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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
Abbruch, Schadstoffentfernung, Entsorgung
F ü r das Bauvorhaben:
Gymnasium Puchheim
WC-Sanierung EG
B ü rgermeister-Ertl-Stra ß e 11
82178 Puchheim
Auftraggeber:
Landratsamt F ü rstenfeldbruck
Referat 13, Kreiseigener Hochbau
M ü nchner Stra ß e 32
82256 F ü rstenfeldbruck
Es folgen:
Leistungsbeschreibung mit
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise Ü bersicht und Leistungsziele Ausf ü hrungszeitraum Grunds ä tzliches Beschreibung Baustelle, Baustelleneinrichtung und Baubetrieb Beschreibung WC-Kern einschlie ß lich Pausenverkauf Beschreibung Geb ä udeschadstoffe Beschreibung Bauabl ä ufe Arbeits- und Gesundheitsschutz Abfalltrennung und Entsorgung Ortseinsicht Anlagen zur Ausschreibung
Leistungsverzeichnis
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise Zulassung als Fachbetrieb nach § 11a Abs. 3 i. V. m. Anhang I Nr. 3.4 GefStoffV (T ä tigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten) Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3 f ü r die verantwortliche und die aufsichtsf ü hrende Person (T ä tigkeiten mit Asbestprodukten) Nachweis der Fachkunde nach TRGS 521 f ü r T ä tigkeiten mit alten Mineralwolle-D ä mmstoffen (KMF) Benennung der zugelassenen Messstelle f ü r Freigabe-Messungen nach VDI 3492 Benennung des Entsorgers (Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG, Transporterlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG)
Ü bersicht und Leistungsziele Der WC-Kern mit Pausenverkauf im Gymnasium Puchheim (B ü rgermeister-Ertl-Stra ß e 11, 82178 Puchheim) wird generalsaniert. Dazu wird der komplette WC-Trakt in den Rohzustand versetzt. Im Zuge der Abbrucharbeiten fallen auch T ä tigkeiten mit Gefahrstoffen (Asbestprodukte und „ alte “ Mineralwollen) sowie T ä tigkeiten mit quarzhaltigem Staub an.
Leistungsziele sind:
T ä tigkeiten ohne Gefahrstoffe:
Demontage und Entsorgung von WC-Trennw ä nden und Sanit ä robjekten (WC- und Urinal-Anlagen, Waschbecken, etc.) Demontage und Entsorgung einer Gipskartondecke einschl. Befestigungen Demontage und Entsorgung einer Gipskartonwand Demontage und Entsorgung von Innent ü ren einschl. Stahlumfassungszargen Abbruch und Entsorgung von St ä bchenparkett Demontage und Entsorgung von schadstofffreien Bauteilen der L ü ftungsanlage
T ä tigkeiten mit quarzhaltigem Staub (gem äß TRGS 559):
Abbruch und Entsorgung von gefliesten Vorsatz-W ä nden Abbruch und Entsorgung von gefliesten Zwischenw ä nden (Ziegel) und Betonsockeln Herstellen von Estrichschnitten
T ä tigkeiten mit Gefahrstoffen im Bereich mittleren und hohen Risikos (Asbest und „ alte “ Mineralwollen):
Fachgerechte Demontage von Rohrd ä mmungen aus "alter" Mineralwolle (KMF) ohne Mantel und ordnungsgem äß e Entsorgung Fachgerechte Demontage von Rohrd ä mmungen aus "alter" Mineralwolle (KMF) mit Mantel aus Bitumenpappe (Asbestprodukt) und ordnungsgem äß e Entsorgung aller Abf ä lle Demontage und Entsorgung von Schmutzwasserleitungen (Guss) Fachgerechte Demontage von Regenwasserleitungen (Asbestzement) und ordnungsgem äß e Entsorgung Fachgerechte Demontage von Kanald ä mmungen aus "alter" Mineralwolle (KMF) ohne Mantel und ordnungsgem äß e Entsorgung Fachgerechte Demontage von Luftkan ä len mit asbesthaltigen Flanschdichtungen und ordnungsgem äß e Entsorgung aller Abf ä lle Fachgerechter Abbruch von Bodenaufbauten aus Fliesen oder Linoleum, Estrich, Abdichtungsbahn (Asbestprodukt), Vergussmassen (Asbestprodukt) auf Estrich, Polystyrol, weiterer Abdichtungsbahn und ordnungsgem äß e Entsorgung aller Abf ä lle Freilegung von Bodenabl ä ufen Herstellen von provisorischen Regenentw ä sserungen
einschlie ß lich aller Nebenleistungen.
Detaillierte Informationen zum Umfang der Abbrucharbeiten, zur Schadstoffentfernung, zu Geb ä udeschadstoffen (Asbest und "alte" Mineralwollen) sowie den sich daraus ergebenden Ma ß nahmen finden sich in der nachfolgenden Baubeschreibung.
F ü r die sichere Durchf ü hrung der Arbeiten sind insbesondere zu beachten:
TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" TRGS 559 "Quarzhaltiger Staub “
Daraus ersichtlicher Mehraufwand f ü r Arbeitsschutzma ß nahmen ist in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren.
In die Entsorgungsleistungen sind die Aufwendungen f ü r die Aufnahme der Materialien am Bereitstellungslager, die Kosten f ü r den anschlie ß enden Transport zur annehmenden Stelle sowie die Aufwendungen f ü r die Einholung entsprechender Genehmigungen und f ü r das Erstellen von Entsorgungsnachweisen bzw. Ü bernahmescheinen etc. einschlie ß lich F ü hren des elektronischen Abfallnachweisverfahrens einzukalkulieren.
Die Freigabe des Arbeitsbereichs f ü r die nachfolgenden Gewerke erfolgt durch die Fachbauleitung.
Ausf ü hrungszeitraum Die ausgeschriebenen Bauleistungen sind in den bayerischen Sommerferien 2026 auszuf ü hren und abzuschlie ß en.
Ausf ü hrungsbeginn: 03.08.2026
Fertigstellung: 11.09.2026
Beteiligte Stellen Fachplanung / Fachbauleitung Elektro Ingenieurb ü ro Scharte Akeleistra ß e 25
82194 Gr ö benzell
Harald Scharte
Tel. +49 (0) 8142 570 347
E-Mail: h-scharte@ib-scharte.de
Grunds ä tzliches Allgemeines
Den ausgeschriebenen Leistungen liegen die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und beh ö rdlichen Vorschriften zu Grunde. Auf die Sorgfaltspflicht aller am Bau Beteiligten unter Beachtung und Einhaltung der Unfallverh ü tungsvorschriften wird besonders hingewiesen.
Enth ä lt die beigef ü gte Leistungsbeschreibung nach Auffassung des Bieters Unklarheiten bzw. fehlerhafte und/oder nicht vollst ä ndig beschriebene Ausf ü hrungen, die jeweils die Preisermittlung beeinflussen k ö nnen, so ist der Bieter verpflichtet, den AG im Rahmen eines Zusatzangebotes schriftlich darauf hinzuweisen und die Auswirkungen preislich anzugeben.
Bei geplanter Auftragserteilung erkl ä rt sich der Bieter bereit, die dem Angebot zugrundeliegenden Kalkulationsunterlagen vor schriftlicher Auftragserteilung einem Bevollm ä chtigten des Auftraggebers offen zur Einsichtnahme zwecks stichprobenweiser Feststellung der Vollst ä ndigkeit zu ü bergeben, danach zu versiegeln und bis zur Vertragserf ü llung beim Auftraggeber zu hinterlegen.
F ü r den Fall von Verg ü tungsanspr ü chen des Auftragnehmers nach VOB, Teil B § 2 Nrn. 3, 5, 6 und 7 sowie von Schadensersatzanspr ü chen des Auftragnehmers nach VOB, Teil B § 6 Nr. 6 ist der Auftraggeber berechtigt, die Kalkulationsunterlagen zwecks preislicher Pr ü fung wie vor heranzuziehen und wieder zu verschlie ß en. Die Kalkulationsunterlagen werden durch Hinterlegung nicht Vertragsbestandteil.
Baubesprechungen, Bauberichtswesen
Der AN hat arbeitst ä gig ein Bautagebuch zu f ü hren, in das der AG laufend Einsicht nehmen kann.
Im Bautagebuch ist durch den AN t ä glich festzuhalten:
Durchgef ü hrte Arbeiten Firmen, deren Arbeiten und Anzahl der Arbeitskr ä fte Sicherheitsm ä ngel Weisungen der Fachbauleitung M ä ngelr ü gen mit Termin zur M ä ngelbeseitigung Terminr ü gen Kl ä rung von Behinderungen Besondere Vorkommnisse Fotodokumentation des Baufortschrittes und der Abbrucharbeiten
Der AN hat alle wesentlichen Umst ä nde, die die Bauma ß nahme betreffen, einschlie ß lich etwaiger Unf ä lle etc. unverz ü glich und schriftlich dem AG mitzuteilen und ihn st ä ndig auf dem Laufenden zu halten. Die Verantwortlichkeit des AN wird davon nicht ber ü hrt.
Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen (Jour-Fixe), die der AG nach Bedarf durchf ü hrt, einen bevollm ä chtigten und weisungsbefugten Vertreter zu entsenden. Die Termine hierzu werden rechtzeitig vorher festgelegt und allen Beteiligten bekannt gegeben.
Bauleitung Auftragnehmer
Der AN hat f ü r die Betreuung (t ä gliche Anwesenheit) und Ü berwachung seiner Leistungen einen verantwortlichen, deutschsprachigen Bauleiter zu stellen, der insbesondere Erfahrungen im Umgang mit Asbest und KMF sowie die notwendigen Kenntnisse zur arbeitssicheren Durchf ü hrung der T ä tigkeiten besitzt ( Aufsichtsf ü hrende Person mit Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3, „ gro ß er Asbestschein “ ). Der Bauleiter muss gegen ü ber Arbeitern und ggf. Mitarbeitern eines Subunternehmers weisungsbefugt sein und ist vor Beginn der auszuf ü hrenden Leistungen schriftlich zu benennen.
Nachunternehmer
Nachunternehmer d ü rfen vom AN nur mit Zustimmung des AG beauftragt werden. Die Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen.
Immissionsschutz
S ä mtliche Abbrucharbeiten sind staub- und l ä rmarm durchzuf ü hren. F ü r die Einrichtung des Arbeitsbereichs zur Schadstoffentfernung (T ä tigkeiten mit Gefahrstoffen im Bereich mittleren bis hohen Risikos) gelten die Vorgaben der TRGS 519.
Bei allen Arbeiten sind ausschlie ß lich l ä rmarme Maschinen gem äß AVV Baul ä rm einzusetzen.
Etwaige Beschr ä nkungen zur Arbeitszeit sind einzuhalten. Details sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen (z. B. Zeitfenster f ü r l ä rmintensivere T ä tigkeiten, Baustellenanlieferungen, etc.).
Fahrgeschwindigkeiten von Transportfahrzeugen und Arbeitsmaschinen auf dem Schulgel ä nde sind zu reduzieren.
Fahrwege im Ausfahrtsbereich sind regelm äß ig und sorgf ä ltig zu reinigen, damit ö ffentliche Stra ß en (durch Verschleppen von Verunreinigungen beim Abfahren der Lkws von der Baustelle) nicht verschmutzt werden.
Sicherheitshinweise
Die Vorschriften zum Schutz der bei Bauten besch ä ftigten Personen sind zu beachten.
Die Arbeiten an Asbestprodukten sowie an KMF d ü rfen nur von qualifizierten Unternehmen durchgef ü hrt werden. Sie bedingen erh ö hte Anforderungen an den Arbeitsschutz. Die einschl ä gigen Richtlinien und Regelwerke etc. (u.a. TRGS 519, TRGS 521, DGUV-Regeln) sind einzuhalten.
Sind f ü r die Schadstoffentfrachtung beh ö rdliche Erlaubnisse/Genehmigungen erforderlich, m ü ssen diese rechtzeitig vor Baubeginn durch den AN eingeholt werden und dem AG vorgelegt werden.
Beschreibung Baustelle, Baustelleneinrichtung und Baubetrieb Lage und Zufahrt zu Baustelle Das Gymnasium befindet sich im n ö rdlichen Stadtgebiet an der B ü rgermeister-Ertl-Stra ß e 11, 82178 Puchheim (Anlage 1). Es bildet gemeinsam mit der angegliederten Realschule das Schulzentrum Puchheim.
Die Baustellenzufahrt erfolgt ü ber die B ü rgermeister-Ertl-Stra ß e und die Feuerwehrzufahrt hinter dem Schulgeb ä ude (Anlage 2). Die Zufahrt ist Lkw-geeignet.
BE-Fl ä che Als Fl ä che f ü r die Baustelleneinrichtung (BE) und das Abstellen von Fahrzeugen ist ein Teilbereich des Schulhofs nahe dem Nordzugang des Gymnasiums ausgewiesen (Anlage 2). Die BE-Fl ä che (Fl ä che ca. 150 m ² ) ist vom AN mit einem Bauzaun zu sichern.
Erschlie ß ung WC-Kern Der Zugang zum WC-Kern erfolgt ü ber den Nordeingang des Gymnasiums (Anlage 2).
Strom und Wasser Die L ü ftungs- und Sanit ä ranlage sowie die Elektroanlage wird bauseits von den entsprechenden Fachfirmen vor Beginn der Abbrucharbeiten freigeschalten.
Anschlusspunkte f ü r Baustrom (32 A) sowie Bau- und Abwasser werden bauseits ebenfalls von den entsprechenden Fachfirmen vorger ü stet. S ä mtlicher Aufwand f ü r Zuleitungen ist in die BE einzukalkulieren (Abstimmung mit dem AG und der Fachbauleitung bei Ortseinweisung).
