Spachtelarbeiten
Fürstenried West - Forst-Kasten-Allee 121a - 81475 München Neubau Gebäude F-T3 (Wohnen)
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden. Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1). Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5). Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3). Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1). Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen. Rückbau eines Bestandsgebäudes. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage. Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten. UG:     Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller EG:     Gewerbefläche, Wohnfläche OG:     Wohnflächen Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen. Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein. Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an. Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten.
Projektvorstellung
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Allgemein Anforderungen EU-Taxonomie Nach dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem von sechs Umweltzielen einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies "Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können. Aktuelle Unterlagen sind zu finden unter: https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie Bauprodukte und Materialien Anforderungen EU-Taxonomie Für die Baumaterialien müssen im Rahmen des EU-Taxonomie-Checks die positiven Eigenschaften insbesondere zu D4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten. Umweltverschmutzung durch Baumaterialien Für Bauprodukte* müssen folgende Eigenschaften nachgewiesen werden: nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte werden eingesetzt / eingebaut (über CE-Kennzeichnung) Nachweis SVHC Stoff > 0,1 Massenprozent (Angabe i.d.R. im SDB vorhanden) Bei Gemischen = Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen Bei Erzeugnissen = Herstellererklärung (max. 1 Jahr alt) einholen Mechanische Befestigungsprodukte wie z.B. Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel etc. unterliegen nicht der Materialprüfung. Für diese Produkte erfolgt keine Prüfung auf CE-Kennzeichnung und muss kein Nachweis für SVHC vorgelegt werden." * Der Begriff "Baubestandteile und Baustoffe" sollte als "Bauprodukte" im Sinne von Artikel 3 der Bauprodukteverordnung ausgelegt werden: "Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. "Bauprodukt" bezeichnet jedes geformte oder formlose physische Bauelement, einschließlich mithilfe von 3D-Druck hergestellter Produkte, oder einen Bausatz, das bzw. der beispielsweise durch die Anlieferung an die Baustelle in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, mit Ausnahme von Bauelementen, die zuerst in einen Bausatz oder ein anderes Bauprodukt eingebaut werden müssen, bevor sie dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden." Es wurden nur Bauteile und Materialien verwendet, die weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ Material oder Bauteil und weniger als 0,001 mg anderer krebserregender VOC der Kategorien 1A und 1B pro m³ Material oder Bauteil emittieren. Diese Anforderung gilt für folgende Produkte, die in Neubauten verwendet werden: Farben, Lacke, Deckenplatten, Bodenbeläge, Kleb- & Dichtstoffe, Innendämmung und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich. (Systemgrenze: alle Produkte die in Nutzungsflächen (NUF) nach DIN 277:2016 in allen Schichten eingesetzt werden.) Allgemeine Nachweise für Emissionsanforderungen: Formaldehyd: 1.            Formaldehyd ist als Rezepturbestandteil nicht im Produkt vorhanden 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label VOC: 1.            Produkt erfüllt die Anforderungen des AgBB-Bewertungsschema 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.5_EU-Taxonomie_Anforderungen Anl_4.6_Pflichtenheft_DGNB
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
Besondere Vertragsbedingungen LEAN-Arbeitsweise Diese besonderen Vertragsbedingungen konkretsieren die Zusammenarbeit zwischen dem Autraggeber (AG) und dem Nachunternehmer (im Folgenden AN) bei der Anwendung von Methoden zur getakteten Bauerrichtung. Zur Steuerung wird das unternehmensweite PG BauSystem genutzt (PG BauMonitor für die tägliche Steuerung, PG BauZentrale für die wöchentliche Steuerung, PG BauTakt für die taktbezogene Ablaufplanung). Diese Bedingungen dienen ausschließlich der Strukturierung und Transparenz der Projektabwicklung; Regelungen zu Fristen und Vergütung des Hauptvertrags bleiben unberührt. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.3_PG_BauSystem Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.2_Allgemeine_Vorbemerkungen_AG Umlagen: Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Allgemeine Umlagen: 1,8% Projektversicherung: 0,8% Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht. Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden: 258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
01 Spachtelarbeiten
01
Spachtelarbeiten
