix)* Passkerbstifte: Sämtliche Normteile aus EdelstahlGroßvolumige, formstabile Hülsrohre aus PEHülsrohre vollflächig und zugsicher mit Glocke und Deckel verschweißtMontierte Signalfahne zum leichteren AuffindenZur Übertragung von höheren Drehmomenten als nach DIN EN 1074-2 gefordert Teleskop-Einbaugarnitur für die Rohrdeckungsbereiche: 0,7 - 1,0 m0,9 - 1,3 m1,0 - 1,5 m1,2 - 1,8 m1,5 - 2,0 m 1,7 - 2,8 m Schieber Straßenkappen DIN 4056: Hersteller: AVK Mittelmann, Serie 80 starr Straßenkappen aus PA+Material für AbsperrarmaturenWasser (Heißeinbau). Gehäuse aus Polyamid mitZusatzstoffen (PA+), Deckel aus GG 20, Deckelbolzen undÖffnungssteg aus Niro-Stahl A 2,Baumaßnahme: Grundfläche 270 mm, Einbautiefe 250 m,Deckelbeschriftung: "W", Gesamteinbautiefe der Kappe/Platte 273 mm, Thermisch belastbar bis 250° C,Zulassung nach DVGW VP 310-2, Statisch belastbar nachDIN 19580 Klasse D Hersteller: Fa. Hawle (Best. Nr. 207-01) Straßenkappe einwalzbar, bestehend aus Kappe, Ziehring und Deckel mit Haltestift, langer Ziehring mit großem Verstellbereich, vorzugsweise für den Einbau in bituminöse Verkehrsflächen, passend für Schieber und Klappen, Baugröße in Anlehnung an DIN 4056, Schrägsitz an Deckel und Ziehring vermindert Klapperneigung des Deckels, Deckel mit Epoxidharz-Pulverbeschichtung zur Vermeidung von Kontaktkorrosion zwischen Deckel und Ziehring, mit Richtungspfeil auf Kappengehäuse, optional mit Bremsring-Set (Best.-Nr.: 200-03) . Material: Kappe: GJL-200, schwarz getaucht Ziehring: GJL-250, schwarz getaucht Deckel: GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung Haltestift, Unterlegscheibe, Splint: nichtrostender Stahl Medium: Trinkwasser Deckelform: rund Deckelaufschrift: "W" für Trinkwasser DVGW-zertifiziert Optionales Zubehör: Bremsring-Set (Best.-Nr.: 200-03) Universal-Tragplatte (Best.-Nr.: 204-00) Kunststoffeinsatz zur sicheren Fixierung von Hawle-Teleskop-Einbaugarnituren (Best.-Nr.: 2041E) Kunststofftragplatte für Schieber Straßenkappen BAIO-System: Tragplatten aus PE für Schieber Straßenkappen für Hawle Schieber aus dem BAIO-System. Einsetzbar als Flächenauflage zu Straßenkappen.Tragplatte aus Polyamid, glasfaserverstärkt. Universelle Tragplatte für Straßenkappen nach DIN 4056 (Schieber). Hersteller: Fa. Hawle Bestell Nr.: 204 000 5000 A-Stück BAIO-System bis DN 150 Erzeugnis: Fa. Hawle BAIO-A-Stück einerseits mit horizontalem BAIO-Spitzende für die formschlüssige Verbindung mit BAIO-Muffen bzw. mit BAIO-Doppelfunktionsmuffe für die formschlüssige Verbindung mit BAIO-Spitzenden sowie für den Anschluss von Guss,- Stahl-, PE-, und PVC-Rohren, andererseits mit horizontalem Flanschenabgang DN 80 für den Anschluss von Hydranten und Be- und Entlüftungsgarnituren, Prüfgrundlage: EN 545. Material: GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung innen und außen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 662 der Gütegemeinschaft Schwerer Korrosionsschutz - GSK unter Berücksichtigung der DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke: min. 250 μm, Porenfreiheit bei 3 kV, Haftung innen und außen min. 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung, Nachweis der Trinkwassertauglichkeit, Fremdüberwachung durch neutrales Prüfinstitut) Medium: Trinkwasser, Abwasser Max. Betriebsdruck: 16 bar B-Stück - System BAIO: Erzeugnis: Fa. Hawle Einerseits Steckmuffe nach DIN 28 603, andererseits Spitzende mit Gussrohr-Aussendurchmesser, seitlicher Steckmuffenabgang für die Einbindung von Armaturen und Formstücken, beide Muffen als Doppelfunktionsmuffen für Zugsicherung sowie Direktverriegelung mit Spitzendformstücken, Prüfgrundlage: EN 545. Material: GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung innen und außen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 662 der Gütegemeinschaft Schwerer Korrosionsschutz - GSK unter Berücksichtigung der DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke: min. 0,25 mm, Porenfreiheit bei 3 kV, Haftung innen und außen min. 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung, Nachweis der Trinkwassertauglichkeit, Fremdüberwachung durch neutrales Prüfinstitut) Medium: Trinkwasser, Abwasser Max. Betriebsdruck: 16 bar EMS-Stück (Einbau-Muffen-Stück) mit Georg Fischer WAGA MULTI/JOINT®-Mehrbereichsmuffe - System BAIO® Erzeugnis: Fa. Hawle (Best. Nr. 5307) Einbau-Muffen-Stück für die nachträgliche Einbindung von Armaturen und Formstücken, mit Gussrohr Aussendurchmesser nach DIN 28610 und Verriegelungsnocken für die formschlüssige und zugsichere Verbindung mit BAIO-Doppelfunktionsmuffen, andererseits mit Überschubbereich und Georg Fischer WAGA MULTI/JOINT-Mehrbereichsmuffe zur nachträglichen Einbringung von Armaturen und Formstücken an BAIO-Systeme in Rohrleitungssysteme aus Guss, Stahl, PE, PVC, GFK und AZ, bei Anschluss an PE- und PVC-Rohren ist immer eine Stützhülse (Nur Original Georg Fischer WAGA-Stützhülse) erforderlich, AZ- und GFK-Rohre dürfen nur in der Version nicht zuggesichert montiert werden, Prüfgrundlage: EN 545. Material: Gehäuse und Spannring: GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung innen und außen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 662 der Gütegemeinschaft Schwerer Korrosionsschutz - GSK unter Berücksichtigung der DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke: min. 250 μm, Porenfreiheit bei 3 kV, Haftung innen und außen min. 