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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vortext ELT 1 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen u. Vorbemerkungen zur
Errichtung von Stark- und Schwachstromanlagen. ED16-01-2016
1) Als Grundlage für die Ausführung gelten jeweils in neuester Fassung
- VOB in allen Teilen DIN 18382, 18384, 18386
- Die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen DIN/VDE/VDEW/BDEW/VDI
und CE Richtlinien und Vorschriften, gültig in Ihrer jeweils neuesten Fassung.
Insbesondere wird auf folgende Vorschriften hingewiesen:
- Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen VDE 0100 mit Nenn spannungen bis 1000 V
- Leitsätze für die Bemessung von Starkstromanlagen auf mechanischer und thermischer
Kurzschlussfestigkeit VDE 0103
- Vorschriften für das Errichten und den Betrieb von elektrischen Stromanlagen in Versammlungsstätten VDE 0108
- Vorschriften für das Errichten und den Betrieb von Blitzschutzanlagen
VDE 0185
- Bestimmungen für Niederspannungsschaltgeräte VDE 0660
- Bestimmungen für Fehlerstrom-Schutzschalter bis 500V Wechselspannung
und bis 63 A VDE 0640
- Vorschriften für Leuchten mit Betriebsspannungen unter 1000 V VDE 0710
- Vorschriften und Richtlinien der DIN 4102 sowie der LAR
- Vorschriften und Anschlussbedingungen des zuständigen
Elektro-Versorgungsunternehmens (EVU)
- Technische Anschlussbedingungen TAB
- Die Leitungsanlagen Richtlinien LAR
- Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Vorschriften der
Berufsgenossenschaft soweit sie die Errichtung dieser Anlage betreffen.
- Die Richtlinien der DIN 18012 Hausanschlussräume.
- Die Richtlinien, aufgestellt vom Verband der Sachversicherer eV (VDS)
gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie eV, für den
Brandschutz bei freiliegenden Kabelbündel innerhalb von Gebäuden sowie in
Kanälen und Schächten im Rahmen der LAR sind zu beachten.
- Richtlinien des VDN/BDEW
- Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Energieeinsparverordnung.
- Die einschlägigen Brandschutz-Bestimmungen BG Vorschriften
- Vorschriften gemäß den EMV/EMI-Richtlinien
2) Schutzmaßnahmen nach DIN/VDE 0100 Teil 410 und 540
Die DIN VDE 0100 Teil 410 fordert in jedem Gebäude einen
Hauptpotentialausgleich.
An einer zentralen Stelle müssen die folgenden leitfähigen Teile, sofern
vorhanden, miteinander verbunden werden:
- Haupterdungsleitung
- Blitzschutzerder
- Hauptwasserrohre
- Hauptgasrohre
- andere metallene Rohrsysteme, z.B. Steigleitung zentraler Heizung und
Klimaanlagen,
Metallteile der Gebäudekonstruktion
Nach o.g. Vorschrift ist ein örtlicher zusätzlicher Potentialausgleich
insbesondere dort vorzunehmen, wo durch die Umgebungsbedingungen ein
erhöhtes Risiko vorliegt, die Bedingungen für die automatische Abschaltung (tA= 0,2 s oder 5 s) im TN- System nicht erfüllt werden können oder wenn im
IT- System Isolationsüberwachungseinrichtungen eingesetzt werden. In den
örtlichen zusätzlichen Potentialausgleich müssen alle gleichzeitig berührbaren Körper ortsfester Betriebsmittel, alle vorhandenen Schutzleiter und alle fremden, leitfähigen Teile (Wasserleitungen, metallene Träger, Heizung) einbezogen
werden.
3) Verteiler
Ausführungsvorgaben
Nachstehende Schaltanlagen und Verteiler sind als
Niederspannungsschaltgerätekombinationen nach DIN EN 61439-1, -2 (DIN VDE 0660-600), NSK mit Bauartnachweis durch Prüfung, Ableitung oder
Berechnung auszuführen.
Zusätzliche Bauvorschriften:
Der Aufbau von Zählungen und -Feldern ist vor Realisierung beim Netzbetreiber projektbezogen genehmigen zu lassen. Die Ausführung erfolgt nach den
anerkannten Regeln der Technik. Hierzu ist mindestens der jeweils aktuelle Normenstand zu realisieren. Die für den Aufbau der Verteilung relevanten
Baumaße sind am Montageort zu prüfen. Umgebungstemperatur am
Aufstellungsort beträgt max. 35°C.Alle Schaltgerätekombinationen sind in der im Leistungsverzeichnis angegebenen Form, Schutzart, Bauart sowie der
Feldeinteilung
bzw. Feldgröße auszuführen. Mit dem Bau der Schaltgerätekombinationen darf erst nach Genehmigung durch den Auftraggeber / Planer begonnen werden.
Zur Genehmigung sind Frontansicht mit Betriebsmittelaufteilung sowie
Übersichtsschaltplan einzureichen.
Kalkulationsbedingungen:
Die aufgeführten Beschreibungen sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelanlagen und der Betriebsmittel, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Die Anlagen mit sämtlichen notwendigen Systemzubehör und Kleinteilen
komplett ausgebaut und betriebsfertig montiert anzubieten. Betriebsmittel sind inklusive notwendiger Anschluss und Verbindungsklemmen zu kalkulieren.
Paßschrauben und -ringe, Schraubkappen, Sicherungseinsätze sind in das
Angebot einzukalkulieren, Lieferung von Sicherungseinsätzen erfolgt als
Beipack. Die Anmeldung an das Niederspannungsnetz sowie Beschaffung und Montage der Netzbetreiber - Wandler sind mit einzukalkulieren.
