316 - Schlosserarbeiten
Handwerkerstützpunkt
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Informationen Bauvorhaben: Neubau Ruschestr. 50   Handwerkerstützpunkt WGLi   Ruschestraße 50   10367 Berlin Lichtenberg Bauherr: WGLi | Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg e.G.   Landsberger Allee 180 B   10369 Berlin Baubeschreibung Der Neubau des Handwerkerstützpunkts der WGLi entsteht auf dem Grundstück Ruschestraße 50 in Berlin-Lichtenberg. Das Gebäude umfasst drei Geschosse  Untergeschoss (ca. 170m2) , Erdgeschoss (ca. 310m2) und Obergeschoss (300m2). Grundstück Das zu bebauende Grundstück befindet sich in der Ruschestraße 50 im Berliner Bezirk Lichtenberg (PLZ 10367). Es liegt in der Gemarkung Lichtenberg, Flur 912, Flurstück 724 (vorher 149 und 185) und befindet sich im Eigentum der WGLi Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg eG. Auch das nördlich angrenzende Grundstück mit riegelförmiger Wohnbebauung steht im Eigentum der WGLi. Die Gesamtfläche des Baugrundstücks beträgt ca. 1.215 m². Aufgrund der tieferen Lage des Baugrundstücks fügt sich der Neubau in der Höhenentwicklung so ein, dass seine Traufhöhe etwa dem 1. Obergeschoss des benachbarten Wohngebäude entspricht. Gebäudeorganisation und Erschließung Erschließung und Zufahrten: Das Grundstück ist über zwei nebeneinander gelegene Zufahrten erschlossen: eine Zufahrt für LKW zur Anlieferungszone und eine separate Zufahrt für PKW. Die PKW-Zufahrt führt über eine Rampe auf die Ebene  3, 00 m, wo sich sowohl überdachte Parkplätze als auch Stellplätze im Außenbereich befinden. Eine gemeinsame Gehwegüberfahrt in der Breite von 10,0 m wird beantragt. Feuerwehrzufahrt und Rettungswege: Eine separate Feuerwehrzufahrt ist nicht erforderlich, da im obersten Geschoss die Rettung mittels tragbarer Steckleitern erfolgen kann. Die Rettung erfolgt über ein Rettungspodest im hinteren Bereich des Grundstücks. Der Zugang der Feuerwehr zu diesem Podest wird über das benachbarte Grundstück gewährleistet, für das eine baulastrechtliche Sicherung der notwendigen Wege bestehen wird. Stützmauern: Zur Abfangung des Geländes im Bereich der Aufstellflächen sind Stützmauern aus Beton vorgesehen. Diese gewährleisten die notwendige Stabilität und bieten eine langlebige Lösung zur Geländeformung. Sie werden durch Gabionen ergänzt. Stellplätze Für den ruhenden Verkehr des Neubaus sind insgesamt 22 Stellplätze vorgesehen, davon ein rollstuhlgerechter. Zwei Stellplätze im oberen Bereich sind für Besucher reserviert, alle weiteren befinden sich im unteren Bereich für die Fahrzeuge der Handwerker. Fünf der Stellplätze werden mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet, während die übrigen 15 für eine spätere Nachrüstung vorbereitet sind. Fassade Die Fassadenbekleidung besteht aus nachhaltigen Aluminium-Verbundplatten (z.B. Alucobond) als hinterlüftete, vorgehängte Fassade. Auf den Platten werden vorstehende Kanthölzer aus unbehandelter Lärche befestigt, um eine ansprech-ende Holzoptik zu erzielen. Die Dämmung erfolgt mit Mineralfaserdämmung in entsprechender Stärke, um die energetischen Anforderungen des Gebäudeener-giegesetzes (GEG) zu erfüllen. Nutzungskonzept und Barrierefreiheit Das Gebäude wird als Handwerkerstützpunkt der Gebäudeklasse 3 genutzt. Im Untergeschoss sind die Nebenräume untergebracht, im Erdgeschoss befinden sich Lager- und Werkstattflächen, und das Obergeschoss umfasst Büros sowie einen Konferenzraum. Die Barrierefreiheit wurde gemäß den Vorgaben der Berliner Bauordnung umfassend berücksichtigt. Alle Bereiche sind stufen- und schwellenlos gestaltet und barrierefrei über Zugänge, Aufzüge und Türen und einen barrierefreien Aufzug erreichbar. Baukonstruktion Bauweise Massive Bauweise in Stahlbeton und Kalksandsteinmauerwerk. Gründung Sohlplatte in WU-Stahlbeton; die Dimensionierung erfolgt nach statischen