Fenster, Türen, Sonnenschutz
Gärtner
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1.0  Die Ausschreibung ist beschränkt und ohne Verpflichtung für den Auftraggeber (AG). Der AG behält sich die Freiheit der Vergabe nach eigener Auswahl und nach freiem Ermessen unter den eingehenden Angeboten vor; insbesondere ist die Vergabe nicht an das billigste Angebot gebunden. 2.0 Dem Angebot sind zu Grunde zu legen: 2.1 Das Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen, zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen, Sonderbedingungen und Schlussbemerkungen. 2.2 Die Zeichnungen, Pläne und schriftliche Angaben unserer Bauleitung. 2.3 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B und Teil C) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Diese Unterlagen gelten in der vorstehend aufgeführten Reihenfolge. 3.0 Alle Massen im Leistungsverzeichnis sind überschlägig ermittelt. Der Bieter hat anhand der Bauzeichnungen, bzw. durch Besichtigung der Baustelle die Massen und Mengen des dem Angebot zu Grunde liegenden Leistungsverzeichnisses zu überprüfen. Dem Bieter steht kein Aufwendungsersatz hinsichtlich der Kosten, die durch Besuche, Ausarbeitung von Angeboten und anderen Vorbereitungshandlungen zur Erlangung eines Auftrages entstehen, zu. 4.0 Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Unvollständig ausgefüllte oder nicht rechtzeitig eingereichte Angebote können bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden. 5.0 Der Text des Leistungsverzeichnisses darf nicht geändert werden insbesondere sind jegliche Zusätze und Vorbehalte unzulässig Änderungsvorschläge des Bieters - insbesondere wenn sie zu einer Kostenreduzierung führen - können jederzeit in einem Anlageschreiben mit Preisangabe vorgebracht werden. 6.0 Sollten Unstimmigkeiten zwischen Plänen und Leistungsverzeichnis bestehen oder Schwierigkeiten irgendwelcher Art im Bezug auf die Bauausführung erkennbar sein, so hat der Bieter dem AG unverzüglich davon zu unterrichten. Bedenken gegen die vorgesehene Bauausführung, die Konstruktion oder das gewählte Material sind dem unverzüglich schriftlich mitzuteilen; Gleiches gilt im Bezug auf die Leistung eines Vorauftragnehmers, wenn der Bieter auf Grund dieser Vorleistung Bedenken hinsichtlich der Erbringung seiner eigenen Leistung hat. 7.0 Es ist dem Bieter freigestellt, die Ausführung von Sonderbauweisen getrennt anzubieten. Diese sind erschöpfend zu beschreiben. Zugelassen sind jedoch nur Bauweisen, die den anerkannten Regeln der Baukunst entsprechen und die allgemein für das jeweilige Bundesland, in dem die Ausführung erfolgt, genehmigt sind. 8.0 Die anzubietende Leistung sowie die Grundlagen der Durchführung und Abrechnung werden beschrieben durch die in Ziffer 2 genannten Unterlagen. Mit den Einheitspreisen sind sämtliche Nebenleistungen im Sinn der VOB/C abgegolten. Ein Anspruch auf Mehrforderung kann auch nicht daraus hergeleitet werden, dass innerhalb der Beschreibung einer Nebenleistung einzelne erforderliche Leistungen nicht beschrieben sind. Es bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, wenn Vertragsleistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen. 9.0 Der AG behält sich bis zur Vergabe die Herausnahme einzelner Positionen vor, ebenso die Teilung einzelner Arbeiten in Einzellose. 10.0 Der AG kann die Zuschlagserteilung von der Vorlage folgender Bescheinigungen abhängig machen: 10.1 Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse, dass alle gesetzlich festgelegten Beiträge bezahlt sind. 10.2 Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer, über die Berechtigung zur Beschäftigung von Auszubildenden. 10.3 Bescheinigung des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen die Erteilung des Auftrages an den Bieter bestehen. 10.4 Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes bezüglich der Bauabzugssteuer. 11.0 Die Benutzung übernommener, fremder Gerüste geschieht im Auftragsfall auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für etwa auftretende Schäden übernimmt der AG in keinem Fall die Haftung. 12.0 Das zu erstellende Gesamtwerk muss den geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, insbesondere den Bestimmungen und Richtlinien des VdE und VdS sowie den IEC-Normen und der Betriebssicherheitsverordnung. 13.0 Anzubieten sind Bauprodukte, die nach der Landesbauordnung allgemein zugelassen sind. Es dürfen ausschließlich nach den öffentlichrechtlichen Vorschriften / Landesbauordnung etc. zulässige Bauprodukte angeboten werden. Soweit ein Baustoff nicht zugelassen ist und weder das Ü-Zeichen bzw. CE-Zeichen trägt, darf er nur im Rahmen eines Nebenangebotes angeboten werden. Auf unser Verlangen sind die entsprechenden Zulassungsnachweise mit dem Angebot vorzulegen. Die Arbeiten sind durch geschultes und zuverlässiges Fachpersonal nach den vorliegenden Leistungsbeschreibungen und Plänen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik sowie der gesetzlichen und der behördlichen Bestimmungen auszuführen. Der Bieter hat schadstofffreie Materialien anzubieten. Dies sind Materialien, die frei von gefährlichen gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen sind. Als schadstofffrei gelten auch alle Materialien, die Stoffe enthalten, durch die vorgeschriebene Grenzwerte der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK) bzw. technischen Richtkonzentration (TRK) nicht überschritten werden. Können Stoffe in jeglicher Form, einzeln oder als Gemisch, in gesundheits- oder umweltschädlicher Konzentration entweichen und ist diese Gefahr nicht auszuschließen, so ist uns die Art und Zusammensetzung der Schadstoffe, deren mögliche Konzentration und die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen bei Angebotsabgabe mitzuteilen. 14.0 Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet für Abfuhr und vorschriftsmäßige Entsorgung der durch seine Arbeit entstehenden Abfälle zu sorgen. Er hat dabei die geltenden gesetzlichen Vorschriften und die für den jeweiligen Ausführungsort geltende kommunale Abfallwirtschaftssatzung zu beachten. Für den Fall, dass der AG zustimmt den anfallenden Abfall selbst zu entsorgen, sind unsere getroffenen Vorkehrungen und Einrichtungen für die Abfalltrennung zu beachten und zu benutzen. Kommt der AN diesen Verpflichtungen nicht nach, kann sich der AG zusätzliche Kosten, die zur Einhaltung dieser Vorgaben notwendig werden, ersetzen lassen. Dem Bieter ist bekannt, dass er die durch die Rücknahme entstehenden Kosten zu tragen hat, wenn ihn als Auftragnehmer hinsichtlich des Verpackungsmaterials der von ihm gelieferten Waren nach der Verpackungsordnung in der jeweils gültigen Fassung eine Rücknahmepflicht trifft. 