Dachabdichtung
Fürstenried West - Forst-Kasten-Allee 121a - 81475 München Neubau Gebäude F-T3 (Wohnen)
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden. Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1). Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5). Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3). Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1). Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen. Rückbau eines Bestandsgebäudes. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage. Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten. UG:     Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller EG:     Gewerbefläche, Wohnfläche OG:     Wohnflächen Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen. Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein. Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an. Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten.
Projektvorstellung
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Allgemein Anforderungen EU-Taxonomie Nach dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem von sechs Umweltzielen einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies "Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können. Aktuelle Unterlagen sind zu finden unter: https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie Bauprodukte und Materialien Anforderungen EU-Taxonomie Für die Baumaterialien müssen im Rahmen des EU-Taxonomie-Checks die positiven Eigenschaften insbesondere zu D4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten. Umweltverschmutzung durch Baumaterialien Für Bauprodukte* müssen folgende Eigenschaften nachgewiesen werden: nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte werden eingesetzt / eingebaut (über CE-Kennzeichnung) Nachweis SVHC Stoff > 0,1 Massenprozent (Angabe i.d.R. im SDB vorhanden) Bei Gemischen = Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen Bei Erzeugnissen = Herstellererklärung (max. 1 Jahr alt) einholen Mechanische Befestigungsprodukte wie z.B. Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel etc. unterliegen nicht der Materialprüfung. Für diese Produkte erfolgt keine Prüfung auf CE-Kennzeichnung und muss kein Nachweis für SVHC vorgelegt werden." * Der Begriff "Baubestandteile und Baustoffe" sollte als "Bauprodukte" im Sinne von Artikel 3 der Bauprodukteverordnung ausgelegt werden: "Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. "Bauprodukt" bezeichnet jedes geformte oder formlose physische Bauelement, einschließlich mithilfe von 3D-Druck hergestellter Produkte, oder einen Bausatz, das bzw. der beispielsweise durch die Anlieferung an die Baustelle in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, mit Ausnahme von Bauelementen, die zuerst in einen Bausatz oder ein anderes Bauprodukt eingebaut werden müssen, bevor sie dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden." Es wurden nur Bauteile und Materialien verwendet, die weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ Material oder Bauteil und weniger als 0,001 mg anderer krebserregender VOC der Kategorien 1A und 1B pro m³ Material oder Bauteil emittieren. Diese Anforderung gilt für folgende Produkte, die in Neubauten verwendet werden: Farben, Lacke, Deckenplatten, Bodenbeläge, Kleb- & Dichtstoffe, Innendämmung und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich. (Systemgrenze: alle Produkte die in Nutzungsflächen (NUF) nach DIN 277:2016 in allen Schichten eingesetzt werden.) Allgemeine Nachweise für Emissionsanforderungen: Formaldehyd: 1.            Formaldehyd ist als Rezepturbestandteil nicht im Produkt vorhanden 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label VOC: 1.            Produkt erfüllt die Anforderungen des AgBB-Bewertungsschema 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.5_EU-Taxonomie_Anforderungen Anl_4.6_Pflichtenheft_DGNB
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
Besondere Vertragsbedingungen LEAN-Arbeitsweise Diese besonderen Vertragsbedingungen konkretsieren die Zusammenarbeit zwischen dem Autraggeber (AG) und dem Nachunternehmer (im Folgenden AN) bei der Anwendung von Methoden zur getakteten Bauerrichtung. Zur Steuerung wird das unternehmensweite PG BauSystem genutzt (PG BauMonitor für die tägliche Steuerung, PG BauZentrale für die wöchentliche Steuerung, PG BauTakt für die taktbezogene Ablaufplanung). Diese Bedingungen dienen ausschließlich der Strukturierung und Transparenz der Projektabwicklung; Regelungen zu Fristen und Vergütung des Hauptvertrags bleiben unberührt. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.3_PG_BauSystem Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.2_Allgemeine_Vorbemerkungen_AG Umlagen: Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Allgemeine Umlagen: 1,8% Projektversicherung: 0,8% Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht. Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden: 258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
