Photovoltaikanlage
Neubau Verwaltungsgebäude Inspire
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vortext ELT 1 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen u. Vorbemerkungen zur Errichtung von Stark- und Schwachstromanlagen.                                                                                         ED16-01-2016 1) Als Grundlage für die Ausführung gelten jeweils in neuester Fassung - VOB in allen Teilen DIN 18382, 18384, 18386 - Die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen DIN/VDE/VDEW/BDEW/VDI   und CE Richtlinien und Vorschriften, gültig in Ihrer jeweils neuesten Fassung.   Insbesondere wird auf folgende Vorschriften hingewiesen: - Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen VDE 0100 mit Nenn      spannungen bis 1000 V - Leitsätze für die Bemessung von Starkstromanlagen auf mechanischer und        thermischer   Kurzschlussfestigkeit VDE 0103 - Vorschriften für das Errichten und den Betrieb von elektrischen Stromanlagen     in Versammlungsstätten VDE 0108 - Vorschriften für das Errichten und den Betrieb von Blitzschutzanlagen   VDE 0185 - Bestimmungen für Niederspannungsschaltgeräte VDE 0660 - Bestimmungen für Fehlerstrom-Schutzschalter bis 500V Wechselspannung   und bis 63 A VDE 0640 - Vorschriften für Leuchten mit Betriebsspannungen unter 1000 V VDE 0710 - Vorschriften und Richtlinien der DIN 4102 sowie der LAR - Vorschriften und Anschlussbedingungen des zuständigen   Elektro-Versorgungsunternehmens (EVU) - Technische Anschlussbedingungen TAB - Die Leitungsanlagen Richtlinien LAR - Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Vorschriften der   Berufsgenossenschaft soweit sie die Errichtung dieser Anlage betreffen. - Die Richtlinien der DIN 18012 Hausanschlussräume. - Die Richtlinien, aufgestellt vom Verband der Sachversicherer eV (VDS)   gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie eV, für den   Brandschutz bei freiliegenden Kabelbündel innerhalb von Gebäuden sowie in   Kanälen und Schächten im Rahmen der LAR sind zu beachten. - Richtlinien des VDN/BDEW - Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Energieeinsparverordnung. - Die einschlägigen Brandschutz-Bestimmungen BG Vorschriften - Vorschriften gemäß den EMV/EMI-Richtlinien 2) Schutzmaßnahmen nach DIN/VDE 0100 Teil 410 und 540 Die DIN VDE 0100 Teil 410 fordert in jedem Gebäude einen Hauptpotentialausgleich. An einer zentralen Stelle müssen die folgenden leitfähigen Teile, sofern vorhanden, miteinander verbunden werden: - Haupterdungsleitung - Blitzschutzerder - Hauptwasserrohre - Hauptgasrohre - andere metallene Rohrsysteme, z.B. Steigleitung zentraler Heizung und   Klimaanlagen,   Metallteile der Gebäudekonstruktion Nach o.g. Vorschrift ist ein örtlicher zusätzlicher Potentialausgleich insbesondere dort vorzunehmen, wo durch die Umgebungsbedingungen ein erhöhtes Risiko vorliegt, die Bedingungen für die automatische Abschaltung (tA= 0,2 s oder 5 s) im TN- System nicht erfüllt werden können oder wenn im IT- System Isolationsüberwachungseinrichtungen eingesetzt werden. In den örtlichen zusätzlichen Potentialausgleich müssen alle gleichzeitig berührbaren Körper ortsfester Betriebsmittel, alle vorhandenen Schutzleiter und alle fremden, leitfähigen Teile (Wasserleitungen, metallene Träger, Heizung) einbezogen werden. 3) Verteiler Ausführungsvorgaben Nachstehende Schaltanlagen und Verteiler sind als Niederspannungsschaltgerätekombinationen nach DIN EN 61439-1, -2 (DIN VDE 0660-600), NSK mit Bauartnachweis durch Prüfung, Ableitung oder Berechnung auszuführen. Zusätzliche Bauvorschriften: Der Aufbau von Zählungen und -Feldern ist vor Realisierung beim Netzbetreiber projektbezogen genehmigen zu lassen. Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Hierzu ist mindestens der jeweils aktuelle Normenstand zu realisieren. Die für den Aufbau der Verteilung relevanten Baumaße sind am Montageort zu prüfen. Umgebungstemperatur am Aufstellungsort beträgt max. 35°C.Alle Schaltgerätekombinationen sind in der im Leistungsverzeichnis angegebenen Form, Schutzart, Bauart sowie der Feldeinteilung bzw. Feldgröße auszuführen. Mit dem Bau der Schaltgerätekombinationen darf erst nach Genehmigung durch den Auftraggeber / Planer begonnen werden. Zur Genehmigung sind Frontansicht mit Betriebsmittelaufteilung sowie Übersichtsschaltplan einzureichen. Kalkulationsbedingungen: Die aufgeführten Beschreibungen sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelanlagen und der Betriebsmittel, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Die Anlagen mit sämtlichen notwendigen Systemzubehör und Kleinteilen komplett ausgebaut und betriebsfertig montiert anzubieten. Betriebsmittel sind inklusive notwendiger Anschluss und Verbindungsklemmen zu kalkulieren. Paßschrauben und -ringe, Schraubkappen, Sicherungseinsätze sind in das Angebot einzukalkulieren, Lieferung von Sicherungseinsätzen erfolgt als Beipack. Die Anmeldung an das Niederspannungsnetz sowie Beschaffung und Montage der Netzbetreiber - Wandler sind mit einzukalkulieren. Nebenleistungen nach VOB / Teil C sind im Preis enthalten. Im Angebot sind gleichfalls die Einregulierung / Justierung von Auslöseeinrichtungen etc., Prüfung , Inbetriebnahme sowie das Erstellen des zugehörigen Protokolls einzukalkulieren. Die Revisionsunterlagen, Nachweis der Prüfungen, Prüfprotokolle für den Anschluss der abgehenden Stromkreise etc. werden nicht separat vergütet, sondern sind in das Angebot einzukalkulieren. 