Abbrucharbeiten
Gymnasium Puchheim WC-Sanerung EG Abbruch
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Abbruch, Schadstoffentfernung, Entsorgung F ü r das Bauvorhaben: Gymnasium Puchheim WC-Sanierung EG B ü rgermeister-Ertl-Stra ß e 11 82178 Puchheim Auftraggeber: Landratsamt F ü rstenfeldbruck Referat 13, Kreiseigener Hochbau M ü nchner Stra ß e 32 82256 F ü rstenfeldbruck Es folgen: Leistungsbeschreibung mit Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise Ü bersicht und Leistungsziele Ausf ü hrungszeitraum Grunds ä tzliches Beschreibung Baustelle, Baustelleneinrichtung und Baubetrieb Beschreibung WC-Kern einschlie ß lich Pausenverkauf Beschreibung Geb ä udeschadstoffe Beschreibung Bauabl ä ufe Arbeits- und Gesundheitsschutz Abfalltrennung und Entsorgung Ortseinsicht Anlagen zur Ausschreibung Leistungsverzeichnis Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise Zulassung als Fachbetrieb nach § 11a Abs. 3 i. V. m. Anhang I Nr. 3.4 GefStoffV (T ä tigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten) Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3 f ü r die verantwortliche und die aufsichtsf ü hrende Person (T ä tigkeiten mit Asbestprodukten) Nachweis der Fachkunde nach TRGS 521 f ü r T ä tigkeiten mit alten Mineralwolle-D ä mmstoffen (KMF) Benennung der zugelassenen Messstelle f ü r Freigabe-Messungen nach VDI 3492 Benennung des Entsorgers (Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG, Transporterlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG) Ü bersicht und Leistungsziele Der WC-Kern mit Pausenverkauf im Gymnasium Puchheim (B ü rgermeister-Ertl-Stra ß e 11, 82178 Puchheim) wird generalsaniert. Dazu wird der komplette WC-Trakt in den Rohzustand versetzt. Im Zuge der Abbrucharbeiten fallen auch T ä tigkeiten mit Gefahrstoffen (Asbestprodukte und „ alte “ Mineralwollen) sowie T ä tigkeiten mit quarzhaltigem Staub an. Leistungsziele sind: T ä tigkeiten ohne Gefahrstoffe: Demontage und Entsorgung von WC-Trennw ä nden und Sanit ä robjekten (WC- und Urinal-Anlagen, Waschbecken, etc.) Demontage und Entsorgung einer Gipskartondecke einschl. Befestigungen Demontage und Entsorgung einer Gipskartonwand Demontage und Entsorgung von Innent ü ren einschl. Stahlumfassungszargen Abbruch und Entsorgung von St ä bchenparkett Demontage und Entsorgung von schadstofffreien Bauteilen der L ü ftungsanlage T ä tigkeiten mit quarzhaltigem Staub (gem äß TRGS 559): Abbruch und Entsorgung von gefliesten Vorsatz-W ä nden Abbruch und Entsorgung von gefliesten Zwischenw ä nden (Ziegel) und Betonsockeln Herstellen von Estrichschnitten T ä tigkeiten mit Gefahrstoffen im Bereich mittleren und hohen Risikos (Asbest und „ alte “ Mineralwollen): Fachgerechte Demontage von Rohrd ä mmungen aus "alter" Mineralwolle (KMF) ohne Mantel und ordnungsgem äß e Entsorgung Fachgerechte Demontage von Rohrd ä mmungen aus "alter" Mineralwolle (KMF) mit Mantel aus Bitumenpappe (Asbestprodukt) und ordnungsgem äß e Entsorgung aller Abf ä lle Demontage und Entsorgung von Schmutzwasserleitungen (Guss) Fachgerechte Demontage von Regenwasserleitungen (Asbestzement) und ordnungsgem äß e Entsorgung Fachgerechte Demontage von Kanald ä mmungen aus "alter" Mineralwolle (KMF) ohne Mantel und ordnungsgem äß e Entsorgung Fachgerechte Demontage von Luftkan ä len mit asbesthaltigen Flanschdichtungen und ordnungsgem äß e Entsorgung aller Abf ä lle Fachgerechter Abbruch von Bodenaufbauten aus Fliesen oder Linoleum, Estrich, Abdichtungsbahn (Asbestprodukt), Vergussmassen (Asbestprodukt) auf Estrich, Polystyrol, weiterer Abdichtungsbahn und ordnungsgem äß e Entsorgung aller Abf ä lle Freilegung von Bodenabl ä ufen Herstellen von provisorischen Regenentw ä sserungen einschlie ß lich aller Nebenleistungen. Detaillierte Informationen zum Umfang der Abbrucharbeiten, zur Schadstoffentfernung, zu Geb ä udeschadstoffen (Asbest und "alte" Mineralwollen) sowie den sich daraus ergebenden Ma ß nahmen finden sich in der nachfolgenden Baubeschreibung. F ü r die sichere Durchf ü hrung der Arbeiten sind insbesondere zu beachten: TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" TRGS 559 "Quarzhaltiger Staub “ Daraus ersichtlicher Mehraufwand f ü r Arbeitsschutzma ß nahmen ist in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren. In die Entsorgungsleistungen sind die Aufwendungen f ü r die Aufnahme der Materialien am Bereitstellungslager, die Kosten f ü r den anschlie ß enden Transport zur annehmenden Stelle sowie die Aufwendungen f ü r die Einholung entsprechender Genehmigungen und f ü r das Erstellen von Entsorgungsnachweisen bzw. Ü bernahmescheinen etc. einschlie ß lich F ü hren des elektronischen Abfallnachweisverfahrens einzukalkulieren. Die Freigabe des Arbeitsbereichs f ü r die nachfolgenden Gewerke erfolgt durch die Fachbauleitung. Ausf ü hrungszeitraum Die ausgeschriebenen Bauleistungen sind in den bayerischen Sommerferien 2026 auszuf ü hren und abzuschlie ß en. Ausf ü hrungsbeginn: 03.08.2026 Fertigstellung:                                                                                                                                   11.09.2026 Beteiligte Stellen Fachplanung / Fachbauleitung Elektro Ingenieurb ü ro Scharte Akeleistra ß e 25 82194 Gr ö benzell Harald Scharte Tel. +49 (0) 8142 570 347 E-Mail: h-scharte@ib-scharte.de Grunds ä tzliches Allgemeines Den ausgeschriebenen Leistungen liegen die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und beh ö rdlichen Vorschriften zu Grunde. Auf die Sorgfaltspflicht aller am Bau Beteiligten unter Beachtung und Einhaltung der Unfallverh ü tungsvorschriften wird besonders hingewiesen. Enth ä lt die beigef ü gte Leistungsbeschreibung nach Auffassung des Bieters Unklarheiten bzw. fehlerhafte und/oder nicht vollst ä ndig beschriebene Ausf ü hrungen, die jeweils die Preisermittlung beeinflussen k ö nnen, so ist der Bieter verpflichtet, den AG im Rahmen eines Zusatzangebotes schriftlich darauf hinzuweisen und die Auswirkungen preislich anzugeben. Bei geplanter Auftragserteilung erkl ä rt sich der Bieter bereit, die dem Angebot zugrundeliegenden Kalkulationsunterlagen vor schriftlicher Auftragserteilung einem Bevollm ä chtigten des Auftraggebers offen zur Einsichtnahme zwecks stichprobenweiser Feststellung der Vollst ä ndigkeit zu ü bergeben, danach zu versiegeln und bis zur Vertragserf ü llung beim Auftraggeber zu hinterlegen. F ü r den Fall von Verg ü tungsanspr ü chen des Auftragnehmers nach VOB, Teil B § 2 Nrn. 3, 5, 6 und 7 sowie von Schadensersatzanspr ü chen des Auftragnehmers nach VOB, Teil B § 6 Nr. 6 ist der Auftraggeber berechtigt, die Kalkulationsunterlagen zwecks preislicher Pr ü fung wie vor heranzuziehen und wieder zu verschlie ß en. Die Kalkulationsunterlagen werden durch Hinterlegung nicht Vertragsbestandteil. Baubesprechungen, Bauberichtswesen Der AN hat arbeitst ä gig ein Bautagebuch zu f ü hren, in das der AG laufend Einsicht nehmen kann. Im Bautagebuch ist durch den AN t ä glich festzuhalten: Durchgef ü hrte Arbeiten Firmen, deren Arbeiten und Anzahl der Arbeitskr ä fte Sicherheitsm ä ngel Weisungen der Fachbauleitung M ä ngelr ü gen mit Termin zur M ä ngelbeseitigung Terminr ü gen Kl ä rung von Behinderungen Besondere Vorkommnisse Fotodokumentation des Baufortschrittes und der Abbrucharbeiten Der AN hat alle wesentlichen Umst ä nde, die die Bauma ß nahme betreffen, einschlie ß lich etwaiger Unf ä lle etc. unverz ü glich und schriftlich dem AG mitzuteilen und ihn st ä ndig auf dem Laufenden zu halten. Die Verantwortlichkeit des AN wird davon nicht ber ü hrt. Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen (Jour-Fixe), die der AG nach Bedarf durchf ü hrt, einen bevollm ä chtigten und weisungsbefugten Vertreter zu entsenden. Die Termine hierzu werden rechtzeitig vorher festgelegt und allen Beteiligten bekannt gegeben. Bauleitung Auftragnehmer Der AN hat f ü r die Betreuung (t ä gliche Anwesenheit) und Ü berwachung seiner Leistungen einen verantwortlichen, deutschsprachigen Bauleiter zu stellen, der insbesondere Erfahrungen im Umgang mit Asbest und KMF sowie die notwendigen Kenntnisse zur arbeitssicheren Durchf ü hrung der T ä tigkeiten besitzt ( Aufsichtsf ü hrende Person mit Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3, „ gro ß er Asbestschein “ ). Der Bauleiter muss gegen ü ber Arbeitern und ggf. Mitarbeitern eines Subunternehmers weisungsbefugt sein und ist vor Beginn der auszuf ü hrenden Leistungen schriftlich zu benennen. Nachunternehmer Nachunternehmer d ü rfen vom AN nur mit Zustimmung des AG beauftragt werden. Die Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen. Immissionsschutz S ä mtliche Abbrucharbeiten sind staub- und l ä rmarm durchzuf ü hren. F ü r die Einrichtung des Arbeitsbereichs zur Schadstoffentfernung (T ä tigkeiten mit Gefahrstoffen im Bereich mittleren bis hohen Risikos) gelten die Vorgaben der TRGS 519. Bei allen Arbeiten sind ausschlie ß lich l ä rmarme Maschinen gem äß AVV Baul ä rm einzusetzen. Etwaige Beschr ä nkungen zur Arbeitszeit sind einzuhalten. Details sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen (z. B. Zeitfenster f ü r l ä rmintensivere T ä tigkeiten, Baustellenanlieferungen, etc.). Fahrgeschwindigkeiten von Transportfahrzeugen und Arbeitsmaschinen auf dem Schulgel ä nde sind zu reduzieren. Fahrwege im Ausfahrtsbereich sind regelm äß ig und sorgf ä ltig zu reinigen, damit ö ffentliche Stra ß en (durch Verschleppen von Verunreinigungen beim Abfahren der Lkws von der Baustelle) nicht verschmutzt werden. Sicherheitshinweise Die Vorschriften zum Schutz der bei Bauten besch ä ftigten Personen sind zu beachten. Die Arbeiten an Asbestprodukten sowie an KMF d ü rfen nur von qualifizierten Unternehmen durchgef ü hrt werden. Sie bedingen erh ö hte Anforderungen an den Arbeitsschutz. Die einschl ä gigen Richtlinien und Regelwerke etc. (u.a. TRGS 519, TRGS 521, DGUV-Regeln) sind einzuhalten. Sind f ü r die Schadstoffentfrachtung beh ö rdliche Erlaubnisse/Genehmigungen erforderlich, m ü ssen diese rechtzeitig vor Baubeginn durch den AN eingeholt werden und dem AG vorgelegt werden. Beschreibung Baustelle, Baustelleneinrichtung und Baubetrieb Lage und Zufahrt zu Baustelle Das Gymnasium befindet sich im n ö rdlichen Stadtgebiet an der B ü rgermeister-Ertl-Stra ß e 11, 82178 Puchheim (Anlage 1). Es bildet gemeinsam mit der angegliederten Realschule das Schulzentrum Puchheim. Die Baustellenzufahrt erfolgt ü ber die B ü rgermeister-Ertl-Stra ß e und die Feuerwehrzufahrt hinter dem Schulgeb ä ude (Anlage 2). Die Zufahrt ist Lkw-geeignet. BE-Fl ä che Als Fl ä che f ü r die Baustelleneinrichtung (BE) und das Abstellen von Fahrzeugen ist ein Teilbereich des Schulhofs nahe dem Nordzugang des Gymnasiums ausgewiesen (Anlage 2). Die BE-Fl ä che (Fl ä che ca. 150 m ² ) ist vom AN mit einem Bauzaun zu sichern. Erschlie ß ung WC-Kern Der Zugang zum WC-Kern erfolgt ü ber den Nordeingang des Gymnasiums (Anlage 2). Strom und Wasser Die L ü ftungs- und Sanit ä ranlage sowie die Elektroanlage wird bauseits von den entsprechenden Fachfirmen vor Beginn der Abbrucharbeiten freigeschalten. Anschlusspunkte f ü r Baustrom (32 A) sowie Bau- und Abwasser werden bauseits ebenfalls von den entsprechenden Fachfirmen vorger ü stet. S ä mtlicher Aufwand f ü r Zuleitungen ist in die BE einzukalkulieren (Abstimmung mit dem AG und der Fachbauleitung bei Ortseinweisung). Baubeleuchtung muss vom AN bereitgestellt werden. Sozial- und Sanit ä rr ä ume Im UG des Gymnasiums steht w ä hrend der