Abbruch, Erdbau und Leitungsbau
Wasseraufbereitung Abenberg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
L E I S T U N G S B E S C H R I E B L E I S T U N G S B E S C H R I E B Wasserversorgungsanlage Stadt Abenberg Neubau Aufbereitungsanlage BAUTECHNIK Grundlage der Leistungsbeschreibung ist die von der Obersten Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern herausgegebene " Leistungsbeschreibung für den Straßen- und Brückenbau in Bayern (LB StB-By) ", Ausgabe 2007 Für die gesamte Leistungsbeschreibung gilt der entsprechende Langtext der LB StB-By, Ausgabe 2007 mit den Vorbemerkungen des verwendeten Leistungsbereichs. Der Langtext und die Vorbemerkungen sind bindend und bei der Kalkulation zu beachten. Textliche Ergänzungen zu den Positionen der LB StB-By sind mit << Textergänzung >> gekennzeichnet. Auf die jeweiligen Positionen der LB StB-By wird am Anfang der Positionen verwiesen. Beim Verweis auf OZ im Leistungsbeschrieb wird Bezug genommen auf die Positionen der LB StB-By mit der entsprechenden Nummerierung. Weichen die Beschreibungen im nachfolgenden Leistungsbeschrieb von denen der LB StB-By 07 ab, so sind die Ausführungen des Leistungsverzeichnisses maßgebend.
L E I S T U N G S B E S C H R I E B
Allgemeine Vorbemerkungen 1. Die Vorbemerkungen zu den einzelnen Leistungs- bereichen der LB StB-By sind Vertragsbestandteil. 2. Für LV-Positionen, die auf Standardtexte der LB StB-By zurückgreifen, gilt der Wortlaut des Langtextes als vertraglich vereinbart. 3. Leistungen, deren Text nicht dem in der LB StB-By abgedruckten entspricht, haben keine StL-Nr., sondern lediglich eine Ordnungszahl (OZ) erhalten. Sämtliche Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten der LB StB-By gelten jedoch für  alle in dem jeweiligen Abschnitt aufgeführten Leistungen, gleichgültig, ob sie eine StL-Nr. oder lediglich eine OZ erhalten haben. Die allgemeinen Vorbemerkungen der LB StB-By sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und gelten für alle Leistungen. 4. Für die Anwendung der Standardtexte sowie der Ausführung von Leistungen nach der LB StB-By sind die VOB Teil B und C sowie etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) und etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV), Technische Lieferbedingungen (TL) und Technische Prüfbedingungen (TP) in den aktuellen Fassungen in Verbindung mit den durch die Oberste Baubehörde veröffentlichten Bekanntmachungen vertraglich vereinbart. Weitere Einzelheiten richten sich nach den Festlegungen in der Baubeschreibung. 5. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz *oder gleichwertig* immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 6. Die Unterlagen des AG umfassen alle der Ausschreibung zugrundeliegenden Unterlagen. Als Unterlagen des AG gelten auch die nach den ZTV-ING vom AN zu liefernden Ausführungsunterlagen. 7.  Recycling-Baustoffe, deren Bautaug- lichkeit und Umweltverträglichkeit durch eine ständige qualitätssichernde Güteüberwachung nach Maßgabe der TL BuB E-StB , der TL G SOB-StB und der ZTV wwG-StB By nachgewiesen wurde, sind gleichwertig zu natürlichen Baustoffen. Ergänzend dazu sind die Einbauklassen anzugeben. 8. Beton und Zementmörtel: 8.1 Der Beton sowie Zementmörtel muss - soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes enthalten ist - der DIN EN 206-1 und der DIN 1045-2 sowie den ZTV-ING entsprechen. 8.2 Bei der Bezeichnung der Expositionsklassen handelt es sich um eine verkürzte Schreibweise. Die Ergänzung (D) für die deutsche Regelung entsprechend DIN-Fachbericht 100 (Beton) gilt als vereinbart. 8.3 Soweit Mindestdruckfestigkeitsklassen bei den Expositionsklassen angegeben sind, resultieren diese allein aus der Expositionsklasse bzw. der Kombination der Expositionsklassen. 9. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KRW) beinhaltet Entsorgung Verwertungs- und Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen zu den Gerüsten Vorbemerkungen zu Gerüsten In alle Positionen (Mauerwerk, Beton, Ringanker, Putz, Dach usw.) sind die Kosten für die erforderlichen Gerüste, Steig-, Hebe- und Transportvorrichtungen einzurechnen. Diese Leistungen sind sowohl für den Außenbereich, wie auch für den Innenausbau wie. Podeste, Treppen, etc. zu berücksichtigen, da alle Leistungen im Umfang des AN vorgesehen sind. Eine Vergütung für Gerüste, Hebebühnen, etc. sind ausgeschlossen und sind auch für evtl. Subunternehmerleistungen zu berücksichtigen.
Vorbemerkungen zu den Gerüsten
02 FREIMACHEN DES BAUGELÄNDES
02
FREIMACHEN DES BAUGELÄNDES
Vorbemerkungen zu LB 902 1. Allgemeines 1.1 In Waldstrecken ist der Waldboden mit der darüber- liegenden, durchwurzelten Oberbodenschicht erst abzu- heben und seitlich zu lagern, wenn Bäume, Unterholz, Astwerk, Rinden und die Wurzelstöcke entfernt sind. 1.2 Infolge der Massenunsicherheit bei der Kampfmittel- sondierung und Räumung sind in die Räumungspositionen keine AGK und BGK einzurechnen. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Beseitigen am Boden liegender Äste beim Roden in geschlossenem Bestand. 3. Abrechnung 3.1 Der Stammdurchmesser von Bäumen ist der mittlere Durchmesser, gemessen 1 m über dem Boden. 3.2 Der Durchmesser von Wurzelstöcken ist der mittlere Durchmesser der Schnittfläche. 3.3 Die gerodete Fläche wird durch die Außenränder des Bestandes auf der Bodenoberfläche begrenzt. Das Aufmaß wird vor der Rodung durchgeführt. 3.4 Für die Ermittlung der Rodungsfläche im Mittel- und Trennstreifen zweibahniger Straßen gilt: Als Breite wird die gesamte Breite des Mittel- bzw. Trennstreifens gemessen. Lücken im Bestand bis 10 m Länge werden übermessen.
Vorbemerkungen zu LB 902
02.01 Grenzsteine suchen, freilegen und nach Angabe des AG sichern Grenzsteine nach Vorgabe der digitalen Koordinaten mit geeignetem Gerät bzw. in Handarbeit suchen, freilegen und nach Angabe des AG innerhalb der Baustelle durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Sicherungsdreieck aus Holzkonstruktion, sichern und während der gesamten Bauzeit unterhalten und an neue Höhen angleichen. Fahrlässig oder mangels Sicherung verlorengegangene Grenzsteine sind auf Kosten des AN wiederherzustellen. Es ist ein vollständiges Grenzsteinprotokoll zu erstellen und in digitaler Form, sowie in 2-facher Papierform dem AG zu übergeben. Während der Such- und Sicherungsarbeiten muss ein Vertreter des AG ("Siebener" oder örtliche Bauüberwachung) involviert werden und die Richtigkeit der Ausführungen mit einer Unterschrift bestätigen. Die Leistung beinhaltet eine Begehung vor und nach der Baumaßnahme zur Feststellung evtl. Veränderungen. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
02.01
Grenzsteine suchen, freilegen und nach Angabe des AG sichern
12,00
St
02.02 Grenzsteine ausbauen Grenzsteine nach Angabe des AG innerhalb des Baugeländes ausbauen, säubern und laden. Steine innerhalb der Baustelle fördern, abladen und stapeln.
02.02
Grenzsteine ausbauen
2,00
St
02.03 Vorübergehende Grabenverrohrung Vorübergehende Grabenverrohrung für Seitengraben herstellen, vorhalten und ausbauen. Zu verrohrende Länge: ca. 20,0 m Vorbereiten der Grabensohle, Räumen, Planieren, Auflagererstellung. Liefern und Einbauen von Stahlrohren DN 400 im Sohl- bereich des Grabens einschl. der erforderlichen Verbin- dungen, Tragfähigkeit für die zum Einsatz vorgesehenen Bau- fahrzeuge und -maschinen. Verfüllen des Grabenquerschnitts mit verdichtungsfähigem Auffüllmaterial, Grabenquerschnitt ca. 1,5 m² (Sohlbreite ca. 0,5 m, Tiefe ca. 1,0 m, Böschungsneigung ca. 1:1) Sichern der Zu- und Ablaufbereiche gegen Ausspülen (Abdecken mit Folien, Befestigen mit Wasserbausteinen o. ä.) Unterhalten der Verrohrung während der gesamten Bauzeit einschl. Ausbesserungsarbeiten nach Bedarf. Nach Abschluss der Maßnahme Wiederherstellen des Grabens in den ursprünglichen Zustand einschl. Ausbau und Entsorgen des Verfüllmaterials und der Sicherungen, Ausbau und Abtransport der Rohre, Profilieren des ursprünglichen Grabenquerschnitts
02.03
Vorübergehende Grabenverrohrung
P
1,00
psch
02.04 Hecken im geschl. Bestand roden Hecken, Buschwerk auf Stock setzen und Bäume bis 10 cm Stammdurchmesser  in geschlossenem Bestand fällen und ggf. Wurzelstöcke roden. Wurzelstöcke roden. In Flächen, Anfallendes Material häckseln, Spangröße des Häckselgutes max. 10 cm, Anfallendes Material in Eigentum des AN über- nehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.
02.04
Hecken im geschl. Bestand roden
20,00
m2
02.05 Wurzelst. roden Wurzelstock roden. Wurzelstock in 'Flächen, Böschungen, etc.' Durchmesser über 10 cm bis 30 cm, Material in Eigentum des AN übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.
02.05
Wurzelst. roden
15,00
St
02.06 Wurzelst. roden Wurzelstock roden. Wurzelstock in 'Flächen, Böschungen, etc.' Durchmesser über 30 cm bis 50 cm, Material in Eigentum des AN übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.
02.06
Wurzelst. roden
2,00
St
02.07 Flächen säubern 902 1015 21100 Flächen von Astwerk, Rinden, Wurzeln etc. säubern, auf Flächen, die von Dritten gerodet wurden. Material in Eigentum des AN übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.
02.07
Flächen säubern
150,00
m2
02.08 Beton- und Stahlbeton abbrechen Beton- und Stahlbeton von Fundamenten, Decken, Wänden, Schachtbauwerken usw. abbrechen. Abbruchgut in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle beseitigen bzw. entsorgen. Abrechnung nach tatsächlich abgebrochener Menge.
02.08
Beton- und Stahlbeton abbrechen
10,00
m3
03 OBERBODEN
03
OBERBODEN
Vorbemerkungen zu LB 903 1. Allgemeines 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Fördern des Oberbodens innerhalb der Baustelle unabhängig von der Länge der Förderwege. 3. Abrechnung 3.1 Oberbodenlieferung: Die Mengenermittlung erfolgt durch Aufmaß des Oberbodens auf dem Fahrzeug an der Einbaustelle.
Vorbemerkungen zu LB 903
03.01 Oberboden abtragen Oberboden des/der Homogenbereiche(s) 'O' einschließlich leicht verrottbarer Pflanzendecke innerhalb des Baugeländes in einer mittleren Dicke von cm '10-30' abtragen, für Bauteil 'Geländeabtrag im Bereich des Baugeländes' Oberboden von Grünflächen, in Eigentum des AN übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.
03.01
Oberboden abtragen
235,00
m3
03.02 Oberboden abtragen Oberboden des/der Homogenbereiche(s) 'O' einschließlich leicht verrottbarer Pflanzendecke innerhalb des Baugeländes in einer mittleren Dicke von cm '10-30' abtragen, für Bauteil 'Geländeabtrag im Bereich des Baugeländes' Oberboden von 'Grünflächen, Wiesen, Böschungen, etc.' Oberboden 'laden und zu einer Lagerstätte des AG fördern (bis 2,0 km) und in Mieten aufsetzen'
03.02
Oberboden abtragen
80,00
m3
03.03 Oberboden andecken 903 0516 102010206 Oberboden einschließlich leicht verrottbarer Pflanzendecke andecken. Oberboden von Grünflächen, Äckern, Gärten und dgl., am Lagerplatz des AG (bis 2,0 km) in Mieten aufgesetzt, laden, fördern und andecken. Einbaubereich 'Oberboden im Bereich des herzustellenden Hochbaus mit Außenanlagen, Leitungsgräben, etc.'
03.03
Oberboden andecken
80,00
m3
03.04 Oberboden liefern Oberboden liefern und andecken. Oberboden profilgerecht nach Unterlagen des AG auf Böschungen andecken. Die Mengenermittlung erfolgt nach Unterlagen des AG.
03.04
Oberboden liefern
20,00
m3
03.05 Feinplanie des Oberbodens herstellen Feinplanie des Oberbodens Grünanlagen und Böschungen herstellen, Oberboden festschlagen, andrucken bzw. walzen (Rasenwalze)
03.05
Feinplanie des Oberbodens herstellen
260,00
m2
04 BODENBEWEGUNG, GEOTEXTILIEN
04
BODENBEWEGUNG, GEOTEXTILIEN
Vorbemerkungen zu LB 904 1. Allgemeines 1.1 Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte (Z0, Z1.1, Z1.2, Z2) werden nach den Technischen Regeln der Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 sowie den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen in der aktuellen Fassung (geänderte Anlage 2 Stand 11.05.2018) definiert. https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/ grundwasser/doc/verfuell.pdf Die Verwertungsklassen RW1 bzw. RW2 werden in der ZTV wwG-StB BY05 definiert. 1.2 Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist, ist bei der Verwendung von Geokunst- stoffen von einer vorgesehenen Nutzungsdauer von 100 Jahren auszugehen. 1.3 Als Prüfmethode für die Verdichtungskennwerte im Bereich Erdbau wird die Methode M3 festgelegt, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben wird. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang 2.1 Das Zwischenlagern des Bodens, soweit es nicht vom AG angeordnet wird. 2.2 Wenn das Herstellen von Einbauten und/oder Bauwerken im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang. 3. Abrechnung 3.1 Die Mengenermittlung erfolgt, soweit nach- stehend nicht anders geregelt, im Abtrag. Erfolgt die Abrechnung ausnahmsweise im Auftrag, so wird der durch die Verdichtung des Dammuntergrundes bedingte Mehrverbrauch an Schüttmassen nicht ge- sondert vergütet, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. 3.2 Die Mengenermittlung von Schüttmaterial aus Seitenentnahmen wird wie folgt durchgeführt: Die Menge des Gesamtauftrages in verdichtetem Zustand abzüglich der Menge des wiederein- gebauten Abtragsmaterials und der Menge des Liefermaterials ergibt die Menge des Schütt- materials. 3.3 Das Erstellen des Planums wird nur einmal vergütet, auch wenn der Bereich des Planums in mehreren Positionen enthalten ist (z.B. Aushub und Bodenverbesserung). 3.4 Bei Bohrungen zur Baugrunderkundung werden die Bohrlängen unabhängig von der Endtiefe der Bohrung jeweils in dem Bohrbereich abgerechnet, den sie durchlaufen.