4) Installation Es sind folgende Normen bei der Verlegung von Leitungen zu beachten: - DIN VDE 0100-520:2013-06; Errichten von Niederspannungsanlagen - DIN VDE 0100-520 Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer   Betriebsmittel - Kabel- und Leitungsanlagen. - DIN VDE 0298-4:2013-06; Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen   für Starkstromanlagen - Teil 4: Empfohlene Werte für die Strombelastbarkeit       von Kabeln und Leitungen für feste Verlegung in und an Gebäuden und von        flexiblen Leitungen. - DIN 18015-1:2012-04; Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 1:   Planungsgrundlagen - DIN VDE 0100-410; -430 Schutz gegen elektrischen Schlag, Errichten von   Niederspannungsanlagen   Auswahl, Verlegung und Verlegungsart der Kabel und Leitungen werden   durch die baulichen Erfordernisse bestimmt. Auf raumsparende Verlegung ist   besonders zu achten. Als Leitungstype für Installation auf Putz und unter Putz ist grundsätzlich Kunststoffmantelleitung NYM zu verwenden, wenn nicht ausdrücklich andere Leitungsarten gefordert sind. Die farbliche Kennzeichnung ist unbedingt nach neuesten gültigen VDE-Vorschriften auszuführen. Bei der Auswahl der Leitungen muss auf den jeweiligen Verwendungszweck (mit oder ohne Schutzleiter!) geachtet werden. Bei Installation auf Putz und unter Putz müssen Kabel und Leitungen mit Kunststoffschellen befestigt werden. Die Verwendung von Hakennägel ist untersagt. Bei der Verlegung auf Kabelpritschen und -rinnen sowie in Installationskanälen wird eine saubere Verlegung gefordert. Die Kabel und Leitungen sind ohne Verdrehung und Verdrillungen einzulegen In das Angebot sind die Kosten für Kunststoff- und Stahlrohr ist sämtliches Zubehör Wie Bögen, Muffen usw. einzurechnen. Die Verwendung von flexiblem Stahlrohr an schwierigen Stellen ist zulässig, das Rohr wird jedoch wie starres Rohr auf gemessen. Alle in Beton verlegten Rohre müssen so sorgfältig verlegt werden, dass nach Abnahme der Schalung die Leitungen leicht eingezogen werden können. Auf fugendichtes Verkleben der Stoß- und Einführungsstellen zum Schutz gegen einlaufende Betonmilch ist besonders zu achten. Zwischen den verlegten Rohren ist ein Mindestabstand von 5 cm unbedingt einzuhalten. Bei Verteilungen sind die Rohre sternförmig auf diesen Punkt zu verlegen. Die Rohre dürfen nicht unterhalb der Untere Bewehrung verlegt werden. Die in der Leitungsführung benötigten Zug- und Abzweigdosen müssen in der Schalung fixiert werden. Hierfür sind, wie auch für die Gehäuse von Schaltern und Steckdosen, Widerstandsfähige Einbaudosen zu verwenden, die speziell für das Einlegen in Schalung entwickelt sind. Stützholme und die zugehörigen Bauelemente für die Montage der Dosen auf der Gegenschalung sind in das Angebot einzurechnen. In alle Leerrohre und Kanäle müssen Zugdrähte eingezogen werden (im Angebot einzurechnen). 5) Schalter und Dosen UP-Schalterdosen sind mit Signaldeckel vor dem Ein putzen zu versehen. Papier oder andere Materialien sind nicht zulässig. Abzweigdosen sind ca. 200mm unterhalb der Fertigdecke zu montieren, Sie müssen mit keramischen Klemmringen, oder mit der Leitungszahl entsprechenden Einzelklemmen sowie mit weißem Putzausgleichsdeckel versehen sein. Soweit sich Abzweigdosen im Handbereich nicht vermeiden lassen, sind die Deckel zu verschrauben. Es sind grundsätzlich unter Putz-Dosen für Schraubbefestigung der Installationsgeräte zu verwenden. Sämtliche Installationsgeräte sind mittels Schraubbefestigung in die Einbaudose einzubauen. Krallenbefestigung ist nicht zulässig! Als Einbaudosen für Schrank-, Montage- oder Hohlwände müssen Hohlwanddosen verwendet werden. Bei Fliesenwänden ist genau auf Plattenkreuz bzw. waagrechte Fuge zu montieren! Der Auftragnehmer ist für die Abstimmung mit dem Fliesenleger voll verantwortlich. Dabei muss die Größe des Abdeckrahmens dem Fliesenleger erläutert werden. Im Angebot enthalten ist grundsätzlich die betriebsfertige Montage einschl. Klein- und Befestigungsmaterial sowie der elektrische Anschluss. Ferner sind bei Unterputzgeräten die erforderlichen Einbaudosen, sowie die Stemmarbeiten in den Preis einzurechnen. Installationshöhe über fertigem Fußboden, soweit in den Plänen keine anderen Maße angegeben sind: - Schalter und Taster : 1,05m - Steckdosen und Geräteanschlussdosen : 0,30m - Steckdosen über Arbeitsflächen : 1,10m - Wandauslässe über Spiegel : 2,05m Werden mehrere Geräte in unmittelbarer Nähe montiert, ist hierfür eine Kombination zu installieren. Sämtliche erforderlichen Abdeckplatten und Rahmen sind ebenfalls im Angebot mit einzurechnen. Auch Einzelgeräte sind grundsätzlich mit Rahmen anzubieten. Alle Geräte sind mit Bezeichnungsschilder auszustatten. Alle Unterputzdosen in Außenwände sind nach der neuen ENEV in energetisch optimierter Ausführung und winddicht auszuführen Im Angebot sind zudem die kompletten Anschlussarbeiten, sowie die Einbaudosen für Unterputz-, Hohlwand- und Kanaleinbau und Schalterklemmdosen in winddichter Ausführung einzukalkulieren. Zudem sind sämtliche Wippen und Abdeckrahmen und Kontrollleuchten mit einzukalkulieren. Ebenfalls die dauerhafte Beschriftung aller Einbaugeräte. 