Außenputz/WDVS
Gewog - Umbau GS8
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen und allgemeine Hinweise Vorbemerkungen und allgemeine Hinweise Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind die Außenputz- und WDVS-Arbeiten im Rahmen der Umbau- und Sanierungsmaßnahme am bestehenden Büro- und Verwaltungsgebäude Gutenbergstraße 8, 95444 Bayreuth. Die Arbeiten erfolgen ausschließlich am vorhandenen Gebäudebestand; vorhandene Außenputzflächen sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu ergänzen, auszubessern und fachgerecht an die bestehenden Bauteile und Oberflächen anzuschließen. Das Gebäude weist geschossweise unterschiedliche Außenwandkonstruktionen und Sanierungsziele auf: Erdgeschoss: Massivbau, Hochlochziegel (HLz) 36,5 cm, monolithisch ohne Zusatzdämmung, Bestandswert U = 0,602 W/m²K. In diesem Bereich werden der vorhandene Putz ergänzt bzw. ausgebessert sowie eine vollflächige Armierung mit anschließendem Edelputz aufgebracht; eine Zusatzdämmung ist hier nicht Bestandteil der Leistung. 1. Obergeschoss: Massivbau, Hochlochziegel (HLz) 36,5 cm mit WDVS aus Holzweichfaserplatten, d = 60 mm (WLG 042), und Außenputz, U = 0,323 W/m²K. 2. Obergeschoss: Holzbau, Brettsperrholz (BSP) 12 cm mit zweischichtigem Dämmaufbau aus 160 mm Mineralwolle (WLG 035) und 60 mm Holzweichfaserplatte sowie Außenputz (Putzfassade), U = 0,136 W/m²K. Die gesamte Wärmedämmung (Mineralwolle und außenliegende, putzfähige Holzweichfaserplatte) wird bauseits durch den Zimmerer geliefert und montiert; sie ist nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses ist im 2. Obergeschoss ausschließlich die Ausführung von Armierung und Außenputz auf der bauseits fertiggestellten, putzfähigen Holzweichfaserplatte. Die Dämmarbeiten im 1. Obergeschoss sowie die Putzarbeiten im 1. und 2. Obergeschoss beschränken sich auf die hierfür vorgesehenen bzw. aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlichen Teilbereiche. Im 2. Obergeschoss ist die Wärmedämmung bauseits durch den Zimmerer als putzfähige Holzweichfaserplatte auszuführen und nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Alternativ ist für das 2. Obergeschoss eine vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF) mit Vertikalschalung aus Nadelholz vorgesehen; diese Ausführungsvariante ist nicht Bestandteil des vorliegenden Leistungsverzeichnisses. Die unterschiedlichen Untergründe (Massivbau EG/1. OG, Holzbau 2. OG) sind im Leistungsverzeichnis konstruktiv getrennt behandelt. Aufgrund des Bestandsgebäudes ist mit wechselnden Untergründen, unterschiedlichen Putzaufbauten und Materialübergängen zu rechnen; dies ist bei der Ausführung zu berücksichtigen. Die Ausführung sämtlicher Leistungen hat nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Normen in der jeweils gültigen Fassung zu erfolgen, insbesondere nach: VOB/C, ATV DIN 18299 (Allgemeine Regelungen) und ATV DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) DIN V 18550 (Putz und Putzsysteme) DIN 55699 (Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen) DIN 4108, insbesondere Teil 2 (Mindestwärmeschutz) und Teil 3 (klimabedingter Feuchteschutz) DIN EN 998-1 (Werkmörtel für Putze), DIN EN 13162 (Mineralwolle-Dämmstoffe), DIN EN 13163 (EPS-Dämmstoffe), DIN EN 13171 (Holzfaser-Dämmstoffe) Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der jeweils gültigen Fassung (Berechnungsgrundlage: GEG 2024) den bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ/ETA) und Verarbeitungsrichtlinien des jeweils eingesetzten, systemgeprüften WDVS-Gesamtsystems Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten eine Untergrundprüfung durchzuführen, das Ergebnis zu dokumentieren und der Bauleitung vorzulegen. Abweichungen des vorgefundenen Untergrunds von den Ausschreibungsunterlagen sowie sonstige Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen, auch wenn diese nicht gerechtfertigt erscheinen. Besondere Sorgfalt ist auf die fachgerechte Ausbildung des Übergangsbereichs zwischen Massivbau (EG/1. OG) und Holzbau (2. OG) zu legen; die planmäßig vorgesehenen Bewegungsfugen