Vorbemerkungen zu LB 904
04.01 Boden lösen und in Mieten aufsetzen, Geländeabtrag und Regelkoffer 904 1018 10101090900 Boden bzw. Fels profilgerecht oder nach Unterlagen des AG lösen, laden, fördern, ggf. profilgerecht einbauen und verdichten. Das Herstellen von Mulden und Gräben, sowie das Herstellen von Ausrundungen an der Einschnittsober- kante oder am Dammfuß wird <<nicht>> gesondert vergütet. Boden des/der Homogenbereichs/e  B '(ehemalige Bodenklasse 3-5, Details siehe beiliegendes Gutachten)' Beschreibung des Homogenbereichs nach Unterlagen des AG. aus 'bestehenden Gelände, OK derzeitiges Gelände bis UK Regelkoffer aller neuen Verkehrsflächen' Boden / Fels lösen und 'laden und zu einem Zwischenlagerplatz des AG (Entfernung bis 2,0 km) transportieren und getrennt nach Art des Bodens zur Analyse in Mieten aufsetzen'
04.01
Boden lösen und in Mieten aufsetzen, Geländeabtrag und Regelkoffer
80,00
m3
04.02 Boden vom Zwischenlager entsorgen 904 1016 10601 Boden, Schadstoffklasse Z0,DK0 von Zwischenlager nach Unterlagen des AG laden, fördern und entsorgen. Abgerechnet wird die <<feste Masse nach den entsprechenden LV-Positionen>> Boden in das Eigentum des AN übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen. Boden der OZ 'Sämtliche zu entfernende Erdmassen aus der kompletten Maßnahme (Erdbau, Leitungs- und Kabelgräben, Baugruben, Sickerleitungen, Bodentausch, etc.)'
04.02
Boden vom Zwischenlager entsorgen
1.640,00
m3
04.03 Boden u. Baust. liefern 904 1018 108010107 Boden oder Baustoff liefern und nach Unterlagen des AG profilgerecht einbauen und verdichten. Die Abrechnung erfolgt im Auftrag. Das Herstellen von Mulden und Gräben sowie das Herstellen der Ausrundung am Dammfuß wird <<nicht>> gesondert vergütet. Boden aus Seitenentnahmen oder Gewinnungs- betrieben, Einbauklasse 0, liefern und nach Unterlagen des AG zur Geländeangleichung <<Überschüttung des Absetzbehälters nach Unterlagen des AG>> einbauen.
04.03
Boden u. Baust. liefern
50,00
m3
04.04 Planum herstellen Planum profilgerecht herstellen in 'Verkehrsflächen aller Art, wie Zufahrt, Vorfläche, etc.' max. Abweichung von der Sollhöhe +3/-3 cm. Verformungsmodul EV2 mindestens 45 MPa.
04.04
Planum herstellen
580,00
m2
04.05 Lastplattendruckversuche Lastplattendruckversuche (Kontrollprüfung in Ergänzung zur Eigenüberwachungsprüfung ZTVEStB 94, Punkt 14) auf dem Unterplanum durchführen und auswerten. Transportfahrzeug o.ä. für 10 to Hinterachslast und einer Bodenfreiheit von 50 cm bereitstellen einschl. Prüfgerät mit Bedienungspersonal. Das Fahrzeug mit Prüfgerät muss auf Anforderung jederzeit verfügbar sein. Eingeschlossen sind alle Kosten, die durch die Benutzung derselben entstehen wie Transport, Aufbringen der Belastung usw. Protokoll anfertigen und in 2-facher Fertigung der BO des Auftraggebers übergeben. Plattendruckversuche auf der Frostschutzschicht gehören zur Eigenüberwachung und werden nicht gesondert vergütet.
04.05
Lastplattendruckversuche
4,00
St
05 LEITUNGSGRÄBEN, BAUGRUBEN
05
LEITUNGSGRÄBEN, BAUGRUBEN
Vorbemerkungen zu LB 905 1. Allgemeines 1.1 Die Boden- und Untergrundverhältnisse sind in den Unterlagen des AG angegeben. Diese Unterlagen gelten nur für die Aufschlussstellen und die ausgeschriebene Gründungsart. Aus der Verwertung der Unterlagen für eine Änderung der Bauwerksgründung nach Art und Lage sowie für die Gründung von Baubehelfen kann der AN dem AG gegenüber keine Ansprüche ableiten. 1.2 Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte (Z0, Z1.1, Z1.2, Z2) werden nach den Technischen Regeln der Mitteilung der Länder- arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 sowie den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen In der Fassung vom 09.12.2005 definiert. http://www.stmug.bayern.de/umwelt/wasserwirtschaft/ grundwasser/doc/verfuell.pdf Die Verwertungsklassen RW1 bzw. RW 2 werden in der ZTV wwG-StB BY 05 definiert. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Zwischenlagern des Bodens, soweit es nicht vom AG angeordnet wird. 3. Abrechnung 3.1 Die Abrechnungstiefe bei Baugruben geht von OK Gelände aus. Die Abrechnungstiefe bei Boden zwischen Pfahlköpfen lösen geht von OK Pfahlkopfplatte aus. 3.2 Die Abrechnungstiefe für den Leitungsgrabenaushub ist für jeden Grabenabschnitt jeweils die planmäßige Grabentiefe nach DIN EN 1610. Sofern in der Leistungsposition keine andere Angabe gemacht wird, ist die Abrechnungstiefe für den Leitungsgrabenaushub in Dämmen, die im gleichen Auftrag hergestellt werden, die Dicke der Leitungszone zuzüglich der nach Angaben des Rohrherstellers statisch erforderlichen Überdeckung. 3.3 Die Abrechnungstiefe für die Leitungsgraben- verfüllung ist für jeden Grabenabschnitt die jeweilige Grabentiefe nach DIN EN 1610 abzüglich der Dicke der Leitungszone. Sofern in der Leistungsposition keine andere Angabe gemacht wird, ist die Abrechnungstiefe für die Leitungsgrabenverfüllung in Dämmen, die im gleichen Auftrag hergestellt werden, die nach Angaben des Rohrherstellers statisch erforderliche Überdeckung abzüglich der Dicke der Abdeckung. 3.4 Die Abrechnungsbreite für Leitungsgräben mit Rohrleitungen ist die Mindestgrabenbreite nach DIN EN 1610, Tab. 1 und Tab. 2. Maßgeblich für die Abrechnung ist der jeweils größere Wert aus den Tabellen, sofern in der Position nichts anderes ange- geben ist. Ein ggf. vorhandener Verbau ist bei der Ermittlung der Abrechnungsbreite nicht zu berück- sichtigen. 3.5 Für Leitungsgräben mit Rohrleitung ist die Abrech- nungslänge die tatsächliche Länge der Rohrleitung. Die Abrechnungslänge der Rohrleitung ist von diesen Regelungen nicht betroffen. Ergänzend gilt folgendes: - Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von neu herzustellenden Leitungen, deren Leitungs- graben noch nicht verfüllt ist, ab, wird von der Achse Hauptrohr gemessen. - Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von Leitungen ab, deren Leitungsgraben bereits verfüllt ist, ab, wird zur Herstellung des Anschlusses der Abrechnungslänge 1,00 m unabhängig vom Durch- messer des Hauptrohres zugeschlagen, sofern die Verfüllung vom AG veranlasst ist. - Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von bestehenden Leitungen ab, wird zur Herstellung des Anschlusses der Abrechnungslänge 1,00 m unab- hängig vom Durchmesser des Hauptrohres zugeschlagen. - Beginnt die Rohrleitung an einem neu herzustellenden Straßenablauf, wird der Abrechnungslänge der Außen- durchmessers des Straßenablaufs zugeschlagen. - Beginnt oder endet die Rohrleitung an einem bestehenden Schacht, wird der Abrechnungslänge 0,5 m zugeschlagen. - Endet die Rohrleitung an einem Haus oder sonstigen, nicht zum Rohrleitungsgraben zählenden baulichen Anlagen, so wird bis Außenkante der Einführung gemessen. Wenn die Erdarbeiten für die Schächte nicht gesondert vergütet werden, gilt ergänzend folgendes: - Bei Zwischenschächten im Zuge der Rohrleitung wird der Außendurchmesser der Schächte der Abrechnungslänge zugeschlagen. - Beginnt oder endet die Rohrleitung an einem neu herzustellenden Schacht, wird der Abrechnungs- länge der Außendurchmesser des Schachtes und zusätzlich 0,5 m zugeschlagen. - Der Außendurchmesser des Schachtes wird je Schacht nur einmal vergütet. Er wird dem Leitungsgraben zuge- schlagen, in dem das Rohr mit dem größten Durch- messer eingebaut wird.
Vorbemerkungen zu LB 905
05.01 Vorhandene Straßen- und Vorflutgräben nachprofilieren. 905/xxx Vorhandene Straßen- und Vorflutgräben nachprofilieren und modellieren. Erdbewegung ca. 0,30-0,50 m³/m Überschüssiges Abtragsmaterial zum Lagerplatz des AG (nördlich Neubau, Entfernung bis 100 m) transportieren und in Mieten aufsetzen. Nach Fertigstellung des Hochbaus und aller Leitungsarbeiten Material aufnehmen und als Geländeauffüllung innerhalb Baufeld einbauen und verdichten. Einschl. evtl. Wasserhaltung für fließenden Wasser. Abrechnung nach Länge der Grabenprofilierung.
05.01
Vorhandene Straßen- und Vorflutgräben nachprofilieren.
70,00
m
05.02 Leitungsgräben 0-0,80 m für Kabeltrassen Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen für einfache, wandverstärkte  und ummantelte Rohrleitungen sowie für Kabel. Boden der Klassen 3-6 (Homogenbereiche B1 und B2, siehe Baugrundgutachten) für senkrecht begrenzte Grabenabschnitte lösen. auf einer Lagerfläche des AG transportieren (ca. 2 km) und separiert nach Angabe AG  in Mieten zur Analyse aufsetzen Evtl. erforderliche Handschachtung infolge Mehrarbeit und Erschwernisse wegen erhöhter  Sorgfaltspflicht im Bereich von Rohrleitungen,  Kabeln usw. wird gesondert nach den entsprechenden  "Erschwernispositionen"  (Kreuzungen) 05.15 und folgende vergütet bzw. ist hier einzurechnen. Eingeschlossen sind  die Tagwasserhaltung und der erforderliche Baugrubenverbau nach DIN 18303 und 4124 mit Plattenverbau,  Stahldielen, hölzernen Kanaldielen o.ä.  nach Wahl des AN unter Berücksichtigung der  anstehenden Untergrundverhältnisse (siehe  Vorbemerkungen). Gewähler Verbau: (vom Bieter anzugeben) Evtl. erforderliche Schicht- und  Grundwasserhaltung wird gesondert vergütet. Abrechnung mit senkrechten Baugrubenwänden. Abrechnungstiefe: - OK Gelände bis Baugrubensohle (Unterkante Rohrbettung) - ist ein bituminöser Straßenbau vorhanden, wird ab UK bituminöser   Tragschicht abgerechnet. - Steht Humus an, wird ab UK Humus abgerechnet. Abrechnungsbreiten: Kabelgräben 0,40-0,60 m (Grundbreite 0,40 für ein Kabel, für jede weitere Leitung 10 cm Mehrbreite) Rohrgräben (auch Wasserleitung) (DN = Rohrinnendurchmesser) bis einschl. Nennweiten (DN) 50 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = 0,70 m bis einschl. Nennweiten (DN) 250 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = 1,00 m bis einschl. Nennweiten (DN) 400 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 0,80 m bis einschl. Nennweiten (DN) 800 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 0,90 m bis einschl. Nennweiten (DN) 1400 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 1,10 m bis einschl. Nennweiten (DN) > 1400 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 1,30 m Die Abrechnungsbreiten und -tiefen gelten auch  im Bereich der Schächte, der Arbeitsräume für  Rohrverbindungen und Kabelmuffen; darüberhinausgehender Aushub ist einzurechnen. Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen (Homogenbereiche B = ehemalige Bodenklasse 3-5, siehe Baugrundgutachten) Leitungsgräben 0-0,80 m für Kabeltrassen Abrechnung mit einer Abrechnungsbreite (Rohrgrabenbreite) von 1,10 m.