6) Leuchten Alle Leuchten müssen der VDE 0100 Teil 559 und VDE 711 Teil 223 entsprechen und die darin festgelegten Aufschriften und Bezeichnungen aufweisen. Die Leuchten haben folgenden Normen für künstliche Beleuchtung zu entsprechen: - Beleuchtung von Arbeitsstätten EN 12464-1 - Sportstättenbeleuchtung EN 12193 - Notbeleuchtung EN 1838 - Grundlegenden Begriffen und Kriterien für die Beleuchtung EN 12665 - BGR 131 Berufsgenossenschaftliche Regel für künstliche Beleuchtung von   Arbeitsstätten. - DIN 5034, und DIN 5035 Tageslicht und künstliche Beleuchtung von   Innenräume. Da die Verwendung von Abzweigdosen weitgehend vermieden werden soll, sind alle Leuchten, bei denen Reihenanordnung vorgesehen ist, mit Klemmstücken zum Anschluss der Leuchten, Durchgangsverdrahtungen des Systemherstellers zur Weiterführung der Stromkreisleitungen zu versehen. Auf die VDE-gerechte Durchschaltung des Schutzleiters ist hierbei besonders zu achten. Die Auswahl der Leuchten bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Die Lieferfirma hat vor der endgültigen Festlegung der Leuchtentypen die von dem Auftraggeber gewünschten Muster kostenlos vorzulegen, soweit es sich um listenmäßige Typen handelt. Falls gefordert, sind Probebeleuchtungen vorzubereiten. Die für die Probebeleuchtung erforderlichen Leuchten sind kostenlos zu stellen. Werden andere als die im LV enthaltenen Leuchten des gleichen Fabrikats gewählt, so gewährt der Auftragnehmer den gleichen Rabatt wie für die angebotenen Leuchten. Die nachstehend aufgeführten Leuchten sind kompl. einschl. Leuchtmittel zu liefern und betriebsfertig zu montieren. Alle Leuchten müssen nach VDE 0710 ausgeführt sein und das VDE- und F-Zeichen tragen. Zur Installation gehörende Leuchtenteile und sonstiges Zubehör wie Durchgangsverdrahtung, Ausgleichsgewichte etc. müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Alle Vorschaltgeräte müssen für eine Spannung von 230 V +/- 14 % ausgelegt sein. Lichtbänder sind, sofern nichts anderes vorgeschrieben, mit fabrikmäßiger Fünfleiterverdrahtung, einschl. Klemmen mit allen erforderlichen Distanz- und Zwischenstücken zu liefern. Die Lieferung der Leuchten und des Zubehörs hat frei Baustelle zu erfolgen. Der Abtransport des Verpackungsmaterials obliegt dem Auftragnehmer. Für Transport innerhalb des Baustellengeländes wird keinerlei Vergütung gezahlt Auf Forderung des Auftraggebers sind diesem Musterleuchten vorzulegen. Vor Bestellung der Leuchten hat eine Abstimmung gemeinsam mit der Bauleitung über Anzahl und Typen zu erfolgen. Da die Montage der Beleuchtungskörper nur im Zuge des Bauforschrittes durchgeführt werden kann, verpflichtet sich der Auftragnehmer, kurzfristig an der Baustelle zu erscheinen, um die notwendigen Arbeiten auszuführen. Sämtliche Klein- und Befestigungsmaterialien wie Klemmen, Schrauben, Dübel und dergl. sowie die erforderlichen Bohr- und Stemmarbeiten in Wände jeglicher Art sind in das Angebot mit einzukalkulieren. Ebenfalls sind im Angebot folgende Punkte einzukalkulieren: - Das Einmessen und Anlegen aller Leuchtenausschnitte durch den   Auftragnehmer. - In die Planunterlagen sind durch den Auftragnehmer verbindliche Leuchten   Abmessungen und Gewichtsangaben einzutragen. - Auf Verlangen auch kostenlos Musterleuchten an den Auftraggeber zu   übergeben. Einschl. aller notwendigen Eintragungen und Angaben, so dass ein   reibungsloser Bauablauf gewährleistet ist. - Notwendige Deckenverstärkungen sind vom Auftragnehmer vorzusehen. 7) Installation für Fremdgewerke wie Heizungs-, Lüftungs-, Sanitäranlagen, usw. Die gesamte Installation für diese Anlagen ist gemäß den technischen Vorbemerkungen sowie den: - Ausführungsplänen - Ausführungsvorschriften - Übersichts-, Stromlauf-, Klemmen- und Verkabelungsplänen - Angaben der jeweils zuständigen Fachfirma durchzuführen, unter Einhaltung der einschlägigen VDE-Vorschriften. Im Einzelnen sind von der ausführenden Elektrofirma folgende Leistungen zu erbringen: - Leitungsinstallation mit verlegen sämtlicher Leitungen zwischen den   Schaltschränken und den einzelnen Abnehmern wie: - Motore, Ventile, Thermostate, Sensorik usw. Für die gesamte Technik erfolgt die Leitungsverlegung bzw. Installation auf Putz oder auf Kabelbahnen, für die Schmutzwasserhebeanlage teilweise im Erdreich. Teilweise sind im Technikbereich Kunststoff-Installationskanäle zu verwenden. Für von Leitungstrassen abgehende Leitungen zu den einzelnen Motoren und Geräten sind Schutzrohre zu installieren, in welche die Leitungen eingezogen werden. Alle Rohre müssen aus rostfreiem Material sein. Dasselbe gilt für über den Fußboden verlaufende Leitungen. Bei der Befestigung der Schutzrohre sind schwingende Geräte zu berücksichtigen. - Anschlussarbeiten und funktionsgerechte Herstellung sämtlicher   Anschlüsse für: - Schaltschränke - Motoren (auch Brenner) - Ventile - Sensorik - Thermostaten usw.   