15.0 Der Bieter ist verpflichtet alle Informationen über unsere Betriebs- und Geschäftsabläufe, einschließlich der ihm zur Ausarbeitung von Angeboten von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen und sonstigen Informationen, streng vertraulich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet die Vorschriften der geltenden Datenschutzgesetze und -regelungen beim Umgang mit Daten strikt zu wahren und hat die von ihm eingesetzten Mitarbeiter zur Einhaltung des Datengeheimnisses anzuhalten. Für alle dem AG durch eine Verletzung dieser Verpflichtung entstehenden Schäden ist der Bieter ersatzpflichtig. Ein Hinweis auf die Geschäftsbeziehung zu Werbezwecken ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet. 16.0 Lieferungen und Leistungen müssen frei Verwendungsstelle erfolgen einschließlich Verpackung und ohne weitere Nebenkosten für den AG. Die Lieferungen müssen auf Gefahr des AN erfolgen, der die Sendung zweckmäßiger Weise ausreichend gegen Transportschäden versichern muss. 17.0 Werkzeuge, Zeichnungen und andere Ausführungsgegenstände, die auftragsbezogen angefertigt werden, gehen mit Bezahlung in das Eigentum des AG über. Der Auftragnehmer darf sie ausschließlich für die Herstellung vom AG bestellter Lieferungen und Leistungen einsetzen. Die Gegenstände sind vom Auftragnehmer sorgfältig zu verwahren und gegen die üblichen Risiken zu versichern. 18.0 Gelieferte Materialien werden mit ihrer Bezahlung uneingeschränktes Eigentum des AG. Weitergehende Eigentumsvorbehalte des Auftragnehmers oder Dritter erkennt der AG nicht an. 19.0 Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist die vom AG genannte Empfangs- oder Leistungsstelle. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Hamburg, sofern der Auftragnehmer Kaufmann ist. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. 20.0 Sollten sich einzelne vorstehende Bestimmungen als ungültig erweisen, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 2 BESONDERE VORBEMERKUNGEN 1.0 Baustelle und Erschließung Der AN ist verpflichtet, die öffentlichen Baustellenzufahrtswege, Gehwege usw. in einwandfreiem Zustand zu halten. Etwaige Beschädigungen, die durch den AN zu vertreten sind, hat dieser auf seine Kosten zu beheben. Besondere Vorkehrungen für Transporte zur Baustelle hat der AN entsprechend der StVo zu treffen und die Kosten dafür in die Einheitspreise einzukalkulieren. Vor Baubeginn wird der Zustand der öffentlichen Zufahrtswege, Nachbarbebauungen, etc. durch ein Beweissicherungsverfahren festgehalten. 2.0 Angebotsumfang Es ist eine komplette Gesamtarbeit zu liefern und zu montieren. Alle in den Leistungsverzeichnissen angefragten Positionen sind einschl. Lieferung aller Stoffe, Hilfsmittel, Beistellung aller Maschinen, Werkzeuge und Geräte, sowie Verarbeitung einschließlich aller Löhne, Lohnnebenkosten, Lohnsteigerungen, Auslösungen Wegegelder usw. in fertiger Arbeit anzubieten, so dass Mehrkosten dadurch nicht entstehen können. Der Bieter ist nicht berechtigt, Änderungen in den Leistungsverzeichnissen vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Nichtbeachtung der Ausschreibungsbedingungen entsprechend VOB Teil A, das Angebot aus der Wertung zu nehmen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe eines Angebotes, dass er sich von den örtlichen Gegebenheiten bezüglich Lage, Anfahrtsmöglichkeiten usw. überzeugt hat und alle preisbeeinflussenden Umstände in der Kalkulation berücksichtigt hat. Spätere Nachforderungen aus den vorgenannten Punkten sind ausgeschlossen. 3.0 Baubeginn, Termine und Vertragsstrafen Baubeginn Tischlerarbeiten (Fenster): steht noch nicht fest und wird von MTA bekannt gegeben Eine genaue Terminabsprache und -festlegung erfolgt vor Auftragserteilung. Diese Terminfestlegungen sind Vertragsgrundlage und jeder Auftragnehmer hat sie genauestens einzuhalten. Werden vom AN vereinbarte Zwischentermine, Endtermine oder Ausführungsfristen nicht eingehalten, so hat er, falls vereinbart, die vertraglich festgelegte Vertragsstrafe für die entsprechende Zeiteinheit zu zahlen, unabhängig vom Anspruch des AG auf Ersatz eines etwa darüber hinausgehenden Schadens. Die festgesetzten Vertragsstrafen gelten nicht dadurch als erlassen, dass die verzögerte Vertragserfüllung ganz oder teilweise ohne Vorbehalt angenommen wird. Bei schuldhafter Überschreitung der vertraglichen Baufristen durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe für jeden Werktag der Überschreitung zu erheben. Höhe der Vertragsstrafe: 0,2% der Vertragssumme pro Tag Vom Auftragnehmer zu fertigende Unterlagen sind rechtzeitig beim Architekten einzureichen und gelten nur mit Prüf- bzw. Freigabevermerk der Bauleitung als vertragsgemäß. Verschiebungen von Terminen haben keinen Einfluss auf den vereinbarten Arbeitszeitraum - dieser ist in jedem Fall einzuhalten. 4.0 Ausführung und Aufsicht Für die Ausführung der Leistungen ist die VOB Teil C, "Allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen" neueste Fassung maßgebend. Grundsätzlich sind alle einschlägigen DIN-Vorschriften, neueste Fassung, Herstellervorschriften, die Ausführungszeichnungen, die Anweisungen der Bauleitung und die Auflagen der Baugenehmigung maßgebend und einzuhalten. Der AN hat vor Arbeitsbeginn einen ständigen verantwortlichen Vertreter zu benennen. Jeder Wechsel bedarf der vorherigen Zustimmung der Bauleitung. Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und auf Verlangen des AG Einsicht zu gewähren. 5.0 Baustelleneinrichtung und Gerüststellung Sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position vorgesehen ist, werden die Kosten für die Baustelleneinrichtung nicht gesondert vergütet. Falls einzelne Räume im Gebäude für die Unterbringung von Arbeitskräften und Material in Anspruch genommen werden, sind die Räume auf Anforderung durch die Bauleitung und nach Erfordernissen aufzuräumen, damit der Bauablauf keinesfalls behindert wird. Baustrom und Bauwasser (inkl. Anschlüsse) und WC-Wagen werden, wenn nicht anders vereinbart, vom AG gestellt. Möchte der AN eigene spezielle Gerüste oder Hebemittel wie Kran oder stationäre Lastenaufzüge verwenden, so sind die in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Über die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und Einrichtungen anderer Unternehmer muss der AN mit diesen entsprechende Vereinbarungen treffen. Für die Mitnutzung ist die Haftung für Schäden abzugrenzen. Vorübergehend entfernte Schutzgerüste, Abschrankungen usw. sind entsprechend dem Arbeitsfortschritt sofort wieder einzubauen. Es besteht keine Anspruch auf störungsfreie Versorgung. Das Heranführen von Kabeln, Schläuchen und Verteilungen ist Sache des AN. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze hat der AN in eigener Verantwortung vorzunehmen Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften sind zu beachten. 