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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ANGEBOTS- + BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN:
1. GRUNDLAGE:
1.1 VOB TEIL B + C, jeweils neueste Fassung
1.2 DIN Normen, jeweils neueste Fassung
1.3 Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
1.4 Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften
1.5 Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den beiliegenden bzw. im Arch.-Büro aufliegenden
Zeichnungen und sonstige erwähnte Unterlagen.
2. ANERKENNTNIS:
Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und
Kostenangebot in Ihrem gesamten Umfang.Er bestätigt, daß er die Pläne vor Abgabe des Angebots im Arch.-Büro eingesehen, sowie sich über Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert hat. Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt werden. Änderungen der Angebots- und Auftragsbedingungen und in der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige Änderungs- vorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des LVZ. Sogenannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigung- des Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen.
3. ZUSCHLAGSFRIST:
innerhalb von 30 Werktagen nach Angebotseröffnung (siehe VOB Teil A § 10 (5-8) und VOB Teil A § 18). Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot gebunden.
4. BAUVERTRAG:
Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Bauherr und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen.
5. NACHTRAGSANGEBOTE:
Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber einzuholen.
6. PREISÄNDERUNG:
Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl. Material und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte
Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistungen. VOB Teil B § 2 Abs. 3, Satz 2 + 3 haben keine Gültigkeit. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. ln diesem Fall ist die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt.
7. AUSFÜHRUNG:
Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h.
Leistungen, die sich mit der Ausführung der Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf seine zu leistende Garantie selbstverantwortlich zu überprüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle zu nehmen.
evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Alle Arbeiten die nicht gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden können, werden trotzdem nach denselben Einheitspreisen abgerechnet. Die in den Bauvorlagen eingetragenen Prüfvermerke ( Maße, Erinnerungen, usw. ) sowie die sonst beigefügten Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen sind genau zu beachten und einzuhalten.
8. BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen.
9. TAGLOHNARBEITEN:
Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Rapporte sind innerhalb von 3 Tagen der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Nachträglich eingereichte oder nicht unterschriebene Rapporte werden nicht anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. aller NK, Zuschläge etc.. Vergütet wird die reine Arbeitszeit auf der Baustelle. Geräte: Die anzubietenden Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. Treibstoffverbrauch und Vorhaltung. Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen sich frei Baustelle.
10. RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE:
Auf Anforderung erhält der Auftraggeber ABSCHLAGSZAHLUNGEN in Höhe von 90 % der jeweils vertragsmäßig und frei von Mängeln erbrachten Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu verstehen alle noch nicht fest eingebauten Materialien, Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle Einrichtungen. Es müssen leicht prüfbare Unterlagen vorgelegt werden. Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen Rechnungen die Bezeichnungen der Teilleistungen die Nummern der Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die Teilzahlungen erfolgen vom Auftraggeber innerhalb von 25 Tagen nach Eingang der geprüften Unterlagen. Die Schlußrechnung mit allen prüfbaren Unterlagen, Aufmaßbelegen und Revisionszeichnungen muß nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden; sie wird bis zur förmlichen Abnahme wie eine Abschlagszahlungsforderung behandelt. Die 95%-ige Auszahlung des geprüften Rechnungsbetrags erfolgt innerhalb von 25 Tagen nach Eingang beim Auftraggeber. Die Bezahlung der restlichen 5% erfolgt bei gegebener Vertragserfüllung, nachdem sich bei der Abnahme keine Mängel deren Behebung vorgenommen ist. Für Sicherheitseinbehalte des Auftraggebers bis zur Vertragserfüllung kann der Auftragnehmer keine Zinsen und Spesen berechnen. Wird eine geprüfte Rechnung vom Auftraggeber beanstandet so entsteht dadurch für den Auftragnehmer kein Regreßanspruch gegenüber dem Architekten.
ÜBERZAHLUNGEN:
Rückforderungen aus Überzahlungen (§ 812 ff BGB) kann der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit berechtigt, Auftragnehmerrechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer banküblich zu verzinsen.
11. ZWISCHENABNAHME:
Für Teil- oder Gesamtleistungen bei denen eine Überprüfung bei der geforderten Abnahme nach Bezugsfertigstellung nicht mehr möglich ist, wird eine Zwischenabnahme auf Verlangen des Auftragnehmers durchgeführt bzw. kann die Bauleitung darauf bestehen. Maßgebend sind jedoch die getroffenen Festlegungen im Zusammenhang mit der Schlußabnahme (nach VOB Teil B § 12). Eine lnbetriebnahme oder Benutzung ist nicht gleichbedeutend wie eine Abnahme.
13. SCHLUSSABNAHME:
Es hat eine förmliche Abnahme stattzufinden. Diese erfolgt frühestens mit Ingebrauchnahme des Bauwerkes durch den Bauherrn (Einzug). Bei Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein von Mängeln dem Auftragnehmer in Form einer Mängelrüge zugeht. Er ist verpflichtet innerhalb einer 4-wöchigen Nachbesserungsfrist seine Leistungen vertragsgemäß herzustellen. Kommt der Auftragnehmer dieser Aufforderung nicht fristgemäß nach, so hat der Auftraggeber ohne weitere Benachrichtigung unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte, das Recht, die Behebung der Mängel auf Kosten des Auftragehmers durch einen anderen Unternehmer beheben zu lassen.