Baubeleuchtung muss vom AN bereitgestellt werden.
Sozial- und Sanit ä rr ä ume Im UG des Gymnasiums steht w ä hrend der Abbrucharbeiten ein Sanit ä rraum (WC, Waschraum mit Dusche und Umkleide) f ü r die ausschlie ß liche Nutzung durch den AN zur Verf ü gung.
Sozialr ä ume sind vom AN ü ber die gesamte Dauer der ausgeschriebenen Leistungen auf der BE-Fl ä che zu stellen. Schulr ä ume d ü rfen f ü r diese Zwecke nicht genutzt werden.
Sauberkeit und Sicherheit Der AN hat daf ü r Sorge zu tragen, dass sowohl die Baustelle als auch die zur Verf ü gung gestellten sanit ä ren Einrichtungen sich stets in ordnungsgem äß em Zustand befinden. Hierbei wird auf die vom AN zu erf ü llende Verpflichtung der Baustellenverordnung hingewiesen. Die Einhaltung s ä mtlicher Verkehrssicherungspflichten und Sicherheitsbestimmungen im Zusammenhang mit der Bauma ß nahme obliegt dem AN bis zur Abnahme.
Details zur Baustelleneinrichtung sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit der Fachbauleitung abzustimmen.
Beschreibung WC-Kern einschlie ß lich Pausenverkauf Lage: EG
Gesamtfl ä che: ca. 150 m ²
Raumh ö he: ca. 3,50 m ü. OK FFB
R ä ume: WC Jungen 030 (Fl ä che ca. 62 m ² )
WC M ä dchen 031 (Fl ä che ca. 53 m ² )
WC D 033 (Fl ä che ca. 7 m ² )
WC H 032 (Fl ä che ca. 7 m ² )
Putzraum 034 (Fl ä che ca. 4 m ² )
Pausenverkauf 035B (Fl ä che ca. 14 m ² )
Innenausbau:
Einbauten: WC-Trennw ä nde (beschichtete Holzwerkstoffplatten mit Metall-UK),
ca. 145 m ², inkl. 27 T ü ren
27 Stand-WC-Anlagen
11 Urinal-Anlagen wasserlos, 2 Urinal-Anlagen
20 Waschbecken-Anlagen (550 x 450 mm), 2 Ausguss-Anlagen
20 Spiegel (500 x 400 mm), 8 Ablagen (500 x 150 mm)
2 Warmwasserboiler (10 l)
14 Seifenspender, 1 Handtuchspender
27 Papierrollenhalter, 27 B ü rstenhalter, 15 Hygieneeimer
6 Bodenabl ä ufe (bis DN 100)
Hinweis: Gebl ä se-H ä ndetrockner werden bauseits entfernt
Decken: Betonkassettendecken ohne Verkleidungen in den WC-R ä umen,
Deckenh ö he ca. 3,50 m ü. OK FFB
Gipskartondecke im Pausenverkauf, Deckenh ö he ca. 3,00 m ü. OK FFB
W ä nde: Mauerwerk aus Ziegelsteinen
Wandh ö he bis ca. 3,00 m ü. OK FFB, Wandst ä rke ca. 11,5 cm bzw. 24 cm
mit keramischen Fliesen (15x15 cm) bis ca. 2,25 m Wandh ö he, befestigt mit
mineralischem Kleber (nicht asbesthaltig)
geflieste Trockenbau-Vorsatzw ä nde an Urinal-Anlagen
Hinweis: In den W ä nden verlaufen Leitungen und Installationen
Gipskartonwand (ca. 20 % gefliest) im Pausenverkauf
Fu ß b ö den: Gesamtdicke ca. 11 cm, Aufbau von oben nach unten:
- Steinzeugfliesen (20 x 10 cm) mit M ö rtelbett, Dicke ca. 1,5 cm
- Zementestrich, Dicke ca. 2,0 cm
- Abdichtungsbahn mit Vergussmasse (Asbestprodukt), verklebt auf, Dicke ca. 1,5 cm
- Zementestrich, Dicke ca. 3,5 cm; Oberseite mit vollfl ä chiger schwarzer Anhaftung
Hinweis: Estrichst ä rke variiert zwischen 30 mm und 40 mm
- Ö lpapier (PAK-Gehalt 8,3 mg/kg), verklebt auf Polystyrol
- Polystyrol (HBCD-Gehalt < 100 mg/kg), Dicke ca. 1,5 cm
- Abdichtungsbahn, alukaschiert + Vergussmasse (nicht asbesthaltig), Dicke ca. 0,5 cm,
verklebt auf Beton
Untergrund: Stahlbeton – Kellerdecke bzw. Bodenplatte im nicht unterkellerten Bereich
(Bohrprofil, Anlage 5; weitere Bohrprofile, Fotodokumentation, Anlage 6)
Linoleumbelag (nicht asbesthaltig) statt Steinzeugfliesen im Pausenverkauf
St ä bchenparkett (keine Schadstoffe) in Theaterrequisite
T ü ren: 5 Innent ü ren, einfl ü gelig, mit Oberblende, bestehend aus Stahlumfassungszargen,
T ü rblatt Massiv, Holzwerkstoff und Oberblende Holzwerkstoff
Ma ß e des Elements: ca. B 1,135 m x H 3,00 m
T ü ranschl ü sse beidseitig mit grauen elastischen Fugendichtstoffen (nicht asbesthaltig)
10 Innent ü ren, einfl ü gelig, bestehend aus Stahlumfassungszargen, T ü rblatt Massiv,
Holzwerkstoff
Ma ß e: ca. B 0,76 - 1,135 m x H 2,25 m
1 Metallt ü r, einfl ü gelig, in Gipskartonwand in Durchreiche Pausenverkauf
Ma ß e: 0,60 x 0,60 m
Sanit ä rleitungen:
Schmutzwasserleitungen bis DN 100 bzw. DN 125 bis DN 150 aus Guss mit D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF) mit bzw. ohne Mantel aus Wellpappe und Bitumenpappe (asbesthaltig)
Regenwasserleitungen bis DN 100 bzw. DN 125 bis DN 150 aus Asbestzement mit D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF) mit bzw. ohne Mantel aus Wellpappe und Bitumenpappe (asbesthaltig)
Trinkwasserleitungen DN 50 aus verzinktem Stahl mit D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF) ohne Mantel
L ü ftungsanlage :
Luftkan ä le bis 1.000 mm bzw. ü ber 1.001 bis 2.000 mm mit D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF) und asbesthaltige Flanschdichtungen
Elektroanlage:
Leitungen und Installationen
Hinweis: Bei den Abbrucharbeiten ist darauf zu achten, dass verbleibende Leitungen und Installationen nicht besch ä digt werden. Der AN wird bauseits zu Beginn der Ma ß nahme in die vorhandenen Sparten eingewiesen.
Die Bestandspl ä ne (Anlagen 3 und 4) und die Fotodokumentation (Anlage 6) zeigen die ö rtlichen Verh ä ltnisse.
Beschreibung Geb ä udeschadstoffe Im Rahmen der Geb ä udeerkundungen wurden im WC-Kern und Pausenverkauf folgende schadstoffhaltige Baumaterialien nachgewiesen:
Asbestprodukte
schwarze Abdichtungsbahn + Vergussmasse (fest gebundener Asbest, Dicke ca. 15 mm, Fl ä che ca. 150 m ² ) im Fu ß bodenaufbau zwischen Estrichlagen schwarze Vergussmasse verklebt (fest gebundener Asbest, Dicke ca. 2 mm, Fl ä che ca. 150 m ² ) auf unterlagerndem Estrich Regenwasserleitungen (Asbestzement, Menge ca. 40 lfm) Flanschdichtungen (schwach gebundener Asbest, Anzahl ca. 45 St ü ck) in Luftkan ä len Bitumenpappen (fest gebundener Asbest, Menge ca. 35 lfm) als Mantel um Rohrd ä mmung
Wichtiger Hinweis: Die Abdichtungsbahn mit Vergussmasse ist als fest gebundenes Asbestprodukt im Sinne der TRGS 519 eingestuft. Im eingebauten Zustand sind die Asbestfasern in der Bitumenmatrix fest eingeschlossen. Mit der zerst ö renden Bearbeitung der Abdichtungsbahnen und Vergussmassen auf dem unterlagernden Estrich beim Fu ß bodenabbruch wird dieser Verbund jedoch aufgel ö st und es k ö nnen unkontrolliert Asbestfasern freigesetzt werden.
Alle Fu ß bodenarbeiten in den WC-R ä umen und im Pausenverkauf sind deshalb unter dem Gesichtspunkt vorhandener schwach gebundener Asbestfasern im Sinne der TRGS 519, Abschnitt 14 auszuf ü hren (T ä tigkeiten im Bereich hohen Risikos).
KMF-Produkte
D ä mmstoffe (k ü nstliche Mineralfasern – KMF, lungeng ä ngig, kanzerogen, Kategorie 1b) an Schmutz-, Regen- und Trinkwasserleitungen DN 50 – DN 200, Menge ca. 200 lfm D ä mmstoffe (k ü nstliche Mineralfasern – KMF, lungeng ä ngig, kanzerogen, Kategorie 1b) an Luftkan ä len, Menge ca. 23 m ²
S ä mtliche schadstoffhaltigen Materialien sind separat auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Sie sind unter den einzelnen Leistungspositionen zur Schadstoffentfernung massenm äß ig beschrieben (Titel „ Abbrucharbeiten – T ä tigkeiten mit Gefahrstoffen im Bereich mittleren bis hohen Risikos (Asbest und „ alte Mineralwollen “, TRGS 519 / TRGS 521)) “.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Ü berblick ü ber die im Zuge der Geb ä udeschadstofferkundung entnommenen Materialproben und die wesentlichen Analysenergebnisse. Die vollst ä ndigen Laborpr ü fberichte sind Anlage 7 zu entnehmen.
Tabelle 1: Ü bersicht der Materialproben im WC-Kern und Pausenverkauf (Auszug aus den Laborberichten) “
Probe Bauteil / Material Asbest PAK weitere
UG/MP8 Linoleum grau nicht nachgewiesen
EG/MP3 Parkettst ä bchen braun PCP
<0,5 mg/kg
Lindan
<0,005 mg/kg
EG/MP4 Parkettkleber beige nicht nachgewiesen
KB1/2 Dichtungsbahn verklebt Chrysotil PAK
etwa 1 - 5 % 15,1 mg/kg
KB1/4 Ö lpapier braun PAK
8,3 mg/kg
KB1/6 Dichtungsbahn aluk. + nicht nachgewiesen PAK
Vergussmasse 4,9 mg/kg
OG2/MP14 Flanschdichtung wei ß Chrysotil
etwa 1 - 5 %
030_KB1-1 Abdichtungsbahn oben Chrysotil PAK
031_KB1-2 sehr geringe Spuren <6,5 mg/kg
035B_KB1-3 (< 0,1 %) und Spuren (0,1 - 1
%) festgestellt
030_KB1-3 Vergussmasse Chrysotil PAK
sehr geringe Spuren 1,8 mg/kg
(< 0,1 %) festgestellt
MP KB1+KB2 Polystyrol HBCD
031_KB1-1+ <100 mg/kg
030_KB1-3+
035B_KB1-4
031_KB1-1 Abdichtungsbahn unten nicht nachgewiesen PAK
031_KB1-2 <3,0 mg/kg
030_KB1-3
035B_KB1-4
035B_KB1-4 Bodenkleber nicht nachgewiesen
(unter Linoleum)
033_M ö rtel_ Wandm ö rtel nicht nachgewiesen
Wand-vorne
033_M ö rtel_
Wand-hinten
033_Pappe_AZ-Rohr
033_Pappe_PVC-Rohr
Pappen Rohre
Chrysotil
Spuren (0,1 - 1 %) festgestellt
PAK
<3,5 mg/kg
Die in Tabelle 1 aufgef ü
hrten Bauteile und
Materialien sind in der
Fotodokumentation (Anlage 6)
beispielhaft dargestellt.
Die Angaben beruhen auf den
Ergebnissen der Geb ä
udeschadstofferkundungen. Ein
Anspruch auf Vollst ä
ndigkeit besteht nicht.
Treten w ä hrend der
Abbrucharbeiten weitere
schadstoffverd ä chtige
Baumaterialien auf, sind die
Arbeiten zu unterbrechen und
die Fachbauleitung ist zur
Beurteilung hinzuzuziehen.
Hinweis: Bei den
Abbrucharbeiten ist darauf zu
achten, dass verbleibende
Leitungen und Installationen
nicht besch ä digt werden.
Der AN wird bauseits zu
Beginn der Ma ß nahme in die
vorhandenen Sparten
eingewiesen.
Beschreibung Bauabl ä ufe
Bauseitige Vorab-Leistungen
Der Pausenverkauf wird
freiger ä umt.
Die abh ä ngten Decken in den
WC-R ä umen werden in den
Pfingstferien 2026 demontiert.
Elektroinstallationen
(Beleuchtung,
Sicherheitsbeleuchtung,
Brandmelder, Lichtschalter,
Steckdosen, Gebl ä se-H ä
ndetrockner etc.) werden
demontiert. Die R ä
umlichkeiten werden wieder
mit einer Beleuchtung
ausgestattet. Eigene
Baubeleuchtung nach Bedarf
ist vom AN zu stellen.
Die L ü ftungs- und Sanit ä
ranlage sowie die
Elektroanlage wird bauseits
von den entsprechenden
Fachfirmen vor Beginn der
Abbrucharbeiten
freigeschalten.