Nebenleistungen nach VOB / Teil C sind im Preis enthalten. Im Angebot sind gleichfalls die Einregulierung / Justierung von Auslöseeinrichtungen etc.,
Prüfung , Inbetriebnahme sowie das Erstellen des zugehörigen Protokolls
einzukalkulieren. Die Revisionsunterlagen, Nachweis der Prüfungen,
Prüfprotokolle für den Anschluss der abgehenden Stromkreise etc. werden nicht separat vergütet, sondern sind in das Angebot
einzukalkulieren.
4) Installation
Es sind folgende Normen bei der Verlegung von Leitungen zu beachten:
- DIN VDE 0100-520:2013-06; Errichten von Niederspannungsanlagen
- DIN VDE 0100-520 Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer
Betriebsmittel - Kabel- und Leitungsanlagen.
- DIN VDE 0298-4:2013-06; Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen
für Starkstromanlagen - Teil 4: Empfohlene Werte für die Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen für feste Verlegung in und an Gebäuden und von flexiblen Leitungen.
- DIN 18015-1:2012-04; Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 1:
Planungsgrundlagen
- DIN VDE 0100-410; -430 Schutz gegen elektrischen Schlag, Errichten von
Niederspannungsanlagen
Auswahl, Verlegung und Verlegungsart der Kabel und Leitungen werden
durch die baulichen Erfordernisse bestimmt. Auf raumsparende Verlegung ist
besonders zu achten.
Als Leitungstype für Installation auf Putz und unter Putz ist grundsätzlich
Kunststoffmantelleitung NYM zu verwenden, wenn nicht ausdrücklich andere
Leitungsarten gefordert sind. Die farbliche Kennzeichnung ist unbedingt nach
neuesten gültigen VDE-Vorschriften auszuführen. Bei der Auswahl der
Leitungen muss auf den jeweiligen Verwendungszweck (mit oder ohne
Schutzleiter!) geachtet werden.
Bei Installation auf Putz und unter Putz müssen Kabel und Leitungen mit
Kunststoffschellen befestigt werden. Die Verwendung von Hakennägel ist
untersagt.
Bei der Verlegung auf Kabelpritschen und -rinnen sowie in Installationskanälen
wird eine saubere Verlegung gefordert.
Die Kabel und Leitungen sind ohne Verdrehung und Verdrillungen einzulegen
In das Angebot sind die Kosten für Kunststoff- und Stahlrohr ist sämtliches
Zubehör Wie Bögen, Muffen usw. einzurechnen. Die Verwendung von flexiblem Stahlrohr an schwierigen Stellen ist zulässig, das Rohr wird jedoch wie starres Rohr auf gemessen.
Alle in Beton verlegten Rohre müssen so sorgfältig verlegt werden, dass nach
Abnahme der Schalung die Leitungen leicht eingezogen werden können. Auf
fugendichtes Verkleben der Stoß- und Einführungsstellen zum Schutz gegen
einlaufende Betonmilch ist besonders zu achten. Zwischen den verlegten
Rohren ist ein Mindestabstand von 5 cm unbedingt einzuhalten. Bei
Verteilungen sind die Rohre sternförmig auf diesen Punkt zu verlegen. Die
Rohre dürfen nicht unterhalb der Untere Bewehrung verlegt werden. Die in der
Leitungsführung benötigten Zug- und Abzweigdosen müssen in der
Schalung fixiert werden. Hierfür sind, wie auch für die Gehäuse von Schaltern
und Steckdosen, Widerstandsfähige Einbaudosen zu verwenden, die speziell
für das Einlegen in Schalung entwickelt sind. Stützholme und die zugehörigen
Bauelemente für die Montage der Dosen auf der Gegenschalung sind in das
Angebot einzurechnen. In alle Leerrohre und Kanäle müssen Zugdrähte
eingezogen werden (im Angebot einzurechnen).
5) Schalter und Dosen
UP-Schalterdosen sind mit Signaldeckel vor dem Ein putzen zu versehen.
Papier oder andere Materialien sind nicht zulässig. Abzweigdosen sind ca.
200mm unterhalb der Fertigdecke zu montieren, Sie müssen mit keramischen
Klemmringen, oder mit der Leitungszahl entsprechenden Einzelklemmen
sowie mit weißem Putzausgleichsdeckel versehen sein. Soweit sich
Abzweigdosen im Handbereich nicht vermeiden lassen, sind die Deckel zu
verschrauben. Es sind grundsätzlich unter Putz-Dosen für Schraubbefestigung
der Installationsgeräte zu verwenden. Sämtliche Installationsgeräte sind
mittels Schraubbefestigung in die Einbaudose einzubauen.
Krallenbefestigung ist nicht zulässig!
Als Einbaudosen für Schrank-, Montage- oder Hohlwände müssen
Hohlwanddosen verwendet werden. Bei Fliesenwänden ist genau auf
Plattenkreuz bzw. waagrechte Fuge zu montieren! Der Auftragnehmer ist für
die Abstimmung mit dem Fliesenleger voll verantwortlich. Dabei muss die
Größe des Abdeckrahmens dem Fliesenleger erläutert werden.
Im Angebot enthalten ist grundsätzlich die betriebsfertige Montage
einschl. Klein- und Befestigungsmaterial sowie der elektrische Anschluss.
Ferner sind bei Unterputzgeräten die erforderlichen Einbaudosen, sowie die
Stemmarbeiten in den Preis einzurechnen.
Installationshöhe über fertigem Fußboden, soweit in den Plänen keine
anderen Maße angegeben sind:
- Schalter und Taster : 1,05m
- Steckdosen und Geräteanschlussdosen : 0,30m
- Steckdosen über Arbeitsflächen : 1,10m
- Wandauslässe über Spiegel : 2,05m
Werden mehrere Geräte in unmittelbarer Nähe montiert, ist hierfür eine
Kombination zu installieren. Sämtliche erforderlichen Abdeckplatten und
Rahmen sind ebenfalls im Angebot mit einzurechnen. Auch Einzelgeräte sind
grundsätzlich mit Rahmen anzubieten. Alle Geräte sind mit
Bezeichnungsschilder auszustatten.