Abbrucharbeiten ein Sanit ä rraum (WC, Waschraum mit Dusche und Umkleide) f ü r die ausschlie ß liche Nutzung durch den AN zur Verf ü gung. Sozialr ä ume sind vom AN ü ber die gesamte Dauer der ausgeschriebenen Leistungen auf der BE-Fl ä che zu stellen. Schulr ä ume d ü rfen f ü r diese Zwecke nicht genutzt werden. Sauberkeit und Sicherheit Der AN hat daf ü r Sorge zu tragen, dass sowohl die Baustelle als auch die zur Verf ü gung gestellten sanit ä ren Einrichtungen sich stets in ordnungsgem äß em Zustand befinden. Hierbei wird auf die vom AN zu erf ü llende Verpflichtung der Baustellenverordnung hingewiesen. Die Einhaltung s ä mtlicher Verkehrssicherungspflichten und Sicherheitsbestimmungen im Zusammenhang mit der Bauma ß nahme obliegt dem AN bis zur Abnahme. Details zur Baustelleneinrichtung sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit der Fachbauleitung abzustimmen. Beschreibung WC-Kern einschlie ß lich Pausenverkauf Lage:                                                                                                                                                 EG Gesamtfl ä che:                                                                                                                                  ca. 150 m ² Raumh ö he:                                                                                                                                      ca. 3,50 m ü. OK FFB R ä ume:                                                                                                                                            WC Jungen 030 (Fl ä che ca. 62 m ² )                                                                                                                                                           WC M ä dchen 031 (Fl ä che ca. 53 m ² )                                                                                                                                                           WC D 033 (Fl ä che ca. 7 m ² )                                                                                                                                                           WC H 032 (Fl ä che ca. 7 m ² )                                                                                                                                                           Putzraum 034 (Fl ä che ca. 4 m ² )                                                                                                                                                           Pausenverkauf 035B (Fl ä che ca. 14 m ² ) Innenausbau: Einbauten:                                                                                                                                         WC-Trennw ä nde (beschichtete Holzwerkstoffplatten mit Metall-UK),                                                                                                                                                           ca. 145 m ², inkl. 27 T ü ren                                                                                                                                                           27 Stand-WC-Anlagen                                                                                                                                                           11 Urinal-Anlagen wasserlos, 2 Urinal-Anlagen                                                                                                                                                           20 Waschbecken-Anlagen (550 x 450 mm), 2 Ausguss-Anlagen                                                                                                                                                           20 Spiegel (500 x 400 mm), 8 Ablagen (500 x 150 mm)                                                                                                                                                           2 Warmwasserboiler (10 l)                                                                                                                                                           14 Seifenspender, 1 Handtuchspender                                                                                                                                                           27 Papierrollenhalter, 27 B ü rstenhalter, 15 Hygieneeimer                                                                                                                                                           6 Bodenabl ä ufe (bis DN 100)                                                                                                                                                           Hinweis: Gebl ä se-H ä ndetrockner werden bauseits entfernt Decken: Betonkassettendecken ohne Verkleidungen in den WC-R ä umen,                                                                                                                                                         Deckenh ö he ca. 3,50 m ü. OK FFB                                                                                                                                                         Gipskartondecke im Pausenverkauf, Deckenh ö he ca. 3,00 m ü. OK FFB W ä nde: Mauerwerk aus Ziegelsteinen                                                                                                                                                         Wandh ö he bis ca. 3,00 m ü. OK FFB, Wandst ä rke ca. 11,5 cm bzw. 24 cm                                                                                                                                                         mit keramischen Fliesen (15x15 cm) bis ca. 2,25 m Wandh ö he, befestigt mit                                                                                                                                                         mineralischem Kleber (nicht asbesthaltig)                                                                                                                                                         geflieste Trockenbau-Vorsatzw ä nde an Urinal-Anlagen                                                                                                                                                         Hinweis: In den W ä nden verlaufen Leitungen und Installationen                                                                                                                                                         Gipskartonwand (ca. 20 % gefliest) im Pausenverkauf Fu ß b ö den: Gesamtdicke ca. 11 cm, Aufbau von oben nach unten:                                                                                                                                                         - Steinzeugfliesen (20 x 10 cm) mit M ö rtelbett, Dicke ca. 1,5 cm - Zementestrich, Dicke ca. 2,0 cm - Abdichtungsbahn mit Vergussmasse (Asbestprodukt), verklebt auf, Dicke ca. 1,5 cm - Zementestrich, Dicke ca. 3,5 cm; Oberseite mit vollfl ä chiger schwarzer Anhaftung               Hinweis: Estrichst ä rke variiert zwischen 30 mm und 40 mm - Ö lpapier (PAK-Gehalt 8,3 mg/kg), verklebt auf Polystyrol - Polystyrol (HBCD-Gehalt < 100 mg/kg), Dicke ca. 1,5 cm - Abdichtungsbahn, alukaschiert + Vergussmasse (nicht asbesthaltig), Dicke ca. 0,5 cm,               verklebt auf Beton Untergrund: Stahlbeton – Kellerdecke bzw. Bodenplatte im nicht unterkellerten Bereich                         (Bohrprofil, Anlage 5; weitere Bohrprofile, Fotodokumentation, Anlage 6)                         Linoleumbelag (nicht asbesthaltig) statt Steinzeugfliesen im Pausenverkauf                         St ä bchenparkett (keine Schadstoffe) in Theaterrequisite T ü ren:               5 Innent ü ren, einfl ü gelig, mit Oberblende, bestehend aus Stahlumfassungszargen, T ü rblatt Massiv, Holzwerkstoff und Oberblende Holzwerkstoff                         Ma ß e des Elements: ca. B 1,135 m x H 3,00 m                         T ü ranschl ü sse beidseitig mit grauen elastischen Fugendichtstoffen (nicht asbesthaltig)                         10 Innent ü ren, einfl ü gelig, bestehend aus Stahlumfassungszargen, T ü rblatt Massiv,                         Holzwerkstoff                         Ma ß e: ca. B 0,76 - 1,135 m x H 2,25 m                         1 Metallt ü r, einfl ü gelig, in Gipskartonwand in Durchreiche Pausenverkauf                         Ma ß e: 0,60 x 0,60 m Sanit ä rleitungen: Schmutzwasserleitungen bis DN 100 bzw. DN 125 bis DN 150 aus Guss mit D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF) mit bzw. ohne Mantel aus Wellpappe und Bitumenpappe (asbesthaltig) Regenwasserleitungen bis DN 100 bzw. DN 125 bis DN 150 aus Asbestzement mit D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF) mit bzw. ohne Mantel aus Wellpappe und Bitumenpappe (asbesthaltig) Trinkwasserleitungen DN 50 aus verzinktem Stahl mit D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF) ohne Mantel L ü ftungsanlage : Luftkan ä le bis 1.000 mm bzw. ü ber 1.001 bis 2.000 mm mit D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF) und asbesthaltige Flanschdichtungen Elektroanlage: Leitungen und Installationen Hinweis: Bei den Abbrucharbeiten ist darauf zu achten, dass verbleibende Leitungen und Installationen nicht besch ä digt werden. Der AN wird bauseits zu Beginn der Ma ß nahme in die vorhandenen Sparten eingewiesen. Die Bestandspl ä ne (Anlagen 3 und 4) und die Fotodokumentation (Anlage 6) zeigen die ö rtlichen Verh ä ltnisse. Beschreibung Geb ä udeschadstoffe Im Rahmen der Geb ä udeerkundungen wurden im WC-Kern und Pausenverkauf folgende schadstoffhaltige Baumaterialien nachgewiesen: Asbestprodukte schwarze Abdichtungsbahn + Vergussmasse (fest gebundener Asbest, Dicke ca. 15 mm, Fl ä che ca. 150 m ² ) im Fu ß bodenaufbau zwischen Estrichlagen schwarze Vergussmasse verklebt (fest gebundener Asbest, Dicke ca. 2 mm, Fl ä che ca. 150 m ² ) auf unterlagerndem Estrich Regenwasserleitungen (Asbestzement, Menge ca. 40 lfm) Flanschdichtungen (schwach gebundener Asbest, Anzahl ca. 45 St ü ck) in Luftkan ä len Bitumenpappen (fest gebundener Asbest, Menge ca. 35 lfm) als Mantel um Rohrd ä mmung Wichtiger Hinweis: Die Abdichtungsbahn mit Vergussmasse ist als fest gebundenes Asbestprodukt im Sinne der TRGS 519 eingestuft. Im eingebauten Zustand sind die Asbestfasern in der Bitumenmatrix fest eingeschlossen. Mit der zerst ö renden Bearbeitung der Abdichtungsbahnen und Vergussmassen auf dem unterlagernden Estrich beim Fu ß bodenabbruch wird dieser Verbund jedoch aufgel ö st und es k ö nnen unkontrolliert Asbestfasern freigesetzt werden. Alle Fu ß bodenarbeiten in den WC-R ä umen und im Pausenverkauf sind deshalb unter dem Gesichtspunkt vorhandener schwach gebundener Asbestfasern im Sinne der TRGS 519, Abschnitt 14 auszuf ü hren (T ä tigkeiten im Bereich hohen Risikos). KMF-Produkte D ä mmstoffe (k ü nstliche Mineralfasern – KMF, lungeng ä ngig, kanzerogen, Kategorie 1b) an Schmutz-, Regen- und Trinkwasserleitungen DN 50 – DN 200, Menge ca. 200 lfm D ä mmstoffe (k ü nstliche Mineralfasern – KMF, lungeng ä ngig, kanzerogen, Kategorie 1b) an Luftkan ä len, Menge ca. 23 m ² S ä mtliche schadstoffhaltigen Materialien sind separat auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Sie sind unter den einzelnen Leistungspositionen zur Schadstoffentfernung massenm äß ig beschrieben (Titel „ Abbrucharbeiten – T ä tigkeiten mit Gefahrstoffen im Bereich mittleren bis hohen Risikos (Asbest und „ alte Mineralwollen “, TRGS 519 / TRGS 521)) “. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Ü berblick ü ber die im Zuge der Geb ä udeschadstofferkundung entnommenen Materialproben und die wesentlichen Analysenergebnisse. Die vollst ä ndigen Laborpr ü fberichte sind Anlage 7 zu entnehmen. Tabelle 1: Ü bersicht der Materialproben im WC-Kern und Pausenverkauf (Auszug aus den Laborberichten) “ Probe Bauteil / Material Asbest PAK weitere UG/MP8 Linoleum grau nicht nachgewiesen EG/MP3 Parkettst ä bchen braun PCP <0,5 mg/kg Lindan <0,005 mg/kg EG/MP4 Parkettkleber beige nicht nachgewiesen KB1/2 Dichtungsbahn verklebt Chrysotil PAK etwa 1 - 5 % 15,1 mg/kg KB1/4 Ö lpapier braun PAK 8,3 mg/kg KB1/6 Dichtungsbahn aluk. + nicht nachgewiesen PAK Vergussmasse 4,9 mg/kg OG2/MP14 Flanschdichtung wei ß Chrysotil etwa 1 - 5 % 030_KB1-1 Abdichtungsbahn oben Chrysotil PAK 031_KB1-2 sehr geringe Spuren <6,5 mg/kg 035B_KB1-3 (< 0,1 %) und Spuren (0,1 - 1 %) festgestellt 030_KB1-3 Vergussmasse Chrysotil PAK sehr geringe Spuren 1,8 mg/kg (< 0,1 %) festgestellt MP KB1+KB2 Polystyrol HBCD 031_KB1-1+ <100 mg/kg 030_KB1-3+ 035B_KB1-4 031_KB1-1 Abdichtungsbahn unten nicht nachgewiesen PAK 031_KB1-2 <3,0 mg/kg 030_KB1-3 035B_KB1-4 035B_KB1-4 Bodenkleber nicht nachgewiesen (unter Linoleum) 033_M ö rtel_ Wandm ö rtel nicht nachgewiesen Wand-vorne 033_M ö rtel_ Wand-hinten 033_Pappe_AZ-Rohr 033_Pappe_PVC-Rohr Pappen Rohre Chrysotil Spuren (0,1 - 1 %) festgestellt PAK <3,5 mg/kg Die in Tabelle 1 aufgef ü hrten Bauteile und Materialien sind in der Fotodokumentation (Anlage 6) beispielhaft dargestellt. Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Geb ä udeschadstofferkundungen. Ein Anspruch auf Vollst ä ndigkeit besteht nicht. Treten w ä hrend der Abbrucharbeiten weitere schadstoffverd ä chtige Baumaterialien auf, sind die Arbeiten zu unterbrechen und die Fachbauleitung ist zur Beurteilung hinzuzuziehen. Hinweis: Bei den Abbrucharbeiten ist darauf zu achten, dass verbleibende Leitungen und Installationen nicht besch ä digt werden. Der AN wird bauseits zu Beginn der Ma ß nahme in die vorhandenen Sparten eingewiesen. Beschreibung Bauabl ä ufe Bauseitige Vorab-Leistungen Der Pausenverkauf wird freiger ä umt. Die abh ä ngten Decken in den WC-R ä umen werden in den Pfingstferien 2026 demontiert. Elektroinstallationen (Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelder, Lichtschalter, Steckdosen, Gebl ä se-H ä ndetrockner etc.) werden demontiert. Die R ä umlichkeiten werden wieder mit einer Beleuchtung ausgestattet. Eigene Baubeleuchtung nach Bedarf ist vom AN zu stellen. Die L ü ftungs- und Sanit ä ranlage sowie die Elektroanlage wird bauseits von den entsprechenden Fachfirmen vor Beginn der Abbrucharbeiten freigeschalten. Anschlusspunkte f ü r Baustrom (32 A) sowie Bau- und Abwasser werden bauseits ebenfalls von den entsprechenden Fachfirmen vorger ü stet. S ä mtlicher Aufwand f ü r Zuleitungen ist in die BE einzukalkulieren (Abstimmung mit dem AG und der Fachbauleitung bei Ortseinweisung). Schutzma ß nahmen Die Nadelfilzb ö den vom Nordeingang zum WC-Kern sind mit einer Schutzabdeckung (z. B. rutschfestes Abdeckvlies) zu versehen. T ü r- und Wand ö ffnungen sind f ü r den Zeitraum der Abbrucharbeiten zum Schutz des ü brigen Schulgeb ä udes staubdicht zu verschlie ß en (z. B. mit Folienabklebungen oder mit Folien auf Unterkonstruktion). F ü r die Arbeiten mit quarzhaltigem Staub (Wandabbruch, Estrichschnitte) ist zus ä tzlich eine Absauganlage mit Abluftf ü hrung zu betreiben (siehe Kapitel 9.5). Dar ü ber hinaus sind f ü r die Schadstoffentfernung besondere Schutzma ß nahmen zu treffen (T ä tigkeiten mit Gefahrstoffen im Bereich mittleren bis hohen Risikos, siehe Kapitel 9.6). Die Schutzma ß nahmen sind vor Beginn der Arbeiten mit der Fachbauleitung abzustimmen. Grunds ä tzliche Anforderungen an Abbrucharbeiten Die Abbrucharbeiten im WC-Kern sind so zu gestalten, dass m ö glichst geringe Staubemissionen entstehen. Dies ist durch den Einsatz weitestgehend staubarmer Arbeitsverfahren und -ger ä te nach Stand der Technik zu gew ä hrleisten. Gegebenenfalls ist eine direkte Absaugung an den Ausbaustellen mit bauartgepr ü ften Saugger ä ten durchzuf ü hren und/oder eine Staubbildung durch Benetzung mit Wasser zu unterdr ü cken. Maschinen und Ger ä te einschlie ß lich technischer Schutzeinrichtungen m ü ssen in funktionsf ä higem Zustand gehalten werden. Insbesondere m ü ssen Einrichtungen zum Erfassen und Niederschlagen des Staubes gem äß Herstellerangaben regelm äß ig gepr ü ft und instandgehalten werden, so dass ihre Wirksamkeit erhalten bleibt. Generell ist die Ausbreitung von St ä uben auf andere Arbeitsbereiche und unbelastete Schulbereiche zu verhindern. Diese grunds ä tzlichen Anforderungen gelten f ü r alle nachfolgenden Abbrucharbeiten (Kapitel 9.4, 9.5 und 9.6). Abbrucharbeiten - T ä tigkeiten ohne Gefahrstoffe Die Abbrucharbeiten der Einrichtungs- und Sanit ä robjekte der Gipskartondecke im Pausenverkauf (Fl ä che ca. 14 m ² ) der Gipskartonwand im Pausenverkauf (Fl ä che ca. 7 m ² ) des Linoleumbelags im Pausenverkauf (Fl ä che ca. 14 m ² ) ein Teilbereich des St ä bchenparketts in den Theaterrequisiten (Fl ä che ca. 8 m ² ) sowie der Innent ü ren (15 St ü ck) k ö nnen ohne besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz geleistet werden. Die schadstofffreien Bauteile der L ü ftungsanlage (z. B. Tellerventile, Spirofalzrohre, L ü ftungsgitter) k ö nnen vor Einrichtung des Schwarzbereichs demontiert werden. Die Demontage der Luftkan ä le mit asbesthaltigen Flanschdichtungen erfolgt im Rahmen der T ä tigkeiten mit Gefahrstoffen (siehe Kapitel 9.6). Abbrucharbeiten - T ä tigkeiten mit quarzhaltigem Staub, TRGS 559 F ü r die Abbrucharbeiten an den gefliesten Zwischenw ä nden (Fl ä che ca. 290 m ² ), Vorsatzw ä nden (Fl ä che ca. 12 m ² ) und das Herstellen von Estrichschnitten (ca. 8 lfm) sind besondere Schutzma ß nahmen gem äß TRGS 559 zu treffen. Hinweis: Bei den Abbrucharbeiten ist darauf zu achten, dass verbleibende Leitungen und Installationen nicht besch ä digt werden. Der AN wird bauseits zu Beginn der Ma ß nahme in die vorhandenen Sparten eingewiesen. Die Arbeitsverfahren sind so auszuw ä hlen und auszuf ü hren, dass m ö glichst wenig Staub freigesetzt wird (z. B. staubarme Werkzeuge mit integrierter Absaugung, leichtes Anfeuchten des Materials). Zus ä tzlich ist eine Absaugung mit H-Filterung zu betreiben, um eine Ausbreitung des Staubes auf unbelastete Schulbereiche zu vermeiden. Der Zugang w ä hrend der Abbrucharbeiten erfolgt ü ber die T ü r zum Pausenverkauf. Der Arbeitsbereich ist folgenderma ß en einzurichten: Staubdichte Abschottung der T ü r ö ffnung (Breite ca. 1,135 m / H ö he ca. 2,25 m) zum Pausenverkauf (z. B. mit Staubschutzwand bestehend aus PE-Folie auf Holzkonstruktion) Staubdichter Anschluss einer Ein-Kammer-Schleuse (f ü r Personen und Material, z. B. Folienkammer mit Rei ß verschluss-T ü r) an die Abschottung Technische L ü ftung mit Abluftf ü hrung nach au ß en und H-Filterung (Staubklasse H nach DIN EN 60335-2-69) zur Vermeidung von Staubausbreitung Kennzeichnen des Arbeitsbereiches durch geeignete Sicherheitszeichen, insbesondere mit den Zeichen „ Zutritt f ü r Unbefugte verboten “, "Rauchen verboten" und "Essen und Trinken verboten" Arbeitst ä gliche sorgf ä ltige Reinigung der Schleuse (Feuchtreinigung oder Absaugung mit H-Sauger) Der eingerichtete Arbeitsbereich wird vor Beginn der Abbrucharbeiten von der Fachbauleitung abgenommen. W ä hrend der Abbrucharbeiten sind pers ö nliche Schutzma ß nahmen gem äß TRGS 559 umzusetzen. Hierzu geh ö rt insbesondere das Tragen von Atemschutz (mind. P2-Filter) sowie – entsprechend der Gef ä hrdungsbeurteilung des AN – erforderlichenfalls Schutzbrille, geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe. Abbrucharbeiten - T ä tigkeiten mit Gefahrstoffen im Bereich mittleren und hohen Risikos (Asbest und „ alte “ Mineralwollen, TRGS 519 / TRGS 521) Einrichten des Arbeitsbereichs (Schwarzbereich) f ü r die Schadstoffentfernung Im Zuge der Abbrucharbeiten sind umfangreiche T ä tigkeiten mit Asbestprodukten (schwach gebunden: Abdichtungsbahnen mit Vergussmassen in den Fu ß b ö den, Flanschdichtungen an Luftkan ä len / fest gebunden: Bitumenpappen an Rohrleitungen / Asbestzement: Regenwasserleitungen) und "alten" Mineralwolle-D ä mmstoffen (Rohrleitungen und Luftkan ä le) zu leisten. Die Abbrucharbeiten sind Der WC-Kern ist nach dem Abbruch der nicht tragenden Zwischenw ä nde deshalb im Sinne einer "umfangreichen Ma ß nahme" (Sanierung mit Abschottungen, Unterdruckhaltung und Mehrkammerschleusen) gem äß TRGS 519, Abschnitt 14 einzurichten. Alle WC-R ä ume und der Pausenverkauf k ö nnen zu einem Schwarzbereich (Fl ä che ca. 150 m ², Raumh ö he ca. 3,50 m) zusammengefasst werden. Der Zugang erfolgt ü ber die T ü r zum Pausenverkauf. Gefordert werden: M ö glichst kleinr ä umige, staubdichte und standsichere Abschottung des Arbeitsbereichs (Schwarzbereich) gem äß TRGS 519, Abschnitt 14.2 (z. B. mit Staubschutzwand bestehend aus PE-Folie auf Holzkonstruktion) Verbleibende Leitungen und Installationen sind zum Schutz staubdicht zu verpacken (z. B. mit Folienabklebungen) Staubdichter Anschluss einer Vier-Kammer-Personenschleuse gem äß TRGS 519, Abschnitt 14.2 und einer Zwei-Kammer-Materialschleuse gem äß TRGS 519, Abschnitt 14.3 an die Abschottung Installation und Betrieb von ausreichend dimensionierten raumlufttechnischen Anlagen (Unterdruckhaltung) gem äß TRGS 519, Abschnitt 14.1 Einrichtung einer Sprechverbindung vom Arbeitsbereich (Schwarzbereich) nach au ß en Kennzeichnung des Arbeitsbereiches durch Verbotszeichen gem äß TRGS 519, Anlage 2a und Sichern gegen unbefugtes Betreten Kennzeichnen des Arbeitsbereiches durch geeignete Sicherheitszeichen, insbesondere mit den Zeichen "Rauchen verboten" und "Essen und Trinken verboten" Arbeitst ä gige sorgf ä ltige Reinigung der Personen- und Materialschleuse (Feuchtreinigung oder Absaugung mit baumustergepr ü ftem Industriestaubsauger nach Anlage 7.1 der TRGS 519) Die Abluft der Unterdruckhaltung ist ü ber die 2-fl ü glige Zugangst ü r am Nordeingang ins Freie zu f ü hren. Die T ü r ö ffnung ist mit OSB-Platten wetterfest zu verschlie ß en und mit einer Leitungsdurchf ü hrung zu versehen. Der Zugang zum Arbeitsbereich WC-Kern ist strikt von den benachbarten R ä umlichkeiten zu trennen. Der eingerichtete Arbeitsbereich wird vor Beginn der Schadstoffentfernung von der Fachbauleitung abgenommen. Ausbau von Abdichtungsbahnen mit Vergussmassen (Asbest, schwach gebunden) im Fu ß boden F ü r das Entfernen der Abdichtungsbahn mit Vergussmasse (eingestuft unter dem Gesichtspunkt vorhandener schwach gebundener Asbestfasern) im Fu ß bodenaufbau gelten die "besonderen Regelungen f ü r Abbruch-Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten" gem äß Abschnitt 14 der TRGS 519. Folgende Arbeitsschritte sind auszuf ü hren: Arbeitsbereich einrichten und betreiben (siehe Kapitel 9.6.1) Tragen von pers ö nlicher Schutzausr ü stung (Atemschutz mind. P2-Filter, Schutzbrille, Einwegschutzanzug Kat. III Typ 5-6, Sicherheitsschuhe mit Ü berziehschuhen, Schutzhandschuhe) Vorsichtiger Abbruch von Steinzeugfliesen und oberer Estrichlage Vollst ä ndiger Ausbau der Abdichtungsbahn Vollst ä ndiges Abfr ä sen oder Abschleifen der Vergussmassen (z. B. mit Fr ä s- oder Schleifmaschine mit Absaugung) vom unterlagernden Estrich Ausgebaute Abdichtungsbahnen und Vergussmassen (mit Abtragsmaterial) unmittelbar am Ausbauort staubdicht