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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen
DEUTSCHE PROJEKTBAU GmbH & Co. KG
Stand: 07/2019
1.0 Was sind die Grundlagen Ihres Angebotes?
1.1 Die Ausschreibungsunterlagen in allen ihren Teilen, mit den Einheits- und/oder Pauschalpreisen des Bieterangebotes.
1.2 Es handelt sich um eine beschränkte Ausschreibung ohne offiziellen Eröffnungstermin.
1.3 Der Bieter hält sich 30 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist an sein Angebot gebunden.
1.4 Mit Auftragserteilung werden verbindliche Vertragsfristen für die Ausführung der Arbeiten festgelegt.
2.0 Was sind die Grundlagen für die Ausführung?
2.1 Grundlagen der Ausführung und der Abrechnung für die auszuführende Leistung sind in nachfolgend aufgeführter Rang- und Reihenfolge:
" das Auftragsschreiben der DEUTSCHE PROJEKTBAU
" die Bauzeichnungen
" der Bauzeitenplan
" Allgemeine Vertragsbedingungen DEUTSCHE PROJEKTBAU
" Ergänzende Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis (soweit zu den einzelnen Gewerken vorhanden)
" VOB, Teil B und C in der jeweils gültigen Fassung
" die Ausschreibungsunterlagen in all ihren Teilen mit den Einheits- und/oder
Pauschalpreisen des Bieterangebotes
2.2 Unabhängig davon, ob DEUTSCHE PROJEKTBAU im Rahmen der Vertragserfüllung durch den AN Ausführungswerkpläne zur Prüfung und Freigabe vorgelegt wurden, bleibt es bei der alleinigen Verantwortung des AN für den Planungsinhalt, insbesondere die inhaltliche Richtigkeit gemäß der anerkannten Regeln der Technik.
2.3 Gerät der Auftragnehmer mit der Fertigstellung in Verzug, ist eine Vertragsstrafe von 0,2 % pro Werktag zu zahlen, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden.
2.4 Die angebotenen Einheits- und Pauschalpreise sind Festpreise auf die Dauer der Bauzeit.
2.5 Sollten ggf. Arbeiten erforderlich werden, die im vertraglichen Leistungsumfang nicht enthalten sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ein entsprechendes Nachtragsangebot rechtzeitig zu unterbreiten. Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen müssen aus Beweisgründung schriftlich getroffen werden. Ein Vergütungsanspruch besteht nur bei schriftlicher Beauftragung unter Berücksichtigung der Zeichnungsberechtigung eines Beauftragten der DEUTSCHE PROJEKTBAU in Verbindung mit einem Prokuristen oder
dem Leiter des Einkaufs.
2.6 Durch die DEUTSCHE PROJEKTBAU wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die erforderlichen Prämien werden anteilig umgelegt und mit 0,5 % der Auftragssumme von der Schlussrechnung des Auftragnehmers einbehalten. Die Selbstbeteiligung des Subunternehmers beträgt 1.000,00 € pro Schadensfall.
2.7 Bei bauseitiger Zurverfügungstellung eines Gerüstes hat sich der Auftragnehmer davon zu überzeugen, dass sich das Gerüst in einem gebrauchsfähigen und sauberen Zustand befindet. Kosten für eine evtl. erforderliche Reinigung werden nach dem Gerüstabbau auf die beteiligten Gewerke anteilig umgelegt.
3.0 Was müssen Sie alles in Ihre Einheitspreise mit einkalkulieren?
Nachstehend aufgeführte Leistungen sind Nebenleistungen und mit den vereinbarten Preisen abgegolten.
Dabei sind zu berücksichtigen:
3.1 Aufbau, Vorhaltung und Räumen der erforderlichen Baustelleneinrichtung mit Hub- und Transportgeräten sowie Lager und Aufenthaltsräume außerhalb des Gebäudes in Abstimmung mit der Bauleitung. Die DEUTSCHE PROJEKTBAU wird Toiletten zur Verfügung stellen.
3.2 Für ein täglich zu erfolgendes ordnungsgemäßes Beseitigen von Schutt und Verpackungsmaterial hat der Auftragnehmer Sorge zu tragen. Es werden keine Container durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, überflüssige Teile (Geräte, Material usw.) sofort nach Gebrauch von der Baustelle zu entfernen und die Baustelle täglich von Verschmutzungen und Verunreinigungen restlos zu befreien. Beschmutzte Wege und Plätze müssen ordnungsgemäß wiederhergestellt und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
3.4 Sofern gegen die v. g. Punkte 3.2 und 3.3 verstoßen wird, d. h. Verschmutzungen und/oder Restmaterialien vorliegen, deren Verursachung oder auch teilweise Mitschuld beim Auftragnehmer festgestellt werden, trägt dieser die kompletten erforderlichen Reinigungs- und Entsorgungskosten eines vom Auftraggeber beauftragten Drittunternehmens.
