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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen – Innenputzarbeiten Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind die Innenputzarbeiten im Rahmen der Umbau- und Sanierungsmaßnahme am Büro- und Verwaltungsgebäude Gutenbergstraße 8, 95444 Bayreuth (Baujahr 1993, weiterhin ausschließliche Nutzung als Verwaltungsgebäude). Die Arbeiten erfolgen überwiegend im bestehenden Gebäudebestand und sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sowie den tatsächlich vorhandenen Untergründen und Bestandsflächen auszuführen. Vorhandene Untergründe im Bestand sind beispielsweise Ziegelmauerwerk, Beton und vorhandener Altputz. Die Leistungen umfassen sowohl die Herstellung neuer Innenputzflächen als auch die Ergänzung, Ausbesserung und Angleichung vorhandener Bestandsputzflächen. Übergänge zwischen neuen und vorhandenen Putzflächen sind fachgerecht, rissfrei und optisch möglichst einheitlich herzustellen. Vor Beginn der Arbeiten sind die vorhandenen Putzflächen auf Eignung, Tragfähigkeit und Beschaffenheit zu prüfen. Lose, hohlliegende oder nicht tragfähige Putzbereiche sind, soweit für die Ausführung erforderlich, zu entfernen und durch ein geeignetes, mit dem Bestand verträgliches Putzsystem zu ersetzen. Anschlüsse, Fehlstellen, Schlitze, Ausbrüche und sonstige durch vorlaufende bzw. andere Gewerke verursachte Beschädigungen sind fachgerecht zu schließen und optisch an die angrenzenden Bestandsflächen anzugleichen. Die Ausführung hat entsprechend den jeweiligen Untergrundverhältnissen, den Vorgaben der ATV DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) sowie den Anforderungen der DIN V 18550 (Putz und Putzsysteme) zu erfolgen. Die eingesetzten Putzmörtel sind entsprechend DIN EN 998-1 in geeigneter Mörtelgruppe und Schichtdicke für den jeweiligen Untergrund sowie die vorgesehene Nutzung und Oberflächenbeschichtung auszuwählen. Unterschiedliche Untergründe, Materialwechsel sowie Anschlüsse an bestehende Bauteile sind fachgerecht zu berücksichtigen, u. a. durch Anordnung geeigneter Putzträger bzw. Armierungen im Bereich von Materialwechseln zur Vermeidung von Rissbildung. Erforderliche Haftbrücken, Grundierungen, Armierungen, Eckschutz- und Anputzleisten sowie sonstige systembedingte Nebenleistungen sind, soweit erforderlich, in die jeweilige Leistung einzubeziehen und im Einheitspreis zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk ist auf die fachgerechte Herstellung von Putzergänzungen und Putzangleichungen im Bestand zu legen. Die neu hergestellten Flächen sind hinsichtlich Ebenheit (Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202), Oberflächenstruktur und Ausführung an die vorhandenen angrenzenden Putzflächen anzupassen, soweit dies aufgrund des Bestandes technisch möglich ist. Die Putzoberflächen sind grundsätzlich glatt herzustellen (glatt abgerieben bzw. glatt gespachtelt); eine gefilzte oder strukturierte Oberfläche ist nicht gewünscht, soweit im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anders angegeben. In Bereichen, in denen definitiv Streiflicht zu erwarten ist (z. B. an Wandflächen entlang großflächiger Verglasungen oder Kunstlichtbändern), ist die Ausführungsqualität der Putzoberfläche nach gesonderter Absprache und konkreter Angabe der Bauleitung vor Ausführung zu erhöhen, soweit hierfür nicht bereits eine eigene Position dieses Leistungsverzeichnisses vorgesehen ist. Sämtliche Arbeiten sind material- und bestandsschonend auszuführen. Angrenzende Bauteile, Oberflächen, Fenster, Türen, Bodenbeläge, Einbauten und technische Einrichtungen sind während der Arbeiten ausreichend zu schützen; Verschmutzungen durch Mörtel, Putzmaterial und sonstige Baustoffe sind zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen. Schnittstellen zu anderen Gewerken, insbesondere zu Trockenbau-, Elektro-, Sanitär-, Heizungs-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten, sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Anschlüsse und Übergänge sind so herzustellen, dass eine ordnungsgemäße Weiterbearbeitung durch die nachfolgenden Gewerke möglich ist. Erforderliche Bewegungsfugen im Putz, insbesondere im Bereich von Materialwechseln, Bauteilfugen und Anschlüssen an andere Konstruktionen, sind fachgerecht auszubilden. Anfallendes Abbruch- und Restmaterial (z. B. entfernter Altputz) ist laufend zu beräumen und entsprechend den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen; die Entsorgung ist, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, Nebenleistung zu den jeweiligen Positionen. Die erforderlichen Arbeits- und Standgerüste werden bauseits gestellt. Hiervon ausgenommen ist ein für die Ausführung erforderliches fahrbares Gerüst, das durch den Auftragnehmer zu stellen, vorzuhalten und entsprechend den Erfordernissen innerhalb der Arbeitsbereiche umzusetzen ist. Die Baustelleneinrichtung sowie Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden bauseits bereitgestellt. Die weitere Verteilung innerhalb der Arbeitsbereiche obliegt dem Auftragnehmer. Eine Baustellentoilette wird bauseits zur Verfügung gestellt. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass der laufende Betrieb des Gebäudes sowie angrenzende Nutzungsbereiche, insbesondere Verkehrs- und Rettungswege, während der Bauphase nutzbar bleiben. Zugänge und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten. Staub- und Schmutzentwicklung ist auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Vor Angebotsabgabe besteht die Möglichkeit zur Besichtigung der Baustelle. Die vorhandenen örtlichen und baulichen Gegebenheiten, insbesondere Beschaffenheit und Zustand der bestehenden Putzflächen, sind vom Auftragnehmer eigenständig zu prüfen und bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Etwaige Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B unverzüglich, spätestens mit Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Mit Abgabe des Angebotes gelten die örtlichen, baulichen und zugänglichen Verhältnisse als bekannt und in die Kalkulation einbezogen. Sämtliche zur fachgerechten Ausführung der beschriebenen Leistungen erforderlichen Nebenarbeiten und Nebenleistungen sind, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Allgemeine Vorbemerkungen – Innenputzarbeiten
Hinweise zu den pauschalen Schutzmaßnahmen Die pauschal ausgeschriebenen Schutzmaßnahmen dieser Gruppe beziehen sich auf den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Umfang. Bei wesentlichen Abweichungen des tatsächlich erforderlichen Umfangs von der ausgeschriebenen Leistung gilt § 2 Abs. 3 VOB/B.
Hinweise zu den pauschalen Schutzmaßnahmen
Bietererklärung Bietererklärung Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen sowie die Anlagen zum Leistungsverzeichnis anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt.er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege überzeugt bzw. unterrichtet hat.über die Art der Ausführung sämtlicher im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen Klarheit besteht.er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeit und über Sozialabgabeleistungen beibringt.er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutz der auf Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten Arbeiten abgeschlossen hat.er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat bzw. dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Eventuell auftretende Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort zu melden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes Bedenken gegen die geplante Ausführung sofort zu melden, auch dann, wenn diese nicht gerechtfertigt sind.die Schlussabnahme gemeinsam durchzuführen ist.die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Innenputzarbeiten mit einem Arbeitskräfteeinsatz von ..... Vorarbeitern, ....... Facharbeitern, ....... Helfern und ....... Lehrlingen ausgeführt werden, für die Ausführung nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Vorbereitungszeit im Betrieb (einschließlich Anfertigung aller eventuell erforderlichen Werkzeichnungen) sowie nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Ausführung auf der Baustelle benötigt werden.bei Auftragserteilung die Arbeiten unter Vertrag, dreifach vom Architekten ausgestellt, ausgeführt werden.Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer: ................................................................... Ort/Datum: .................................................................. Anschrift: .................................................................. Stempel und Unterschrift: ..................................................................