sind nach gesonderter Vorgabe der Planung auszuführen. Alle eingesetzten Materialien (Dämmstoffe, Kleber, Armierungsmörtel, Putze, Profile) müssen systemseitig aufeinander abgestimmt und miteinander kompatibel sein; Mischsysteme unterschiedlicher Hersteller sind unzulässig, sofern hierfür keine gesonderten Verwendbarkeitsnachweise vorliegen. Die erforderlichen Arbeits- und Standgerüste werden bauseits gestellt. Ausgenommen hiervon ist ein für die Ausführung erforderliches fahrbares Gerüst, welches vom Auftragnehmer zu stellen, vorzuhalten und entsprechend dem Baufortschritt innerhalb der Arbeitsbereiche umzusetzen ist. Baustelleneinrichtungsflächen sowie Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden bauseits bereitgestellt; die weitere Verteilung innerhalb der Arbeitsbereiche obliegt dem Auftragnehmer. Eine Baustellentoilette wird bauseits zur Verfügung gestellt. Vor Angebotsabgabe besteht die Möglichkeit zur Besichtigung der Baustelle. Die örtlichen und baulichen Gegebenheiten, insbesondere Zustand und Beschaffenheit der bestehenden Fassaden- und Putzflächen sowie die Anschlusssituationen, sind vom Bieter eigenständig zu prüfen. Mit Abgabe des Angebots gelten die örtlichen, baulichen und zugänglichen Verhältnisse als bekannt und in der Kalkulation berücksichtigt. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind Planmengen auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Planunterlagen. Der Auftragnehmer hat die Mengen eigenverantwortlich zu überprüfen und etwaige Abweichungen vor Angebotsabgabe schriftlich zu melden. Alle Maße sind Rohbaumaße; Rohbaukote ±0,00 = 336,25 m NHN. Soweit in den nachfolgenden Positionen einzelne Fabrikate oder Produkte beispielhaft benannt sind, dient dies der Beschreibung des geforderten Qualitäts- und Ausführungsstandards. Gleichwertige Produkte anderer Hersteller sind zulässig, sofern deren Gleichwertigkeit hinsichtlich technischer Eigenschaften, Systemzulassung und Verarbeitungseigenschaften nachgewiesen wird.
Vorbemerkungen und allgemeine Hinweise
Bietererklärung Bietererklärung Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen sowie die Anlagen zum Leistungsverzeichnis anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt.er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege überzeugt bzw. unterrichtet hat.über die Art der Ausführung sämtlicher im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen Klarheit besteht.er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeit und über Sozialabgabeleistungen beibringt.er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutz der auf Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten Arbeiten abgeschlossen hat.er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat bzw. dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Eventuell auftretende Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort zu melden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes Bedenken gegen die geplante Ausführung sofort zu melden, auch dann, wenn diese nicht gerechtfertigt sind.die Schlussabnahme gemeinsam durchzuführen ist.die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Außenputz- und WDVS-Arbeiten mit einem Arbeitskräfteeinsatz von ..... Vorarbeitern, ....... Facharbeitern, ....... Helfern und ....... Lehrlingen ausgeführt werden, für die Ausführung nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Vorbereitungszeit im Betrieb (einschließlich Anfertigung aller eventuell erforderlichen Werkzeichnungen) sowie nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Ausführung auf der Baustelle benötigt werden.bei Auftragserteilung die Arbeiten unter Vertrag, dreifach vom Architekten ausgestellt, ausgeführt werden.Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer: ................................................................... Ort/Datum: .................................................................. Anschrift: .................................................................. Stempel und Unterschrift: ..................................................................