in geeignete Beh ä ltnisse f ü r die Entsorgung verpacken, Fr ä s- oder Schleifgut vorher verfestigen; Verpackung kennzeichnen, Ausschleusen der verpackten Abf ä lle zum Bereitstellungslager Sorgf ä ltige Reinigung der Estrichoberfl ä che mit baumustergepr ü ftem Industriestaubsauger der TRGS 519, Anlage 7.1 Abbruch unterlagernder Estrich, Polystyrol und weiterer Abdichtungsbahn (nicht asbesthaltig) Sichtkontrolle und Freigabe des Arbeitsbereiches durch die Fachbauleitung Freimessungen nach VDI 3492 im Auftrag des AN Aufhebung der Schutzma ß nahmen (Entfernen der Abschottungen, Abbau der Schleuse und Unterdruckhaltung, etc.) Demontage von Bitumenpappen (Asbest, fest gebunden) als Rohrummantelungen Die Schmutz- und Regenwasserleitungen sind teilweise mit schwarzen Bitumenpappen (Asbest, fest gebunden) ummantelt. Dahinter folgt Wellpappe und D ä mmstoff aus "alter" Mineralwolle (KMF). Die Demontage der Bitumenpappen ist in Anlehnung an die "besonderen Regelungen f ü r Abbruch-Arbeiten an Asbestzementprodukten" gem äß Abschnitt 16.3 "Arbeiten in Innenr ä umen" der TRGS 519 auszuf ü hren. Dabei ist auf staubfreie Arbeitsmethoden besonders zu achten. Folgende Arbeitsschritte sind auszuf ü hren: Arbeitsbereich einrichten und betreiben (siehe Kapitel 9.6.1) Tragen von pers ö nlicher Schutzausr ü stung (Atemschutz mind. P2-Filter, Schutzbrille, Einwegschutzanzug Kat. III Typ 5-6, Sicherheitsschuhe mit Ü berziehschuhen, Schutzhandschuhe) Bitumenpappen abschnittsweise befeuchten (z. B. mit Spr ü hger ä t) und vorsichtig mit Messer durchtrennen Blechschellen durchtrennen und entfernen Bitumenpappen abschnittweise m ö glichst zerst ö rungsfrei abnehmen; feucht halten Ausgebaute Bitumenpappen unmittelbar am Ausbauort staubdicht in geeignete Beh ä ltnisse f ü r die Entsorgung verpacken; Verpackung kennzeichnen; Ausschleusen der verpackten Abf ä lle zum Bereitstellungslager Demontage der D ä mmstoff-Ummantelungen aus "alten" Mineralwollen, wie unter Kapitel 9.6.4 beschrieben Sichtkontrolle und Freigabe des Arbeitsbereiches durch die Fachbauleitung Demontage von D ä mmstoffen aus "alter" Mineralwolle (KMF) an Rohrleitungen Die technischen Schutzma ß nahmen f ü r den Ausbau der D ä mmstoff-Ummantelungen aus "alten" Mineralwollen (mit Wellpappe) sind entsprechend der Expositionskategorie 3 der TRGS 521 zu w ä hlen, da es sich im vorliegenden Fall um k ü nstliche Mineralfasern im Sinne von Anhang II Nr. 5 der Gefahrstoffverordnung handelt. Folgende Arbeitsschritte sind auszuf ü hren: Arbeitsbereich einrichten und betreiben (siehe Kapitel 9.6.1) Im Arbeitsbereich ist pers ö nliche Schutzausr ü stung (Atemschutz mind. P2-Filter, Schutzbrille, Einwegschutzanzug Kat. III Typ 5-6, Sicherheitsschuhe mit Ü berziehschuhen, Schutzhandschuhe) zu tragen Zerst ö rungsfreie Demontage der D ä mmstoff-Ummantelungen, so dass m ö glichst wenig Faserstaub freigesetzt wird Ausgebautes Material darf nicht geworfen werden Das Aufwirbeln von Staub ist zu vermeiden Ausgebautes Material ist direkt am Entstehungsort staubdicht in geeignete Beh ä ltnisse f ü r die Entsorgung zu verpacken; Verpackung kennzeichnen; Ausschleusen der verpackten Abf ä lle zum Bereitstellungslager Kann das Freiwerden von Faserst ä uben nicht verhindert werden, m ü ssen sie an der Austritts- oder Entstehungsstelle durch l ü ftungstechnische Ma ß nahmen (z. B. mit Industriestaubsauger mind. Staubklasse M) vollst ä ndig erfasst und entsorgt werden, soweit dies technisch m ö glich ist Arbeitsbereiche m ü ssen regelm äß ig gereinigt werden (Industriestaubsauger mind. Staubklasse M oder Feuchtreinigung) Demontage von Rohrleitungen (Asbestzement) F ü r die Demontage der Regenwasserleitungen gelten die "besonderen Regelungen f ü r Abbruch-Arbeiten an Asbestzementprodukten" gem äß Abschnitt 16.3 "Arbeiten in Innenr ä umen" der TRGS 519. Dabei ist auf bruch- und staubfreie Arbeitsmethoden besonders zu achten. Folgende Arbeitsschritte sind auszuf ü hren: Arbeitsbereich einrichten und betreiben (siehe Kapitel 9.6.1) Tragen von pers ö nlicher Schutzausr ü stung (Atemschutz mind. P2-Filter, Schutzbrille, Einwegschutzanzug Kat. III Typ 5-6, Sicherheitsschuhe mit Ü berziehschuhen, Schutzhandschuhe) Asbestzementrohre m ö glichst von Hand zerst ö rungsfrei aus den Steckverbindungen ziehen und ausbauen. Muss die Rohrleitung getrennt werden, sind langsam laufende Rohrs ä gen unter dauernder Benetzung und Absaugung des S ä geschlamms zu verwenden. Die Schnittstellen sind mit Staubbindemittel zu behandeln. Rohrst ü cke ohne mechanische Beanspruchung und ohne Freisetzung von Fasern nach unten transportieren; nicht werfen Ausgebaute Rohrst ü cke feucht halten und staubdicht in geeignete Beh ä ltnisse f ü r die Entsorgung verpacken; Verpackung kennzeichnen; Ausschleusen der verpackten Abf ä lle zum Bereitstellungslager Ausbaubereich sowie alle Arbeitsger ä te und -hilfen sorgf ä ltig reinigen (z. B. Absaugen mit baumustergepr ü ften Staubsaugern der TRGS 519, Anlage 7) Sichtkontrolle und Freigabe des Arbeitsbereiches durch die Fachbauleitung Herstellung von provisorischen Regenentw ä sserungen Hinweis: Die provisorische Regenentw ä sserung ist so zu erstellen, dass die Zeit zwischen Demontage, Freimessung und der unverz ü glich anschlie ß enden Neumontage durch eine Fachfirma ü berbr ü ckt wird. Demontage von Flanschdichtungen (Asbest, schwach gebunden) an Luftkan ä len Die Flanschdichtungen sind in Luftkan ä len verbaut. Der Arbeitsbereich ist bereits im Sinne einer umfangreichen Ma ß nahme gem äß TRGS 519, Abschnitt 14 eingerichtet. In diesem Fall bietet es sich an das zugelassene "Emissionsarme Verfahren" AT 1 direkt vor Ort anzuwenden. Die detaillierte Verfahrensbeschreibung findet sich in der DGUV Information 202-012. Nachfolgend sind die wichtigsten Arbeitsschritte aufgef ü hrt: Arbeitsbereich abgrenzen Ausbreiten einer Auffangfolie oder Anbringen eines Auffangbeh ä lters Verwendung von Atemschutz (P2-Filter) und eines baumustergepr ü ften Industriestaubsaugers gem äß TRGS 519, Anlage 7.1 Flanschpaare dichtungsseitig mit Penetriermittel (z. B. Rostl ö ser, Kriech ö l) benetzen und einwirken lassen Flanschschrauben lockern; Dichtungsr ä nder mit Penetriermittel benetzen und einwirken lassen L ö sen und Ziehen der Flanschschrauben, dabei Absaugen L ö sen bzw. Abheben der Flanschverbindung, dabei Absaugen Intensives Benetzen der freiliegenden Dichtung Dichtung abnehmen Bei festsitzender bzw. zerst ö rter Dichtung: Abschaben der Dichtung mit Spachtel oder Schaber; Dichtung dabei intensiv benetzen. Kleinere, lose Dichtungsreste absaugen Staubdichtes Verpacken der asbesthaltigen Dichtung bzw. der Dichtungsreste in geeignetem Beh ä lter Reinigen bzw. Verpacken der Arbeitsmittel sowie der Verbrauchsmaterialien in geeigneten Beh ä lter Optische Kontrolle, ggf. Reinigen des Arbeitsbereiches mit Reinigungst ü chern oder feuchtem Lappen bzw. mit Staubsauger, Saugd ü se danach dicht abkleben Arbeitsbereich freigeben Beh ä ltnisse f ü r die Entsorgung kennzeichnen und im Arbeitsbereich zwischenlagern, verpacken und reinigen; Ausschleusen erst nach erfolgreicher Freimessung Arbeits- und Gesundheitsschutz Grunds ä tzlich gilt f ü r den Arbeitsschutz: Die einschl ä gigen Vorschriften und Richtlinien zum Arbeitsschutz sind zu beachten. Der AN hat die zum Schutz des menschlichen Lebens, der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erforderlichen Ma ß nahmen nach den allgemeinen und besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung einschlie ß lich ihrer Anh ä nge und den f ü r ihn geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverh ü tungsvorschriften zu treffen. Im Ü brigen sind die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln sowie die sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten. Ma ß nahmen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren sind unverz ü glich zu treffen. F ü r den Ausbau der ermittelten schadstoffhaltigen Baumaterialien gelten erh ö hte Anforderungen an den Arbeitsschutz. Da der AN umfangreiche Arbeiten mit krebserregenden Fasern ausf ü hren muss, hat er die erforderliche Sachkunde gem äß TRGS 519 nachzuweisen. Gef ä hrdungen der Bauarbeiter durch schadstoffbelastetes Abbruchmaterial sind durch technische und organisatorische Schutzma ß nahmen sowie pers ö nliche Schutzausr ü stungen auszuschlie ß en. Aller diesbez ü gliche Aufwand ist in die betreffenden Einzelpositionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert verg ü tet. Hinsichtlich des Arbeitsschutzes sind bei der Ma ß nahme mindestens folgende Vorschriften zu beachten: ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) TRGS 519 (Technische Regeln f ü r Gefahrstoffe - "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten") TRGS 521 (Technische Regeln f ü r Gefahrstoffe - "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle “ ) TRGS 555 (Technische Regeln f ü r Gefahrstoffe - "Betriebsanweisung und Information der Besch ä ftigten “ ) TRGS 559 (Technische Regeln f ü r Gefahrstoffe - "Quarzhaltiger Staub") ASR A2.1 (Technische Regeln f ü r Arbeitsst ä tten - "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenst ä nden, Betreten von Gefahrenbereichen") DGUV Vorschrift 38 (bisher BGV C22 - Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – "Bauarbeiten “ ) Der Schwarzbereich ist durch geeignete Warn- und Hinweisschilder zu kennzeichnen. Besch ä ftigungsverbote f ü r Jugendliche oder werdende und stillende M ü tter sind einzuhalten. Die Zahl der Arbeitnehmer, die im kontaminierten Bereich t ä tig werden sollen, ist auf ein Minimum zu beschr ä nken. Das Verbot der Alleinarbeit im kontaminierten Bereich ist unbedingt einzuhalten. Die T ä tigkeiten mit Asbestprodukten sind sp ä testens 7 Tage vor Beginn der zust ä ndigen Beh ö rde (Gewerbeaufsichtsamt) schriftlich mitzuteilen ( Anzeigepflicht nach TRGS 519 ). Es sind t ä tigkeitsbezogene Gef ä hrdungsbeurteilungen mit Arbeitspl ä nen zu erstellen, die alle Ma ß nahmen zum Bauablauf und zur Baudurchf ü hrung pr ä zisieren. Dem AG sind Kopien der Anzeigeformulare und Arbeitspl ä ne vorzulegen. Vom AN ist eine arbeits- und stoffbezogene Betriebsanweisung zu erstellen und an geeigneter Stelle auf der Baustelle auszuh ä ngen. Anhand der Betriebsanweisung hat der AN vor Beginn der Arbeiten die Besch ä ftigten ü ber die Gefahren und notwendigen Schutzma ß nahmen zu unterweisen. Arbeiten im Schwarzbereich d ü rfen nur unter zus ä tzlicher Verwendung von Schutzkleidung in Form von atmungsaktiven, partikeldichten Ein- oder Mehrweg-Schutzanz ü gen (Kat. III Typ 5-6) sowie von Halbmasken mit mindestens P2-Filter oder Masken mit Gebl ä se und mindestens Partikelfilter TMP1 durchgef ü hrt werden. Die pers ö nliche Schutzausr ü stung ist in ausreichendem Umfang auf der Baustelle vorzuhalten. Der AN hat daf ü r zu sorgen, dass die zur Verf ü gung gestellten pers ö nlichen Schutzausr ü stungen getragen werden. Zudem ist er f ü r die ordnungsgem äß e Dekontamination (Reinigung), ggf. Wartung und Entsorgung von benutzten und kontaminierten pers ö nlichen Schutzausr ü stungen verantwortlich. Die Arbeiten m ü ssen von einem fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet werden, der Erfahrungen im Umgang mit krebserregenden Fasern sowie die notwendigen Kenntnisse zur arbeitssicheren Durchf ü hrung der T ä tigkeiten hat ( Aufsichtsf ü hrende Person mit Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3). Der Vorgesetzte muss gegen ü ber Arbeitern und ggf. Mitarbeitern eines