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung, Nachweis der Trinkwassertauglichkeit, Fremdüberwachung durch neutrales Prüfinstitut) Medium: Trinkwasser Max. Betriebsdruck: 16 bar Spitzende: DN XXX Mehrbereichsmuffe: für Rohre mit Außendurchmesser von XXX - XXX mm Klemmsegmente: Uni/Fikser für Guss-, Stahl-, PE- und PVC-Rohre Erforderliches Zubehör: Stützhülse aus nichtrostendem Stahl für PE/PVC-Rohre (nur Original Georg Fischer WAGA-Stützhülse) Entriegelungssicherung Baio System: Erzeugnis: Fa. Hawle (Best. Nr. 529ES) oder gleichwertig Entriegelungssicherung aus Kunststoff gegen unbeabsichtigtes Entriegeln von BAIO-Spitzenden in BAIO-Muffen (z.B. bei umfangreichen Vormontagen außerhalb des Rohrgrabens). Material: POM Dimension: entsprechend der Einbauplanung Zugsicherung Hawle Stopp: Erzeugnis Fa. Hawle (siehe Best. Nr. 528) Zugsicherung für alle BAIO-Steckmuffen beim Anschluss von Rohren, bestehend aus Verriegelungsring und Klemmring Material: Verriegelungsring aus GJS-400, schwerer Korrosionsschutz durch Hawle-Epoxy-Pulverbeschichtung innen und außen beschichtet gemäß DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke >0,25 mm, Porenfreiheit bei 3000 V, Haftung innen und außen >12 N/mm² nach Heißwasserlagerung) Klemmring Gussrohr: glasfaserverstärktes PA mit Klemmsegmenten Klemmring PE-Rohr: Wirbelklemme aus POM Klemmring PVC-Rohr: PVC mit Korund Rohrkupplungen FRIASAFE Rohrverbinder FSC FRIASAFE Rohrverbinder zur längskraftschlüssigen, stagnationsraumfreien Verbindung von Druckrohren aus unterschiedlichen Materialien im Wasserbereich Stagnationsraumfreie KonstruktionKonstruktion gemäß DIN EN 14525:2020-08Selbstzentrierender Rohrverbinder ohne inneren RohrversatzVollflächige, profilierte Dichtung aus EPDM, DIN EN 681-1 / UBA konformEdelstahlkomponenten aus 1.4404 / AISI 316Leichtbaukonstruktion mit Kunststoff-Pressstempeln aus PPEdelstahl-Krallenband zur sicheren Verankerung auf verschiedenen RohroberflächenOhne Mittenanschlag, leicht überschiebbar Zum Verbinden von Rohrleitungen aus Stahl, Guss, Duktil-Guss, AZ, PVC, PEHD, etc. Keine Stützhülsen bei Anwendung von Kunststoffrohren notwendig, mit Ausnahme von PEHD-Rohren mit Wandstärke SDR>17.6 und PVC-Rohren mit Wandstärke SDR>21 Durchmesserbereiche DN40-DN200 PFA/PN Wasser = 16 bar FRIAGRIP® Längskraftschlüssige Kupplungen und Flanschadapter aus EN-GS-450-10. Die patentierte Dichtung überbrückt maximale Durchmessertoleranzen der Rohre von bis zu 54 mm. Dimensionsbereiche: DN 250 –DN 600 Zum problemlosen Ver- und Anbinden von Rohrleitungen aus: Stahl, Guss,Duktil-Guss, Faserzement**,PVC-UDIN8061/62≥PN10****,PE-HD (PE 80, PE 100, PE-Xa)*Betriebsdrücke: Wasser PN 16 (≤DN400) /PN10 (>DN400) *** Dichtungswerkstoff EPDM für Trinkwasser gem. DIN EN681, DVGW W270 (Stand: 11.2007), KTW Empfehlung *) mit Innenstützhülse Fabrikat FRIATEC SHVA gem. aktueller Preisliste HE ../.. **) bei Faserzementrohren kann die Längskraftschlüssigkeit nicht gewährleistet werden ***) längskraftschlüssig Wasser < DN 300 bis PN 16 (Prüfdruck 24 bar) Wasser > DN300 bis PN 10 (Prüfdruck 15 bar) Bei Wanddicken von PVC-U Rohren < DIN 8061/62-PN10 (SDR21)ist generell eine Innenstützhülse zu verwenden. *****) bei der Anwendung auf Edelstahlrohren siehe FRIAGRIP® - Information Nr:: HI420 Einsatzgebiet: Trinkwasserversorgung AVK SUPA Maxi: Universalkupplung (U-Stück) nach DIN / EN 14525 zur zugfesten Verbindung unterschiedlicher Materialien, Bauteile aus Duktilguss GJS-400-12 (GGG40), Schrauben und Scheiben aus Niro-Stahl A2 - Muttern aus säureresistentem Edelstahl A4, Oberflächen Epoxy beschichtet nach DIN 30677 und GSK-Richtlinie, U-Scheiben galvanisierter Stahl - Gummidichtringe aus DVGW und NF zugelassenen EPDM, zugfeste Greifelemente aus Rotguss RG5 und gehärtetem Edelstahl, Druckstufe PN 16. In den Dimensionen: von DN 250 - DN 300 Hersteller: AVK Mittelmann Armaturen GmbH Flanschenadapter FRIAGRIP® Längskraftschlüssige Flanschadapter aus EN-GS-450-10. Die patentierte Dichtung überbrückt maximale Durchmessertoleranzen der Rohre von bis zu 54 mm. Dimensionsbereiche: DN 80 –DN 600 Zum problemlosen Ver- und Anbinden von Rohrleitungen aus: Stahl, Guss,Duktil-Guss, Faserzement**,PVC-UDIN8061/62≥PN10****,PE-HD (PE 80, PE 100, PE-Xa)*Betriebsdrücke: Wasser PN 16 (≤DN400) /PN10 (>DN400) *** Dichtungswerkstoff EPDM für Trinkwasser gem. DIN EN681, DVGW W270 (Stand: 11.2007), KTW Empfehlung *) mit Innenstützhülse Fabrikat FRIATEC SHVA gem. aktueller Preisliste HE ../.. **) bei Faserzementrohren kann die Längskraftschlüssigkeit nicht gewährleistet werden ***) längskraftschlüssig Wasser < DN 300 bis PN 16 (Prüfdruck 24 bar) Wasser > DN300 bis PN 10 (Prüfdruck 15 bar) Bei Wanddicken von PVC-U Rohren < DIN 8061/62-PN10 (SDR21)ist generell eine Innenstützhülse zu verwenden. *****) bei der Anwendung auf Edelstahlrohren siehe FRIAGRIP® - Information Nr:: HI420 Einsatzgebiet: Trinkwasserversorgung AVK SUPA Maxi: Flanschenadapter (E-Stück) nach DIN / EN 14525 zur zugfesten Anbindung unterschiedlicher Materialien, Bauteile aus Duktilguss GJS-400-12 (GGG40), Schrauben und Scheiben aus Niro-Stahl A2 - Muttern aus säureresistentem Edelstahl A4,  Oberflächen Epoxy beschichtet nach DIN 30677 und GSK-Richtlinie, U-Scheiben galvanisierter Stahl - Gummidichtringe aus DVGW und NF zugelassenen EPDM, zugfeste