Alle Unterputzdosen in Außenwände sind nach der neuen ENEV in energetisch
optimierter Ausführung und winddicht auszuführen
Im Angebot sind zudem die kompletten Anschlussarbeiten, sowie die
Einbaudosen für Unterputz-, Hohlwand- und Kanaleinbau und
Schalterklemmdosen in winddichter Ausführung einzukalkulieren.
Zudem sind sämtliche Wippen und Abdeckrahmen und Kontrollleuchten mit
einzukalkulieren.
Ebenfalls die dauerhafte Beschriftung aller Einbaugeräte.
6) Leuchten
Alle Leuchten müssen der VDE 0100 Teil 559 und VDE 711 Teil 223
entsprechen
und die darin festgelegten Aufschriften und Bezeichnungen aufweisen. Die Leuchten
haben folgenden Normen für künstliche Beleuchtung zu entsprechen:
- Beleuchtung von Arbeitsstätten EN 12464-1
- Sportstättenbeleuchtung EN 12193
- Notbeleuchtung EN 1838
- Grundlegenden Begriffen und Kriterien für die Beleuchtung EN 12665
- BGR 131 Berufsgenossenschaftliche Regel für künstliche Beleuchtung von
Arbeitsstätten.
- DIN 5034, und DIN 5035 Tageslicht und künstliche Beleuchtung von
Innenräume.
Da die Verwendung von Abzweigdosen weitgehend vermieden werden soll,
sind alle Leuchten, bei denen Reihenanordnung vorgesehen ist, mit
Klemmstücken zum Anschluss der Leuchten, Durchgangsverdrahtungen des
Systemherstellers zur Weiterführung der Stromkreisleitungen zu versehen.
Auf die VDE-gerechte Durchschaltung des Schutzleiters ist hierbei besonders
zu achten.
Die Auswahl der Leuchten bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
Die Lieferfirma hat vor der endgültigen Festlegung der Leuchtentypen
die von dem Auftraggeber gewünschten Muster kostenlos vorzulegen,
soweit es sich um listenmäßige Typen handelt. Falls gefordert,
sind Probebeleuchtungen vorzubereiten. Die für die Probebeleuchtung
erforderlichen Leuchten sind kostenlos zu stellen.
Werden andere als die im LV enthaltenen Leuchten des gleichen Fabrikats
gewählt, so gewährt der Auftragnehmer den gleichen Rabatt wie für die
angebotenen Leuchten.
Die nachstehend aufgeführten Leuchten sind kompl. einschl. Leuchtmittel
zu liefern und betriebsfertig zu montieren. Alle Leuchten müssen nach VDE 0710
ausgeführt sein und das VDE- und F-Zeichen tragen. Zur Installation gehörende
Leuchtenteile und sonstiges Zubehör wie Durchgangsverdrahtung,
Ausgleichsgewichte etc. müssen den VDE-Vorschriften entsprechen.
Alle Vorschaltgeräte müssen für eine Spannung von 230 V +/- 14 % ausgelegt
sein. Lichtbänder sind, sofern nichts anderes vorgeschrieben, mit fabrikmäßiger
Fünfleiterverdrahtung, einschl. Klemmen mit allen erforderlichen Distanz- und Zwischenstücken zu liefern. Die Lieferung der Leuchten und des Zubehörs hat frei Baustelle zu erfolgen. Der Abtransport des Verpackungsmaterials obliegt dem Auftragnehmer. Für Transport innerhalb des Baustellengeländes wird
keinerlei Vergütung gezahlt Auf Forderung des Auftraggebers sind diesem
Musterleuchten vorzulegen. Vor Bestellung der Leuchten hat eine Abstimmung gemeinsam mit der Bauleitung über Anzahl und Typen zu erfolgen. Da die
Montage der Beleuchtungskörper nur im Zuge des Bauforschrittes durchgeführt werden kann, verpflichtet sich der Auftragnehmer, kurzfristig an der Baustelle zu erscheinen, um die notwendigen Arbeiten auszuführen.
Sämtliche Klein- und Befestigungsmaterialien wie Klemmen, Schrauben, Dübel
und dergl. sowie die erforderlichen Bohr- und Stemmarbeiten in Wände jeglicher Art sind in das Angebot mit einzukalkulieren. Ebenfalls sind im Angebot
folgende Punkte einzukalkulieren:
- Das Einmessen und Anlegen aller Leuchtenausschnitte durch den
Auftragnehmer.
- In die Planunterlagen sind durch den Auftragnehmer verbindliche Leuchten
Abmessungen und Gewichtsangaben einzutragen.
- Auf Verlangen auch kostenlos Musterleuchten an den Auftraggeber zu
übergeben. Einschl. aller notwendigen Eintragungen und Angaben, so dass ein reibungsloser Bauablauf gewährleistet ist.
- Notwendige Deckenverstärkungen sind vom Auftragnehmer vorzusehen.
7) Installation für Fremdgewerke wie Heizungs-, Lüftungs-, Sanitäranlagen, usw.
Die gesamte Installation für diese Anlagen ist gemäß den technischen
Vorbemerkungen sowie den:
- Ausführungsplänen
- Ausführungsvorschriften
- Übersichts-, Stromlauf-, Klemmen- und Verkabelungsplänen
- Angaben der jeweils zuständigen Fachfirma durchzuführen, unter
Einhaltung der einschlägigen VDE-Vorschriften.
Im Einzelnen sind von der ausführenden Elektrofirma folgende Leistungen zu
erbringen:
- Leitungsinstallation mit verlegen sämtlicher Leitungen zwischen den
Schaltschränken und den einzelnen Abnehmern wie:
- Motore, Ventile, Thermostate, Sensorik usw.