Bietererklärung
Weitere besondere Vertragsbedingungen Weitere besondere Vertragsbedingungen 10.1 siehe EVM 214.H – Besondere Vertragsbedingungen – 10.2 Besichtigung von Baustellen Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B 10.3.1 Anschlussmöglichkeiten werden von der Baumeisterfirma erstellt. Der Verbrauch wird entsprechend bei allen Firmen zum Abzug gebracht. Siehe dazu Aufstellung unter „AHZL“. 10.3.3 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück vorhanden und werden von der Bauleitung angewiesen. 10.4 Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. 10.5 Anordnung von Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind entgegen ZVB/E Nr. 18 wöchentlich einzureichen. 10.6 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils nach Abstimmung statt. 10.7 Nachabnahmen Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet. 10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Falls der AN fremdsprachige Mitarbeiter einsetzt, hat er für die Übersetzung der nach UVV geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen. 10.9 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. 10.10 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen – Vorgaben des Auftraggebers – Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen Grundriss- und Schnittpläne in digitaler Form als PDF-Datei zur Verfügung. Bei Bedarf können die Planunterlagen gegen eine entsprechende Gebühr in Papierform nachgereicht werden. Bautagebuch: Es ist ein Bautagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert wöchentlich zu übergeben. Details siehe unter „Technische Angaben“. – Baudokumentation – Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Dokumentation abzugeben. Die Unterlagen sind in dreifacher Ausführung in deutscher Sprache in Papierform einzureichen. Folgende Einzelunterlagen müssen Bestandteil sein: Standsicherheitsnachweis, sofern erstelltDetail- und Anschlusszeichnungenbauaufsichtliche ZulassungenProduktdatenblätter der eingesetzten Baustoffe (Putzsysteme, Armierungen, Profile)Reinigungs- und Pflegeanleitungen der HerstellerFachunternehmererklärungÜbergabeunterlagen, Betriebsunterlagen technische Anlagen: Der AN hat bis spätestens 30 Kalendertage vor der Abnahme je ein Entwurfsexemplar und nach Abschluss der Abnahme die Bedienungs- und Wartungsanweisungen in deutscher Sprache in schriftlicher Form dem AG dreifach zu übergeben. Der Inhalt der Unterlagen ist den entsprechenden gewerkespezifischen DIN-Normen gemäß VOB/C zu entnehmen. Soweit für die ausgeschriebenen Außenputz- und WDVS-Arbeiten zutreffend, wird insbesondere auf folgende Unterlagen hingewiesen: Anlagen- und Funktionsbeschreibungen, PrüfprotokollePrüfbücher mit dem Ergebnis der vor der Abnahme durchgeführten PrüfungenBetriebsanweisungen, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen der Hersteller der eingesetzten PutzsystemeListe der Bauteile, die einer Überwachungspflicht auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften unterliegen, einschließlich der vorgesehenen PrüftermineAuflistung der ausgeführten Putzsysteme und BauteileFristenpläne für etwaige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten10.13 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich, jeweils in dreifacher Ausfertigung zu übergeben. 10.14 Unterkünfte Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 10.15 Subunternehmer Sub- bzw. Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen und nur nach vorheriger Abstimmung und Genehmigung mit dem AG zulässig. 10.16 Gewährleistung Über die Dauer der Gewährleistungszeit hat der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft einer in Deutschland ansässigen Bank mit unbegrenzter Laufzeit über 5 % der Auftragssumme zu erbringen. Sparbuchvarianten, Versicherungsbürgschaften etc. sind vor Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Ansonsten kann der Einbehalt nicht ausbezahlt werden. Einbehalte bei geringen Auftragssummen sind gesondert vereinbar. 10.17 Baustellenreinigung Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial etc. sind umgehend zu beräumen. Der Bauherr behält sich vor, die Räumung von nicht beräumtem Material der jeweils zuständigen Firma in Abzug zu bringen. 10.18 Einweisung Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter auf der Baustelle in alle Arbeiten eingewiesen sind und alle notwendigen Unterlagen, auch ein Leer-Leistungsverzeichnis, vor Ort verfügbar sind. Der Auftragnehmer bzw. Fachbauleiter hat die fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren und die Abnahmefähigkeit der Gesamtleistung vor der gemeinsamen Abnahme zu prüfen. 10.19 Vertragsstrafen § 11 VOB/B Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen: bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,2 % des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5 % der Schlussrechnungssumme.bei Überschreitung von Einzelfristen 0,2 % des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5 % der Schlussrechnungssumme.