Anschlusspunkte f ü r
Baustrom (32 A) sowie Bau-
und Abwasser werden bauseits
ebenfalls von den
entsprechenden Fachfirmen
vorger ü stet. S ä mtlicher
Aufwand f ü r Zuleitungen ist
in die BE einzukalkulieren
(Abstimmung mit dem AG und
der Fachbauleitung bei
Ortseinweisung).
Schutzma ß nahmen Die
Nadelfilzb ö den vom
Nordeingang zum WC-Kern sind
mit einer Schutzabdeckung (z.
B. rutschfestes Abdeckvlies)
zu versehen.
T ü r- und Wand ö ffnungen
sind f ü r den Zeitraum der
Abbrucharbeiten zum Schutz
des ü brigen Schulgeb ä udes
staubdicht zu verschlie ß en
(z. B. mit Folienabklebungen
oder mit Folien auf
Unterkonstruktion).
F ü r die Arbeiten mit
quarzhaltigem Staub
(Wandabbruch,
Estrichschnitte) ist zus ä
tzlich eine Absauganlage mit
Abluftf ü hrung zu betreiben
(siehe Kapitel 9.5).
Dar ü ber hinaus sind f ü r
die Schadstoffentfernung
besondere Schutzma ß nahmen
zu treffen (T ä tigkeiten mit
Gefahrstoffen im Bereich
mittleren bis hohen Risikos,
siehe Kapitel 9.6).
Die Schutzma ß nahmen sind
vor Beginn der Arbeiten mit
der Fachbauleitung
abzustimmen.
Grunds ä tzliche
Anforderungen an
Abbrucharbeiten Die
Abbrucharbeiten im WC-Kern
sind so zu gestalten, dass m
ö glichst geringe
Staubemissionen entstehen.
Dies ist durch den Einsatz
weitestgehend staubarmer
Arbeitsverfahren und -ger ä
te nach Stand der Technik zu
gew ä hrleisten.
Gegebenenfalls ist eine
direkte Absaugung an den
Ausbaustellen mit bauartgepr
ü ften Saugger ä ten durchzuf
ü hren und/oder eine
Staubbildung durch Benetzung
mit Wasser zu unterdr ü cken.
Maschinen und Ger ä te
einschlie ß lich technischer
Schutzeinrichtungen m ü ssen
in funktionsf ä higem Zustand
gehalten werden. Insbesondere
m ü ssen Einrichtungen zum
Erfassen und Niederschlagen
des Staubes gem äß
Herstellerangaben regelm äß
ig gepr ü ft und
instandgehalten werden, so
dass ihre Wirksamkeit
erhalten bleibt.
Generell ist die Ausbreitung
von St ä uben auf andere
Arbeitsbereiche und
unbelastete Schulbereiche zu
verhindern.
Diese grunds ä tzlichen
Anforderungen gelten f ü r
alle nachfolgenden
Abbrucharbeiten (Kapitel 9.4,
9.5 und 9.6).
Abbrucharbeiten - T ä
tigkeiten ohne Gefahrstoffe
Die Abbrucharbeiten
der Einrichtungs- und Sanit ä
robjekte der Gipskartondecke
im Pausenverkauf (Fl ä che
ca. 14 m ² ) der
Gipskartonwand im
Pausenverkauf (Fl ä che ca. 7
m ² ) des Linoleumbelags im
Pausenverkauf (Fl ä che ca.
14 m ² ) ein Teilbereich des
St ä bchenparketts in den
Theaterrequisiten (Fl ä che
ca. 8 m ² ) sowie der Innent
ü ren (15 St ü ck) k ö nnen
ohne besondere Anforderungen
an den Arbeitsschutz
geleistet werden.
Die schadstofffreien Bauteile
der L ü ftungsanlage (z. B.
Tellerventile,
Spirofalzrohre, L ü
ftungsgitter) k ö nnen vor
Einrichtung des
Schwarzbereichs demontiert
werden. Die Demontage der
Luftkan ä le mit
asbesthaltigen
Flanschdichtungen erfolgt im
Rahmen der T ä tigkeiten mit
Gefahrstoffen (siehe Kapitel
9.6).
Abbrucharbeiten - T ä
tigkeiten mit quarzhaltigem
Staub, TRGS 559 F ü r die
Abbrucharbeiten an den
gefliesten Zwischenw ä nden
(Fl ä che ca. 290 m ² ),
Vorsatzw ä nden (Fl ä che ca.
12 m ² ) und das Herstellen
von Estrichschnitten (ca. 8
lfm) sind besondere Schutzma
ß nahmen gem äß TRGS 559 zu
treffen.
Hinweis: Bei den
Abbrucharbeiten ist darauf zu
achten, dass verbleibende
Leitungen und Installationen
nicht besch ä digt werden.
Der AN wird bauseits zu
Beginn der Ma ß nahme in die
vorhandenen Sparten
eingewiesen.
Die Arbeitsverfahren sind so
auszuw ä hlen und auszuf ü
hren, dass m ö glichst wenig
Staub freigesetzt wird (z. B.
staubarme Werkzeuge mit
integrierter Absaugung,
leichtes Anfeuchten des
Materials). Zus ä tzlich ist
eine Absaugung mit
H-Filterung zu betreiben, um
eine Ausbreitung des Staubes
auf unbelastete Schulbereiche
zu vermeiden.
Der Zugang w ä hrend der
Abbrucharbeiten erfolgt ü ber
die T ü r zum Pausenverkauf.
Der Arbeitsbereich ist
folgenderma ß en einzurichten:
Staubdichte Abschottung der T
ü r ö ffnung (Breite ca.
1,135 m / H ö he ca. 2,25 m)
zum Pausenverkauf (z. B. mit
Staubschutzwand bestehend aus
PE-Folie auf
Holzkonstruktion)
Staubdichter Anschluss einer
Ein-Kammer-Schleuse (f ü r
Personen und Material, z. B.
Folienkammer mit Rei ß
verschluss-T ü r) an die
Abschottung Technische L ü
ftung mit Abluftf ü hrung
nach au ß en und H-Filterung
(Staubklasse H nach DIN EN
60335-2-69) zur Vermeidung
von Staubausbreitung
Kennzeichnen des
Arbeitsbereiches durch
geeignete Sicherheitszeichen,
insbesondere mit den Zeichen
„ Zutritt f ü r Unbefugte
verboten “, "Rauchen
verboten" und "Essen und
Trinken verboten" Arbeitst ä
gliche sorgf ä ltige
Reinigung der Schleuse
(Feuchtreinigung oder
Absaugung mit H-Sauger) Der
eingerichtete Arbeitsbereich
wird vor Beginn der
Abbrucharbeiten von der
Fachbauleitung abgenommen.
W ä hrend der Abbrucharbeiten
sind pers ö nliche Schutzma ß
nahmen gem äß TRGS 559
umzusetzen. Hierzu geh ö rt
insbesondere das Tragen von
Atemschutz (mind. P2-Filter)
sowie – entsprechend der Gef
ä hrdungsbeurteilung des AN –
erforderlichenfalls
Schutzbrille, geeignete
Schutzkleidung und
Schutzhandschuhe.
Abbrucharbeiten - T ä
tigkeiten mit Gefahrstoffen
im Bereich mittleren und
hohen Risikos (Asbest und „
alte “ Mineralwollen, TRGS
519 / TRGS 521) Einrichten
des Arbeitsbereichs
(Schwarzbereich) f ü r die
Schadstoffentfernung Im Zuge
der Abbrucharbeiten sind
umfangreiche T ä tigkeiten
mit Asbestprodukten (schwach
gebunden: Abdichtungsbahnen
mit Vergussmassen in den Fu ß
b ö den, Flanschdichtungen an
Luftkan ä len / fest
gebunden: Bitumenpappen an
Rohrleitungen / Asbestzement:
Regenwasserleitungen) und
"alten" Mineralwolle-D ä
mmstoffen (Rohrleitungen und
Luftkan ä le) zu leisten.
Die Abbrucharbeiten sind Der
WC-Kern ist nach dem Abbruch
der nicht tragenden Zwischenw
ä nde deshalb im Sinne einer
"umfangreichen Ma ß nahme"
(Sanierung mit Abschottungen,
Unterdruckhaltung und
Mehrkammerschleusen) gem äß
TRGS 519, Abschnitt 14
einzurichten. Alle WC-R ä ume
und der Pausenverkauf k ö
nnen zu einem Schwarzbereich
(Fl ä che ca. 150 m ², Raumh
ö he ca. 3,50 m)
zusammengefasst werden. Der
Zugang erfolgt ü ber die T ü
r zum Pausenverkauf.
Gefordert werden:
M ö glichst kleinr ä umige,
staubdichte und standsichere
Abschottung des
Arbeitsbereichs
(Schwarzbereich) gem äß TRGS
519, Abschnitt 14.2 (z. B.
mit Staubschutzwand bestehend
aus PE-Folie auf
Holzkonstruktion)
Verbleibende Leitungen und
Installationen sind zum
Schutz staubdicht zu
verpacken (z. B. mit
Folienabklebungen)
Staubdichter Anschluss einer
Vier-Kammer-Personenschleuse
gem äß TRGS 519, Abschnitt
14.2 und einer
Zwei-Kammer-Materialschleuse
gem äß TRGS 519, Abschnitt
14.3 an die Abschottung
Installation und Betrieb von
ausreichend dimensionierten
raumlufttechnischen Anlagen
(Unterdruckhaltung) gem äß
TRGS 519, Abschnitt 14.1
Einrichtung einer
Sprechverbindung vom
Arbeitsbereich
(Schwarzbereich) nach au ß en
Kennzeichnung des
Arbeitsbereiches durch
Verbotszeichen gem äß TRGS
519, Anlage 2a und Sichern
gegen unbefugtes Betreten
Kennzeichnen des
Arbeitsbereiches durch
geeignete Sicherheitszeichen,
insbesondere mit den Zeichen
"Rauchen verboten" und "Essen
und Trinken verboten"
Arbeitst ä gige sorgf ä ltige
Reinigung der Personen- und
Materialschleuse
(Feuchtreinigung oder
Absaugung mit baumustergepr ü
ftem Industriestaubsauger
nach Anlage 7.1 der TRGS 519)
Die Abluft der
Unterdruckhaltung ist ü ber
die 2-fl ü glige Zugangst ü r
am Nordeingang ins Freie zu f
ü hren. Die T ü r ö ffnung
ist mit OSB-Platten
wetterfest zu verschlie ß en
und mit einer Leitungsdurchf
ü hrung zu versehen.
Der Zugang zum Arbeitsbereich
WC-Kern ist strikt von den
benachbarten R ä umlichkeiten
zu trennen.
Der eingerichtete
Arbeitsbereich wird vor
Beginn der
Schadstoffentfernung von der
Fachbauleitung abgenommen.
Ausbau von Abdichtungsbahnen
mit Vergussmassen (Asbest,
schwach gebunden) im Fu ß
boden F ü r das Entfernen der
Abdichtungsbahn mit
Vergussmasse (eingestuft
unter dem Gesichtspunkt
vorhandener schwach
gebundener Asbestfasern) im
Fu ß bodenaufbau gelten die
"besonderen Regelungen f ü r
Abbruch-Arbeiten an schwach
gebundenen Asbestprodukten"
gem äß Abschnitt 14 der TRGS
519.
Folgende Arbeitsschritte sind
auszuf ü hren:
Arbeitsbereich einrichten und
betreiben (siehe Kapitel
9.6.1) Tragen von pers ö
nlicher Schutzausr ü stung
(Atemschutz mind. P2-Filter,
Schutzbrille,
Einwegschutzanzug Kat. III
Typ 5-6, Sicherheitsschuhe
mit Ü berziehschuhen,
Schutzhandschuhe)
Vorsichtiger Abbruch von
Steinzeugfliesen und oberer
Estrichlage Vollst ä ndiger
Ausbau der Abdichtungsbahn
Vollst ä ndiges Abfr ä sen
oder Abschleifen der
Vergussmassen (z. B. mit Fr ä
s- oder Schleifmaschine mit
Absaugung) vom unterlagernden
Estrich Ausgebaute
Abdichtungsbahnen und
Vergussmassen (mit
Abtragsmaterial) unmittelbar
am Ausbauort staubdicht in
geeignete Beh ä ltnisse f ü r
die Entsorgung verpacken, Fr
ä s- oder Schleifgut vorher
verfestigen; Verpackung
kennzeichnen, Ausschleusen
der verpackten Abf ä lle zum
Bereitstellungslager Sorgf ä
ltige Reinigung der
Estrichoberfl ä che mit
baumustergepr ü ftem
Industriestaubsauger der TRGS
519, Anlage 7.1 Abbruch
unterlagernder Estrich,
Polystyrol und weiterer
Abdichtungsbahn (nicht
asbesthaltig) Sichtkontrolle
und Freigabe des
Arbeitsbereiches durch die
Fachbauleitung Freimessungen
nach VDI 3492 im Auftrag des
AN Aufhebung der Schutzma ß
nahmen (Entfernen der
Abschottungen, Abbau der
Schleuse und
Unterdruckhaltung, etc.)
Demontage von Bitumenpappen
(Asbest, fest gebunden) als
Rohrummantelungen Die
Schmutz- und
Regenwasserleitungen sind
teilweise mit schwarzen
Bitumenpappen (Asbest, fest
gebunden) ummantelt. Dahinter
folgt Wellpappe und D ä
mmstoff aus "alter"
Mineralwolle (KMF).
Die Demontage der
Bitumenpappen ist in
Anlehnung an die "besonderen
Regelungen f ü r
Abbruch-Arbeiten an
Asbestzementprodukten" gem äß
Abschnitt 16.3 "Arbeiten in
Innenr ä umen" der TRGS 519
auszuf ü hren. Dabei ist auf
staubfreie Arbeitsmethoden
besonders zu achten.