05.02
Leitungsgräben 0-0,80 m für Kabeltrassen
80,00
m3
05.03 Leitungsgräben 0-0,80 m für Leerrohre Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen für einfache, wandverstärkte  und ummantelte Rohrleitungen sowie für Kabel. Boden der Klassen 3-6 (Homogenbereiche B1 und B2, siehe Baugrundgutachten) für senkrecht begrenzte Grabenabschnitte lösen. auf einer Lagerfläche des AG transportieren (ca. 2 km) und separiert nach Angabe AG  in Mieten zur Analyse aufsetzen Evtl. erforderliche Handschachtung infolge Mehrarbeit und Erschwernisse wegen erhöhter  Sorgfaltspflicht im Bereich von Rohrleitungen,  Kabeln usw. wird gesondert nach den entsprechenden  "Erschwernispositionen"  (Kreuzungen) 05.15 und folgende vergütet bzw. ist hier einzurechnen. Eingeschlossen sind  die Tagwasserhaltung und der erforderliche Baugrubenverbau nach DIN 18303 und 4124 mit Plattenverbau,  Stahldielen, hölzernen Kanaldielen o.ä.  nach Wahl des AN unter Berücksichtigung der  anstehenden Untergrundverhältnisse (siehe  Vorbemerkungen). Gewähler Verbau: (vom Bieter anzugeben) Evtl. erforderliche Schicht- und  Grundwasserhaltung wird gesondert vergütet. Abrechnung mit senkrechten Baugrubenwänden. Abrechnungstiefe: - OK Gelände bis Baugrubensohle (Unterkante Rohrbettung) - ist ein bituminöser Straßenbau vorhanden, wird ab UK bituminöser   Tragschicht abgerechnet. - Steht Humus an, wird ab UK Humus abgerechnet. Abrechnungsbreiten: Kabelgräben 0,40-0,60 m (Grundbreite 0,40 für ein Kabel, für jede weitere Leitung 10 cm Mehrbreite) Rohrgräben (auch Wasserleitung) (DN = Rohrinnendurchmesser) bis einschl. Nennweiten (DN) 50 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = 0,70 m bis einschl. Nennweiten (DN) 250 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = 1,00 m bis einschl. Nennweiten (DN) 400 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 0,80 m bis einschl. Nennweiten (DN) 800 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 0,90 m bis einschl. Nennweiten (DN) 1400 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 1,10 m bis einschl. Nennweiten (DN) > 1400 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 1,30 m Die Abrechnungsbreiten und -tiefen gelten auch  im Bereich der Schächte, der Arbeitsräume für  Rohrverbindungen und Kabelmuffen; darüberhinausgehender Aushub ist einzurechnen. Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen (Homogenbereiche B = ehemalige Bodenklasse 3-5, siehe Baugrundgutachten) Leitungsgräben 0-0,80 m für Leerrohre Grabenbreite für Einzelgräben bzw, 1 Leerrohr = 0,40 m, für jedes weitere Leerrohr wird ein Zuschlag von 10 cm vergütet
05.03
Leitungsgräben 0-0,80 m für Leerrohre
10,00
m3
05.04 Leitungsgräben 0-1,50 m für Wasserleitungen Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen für einfache, wandverstärkte  und ummantelte Rohrleitungen sowie für Kabel. Boden der Klassen 3-6 (Homogenbereiche B1 und B2, siehe Baugrundgutachten) für senkrecht begrenzte Grabenabschnitte lösen. auf einer Lagerfläche des AG transportieren (ca. 2 km) und separiert nach Angabe AG  in Mieten zur Analyse aufsetzen Evtl. erforderliche Handschachtung infolge Mehrarbeit und Erschwernisse wegen erhöhter  Sorgfaltspflicht im Bereich von Rohrleitungen,  Kabeln usw. wird gesondert nach den entsprechenden  "Erschwernispositionen"  (Kreuzungen) 05.15 und folgende vergütet bzw. ist hier einzurechnen. Eingeschlossen sind  die Tagwasserhaltung und der erforderliche Baugrubenverbau nach DIN 18303 und 4124 mit Plattenverbau,  Stahldielen, hölzernen Kanaldielen o.ä.  nach Wahl des AN unter Berücksichtigung der  anstehenden Untergrundverhältnisse (siehe  Vorbemerkungen). Gewähler Verbau: (vom Bieter anzugeben) Evtl. erforderliche Schicht- und  Grundwasserhaltung wird gesondert vergütet. Abrechnung mit senkrechten Baugrubenwänden. Abrechnungstiefe: - OK Gelände bis Baugrubensohle (Unterkante Rohrbettung) - ist ein bituminöser Straßenbau vorhanden, wird ab UK bituminöser   Tragschicht abgerechnet. - Steht Humus an, wird ab UK Humus abgerechnet. Abrechnungsbreiten: Kabelgräben 0,40-0,60 m (Grundbreite 0,40 für ein Kabel, für jede weitere Leitung 10 cm Mehrbreite) Rohrgräben (auch Wasserleitung) (DN = Rohrinnendurchmesser) bis einschl. Nennweiten (DN) 50 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = 0,70 m bis einschl. Nennweiten (DN) 250 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = 1,00 m bis einschl. Nennweiten (DN) 400 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 0,80 m bis einschl. Nennweiten (DN) 800 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 0,90 m bis einschl. Nennweiten (DN) 1400 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 1,10 m bis einschl. Nennweiten (DN) > 1400 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 1,30 m Die Abrechnungsbreiten und -tiefen gelten auch  im Bereich der Schächte, der Arbeitsräume für  Rohrverbindungen und Kabelmuffen; darüberhinausgehender Aushub ist einzurechnen. Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen (Homogenbereiche B = ehemalige Bodenklasse 3-5, siehe Baugrundgutachten) Leitungsgräben 0-2,50 m für Wasserleitungen
05.04
Leitungsgräben 0-1,50 m für Wasserleitungen
100,00
m3
05.05 Leitungsgräben 0-2,00 m für Kanal und Drainageleitungen Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen für einfache, wandverstärkte  und ummantelte Rohrleitungen sowie für Kabel. Boden der Klassen 3-6 (Homogenbereiche B1 und B2, siehe Baugrundgutachten) für senkrecht begrenzte Grabenabschnitte lösen. auf einer Lagerfläche des AG transportieren (ca. 2 km) und separiert nach Angabe AG  in Mieten zur Analyse aufsetzen Evtl. erforderliche Handschachtung infolge Mehrarbeit und Erschwernisse wegen erhöhter  Sorgfaltspflicht im Bereich von Rohrleitungen,  Kabeln usw. wird gesondert nach den entsprechenden  "Erschwernispositionen"  (Kreuzungen) 05.15 und folgende vergütet bzw. ist hier einzurechnen. Eingeschlossen sind  die Tagwasserhaltung und der erforderliche Baugrubenverbau nach DIN 18303 und 4124 mit Plattenverbau,  Stahldielen, hölzernen Kanaldielen o.ä.  nach Wahl des AN unter Berücksichtigung der  anstehenden Untergrundverhältnisse (siehe  Vorbemerkungen). Gewähler Verbau: (vom Bieter anzugeben) Evtl. erforderliche Schicht- und  Grundwasserhaltung wird gesondert vergütet. Abrechnung mit senkrechten Baugrubenwänden. Abrechnungstiefe: - OK Gelände bis Baugrubensohle (Unterkante Rohrbettung) - ist ein bituminöser Straßenbau vorhanden, wird ab UK bituminöser   Tragschicht abgerechnet. - Steht Humus an, wird ab UK Humus abgerechnet. Abrechnungsbreiten: Kabelgräben 0,40-0,60 m (Grundbreite 0,40 für ein Kabel, für jede weitere Leitung 10 cm Mehrbreite) Rohrgräben (auch Wasserleitung) (DN = Rohrinnendurchmesser) bis einschl. Nennweiten (DN) 50 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = 0,70 m bis einschl. Nennweiten (DN) 250 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = 1,00 m bis einschl. Nennweiten (DN) 400 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 0,80 m bis einschl. Nennweiten (DN) 800 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 0,90 m bis einschl. Nennweiten (DN) 1400 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 1,10 m bis einschl. Nennweiten (DN) > 1400 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 1,30 m Die Abrechnungsbreiten und -tiefen gelten auch  im Bereich der Schächte, der Arbeitsräume für  Rohrverbindungen und Kabelmuffen; darüberhinausgehender Aushub ist einzurechnen. Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen (Homogenbereiche B = ehemalige Bodenklasse 3-5, siehe Baugrundgutachten) Leitungsgräben 0-2,00 m für Kanal- und Drainageleitungen
05.05
Leitungsgräben 0-2,00 m für Kanal und Drainageleitungen
280,00
m3
05.06 Leitungsgräben 0-2,00m, Handschachtung Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen für einfache, wandverstärkte  und ummantelte Rohrleitungen sowie für Kabel. Boden der Klassen 3-6 (Homogenbereiche B1 und B2, siehe Baugrundgutachten) für senkrecht begrenzte Grabenabschnitte lösen. auf einer Lagerfläche des AG transportieren (ca. 2 km) und separiert nach Angabe AG  in Mieten zur Analyse aufsetzen Evtl. erforderliche Handschachtung infolge Mehrarbeit und Erschwernisse wegen erhöhter  Sorgfaltspflicht im Bereich von Rohrleitungen,  Kabeln usw. wird gesondert nach den entsprechenden  "Erschwernispositionen"  (Kreuzungen) 05.15 und folgende vergütet bzw. ist hier einzurechnen. Eingeschlossen sind  die Tagwasserhaltung und der erforderliche Baugrubenverbau nach DIN 18303 und 4124 mit Plattenverbau,  Stahldielen, hölzernen Kanaldielen o.ä.  nach Wahl des AN unter Berücksichtigung der  anstehenden Untergrundverhältnisse (siehe  Vorbemerkungen). Gewähler Verbau: (vom Bieter anzugeben) Evtl. erforderliche Schicht- und  Grundwasserhaltung wird gesondert vergütet. Abrechnung mit senkrechten Baugrubenwänden. Abrechnungstiefe: - OK Gelände bis Baugrubensohle (Unterkante Rohrbettung) - ist ein bituminöser Straßenbau vorhanden, wird ab UK bituminöser   Tragschicht abgerechnet. - Steht Humus an, wird ab UK Humus abgerechnet. Abrechnungsbreiten: Kabelgräben 0,40-0,60 m (Grundbreite 0,40 für ein Kabel, für jede weitere Leitung 10 cm Mehrbreite) Rohrgräben (auch Wasserleitung) (DN = Rohrinnendurchmesser) bis einschl. Nennweiten (DN) 50 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = 0,70 m bis einschl. Nennweiten (DN) 250 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = 1,00 m bis einschl. Nennweiten (DN) 400 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 0,80 m bis einschl. Nennweiten (DN) 800 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 0,90 m bis einschl. Nennweiten (DN) 1400 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 1,10 m bis einschl. Nennweiten (DN) > 1400 Abrechnungsbreite für alle Tiefen  = DN + 1,30 m Die Abrechnungsbreiten und -tiefen gelten auch  im Bereich der Schächte, der Arbeitsräume für  Rohrverbindungen und Kabelmuffen; darüberhinausgehender Aushub ist einzurechnen. Leitungsgräben einschl. Verbau herstellen (Homogenbereiche B = ehemalige Bodenklasse 3-5, siehe Baugrundgutachten) jedoch in Handschachtung bzw. mit Kleingeräten im Bereich stark beengter Verhältnisse oder gefährdeter baulicher Anlagen. Nur nach Anordnung der BO. Tiefen von 0-2,00 m.
05.06
Leitungsgräben 0-2,00m, Handschachtung
20,00
m3
05.07 Leitungsgrabenverfüllung oberhalb der Leitungszone herstellen Leitungsgrabenverfüllung oberhalb der Leitungszone herstellen, für senkrecht begrenzte Grabenanschnitte und Baugruben in allen  Tiefenlagen von 0-2,00 m. Geeigneten, nichtbindigen, steinfreien Boden nach Wahl des AN liefern, lageweise einbauen und verdichten. Die Abrechnung erfolgt mit der für die Herstellung des Leitungsgrabens vergüteten Breite. Diese Abrechnungsbreite gilt auch im Bereich der Schächte, der Arbeitsräume für Rohrverbindungen und Kabelmuffen. Die Abrechnungstiefe ergibt sich aus der Gesamttiefe des Leitungsgrabenaushubs abzüglich der Höhe der Leitungszone, der Rohrgrabenstabilisierung und des Straßenkoffers.
05.07
Leitungsgrabenverfüllung oberhalb der Leitungszone herstellen
300,00
m3
05.08 Stabilisieren der Baugruben- und Rohrgrabensohle Stabilisieren der Baugruben- und Rohrgrabensohle durch Einbau von Mineralbeton 0/56 mm oder Schotter 15/30 mm (je nach Erfordernis) einschl. Materiallieferung und sonstiger Nebenleistungen in Tiefenlagen von 0-2,00 m. Dicke ca. 25-30 cm Abrechnung nach eingebauten Festmassen.
05.08
Stabilisieren der Baugruben- und Rohrgrabensohle
100,00
m3
05.09 Suchschlitz herstellen Suchschlitz zur Feststellung der Lage von Kabeln, Leitungen und dgl. herstellen. Lage nach Angabe des AG. Homogenbereich(e) nach Unterlagen des AG. Leitungsart 'Telekomunikationsleitungen, stromführende Leitungen, Wasserleitungen, Drainagen, Kanäle und dgl.' Tiefe über 1,25 m bis 2,50 m Boden seitlich lagern, wiedereinbauen und verdichten.
05.09
Suchschlitz herstellen
20,00
m3
05.10 Baugrube herstellen Baugrube für kleinere Bauteile, wie Mauern, Sockel, Treppen, Schächte und dgl. herstellen. Boden lösen und laden. Bauteil(e) 'Einzelschächte, Kleinbauteile, etc.' Boden des/der Homogenbereiches/e  B 'siehe Baugrundgutachten' Beschreibung des Homogenbereichs nach Unterlagen des AG. Tiefe bis 3,5 m, Aushub in offener Baugrube. Boden 'lösen, laden und zu einen Zwischenlagerplatz des AG (Entfernung bis 2 km) transportieren und getrennt nach Art des Bodens zur Analyse in Mieten aufsetzen'
05.10
Baugrube herstellen
70,00
m3
05.11 Baugrube herstellen Baugrube für Bauteile nach Unterlagen des AG herstellen. Boden lösen und laden. Bauteil(e) 'vollständiger Hochbau (Hochbehälter), etc.' Boden des/der Homogenbereiches/e  B 'siehe Baugrundgutachten' Beschreibung des Homogenbereichs nach Unterlagen des AG. in offener Baugrube lösen. Wasserhaltung wird gesondert vergütet. Boden 'lösen , laden und zu einem Zwischenlagerplatz des AG (Entfernung bis  2 km) transportieren und getrennt nach Art des Bodens zu Analyse in Mieten aufsetzen'
05.11
Baugrube herstellen
1.800,00
m3
05.12 Baugrubenverf. bei kleineren Bauteilen herstellen Baugrubenverfüllung bei kleineren Bauteilen wie Mauern, Sockel, Treppen, Einzelschächten und dgl. herstellen. Boden einbauen und verdichten. Bauteil(e) 'Einzelschächte, Kleinbauteile, etc.' Tiefe bis 3,50m, Boden der Gruppe 'geeigneter, nichtbindiger, steinfreier Boden nach Wahl' aus Seitenentnahmen oder Gewinnungsbetrieben liefern, einbauen und verdichten.
05.12
Baugrubenverf. bei kleineren Bauteilen herstellen
45,00
m3
05.13 Baugrubenverf. bei kleineren Bauteilen herstellen Baugrubenverfüllung bei kleineren Bauteilen wie Mauern, Sockel, Treppen, Einzelschächten und dgl. herstellen. Boden einbauen und verdichten. Bauteil(e) 'Filterschicht auf Absetzbehälter' Tiefe bis 1,25 m, Boden der Gruppe 'Auffüllsand 0-4 mm (Stärke ca. 10 cm nach beiliegenden Plänen)' aus Seitenentnahmen oder Gewinnungsbetrieben liefern, einbauen und verdichten.
05.13
Baugrubenverf. bei kleineren Bauteilen herstellen
5,00
m3
05.14 Arbeitsraumverf. herstellen Arbeitsraumverfüllung herstellen. Boden ggf. laden und fördern, einbauen und verdichten. Bauteil(e) 'vollständiger Hochbau (Hochbehälter), etc.' Arbeitsraum zwischen Bauteil und Erdreich, Verfüllmaterial aus gemischtkörnigen Böden, Feinkornanteil max. 15 Gew.-%, Verfüllmaterial liefern. Boden aus Seitenentnahmen oder Gewinnungsbe- trieben.