Greifelemente aus Rotguss RG5 und gehärtetem Edelstahl, Druckstufe PN 16. In den Dimensionen: von DN 80 - DN 300 Hersteller: AVK Mittelmann Armaturen GmbH Flanschformstück: Formstücke aus duktilem Gusseisen nach DIN EN 545 Serie A, Beschichtung Epoxy. Mindestnenndruck PN 10. Die Flanschverbindungen sind nach DIN-EN 1092.2 zu fertigen. Alle Formteile haben zur Gütesicherung das FGR-Zeichen aufzuzeigen. Folgende Formstücke werden nach Bedarf verbaut: FF-StückFFR-StückMMA-StückN-StückEN-StückQ-StückT-StückX-StückXG-Stück Schieber mit Flanschen: Hersteller Dücker Typ 4004 Ausführung: Schieber von Düker Typ 4004 , weich dichtend, mit glattem Durchgang, innenliegendem Spindelgewinde, nicht steigender Spindel; Kantenschutz für Kopfstück und Gehäuse, Verbindungsschrauben A2 versenkt und vergossen, medienfreie Spindellagerung Dichtkeil komplett vulkanisiert Flanschanschlussmaße: nach DIN EN 1092–2 Baulänge: nach DIN EN 558–1, Grundreihe 15 für Trinkwasser, Antriebsarten: mit Einbaugarnitur ( für Erdeinbau ) -Anschluss nach GW 336Werkstoffe: Gusseisen mit Kugelgraphit EN-GJS-500-7 (JS-1050) nach DIN EN 1563 Spindel: Chromstahl X20Cr13 (für Biogas und Abwasser: 1.4571) Spindelmutter: Sondermessing (für Biogas und Abwasser: Alu-Bronze) Gummiteile aus hochwertigem Elastomer: Dichtkeil für Wasser: EPDM Dichtkeil für Gas, Biogas und Abwasser: NBR Oberflächenschutz: •innen und außen Düker etec Email nach DIN EN ISO 11177, DEV-Richtlinie für Bodenklasse III (für Wasser) •innen und außen Düker etec Email nach DIN EN ISO 11177, DEV-Richtlinie für Bodenklasse III (für Abwasser) •innen und außen EKB blau RAL 5005 nach GSK-Richtlinien (für Wasser) •innen Schweißmuffenformstücke: Elektroschweißmuffenformstücke aus PE RC, SDR 11, PN16 für PE-Rohre. Schweißbar mit jedem handelsüblichen Muffenschweißgerät. Zulassung nach DVGW. Kunststoffformstücke: Formstücke aus Polyvinylchlorid hart (PVC/U) mit Steckmuffe nach DIN 19532 und DIN 8061/62, Reihe 4, mit DVGW-Zulassung im RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Kunststoffrohre e.V. aus Bonn. PN 10, Farbe dunkelgrau nach RAL 7011. Auf den Formstücken ist folgende Kennzeichnung anzudrucken: DN, PN, Abmessung, Herstellungsdatum (Tag, Monat, Jahr), Gütezeichen, DVGW-Zulassung. Die Formstücke sind beiderseits mit einer Verschlusskappe gegen Verschmutzung zu liefern. Folgende Formstücke werden nach Bedarf verbaut: E-KSF-KSMMA-KSMK-KSUKS Rohre PVC-Rohr: PVC Rohr mit einer Länge von 6 m aus Polyvinylchlorid hart (PVC/U) mit Steckmuffe nach DIN 19532 und DIN 8061/62, Reihe 4, mit DVGW-Zulassung mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Kunststoffrohre e.V. aus Bonn. PN 10, Farbe dunkelgrau nach RAL 7011. Auf den Rohren ist folgende Kennzeichnung aufzudrucken: DN, PN, Abmessung, Herstellungsdatum (Tag, Monat, Jahr), Gütezeichen, DVGW-Zulassung. Die Rohre sind beiderseits mit einer Verschlusskappe gegen Verschmutzung zu liefern. PE-Rohr: für offene Bauweisen: Durchmesser/Wanddickenverhältnis: SDR 11 Druckstufe: PN 16Längen: 6,00 m, 12,00 m, sowie Ringbundware bis DA 63 mmFarbe: KönigsblauBeschreibung: Nahtlos coextrudiertes, PE 100 Trinkwasserdruckrohr in Anlehnung an DIN EN 12201 mit Nachweis erhöhter Spannungsrissbeständigkeit des Werkstoffes (FNCT >8760 h) sowie Zulassung nach DVGW-Regelwerk GW 335 A2 mit blauer Außenschicht gemäß PAS 1075 Typ 2. Prüfung der Vorgaben nach PAS 1075 durch HESSEL Ingenieurtechnik. Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001. Rohrverbindungstechnik durch Heizelementstumpfschweißverfahren oder Heizwendelschweißen. Verlegung nach DVGW W 400-2 und Herstellervorgaben. Geeignet für sandbettfreie Verlegung sowie Pflug- und Fräsverfahren. für geschlossene Bauweisen: Farbe: KönigsblauDurchmesser/Wanddickenverhältnis: SDR 11 Druckstufe: PN 16Längen: 6,00 m, 12,00 m, 20,00 m sowie Ringbundware bis DA 63 mmBeschreibung: Wavin TS DOQ® Rohre mit Schutzeigenschaften gemäß DVGW Arbeitsblatt GW 335 A2, nach DIN EN 12201 und unter Beachtung des DIN CERTCO Zertifizierungsprogramms ZP 14.23.39. Die innere und äußere Schutzschicht entsprechen jeweils 25% der gesamten Rohrwand. Die Schutzschichten bestehen aus dem königsblau eingefärbten Werkstoff Eltex Superstress® TUB 124 N 8000 TS DOQ, einem Werkstoff mit Schutzeigenschaften gegen Rissinitiierung und Punktbelastungen. Die verwendeten Materialien und die daraus gefertigten Rohre erfüllen die Eigenschaften eines PE 100-RC (Resistance to Crack) Werkstoffes, gemäß PAS 1075. Zum Nachweis höchster Qualitätsanforderungen erfolgt eine zusätzliche dokumentierte Qualitätssicherung mit anhängender Prüfurkunde für die zu liefernden TS DOQ® Rohre. Die PE 100-RC Rohre einer jeden Werkstoffcharge sind auf ihre Werkstoffeigenschaften hin zu überprüfen. Es ist ein FNCT-Wert nachzuweisen, der >= 8760 Std., bei 80°C, 4 N/mm²; in 2 % Arkopal N-100 entspricht. Für jede Werkstoffcharge ist ein Nachweis des FNCT (Full Notch Creep Test) mit einem Prüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 zu erbringen. Das Prüfzeugnis ist vor der Verlegung der Leitung vorzuweisen. Eine äußere Beschädigung der Rohrwand von bis zu 20 % ist gemäß Rohrlieferant zulässig und zu bestätigen. Verschweißungen sind uneingeschränkt nach DVS 2207 in den Schmelzindexgruppen 003 bis 010 möglich. Inspektionsfreundliche Rohrinnenoberflächen durch blaue Farbgebung.