3.5 Die Teilnahme des Fachbauleiters an den nach Erfordernis ausdrücklich angesetzten und bekanntgegebenen Bausitzungen ist verpflichtend. Ohne besondere Aufforderung hat der Fachbauleiter an den vorgegebenen Bauleiter-Turnusterminen (i. d. R. wöchentlich) zwingend teilzunehmen.
3.6 Über alle Arbeiten ist an der Baustelle ein Bautagebuch zu führen und wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
3.7 Die Kosten für Schäden an Glas und Einrichtungsgegenständen werden anteilig auf die Ausbaugewerke umgelegt auf Grundlage der einzelnen Gewerkekosten bzw. Auftragshöhen (Ausnahmen: Rohbaugewerke, Estricharbeiten, Aufzugsanlage, Außenanlage).
3.8 Dem Nachunternehmer werden Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt. Für die Kosten hat der Nachunternehmer 0,8 % der Abrechnungssumme zu bezahlen. Verlangt der Nachunternehmer eine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch, hat dieser auf eigene Kosten Verbrauchsmengenzähler anzubringen. Alle Anschlussleitungen an und zur Hauptentnahmestelle hat der Auftragnehmer entsprechend den einschlägigen Vorschriften in Abstimmung mit der Bauleitung selbst zu verlegen, ebenso ist er für die Beleuchtung des jeweiligen Arbeitsbereiches selbst verantwortlich.
Ist die Bereitstellung von Strom und Wasser aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so hat sich der Auftragnehmer mittels Stromaggregaten und Wassertonnen selbst zu versorgen.
4.0 Was müssen Sie bei einer Pauschalpreisvereinbarung beachten?
Bei Vereinbarungen eines Pauschalpreises beinhaltet dieser den Umfang des angebotenen Leistungsumfanges einschließlich aller Nebenleistungen sowie auch, falls dies im Leistungsverzeichnis nicht besonders erwähnt wird, den kompletten Leistungsumfang des benannten Gewerkes auf Grundlage der Planungsunterlagen und Beschreibungen sowie der hieraus resultierenden Massen und Leistungen, welche selbstverantwortlich vor Vertragsabschluss vom Auftragnehmer zu überprüfen sind.
5.0 Wie und wann erfolgt die Vergütung Ihrer Leistungen
5.1 Abschlagszahlungen für ausgeführte Leistungen erfolgen in Höhe von 90 % des vom Auftragnehmer zu erstellenden Nachweises des Leistungsstandes sowie anschließend gemeinsamer Massenklärung mit dem Auftraggeber bzw. gemäß dem im Vertrag festgelegten Zahlungsplan.
5.2 Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 5 % der geprüften Schlussrechnungssumme einbehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Einbehalt zu hinterlegen oder kann stattdessen eine Gewährleistungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts (Bank oder Sparkasse) stellen.
Die Sicherheit für Gewährleistung erstreckt sich auf die Erfüllung der Ansprüche auf Gewährleistung einschließlich Schadenersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungszeit.
5.3 Der Auftragnehmer verzichtet auf die Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber, sofern dieser der Abtretung nicht ausdrücklich zustimmt.
6.0 Welche Verantwortung haben Sie vor/nach der Abnahme für Ihr Gewerk?
6.1 Der Auftragnehmer trägt allein im Rahmen seiner Leistung die volle Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Personen im und am Bau, ferner für die Sicherheit und Betriebssicherheit seiner Geräte, Hilfsmittel und seiner, bzw. bauseitig zur Verfügung gestellten Gerüste, die er einer ständigen Kontrolle unterziehen muss.
Er haftet für alle Unfälle, die durch Nichtbeachtung der bestehenden Vorschriften und Fahrlässigkeit entstehen. Er übernimmt die Verkehrssicherungspflicht. Des Weiteren haftet er über die Gewerkeabnahme hinaus bis zur Gesamtabnahme durch den Bauherrn für Schäden an seinen Bauteilen und Baustoffen
Vor der Abnahme darf der Auftraggeber auch ohne vorherige Teilkündigung eine Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers veranlassen, wenn der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat. Das Kündigungserfordernis des Bauherrn § 4, Nr. 7, Absatz 3 in Verbindung mit § 8, Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich aufgehoben.