Bietererklärung
Weitere besondere Vertragsbedingungen Weitere besondere Vertragsbedingungen 10.1 siehe EVM 214.H – Besondere Vertragsbedingungen – 10.2 Besichtigung von Baustellen Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B 10.3.1 Anschlussmöglichkeiten werden von der Baumeisterfirma erstellt. Der Verbrauch wird entsprechend bei allen Firmen zum Abzug gebracht. Siehe dazu Aufstellung unter „AHZL“. 10.3.3 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück vorhanden und werden von der Bauleitung angewiesen. 10.4 Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. 10.5 Anordnung von Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind entgegen ZVB/E Nr. 18 wöchentlich einzureichen. 10.6 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils nach Abstimmung statt. 10.7 Nachabnahmen Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet. 10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Falls der AN fremdsprachige Mitarbeiter einsetzt, hat er für die Übersetzung der nach UVV geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen. 10.9 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. 10.10 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen – Vorgaben des Auftraggebers – Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen Grundriss- und Schnittpläne in digitaler Form als PDF-Datei zur Verfügung. Bei Bedarf können die Planunterlagen gegen eine entsprechende Gebühr in Papierform nachgereicht werden. Bautagebuch: Es ist ein Bautagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert wöchentlich zu übergeben. Details siehe unter „Technische Angaben“. – Baudokumentation – Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Dokumentation abzugeben. Die Unterlagen sind in dreifacher Ausführung in deutscher Sprache in Papierform einzureichen. Folgende Einzelunterlagen müssen Bestandteil sein: Standsicherheitsnachweis, sofern erstelltDetail- und Anschlusszeichnungenbauaufsichtliche ZulassungenProduktdatenblätter der eingesetzten Baustoffe (Putzsysteme, Armierungen, Profile)Reinigungs- und Pflegeanleitungen der HerstellerFachunternehmererklärungÜbergabeunterlagen, Betriebsunterlagen technische Anlagen: Der AN hat bis spätestens 30 Kalendertage vor der Abnahme je ein Entwurfsexemplar und nach Abschluss der Abnahme die Bedienungs- und Wartungsanweisungen in deutscher Sprache in schriftlicher Form dem AG dreifach zu übergeben. Der Inhalt der Unterlagen ist den entsprechenden gewerkespezifischen DIN-Normen gemäß VOB/C zu entnehmen. Soweit für die ausgeschriebenen Innenputzarbeiten zutreffend, wird insbesondere auf folgende Unterlagen hingewiesen: Anlagen- und Funktionsbeschreibungen, PrüfprotokollePrüfbücher mit dem Ergebnis der vor der Abnahme durchgeführten PrüfungenBetriebsanweisungen, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen der Hersteller der eingesetzten PutzsystemeListe der Bauteile, die einer Überwachungspflicht auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften unterliegen, einschließlich der vorgesehenen PrüftermineAuflistung der ausgeführten Putzsysteme und BauteileFristenpläne für etwaige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten10.13 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich, jeweils in dreifacher Ausfertigung zu übergeben. 10.14 Unterkünfte Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 10.15 Subunternehmer Sub- bzw. Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen und nur nach vorheriger Abstimmung und Genehmigung mit dem AG zulässig. 10.16 Gewährleistung Über die Dauer der Gewährleistungszeit hat der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft einer in Deutschland ansässigen Bank mit unbegrenzter Laufzeit über 5 % der Auftragssumme zu erbringen. Sparbuchvarianten, Versicherungsbürgschaften etc. sind vor Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Ansonsten kann der Einbehalt nicht ausbezahlt werden. Einbehalte bei geringen Auftragssummen sind gesondert vereinbar. 10.17 Baustellenreinigung Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial etc. sind umgehend zu beräumen. Der Bauherr behält sich vor, die Räumung von nicht beräumtem Material der jeweils zuständigen Firma in Abzug zu bringen. 