Nachunternehmers weisungsbefugt und der deutschen Sprache m ä chtig sein. Die T ä tigkeiten mit Gefahrstoffen im Bereich hohen Risikos d ü rfen nur von einem Fachbetrieb, der die erforderliche beh ö rdliche Zulassung nach § 11a Abs. 3 i. V. m. Anhang I Nr. 3.4 GefStoffV besitzt, ausgef ü hrt werden (Nachweis der Firmenzulassung erforderlich). Die erforderlichen Freigabemessungen nach VDI 3492 sind ausdr ü cklich im Auftrag des AN vorzunehmen. Dazu wird der AN aufgefordert, ein Institut zu benennen, das die ordnungsgem äß e Durchf ü hrung der Messungen gew ä hrleisten kann. Die Messungen sind rechtzeitig zu koordinieren und zu veranlassen. Abfalltrennung und Entsorgung Beim Abbruch ist darauf zu achten, dass alle verwertbaren Bau- und Abbruchabf ä lle gem äß § 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und gem äß § 8 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sortenrein getrennt – soweit dies technisch m ö glich und wirtschaftlich zumutbar ist – und geeigneten Verwertungsanlagen zugef ü hrt werden. Die asbesthaltigen Abf ä lle ("gef ä hrliche Abf ä lle") aus der Schadstoffentfernung sind andienpflichtig und auf der Reststoffdeponie Jedenhofen, Landkreis Dachau, zu entsorgen. F ü r die Anlieferung sind gekennzeichnete Big Bags zu verwenden. Die AVV-Nummer lautet 17 06 05* ("Asbesthaltige Baustoffe"). Abf ä lle aus "alter Mineralwolle" ("gef ä hrliche Abf ä lle") sind ebenfalls auf der Reststoffdeponie Jedenhofen, Landkreis Dachau, zu entsorgen. Dazu sind sie in rei ß feste, staubdichte und gekennzeichnete „ KMF-S ä cke “ zu verpacken. Die AVV-Nummer lautet 17 06 03* ("Anderes D ä mmmaterial, das aus gef ä hrlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enth ä lt"). Verunreinigte PE-Folien, Atemschutzmasken, Schutzanz ü ge, Filter etc. k ö nnen in Kunststoffs ä cken verpackt angeliefert werden (AVV-Nummer 15 02 02* "Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischt ü cher und Schutzkleidung, die durch gef ä hrliche Stoffe verunreinigt sind"). S ä mtliche Bauabf ä lle sind bis zum Abtransport so zu sichern, dass eine Verwehung der Abf ä lle und der Zutritt von Oberfl ä chen-/Niederschlagswasser ausgeschlossen werden. Alle Aufwendungen hierf ü r sind in die Entsorgungskosten einzukalkulieren. Die Deklarationsanalytik von mineralischen Bauabf ä llen (z. B. Estrich, Mauerwerk) – falls erforderlich - und die Zuordnung zu Entsorgungschargen erfolgt baubegleitend durch die Fachbauleitung. F ü r die Deklarationsanalytik ist ein Zeitbedarf von 5 Werktagen ab dem Tag der Probenahme einzukalkulieren. In die Einheitspreise sind au ß erdem die Aufwendungen f ü r die Bereitstellung von Sammelbeh ä ltern und Verbrauchsmaterial, das vorschriftsm äß ige Kennzeichnen von Abf ä llen, den Transport zur Entsorgungsstelle, Kosten einer ggf. notwendigen Zwischenlagerung der Bauabf ä lle auf der Baustelle, die Wiederaufnahme von Abf ä llen an Zwischenlagern, Wiegekosten (anerkannt wird nur eine geeichte, ö ffentliche Waage), Aufwendungen f ü r die Erlangung von Genehmigungen, f ü r das F ü hren des elektronischen Abfallnachweisverfahrens, f ü r Nachweise, Begleitscheine, Kippkosten, evtl. Beseitigungskosten etc. einzukalkulieren. F ü r das Einsammeln und Bef ö rdern von "gef ä hrlichen Abf ä llen" ist gem äß § 54 Abs. 1 KrWG eine Erlaubnis erforderlich (ist dem Angebot beizulegen). Der Transport der Abf ä lle hat verkehrssicher zu erfolgen. Es ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG zu beauftragen (mit dem Angebot zu benennen). Die Entsorgung der "gef ä hrlichen Abf ä lle" erfolgt im elektronischen Abfallnachweisverfahren (EANV). Alle ausgeschriebenen Leistungen sind einschlie ß lich aller Nebenkosten - wie in den Positionen beschrieben - anzubieten. Die Verg ü tung erfolgt nach der jeweils angegebenen Einheit (z. B. lfm, m ², St, t, etc.) und nur bei Vorlage der Liefer-, Begleit-, Ü bernahme- bzw. Wiegescheine der Entsorgerfirma. Sp ä testens mit Vorlage der Schlussrechnung hat der AN einen schriftlichen Nachweis ü ber alle abgefahrenen Abf ä lle und deren Verbleib zu erbringen (Abfallbilanz). Die Vorgaben zur Anwendung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens f ü r "gef ä hrliche Abf ä lle" sind zu beachten. Ortseinsicht Die ö rtlichen Verh ä ltnisse im WC-Kern einschl. Pausenverkauf sind in einer Fotodokumentation (Anlage 6) dargestellt. Der Bieter sollte sich vor Abgabe eines Angebots im Rahmen eines Ortstermins ü ber die ö rtlichen Verh ä ltnisse und den Umfang der Arbeiten informieren. Sp ä tere Einw ä nde wegen unbekannter Erschwernisse (aus Unkenntnis der Ö rtlichkeit) werden nicht anerkannt. Anlagen zur Ausschreibung Anlage 1: Lageplan Anlage 2: BE-Plan Anlage 3: Bestandsplan WC-Kern mit Angaben Abbruch Anlage 4: Bestandsplan WC-Kern mit Angaben HLS Anlage 5: Bohrprofil Fu ß bodenaufbau WC-Kern Anlage 6: Fotodokumentation Anlage 7: Laborpr ü fberichte (teilweise redigiert)
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
01 Baustelleneinrichtung und baubegleitende Arbeiten
01
Baustelleneinrichtung und baubegleitende Arbeiten
01.03 Anzeige, Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan, Betriebsanweisung Anzeige nach TRGS 519 bei der zust ä ndigen Beh ö rde (Gewerbeaufsichtsamt) mindestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten zur Schadstoffentfernung einschlie ß lich Erstellen einer Gef ä hrdungsbeurteilung mit Arbeitsplan sowie Betriebsanweisung. Ü bergabe von Anzeigeformular und Arbeitsplan an den AG und die Fachbauleitung vor Ausf ü hrungsbeginn der Arbeiten zur Schadstoffentfernung in digitaler Form.
01.03
Anzeige, Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan, Betriebsanweisung
1,00
psch
01.04 Entsorgungsdokumentation/Abfallbilanz Schriftlicher Nachweis aller abgefahrenen Abf ä lle mit tabellarischer Angabe der Abfallarten, Abfallschl ü ssel, Abfallmengen (t, m ³, St) und Entsorgungswegen sowie aller Liefer-, Begleit-, Ü bernahme- und Wiegescheine. Die Vorgaben zur Anwendung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens f ü r „ gef ä hrliche Abf ä lle “ sind zu beachten. Ü bergabe an die Fachbauleitung in digitaler Form.
01.04
Entsorgungsdokumentation/Abfallbilanz
1,00
psch
02 Schutzmaßnahmen und Einrichten des Arbeitsbereichs
02
Schutzmaßnahmen und Einrichten des Arbeitsbereichs
02.04 Arbeitsbereich für Tätigkeiten mit quarzhaltigem Staub (TRGS 559) einrichten vorhalten und abbauen Staubdichte Abschottungen an diversen Wand ö ffnungen und zu sch ü tzenden Leitungen und Installationen bestehend aus PE-Folie, 1-lagig, mind.0,2 mm stark, St öß e mindestens 0,30 m ü berlappt Verklebung der St öß e und Anschl ü sse mit schwerem Industrieklebeband herstellen, vorhalten und nach Abschluss der Abbrucharbeiten einer Reinigung und Restfaserbindung unterziehen und beseitigen, einschlie ß lich aller Transportkosten und Entsorgung aller Materialien. Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Abrechnung nach m ² Ansichtsfl ä che
02.04
Arbeitsbereich für Tätigkeiten mit quarzhaltigem Staub (TRGS 559) einrichten vorhalten und abbauen
1,00
psch
02.05 Arbeitsbereich für Tätigkeiten mit Asbest (TRGS 519) aufstellen, vorhalten, betreiben und abbauen Herstellen des Schwarzbereichs f ü r Arbeiten zur Schadstoffentfernung gem äß Kapitel 9.6.1 der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519, Abschnitt 14 „ Besondere Regelungen f ü r Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten “. Der Zugang zum Schwarzbereich erfolgt ü ber die Zugangst ü r zum Pausenverkauf (siehe Anlage 2) Ger ä tschaften f ü r Schwarzbereich anliefern, aufstellen und einrichten. Bestandteile der Ger ä tschaften sind: - Unterdruckhaltungsger ä t (UHG) mit Kontroll- und Aufzeichnungsger ä t, Leistung f ü r mindestens 8-fachen Luftwechsel pro Stunde, HEPA-Filter H13 oder H14 - Personenschleuse (4-Kammer-Schleuse) gem äß TRGS 519, Abschnitt 14.2 - Materialschleuse (2-Kammer-Schleuse) gem äß TRGS 519, Abschnitt 14.3 - ggf. Abwasserreinigungsanlage (falls abwasserrechtlich erforderlich) - Industriestaubsauger nach Anlage 7.1 der TRGS 519 - Notstromaggregat Hinsichtlich der Spezifikationen zu den genannten Ger ä tschaften sind die entsprechenden Vorgaben der TRGS 519 zu ber ü cksichtigen. Aufstellen der Ger ä tschaften im Flur vor der Zugangst ü r zum Pausenverkauf; dort stehen Anschlusspunkte f ü r Baustrom (32 A) und Bauwasser zur Verf ü gung. Dichtes Anschlie ß en der Schleusen an die Abschottung bzw. Zugangst ü r zum Pausenverkauf. Die Abluftf ü hrung ist mittels stabiler Schl ä uche (z. B. Spiralschlauch) durch die n ö rdliche Zugangst ü r zum Gymnasium nach au ß en zu realisieren. Vorhalten und Betreiben der Ger ä tschaften w ä hrend der Arbeiten zur Schadstoffentfernung. Abbau der Ger ä tschaften nach erfolgreicher Freimessung sowie Abtransport nach Beendigung der Arbeiten einschlie ß lich Transportkosten und ordnungsgem äß e Entsorgung aller anfallenden Materialien und Betriebsmittel. In separaten Positionen: - Abschottungen (Verrechnung nach m ² gem äß Aufma ß ü ber Positionen 02.02 und 02.03) - Schutzabdeckungen (Verrechnung nach m ² gem äß Aufma ß mit Position 02.01) - Reinigungsarbeiten (Verrechnung pauschal mit Position 05.27)
02.05
Arbeitsbereich für Tätigkeiten mit Asbest (TRGS 519) aufstellen, vorhalten, betreiben und abbauen
1,00
psch
02.06 Persönliche Schutzausrüstung für Dritte vorhalten und beseitigen Pers ö nliche Schutzausr ü stung f ü r Begehungen der Bauleitung des AG sowie der Fachplaner in den Arbeitsbereichen (TRGS 519 und TRGS 559) Bestandteile: - Einwegschutzanzug Kat. III Typ 5-6 - Atemschutzmaske FFP2 - Ü berziehschuhe Vorhalten, zur Verf ü gung stellen und nach jeder Begehung fachgerecht entsorgen Abrechnung nach Nutzung pro Set
02.06
Persönliche Schutzausrüstung für Dritte vorhalten und beseitigen
20,00
St
03 Abbrucharbeiten - ohne Gefahrstoffe
03
Abbrucharbeiten - ohne Gefahrstoffe
03.01 Demontage und Entsorgung WC-Trennwände mit Metall-UK Demontage der WC-Trennw ä nde Bestehend aus: - Holzwerkstoffplatten, beschichtet, Dicke ca. 30 mm - Metallunterkonstruktion und Metallst ä nder Gesamth ö he ca. 2,00 m, Bodenfreiheit ca. 0,15 m sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.01
Demontage und Entsorgung WC-Trennwände mit Metall-UK
145,00
03.02 Zulage für Demontage und Entsorgung Türen in WC-Trennwänden Zulage f ü r Demontage der T ü ren im Bereich der WC-Trennw ä nde Ma ß e ca. 0,60 m x 2,00 m einschlie ß lich Beschl ä ge sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.02
Zulage für Demontage und Entsorgung Türen in WC-Trennwänden
27,00
St
03.03 Demontage und Entsorgung WC-Anlage Demontage von Stand-WC-Anlage aus Sanit ä rporzellan als Stand-WC mit UP-Drucksp ü ler einschl. der Zu- und Ablaufarmaturen und Befestigungen sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.03
Demontage und Entsorgung WC-Anlage
27,00
St
03.04 Demontage und Entsorgung Urinal-Anlage wasserlos Demontage von Urinal wandh ä ngend aus Sanit ä rporzellan wasserlos einschlie ß lich der Ablaufarmaturen und Befestigungen sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.04
Demontage und Entsorgung Urinal-Anlage wasserlos
11,00
St
03.05 Demontage und Entsorgung Urinal-Anlage Demontage von Urinal wandh ä ngend aus Sanit ä rporzellan mit UP-Drucksp ü ler einschlie ß lich der Ablaufarmaturen und Befestigungen sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.05
Demontage und Entsorgung Urinal-Anlage
2,00
St