Für die gesamte Technik erfolgt die Leitungsverlegung bzw. Installation auf
Putz oder auf Kabelbahnen, für die Schmutzwasserhebeanlage teilweise im
Erdreich. Teilweise sind im Technikbereich Kunststoff-Installationskanäle zu
verwenden. Für von Leitungstrassen abgehende Leitungen zu den einzelnen
Motoren und Geräten sind Schutzrohre zu installieren, in welche die Leitungen
eingezogen werden. Alle Rohre müssen aus rostfreiem Material sein.
Dasselbe gilt für über den Fußboden verlaufende Leitungen. Bei der
Befestigung der Schutzrohre sind schwingende Geräte zu berücksichtigen.
- Anschlussarbeiten und funktionsgerechte Herstellung sämtlicher
Anschlüsse für:
- Schaltschränke
- Motoren (auch Brenner)
- Ventile
- Sensorik
- Thermostaten usw.
Unter funktionsgerechtem Anschluss versteht sich ein Anschluss
einschließlich allem erforderlichen Zubehör und Folgearbeiten wie Absetzen
und Einführen der Kabel, sowie Lieferungen von allem erforderlichen
Verschraubungs-, Klein-, Isolier- und Befestigungsmaterial.
- Überprüfen und Einstellen der gesamten Anlage in Zusammenarbeit
mit der zuständigen Fachfirmen. Eine Inbetriebnahme der Anlagen ist
nur nach einer Vorabnahme der Verdrahtungen bzw. Gesamtanlage
durch die zuständige Fachfirma und nach Genehmigung durch die
Bauleitung vom Auftragnehmer möglich. Der Auftragnehmer garantiert für den
vorgenommenen Anschluss nach den ihm zur Verfügung gestellten Plänen.
- Alle Arbeiten aus den vorgenannten Punkten müssen die Aufwendungen
für Probeläufe, Funktionsprüfungen, Inbetriebnahme und
Abnahme beinhalten. Ebenso die Koordination der gemeinsamen
Termine mit den beteiligten Nachbargewerken.
8) Brandschutzmaßnahmen
Die in den nachstehend beschriebenen Positionen aufgeführten Arbeiten
und Leistungen sind grundsätzlich nach deutscher DIN 4102 bzw.
DIN EN ISO 9001, sowie Brandschutzgutachten und der LAR auszuführen.
Innerhalb des angebotenen Systems muss Systemkompatiblität herrschen.
Es sind bei der Montage die Vorschriften des Herstellers zu berücksichtigen.
Bei Abgabe des Angebotes sind die entsprechenden Zulassungen und
Prüfzeugnisse vorzulegen. Bei der Kalkulation der nachstehend beschriebenen
Positionen sind grundsätzlich Kennzeichnungsschilder inkl.
Befestigungsmaterial (Dübel und Schrauben) mit in die Positionen
einzukalkulieren
9) Planunterlagen für Auftragnehmer
Der Auftragnehmer erhält über eine Projektraum oder per Email
Installationspläne, Kabelzuglisten für die Licht- und Kraftinstallation sowie
Übersichtspläne für die einzelnen Schwachstromanlage, als *.pdf, *.dwg und *.plt. Die Pläne sind selbst auszudrucken und auf der Baustelle ständig in der aktuellen Version vorzuhalten.
Bei Fremdlieferungen ist:
- Das Erstellen und liefern der Verdrahtungspläne für die haus-
technischen Anlagen wie Heizung, Lüftung, Wasseraufbereitung,
Badewasseraufbereitung usw. ist Sache der entsprechenden
Lieferanten und ist bei diesen rechtzeitig anzufordern.
- Die Lieferung der Schaltschränke sowie das Aufstellen,
Anschließen und Inbetriebsetzen derselben ist Sache der entsprechenden
Anlagelieferanten.
10) Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen
Der Auftragnehmer hat unaufgefordert und jeweils rechtzeitig folgende
Unterlagen zu erstellen und der Bauleitung vorzulegen:
- Montagepläne (Maßstab 1:50), Schaltpläne und Detailzeichnungen der
Anlagen, Verteiler, Geräte und Anlagenteile sind in den Montageplänen,
soweit dies für den Bau erforderlich, zu vermaßen. Übersichts- und
Strangschemen.
- Die Unterlagen für die erforderlichen Genehmigungsanträge beim
zuständigen EVU.
- Verteilerpläne aufgrund der Verteilerschemata. Für Verteiler sind
detaillierte Konstruktionszeichnungen (erforderlichenfalls im Maßstab
1:1) über Frontplatten, Rahmen (Schnittdetails), Ausbildung der Türen,
innerer konstruktiver Aufbau der Verteiler sowie Ansichtszeichnungen
mit Hauptabmessungen vor der Fertigung zweifach an die Bauleitung
zu liefern. Während der Ausführung der Anlagen sind laufend
handschriftliche Korrekturen und Ergänzungen der Verteilerschemata
sowie die Eintragung der Klemmennummern oder eine Anfertigung
separater Klemmpläne vorzunehmen.
- Montagepläne für Beton-Deckendosen bei Beton-Plattendecken. Die
Pläne sind rechtzeitig beim jeweiligen Hersteller zu besorgen.
11) Revisionsunterlagen:
- Anfertigung eines Prüfprotokolls nach VDE 0100.
- Verlegeplan mit folgenden Angaben:
Kabeltype, Querschnitt, Nennspannung, Kabelhersteller, Lieferjahr
Genaue Lage und Anordnung der Einzelkabel in Bezug auf unveränderliche
Festpunkte (Gebäude, Grenzsteine, Kabelmerksteine). Genaue Lage der
Muffen.