01 Dachabdichtung
01
Dachabdichtung
ZTV ABDICHTUNGSARBEITEN ZTV ABDICHTUNGSARBEITEN 1. Allgemeines / Geltungsbereich Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. 2. Stoffe / Bauteile Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Alle zum Abdichtungssystem gehörenden Stoffe und Bauhilfsstoffe müssen nachweisbar untereinander und mit den an sie angrenzenden Baustoffen dauerhaft verträglich sein. Von allen verwendeten Materialien sind Prüfzeugnisse in geordneter Form vorzulegen. Die bauphysikalischen Eigenschaften sämtlicher einzubauender Bauteile sind auf Verlangen dem AG schriftlich mitzuteilen. Alle Stahlbauteile im Bereich von Bauwerksanschlüssen sind feuerverzinkt zu liefern. Schnitte, Bohrungen o.ä. sind vor Ort mit Zinkhaftanstrich korrosionsbeständig nachzubehandeln. 3. Ausführung Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Alle Außen-Abdichtungen sind grundsätzlich auf der, dem Wasser zugekehrten, Seite des Bauwerks / der Bauteile vorzusehen. Die Abdichtungsuntergründe müssen ebene und geschlossene Flächen aufweisen. Alle Abdichtungen müssen widerstandsfähig gegen thermische, mechanische und chemische Beanspruchungen sein. Alle Fugen in Abdichtungsuntergründen sind abzudichten. Alle Einbauteile in den Abdichtungsuntergründen sind abzudichten. Alle Kanten, Kehlen, Anschlüsse, Abschlüsse, Übergänge der Abdichtungen sind zu verstärken, z.B. durch Gewebeeinlagen. Alle Durchdringungen der Abdichtungslagen sind als wasserdichte Rohrdurchführungen mit Klebeflanschen auszubilden. Können die Abdichtungslagen nicht kontinuierlich weitergeführt werden oder treten größere Unterbrechungen auf, muss die Überdeckung der Anschlüsse je Lage mindestens 50 cm betragen. Vor dem Verfüllen von Arbeitsräumen bzw. vor Einbringen von Schutzlagen/Schutzestrichen ist die Abdichtung durch den AG förmlich abnehmen zu lassen, die Abnahme ist vom AN rechtzeitig zu beantragen. 4. Nebenleistungen Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Kehlen und Grate werden nicht gesondert vergütet. Die Ausbildung von Innen- und Außenecken ist den Angebotspreis abgegolten. Sämtliche Zubehörteile wie z. B. Befestigungsmittel, Schweißmittel, Kleber, Formteile, usw. sowie deren Verarbeitung, sind einzurechnen.
ZTV ABDICHTUNGSARBEITEN
ZTV DACHDECKUNGS-/-ABDICHTUNGSARBEITEN ZTV DACHDECKUNGS-/-ABDICHTUNGSARBEITEN 1. Allgemeines / Geltungsbereich Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. 2. Stoffe / Bauteile Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Der Flachdachaufbau erfolgt gemäß den Dachdeckerrichtlinien, den Flachdachrichtlinien und den anerkannten Regeln der Technik mit mehrlagigen Abdichtungssystemen. Alle zum Abdichtungssystem gehörenden Stoffe und Bauhilfsstoffe müssen nachweisbar untereinander und mit den an sie angrenzenden Baustoffen dauerhaft verträglich sein. Formteile, z.B. für Dachdurchführungen, sind im System der jeweiligen Dachabdichtung auszuführen. Von allen verwendeten Materialien sind Prüfzeugnisse in geordneter Form vorzulegen. Die bauphysikalischen Eigenschaften sämtlicher einzubauender Bauteile sind auf Verlangen dem AG schriftlich mitzuteilen. 3. Ausführung Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: In der Kalkulation sind sämtliche erforderliche Wandanschlüsse, Randabschlüsse, Deckenversprünge und Bewegungsfugen, Eckverstärkungen, Keildämmungen, Verwahrungen aus LM-Flachprofilen, mehrfach gekanteten Überhangblechen und oberseitigen dauerelastischen Versiegelungen einzukalkulieren. Für die Herstellung von An- und Abschlüssen sind Verbundblechprofile vorzusehen und passgenau abzukanten. Einschließlich sämtlicher Arbeiten zur fachgerechten Anarbeitung/ Eindichtung sämtlicher durchdringender Elemente wie z.B. Dachabläufe, Sekuranten, Lichtkuppeln, Schachtentrauchungen, Geländer, Unterkonstruktionen von Schachtbühnen, haustechnische Anlagen, etc. Windsoglasten der Bauwerke sind nach DIN EN 1991-1-4 für Abdichtungen, Abdeckungen und Dachrandabschlüsse eigenständig zu ermitteln und zu berücksichtigen. Entsprechende Auflasten bzw. zusätzliche Verklebungen und/oder Befestigungselemente sind einzukalkulieren. Der Nachweis ist dem AG vorzulegen. Sämtliche Abdichtungslagen und die Dampfsperre sind mind. 15 