12. GEWÄHRLEISTUNG:
Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beträgt 5 Jahre und beginnt mit der mängelfreien Abnahme der Gesamtleistung.
13. HAFTUNG:
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem Architekten als auch Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer ist verpflichtet eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Er trägt die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte.
14. BAUWESENVERSICHERUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung 0,25 % des Rechnungsbetrages für die Bauwesenversicherung abzuziehen, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Der Auftragnehmer ist bei Auftragserteilung darüber in Kenntnis zu setzen.
15. STROM / WASSER:
Eine Umlage der Verbrauchskosten erfolgt anteilig auf die einzelnen Gewerke, falls im Bauvertrag nicht abweichend vermerkt. Höhe: 0,3 % der Nettoabrechnungssumme.
16. SICHERHEITSLEISTUNGEN:
Sicherheitsleistungen werden verlangt gemäß § 17 VOB Teil B, jedoch nur in Form von Bürgschaften eines anerkannten Bankinstituts in Höhe von 5 % der Angebots bzw. Abrechnungssumme.
Bürgschaften eines Versicherungsunternehmens werden nicht anerkannt.
17. NACHUNTERNEHMER:
§ 4, 8 VOB Teil B. Nachunternehmer dürfen in allen Fällen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers bzw. des Architekten für die auszuführenden Arbeiten hinzugezogen werden.
18. VERTRAGSSTRAFE:
Der Auftraggeber ist befugt, für den Fall des Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den Bauvertrag aufgenommen
19. STREITIGKEITEN:
Im Falle von Streitigkeiten soll eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsgerichtsverfahren versucht werden. Die Kosten für Sachverständige hat bei erwiesener Schuld der Unternehmer zu tragen.
20. VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN:
Vertreter des Bauherrn ist der Architekt. Er nimmt das Hausrecht an der Baustelle wahr. Nur der Architekt ist
weisungsbefugt. Anfragen, Angebote, Schriftstücke und Rechnungen sind an ihn zu richten. Absprachen zwischen Bauherrn und Auftragnehmer sind ihm umgehend schriftlich mitzuteilen. Vertreter des Auftragnehmers ist sein Bauführer oder Polier.
21. MUSTER:
Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen bzw. anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um gütegesicherte Baustoffe handeln muß. Der Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren anwenden für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
22. BAUSTELLENREINIGUNG:
Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des Auftragnehmers. Er hat Schutt, Verunreinigungen, die von seiner Arbeit herrühren regelmäßig und unentgeltlich zu beseitigen. Kommt er der Aufforderung hierzu nicht nach so wird auf seine Kosten die Reinigung durch die Bauleitung veranlaßt, wobei der entsprechende Betrag von seinem Guthaben abgesetzt wird. Verpackungsmaterial und anfallender Sondermüll sind vom AN zu entsorgen und dürfen nicht in den bereitgestellten Container geworfen werden. Die Kosten für den bereitgestellten Container werden anteilig umgelegt.
Die Baustellenabfälle sind am Anfallort getrennt zu lagern nach :
a.) Bauschutt (Aushub-, Gestein-, Keramik- und Glasmaterial, Mörtel-, Beton- und Mineralfaserabfälle)
b.) Bau- und Abbruchholz
c.) Sonstige Baustellenabfälle (Plastik, Papier, Kartonagen, Metalle und sonstiges Verpackungsmaterial)
Die getrennt gelagerten Baustellenabfälle sind in die dafür zugelassenen Beseitigungsanlagen abzufahren bzw. von einem zugelassenen Abfallbeseitigungsunternehmen abfahren zu lassen.
23. GERICHTSSTAND:
Als Gerichtsstand gilt der Standort des Bauherrn, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
ANGEBOTS- + BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN:
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Bei den Arbeiten der Ausschreibung handelt es sich um die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes in Stuttgart-Feuerbach.
Vorhandenes Stromnetzform: TN-S
Sämtliche Anmelde- und Genehmigungsunterlagen sind bei den Stuttgart Netze GmbH durch den AN noch einzuholen. Eine Einspeiseanfrage ist bereits erfolgt.
Vorgegebene Fabrikate sind zwingend zu liefern!
Bei Anfragen mit "....oder gleichwertig" können vom Bieter gleichwertige Fabrikate angeboten werden.
Bei der Ausführung der Arbeiten ist eng mit der Bauleitung und den noch beteiligten Firmen zusammenzuarbeiten! Alle Kosten, die auf eine unzureichende Abstimmung der einzelnen Fachfirmen zurückzuführen sind, können nicht vergütet werden !
In den Potentialausgleich sind alle leitfähigen Teile nach DIN VDE 0100, EN 62305, DIN 18014 und VDEW / VDN einzubeziehen!
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die nicht vollständig ausgefüllt sind, nicht gewertet werden können und zum Ausschluß führen! Sämtliche angefragten Komponenten verstehen sich komplett montiert und betriebsfertig angeschlossen!
