Flächen für die Feuerwehr
Vohburg - Josef-Lutz-Straße
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN LEISTUNGSBESCHREIBUNG MIT TECHNISCHEN VORBEMERKUNGEN Leistungsverzeichnis für landschaftsgärtnerische Arbeiten nach VOB, neuste Fassung; Teil A, B + C Als Grundlage sind für die auszuführenden Leistungen die VOB/C, dort insbesondere die Inhalte der DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten DIN 18915 bis DIN 18920 DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen DIN 18035 Sportplätze DIN 18300 Erdarbeiten DIN 18299 Allgem. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art die Regelwerke der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) und der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen, die ZTV Stra Mü, neueste Fassung, die ZTV-STB, neueste Fassung, die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung, neueste Ausgabe zu berücksichtigen. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme 2. Allgemeine Vorbemerkungen 3. Allgemeine technische Vorbemerkungen a. Einhaltung gesetzlicher Pflichten b. Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der     Technik c. Prüfung und Hinweispflichten des AN d. Allgemeine technische Angaben zur Ausführung aa. Angaben zur Baustelle bb. Angaben zur Ausführung e. Abrechnung f. Ortsbesichtigung 4. Anlagenverzeichnis 1. Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Herstellung von Feuerwehrzufahrten und -aufstellfllächen in zwei bestehenden Wohnanlagen in 85088 Vohburg a.d. Donau. Baustellenort: Josef-Lutz-Str. 2-4,                           85088 Vohburg a.d. Donau Das Objekt liegt auf ebener Fläche und ist über die Josef-Lutz-Straße zu erreichen. Im Zuge der Baumaßnahme ist die Neugestaltung wie folgt geplant: Herstellung von Feurwehrzufahrten und -aufstellflächen, deren Markierung mit Feuerwehrleitpfosten sowie der Beschilderung. Die Arbeiten bestehen weiterhin aus dem Einbau von Mauerscheiben und Kantensteinen sowie der Herstellung von Rasenflächen und Baumpflanzungen. Des Weiteren sind zwei Bäume zu fällen und Teilstücke von Hecken zu roden Der Ausführungszeitraum der Baumaßnahme ist wie folgt geplant: Beginn: 1. Juni 2026 Die verbindlichen Ausführungstermine werden bei der Auftragsvergabe bekannt gegeben. 2. Allgemeine Vorbemerkungen Elektronische Datenübertragung Bei gewünschter Übergabe von elektronischen Datenträgen bzw. elektronischer Übermittlung ist der Bieter dazu verpflichtet, selbständig einen Vergleich mit der freigegebenen, papiergedruckten Leistungsbeschreibung vorzunehmen, damit Übertragungsfehler ausgeschlossen werden. Verbindlichkeit der Langtexte Der Kurztext der Positionen ist teilweise softwarebedingt nicht vollständig. Für die Kalkulation und Ausführung der Arbeiten sind ausschließlich die Langtexte verbindlich. Der/Die Bieter:in hat die Verpflichtung, die Langtexte der einzelnen Positionen, so wie diese in der papiergedruckten Leistungsbeschreibung vorliegen, schriftlich anzuerkennen. Vollständigkeit des Angebots Das Angebot ist vollständig auszufüllen und mit rechtsverbindlicher Unterschrift und Firmenstempel zu versehen. Nicht vollständig ausgefüllte Angebote bleiben bei der Vergabe unberücksichtigt. Änderungen der Preisansätze durch Streichungen oder Zusätze müssen zweifelsfrei sein. Spartenauskunft Das Einholen von Auskünften über vorhandene Sparten obliegt dem AN. Entsprechende Handschachtungen sind im Angebot einzukalkulieren. Im Umgriff des Trafohauses sind Sparten zu erwarten. Baureinigung Die tägliche Baureinigung und Bauschuttbeseitigung, die von den Arbeiten des AN herrühren, obliegt dem AN. Bei Nichtfolgeleistung wird, unabhängig von den Richtlinien der VOB, sofort Ersatzvornahme eingeleitet. Die Kosten der Schuttbeseitigung werden dem AN in Rechnung gestellt und von der Schlussrechnung abgezogen. Unterbrechung der Bauausführung Vom Auftragnehmer:in beabsichtigte Unterbrechungen bei der Ausführung