Weitere besondere Vertragsbedingungen
Technische Angaben Technische Angaben Technische Spezifikationen Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen oder internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen mit einbezogen. Abfallmaterial Aus dem Bereich des AN anfallende Baustellenabfälle (z. B. Verpackungsmaterial, Putz- und Mörtelreste, sonstige Reststoffe) sind entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z. B. örtliche Abfallsatzung) zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 DIN 18299). Ausführungsbedingungen Die zur Übersicht beiliegenden Pläne dienen dem Verständnis der konstruktiven Zusammenhänge und zeigen die besonderen erschwerenden Randbedingungen (Gebäudehöhe, Transportweglängen, beengte Verhältnisse) für die Durchführung der Außenputz- und WDVS-Arbeiten. Ein genaues Studium ist für die Kalkulation der Einheitspreise unabdingbar. Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot. Auf die Vermeidung von Lärmbelästigungen ist zu achten. Musikgeräte (Radio, CD-Spieler usw.) sind auf der Baustelle untersagt. Es dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt werden. Das Aufhängen von Werbetafeln und Bannern im Baustellenbereich, z. B. an Gerüsten und Bauzäunen, ist untersagt. Der AN kann gegen eine Gebühr von 150,00 € auf der Bautafel genannt werden. Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege Der AN darf für den Transport und die Lagerung von Materialien (z. B. Putzmörtel, Putzsäcken, Werkzeug) und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung zu säubern. Die Baustelle sowie die Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat unaufgefordert Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrags von Bedeutung sein können. Das Bautagebuch ist für jeden Tag als einzelnes Blatt zu führen und muss mindestens folgende Angaben enthalten: ausführendes Personal, eingesetzte Maschinen, Witterung, Tätigkeiten, Fortschritt/Ergebnisse, Besonderheiten etc. Lage von Leitungen, Kabeln und dgl. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten, insbesondere vor dem Herstellen von Schlitzen, Durchbrüchen oder dem Entfernen von Altputz, über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen u. dgl. beim Anlagenbetreiber bzw. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten. Trennschleif- und Schweißarbeiten Trennschleifarbeiten (z. B. beim Ausbau von Profilen oder Altputzresten), Schweißarbeiten und sonstige funkenerzeugende Arbeiten sind im/am gesamten Gebäude grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Sollten derartige Arbeiten unumgänglich sein, sind die Schutzmaßnahmen vor Ausführung mit der Bauleitung abzuklären und anzumelden. Die Arbeiten sind zwingend im Freien durchzuführen. Eventuell entstandene Beschädigungen an Fenstern o. Ä. werden dem Auftragnehmer sofort in Rechnung gestellt. Die erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung (z. B. Bereitstellung Feuerlöscher etc.) ist vom AN mit zu erbringen. Bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten ist ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten vorzulegen.