Auf die räumliche Trennung zwischen Stark- und Schwachstromleitungen ist zu achten !
Sämtlicher entstandener Müll ist durch den AN Elektro als Verursacher eigenverantwortlich und unentgeltlich zu entsorgen bzw. ist in die EInzelpreise einzukalkulieren !
Aufmaße sind spätestens alle 4 Wochen nach Beginn der Arbeiten vorzulegen! Hier kann das vom Planungsbüro zur Verfügung gestellte Formular oder firmeneigene in Absprache verwendet werden !
Abschlagsrechnungen werden nur nach Vorlage von Materialnachweisen (Aufmaßen) angewiesen
und sind gemäß den LV-Positionen zu erstellen !
Taglohnrapporte sind arbeitstäglich zur Unterschrift vorzulegen, dies kann auch per Email erfolgen.
Sämtliche durch die Bauleitung anberaumten Besprechungen vor Ort oder in Räumlichkeiten des
Bauherrn / Architekten / Planers sind gemäß DIN 18299 und DIN 18382 in die Einzelpreise einzukalkulieren und damit preislich abgegolten! Insbesonders betrifft dies auch die Abtimmungen mit dem Betreiber der PV-Anlage sowie der Fachfirma Leittechnik.
Sämtliche Prüfzertifikate von zulassungspflichtigen Materialien sind vor Ausführung / Beginn der Arbeiten bzw. Auftragserteilung vorzulegen! Dies betrifft alle angefragten Titel und Positionen.
Vor Beginn der Arbeiten sind der Bauleitung Ausführungspläne, Stringpläne der kompletten ausgeschriebenen / angebotenen Technik, Detailzeichnungen und Zulassungsbescheide zur Genehmigung vorzulegen!
Die Ausführungspläne (Verlegepläne, Stringplanung ) sind als dwg, pdf und 1x in Papierform zur Freigabe einzureichen!
Die Werk- und Montageplanung ist spätestens 4 Wochen nach
Beauftragung beim Auftraggeber bzw. der Bauüberwachung zur Prüfung einzureichen.
Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebstättenverordnung über die auszuführenden Arbeiten ist vor Aufnahme der Arbeiten dem Auftraggeber nach Anforderung kostenfrei vorzulegen.
Hygienevorschriften nach dem zum Zeitpunkt der Arbeiten gültigem Stand sind einzuhalten.
Vorgaben des SiGeKo und des Arbeitsschutzes sind zwingend einzuhalten!
Hebekran oder sonstige Hilfsmittel zum Verladen der Module auf die einzelnen Montageflächen sind in dem Einheitspreis der Generatoren einzukalkulieren!
Es ist auch möglich in den einzelnen Titeln lediglich einen Gesamtpreis einzutragen. Die in den einzelnen Positionen der Titel genannten Massen sind dann mindestens Vertragsumfang.
In diesem Fall ist ein Kalkulationsnachweis dem Angebot beizufügen.
AUSFÜHRUNGSZEITEN:
Nachstehend ist eine mögliche Liefer- und Montagezeit anzugeben.
Teillieferungen und -montagen sind möglich.
Mögliche Liefer- und Montagezeiten:
(vom Bieter einzutragen)
KW _____/______ bis KW _____/______
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN:
AUSSCHREIBUNGSANERKENNUNG:
Bauvorhaben:
Ich/wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. Der Angebotspreis umfasst alle Arbeiten, Lieferungen und sonstige Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen Herstellung des Werkes erforderlich sind.
An meinem/unserem Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
Meinem/unserem Angebot liegen ausschließlich folgende Unterlagen und Bedingungen zugrunde und werden Vertragsbestandteil.
1. Das Leistungsverzeichnis mit den zusätzlichen technischen Vorschriften
2. Die Bedingungen - Verhinderung illegaler Beschäftigung
3. Die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) in der jeweils
aktuellsten Fassung
4. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B - DIN 1961) in
der jeweils aktuellsten Fassung
5. Die einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen,
Auflagen u. a. in der jeweils aktuellsten Fassung sowie die Vorschriften und Regelungen der Ent-
und Versorgungsträger
Bei Widersprüchen gelten die Bestandteile des Vertrages in vorgenannter Reihenfolge.
Über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle habe ich mich unterrichtet.
Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters:
'....................'
AUSSCHREIBUNGSANERKENNUNG:
1 PV-GENERATOR
1
PV-GENERATOR
PV-GENERATOR Gesamtleistung Generator: 6,44 kWp bei 460W/Modul
Gebäudehöhe: ca. 13m
Montage mit zugelassenem Befestigungsmaterial
Es wird empfohlen sich vor Angebotsabgabe die Montagesituation vor Ort anzuschauen. Mehrpreis aufgrund der Dachart und des Hanges kann nach Angebotsabgabe nicht geltend gemacht werden.
Die statische Tragfähigkeit wurde überprüft und ermöglicht eine Belegung mit PV-Modulen.