Unter funktionsgerechtem Anschluss versteht sich ein Anschluss   einschließlich allem erforderlichen Zubehör und Folgearbeiten wie Absetzen   und Einführen der Kabel, sowie Lieferungen von allem erforderlichen   Verschraubungs-, Klein-, Isolier- und Befestigungsmaterial. - Überprüfen und Einstellen der gesamten Anlage in Zusammenarbeit   mit der zuständigen Fachfirmen. Eine Inbetriebnahme der Anlagen ist   nur nach einer Vorabnahme der Verdrahtungen bzw. Gesamtanlage   durch die zuständige Fachfirma und nach Genehmigung durch die   Bauleitung vom Auftragnehmer möglich. Der Auftragnehmer garantiert für den   vorgenommenen Anschluss nach den ihm zur Verfügung gestellten Plänen. - Alle Arbeiten aus den vorgenannten Punkten müssen die Aufwendungen   für Probeläufe, Funktionsprüfungen, Inbetriebnahme und   Abnahme beinhalten. Ebenso die Koordination der gemeinsamen   Termine mit den beteiligten Nachbargewerken. 8) Brandschutzmaßnahmen Die in den nachstehend beschriebenen Positionen aufgeführten Arbeiten und Leistungen sind grundsätzlich nach deutscher DIN 4102 bzw. DIN EN ISO 9001, sowie Brandschutzgutachten und der LAR auszuführen. Innerhalb des angebotenen Systems muss Systemkompatiblität herrschen. Es sind bei der Montage die Vorschriften des Herstellers zu berücksichtigen. Bei Abgabe des Angebotes sind die entsprechenden Zulassungen und Prüfzeugnisse vorzulegen. Bei der Kalkulation der nachstehend beschriebenen Positionen sind grundsätzlich Kennzeichnungsschilder inkl. Befestigungsmaterial (Dübel und Schrauben) mit in die Positionen einzukalkulieren 9) Planunterlagen für Auftragnehmer Der Auftragnehmer erhält über eine Projektraum oder per Email Installationspläne, Kabelzuglisten für die Licht- und Kraftinstallation sowie Übersichtspläne für die einzelnen  Schwachstromanlage, als *.pdf, *.dwg und *.plt. Die Pläne sind selbst auszudrucken und auf der Baustelle ständig in der aktuellen Version vorzuhalten. Bei Fremdlieferungen ist: - Das Erstellen und liefern der Verdrahtungspläne für die haus-   technischen Anlagen wie Heizung, Lüftung, Wasseraufbereitung,   Badewasseraufbereitung usw. ist Sache der entsprechenden   Lieferanten und ist bei diesen rechtzeitig anzufordern. -  Die Lieferung der Schaltschränke sowie das Aufstellen,    Anschließen und Inbetriebsetzen derselben ist Sache der entsprechenden    Anlagelieferanten. 10) Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen Der Auftragnehmer hat unaufgefordert und jeweils rechtzeitig folgende Unterlagen zu erstellen und der Bauleitung vorzulegen: - Montagepläne (Maßstab 1:50), Schaltpläne und Detailzeichnungen der   Anlagen, Verteiler, Geräte und Anlagenteile sind in den Montageplänen,   soweit dies für den Bau erforderlich, zu vermaßen. Übersichts- und   Strangschemen. - Die Unterlagen für die erforderlichen Genehmigungsanträge beim   zuständigen EVU. - Verteilerpläne aufgrund der Verteilerschemata. Für Verteiler sind   detaillierte Konstruktionszeichnungen (erforderlichenfalls im Maßstab   1:1) über Frontplatten, Rahmen (Schnittdetails), Ausbildung der Türen,   innerer konstruktiver Aufbau der Verteiler sowie Ansichtszeichnungen   mit Hauptabmessungen vor der Fertigung zweifach an die Bauleitung   zu liefern. Während der Ausführung der Anlagen sind laufend   handschriftliche Korrekturen und Ergänzungen der Verteilerschemata   sowie die Eintragung der Klemmennummern oder eine Anfertigung   separater Klemmpläne vorzunehmen. - Montagepläne für Beton-Deckendosen bei Beton-Plattendecken. Die   Pläne sind rechtzeitig beim jeweiligen Hersteller zu besorgen. 11) Revisionsunterlagen: - Anfertigung eines Prüfprotokolls nach VDE 0100. - Verlegeplan mit folgenden Angaben:    Kabeltype, Querschnitt, Nennspannung, Kabelhersteller, Lieferjahr    Genaue Lage und Anordnung der Einzelkabel in Bezug auf unveränderliche    Festpunkte (Gebäude, Grenzsteine, Kabelmerksteine). Genaue Lage der    Muffen. 12) Vom Auftragnehmer zu tragende Leistungen: Folgende Leistungen sind im Angebotspreis enthalten und werden nicht gesondert vergütet: - Versorgungsantrag bei dem zuständigen EVU - Versorgungsantrag bei Telekom - Verpackungsgebühren - Mietkosten für Kabeltrommeln - Hilfskräfte für den Transport und Lagerung - Arbeitszeiten Montag 06:00 Uhr bis Samstag 22:00 Uhr 13) Angebotsabgabe und Vergütung - Dem Bieter wird Gelegenheit gegeben, sich vor Angebotsabgabe der   Art und Umfang der Arbeiten und andere die Preisermittlung   beeinflussenden Umstände zu informieren. Kommt der Anbieter dieser   Informationsmöglichkeit nicht nach, kann er später Mehrkosten nicht   geltend machen mit der Begründung, Art und Umfang der Leistungen   nicht gekannt zu haben. - Das Angebot muss die Kosten für alle Nebenleistungen enthalten, die   auch ohne Erwähnung in der Baubeschreibung, zur betriebsfertigen Erstellung   der Leistung erforderlich sind. Im Angebot müssen auch die Kosten für   sämtliche zusätzlichen Hilfsgeräte und Baustelleneinrichtungen, die zur   Anlagenerstellung erforderlich sind, enthalten sein. - Unvollständig ausgefüllte Angebote, Änderungen und Streichungen von   Teilen der Baubeschreibung oder der Vorbemerkungen berechtigen zur Ausscheidung des Angebotes nach §21, 25 VOB/A. 14) Wartung / Dienstleistung Es ist für alle technischen Anlagen