12) Vom Auftragnehmer zu tragende Leistungen:
Folgende Leistungen sind im Angebotspreis enthalten und werden nicht
gesondert vergütet:
- Versorgungsantrag bei dem zuständigen EVU
- Versorgungsantrag bei Telekom
- Verpackungsgebühren
- Mietkosten für Kabeltrommeln
- Hilfskräfte für den Transport und Lagerung
- Arbeitszeiten Montag 06:00 Uhr bis Samstag 22:00 Uhr
13) Angebotsabgabe und Vergütung
- Dem Bieter wird Gelegenheit gegeben, sich vor Angebotsabgabe der
Art und Umfang der Arbeiten und andere die Preisermittlung
beeinflussenden Umstände zu informieren. Kommt der Anbieter dieser
Informationsmöglichkeit nicht nach, kann er später Mehrkosten nicht
geltend machen mit der Begründung, Art und Umfang der Leistungen
nicht gekannt zu haben.
- Das Angebot muss die Kosten für alle Nebenleistungen enthalten, die
auch ohne Erwähnung in der Baubeschreibung, zur betriebsfertigen Erstellung
der Leistung erforderlich sind. Im Angebot müssen auch die Kosten für
sämtliche zusätzlichen Hilfsgeräte und Baustelleneinrichtungen, die zur
Anlagenerstellung erforderlich sind, enthalten sein.
- Unvollständig ausgefüllte Angebote, Änderungen und Streichungen von
Teilen der Baubeschreibung oder der Vorbemerkungen berechtigen zur
Ausscheidung des Angebotes nach §21, 25 VOB/A.
14) Wartung / Dienstleistung
Es ist für alle technischen Anlagen eine Einweisung des Wartungs- bzw.
Bedienpersonal vorzunehmen. Die Übergabe der Bedienungs- und
Wartungsanweisung erfolgt bei Abnahme der Anlage. Die Einweisung und
deren Teilnehmer ist schriftlich zu dokumentieren. Die Elektrische Anlagen sind nach Anforderungen der DIN EN 50110-1 und BGV A2 wiederkehrend zu
prüfen. Zur Unfallverhütung und für die langfristige Aufrechterhaltung der
Anlagenfunktion, wird ein Wartungsvertrag zwischen Auftragnehmer und
Betreiber empfohlen.
Dieser ist jedoch nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses sondern
separat einzureichen.
- Die angefragten Positionen der Wartungsarbeiten bedürfen einer gesonderten
Beauftragung durch den Auftraggeber.
- Schadenersatzansprüche bei nicht Beauftragung der Wartungsarbeiten,
werden ausgeschlossen.
15) Revisionspläne
- In CAD-Form müssen sämtliche bauliche und elektrische Änderungen,
Erweiterungen und elektrische Werte eingetragen werden. Die
Installationspläne im Maßstab 1:50 müssen erschöpfend die Angaben
aller Stromverbraucher, Schalter, Steckdosen, Leitungsführung,
Kabeltrassen, Leuchten, Verteilerstandorte, Stromkreisnummern usw.
beinhalten. Diese sind auf CD/DVD 4-fach zu übergeben.
- In die Schemata der Stromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung und
Verteiler sind alle erforderlichen Angaben wie Nennstromstärke der
Schalt- und Steuergeräte, Stromkreisnummern, Klemmennummern,
Verbraucher, Belastung der Stromkreise usw. einzutragen.
- Übergabe der Programmdatei der KNX- Programmierung.
- Für alle Teile der Anlage die besonderer Bedienung und Wartung
bedürfen (z.B. Schaltgeräte der Sicherheitsbeleuchtung, Notstromaggregate,
Batterien, Brandmeldeanlage, RWA usw.), sind
Bedienungs- und Wartungsvorschriften der Bauleitung zu übergeben.
- Vierzehn Tage vor der Abnahme müssen sämtliche technischen
Unterlagen mit einer schriftlichen Bestätigung, aus der hervorgeht,
dass sämtliche Pläne mit der Ausführung übereinstimmen, der
Bauleitung vorgelegt werden. Die Unterlagen sind mit drei Satz
DVDs (*.pdf, *.dwg) , und drei Satz Lichtpausen/Plots im Ordner mit
Inhaltsverzeichnis zu übergeben. Die Kosten trägt der Auftragnehmer.
- Sofern diese, mit Stempel 'Revisionsplan' und Firmenstempel
gekennzeichneten Unterlagen dem Auftraggeber nicht vorliegen, kann
eine Abnahme nicht festgesetzt werden.
- Bestandspläne, die zur Abnahme nicht oder unvollständig vorliegen,
werden ohne Aufforderung an den Auftragnehmer vom Auftraggeber
korrigiert bzw. erstellt. Die Kosten werden hierfür werden dem Auftragnehmer
vom Auftraggeber in Rechnung gestellt,
16) Prüfung und Inbetriebnahme
- Vor Inbetriebnahme der Anlagen oder einzelner Anlagenteile ist die
Überprüfung des Isolationswertes und Schleifenwiderstandes
sämtlicher Stromkreise durchzuführen. Sämtliche Messungen haben in
strikter Anlehnung an VDE 0100 zu erfolgen. Außerdem sind die
Strommessungen durchzuführen und die Schutzorgane auf
Verbraucher-Nennstrom einzustellen.
- Prüf- und Messprotokoll über sämtliche Anlagenteile und Stromkreise
sind vor der Abnahme der Bauleitung zu übergeben.
- Vor der Abnahme durch die Bauleitung ist eine vom Auftragnehmer
unterschriebene schriftliche Bestätigung in dreifacher Fertigung zu
übergeben, aus der eindeutig hervorgeht dass:
- die gesamte, vom Auftragnehmer errichtete elektrische Anlage den
zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Vorschriften und allen, auf die
Anlage anwendbaren, sonstigen Vorschriften entspricht,
- die gesamte Anlage funktionsgeprüft wurde,
- die gesamte Anlage nach VDE 0100 überprüft und gemessen wurde,
- alle dabei festgestellten Mängel vor der Schlussabnahme vom
Auftragnehmer beseitigt werden.