7. Vorbemerkungen Material für die Trinkwasserhauptleitung
8. Vorbemerkungen Material für die Trinkwasserhausanschlüsse Material für die Trinkwasserhausanschlüsse Sämtliches Material für die Ausführung der Rohrleitungsbauarbeiten liefert der Auftragnehmer! Materialauswahl Aufgrund der bereits bestehenden Leitungsnetze und Anlagen fordert der Wasserverband Gifhorn aus Komformitätsgründen die Verwendung der in den Formstückpunkten aufgeführten Materialien bzw. Produkte. Diese sind zwingend zu verwenden. Die mit X dargestellten Leerzeichen beziehen sich auf die jeweiligen Durchmesser / Winkel. Die mit X gekennzeichnet Dimension und Winkel müssen durch die entsprechenden Dimension des Ausführungsplans/ der Detailpläne ersetzt werden. Die genaue Bezeichnung des für den Trinkwasserbereich zu verwendenden Materials befindet sich unter Punkt 8.3. Materialart Für alle Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, gilt grundsätzlich: Es dürfen ausschließlich bleifreie Werkstoffe verwendet werden. Materialien, die Blei enthalten, sind in diesem Anwendungsbereich nicht zulässig. Die Einhaltung der Bleifreiheit ist vom Hersteller durch geeignete Nachweise zu belegen. Die gesetzlichen Mindestanforderungen reichen in diesem Zusammenhang nicht aus, um den hohen Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen gerecht zu werden. Daher sind zusätzlich die folgenden technischen Regelwerke und Bewertungsgrundlagen verbindlich zu beachten: Trinkwasserverordnung (TrinkwV), insbesondere §§ 14–16, in Verbindung mit den durch das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten Bewertungsgrundlagen (BWGL) 1: KTW-BWGL: für Kunststoffe und andere organische Materialien,Metall-BWGL: für metallene Werkstoffe,Email/Keramik-BWGL: für emaillierte und keramische Werkstoffe.UBA-Positivlisten: Nur Materialien, die in den jeweiligen Positivlisten aufgeführt sind, dürfen verwendet werden.VDI 6023: Hygienische Anforderungen an Trinkwasserinstallationen –insbesondere bei Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung.DIN EN 16421 und DIN EN 50930-6: für die Bewertung der metallischen Werkstoffe hinsichtlich ihrer Eignung im Trinkwasserkontakt.Ab dem 31.12.2026 gelten zusätzlich die neuen Anforderungen der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184, die europaweit einheitliche Vorgaben zu Materialien, Prüfverfahren und Konformitätsnachweisen einführt1.Der Nachweis der Konformität kann durch Prüfberichte gemäß UBA-Bewertungsgrundlagen oder durch eine Konformitätserklärung erfolgen, idealerweise gestützt durch eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle. 8.3. Material Wasserzähler Anlagen EWE-Wasserzähler-Anlagen mit Kugel-Absperrarmatur und „KSR"-Ventil mit Rückflussverhinderer. Baumaße: EWE WZ Anl. QN 2,5 3828601, m. Bef. Kugel-KSR  BleifreiEWE WZ Anl. QN 2,5 3828601, m. Bef., 70 mm Kugel-KSR  BleifreiEWE WZ Anl. QN 6 3828304, m. Bef.  BleifreiEWE WZ Anl. QN 10 3828306, m. Bef.  BleifreiEWE WZ Anl. QN 6 Stei.3828204, m. Bef. BleifreiEWE WZ Anl. QN 10 Stei. 3828206, m. Bef.  Bleifrei Mauer- bzw. Bodenplattendurchführung System-Mauerdurchführung für unterkellerte Gebäude, DA 32-PE, starr, Gifhorner Modell mit Mantelrohr 530 mm Länge aus schlagzähem, blauen Kunststoff und zwei montierten Dichtungen sowie beidseitig verschraubten Überwurfmuttern zum Abdichten des werkseitig montierten Wavin TS PE-Rohrs mit Schutzeigenschaften, gemäß DVGW Arbeitsblatt GW 335 A2. Außendurchmesser DA 32 mm, SDR11, beidseitig 300 mm überstehend und mit min. 50 mm abdeckenden Schutzkappen. Mit beiliegendem Montageset, bestehend aus Verspannmutter und Kunststoffzentrierscheibe mit von 80-120 mm einstellbaren Zentrierexzentern zur mittigen Justierung des Mantelrohres in einer Kellerwand-Kernbohrung und einem geschlitzten Injektionsmembranschlauch für kontrollierten Harzaustritt mit angeformten, mittels Butylband selbstklebenden Abdeckflansch sowie Harzinjektionsschlauch. Einschließlich DVGW-VP601 zertifiziertem 2K-Expansionsharz, 300 ml-Kartusche mit Mischerdüse, kartonverpackt. Abmessung: DA 32 mm x 1130 mm Artikel-Nr. 3903166 Mauerdurchführung DA 50 mm Starr Model Gifhorn der Fa. EWE, wie zuvor jedoch DA 50 mm System-Mauerdurchführung für kellerlose Gebäude, DA 32-PE, flex, Gifhorner Modell mit Mantelrohrenden aus schlagzähem, blauen Kunststoff, dicht und unlösbar mittels flexiblem Kunststoffspiralschlauch verbunden, biegbar zu einem Bogen, mit einer gestreckten Länge von 3000 mm. Mit zwei montierten Dichtungen sowie beidseitig verschraubten Überwurfmuttern zum Abdichten des werkseitig montierten Wavin TS PE-Rohrs mit Schutzeigenschaften, gemäß DVGW Arbeitsblatt GW 335 A2. Außendurchmesser DA 32, SDR11, beidseitig 500 mm überstehend und mit min. 50 mm abdeckenden Schutzkappen. Mit beiliegendem Montageset bestehend aus einem geschlitzten Injektionsmembranschlauch für kontrollierten Harzaustritt mit angeformten, mittels Butylband selbstklebenden Abdeckflansch sowie Harzinjektionsschlauch. Einschließlich DVGW-VP601 zertifiziertem 2K-Expansionsharz, 300 ml-Kartusche mit Mischerdüse, Abmessung: DA 32 mm x 4000 mm Artikel-Nr. 3903167 Mauerdurchführung DA 50 mm Flex  Model Gifhorn der Fa. EWE, wie zuvor jedoch DA 50 mm Membran-Injektionssystem für Schrägeinführung Zur Schrägeinführung durch die Wand oder Bodenplatte in alle gängigen Wandarten nach DIN 18195 Teil 4 und WU-Beton nach DIN 1045. Maße: für Kernbohrungen i: Æ 92 - 102 mm; Baulänge: 1.300 mm Werkstoff: Flansch, Gegenlager, Manschettenstopfen, Membranschlauch: EPDM; Harzeinfüllschlauch: PE; Rohr: PVC-U; Abschlusstopfen: ZK/NBR (Butadien/Acrylnitrilkautschuk); Edelstahlspannbänder: V2A (AISI 304L) Lastfall: Nicht stauendes Sickerwasser; WU-Beton Beanspruchungsklasse 2; DIN 18195 Teil 4 Dichtheit: gas- und wasserdicht bis 1 bar Kernbohrung/Durchbruch i (mm) (Schrägeinbau): 92 - 102 mm Anzahl Kabel/Medium insgesamt: 1 Anzahl Kabel/Medium: 1 ​geeignet für Mediumrohr ∅(mm): 24 - 52 Baulänge (mm): 1.300 Vorteile: Universalhauseinführung mit Membran-Injektionssystem für schräge Bohrungen durch Boden oder Wand; gleichzeitige Abdichtung der Sparten Strom und Kommunikation; kontrollierter Harzaustritt durch geschlitzten Membranschlauch Bestellbezeichnung: MIS 90S-U Artikelnummer: 2900200510 Fabrikat: Hauff-Technik Bei Bedarf wird eine 2. 