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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden.
Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1). Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5). Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3). Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1). Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen. Rückbau eines Bestandsgebäudes.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage.
Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten.
UG: Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller
EG: Gewerbefläche, Wohnfläche
OG: Wohnflächen
Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen.
Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein.
Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an.
Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten.
Projektvorstellung
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Allgemein
Anforderungen EU-Taxonomie
Nach dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem von sechs Umweltzielen einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies "Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können.
Aktuelle Unterlagen sind zu finden unter:
https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie
Bauprodukte und Materialien
Anforderungen EU-Taxonomie
Für die Baumaterialien müssen im Rahmen des EU-Taxonomie-Checks die positiven Eigenschaften insbesondere zu D4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten.
Umweltverschmutzung durch Baumaterialien
Für Bauprodukte* müssen folgende Eigenschaften nachgewiesen werden:
nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte werden eingesetzt / eingebaut (über CE-Kennzeichnung) Nachweis SVHC Stoff > 0,1 Massenprozent (Angabe i.d.R. im SDB vorhanden)
Bei Gemischen = Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen
Bei Erzeugnissen = Herstellererklärung (max. 1 Jahr alt) einholen
Mechanische Befestigungsprodukte wie z.B. Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel etc. unterliegen nicht der Materialprüfung.
Für diese Produkte erfolgt keine Prüfung auf CE-Kennzeichnung und muss kein Nachweis für SVHC vorgelegt werden."
* Der Begriff "Baubestandteile und Baustoffe" sollte als "Bauprodukte" im Sinne von Artikel 3 der Bauprodukteverordnung ausgelegt werden: "Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. "Bauprodukt" bezeichnet jedes geformte oder formlose physische Bauelement, einschließlich mithilfe von 3D-Druck hergestellter Produkte, oder einen Bausatz, das bzw. der beispielsweise durch die Anlieferung an die Baustelle in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, mit Ausnahme von Bauelementen, die zuerst in einen Bausatz oder ein anderes Bauprodukt eingebaut werden müssen, bevor sie dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden."
Es wurden nur Bauteile und Materialien verwendet, die weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ Material oder Bauteil und weniger als 0,001 mg anderer krebserregender VOC der Kategorien 1A und 1B pro m³ Material oder Bauteil emittieren.
Diese Anforderung gilt für folgende Produkte, die in Neubauten verwendet werden: Farben, Lacke, Deckenplatten, Bodenbeläge, Kleb- & Dichtstoffe, Innendämmung und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich. (Systemgrenze: alle Produkte die in Nutzungsflächen (NUF) nach DIN 277:2016 in allen Schichten eingesetzt werden.)
Allgemeine Nachweise für Emissionsanforderungen:
Formaldehyd:
1. Formaldehyd ist als Rezepturbestandteil nicht im Produkt vorhanden
2. Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen
3. "Blauer Engel" oder vergleichbares Label
VOC:
1. Produkt erfüllt die Anforderungen des AgBB-Bewertungsschema
2. Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen
3. "Blauer Engel" oder vergleichbares Label
Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen.
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
Anl_4.5_EU-Taxonomie_Anforderungen
Anl_4.6_Pflichtenheft_DGNB
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
Besondere Vertragsbedingungen LEAN-Arbeitsweise
Diese besonderen Vertragsbedingungen konkretsieren die Zusammenarbeit zwischen dem Autraggeber (AG) und dem Nachunternehmer (im Folgenden AN) bei der Anwendung von Methoden zur getakteten Bauerrichtung. Zur Steuerung wird das unternehmensweite PG BauSystem genutzt (PG BauMonitor für die tägliche Steuerung, PG BauZentrale für die wöchentliche Steuerung,
PG BauTakt für die taktbezogene Ablaufplanung). Diese Bedingungen dienen ausschließlich der Strukturierung und Transparenz der Projektabwicklung; Regelungen zu Fristen und Vergütung des Hauptvertrags bleiben unberührt.
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
Anl_4.3_PG_BauSystem
Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
Anl_4.2_Allgemeine_Vorbemerkungen_AG
Umlagen:
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Allgemeine Umlagen: 1,8%
Projektversicherung: 0,8%
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden:
258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
01 WDVS FT-3
01
WDVS FT-3
ZTV PUTZ- UND STUCKARBEITEN ZTV PUTZ- UND STUCKARBEITEN
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
2. Stoffe / Bauteile
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten:
Es dürfen nur Wärmedämm-Verbundsysteme mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) bzw. im WDV-System nur die vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers verarbeitet werden. Es sind ausschließlich Systemkomponenten entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung erlaubt. Diese Zulassungen sind dem AG auf Nachfrage zu überlassen. Optimale Verbrauchsmengen sind unter Berücksichtigung der Herstellervorschriften durch Probeauftrag am Bauteil zu ermitteln.