17) Abnahme
Zur Abnahme stellt der Auftragnehmer seinen Bauleiter, das Montagepersonal
für die Prüf- und Messarbeiten sowie einen Satz Pausen der revidierten Pläne
und die erforderlichen Messgeräte zur Verfügung. Kosten hierfür sind mit dem
Angebot abgegolten und können nicht separat berechnet werden.
Verschuldet der Auftragnehmer mehr als zwei Abnahmen, so ist der
Auftraggeber
berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand dem Auftragnehmer zu
berechnen.
................................................... .........................................................
Ort und Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Vortext ELT 1
Vorbeschrieb Ausführung PV-Anlage Vorbemerkungen
1 Technische Vertragsbedingungen
1.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Der Auftragnehmer (AN) erhält nach Auftragserteilung die Ausführungsunterlagen. Er hat diese Planunterlagen und Berechnungen auf Übereinstimmung mit den baulichen Gegebenheiten, den allgemeinen und besonderen Aufgabenstellungen und den Normen, Richtlinien und behördlichen Vorschriften zu überprüfen und verantwortlich für die Ausführung zu übernehmen.
Entsprechend dem Verwendungszweck, den Anforderungen und den Vorschriften sind die
entsprechenden Materialien einzubauen, auch wenn in dem Leistungsverzeichnis keine besonderen Angaben enthalten sind.
Stoffe und Bauteile müssen DIN-, Güte und Maßbestimmungen entsprechen (VOB). Stoffe und Bauteile, die nach den behördlichen Vorschriften einer Zulassung bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein.
Stoffe und Bauteile, für welche weder DIN-Normen bestehen, noch eine amtliche Zulassung
vorgeschrieben ist, dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers (AG) verwendet werden.
Stoffe und Bauteile müssen dem Verwendungszweck entsprechend korrosionsgeschützt sein.
Für die Ausführung gelten ebenfalls die anwendbaren DIN- und EN-Normen, VDI/VDE-Richtlinien, Bestimmungen amtlicher Institutionen und behördlichen Vorschriften, sowie die anerkannten Regeln der Technik.
Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten am Bauwerk dürfen nur im Einvernehmen mit dem AG durchgeführt werden. Baustoffe, die zerstörend auf Anlagenteile wirken können, dürfen nicht verwendet werden.
Außer den allgemeinen Nebenleistungen sind nachstehende Leistungen ebenfalls
Nebenleistungen:
- evtl. Unterlagen für Behörden und Ämter
- Einrichten und Räumen der Baustelle
- Vorhalten der Baustelleneinrichtung
- Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten für Befestigungen
- Herstellen von Schlitzen und Durchbrüchen kleinerer Art bis ca. 8 x 8 cm.
- Gerüste bis zu einer Montagehöhe von 10 m
- Fördermittel für den Transport der PV- Anlage auf das Dach zum Montageort.
Lieferung der Revisionsunterlagen gemäß den zusätzlichen technischen
Vertragsbedingungen, sofern keine Positionsbeschreibung hierfür vorliegt
Bedienungsanweisung, Wartungs- und Pflegeanleitung mit Angabe des Turnus, der Art der
erforderlichen Arbeiten und den Ersatzmaterialien
Die eigenen Leistungen sind auch im Hinblick auf ergänzende Fremdleistungen auf zumutbare Durchführung zu konzipieren. Demontagemöglichkeiten, leichte Bedienung und unkomplizierte Wartung sind eingeschlossen.
Evtl. vorgeschriebene Fabrikate sind für die Angebotsabgabe richtungweisend. Eine im Leistungsverzeichnis gewünschte Fabrikatsangabe ist einzusetzen. Der AG behält sich vor, bei vom AN nicht genannten Fabrikat oder ungenügender Qualität in eigener Entscheidung die Fabrikate festzulegen.
Eine Bemusterung von Bauteilen kann vom AG verlangt werden. Evtl. Kosten hierfür sind vom AN zu tragen.
Für Alternativangebote, anderer als in der Ausschreibung angegebene Bauteilkomponenten, deren Auslegung Berechnungen zugrunde liegen, und/oder deren Auslegung oder Einstellwerte einen Einfluss auf das Gesamtsystem haben, ist der
rechnerische Nachweis vom AN zu erbringen bzw. auf die Nutzungsanforderungen
auszulegen.
Leistungen, welche bei der Abnahme nicht überprüft werden können, sind entsprechend dem Baufortschritt einer Zwischenabnahme zu unterziehen.
Der AN hat die Anlage auf einwandfreie Funktion zu überprüfen. Sofern die Gesamtfunktion erst bei voller Nutzung oder Maximalbelastung festgestellt werden kann, wird diese
Überprüfung bei der Abnahme ausgeklammert und nachvollzogen.
Der AN hat bei der Ausführungsbearbeitung wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der
Konstruktion und den Anlagenteilen vorrangig zu berücksichtigen. Etwaige
Änderungsvorschläge sind einzureichen.
Der AG kann vom AN den Nachweis einer wirtschaftlichen Auslegung vor oder während der Ausführungszeit verlangen. Stellt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist heraus, daß der AN keine wirtschaftliche Lösung verwirklicht hat, so fallen ihm die Kosten für eine spätere vom Bauherrn veranlasste Änderung zur Last.
Die Gewährleistung wird für PV-Module, Wechselrichter, Klemmkästen, Schütze-,
Kabelanlagen dahin präzisiert, daß z.B. durch die Wahl günstiger Konstruktionen, geeigneter Fabrikate und schnell erhältlichen Lagertypen die Voraussetzungen geschaffen werden, eintretende Mängel und Störungen innerhalb 24 Stunden beseitigen oder durch
eine provisorische Lösung ersetzen zu können.
Die Revisionsunterlagen müssen alle technischen und funktionellen Angaben aufweisen und den Endzustand der Anlage beinhalten.