Installationen im Außenbereich sind in tauchfeuerverzinkten Gitterrinnen bzw. auf der Wand in tauchfeuerverzinkten Kabelrinnen/Steigetrassen bzw. UV-geschützten Kabelkanälen auszuführen.
Alle metallischen Installationssysteme mit Deckel und Erdungsanschlüssen.
PVC-Kanäle sind im Außenbereich nicht zugelassen!
PVC-Wellrohre nur UV-beständig (mind. 20 Jahre).
PV-GENERATOR
Technische Anforderung PV-Modul-Generator
Die nachfolgend angebotenen PV-Generatoren müssen mindestens den folgenden Leistungsmerkmalen entsprechen :
- aufgeteilt in Teilgeneratoren wie in beiligender Planunterlage und nachstehender Aufstellung
ersichtlich
- Annahme: Modulgröße ca. 1,74 m x 1,14 m
- Monokristalline oder polykristalline Ausführung
- Leistungsklasse ca. 460 Wp pro Modul
- mind. 3 Bypass-Dioden
- Modul-Wirkungsgrad mind. 21 % STC
- Leistungstoleranz höchstens - 0% und mindestens + 3%
- Aluminiumrahmen-Gestell
- ESG-Solarglas, mind. 3mm Dicke
- Rückabdeckung Polymerfolie weiss oder bifazial
- werksseitig konfektionierte Solarleitung-Steckverbinder
- Solaranschlußkasten
- Produktgarantie mind. 15 Jahre
- Leistungsgarantie nach 25 Jahren mit mind. 84%
- IEC 61730 und 61215 zertifiziert
- Schutzart mind. IP67
- Schutzklasse II
- Hagelschlagschutzklasse 2 / 25mm nach IEC Standard
wie Fabr. Huawei, Aleo, WinAico, Sungrow, Solarfabrik, Longi, Jinko, PhonoSolar oder gleichwertig
mit allen notwendigen Aluminium-oder Edelstahl-Modultrage-Profilschienen, Stockschrauben, Distanzhalter, Abstand der Halter und Profilschienen gemäß Modulherstellerangaben,
incl. systembedingter Befestigung auf Dach, ausgelegt für Schneelastzone II, Windlastzone I, auf Grundrahmen fachgerecht montiert. Ein Nachweis der Standfestigkeit ist zu führen. (Systemstatik),
mit zugelassenen Unterleg-Bautenschutzmatten zum Schutz bei Ausführung Foliendach
Eine engmaschige Verlegung der DC-Leitungen wird zur Reduzierung der magnetischen Feldeinkoppelungen gefordert.
Sämtliche Betriebsmittel sind dauerhaft zu beschriften.
Bei Einsatz von DC-Rückstromsicherungen/DC-Strangsicherungen mit 25 kA-Ausschaltvermögen (+ und -)
und mit Warnhinweis versehene Generatoranschlusskästen sind zuversehen (incl Generatoranschlusskasten).
PV-Arrays können gebildet werden.
Sämtliche Installationen im Freien, die der direkten Sonneninstrahlung ausgesetzt sind, sind UV-beständig auszuführen.
Die genaue Anzahl der Module ist nach Auftragserteilung eigenverantwortlich zu prüfen und zu ermitteln. Ein Modullageplan ist innerhalb vier Wochen nach Beauftragung zur Genehmigung einzureichen.
Die Tragekonstruktion muss blitzstromtragfähig sein!
Nachweise sind vorzulegen.
Eine kostenfreie (Typen-)Statik für die Dachanlage ist zur Freigabe vorzulegen.
VOR Belegung der Tragekonstruktion ist eine Foto- oder Videodokumentation der Unterkonstruktion zu erstellen, welche unverzüglich dem AG bzw. dessen Vertreter vorzulegen ist. Der Aufwand ist in der Position PV-Generator einzukalkulieren!
Das Verbringen der Module auf die Dachflächen vom Fußboden ist in den Einzelpreisen einzukalkulieren.
Angebotenes Fabrikat Module '....................' Type : '....................'
Angebotenes Fabrikat Unterkonstruktion Flachdach:
'....................' Type : '....................'
Technische Anforderung PV-Modul-Generator
1.01 PV-Modul-Generator wie vorstehend beschrieben Ausrichtung: Süd-Nord (Aufständerung 10°)
Dachart: Flachdach, Bitumen
komplett montiert und angeschlossen
mit 5 Modulen
Anlieferung mit Hebekran o.ä. ist in die Einzelpreise einzukalkulieren!
1.01
PV-Modul-Generator wie vorstehend beschrieben
1,00
St
Angebotenes Modulfabrikat und -typ
Fabrikat : '....................' Type : '....................'
Modulabmessungen : HxBxT : '....................' x'....................' x'....................' cm
Modulwirkungsgrad : '....................' %
Gewicht pro Modul '....................' kg
Anzahl der einzusetzenden Module '....................' St.
mögl. Gesamtleistung der Anlage '....................' KWp
Nennleistung : '....................' W
MPP-Spannung '....................' V
MPP-Strom '....................' A
Leerlaufspannung '....................' V
Kurzschlußstrom '....................' A
Systemspannung '....................' V
Leistungstemperatur-Koeffizient pro K: '....................' %
Zulässige Modultemperatur '....................' °C
Anzahl Zellen '....................' St.
max. Systemspannung '....................' V
Anwendungsklasse '....................'
nach IEC 61730
Herkunft des Moduls ( Produktionsstätte )
'....................'