Technische Angaben
Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL) Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL) Technische Bedingungen Für die Arbeiten sind folgende Normen und Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung bindend: VOB/BVOB/C, ATV DIN 18299 bis 18459, insbesondere ATV DIN 18350 – Putz- und StuckarbeitenDIN V 18550 – Putz und PutzsystemeDIN 4102 – Brandverhalten von Baustoffensämtliche weiteren erforderlichen DIN-Vorschriften, welche für die jeweilige Baudurchführung, die verwendeten Baustoffe oder die Ausführungsart bindend sinddie geltenden Arbeitsschutzvorschriftendie geltenden UmweltschutzvorschriftenSchallschutz- und WärmeschutzverordnungSämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck entsprechende Leistung, einschließlich Lieferung aller Materialien, Geräte und aller erforderlichen Nebenleistungen für die fachgerechte Ausführung der Außenputz- und WDVS-Arbeiten. Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein. Der Auftragnehmer hat auf Anfrage die Unbedenklichkeitsnachweise für alle Werkstoffe (Putzmörtel, Grundierungen, Armierungen etc.) vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis haben oder gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut werden. Allgemeine Hinweise zur Baustellensauberkeit und Reinigung im Rahmen der Außenputz- und WDVS-Arbeiten Es wird ausdrücklich auf die enge bauliche Situation des Gebäudes sowie die angrenzenden Grundstücke und Bebauungen hingewiesen. Sämtliche Maßnahmen zur Durchführung einer staubarmen bzw. staubfreien Bauausführung sowie zur laufenden Reinigung der Arbeitsbereiche während und nach Abschluss der jeweiligen Außenputz- und WDVS-Arbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sollten aus Sicht des Bieters über die ausgeschriebenen Leistungen hinaus zusätzliche Reinigungsmaßnahmen erforderlich sein, sind diese bei Angebotsabgabe gesondert mit Mengen- und Preisangaben als Nachtrag zu benennen. Nach Abschluss der jeweiligen Außenputz- und WDVS-Arbeiten hat der Auftragnehmer die von ihm genutzten Arbeitsbereiche besenrein sowie frei von Mörtel-, Putz- und sonstigen Baustellenrückständen zu übergeben. Die im Rahmen der Putzarbeiten beanspruchten Flächen und angrenzenden Bauteile sind in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen und ohne Beschädigungen zu übergeben. Transport- und Zugangsbedingungen Die Außenputz- und WDVS-Arbeiten erstrecken sich auf alle Geschosse des Gebäudes, einschließlich Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss sowie ggf. weitere Nebenbereiche. Für den Material- und Geräteeinsatz steht im Erdgeschoss eine großzügige Eingangstür mit lichten Maßen von ca. 2,885 m Breite und ca. 2,51 m Höhe zur Verfügung. Im Gebäude ist ein Aufzug vorhanden. Die Kabinenmaße betragen ca. 1,25 m x 1,40 m. Darüber hinaus steht ein offenes Treppenhaus für den Transport von Putzmaterial und Geräten in die oberen Geschosse zur Verfügung. Die Planung der Logistik, des Materialtransports sowie der Einsatz geeigneter Hilfsmittel obliegt dem Auftragnehmer. Erforderliche Schutzmaßnahmen für Böden, Wände, Türen, Einbauten und sonstige Bauteile sind in die Kalkulation einzubeziehen und fachgerecht umzusetzen.
Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL)
01 Untergrundvorbereitung
01
Untergrundvorbereitung
01.01 Massivbau EG und 1. OG – Ziegelmauerwerk
01.01
Massivbau EG und 1. OG – Ziegelmauerwerk
01.02 Holzbau 2. OG – Untergrundvorbereitung
01.02
Holzbau 2. OG – Untergrundvorbereitung
02 Außenputzsystem Erdgeschoss – Armierung und Edelputz
02
Außenputzsystem Erdgeschoss – Armierung und Edelputz
02.__.0010 Armierungsschicht mit Glasfasergewebe, vollflächig, Erdgeschoss Auftragen einer vollflächigen Armierungsschicht auf den instand gesetzten Grundputz der Massivbauwände im Erdgeschoss, einschließlich: Armierungsmörtel nach Systemzulassung bzw. Herstellervorgabe, mind. 3 mm dickEinbetten von alkalibeständigem Glasfasergewebe (mind. 145 g/m²) vollflächigÜberlappung der Gewebebahnen mind. 10 cmDiagonal-Armierungsstreifen an allen Ecken, Öffnungen und Anschlusspunkten (45°, Größe mind. 20 x 30 cm)Anschluss an die bereits ausgeführte Armierung im Anschlussbereich (Pos. 01.01.0090)Ebenheitsanforderung der Armierungsschicht: max. 3 mm unter 2-m-LatteEinheitspreis je m² fertig eingebetteter Armierungsfläche inkl. Gewebe, Mörtel und Eckarmaturen. Mengenansatz rechnerisch abgeleitet aus der Gesamtwandfläche Massivbau EG/1. OG (225 m²) abzüglich der Wandfläche 1. OG (115 m²); vor Ausführung durch Aufmaß zu verifizieren.