6.0 Sicherungsmaßnahmen und Unfallverhütung Der AN hat während der Ausführung seiner Leistungen alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen unter voller eigener Verantwortung auf seine Kosten zu treffen. Der AN haftet für alle aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem AG erwachsenen unmittelbaren und mittelbaren Schäden und verpflichtet sich, den AG von allen gegen diese etwa erhobenen Ansprüche, die auf ungenügende Sicherheit der Arbeitsstelle beruhen, in vollem Umfang freizuhalten. Den AG trifft im Verhältnis zum AN im Rahmen der Ausführung aller Arbeiten keinerlei eigene Sicherungspflicht, und zwar unbeschadet der im übrigen vorgehaltenen örtlichen Bauaufsicht. Zur Unfallverhütung sind die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft, des Gewerbeaufsichtsamtes und der Bauordnung strengstens zu beachten. Für die Einhaltung dieser Vorschriften trägt der AN allein die Verantwortung vor dem Gesetz. 7.0 Stoffe und Bauteile Einzubauende Materialien, Stoffe und Bauteile haben den entsprechenden DIN-Normen und RAL-Gütebestimmungen zu entsprechen. Herstellervorschriften sind zu beachten und einzuhalten. Sofern vom Bauherrn, Sonderingenieur oder behördlichen Stellen, Baustoffprüfungen verlangt werden, sind diese vom AN zu veranlassen. Das amtliche Prüfergebnis ist der Bauleitung auszuhändigen. Auf Verlangen des Architekten sind Proben und Muster von einzubauenden Teilen vorzulegen. Kosten werden hierfür nicht gesondert erstattet. 8.0  Durchbrüche und Stemmarbeiten Vor Baubeginn ist zusammen mit der Bauleitung und allen Beteiligten ein Durchbruchs- und Aussparungsplan zu erarbeiten. Alle darüber hinaus im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewerk erforderlich werdenden Stemm-, Bohr- und Schlitzarbeiten sind vom AN selbst zu erbringen und als Nebenleistungen anzusehen. Sofern Anker, Bolzen und sonstige Befestigungsmittel, Einbauteile und dergl. einzumauern oder einzubetonieren sind, müssen diese in guter Zusammenarbeit mit der ausführenden Firma der Rohbauarbeiten eingeführt werden. Die Verantwortung der Passgenauigkeit liegt beim AN. 9.0 Abfall- und Schuttbeseitigung Gemäß VOB gehört die Abfall- und Bauschuttbeseitigung zu den Nebenleistungen, hierzu gehört auch Stemmschutt, wie auch die Abfuhr von der Baustelle. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, so kann die Bauleitung 5 Werktage nach der ersten schriftlichen Aufforderung die Reinigung auf seine Kosten durchführen lassen. Bei Meinungsverschiedenheiten der AN, wer die Abfälle zu beseitigen hat, entscheidet die Bauleitung und setzt die von jedem zu tragenden Kostenanteile fest. 10.0 Bauleistungsversicherung Wird durch den AG abgeschlossen. 0,3 % der Auftragssumme werden dem AN bei Schlussrechnung abgezogen und dem AG gutgeschrieben. 11.0 Werbung Es dürfen keine eigenen Werbeschilder aufgestellt werden. 12.0 Umfang der Ausschreibungs-Unterlagen Grundlage der Angebotserstellung sind: - Deckblatt - Vorbemerkungen - Leistungsverzeichnis - Lageplan M. 1:200/500 Stand 19.09.2025 - Grundriss GG, EG, OG, DG M. 1:50 Stand 18.09.2025 - Ansicht Nord, Ost, West und Süd, M 1:100, Stand 18.09.2025 - Schnitt AA,CC, M 1:50 vom 18.09.2025 Der genaue Umfang der Arbeiten geht aus dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis hervor. Zeichnungsunterlagen können im Büro der Architekten eingesehen werden. Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er die Unterlagen, soweit erforderlich, eingesehen hat. Spätere Nachforderungen aus Unkenntnis dieser Unterlagen werden nicht anerkannt. 13.0 Abrechnung Die ausgeschriebenen Leistungen werden auf Basis der Einheitspreise und nach örtlichem Aufmaß abgerechnet. Die Massen des Angebotes sind unverbindlich. Mehr- oder Minderleistungen werden nach den Angebotspreisen berechnet. Für ganz oder teilweise in Fortfall kommende Arbeiten stehen dem AN keinerlei Ansprüche zu. Für die Abrechnung der Bauleistungen sind Abrechnungszeichnungen (Bauzeichnungen, Skizzen) mit allen in den Massenberechnungen aufgeführten Massen vom AN zu liefern (§14 VOB/B). Nachvollziehbares Aufmaß und Berechnungen müssen unaufgefordert  eingereicht werden. Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare  Arbeiten werden nur anerkannt, wenn diese von der Bauleitung in Auftrag gegeben und die Stundenzettel von der Bauleitung unterschrieben wurden. Stundenzettel werden nur anerkannt, wenn diese zum Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt wurden - später eingehende Stunden werden gestrichen! Stundenzettel per Fax, nur zur Kenntnis, werden nicht anerkannt. 14.0 Abnahme Jeder AN hat die für seinen Fachbereich notwendigen Abnahmen der Behörden, Versorgungsunternehmen usw. eigenverantwortlich zu veranlassen bzw. durchzuführen. 15.0 Gewährleistung Die Gewährleistungszeit beträgt für alle Leistungen 5 Jahre. 5% der Auftragssumme verbleiben für 5 Jahre nach der Abnahme als Sicherheitseinbehalt bei dem Bauherrn. Eine Auszahlung als Garantiesumme gegen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft ist möglich. 16.0 Entwurfsbearbeitung und Auskünfte Mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung sind nachstehende Architekten und Fachingenieure beauftragt: Planung: Meyer Terhorst Architekten, Langelohstraße 149 a, 22549 HH Statik, Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz: Ingenieurbüro Abel · Gebhart GmbH & Co. KG, Palmaille 124b, 22767 Hamburg TGA Planung: Viridis Planungsbüro, Weidestraße 120b, 22083 Hamburg 17.0 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg Der AN bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er alle vorstehenden Vorbemerkungen gelesen hat und diese für das Angebot, die Auftragserteilung und die Abwicklung vorbehaltlos anerkennt. ------------------------------------------------------------------------ - Ort, Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift 3 KURZBESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS Auf dem Grundstück Ernst-Bader-Ring 44 in Norderstedt - Flurstück 501 ist der Neubau eines Wohnhauses geplant. Das Grundstück mit insgesamt ca. 511m2 ist derzeit nicht bebaut. Das neue Wohngebäude besitzt zwei Vollgeschosse und ein Untergeschoss . Das Dach wird als Walmdach ausgeführt. Auf den flach geneigten Dachflächen sollen Solarpaneele einen Teil der Energieerzeugung übernehmen. Als Fassadenmaterial soll ein rotgetönter Ziegelstein Verwendung finden. Das neue Wohnhaus umfasst zwei Wohneinheiten und ein Untergeschoss, die alle über ein Haupttreppenhaus mit Aufzug erschlossen werden. Wohneinheit 1 erstreckt sich über das Erdgeschoss, Wohneinheit 2 befindet sich im Obergeschoss. Im Untergeschoss befinden sich die Abstellräume der Wohnungen, der Technikraum und ein Waschraum für beide Wohneinheiten. OKFF Erdgeschoss liegt ca. 20cm höher als die Geländeoberfläche. Insgesamt werden ca. 297m2 Wohn- und Nutzfläche realisiert. Die Luftdichtheit des Gebäudes wird durch einen Blower-Door-Test geprüft. Das neue Gebäude ist mit einer Höhe von bis zu 7,0 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 nach LBO Schleswig-Holstein vom 05. Juli 2024 §2 Absatz 3 der Gebäudeklasse II zuzuordnen. Es gilt der Bebauungsplan