WDVS
Fürth, Hornschuch Campus 4a+b (BT1)
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV - 065 WDVS / Außenputzarbeiten **ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Gewerk 065 PUTZ- UND STUCKARBEITEN / WDVS gem. DIN 18350** Maßgebend für die Ausführung sind die anerkannten Regeln der Bautechnik, die einschlägigen Normen (insbesondere DIN 18350, DIN 18202, DIN 4108, DIN 55699), die Ausführungshinweise der Fachverbände sowie sämtliche systemzugehörigen Herstellerangaben. Es dürfen ausschließlich systemkonforme Komponenten eines Herstellers verwendet werden; Mischsysteme sind unzulässig. Untergründe müssen eben, tragfähig, trocken, sauber und frei von haftmindernden Rückständen sein. Nicht tragfähige Beschichtungen sind vollständig zu entfernen. Der AN ist für die Prüfung und Vorbereitung des Untergrundes eigenverantwortlich. Haftzugproben gemäß DIN EN 1542 sind vor Beginn der Arbeiten durchzuführen und dem AG vorzulegen. Schmutzempfindliche Bauteile sind vor Arbeitsbeginn abzudecken bzw. abzukleben. Putzträger, Bewehrungen und Untergrundbehandlungen sind gemäß geltenden Vorschriften einzusetzen. Die Ebenheit der fertigen Flächen ist nach DIN 18202, Tabelle 3 Zeile 7 einzuhalten. Abweichungen außerhalb dieser Toleranzen werden nicht akzeptiert. Brandriegel und Brandbarrieren sind in nicht brennbarer Qualität (A1) gemäß den geltenden Vorschriften einzubauen. Diese sind vollflächig zu verkleben und nach Herstellerangaben zusätzlich zu verdübeln. Sämtliche Wand- und Deckendehnfugen sind mit geeigneten Dehnfugenprofilen auszubilden. Anschlussfugen in Beton- und Mauerwerksbauteilen sowie im Anschluss an Fenster erhalten feuerverzinkte Putzabschluss- bzw. Putzdehnschienen mit dauerelastischer Endverfugung. Bauwerksdehnfugen dürfen nicht als dauerelastisch ausgespritzte Fugen ausgebildet werden, sondern ausschließlich mit Profilen mit Gummieinlage. Durchdringungen in der Dämmebene (Leitungen, Konsolen, Halterungen etc.) sind wind- und schlagregendicht mit zugelassenen Dichtbändern fachgerecht abzudichten. Gerüstverankerungen und sonstige Befestigungspunkte des AN sind nach Fertigstellung systemgerecht zu schließen und dauerhaft abzudichten. Plattenstöße über Fenster- und Türöffnungen sind unzulässig. Dämmplatten werden im Sturzbereich ausgeklinkt und mit Diagonalarmierungen aus Gewebestreifen überspannt. Alle Außenecken sind mit Gewebe-Eckwinkeln zu versehen. Fugen von Plattenstößen über 2 mm sind mit geeigneten PU-Schäumen auszufüllen. Eine Hinterströmung der Dämmplatten ist auszuschließen. Die Armierungsschicht ist mit einer Mindestschichtdicke von 3–5 mm herzustellen. Das alkalibeständige Armierungsgewebe ist mittig in der Schicht, faltenfrei und mit mindestens 10 cm Überlappung einzulegen. Öffnungsecken sind zusätzlich diagonal zu armieren. Während der gesamten Ausführungszeit sind geeignete Witterungsschutzmaßnahmen zu treffen. Arbeiten bei Frost, Niederschlag oder direkter Sonneneinstrahlung sind unzulässig. Die vom Hersteller vorgeschriebenen Trocknungszeiten zwischen Klebemörtel, Armierung und Oberputz sind einzuhalten. Für alle Teilleistungen wie Untergrundvorbereitung, Dämmung, Verdübelung, Armierung und Spachtelung sind Zwischenabnahmen durchzuführen. Der AN hat diese rechtzeitig dem AG zur Freigabe anzuzeigen. Verdeckte Leistungen sind fotografisch zu dokumentieren und dem AG unaufgefordert vorzulegen. Nach Abschluss der Arbeiten sind alle angrenzenden Bauteile fachgerecht zu reinigen. Schäden oder Verschmutzungen sind auf Kosten des AN zu beseitigen.