3. Ausführung
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten:
Absätze und Versprünge zwischen benachbarten Bauteilen sind flächenbündig anzuspachteln. Unabhängig von der Art des Putzes (Putz, Dünnlagenputz etc.) sind sämtliche Oberflächen mit malerfertiger Oberfläche, geeignet für Tapezier- und Anstricharbeiten ohne weitere besondere Maßnahmen, auszuführen. Unterkonstruktionen und / oder Dübel dürfen nicht zu Wärmebrücken und kritischen Unterschreitungen der Oberflächentemperatur führen. Nach Erfordernis sind Trennlagen (Thermokappen) zur thermischen Trennung einzusetzen. In Grenzfällen sind durch den AN Nachweise durch Berechnungen für Wärmebrücken zu führen. Sichtbare Ansätze, die sich aus Arbeitsunterbrechungen oder den Gerüstlagen ergeben, sind nicht zugelassen. Die einzelnen Arbeitsabschnitte sind somit im Vorfeld sinnvoll zu planen. Bauwerks- und Bauteilfugen müssen übernommen werden. Materialwechsel innerhalb der Fläche müssen übernommen werden. Sie sind mit Abschlussprofilen in der Oberfläche auszubilden und dauerelastisch, überstreichbar zu versiegeln (Fugenbreite ca. 10 mm) bzw. mit geeigneten Materialien (z.B. verstärktem Armierungsgewebe) rissüberbrückend zu überspannen. Sofern aus den vorliegenden Unterlagen keine Angabe enthalten, gilt: Gipsputze und Zementputze mit späterem Anstrich sind als geglättete Putze der Qualitätsstufe Q3 bei geglätteter Oberfläche gem. dem Merkblatt für Putzoberflächen im Innenbereich vom Bundesverband der Gipsindustrie herzustellen. In den Untergeschossen mit Ausnahme der Treppenhäuser sowie in untergeordneten Räumen (Lager, Server, Technik) ist die Qualitätsstufe Q2 bei geglätteter Oberfläche gem. dem Merkblatt für Putzoberflächen im Innenbereich vom Bundesverband der Gipsindustrie herzustellen. Sofern aus den vorliegenden Unterlagen keine Angabe enthalten, gilt: Zementputze mit späterem Wandfliesenbelag sind als abgezogene Putze der Qualitätsstufe Q2 bei abgezogener Oberfläche gem. dem Merkblatt für Putzoberflächen im Innenbereich vom Bundesverband der Gipsindustrie herzustellen.
4. Nebenleistungen
Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET.
Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten:
Alle Putzgründe sind mit Haftbrücken vorzubehandeln. Alle erforderlich werdenden Ein-, Zu- und Beiputzarbeiten sind Bestandteil der Leistung. Überspannen der Übergänge unterschiedlicher Stoffe und Bauteile mit geeigneten Putzträgern zur Vermeidung von Rissen. Alle Außenecken der Putze sind mit Eckschutzschienen zu versehen. Diese müssen farblich auf die Endbeschichtung abgestimmt sein. Eckschutzschienen sowie Putzanschluss und -abschlussprofile sind aus verzinktem Stahlblech herzustellen. Anschlüsse des Putzes an andere Bauteile sind grundsätzlich mit Abschlussprofilen auszubilden, die Anschlussfugen sind mittels dauerelastischer Versiegelung, Farbton nach Wahl des AG, auszuführen. An- und Beiputzen an sämtlichen Halterungen, technischen Einrichtungen etc., die im Zuge der Ausführung der Leistung erbracht werden. Eventuell notwendige Aufdopplungen mittels geeigneter Putzträgerplatten. Einbau von Einputzschienen als Putzlehre. Alle Arten und Ausbildungen des Korrosionsschutzes nach DIN 18364. Sämtliche erforderlichen Einbauteile (z. B. Revisionsklappen) sind grundsätzlich in gleicher Oberflächenqualität wie die Hauptansichtsflächen herzustellen. Besondere Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen, Beschädigungen oder Verfärbungen angrenzender Bauteile (Abkleben von Fenstern, Türen, Installationen, etc.). Die Befestigung der Schutzmaßnahmen ist so auszuführen, dass keine Beschädigungen oder Spuren an den Fremdgewerken verbleiben. Inkl. rückstandslosem Entfernen der Schutzmaßnahmen. Vorsorge- und Schutzmaßnahmen für das Putzen unter +5°C Lufttemperatur. Herstellen von Anschlüssen an geneigte Bauteile. Anlegen von Anschluss-, Trenn-, Dehn- und Bauwerksfugen. Nachträgliches Herstellen und Schließen von Löchern im Mauerwerk und Beton für Auflager und Verankerungen.
ZTV PUTZ- UND STUCKARBEITEN
01.01 WDVS FT-3, 14. OG
01.01
WDVS FT-3, 14. OG
02 WDVS FT-3, Sockel
02
WDVS FT-3, Sockel
02.01 WDVS Sockel
02.01
WDVS Sockel