Nr. 282 Norderstedt "Kreuzweg" mit der Festsetzung WA4 II o. Geschosshöhen: UG 280 cm EG 326 cm DG (OG) 270-520 cm 4 VORBEMERKUNGEN TISCHLERARBEITEN (FENSTER UND TÜREN) Es gelten die DIN 18299, die DIN 18355 Tischlerarbeiten sowie die DIN 18361 Verglasungsarbeiten. Weiterhin sind für die Fertigung und den Einbau die folgenden Richtlinien und Normen zu beachten und einzuhalten: aktuell geltendes GEG, aktuellen HmbKliSchVO, RAL-Leitfaden, DIN EN 1627 (Einbruchschutz RC) sowie DIN 4108 (Tauwasserschutz); DIN 18540; DIN 18542 DIN 4109 (Schallschutz); DIN 4102 (Brandschutz), DIN EN 10077, DIN EN 673 sowie produktspezifische Normen, Richtlinien und Merkblätter Vorgabe des Rosenheimer Instituts: Montage nach ift-Zertifizierungsprogramm QM 320 in der Stufe  ift-Qualität  oder gütegesicherte Fenster und Außentüren nach RAL-GZ 695 Das Einrichten und Abräumen der Baustelle wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise mit eingerechnet werden. Das Einrichten der Baustelle und die ggf. erforderliche Materiallagerung erfolgt auf privatem Grund. Gerätschaften, die über 60 Ampere Strom benötigen, können nicht über den Baustromanschluss betrieben werden. Mit Abgabe des Angebotes muss ein Angebot für einen Wartungsvertrag für den Zeitraum der Gewährleistung abgegeben werden. Geforderte Fenstereigenschaften: - der Wärmedurchgansgkoeffizient des gesamten Fensters: 0,90 W/m2K gemäß Wärmeschutznachweis nach GEG 2024 DIN 18599; das Einhalten der Werte ist wichtig und mit Berechnungen zu belegen Holz-Fenster aus: ...........................Bieterangabe (Holz-Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2: Klasse 1 oder 2) einfarbig: RAL-Ton nach Bemusterung und Absprache mit BH+MTA Flügelrahmenbreite/ Tiefe 70/78 Blendrahmenbreite: 80/78 Dichtungen: Farbe nach Bemusterung Sprosse/Kämpfer: keine Profilierung Regenschutzschiene: Holz Schlagleiste: Holz verdeckte Beschläge bei allen Fenstern inkl. thermisch getrennter Fußschwellen für die Terrassentüren (Schwellenhöhe max. 2cm zu OKFF) sowie Koppelstück aus Phonotherm zwischen Rohdecke und Schwelle für bodenständige Fenster falls notwendig Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung: - 3-fach Verglasung; Uw   0,90 nach Bieterangabe gemäß GEG g-Wert (Sonnenschutz)    0,6W/m2k (Sonnenschutzverglasung nur im Trepepnhaus) Schallschutz nach DIN 4109: alle Fenster 30dB im eingebauten Zustand Folgende Werte sind Bieterangabe G-Wert Verglasung:............ Lichtdurchlässigkeit: ..................... Farbwiedergabewert: ..................... Scheibenaufbau:............. - Verglasung: Die Verglasung ist nach der Richtlinie  Verglasung von Holzfenstern ohne Vorlegeband  in Anlehnung an DIN 18545 auszuführen. Die Vorschriften der Isolierglashersteller müssen dabei beachtet werden. Die Verglasung erfolgt frühestens nach der Zwischenbehandlung. Die Befestigung des Glases erfolgt über raumseitig angebrachte Glashalterahmen. Die Glashalterahmen sind mit Nägeln oder bei erhöhten Anforderungen mit Schrauben, im Abstand von 20 bis 25 cm, zu befestigen. Bei Standardelementen sind die Nagelungen verdeckt auszuführen. Bieterangabe Glas (Hersteller/Bezeichnung/Werte): - Rahmendurchbiegung nach DIN EN 12210   l/200 - mechanische Festigkeit nach DIN EN 14608 & 14609 Klasse 4 eine statische Berechnung der Fenster / Terrassentüren der Südfassade ist in die Einheitspreise einzurechnen - Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 ungeschützte Einbaulauge mind. 7A 300PA - Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 mind. Klasse 3 (600Pa) - Einbruchhemmung nach DIN EN 1627-1630 RC 2 N im Erdgeschoss (bzw. siehe Zulage in den Positionen) Profilausbildung nach DIN angebotenes Profil (Hersteller) mit profiliertem Glasfalz Zum Angebot muss ein Regelquerschnitt mitgeliefert werden. - Die Profilausbildung ist in Anlehnung an DIN 68121  Holzprofile für Fenster und Fenstertüren  auszuführen. Alle Profile sind so zu gestalten, dass anfallendes Wasser unmittelbar abgeleitet wird. Die dem Außenbereich ausgesetzten Kanten müssen mit einem Radius von mindestens 2 mm gerundet werden und es müssen alle horizontalen Profilflächen mit einer Schräge von mindestens 15° ausgebildet sein. - Für alle Arbeiten gelten erhöhte Anforderungen an die Winkel- und Ebenheitstoleranzen im Hochbau gemäß DIN 18202 und DIN 18203. - Herstellen und Liefern von je einem Musterstück (Glasprobe und Fenstermuster) ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht extra vergütet. - Herstellen und Liefern von statischen Berechnungen z.B. Glasdickenbemessung bzw. Fensterstatik Es sind ausschließlich baubiologisch unbedenkliche Materialien einzusetzen. Zum Angebot ist ein Systemschnitt durch Blendrahmen und Fensterflügel mitzuliefern. Montage der Fenster: - Aufmaß, Herstellung und Anlieferung der Elemente - Befestigung der Elemente am Mauerwerk - Dampfdiffusions- und winddichte Andichtung innen mit geeigneter Fensterfolie, allseitig - schlagregendichte und dampfdiffusionsoffene Andichtung außen, allseitig
1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1 Holzfenster Erdgeschoss
1
Holzfenster Erdgeschoss
Grundbereich ZZ.000.0
1.__. 1 FE0-01 3-tlg. Fenster-Türelement, ca. 2650*2400 mm bestehend aus: 3-tlg. bodentiefes Fenster-Türelement (b*h) ca. 2650*2400 mm mit 3 gleichen Flügelgrössen und Glasbreiten (1 2-flg. Stulpfenster und 1-flg. Fenster getrennt durch 1 Fensterpfosten) 1x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts, ca. 800*2300 mm 1x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 800*2300 mm 1x Dreh-Kipp-Element DIN links/rechts ca. 800*2300 mm exkl. Blendrahmen-Aufdopplung unten ca. 190 mm komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen inkl. Austrittsblech aus Alu als Übergang nach außen 1x als barrierefreier Terrassenaustritt, Schwelle max. 2cm Bereich: EG Garten Terrasse und Erker
1.__. 1
FE0-01 3-tlg. Fenster-Türelement, ca. 2650*2400 mm
2,00
St
1.__. 2 FE0-02 2-tlg. Fenster-Türelement, 1800*2400 mm bestehend aus: 2-teiliges Fenster-/Türelement (b*h) ca. 1800*2400 mm 1x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts ca. 800*2300 mm 1x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 800*2300 mm mittige Teilung inkl. Blendrahmen-Aufdopplung unten ca. 190 mm herstellen, liefern und in die bestehende Fensteröffnung fachgerecht einbauen Bereich: EG Gartenseite
1.__. 2
FE0-02 2-tlg. Fenster-Türelement, 1800*2400 mm
2,00
St
1.__. 3 FE0-03 2-tlg. Fensterelement, ca. 1540*1600 mm bestehend aus: 2-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 1540*1600 mm 1x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts ca. 700*1500 mm 1x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 700*1500 mm komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen Bereich: EG Zimmer 1
1.__. 3
FE0-03 2-tlg. Fensterelement, ca. 1540*1600 mm
2,00
St