03.06 Demontage und Entsorgung Waschbecken-Anlage Demontage von Waschbecken-Anlage aus Sanit ä rporzellan (Ma ß e ca. 550 x 450 mm) mit Kaltwasser-Standventil einschlie ß lich der Zu- und Ablaufarmaturen und Befestigungen sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.06
Demontage und Entsorgung Waschbecken-Anlage
20,00
St
03.07 Demontage und Entsorgung Ausguss-Anlage Demontage von Ausguss-Anlage aus Stahl emailliert mit Kaltwasser-Wandventil einschlie ß lich der Zu- und Ablaufarmaturen und Befestigungen sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.07
Demontage und Entsorgung Ausguss-Anlage
2,00
St
03.08 Demontage und Entsorgung Warmwasserboiler 10 l Demontage von Warmwasserbereiter aus Stahl mit Kunststoffgeh ä use (Fabrikat Stiebel Eltron, Typ SN 10, Inhalt 10 l) einschlie ß lich der Zu- und Ablaufarmaturen und Befestigungen sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.08
Demontage und Entsorgung Warmwasserboiler 10 l
2,00
St
03.09 Demontage und Entsorgung Spiegel Demontage von Wandspiegeln (Ma ß e ca. 500 x 400 mm, rahmenlos) einschlie ß lich Befestigungen sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.09
Demontage und Entsorgung Spiegel
20,00
St
03.10 Demontage und Entsorgung Ablagen Demontage von Ablagen aus Sanit ä rporzellan (Ma ß e ca. 500 x 150 mm) einschlie ß lich Befestigungen sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.10
Demontage und Entsorgung Ablagen
8,00
St
03.11 Demontage und Entsorgung Seifenspender Demontage von Seifenspendern aus Kunststoff (f ü r 1.000 ml Flaschen) mit Drucktaste einschlie ß lich Befestigungen sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.11
Demontage und Entsorgung Seifenspender
14,00
St
03.12 Demontage und Entsorgung Papierrollenhalter Demontage von Papierrollenhaltern aus Stahl verchromt (f ü r 1 Gro ß rolle) einschlie ß lich Befestigungen sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.12
Demontage und Entsorgung Papierrollenhalter
27,00
St
03.13 Demontage und Entsorgung WC-Ersatzrollenhalter Demontage von WC-Ersatzrollenhaltern aus Stahl verchromt, wandmontiert einschlie ß lich Befestigungen sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.13
Demontage und Entsorgung WC-Ersatzrollenhalter
27,00
St
03.14 Entsorgung WC-Bürstengarnitur Entsorgung von WC-B ü rstengarnituren aus Kunststoff (bodenstehend) einschlie ß lich aller Transportkosten
03.14
Entsorgung WC-Bürstengarnitur
27,00
St
03.15 Entsorgung Hygieneabfallbehälter Entsorgung von Hygieneabfallbeh ä ltern aus verzinktem Blech (rund, 15 l) mit Deckel einschlie ß lich aller Transportkosten
03.15
Entsorgung Hygieneabfallbehälter
27,00
St
03.16 Abbruch und Entsorgung Gipskartondecke Abbruch der abgeh ä ngten Gipskartondecke, Dicke ca. 15 mm, einschlie ß lich Metallunterkonstruktion und sonstiger Befestigungsmittel im Pausenverkauf sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.16
Abbruch und Entsorgung Gipskartondecke
14,00
03.17 Abbruch und Entsorgung Gipskartonwand Abbruch der Gipskartonwand, Dicke ca. 15 mm, ca. 20 % mit neuem Fliesenbelag, einschl. Metallunterkonstruktion und sonstiger Befestigungsmittel an Eingangst ü r Pausenverkauf Wandma ß e ca. H 3,00 m x B 2,15 m, Gesamtdicke ca. 11,5 cm sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.17
Abbruch und Entsorgung Gipskartonwand
7,00
03.18 Ausbau und Entsorgung Linoleumbelag Ausbau des Linoleumbelags (nicht asbesthaltig, Dicke ca. 5 mm, verklebt auf Estrich, Bodenbelagskleber nicht schadstoffhaltig) im Pausenverkauf sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.18
Ausbau und Entsorgung Linoleumbelag
14,00
03.19 Abbruch und Entsorgung Stäbchenparkett Abbruch des St ä bchenparketts (Dicke ca. 10 mm), verklebt auf Estrich (Bodenbelagskleber nicht schadstoffhaltig) in der Theaterrequisite, f ü r geplante Erweiterung des WC-Bereichs sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.19
Abbruch und Entsorgung Stäbchenparkett
8,00
03.20 Abbruch und Entsorgung Innentüren Stahlumfassungszarge, raumhoch Abbruch von raumhohen Innent ü ren in den Mauerwerksw ä nden T ü ren einfl ü gelig, bestehend aus Stahlumfassungszargen, T ü rblatt Massiv aus Holzwerkstoff und Oberblende Holzwerkstoff. Gr öß e des Elements ca. 1,135 m x 3,00 m sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten Hinweis: Die Zylinder und Beschl ä ge sind aus den Elementen auszubauen und dem Hausmeister zu ü bergeben.
03.20
Abbruch und Entsorgung Innentüren Stahlumfassungszarge, raumhoch
5,00
St
03.21 Abbruch und Entsorgung Innentüren Stahlumfassungszarge, H = ca. 2,25 m Abbruch von Innent ü ren in den Mauerwerksw ä nden T ü ren einfl ü gelig, bestehend aus Stahlumfassungszargen, T ü rblatt Massiv aus Holzwerkstoff und Oberblende Holzwerkstoff. Gr öß e des Elements ca. 0,76 bis 1,135 m x 2,25 m sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten Hinweis: Die Zylinder und Beschl ä ge sind aus den Elementen auszubauen und dem Hausmeister zu ü bergeben.
03.21
Abbruch und Entsorgung Innentüren Stahlumfassungszarge, H = ca. 2,25 m
7,00
St
03.22 Abbruch und Entsorgung Metalltür Abbruch der Metallt ü r in der Gipskartonwand im Pausenverkauf T ü r einfl ü gelig, bestehend aus Stahlumfassungszargen, T ü rblatt Metall Gr öß e des Elements ca. 0,60 x 0,60 m sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.22
Abbruch und Entsorgung Metalltür
1,00
St
03.23 Demontage und Entsorgung Spirofalzrohr 80 bis 180 mm Demontage Spirofalzrohr Durchmesser 80 bis 180 mm aus verzinktem Stahlblech mit allen Formst ü cken und einschlie ß lich der kompletten Befestigungskonstruktion, in transportgerechte Teile zerlegen sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.23
Demontage und Entsorgung Spirofalzrohr 80 bis 180 mm
40,00
lfm
03.24 Demontage und Entsorgung Spirofalzrohr 200 bis 300 mm Demontage Spirofalzrohr Durchmesser 200 bis 300 mm aus verzinktem Stahlblech mit allen Formst ü cken und einschlie ß lich der kompletten Befestigungskonstruktion, in transportgerechte Teile zerlegen sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.24
Demontage und Entsorgung Spirofalzrohr 200 bis 300 mm
5,00
lfm
03.25 Demontage und Entsorgung Lüftungsgitter bis 1.000 mm L ü ftungsgitter bis 1.000 mm Breite und 500 mm H ö he aus verzinktem Stahl bzw. Aluminium, einschlie ß lich Einbaurahmen, Befestigungen, Mengeneinstellsatz, Gitterkasten, von den Luftkan ä len trennen, ausbauen, in transportgerechte Teile zerlegen sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.25
Demontage und Entsorgung Lüftungsgitter bis 1.000 mm
14,00
St
03.26 Demontage und Entsorgung Tellerventil bis 150 mm L ü ftungs-Tellerventil bis Gr öß e 150 mm aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff, einschlie ß lich Einbaurahmen, Befestigungen, Aluflex-Schlauch-Anschlussschlauch bis 3,0 m L ä nge von den Luftkan ä len trennen, ausbauen, in transportgerechte Teile zerlegen sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
03.26
Demontage und Entsorgung Tellerventil bis 150 mm
35,00
St
04 Abbrucharbeiten - quarzhaltiger Staub, TRGS 559
04
Abbrucharbeiten - quarzhaltiger Staub, TRGS 559
04.01 Abbruch und Entsorgung Innenwände Ziegel, gemauert, d = 11,5cm Staubarmer Abbruch der nicht tragenden Trennw ä nde aus Ziegel, ü bewiegend beidseitig gefliest (Keramikfliesen Format ca. 15 x 15 cm), Fliesen im M ö rtelbett (nicht asbesthaltig) Trennw ä nde befestigt auf Betonsockel, einschalig verlegt im L ä uferverband Ziegeldicke ca. 11,5 cm, zus ä tzlich beidseitig Fliesenbelag mit M ö rtelbett, Schichtdicke je Seite ca. 1,5 cm Wandh ö he ca. 3,00 m, raumhoch, nicht tragend Deckenanschluss gleitend befestigt an Stahlbetonrippe, Bodenanschluss starr befestigt auf Betonsockel einschlie ß lich Aufwendungen f ü r pers ö nliche Schutzausr ü stung gem äß TRGS 559 sowie fachgerechte Entsorgung des Bauschutts (Klasse RC-1 nach EBV) einschlie ß lich aller Transportkosten Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Absaugung mit Abluftfilterung ist in Position 02.04 enthalten. Hinweis: Bei den Abbrucharbeiten ist darauf zu achten, dass verbleibende Leitungen und Installationen nicht besch ä digt werden. Der AN wird bauseits zu Beginn der Ma ß nahme in die vorhandenen Sparten eingewiesen.
04.01
Abbruch und Entsorgung Innenwände Ziegel, gemauert, d = 11,5cm
285,00
04.02 Abbruch und Entsorgung Innenwände Ziegel, gemauert, d = 24cm Staubarmer Abbruch der nicht tragenden Trennw ä nde aus Ziegel, beidseitig gefliest (Keramikfliesen, Format ca. 15 x 15 cm), Fliesen im M ö rtelbett (nicht asbesthaltig) Trennw ä nde befestigt auf Betonsockel, einschalig verlegt im L ä uferverband Ziegeldicke ca. 24 cm, zus ä tzlich beiseitig Fliesenbelag mit M ö rtelbett, Schichtdicke je Seite ca. 1,5 cm Wandh ö he ca. 3,00 m (raumhoch), nicht tragend Deckenanschluss gleitend befestigt an Stahlbetonrippe, Bodenanschluss starr befestigt auf Betonsockel einschlie ß lich Aufwendungen f ü r pers ö nliche Schutzausr ü stung gem äß TRGS 559 sowie fachgerechte Entsorgung des Bauschutts (Klasse RC-1 nach EBV) einschlie ß lich aller Transportkosten Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Absaugung mit Abluftfilterung ist in Position 02.04 enthalten. Hinweis: Bei den Abbrucharbeiten ist darauf zu achten, dass verbleibende Leitungen und Installationen nicht besch ä digt werden. Der AN wird bauseits zu Beginn der Ma ß nahme in die vorhandenen Sparten eingewiesen.
04.02
Abbruch und Entsorgung Innenwände Ziegel, gemauert, d = 24cm
6,00
04.03 Abbruch und Entsorgung Vorsatzwände Urinale Staubarmer Abbruch der nicht tragenden Trockenbau-Vorsatzw ä nde einschl. aller Bekleidungen (Keramikfliesen, Format ca. 15 x 15 cm) und Unterkonstruktionen im Bereich Urinale Wandh ö he ca. 1,25 m, Tiefe ca. 0,10 m einschlie ß lich Aufwendungen f ü r pers ö nliche Schutzausr ü stung gem äß TRGS 559 sowie fachgerechte Entsorgung des Bauschutts einschlie ß lich aller Transportkosten Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Absaugung mit Abluftfilterung ist in Position 02.04 enthalten. Hinweis: Bei den Abbrucharbeiten ist darauf zu achten, dass verbleibende Leitungen und Installationen nicht besch ä digt werden. Der AN wird bauseits zu Beginn der Ma ß nahme in die vorhandenen Sparten eingewiesen.
04.03
Abbruch und Entsorgung Vorsatzwände Urinale
12,00
04.04 Teilabbruch Estrich im Bereich neuer F90-Wand Herstellen eines Estrichschnittes und Abbruch im Bereich der neuen GK-F90-W ä nde in der Theaterrequisite Dicke ca. 20 cm, H ö he gem äß Fu ß bodenaufbau einschlie ß lich Aufwendungen f ü r pers ö nliche Schutzausr ü stung gem äß TRGS 559 sowie fachgerechte Entsorgung des Bauschutts (Klasse RC-1 nach EBV) einschlie ß lich aller Transportkosten
04.04
Teilabbruch Estrich im Bereich neuer F90-Wand
8,00
lfm
05 Abbrucharbeiten - mittlerer bis hoher Risikobereich
05
Abbrucharbeiten - mittlerer bis hoher Risikobereich
05.01 Abbruch und Entsorgung von Bodenfliesen mit Estrich Staubarmer Abbruch von Steinzeugfliesen im M ö rtelbett (Dickbett) einschlie ß lich des darunter eingebauten Zementestrichs, Aufbaudicke ca. 4,0 cm Fliesenformat ca. 20 x 10 x 1,0 cm Dicke M ö rtelbett ca. 0,5 cm Dicke Zementestrich ca. 2,0 cm Achtung: Unter dem Estrich befindet sich eine asbesthaltige Abdichtungsbahn. Diese darf beim Abbruch nicht zerst ö rt werden. sowie fachgerechte Entsorgung des Bauschutts (Klasse RC-1 nach EBV) einschlie ß lich aller Transportkosten Die weiteren Bodenaufbauten (asbesthaltige Abdichtungsbahn mit Vergussmasse, Zementestrich, Polystyrol, Abdichtungsbahn) werden separat mit Positionen 05.03 bis 05.07 verg ü tet.