Folgende Arbeitsschritte sind
auszuf ü hren:
Arbeitsbereich einrichten und
betreiben (siehe Kapitel
9.6.1) Tragen von pers ö
nlicher Schutzausr ü stung
(Atemschutz mind. P2-Filter,
Schutzbrille,
Einwegschutzanzug Kat. III
Typ 5-6, Sicherheitsschuhe
mit Ü berziehschuhen,
Schutzhandschuhe)
Bitumenpappen abschnittsweise
befeuchten (z. B. mit Spr ü
hger ä t) und vorsichtig mit
Messer durchtrennen
Blechschellen durchtrennen
und entfernen Bitumenpappen
abschnittweise m ö glichst
zerst ö rungsfrei abnehmen;
feucht halten Ausgebaute
Bitumenpappen unmittelbar am
Ausbauort staubdicht in
geeignete Beh ä ltnisse f ü r
die Entsorgung verpacken;
Verpackung kennzeichnen;
Ausschleusen der verpackten
Abf ä lle zum
Bereitstellungslager
Demontage der D ä
mmstoff-Ummantelungen aus
"alten" Mineralwollen, wie
unter Kapitel 9.6.4
beschrieben Sichtkontrolle
und Freigabe des
Arbeitsbereiches durch die
Fachbauleitung Demontage von
D ä mmstoffen aus "alter"
Mineralwolle (KMF) an
Rohrleitungen Die technischen
Schutzma ß nahmen f ü r den
Ausbau der D ä
mmstoff-Ummantelungen aus
"alten" Mineralwollen (mit
Wellpappe) sind entsprechend
der Expositionskategorie 3
der TRGS 521 zu w ä hlen, da
es sich im vorliegenden Fall
um k ü nstliche Mineralfasern
im Sinne von Anhang II Nr. 5
der Gefahrstoffverordnung
handelt.
Folgende Arbeitsschritte sind
auszuf ü hren:
Arbeitsbereich einrichten und
betreiben (siehe Kapitel
9.6.1) Im Arbeitsbereich ist
pers ö nliche Schutzausr ü
stung (Atemschutz mind.
P2-Filter, Schutzbrille,
Einwegschutzanzug Kat. III
Typ 5-6, Sicherheitsschuhe
mit Ü berziehschuhen,
Schutzhandschuhe) zu tragen
Zerst ö rungsfreie Demontage
der D ä
mmstoff-Ummantelungen, so
dass m ö glichst wenig
Faserstaub freigesetzt wird
Ausgebautes Material darf
nicht geworfen werden Das
Aufwirbeln von Staub ist zu
vermeiden Ausgebautes
Material ist direkt am
Entstehungsort staubdicht in
geeignete Beh ä ltnisse f ü r
die Entsorgung zu verpacken;
Verpackung kennzeichnen;
Ausschleusen der verpackten
Abf ä lle zum
Bereitstellungslager Kann das
Freiwerden von Faserst ä uben
nicht verhindert werden, m ü
ssen sie an der Austritts-
oder Entstehungsstelle durch
l ü ftungstechnische Ma ß
nahmen (z. B. mit
Industriestaubsauger mind.
Staubklasse M) vollst ä ndig
erfasst und entsorgt werden,
soweit dies technisch m ö
glich ist Arbeitsbereiche m ü
ssen regelm äß ig gereinigt
werden (Industriestaubsauger
mind. Staubklasse M oder
Feuchtreinigung) Demontage
von Rohrleitungen
(Asbestzement) F ü r die
Demontage der
Regenwasserleitungen gelten
die "besonderen Regelungen f
ü r Abbruch-Arbeiten an
Asbestzementprodukten" gem äß
Abschnitt 16.3 "Arbeiten in
Innenr ä umen" der TRGS 519.
Dabei ist auf bruch- und
staubfreie Arbeitsmethoden
besonders zu achten.
Folgende Arbeitsschritte sind
auszuf ü hren:
Arbeitsbereich einrichten und
betreiben (siehe Kapitel
9.6.1) Tragen von pers ö
nlicher Schutzausr ü stung
(Atemschutz mind. P2-Filter,
Schutzbrille,
Einwegschutzanzug Kat. III
Typ 5-6, Sicherheitsschuhe
mit Ü berziehschuhen,
Schutzhandschuhe)
Asbestzementrohre m ö glichst
von Hand zerst ö rungsfrei
aus den Steckverbindungen
ziehen und ausbauen. Muss die
Rohrleitung getrennt werden,
sind langsam laufende Rohrs ä
gen unter dauernder Benetzung
und Absaugung des S ä
geschlamms zu verwenden. Die
Schnittstellen sind mit
Staubbindemittel zu
behandeln. Rohrst ü cke ohne
mechanische Beanspruchung und
ohne Freisetzung von Fasern
nach unten transportieren;
nicht werfen Ausgebaute
Rohrst ü cke feucht halten
und staubdicht in geeignete
Beh ä ltnisse f ü r die
Entsorgung verpacken;
Verpackung kennzeichnen;
Ausschleusen der verpackten
Abf ä lle zum
Bereitstellungslager
Ausbaubereich sowie alle
Arbeitsger ä te und -hilfen
sorgf ä ltig reinigen (z. B.
Absaugen mit baumustergepr ü
ften Staubsaugern der TRGS
519, Anlage 7) Sichtkontrolle
und Freigabe des
Arbeitsbereiches durch die
Fachbauleitung Herstellung
von provisorischen Regenentw
ä sserungen Hinweis: Die
provisorische Regenentw ä
sserung ist so zu erstellen,
dass die Zeit zwischen
Demontage, Freimessung und
der unverz ü glich anschlie ß
enden Neumontage durch eine
Fachfirma ü berbr ü ckt wird.
Demontage von
Flanschdichtungen (Asbest,
schwach gebunden) an Luftkan
ä len Die Flanschdichtungen
sind in Luftkan ä len
verbaut. Der Arbeitsbereich
ist bereits im Sinne einer
umfangreichen Ma ß nahme gem
äß TRGS 519, Abschnitt 14
eingerichtet. In diesem Fall
bietet es sich an das
zugelassene "Emissionsarme
Verfahren" AT 1 direkt vor
Ort anzuwenden. Die
detaillierte
Verfahrensbeschreibung findet
sich in der DGUV Information
202-012.
Nachfolgend sind die
wichtigsten Arbeitsschritte
aufgef ü hrt:
Arbeitsbereich abgrenzen
Ausbreiten einer Auffangfolie
oder Anbringen eines
Auffangbeh ä lters Verwendung
von Atemschutz (P2-Filter)
und eines baumustergepr ü
ften Industriestaubsaugers
gem äß TRGS 519, Anlage 7.1
Flanschpaare dichtungsseitig
mit Penetriermittel (z. B.
Rostl ö ser, Kriech ö l)
benetzen und einwirken lassen
Flanschschrauben lockern;
Dichtungsr ä nder mit
Penetriermittel benetzen und
einwirken lassen L ö sen und
Ziehen der Flanschschrauben,
dabei Absaugen L ö sen bzw.
Abheben der
Flanschverbindung, dabei
Absaugen Intensives Benetzen
der freiliegenden Dichtung
Dichtung abnehmen Bei
festsitzender bzw. zerst ö
rter Dichtung: Abschaben der
Dichtung mit Spachtel oder
Schaber; Dichtung dabei
intensiv benetzen. Kleinere,
lose Dichtungsreste absaugen
Staubdichtes Verpacken der
asbesthaltigen Dichtung bzw.
der Dichtungsreste in
geeignetem Beh ä lter
Reinigen bzw. Verpacken der
Arbeitsmittel sowie der
Verbrauchsmaterialien in
geeigneten Beh ä lter
Optische Kontrolle, ggf.
Reinigen des Arbeitsbereiches
mit Reinigungst ü chern oder
feuchtem Lappen bzw. mit
Staubsauger, Saugd ü se
danach dicht abkleben
Arbeitsbereich freigeben Beh
ä ltnisse f ü r die
Entsorgung kennzeichnen und
im Arbeitsbereich
zwischenlagern, verpacken und
reinigen; Ausschleusen erst
nach erfolgreicher
Freimessung Arbeits- und
Gesundheitsschutz Grunds ä
tzlich gilt f ü r den
Arbeitsschutz:
Die einschl ä gigen
Vorschriften und Richtlinien
zum Arbeitsschutz sind zu
beachten. Der AN hat die zum
Schutz des menschlichen
Lebens, der menschlichen
Gesundheit und der Umwelt
erforderlichen Ma ß nahmen
nach den allgemeinen und
besonderen Vorschriften der
Gefahrstoffverordnung
einschlie ß lich ihrer Anh ä
nge und den f ü r ihn
geltenden Arbeitsschutz- und
Unfallverh ü
tungsvorschriften zu treffen.
Im Ü brigen sind die
allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen,
arbeitsmedizinischen und
hygienischen Regeln sowie die
sonstigen gesicherten
arbeitswissenschaftlichen
Erkenntnisse zu beachten. Ma
ß nahmen zur Abwehr
unmittelbarer Gefahren sind
unverz ü glich zu treffen.
F ü r den Ausbau der
ermittelten
schadstoffhaltigen
Baumaterialien gelten erh ö
hte Anforderungen an den
Arbeitsschutz. Da der AN
umfangreiche Arbeiten mit
krebserregenden Fasern ausf ü
hren muss, hat er die
erforderliche Sachkunde gem
äß TRGS 519 nachzuweisen.
Gef ä hrdungen der
Bauarbeiter durch
schadstoffbelastetes
Abbruchmaterial sind durch
technische und
organisatorische Schutzma ß
nahmen sowie pers ö nliche
Schutzausr ü stungen
auszuschlie ß en. Aller
diesbez ü gliche Aufwand ist
in die betreffenden
Einzelpositionen
einzukalkulieren und wird
nicht gesondert verg ü tet.
Hinsichtlich des
Arbeitsschutzes sind bei der
Ma ß nahme mindestens
folgende Vorschriften zu
beachten:
ArbMedVV (Verordnung zur
arbeitsmedizinischen
Vorsorge) TRGS 519
(Technische Regeln f ü r
Gefahrstoffe - "Asbest:
Abbruch-, Sanierungs- oder
Instandhaltungsarbeiten")
TRGS 521 (Technische Regeln f
ü r Gefahrstoffe - "Abbruch-,
Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten mit
alter Mineralwolle “ ) TRGS
555 (Technische Regeln f ü r
Gefahrstoffe -
"Betriebsanweisung und
Information der Besch ä
ftigten “ ) TRGS 559
(Technische Regeln f ü r
Gefahrstoffe - "Quarzhaltiger
Staub") ASR A2.1 (Technische
Regeln f ü r Arbeitsst ä tten
- "Schutz vor Absturz und
herabfallenden Gegenst ä
nden, Betreten von
Gefahrenbereichen") DGUV
Vorschrift 38 (bisher BGV C22
- Vorschrift der Deutschen
Gesetzlichen
Unfallversicherung –
"Bauarbeiten “ ) Der
Schwarzbereich ist durch
geeignete Warn- und
Hinweisschilder zu
kennzeichnen.
Besch ä ftigungsverbote f ü r
Jugendliche oder werdende und
stillende M ü tter sind
einzuhalten.
Die Zahl der Arbeitnehmer,
die im kontaminierten Bereich
t ä tig werden sollen, ist
auf ein Minimum zu beschr ä
nken.
Das Verbot der Alleinarbeit
im kontaminierten Bereich ist
unbedingt einzuhalten.
Die T ä tigkeiten mit
Asbestprodukten sind sp ä
testens 7 Tage vor Beginn der
zust ä ndigen Beh ö rde
(Gewerbeaufsichtsamt)
schriftlich mitzuteilen (
Anzeigepflicht nach TRGS 519
). Es sind t ä
tigkeitsbezogene Gef ä
hrdungsbeurteilungen mit
Arbeitspl ä nen zu erstellen,
die alle Ma ß nahmen zum
Bauablauf und zur Baudurchf ü
hrung pr ä zisieren. Dem AG
sind Kopien der
Anzeigeformulare und
Arbeitspl ä ne vorzulegen.
Vom AN ist eine arbeits- und
stoffbezogene
Betriebsanweisung zu
erstellen und an geeigneter
Stelle auf der Baustelle
auszuh ä ngen. Anhand der
Betriebsanweisung hat der AN
vor Beginn der Arbeiten die
Besch ä ftigten ü ber die
Gefahren und notwendigen
Schutzma ß nahmen zu
unterweisen.
Arbeiten im Schwarzbereich d
ü rfen nur unter zus ä
tzlicher Verwendung von
Schutzkleidung in Form von
atmungsaktiven,
partikeldichten Ein- oder
Mehrweg-Schutzanz ü gen (Kat.
III Typ 5-6) sowie von
Halbmasken mit mindestens
P2-Filter oder Masken mit
Gebl ä se und mindestens
Partikelfilter TMP1 durchgef
ü hrt werden.
Die pers ö nliche Schutzausr
ü stung ist in ausreichendem
Umfang auf der Baustelle
vorzuhalten. Der AN hat daf ü
r zu sorgen, dass die zur
Verf ü gung gestellten pers ö
nlichen Schutzausr ü stungen
getragen werden. Zudem ist er
f ü r die ordnungsgem äß e
Dekontamination (Reinigung),
ggf. Wartung und Entsorgung
von benutzten und
kontaminierten pers ö nlichen
Schutzausr ü stungen
verantwortlich.