10.18 Einweisung Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter auf der Baustelle in alle Arbeiten eingewiesen sind und alle notwendigen Unterlagen, auch ein Leer-Leistungsverzeichnis, vor Ort verfügbar sind. Der Auftragnehmer bzw. Fachbauleiter hat die fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren und die Abnahmefähigkeit der Gesamtleistung vor der gemeinsamen Abnahme zu prüfen. 10.19 Vertragsstrafen § 11 VOB/B Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen: bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,2 % des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5 % der Schlussrechnungssumme.bei Überschreitung von Einzelfristen 0,2 % des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5 % der Schlussrechnungssumme.Ende Weitere besondere Vertragsbedingungen
Weitere besondere Vertragsbedingungen
Technische Angaben Technische Angaben Technische Spezifikationen Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen oder internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen mit einbezogen. Abfallmaterial Aus dem Bereich des AN anfallende Baustellenabfälle (z. B. Verpackungsmaterial, Putz- und Mörtelreste, sonstige Reststoffe) sind entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z. B. örtliche Abfallsatzung) zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 DIN 18299). Ausführungsbedingungen Die zur Übersicht beiliegenden Pläne dienen dem Verständnis der konstruktiven Zusammenhänge und zeigen die besonderen erschwerenden Randbedingungen (Gebäudehöhe, Transportweglängen, beengte Verhältnisse) für die Durchführung der Innenputzarbeiten. Ein genaues Studium ist für die Kalkulation der Einheitspreise unabdingbar. Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot. Auf die Vermeidung von Lärmbelästigungen ist zu achten. Musikgeräte (Radio, CD-Spieler usw.) sind auf der Baustelle untersagt. Es dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt werden. Das Aufhängen von Werbetafeln und Bannern im Baustellenbereich, z. B. an Gerüsten und Bauzäunen, ist untersagt. Der AN kann gegen eine Gebühr von 150,00 € auf der Bautafel genannt werden. Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege Der AN darf für den Transport und die Lagerung von Materialien (z. B. Putzmörtel, Putzsäcken, Werkzeug) und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung zu säubern. Die Baustelle sowie die Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat unaufgefordert Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrags von Bedeutung sein können. Das Bautagebuch ist für jeden Tag als einzelnes Blatt zu führen und muss mindestens folgende Angaben enthalten: ausführendes Personal, eingesetzte Maschinen, Witterung, Tätigkeiten, Fortschritt/Ergebnisse, Besonderheiten etc. Lage von Leitungen, Kabeln und dgl. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten, insbesondere vor dem Herstellen von Schlitzen, Durchbrüchen oder dem Entfernen von Altputz, über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen u. dgl. beim Anlagenbetreiber bzw. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten. Trennschleif- und Schweißarbeiten Trennschleifarbeiten (z. B. beim Ausbau von Profilen oder Altputzresten), Schweißarbeiten und sonstige funkenerzeugende Arbeiten sind im/am gesamten Gebäude grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Sollten derartige Arbeiten unumgänglich sein, sind die Schutzmaßnahmen vor Ausführung mit der Bauleitung abzuklären und anzumelden. Die Arbeiten sind zwingend im Freien durchzuführen. Eventuell entstandene Beschädigungen an Fenstern o. Ä. werden dem Auftragnehmer sofort in Rechnung gestellt. Die erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung (z. B. Bereitstellung Feuerlöscher etc.) ist vom AN mit zu erbringen. Bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten ist ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten vorzulegen. Ende Technische Angaben
Technische Angaben
Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL) Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL) Technische Bedingungen Für die Arbeiten sind folgende Normen und Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung bindend: VOB/BVOB/C, ATV DIN 18299 bis 18459, insbesondere ATV DIN 18350 – Putz- und StuckarbeitenDIN V 18550 – Putz und PutzsystemeDIN 4102 – Brandverhalten von Baustoffensämtliche weiteren erforderlichen DIN-Vorschriften, welche für die jeweilige Baudurchführung, die verwendeten Baustoffe oder die Ausführungsart bindend sinddie geltenden Arbeitsschutzvorschriftendie geltenden UmweltschutzvorschriftenSchallschutz- und WärmeschutzverordnungSämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck entsprechende Leistung, einschließlich Lieferung aller Materialien, Geräte und aller erforderlichen Nebenleistungen für die fachgerechte Ausführung der Innenputzarbeiten. Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein. Der Auftragnehmer hat auf Anfrage die Unbedenklichkeitsnachweise für alle Werkstoffe (Putzmörtel, Grundierungen, Armierungen etc.) vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis haben oder gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut werden. Allgemeine Hinweise zur Baustellensauberkeit und Reinigung im Rahmen der Innenputzarbeiten Es wird ausdrücklich auf die enge bauliche Situation des Gebäudes sowie die angrenzenden Grundstücke und Bebauungen hingewiesen. Sämtliche Maßnahmen zur Durchführung einer staubarmen bzw. staubfreien Bauausführung sowie zur laufenden Reinigung der Arbeitsbereiche während und nach Abschluss der jeweiligen Innenputzarbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sollten aus Sicht des Bieters über die ausgeschriebenen Leistungen hinaus zusätzliche Reinigungsmaßnahmen erforderlich sein, sind diese bei Angebotsabgabe gesondert mit Mengen- und Preisangaben als Nachtrag zu benennen. Nach Abschluss der jeweiligen Innenputzarbeiten hat der Auftragnehmer die von ihm genutzten Arbeitsbereiche besenrein sowie frei von Mörtel-, Putz- und sonstigen Baustellenrückständen zu übergeben. Die im Rahmen der Putzarbeiten beanspruchten Flächen und angrenzenden Bauteile sind in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen und ohne Beschädigungen zu übergeben. Transport- und Zugangsbedingungen Die Innenputzarbeiten erstrecken sich auf alle Geschosse des Gebäudes, einschließlich Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss sowie ggf. weitere Nebenbereiche. Für den Material- und Geräteeinsatz steht im Erdgeschoss eine großzügige Eingangstür mit lichten Maßen von ca. 2,885 m Breite und ca. 2,51 m Höhe zur Verfügung. Im Gebäude ist ein Aufzug vorhanden. Die Kabinenmaße betragen ca. 1,25 m x 1,40 m. Darüber hinaus steht ein offenes Treppenhaus für den Transport von Putzmaterial und Geräten in die oberen Geschosse zur Verfügung. Die Planung der Logistik, des Materialtransports sowie der Einsatz geeigneter Hilfsmittel obliegt dem Auftragnehmer. Erforderliche Schutzmaßnahmen für Böden, Wände, Türen, Einbauten und sonstige Bauteile sind in die Kalkulation einzubeziehen und fachgerecht umzusetzen.
Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL)
01 Innenputzarbeiten
01
Innenputzarbeiten
01.01 Vorarbeiten / Untergrundvorbereitung
01.01
Vorarbeiten / Untergrundvorbereitung
01.02 EG – Sichtbetondecken, Schutzmaßnahmen (2 Räume)
01.02
EG – Sichtbetondecken, Schutzmaßnahmen (2 Räume)
01.03 1. OG – Sichtbetondecke, Schutzmaßnahmen (1 Raum)
01.03
1. OG – Sichtbetondecke, Schutzmaßnahmen (1 Raum)
01.04 Treppenhaus 1. OG bis 2. OG – Putzarbeiten Rundung und Sonderleistungen (Anschluss Sichtholzdecke)
01.04
Treppenhaus 1. OG bis 2. OG – Putzarbeiten Rundung und Sonderleistungen (Anschluss Sichtholzdecke)
01.05 EG – Innenputz Wandflächen
01.05
EG – Innenputz Wandflächen
01.06 1. OG – Innenputz Wandflächen
01.06
1. OG – Innenputz Wandflächen
01.07 Sonderleistungen / Anarbeiten
01.07
Sonderleistungen / Anarbeiten
01.08 Schutzmaßnahmen (allgemein)
01.08
Schutzmaßnahmen (allgemein)
01.09 Stundenlohnarbeiten / Regiearbeiten
01.09
Stundenlohnarbeiten / Regiearbeiten