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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Informationen
Bauvorhaben: Neubau Ruschestr. 50
Handwerkerstützpunkt WGLi
Ruschestraße 50
10367 Berlin Lichtenberg
Bauherr: WGLi | Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg e.G.
Landsberger Allee 180 B
10369 Berlin
Baubeschreibung
Der Neubau des Handwerkerstützpunkts der WGLi entsteht auf dem
Grundstück Ruschestraße 50 in Berlin-Lichtenberg. Das Gebäude umfasst
drei Geschosse Untergeschoss (ca. 170m2) , Erdgeschoss (ca. 310m2) und
Obergeschoss (300m2).
Grundstück
Das zu bebauende Grundstück befindet sich in der Ruschestraße 50 im
Berliner Bezirk Lichtenberg (PLZ 10367). Es liegt in der Gemarkung
Lichtenberg, Flur 912, Flurstück 724 (vorher 149 und 185) und befindet
sich im Eigentum der WGLi Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg eG. Auch
das nördlich angrenzende Grundstück mit riegelförmiger Wohnbebauung
steht im Eigentum der WGLi.
Die Gesamtfläche des Baugrundstücks beträgt ca. 1.215 m².
Aufgrund der tieferen Lage des Baugrundstücks fügt sich der Neubau in
der Höhenentwicklung so ein, dass seine Traufhöhe etwa dem 1.
Obergeschoss des benachbarten Wohngebäude entspricht.
Gebäudeorganisation und Erschließung
Erschließung und Zufahrten:
Das Grundstück ist über zwei nebeneinander gelegene Zufahrten
erschlossen: eine Zufahrt für LKW zur Anlieferungszone und eine separate
Zufahrt für PKW. Die PKW-Zufahrt führt über eine Rampe auf die Ebene 3,
00 m, wo sich sowohl überdachte Parkplätze als auch Stellplätze im
Außenbereich befinden. Eine gemeinsame Gehwegüberfahrt in der Breite von
10,0 m wird beantragt.
Feuerwehrzufahrt und Rettungswege:
Eine separate Feuerwehrzufahrt ist nicht erforderlich, da im obersten
Geschoss die Rettung mittels tragbarer Steckleitern erfolgen kann. Die
Rettung erfolgt über ein Rettungspodest im hinteren Bereich des
Grundstücks. Der Zugang der Feuerwehr zu diesem Podest wird über das
benachbarte Grundstück gewährleistet, für das eine baulastrechtliche
Sicherung der notwendigen Wege bestehen wird.
Stützmauern:
Zur Abfangung des Geländes im Bereich der Aufstellflächen sind
Stützmauern aus Beton vorgesehen. Diese gewährleisten die notwendige
Stabilität und bieten eine langlebige Lösung zur Geländeformung. Sie
werden durch Gabionen ergänzt.
Stellplätze
Für den ruhenden Verkehr des Neubaus sind insgesamt 22 Stellplätze
vorgesehen, davon ein rollstuhlgerechter. Zwei Stellplätze im oberen
Bereich sind für Besucher reserviert, alle weiteren befinden sich im
unteren Bereich für die Fahrzeuge der Handwerker. Fünf der Stellplätze
werden mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet, während die
übrigen 15 für eine spätere Nachrüstung vorbereitet sind.
Fassade
Die Fassadenbekleidung besteht aus nachhaltigen Aluminium-Verbundplatten
(z.B. Alucobond) als hinterlüftete, vorgehängte Fassade. Auf den Platten
werden vorstehende Kanthölzer aus unbehandelter Lärche befestigt, um
eine ansprech-ende Holzoptik zu erzielen. Die Dämmung erfolgt mit
Mineralfaserdämmung in entsprechender Stärke, um die energetischen
Anforderungen des Gebäudeener-giegesetzes (GEG) zu erfüllen.
Nutzungskonzept und Barrierefreiheit
Das Gebäude wird als Handwerkerstützpunkt der Gebäudeklasse 3 genutzt.
Im Untergeschoss sind die Nebenräume untergebracht, im Erdgeschoss
befinden sich Lager- und Werkstattflächen, und das Obergeschoss umfasst
Büros sowie einen Konferenzraum. Die Barrierefreiheit wurde gemäß den
Vorgaben der Berliner Bauordnung umfassend berücksichtigt. Alle Bereiche
sind stufen- und schwellenlos gestaltet und barrierefrei über Zugänge,
Aufzüge und Türen und einen barrierefreien Aufzug erreichbar.
