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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS
BAUVORHABEN: Düsseldorf Neubau Hallenbad Unterrath
Ulmenstraße 299
40468 Düsseldorf
BAUHERR: Bädergesellschaft Düsseldorf mbH
Kettwiger Straße 50
40233 Düsseldorf
ARCHITEKT: Planteam Ruhr
Architekt BDA R. Eule
Rheinelbestraße 51
45886 Gelsenkirchen
GEWERK: VE 331 Rohbauarbeiten
AUSFÜHRUNGSZEIT: siehe Vorbemerkungen
ABGABE: siehe Vorbemerkungen
ORT DER
ANGEBOTSABGABE: siehe Vorbemerkungen
Projektbeteiligte:
Bauherr: Bädergesellschaft Düsseldorf mbH
Kettwiger Straße 50
40233 Düsseldorf
Architekt: Planteam Ruhr
Architekt BDA R. Eule
Rheinelbestraße 51
45886 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 / 15505-0
e-mail: info@planteam-ruhr.de
TGA-Planung: LUCES Ingenieure GmbH
Rommerskirchener Str.21/60
50259 Pulheim
Tel.: 02238 / 475 - 240
e-mail: info@luces-ingenieure.de
Statik: Ingenieurbüro Grage
Gesellschaft für Tragwerksplanung mbH
Bielefelder Str. 9
32051 Herford
Tel.: 05221 / 1239-0
e-mail: info@grage-ingenieure.de
SiGeKo: ABD Depner GmbH
Heeger Straße 20
42555 Velbert
Tel.: 02052 / 92 81 10
e-mail: info@abd-depner.de
Projektbeschreibung:
Auf dem Gelände Ulmenstraße 299 soll ein neues
Hallenbad errichtet werden. Vormals war auf dem Gelände
ein Supermarkt untergebracht. Der Supermarkt wird auf
dem direkt angrenzenden Grundstück neu errichtet und
soll im Sommer 2026 in Betrieb gehen,
Aufgrund dessen wird explizit auf das stark
eingeschränkte Baufeld für die nachfolgend
beschriebenen Arbeiten und die nur minimal zur
Verfügung stehende Baustelleneinrichtungsfläche
hingewiesen. Zum Baufeld besteht lediglich eine Zufahrt
über die Ulmenstraße . Zufahrten über die anderen
fremden Grundstücke werden ausdrücklich ausgeschlossen.
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Die Vertragsparteien vereinbaren für die
Projektabwicklung den digitalen Datenaustausch über den
Projektraum Poolarserver. Der Auftraggeber stellt dem
Auftragnehmer die für die Werkstatt- und
Ausführungsplanung erforderlichen Plansätze und
Berechnungsgrundlagen in elektronischer Form über die
internetgestützte Arbeitsplattform "Poolarserver"
kostenfrei zur Verfügung.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche von ihm
zu erstellenden Unterlagen (Pläne, Berechnungen,
Nachweise u. a.) auf dieser Plattform in digitaler Form
einzustellen. Die Dateien sind sowohl als PDF-Datei als
auch - soweit für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung
erforderlich - in einem vom Auftraggeber nutzbaren,
bearbeitbaren Format (z. B. DWG, IFC, XLS, DOCX o. Ä.)
hochzuladen.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den von ihm
erstellten Unterlagen ein einfaches, nicht
übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht
ein, ausschließlich zur Verwendung im Zusammenhang mit
der Planung, Ausführung, Nutzung, Instandhaltung und
Instandsetzung des Bauwerks. Eine weitergehende
Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder Veröffentlichung
bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung und das Risiko
für die Funktionsfähigkeit, Zugriffsmöglichkeit und
Datensicherung der vom ihm bereitgestellten Plattform.
Der Auftragnehmer haftet nicht für technische
Störungen, Systemausfälle oder verlorene Daten auf der
Plattform, sofern er die Unterlagen ordnungsgemäß
eingestellt hat.
Dateibezeichnungen, Ordnerstrukturen und Benennungen
sind nach den vom Auftraggeber vorgegebenen
Projektstandards zu verwenden. Die Dateibezeichnung und
der Dokumentname müssen übereinstimmen.
Revisionsuntersunterlagen sind mindestens 14 Tage vor
Abnahme vollständig 1-fach in Papier sowie Digital (PDF
und DWG) beim Auftraggeber einzureichen.
Die Vertragsparteien vereinbaren für die
(1) Die Aufstellung von Wohn- oder Schlafcontainern
sowie sonstigen vergleichbaren Einrichtungen, die der
dauerhaften oder vorübergehenden Unterbringung von
Personal dienen, auf der Baustelle oder auf
Grundstücksflächen des Auftraggebers ist unzulässig,
sofern nicht im Einzelfall eine schriftliche Zustimmung
des Auftraggebers erteilt wird.
(2) Eine Zustimmung kann insbesondere versagt
werden, wenn
(a) sicherheitsrechtliche, brandschutzrechtliche oder
immissionsschutzrechtliche Gründe entgegenstehen,
(b) öffentlich-rechtliche Vorschriften die Nutzung zu
Beherbergungszwecken ausschließen,
(c) die Baustelle sich innerhalb oder im unmittelbaren
Bereich sensibler Einrichtungen (z. B. Schul-, Sport-,
Verwaltungs- oder sonstiger öffentlich zugänglicher
Anlagen) befindet,
(d) überwiegende, konkret projektbezogene
organisatorische oder gestalterische Belange des
Bauablaufs entgegenstehen.
(3) Der Auftraggeber entscheidet hierüber nach
pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der
berechtigten Interessen des Auftragnehmers sowie
arbeitsschutzrechtliche Anforderungen.
(1) Die Aufstellung von Wohn- oder Schlafcontainern
Baukrane oder andere Bauhilfsanlagen, die an der
Baustelle zum
Einsatz kommen sollen, sind dem Dezernat 26 -
Luftverkehr - aufgrund
der Lage im Bauschutzbereich (§ 12 LuftVG) und im
Anlagenschutzbereich für Flugsicherungseinrichtungen (§
18a LuftVG)
mindestens 10 Arbeitstage vor der Errichtung der
Baukrane /
Bauhilfsanlagen anzuzeigen. Der Antrag zur Aufstellung
temporärer
Luftfahrthindernisse ist auf der Homepage der
Bezirksregierung
Düsseldorf abrufbar. Die Antragstellung ist in der
Position Baustelleneinrichtung wie beschrieben
einzukalkulieren.
Baukrane oder andere Bauhilfsanlagen, die an der
1 Rohbauarbeiten
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Rohbauarbeiten
1.3 Beton- und Stahlbetonarbeiten
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Beton- und Stahlbetonarbeiten