Die Unterlagen sind 1-fach in Papier und elektronisch als *.dwg/*.pdf zu übergeben.
Diese Revisionsunterlagen und Messungen bilden einen Bestandteil der Schlussrechnung.
Bei der Errichtung, dem Betrieb und der Instandhaltung der netzgekoppelten PV- Anlage sind folgende allgemeine Anforderungen zu beachten:
- die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften
- die gültigen Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) und
DIN-Normen
- die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen
Berufsgenossenschaften
- die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von
Tarifkunden (AVBEltV)
- die Bestimmungen und Richtlinien des Überlandwerkes Gross-Gerau (ÜWG),
insbesondere
die Technischen Anschlußbedingungen (TAB) für den Parallelbetrieb von
PV- Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des EVU.
Sämtliche Anlagenteile sind in den Potentialausgleich einzubeziehen.
Dem Angebot ist ein Blockbild der projektierten Anlage beizulegen, aus dem die Aufteilung (Strings), die Beschaltung und die Anzahl der Anlagenkomponenten hervorgeht.
Für die Anlagenerrichtung und die Dokumentation sind folgende Unterlagen vom Auftragnehmer zu erstellen:
- Stromlaufpläne
- Schrank / Schaltkastenbelegungspläne
- Verdrahtungs-, Klemmen- und Kabelpläne
- Mess- und Prüfprotokolle
- Datenblätter sämtlicher Anlagenkomponenten
- Betriebshandbücher
- Anlagenfunktionsbeschreibung
- Für jedes Modul ist ein Prüfzertifikat nach STC beizulegen. Die maximal erlaubte
Modultoleranz beträgt 5%.
Bauseitige Leistungen
Nicht zu den Leistungen des AN gehören nachstehende Leistungen, sofern sie nicht im
Leistungsverzeichnis erfasst ist:
- Fundamente, Erdarbeiten, Verfüllen
- Beiputzarbeiten
- Malerarbeiten
Anschließen an Befestigungen anderer Gewerke ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG gestattet.
Offene Anlagenteile, z.B. Rohrenden, sind bei jeder Montageunterbrechung durch
geeignete Maßnahmen gegen Eindringen von Fremdteilen mit Sicherheit zu verschließen.
Übergabe:
Es werden folgende Bedingungen zugrunde gelegt:
- Die Anlage muss in absolut betriebsfertigem Zustand übergeben werden.
- Die Anlage muss durch den örtlichen Energieversorger (EVU) abgenommen sein.
- Erfüllung der Brandschutzvorschriften und Schallschutzforderungen.
- Die Revisionsunterlagen müssen vollständig vorliegen.
Funktioniert die Anlage nicht einwandfrei oder werden die garantierten Leistungen nicht
erreicht, hat der AN die notwendigen Verbesserungen zu seinen Lasten vorzunehmen. Für die Beseitigung der bei der Abnahme erhobenen Beanstandungen wird eine angemessene Frist eingeräumt, die nicht überschritten werden darf.
Der AG behält sich vor, einzelne Anlagenteile vor Fertigstellung des Gesamtprojektes durch Teilabnahme zu übernehmen, bzw. zu betreiben. Sollten weitere Teilabnahmen, Abnahmen und Nachabnahmen erforderlich werden, so sind diese mit den o.a. Betriebs- und
Funktionsprüfungen, einschließlich Anfertigen der Protokolle auszuführen.
Sämtliche Kosten, die dem AG und dessen Beauftragten durch zusätzliche Abnahmen bis zur mangelfreien Abnahme der Gesamtleistungen durch den Bauherrn entstehen, sind vom ausführenden Unternehmer zu tragen.
Systembeschreibung der Photovoltaikanlage
Die zu errichtende Photovoltaikanlage (kurz PV-Anlage) soll im Netzparallelbetrieb
arbeiten. Der solar erzeugte Strom wird in das öffentliche Netz des zuständigen EVU über
eine Hauptverteilung eingespeist und nach dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz)
vergütet. Ein Eigenverbrauch ist vorgesehen.
Der Wechselrichter soll auf dem Dach des Gebäude montiert werden.
Der Einspeisezähler mit Eigenverbrauchszähler ist in der Verteilung Technikraum UG einzubauen.
Die Verbindungsleitungen von den Solarmodule Dach zum Wechselrichter, werden über Leerrohre oder Kabelkanal hinter den Solarmodulen am Gestell und vom Gestell zum Wechselrichter geführt. Vom Wechselrichter wird die Zuleitung über einen bauseitigen Schwanenhals ins Gebäude geführt und über vorhandene Kabeltrassen zu der Verteilung im Raum Technikraum verlegt
Diese Verbindungsleitungen, und die Montage des Einspeisezählers und Eigenverbrauchszähler sind Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Photovoltaikanlage gliedert sich in folgende wesentliche Bestandteile:
1. Solargenerator: Der Solargenerator soll eine Modulleistung von 82,80 KWp haben.
Vorgesehen sind 180 Module mit 460Wp. Die Module müssen eine Produktgarantie von 15 Jahre, eine Leistungsgarantie von 10 Jahre auf 90% und 25 Jahre auf 80% haben.
Der Solargenerator besteht aus 3 Wechselrichter einschl Feuerwehrabschaltung
2. Die Anlage wird auf ein begrüntes Flachdach montiert, zum Einsatz kommt ein
Montagesystem zur dachdurchdringungsfreien Montage von Photovoltaik Modulen der Firma K2 System
3. Die Einspeisung in das Netz erfolgt dreiphasig. Die Phasen sollen symmetrisch belegt werden.
4. Das Flachdach wird mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet. Die Gestelle werden daran angeschlossen. Die Blitzschutzanlage wird mit Schutzeinrichtungen (Fangstangen 2m) vorgesehen. Bei Unterschreitung von 1m Abstand zu den Ableitungen muß das
Tragsystem mit Aludraht geerdet werden.