Baukonstruktion
Bauweise
Massive Bauweise in Stahlbeton und Kalksandsteinmauerwerk.
Gründung
Sohlplatte in WU-Stahlbeton; die Dimensionierung erfolgt nach statischen
Erfordernissen.
Außenwände
Untergeschoss in Stahlbeton, d = 20 cm, kein WU-Stahlbeton.
Entsprechend der Statik und den Erfordernissen Schallschutz werden die
tragenden Außenwände in Stahlbeton und Kalksandsteinmauerwerk d = 20 cm
ausgeführt.
Innenwände
Trennwände entsprechend der Statik und den Erfordernissen des Brand- und
Schallschutzes in GK-Trockenbau und Stahlbeton (TRH).
Nicht tragende Innenwände als gipskartonbeplankte Leichtbauwände.
Tragende Innenwände (TRH) aus Stahlbeton d = 20 cm.
Aufzugsschachtwände in Stahlbeton d = 20 cm.
Geschossdecken
Stahlbeton-Fertigteildecken (Brespa-Decken) entsprechend der Statik d =
25 26,5 cm unterseitig schalungsglatt, Stoßfugen verspachtelt.
Treppen
Treppenläufe als Stahlbetonfertigteilen, Dimensionierung gemäß Statik.
Podeste aus Ortbeton.
Treppengeländer als Stahlkonstruktion. Schallschutz über Tronsolen.
Fensterelemente
Kunststofffenster mit Isolier- und Sonnenschutzverglasung. Farbgebung
innen weiß oder anthrazit und außen anthrazit. Im Treppenhaus kommen
Aluminiumfenster mit Zweifachverglasung zum Einsatz, innen und außen
anthrazit.
Dach
Flachdach über OG als Stahlbeton-Fertigteildecke, entsprechend der
Statik Gebäudeteile d = 32 cm.
Wärmedämmung (EPS) gefällelos, Dämmstärke gem. GEG, Abdichtung nach DIN.
Extensive Dachbegrünung mit durchwurzelbarer Vegetationstragschicht als
Retentionsdach.
Attika als oberer Abschluss der Außenwände, umseitig wärmegedämmt,
Abdeckung in Aluminium.
Angaben zur Baustelle
Baugrund
Das Grundstück ist unbebaut und liegt ca. 1.5 m unterhalb der
Straßenoberkante. Das Grundstück ist zu den Nachbargebäuden und die
Straße durch Böschungen voneinander getrennt. Baugrund ist begrünt und
überwiegend eben. Die Zufahrten von der Ruschestraße sind gepflastert.
Lage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten bestehen straßenseitig über die Ruschestraße auf
das Grundstück.
Für die Lagerflächen stehen auf dem Grundstück zur Verfügung bzw. werden
nach Erfordernis aus dem öffentlichen Straßenland angemietet.
Transportwege zur Baustelle sind ebenerdig und werden befestigt.
Gerüste
Es werden keine Gerüste bauseits gestellt.
Gerüste/Arbeitsbühnen/Rollgerüste etc. für eine Arbeitshöhe über 2,0-4,
50m OKF sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind,
einzurechnen.
Nachbarschaft und Umgebung
Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwer-
ke/Wohngebäude vorhanden.
Termine und Fristen
- Beginn: Anfang Januar 2027
- Fertigstellung: Ende Juli 2027
Hinweis Ausführungszeiten
Es sind die gesetzlichen Arbeitszeiten einzuhalten. Die werktägliche
Arbeitszeit auf der Baustelle ist begrenzt von jeweils 7:00 bis 18:00
Uhr, Montag bis Freitag. Zuschläge jeder Art während dieser Arbeitszeit
werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise
einzurechnen. Eventuelle Ausnahmen auf Grund von Genehmigungen für die
Ausführung von Nacht- oder Wochenendarbeit hat der AN
eigenverantwortlich einzuholen und der Objektüberwachung des AG vor
Ausführung zu übergeben. (Nachtarbeit von 22:00 bis 07:00 Uhr)
Die Genehmigung für evtl. technisch bedingte Nachtarbeit ist durch den
AN in Eigenverantwortung einzuholen.
Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Eine gesonderte
Vergütung erfolgt nicht.
Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Mit der Sicherheits- und Gesundheitskoordination wird bauseits
beauftragt:
- noch nicht benannt,
Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Angebotsunterschrift, dass er
sich ein Bild vor Ort von der Gesamtsituation gemacht hat.
ZTV Allgemein
Mitbenutzung fremder Gerüste
Soweit längen- und flächenorientierte Gerüste zur Verfügung gestellt
werden, verpflichtet sich der AN, die überlassenen Gerüste pfleglich zu
behandeln. Eigenmächtige Gerüstumbauten oder -rückbauten sind
unzulässig. Erforderliche Gerüstumbauten sind bei der Objektüberwachung
so rechtzeitig anzumelden (8-10 AT vorher), so dass der Umbau mit dem AN
Gerüstbau und möglichen anderen Auftragnehmern, die das Gerüst
zeitgleich nutzen wollen, abgestimmt werden kann.
Ordnung und Sauberkeit
Es ist besondere Aufmerksamkeit auf die Einhaltung der Ordnung und
Sauberkeit zu richten. Die Baustelle, sowie die Lager - und
Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende
jeder Arbeitsschicht aufzuräumen. Abfall, Restmaterial, Verschnitt,
Verpackungsmaterial, Brotzeitreste etc. sind vom AN eigenverantwortlich
zu entsorgen.
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Gemäß Planliste, nur digital.
Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungs-
unterlagen
Siehe Leistungsverzeichnis.
Sonstiges Ausführungsunterlagen
Alle freigegebenen Ausführungspläne des AG werden dem AN nur digital
übergeben. Pläne vom AN sind in Papierform auszudrucken und als
Ausführungs-unterlagen auf der Baustelle zu verwenden und ständig in
aktueller Fassung vorzuhalten.
Bautagesberichte
Der AN hat Bautagesberichte arbeitstäglich (also nicht z.B. als
Wochenzu-sammenfassungen !) zu führen und davon dem AG und seiner
Objektüber-wachung zu Ende jeder Arbeitswoche einen SCAN per eMail zu
übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und
Abrechnung von Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter,
Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten
Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Zu- und Abgang
von Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten
Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn
und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Betonierungs-zeiten udgl.),
Abnahmen nach § 12 Nr. 2, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige
Vorkommnisse. Das gilt auch für Nachunternehmer des beauftragten AN.
Kommunikaton auf der Baustelle
Je Arbeitsgruppe/Kolonne ist ein gut deutschsprachiger, auch in
technischer Hinsicht intern weisungsbefugter Vorarbeiter ganztägig
beizustellen; dies gilt inbesondere auch, wenn vom AN Leistungen an
zugelassene Subunternehmer, Werkvertragskolonnen, Montagepartner
vergeben werden.
Sollte dies nicht erfolgen, werden alle für den AN Tätigen solange der
Baustelle verwiesen, bis die hier formulierte Vertragspflicht (wieder)
eingehalten ist. Eigener Verzug des AN und/ oder Behinderungen Dritter
die dadurch entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des AN.
Allgemein
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B.
nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Alle verbauten Materialien und Konstruktionen sind mit entsprechenden
Unter-lagen/ Angaben zu dokumentieren.
Abrechnungspläne, Aufmaße
Der Auftragnehmer hat Abrechnungspläne zu erstellen und auch bereits mit
den Abschlagsrechnungen einzureichen. Aufmaße sind getrennt von den
Rechnungen als steigendes Aufmaß zu erstellen (Aufmaßblätter), es dürfen
nur gleiche Positionen auf einer Seite aufgeführt werden.
Rechnungsstellungen, die dem nicht entsprechen oder durch die
Objektüberwachung nicht "rasch und sicher" geprüft werden können (VOB/B)
, werden zurück gewiesen.