1.__. 4 FE0-04 2-tlg. Fensterelement, ca. 1450*1450 mm bestehend aus: 2-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 1450*1450 mm 1x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts ca. 700*1350 mm 1x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 700*1350 mm komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen Bereich: EG Küche
1.__. 4
FE0-04 2-tlg. Fensterelement, ca. 1450*1450 mm
1,00
St
1.__. 5 FE0-05 1-tlg. Fensterelement, ca. 800*1200 mm bestehend aus: 1-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 800*1200 mm als Drehkipp DIN links/rechts Einbauort: zweischalig kerngedämmte Außenwand mit Verblender komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen Bereich: EG Bad
1.__. 5
FE0-05 1-tlg. Fensterelement, ca. 800*1200 mm
1,00
St
1.__. 6 FE0-06 1-tlg. Fensterelement, ca. 540*1200 mm bestehend aus: 1-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 540*1200 mm als Drehkipp DIN links/rechts komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen Bereich: EG Bad
1.__. 6
FE0-06 1-tlg. Fensterelement, ca. 540*1200 mm
1,00
St
1.__. 7 FE0-07 Fassadenelement Hauseingang/Treppenhaus 1-geschossig bestehend aus: 3-tlg. Fassadenelement (b*h) ca. 1910*2810 mm aus 2 festverglasten Seitenteilen und einem Türelement mit geschlossenem Oberlicht (Festteil) 2x festverglastes Seitenteile ca. 440*2810 mm 1x Drehtürelement DIN links ca. 1000*2350 mm, li. DG min 900mm 1x festverglastes Oberlicht ca. 90*460 Aufdopplung Türelement aussen- und innenseitig unterer Anschlag Flügelelement mit Alu-Bodenschwelle 20mm Phonothermstreifen als unteres Abschlussprofil zur Betonsohle 1x Haustürgarnitur bestehend aus Bügelgriff Länge 40cm, Drücker innen mit Rosette, Profilzylinder mit Schutzrosette Sonnenschutzglas g-Wert=0,41 , Lichttransmission LT 70 nach Bemusterung komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen Bereich: EG Hauseingang Treppenhaus
1.__. 7
FE0-07 Fassadenelement Hauseingang/Treppenhaus 1-geschossig
1,00
St
1.__. 8 Zulage für Aufdopplung Türblatt und Oberlicht mit Holzfurnier bestehend aus: Zulage zur vorg. LV-Position Aufdopplung Türblatt und Oberlicht mit Holzfurnier aussen-und innenseitig Bereich: EG Hauseingang Treppenhaus Türelement
1.__. 8
Zulage für Aufdopplung Türblatt und Oberlicht mit Holzfurnier
E
1,00
St
1.__. 9 FE0-08 1-flg. Nebeneingangstür ca. 1000*2600mm bestehend aus: 1-flg. Türelement (b*h) ca. 1000*2600 mm als Drehflügel DIN links nach aussen aufschlagend, unterer Anschlag mit 20mm Bodenschwelle, Aufdopplung Türelement aussen- und innenseitig, 1x Türgarnitur bestehend aus Knauff, Drücker innen mit Rosette, Profilzylinder mit Schutzrosette komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen Bereich: Garage Gartenseite
1.__. 9
FE0-08 1-flg. Nebeneingangstür ca. 1000*2600mm
1,00
St
2 Sonnenschutz Erdgeschoss Rollläden
2
Sonnenschutz Erdgeschoss Rollläden
Grundbereich ZZ.000.0
2.__. 1 Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 2650*2400 mm Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 2650*2400 mm für FE0-01 bestehend aus: PURO 2.XRK Aufsatzrollladensystem, Kasten aus PUR Hartschaum mit imprägnierter Innenschale in 22 Kastenvarianten, mit Panzer Die Leistung umfasst die Lieferung des kompletten ROMA Rollladensystems mit allen Zubehörteilen sowie dessen Montage nach Herstellervorschrift. Es sind der Bausituation entsprechende Maßnahmen zur Abdichtung zwischen Baukörper/Fenster und Rollladensystem vorzunehmen. Führungsschienen (Optional), Revisionsdeckel (Optional), Endstab und Abschlusswinkel aus Aluminium in hochwertiger, stranggepresster Qualität. Farbauswahl entsprechend der ROMA Farbkollektion, bestehend aus ca. 750 Farbvarianten, ca. 650 davon ohne Mehrpreis. Alle als Pulver herstellbaren Töne der ROMA Farbkollektion sind in der Ausführung Feinstruktur hochwetterfest, alternativ: matt glatt, verfügbar. Eloxaloberflächen sind optional möglich. Abdeckkappen für alle sichtbaren Schrauben in passender Farbe (entsprechend der ROMA Farbkollektion). Kasten in PUR-Hartschaumbauweise ( =0,029 W/(m*K)) mit optimiertem Anschlussbereich zwischen Fenster und Rollladenkasten für hohe Schall- und Wärmedämmeigenschaften. Für erhöhte Schalldämmwerte ist die Version  Schallschutzpaket , u.a. mit hochwertigen Bauteilen aus Melaminschaum, erhältlich, Schalldämmwerte bis zu 52 db Rw möglich. Eine spezielle Oberflächenstruktur auf der Innen- und Außenseite ermöglicht eine gute Putzanhaftung. Besonderheit bei der Ausführung 240x260, ist der Einsatz einer 10mm PUR Hartschaum Außenschürze kaschiert mit speziellem Glasfaservlies, welche überdämmt wird. Außenliegende Revisionsöffnung mit 90 oder 130mm nach unten mit Revisionsdeckel aus Kunststoff oder Aluminium (Optional). Seitenteile aus ABS Kunststoff-Spritzguss. Optional verlängerte Aluminium-Kastenabschlusswinkel und Aufdoppelungen aus extrudiertem Polystyrol (XPS) erhältlich, um die Kastengröße an die bauliche Situation. Führungsschienen aus extrudiertem Hart-PVC oder stranggepresstem Aluminium wahlweise mit eingerändeltem Gummikeder oder einer Bürstendichtung für einen geräuscharmen Panzerlauf. Panzeranbindung durch Stahl-Aufhängefedern (Standard bei manueller Bedienung sowie Motoren mit einstellbaren Endlagen) oder erhöhte Einbruchhemmung und Hochschiebesicherung durch feste Wellenverbindungen (Standard bei Plug & Play). Kugelgelagerte Achtkantstahlwelle mit federnder Achskappe für schnelle Montage/Demontage der Welle. Einziehbarer Endstab aus stranggepresstem Aluminium im Standard, optional mit Anschlagstopfen oder Winkel erhältlich. Angebotenes Fabrikat und Typ: ___________________________________________________ (Fremdfabrikate müssen mindestens gleichwertige Funktion und Ausstattung aufweisen) Alle angebotenen Rollladenpanzer müssen die Windwiderstandsklasse _____3_ gemäß DIN EN 13659 erfüllen. Die Windwiderstandsklasse wird vom Auftraggeber vorgeschrieben. Kastengröße (BxH): PURO 2.XRK ( x)* 335x290 Einbautiefe ____375_ mm Revisionsöffnung (X )*90mm ( )*130mm Führungsschienen aus ( X)* Kunststoff ( )* Aluminium: ( x)* Einzel-Führungsschiene ( )* Doppel-Führungsschiene (x )* Führungsschienen unten schräg bei Fensterbank Oberfläche Kunststoff: ( )* weiß (X )* Folierung aus ROMA Folienprogramm nach Folien-Nr.: ___________________________ Ausführung Rollladenpanzer: Doppelwandiges Aluminiumprofil mit PU-Schäumung: (x )* ALUMINO 37 Antriebsart: ( )* 14 mm Gurt ( )* Kurbelgetriebe ( X)* drahtgebundener Motor ( )* Funkmotor inkl. Funk-Wandsender ( )* andere Antriebsart: _________________________________ Bereich: Erdgeschoss alle Fenster außer FE0-07
2.__. 1
Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 2650*2400 mm
2,00
St
2.__. 2 Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 1800*2400 mm wie vorg. LV-Pos., jedoch: Fenstergröße: 1800*2400 mm
2.__. 2
Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 1800*2400 mm
2,00
St
2.__. 3 Zulage integrierte Blendrahmenstabilisierung (BRS) Zulage integrierte Blendrahmenstabilisierung (BRS) ab Elementbreite 1800mm FE0-01 und FE0-02