( Land, Stadt )
Solarglastype '....................'
Solarglasdicke '....................' mm
Herkunft des Solarglases '....................'
( Land, Stadt )
Garantieleistung über '....................' Jahre '....................' % der Leistung
( alle Werte unter Standard-Test-Bedingungen )
Datenblätter des Moduls und der Tragkonstruktion sind dem Angebot beizulegen !
Angebotenes Modulfabrikat und -typ
1.02 PV-Modul-Generator wie vorstehend beschrieben Ausrichtung: OSt-West (Aufständerung 10°)
Dachart: Flachdach, Bitumen
komplett montiert und angeschlossen
mit 9 Modulen
Anlieferung mit Hebekran o.ä. ist in die Einzelpreise einzukalkulieren!
1.02
PV-Modul-Generator wie vorstehend beschrieben
1,00
St
Angebotenes Modulfabrikat und -typ
Fabrikat : '....................' Type : '....................'
Modulabmessungen : HxBxT : '....................' x'....................' x'....................' cm
Modulwirkungsgrad : '....................' %
Gewicht pro Modul '....................' kg
Anzahl der einzusetzenden Module '....................' St.
mögl. Gesamtleistung der Anlage '....................' KWp
Nennleistung : '....................' W
MPP-Spannung '....................' V
MPP-Strom '....................' A
Leerlaufspannung '....................' V
Kurzschlußstrom '....................' A
Systemspannung '....................' V
Leistungstemperatur-Koeffizient pro K: '....................' %
Zulässige Modultemperatur '....................' °C
Anzahl Zellen '....................' St.
max. Systemspannung '....................' V
Anwendungsklasse '....................'
nach IEC 61730
Herkunft des Moduls ( Produktionsstätte )
'....................'
( Land, Stadt )
Solarglastype '....................'
Solarglasdicke '....................' mm
Herkunft des Solarglases '....................'
( Land, Stadt )
Garantieleistung über '....................' Jahre '....................' % der Leistung
( alle Werte unter Standard-Test-Bedingungen )
Datenblätter des Moduls und der Tragkonstruktion sind dem Angebot beizulegen !
Angebotenes Modulfabrikat und -typ
Technische Anforderung Wechselrichter
Die nachfolgend angebotenen Wechselrichter müssen mindestens den folgenden Leistungsmerkmalen entsprechen :
- geeignet für dreiphasigen Netzparallelbetrieb
- transformatorlos
- mit allstromsensitiven FI-Schutzschalter
- mind. 2 MPP-Tracker pro Wechselrichter
- Kühlungskonzept
- Netzüberwachung
- thermisch überwachte Varistoren
- inklusiv Verschattungsmanagement
- Lichtbogenerkennung
- Erdschlussüberwachung
- Verpolungsschutz
- Ausgang kurzschlussfest
- europäischer Wirkungsgrad (eta) mind. 97 %
- Herstellergarantie mindestens 15 Jahre
- integrierter DC-Lasttrennschalter nach DIN VDE 0100 T712 und T537
- mind. 4 Eingänge und 4 digitale Ein-/Ausgänge zur Ansteuerung TRE/SG
- LAN-Schnittstelle
- USB-Anschluss
- integr. WEB-Server
- Schutzart mind. IP65
- Kommunikationsschnittstelle für kostenfreie Monitoringfunktion z.B. über Portal des Herstellers
mit übersichtliche Darstellung der aktuellen Anlagendaten und Archivdaten,
Vollständige Visualisierung und Analyse von Speichersystemen,
Management und Vergleich mehrerer Photovoltaik-Anlagen,
Automatische Benachrichtigungen bei Anlagefehlern,
Automatisch generierte Reports
komplett mit allen Klemmen, Steckverbindern, Anschluss aller Leitungen
incl. Prüfungen nach EN 50178, gemäß VDE 0126 Typprüfung, Stückprüfung, Anlagenprüfung und Schwingprüfungkomplett mit allen Klemmen, Steckverbindern, Anschluss aller Leitungen
Montageanleitungen und -vorschriften der Hersteller sind zwingend zu beachten!
Eine kostenfreie Anlagenüberwachung muss möglich sein
wie Fabr. SMA, Huawei, Fronius, Solar Edge oder gleichwertig
Werden Wechselrichter ohne integrierten allstromsensitiven RCD-Schutz oder integrierter DC-Freischalteinrichtung angeboten, sind diese Komponenten separat zu installieren. Diese Kosten sind in der LV-Position der Wechselrichter mit einzukalkulieren !