ZTV Stahlbauarbeiten
Gewerk Stahlbauarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Stahlbauarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere
ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der
Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten
Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als
Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
- Bauforumstahl e. V.,
- BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
- Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
- Bundesverband Korrosionsschutz e. V.,
- BVM: Bundesverband Metall Vereinigung Deutscher Metallhandwerke,
- DASt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
- DVS: Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V.,
- IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V.,
- Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V.,
- ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch
rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN
dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben,
aus dem alle bauauf-sichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse,
Einbaubedingungen und tech-nischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau
vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen
bausei-tigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN
eigenver-antwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf
Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und
erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement
festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranz-grenzen, insbesondere von
Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt
der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über
diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des
Aufwands zur Toleranz-beseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird
der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor
Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen
lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen
Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten
Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände,
Provisorien, Unterstützungen, Tragrüs-tungen (mit Ausnahme von
Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN12812), Lehren etc. integraler
Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit
nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrie-ben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen
aus-führt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner
Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des
Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche
des AG erforderlichen Leis-tungen enthalten, und um ggf. bestehende
bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu
erfüllen.
Im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung erstellt der AN prüffähige
statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen. Diese
sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn vom AN beim Prüfingenieur
einzureichen.
Ändert der AN vom AG vorgegebene Konstruktionen, so trägt er die Kosten
und die Koordinationsverpflichtung für die von ihm verursachten
Änderungen in der Statik sowie für die Prüfung der Statik.
Der AN erstellt im Zuge seiner Werkstatt- und Montageplanung prüffähige
Befestigungsnachweise für Fassaden, Dachtrapezbleche und ggf. Dachab-
dichtungen. Er reicht diese zur Freigabe beim Prüfingenieur ein.
Soweit der AN Arbeiten an tragenden Bauteilen ausführt, muss sein
Betrieb für diese Arbeiten nach EN 1090-1 zertifiziert sein. Der AN
übergibt den entsprechenden Nachweis hierüber unaufgefordert innerhalb
10 Tagen nach Auftragserhalt an den AG.
Alle erforderlichen konstruktiven Angaben, Stahlgüten etc. für die
Werkstatt- und Montageplanung hat der AN, soweit diese nicht den
beigefügten Unterlagen zu entnehmen sind, eigenverantwortlich und
unaufgefordert zu erfragen bzw. bei AG-seitiger Vorgabe zu
plausibilisieren.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
Verzinkte Bleche müssen frei von Feuchtigkeit oder Nässe bleiben, um die
Bildung von Weißrost zu vermeiden.
Werden sie nicht innerhalb eines Arbeitstages nach Anlieferung
verarbeitet, sind sie unter Dach zu lagern.
Nässebeaufschlagte Bauteile dürfen nicht vor Abtrocknung in
unzugänglichen und/oder dampfdichten Bereichen verbaut werden.
Der AN hat mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch 5 Tage nach der
Auftrags-erteilung, die für die an ihn beauftragten Arbeiten
erforderlichen Schweißnach-weise seiner Mitarbeiter dem AG
unaufgefordert vorzulegen.
Strahlmittelrückstände sind umgehend aus dem Arbeitsraum wie auch aus
den umliegenden Bereichen, Poren, Fugen und dergleichen sowie von den
Gerüstböden zu entfernen. Metallspäne sind unmittelbar nach Entstehung
zu entfernen. Arbeiten mit dem Trennschleifer sind in geringerer
Entfernung als 5,00 m von Glasscheiben oder Putzfassaden nicht zulässig.
3.2 Konstruktive Ausführung
Ein in die Zeichnungen eingetragenes und der Planung zugrunde liegendes
Ausführungsraster ist verbindlich und darf ohne schriftliche Zustimmung
des AGs nicht verändert werden. Alle in den statischen Unterlagen
enthaltenen Maßan-gaben sind Mindestabmessungen.
Sollen Dachdichtungen um Kanten und Ecken geführt werden, sind diese zu
brechen (abzufasen). Bei Dachtragwerken ist vom AN unaufgefordert mit
dem AG zu klären, ob und wo Sekurantensicherungen für spätere Arbeiten
über Dach erforderlich werden. Die dafür ggf. erforderlichen
Unterkonstruktionen sieht der AN nach Erfordernis der Absturzsicherung
vor.
Verbindungen sind nach Möglichkeit auf der Baustelle geschraubt und
nicht geschweißt herzustellen.
Erforderliche werkseitige Vorleistungen (z. B. Bohrungen) sind im Zuge
der Werkstatt- und Montageplanung entsprechend vorzusehen und
herzustellen, sodass der Aufwand der Bearbeitung an bereits
korrosionsgeschützten Teilen minimiert wird.