02.__.0010
Armierungsschicht mit Glasfasergewebe, vollflächig, Erdgeschoss
110,00
02.__.0020 Edelputz (Oberputz) mit vorgegebener Körnung, Erdgeschoss Auftragen eines Edelputzes als abschließende Oberflächenbeschichtung auf die Armierungsschicht der Massivbauwände im Erdgeschoss, einschließlich: Mineralischer oder kunststoffvergüteter Edelputz, Scheiben- oder Rillenstruktur, Körnung nach Planvorgabe (Referenz: K 2 mm)Werksgemischter Trockenmörtel bzw. pastöser Edelputz nach DIN EN 998-1 bzw. SystemzulassungAuftrag in gleichmäßiger Schichtdicke, gerieben oder gezogen gemäß PlanerfreigabeFarbton und Struktur in Anlehnung an RAL 7022 TSR (Farbmuster Maxit oder gleichwertig), abgestimmt auf die Fassadenflächen der ObergeschosseSystemkonformität mit der Armierungsschicht sicherstellenSaubere Anschlüsse und Ränder an Fenster, Türen, Sockel und GebäudeeckenEinheitspreis je m² fertig aufgetragener Putzfläche inkl. Grundierung. Mengenansatz rechnerisch abgeleitet aus der Gesamtwandfläche Massivbau EG/1. OG (225 m²) abzüglich der Wandfläche 1. OG (115 m²); vor Ausführung durch Aufmaß zu verifizieren.
02.__.0020
Edelputz (Oberputz) mit vorgegebener Körnung, Erdgeschoss
110,00
03 WDVS – Massivbau 1. OG
03
WDVS – Massivbau 1. OG
03.01 Systemaufbau WDVS Massivbau
03.01
Systemaufbau WDVS Massivbau
03.02 Details und Anschlüsse WDVS Massivbau
03.02
Details und Anschlüsse WDVS Massivbau
04 Übergangsbereich Massivbau / Holzbau
04
Übergangsbereich Massivbau / Holzbau
04.__.0010 Fugenprofil / Anschlussprofil Massivbau–Holzbau Einbauen eines Anschlussprofils im Übergangsbereich zwischen dem WDVS-System des Massivbaus (EG/1. OG) und dem Putzaufbau des Holzbaus (2. OG), einschließlich: Systemkonformes Trennprofil / Bewegungsfugenprofil aus Aluminium mit beidseitigen Gewebe-EinbettschenkelnFugenbreite mind. 10 mm, Lage gemäß PlanerangabeAusreichende Hinterfüllung der Fuge mit Hinterfüllband vor dem Einbau des ProfilsEinbetten beider Gewebeflügel in die jeweiligen Armierungsschichten der angrenzenden SystemeProfil muss Differenzverformungen zwischen Massivbau und Holzbau dauerhaft aufnehmen könnenEinheitspreis je Laufmeter eingebautes Profil inkl. Befestigung, Hinterfüllband und Einbettung.
04.__.0010
Fugenprofil / Anschlussprofil Massivbau–Holzbau
E
20,00
lfm
04.__.0020 Kompriband / Fugendichtband im Übergangsbereich Einbauen von Kompriband (vorkomprimiertes Fugendichtband) im Übergangsbereich Massivbau–Holzbau als zusätzliche Abdichtungsmaßnahme gegen Wasser- und Windeintritt, einschließlich: Kompriband aus imprgnäriertem Polyurethan-Weichschaum, selbstklebendBreite und Druckbereich passend zur Fugenbreite (DIN 18542-konform)Einbau in saubere, trockene und staub- und fettfreie FugeLückenlose Verfüllung der Fuge, Stöße stoßend und überlappend (mind. 5 cm)Kompression im eingebauten Zustand 25–50 % der BandbreiteEinheitspreis je Laufmeter eingebautes Kompriband inkl. Zubehör.