05.14
Arbeitsraumverf. herstellen
850,00
m3
05.15 Erschwerniszuschlag für Kreuzen bzw. Schneiden schleifender Leitungen. Kanäle und Entwässerungsleitungen (Abwasser- bzw. Oberflächenwasserkanäle) Erschwerniszuschlag zu den Aushubpositionen 05.02 und folgende für das Kreuzen bzw.  Schneiden schleifender Leitungen und baulicher Anlagen. Abgegolten werden hiermit auch das Suchen, Freilegen, Sichern, Unterfangen und Wiederherstellen der Umhüllung, sowie die evtl. erforderliche Wasserhaltung bei bestehenden Kanälen, Drainagen, Entwässerungsleitungen sowie die erforderliche Handschachtung. Ebenfalls mit einzurechnen sind sämtliche Erschwernisse für die Herstellung von Verbau, Rohrauflager, Rohrgrabenverfüllung, Rohrverlegung, Schächte einbauen usw. Bei senkrechten Kreuzungen von Leitungen wird als Abrechnungslänge je Kreuzung die entsprechende Rohrgrabenbreite vergütet. Kanäle und Entwässerungsleitungen (Abwasser- bzw. Mischwasserkanäle, Drainleitungen, sonstige wasserführende Leitungen) bis DN 400 mm
05.15
Erschwerniszuschlag für Kreuzen bzw. Schneiden schleifender Leitungen. Kanäle und Entwässerungsleitungen (Abwasser- bzw. Oberflächenwasserkanäle)
10,00
m
05.16 Erschwerniszuschlag für Kreuzen bzw. Schneiden schleifender Leitungen. Wasserleitung bis DN 250 mm Erschwerniszuschlag zu den Aushubpositionen 05.02 und folgende für das Kreuzen bzw.  Schneiden schleifender Leitungen und baulicher Anlagen. Abgegolten werden hiermit auch das Suchen, Freilegen, Sichern, Unterfangen und Wiederherstellen der Umhüllung, sowie die evtl. erforderliche Wasserhaltung bei bestehenden Kanälen, Drainagen, Entwässerungsleitungen sowie die erforderliche Handschachtung. Ebenfalls mit einzurechnen sind sämtliche Erschwernisse für die Herstellung von Verbau, Rohrauflager, Rohrgrabenverfüllung, Rohrverlegung, Schächte einbauen usw. Bei senkrechten Kreuzungen von Leitungen wird als Abrechnungslänge je Kreuzung die entsprechende Rohrgrabenbreite vergütet. Wasserleitung bis DN 250 mm
05.16
Erschwerniszuschlag für Kreuzen bzw. Schneiden schleifender Leitungen. Wasserleitung bis DN 250 mm
20,00
m
05.17 Erschwerniszuschlag für Kreuzen bzw. Schneiden schleifender Leitungen. Elektrokabel, Telefon usw. (gebündelte Kabel Erschwerniszuschlag zu den Aushubpositionen 05.02 und folgende für das Kreuzen bzw.  Schneiden schleifender Leitungen und baulicher Anlagen. Abgegolten werden hiermit auch das Suchen, Freilegen, Sichern, Unterfangen und Wiederherstellen der Umhüllung, sowie die evtl. erforderliche Wasserhaltung bei bestehenden Kanälen, Drainagen, Entwässerungsleitungen sowie die erforderliche Handschachtung. Ebenfalls mit einzurechnen sind sämtliche Erschwernisse für die Herstellung von Verbau, Rohrauflager, Rohrgrabenverfüllung, Rohrverlegung, Schächte einbauen usw. Bei senkrechten Kreuzungen von Leitungen wird als Abrechnungslänge je Kreuzung die entsprechende Rohrgrabenbreite vergütet. Elektrokabel, Telefon, Steuerkabel, Fernsehkabel usw. (gebündelte Kabel werden bis zu einer Breite/Höhe = 60/60 cm als ein Stück berechnet)
05.17
Erschwerniszuschlag für Kreuzen bzw. Schneiden schleifender Leitungen. Elektrokabel, Telefon usw. (gebündelte Kabel
70,00
m
05.18 Rohrbettung für Wasserleitung, PE 180x16,4 mm Rohrbettung für Wasserleitung aus Natur 0/2mm liefern und 15 cm  stark auf die gesamte Rohrgrabenbreite von 1,00 m profilgerecht einbauen einschl. beidseitigem Unterstopfen der Rohre. Die Rohrbettung beinhaltet  15 cm unter Rohrunterkante bis zum halben  Rohrleitungsaußendurchmesser. Die Ausgleichung von Vertiefungen und Felsspalten ist in den Einheitspreis einzurechnen. Abrechnung nach lfm Festeinbau. Für Rohrleitung PE 180x16,4 mm Rohrgrabenbreite = 1,00
05.18
Rohrbettung für Wasserleitung, PE 180x16,4 mm
110,00
m
05.19 Rohrüberdeckung für Wasserleitung PE 180x16,4 mm Rohrbettung für Wasserleitung aus Natursand 0/2mm liefern und 20 cm stark über Rohrscheitel auf die gesamte Rohrgrabenbreite von 1,00 m profilgerecht einbauen einschl. einschl.  seitlicher Umhüllung der Rohre. Gesamtstärke der Überdeckung =  20 cm + 1/2 Rohraußendurchmesser Für Rohrleitung PE 180x16,4 mm Rohgrabenbreite = 1,00 m
05.19
Rohrüberdeckung für Wasserleitung PE 180x16,4 mm
110,00
m
05.20 Rohrbettung für Wasserleitung, RC-PE 100, SDR 11, PN16, 250 x 22,7mm Rohrbettung für Wasserleitung aus Natur 0/2mm liefern und 15 cm  stark auf die gesamte Rohrgrabenbreite von 1,00 m profilgerecht einbauen einschl. beidseitigem Unterstopfen der Rohre. Die Rohrbettung beinhaltet  10 cm unter Rohrunterkante bis zum halben  Rohrleitungsaußendurchmesser. Sandbettung 10 cm dick. Die Ausgleichung von Vertiefungen und Felsspalten ist in den Einheitspreis einzurechnen. Abrechnung nach lfm Festeinbau. Für Rohrleitung RC-PE 100, SDR 11, PN16, 250 x 22,7mm Rohrgrabenbreite = 1,00
05.20
Rohrbettung für Wasserleitung, RC-PE 100, SDR 11, PN16, 250 x 22,7mm
30,00
m
05.21 Rohrüberdeckung für Wasserleitung RC-PE 100, SDR 11, PN16, 250 x 22,7mm Rohrbettung für Wasserleitung aus Natursand 0/2mm liefern und 20 cm stark über Rohrscheitel auf die gesamte Rohrgrabenbreite von 1,00 m profilgerecht einbauen einschl. einschl.  seitlicher Umhüllung der Rohre. Gesamtstärke der Überdeckung =  20 cm + 1/2 Rohraußendurchmesser Für Rohrleitung RC-PE 100, SDR 11, PN16, 250 x 22,7mm Rohgrabenbreite = 1,00 m
05.21
Rohrüberdeckung für Wasserleitung RC-PE 100, SDR 11, PN16, 250 x 22,7mm
30,00
m
05.22 Noppenbahn mit Drainagevlies Liefern und Anbringen einer Noppenschutzbahn mit Drainagevlies als Schutz gegen mechanische Beschädigung der Wandflächen im erdberührten Bereich im Zuge der Verfüllarbeiten. Überlappungen mind. 20 cm, Abrechnung nach m² verlegter Nettofläche.
05.22
Noppenbahn mit Drainagevlies
510,00
m2
05.23 Überbrückungen der Kanalbaugruben herstellen Überbrückungen der Kanalbaugruben herstellen, unterhalten und wieder abbauen. Für schweren Verkehr, Breite = 4,00 m. Für Aufrechterhaltung des öffentlichen Anliegerverkehrs. Baubedingte Überbrückungen werden nicht vergütet. Nur auf Anordnung der BO des Ingenieurbüros.
05.23
Überbrückungen der Kanalbaugruben herstellen
3,00
St
06 WASSERHALTUNG
06
WASSERHALTUNG
Vorbemerkungen zu LB 907 1. Allgemeines Die Boden- und Untergrundverhältnisse sind in den Unterlagen des AG angegeben. Diese Unterlagen gelten nur für die Aufschlussstellen. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Herstellung, Vorhaltung und Abbau eines Strom- anschlusses oder Stromaggregates für die Pumpen. 2.2 Nachweis der Betriebsstunden bei Pumpen/Pumpen- anlagen, Wasserhaltungsanlagen und Notstromaggregaten.
Vorbemerkungen zu LB 907
06.01 Wasserhaltung in Leitungsgräben 907/xxx Erstellen und Vorhalten einer offenen Wasserhaltung für die komplette Erstellun g (Erdbau-, Bau-, Herstellungs- und Verlegearbeiten) der Kanäle und Wasserleitungen DN 150-250 mm einschl. der zugehörigen Entwässerungseinrichtungen (alle Leistungen nach DIN 18305), der Wasserleitungen und der Bauwerke. Liefern und Einbau der verlorenden Stoffe und nach Bauende bodenschichten- und grundwasserstörungsunschädlich abdichten. Ausführung in geeigneter Weise entsprechend der anstehenden Untergrundverhältnisse mit Drainleitung in Kies- oder Schotterbett, Pumpensümpfen, Stromzuführung, Pumpen mit Betriebsstundenzähler, Filtervliesummantelung, Auflastfilter, Filtermaterial usw. einschl. der Erdarbeiten mit Beseitigung des Aushubmaterials. Einschl. der erforderlichen Ablaufleitungen. Förderdurchfluss bis 5-10 m³/h Förderhöhe ab Baugrubensohle bis 4,50 m Länge der Ableitungseinrichtungen bis 50 m Abrechnung nach Rohrleitungslänge mit Wasserhaltung.
06.01
Wasserhaltung in Leitungsgräben
100,00
m
06.02 Wasserhaltung für Baugrube Wasserwerk 907/xxx Erstellen und Vorhalten einer offenen Wasserhaltung für die komplette Erstellun g (Erdbau-, Bau-, Herstellungsarbeiten) des Hochbehälters. Liefern und Einbau der verlorenden Stoffe und nach Bauende bodenschichten- und grundwasserstörungsunschädlich abdichten. Ausführung in geeigneter Weise entsprechend der anstehenden Untergrundverhältnisse mit Drainleitung in Kies- oder Schotterbett, Pumpensümpfen, Stromzuführung, Pumpen mit Betriebsstundenzähler, Filtervliesummantelung, Auflastfilter, Filtermaterial usw. einschl. der Erdarbeiten mit Beseitigung des Aushubmaterials. Einschl. der erforderlichen Ablaufleitungen. Wasserhaltung für die komplette Erstellung der vorgenannten Bauwerke Max. Sohltiefe ca. 2,00 m Förderdurchfluss ca. 5-10 m³/h Förderhöhe ab Baugrubensohle ca. 4,50 m Länge der Ableitungseinrichtungen bis 50 m (offene Wasserhaltung innerhalb der Baugrube mittels Pumpensumpf) Die Abrechnung erfolgt Stück (Pumpensumpf)
06.02
Wasserhaltung für Baugrube Wasserwerk
2,00
St
06.03 Wasserhaltungsanlage betreiben für Kanal- und Wasserleitungsbau sowie Baugrubenaushub 907/xxx Wasserhaltungsanlagen der Positionen 06.01 und folgende betreiben. Förderhöhe ab Baugrubensohle bis max. 4,50 m Vergütet werden nur die vom AG bestätigten Betriebsstunden (Pumpen ohne Betriebsstundenzähler bleiben unberücksichtigt). Zuschläge für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit und dgl. werden nicht gesondert vergütet.
06.03
Wasserhaltungsanlage betreiben für Kanal- und Wasserleitungsbau sowie Baugrubenaushub
1.800,00
h
07 SICHERUNGSBAUWEISEN
07
SICHERUNGSBAUWEISEN
Vorbemerkungen für LB 908 1. Allgemeines 1.1 Zementmörtel  muss den Anforderungen der DIN 1045-2 Ziffer 5.3.8 entsprechen. Bei Verwendung des Mörtels als Verbindung von Beton- fertigteilen mit Falz darf das Größtkorn der Gesteins- körnung 1 mm - im übrigen höchstens 4 mm - betragen. Die Fugenverbindungsflächen sind vor dem Aufbringen des Mörtels anzufeuchten. Die Fugenfüllung ist an den Sichtseiten glatt zu streichen. 1.2 Für Pflasterbauweisen auf hydraulisch gebundener Bettung mit hydr. gebundener Fugenverfüllung gilt für die Pflastersteine die TL Pflaster. 1.3 Alle Naturwerksteine müssen aus verwitterungsbe- ständigem Material bestehen. Alle Naturwerksteine müs- sen auf Tonzwischenlagen, Anwitterung und Rosten ge- prüft werden. Naturwerksteine aus Basalt sind zusätz- ich nach DIN 52106 auf Sonnenbrand zu prüfen. 1.4 Der Widerstand gegen Frost-Tausalz-Beanspruchung ist nach DIN EN 1367-6 zu bestimmen. 1.5 Als Befüllmaterialien für die Sichtflächen von Gabionen sind Festgestein bzw. gebrochener oder ungebrochener Kies zu verwenden. Als Befüllmaterialien für das Restvolumen von Gabionen sind - Festgestein bzw. gebrochener oder ungebrochener Kies oder - sortenreine Recycling-Baustoffe, die jeweils nur aus der Stoffgruppe Beton (einschließlich Betonprodukte), aufbereitetem Gleisschotter oder gebrauchtem natürlichen Gesteinsmaterial bestehen, zu verwenden. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Das Zuarbeiten oder Schneiden von Betonformsteinen für Sohlbefestigungen. 3. Abrechnung 3.1 Bei Rinnen und Mulden wird nach der längsten Kante abgerechnet.
Vorbemerkungen für LB 908
07.01 Flächenbef. ausbauen. Flächenbefestigung aus Pflaster auf Böschungen einschl. Bettung ausbauen. Befestigung aus Natursteinen, Bettung und Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem Material, Wieder verwendbare Steine in Eigentum des AN übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen. Übriges Aufbruchgut in Eigentum des AN über- nehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.
07.01
Flächenbef. ausbauen.
5,00
m2
07.02 Naturst.Pflaster Einf. herstellen Flächenbefestigung aus Naturpflastersteinen in einer Breite von cm '20-30' als Einfassung von Bauwerken auf Pflasterbett aus Beton C 12/15, Ausbreitmaßklasse F1, Dicke des Pflasterbetts 15 cm, herstellen. Steine bruchrau, mit weitgehend kubischer Form, Steinkantenlänge von 10 bis 30 cm, Material 'Jura-Kalkstein' verfugen mit Fertigzementmörtel, Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 25 N/mm2, Zement Art CEM I, max. w/z 0,50, frostbeständig, Ausbreitmaßklasse F5, für 'Durchlässe aus Guss- uns PP-Rohren  DN 300'
07.02
Naturst.Pflaster Einf. herstellen
2,00
m2
08 STRASSEN- UND BRÜCKENENTWÄSSERUNG, KABELKANÄLE
08
STRASSEN- UND BRÜCKENENTWÄSSERUNG, KABELKANÄLE
Vorbemerkungen zu LB 909 1. Beton und Zementmörtel: 1.1 Normalbettmörtel, Dünnbettmörtel sowie Putzmörtel müssen - soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes enthalten ist - der DIN 1053-1, Ausgabe 1996-11, entsprechen. 2. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Bettung gemäß DIN EN 1610 in gewachsenem Boden. 2.2 Die Lieferung von Normalbettmörtel bzw. Dünnbettmörtel. 3. Abrechnung 3.1 Beim Aufmaß der Rohrleitungen werden die Formstücke übermessen. Für Formstücke wird der aufgemessenen Länge der zugehörigen Rohrleitung je Formstück - bis DN 200 1 m Rohrlänge, - größer DN 200 bis DN 300 2 m Rohrlänge und - größer DN 300 3 m Rohrlänge zugeschlagen. Bei unterschiedlichen Rohrdurchmessern am Formstück gilt der Zuschlag für die Rohrleitung mit dem größeren Durchmesser. Als Formstücke zählen: Abzweige, Bögen, Verschluss- teller und Übergangsstücke. 3.2 Bei Rohrleitungen mit Böschungsstücken werden die Rohrleitungen bis zur unteren Vorderkante des Böschungsstückes durchgemessen. 3.3 Die Vergütung der Leitungsgrabenverfüllung oberhalb der Leitungszone richtet sich nach der einschlägigen Position des LB 905.