6.2 Vor der Gesamtabnahme durch den Bauherrn, die zeitlich i. d. R. nach der Gewerkeabnahme erfolgt, hat der Auftragnehmer alle von ihm errichteten Anlagen auf Betriebssicherheit und Funktionsmäßigkeit zu prüfen.
6.3 Für die Gewährleistung des AN gilt VOB/B § 13, jedoch beträgt die Verjährungsfrist in Abänderung von § 13 Nr. 4 generell 5 Jahre und 7 Monate, da in der Regel die Gesamtabnahme des Bauwerkes mit dem Bauherrn später als die Gewerkeabnahme stattfindet.
7.0 Sonstiges
Mit Auftragserteilung ist der AN berechtigt, das Bauvorhaben in seinen Referenznachweisen unter Nennung des AG zu veröffentlichen. Der AN verpflichtet sich, auf seiner Homepage einen Link einzurichten (z.B. unter Referenzen, Referenzfotos etc.) auf www.deutscheprojektbau.de (www.deutscheprojektbau.de).
8.0 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der hierin enthaltenen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
____________________________________________, den _________________________
(Ort)(Datum)
________________________________________________
(Unterschrift des Bieters)
Allgemeine Vertrags- und Angebotsbedingungen
Angaben zur Baustelle (als Checkliste) 1. Lage der Baustelle:
63759 Freigericht
Gewerbepark Birkenhain 12
2. Größe des Objekt
Anzahl der Geschosse:
Rohbauhöhen:
Erdgeschoss: 4,92 bis 5,13 m
1. Obergeschoss: 3,30 m
3. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Energie auf dem Baugrundstück sind vorhanden bzw. werden vom Rohbauunternehmer bereitgestellt.
Angaben zur Baustelle (als Checkliste)
Ausführungs- und Angebotsunterlagen Bei computerunterstützter Angebotsausarbeitung sind Text und Massen des vorliegenden Leistungsverzeichnisses in jedem Fall verbindlich.
Im Angebot des Unternehmers erfolgt nur eine Überprüfung der Preise.
Der Computerauszug muss aufgetrennt in einzelne Blätter und zusammengeheftet eingereicht werden.
Im Auftragsfall müssen die Preise in das Originalangebot übernommen (übertragen) werden. Die beiliegenden Zeichnungen bilden die Angebotsgrundlage.
Dem AN für die Ausschreibung zur Verfügung gestellte Planunterlagen:
Plan LIP_A04_D PROD 1+2 Grundriss 1_100Plan LIP_A06_F Schnitte 1_100Plan LIP_A16_E Büro EG + OG Ausbau 1_50Plan LIP_A17_A Technikraum Ausbau 1_50
Ausführungs- und Angebotsunterlagen
Abrechnung und Ausführung Bei Ausschreibungen in verschiedenen Losen behält sich der Auftraggeber vor den Auftrag in einzelne Losen zu vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach den Losen mit getrenntem Aufmaß.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch die Ausführungsmethode sowie der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, als beschrieben.
"Bauart" bedeutet das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur vollständigen Ausführung der jeweiligen Leistung.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Abkürzungen der Abrechnungseinheiten bedeuten: psch = pauschal, St = Stück, m = Meter, m² = Quadratmeter, m³ = Kubikmeter, kg=Kilogramm, t=Tonne, h = Stunde, d = Tag, wo = Woche, mt = Monat, Jr = Jahr. Bei Vorhaltung und Betrieb usw. ist die Abrechnungseinheit das Produkt aus Mengen- und Zeiteinheit.
Die Ausführung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nach § 15 VOB/B. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Stundenlohnarbeiten gelten ausschließlich für unvorhergesehene Leistungen, deren Abrechnung nach Einheitspreisen nicht zweckmäßig ist und zur Gestellung von Hilfskräften für dritte Firmen. Das Material für Stundenlohnarbeiten ist getrennt zu lagern.
Material-, Maschinen- und Gerätepreise gelten für die Abrechnung einschl. aller Zuschläge, Betriebsstoffe, Handwerkszeuge usw. sowie An- und Abfahrt frei Baustelle. Sie müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert sein.
Der AN hat über die gesamte Bauzeit ein Bautagebuch zu führen. Diese sind arbeitstäglich vorzulegen. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung. Behinderungsanzeigen bedürfen in jedem Fall der Schriftform, auch dann wenn die Behinderung offenkundig ist. Sie sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der AN schuldhaft diese Mitteilung, hat er daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen.