04.__.0020
Kompriband / Fugendichtband im Übergangsbereich
44,00
lfm
05 Außenputz – Holzbau 2. OG
05
Außenputz – Holzbau 2. OG
05.01 Systemaufbau Außenputz Holzbau
05.01
Systemaufbau Außenputz Holzbau
05.02 Details und Anschlüsse Außenputz Holzbau
05.02
Details und Anschlüsse Außenputz Holzbau
06 Sockelbereich
06
Sockelbereich
06.__.0010 Anstrich Betonsockel, farblich an Fassade angepasst Streichen des vorhandenen Betonsockels im Sockelbereich des Gebäudes (oberhalb Geländeoberkante), einschließlich: Reinigung und Untergrundvorbereitung der Betonoberfläche (Entfernen von Schmutz, losen Bestandteilen, ggf. Algen und Moos)Grundierung, geeignet für mineralische Betonuntergründe im AußenbereichZweifacher Anstrich mit witterungsbeständiger, diffusionsoffener Fassadenfarbe für den SockelbereichFarbton farblich an die Fassade angepasst gemäß Farbkonzept: Putzfassade in Anlehnung an RAL 7022 TSR (Farbmuster Maxit oder gleichwertig; genaue Rezeptur ist vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen)Sauberer Anschluss an angrenzende Putz-/WDVS-Flächen und an das GeländeEinheitspreis je m² gestrichener Sockelfläche.
06.__.0010
Anstrich Betonsockel, farblich an Fassade angepasst
26,00
07 Nebenleistungen und Abschlussarbeiten
07
Nebenleistungen und Abschlussarbeiten
07.__.0010 Schutzabdeckung Fenster, Türen und Gesimse Abdecken und Schützen aller Fenster, Türen, Gesimse, Fensterbänke, Fallrohre, Leuchten und sonstiger Anbauteile vor Beginn der Putz- und WDVS-Arbeiten, einschließlich: Abkleben mit geeignetem Abdeckband und Schutzfolie (PE)Anbringen von Abdeckvliesen an empfindlichen OberflächenSchutz der Erschließungsbereiche (Gehwege, Zuwegung) vor PutzspritzernEntfernen aller Abdeckungen und Reinigung nach Abschluss der PutzarbeitenSchäden durch unzureichende Abdeckung gehen zu Lasten des AuftragnehmersAbrechnung pauschal für das gesamte Objekt inkl. Auf- und Abbau.
07.__.0010
Schutzabdeckung Fenster, Türen und Gesimse
1,00
psch
07.__.0020 Reinigung der Fassade nach Fertigstellung Reinigung der fertiggestellten Fassadenflächen sowie aller angrenzenden Bauteile nach Abschluss aller Putz- und WDVS-Arbeiten, einschließlich: Entfernen von Putzspritzern, Verunreinigungen und Verschmutzungen an Fenstern, Türen, Gesimsen und SockelSorgfältige Reinigung der Putzflächen von Werkzeugspuren, Flecken und VerfärbungsmängelnReinigung der Erschließungsbereiche und Gehwegflächen von PutzmaterialGesamtzustand der Fassade muss bei Übergabe frei von sichtbaren Mängeln seinAbrechnung pauschal für das gesamte Objekt.
07.__.0020
Reinigung der Fassade nach Fertigstellung
1,00
psch
07.__.0040 Gerüstverankerungen schließen Fachgerechtes Schließen der Löcher bei den Gerüstverankerungen nach Abbau des Fassadengerüsts, einschließlich aller hierfür erforderlichen Materialien, einschließlich: Reinigen der Ankerlöcher von losem Material, Staub und FeuchtigkeitVerfüllen mit geeignetem Mörtel (Kalk-Zement-Mörtel oder systemkonformem Reparaturmörtel)Glätten und Anpassen an die umgebende PutzoberflächeAnpassen von Farbe und Struktur an den umgebenden OberputzAusführung nach vollständigem Gerüstabbau; alle Ankerlöcher sind lückenlos zu schließenEinheitspreis je Stück geschlossenes Ankerloch inkl. Material.