eine Einweisung des Wartungs- bzw. Bedienpersonal vorzunehmen. Die Übergabe der Bedienungs- und Wartungsanweisung erfolgt bei Abnahme der Anlage. Die Einweisung und deren Teilnehmer ist schriftlich zu dokumentieren. Die Elektrische Anlagen sind nach Anforderungen der DIN EN 50110-1 und BGV A2 wiederkehrend zu prüfen. Zur Unfallverhütung und für die langfristige Aufrechterhaltung der Anlagenfunktion, wird ein Wartungsvertrag zwischen Auftragnehmer und Betreiber empfohlen. Dieser ist jedoch nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses sondern separat einzureichen. - Die angefragten Positionen der Wartungsarbeiten bedürfen einer gesonderten   Beauftragung durch den Auftraggeber. - Schadenersatzansprüche bei nicht Beauftragung der Wartungsarbeiten,   werden ausgeschlossen. 15) Revisionspläne - In CAD-Form müssen sämtliche bauliche und elektrische Änderungen,   Erweiterungen und elektrische Werte eingetragen werden. Die   Installationspläne im Maßstab 1:50 müssen erschöpfend die Angaben   aller Stromverbraucher, Schalter, Steckdosen, Leitungsführung,   Kabeltrassen, Leuchten, Verteilerstandorte, Stromkreisnummern usw.   beinhalten. Diese sind auf CD/DVD 4-fach zu übergeben. - In die Schemata der Stromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung und   Verteiler sind alle erforderlichen Angaben wie Nennstromstärke der   Schalt- und Steuergeräte, Stromkreisnummern, Klemmennummern,   Verbraucher, Belastung der Stromkreise usw. einzutragen. - Übergabe der Programmdatei der KNX- Programmierung. - Für alle Teile der Anlage die besonderer Bedienung und Wartung   bedürfen (z.B. Schaltgeräte der Sicherheitsbeleuchtung, Notstromaggregate,   Batterien, Brandmeldeanlage, RWA usw.), sind   Bedienungs- und Wartungsvorschriften der Bauleitung zu übergeben. - Vierzehn Tage vor der Abnahme müssen sämtliche technischen   Unterlagen mit einer schriftlichen Bestätigung, aus der hervorgeht,   dass sämtliche Pläne mit der Ausführung übereinstimmen, der   Bauleitung vorgelegt werden. Die Unterlagen sind mit drei Satz   DVDs (*.pdf, *.dwg) , und drei Satz Lichtpausen/Plots im Ordner mit   Inhaltsverzeichnis zu übergeben. Die Kosten trägt der Auftragnehmer. - Sofern diese, mit Stempel 'Revisionsplan' und Firmenstempel   gekennzeichneten Unterlagen dem Auftraggeber nicht vorliegen, kann   eine Abnahme nicht festgesetzt werden. - Bestandspläne, die zur Abnahme nicht oder unvollständig vorliegen,   werden ohne Aufforderung an den Auftragnehmer vom Auftraggeber   korrigiert bzw. erstellt. Die Kosten werden hierfür werden dem Auftragnehmer   vom Auftraggeber in Rechnung gestellt, 16) Prüfung und Inbetriebnahme - Vor Inbetriebnahme der Anlagen oder einzelner Anlagenteile ist die   Überprüfung des Isolationswertes und Schleifenwiderstandes   sämtlicher Stromkreise durchzuführen. Sämtliche Messungen haben in   strikter Anlehnung an VDE 0100 zu erfolgen. Außerdem sind die   Strommessungen durchzuführen und die Schutzorgane auf   Verbraucher-Nennstrom einzustellen. - Prüf- und Messprotokoll über sämtliche Anlagenteile und Stromkreise   sind vor der Abnahme der Bauleitung zu übergeben. - Vor der Abnahme durch die Bauleitung ist eine vom Auftragnehmer   unterschriebene schriftliche Bestätigung in dreifacher Fertigung zu   übergeben, aus der eindeutig hervorgeht dass: - die gesamte, vom Auftragnehmer errichtete elektrische Anlage den   zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Vorschriften und allen, auf die   Anlage anwendbaren, sonstigen Vorschriften entspricht, - die gesamte Anlage funktionsgeprüft wurde, - die gesamte Anlage nach VDE 0100 überprüft und gemessen wurde, - alle dabei festgestellten Mängel vor der Schlussabnahme vom   Auftragnehmer beseitigt werden. 17) Abnahme Zur Abnahme stellt der Auftragnehmer seinen Bauleiter, das Montagepersonal für die Prüf- und Messarbeiten sowie einen Satz Pausen der revidierten Pläne und die erforderlichen Messgeräte zur Verfügung. Kosten hierfür sind mit dem Angebot abgegolten und können nicht separat berechnet werden. Verschuldet der Auftragnehmer mehr als zwei Abnahmen, so ist der Auftraggeber berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand dem Auftragnehmer zu berechnen. ...................................................                   .........................................................               Ort und Datum               Stempel und rechtsverbindliche                                                   Unterschrift
Vortext ELT 1