Vorbemerkungen zu LB 909
08.01 Rohrleitung ausbauen Rohrleitung aus Beton-, Kunststoff-, Asbestzement-, Steinzeugrohren und dgl. ggf. einschl. Auflager und  Ummantelung aus Beton ausbauen. Die Herstellung des Leitungsgrabens bis Oberkante Rohrleitung bzw. Ummantelung wird gesondert vergütet. Zusätzliche Erdarbeiten in der verbliebenen Leitungs- zone gehören zum Leistungsumfang. Größe und Art der Bettung '10 cm Sand' Größe und Art der Ummantelung '10 cm Sand' Rohrleitung aus 'Beton, Kunststoff, ö.ä.' bis DN 150, Fließsohlentiefe über 1,25 m bis 1,75 m Rohre und übriges Abbruchmaterial in Eigentum des AN übernehmen und einer Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.
08.01
Rohrleitung ausbauen
10,00
m
08.02 Rohrleitung aus duktilem Gusseisen herstellen 909/xxx Rohrleitung DN 300 mm aus Abwasserrohren aus duktilem Gusseisen nach DIN EN 598 mit TYTON-Steckmuffenverbindung nach DIN 28603 einschl. Leitungszone herstellen. Innenauskleidung: Tonerde-Zementmörtel- Auskleidung (ZMA) Außenüberzug: Zinküberzug mit Deckbeschichtung Statik herstellen und liefern. Verkehrslast SLW '60 ' Leitungsgrabentiefe über 0,70 bis1,00 m Bettung aus Beton C12/15 Dicke der unteren Bettungsschicht 20 cm Seitenverfüllung und Abdeckung mit 'Beton C 12/15 liefern und herstellen, auf die gesamte Rohrgrabenbreite, Rohrleitungsüberdeckung = 30 cm' << Durchlass Zufahrtsbereich>>
08.02
Rohrleitung aus duktilem Gusseisen herstellen
12,50
m
08.03 Böschungsformst. herstellen Böschungsformstück herstellen und einbauen. Als Zulage zur OZ 'siehe Vorposition' Rohrleitung aus 'duktilem Gusseisen' DN '300' Neigung des Anlaufs 1 : 1,5.
08.03
Böschungsformst. herstellen
2,00
St
08.04 Kunststoffrohrl. herstellen DN 100 909 1018 20602030107 Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN '100 (Baulänge max. 3 m)' mit Steckmuffe und Gleitringdichtung dichtung einschließlich Leitungszone herstellen. Ringsteifigkeit mindestens SN 8, Statik herstellen und liefern. Verkehrslast SLW '60' Rohr aus PP, DIN EN 1852, füllstoffrei, Leitungsgrabentiefe über <<0,50 bis 2,00 m>>, Bettung Typ 1 aus Sand, Sand liefern, Dicke der unteren Bettungsschicht cm '15' Seitenverfüllung und Abdeckung mit 'Sand/Splitt inkl. Lieferung, bis 30 cm über Scheitel' <<Formteile wie Bögen werden mit 1m Zulage vergütet. Passstücke, etc. werden nicht gesondert vergütet>>
08.04
Kunststoffrohrl. herstellen DN 100
35,00
m
08.05 Kunststoffrohrl. herstellen DN 150 909 1018 20602030107 Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN '150 (Baulänge max. 3 m)' mit Steckmuffe und Gleitringdichtung dichtung einschließlich Leitungszone herstellen. Ringsteifigkeit mindestens SN 8, Statik herstellen und liefern. Verkehrslast SLW '60' Rohr aus PP, DIN EN 1852, füllstoffrei, Leitungsgrabentiefe über <<0,50 bis 2,00 m>>, Bettung Typ 1 aus Sand, Sand liefern, Dicke der unteren Bettungsschicht cm '15' Seitenverfüllung und Abdeckung mit 'Sand/Splitt inkl. Lieferung, bis 30 cm über Scheitel' <<Formteile wie Bögen werden mit 1m Zulage vergütet. Passstücke, etc. werden nicht gesondert vergütet>>
08.05
Kunststoffrohrl. herstellen DN 150
55,00
m
08.06 Kunststoffrohrl. herstellen DN 200 909 1018 20602030107 Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN '200 (Baulänge max. 3 m)' mit Steckmuffe und Gleitringdichtung dichtung einschließlich Leitungszone herstellen. Ringsteifigkeit mindestens SN 8, Statik herstellen und liefern. Verkehrslast SLW '60' Rohr aus PP, DIN EN 1852, füllstoffrei, Leitungsgrabentiefe über <<0,50 bis 2,00 m>>, Bettung Typ 1 aus Sand, Sand liefern, Dicke der unteren Bettungsschicht cm '15' Seitenverfüllung und Abdeckung mit 'Sand/Splitt inkl. Lieferung, bis 30 cm über Scheitel'
08.06
Kunststoffrohrl. herstellen DN 200
12,00
m
08.07 Kunststoffrohrl. herstellen DN 250 909 1018 20602030107 Rohrleitung aus Kunststoffrohren DN '250 (Baulänge max. 3 m)' mit Steckmuffe und Gleitringdichtung dichtung einschließlich Leitungszone herstellen. Ringsteifigkeit mindestens SN 8, Statik herstellen und liefern. Verkehrslast SLW '60' Rohr aus PP, DIN EN 1852, füllstoffrei, Leitungsgrabentiefe über <<0,50 bis 2,00 m>>, Bettung Typ 1 aus Sand, Sand liefern, Dicke der unteren Bettungsschicht cm '15' Seitenverfüllung und Abdeckung mit 'Sand/Splitt inkl. Lieferung, bis 30 cm über Scheitel'
08.07
Kunststoffrohrl. herstellen DN 250
50,00
m
08.08 Rohranschluss herstellen Rohranschluss einschließlich der Abdichtung des Anschlusses herstellen. Öffnung für Rohranschluss durch Bohren herstellen. Vergütet wird das Herstellen des Anschlusses einschließlich eventueller Pass- oder Sattelstücke. Als Zulage zur Rohrleitung der OZ '206' Anschlussleitung aus Kunststoffrohr DN '250' Sammelleitung aus Kunststoff DN '250 (mittels Abzweig)'
08.08
Rohranschluss herstellen
1,00
St
08.09 Übergang Edelstahl-Flansch DN 200 auf PP-Leitung komplett herstellen Übergang von Edelstahlrohr mit Flansch DN 200 mm auf PP-Rohr DN 200 nach Wahl des AN einschl. aller erforderlichen Formstücke und Nebenleistungen herstellen.
08.09
Übergang Edelstahl-Flansch DN 200 auf PP-Leitung komplett herstellen
1,00
St
08.10 Übergang Edelstahl-Flansch DN 250 auf PP-Leitung komplett herstellen Übergang von Edelstahlrohr mit Flansch DN 250 mm auf PP-Rohr DN 250 nach Wahl des AN einschl. aller erforderlichen Formstücke und Nebenleistungen herstellen.
08.10
Übergang Edelstahl-Flansch DN 250 auf PP-Leitung komplett herstellen
1,00
St
08.11 Ausl. mit Frosch- klappe herst. 909 1018 211030303 Auslaufstück mit Froschklappe aus Edelstahl, Rost im Betonauflager C 12/15 herstellen. Auslaufstück aus Edelstahl DN 200.
08.11
Ausl. mit Frosch- klappe herst.
1,00
St
08.12 Rückstau klappe DN 250 mm Rohrklappe aus Kunststoff, mit einer selbsttätig schließenden Klappe. Zur Verwendung als Endstück, Zulauf mit Spitzende zum Anschluss für PP-Rohr nach DIN 19534. Rückstauverschluss: Rohrklappe Norm: DIN EN 13564 Typ 0 Einbaukörper: orange Nennweite: DN 250 Einbauort: Übereichableitung
08.12
Rückstau klappe DN 250 mm
1,00
St
08.13 Beton-Kontrollschacht DN 1000, bis 2,00 m Sohltiefe Kontrollschächte auf 20 cm dicker Fundamentplatte aus Beton C12/15 aus Beton herstellen. Der Kontrollschacht ist wie folgt herzustellen: Schachtunterteil aus wasserdichtem Ortbeton C 30/37, konstruktiv bewehrt, lichte Tiefe des Unterteils bis 0,80 m, der Beton ist mindestens 20 cm über Rohrscheitel hochzuziehen, ansonsten  wie 909/407. Bei Verwendung von Schachtfertigunterteilen gilt die DIN 4034 und DIN 4060, ansonsten wie 909/408. Eingeschlossen sind die Anschlussöffnungen und die Rohrverbindung für die Zu- und Ableitung mit den dazugehörigen Elastomere-Dichtungen. Das Gerinne (gerade bzw. gekrümmt) ist jedoch bis OK-Rohrscheitel hochzuziehen. Für die Schachtringe ( 909/409) und Schachthälse (909/413) sind Fertigteile nach DIN 4034, jedoch mit Elastomer Gleitringdichtung nach DIN 4060 zu verwenden. Mit einzurechnen sind die erforderlichen Auflagerringe (909/420) sowie die Schachtabdeckung (909/421) Klasse D, mit Einlage, Schmutzfänger und PE-ummantelten Steigbügel Kl 1 nach DIN EN 13101. Die Ausgleichsringe und die Abdeckung sind mit Schachtmörtel (z.B. Wipolit oder gleichwertig) aufzusetzen. Abrechnungstiefe ist OK-Schachtabdeckung bis Sohle abgehende Rohrleitung. Mit einzurechnen ist der zusätzliche Erdaushub. Mit einzurechnen ist eine eventuell erforderliche Schachtabdeckplatte (909/413), Aussparung 625 mm bzw. ein Schachthals niedriger Bauweise. Zuleitung und Ableitung: Kunststoff DN 200-400 mm, kreisförmig Mit Betonsohlschale Die höhenmäßige Angleichung der Schachtabdeckung im Straßenbau ist mit einzurechnen. Beton-Kontrollschacht DN 1000 mm, bis 2,00 m Sohltiefe
08.13
Beton-Kontrollschacht DN 1000, bis 2,00 m Sohltiefe
3,00
St
08.14 Zulage Zuleitung in Schacht DN 1000 909 1018 418020604 Zulage für jede weitere Zuleitung. Vergütet wird der Aufwand für das zusätzliche Gerinne und die Rohrverbindung, Zulage zur Schachtpostion 08.13 und folgende Zuleitung DN 100-150 mm Winkel zum Hauptgerinne 30-90°
08.14
Zulage Zuleitung in Schacht DN 1000
1,00
St
08.15 Zulage abgewinkeltes Gerinne im Schacht DN 1000 909 1018 41902 Zulage für abgewinkeltes Gerinne im Schacht DN 1000 Zulage zur Schachtposition 08.13 und folgende
08.15
Zulage abgewinkeltes Gerinne im Schacht DN 1000
3,00
St
08.16 Schachtanschluss herstellen Schachtanschluss einschließlich Abdichtung des Anschlusses herstellen. Vergütet wird das Herstellen des Anschlusses einschließlich eventueller Passstücke. Als Zulage zur Rohrleitung der OZ '206' Kunststoffrohrleitung DN '100' Schacht aus Betonfertigteilen, Öffnung vorhanden, Anschluss mit Gelenkstück.
08.16
Schachtanschluss herstellen
1,00
St
08.17 Schachtanschluss herstellen Schachtanschluss einschließlich Abdichtung des Anschlusses herstellen. Vergütet wird das Herstellen des Anschlusses einschließlich eventueller Passstücke. Als Zulage zur Rohrleitung der OZ '206' Kunststoffrohrleitung DN '150' Schacht aus Betonfertigteilen, Öffnung vorhanden, Anschluss mit Gelenkstück.
08.17
Schachtanschluss herstellen
2,00
St
08.18 Schachtanschluss herstellen Schachtanschluss einschließlich Abdichtung des Anschlusses herstellen. Vergütet wird das Herstellen des Anschlusses einschließlich eventueller Passstücke. Als Zulage zur Rohrleitung der OZ '206' Kunststoffrohrleitung DN '250' Schacht aus Betonfertigteilen, Öffnung vorhanden, Anschluss mit Gelenkstück.
08.18
Schachtanschluss herstellen
5,00
St
08.19 Schachtanschluss DN 150 mm (Kunststoff, oberhalb Berme) Schachtanschluss für Rohrleitungen herstellen an bestehende, bzw. neu zu erstellende Schächte aus Ortbeton und Fertigteilen DN 1000 mm. Mit herzustellender Anschlussöffnung einschl. der zugehörigen Dichtelemente nach DIN 4060 einschl. aller Lieferungen und Nebenleistungen sowie evtl. erforderlicher Pass- und Gelenkstücke. Mit herzustellenden Kunststoffrohren PP DN 150 mm, oberhalb des Gerinnes (Bankett).
08.19
Schachtanschluss DN 150 mm (Kunststoff, oberhalb Berme)
1,00
St
08.20 Schachtanschluss PP DN 250 (neu) an vorhandenen Schacht Schachtanschluß für Rohrleitungen herstellen an bestehende bzw. neu zu erstellende Schächte aus Ortbeton und Fertigteilen DN 1000 mm. Mit herzustellender Anschlussöffnung einschl. der zugehörigen Dichtelemente nach DIN 4060 einschl. aller Lieferungen und Nebenleistungen sowie evtl. erforderlicher Pass- und Gelenkstücke. Mit herzustellender Rohrleitung aus Kunststoff PP DN 250 mm an vorhandene Ableitungssammelschacht, oberhalb des Gerinnes (Bankett).