07.__.0040
Gerüstverankerungen schließen
10,00
Stk
07.__.0050 Fahrbares Arbeitsgerüst stellen und vorhalten Stellen, Vorhalten und Umsetzen eines fahrbaren Arbeitsgerüsts für die Ausführung der Außenputz- und WDVS-Arbeiten, einschließlich: Bereitstellung eines geprüften, normgerechten fahrbaren Gerüsts (Fahrgerüst) entsprechend den Anforderungen der jeweiligen ArbeitsbereicheAuf- und Abbau sowie Umsetzen innerhalb der Arbeitsbereiche entsprechend dem BaufortschrittTägliche Standsicherheitskontrolle während der NutzungVorhaltung für die gesamte Dauer der hierfür erforderlichen ArbeitenDie übrigen Arbeits- und Standgerüste werden bauseits gestellt; sie sind nicht Bestandteil dieser Position. Abrechnung pauschal für das gesamte Objekt.
07.__.0050
Fahrbares Arbeitsgerüst stellen und vorhalten
E
1,00
psch
08 Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten)
08
Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten)
08.__.0010 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Ausführung von Stundenlohnarbeiten durch einen Facharbeiter nach ausdrücklicher schriftlicher Anordnung des Auftraggebers, sofern die Leistung nicht durch die übrigen Positionen dieses Leistungsverzeichnisses abgedeckt ist, einschließlich: Fachgerechte Ausführung der angeordneten ZusatzleistungenBeistellung von Kleinwerkzeug und persönlicher SchutzausrüstungFühren und Vorlage eines Stundenlohnzettels zur Prüfung und Gegenzeichnung durch die Bauleitung gemäß § 15 VOB/BAbrechnung ausschließlich nach tatsächlich angefallenen und bestätigten StundenDiese Position ist eine Bedarfsposition und wird nur bei tatsächlichem Abruf durch den Auftraggeber vergütet. Der angegebene Mengenansatz ist ein unverbindlicher Schätzwert für die Angebotskalkulation.
08.__.0010
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
E
20,00
h
08.__.0020 Stundenlohnarbeiten Werker / Hilfskraft Ausführung von Stundenlohnarbeiten durch einen Werker bzw. eine Hilfskraft nach ausdrücklicher schriftlicher Anordnung des Auftraggebers, sofern die Leistung nicht durch die übrigen Positionen dieses Leistungsverzeichnisses abgedeckt ist, einschließlich: Ausführung einfacher, angeordneter Hilfs- und Zusatzarbeiten (z. B. Zureichen, Reinigen, Transportieren)Beistellung von Kleinwerkzeug und persönlicher SchutzausrüstungFühren und Vorlage eines Stundenlohnzettels zur Prüfung und Gegenzeichnung durch die Bauleitung gemäß § 15 VOB/BAbrechnung ausschließlich nach tatsächlich angefallenen und bestätigten StundenDiese Position ist eine Bedarfsposition und wird nur bei tatsächlichem Abruf durch den Auftraggeber vergütet. Der angegebene Mengenansatz ist ein unverbindlicher Schätzwert für die Angebotskalkulation.
08.__.0020
Stundenlohnarbeiten Werker / Hilfskraft
E
20,00
h
08.__.0030 Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter / Polier Ausführung von Stundenlohnarbeiten durch einen Vorarbeiter bzw. Polier nach ausdrücklicher schriftlicher Anordnung des Auftraggebers, sofern die Leistung nicht durch die übrigen Positionen dieses Leistungsverzeichnisses abgedeckt ist, einschließlich: Fachliche Anleitung und Koordination angeordneter Zusatzleistungen vor OrtBeistellung von Kleinwerkzeug und persönlicher SchutzausrüstungFühren und Vorlage eines Stundenlohnzettels zur Prüfung und Gegenzeichnung durch die Bauleitung gemäß § 15 VOB/BAbrechnung ausschließlich nach tatsächlich angefallenen und bestätigten StundenDiese Position ist eine Bedarfsposition und wird nur bei tatsächlichem Abruf durch den Auftraggeber vergütet. Der angegebene Mengenansatz ist ein unverbindlicher Schätzwert für die Angebotskalkulation.
08.__.0030
Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter / Polier
E
10,00
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