Stahlkonstruktionen sind aus Walz- und Schweißprofilen als Träger,
Stützen, Aussteifungen, Windverbände usw. zur Aufnahme von Böden, Decken
und Fassadenkonstruktionen herzustellen. Sämtliche Einbauteile, wie Fuß-
und Kopfplatten, Konsolen, Stegplatten, Bohrungen, Befestigungsmittel,
Kleineise-nteile, Schweißverbindungen, Knotenbleche, Bolzen etc., sind
in den Preis mit einzurechnen, da diese nicht gesondert beschrieben
sind, sofern nicht in nachfolgenden Leistungspositionen abweichend
beschrieben.
Die Stahlkonstruktion ist so zu planen und auszuführen, dass sie den
brand-schutztechnischen Anforderungen genügt. Das Herstellen und
Schließen von Öffnungen in Massivbauteilen zur Verankerung oder
Durchführung von Stahl-profilen usw. ist einzurechnen.
3.3 Trapezblechprofile
Für Bekleidungen mit Trapezblechprofilen ist zu beachten:
- Falls aus der Planung oder der Leistungsbeschreibung nicht
ersichtlich, ist mit
dem AG rechtzeitig vor Materialdisposition abzusprechen, welcher
Oberflächen-
schutz erforderlich ist und welche Seite der Trapezblechprofile
wasserführend ist.
- Eine Kranentladung darf nur mit Kantenschutzwinkeln und Gurten
erfolgen.
- Für den Zeitraum der Lagerung sind die Herstellervorschriften,
insbesondere in
Bezug auf die Auflager und den Schutz der Beschichtung, einzuhalten.
Nicht
innerhalb eines Arbeitstages verarbeitete verzinkte Bleche sind unter
Dach zu
lagern,
- Es sind vom AN statische Nachweise für alle Anschlüsse, Abschlüsse,
Aufkantun-
gen und Durchbrüche sowie der Nachweis der Schubfestigkeit zu
erbringen.
- Durchbrüche und Aussparungen sind werkseitig durch Laser- oder Wasser-
strahlschneiden herzustellen. Alle Schnittkanten sind nachzubehandeln
zur
Wiederherstellung eines Korrosionsschutzes.
3.4 Stahlleichtbau/Wärmedämmung
Der AN klärt rechtzeitig vor Ausführung alle Erfordernisse aus Bauphysik
und Schlagregendichtigkeit und schlägt auf der Basis der AG-
Erfordernisse die Oberflächenvergütung der Leichtbauteile vor.
Stirnseiten kerngedämmter Bauteile sind prinzipiell dampfdiffusionsdicht
zu verschließen. Bei kalten, durchlüfteten Konstruktionen sind alle
Anschlüsse regendicht, jedoch belüftet und hinterlüftet auszuführen.
Bei wärmegedämmten Konstruktionen für später beheizte Räume sind alle
Anschlüsse wasser- und dampfdiffusionsdicht auszuführen. Systeme und
Systemkomponenten, die herstellerseitig dampfdiffusionsdichte Anschlüsse
und Details bieten, sind handwerklichen Ausführungen auf der Baustelle
vorzuziehen. Der AN berücksichtigt dies bei seiner System- und
Materialauswahl.
Für die Montage ist, sofern nicht an anderer Stelle abweichend
beschrieben, stets von verdeckter, in untergeordneten Bereichen von
kaum erkennbarer Befestigung auszugehen. Alle Ausschnitte mit
Kantenlängen > 1,00 m sind unabhängig von der Herstellerempfehlung mit
Auswechselungen der Unterkonstruktion oder Hilfs-rahmen zu verstärken.
3.5 Material, Güte
Es ist mindestens Baustahl der Güte S 235 JR vorzusehen, sofern keine
höhere Stahlgüte erforderlich ist.
Stahl- und Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem werkseitig
aufgebrachten Korrosionsschutz zu liefern.
Dieser kann, sofern in den Planunterlagen keine anderen Forderungen
beschrie-ben sind, als Feuerverzinkung mit einer Schichtdicke von
mindestens 80 µm oder als Anstrichsystem ausgeführt werden. Alle
Verbindungsmittel (Schrauben, Muttern usw.) sind entsprechend
feuerverzinkt zu verwenden.
Baustellenverbindungen, Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der
Baustelle mit einem der Konstruktion und der sonstigen Beschichtung
entsprechenden Korrosionsschutz zu versehen.