Erfordernissen. Außenwände Untergeschoss in Stahlbeton, d = 20 cm, kein WU-Stahlbeton. Entsprechend der Statik und den Erfordernissen Schallschutz werden die tragenden Außenwände in Stahlbeton und Kalksandsteinmauerwerk d = 20 cm ausgeführt. Innenwände Trennwände entsprechend der Statik und den Erfordernissen des Brand- und Schallschutzes in GK-Trockenbau und Stahlbeton (TRH). Nicht tragende Innenwände als gipskartonbeplankte Leichtbauwände. Tragende Innenwände (TRH) aus Stahlbeton d = 20 cm. Aufzugsschachtwände in Stahlbeton d = 20 cm. Geschossdecken Stahlbeton-Fertigteildecken (Brespa-Decken) entsprechend der Statik d = 25  26,5 cm unterseitig schalungsglatt, Stoßfugen verspachtelt. Treppen Treppenläufe als Stahlbetonfertigteilen, Dimensionierung gemäß Statik. Podeste aus Ortbeton. Treppengeländer als Stahlkonstruktion. Schallschutz über Tronsolen. Fensterelemente Kunststofffenster mit Isolier- und Sonnenschutzverglasung. Farbgebung innen weiß oder anthrazit und außen anthrazit. Im Treppenhaus kommen Aluminiumfenster mit Zweifachverglasung zum Einsatz, innen und außen anthrazit. Dach Flachdach über OG  als Stahlbeton-Fertigteildecke, entsprechend der Statik Gebäudeteile d = 32 cm. Wärmedämmung (EPS) gefällelos, Dämmstärke gem. GEG, Abdichtung nach DIN. Extensive Dachbegrünung mit durchwurzelbarer Vegetationstragschicht als Retentionsdach. Attika als oberer Abschluss der Außenwände, umseitig wärmegedämmt, Abdeckung in Aluminium. Angaben zur Baustelle Baugrund Das Grundstück ist unbebaut und liegt ca. 1.5 m unterhalb der Straßenoberkante. Das Grundstück ist zu den Nachbargebäuden und die Straße durch Böschungen voneinander getrennt. Baugrund ist begrünt und überwiegend eben. Die Zufahrten von der Ruschestraße sind gepflastert. Lage und Transportwege Zufahrtmöglichkeiten bestehen straßenseitig über die Ruschestraße auf das Grundstück. Für die Lagerflächen stehen auf dem Grundstück zur Verfügung bzw. werden nach Erfordernis aus dem öffentlichen Straßenland angemietet. Transportwege zur Baustelle sind ebenerdig und werden befestigt. Gerüste Es werden keine Gerüste bauseits gestellt. Gerüste/Arbeitsbühnen/Rollgerüste etc. für eine Arbeitshöhe über 2,0-4, 50m OKF sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. Nachbarschaft und Umgebung Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwer- ke/Wohngebäude vorhanden. Termine und Fristen - Beginn: Anfang Januar  2027 - Fertigstellung: Ende Juli 2027 Hinweis Ausführungszeiten Es sind die gesetzlichen Arbeitszeiten einzuhalten. Die werktägliche Arbeitszeit auf der Baustelle ist begrenzt von jeweils 7:00 bis 18:00 Uhr, Montag bis Freitag. Zuschläge jeder Art während dieser Arbeitszeit werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Eventuelle Ausnahmen auf Grund von Genehmigungen für die Ausführung von Nacht- oder Wochenendarbeit hat der AN eigenverantwortlich einzuholen und der Objektüberwachung des AG vor Ausführung zu übergeben. (Nachtarbeit von 22:00 bis 07:00 Uhr) Die Genehmigung für evtl. technisch bedingte Nachtarbeit ist durch den AN in Eigenverantwortung einzuholen. Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Sicherheits- und Gesundheitskoordination Mit der Sicherheits- und Gesundheitskoordination wird bauseits beauftragt: - noch nicht benannt, Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Angebotsunterschrift, dass er sich ein Bild vor Ort von der Gesamtsituation gemacht hat. ZTV Allgemein Mitbenutzung fremder Gerüste Soweit längen- und flächenorientierte Gerüste zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der AN, die überlassenen Gerüste pfleglich zu behandeln. Eigenmächtige Gerüstumbauten oder -rückbauten sind unzulässig. Erforderliche Gerüstumbauten sind bei der Objektüberwachung so rechtzeitig anzumelden (8-10 AT vorher), so dass der Umbau mit dem AN Gerüstbau und möglichen anderen Auftragnehmern, die das Gerüst zeitgleich nutzen wollen, abgestimmt werden kann. Ordnung und Sauberkeit Es ist besondere Aufmerksamkeit auf die Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit zu richten. Die Baustelle, sowie die Lager - und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende jeder Arbeitsschicht aufzuräumen. Abfall, Restmaterial, Verschnitt, Verpackungsmaterial, Brotzeitreste etc. sind vom AN eigenverantwortlich zu entsorgen. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Gemäß Planliste, nur digital. Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungs- unterlagen Siehe Leistungsverzeichnis. Sonstiges Ausführungsunterlagen Alle freigegebenen Ausführungspläne des AG werden dem AN nur digital übergeben. Pläne vom AN sind in Papierform auszudrucken und als Ausführungs-unterlagen auf der Baustelle zu verwenden und ständig in aktueller Fassung vorzuhalten. Bautagesberichte Der AN hat Bautagesberichte arbeitstäglich (also nicht z.B. als Wochenzu-sammenfassungen !) zu führen und davon dem AG und seiner Objektüber-wachung zu Ende jeder Arbeitswoche einen SCAN per eMail zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Zu- und Abgang von Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Betonierungs-zeiten udgl.), Abnahmen nach § 12 Nr. 2, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Das gilt auch für Nachunternehmer des beauftragten AN. Kommunikaton auf der Baustelle Je Arbeitsgruppe/Kolonne ist ein gut deutschsprachiger, auch in technischer Hinsicht intern weisungsbefugter Vorarbeiter ganztägig beizustellen; dies gilt inbesondere auch, wenn vom AN Leistungen an zugelassene Subunternehmer, Werkvertragskolonnen, Montagepartner vergeben werden. Sollte dies nicht erfolgen, werden alle für den AN Tätigen solange der Baustelle verwiesen, bis die hier formulierte Vertragspflicht (wieder) eingehalten ist. Eigener Verzug des AN und/ oder Behinderungen Dritter die dadurch entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des AN. Allgemein Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Alle verbauten Materialien und Konstruktionen sind mit entsprechenden Unter-lagen/ Angaben zu dokumentieren. Abrechnungspläne, Aufmaße Der Auftragnehmer hat Abrechnungspläne zu erstellen und auch bereits mit den Abschlagsrechnungen einzureichen. Aufmaße sind getrennt von den Rechnungen als steigendes Aufmaß zu erstellen (Aufmaßblätter), es dürfen nur gleiche Positionen auf einer Seite aufgeführt werden. Rechnungsstellungen, die dem nicht entsprechen oder durch die Objektüberwachung nicht "rasch und sicher" geprüft werden können (VOB/B) , werden zurück gewiesen. ZTV Stahlbauarbeiten Gewerk Stahlbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stahlbauarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: - AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., - Bauforumstahl e. V., - BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., - Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, - Bundesverband Korrosionsschutz e. V., - BVM: Bundesverband Metall  Vereinigung Deutscher Metallhandwerke, - DASt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau, - DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. - DVS: Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V., - IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V., - Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V., - ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, - RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauauf-sichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und tech-nischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bausei-tigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenver-antwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranz-grenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranz-beseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das  diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüs-tungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrie-ben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen aus-führt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leis-tungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung erstellt der AN prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen. Diese sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn vom AN beim Prüfingenieur einzureichen. Ändert der AN vom AG vorgegebene Konstruktionen, so trägt er die Kosten und die Koordinationsverpflichtung für die von ihm verursachten Änderungen in der Statik sowie für die Prüfung der Statik. Der AN erstellt im Zuge seiner Werkstatt- und Montageplanung prüffähige Befestigungsnachweise für Fassaden, Dachtrapezbleche und ggf. Dachab- dichtungen. Er reicht diese zur Freigabe beim Prüfingenieur ein. Soweit der AN Arbeiten an tragenden Bauteilen ausführt, muss sein Betrieb für diese Arbeiten nach EN 1090-1 zertifiziert sein. Der AN übergibt den entsprechenden Nachweis hierüber unaufgefordert innerhalb 10 Tagen nach Auftragserhalt an den AG. Alle erforderlichen konstruktiven Angaben, Stahlgüten etc. für die Werkstatt- und Montageplanung hat der AN, soweit diese nicht den beigefügten Unterlagen zu entnehmen sind, eigenverantwortlich und unaufgefordert zu erfragen bzw. bei AG-seitiger Vorgabe zu plausibilisieren. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion Verzinkte Bleche müssen frei von Feuchtigkeit oder Nässe bleiben, um die Bildung von Weißrost zu vermeiden. Werden sie nicht innerhalb eines Arbeitstages nach Anlieferung verarbeitet, sind sie unter Dach zu lagern. Nässebeaufschlagte Bauteile dürfen nicht vor Abtrocknung in unzugänglichen und/oder dampfdichten Bereichen verbaut werden. Der AN hat mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch 5 Tage nach der Auftrags-erteilung, die für die an ihn beauftragten Arbeiten erforderlichen Schweißnach-weise seiner Mitarbeiter dem AG unaufgefordert vorzulegen. Strahlmittelrückstände sind umgehend aus dem Arbeitsraum wie auch aus den umliegenden Bereichen, Poren, Fugen und dergleichen sowie von den Gerüstböden zu entfernen. Metallspäne sind unmittelbar nach Entstehung zu entfernen. Arbeiten mit dem Trennschleifer sind in geringerer Entfernung als 5,00 m von Glasscheiben oder Putzfassaden nicht zulässig. 3.2 Konstruktive Ausführung Ein in die Zeichnungen eingetragenes und der Planung zugrunde liegendes Ausführungsraster ist verbindlich und darf ohne schriftliche Zustimmung des AGs nicht verändert werden. Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen Maßan-gaben sind Mindestabmessungen. Sollen Dachdichtungen um Kanten und Ecken geführt werden, sind diese zu brechen (abzufasen). Bei Dachtragwerken ist vom AN unaufgefordert mit dem AG zu klären, ob und wo Sekurantensicherungen für spätere Arbeiten über Dach erforderlich werden. Die dafür ggf. erforderlichen Unterkonstruktionen sieht der AN nach Erfordernis der Absturzsicherung vor. Verbindungen sind nach Möglichkeit auf der Baustelle geschraubt und nicht geschweißt herzustellen. Erforderliche werkseitige Vorleistungen (z. B. Bohrungen) sind im Zuge der Werkstatt- und Montageplanung entsprechend vorzusehen und herzustellen, sodass der Aufwand der Bearbeitung an bereits korrosionsgeschützten Teilen minimiert wird. Stahlkonstruktionen sind aus Walz- und Schweißprofilen als Träger, Stützen, Aussteifungen, Windverbände usw. zur Aufnahme von Böden, Decken und Fassadenkonstruktionen herzustellen. Sämtliche Einbauteile, wie Fuß- und Kopfplatten, Konsolen, Stegplatten, Bohrungen, Befestigungsmittel, Kleineise-nteile, Schweißverbindungen, Knotenbleche, Bolzen etc., sind in den Preis mit einzurechnen, da diese nicht gesondert beschrieben sind, sofern nicht in nachfolgenden Leistungspositionen abweichend beschrieben. Die Stahlkonstruktion ist so zu planen und auszuführen, dass sie den brand-schutztechnischen Anforderungen genügt. Das Herstellen und Schließen von Öffnungen in Massivbauteilen zur Verankerung oder Durchführung von Stahl-profilen usw. ist einzurechnen. 