Technische Anforderung Wechselrichter
1.03 Dreiphasige Hybrid-Wechselrichteranlage zur kompletten Einspeisung, der erzeugten Leistung vorstehender PV-Generatoren
komplett auf montiert und AC seitig angeschlossen
Anlagengröße: ca. 14 Module
sonst Spezifikation wie vorstehend beschrieben
1.03
Dreiphasige Hybrid-Wechselrichteranlage zur kompletten Einspeisung,
1,00
St
1.04 Datenlogger zur Überwachung und Steuerung vorstehender PV-Anlage mit RS485-Schnittstelle, LAN-Schnittstelle, USB-Schnittstelle, Modbus/TCP,
incl. Netzteil, freie Konfiguration des Netzanschlusszählers, Wirk- und Blindleistungssteuerung, Lastspitzenkappung, Zugang für Direktvermarktung, Umfangreiche Visualisierung von Leistungs- und Energiewerten, Status und Ereignissen, Fernparametrierung, Alarmierung bei Kommunikationsstörungen zwischen Portal und Anlage, APP-Zugangsmöglichkeit,
komplett installiert und parametriert
Angebotenes Produkt: Fabr.: Type:
1.04
Datenlogger zur Überwachung und Steuerung vorstehender PV-Anlage
1,00
St
1.05 LTE-Router - mit Antenne für Internet über LTE-Mobilfunk und LAN
- Stabiles, sicheres und kabelloses Surfen mit WLAN-Standard 802.11
a/b/g/n im dualen WLAN n (2,4 und 5 GHz)
- Ausgestattet mit den Anschlüssen: USB 3.0, LAN (RJ45), WLAN, Telefon
(RJ11), DECT und SIM-Kartensteckplatz
- Rasante Datenübertragung mit einer Geschwindigkeit von 10/100/1000
Mbit/Sek. über LAN und 1.266 Mbit/Sek. über WLAN
- Geschwindigkeit über LTE mit bis zu 150 Mbit/Sek. im Download und bis zu
50 Mbit/Sek. im Upload
- 4 Gigabit-Ethernet-Anschlüsse zum Surfen bei schnellen Geschwindigkeiten
von bis zu 1 Gbit/Sek.
- Möglichkeit der Nutzung der Mobilfunknetze UMTS (3G) und LTE (4G)
durch Einstecken einer SIM-Karte eines beliebigen Betreibers
- Je nach Wahl zur Tisch- oder Wandmontage geeignet
- 5 Jahre Herstellergarantie auf Hardware
- mit Lan-Kabel, Mobilfunkantennen, Netzteil,
komplett eingerichtet und in Betrieb genommen
wie Fabr. AVM FritzBox, Typ: 6850 LTE oder gleichwertig
Angebotenes Produkt: Fabr.: Type:
1.05
LTE-Router
1,00
St
1.06 Hinweissschilder nach DIN VDE0100-712 Abschnitt 712.514 auf Türen von Elektroverteiler oder Eingangstüren zu Technikräumen angebracht
1.06
Hinweissschilder nach DIN VDE0100-712 Abschnitt 712.514
2,00
St
2 SPEICHER
2
SPEICHER
2.01 Batterieanlage, 5 kW/10 kWh AC-Leistung: 5 kW
Kapazität (nutzbar): 10,0 kWh
Netzanschluss: 400 V
Phasen: 3-phasig
Schutzklasse: IP65
Kühlung: aktiv
Kommunikation: CAN, RS485, Wifi
Kühlung: integrierte Klimaanlage
Schutzklasse: IP55
incl allem systembedingten Zubehör und Verkabelung
Anlage komplett geliefert, aufgestellt, ins Gesamtsystem eingebunden und in Betrieb genommen
Angebotenes Produkt: Fabr.: Type:
2.01
Batterieanlage, 5 kW/10 kWh
E
1,00
St
3 INSTALLATION
3
INSTALLATION
INSTALLATION Es wird speziell darauf hingewiesen, dass sämtliche Leitungen fachgerecht verlegt sein müssen, auf der Dachhaut dürfen keine Leitungen frei aufliegen!
Entweder sind diese am Traggestell fachgerecht zu befestigigen oder in tauchfeuerverzinkte Leitungsführungskanäle aus Metall einzulegen.
Kantenschutz ist bei Metallkanälen obligatorisch und einzukalkulieren.