der Leistungen sind der Bauführung vorher und mit Angabe des Unterbrechungsgrundes schriftlich anzuzeigen. Entstehen durch das Unterlassen dieser Anzeigen dem Auftraggeber:in gegebenenfalls Mehrkosten, ist dieser berechtigt, diese dem AN anzulasten. Die Wiederaufnahme der Ausführung ist der Bauführung ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Nachunternehmer Eine Übertragung von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der Zustimmung des AG. Dies gilt auch für wesentliche Teilleistungen, auf die der Betrieb des AN nicht eingerichtet ist. Ausführung von Bedarfspositionen Leistungen, die im Leistungsverzeichnis als Bedarfspositionen gekennzeichnet sind, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Bauführung ausgeführt werden, sonst entfällt hierfür der Vergütungsanspruch. Eignungsnachweise Auf Verlangen der Bauführung hat der AN die vertragsgemäße Eignung der von ihm zu liefernden Stoffe, Bauteile, Pflanzen und des Saatgutes sowie seiner Leistungen nachzuweisen. Baustellenbesetzung Der/Die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, die Baustelle während der gesamten Bauzeit mit einem/einer qualifizierten Baustellenleiter:in besetzt zu halten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle mit gelernten Facharbeiter:innen besetzt wird. Bautagesberichte Auf Verlangen der Bauführung ist der/die Unternehmer:in verpflichtet, Bautagesberichte (Rapporte) zu führen und der Bauleitung, soweit diese nicht mit längeren Zeitabständen einverstanden ist, täglich eine Durchschrift persönlich oder per Mail/Fax zu übergeben. 3. Allgemeine technische Vorbemerkungen a. Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen Vorab wird darauf hingewiesen, dass alle gesetzlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit der Ausführung der vereinbarten Werkleistung stehen, zu berücksichtigen sind. Insbesondere werden hier genannt: ............................................ b. Einhaltung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und der vereinbarten Beschaffenheit Weiterhin ist zu beachten, dass für die Ausführung der Baumaßnahme die sogenannten allgemein anerkannten Regeln der Technik und die vereinbarte Beschaffenheit einzuhalten sind (§13 Abs. 1 VOB/B). Die vereinbarte Beschaffenheit ist vorrangig zu berücksichtigen, wenn die nachstehenden Detailbeschreibungen über die Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik hinausgehen oder aufgrund spezifischer Gegebenheiten (z.B. beim Bauen im Bestand) dahinter zurückbleiben. c. Prüfungs- und Hinweispflicht des AN Der AN wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach den Vorgaben der VOB/B (§3 Abs. 3 und §4 Abs. 3) wie auch der obergerichtlichen Rechtsprechung (teils schon vorvertraglich) Prüfungs- und Hinweispflichten im Hinblick auf die Ausschreibung und Ausführung der Bauleistungen bestehen. Werden diese nicht sachgerecht wahrgenommen, kann die Vergütung für etwaige Nachtragsleistungen entfallen. Darüber hinaus werden Haftungsrisiken des AN bzgl. Mängel und Unzulänglichkeiten in der Bauausführung begründet. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes zu klären. Nachträgliche Beanstandungen bleiben unberücksichtigt. Einwände und Bedenken gegen die vorgesehenen Materialien und die Art der Ausführung sind bei Abgabe des Angebotes schriftlich vorzubringen (auch VOB/B - DIN 1961 - §4 Nr. 3 / VOB/C DIN 18320). Pläne können im Büro Lefeber eingesehen werden. Rückfragen, die Planung und Ausschreibung betreffen, sind ebenfalls an das Büro Lefeber zu richten. d. Allgemeine technische Angaben zur Ausführung aa. Angaben zur Baustelle Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Siehe vor Ort und beiliegenden Werkplan. Der Zugang zur Baustelle erfolgt über die Josef-Lutz-Straße. Die Baustelle kann entlang der nördlichen Grundstücksgrenze über die beiden bestehende Zuwege und die Stellplatz-Zufahrt Haus Nr. 4 angefahren werden. Lagerflächen