3.3 Trapezblechprofile Für Bekleidungen mit Trapezblechprofilen ist zu beachten: - Falls aus der Planung oder der Leistungsbeschreibung nicht ersichtlich, ist mit   dem AG rechtzeitig vor Materialdisposition abzusprechen, welcher Oberflächen-   schutz erforderlich ist und welche Seite der Trapezblechprofile wasserführend ist. - Eine Kranentladung darf nur mit Kantenschutzwinkeln und Gurten erfolgen. - Für den Zeitraum der Lagerung sind die Herstellervorschriften, insbesondere in   Bezug auf die Auflager und den Schutz der Beschichtung, einzuhalten. Nicht   innerhalb eines Arbeitstages verarbeitete verzinkte Bleche sind unter Dach zu   lagern, - Es sind vom AN statische Nachweise für alle Anschlüsse, Abschlüsse, Aufkantun-   gen und Durchbrüche sowie der Nachweis der Schubfestigkeit zu erbringen. - Durchbrüche und Aussparungen sind werkseitig durch Laser- oder Wasser-   strahlschneiden herzustellen. Alle Schnittkanten sind nachzubehandeln zur   Wiederherstellung eines Korrosionsschutzes. 3.4 Stahlleichtbau/Wärmedämmung Der AN klärt rechtzeitig vor Ausführung alle Erfordernisse aus Bauphysik und Schlagregendichtigkeit und schlägt auf der Basis der AG- Erfordernisse die Oberflächenvergütung der Leichtbauteile vor. Stirnseiten kerngedämmter Bauteile sind prinzipiell dampfdiffusionsdicht zu verschließen. Bei kalten, durchlüfteten Konstruktionen sind alle Anschlüsse regendicht, jedoch belüftet und hinterlüftet auszuführen. Bei wärmegedämmten Konstruktionen für später beheizte Räume sind alle Anschlüsse wasser- und dampfdiffusionsdicht auszuführen. Systeme und Systemkomponenten, die herstellerseitig dampfdiffusionsdichte Anschlüsse und Details bieten, sind handwerklichen Ausführungen auf der Baustelle vorzuziehen. Der AN berücksichtigt dies bei seiner System- und Materialauswahl. Für die Montage ist, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, stets  von verdeckter, in untergeordneten Bereichen von kaum erkennbarer Befestigung auszugehen. Alle Ausschnitte mit Kantenlängen > 1,00 m sind unabhängig von der Herstellerempfehlung mit Auswechselungen der Unterkonstruktion oder Hilfs-rahmen zu verstärken. 3.5 Material, Güte Es ist mindestens Baustahl der Güte S 235 JR vorzusehen, sofern keine höhere Stahlgüte erforderlich ist. Stahl- und Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem werkseitig aufgebrachten Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann, sofern in den Planunterlagen keine anderen Forderungen beschrie-ben sind, als Feuerverzinkung mit einer Schichtdicke von mindestens 80 µm oder als Anstrichsystem ausgeführt werden. Alle Verbindungsmittel (Schrauben, Muttern usw.) sind entsprechend feuerverzinkt zu verwenden. Baustellenverbindungen, Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle mit einem der Konstruktion und der sonstigen Beschichtung entsprechenden Korrosionsschutz zu versehen. Stahlkonstruktionen sind im Innenbereich korrosionsschutzgrundiert, im Außen-bereich und in Feucht- und Nassräumen mindestens feuerverzinkt, auszuführen. 3.6 Oberflächen-/Korrosionsschutz Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die Grundierung auf das vorgesehene nachfolgende Brandschutz-Beschichtungssystem abzustimmen. Für ggf. vom AN auszuführende Beschichtungen auf feuerverzinkten Oberflächen muss die Haftung des aufzubringenden Beschichtungsstoffes durch entspr. AN-seitige Untergrundvorbehandlung sichergestellt werden. Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z. B. im Chrom-säurebad) zu passivieren. Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vor dem Feuerverzinken zu beseitigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden, ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist jedoch zulässig und ggf. notwendig. Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm vollständig von Zink zu befreien. Bereiche und Oberflächen, die nach dem Zusammenbau nicht erreichbar sind,  müssen vor dem Zusammenbau mit einem Korrosionsschutzsystem versehen werden. Wenn jedoch Berührungsflächen von Stahlteilen untereinander sowie mit anderen Baustoffen ungeschützt bleiben sollen, müssen die Spalten vom AN gegen das Eindringen von Feuchtigkeit abgesichert sein. Die Schutzwirkung des Korrosionsschutzes von Verbindungsmitteln muss der Schutzwirkung des Korrosionsschutzes der verbundenen Bauteile entsprechen. Kontaktkorrosion durch Verbindungen unterschiedlicher metallischer Ober-flächen/Bauteile ist zwingend zu vermeiden. Insoweit holt der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim AG Auskünfte über vorhandene bzw. anzuschließende Bauteile und deren Materialität ein. 3.7 Fugen/Anschlüsse/Einbauteile Bei der Bemessung und Ausführung sind entsprechende Lastreserven und zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für spätere Nachinstallationen und Erweiterungen zu berücksichtigen.
Allgemeine Informationen
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
1.2 Arbeitsebene / Rollrüstungen
1.2
Arbeitsebene / Rollrüstungen
2 Schlosserarbeiten
2
Schlosserarbeiten
2.1 Technische Bearbeitung, Statik
2.1
Technische Bearbeitung, Statik
2.2 Mülleinhausung
2.2
Mülleinhausung
2.3 Treppengeländer
2.3
Treppengeländer
2.4 Sonstiges
2.4
Sonstiges
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG/ seiner Bauleitung auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN. Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausge-führten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung der Bauleitung vorzulegen. Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen enthalten: 1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im Tagelohn     beschäftigten Personen, 2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu     vergütenden Materialien und Baustoffe, 3. Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten Leistungen Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt. Später verdeckte oder untergegangene Leistungen Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind (Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine Fotodo-kumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen Ver-gütungsanspruch mangels Beleg über die Leistungs- erbringung nicht belegen, so entfällt die Vergütung! Nicht vergütet werden - Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. ä), - Überstundenzuschäge, - Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung, - Materialtransport, Gerätetransport, - Sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge herrichten   u. ä., Vergütet wird Die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit, verwen-detes Material für diese Leistungen (nach LV oder nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels). Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl.: - Lohn- und Gehaltskosten, - alle Sozialkosten, - Erschwernis- und sonstige Zuschläge, - Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts-   und Übernachtungsgelder usw.), - Wagnis und Gewinn, Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV- Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung dieser Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
3._. 1 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Fachwerker
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Stundensatz: Fachwerker
E
10,00
h
3._. 2 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Bauhelfer
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Stundensatz: Bauhelfer
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10,00
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