INSTALLATION
3.01 Solarleitung 1x4 qmm an Modultragegestell befestigt, hochflexibel, witterungs-, UV-und ozonbeständig, halogenfrei und flammwidrig, erd- und kurzschlussfest, hohe Spannungsfestigkeit bis 1000 V
mit UV-beständigem Befestigungszubehör
zulässige Umgebungstemperatur bis 90°, Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung, nach VDE 0283-618
3.01
Solarleitung 1x4 qmm an Modultragegestell befestigt,
30,00
m
3.02 Solarleitung 1x4 qmm in Kanal, Kabeltrasse oder Rohr eingezogen, hochflexibel, witterungs-, UV-und ozonbeständig, halogenfrei und flammwidrig, erd- und kurzschlussfest, hohe Spannungsfestigkeit bis 1000 V,
zulässige Umgebungstemperatur bis 90°, Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung, nach VDE 0283-618
3.02
Solarleitung 1x4 qmm in Kanal, Kabeltrasse oder Rohr eingezogen,
30,00
m
3.03 NYY-J 5x10 qmm inklusive Verlegung in Rinne, Steigetrasse, Kanal und Leerrohr
3.03
NYY-J 5x10 qmm
35,00
m
3.04 NYY-J 1x16 qmm inklusive Verlegung in Rinne, Steigetrasse, Kanal und Leerrohr
3.04
NYY-J 1x16 qmm
40,00
m
3.05 NYY-O 1x16 qmm inklusive Verlegung in Rinne, Steigetrasse, Kanal und Leerrohr
3.05
NYY-O 1x16 qmm
60,00
m
3.06 A2Y(F)L2Y 4x2x0,8 mm inklusive Verlegung in Rinne, Steigetrass und Leerrohr
3.06
A2Y(F)L2Y 4x2x0,8 mm
35,00
m
3.07 Erdkabel CAT 7 - S-FTP-Leitung 4x2xAWG 23 10 GBit-tauglich, sonst wie vor
Fabrikat Kerpen, Dätwyler, Draka oder Leoni,
(Bauherr behält sich Entscheidung vor)
3.07
Erdkabel CAT 7 - S-FTP-Leitung 4x2xAWG 23
35,00
m
3.08 Gitterrinne 100/55 mm mit Deckel, tauchfeuerverzinkt mit Deckel, komplett mit Montagefüße, Bautenschutzmatte auf bekiestem Flachdach aufgestellt
3.08
Gitterrinne 100/55 mm mit Deckel, tauchfeuerverzinkt
17,00
m
3.09 UV-beständiges Wellrohr DN32 komplett montiert
3.09
UV-beständiges Wellrohr DN32 komplett montiert
15,00
m
3.10 Stahlseil Ø2mm als Zugsicherung für abgehängte Leitungen, incl Befestigungsmaterial, in zwei Teillängen, für das abfangen der Leitungen, welche in stillgelegtem Kami abgehängt werden.
Alle 40-60cm an Leitungsbündel mechanisch befestigt und in Mauer verankert.
liefern und montieren
3.10
Stahlseil Ø2mm als Zugsicherung für abgehängte Leitungen,
25,00
m
4 ÜBERSPANNUNGS- UND BLITZSCHUTZ
4
ÜBERSPANNUNGS- UND BLITZSCHUTZ
Die Ausführung der Anlage erfolgt nach DIN VDE 0100, T410, T443, T534, T540, T712 und EN 62305-3, ENV 61024-1, VdS 2010, VdS 2031 und
VdS 3145 sowie der LBO !
Schutzklasse III wird angewandt.
Die Ausführung der Anlage erfolgt nach DIN VDE 0100, T410, T443, T534, T540, T712 und EN 62305-3, ENV 61024-1, VdS 2010, VdS 2031 und
4.01 Überspannungs-Blitzstromableiter VDE-Anforderungsklasse Typ 1+2, bis zu 10m Abstand
einschl. allem Zubehör und Beschriftungsschilder, mit Fernmeldekontakt,
komplett in nachfolgenden Sicherungsverteilerkasten eingebaut und direkt am Gebäudeeintritt angeschlossen.
Angebotenes Fabrikat/ Typ:
4.01
Überspannungs-Blitzstromableiter
1,00
St
4.02 Sicherungsverteilerkasten auf Putz, IP 65 mit Kunststoff- oder Metallttüre, komplett montiert, zur Aufnahme vorstehender SPD, komplett montiert und angeschlossen
Angebotene Type : '....................'
Maße :
B: '....................' m H: '....................' mm T: '....................' mm
4.02
Sicherungsverteilerkasten auf Putz, IP 65
1,00
St
5 DIENSTLEISTUNGEN
5
DIENSTLEISTUNGEN
5.01 Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur (Eintragung ins Marktstammdatenregister) in Zusammenarbeit mit dem AG.
5.01
Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur
P
1,00
Psch
5.02 Konfiguration, Programmierung und Inbetriebnahme nach Vorgaben des Herstellers, inklusive 1-stündige Einweisungsschulung
für die komplette ausgeschriebene Anlage,
5.02
Konfiguration, Programmierung und Inbetriebnahme
P
1,00
Psch
5.03 Revisionsunterlagen der veränderten Installationen, Datenblätter, Stromlaufpläne, etc. aller ausgeschriebenen Positionen, sowie Anpassung der Umgebauten Verteiler sind digital in 3-facher Ausführung zu übermitteln und 2x in gedruckter Form (1x in Verteiler; 1x an Bauherrschaft) zu übergeben.