Lagerflächen stehen auf dem Grundstück in Absprache mit der Bauleitung zur Verfügung, s. Ausführungsplan. Werden zusätzliche Lagerflächen im Straßenbereich benötigt, sind diese vom Auftragnehmer selbständig und auf eigene Kosten bei der Gemeinde zu beantragen, einschließlich Vorhalten der angeordenten Sicherungsmaßnahmenfür die Dauer der Maßnahme. Werden außerhalb des Grundstücks vorhandene Flächen in Mitleidenschaft gezogen, sind diese auf Kosten des AN wieder instand zu setzen. Sanitäre Einrichtungen Vom AN ist im Rahmen seiner gewerkeeigenen Baustelleneinrichtung für die Dauer der Ausführungszeit eine erforderliche ausreichende Versorgung seiner Mitarbeiter mit geeigneten Santitärräumen/WC-Anlagen zu gewährleisten. Die Vorgaben gem. ASR sind einzuhalten Strom- und Wasseranschlüsse Für den Baustrom- sowie Bauwasseranschluss hat der AN selbst Sorge zu tragen. Besondere Auflagen Es gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung). Für Maßnahmen im Sinne der o.g. Verordnung wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Der AN haftet für die Einhaltung der Verordnung. Baumbestand Auf die Bestandsbäume ist besonders im Kronen- und Stammbereich Rücksicht zu nehmen. Sollte das vorübergehende Befahren des Schutzbereichs zwingend erforderlich sein (nur in Abstimmung mit AG/Bauleitung), sind die zur Druckverteilung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. bb. Angaben zur Ausführung Verkehrssicherheit Durch Fahrzeuge des AN verschmutzte Straßen sind laufend unaufgefordert durch den AN zu reinigen. Für eine einwandfreie Verkehrssicherheit auf den angrenzenden Straßen ist zu sorgen. Baubereich Der Baubereich ist aus beiliegendem Plan ersichtlich. Alle anderen Flächen dürfen nicht befahren werden. Baustelleneinrichtungsflächen und Materiallagerplätze sind vor Baubeginn mit der Bauleitung festzulegen. Bei Durchführung der Arbeiten ist auf eine größtmögliche Schonung der angrenzenden Flächen zu achten. Die dem Baubereich angrenzenden Wegeflächen/Zufahrten sind in verkehrssicherem Zustand zu halten, zu reinigen und bei Beschädigung unverzüglich in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Erforderliche Verkehrssicherungs- einrichtungen sind vorzuhalten. Sie sind in den Einheitspreis miteinzurechnen. Fabrikatsangaben im LV Alle in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate sind nur maßgebend hinsichtlich der Art und Qualität, nicht aber in Bezug auf die Lieferfirma. Soweit die Wahl dem Bieter freigestellt ist, ist das entsprechende Erzeugnis in der Leistungsbeschreibung einzusetzen. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Baustoffe obliegt allein dem AG. Wird kein anderes Erzeugnis eingetragen, so gilt das vorgeschlagene Erzeugnis als vertraglich vereinbart, solange keine Materialänderung bei der Bauleitung beantragt und vom AG genehmigt wurde. Prüfpflicht für Maß- und Höhenangaben Der/Die Auftragnehmer:in hat sämtliche Maße, Absteckungen und Höhenangaben in den Ausschreibungsund Planunterlagen vor Beginn der Ausführung und im fortwährenden Verlauf der Bauzeit zu überprüfen und mit den Baugegebenheiten zu vergleichen. Übernommene Festpunkte, wie Höhen, Grenzen, usw. sind örtlich zu kontrollieren. Festgestellte Abweichungen, Unklarheiten, Bedenken oder Einwände sind umgehend und schriftlich der Bauleitung mitzuteilen. Anfertigung von Werkzeichnungen Soweit dies vom AG gewünscht wird bzw. wenn für die Ausführung eines Bauwerks dies erforderlich ist, sind vom AN Werk-Zeichnungen anzufertigen und der Bauführung zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfung durch den Landschaftsrchitekten bezieht sich nur auf gestalterische und formale Belange. Die Haftung des AN für die Richtigkeit der Ausführung in technischer Hinsicht wird durch den Freigabevermerk des Architekten nicht eingeschränkt. Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen innerhalb der Prüfung sind in die Planung zu übernehmen.Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt ist. Befestigungs- bzw. Kleinteile Alle Verbindungsmittel, insbesondere Schrauben und Muttern, sind in korrosionssicherer Ausführung zu verwenden. Die Positionen beinhalten grundsätzlich alle zur Ausführung der Arbeiten nötigen Befestigungs- und Kleinteile samt Bohrungen, sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben. Schutz von Bäumen und Sträuchern Die Festlegung in DIN 18 920 "Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen", ZTV Baum, RAS-LP 4 und die "Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Sträuchern auf Baustellen" der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen sind zu beachten. Die Vorgaben aus den Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplänen inkl. der eingetragenen Baumschutzzonen sind unbedingt einzuhalten. Werden hierzu Bauleistungen erforderlich, ist deren Art, Umfang und Vergütung vor der Ausführung mit dem AG zu vereinbaren. Bei der Errichtung der Baustelleneinrichtung (Kranbetrieb, Bauhütten, Lagerflächen, Toiletten u.a.) und beim Baubetrieb ist auf den Baumbestand besonders Rücksicht zu nehmen. Im Schutzbereich der Bäume (Kronentraufe zuzüglich 1,5 m) dürfen keine Maschinen eingesetzt und keine Materialien gelagert werden. Sind Eingriffe in die Baumkrone oder in den Wurzelbereich notwendig, so sind diese Eingriffe erst nach vorheriger Anmeldung bei der Bauleitung und Genehmigung durch die Bauleitung fachgerecht auszuführen (ZTV Baum, RAS-LG 4, DIN 18 920). Bei Schäden an Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen ist Schadenersatz, entsprechend der "Baumwertrichtlinien des Deutschen Städtetages" zu leisten, veröffentlicht in W. Koch: Verkehrs- und Ersatzwerte von Bäumen", Verlag Pflug und Pfeder, Bonn. Oberbodeneinbau / Bodenausbau / Erdarbeiten Der Einbau und die Aufbringung von Boden sollte nur bei trockener Witterung und ausreichend abgetrockneten Böden vorgenommen werden. Oberboden ist so einzubauen, dass er durch die Einbaugeräte/Maschinen nicht verdichtet wird (Überkopfeinbau, Einbau rückwärtsschreitend), Einbau mit Planierraupe /-gerät ist nicht zulässig. Ausbau von Böden ist getrennt nach den einzelnen Bodenarten durchzuführen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes ausgesagt ist. Schutz der Fassade Um Beschädigungen durch gärtnerische Arbeiten am Wärmedämmverbundsystem und an der Fassade bzw. Verschmutzungen an der Fassade vorzubeugen sind Schutzmaßnahmen zu treffen. Bei Schäden bzw. Verschmutzungen werden diese bauseits kostenpflichtig behoben. Leistungsumfang und Qualitätsnachweis Gemäß VOB/C DIN 18299 umfassen die ausgeschriebenen Leistungen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, Bauteile, Pflanzen und Pflanzenteile, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt. Dies gilt auch für Wasser. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zuliefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis/Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt vorliegt. Nachweis Schadstofffreiheit Oberboden und Kompost muss der Einbauklasse Z0-Wert der LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) (Z0 = uneingeschränkter Einbau) entsprechen. Der AN hat rechtzeitig vor Einbau entsprechend den technischen Regeln der LAGA die Untersuchungsergebnisse mit Angabe der Art und Herkunft des Bodens, Zeitpunkt der Probennahme und des anerkannten Prüfinstitutes zur Freigabe der Lieferung vorzulegen. In begründeten Einzelfällen ist außer einer Untersuchung der Feststoffe auch eine Eluatuntersuchung durchzuführen. Die Kosten der Untersuchung sind in die Einheitspreise miteinzurechnen. Wird von mehr als einer Herkunftsstelle Boden angeliefert, so ist je Herkunftsstelle mengenabhängig mindestens eine Untersuchung vorzulegen. Der AG behält sich Kontrollprüfungen nach den Kriterien der LAGA vor. Bei negativem Ergebnis hat der AN die beanstandeten Böden kostenfrei auszubauen und den Richtlinien entspreche nd zu entsorgen. Er trägt dann auch die Kosten der Kontrolluntersuchung. e. Abrechnung Die Massen (feste Massen) werden vor Ort durch ein gemeinsames Aufmaß festgestellt. In die vom AN zu erstellende Abrechnungszeichnung sind alle von ihm erstellten unterirdischen Einrichtungen (Dräne, Kanäle, Wasserleitungen u.