Die Arbeiten m ü ssen von
einem fachlich geeigneten
Vorgesetzten geleitet werden,
der Erfahrungen im Umgang mit
krebserregenden Fasern sowie
die notwendigen Kenntnisse
zur arbeitssicheren Durchf ü
hrung der T ä tigkeiten hat (
Aufsichtsf ü hrende Person
mit Sachkunde nach TRGS 519
Anlage 3). Der Vorgesetzte
muss gegen ü ber Arbeitern
und ggf. Mitarbeitern eines
Nachunternehmers
weisungsbefugt und der
deutschen Sprache m ä chtig
sein.
Die T ä tigkeiten mit
Gefahrstoffen im Bereich
hohen Risikos d ü rfen nur
von einem Fachbetrieb, der
die erforderliche beh ö
rdliche Zulassung nach § 11a
Abs. 3 i. V. m. Anhang I Nr.
3.4 GefStoffV besitzt, ausgef
ü hrt werden (Nachweis der
Firmenzulassung erforderlich).
Die erforderlichen
Freigabemessungen nach VDI
3492 sind ausdr ü cklich im
Auftrag des AN vorzunehmen.
Dazu wird der AN
aufgefordert, ein Institut zu
benennen, das die ordnungsgem
äß e Durchf ü hrung der
Messungen gew ä hrleisten
kann. Die Messungen sind
rechtzeitig zu koordinieren
und zu veranlassen.
Abfalltrennung und Entsorgung
Beim Abbruch ist darauf zu
achten, dass alle
verwertbaren Bau- und
Abbruchabf ä lle gem äß § 7
Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG) und gem äß § 8
Gewerbeabfallverordnung
(GewAbfV) sortenrein getrennt
– soweit dies technisch m ö
glich und wirtschaftlich
zumutbar ist – und geeigneten
Verwertungsanlagen zugef ü
hrt werden.
Die asbesthaltigen Abf ä lle
("gef ä hrliche Abf ä lle")
aus der Schadstoffentfernung
sind andienpflichtig und auf
der Reststoffdeponie
Jedenhofen, Landkreis Dachau,
zu entsorgen. F ü r die
Anlieferung sind
gekennzeichnete Big Bags zu
verwenden. Die AVV-Nummer
lautet 17 06 05*
("Asbesthaltige Baustoffe").
Abf ä lle aus "alter
Mineralwolle" ("gef ä hrliche
Abf ä lle") sind ebenfalls
auf der Reststoffdeponie
Jedenhofen, Landkreis Dachau,
zu entsorgen. Dazu sind sie
in rei ß feste, staubdichte
und gekennzeichnete „ KMF-S ä
cke “ zu verpacken. Die
AVV-Nummer lautet 17 06 03*
("Anderes D ä mmmaterial, das
aus gef ä hrlichen Stoffen
besteht oder solche Stoffe
enth ä lt").
Verunreinigte PE-Folien,
Atemschutzmasken, Schutzanz ü
ge, Filter etc. k ö nnen in
Kunststoffs ä cken verpackt
angeliefert werden
(AVV-Nummer 15 02 02*
"Aufsaug- und
Filtermaterialien, Wischt ü
cher und Schutzkleidung, die
durch gef ä hrliche Stoffe
verunreinigt sind").
S ä mtliche Bauabf ä lle sind
bis zum Abtransport so zu
sichern, dass eine Verwehung
der Abf ä lle und der Zutritt
von Oberfl ä
chen-/Niederschlagswasser
ausgeschlossen werden. Alle
Aufwendungen hierf ü r sind
in die Entsorgungskosten
einzukalkulieren.
Die Deklarationsanalytik von
mineralischen Bauabf ä llen
(z. B. Estrich, Mauerwerk) –
falls erforderlich - und die
Zuordnung zu
Entsorgungschargen erfolgt
baubegleitend durch die
Fachbauleitung. F ü r die
Deklarationsanalytik ist ein
Zeitbedarf von 5 Werktagen ab
dem Tag der Probenahme
einzukalkulieren.
In die Einheitspreise sind au
ß erdem die Aufwendungen f ü
r die Bereitstellung von
Sammelbeh ä ltern und
Verbrauchsmaterial, das
vorschriftsm äß ige
Kennzeichnen von Abf ä llen,
den Transport zur
Entsorgungsstelle, Kosten
einer ggf. notwendigen
Zwischenlagerung der Bauabf ä
lle auf der Baustelle, die
Wiederaufnahme von Abf ä llen
an Zwischenlagern,
Wiegekosten (anerkannt wird
nur eine geeichte, ö
ffentliche Waage),
Aufwendungen f ü r die
Erlangung von Genehmigungen,
f ü r das F ü hren des
elektronischen
Abfallnachweisverfahrens, f ü
r Nachweise, Begleitscheine,
Kippkosten, evtl.
Beseitigungskosten etc.
einzukalkulieren.
F ü r das Einsammeln und Bef
ö rdern von "gef ä hrlichen
Abf ä llen" ist gem äß § 54
Abs. 1 KrWG eine Erlaubnis
erforderlich (ist dem Angebot
beizulegen). Der Transport
der Abf ä lle hat
verkehrssicher zu erfolgen.
Es ist ein zertifizierter
Entsorgungsfachbetrieb nach §
56 KrWG zu beauftragen (mit
dem Angebot zu benennen).
Die Entsorgung der "gef ä
hrlichen Abf ä lle" erfolgt
im elektronischen
Abfallnachweisverfahren
(EANV).
Alle ausgeschriebenen
Leistungen sind einschlie ß
lich aller Nebenkosten - wie
in den Positionen beschrieben
- anzubieten. Die Verg ü tung
erfolgt nach der jeweils
angegebenen Einheit (z. B.
lfm, m ², St, t, etc.) und
nur bei Vorlage der Liefer-,
Begleit-, Ü bernahme- bzw.
Wiegescheine der
Entsorgerfirma.
Sp ä testens mit Vorlage der
Schlussrechnung hat der AN
einen schriftlichen Nachweis
ü ber alle abgefahrenen Abf ä
lle und deren Verbleib zu
erbringen (Abfallbilanz). Die
Vorgaben zur Anwendung des
elektronischen
Abfallnachweisverfahrens f ü
r "gef ä hrliche Abf ä lle"
sind zu beachten.
Ortseinsicht Die ö rtlichen
Verh ä ltnisse im WC-Kern
einschl. Pausenverkauf sind
in einer Fotodokumentation
(Anlage 6) dargestellt.
Der Bieter sollte sich vor
Abgabe eines Angebots im
Rahmen eines Ortstermins ü
ber die ö rtlichen Verh ä
ltnisse und den Umfang der
Arbeiten informieren. Sp ä
tere Einw ä nde wegen
unbekannter Erschwernisse
(aus Unkenntnis der Ö
rtlichkeit) werden nicht
anerkannt.
Anlagen zur Ausschreibung
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: BE-Plan
Anlage 3: Bestandsplan
WC-Kern mit Angaben Abbruch
Anlage 4: Bestandsplan
WC-Kern mit Angaben HLS
Anlage 5: Bohrprofil Fu ß
bodenaufbau WC-Kern
Anlage 6: Fotodokumentation
Anlage 7: Laborpr ü fberichte
(teilweise redigiert)
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
01 Baustelleneinrichtung und baubegleitende Arbeiten
01
Baustelleneinrichtung und baubegleitende Arbeiten
01.03 Anzeige, Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan, Betriebsanweisung Anzeige nach TRGS 519 bei der zust ä ndigen Beh ö rde (Gewerbeaufsichtsamt) mindestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten zur Schadstoffentfernung einschlie ß lich Erstellen einer Gef ä hrdungsbeurteilung mit Arbeitsplan sowie Betriebsanweisung.
Ü bergabe von Anzeigeformular und Arbeitsplan an den AG und die Fachbauleitung vor Ausf ü hrungsbeginn der Arbeiten zur Schadstoffentfernung in digitaler Form.
01.03
Anzeige, Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan, Betriebsanweisung
1,00
psch
01.04 Entsorgungsdokumentation/Abfallbilanz Schriftlicher Nachweis aller abgefahrenen Abf ä lle mit tabellarischer Angabe der Abfallarten, Abfallschl ü ssel, Abfallmengen (t, m ³, St) und Entsorgungswegen sowie aller Liefer-, Begleit-, Ü bernahme- und Wiegescheine. Die Vorgaben zur Anwendung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens f ü r „ gef ä hrliche Abf ä lle “ sind zu beachten.
Ü bergabe an die Fachbauleitung in digitaler Form.
01.04
Entsorgungsdokumentation/Abfallbilanz
1,00
psch
02 Schutzmaßnahmen und Einrichten des Arbeitsbereichs
02
Schutzmaßnahmen und Einrichten des Arbeitsbereichs
02.04 Arbeitsbereich für Tätigkeiten mit quarzhaltigem Staub (TRGS 559) einrichten vorhalten und abbauen Staubdichte Abschottungen an diversen Wand ö ffnungen und zu sch ü tzenden Leitungen und Installationen
bestehend aus PE-Folie, 1-lagig, mind.0,2 mm stark, St öß e mindestens 0,30 m ü berlappt
Verklebung der St öß e und Anschl ü sse mit schwerem Industrieklebeband
herstellen, vorhalten und nach Abschluss der Abbrucharbeiten einer Reinigung und Restfaserbindung unterziehen und beseitigen,
einschlie ß lich aller Transportkosten und Entsorgung aller Materialien.
Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren.
Abrechnung nach m ² Ansichtsfl ä che
02.04
Arbeitsbereich für Tätigkeiten mit quarzhaltigem Staub (TRGS 559) einrichten vorhalten und abbauen
1,00
psch
02.05 Arbeitsbereich für Tätigkeiten mit Asbest (TRGS 519) aufstellen, vorhalten, betreiben und abbauen Herstellen des Schwarzbereichs f ü r Arbeiten zur Schadstoffentfernung gem äß Kapitel 9.6.1 der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519, Abschnitt 14 „ Besondere Regelungen f ü r Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten “.
Der Zugang zum Schwarzbereich erfolgt ü ber die Zugangst ü r zum Pausenverkauf (siehe Anlage 2)
Ger ä tschaften f ü r Schwarzbereich anliefern, aufstellen und einrichten.
Bestandteile der Ger ä tschaften sind:
- Unterdruckhaltungsger ä t (UHG) mit Kontroll- und Aufzeichnungsger ä t, Leistung f ü r mindestens 8-fachen Luftwechsel pro Stunde, HEPA-Filter H13 oder H14
- Personenschleuse (4-Kammer-Schleuse) gem äß TRGS 519, Abschnitt 14.2
- Materialschleuse (2-Kammer-Schleuse) gem äß TRGS 519, Abschnitt 14.3
- ggf. Abwasserreinigungsanlage (falls abwasserrechtlich erforderlich)
- Industriestaubsauger nach Anlage 7.1 der TRGS 519
- Notstromaggregat
Hinsichtlich der Spezifikationen zu den genannten Ger ä tschaften sind die entsprechenden Vorgaben der TRGS 519 zu ber ü cksichtigen.
Aufstellen der Ger ä tschaften im Flur vor der Zugangst ü r zum Pausenverkauf; dort stehen Anschlusspunkte f ü r Baustrom (32 A) und Bauwasser zur Verf ü gung.
Dichtes Anschlie ß en der Schleusen an die Abschottung bzw. Zugangst ü r zum Pausenverkauf.
Die Abluftf ü hrung ist mittels stabiler Schl ä uche (z. B. Spiralschlauch) durch die n ö rdliche Zugangst ü r zum Gymnasium nach au ß en zu realisieren.
Vorhalten und Betreiben der Ger ä tschaften w ä hrend der Arbeiten zur Schadstoffentfernung.
Abbau der Ger ä tschaften nach erfolgreicher Freimessung sowie Abtransport nach Beendigung der Arbeiten einschlie ß lich Transportkosten und ordnungsgem äß e Entsorgung aller anfallenden Materialien und Betriebsmittel.