300 ml-Kartusche bauseits vom Auftraggeber gestellt. Ventilanbohrarmatur Hersteller: EWE Armatur VAB- PE GF DA  X x 1¼"     Artikelnummer  11202xxVAB-AGS     DN  X x 1¼"     Artikelnummer  11141xxVAB-PVC     DN  X x 1¼"     Artikelnummer  11176xxVAB- PE GF DA  X x 2"        Artikelnummer  11202xxVAB-AGS     DN  X x 2"     Artikelnummer  11143xxVAB-PVC     DN  X x 2"     Artikelnummer  11178xxMulti-Druckanbohrventil-KIT für PE-Rohr, Schweiß-System FRIALEN (Wasser) Ø DA 90 –DA 315 mm, Für Hauptrohr DA 250 –315 mm: Top-Loading. Blindschellen Hersteller: EWE Armatur VAB-AGS DN X Blind Artikelnummer 61079xxVAB-PVC DN X Blind   bis da160 Artikelnummer 51089xx, ab da 225 Artikelnummer 61089xx PE-Keilschieber mit Universalglocke Typ 200-ECO Line PE-PE Keilschieber Körper: Polyamid, faserverstärkt O-Ring: EPDM Druckring: Komposit Klemmring: Messing Betriebstemperatur Temp 0°C bis 40°C Betriebsdruck Max 16 bar Merkmale. Spindel aus säurebeständigem Stahl (EN1.4404) Keil aus bleifreiem Messing (CW724) Vierkantansatz der Spindel kompatibel mit handelsüblichen Einbaugarnituren.weichdichtend Hersteller: Isiflo Artikelnummer: 8212003 Dimension: DA 32 x 32 mm, DA 40 x 40 mm,DA 50 x 50 mm,DA 63 x 63 mmUniversalglocke D109 EKE01067 für Keilschieber Kunststoffbauteil zur Schmutzabdichtung und Stabilisierung der Verbindung Einbaugarnitur/Armatur, in Glocke einrastbar verdreh gesichert Artikelnummer: 413.00002.2030 Hersteller: Kettler Anschlussverschraubungen mit AG Typ 105/110 Universalkupplungen sind gemäß G-5600-1 für den Bereich Gas von +20 mm bis 63 mm Außendurchmesser und gemäß DIN 8076 für den Bereich Wasser zugelassen. Sie gewährleisten eine längskraftschlüssige und druckfeste Verbindung von Kunststoffdruckrohren aus: PE 80 und PE 100 nach DIN EN 12201, 1555PE-X nach DIN 16892/93PVC-hart nach DIN 8062Messingkupplungen (16 - 90 mm) aus entzinkungresistenten PreßmessingRA455 = UBA Positivliste Kategorie 4O-Ring NBR gemäß EN 681-1, EN 682, KTW und W270Medien: Kaltwasser (Trinkwasser)Betriebsdruck: PN 10 –PN 16Anschlussgewinde: nach ISO 7Prüfungen: D: DIN/DVGW Zertifizierungen für Gas und WasserHersteller: IsifloArtikelnummer: 10532Dimensionen: 32x1 1/4" Typ 10540x1 1/4" Typ 11050x2" Typ 10563x2" Typ 110 Schweißfittings Heizwendelschweißmuffen PE 100 SDR 11 DA XHeizwendelschweißbogen PE 100 SDR 11 DA X,  XX°Heizwendelschweißreduzierung PE 100 SDR 11 DA X - d X Rohr PE-TS Rohr Trinkwasserrohr SDR 11 in den erforderlichen Dimensionen Fabrikat: Wavin TS DOQ® TrinkwasserrohreDurchmesser/Wanddickenverhältnis: SDR 11Druckstufe: PN 16Längen: Stangenware 6,00 mRingbundware 100 mBeschreibung: Wavin TS DOQ® Rohre mit Schutzeigenschaften gemäß DVGW Arbeitsblatt GW 335 A2, nach DIN EN 12201 und unter Beachtung des DIN CERTCO Zertifizierungsprogramms ZP 14.23.39. Die innere und äußere Schutzschicht entsprechen jeweils 25% der gesamten Rohrwand. Die Schutzschichten bestehen aus dem königsblau eingefärbten Werkstoff Eltex Superstress® TUB 124 N 8000 TS DOQ, einem Werkstoff mit Schutzeigenschaften gegen Rissinitiierung und Punktbelastungen. Die verwendeten Materialien und die daraus gefertigten Rohre erfüllen die Eigenschaften eines PE 100-RC (Resistance to Crack) Werkstoffes, gemäß PAS 1075. Zum Nachweis höchster Qualitätsanforderungen erfolgt eine zusätzliche dokumentierte Qualitätssicherung mit anhängender Prüfurkunde für die zu liefernden TS DOQ® Rohre. Die PE 100-RC Rohre einer jeden Werkstoffcharge sind auf ihre Werkstoffeigenschaften hin zu überprüfen. Es ist ein FNCT-Wert nachzuweisen, der >= 8760 Std., bei 80°C, 4 N/mm²; in 2 % Arkopal N-100 entspricht. Für jede Werkstoffcharge ist ein Nachweis des FNCT (Full Notch Creep Test) mit einem Prüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 zu erbringen. Das Prüfzeugnis ist vor der Verlegung der Leitung vorzuweisen. Eine äußere Beschädigung der Rohrwand von bis zu 20 % ist gemäß Rohrlieferant zulässig und zu bestätigen. Verschweißungen sind uneingeschränkt nach DVS 2207 in den Schmelzindexgruppen 003 bis 010 möglich. Inspektionsfreundliche Rohrinnenoberflächen durch blaue Farbgebung. Gestänge Teleskop-Einbaugarnitur, stufenlos verstellbar, mit Schnellspannmuffe für Erdeinbau, komplett montiert, für stufenlos verstellbare Rohrdeckungen, für alle EWE-Anbohrarmaturen und EWE-Erdeinbauarmaturen. Zweiteiliges Gestänge aus Edelstahl-Vierkant und -Vierkantrohr aus 1.4301, Betätigungsvierkant kaltgeschmiedet, stufenlos verstellbar durch auszuggesichertes Spiralfedersystem, mit Niro-Spiralfeder und zwei verschleißarmen Polyamidhülsen, mit Vierkantschoner aus Temperguss, feuerverzinkt, Spezialstift aus Niro-Stahl, konisch und gerändelt, zur bequemen Entnahme an der Verschlussscheibe befestigt. PE-Hülsrohr mit Zentrierkappe, mit blauer, schmutzdichter und wasserabweisender Elastomerdichtung mit Markierungsfunktion, zusätzlich mit Vorbereitung zur Aufnahme von Markierungssteckern, mit PE-Abstreifring am Hülsrohr, PE-Glocke mit Spezial-Verschlussscheibe blau für EWE-Anbohrarmaturen mit Bajonettsystem, zur Arretierung und gegen Versanden des Glockenhohlraumes. Mit fest angebrachtem, reflektierendem, ausziehbarem und flexiblem Markierungsfähnchen. PE-Material ohne Zusätze von Re-Granulat. Kuppeln ohne zusätzliches Verbindungselement durch Schnellspannmufe Abmessung: Rohrdeckung von 1,2  m bis 1,80 m Artikel-Nr. 6153597 Hersteller: EWE Tragplatte Tragplatte aus PE für Schieber und HA Straßenkappen, einsetzbar als Flächenauflage zu Straßenkappen. Tragplatte aus Polyethylen (PE) Statisch belastbar nach DIN 19580 Klasse C und Klasse D, Zulassung nach DVGW VP 310-1. Für Kappen DIN 4056/57 - 74: Baumaße: Grundflächen - Außendurchmesser 390 