ä.) im Sinne einer Bestandszeichnung aufzunehmen. Die Massenermittlung (einschl. Massenpläne) sind der Schlussrechnung mit prüfbaren Einzelresultaten beizufügen. Werden in Abstimmung mit dem AG die Bodenmengen abweichend nach loser Menge (Lieferscheine/Fuhrbelege) erfasst, so gilt gemäß ZTV-Stra-Mü 2.14.2 als Auflockerungsfaktor 0,8 (125%) für alle Bodenarten mit Ausnahme von Bauschutt. Bauschutt wird entsprechend der Position nach loser Menge bzw. Gewicht (Wiegekarte) abgerechnet. f. Ortsbesichtigung Dem/Der Bieter:in wird dringend empfohlen, vor Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um etwaige kalkulationserhebliche Gesichtspunkte besser und sicher erfassen zu können. Der AG bzw. eine vom AG benannte orts- und fachkundige Person steht für Fragen zur Verfügung. Für telefonische Rückfragen kann das Büro Lefeber kontaktiert werden. Der/Die Bieter:in kann aus Nichtkenntnis der örtlichen Verhältnisse bei der Angebotsabgabe keine späteren Nachforderungen ableiten. 4. Anlagenverzeichnis Ausführungspläne -WP-1 Josef-Lutz-Str. 2-4 2026-03-12_VA, M 1:100 -Feuerwehr-Lageplanschild Josef-Lutz-Str. 2 2026-03-13_VA -Feuerwehr-Lageplanschild Josef-Lutz-Str. 2+4 2026-03-13_VA -Feuerwehr-Lageplanschild Josef-Lutz-Str. 4 2026-03-13_VA
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Ich erkläre hiermit, daß ich an keiner Preisabsprache mit anderen Unternehmern teil- genommen habe und den gesetzlichen Verpflichtungengegenüber den Arbeitnehmern, den Berufs- genossenschaften sowie der Ortskran- kenkasse nachgekommen bin und keine Rückstände habe. Es ist mir bekannt, daß unwahre Angaben einen Ausschluß von sämtlichen Lieferungen und Leistungen wegen Unzuverlässigkeit zur Folge haben und der Unternehmer für den Schaden dem Bauherrn gegenüber haftbar ist. Die dem Angebot zugrunde liegenden Einheitspreise sind Nettofestpreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Ich verpflichte mich, die Arbeiten termingerecht auszuführen. Änderungen in den Vorbedingungen und im Leistungsverzeichnis sind ungültig. Das Angebot ist kalkuliert auf der Basis nachstehender Terminplanung (vom Anbieter auszufüllen): 1.Gesamtausführungszeit:   ............... Arbeitstage 2. Möglicher Arbeitsbeginn:    (nichtzutreffendes bitte streichen)  a) sofort nach                       Auftragserteilung                   b) .... Arbeitstage nach                       Auftragserteilung München, den ............................                        ..............................                        Der Unternehmer Der Bieter sollte sich vor Angebots- abgabe unbedingt ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten machen. Sämtliche Maße sind vor Ort zu überprüfen.
Ich erkläre hiermit, daß ich an keiner Preisabsprache
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01.01 VOR- UND ERDARBEITEN
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01.02 ENTWÄSSERUNGSARBEITEN
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01.03 PFLASTER- UND WEGEBAUARBEITEN
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01.04 EINBAUTEN
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01.05 VEGETATIONSTECHNISCHE ARBEITEN
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01.06 PFLANZENLISTE
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01.07 FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
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01.08 ENTWICKLUNGSPFLEGE
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01.09 REGIESTUNDEN
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