ZTV PUTZ- UND SPACHTELARBEITEN 1. Allgemeines / Geltungsbereich Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben. 2. Stoffe / Bauteile Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. 3. Ausführung Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Absätze und Versprünge zwischen benachbarten Bauteilen sind flächenbündig anzuspachteln. Unabhängig von der Art der Spachtelung sind sämtliche Oberflächen mit malerfertiger Oberfläche, geeignet für Tapezier- und Anstricharbeiten ohne weitere besondere Maßnahmen, auszuführen. Sichtbare Ansätze, die sich aus Arbeitsunterbrechungen oder den Gerüstlagen ergeben, sind nicht zugelassen. Die einzelnen Arbeitsabschnitte sind somit im Vorfeld sinnvoll zu planen. Bauwerks- und Bauteilfugen müssen übernommen werden. Materialwechsel innerhalb der Fläche müssen übernommen werden. Sie sind mit Abschlussprofilen in der Oberfläche auszubilden und dauerelastisch, überstreichbar zu versiegeln (Fugenbreite ca. 10 mm) bzw. mit geeigneten Materialien (z.B. verstärktem Armierungsgewebe) rissüberbrückend zu überspannen. Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Cloudzugang zur Verfügung gestellt. Die Bestimmung der Rei­hen­fol­ge der Her­stel­lung der ein­zel­nen Bau­tei­le erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus re­sul­tie­ren­de zu­sätz­lich tech­no­lo­gisch be­ding­te Maß­nah­men gel­ten als Ne­ben­leis­tun­gen. Sämt­li­che De­tail­punk­te, An­schlüs­se, Ab­schlüs­se, etc. sind vor Mon­ta­ge­be­ginn mit der Bau­lei­tung zu klä­ren, wenn sie nicht im Leistungstext zwei­fels­frei be­schrie­ben sin­d. Baustelleneinrichtungsflächen Während dem Großteil der Ausbauphase steht ein Gerüstaufzug zum Materialtransport für alle Gewerke zur Verfügung. Die Anlieferungen sind mit der Bauleitung vor Ort abzustimmen. Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch. Die Aufstellung der Putzmaschinen, Silos sowie die Festlegung des Mischplatzes erfolgt nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Das kostenfreie Umsetzen der Misch- und Lagerplätze in Abhängigkeit der anderen Ausbaugewerke ist zu berücksichtigen. Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen. Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen. Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss angebracht. Die vom AN durchzuführenden und für die Erbringung seiner Leistungen erforderlichen weiteren Vermessungsarbeiten sind eigenständig auszuführen. Meterrisse an Wän­den sind zu schüt­zen und dür­fen durch die Spachtel-/Putz­ar­bei­ten nicht ver­deckt wer­den. Flä­chen, an de­nen Ris­se im  Spachtel-/ Putz­grund sicht­bar sind oder Ris­se zu er­war­ten sind, sind vor Aus­füh­rung mit der Bau­lei­tung zu be­sich­ti­gen, fest­zu­le­gen und die Maß­nah­men ab­zu­stim­men. 4. Nebenleistungen Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Eventuell notwendige Aufdopplungen mittels geeigneter Putzträgerplatten. Alle Arten und Ausbildungen des Korrosionsschutzes nach DIN 18364. Sämtliche erforderlichen Einbauteile (z. B. Revisionsklappen) sind grundsätzlich in gleicher Oberflächenqualität wie die Hauptansichtsflächen herzustellen. Besondere Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen, Beschädigungen oder Verfärbungen angrenzender Bauteile (Abkleben von Fenstern, Türen, Installationen, etc.). Die Befestigung der Schutzmaßnahmen ist so auszuführen, dass keine Beschädigungen oder Spuren an den Fremdgewerken verbleiben. Inkl. rückstandslosem Entfernen der Schutzmaßnahmen. Herstellen von Anschlüssen an geneigte Bauteile. Anlegen von Anschluss-, Trenn-, Dehn- und Bauwerksfugen. Nachträgliches Herstellen und Schließen von Löchern im     Mauerwerk und Beton für Auflager und Verankerungen. Der Spachtel-/Putzgrund ist von Schalungstrennmitteln und Verunreinigungen, die zu Verfärbungen des Spachtel- Putzauftrages führen können, zu reinigen. Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten aller erforderlichen Arbeitsgerüste und Hebebühnen, auch für Flächen die höher als 3,50 m zu bearbeiten sind, für die eigene Leistung erfolgt durch den AN, sofern nicht im LV etwas anderes beschrieben ist. Wand- und Deckenputz sind durch Trennschichten, z.B. Papiere, Folien u.ä. von Durchdringungen und Einbauten zu entkoppeln. Überstände der Trennschichten über die OK der Wandbeschichtung sind zu entfernen. Alle ge­gen Holz- oder Stahl­pro­fi­le, Betonummantelungen, Stahlbetonstützen und Wän­de an­gren­zen­den Spachtel-/Putzfugen sind durch ge­eig­ne­te Anschlussprofile und Leis­ten, bzw. Kellenschnitte zu tren­nen. Wand­put­ze/Spachtelungen sind bis auf die Be­ton­de­cke zu füh­ren und dort scharf­kan­tig ab­zu­sto­ßen, so dass der Estrichrandstreifen sau­ber ge­stellt wer­den kann. Unterputz-Wandeinbauteile wie UP-Dosen etc. sind für das spä­te­re Wie­der­auf­fin­den kennt­lich zu ma­chen. Ansetzen und Beseitigen von bis zu 3 Mustern und Probeflächen mit ca. 2 m² Fläche je Putz-/ Spachtelart ist auf Verlangen des AG auszuführen. Flächen, die später nicht sichtbar sind (z.B. hinter Installationsschächten und Vorsatzschalen), sind nach Angabe der Bauleitung freizulassen. Der Untergrund ist von haftmindernden Rückständen zu reinigen und fachgerecht zu entsorgen. 5.  Abrechnungshinweise Kleinflächen werden über die Hauptposition abgerechnet, sofern dafür keine separate Abrechnungsposition existiert. Eine gesonderte Vergütung von Rückflächen von Nischen etc erfolgt nicht. Die Abrechnung der Putz-/Spachtelflächen erfolgt bei abgehängten Decken bis UK abgehängte Decke zzgl. 10 cm.
ZTV PUTZ- UND SPACHTELARBEITEN
01.01 Spachtelarbeiten FT-3
01.01
Spachtelarbeiten FT-3