In separaten Positionen:
- Abschottungen (Verrechnung nach m ² gem äß Aufma ß ü ber Positionen 02.02 und 02.03)
- Schutzabdeckungen (Verrechnung nach m ² gem äß Aufma ß mit Position 02.01)
- Reinigungsarbeiten (Verrechnung pauschal mit Position 05.27)
02.05
Arbeitsbereich für Tätigkeiten mit Asbest (TRGS 519) aufstellen, vorhalten, betreiben und abbauen
1,00
psch
02.06 Persönliche Schutzausrüstung für Dritte vorhalten und beseitigen Pers ö nliche Schutzausr ü stung f ü r Begehungen der Bauleitung des AG sowie der Fachplaner in den Arbeitsbereichen (TRGS 519 und TRGS 559)
Bestandteile:
- Einwegschutzanzug Kat. III Typ 5-6
- Atemschutzmaske FFP2
- Ü berziehschuhe
Vorhalten, zur Verf ü gung stellen und nach jeder Begehung fachgerecht entsorgen
Abrechnung nach Nutzung pro Set
02.06
Persönliche Schutzausrüstung für Dritte vorhalten und beseitigen
20,00
St
03 Abbrucharbeiten - ohne Gefahrstoffe
03
Abbrucharbeiten - ohne Gefahrstoffe
03.01 Demontage und Entsorgung WC-Trennwände mit Metall-UK Demontage der WC-Trennw ä nde
Bestehend aus:
- Holzwerkstoffplatten, beschichtet, Dicke ca. 30 mm
- Metallunterkonstruktion und Metallst ä nder
Gesamth ö he ca. 2,00 m, Bodenfreiheit ca. 0,15 m
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.01
Demontage und Entsorgung WC-Trennwände mit Metall-UK
145,00
m²
03.02 Zulage für Demontage und Entsorgung Türen in WC-Trennwänden Zulage f ü r Demontage der T ü ren im Bereich der WC-Trennw ä nde
Ma ß e ca. 0,60 m x 2,00 m
einschlie ß lich Beschl ä ge
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.02
Zulage für Demontage und Entsorgung Türen in WC-Trennwänden
27,00
St
03.03 Demontage und Entsorgung WC-Anlage Demontage von Stand-WC-Anlage aus Sanit ä rporzellan als Stand-WC mit UP-Drucksp ü ler einschl. der Zu- und Ablaufarmaturen und Befestigungen
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.03
Demontage und Entsorgung WC-Anlage
27,00
St
03.04 Demontage und Entsorgung Urinal-Anlage wasserlos Demontage von Urinal wandh ä ngend aus Sanit ä rporzellan wasserlos einschlie ß lich der Ablaufarmaturen und Befestigungen
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.04
Demontage und Entsorgung Urinal-Anlage wasserlos
11,00
St
03.05 Demontage und Entsorgung Urinal-Anlage Demontage von Urinal wandh ä ngend aus Sanit ä rporzellan mit UP-Drucksp ü ler einschlie ß lich der Ablaufarmaturen und Befestigungen
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.05
Demontage und Entsorgung Urinal-Anlage
2,00
St
03.06 Demontage und Entsorgung Waschbecken-Anlage Demontage von Waschbecken-Anlage aus Sanit ä rporzellan (Ma ß e ca. 550 x 450 mm) mit Kaltwasser-Standventil einschlie ß lich der Zu- und Ablaufarmaturen und Befestigungen
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.06
Demontage und Entsorgung Waschbecken-Anlage
20,00
St
03.07 Demontage und Entsorgung Ausguss-Anlage Demontage von Ausguss-Anlage aus Stahl emailliert mit Kaltwasser-Wandventil einschlie ß lich der Zu- und Ablaufarmaturen und Befestigungen
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.07
Demontage und Entsorgung Ausguss-Anlage
2,00
St
03.08 Demontage und Entsorgung Warmwasserboiler 10 l Demontage von Warmwasserbereiter aus Stahl mit Kunststoffgeh ä use (Fabrikat Stiebel Eltron, Typ SN 10, Inhalt 10 l) einschlie ß lich der Zu- und Ablaufarmaturen und Befestigungen
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.08
Demontage und Entsorgung Warmwasserboiler 10 l
2,00
St
03.09 Demontage und Entsorgung Spiegel Demontage von Wandspiegeln (Ma ß e ca. 500 x 400 mm, rahmenlos) einschlie ß lich Befestigungen
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.09
Demontage und Entsorgung Spiegel
20,00
St
03.10 Demontage und Entsorgung Ablagen Demontage von Ablagen aus Sanit ä rporzellan (Ma ß e ca. 500 x 150 mm) einschlie ß lich Befestigungen
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.10
Demontage und Entsorgung Ablagen
8,00
St
03.11 Demontage und Entsorgung Seifenspender Demontage von Seifenspendern aus Kunststoff (f ü r 1.000 ml Flaschen) mit Drucktaste einschlie ß lich Befestigungen
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.11
Demontage und Entsorgung Seifenspender
14,00
St
03.12 Demontage und Entsorgung Papierrollenhalter Demontage von Papierrollenhaltern aus Stahl verchromt (f ü r 1 Gro ß rolle) einschlie ß lich Befestigungen
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.12
Demontage und Entsorgung Papierrollenhalter
27,00
St
03.13 Demontage und Entsorgung WC-Ersatzrollenhalter Demontage von WC-Ersatzrollenhaltern aus Stahl verchromt, wandmontiert einschlie ß lich Befestigungen
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.13
Demontage und Entsorgung WC-Ersatzrollenhalter
27,00
St
03.14 Entsorgung WC-Bürstengarnitur Entsorgung von WC-B ü rstengarnituren aus Kunststoff (bodenstehend)
einschlie ß lich aller Transportkosten
03.14
Entsorgung WC-Bürstengarnitur
27,00
St
03.15 Entsorgung Hygieneabfallbehälter Entsorgung von Hygieneabfallbeh ä ltern aus verzinktem Blech (rund, 15 l) mit Deckel
einschlie ß lich aller Transportkosten
03.15
Entsorgung Hygieneabfallbehälter
27,00
St
03.16 Abbruch und Entsorgung Gipskartondecke Abbruch der abgeh ä ngten Gipskartondecke, Dicke ca. 15 mm, einschlie ß lich Metallunterkonstruktion und sonstiger Befestigungsmittel
im Pausenverkauf
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.16
Abbruch und Entsorgung Gipskartondecke
14,00
m²
03.17 Abbruch und Entsorgung Gipskartonwand Abbruch der Gipskartonwand, Dicke ca. 15 mm, ca. 20 % mit neuem Fliesenbelag, einschl. Metallunterkonstruktion und sonstiger Befestigungsmittel
an Eingangst ü r Pausenverkauf
Wandma ß e ca. H 3,00 m x B 2,15 m, Gesamtdicke ca. 11,5 cm
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.17
Abbruch und Entsorgung Gipskartonwand
7,00
m²
03.18 Ausbau und Entsorgung Linoleumbelag Ausbau des Linoleumbelags (nicht asbesthaltig, Dicke ca. 5 mm, verklebt auf Estrich, Bodenbelagskleber nicht schadstoffhaltig)
im Pausenverkauf
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.18
Ausbau und Entsorgung Linoleumbelag
14,00
m²
03.19 Abbruch und Entsorgung Stäbchenparkett Abbruch des St ä bchenparketts (Dicke ca. 10 mm), verklebt auf Estrich (Bodenbelagskleber nicht schadstoffhaltig)
in der Theaterrequisite, f ü r geplante Erweiterung des WC-Bereichs
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.19
Abbruch und Entsorgung Stäbchenparkett
8,00
m²
03.20 Abbruch und Entsorgung Innentüren Stahlumfassungszarge, raumhoch Abbruch von raumhohen Innent ü ren in den Mauerwerksw ä nden
T ü ren einfl ü gelig, bestehend aus Stahlumfassungszargen, T ü rblatt Massiv aus Holzwerkstoff und Oberblende Holzwerkstoff.
Gr öß e des Elements ca. 1,135 m x 3,00 m
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
Hinweis: Die Zylinder und Beschl ä ge sind aus den Elementen auszubauen und dem Hausmeister zu ü bergeben.
03.20
Abbruch und Entsorgung Innentüren Stahlumfassungszarge, raumhoch
5,00
St
03.21 Abbruch und Entsorgung Innentüren Stahlumfassungszarge, H = ca. 2,25 m Abbruch von Innent ü ren in den Mauerwerksw ä nden
T ü ren einfl ü gelig, bestehend aus Stahlumfassungszargen, T ü rblatt Massiv aus Holzwerkstoff und Oberblende Holzwerkstoff.
Gr öß e des Elements ca. 0,76 bis 1,135 m x 2,25 m
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
Hinweis: Die Zylinder und Beschl ä ge sind aus den Elementen auszubauen und dem Hausmeister zu ü bergeben.
03.21
Abbruch und Entsorgung Innentüren Stahlumfassungszarge, H = ca. 2,25 m
7,00
St
03.22 Abbruch und Entsorgung Metalltür Abbruch der Metallt ü r in der Gipskartonwand im Pausenverkauf
T ü r einfl ü gelig, bestehend aus Stahlumfassungszargen, T ü rblatt Metall
Gr öß e des Elements ca. 0,60 x 0,60 m
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.22
Abbruch und Entsorgung Metalltür
1,00
St
03.23 Demontage und Entsorgung Spirofalzrohr 80 bis 180 mm Demontage Spirofalzrohr Durchmesser 80 bis 180 mm aus verzinktem Stahlblech mit allen Formst ü cken und einschlie ß lich der kompletten Befestigungskonstruktion, in transportgerechte Teile zerlegen
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.23
Demontage und Entsorgung Spirofalzrohr 80 bis 180 mm
40,00
lfm
03.24 Demontage und Entsorgung Spirofalzrohr 200 bis 300 mm Demontage Spirofalzrohr Durchmesser 200 bis 300 mm aus verzinktem Stahlblech mit allen Formst ü cken und einschlie ß lich der kompletten Befestigungskonstruktion, in transportgerechte Teile zerlegen
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.24
Demontage und Entsorgung Spirofalzrohr 200 bis 300 mm
5,00
lfm
03.25 Demontage und Entsorgung Lüftungsgitter bis 1.000 mm L ü ftungsgitter bis 1.000 mm Breite und 500 mm H ö he aus verzinktem Stahl bzw. Aluminium, einschlie ß lich Einbaurahmen, Befestigungen, Mengeneinstellsatz, Gitterkasten, von den Luftkan ä len trennen, ausbauen, in transportgerechte Teile zerlegen
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.25
Demontage und Entsorgung Lüftungsgitter bis 1.000 mm
14,00
St
03.26 Demontage und Entsorgung Tellerventil bis 150 mm L ü ftungs-Tellerventil bis Gr öß e 150 mm aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff, einschlie ß lich Einbaurahmen, Befestigungen, Aluflex-Schlauch-Anschlussschlauch bis 3,0 m L ä nge von den Luftkan ä len trennen, ausbauen, in transportgerechte Teile zerlegen
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.26
Demontage und Entsorgung Tellerventil bis 150 mm
35,00
St
04 Abbrucharbeiten - quarzhaltiger Staub, TRGS 559
04
Abbrucharbeiten - quarzhaltiger Staub, TRGS 559
04.01 Abbruch und Entsorgung Innenwände Ziegel, gemauert, d = 11,5cm Staubarmer Abbruch der nicht tragenden Trennw ä nde aus Ziegel, ü bewiegend beidseitig gefliest (Keramikfliesen Format ca. 15 x 15 cm), Fliesen im M ö rtelbett (nicht asbesthaltig)
Trennw ä nde befestigt auf Betonsockel, einschalig verlegt im L ä uferverband
Ziegeldicke ca. 11,5 cm, zus ä tzlich beidseitig Fliesenbelag mit M ö rtelbett, Schichtdicke je Seite ca. 1,5 cm
Wandh ö he ca. 3,00 m, raumhoch, nicht tragend
Deckenanschluss gleitend befestigt an Stahlbetonrippe, Bodenanschluss starr befestigt auf Betonsockel
einschlie ß lich Aufwendungen f ü r pers ö nliche Schutzausr ü stung gem äß TRGS 559
sowie fachgerechte Entsorgung des Bauschutts (Klasse RC-1 nach EBV) einschlie ß lich aller Transportkosten
Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Absaugung mit Abluftfilterung ist in Position 02.04 enthalten.
Hinweis: Bei den Abbrucharbeiten ist darauf zu achten, dass verbleibende Leitungen und Installationen nicht besch ä digt werden. Der AN wird bauseits zu Beginn der Ma ß nahme in die vorhandenen Sparten eingewiesen.
04.01
Abbruch und Entsorgung Innenwände Ziegel, gemauert, d = 11,5cm
285,00
m²
04.02 Abbruch und Entsorgung Innenwände Ziegel, gemauert, d = 24cm Staubarmer Abbruch der nicht tragenden Trennw ä nde aus Ziegel, beidseitig gefliest (Keramikfliesen, Format ca. 15 x 15 cm), Fliesen im M ö rtelbett (nicht asbesthaltig)
Trennw ä nde befestigt auf Betonsockel, einschalig verlegt im L ä uferverband
Ziegeldicke ca. 24 cm, zus ä tzlich beiseitig Fliesenbelag mit M ö rtelbett, Schichtdicke je Seite ca. 1,5 cm
Wandh ö he ca. 3,00 m (raumhoch), nicht tragend
Deckenanschluss gleitend befestigt an Stahlbetonrippe, Bodenanschluss starr befestigt auf Betonsockel
einschlie ß lich Aufwendungen f ü r pers ö nliche Schutzausr ü stung gem äß TRGS 559
sowie fachgerechte Entsorgung des Bauschutts (Klasse RC-1 nach EBV) einschlie ß lich aller Transportkosten
Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Absaugung mit Abluftfilterung ist in Position 02.04 enthalten.
Hinweis: Bei den Abbrucharbeiten ist darauf zu achten, dass verbleibende Leitungen und Installationen nicht besch ä digt werden. Der AN wird bauseits zu Beginn der Ma ß nahme in die vorhandenen Sparten eingewiesen.
04.02
Abbruch und Entsorgung Innenwände Ziegel, gemauert, d = 24cm
6,00
m²
04.03 Abbruch und Entsorgung Vorsatzwände Urinale Staubarmer Abbruch der nicht tragenden Trockenbau-Vorsatzw ä nde einschl. aller Bekleidungen (Keramikfliesen, Format ca. 15 x 15 cm) und Unterkonstruktionen
im Bereich Urinale
Wandh ö he ca. 1,25 m, Tiefe ca. 0,10 m
einschlie ß lich Aufwendungen f ü r pers ö nliche Schutzausr ü stung gem äß TRGS 559
sowie fachgerechte Entsorgung des Bauschutts einschlie ß lich aller Transportkosten
Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Absaugung mit Abluftfilterung ist in Position 02.04 enthalten.
Hinweis: Bei den Abbrucharbeiten ist darauf zu achten, dass verbleibende Leitungen und Installationen nicht besch ä digt werden. Der AN wird bauseits zu Beginn der Ma ß nahme in die vorhandenen Sparten eingewiesen.