5. Die messtechnische Einrichtung zur Überwachung der gesamten Anlage
ermöglicht die Erfassung von Daten zur Funktionsüberwachung der Anlage. Die
Daten müssen per Fernabfrage (LAN/Internet) abrufbar sein.
6. Feuerwehrabschaltung mit Not-Aus-Schalter für die gesamte Anlage einschließlich Gleichspannungsabschaltung Einspeisung
7. Auf dem Gelände ist bereits eine Anlage mit 700KWp vorhanden. Dies ist für die Antrag- stellung , Ausführung und Anmeldung beim EVU zu beachten.
Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) und VDE-AR-N4105
sind einzuhalten. Weiter sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Anlage ist mit einem Leistungsmanagement zur ferngesteuerten
Reduzierung der Einspeiseleistung auszustatten.
- Generell ist ein NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105 vorzusehen
- bei regelmäßigem Betriebsstrom > 60A ist eine Wandlermessung vorzusehen.
- bei Einspeisung in die kundeneigene Mittelspannungsstation sind die Regelungen
der TAB Mittelspannung des Netzbetreibers einzuhalten.
Wichtiger Hinweis:
Die angebotene Fabrikate und Typen für Wechselrichter und Module sind unbedingt
anzugeben.
Über die Gleichwertigkeit der Fabrikate entscheidet der Auftraggeber.
Bei Typ Vorgaben durch den Planer gilt das ausgeschriebene Fabrikat als angeboten,
falls vom Bieter keine oder unvollständige Angaben gemacht werden.
Wechselspannungseitige Installationen
Verkabelungen sind prinzipiell fertig verlegt und angeschlossen anzubieten. Der
angebotene
Preis inkludiert alle notwendigen Materialien, welche für eine Normgerechte Verlegung
notwendig sind. Des Weiteren sind alle Verbindungselemente (Steckverbinder, Klemmen,
Sammelkästen) in den Preis einzurechnen.
Vorbeschrieb Ausführung PV-Anlage
Baubeschreibung Architektur Baubeschreibung
Die Firma Kardex plant für den Standort Bellheim ein neues Bürogebäude (Projektname „Inspire“), das Platz für
die dort bereits beschäftigten Mitarbeiter aus Verwaltung und Entwicklung, sowie für Mitarbeiter der eigenen Soft-
ware-Entwicklung bietet, die momentan noch in Rülzheim tätig sind.
Auf dem Hauptdach des Gebäudes soll einen neue PV Anlage errichtet werden. DIe Einspeisung erfolgt über eine neu errichtete Trafostation. Auf dem Gelände wurde bereits eine PV Anlage mit ca. 700KWp errichtet. Eine Einspeisezusage der Pfalzwerke bis 950KWp liegt vor. Der notwendige Entkopplungsschutz ist in der neuen Übergabestation bereits vorgesehen. Der nachrangige NA-Schutz ist vorzusehen und nach Vorgaben der Pfalzwerke auszuführen.
1. Allgemeine konstruktive Daten:
Gesamtlänge Gebäude: ca. 55 m
Gesamtbreite Gebäude: ca.35 m
Gebäudehöhe: ca. 22 m
Konstruktion: Stahlbeton / Mauerwerk mit Fertigteilelementdecken
Dach: Flachdach mit extensiver Begrünung
2. Dachkonstruktion
Die Begehung der Flachdachflächen ist nur zu Wartungszwecken möglich. Das Hauptdach ist nur über das Trep-
penhaus 1 begehbar. Nur dieses Dach erhält eine PV-Anlage.
Die Flachdächer im 2. OG sind über Öffnungsflügel in den bodentiefen Fenstern zugänglich. Die Dachfläche im 1. OG ist über den Cafetériabereich und die dort angebundene Dachterrasse begehbar.
Dachaufbau: Bituminöse Dachabdichtung (DIN 18531) mit extensiver Begrünung. Anschlussbereiche partiell mit Flüssigkunst-
stoffabdichtungen. Wärmedämmung (EPS oder Mineralwolle) gemäß Brandschutzkonzept und nach Vorgaben
der GEG-Nachweisführung.
Dachbegrünung als Extensivbegrünung in einschichtiger Bauweise (Substrat-
schicht max. 10 cm) mit Sedumpflanzen gemäß Vorgaben Bebauungsplan
und unter Beachtung der FLL-Richtlinie (Dachbegrünungsrichtlinie).
Hinweis zur Höhendifferenz Terrassenbereich 1. OG: Drei innenliegende Stu-
fen.
Überfahrbares Seilsicherungssystem zur Befestigung der persönlichen
Schutzausrüstung nach Unfallverhütungsvorschriften gemäß Dachaufsicht.
Außenliegende Dachflächenentwässerung mit Attika-Notüberläufen nach Vor-
gabe Entwässerungsplanung.
Aluminium-Attikaabdeckung pulverbeschichtet RAL 7016 oder nach Standard-Hersteller-Farbkarte (d= 1,0 mm).
2. Hinweise
Die Arbeiten sind mit dem Bauherren zu koordinieren.
Der Mehraufwand für mehrmaliges Anfahren der Baustelle ist in den angebotenen
Einheitspreise zu berücksichtigen.
Ebenfalls sind sämtliche Gerüst und Hebezeuge für die Montage im Einheitspreis
einzurechnen.
Lage: Kardexplatz 1, D-76756 Bellheim
Zufahrt über Öffentliche Strassen möglich.
Parken auf Gelände, nach Rücksprache mit Bauleitung möglich.
Lagerung nach Rücksprache mit Bauleitung
Bauart: Neubau.
Baubeschreibung Architektur
01 PV Anlage
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PV Anlage
01.01 Elektroinstallation PV Anlage
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Elektroinstallation PV Anlage