ZTV - 065 WDVS / Außenputzarbeiten
Vorbemerkungen VORBEMERKUNGEN Gewerk 065 – Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS)** Umfang der vertraglichen Leistung ist die vollständige Herstellung des Wärmedämm-Verbundsystems einschließlich aller erforderlichen Haupt- und Nebenarbeiten. Hierzu gehören insbesondere Untergrundvorbereitung, Verklebung und Verdübelung der Dämmplatten, Ausbildung aller Anschlüsse und Detailpunkte, Armierung und Oberputz, Sockelausbildung sowie sämtliche systemkonforme Zusatzkomponenten gemäß Vorgaben des AG. Für das WDVS gelten die anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen DIN-Normen (insbesondere DIN 18350, DIN 18345, DIN 4108, DIN 18202 und DIN 55699), die Richtlinien der Fachverbände sowie sämtliche systemzugehörigen Herstellerangaben. Es ist ein zugelassenes WDVS mit gültiger ETA oder abZ eines anerkannten Herstellers einzubauen. Es dürfen ausschließlich systemkompatible Komponenten eingesetzt werden; das Mischen unterschiedlicher Systeme oder Hersteller ist unzulässig. Die verwendeten Dämmstoffe bestehen gemäß Planung aus EPS WLG 032/035 oder Mineralwolle A1/A2 in der vorgesehenen Dicke. Die Auswahl, Dimensionierung und Verarbeitung der Komponenten muss den bauphysikalischen Anforderungen hinsichtlich Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz entsprechen. Der Untergrund ist vom AN eigenverantwortlich auf Tragfähigkeit, Ebenheit und Beschaffenheit zu prüfen und entsprechend vorzubereiten. Untergründe müssen sauber, trocken und frei von haftmindernden Rückständen sein. Nicht tragfähige Altbeschichtungen sind vollständig zu entfernen; unterschiedlich saugende Untergründe sind systemgerecht zu grundieren. Der AN ist verpflichtet, festgestellte Mängel oder Abweichungen dem AG unverzüglich mitzuteilen. Die Dämmplatten werden systemgerecht verklebt, bei EPS im Punkt-Wulstverfahren, bei Mineralwolle vollflächig, jeweils unter Einhaltung der erforderlichen Klebefläche. Plattenstöße sind dicht auszuführen; Fugen größer als 2 mm werden mit geeignetem PU-Schaum geschlossen. Über Tür- und Fensteröffnungen sind Plattenstöße unzulässig; dort wird die Dämmung ausgeklinkt und diagonal armiert. Die mechanische Befestigung erfolgt mit ETA-zugelassenen Kunststoffdübeln. Je nach Windlastzone und Randbereich sind 6–8 Dübel/m², in Randzonen 8–10 Dübel/m² einzusetzen. Dübeltyp, Setztiefe und Raster richten sich nach Vorgaben des WDVS-Systems. Fenster- und Türöffnungen erhalten systemkonforme Anputzleisten mit Dichtband sowie erforderliche Tropfkanten- oder Abschlussschienen. Leitungen, Geländerhalter, Konsolen und andere Durchdringungen sind wind- und schlagregendicht mittels systemzugehöriger Dichtbänder einzubinden. Sämtliche Anschlussdetails sind so auszubilden, dass Hinterläufigkeit dauerhaft ausgeschlossen wird. Dehnfugen des Bauwerks sind aufzunehmen und mit geeigneten Dehnfugenprofilen mit Gummieinlage auszuführen. Anschlussfugen werden mittels feuerverzinkter Putzabschluss- oder Putzdehnschienen hergestellt und elastisch verfugt. Eine Ersetzung von Bauwerksfugen durch dauerelastische Dichtstoffe ist unzulässig. Die Armierungsschicht besteht aus systemkonformem Armierungsmörtel, in den ein alkalibeständiges Gewebe mittig eingebettet wird. Die Überlappungen betragen mindestens 10 cm. Die Armierungsschicht muss vollständig durchgetrocknet sein, bevor der Oberputz aufgebracht werden darf. Der Oberputz wird als systemkonformer Silikonharzputz in Korn 3 mm mit einer Mindestschichtdicke von 4 mm ausgeführt. Der AN hat vor Ausführung eine Musterfläche anzulegen und dem AG zur Freigabe vorzulegen. Die Verarbeitung des Oberputzes darf erst nach schriftlicher Freigabe erfolgen. Der Sockelbereich wird mit feuchtebeständiger EPS-Sockeldämmung mindestens WLG 035 gemäß Planung hergestellt und mindestens 0,50 m unter OKFFEG eingebunden. Der Sockel ist gegen Feuchtigkeits- und mechanische Belastungen besonders zu schützen und mit einem systemgerechten Abschlussprofil abzuschließen. Für die Teilleistungen Untergrund, Verklebung, Verdübelung, Armierung und Oberputz sind Zwischenabnahmen vorgesehen, die der AN rechtzeitig dem AG anzuzeigen hat. Sämtliche Arbeiten sind sauber, sorgfältig und systemkonform auszuführen. Angrenzende Bauteile sind vor Verschmutzung und Beschädigungen zu schützen und nach Abschluss der Arbeiten vollständig zu reinigen.