Hinweis: Bei den gesamten Bauleistungen ist das Arbeitnehmer - Entsendegesetz zu beachten.
Die Rechnungsadresse für o.g. Bauleistungen lautet:
DEUTSCHE PROJEKTBAU GmbH & Co. KG
Brentanostraße 1
63755 Alzenau
Abrechnung und Ausführung
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Arbeitsausführung über die Lage und die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dazu zählt insbesondere die Prüfung der baulichen Voraussetzungen und der zu bearbeitenden Untergründe.
Schönere Formulierung klar nach Pflichten, techn. Maßnahmen und Verantwortlichkeiten getrennt:
" Untergrundprüfung:
Der AN hat die Untergründe auf Tragfähigkeit, Festigkeit, Feuchtigkeit, Ebenheit und eventuelle Trennschichten (z./B. Schalöl, Staub, glatte Oberflächen) zu prüfen.
Falls erforderlich, sind geeignete Vorbehandlungen durchzuführen oder Zusatzmittel für Putz- und Spachtelmörtel einzusetzen.
Bei absandenden oder schalölbehafteten Flächen sind Maßnahmen zur Haftvermittlung (z./B. Haftbrücke) fachgerecht auszuführen.
" Dehnfugen und Rissgefährdung:
Bestehende Dehnfugen sind vollständig zu übernehmen und dauerhaft funktionsfähig auszubilden.
In rissgefährdeten Bereichen, insbesondere an Ecken, Kanten sowie an Bauteilübergängen, ist zwingend eine Rissüberbrückung oder eine vollflächige, überlappende Armierung auszuführen.
" Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS):
Bei der Verarbeitung eines WDVS ist im Bereich von Gebäudeöffnungen (z./B. Fenster- und Türlaibungen) auf eine fachgerechte Diagonalarmeirung (Querarmierung) in der Armierungsschicht zu achten. Die Ausbildung hat gemäß den Herstellervorgaben und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
" Muster- und Probeflächen:
Auf Anforderung der Bauleitung sind unter den konkreten örtlichen Bedingungen kostenfrei Muster- oder Probeflächen herzustellen. Diese dienen der Abstimmung von Struktur, Farbton und Ausführungsqualität und gelten als verbindlicher Maßstab für die weitere Ausführung nach Freigabe.
" Schutzmaßnahmen für empfindliche Bauteile:
Aluminium- oder andere empfindliche Oberflächenbauteile sind während der Ausführung sorgfältig und dauerhaft abzudecken oder falls erforderlich mit einem geeigneten Schutzanstrich (z./B. Folienbeschichtung) zu versehen, um Beschädigungen oder Verfärbungen durch Bauarbeiten zu vermeiden.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
*** Hinweis *** Die folgenden Geschosshöhen sind bei der Kalkulation der nachstehenden Positionen zwingend zu berücksichtigen:
Erdgeschoss: ca. 5,14/m
Eventuell erforderliche Zusatzarbeiten aufgrund der Raumhöhen sowie arbeitssichernde Maßnahmen (z./B. Gerüste, Arbeitsplattformen) sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren und gelten als Bestandteil der Leistung. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Selbiges gilt für die Ausführung im Treppenhaus.
*** Hinweis ***
1 435 - INNENPUTZ
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435 - INNENPUTZ
1. 1 VORBEREITENDE ARBEITEN
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VORBEREITENDE ARBEITEN
1. 2 GIPSPUTZ WAND
1. 2
GIPSPUTZ WAND
1. 3 WEITERE ARBEITEN
1. 3
WEITERE ARBEITEN
1. 4 SPACHTEL UND PUTZARBEITEN TREPPENHAUS
1. 4
SPACHTEL UND PUTZARBEITEN TREPPENHAUS
2 445 - MALER- UND TAPEZIERARBEITEN
2
445 - MALER- UND TAPEZIERARBEITEN
2. 1 VORBEREITENDE ARBEITEN
2. 1
VORBEREITENDE ARBEITEN
2. 2 TAPEZIERARBEITEN
2. 2
TAPEZIERARBEITEN
2. 3 ANSTRICH AUF TAPETEN
2. 3
ANSTRICH AUF TAPETEN
2. 4 ANSTRICH PUTZ / BETON
2. 4
ANSTRICH PUTZ / BETON
2. 5 DAUERELASTISCHE VERFUGUNGEN
2. 5
DAUERELASTISCHE VERFUGUNGEN