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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Beschreibung des Bauvorhabens
Die Bauherrengemeinschaft "hejmo - Wohnen im Ostpark" beabsichtigt den Neubau eines Mehrfamilienhauses im Bochumer Quatier Feldmark. Das Gebäude soll vollunterkellert errichtet werden. Insgesamt sind zum Erdgeschoss vier weitere Obergeschosse vorgesehen, wobei das Dachgeschoss als Staffelgeschoss in Holzbauweise ausgeführt wird. Das architektonische Konzept sieht neben 21 Wohneinheiten einen Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss sowie eine Waschküche, Werkbereiche, Technikräume und einen Fahrradabstellraum inkl. Zufahrtsrampe im Kellergeschoss vor. Auf dem Flachdach ist eine PV-Anlage geplant.
Adresse: Maria-Merian-Weg
44803 Bochum
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Frau Ines-Marie Hoffmann
Tel.: 0271-695 190
Mobil: 0175-7218093
E-Mail: ines-marie.hoffmann@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Allgemein
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299.
Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben.
Werden dem AN Umstände bekannt, die darauf schließen lassen, dass die beschriebene Leistung nicht ausführbar ist oder von denen der AN wissen muss, dass diese dem AG aus funktionellen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht akzeptiert werden, so hat er den AG umgehend und vor Ausführung der Arbeiten darüber zu informieren.
Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich.
Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich.
Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit einzukalkulieren.
Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist ausgeschlossen.
Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage.
Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahmen seine Baustelleneinrichtung mit der Bauleitung abzustimmen. Insgesamt sind die Platzverhältnisse für Lagerung, Ausführung und Logistik nur begrenzt vorhanden. Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Baustelle über die Hauptzufahrt. Entsprechend ist hier Rücksicht auf den Verkehr zu nehmen. Die Vorschriften des Bauherren hinsichtlich Sperrzonen, Raucherbereiche, Verkehrsregeln etc. sind zwingend zu beachten. Ein Verstoß kann zum sofortigen Platzverweis führen.
Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen.
Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert vergütet.
Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden.
Bevollmächtige*r, Fachbauleiter*in, Baustellenleiter*in
Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist. Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben. Der/ Die Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer und der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar zu sein. Er/ Sie hat an allen Besprechungen teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung einlädt. Im Weiteren verweisen wir auf unsere AGB.
Angaben zur Baustelle und Ausführung
Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind, entsprechend den Erfordernissen, durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen.
An die Ebenheitstoleranzen der entsprechenden Bauteile werden erhöhte Anforderungen gemäß DIN 18202 gestellt.
Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen.
Abnahmen / Bescheinigungen / Dokumentation
Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu beantragen.
Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die vollständige Dokumentation (Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate, Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung, Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung (PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw. DXF-Format) beim AG einzureichen, nach Maßgabe und Gliederung des AG. Nach besonderer Aufforderung auch in 1-facher Papierform. Die notwendigen Wartungsverträge gehören ebenso dazu, adressiert an einen Adressaten, gemäß Angabe des AG. Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Bereits vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a. Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der SiGeKo-Unterweisung etc.).
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 ATV gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Wärmedämm-Verbundsysteme Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Wärmedämm-Verbundsysteme
Allgemeines und Geltungsbereich
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18345 (ATV), DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18350 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Angaben zur Baustelle und zur Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Stoffe und Bauteile
Anzubietende Fabrikate
Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Ausführungshinweise
Anmeldung von Bedenken
Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung entsprechend DIN 18345 Nr. 3.1.1 Bedenken noch vor Ausführung der Arbeiten schriftlich anzumelden, bei
ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes ungeeigneten klimatischen Bedingungen, größeren Unebenheiten des Untergrundes als nach DIN 18202 zulässig, ungenügenden Verankerungs- und Befestigungsmöglichkeiten, fehlenden Bezugspunkten
Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen
Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen sind in den durch DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke" bestimmten Grenzen zulässig. Entsprechend DIN 18345 Abschnitt 3.1.2 werden erhöhte Anforderungen an die Ebenheit gemäß DIN 18202 Tab.3, Zeile 7 als besondere Leistungen abgerechnet.
Bewegungsfugen
Bewegungsfugen des Bauwerkes müssen konstruktiv mit gleicher Bewegungsmöglichkeit übernommen werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen.
Hinweise zur Verarbeitung/Befestigung
Die Verarbeitung hat entsprechend DIN 55699 zu erfolgen, sofern die Systemzulassung nichts anderes vorschreibt. Mechanische Befestigungen bei nicht klebegeeigneten Untergründen werden als besondere Leistungen gesondert vergütet.
Hinweise zur Oberflächen
Oberflächen sind entsprechend DIN 18345 Abschnitt 3.2.5 auszuführen:
Auf den Armierungsputz ist ein geriebener Oberputz mit 3 mm Korngröße aufzutragen. Flachverblender oder keramische Beläge sind auf dem Armierungsputz zu verkleben. Verbundelemente sind auf dem Armierungsputz zu befestigen.
Einputzen von Fensterbänken
Fensterbänke sind so einzuputzen, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können.
Auswahl von Schienen und Profilen
Schienen und Profile wie Eckschutzschienen, Abschlussschienen, Dehnungsfugenprofile, Randwinkel und Einfassprofile aus Metall müssen entsprechend dem Verwendungszweck verzinkt oder korrosionsresistent sein.