2.__. 3
Zulage integrierte Blendrahmenstabilisierung (BRS)
E
1,00
m
2.__. 4 Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 1540*1600 mm wie vorg. LV-Pos., jedoch: Fenstergröße: 1540*1600 mm
2.__. 4
Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 1540*1600 mm
2,00
St
2.__. 5 Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 1450*1450mm wie vorg. LV-Pos., jedoch: Fenstergröße:  1450*1450 mm
2.__. 5
Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 1450*1450mm
1,00
St
2.__. 6 Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 800*1200 mm wie vorg. LV-Pos., jedoch: Fenstergröße:  800*1200 mm
2.__. 6
Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 800*1200 mm
1,00
St
2.__. 7 Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 540*1200 mm wie vorg. LV-Pos., jedoch: Fenstergröße:  540*1200 mm
2.__. 7
Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 540*1200 mm
1,00
St
2.__. 8 Zulage Motorbedienung mit Nothandkurbelfunktion (NHK bei Stromausfall) bestehend aus: Motorbedienung mit Nothandkurbelfunktion (NHK bei Stromausfall) 1x für 2. Rettungsweg im Erdgeschoss
2.__. 8
Zulage Motorbedienung mit Nothandkurbelfunktion (NHK bei Stromausfall)
E
1,00
St
2.__. 9 Zulage Zeitschaltuhr mit Lichtautomatik bestehend aus: Zulage Zeitschaltuhr mit Lichtautomatik
2.__. 9
Zulage Zeitschaltuhr mit Lichtautomatik
E
1,00
St
2.__. 10 Zulage Funkmotor inkl. Funk-Wandsender bestehend aus: Zulage Funkmotor inkl. Funk-Wandsender
2.__. 10
Zulage Funkmotor inkl. Funk-Wandsender
E
1,00
St
3 Holzfenster Obergeschoss
3
Holzfenster Obergeschoss
Grundbereich ZZ.000.0
3.__. 1 FE1-01 3-tlg. Fensterelement, ca. 2650*2200 mm, unten FV bestehend aus: 3-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 2650*2200 mm mit 3 gleichen Flügelgrössen und 3 gleichen Brüstungsverglasungen, geteilt durch einen Kämpfer auf BRH OK 900mm 1x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts, ca. 800*1260 mm 1x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 800*1260 mm 1x Dreh-Kipp-Element DIN links/rechts ca. 800*1260 mm 3x Festverglasung VSG ca. 800*900 VSG im festverglasten Brüstungsbereich komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen inkl. Blendrahmen-Aufdopplung unten ca. 190 mm Bereich: OG Erker
3.__. 1
FE1-01 3-tlg. Fensterelement, ca. 2650*2200 mm, unten FV
1,00
St
3.__. 2 FE1-02 5-tlg. Fenster-Türelement, ca. 4360*2200 mm bestehend aus: 5-tlg. Fenster-Türelement (b*h) ca. 4360*2200 mm mit 5 gleichen Flügelgrössen 2x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts, ca. 600*2100 mm 2x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 600*2100 mm 1x Festverglasung ca. 600*2100 mm komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen inkl. Austrittsblech aus Alu als Übergang außen inkl. Blendrahmen-Aufdopplung unten ca. 190 mm Bereich: DG Loggia
3.__. 2
FE1-02 5-tlg. Fenster-Türelement, ca. 4360*2200 mm
1,00
St
3.__. 3 FE1-02 2-tlg. Schiebetürelement, ca. 4360*2200 mm bestehend aus: 2-tlg. Schiebetürelement (b*h) ca. 4360*2200 mm mittig aufgeteilt mit 1 feststehendem Glaselement und einer Schiebetür 1x Schiebeelement, ca. 2120*2100 mm 1x feststehendes Glaselement ca. 2120*2100 mm komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen inkl. Austrittsblech aus Alu als Übergang außen inkl. Blendrahmen-Aufdopplung unten ca. 190 mm Bereich: OG Loggia
3.__. 3
FE1-02 2-tlg. Schiebetürelement, ca. 4360*2200 mm
E
1,00
St
3.__. 4 FE1-02 3-tlg. Schiebetürelement, ca. 4360*2200 mm bestehend aus: 3-tlg. Schiebetürelement (b*h) ca. 4360*2200 mm (drei gleichbreite Glaselemente) mit 2 feststehendem Glaselementen und einem Schiebetür-Glaselement 1x Schiebetür, ca. 1350*2100 mm 2x feststehendes Glaselement ca. 1350*2100 mm komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen inkl. Austrittsblech aus Alu als Übergang außen inkl. Blendrahmen-Aufdopplung unten ca. 190 mm Bereich: OG Loggia
3.__. 4
FE1-02 3-tlg. Schiebetürelement, ca. 4360*2200 mm
E
1,00
St
3.__. 5 FE1-03 2-teiliges Fenster-Türelement, 1800*2200 mm, unten FV bestehend aus: 2-teiliges Fensterelement (b*h) ca. 1800*2200 mm geteilt durch einen Kämpfer auf BRH OK 900mm 1x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts ca. 800*1260 mm 1x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 800*1260 mm 2x Festverglasung VSG ca. 800*900 VSG im festverglasten Brüstungsbereich herstellen, liefern und in die bestehende Fensteröffnung fachgerecht einbauen Bereich: DG Garten
3.__. 5
FE1-03 2-teiliges Fenster-Türelement, 1800*2200 mm, unten FV
1,00
St
3.__. 6 FE1-04 2-tlg. Fensterelement, ca. 1540*1560 mm bestehend aus: 2-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 1540*1560 mm 1x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts ca. 700*1500 mm 1x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 700*1500 mm komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen Bereich: OG Zimmer 1
3.__. 6
FE1-04 2-tlg. Fensterelement, ca. 1540*1560 mm
1,00
St
3.__. 7 FE1-05 2-tlg. Fensterelement, ca. 1450*1450 mm bestehend aus: 2-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 1450*1450 mm 1x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts ca. 700*1350 mm 1x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 700*1350 mm komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen Bereich: OG Küche
3.__. 7
FE1-05 2-tlg. Fensterelement, ca. 1450*1450 mm
1,00
St
3.__. 8 FE1-06 1-tlg. Fensterelement, ca. 800*1300 mm bestehend aus: 1-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 800*1300 mm als Drehkipp DIN links/rechts komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen Bereich: OG Bad Fabrikat und Typ: '.................................... ...........................'
3.__. 8
FE1-06 1-tlg. Fensterelement, ca. 800*1300 mm
2,00
St
3.__. 9 FE1-07 Fassadenelement Treppenhaus 1-geschossig bestehend aus: 3-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 1910*2530 mm geteilt durch einen Kämpfer auf BRH OK 900mm 2x festverglaste Seitenteile ca. 440*1380 mm 2x festverglaste Seitenteile ca. 440*900 mm VSG 1x festverglastes Brüstungselement ca. 1000*900 mm VSG 1x Dreh-Kipp-element DIN links ca. 900*1380 mm untere Blendrahmenhöhe ca. 250 mm hoch als Überdeckung Fussbodenaufbau (Aufdopplung) Sonnenschutzglas g-Wert=0,41 , Lichttransmission LT 70 nach Bemusterung VSG im festverglasten Brüstungsbereich komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen Bereich: OG Treppenhaus
3.__. 9
FE1-07 Fassadenelement Treppenhaus 1-geschossig
1,00
St
3.__. 10 FE-1-01 1-tlg. Fensterelement, ca. 800*600mm Pos FE-01-01 bestehend aus: 1-tgl. Kellerfenster, (b*h) 800x600mm, BRH 1,30m 1x Dreh-Kipp links (Technikraum) 1x Dreh-Kipp links (Waschraum) 1x Dreh-Kipp rechts ( Abstell1) Einbauort: WU-Betonwand 30cm komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen Bereich: KG Technik/Wäsche/Abstell 1
3.__. 10