5.03
Revisionsunterlagen der veränderten Installationen,
1,00
st
5.04 Konfiguration, Programmierung und Inbetriebnahme der gesamten PV-Anlagen / Wechselrichter in Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Anlage und nach Vorgaben des Netzbetriebers bzw. VDE-AR-N 4110
5.04
Konfiguration, Programmierung und Inbetriebnahme der gesamten
P
1,00
Psch
5.05 Sicherheitstechnische Erstprüfungen nach DIN VDE 0100-T600, VDE 0105-100 und VDE 0126-23 sowie DGUV V3, incl. Erstellen der erforderlichen Protokolle in 2-facher Papierausfertigung und elektronisch auf USB-Stick
5.05
Sicherheitstechnische Erstprüfungen
P
1,00
Psch
5.06 Anlagendokumentation, 1-fache Ausfertigung in Papier, sowie 3-fach auf USB-Stick, mit allen anlagenrelevanten Daten, Produktunterlagen, Datenblätter, Übergabeprotokolle, Wartungsunterlagen, Zulassungsbescheide, Zertifikate, Messprotokolle, Montagebericht, Blockschema, Modullageplan im Grundrissplan (mit Achsenbezug), Systemschnitt mit Aufstellwinkel, Stromlaufplan in aufgelöster Darstellung, Inbetriebnahmeprotokoll für Eigenerzeugungsanlage, Lageplan mit eingezeichneter Trennstelle VNB, Formular zur Meldung einer PV-Anlage an die Bundesnetzagentur
geheftet in DIN A4-Ordner, Trennblätter maschinell beschriftet
Ausführung nach DIN VDE 0126-23-1, VDE 0100-100 und VDE-AR-N 4105
5.06
Anlagendokumentation, 1-fache Ausfertigung in Papier,
P
1,00
Psch
5.07 Wartungsvertrag, Laufzeit 4 Jahre für PV-Anlage, WR, ELT-Verteilungen WR, ELT-Verteilungen, EZA-Regelung sonstigen wartungsbedürftigen Anlagenteile der in dieser Ausschreibung aufgeführten Positionen
während der Gewährleistung
inkl. Fahrtkosten, Dokumentation und aller anfallenden Nebenkosten.
Umfang der Arbeiten gemäß Wartungs-Mustervertrag und Arbeitskarte
nach VDMA 24186, nach DIN VDE 0100-T600, VDE 0105-100 und
VDE 0126-23 sowie DGUV V3 sowie Herstellervorgaben
Zuständige Kundendienststelle ist in
......................................................
mit / ohne Ersatzteillager
Nach Störungsmeldung durch den Betreiber sichert die
Wartungsfirma eine Aufnahme der Arbeiten für die
Störungsbeseitigung innerhalb
.............. Stunden zu.
5.07
Wartungsvertrag, Laufzeit 4 Jahre für PV-Anlage, WR, ELT-Verteilungen
1,00
St
Der AN übergibt bei der Abnahme dem Fachbauleiter oder AG nachfolgende Prüfberichte, Bescheinigungen und Gutachten.
Die Kosten für das Einholen trägt der AN, hierbei sind alle Fahrt- und sonstige Nebenkosten miteinzukalkulieren !
Alle Bescheinigungen sind den Revisionsunterlagen beizulegen !
Der AN übergibt bei der Abnahme dem Fachbauleiter oder AG nachfolgende Prüfberichte, Bescheinigungen und Gutachten.
5.08 Schriftliche Bescheinigung, dass sämtliche Anlagenteile nach den Bestimmungen des VNB und der übrigen weisungsberechtigten Behörden, der DGUV Vorschrift 3 sowie den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden EN- und DIN VDE- und sonstigen Vorschriften, die für das Projekt Gültigkeit haben, errichtet worden sind.
5.08
Schriftliche Bescheinigung, dass sämtliche Anlagenteile
P
1,00
Psch
5.09 Quittierte Bescheinigung über die eingehende Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals in sämtliche vom AN gelieferten technischen Anlagenteile
5.09
Quittierte Bescheinigung über die eingehende Einweisung
P
1,00
Psch
6 TAGLOHN UND UNVORHERGESEHENES
6
TAGLOHN UND UNVORHERGESEHENES
Taglohnarbeiten dürfen nur auf Anweisung bzw. Rücksprache mit der Bauleitung ausgeführt werden und sind täglich unterschreiben zu lassen ! Die Vorlage kann auch per Fax oder e-mail erfolgen.
Später eingereichte Rapporte werden nicht mehr anerkannt !
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung und Abrechnung der abgefragten Stundenanzahl !
Für jeden Arbeitstag sind Bautagesberichte zu erstellen und wöchentlich vorzulegen.
Es darf jeweils nur dem Schwierigkeitsgrad der Arbeit entsprechende Monteurklasse verrechnet werden!
In die Stundenverrechnungssätze sind alle Lohnnebenkosten wie Fahrtkosten, Zuschläge und Auslösungen etc. mit einzukalkulieren !
Taglohnarbeiten dürfen nur auf Anweisung bzw. Rücksprache mit der Bauleitung ausgeführt werden und sind täglich unterschreiben zu lassen ! Die Vorlage kann auch per Fax oder e-mail erfolgen.
6.01 Systemtechniker/Selbständiger Monteur
6.01
Systemtechniker/Selbständiger Monteur
M
5,00
h
6.02 Monteur
6.02
Monteur
M
5,00
h
6.03 Auszubildender/Helfer
6.03
Auszubildender/Helfer
M
5,00
h