Abdeckungen und Schutzmaßnahmen
Fenster, Fensterstöcke, Türen, Tür-Futter, Tür-Rahmen, Tür-Zargen, Verglasungen, Sichtbeton-Elemente, angrenzende Bauteile, usw. sind vor Beginn der Arbeiten sorgfältig abzudecken.
Nebenleistungen
Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeitszeitraum durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen, sowie das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Wärmedämm-Verbundsysteme
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Putz- und Stuckarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Putz- und Stuckarbeiten
Allgemeines und Geltungsbereich
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18345 (ATV), DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18350 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Angaben zur Baustelle und zur Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Ausführung der Putzflächen
Vor Durchführung der Putz- bzw. Stuckarbeiten ist der Untergrund auf seine Eignung zu überprüfen. Eventuelle Untergrundmängel sind vor Ausführung der Arbeiten zu reklamieren. Sämtliche Putzflächen an Wänden und Decken sind im Rahmen der zulässigen Toleranzen im Bauwesen/Hochbau nach DIN DIN 18202 lot- und fluchtgerecht auszuführen.
Stoffe und Bauteile
Anzubietende Fabrikate
Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Ausführungshinweise
Anmeldung von Bedenken
Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung entsprechend DIN 18345 Nr. 3.1.1 Bedenken noch vor Ausführung der Arbeiten schriftlich anzumelden, bei
ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes ungeeigneten klimatischen Bedingungen, größeren Unebenheiten des Untergrundes als nach DIN 18202 zulässig, ungenügenden Verankerungs- und Befestigungsmöglichkeiten, fehlenden Bezugspunkten
Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen
Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen sind in den durch DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke" bestimmten Grenzen zulässig. Entsprechend DIN 18345 Abschnitt 3.1.2 werden erhöhte Anforderungen an die Ebenheit gemäß DIN 18202 Tab.3, Zeile 7 als besondere Leistungen abgerechnet.
Bewegungsfugen
Bewegungsfugen des Bauwerkes müssen konstruktiv mit gleicher Bewegungsmöglichkeit übernommen werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind im Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen.
Elektrodosen und Schlitze
Alle Elektrodosen und später freizulegende Einbauteile sind vor dem Verputzen zu kennzeichnen. Eingebaute Teile, die vom Mörtel verschmutzt werden, sind sofort zu reinigen. Das Schließen von Leitungsschlitzen und Aussparungen ist mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern nichts Gegenteiliges ausgeschrieben wird.
Einputzen von Fensterbänken
Fensterbänke sind so einzuputzen, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können.
Auswahl von Schienen und Profilen
Schienen und Profile wie Eckschutzschienen, Abschlussschienen, Dehnungsfugenprofile, Randwinkel und Einfassprofile aus Metall müssen entsprechend dem Verwendungszweck verzinkt oder korrosionsresistent sein.
Hinweise zu Putzträger
Drahtgeflechte, Rippenstreckmetall, Baustahlmatten u.ä. müssen frei von losem Rost sein. Textile Gewebe für den Außenbereich müssen alkalibeständig sein. Nägel, Klammern und andere Befestigungsmittel müssen bei Verwendung in feuchten Räumen und für Arbeiten mit Gips rostgeschützt sein.
Abdeckungen und Schutzmaßnahmen
Fenster, Fensterstöcke, Türen, Tür-Futter, Tür-Rahmen, Tür-Zargen, Verglasungen, Sichtbeton-Elemente, angrenzende Bauteile, usw. sind vor Beginn der Arbeiten sorgfältig abzudecken.
Nebenleistungen
Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeitszeitraum durch andere Auftragnehmer, sofern keine Behinderungen entstehen, sowie das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste.
Übergänge zwischen unterschiedlichen Untergründen oder in Putzecken sind durch Kellenschnitte auszubilden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Putz- und Stuckarbeiten
Projektspezifische Hinweise Projektspezifische Hinweise
Oberflächen:
Das Gebäude wird massiv errichtet. Dabei bleiben im Kellergeschoss alle Wände sichtbar, auch das Mauerwerk; in den Obergeschossen nahezu alle Betonoberflächen an Decken, Wänden und Treppenläufen. Ein sorgsamer Umgang wird voraus gesetzt. Beschriftungen jeglicher Art sind zu unterlassen.
Rauchen auf der Baustelle:
Ab dem Estricheinbau herrscht im gesamten Gebäude Rauchverbot. Grundsätzlich sind Aschenbecher zu verwenden.
Bauablauf:
Es wird zu Überschneidungen zwischen den Gewerken Fenster / Ausbau und Rohbau kommen (siehe beigefügten Bauzeitenplan).
Projektspezifische Hinweise
Planunterlagen Planunterlagen
Grundlage des Angebotes sind die nachfolgenden Planunterlagen und Dokumente. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes zu klären. Die Unterlagen sind nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln.
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Planunterlagen
01 WDV-System
01
WDV-System
01.01 Vorbereitende Maßnahmen
01.01
Vorbereitende Maßnahmen
01.02 Wandflächen mit WDVS / Außenputz
01.02
Wandflächen mit WDVS / Außenputz
01.03 Deckenflächen mit WDVS / Anstrich
01.03
Deckenflächen mit WDVS / Anstrich
01.04 Einbauteile und Fugenausbildung
01.04
Einbauteile und Fugenausbildung
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.01 Stundenlohnarbeiten
02.01
Stundenlohnarbeiten