Vorbeschrieb Ausführung PV-Anlage                        Vorbemerkungen 1          Technische Vertragsbedingungen 1.1       Allgemeine Technische Vertragsbedingungen             Der Auftragnehmer (AN) erhält nach Auftragserteilung die Ausführungsunterlagen. Er hat diese Planunterlagen und Berechnungen auf Übereinstimmung mit den baulichen Gegebenheiten, den allgemeinen und besonderen Aufgabenstellungen und den Normen, Richtlinien und behördlichen Vorschriften zu überprüfen und verantwortlich für die Ausführung zu übernehmen.             Entsprechend dem Verwendungszweck, den Anforderungen und den Vorschriften sind die             entsprechenden Materialien einzubauen, auch wenn in dem Leistungsverzeichnis keine besonderen Angaben enthalten sind.             Stoffe und Bauteile müssen DIN-, Güte und Maßbestimmungen entsprechen (VOB). Stoffe und Bauteile, die nach den behördlichen Vorschriften einer Zulassung bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein.             Stoffe und Bauteile, für welche weder DIN-Normen bestehen, noch eine amtliche Zulassung             vorgeschrieben ist, dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers (AG) verwendet werden.             Stoffe und Bauteile müssen dem Verwendungszweck entsprechend korrosionsgeschützt sein.             Für die Ausführung gelten ebenfalls die anwendbaren DIN- und EN-Normen, VDI/VDE-Richtlinien, Bestimmungen amtlicher Institutionen und behördlichen Vorschriften, sowie die anerkannten Regeln der Technik.             Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten am Bauwerk dürfen nur im Einvernehmen mit dem AG durchgeführt werden. Baustoffe, die zerstörend auf Anlagenteile wirken können, dürfen nicht verwendet werden.             Außer den allgemeinen Nebenleistungen sind nachstehende Leistungen ebenfalls             Nebenleistungen:             - evtl. Unterlagen für Behörden und Ämter             - Einrichten und Räumen der Baustelle             - Vorhalten der Baustelleneinrichtung             - Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten für Befestigungen             - Herstellen von Schlitzen und Durchbrüchen kleinerer Art bis ca. 8 x 8 cm.             - Gerüste bis zu einer Montagehöhe von 10 m             - Fördermittel für den Transport der PV- Anlage auf das Dach zum Montageort.             Lieferung der Revisionsunterlagen gemäß den zusätzlichen technischen             Vertragsbedingungen, sofern keine Positionsbeschreibung hierfür vorliegt             Bedienungsanweisung, Wartungs- und Pflegeanleitung mit Angabe des Turnus, der Art der             erforderlichen Arbeiten und den Ersatzmaterialien             Die eigenen Leistungen sind auch im Hinblick auf ergänzende Fremdleistungen auf zumutbare Durchführung zu konzipieren. Demontagemöglichkeiten, leichte Bedienung und unkomplizierte Wartung sind eingeschlossen.             Evtl. vorgeschriebene Fabrikate sind für die Angebotsabgabe richtungweisend. Eine im Leistungsverzeichnis gewünschte Fabrikatsangabe ist einzusetzen. Der AG behält sich vor, bei vom AN nicht genannten Fabrikat oder ungenügender Qualität in eigener Entscheidung die Fabrikate festzulegen.             Eine Bemusterung von Bauteilen kann vom AG verlangt werden. Evtl. Kosten hierfür sind vom AN zu tragen.             Für Alternativangebote, anderer als in der Ausschreibung angegebene Bauteilkomponenten, deren Auslegung Berechnungen zugrunde liegen, und/oder deren Auslegung oder Einstellwerte einen Einfluss auf das Gesamtsystem haben, ist der             rechnerische Nachweis vom AN zu erbringen bzw. auf die Nutzungsanforderungen             auszulegen.             Leistungen, welche bei der Abnahme nicht überprüft werden können, sind entsprechend dem Baufortschritt einer Zwischenabnahme zu unterziehen.             Der AN hat die Anlage auf einwandfreie Funktion zu überprüfen. Sofern die Gesamtfunktion erst bei voller Nutzung oder Maximalbelastung festgestellt werden kann, wird diese             Überprüfung bei der Abnahme ausgeklammert und nachvollzogen.             Der AN hat bei der Ausführungsbearbeitung wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der             Konstruktion und den Anlagenteilen vorrangig zu berücksichtigen. Etwaige             Änderungsvorschläge sind einzureichen.             Der AG kann vom AN den Nachweis einer wirtschaftlichen Auslegung vor oder während der Ausführungszeit verlangen.  Stellt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist heraus, daß der AN keine wirtschaftliche Lösung verwirklicht hat, so fallen ihm die Kosten für eine spätere vom Bauherrn veranlasste Änderung zur Last.             Die Gewährleistung wird für PV-Module, Wechselrichter, Klemmkästen, Schütze-,             Kabelanlagen dahin präzisiert, daß z.B. durch die Wahl günstiger Konstruktionen, geeigneter Fabrikate und schnell erhältlichen Lagertypen die Voraussetzungen geschaffen werden, eintretende Mängel und Störungen innerhalb 24 Stunden beseitigen oder durch             eine provisorische Lösung ersetzen zu können.             Die Revisionsunterlagen müssen alle technischen und funktionellen Angaben aufweisen und den Endzustand der Anlage beinhalten.             Die Unterlagen sind 1-fach in Papier und elektronisch als *.dwg/*.pdf zu übergeben.             Diese Revisionsunterlagen und Messungen bilden einen Bestandteil der Schlussrechnung.             Bei der Errichtung, dem Betrieb und der Instandhaltung der netzgekoppelten PV- Anlage sind folgende allgemeine Anforderungen zu beachten:             - die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften             - die gültigen Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) und             DIN-Normen             - die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen             Berufsgenossenschaften             - die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von             Tarifkunden (AVBEltV)             - die Bestimmungen und Richtlinien des Überlandwerkes Gross-Gerau (ÜWG),             insbesondere             die Technischen Anschlußbedingungen (TAB) für den Parallelbetrieb von             PV- Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des EVU.             