08.20
Schachtanschluss PP DN 250 (neu) an vorhandenen Schacht
1,00
St
08.21 Beton-Kontrollschacht DN 1500, bis 4,10 m Sohltiefe Kontrollschächte auf 20 cm dicker Fundamentplatte aus Beton C12/15 aus Beton herstellen. Der Kontrollschacht ist wie folgt herzustellen: Schachtunterteil aus wasserdichtem Ortbeton C 30/37, konstruktiv bewehrt, lichte Tiefe des Unterteils bis 0,80 m, der Beton ist mindestens 20 cm über Rohrscheitel hochzuziehen, ansonsten  wie 909/407. Bei Verwendung von Schachtfertigunterteilen gilt die DIN 4034 und DIN 4060, ansonsten wie 909/408. Eingeschlossen sind die Anschlussöffnungen und die Rohrverbindung für die Zu- und Ableitung mit den dazugehörigen Elastomere-Dichtungen. Das Gerinne (gerade bzw. gekrümmt) ist jedoch bis OK-Rohrscheitel hochzuziehen. Für die Schachtringe ( 909/409) und Schachthälse (909/413) sind Fertigteile nach DIN 4034, jedoch mit Elastomer Gleitringdichtung nach DIN 4060 zu verwenden. Mit einzurechnen sind die erforderlichen Auflagerringe (909/420) sowie die Schachtabdeckung (909/421) Klasse D, mit Einlage, Schmutzfänger und PE-ummantelten Steigbügel Kl 1 nach DIN EN 13101. Die Ausgleichsringe und die Abdeckung sind mit Schachtmörtel (z.B. Wipolit oder gleichwertig) aufzusetzen. Abrechnungstiefe ist OK-Schachtabdeckung bis Sohle abgehende Rohrleitung. Mit einzurechnen ist der zusätzliche Erdaushub. Mit einzurechnen ist eine eventuell erforderliche Schachtabdeckplatte (909/413), Aussparung 625 mm bzw. ein Schachthals niedriger Bauweise. Zuleitung und Ableitung: PVC bzw. PP DN 150-250 mm, kreisförmig mit Betonsohlschale Einschl. Ablaufprovisorium für das anfallende Oberflächenwasser zur Aufrechterhaltung des Kanalbetriebs. Die höhenmäßige Angleichung der Schachtabdeckung im Straßenbau ist mit einzurechnen. Beton-Kontrollschacht DN 1500 mm, bis 2,00 m Sohltiefe
08.21
Beton-Kontrollschacht DN 1500, bis 4,10 m Sohltiefe
1,00
St
08.22 Zulage für abgew. Gerinne 909 1018 41902 Zulage für abgewinkeltes Gerinne zum Schacht der Pos. 08.21 'und folgende'
08.22
Zulage für abgew. Gerinne
1,00
St
08.23 Schachtabdeckung angleichen bis 5 cm 909 1018 42501 Höhenangleichung von freiliegenden Schachtab- deckungen herstellen. Schachtabdeckung ausbauen, Höhe durch Aus- bzw. Einbau von Auflageringen (AR-V) angleichen und Schachtabdeckung wieder vollfugig auf Mörtelbett, aus Fertigzementmörtel mit einer Druckfestigkeit fck,cube des Mörtels min. 20 N/mm2, Zement Art CEM I, max. w/z 0,50, frost-/tausalz- beständig, versetzen. <<nur bestehende Abdeckungen, das Angleichen der neu zu erstellenden Schächte an das neue Straßenniveau ist bereits in die jeweiligen Schachtpositionen einzurechnen.>> Anheben oder Absenken bis 5 cm (Differenz zwischen Bestand und OK Deckschicht)
08.23
Schachtabdeckung angleichen bis 5 cm
1,00
St
08.24 Entwässerungskanal DN 100-200 mm reinigen 909/xxx Entwässerungskanal reinigen. Die Kanalreinigung hat mit einem kombinierten Hochdruckspülgerät mit Schlammsaugwagen und Wasserrückgewinnung zu erfolgen. Die durch das Hochdruckspülgerät gelösten Stoffe aus einer Haltung sind aus dem jeweiligen Schacht abzusaugen. Das Reinigungsgut ist vom AN ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Durchführung der Reinigungsarbeiten ist mit dem AG abzustimmen, da im unmittelbaren Anschluss die Kanalkamerabefahrung erfolgen soll. Bei nicht ordnungs- gemäßer Reinigung und der damit verbundenen zusätzlichen Kamerabefahrung sind die Kosten vom AN zu übernehmen. Kunststoff DN 100-200 m
08.24
Entwässerungskanal DN 100-200 mm reinigen
105,00
m
08.25 Entwässerungskanal DN 250 mm reinigen 909/xxx Entwässerungskanal reinigen. Die Kanalreinigung hat mit einem kombinierten Hochdruckspülgerät mit Schlammsaugwagen und Wasserrückgewinnung zu erfolgen. Die durch das Hochdruckspülgerät gelösten Stoffe aus einer Haltung sind aus dem jeweiligen Schacht abzusaugen. Das Reinigungsgut ist vom AN ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Durchführung der Reinigungsarbeiten ist mit dem AG abzustimmen, da im unmittelbaren Anschluss die Kanalkamerabefahrung erfolgen soll. Bei nicht ordnungs- gemäßer Reinigung und der damit verbundenen zusätzlichen Kamerabefahrung sind die Kosten vom AN zu übernehmen. Kunststoff DN 250 mm
08.25
Entwässerungskanal DN 250 mm reinigen
50,00
m
08.26 Innendruckprüfung DN 100 mm - 150 mm Innendruckprüfung mit Luft nach DIN EN 1610, Ausgabe Oktober 1997, Punkt 13.2, Tabelle 3, Prüfverfahren LD (Prüfdruck Po = 200 mbar) für Kanäle aller Materialien durchführen einschl. Fertigen einer Niederschrift. Erforderliche Verankerungen und Rohranschlüsse liefern und beseitigen. Notwendige Füllstoffe liefern und ableiten. Haltungslängen über 10-60 m DN 100 mm -150 mm
08.26
Innendruckprüfung DN 100 mm - 150 mm
105,00
m
08.27 Innendruckprüfung DN 250 mm Innendruckprüfung mit Luft nach DIN EN 1610, Ausgabe Oktober 1997, Punkt 13.2, Tabelle 3, Prüfverfahren LD (Prüfdruck Po = 200 mbar) für Kanäle aller Materialien durchführen einschl. Fertigen einer Niederschrift. Erforderliche Verankerungen und Rohranschlüsse liefern und beseitigen. Notwendige Füllstoffe liefern und ableiten. Haltungslängen über 10-60 m DN 250 mm
08.27
Innendruckprüfung DN 250 mm
50,00
m
08.28 Kamerabefahrung durchführen Kamerabefahrung von Entwässerungsrohr- leitungen durchführen, auf Schadstellen untersuchen und auf Datenträger dokumentieren. Datenträger an AG liefern. Rohre über DN '100' bis DN '200' Haltungslängen m 'nach beiliegenden Planunterlagen' Leitung vor Inbetriebnahme prüfen. Auswertung 'nach Vorgaben des AG (siehe Anlage als pdf)'
08.28
Kamerabefahrung durchführen
105,00
m
08.29 Kamerabefahrung durchführen Kamerabefahrung von Entwässerungsrohr- leitungen durchführen, auf Schadstellen untersuchen und auf Datenträger dokumentieren. Datenträger an AG liefern. Rohre über DN '200' bis DN '250' Haltungslängen m 'nach beiliegenden Planunterlagen' Leitung vor Inbetriebnahme prüfen. Auswertung 'nach Vorgaben des AG (siehe Anlage als pdf)'
08.29
Kamerabefahrung durchführen
50,00
m
08.30 Kabelkanal herst. Kabelkanal einschließlich Verfüllung der Leitungszone herstellen. Kabelschutzrohre liefern. Kabelkanal aus Kunststoffrohr PE-HD, SN 8, E DIN 16842, einzügig, DN '100' Verfüllung der Leitungszone 'wird gesondert vergütet'
08.30
Kabelkanal herst.
180,00
m
08.31 Kabelleerrohr aus PE-HD Außendurchmesser 50 mm 909 xxx Kabelleerohr aus PE-HD Außendurchmesser ca. 50 mm, Maße nach DIN 8074, einschließlich Steckverbinder für die zugfeste und druckdichte Verbindung  im Rohrgraben fachgerecht verlegen. Die Montage sämtlicher erforderlicher Verbindungsteile und Formstücke werden mit jeweils 1m Formstückzuschlag pro Stück vergütet. Die Abrechnung des Rohrgrabens erfolgt nach gesonderten Positionen. Verfüllung der Leitungszone wird gesondert vergütet
08.31
Kabelleerrohr aus PE-HD Außendurchmesser 50 mm
40,00
m
08.32 Mikrorohr 10x2 mm liefern und einbauen Mikrorohr 10x2 mm zur direkten Erdverlegung geeignet, liefen und gemäß Herstelleranleitung im erstellten Rohrgraben mitverlegen, inkl. Montagezubehör (evtl. erforderliche Mehrbreite wird nicht gesondert vergütet). Minirohre sind farblich gekennzeichnet. Geeignet für muffenloses Abzweigen Geeignet zum Abdichten gegen Gas und Wasser bis 0,5 bar mit Abdichtelement. Geeignet zum Einziehen in bestehende Rohrtrassen.
08.32
Mikrorohr 10x2 mm liefern und einbauen
40,00
m
08.33 Endabdeckung für Mikrorohr 10 mm Endabdeckung für Mikrorohr zum gas- und wasserdichten Verschließen von unbelegten Mikrorohren 10 mm inkl. Montage und systembedingten Montagezubehör. Bauseits beigestelltes Material nach Herstellerangaben betriebsfertig montieren.
08.33
Endabdeckung für Mikrorohr 10 mm
2,00
St
08.34 Doppelsteckmuffe 10 mm Doppelsteckmuffe permanent für Mikrorohre 10 mm, zugfest, bei Bedarf lösbar, gas- und wasserdicht inkl. systembedingtem Montagezubehör. Bauseits beigestelltes Material nach Herstellerangaben betriebsfertig montieren.
08.34
Doppelsteckmuffe 10 mm
2,00
St
08.35 Lieferung und Verlegung eines Stromkabels NAYY- J 5 x 240 mm², Alu Lieferung und Verlegung eines Stromkabels im Rohrgraben NAYY- J 5 x 240 mm², Alu Mit einzurechnen sind alles Nebenarbeiten (erforderliche Gerätschaften, Erschwernisse, Behinderungen usw.).
08.35
Lieferung und Verlegung eines Stromkabels NAYY- J 5 x 240 mm², Alu
45,00
m
08.36 Lieferung und Verlegung eines Stromkabels NAYY-O 4 x 70 mm² Lieferung und Verlegung eines Stromkabels im Rohrgraben NAYY-O 4 x 70 mm² Mit einzurechnen sind alles Nebenarbeiten (erforderliche Gerätschaften, Erschwernisse, Behinderungen usw.).
08.36
Lieferung und Verlegung eines Stromkabels NAYY-O 4 x 70 mm²
45,00
m
08.37 Lieferung und Verlegung eines Stromkabels NYY- J 1 x 35 mm² als Erdung Lieferung und Verlegung eines Stromkabels im Rohrgraben NYY- J 1 x 35 mm² als Erdung Mit einzurechnen sind alles Nebenarbeiten (erforderliche Gerätschaften, Erschwernisse, Behinderungen usw.).
08.37
Lieferung und Verlegung eines Stromkabels NYY- J 1 x 35 mm² als Erdung
45,00
m
08.38 Lieferung und Verlegung eines Steuerkabels A2Y 20x2x0,8 mm² Lieferung und Verlegung eines Steuerkabels im Rohrgraben A2Y 20x2x0,8 mm² Mit einzurechnen sind alles Nebenarbeiten (erforderliche Gerätschaften, Erschwernisse, Behinderungen usw.).
08.38
Lieferung und Verlegung eines Steuerkabels A2Y 20x2x0,8 mm²
45,00
m
08.39 Bettung und Umhüllung Leerrohre und Kabel Rohrleitungsbettung und -zone Kabel- und Leerrohrgräben aus neutralem,  steinfreien Natursand 0/2 mm liefern und auf die gesamte Rohrgrabenbreite profilgerecht einbauen einschl. beidseitigem Unterstopfen der Rohre. Die Ausgleichung von Vertiefungen und Felsspalten ist in den Einheitspreis einzurechnen. Die Kabel und Leerrohre sind durch den AN zu verlegen (Leistung wird separat vergütet). Die Herstellung der Bauwerkseinführungen bzw. die Kabelmuffen werden durch einen extern beauftragten Elektriker durchgeführt. Die Koordination dieser Leistung ist bereits mit einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Abrechnung nach m³ Festeinbau. Rohrgrabenbreiten: 0,40-2,00 m Bettung 10 cm und Überdeckung 15 cm Gesamtumhüllung jeglicher Leitungen 30 cm
08.39
Bettung und Umhüllung Leerrohre und Kabel
65,00
m3
08.40 Warnband für stromführende Leitungen Trassenwarnband aus Polyäthylenfolie, 80 mm breit, ca. 0,15 mm dick, Farbe gelb mit Ausschrift "ACHTUNG STROMFÜHRENDE LEITUNG" bzw. liefern und 10 cm über den herzustellenden Leerrohren verlegen.
08.40
Warnband für stromführende Leitungen
300,00
m
08.41 Abwasserdruckleitung, offene Verlegung, PE 100-RC, SDR 11, PN 16, 110 x 10,0 mm Abwasserdruckleitung PE 100-RC, SDR 11, PN 16, mit Heizwendelschweißung elektroverschweißt liefern und im herkömmlichen Rohrgraben fachgerecht verlegen. Das Sandauflager von 15 cm, die Rohrüberdeckung von min. 20 cm und die Rohrumhüllung auf gesamter Grabenbreite sind mit einzurechnen. Sand liefern. Die Abrechnung des Rohrgrabens sowie der Formteile erfolgen nach gesonderten Positionen. PE 100-RC, SDR 11, PN 16 63 x 5,8mm liefern und fachgerecht verlegen.
08.41
Abwasserdruckleitung, offene Verlegung, PE 100-RC, SDR 11, PN 16, 110 x 10,0 mm
8,00
m
08.42 Lampenfundament DN 300 herstellen Lampenfundament bestehend aus einem PP-Rohr DN 300 herstellen. Länge ca. 80 cm Ummantelung des Rohrs mit ca. 0,5 m³ Beton C 15/20 einschl. Koordinierung der Arbeiten mit dem Gewerk Elektrotechnik zur Einführung der Kabelschleife in das Fundament. Anordnung OK Fundamentrohr ca. 14 cm unter OK fertige Pflasteroberfläche oder fertiges Gelände.