Stahlkonstruktionen sind im Innenbereich korrosionsschutzgrundiert, im
Außen-bereich und in Feucht- und Nassräumen mindestens feuerverzinkt,
auszuführen.
3.6 Oberflächen-/Korrosionsschutz
Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die Grundierung auf das
vorgesehene nachfolgende Brandschutz-Beschichtungssystem abzustimmen.
Für ggf. vom AN auszuführende Beschichtungen auf feuerverzinkten
Oberflächen muss die Haftung des aufzubringenden Beschichtungsstoffes
durch entspr. AN-seitige Untergrundvorbehandlung sichergestellt werden.
Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z. B. im
Chrom-säurebad) zu passivieren. Schweißschlacken und Rauchniederschläge
sind vor dem Feuerverzinken zu beseitigen. Zinknasen dürfen nicht
abgeschlagen oder abgeschnitten werden, ein manuelles Bearbeiten oder
Abschmelzen ist jedoch zulässig und ggf. notwendig. Ist Schweißen nur
auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite
von mindestens 10 mm vollständig von Zink zu befreien.
Bereiche und Oberflächen, die nach dem Zusammenbau nicht erreichbar
sind, müssen vor dem Zusammenbau mit einem Korrosionsschutzsystem
versehen werden. Wenn jedoch Berührungsflächen von Stahlteilen
untereinander sowie mit anderen Baustoffen ungeschützt bleiben sollen,
müssen die Spalten vom AN gegen das Eindringen von Feuchtigkeit
abgesichert sein.
Die Schutzwirkung des Korrosionsschutzes von Verbindungsmitteln muss der
Schutzwirkung des Korrosionsschutzes der verbundenen Bauteile
entsprechen. Kontaktkorrosion durch Verbindungen unterschiedlicher
metallischer Ober-flächen/Bauteile ist zwingend zu vermeiden. Insoweit
holt der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim AG Auskünfte über
vorhandene bzw. anzuschließende Bauteile und deren Materialität ein.
3.7 Fugen/Anschlüsse/Einbauteile
Bei der Bemessung und Ausführung sind entsprechende Lastreserven und
zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für spätere Nachinstallationen und
Erweiterungen zu berücksichtigen.
Allgemeine Informationen
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
1.2 Arbeitsebene / Rollrüstungen
1.2
Arbeitsebene / Rollrüstungen
2 Schlosserarbeiten
2
Schlosserarbeiten
2.1 Technische Bearbeitung, Statik
2.1
Technische Bearbeitung, Statik
2.2 Mülleinhausung
2.2
Mülleinhausung
2.3 Treppengeländer
2.3
Treppengeländer
2.4 Sonstiges
2.4
Sonstiges
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG/
seiner Bauleitung auszuführen. Für nicht ausdrücklich
abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei
Vergütungsanspruch des AN.
Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind
die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe
des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der
ausge-führten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung der
Bauleitung vorzulegen.
Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen
enthalten:
1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im
Tagelohn
beschäftigten Personen,
2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu
vergütenden Materialien und Baustoffe,
3. Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten
Leistungen
Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch
die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im
Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des
Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden.
Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht
anerkannt.
Später verdeckte oder untergegangene Leistungen
Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten
erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind
(Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so
sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der
erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine
Fotodo-kumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen
Ver-gütungsanspruch mangels Beleg über die Leistungs-
erbringung nicht belegen, so entfällt die Vergütung!
Nicht vergütet werden
- Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. ä),
- Überstundenzuschäge,
- Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung,
- Materialtransport, Gerätetransport,
- Sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge
herrichten
u. ä.,
Vergütet wird
Die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit,
verwen-detes Material für diese Leistungen (nach LV
oder nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels).
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den
tatsächlichen Lohn einschl.:
- Lohn- und Gehaltskosten,
- alle Sozialkosten,
- Erschwernis- und sonstige Zuschläge,
- Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder,
Unterkunfts-
und Übernachtungsgelder usw.),
- Wagnis und Gewinn,
Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-
Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur
Ausführung dieser
Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu
verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in
diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.
Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
3._. 1 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den
Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung
kommen.
Fachwerker
3._. 1
Stundensatz: Fachwerker
E
10,00
h
3._. 2 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den
Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung
kommen.
Bauhelfer
3._. 2
Stundensatz: Bauhelfer
E
10,00
h