mm, Stärke - 32 mm. Abgesetzte Aufnahmeringe von der Bauteilmitte für die Durchmesser 276 mm, 270 mm, 200 mm, Absetztiefe ca. 3-4 mm, drei zusätzliche Bohrungen zur optionalen Verschraubung der Kappen, statisch belastbar nach DIN 19580. Straßenkappen Hersteller: AVK Mittelmann, Serie 80 starr Straßenkappen aus PA+Material für Absperrarmaturen Wasser (Heißeinbau). Gehäuse aus Polyamid mit Zusatzstoffen (PA+), Deckel aus GG 20, Deckelbolzen und Öffnungssteg aus Niro-Stahl A 2, Grundfläche 200 mm, Einbautiefe 250 m, Deckelbeschriftung: "W", Gesamteinbautiefe der Kappe/ Platte 273 mm, Thermisch belastbar bis 250° C, Zulassung nach DVGW VP 310-2, Statisch belastbar nach DIN 19580 Klasse D Erzeugnis: Fa. Hawle (Best. Nr. 187-01) Straßenkappe einwalzbar, bestehend aus Kappe, Ziehring und Deckel mit Haltestift, langer Ziehring mit großem Verstellbereich, vorzugsweise für den Einbau in bituminöse Verkehrsflächen, passend für Hausanschlussschieber, Schieberschellen und Anbohrarmaturen, Baugröße in Anlehnung an DIN 4057, Schrägsitz an Deckel und Ziehring vermindert Klapperneigung des Deckels, Deckel mit Epoxidharz-Pulverbeschichtung zur Vermeidung von Kontaktkorrosion zwischen Deckel und Ziehring, mit Richtungspfeil auf Kappengehäuse, optional mit Bremsring-Set (Best.-Nr.: 200-03) . Material: Kappe: GJL-200, schwarz getaucht Ziehring: GJL-250, schwarz getaucht Deckel: GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung Haltestift, Unterlegscheibe, Splint: nichtrostender Stahl Medium: Trinkwasser Deckelform: rund Deckelaufschrift: "W" für Trinkwasser DVGW-zertifiziert Innenverbindung Für die Innenverbindung hinter WZ-Anlage und Kundenanlage, bis 1,50m Länge und bis 1" Durchmesser, werden folgende Materialien eingebaut, wenn in der Kundenanlage an folgende Materialien anzuschließen ist: Material Kundenseitigeinzubauendes MaterialStahl, verzinktes Rohr, BleileitungMehrschichtverbundrohr Uni PipeKupferKupferPEPEPVCMehrschichtverbundrohr Uni Pipe Es ist für den Anschluss an die WZ-Anlage bzw. an die Kundenanlage das passende Übergangs- bzw. Verbindungstück zu wählen. Bei einer herzustellenden Innenverbindung sind neue Materialien zu verwenden und keine gebrauchten. Das ausgebaute Material ist zu entsorgen, dies ist in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. Wasserzählerschacht Hersteller EWE: Für Erdeinbau, für Wasser PN 10, zur Erfüllung der Trinkwasserverordnung Messingmaterial gem. der Liste trinkwasserhygienisch geeigneter metallener Werkstoffe des Umweltbundesamtes. Für den Einbau von waagerechten Wasserzählern Qn 2,5, Baulänge 190 mm. Schacht geeignet für Einbaustellen nach DIN 1229, Klasse A 15, Nachweis durch Prüfung in Anlehnung an DIN EN 124.Bestehend aus: Runder Schachtkörper aus wasserdichtem, schwarzem PE-Material, max. Außendurchmesser 550 mm, min. Innendurchmesser 384 mm,runder Deckel aus GG,mit Dichtung, Außendurchmesser 425 mm, mit Edelstahl-Steg, mit Aufschrift "Wasserzähler-Schacht", mit Fläche 70 x 80 mm für individuelle Gravur, mit Sechskantschlüssel verschließbar. Isolierverschluss als zusätzliche Kältedämmung und zur Kondensatminderung. Protectorring aus PA-Material.Beiderseits Messing-Innengewinde Rp 1" nach DIN EN 10226-1, zusätzlich mit O-Ring-Kammer für das EWE-O-Ring-System, mit Schachtwandverschraubung mit O-Ring-Abdichtung, Silikonschläuche mit KTW-A und W270-Zulassung, mit Niro-Gewebe-Ummantelung als mechanischer Schutz und Drehgelenken als Übergang zur Wasserzähler-Anlage,Führung und Hubvorrichtung aus Edelstahl.Wasserzähler-Anlage mit Kugel-Absperrarmaturen am Ein- und KSR Ventil am Ausgang, DIN-DVGW nach DIN EN 13828 und W 570-1,aus Pressmessing,stopfbuchslos,mit vollem runden Durchgang,absperrbar durch 90°-Drehung mit Flügelgriff aus Pressmessing mit grüner Markierung,schwere Ausführung mit Mindest-Wanddicke 3 mm,Kugel aus A4-Edelstahl,mit zusätzlicher nach unten angeordneter Bohrung, Kugeldichtung aus PTFE. Mit Feder-Rückflussverhinderer DIN-DVGW für den Wasserzähler und Kunststoff-Wasserzähler-Passstück G 1"x 190 mm, komplett mit allen Dichtungen, mit einem Schlüssel für den Deckel. Komplett montiert, eingedichtet und einer Druckprobe unterzogen.Rohrdeckung: RD 1,... mArtikel-Nr. 03998.Optional mit Schachtumrandung „B 125" aus GG, für die Aufnahme des Wasserzähler-Schacht-Deckels, zur Erhöhung der Befahrbarkeit entsprechend der Klasse B 125, Nachweis durch Prüfung nach DIN EN 124. Innendurchmesser 435 mm, mit Dichtung für WZ-Schacht.Artikel-Nr. 0399301
8. Vorbemerkungen Material für die Trinkwasserhausanschlüsse
9. Vorbemerkungen Sanierung Trinkwasserhausanschlüsse Sanierung / Neuordnung Trinkwasserhausanschlüsse Bei der Sanierung bzw. Neuordnung von Trinkwasserhausanschlüssen werden vier unterschiedliche Varianten unterschieden: VAB - Umbindung einer Hausanschlussleitung von der alten HL auf die neue HL im öffentl. BereichTeil 1 - Hausanschlussleitung von der Hauptleitung bis 1 m auf das PrivatgrundstückTeil 2 - Hausanschlussleitung von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude bzw. bis zum WasserzählerschachtTeil 3 - Hausanschlussleitung von der Hauptleitung bis ins Gebäude bzw. bis zum WasserzählerschachtTeil 4 - Hausanschlussleitung von der Hauptleitung bis zum zu setzenden Wasserzählerschacht Ergänzende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen zur Sanierung / Neuordnung von Trinkwasserhausanschlüssen, mit und ohne Wasserhaltung: Oberflächen: Die Breite der aufzunehmenden Oberfläche ergibt sich durch die Rohrgrabenbreiten der DIN 4124 + 20 cm Rückbau zu jeder Seite. Sollten größere Flächen aufgenommen werden, ist dies nur unter vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nach dessen Freigabe erlaubt. Flurschäden durch Baumaschinen sowie durch unsachgemäßes und nicht den Erfordernissen angepasstes Arbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Bsp.: Wenn auf einem Privatgrundstück 5 m Leitung verlegt werden muss, aber insgesamt 30 m² Oberfläche wiederhergestellt werden muss, weil