08.42
Lampenfundament DN 300 herstellen
2,00
St
09 (xxx) WASSERLEITUNGSAMATUREN
09
(xxx) WASSERLEITUNGSAMATUREN
VORBEMERKUNGEN (Wasserleitungsamaturen)
VORBEMERKUNGEN (Wasserleitungsamaturen)
1.  Rohrleitungsbau, Einbauten und Zubehör: a)  Sämtliche Rohre, Formstücke und Armaturen sind vom Auftragnehmer zu liefern. b)  Das Entladen, die ordnungsgemäße Lagerung und der Transport zur Verwendungsstelle der Rohre längs des Rohrgrabens ist in den Verlegepreis einzukalkulieren. c)  Schrauben und Muttern für erdverlegte Flanschverbindungen sind aus Niro        stahl V2 A, Cu 18 % Ma 2 % zu verwenden; Oberfläche metallisch rein. d)  Nach der ZTV-WA hat der Auftragnehmer die eingebauten Leitungsteile, die Abzweigpunkte, Krümmer, Endstücke usw. bei noch offenem Rohrgraben einzumessen. Die Messergebnisse sind in eine Bestandszeichnung nach DIN 2425 einzutragen. Die Bestandszeichnungen sind der Bauoberleitung 4-fach auszuhändigen. e)   Die Dichtungsmaterialien sowie Schrauben, Muttern und Beilagscheiben für die Flanschverbindungen sind vom Auftragnehmer zu liefern und in den Verlegepreis einzukalkulieren. Das Ablängen und das beim Verlegen von abgeschnittenen Rohren erforderliche Abschrägen der Spitzenden ist gleichfalls im  Verlegepreis zu berücksichtigen. Für das BAIO-System sind die Formstücke mit Tyton- und GKS-Dichtungen und evtl. erforderliche Stützenhülsen (bei PE) auszustatten, zu liefern und in den Verlegepreis mit einzurechnen. f)   Das Verlegen der Rohre wird nach lfm zu den Angebotspreisen vergütet, wobei Formstücke und Armaturen übermessen werden. Für eingebaute Formstücke werden - außer Übermessung - folgende Zuschläge auf den  Angebotspreis für Verlegen gewährt: Gussrohre nach Tabelle GGG/1 und Kunststoffrohre nach Tabelle PVC 1 g)  Hydrantenfußkrümmer und Doppelflanschrohre von mehr als 3,0 m Länge gelten nicht als Formstücke, werden jedoch übermessen. Der Einbau der Armaturen wird nach Stückpreis vergütet. h)   Beachte(bei BAIO-System)       Die für das BAIO-System erforderlichen Formstücke werden übermessen,       und als Einzeleinbaustücke nach den entsprechenden Positionen       vergütet. Ein Formstückzuschlag erfolgt nicht. Sämtliche Einbauteile, Armaturen, Knotenpunkte etc. sind vor Bestellung mit dem technischen Personal der Stadt Abenberg abzusprechen !
1.  Rohrleitungsbau, Einbauten und Zubehör:
09.01 RC-PE 100, 250 x 22,7mm Wasserleitung RC-PE 100, SDR 11,PN 16,   DIN 8074 einschließlich Doppelmuffe elektroverschweißt liefern und im Rohrgraben fachgerecht verlegen. RC-PE 100, SDR 11, PN16, 250 x 22,7mm Doppelmuffe elektroverschweißt
09.01
RC-PE 100, 250 x 22,7mm
30,00
m
09.02 Formteile Bögen 11-30°, 250 x 22,7mm Zulage für Wasserleitung verlegen für Formteile RC-PE 100, SDR 11, PN 16, Bögen 11 - 30° zu vorbeschriebenen Rohren liefern, verlegen und prüfen. Bögen 11-30°, geformt aus Rohren RC-PE 100, SDR 11, PN 16,  250 x 22,7mm
09.02
Formteile Bögen 11-30°, 250 x 22,7mm
2,00
St
09.03 Formteile Bögen 45°, 250 x 22,7mm Zulage für Wasserleitung verlegen für Formteile RC-PE 100, SDR 11, PN 16, Bögen 45° zu vorbeschriebenen Rohren liefen, verlegen und prüfen. Bögen 45°, geformt aus Rohren RC-PE 100, SDR 11, PN 16,  250 x 22,7mm
09.03
Formteile Bögen 45°, 250 x 22,7mm
6,00
St
09.04 Einschweißende 200 (DA 250) Erzeugnis: Fa. Hawle PE-Einschweißende mit integrierter Stützhülse und Spannring zur Montage in/an BAIO-Muffen, Prüfgrundlage: DVGW GW 337. Material: Spannring: GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung innen und außen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 662 der Gütegemeinschaft Schwerer Korrosionsschutz – GSK unter Berücksichtigung der DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke: min. 0,25 mm, Porenfreiheit bei 3 kV, Haftung innen und außen min. 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung, Nachweis der Trinkwassertauglichkeit, Fremdüberwachung durch neutrales Prüfinstitut) PE-Rohr: PE 100 Stützhülse: nichtrostender Stahl DN 200 Rohraußendurchmesser: d 250 mm Rohrwanddicke: SDR 11 Max. Betriebsdruck: Wasser: 16 bar Gas: 10 bar
09.04
Einschweißende 200 (DA 250)
1,00
St
09.05 Endkappe DN 200 Erzeugnis Fa. Hawle oder gleichwertig Endkappe, einerseits mit BAIO-Doppelfunktionsmuffe zur formschlüssigen Verbindung mit BAIO-Spitzenden sowie für den Anschluss von Guss,- Stahl-, PE-, und PVC-Rohren, andererseits mit vertikalem Innengewindeabgang nach DIN ISO 228-1 für den Anschluss von Messeinrichtungen, Prüfgrundlage: EN 545. Material: GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung innen und außen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 662 der Gütegemeinschaft Schwerer Korrosionsschutz – GSK unter Berücksichtigung der DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke: min. 250 μm, Porenfreiheit bei 3 kV, Haftung innen und außen min. 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung, Nachweis der Trinkwassertauglichkeit, Fremdüberwachung durch neutrales Prüfinstitut) Max. Betriebsdruck: 16 bar Medium: Trinkwasser, Abwasser BAIO-Muffe inklusive BAIO-Lippendichtung (BLD) für Wasser, Verwendung: BAIO-Spitzenden, Gussrohre nach EN 545, Stahlrohre mit Gussrohraußendurchmesser, PE-Einschweißende, Stahl-Einschweißende DN 200
09.05
Endkappe DN 200
1,00
St
09.06 RC-PE 100, 180 x 16,4mm Wasserleitung RC-PE 100, SDR 11,PN 16,   DIN 8074 einschließlich Doppelmuffe elektroverschweißt liefern und im Rohrgraben fachgerecht verlegen. RC-PE 100, SDR 11, PN16, 180 x 16,4mm Doppelmuffe elektroverschweißt
09.06
RC-PE 100, 180 x 16,4mm
110,00
m
09.07 Formteile Bögen 11-30°, 180 x 16,4 mm Zulage für Wasserleitung verlegen für Formteile RC-PE 100, SDR 11, PN 16, Bögen 11 - 30° zu vorbeschriebenen Rohren liefern, verlegen und prüfen. Bögen 11-30°, geformt aus Rohren RC-PE 100, SDR 11, PN 16,  180 x 16,4mm
09.07
Formteile Bögen 11-30°, 180 x 16,4 mm
4,00
St
09.08 Formteile Bögen 45°, 180 x 16,4mm Zulage für Wasserleitung verlegen für Formteile RC-PE 100, SDR 11, PN 16, Bögen 45° zu vorbeschriebenen Rohren liefen, verlegen und prüfen. Bögen 45°, geformt aus Rohren RC-PE 100, SDR 11, PN 16,  180 x 16,4mm
09.08
Formteile Bögen 45°, 180 x 16,4mm
10,00
St
09.09 Einschweißende 150 (DA 180) Erzeugnis: Fa. Hawle PE-Einschweißende mit integrierter Stützhülse und Spannring zur Montage in/an BAIO-Muffen, Prüfgrundlage: DVGW GW 337. Material: Spannring: GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung innen und außen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 662 der Gütegemeinschaft Schwerer Korrosionsschutz – GSK unter Berücksichtigung der DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke: min. 0,25 mm, Porenfreiheit bei 3 kV, Haftung innen und außen min. 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung, Nachweis der Trinkwassertauglichkeit, Fremdüberwachung durch neutrales Prüfinstitut) PE-Rohr: PE 100 Stützhülse: nichtrostender Stahl DN 150 Rohraußendurchmesser: d 180 mm Rohrwanddicke: SDR 11 Max. Betriebsdruck: Wasser: 16 bar Gas: 10 bar
09.09
Einschweißende 150 (DA 180)
4,00
St
09.10 Endkappe DN 150 Erzeugnis Fa. Hawle oder gleichwertig Endkappe, einerseits mit BAIO-Doppelfunktionsmuffe zur formschlüssigen Verbindung mit BAIO-Spitzenden sowie für den Anschluss von Guss,- Stahl-, PE-, und PVC-Rohren, andererseits mit vertikalem Innengewindeabgang nach DIN ISO 228-1 für den Anschluss von Messeinrichtungen, Prüfgrundlage: EN 545. Material: GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung innen und außen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 662 der Gütegemeinschaft Schwerer Korrosionsschutz – GSK unter Berücksichtigung der DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke: min. 250 μm, Porenfreiheit bei 3 kV, Haftung innen und außen min. 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung, Nachweis der Trinkwassertauglichkeit, Fremdüberwachung durch neutrales Prüfinstitut) Max. Betriebsdruck: 16 bar Medium: Trinkwasser, Abwasser BAIO-Muffe inklusive BAIO-Lippendichtung (BLD) für Wasser, Verwendung: BAIO-Spitzenden, Gussrohre nach EN 545, Stahlrohre mit Gussrohraußendurchmesser, PE-Einschweißende, Stahl-Einschweißende DN 150
09.10
Endkappe DN 150
2,00
St
09.11 Absperrschieber DN 150 inkl. Einbaugarnitur Weichdichtender Absperrschieber nach EN 1074 mit DIN-DVGW-Baumusterprüfzertifikat für Trinkwasser Absperrarmatur für Trink- und Brauchwasser bis 50°C PN 16 mit einerseits Muffenanschluss in Anlehnung an DIN 28603 und andererseits BAIO ® Spitzendanschluss Mit einseitiger Doppelfunktionsmuffe zur form- und kraftschlüssigen, direkten Innen- und Außenverriegelung mit BAIO ® plus Systemteilen; Spannungsfreie Verlegung durch bis zu +/- 3 Grad Abwinkelbarkeit; Muffenform für Dichtring nach DIN 28 603; Variabler Einsatz für Guss- und Kunststoffrohre durch einfachen Wechsel der Dichtungen; Schraubenlose, selbstdichtende Deckelverbindung; Gummierter Absperrkeil mit Gleitschuhen zur Verringerung von Verschleiß und Betätigungsmomenten dadurch Verlängerung der Lebensdauer; Wartungsfreie und korrosionssichere Spindelabdichtung; O-Ringe in Messing-Buchse; Mit durchgehender Rohrinnensohle; Dichtheit nach DIN EN 12 266-1, Leckrate A; Alle mediumberührten Teile nach KTW und DVGW Arbeitsblatt W270 (bakteriologisch unbedenklich); Gehäuse, Deckel und Absperrkeil aus Gusseisen EN-JS 1030 (GGG-40); Keil allseitig mit EPDM gummiert; Spindel aus nichtrostendem Stahl, Werkstoff 1.4021; Korrosionsschutz: innen und außen mit Epoxid-Beschichtung in GSK-Ausführung „Schwerer Korrosionsschutz" nach DIN 30 677-2, Schichtdicke >250 µm, Farbton blau, RAL 5005 VAG BETA ® 200 Absperrschieber MU/SP oder gleichwertig liefern und komplett einbauen, inklusive Teleskop Einbaugarnitur aus Edelstahl Einbaugarnitur zur Betätigung von erdeingebauten Armaturen; Deutlich höhere Kraftübertragung als in der DVGW GW336 gefordert; Stufenlose Verstellbarkeit; Selbsthaltend in jeder Auszughöhe; Flexible Rohrdeckungsbereiche durch Nutzung von mehreren aufeinandergesteckten TELEMAX ® Ohne Spezialwerkzeuge montier- und verriegelbar; Schmutzdichte Verriegelung; Auszugsicherung in der Endlage; Bruchsichere Kuppelmuffe; Montierte Signalfahne zum Erkennen des Einbauortes; Hülsrohr mit Glocke und Deckel vollständig und zugsicher miteinander verschweißt; Teleskop-Vierkantrohre und Verbindungsstifte aus Edelstahl 1.4301; Auszugsicherung aus Edelstahl 1.4305; Kuppelmuffe und Vierkantschoner aus duktilem Gusseisen EN-JS 1030 (GGG-40), feuerverzinkt; Teleskop-Einbaugarnitur für die passenden Rohrdeckungsbereiche VAG TELEMAX ® Einbaugarnitur - Edelstahl für Absperrschieber oder gleichwertig DN 150 mm
09.11
Absperrschieber DN 150 inkl. Einbaugarnitur
2,00
St
09.12 Unterflurhydrant DN 80 Düker Unterflurhydrant Typ 305 Form AD oder gleichwertig DN 80 PN 16, nach DIN EN 1074-6 doppelt absperrend für Trinkwasser bis + 60 °C Unterflurhydrant 305 mit Anschlussflansch PN 16 nach DIN EN 1092-2, mit integrierter Flanschdichtung; doppelt absperrend mit selbsttätig wirkender Kugelabsperrung; einteiliges Gehäuse aus Gusseisen EN-GJS-500-7 (JS 1050). Serienmäßig innen und außen mit schlagfestem etec Email nach DIN EN ISO 11177 und DEV–Richtlinie (Bodenklasse III); Dichtung erfolgt direkt mit dem Dichtkolben auf dem etec Email des Gehäuses. Mit selbsttätiger Entleerung und Druckwasserschutz, Verschlussdeckel: Deckel mit Kette, Gestängesicherung; Rohrdeckung im eingebauten Zustand erkennbar. Sämtliche Materialien in Kontakt mit Trinkwasser entsprechend dem aktuellen Stand der UBA Leitlinien, Elastomere und Kunststoffteile entsprechend KTW-Empfehlung und DVGW W 270; DVGW geprüft und registriert, CE-Markierung nach DIN EN 14339. Werkstoffe: - Gehäuse, Kopfstück, Klaue, Verschlussdeckel: EN-GJS-500-7 (JS 1050) - massives Gestänge, Spindel X20Cr13 - Führungsstück und Verschlussmutter aus Sondermessing - Dichtkolben – PU-Elastomer - Dichtkugel – Stahl / EPDM ummantelt Oberflächenschutz: - innen und außen: etec Email nach DIN EN ISO 11177, DEV-Richtlinie Bodenklasse III Verwendungsbereich: Trinkwasser bis +60 °C, für die passenden Rohrdeckungsbereiche Düker Unterflurhydrant Typ 305 oder gleichwertig DN 80 mit Flansch und Dichtung, PN 16, DIN EN 14339, mit Kugelabsperrung, Form AD.