FE-1-01 1-tlg. Fensterelement, ca. 800*600mm
3,00
St
3.__. 11 Absturzsicherung Stange 1x Länge 1330mm 2x Länge 1420mm Stahlrundprofil 30mm, befestigt auf Blendrahmen, lackiert in RAL-Ton der Fensterfarbe komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen Einbauort: WU-Betonwand 30cm Bereich: OG Fenster Küche und Zimmer 1
3.__. 11
Absturzsicherung Stange
3,00
St
4 Sonnenschutz Obergeschoss Raffstores
4
Sonnenschutz Obergeschoss Raffstores
Grundbereich ZZ.000.0
4.__. 1 Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1800x2300 bestehend aus: Basis-Raffstoren mit Abdunkelungslamellen und Schienenführung - Lamellen ZL81 glänzend im Standardfarbton Fenstergröße: 1800x2300 mm Die Formgebung der Lamelle mit eingewalzter Dicht- und Dämpfungseinlage sowie die seitliche Lamellenaufhängung ermöglichen einen sehr guten, geräuscharmen Lamellenschluss und somit eine projektionsgerechte Abdunkelung für Präsentationen und ähnliches. Um den Verschleiß an den Raffstoren über die Gewährleistungsfrist hinaus einzugrenzen werden folgende Forderungen zwingend vorgeschrieben: Die angebotenen Raffstoren müssen die Lebensdauerklasse 3 nach DIN EN 13659:2009-01 - Abschlüsse außen - erfüllen. Um eine bessere Kräfteverteilung zu erreichen sind die Motoren als Mittelmotoren mit angeflanschtem Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang auszuführen. Außerdem vereinfacht sich dadurch das Ankuppeln von Behängen bei einer nachträglichen Raumaufteilung. Der angebotene Raffstore muss bei Laibungsmontage und Behangbreiten < 2000 mm eine Windbelastbarkeit von bis zu 22 m/s erfüllen. Zur Ausführung kommen Basis-Raffstoren Fabrikat Roma Modulo P oder Raffstoren mit mindestens gleichwertigen technischen Ausstattungsmerkmalen. inkl. Blende aus 2mm Aluminium gekanntet, seitlich geschlossen, Oberfläche pulverbeschichtet , einschl. Standardbügel und Konsolen, einschl. vorderer und hinterer Aufkantung zru Aufnahmen der bauseitigen Dämmung bzw. Putzträgerplatte, Bieterangabe: ............................. Bereich: FE1-03 liefern und fachgerecht montieren
4.__. 1
Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1800x2300
1,00
St
4.__. 2 Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 2400x2300 wie vorg. LV-Pos., jedoch: Fenstergröße: 2400x2300 mm Sonnenschutzvorrichtung mit Fc=0,5 Bereich: OG FE1-01 Wohnzimmer Ostseite
4.__. 2
Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 2400x2300
1,00
St
4.__. 3 Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 4400x2200 wie vorg. LV-Pos., jedoch: Fenstergröße: 4400x2200 mm Sonnenschutzvorrichtung mit Fc=0,5 Bereich: OG FE1-02 Wohnzimmer Südseite
4.__. 3
Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 4400x2200
1,00
St
4.__. 4 Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1800x1800 wie vorg. LV-Pos., jedoch: Fenstergröße: 1800x1800 mm Bereich: F04 Sitzfenser EG Wohnzimmer
4.__. 4
Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1800x1800
E
1,00
St
4.__. 5 Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1400x2200 wie vorg. LV-Pos., jedoch: Fenstergröße: 1400x2200 mm Bereich: F05, F06 OG Giebelfenster
4.__. 5
Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1400x2200
E
1,00
St
4.__. 6 Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1450x1450 wie vorg. LV-Pos., jedoch: Fenstergröße: 1450x1450 mm Bereich: FE1-05 Küche Ostseite
4.__. 6
Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1450x1450
1,00
St
4.__. 7 Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1540x1560 wie vorg. LV-Pos., jedoch: Fenstergröße: 1540x1560 Bereich: FE1-04 Zimmer 1 Nordseite
4.__. 7
Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1540x1560
1,00
St
4.__. 8 Zulage für die Variante Roma System Modulo XP, Fenstergröße 1450x1450 Zulage für die Variante mit Insektenschutzrollo (manuell zu bedienen) Fenstergröße: 1450x1450 mm Bereich: F09 OG Kinderzimmer, F08 OG Kinderzimmer, F07 Schlafzimmer Gauben
4.__. 8
Zulage für die Variante Roma System Modulo XP, Fenstergröße 1450x1450
E
1,00
St
4.__. 9 Leitungspeitsche für 230 V Antriebe bestehend aus: Vieradrige Leitungspeitsche für bauseitige Verbindung zwischen Motorsteuereinheit und 230 V Sonnenschutzantrieb. Flexible vorkonfektionierte Leitung 0,75 mm² auf einer Seite mit Aderendhülsen versehen, auf der anderen Seite mit vierpoliger Stecker-Kupplung (STAK3). Die Leitung muss Halogenfrei, Ozon- und UV-Beständig für die dauerhafte Verlegung im Freien geeignet sein. Für den fachgerechten Anschluss muss die Leitung folgenden Farb-Code aufweisen: schwarz, braun, blau und gelb/grün. Eine andere Farbbelegung ist nicht zulässig. Typ: Leitungspeitsche für 230 V Antriebe Fabrikat: Somfy Angabe Leitungspeitsche Länge: 3m liefern und fachgerecht montieren
4.__. 9
Leitungspeitsche für 230 V Antriebe
12,00
St
4.__. 10 Omnexo Schaltaktor 4MPF AP bestehend aus: Bedienelement: Taster Omnexo Schaltaktor zur Ansteuerung von Lasten und Sonnenschutzantrieben über 4 potentialfreie Schaltausgänge. Der Omnexo Schaltaktor wird mit 230 V AC versorgt und erzeugt über ein integriertes Netzteil die interne 24 V DC Betriebsspannung. Tastereingänge sind für jeden Schaltausgang auf dem Gerät verfügbar. Für Verriegelungsfunktionen und Gruppenbedienung besitzt der Aktor 2 separate Eingänge. Über die Omnexo Inbetriebnahmesoftware müssen die einzelnen potentialfreien Schaltausgänge als Sonnenschutzantrieb, Last oder Störmeldekontakt parametriert werden können. Die Produkteinstellungen werden automatisch im System hinterlegt. Die Anschlussklemmen müssen zur sicheren Montage als Schraubklemmen ausgeführt sein. Der Anschluss für den Bus ist zusätzlich als Steckklemme ausgeführt. Zur Absicherung der Abgangsleitungen muss der Aktor über 2 integrierte und wechselbare Feinsicherungen für jeweils 2 Ausgänge verfügen. Für eine optionale Funkbedienung muss ein Steckplatz für einen nachrüstbaren Funkempfänger vorhanden sein. Das Gehäuse muss halogenfrei ausgeführt sein, der Prüfung nach UL-94 V0 und der Norm für Installationseinbaugeräte nach DIN 43880 entsprechen. Omnexo Schaltaktor Typ: Omnexo Schaltaktor 4MPF AP Fabrikat: WAREMA oder gleichwertig Bieterangabe: Somfy, Animeo B+2 MoCo WM Aufputz liefern und fachgerecht montieren
4.__. 10
Omnexo Schaltaktor 4MPF AP
E
1,00
St
4.__. 11 Omnexo Zentrale inkl Tablet bestehend aus: Die Sonnenschutzzentrale verfügt über vorkonfigurierte Steuerungsprogramme für Sonnenschutz und Beleuchtung. Eine automatische Datum- und Zeiteinstellung über einen integrierten GPS-Empfänger der Omnexo Wetterstation pro versorgt das System mit den richtigen Informationen. Zur Umsetzung und Differenzierung unterschiedlicher Automationsanforderungen des Bauherrn, wie z. B. Sommer- Winter-, Urlaubs-, Ferienprogramm oder Heiz- / Kühlperiode, muss das System über 12 Stück frei parametrierbare Umschalt-Modi verfügen. Über eine Browseranwendung und der zur Verfügung gestellten Apps muss die Sonnenschutzsteuerung von jedem verbundenen Endgerät bedienbar sein. Die Zentrale, als auch die Software, verfügen über einen Inbetriebnahmeassistenten, der eine zielgerichtete und einfache Inbetriebnahme der gesamten Steuerung ermöglicht. Omnexo Zentrale Typ: Omnexo Zentrale Fabrikat: WAREMA Größe: 4 TE Zentrale oder gleichwertig inkl.  Tablet mit vorinstallierter Omnexo App als Bediengerät für das Steuerungssystem Omnexo. Das Gerät muss über eine Bildschirmgröße von mind. 7  verfügen Bieterangabe: Somfy, Animeo IB+ Touch Buco liefern und fachgerecht montieren