der Rohrgraben / die Baugrube anstatt in Handschachtung mit Hilfe eines Baggers hergestellt worden ist, so trägt die Wiederherstellung der zusätzlichen Oberfläche der Auftragnehmer. Es hätten 5 m Rohrgraben x (0,70 m Rohrgraben + 2 x 0,20 m Rückbau) = 5,5 m² Oberflächenwiederherstellung abgerechnet werden dürfen. Erd- und Verbauarbeiten sind bei allen Teilen der Hausanschlüsse nach der DIN 4124 auszuführen. Der Anteil der Handschachtung kann dabei bis zu 100% betragen Dies ist in die entsprechenden Hausanschlusspositionen einzukalkulieren und wird nicht separat vergütet. Bodenaustausch (Abfuhr, Entsorgung, Anlieferung) wird separat über die entsprechenden Positionen vergütet. Kabel und Leitungen: Sollten mehr als die in den Positionen angegebenen Kabel und Leitungen gesichert werden müssen, so wird dieser Aufwand über die entsprechenden Positionen separat vergütet. Wird die Anzahl der in den Positionen angegebenen Kabel- und Leitungssicherungen überschritten, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen und es sind alle Sicherungen auf Fotos festzuhalten und in einem Plan einzutragen. Die Fotos müssen nummeriert werden und die Nummerierung auf dem Plan an den jeweiligen Stellen der Sicherung eingetragen werden. Werden keine Fotos angefertigt und kein Plan mit den Aufmaßen eingereicht, werden die Sicherungen auch nicht vergütet! Schweißungen: Sämtliche Schweißungen werden nach der DVGW GW 330 hergestellt. Alle für die Schweißung benötigten Materialien(Muffen, Winkel) und Geräte sowie Personalkosten sind in die entsprechende Hausanschlussposition mit einzukalkulieren. Und werden nicht separat vergütet. Mauer-, Bodenplattendurchführungen: Die neue Hausanschlussleitung ist entweder in eine bestehende Gebäudeeinführung / ein bestehendes Schutzrohr oder in eine neue Gebäudeeinführung einzuziehen. Neue Gebäudeeinführungen werden entweder bereits vorab durch den Grundstückseigentümer eingebaut oder sind durch die ausführende Baufirma einzubauen. Dies wird über die entsprechenden Positionen separat vergütet. Da beide Varianten möglich sind, ist das Ziehen der alten Trinkwasserleitung aus der nicht mehr benötigten Gebäudeeinführung sowie das Verschließen dieser in die Positionen der Teile 2 und 3 einzukalkulieren. Druckprüfung und Spülen der Leitung: Bei allen Teilen sind eine Dichtheitsprüfung (Sichtprüfung) und eine Spülung der neuen Hausanschlussleitung erforderlich. Zum Spülen der Hausanschlussleitung muss der Wasserzähler ausgebaut werden und die Leitung mittels eines Schlauchs mit einem Innendurchmesser von mindestens 20 mm ca. 1 Minute bei voll geöffneten Ventilen gespült werden. Das Wasser muss schadlos muss schadlos über eine bis zu 50 m lange Vorflut abgeleitet werden. Abstellen von Leitungen und Kundeninformation: Die Informationszettel über die Wasserabstellung, welche der Auftragnehmer an die Kunden zu verteilen hat, werden vom Auftraggeber gestellt. Sollten mehr als 4 Hauptleitungsschieber für die Abstellung der Hauptleitung geschlossen und geöffnet werden müssen oder mehr als die angegebene Zahl an Informationszetteln verteilt werden müssen oder die Spülung der Hauptleitung länger als 45 Minuten dauern, so werden diese Arbeiten gesondert vergütet oder durch einen Mitarbeiter des Wasserverbandes ausgeführt. Ein Mitarbeiter des Wasserverbandes macht die Baustelleneinweisung und steht bei Problemen, z.B. beim Spülen der Hauptleitung (Wasser wird nicht klar), kurzfristig zur Verfügung. Das Spülen der Hausanschlussleitung und der Hauptleitung nach Abschluss der Bauarbeiten ist mit einem Nachweis gemäß DVGW W 291 zu dokumentieren. Der Nachweis wird direkt im Anschluss der Spülarbeiten vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übergeben, ist vor Ort von diesem auszufüllen und wieder an den Auftraggeber zurückzugeben. Der Austausch einer VAB / eines Erdventiles erfolgt in ein und derselben Montagegrube. Sollte die alte Anbohrung der Bestands-VAB nicht wiederverwendet werden, weil sich z.B. die Trasse des Hausanschlusses ändert, so ist eine Blindschelle zu montieren. Dies wird separat vergütet. Der Anschluss an die VAB, die Wasserzähleranlage oder den Wasserzählerschacht erfolgt mittels eines PE-Einschweißstutzen der Fa. EWE mit O-Ring-Dichtung. Alle anderen Rohrverbindungen sind als PE-Schweißung mit einem Heizwendelfitting durchzuführen. Das Abquetschen von PE-Hausanschlussleitungen ist möglich. Sollte mit einem hohen Grundwasserstand in dem zu sanierenden Bereich zu rechnen sein (siehe hierzu Bodenanalyse, Baubeschreibung soweit vorhanden oder Erfahrungswerte), ist die Wasserhaltung für die Erneuerung der Hausanschlüsse mit in den Einheitspreis der Hausanschlusspositionen mit dem Zusatz „…mit Wasserhaltung“einzurechnen. Eine zusätzliche Vergütung für die Wasserhaltung, egal ob offene oder geschlossene Wasserhaltung, erfolgt nicht! Bei Wasserhaltung, sofern notwendig, ergibt sich folgende Ausführung: Geschlossene Wasserhaltung: Filter bis 0,50 m unterhalb der Rohrsohle aufbauen, vorhalten,betreiben und abbauen einschließlich aller Nebenarbeiten.des Verfüllen eines Rohrgrabens. Einschließlich Ableitung zum Vorfluter und allen notwendigen Geräten, Materialien und Betriebsstoffen für die gesamte Dauer der HerstellungEntfernung zur Vorflut bis zu 200 m. Art und Umfang der Wasserhaltung ist mit dem Auftraggeber-Vertreter zuvor abzusprechen. Vor Beginn der Absenkung ist die Einholung der Genehmigung der unteren Wasserbehörde zu beantragen. Offene Wasserhaltung: Offenen Wasserhaltung mit Pumpe (Elektro- oder Verbrennungsmotor) aufbauen, vorhalten,betreiben und abbauen einschließlich aller Nebenarbeiten. Fördermenge über 10 bis 56 m³/h. Entfernung zur Vorflut bis zu 200 m. Art und Umfang der Wasserhaltung ist mit dem Auftraggeber-Vertreter zuvor abzusprechen. Beim Betreiben der Wasserhaltungen und der damit verbundenen Auswahl der Geräte ist unbedingt das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der zurzeit gültigen Fassung zu beachten.