09.12
Unterflurhydrant DN 80
2,00
St
09.13 MMB-Stück 150/80/150 MMB-Stück nach EN 545 PN 16 Mit allseitiger Doppelfunktionsmuffe, zur formschlüssigen, direkten Innenverriegelung mit  BAIO ® plus Systemteilen, sowie zur Außenverriegelung von Guss- und Kunststoffrohren; Muffenform für Dichtring nach DIN 28 603; Aus duktilem Gusseisen EN-JS 1030 (GGG-40); Korrosionsschutz: innen und außen mit Epoxid-Beschichtung in GSK-Ausführung „Schwerer Korrosionsschutz" nach DIN 30 677-2, Schichtdicke >250 µm, Farbton blau, RAL 5005 VAG BAIO ® MMB-Stück oder gleichwertig komplett liefern und einbauen DN 150/80/150
09.13
MMB-Stück 150/80/150
2,00
St
09.14 EN-Stück 80/80 Erzeugnis: Fa. Hawle oder gleichwertig Fußkrümmer einserseits mit vertikalem Flansch nach EN 1092-2, andererseits mit BAIO-Doppelfunktionsmuffen für die formschlüssige Verbindung mit BAIO-Spitzenden und für den Anschluss von Guss,- Stahl-, PE-, und PVC-Rohren, optional mit ZAK- oder Innengewindeabgängen nach DIN ISO 228-1, Prüfgrundlage: EN 545. Material: Gehäuse: GJS-400, Korrosionsschutz durch Epoxidharz-Pulverbeschichtung innen und außen gemäß Gütesicherung RAL-GZ 662 der Gütegemeinschaft Schwerer Korrosionsschutz – GSK unter Berücksichtigung der DIN 3476 (P) und DIN 30677-2 (Schichtdicke: min. 250 μm, Porenfreiheit bei 3 kV, Haftung innen und außen min. 12 N/mm² nach Heißwasserlagerung, Nachweis der Trinkwassertauglichkeit, Fremdüberwachung durch neutrales Prüfinstitut) Max. Betriebsdruck: 16 bar Medium: Trinkwasser, Abwasser BAIO-Muffe: DN 80, inklusive BAIO-Lippendichtung (BLD) für Wasser, Verwendung: BAIO-Spitzenden, Gussrohre nach EN 545, Stahlrohre mit Gussrohraußendurchmesser, PE-Einschweißende, Stahl-Einschweißende Flansch: DN 80
09.14
EN-Stück 80/80
2,00
St
09.15 S-Stück, PN 16, l = 255 mm, DN 80 mm S-Stück, PN 16  aus Gußeisen mit Kugelgraphit, beiderseits  Spitzenden zur formschlüssigen direkten  Innenverriegelelung mit: - Absperrschieber BAIO-SYSTEM - Formstücken BAIO-SYSTEM Oberflächenschutz:Innen und außen  Kunststoffbeschichtung auf Epoxydharzbasis Fabrikat VAG BAIO-SYSTEM S-Stück oder gleichwertig liefern und einbauen S-Stück, PN 16, l = 255 mm, DN 80 mm
09.15
S-Stück, PN 16, l = 255 mm, DN 80 mm
2,00
St
09.16 S-Stück, PN 16, l = 500 mm, DN 80 mm S-Stück, PN 16  aus Gußeisen mit Kugelgraphit, beiderseits  Spitzenden zur formschlüssigen direkten  Innenverriegelelung mit: - Absperrschieber BAIO-SYSTEM - Formstücken BAIO-SYSTEM Oberflächenschutz:Innen und außen  Kunststoffbeschichtung auf Epoxydharzbasis Fabrikat VAG BAIO-SYSTEM S-Stück oder gleichwertig liefern und einbauen S-Stück, PN 16, l = 500 mm, DN 80 mm
09.16
S-Stück, PN 16, l = 500 mm, DN 80 mm
2,00
St
09.17 Trassenwarnband für Wasserleitung (mit Ortungsdraht) Trassenwarnband aus Polyäthylenfolie, 80 mm breit, ca. 0,15 mm dick, Farbe blau mit Ausschrift "ACHTUNG WASSERLEITUNG" liefern und 50 cm über Rohrscheitel verlegen. für Wasserleitung (mit Ortungsdraht)
09.17
Trassenwarnband für Wasserleitung (mit Ortungsdraht)
140,00
m
09.18 Straßenkappen Absperrarmaturen Straßenkappen (höhenverstellbar)  aus Guss für Einbau von Absperrarmaturen (Hauptschieber) Wasser, komplett liefern und einbauen. Abmessungen und Deckelgewicht in Anlehnung an DIN 4056. Gehäuse aus Guss mit Deckel aus Gusseisen GG-20, korrossionsgeschützt Sechskantschraube und Steg aus NIRO wartungsfreie Ausführung geeignet für Heißeinbau inkl. Beton-Tragplatte Fabrikat Schmieding Telstra aus Guss oder gleichwertig
09.18
Straßenkappen Absperrarmaturen
2,00
St
09.19 Straßenkappen Unterflurhydranten Straßenkappen (höhenverstellbar) aus PE für Einbau von Unterflurhydranten DN 80 mm komplett liefern und einbauen. Abmessungen und Deckelgewicht nach DIN 4055, Deckel aus Gußeisen GG-20, Bolzen und Steg aus Niro (V2A) Temperaturbeständig: 240° C Druckbeständig bis 250 kN inkl. Beton-Tragplatte Fabrikat: G & W GmbH oder gleichwertig
09.19
Straßenkappen Unterflurhydranten
2,00
St
09.20 Wanddurchführung V4A- Stahlrohr mit Flansch DN 150 V4A-Stahlrohr aus Werkstoff 1.4571, längsnahtgeschweißt und Flansch. Die erforderlichen Flansche, Schweißnähte, Schraubenverbindungen, Schraubenisolierun-gen usw. sind mit einzurechnen. (siehe beiliegenden Bauwerksplan) DN 150 mm, PN 10, 168,3 x 2,6 FF-Stück mit Flansch, Länge = 100cm (für Leitungen innerhalb des Bauwerkes und Wanddurchführungen) inkl. ein X-Stück DN 150
09.20
Wanddurchführung V4A- Stahlrohr mit Flansch DN 150
2,00
St
09.21 Zulage zur Pos. Wanddurchführung V4A- Stahlrohr inkl. Nippel mit Kugelhahn Zulage zur Position 09.20 Wanddurchführung V4A-Stahlrohr mit 1" Nippel und Kugelhahn oben und seitlich (Gebäudeinnenseite)
09.21
Zulage zur Pos. Wanddurchführung V4A- Stahlrohr inkl. Nippel mit Kugelhahn
2,00
St
09.22 Übergang Edelstahl-Flansch auf PE-Leitung komplett herstellen Übergang von Edelstahl-Flansch DN 150 mm auf RC-PE 100, 180 mm x 16,4 mm einschl. aller erforderlichen Formstücke und Nebenleistungen herstellen.
09.22
Übergang Edelstahl-Flansch auf PE-Leitung komplett herstellen
2,00
St
09.23 Wanddurchführung V4A- Stahlrohr mit Flansch DN 200 V4A-Stahlrohr aus Werkstoff 1.4571, längsnahtgeschweißt und Flansch. Die erforderlichen Flansche, Schweißnähte, Schraubenverbindungen, Schraubenisolierun-gen usw. sind mit einzurechnen. (siehe beiliegenden Bauwerksplan) DN 200 mm, PN 10, 219,1 x 2,9 FF-Stück mit Flansch, Länge = 100cm (für Leitungen innerhalb des Bauwerkes und Wanddurchführungen) inkl. ein X-Stück DN 200
09.23
Wanddurchführung V4A- Stahlrohr mit Flansch DN 200
1,00
St
09.24 Zulage zur Pos. Wanddurchführung V4A- Stahlrohr inkl. Nippel mit Kugelhahn Zulage zur Position 09.23 Wanddurchführung V4A-Stahlrohr mit 1" Nippel und Kugelhahn oben und seitlich (Gebäudeinnenseite)
09.24
Zulage zur Pos. Wanddurchführung V4A- Stahlrohr inkl. Nippel mit Kugelhahn
1,00
St
09.25 Übergang Edelstahl-Flansch auf PE-Leitung komplett herstellen Übergang von Edelstahl-Flansch DN 200 mm auf RC-PE 100, 250 x 22,7mm einschl. aller erforderlichen Formstücke und Nebenleistungen herstellen.
09.25
Übergang Edelstahl-Flansch auf PE-Leitung komplett herstellen
1,00
St
10 UNGEBUNDENE SCHICHTEN DES OBERBAUS
10
UNGEBUNDENE SCHICHTEN DES OBERBAUS
Vorbemerkungen zu LB 910 1. Allgemeines Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Breiten sind die jeweiligen Sollbreiten einer Schicht. Unterschreitungen dieser Breiten bei der Ausführung um nicht mehr als 4 cm bei Einzelwerten bleiben unberücksichtigt. 2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum Leistungsumfang: 2.1 Die Herstellung in wechselnder Breite. 2.2 Der Wechsel der Querneigung der Bankette von 6 % auf 12 % und umgekehrt im Bereich von Verwindungen. 2.3 Wenn das Herstellen von Einbauten, Borden etc. im Leistungsumfang des AN enthalten ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse zum Leistungsumfang.
Vorbemerkungen zu LB 910
10.01 FSS herstellen Frostschutzschicht (FSS) herstellen, Einbaubereich 'Zufahrtsstraße und Vorplatz Wasserwerk' Baustoffgemisch, Feinanteil Kategorie UF3, im eingebauten Zustand höchstens 5 M.-% Feinanteile, Einbaudicke cm '20' bis cm '36' Material: Baustoffgemisch, Größtkorn: min. 32 mm, Verformungsmodul EV2 min. MPa '120 MN/m²' Verhältniswert der Verformungsmoduln EV2/EV1 max '2,1'
10.01
FSS herstellen
200,00
m3
10.02 FSS herstellen Frostschutzschicht (FSS) herstellen, Einbaubereich 'Bettungsschicht unter Sauberkeitsschicht Wasserwer und Absetzbehälter' Baustoffgemisch, Feinanteil Kategorie UF3, im eingebauten Zustand höchstens 5 M.-% Feinanteile, Einbaudicke cm '30 (siehe beiliedende Pläne)' (Mindestdicke im Regelquerschnitt), Material: Baustoffgemisch, Größtkorn: min. 32 mm,
10.02
FSS herstellen
85,00
m3
10.03 FSS herstellen Frostschutzschicht (FSS) herstellen, Einbaudicke cm '20' bis cm '50' Einbaubereich 'Kleinflächen, Leitungsgräben, provisorische Baustraße nach Anordnung der BO' Baustoffgemisch, Feinanteil Kategorie UF 3, im eingebauten Zustand höchstens 5 M.-% Fein- anteile, Material: Baustoffgemisch, Größtkorn: min. 32 mm, Verformungsmodul EV2 min. MPa '120 MN/m²' Verhältniswert der Verformungsmoduln EV2/EV1 max '2,1'
10.03
FSS herstellen
150,00
t
10.04 Traufkies liefern und einbauen Traufkies16/32 entlang des Gebäudes herstellen. Zwischen Gebäudekante und Leistenstein einbauen. Breite: 50 cm Dicke: 20-30cm
10.04
Traufkies liefern und einbauen
15,00
t
34 LANDSCHAFTSBAU
34
LANDSCHAFTSBAU
Vorbemerkungen zu LB 931 1. Allgemeines 1.1 Die Verwendung von Ersatzarten oder Ersatz- sorten für im Handel nicht erhältliche Gräser und Kräuter bedarf der Zustimmung des AG. 1.2 Oberboden, der in der Vegetationszeit über 2 Monate Dauer gelagert wird, muss nach STL NR 931 105 begrünt werden. 1.3 Die Abnahme der Rasenansaat erfolgt unmittelbar nach dem 2. Schnitt (bei Dauerwiese nach dem 1. Schnitt), sofern ein abnahmefähiger Zustand erreicht ist. Dauerwiesen müssen in gemähtem Zustand eine mittlere projektive Bodendeckung von mindestens 50 v.H. (analog Landschaftsrasen) aufweisen. Ist kein abnahmefähiger Zustand erreicht, so gehen weitere Pflegemaßnahmen oder Mähgänge bis zur Abnahme zu Lasten des AN. 1.4 Weitere Mähgänge nach der Abnahme sind auf Anordnung des AG gegen gesonderte Vergütung durchzuführen. 1.5 Für Lebendverbauarbeiten gelten die RAS-LG 3 (Lebendverbau). 1.6 Zu verwendende Bodenverbesserungs- oder Hilfsstoffe sind im Leistungsbereich 930 näher beschrieben. 1.7 Für verpflanzte Gehölze erfolgt die Abnahme im Sommer der 2. Vegetationsperiode, eine Gewährleistung über die Abnahme hinaus wird nicht vereinbart. Vergütet wird die gesamte Verpflanzleistung nur für angewachsene Gehölze. Für nicht angewachsene Gehölze wir kein Ersatz gefordert. 1.8 Auslichtungsarbeiten in Gehölzbeständen sind wegen des Schutzes der Lebensstätten bis zum 28. Februar abzuschließen. 2. Nebenleistungen Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zur vertraglichen Leistung und sind in die Einheits- preise einzurechnen: 2.1 das Herstellen einer exakten Feinplanie für Dauerwiesen wegen der geringen Saatgutmenge, 2.2 das Mähen vorwüchsiger Kräuter, die die Entwicklung der Ansaat behindern oder auszusamen drohen, im Zeitraum von der Ansaat bis zum 1. Rasenschnitt. 3. Aufmaß 3.1 Das gemäß Abschnitt 6.2 ZTVLa vorgesehene Aufmaß abnahmefähiger Flächen erfolgt für die Gesamtfläche oder für größere zusammenhängende Teilflächen.
Vorbemerkungen zu LB 931
34.01 Rasenansaat auf Oberboden herst. 931 1212 10101 Rasenansaat (Normalsaat) herstellen. Saatgutmenge g/m2 '20' Die Leistung gilt als erfüllt, wenn mind. 80 % der Begrünung angewachsen ist. Dieser Aufwand für die Fertigstellungspflege ist mit einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet (mind. 10 x düngen und wässern ist zu berücksichtigen) Saatgutmischung RSM '7A'
34.01
Rasenansaat auf Oberboden herst.
600,00
m2
34.02 Rasen mähen vor Abnahme Rasenflächen mähen bis zur Abnahme. Landschaftsrasen (STL NR 931 101, 931 102, 931 106) zweimal mähen, 1. Schnitt (bei Wuchshöhe 10-15 cm, Schnitthöhe 5 cm), 2. Schnitt (bei Wuchshöhe 15-20 cm, Schnitthöhe 5 cm, Zeitpunkt in Absprache mit AG), Mähgut von der Baustelle entfernen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
34.02
Rasen mähen vor Abnahme
600,00
m2