cm über der wasserführenden Ebene - unter Berücksichtigung der Fassadenanschlüsse - fachgerecht anzuflanschen. Anschlüsse an aufgehende Bauteile sind mind. 15 cm über die Dachfläche zu führen und rückstausicher zu verwahren. Alle Abdichtungs- und Dämmstoffe sind so aufzubewahren, dass sie vor Feuchtigkeit und extremen Temperatureinflüssen geschützt sind. Sämtliche Schrauben und Unterlegscheiben sind grundsätzlich in Edelstahl, Werkstoff Nr. 1.4401 oder 1.4571 auszuführen. Unterlegscheiben sind, wenn möglich, unter Kopf und Mutter vorzusehen. Die für die Verlegung von Wärmedämmstoffen verwendete Fixierung muss gewährleisten, dass eine Bewegung zwischen Wärmedämmstoffen und Untergrund ausgeschlossen ist. Es ist der erhöhte Schallschutz nach DIN 4109, Beiblatt 2, Tab.2 bei der Ausführung zu berücksichtigen. Das betrifft insbesondere die begehbaren Dachflächen. An allen Anschlüssen zu hinterlüfteten Bauteilen der Außenwandbekleidungen sind in den Fugen Insektenschutzgitter vorzusehen. Sobald die Möglichkeit besteht, sind Notabdichtungen (z.B. an Dachflächen) auszuführen. Nach Fertigstellung der obersten Abdichtungsebene sind die Dachflächen mit einem geeignetem und zugelassenem Verfahren auf Dichtigkeit zu überprüfen. Über die Dichtigkeitsprüfung sind schriftliche Protokolle zu führen, die dem AG zu übergeben sind. Auf allen Dachflächen sind ausreichend Wartungswege als 1,20m breite Plattenbeläge auf Bautenschutzmatten auszuführen, sofern in den Planunterlagen nicht anders definiert. Auf allen Dachflächen ist ein Seilsicherungssystem in Abstimmung mit dem SiGeKo bzw. der BGBau sowie nach Reinigungs- und Wartungskonzept der Dachflächen vorzusehen. Sämtliche Dachdämmungen, wenn nicht anders in Planung, Bauteilkatalog und Brandschutzkonzept beschrieben, sind aus Brandschutzgründen aus nicht brennbaren Materialien auszuführen. Im Bereich von Maschinenfundamenten (z.B. für RLT-Geräte) auf den Dachflächen sowie im Bereich von begehbaren Terrassenflächen sind druckfeste Dämmungen auszuführen. 4. Nebenleistungen Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Alle Arten und Ausbildungen von Auflasten zur Windsog- und -drucksicherung, auch während der Bauzeit. Sämtliche erforderliche Anschlüsse an Bau- und Einbauteile, z.B. an Wände, Attiken, Durchdringungen. Sämtliche erforderlichen Wandanschlüsse, Randabschlüsse und Bewegungsfugen gem. Herstellervorschrift, Eckverstärkungen, Keildämmungen nach Erfordernis, Verwahrungen aus LM-Flachprofilen. Alle Arten und Ausbildungen der Dachabdichtungsdurchdringungen und Bekleidungsdurchdringungen sowie Planung Abdichtung der Durchführung. Falls erforderlich Absprache mit tangierenden Gewerken. Alle Anzahl, Arten, Ausbildungen und Abmessungen von Anschlüssen und Abschlüssen. Nach Erfordernis sind Anschlüsse in getrennten Arbeitsgängen herzustellen. Sämtliche Arten und Ausbildungen der Dachentwässerung. Alle Ausbildungen von Bauwerks- und Bewegungsfugen inkl. der Ausbildungen der Abdichtungen bzw. Abdeckungen von Fugen. Alle Arten und Ausbildungen des Korrosionsschutzes. Für Befestigungsmittel ist Korrosionsschutz durch Verzinkung vorgeschrieben. Alle Abdichtungen sind an Kanten, Kehlen, Anschlüssen, Übergängen, Durchdringungen, zu verstärken. Alle Maßnahmen zum Erreichen der Winddichtigkeit. Alle Dachflächen sind provisorisch zu entwässern. Die provisorischen Rinnensysteme sind mindestens 1,00 m über die Gerüste auskragend auszubilden sowie über Fallrohre nach unten zu führen. Alle Anschlüsse an andere Bauteile sind mit einem 2-Komponenten-Material abzudichten. Alle Arten und Ausbildungen von Zuschnittsbreiten oder Richtgrößen der Dachrinnen, Anzahl, Arten und Maße von Rinnenhaltern, Regenfallrohren, Traufblechen, Leiterhaken und Wasserabweisern. Alle Maßnahmen zum Verhindern nachteiliger Auswirkungen auf die Leistungen aufgrund von Witterung, z.B. Temperaturen unter + 5° C bei Klebearbeiten, Feuchtigkeit und Nässe, Schnee und Eis, scharfer Wind, Frost bei Arbeiten mit Mörtel. RWA Dachfenster / Anlagen gemäß Planung liefern und montieren (ohne Anschluss) ist Leistung Dachdecker. Sämtliche zu ordentlichen Ausführung erforderlichen Planungsleistungen, insbesondere Windsogberechnung, Gefälleplanung und Entwässerungsberechnung sind in die Positionen mit einzurechnen.
ZTV DACHDECKUNGS-/-ABDICHTUNGSARBEITEN
01.01 Dachabdichtung FT-3
01.01
Dachabdichtung FT-3
02 Dachabdichtung Kellerdecke FT-3
02
Dachabdichtung Kellerdecke FT-3
02.01 Dachabdichtung Kellerdecke FT-3
02.01
Dachabdichtung Kellerdecke FT-3
03 Dachabdichtung TG-N4
03
Dachabdichtung TG-N4
03.01 Dachabdichtung TG-N4
03.01
Dachabdichtung TG-N4