Sämtliche Anlagenteile sind in den Potentialausgleich einzubeziehen.             Dem Angebot ist ein Blockbild der projektierten Anlage beizulegen, aus dem die Aufteilung (Strings), die Beschaltung und die Anzahl der Anlagenkomponenten hervorgeht.             Für die Anlagenerrichtung und die Dokumentation sind folgende Unterlagen vom Auftragnehmer zu erstellen:             - Stromlaufpläne             - Schrank / Schaltkastenbelegungspläne             - Verdrahtungs-, Klemmen- und Kabelpläne             - Mess- und Prüfprotokolle             - Datenblätter sämtlicher Anlagenkomponenten             - Betriebshandbücher             - Anlagenfunktionsbeschreibung             - Für jedes Modul ist ein Prüfzertifikat nach STC beizulegen. Die maximal erlaubte             Modultoleranz beträgt 5%.             Bauseitige Leistungen             Nicht zu den Leistungen des AN gehören nachstehende Leistungen, sofern sie nicht im             Leistungsverzeichnis erfasst ist:             - Fundamente, Erdarbeiten, Verfüllen             - Beiputzarbeiten             - Malerarbeiten             Anschließen an Befestigungen anderer Gewerke ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG gestattet.             Offene Anlagenteile, z.B. Rohrenden, sind bei jeder Montageunterbrechung durch             geeignete Maßnahmen gegen Eindringen von Fremdteilen mit Sicherheit zu verschließen.             Übergabe:             Es werden folgende Bedingungen zugrunde gelegt:             - Die Anlage muss in absolut betriebsfertigem Zustand übergeben werden.             - Die Anlage muss durch den örtlichen Energieversorger (EVU) abgenommen sein.             - Erfüllung der Brandschutzvorschriften und Schallschutzforderungen.             - Die Revisionsunterlagen müssen vollständig vorliegen.             Funktioniert die Anlage nicht einwandfrei oder werden die garantierten Leistungen nicht             erreicht, hat der AN die notwendigen Verbesserungen zu seinen Lasten vorzunehmen. Für die Beseitigung der bei der Abnahme erhobenen Beanstandungen wird eine angemessene Frist eingeräumt, die nicht überschritten werden darf.             Der AG behält sich vor, einzelne Anlagenteile vor Fertigstellung des Gesamtprojektes durch Teilabnahme zu übernehmen, bzw. zu betreiben. Sollten weitere Teilabnahmen, Abnahmen und Nachabnahmen erforderlich werden, so sind diese mit den o.a. Betriebs- und             Funktionsprüfungen, einschließlich Anfertigen der Protokolle auszuführen.             Sämtliche Kosten, die dem AG und dessen Beauftragten durch zusätzliche Abnahmen bis zur mangelfreien Abnahme der Gesamtleistungen durch den Bauherrn entstehen, sind vom ausführenden Unternehmer zu tragen.             Systembeschreibung der Photovoltaikanlage             Die zu errichtende Photovoltaikanlage (kurz PV-Anlage) soll im Netzparallelbetrieb             arbeiten. Der solar erzeugte Strom wird in das öffentliche Netz des zuständigen EVU über             eine Hauptverteilung eingespeist und nach dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz)             vergütet. Ein Eigenverbrauch ist vorgesehen.             Der Wechselrichter soll auf dem Dach des Gebäude montiert werden.             Der Einspeisezähler mit Eigenverbrauchszähler ist in der Verteilung Technikraum UG einzubauen.             Die Verbindungsleitungen von den Solarmodule Dach zum Wechselrichter, werden über Leerrohre oder Kabelkanal hinter den Solarmodulen am Gestell und vom Gestell zum Wechselrichter geführt. Vom Wechselrichter wird die Zuleitung über einen bauseitigen Schwanenhals ins Gebäude geführt und über vorhandene Kabeltrassen zu der Verteilung im Raum Technikraum verlegt             Diese Verbindungsleitungen, und die Montage des Einspeisezählers und Eigenverbrauchszähler sind Gegenstand dieser Ausschreibung.             Die Photovoltaikanlage gliedert sich in folgende wesentliche Bestandteile:             1. Solargenerator: Der Solargenerator soll eine Modulleistung von 82,80 KWp haben.                 Vorgesehen sind 180 Module mit 460Wp. Die Module müssen eine Produktgarantie von    15 Jahre, eine Leistungsgarantie von 10 Jahre auf 90% und 25 Jahre auf 80% haben.                 Der Solargenerator besteht aus 3 Wechselrichter einschl Feuerwehrabschaltung             2. Die Anlage wird auf ein begrüntes Flachdach montiert, zum Einsatz kommt ein                 Montagesystem zur dachdurchdringungsfreien Montage von Photovoltaik Modulen der                  Firma K2 System             3. Die Einspeisung in das Netz erfolgt dreiphasig. Die Phasen sollen symmetrisch belegt       werden.             4. Das Flachdach wird mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet. Die Gestelle werden daran     angeschlossen. Die Blitzschutzanlage wird mit Schutzeinrichtungen (Fangstangen 2m)     vorgesehen. Bei Unterschreitung von 1m Abstand zu den Ableitungen muß das                 Tragsystem mit Aludraht geerdet werden.             