05.01
Abbruch und Entsorgung von Bodenfliesen mit Estrich
145,00
05.02 Bodenablauf bis DN 100 im Estrichbereich freistemmen Bodenablauf bis DN 100 im Estrichbereich vorsichtig freistemmen (zerst ö rungsfrei) und mit Folie sch ü tzen
05.02
Bodenablauf bis DN 100 im Estrichbereich freistemmen
6,00
St
05.03 Ausbau und Entsorgung von schwarzen Abdichtungsbahnen (Asbest, fest gebunden), auf Estrich Vollst ä ndiger, staubarmer Ausbau von schwarzen Abdichtungsbahnen mit Vergussmassen (Asbest, fest gebunden, Dicke ca. 1,5 cm) und m ö glichst vollst ä ndiges Entfernen vom unterlagernden Estrich (Dicke ca. 3,0 bis 4,0 cm) anschlie ß end sorgf ä ltige Reinigung des Ausbaubereiches verpacken in staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung einschlie ß lich aller Transportkosten. Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.2 der Leistungsbeschreibung ( „ Abdichtungsbahnen mit Vergussmassen “ ) und den Vorgaben der TRGS 519 „ T ä tigkeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten “ einschlie ß lich aller Nebenkosten wie Aufwendungen f ü r die pers ö nliche Schutzausr ü stung, Kennzeichnen der Arbeitsbereiche, Aufwendungen f ü r die Bereitstellung von staubdichten Sammelbeh ä ltern (gem äß den Vorgaben des Entsorgers) und Verbrauchsmaterial, das vorschriftsgem äß e Kennzeichnen von Abf ä llen, den Transport zur Entsorgungsstelle, Kosten einer ggf. notwendigen Zwischenlagerung der Bauabf ä lle auf der Baustelle, Wiederaufnahme von Abf ä llen an Zwischenlagern, Wiegekosten, Aufwendungen f ü r die Erlangung von Genehmigungen, f ü r Nachweise, Begleitscheine, Kippkosten, evtl. Beseitigungskosten etc. Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
05.03
Ausbau und Entsorgung von schwarzen Abdichtungsbahnen (Asbest, fest gebunden), auf Estrich
145,00
05.04 Entfernung und Entsorgung von schwarzen Anhaftungen der Vergussmassen (Asbest, schwach gebunden), auf Estrich Vollst ä ndiges, staubarmes Entfernen von schwarzen Anhaftungen der Vergussmassen (Asbest, schwach gebunden) vom unterlagernden Estrich (Abtragst ä rke ca. 2 mm) anschlie ß end sorgf ä ltige Reinigung des Ausbaubereiches Verpacken in staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung einschlie ß lich aller Transportkosten. Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.2 ( „ Abdichtungsbahnen mit Vergussmassen “ ) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519 „ T ä tigkeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten “ einschlie ß lich aller Nebenkosten wie in Position 05.03 beschrieben Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
05.04
Entfernung und Entsorgung von schwarzen Anhaftungen der Vergussmassen (Asbest, schwach gebunden), auf Estrich
145,00
05.05 Abbruch und Entsorgung von unterlagerndem Estrich Staubarmer Abbruch von unterlagerndem Zementestrich (Dicke ca. 4,0 cm) sowie fachgerechte Entsorgung des Bauschutts (Klasse RC-1 nach EBV) einschlie ß lich aller Transportkosten
05.05
Abbruch und Entsorgung von unterlagerndem Estrich
145,00
05.06 Ausbau und Entsorgung von Polystyrol Separater Ausbau von Polystyrol (EPS, Dicke ca. 1,5 cm, HBCD-Gehalt < 100 mg/kg) sowie fachgerechte Entsorgung einschlie ß lich aller Transportkosten
05.06
Ausbau und Entsorgung von Polystyrol
145,00
05.07 Ausbau und Entsorgung von weiteren Abdichtungsbahnen Staubarmer Ausbau von schwarzen Abdichtungsbahnen (aluminiumkaschiert, Dicke ca. 0,5 cm, nicht asbesthaltig, PAK-Gehalt <3,0 mg/kg) und m ö glichst vollst ä ndiges Entfernen vom unterlagernden Beton (Stahlbeton-Kellerdecke bzw. Bodenplatte im nicht unterkellerten Bereich) sowie fachgerechte Entsorgung einschlie ß lich aller Transportkosten
05.07
Ausbau und Entsorgung von weiteren Abdichtungsbahnen
145,00
05.08 Abbruch und Entsorgung Betonsockel, H=20 cm, D=10 cm Staubarmer Abbruch des Betonsockels nach Abbruch der nicht tragenden Trennw ä nde Wanddicke ca. 10 cm, nicht tragend Sichth ö he ca. 10 cm zzgl. ca.10 cm im Bereich Fu ß bodenaufbau sowie fachgerechte Entsorgung des Bauschutts (Klasse RC-1 nach EBV) einschlie ß lich aller Transportkosten
05.08
Abbruch und Entsorgung Betonsockel, H=20 cm, D=10 cm
155,00
lfm
05.09 Demontage und Entsorgung von Rohrdämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), bis DN 50, ohne Mantel Staubarme Demontage von D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF- K ü nstliche Mineralfasern, lungeng ä ngig, krebserzeugend, Kategorie 1b, Dicke ca. 20 mm) an Rohrleitungen bis DN 50 Installationsort in abgeh ä ngten Decken und Sch ä chten sowie in Mauerwerk verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten. Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.4 ( „ alte “ Mineralwolle) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 521 (Expositionskategorie 3) einschlie ß lich aller Nebenkosten wie Aufwendungen f ü r die pers ö nliche Schutzausr ü stung, Kennzeichnen der Arbeitsbereiche, Aufwendungen f ü r die Bereitstellung von staubdichten Sammelbeh ä ltern (gem äß den Vorgaben des Entsorgers) und Verbrauchsmaterial, das vorschriftsgem äß e Kennzeichnen von Abf ä llen, den Transport zur Entsorgungsstelle, Kosten einer ggf. notwendigen Zwischenlagerung der Bauabf ä lle auf der Baustelle, Wiederaufnahme von Abf ä llen an Zwischenlagern, Wiegekosten, Aufwendungen f ü r die Erlangung von Genehmigungen, f ü r Nachweise, Begleitscheine, Kippkosten, evtl. Beseitigungskosten etc. Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
05.09
Demontage und Entsorgung von Rohrdämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), bis DN 50, ohne Mantel
150,00
lfm
05.10 Zulage Entsorgung, Bauschutt Klasse RC-2 nach EBV Zulage f ü r die Entsorgung von mineralischem Bauschutt der Klasse RC-2 nach EBV anstelle der in den Grundpositionen vorgesehenen Regelentsorgung. Einschlie ß lich aller hierdurch zus ä tzlich entstehenden Mehrkosten f ü r Mehraufwand beim Transport, erforderliche Genehmigungen, ggf. notwendiges Zerkleinern des Materials sowie zus ä tzliche Arbeitsschutzma ß nahmen. Der Entsorgungsweg ist mit dem AG vor Ausf ü hrung abzustimmen. Abrechnung erfolgt nach Vorlage der Wiegescheine
05.10
Zulage Entsorgung, Bauschutt Klasse RC-2 nach EBV
E
1,00
t
05.11 Demontage und Entsorgung von Rohrdämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), DN 65 bis DN 80, ohne Mantel Staubarme Demontage von D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF- K ü nstliche Mineralfasern, lungeng ä ngig, krebserzeugend, Kategorie 1b, Dicke ca. 30 mm) an Rohrleitungen DN 65 bis DN 80 Installationsort in abgeh ä ngten Decken und Sch ä chten sowie in Mauerwerk verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten. Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.4 ( „ alte “ Mineralwolle) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 521 (Expositionskategorie 3) einschlie ß lich aller Nebenkosten wie in Position 05.09 beschrieben Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
05.11
Demontage und Entsorgung von Rohrdämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), DN 65 bis DN 80, ohne Mantel
15,00
lfm
05.12 Demontage und Entsorgung von Rohrdämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), DN 100 bis DN 125, mit Mantel aus Wellpappe und Bitumenpappe (Asbest) Staubarme Demontage von D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF- K ü nstliche Mineralfasern, lungeng ä ngig, krebserzeugend, Kategorie 1b, Dicke ca. 30 mm) mit Mantel aus Wellpappe und Bitumenpappe (Asbest, fest gebunden, St ä rke ca. 2 mm) einschlie ß lich Blechschellen an Rohrleitungen DN 100 bis DN 125 Installationsort in abgeh ä ngten Decken und Sch ä chten sowie in Mauerwerk verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten. Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.3 ( „ Bitumenpappen") der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519 sowie gem äß Kapitel 9.6.4 ( „ alte “ Mineralwolle) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 521 (Expositionskategorie 3) einschlie ß lich aller Nebenkosten wie Aufwendungen f ü r die pers ö nliche Schutzausr ü stung, Kennzeichnen der Arbeitsbereiche, Aufwendungen f ü r die Bereitstellung von staubdichten Sammelbeh ä ltern (gem äß den Vorgaben des Entsorgers) und Verbrauchsmaterial, das vorschriftsgem äß e Kennzeichnen von Abf ä llen, den Transport zur Entsorgungsstelle, Kosten einer ggf. notwendigen Zwischenlagerung der Bauabf ä lle auf der Baustelle, Wiederaufnahme von Abf ä llen an Zwischenlagern, Wiegekosten, Aufwendungen f ü r die Erlangung von Genehmigungen, f ü r Nachweise, Begleitscheine, Kippkosten, evtl. Beseitigungskosten etc. Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
05.12
Demontage und Entsorgung von Rohrdämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), DN 100 bis DN 125, mit Mantel aus Wellpappe und Bitumenpappe (Asbest)
20,00
lfm
05.13 Demontage und Entsorgung von Rohrdämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), DN 150 bis DN 200, mit Mantel aus Wellpappe und Bitumenpappe (Asbest) Staubarme Demontage von D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF- K ü nstliche Mineralfasern, lungeng ä ngig, krebserzeugend, Kategorie 1b, Dicke ca. 30 mm) mit Mantel aus Wellpappe und Bitumenpappe (Asbest, fest gebunden, St ä rke ca. 2 mm) einschlie ß lich Blechschellen an Rohrleitungen DN 150 bis DN 150 Installationsort in abgeh ä ngten Decken und Sch ä chten sowie in Mauerwerk verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten. Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.3 ( „ Bitumenpappen") der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519 sowie gem äß Kapitel 9.6.4 ( „ alte “ Mineralwolle) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 521 (Expositionskategorie 3) einschlie ß lich aller Nebenkosten wie in Position 05.12 beschrieben Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
05.13
Demontage und Entsorgung von Rohrdämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), DN 150 bis DN 200, mit Mantel aus Wellpappe und Bitumenpappe (Asbest)
15,00
lfm
05.14 Demontage und Entsorgung von Kanaldämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), bis 1.000 mm, ohne Mantel Staubarme Demontage von D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF- K ü nstliche Mineralfasern, lungeng ä ngig, krebserzeugend, Kategorie 1b, Dicke ca. 30 mm) an Luftkan ä len, Kantenl ä nge bis 1.000 mm Installationsort in abgeh ä ngten Decken und Sch ä chten Verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten. Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.4 ( „ alte “ Mineralwolle) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 521 (Expositionskategorie 3) einschlie ß lich aller Nebenkosten wie Aufwendungen f ü r die pers ö nliche Schutzausr ü stung, Kennzeichnen der Arbeitsbereiche, Aufwendungen f ü r die Bereitstellung von staubdichten Sammelbeh ä ltern (gem äß den Vorgaben des Entsorgers) und Verbrauchsmaterial, das vorschriftsgem äß e Kennzeichnen von Abf ä llen, den Transport zur Entsorgungsstelle, Kosten einer ggf. notwendigen Zwischenlagerung der Bauabf ä lle auf der Baustelle, Wiederaufnahme von Abf ä llen an Zwischenlagern, Wiegekosten, Aufwendungen f ü r die Erlangung von Genehmigungen, f ü r Nachweise, Begleitscheine, Kippkosten, evtl. Beseitigungskosten etc. Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
05.14
Demontage und Entsorgung von Kanaldämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), bis 1.000 mm, ohne Mantel
20,00
05.15 Demontage und Entsorgung von Kanaldämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), über 1.000 bis 2.000 mm, ohne Mantel Staubarme Demontage von D ä mmung aus „ alter “ Mineralwolle (KMF- K ü nstliche Mineralfasern, lungeng ä ngig, krebserzeugend, Kategorie 1b, Dicke ca. 30 mm) an Luftkan ä len, Kantenl ä nge ü ber 1.000 bis 2.000 mm Installationsort in abgeh ä ngten Decken und Sch ä chten Verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten. Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.4 ( „ alte “ Mineralwolle) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 521 (Expositionskategorie 3) einschlie ß lich aller Nebenkosten wie in Position 05.14 beschrieben Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten.