9. Vorbemerkungen Sanierung Trinkwasserhausanschlüsse
10. Vorbemerkungen Kanalreinigung Kanalreinigung Der Kanal muss nach der Reinigung frei von anhaftenden Stoffen und losen Ablagerungen sein und die Rohrwand muss deutlich sichtbar sein. Zwischen Kanalreinigung und Inspektion/Deformationsmessung ist in Abhängigkeit von der Kanalart und dem Rohrmaterial ein Zeitpuffer von ca. 24 Stunden vorzusehen. Mit der Reinigung ist an den Hochpunkten zu beginnen. Die in den zu reinigenden Leitungen befindlichen Ablagerungen sind vollständig zu entfernen. Es ist sicherzustellen, dass keine Ablagerungen in nicht zu reinigende, unterhalb liegende Kanalstrecken, Anlagen und Vorfluter / Gewässer gelangen.Der Düsendruck ist dem Werkstoff und der Zustandsklasse der Leitungen bzw. Schachtbauwerke anzupassen, sodass eine Beschädigung nicht möglich ist.Rotationsdüsen können eingesetzt werden außer in Kanälen, welche mittels Inliner saniert sind. Hierfür bedarf es immer der Freigabe durch den Wasserverband.Die Aerosolemission ist durch leichte Schachtabdeckung oder durch Reduzierung des Spüldruckes nahe dem Schachtbauwerk zu verringern.Bei jedem Entwässerungsgegenstand (Schacht, Einlauf, Sammelbecken oder -grube) sind die Wände, Steigeisen, Schmutzfänger, Einlaufroste und Deckelauflagen zu säubern.Die gesamte Anlage muss den Vorschriften gemäß VDE und DIN sowie den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Sämtliche nach den BGV/ZH vorgeschriebenen Sicherheitsgerätschaften sind auf dem Fahrzeug geprüft und einsatzbereit mitzuführen. Vor jedem Betreten von Kanalisationsanlagen ist mit einem Mehrfachgaswarngerät die Atmosphäre zu überprüfen. Die Anlage muss den Anforderungen des Güteschutzes Kanalbau (Gütezeichen R) genügen. Die Wahl der Reinigungstechnik obliegt dem Auftragnehmer. Das Reinigungsfahrzeug muss mit zwei Personen besetzt sein. Das eingesetzte Personal muss sicherheitstechnisch in der Anwendung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere der BGV A1, BGV C5, GUV-V C5 und GUV-R 126 und in der praktischen Anwendung der Sicherheitsausrüstung regelmäßig geschult sein. Der Nachweis der jährlichen Sicherheitsunterweisung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen. Das eingesetzte Personal muss die gesundheitlichen Anforderungen der Berufsgenossenschaft und die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen erfüllen.Das für die Reinigung erforderliche Wasser kann aus der öffentlichen Wasserversorgung des Wasserverbandes Gifhorn unter Übernahme der Gebühren entnommen werden. Es dürfen nur Standrohre des Wasserverbandes Gifhorn mit Wasserzähler verwendet werden. Die entnommene Menge ist zu dokumentieren und dem Auftraggeber mitzuteilen.Das Räumgut ist vom Auftragnehmer ständig zu kontrollieren. Bei Auffälligkeiten (z.B. besonderer Geruch, Ölschlieren) sind die Arbeiten sofort einzustellen und Maßnahmen zur Vermeidung einer Schadensausbreitung und einer Umweltbelastung zu ergreifen (Absperrung von Kanälen und/oder Einleitstelle, Auffangen mittels Reingungs- und Spülwagen, ggf. Einsatz von Bindemittel). Der Auftraggeber-Vertreter ist umgehend zu benachrichtigen.Das geförderte Räumgut bzw. der Inhalt der Entwässerungsgegenstände (Abscheider, Fäkaliengruben, Rohrleitungen, Kastenrinnen, Straßenabläufe etc.) ist zur Annahmestelle nach Wahl des Auftragnehmers zu befördern und dort zu entsorgen. Die angefallenen Mengen werden in einem Beförderungsschein und in Wiegekarten festgehalten. Die Kosten für die Entsorgung des Spülguts sind  einzukalkulieren. Die Entsorgung der Abfälle hat durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb zu erfolgen und ist dem Auftraggeber nachzuweisen.Feste Ablagerungen wie z.B. ausgehärteter Beton, Wurzeleinwüchse und Inkrustationen verbleiben in den Kanälen und werden ggf. mit gesonderten Maßnahmen entfernt. Über das Auffinden solcher Ablagerungen/Hindernisse ist der Auftraggeber umgehend zu informieren.Grundlage für die Feststellung der Leistungen sind die vom Auftragnehmer unterzeichneten Aufmaßblätter und Tagesberichte. Wird auf dem Inspektionsvideo festgestellt, dass eine Haltung nicht ordnungsgemäß gereinigt und untersucht worden ist, so ist in einer angemessenen Frist eine Nachreinigung und Nachuntersuchung seitens des Auftragnehmers auf seine Kosten durchzuführen. Auch, wenn die vollständige Auswertung sehr viel später nach Abschluss der Inspektionsarbeiten vorliegt, trägt der Auftragnehmer sämtliche Kosten für die Mangelbeseitigungsarbeiten.Werden besondere Leistungen erforderlich, so sind diese immer auch auf Fotos oder anderen geeigneten Verfahren zu dokumentieren und den Aufmaßblättern beizufügen.Bei der Kanalreinigung sind zudem folgende Leistungen einzukalkulieren:Kosten für die Fahrzeuge einschließlich An- und Abfahrt Rüstzeiten das Öffnen/Schließen von Öffnungen/Schachtabdeckungen etc. das Einsetzen Zubehör, Betriebsstoffe, Entleerung und Reinigung, die erforderliche Fahrzeugbesatzung die Verkehrs- und Arbeitsplatzsicherung Aufwand für die Einweisungen, Baubesprechungen, Bearbeitung von Unterlagen usw. und die Feststellung und Abnahme der Leistungen gemäß ZTV. das Absperren von Zuläufen durch z. B. BlasenAlle Leitungen und Schächte sind bis Schachttiefen ≤5 m ohne Berücksichtigung der Schachttiefe zu kalkulieren, da das Absaugen mit Unterdruck bis 5 m Tiefe möglich ist. Daher erfolgt keine Staffelung der Leistungspositionen nach der Schacht- bzw. Kanaltiefe.
10. Vorbemerkungen Kanalreinigung
11. Vorbemerkungen Rohrvortrieb im Sonderbereich Bahnanlagen/-betriebsgelände Rohrvortrieb im Sonderbereich Bahnanlagen/-betriebsgelände Der Rohrvortrieb ist gemäß DWA-A 125 auszuführen.Vor, während und nach dem Vortrieb sind betriebliche Schutzmaßnahmen, wie kontinuierliche messtechnische Überwachung durchzuführen. Eine Beweissicherung der Gleis- und Bahnanlagen ist vorzunehmen.Die Ausführung erfolgt unter Einhaltung der Auflagen und Forderungen aus Genehmigungen, Gestattungs- und Kreuzungsverträgen. Bei allen Arbeiten im Bereich des Bahnbetriebes sind Sicherungsposten erforderlich. Diese werden durch den Bauüberwacher gestellt. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.Die durch diese Arbeiten entstehenden Erschwernisse und Verzögerungen sind in der Position" Gesteuerter Pilotvortrieb für Stahlrohr" mit zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Hierfür gibt es keine zusätzliche Vergütung.
11. Vorbemerkungen Rohrvortrieb im Sonderbereich Bahnanlagen/-betriebsgelände
12. Vorbemerkungen Mehrarbeit und Zuschläge Mehrarbeit und Zuschläge Überstunden (Mehrarbeit), Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit werden gemäß dem aktuellen Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vergütet. Anfallende Überstunden sind tabellarisch unter Angabe folgender Daten gemeinsam mit der Rechnung einzureichen: - Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiter - Ausführungsdatum - Beginn und Ende der Arbeiten - Zuschläge gemäß Tarifvertrag Bau - Anfallende Einzel- und Gesamtkosten
12. Vorbemerkungen Mehrarbeit und Zuschläge
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