Vorbemerkungen
Baustelleneinrichtung Einmaliges Einrichten der Baustelle, inkl. aller erforderlichen Anlagen, einschließlich Herstellung des Wasser- und Stromanschlusses, An- und Abfuhr der Geräte und maschinellen Einrichtungen während der gesamten Bauzeit, anteilige Personalkosten wie Lohnzuschläge, Wegegelder, Fahrtkosten usw. Vorhalten der gesamten Baustelleneinrichtungen für sämtliche in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen. Räumen der Baustelle nach Fertigstellung und Abnahme der Baumaßnahme, sowie Reinigen und Wiederherrichten der benutzten Flächen entsprechend dem ursprünglichen Zustand. Planung des Systembrandschutzes zum Erreichen der Schwerentflammbarkeit eines WDVS mit EPS-Dämmstoff gemäß den Forderungen der Systemzulassung mit Bezug auf das Kompendium "WDVS und Brandschutz" vom Fachverband WDVS e.V. Fertige Planung in das gesamte Brandschutzkonzept integrieren. Systemzulassung: Z-33-43-52
Baustelleneinrichtung
1 Haus D
1
Haus D
1.02 Fassadenarbeiten – Dämmstoffsystem (EPS / Mineralwolle)
1.02
Fassadenarbeiten – Dämmstoffsystem (EPS / Mineralwolle)
1.03 WDVS horizontal
1.03
WDVS horizontal
1.04 Sockel
1.04
Sockel
1.05 Mehr-/Minderkosten
1.05
Mehr-/Minderkosten
1.06 Stundenlohnarbeiten
1.06
Stundenlohnarbeiten
2 Haus E
2
Haus E
2.02 Fassadenarbeiten – Dämmstoffsystem (EPS / Mineralwolle)
2.02
Fassadenarbeiten – Dämmstoffsystem (EPS / Mineralwolle)
2.03 WDVS horizontal
2.03
WDVS horizontal
2.04 Sockel
2.04
Sockel
2.05 Mehr-/Minderkosten
2.05
Mehr-/Minderkosten
3 Haus F
3
Haus F
3.02 Fassadenarbeiten – Dämmstoffsystem (EPS / Mineralwolle)
3.02
Fassadenarbeiten – Dämmstoffsystem (EPS / Mineralwolle)
3.03 WDVS horizontal
3.03
WDVS horizontal
3.04 Sockel
3.04
Sockel
3.05 Mehr-/Minderkosten
3.05
Mehr-/Minderkosten
4 Haus G
4
Haus G
4.02 Fassadenarbeiten – Dämmstoffsystem (EPS / Mineralwolle)
4.02
Fassadenarbeiten – Dämmstoffsystem (EPS / Mineralwolle)
4.03 WDVS horizontal
4.03
WDVS horizontal
4.04 Sockel
4.04
Sockel
4.05 Mehr-/Minderkosten
4.05
Mehr-/Minderkosten