05.15
Demontage und Entsorgung von Kanaldämmung aus "alter" Mineralwolle (KMF), über 1.000 bis 2.000 mm, ohne Mantel
3,00
05.16 Demontage und Entsorgung Luftkanal bis 1.000 mm Demontage Luftkanal, Kantenl ä nge bis 1.000 mm aus verzinktem Stahlblech mit allen Formst ü cken und einschlie ß lich der kompletten Befestigungskonstruktion, in transportgerechte Teile zerlegen sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten Die Demontage der Flanschdichtungen (Asbestprodukt) wird separat mit den Positionen 05.18 und 05.19 verg ü tet.
05.16
Demontage und Entsorgung Luftkanal bis 1.000 mm
120,00
05.17 Demontage und Entsorgung Luftkanal über 1.001 bis 2.000 mm Demontage Luftkanal, Kantenl ä nge ü ber 1.001 bis 2.000 mm aus verzinktem Stahlblech mit allen Formst ü cken und einschlie ß lich der kompletten Befestigungskonstruktion, in transportgerechte Teile zerlegen, sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten Die Demontage der Flanschdichtungen (Asbestprodukt) wird separat mit den Positionen 05.18 und 05.19 verg ü tet.
05.17
Demontage und Entsorgung Luftkanal über 1.001 bis 2.000 mm
5,00
05.18 Demontage und Entsorgung von Flanschdichtungen (Asbest, schwach gebunden), Luftkanal bis 1.000 mm Staubarme Demontage von Dichtungen (Asbest, schwach gebunden) in Flanschen von Luftkan ä len, Kantenl ä nge bis 1.000 mm Einbauh ö he bis ca. 3,00 m ü. OK FFB anschlie ß end sorgf ä ltige Reinigung der Abbaubereiche verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten. Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.6 ( „ Flanschdichtungen") der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519 „ Emissionsarme Verfahren" einschlie ß lich aller Nebenkosten wie Aufwendungen f ü r die pers ö nliche Schutzausr ü stung, Kennzeichnen der Arbeitsbereiche, Aufwendungen f ü r die Bereitstellung von staubdichten Sammelbeh ä ltern (gem äß den Vorgaben des Entsorgers) und Verbrauchsmaterial, das vorschriftsgem äß e Kennzeichnen von Abf ä llen, den Transport zur Entsorgungsstelle, Kosten einer ggf. notwendigen Zwischenlagerung der Bauabf ä lle auf der Baustelle, Wiederaufnahme von Abf ä llen an Zwischenlagern, Wiegekosten, Aufwendungen f ü r die Erlangung von Genehmigungen, f ü r Nachweise, Begleitscheine, Kippkosten, evtl. Beseitigungskosten etc. Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten. Abrechnung je Flanschdichtung
05.18
Demontage und Entsorgung von Flanschdichtungen (Asbest, schwach gebunden), Luftkanal bis 1.000 mm
45,00
St
05.19 Demontage und Entsorgung von Flanschdichtungen (Asbest, schwach gebunden), Luftkanal 1.000 bis 2.000 mm Staubarme Demontage von Dichtungen (Asbest, schwach gebunden) in Flanschen von Luftkan ä len, Kantenl ä nge ü ber 1.000 bis 2.000 mm Einbauh ö he bis ca. 3,00 m ü. OK FFB anschlie ß end sorgf ä ltige Reinigung der Abbaubereiche verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten. Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.5.7 ( „ Flanschdichtungen") der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519 „ Emissionsarme Verfahren" einschlie ß lich aller Nebenkosten wie in Position 05.18 beschrieben Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten. Abrechnung je Flanschdichtung Staubarme Demontage von Dichtungen (Asbest, schwach gebunden) in Flanschen von Luftkan ä len, Kantenl ä nge ü ber 1.000 bis 2.000 mm Einbauh ö he bis ca. 3,00 m ü. OK FFB anschlie ß end sorgf ä ltige Reinigung der Abbaubereiche verpacken in vom AN bereitgestellten staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten. Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.5.7 ( „ Flanschdichtungen") der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519 „ Emissionsarme Verfahren" einschlie ß lich aller Nebenkosten wie in Position 05.17 beschrieben Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten. Abrechnung je Flanschdichtung
05.19
Demontage und Entsorgung von Flanschdichtungen (Asbest, schwach gebunden), Luftkanal 1.000 bis 2.000 mm
2,00
St
05.20 Demontage und Entsorgung Schmutzwasserleitung, bis DN 100, Guss Demontage von Schmutzwasserleitung bis DN 100 aus Gusseisen, muffenlos, einschlie ß lich Formst ü cke, Kleinteile und Rohrbefestigungen, in transportgerechte L ä ngen schneiden sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
05.20
Demontage und Entsorgung Schmutzwasserleitung, bis DN 100, Guss
5,00
lfm
05.21 Demontage und Entsorgung Schmutzwasserleitung, DN 125 bis DN 150, Guss Demontage von Schmutzwasserleitung bis DN 125 bis DN 150, aus Gusseisen, muffenlos, einschlie ß lich Formst ü cke, Kleinteile und Rohrbefestigungen, in transportgerechte L ä ngen schneiden sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien einschlie ß lich aller Transportkosten
05.21
Demontage und Entsorgung Schmutzwasserleitung, DN 125 bis DN 150, Guss
5,00
lfm
05.22 Demontage und Entsorgung Regenwasserleitung, bis DN 100, Asbestzement Staubarme Demontage von Regenwasserwasserleitung bis DN 100 aus Asbestzement einschlie ß lich Formst ü cke, Kleinteile und Rohrbefestigungen anschlie ß end sorgf ä ltige Reinigung der Ausbaubereiche Verpacken in staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung einschlie ß lich aller Transportkosten. Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.5 ( „ Rohrleitungen Asbestzement “ ) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519 „ T ä tigkeiten an Asbestzementprodukten “ einschlie ß lich aller Nebenkosten wie Aufwendungen f ü r die pers ö nliche Schutzausr ü stung, Kennzeichnen der Arbeitsbereiche, Aufwendungen f ü r die Bereitstellung von staubdichten Sammelbeh ä ltern (gem äß den Vorgaben des Entsorgers) und Verbrauchsmaterial, das vorschriftsgem äß e Kennzeichnen von Abf ä llen, den Transport zur Entsorgungsstelle, Kosten einer ggf. notwendigen Zwischenlagerung der Bauabf ä lle auf der Baustelle, Wiederaufnahme von Abf ä llen an Zwischenlagern, Wiegekosten, Aufwendungen f ü r die Erlangung von Genehmigungen, f ü r Nachweise, Begleitscheine, Kippkosten, evtl. Beseitigungskosten etc. Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten. Hinweis: Die Arbeiten sind terminlich eng mit der Bau ü berwachung abzustimmen, damit die Sanit ä rfirma die notwendigen Provisorien zeitnah erstellen kann.
05.22
Demontage und Entsorgung Regenwasserleitung, bis DN 100, Asbestzement
15,00
lfm
05.23 Demontage und Entsorgung Regenwasserleitung, DN 125 bis DN 150, Asbestzement Staubarme Demontage von Regenwasserwasserleitung bis DN 125 bis DN 150 aus Asbestzement einschlie ß lich Formst ü cke, Kleinteile und Rohrbefestigungen anschlie ß end sorgf ä ltige Reinigung der Ausbaubereiche Verpacken in staubdichten Beh ä ltern sowie fachgerechte Entsorgung einschlie ß lich aller Transportkosten. Durchf ü hrung der Arbeiten gem äß Kapitel 9.6.5 ( „ Rohrleitungen Asbestzement “ ) der Leistungsbeschreibung und den Vorgaben der TRGS 519 „ T ä tigkeiten an Asbestzementprodukten “ einschlie ß lich aller Nebenkosten wie in Position 05.22 beschrieben Der Einsatz von Fahrger ü st, Arbeitsb ü hne o. ä. mit Absturzsicherung ist in die Baustelleneinrichtung (Position 01.01) einzukalkulieren. Die Einrichtung und der Betrieb des Arbeitsbereiches (Schwarzbereich mit Abschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltung) sind in Position 02.05 enthalten. Hinweis: Die Arbeiten sind terminlich eng mit der Bau ü berwachung abzustimmen, damit die Sanit ä rfirma die notwendigen Provisorien zeitnah erstellen kann.
05.23
Demontage und Entsorgung Regenwasserleitung, DN 125 bis DN 150, Asbestzement
25,00
lfm
05.24 Provisorische Regenentwässerung DN 100 Herstellen einer provisorischen Dachentw ä sserung aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) DN 100 mit beidseitigem Anschluss an Bestandsleitung einschlie ß lich Befestigung, Form- und Verbindungsst ü cke. Hinweis: Die provisorische Regenentw ä sserung ist so zu erstellen, dass die Zeit zwischen Demontage, Freimessung und der unverz ü glich anschlie ß enden Neumontage durch eine Fachfirma ü berbr ü ckt wird.
05.24
Provisorische Regenentwässerung DN 100
15,00
lfm
05.25 Provisorische Regenentwässerung DN 125 Herstellen einer provisorischen Dachentw ä sserung aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) DN 125 mit beidseitigem Anschluss an Bestandsleitung einschlie ß lich Befestigung, Form- und Verbindungsst ü cke. Hinweis: Die provisorische Regenentw ä sserung ist so zu erstellen, dass die Zeit zwischen Demontage, Freimessung und der unverz ü glich anschlie ß enden Neumontage durch eine Fachfirma ü berbr ü ckt wird.
05.25
Provisorische Regenentwässerung DN 125
10,00
lfm
05.26 Provisorische Regenentwässerung DN 150 Herstellen einer provisorischen Dachentw ä sserung aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) DN 150 mit beidseitigem Anschluss an Bestandsleitung einschlie ß lich Befestigung, Form- und Verbindungsst ü cke. Hinweis: Die provisorische Regenentw ä sserung ist so zu erstellen, dass die Zeit zwischen Demontage, Freimessung und der unverz ü glich anschlie ß enden Neumontage durch eine Fachfirma ü berbr ü ckt wird.
05.26
Provisorische Regenentwässerung DN 150
15,00
lfm
05.27 Entsorgung sonstiger Abfälle aus der Schadstoffentfernung Filterst ä ube, benutzte Schutzkleidung, gebrauchte Filter, Baufolien, Wischt ü cher etc. einschlie ß lich aller Nebenkosten
05.27
Entsorgung sonstiger Abfälle aus der Schadstoffentfernung
1,00
psch
05.28 Reinigungsarbeiten Gr ü ndliche Reinigung des Arbeitsbereiches nach Abschluss der Schadstoffentfernung und als Vorbereitung f ü r die Freigabemessungen, bestehend aus - Grobreinigung aller Fl ä chen mit gepr ü ftem Industriestaubsauger (Staubklasse H) gem äß den TRGS 519 - Feuchtreinigung aller Wandfl ä chen (Keramikfliesen) unter Verwendung handels ü blicher Reinigungsmittel
05.28
Reinigungsarbeiten
1,00
psch
05.29 Freimessungen nach Asbestsanierung Freigabemessungen gem äß VDI 3492 im WC-Kern nach den Reinigungsarbeiten und vor Abbau der Abschottungen und Schleuse Durchzuf ü hren von einer qualifizierten und zugelassenen Messstelle (vom Bieter einzutragen) Messergebnisse auswerten, dokumentieren und dem AG sowie der Fachbauleitung mitteilen Hinweis: Zus ä tzlich erforderliche Freigabemessungen aufgrund ungen ü gender Reinigung des Arbeitsbereichs gehen zu Lasten des AN.
05.29
Freimessungen nach Asbestsanierung
3,00
St
06 Regieleistungen
06
Regieleistungen
Vorbemerkung Grundlage f ü r die Stundenlohnarbeiten ist die VOB Teil B § 15 in der aktuellen Fassung. Stundenlohnarbeiten werden gem äß § 2 Abs. 10 VOB/B nur verg ü tet, wenn sie vor ihrem Beginn ausdr ü cklich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart worden sind. Auf den Stundenlohnzetteln sind die durchgef ü hrten Arbeiten und Bauleistungen nachvollziehbar und detailliert zu beschreiben. Die eingesetzten Mitarbeiter sind namentlich zu benennen, die Berufsbezeichnung ist mit anzugeben. Anzubieten ist f ü r die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der s ä mtliche Aufwendungen enth ä lt, insbesondere den tats ä chlichen Lohn mit den Zuschl ä gen f ü r Gemeinkosten, Sozialkassenbeitr ä ge, verm ö genswirksame Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Zuschl ä ge f ü r Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden jedoch nicht mit einzurechnen. Die Stundenlohnzettel sind t ä glich der Bauleitung vorzulegen. Auf Verlangen der Bauleitung oder Rechnungspr ü fung hat der Auftragnehmer seine Original-Rechnungen zur Einsicht vorzulegen.
Vorbemerkung
06.01 Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter
06.01
Vorarbeiter
5,00
h
06.02 Facharbeiter Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
06.02
Facharbeiter
5,00
h
06.03 Helfer Stundenlohnarbeiten Helfer
06.03
Helfer
5,00
h