04.03
Abbruch und Entsorgung Vorsatzwände Urinale
12,00
m²
04.04 Teilabbruch Estrich im Bereich neuer F90-Wand Herstellen eines Estrichschnittes und Abbruch im Bereich der neuen GK-F90-W ä nde in der Theaterrequisite
Dicke ca. 20 cm, H ö he gem äß Fu ß bodenaufbau
einschlie ß lich Aufwendungen f ü r pers ö nliche Schutzausr ü stung gem äß TRGS 559
sowie fachgerechte Entsorgung des Bauschutts (Klasse RC-1 nach EBV) einschlie ß lich aller Transportkosten
04.04
Teilabbruch Estrich im Bereich neuer F90-Wand
8,00
lfm
05 Abbrucharbeiten - mittlerer bis hoher Risikobereich
05
Abbrucharbeiten - mittlerer bis hoher Risikobereich
05.01 Abbruch und Entsorgung von Bodenfliesen mit Estrich Staubarmer Abbruch von Steinzeugfliesen im M ö rtelbett (Dickbett) einschlie ß lich des darunter eingebauten Zementestrichs, Aufbaudicke ca. 4,0 cm
Fliesenformat ca. 20 x 10 x 1,0 cm
Dicke M ö rtelbett ca. 0,5 cm
Dicke Zementestrich ca. 2,0 cm
Achtung: Unter dem Estrich befindet sich eine asbesthaltige Abdichtungsbahn. Diese darf beim Abbruch nicht zerst ö rt werden.
sowie fachgerechte Entsorgung des Bauschutts (Klasse RC-1 nach EBV) einschlie ß lich aller Transportkosten
Die weiteren Bodenaufbauten (asbesthaltige Abdichtungsbahn mit Vergussmasse, Zementestrich, Polystyrol, Abdichtungsbahn) werden separat mit Positionen 05.03 bis 05.07 verg ü tet.
05.01
Abbruch und Entsorgung von Bodenfliesen mit Estrich
145,00
m²
05.02 Bodenablauf bis DN 100 im Estrichbereich freistemmen Bodenablauf bis DN 100 im Estrichbereich vorsichtig freistemmen (zerst ö rungsfrei) und mit Folie sch ü tzen
05.02
Bodenablauf bis DN 100 im Estrichbereich freistemmen
6,00
St
05.03 Ausbau und Entsorgung von schwarzen Abdichtungsbahnen (Asbest, fest gebunden), auf Estrich Vollst ä ndiger, staubarmer Ausbau von schwarzen Abdichtungsbahnen mit Vergussmassen (Asbest, fest gebunden, Dicke ca. 1,5 cm) und m ö glichst vollst ä ndiges Entfernen vom unterlagernden Estrich (Dicke ca. 3,0 bis 4,0 cm)
anschlie ß end sorgf ä ltige Reinigung des Ausbaubereiches
verpacken in staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung einschlie ß lich aller Transportkosten.
Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.2 der Leistungsbeschreibung ( „ Abdichtungsbahnen mit Vergussmassen “ ) und den Vorgaben der TRGS 519 „ T ä tigkeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten “
einschlie ß lich aller Nebenkosten wie Aufwendungen f ü r die pers ö nliche Schutzausr ü stung, Kennzeichnen der Arbeitsbereiche, Aufwendungen f ü r die Bereitstellung von staubdichten Sammelbeh ä ltern (gem äß den Vorgaben des Entsorgers) und Verbrauchsmaterial, das vorschriftsgem äß e Kennzeichnen von Abf ä llen, den Transport zur Entsorgungsstelle, Kosten einer ggf. notwendigen Zwischenlagerung der Bauabf ä lle auf der Baustelle, Wiederaufnahme von Abf ä llen an Zwischenlagern, Wiegekosten, Aufwendungen f ü r die Erlangung von Genehmigungen, f ü r Nachweise, Begleitscheine, Kippkosten, evtl. Beseitigungskosten etc.
Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
05.03
Ausbau und Entsorgung von schwarzen Abdichtungsbahnen (Asbest, fest gebunden), auf Estrich
145,00
m²
05.04 Entfernung und Entsorgung von schwarzen Anhaftungen der Vergussmassen (Asbest, schwach gebunden), auf Estrich Vollst ä ndiges, staubarmes Entfernen von schwarzen Anhaftungen der Vergussmassen (Asbest, schwach gebunden) vom unterlagernden Estrich (Abtragst ä rke ca. 2 mm)
anschlie ß end sorgf ä ltige Reinigung des Ausbaubereiches
Verpacken in staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung einschlie ß lich aller Transportkosten.
Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.2 ( „ Abdichtungsbahnen mit Vergussmassen “ ) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519 „ T ä tigkeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten “
einschlie ß lich aller Nebenkosten wie in Position 05.03 beschrieben
Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
05.04
Entfernung und Entsorgung von schwarzen Anhaftungen der Vergussmassen (Asbest, schwach gebunden), auf Estrich
145,00
m²
05.05 Abbruch und Entsorgung von unterlagerndem Estrich Staubarmer Abbruch von unterlagerndem Zementestrich (Dicke ca. 4,0 cm)
sowie fachgerechte Entsorgung des Bauschutts (Klasse RC-1 nach EBV) einschlie ß lich aller Transportkosten
05.05
Abbruch und Entsorgung von unterlagerndem Estrich
145,00
m²
05.06 Ausbau und Entsorgung von Polystyrol Separater Ausbau von Polystyrol (EPS, Dicke ca. 1,5 cm, HBCD-Gehalt < 100 mg/kg)
sowie fachgerechte Entsorgung einschlie ß lich aller Transportkosten
05.06
Ausbau und Entsorgung von Polystyrol
145,00
m²
05.07 Ausbau und Entsorgung von weiteren Abdichtungsbahnen Staubarmer Ausbau von schwarzen Abdichtungsbahnen (aluminiumkaschiert, Dicke ca. 0,5 cm, nicht asbesthaltig, PAK-Gehalt <3,0 mg/kg) und m ö glichst vollst ä ndiges Entfernen vom unterlagernden Beton (Stahlbeton-Kellerdecke bzw. Bodenplatte im nicht unterkellerten Bereich)
sowie fachgerechte Entsorgung einschlie ß lich aller Transportkosten
05.07
Ausbau und Entsorgung von weiteren Abdichtungsbahnen
145,00
m²
05.08 Abbruch und Entsorgung Betonsockel, H=20 cm, D=10 cm Staubarmer Abbruch des Betonsockels nach Abbruch der nicht tragenden Trennw ä nde
Wanddicke ca. 10 cm, nicht tragend
Sichth ö he ca. 10 cm zzgl. ca.10 cm im Bereich Fu ß bodenaufbau
sowie fachgerechte Entsorgung des Bauschutts (Klasse RC-1 nach EBV) einschlie ß lich aller Transportkosten
05.08
Abbruch und Entsorgung Betonsockel, H=20 cm, D=10 cm
155,00
lfm
05.09 Demontage und Entsorgung von Rohrdämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), bis DN 50, ohne Mantel Staubarme Demontage von D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF- K ü nstliche Mineralfasern, lungeng ä ngig, krebserzeugend, Kategorie 1b, Dicke ca. 20 mm)
an Rohrleitungen bis DN 50
Installationsort in abgeh ä ngten Decken und Sch ä chten sowie in Mauerwerk
verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten.
Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.4 ( „ alte “ Mineralwolle) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 521 (Expositionskategorie 3)
einschlie ß lich aller Nebenkosten wie Aufwendungen f ü r die pers ö nliche Schutzausr ü stung, Kennzeichnen der Arbeitsbereiche, Aufwendungen f ü r die Bereitstellung von staubdichten Sammelbeh ä ltern (gem äß den Vorgaben des Entsorgers) und Verbrauchsmaterial, das vorschriftsgem äß e Kennzeichnen von Abf ä llen, den Transport zur Entsorgungsstelle, Kosten einer ggf. notwendigen Zwischenlagerung der Bauabf ä lle auf der Baustelle, Wiederaufnahme von Abf ä llen an Zwischenlagern, Wiegekosten, Aufwendungen f ü r die Erlangung von Genehmigungen, f ü r Nachweise, Begleitscheine, Kippkosten, evtl. Beseitigungskosten etc.
Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren.
Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
05.09
Demontage und Entsorgung von Rohrdämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), bis DN 50, ohne Mantel
150,00
lfm
05.10 Zulage Entsorgung, Bauschutt Klasse RC-2 nach EBV Zulage f ü r die Entsorgung von mineralischem Bauschutt der Klasse RC-2 nach EBV anstelle der in den Grundpositionen vorgesehenen Regelentsorgung.
Einschlie ß lich aller hierdurch zus ä tzlich entstehenden Mehrkosten f ü r Mehraufwand beim Transport, erforderliche Genehmigungen, ggf. notwendiges Zerkleinern des Materials sowie zus ä tzliche Arbeitsschutzma ß nahmen.
Der Entsorgungsweg ist mit dem AG vor Ausf ü hrung abzustimmen.
Abrechnung erfolgt nach Vorlage der Wiegescheine
05.10
Zulage Entsorgung, Bauschutt Klasse RC-2 nach EBV
E
1,00
t
05.11 Demontage und Entsorgung von Rohrdämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), DN 65 bis DN 80, ohne Mantel Staubarme Demontage von D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF- K ü nstliche Mineralfasern, lungeng ä ngig, krebserzeugend, Kategorie 1b, Dicke ca. 30 mm)
an Rohrleitungen DN 65 bis DN 80
Installationsort in abgeh ä ngten Decken und Sch ä chten sowie in Mauerwerk
verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten.
Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.4 ( „ alte “ Mineralwolle) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 521 (Expositionskategorie 3)
einschlie ß lich aller Nebenkosten wie in Position 05.09 beschrieben
Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren.
Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
05.11
Demontage und Entsorgung von Rohrdämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), DN 65 bis DN 80, ohne Mantel
15,00
lfm
05.12 Demontage und Entsorgung von Rohrdämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), DN 100 bis DN 125, mit Mantel aus Wellpappe und Bitumenpappe (Asbest) Staubarme Demontage von D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF- K ü nstliche Mineralfasern, lungeng ä ngig, krebserzeugend, Kategorie 1b, Dicke ca. 30 mm) mit Mantel aus Wellpappe und Bitumenpappe (Asbest, fest gebunden, St ä rke ca. 2 mm) einschlie ß lich Blechschellen
an Rohrleitungen DN 100 bis DN 125
Installationsort in abgeh ä ngten Decken und Sch ä chten sowie in Mauerwerk
verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten.
Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.3 ( „ Bitumenpappen") der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519 sowie gem äß Kapitel 9.6.4 ( „ alte “ Mineralwolle) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 521 (Expositionskategorie 3)
einschlie ß lich aller Nebenkosten wie Aufwendungen f ü r die pers ö nliche Schutzausr ü stung, Kennzeichnen der Arbeitsbereiche, Aufwendungen f ü r die Bereitstellung von staubdichten Sammelbeh ä ltern (gem äß den Vorgaben des Entsorgers) und Verbrauchsmaterial, das vorschriftsgem äß e Kennzeichnen von Abf ä llen, den Transport zur Entsorgungsstelle, Kosten einer ggf. notwendigen Zwischenlagerung der Bauabf ä lle auf der Baustelle, Wiederaufnahme von Abf ä llen an Zwischenlagern, Wiegekosten, Aufwendungen f ü r die Erlangung von Genehmigungen, f ü r Nachweise, Begleitscheine, Kippkosten, evtl. Beseitigungskosten etc.
Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren.
Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
05.12
Demontage und Entsorgung von Rohrdämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), DN 100 bis DN 125, mit Mantel aus Wellpappe und Bitumenpappe (Asbest)
20,00
lfm
05.13 Demontage und Entsorgung von Rohrdämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), DN 150 bis DN 200, mit Mantel aus Wellpappe und Bitumenpappe (Asbest) Staubarme Demontage von D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF- K ü nstliche Mineralfasern, lungeng ä ngig, krebserzeugend, Kategorie 1b, Dicke ca. 30 mm) mit Mantel aus Wellpappe und Bitumenpappe (Asbest, fest gebunden, St ä rke ca. 2 mm) einschlie ß lich Blechschellen
an Rohrleitungen DN 150 bis DN 150
Installationsort in abgeh ä ngten Decken und Sch ä chten sowie in Mauerwerk
verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten.
Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.3 ( „ Bitumenpappen") der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519 sowie gem äß Kapitel 9.6.4 ( „ alte “ Mineralwolle) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 521 (Expositionskategorie 3)
einschlie ß lich aller Nebenkosten wie in Position 05.12 beschrieben
Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren.
Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
05.13
Demontage und Entsorgung von Rohrdämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), DN 150 bis DN 200, mit Mantel aus Wellpappe und Bitumenpappe (Asbest)
15,00
lfm
05.14 Demontage und Entsorgung von Kanaldämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), bis 1.000 mm, ohne Mantel Staubarme Demontage von D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF- K ü nstliche Mineralfasern, lungeng ä ngig, krebserzeugend, Kategorie 1b, Dicke ca. 30 mm)
an Luftkan ä len, Kantenl ä nge bis 1.000 mm
Installationsort in abgeh ä ngten Decken und Sch ä chten
Verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten.
Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.4 ( „ alte “ Mineralwolle) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 521 (Expositionskategorie 3)
einschlie ß lich aller Nebenkosten wie Aufwendungen f ü r die pers ö nliche Schutzausr ü stung, Kennzeichnen der Arbeitsbereiche, Aufwendungen f ü r die Bereitstellung von staubdichten Sammelbeh ä ltern (gem äß den Vorgaben des Entsorgers) und Verbrauchsmaterial, das vorschriftsgem äß e Kennzeichnen von Abf ä llen, den Transport zur Entsorgungsstelle, Kosten einer ggf. notwendigen Zwischenlagerung der Bauabf ä lle auf der Baustelle, Wiederaufnahme von Abf ä llen an Zwischenlagern, Wiegekosten, Aufwendungen f ü r die Erlangung von Genehmigungen, f ü r Nachweise, Begleitscheine, Kippkosten, evtl. Beseitigungskosten etc.
Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren.
Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
05.14
Demontage und Entsorgung von Kanaldämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), bis 1.000 mm, ohne Mantel
20,00
m²
05.15 Demontage und Entsorgung von Kanaldämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), über 1.000 bis 2.000 mm, ohne Mantel Staubarme Demontage von D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF- K ü nstliche Mineralfasern, lungeng ä ngig, krebserzeugend, Kategorie 1b, Dicke ca. 30 mm)
an Luftkan ä len, Kantenl ä nge ü ber 1.000 bis 2.000 mm
Installationsort in abgeh ä ngten Decken und Sch ä chten
Verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten.
Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.4 ( „ alte “ Mineralwolle) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 521 (Expositionskategorie 3)
einschlie ß lich aller Nebenkosten wie in Position 05.14 beschrieben
Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren.
Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
05.15
Demontage und Entsorgung von Kanaldämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), über 1.000 bis 2.000 mm, ohne Mantel
3,00
m²
05.16 Demontage und Entsorgung Luftkanal bis 1.000 mm Demontage Luftkanal, Kantenl ä nge bis 1.000 mm aus verzinktem Stahlblech mit allen Formst ü cken und einschlie ß lich der kompletten Befestigungskonstruktion, in transportgerechte Teile zerlegen
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
Die Demontage der Flanschdichtungen (Asbestprodukt) wird separat mit den Positionen 05.18 und 05.19 verg ü tet.
05.16
Demontage und Entsorgung Luftkanal bis 1.000 mm
120,00
m²
05.17 Demontage und Entsorgung Luftkanal über 1.001 bis 2.000 mm Demontage Luftkanal, Kantenl ä nge ü ber 1.001 bis 2.000 mm aus verzinktem Stahlblech mit allen Formst ü cken und einschlie ß lich der kompletten Befestigungskonstruktion, in transportgerechte Teile zerlegen,
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
Die Demontage der Flanschdichtungen (Asbestprodukt) wird separat mit den Positionen 05.18 und 05.19 verg ü tet.
05.17
Demontage und Entsorgung Luftkanal über 1.001 bis 2.000 mm
5,00
m²
05.18 Demontage und Entsorgung von Flanschdichtungen (Asbest, schwach gebunden), Luftkanal bis 1.000 mm Staubarme Demontage von Dichtungen (Asbest, schwach gebunden) in Flanschen von Luftkan ä len, Kantenl ä nge bis 1.000 mm
Einbauh ö he bis ca. 3,00 m ü. OK FFB
anschlie ß end sorgf ä ltige Reinigung der Abbaubereiche
verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten.
Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.6 ( „ Flanschdichtungen") der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519 „ Emissionsarme Verfahren"
einschlie ß lich aller Nebenkosten wie Aufwendungen f ü r die pers ö nliche Schutzausr ü stung, Kennzeichnen der Arbeitsbereiche, Aufwendungen f ü r die Bereitstellung von staubdichten Sammelbeh ä ltern (gem äß den Vorgaben des Entsorgers) und Verbrauchsmaterial, das vorschriftsgem äß e Kennzeichnen von Abf ä llen, den Transport zur Entsorgungsstelle, Kosten einer ggf. notwendigen Zwischenlagerung der Bauabf ä lle auf der Baustelle, Wiederaufnahme von Abf ä llen an Zwischenlagern, Wiegekosten, Aufwendungen f ü r die Erlangung von Genehmigungen, f ü r Nachweise, Begleitscheine, Kippkosten, evtl. Beseitigungskosten etc.
Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren.
Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
Abrechnung je Flanschdichtung
05.18
Demontage und Entsorgung von Flanschdichtungen (Asbest, schwach gebunden), Luftkanal bis 1.000 mm
45,00
St
05.19 Demontage und Entsorgung von Flanschdichtungen (Asbest, schwach gebunden), Luftkanal 1.000 bis 2.000 mm Staubarme Demontage von Dichtungen (Asbest, schwach gebunden) in Flanschen von Luftkan ä len, Kantenl ä nge ü ber 1.000 bis 2.000 mm
Einbauh ö he bis ca. 3,00 m ü. OK FFB
anschlie ß end sorgf ä ltige Reinigung der Abbaubereiche
verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten.
Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.5.7 ( „ Flanschdichtungen") der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519 „ Emissionsarme Verfahren"
einschlie ß lich aller Nebenkosten wie in Position 05.18 beschrieben
Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren.
Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
Abrechnung je Flanschdichtung
Staubarme Demontage von Dichtungen (Asbest, schwach gebunden) in Flanschen von Luftkan ä len, Kantenl ä nge ü ber 1.000 bis 2.000 mm
Einbauh ö he bis ca. 3,00 m ü. OK FFB
anschlie ß end sorgf ä ltige Reinigung der Abbaubereiche
verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten.
Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.5.7 ( „ Flanschdichtungen") der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519 „ Emissionsarme Verfahren"
einschlie ß lich aller Nebenkosten wie in Position 05.17 beschrieben
Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren.
Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
Abrechnung je Flanschdichtung
05.19
Demontage und Entsorgung von Flanschdichtungen (Asbest, schwach gebunden), Luftkanal 1.000 bis 2.000 mm
2,00
St
05.20 Demontage und Entsorgung Schmutzwasserleitung, bis DN 100, Guss Demontage von Schmutzwasserleitung bis DN 100 aus Gusseisen, muffenlos, einschlie ß lich Formst ü cke, Kleinteile und Rohrbefestigungen, in transportgerechte L ä ngen schneiden
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
05.20
Demontage und Entsorgung Schmutzwasserleitung, bis DN 100, Guss
5,00
lfm
05.21 Demontage und Entsorgung Schmutzwasserleitung, DN 125 bis DN 150, Guss Demontage von Schmutzwasserleitung bis DN 125 bis DN 150, aus Gusseisen, muffenlos, einschlie ß lich Formst ü cke, Kleinteile und Rohrbefestigungen, in transportgerechte L ä ngen schneiden
sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
05.21
Demontage und Entsorgung Schmutzwasserleitung, DN 125 bis DN 150, Guss
5,00
lfm
05.22 Demontage und Entsorgung Regenwasserleitung, bis DN 100, Asbestzement Staubarme Demontage von Regenwasserwasserleitung bis DN 100 aus Asbestzement einschlie ß lich Formst ü cke, Kleinteile und Rohrbefestigungen
anschlie ß end sorgf ä ltige Reinigung der Ausbaubereiche
Verpacken in staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung einschlie ß lich aller Transportkosten.
Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.5 ( „ Rohrleitungen Asbestzement “ ) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519 „ T ä tigkeiten an Asbestzementprodukten “
einschlie ß lich aller Nebenkosten wie Aufwendungen f ü r die pers ö nliche Schutzausr ü stung, Kennzeichnen der Arbeitsbereiche, Aufwendungen f ü r die Bereitstellung von staubdichten Sammelbeh ä ltern (gem äß den Vorgaben des Entsorgers) und Verbrauchsmaterial, das vorschriftsgem äß e Kennzeichnen von Abf ä llen, den Transport zur Entsorgungsstelle, Kosten einer ggf. notwendigen Zwischenlagerung der Bauabf ä lle auf der Baustelle, Wiederaufnahme von Abf ä llen an Zwischenlagern, Wiegekosten, Aufwendungen f ü r die Erlangung von Genehmigungen, f ü r Nachweise, Begleitscheine, Kippkosten, evtl. Beseitigungskosten etc.
Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren.
Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
Hinweis: Die Arbeiten sind terminlich eng mit der Bau ü berwachung abzustimmen, damit die Sanit ä rfirma die notwendigen Provisorien zeitnah erstellen kann.
05.22
Demontage und Entsorgung Regenwasserleitung, bis DN 100, Asbestzement
15,00
lfm
05.23 Demontage und Entsorgung Regenwasserleitung, DN 125 bis DN 150, Asbestzement Staubarme Demontage von Regenwasserwasserleitung bis DN 125 bis DN 150 aus Asbestzement einschlie ß lich Formst ü cke, Kleinteile und Rohrbefestigungen
anschlie ß end sorgf ä ltige Reinigung der Ausbaubereiche
Verpacken in staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung einschlie ß lich aller Transportkosten.
Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.5 ( „ Rohrleitungen Asbestzement “ ) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519 „ T ä tigkeiten an Asbestzementprodukten “
einschlie ß lich aller Nebenkosten wie in Position 05.22 beschrieben
Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren.
Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
Hinweis: Die Arbeiten sind terminlich eng mit der Bau ü berwachung abzustimmen, damit die Sanit ä rfirma die notwendigen Provisorien zeitnah erstellen kann.
05.23
Demontage und Entsorgung Regenwasserleitung, DN 125 bis DN 150, Asbestzement
25,00
lfm
05.24 Provisorische Regenentwässerung DN 100 Herstellen einer provisorischen Dachentw ä sserung aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) DN 100 mit beidseitigem Anschluss an Bestandsleitung einschlie ß lich Befestigung, Form- und Verbindungsst ü cke.
Hinweis: Die provisorische Regenentw ä sserung ist so zu erstellen, dass die Zeit zwischen Demontage, Freimessung und der unverz ü glich anschlie ß enden Neumontage durch eine Fachfirma ü berbr ü ckt wird.
05.24
Provisorische Regenentwässerung DN 100
15,00
lfm
05.25 Provisorische Regenentwässerung DN 125 Herstellen einer provisorischen Dachentw ä sserung aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) DN 125 mit beidseitigem Anschluss an Bestandsleitung einschlie ß lich Befestigung, Form- und Verbindungsst ü cke.
Hinweis: Die provisorische Regenentw ä sserung ist so zu erstellen, dass die Zeit zwischen Demontage, Freimessung und der unverz ü glich anschlie ß enden Neumontage durch eine Fachfirma ü berbr ü ckt wird.
05.25
Provisorische Regenentwässerung DN 125
10,00
lfm
05.26 Provisorische Regenentwässerung DN 150 Herstellen einer provisorischen Dachentw ä sserung aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) DN 150 mit beidseitigem Anschluss an Bestandsleitung einschlie ß lich Befestigung, Form- und Verbindungsst ü cke.
Hinweis: Die provisorische Regenentw ä sserung ist so zu erstellen, dass die Zeit zwischen Demontage, Freimessung und der unverz ü glich anschlie ß enden Neumontage durch eine Fachfirma ü berbr ü ckt wird.
05.26
Provisorische Regenentwässerung DN 150
15,00
lfm
05.27 Entsorgung sonstiger Abfälle aus der Schadstoffentfernung Filterst ä ube, benutzte Schutzkleidung, gebrauchte Filter, Baufolien, Wischt ü cher etc. einschlie ß lich aller Nebenkosten
05.27
Entsorgung sonstiger Abfälle aus der Schadstoffentfernung
1,00
psch
05.28 Reinigungsarbeiten Gr ü ndliche Reinigung des Arbeitsbereiches nach Abschluss der Schadstoffentfernung und als Vorbereitung f ü r die Freigabemessungen, bestehend aus
- Grobreinigung aller Fl ä chen mit gepr ü ftem Industriestaubsauger (Staubklasse H) gem äß den TRGS 519
- Feuchtreinigung aller Wandfl ä chen (Keramikfliesen) unter Verwendung handels ü blicher Reinigungsmittel
05.28
Reinigungsarbeiten
1,00
psch
05.29 Freimessungen nach Asbestsanierung Freigabemessungen gem äß VDI 3492 im WC-Kern nach den Reinigungsarbeiten und vor Abbau der Abschottungen und Schleuse
Durchzuf ü hren von einer qualifizierten und zugelassenen Messstelle
(vom Bieter einzutragen)
Messergebnisse auswerten, dokumentieren und dem AG sowie der Fachbauleitung mitteilen
Hinweis: Zus ä tzlich erforderliche Freigabemessungen aufgrund ungen ü gender Reinigung des Arbeitsbereichs gehen zu Lasten des AN.
05.29
Freimessungen nach Asbestsanierung
3,00
St
06 Regieleistungen
06
Regieleistungen
Vorbemerkung Grundlage f ü r die Stundenlohnarbeiten ist die VOB Teil B § 15 in der aktuellen Fassung.
Stundenlohnarbeiten werden gem äß § 2 Abs. 10 VOB/B nur verg ü tet, wenn sie vor ihrem Beginn ausdr ü cklich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart worden sind.
Auf den Stundenlohnzetteln sind die durchgef ü hrten Arbeiten und Bauleistungen nachvollziehbar und detailliert zu beschreiben. Die eingesetzten Mitarbeiter sind namentlich zu benennen, die Berufsbezeichnung ist mit anzugeben.
Anzubieten ist f ü r die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der s ä mtliche Aufwendungen enth ä lt, insbesondere den tats ä chlichen Lohn mit den Zuschl ä gen f ü r Gemeinkosten, Sozialkassenbeitr ä ge, verm ö genswirksame Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Zuschl ä ge f ü r Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden jedoch nicht mit einzurechnen.
Die Stundenlohnzettel sind t ä glich der Bauleitung vorzulegen.
Auf Verlangen der Bauleitung oder Rechnungspr ü fung hat der Auftragnehmer seine Original-Rechnungen zur Einsicht vorzulegen.
Vorbemerkung
06.01 Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter
06.01
Vorarbeiter
5,00
h
06.02 Facharbeiter Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
06.02
Facharbeiter
5,00
h
06.03 Helfer Stundenlohnarbeiten Helfer
06.03
Helfer
5,00
h