4.__. 11
Omnexo Zentrale inkl Tablet
E
1,00
St
4.__. 12 Wetterstation bestehend aus: Kompakte Kombisensor aus massivem, UV-beständigem, Kunststoff. Der Messwertgeber erfasst Messwerte für: - Helligkeit - Dämmerung - Windgeschwindigkeit - Niederschlag - Außentemperatur Zur genauen Erfassung der Sonneneinstrahlung getrennt nach Himmelsrichtungen müssen vier Photodioden zur Verfügung stehen. Die Erfassung der Dämmerung erfolgt ohne zusätzlichen Messwertgeber mittels einer der vier Photodioden. Die Niederschlagssensorfläche ist beheizbar ausgeführt und schaltet sich unter 15° Celsius selbstständig zu. Die Winderfassung erfolgt über ein Flügeldrehrad an der Oberseite des Messwertgebers. Zudem muss der Anschluss am Messwertgeber steckbar ausgeführt sein und über eine 4-adrige Anschlussleitung erfolgen. Befestigt wird die Wetterstation mittels Montagebügel an der Fassade. Die Kommunikation zwischen der Zentrale und der Omnexo Wetterstation move erfolgt über ein proprietäres Busprotokoll. Dieses muss mindestens 38400 Baud betragen um Informationen ohne zeitlichen Verlust übertragen zu können. WAREMA Wetterstation Typ: WAREMA Wetterstation move Fabrikat: WAREMA oder gleichwertig Bieterangabe: Somfy Animeo Compact Sensor Wetterstation liefern und fachgerecht montieren
4.__. 12
Wetterstation
E
1,00
St
4.__. 13 Inbetriebnahme der Steuereinheit bestehend aus: Einstellen und in Betriebnahme der Steuereinheit, nach bauseitigen Anschluss der Raffstoren durch den Elektriker
4.__. 13
Inbetriebnahme der Steuereinheit
E
1,00
psch
5 Allgemein
5
Allgemein
Grundbereich ZZ.000.0
5.__. 1 Innenfensterbänke Holz in Einzellängen liefern und montieren bestehend aus: Holz Fensterbänke, leicht gefaste Kanten, Oberfläche weiß grundiert Abmessungen: Einzellängen, bis 30 cm Tiefe seitlicher und vorderer Überstand ca. 30 mm über MW Bereich: alle Fenster mit Brüstung
5.__. 1
Innenfensterbänke Holz in Einzellängen liefern und montieren
11,00
m
5.__. 2 Innenfensterbänke MDF in Einzellängen liefern und montieren bestehend aus: MDF Fensterbänke, leicht gefaste Kanten, Oberfläche weiß grundiert Abmessungen: Einzellängen, bis 30 cm Tiefe seitlicher und vorderer Überstand ca. 30 mm über MW Bereich: alle Fenster mit Brüstung
5.__. 2
Innenfensterbänke MDF in Einzellängen liefern und montieren
E
1,00
m
5.__. 3 Beschläge Hoppe Amsterdam bestehend aus: Aluminium-Dreh/Kipp-Fenstergriff Hersteller: Hoppe Serie: Amsterdam Ausführung: Standard Material: Aluminium Abdeckung: Voll-Abdeckkappe Rasterung: 90° liefern und fachgerecht montieren
5.__. 3
Beschläge Hoppe Amsterdam
20,00
St
5.__. 4 Zulage für abschließbare Oliven bestehend aus: Zulage zur vorg. LV-Position für abschließbare Oliven
5.__. 4
Zulage für abschließbare Oliven
E
1,00
St
5.__. 5 Zulage für Sonnenschutzglas g=....für alle Fenster außer FE0-07 und FE1-07 bestehend aus: Zulage für alle Fenster außer FE0-07 und FE1-07
5.__. 5
Zulage für Sonnenschutzglas g=....für alle Fenster außer FE0-07 und FE1-07
E
1,00
St
5.__. 6 Zulage Insektenschutzgitter bestehend aus: Zulage zu vorg. LV-Positionen für Insektenschutzgewebe aus PVC ummanteltem 0,28mm Glasfasergarn mit komfortabler Tippbedienung, auch nachrüstbar, im Rollladenkasten integriert, Führungsschiene mit Bürstenkeder, viscodynamischer Bremse für sanftes Einlaufen des Gewebes in den Kasten, Endstab mit Bürstendichtung, Griffmulde und verschiebbarer Zug-Schnur. Die Arretierung der unteren Endlage erfolgt über einen Schnappverschluss.
5.__. 6
Zulage Insektenschutzgitter
E
1,00
St
5.__. 7 Fensterfalzlüfter bestehend aus: Zur Regulierung der relativen Wohnungsfeuchte und Verbesserung der Raumhygiene ist ein auf Winddruck regelnder Fensterfalz-Lüfter im oberen Fensterfalz pro Fensterflügel mit folgenden Anforderungen vorzusehen: - Die Lüftungseinrichtung darf das Fenster weder außen noch innen optisch verändern. - Lüftungsöffnungen dürfen beim geschlossenen Fenster nicht sichtbar sein. - Gelochte oder geriffelte Dichtungen sind nicht zulässig. - Die Luftführung soll beim Eintritt in den Wohnbereich zur Decke gerichtet sein. - Zur Vermeidung von Kondenswasserbildung an den Regelklappen dürfen diese nicht aus Metall sein. - Zur ausreichenden Luftführung darf bei 10 Pa der Volumenstrom von 4,0 m³/h nicht unterschritten werden. - Die automatische Winddruckregelung sollte in 2 Stufen unterhalb 50 Pa erfolgen. Nachweise der Leistungsprüfung des Lüfters nach DIN EN 13141-1 sind auf Verlangen vorzulegen. - Die Schlagregendichtheit muss entsprechend der DIN EN 12208 bis 600 Pa gewährleistet sein. Fensterfalz- Lüfter arimero classic S für Kunststofffenster oder gleichwertig Fabrikat und Typ Bieterangabe: ............................ (Durch den Einbau der Fensterfalzlüfter darf das geforderte Schalldämmmaß des gesamten Fensters nicht verringert werden!) (Berechnungsgrundlage: ein Regler je Element, nicht bei HST!)
5.__. 7
Fensterfalzlüfter
11,00
St
5.__. 8 Umlaufende Anschlüsse mit Vorwandmontagesystem bestehend aus: Lieferung und fachgerechte Montage eines Vorwandsystems zur bauseitigen Montage der Holzfenster vor der tragenden Wand. Hersteller / Fabrikat: blaugelb Triotherm+ oder Illbruck Vorwandmontage-System Typ SY002 ( PR 150) oder gleichwertig Fabrikat / Typ:................................................... .......... (Bieterangabe) Abmessungen: Bereich: Fenster im gesamten Gebäude nach bzw. nach Festlegung mit der Bauleitung
5.__. 8
Umlaufende Anschlüsse mit Vorwandmontagesystem
E
138,00
m
5.__. 9 Abkleben der Rahmen und Fensterscheiben nach Einbau Abkleben der Rahmen und Fensterscheiben mit einer Schutzfolie nach dem Einbau sowie inkl. Abriss und Entsorgung der Folien nach Beendigung des Bauvorhabens Pro Fenster sollte ein zu öffnender Flügel eine Fensterschutzhülle erhalten, sodass dieser während der Bauphase zum Lüften zu öffnen ist. innen+außen
5.__. 9
Abkleben der Rahmen und Fensterscheiben nach Einbau
140,00
m2
5.__. 10 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare Arbeiten, die von der Bauleitung in Auftrag gegeben wurden und nur bei unterschriebenen Stundenzetteln durch die Bauleitung, bezahlt werden. Stundenzettel werden nur anerkannt, wenn diese zum Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt wurden - später eingehende Stunden werden gestrichen! Verwendetes Material muss auf den dazugehörigen Stundenzetteln einzeln aufgelistet werden!
5.__. 10
Stundenlohnarbeiten
30,00
h