5. Die messtechnische Einrichtung zur Überwachung der gesamten Anlage                 ermöglicht die Erfassung von Daten zur Funktionsüberwachung der Anlage. Die                 Daten müssen per Fernabfrage (LAN/Internet) abrufbar sein.             6. Feuerwehrabschaltung mit Not-Aus-Schalter für die gesamte Anlage einschließlich     Gleichspannungsabschaltung Einspeisung             7. Auf dem Gelände ist bereits eine Anlage mit 700KWp vorhanden. Dies ist für die Antrag-                    stellung , Ausführung und Anmeldung beim EVU zu beachten.              Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) und VDE-AR-N4105              sind einzuhalten. Weiter sind folgende Punkte zu beachten:              - Die Anlage ist mit einem Leistungsmanagement zur ferngesteuerten                Reduzierung der Einspeiseleistung auszustatten.              - Generell ist ein NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105 vorzusehen              - bei regelmäßigem Betriebsstrom > 60A ist eine Wandlermessung vorzusehen.              - bei Einspeisung in die kundeneigene Mittelspannungsstation sind die Regelungen                der TAB Mittelspannung des Netzbetreibers einzuhalten.             Wichtiger Hinweis:             Die angebotene Fabrikate und Typen für Wechselrichter und Module sind unbedingt             anzugeben.              Über die Gleichwertigkeit der Fabrikate entscheidet der Auftraggeber.              Bei Typ Vorgaben durch den Planer gilt das ausgeschriebene Fabrikat als angeboten,              falls vom Bieter keine oder unvollständige Angaben gemacht werden.              Wechselspannungseitige Installationen              Verkabelungen sind prinzipiell fertig verlegt und angeschlossen anzubieten. Der              angebotene              Preis inkludiert alle notwendigen Materialien, welche für eine Normgerechte Verlegung              notwendig sind. Des Weiteren sind alle Verbindungselemente (Steckverbinder, Klemmen,              Sammelkästen) in den Preis einzurechnen.
Vorbeschrieb Ausführung PV-Anlage
Baubeschreibung Architektur Baubeschreibung Die Firma Kardex plant für den Standort Bellheim ein neues Bürogebäude (Projektname „Inspire“), das Platz für die dort bereits beschäftigten Mitarbeiter aus Verwaltung und Entwicklung, sowie für Mitarbeiter der eigenen Soft- ware-Entwicklung bietet, die momentan noch in Rülzheim tätig sind. Auf dem Hauptdach des Gebäudes soll einen neue PV Anlage errichtet werden. DIe Einspeisung erfolgt über eine neu errichtete Trafostation. Auf dem Gelände wurde bereits eine PV Anlage mit ca. 700KWp errichtet. Eine Einspeisezusage der Pfalzwerke bis 950KWp liegt vor. Der notwendige Entkopplungsschutz ist in der neuen Übergabestation bereits vorgesehen. Der nachrangige NA-Schutz ist vorzusehen und nach Vorgaben der Pfalzwerke auszuführen. 1. Allgemeine konstruktive Daten: Gesamtlänge Gebäude: ca. 55 m Gesamtbreite Gebäude: ca.35 m Gebäudehöhe: ca. 22 m Konstruktion: Stahlbeton / Mauerwerk mit Fertigteilelementdecken Dach: Flachdach mit extensiver Begrünung 2. Dachkonstruktion Die Begehung der Flachdachflächen ist nur zu Wartungszwecken möglich. Das Hauptdach ist nur über das Trep- penhaus 1 begehbar. Nur dieses Dach erhält eine PV-Anlage. Die Flachdächer im 2. OG sind über Öffnungsflügel in den bodentiefen Fenstern zugänglich. Die Dachfläche im 1. OG ist über den Cafetériabereich und die dort angebundene Dachterrasse begehbar. Dachaufbau: Bituminöse Dachabdichtung (DIN 18531) mit extensiver Begrünung. Anschlussbereiche partiell mit Flüssigkunst- stoffabdichtungen. Wärmedämmung (EPS oder Mineralwolle) gemäß Brandschutzkonzept und nach Vorgaben der GEG-Nachweisführung. Dachbegrünung als Extensivbegrünung in einschichtiger Bauweise (Substrat- schicht max. 10 cm) mit Sedumpflanzen gemäß Vorgaben Bebauungsplan und unter Beachtung der FLL-Richtlinie (Dachbegrünungsrichtlinie). Hinweis zur Höhendifferenz Terrassenbereich 1. OG: Drei innenliegende Stu- fen. Überfahrbares Seilsicherungssystem zur Befestigung der persönlichen Schutzausrüstung nach Unfallverhütungsvorschriften gemäß Dachaufsicht. Außenliegende Dachflächenentwässerung mit Attika-Notüberläufen nach Vor- gabe Entwässerungsplanung. Aluminium-Attikaabdeckung pulverbeschichtet RAL 7016 oder nach Standard-Hersteller-Farbkarte (d= 1,0 mm). 2. Hinweise Die Arbeiten sind mit dem Bauherren zu koordinieren. Der Mehraufwand für mehrmaliges Anfahren der Baustelle ist in den angebotenen Einheitspreise zu berücksichtigen. Ebenfalls sind sämtliche Gerüst und Hebezeuge für die Montage im Einheitspreis einzurechnen. Lage:                Kardexplatz 1, D-76756 Bellheim                         Zufahrt über Öffentliche Strassen möglich.                         Parken auf Gelände, nach Rücksprache mit Bauleitung möglich.                          Lagerung nach Rücksprache mit Bauleitung Bauart:              Neubau.
Baubeschreibung Architektur
01 PV Anlage
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PV Anlage
01.01 Elektroinstallation PV Anlage
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Elektroinstallation PV Anlage