Flachdachabdichtung
Fürth, Hornschuch Campus 4a+b (BT1)
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Dem Auftragnehmer (AN) sind das Gesamtobjekt sowie die örtlichen Gegebenheiten bekannt. Das Bauvorhaben und die örtlichen Verhältnisse wurden durch den AN besichtigt. Gewerk 021 Flachdachabdichtungen Allgemein Sämtliche Untergründe sind vor Beginn der Arbeiten auf ihre Eignung zu prüfen und für eine fachgerechte, dauerhafte und mangelfreie Ausführung der Bitumenabdichtungs-, Dämm- und Verblechungsarbeiten vorzubereiten, zu reinigen und ggf. instand zu setzen. Alle Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik, den gültigen DIN-Normen, Flachdachrichtlinien sowie den Herstellervorgaben auszuführen. Alle Klempner- und Verblechungsarbeiten sind in Titanzink auszuführen. Leistungsumfang Bituminöse Flachdachabdichtung und Wärmedämmung der Hauptdachfläche Bituminöse Abdichtung und Dämmung der Dachterrassenflächen Abdichtung der Balkon-, Laubengang- und Tiefgaragendecken Abdichtung der bodentiefen Balkontürelemente Sämtliche Leistungen gemäß Planung und Detailzeichnungen In der Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten sind alle erforderlichen Anschlussarbeiten an aufgehende Bauteile wie Wände, Brüstungen, Stützen, Schwellen, Fenster, Lichtkuppeln, Einbauteile, Kamine, Dunstrohrdurchführungen sowie alle Anschlüsse an Entwässerungen, Rinnen, Einläufe etc. vollständig enthalten. Ausführung Die Hauptdachfläche sowie die Terrassenflächen erhalten eine Wärmedämmung gemäß Nachweis und Planung, begehbar ausgeführt, einschließlich aller erforderlichen Dämmkeile, Anschlüsse, Montagehilfen sowie ggf. notwendiger Schub- und Abrutschsicherungen. Die Hauptdachfläche erhält eine mehrlagige Bitumenabdichtung gemäß Planung. Die Abdichtungsbahnen sind fachgerecht zu befestigen und dauerhaft dicht auszuführen. Für über Dach geführte Entlüftungen der Sanitärstränge sind Dunsthüte gemäß Leistungsverzeichnis zu liefern, zu montieren und in die Bitumenabdichtung fachgerecht einzubinden. Die Strangentlüftungen werden bauseits bis Unterkante Dach geführt. Der Anschluss hat unter Berücksichtigung der Kondenswasserbildung und -ableitung zu erfolgen. Hauptdach- und Terrassenflächen erhalten in den Randbereichen Stahlbeton-Attiken gemäß Planung. Diese sind fachgerecht vorzubehandeln, zu dämmen (Wände und Krone), bituminös abzudichten und abzudecken. Die Wärmedämmung ist an aufgehenden Bauteilen hochzuführen, einschließlich Dämmkeilen, Abdichtung, Unterbau und Verblechung. Der obere Attikaabschluss erfolgt mittels Holzabdeckung mit Gefälle zur Aufnahme der Verblechung sowie zum Anschluss der Fassaden- und Attikadämmung. Montagepunkte von Geländern und Absturzsicherungen sind dauerhaft und fachgerecht in die Bitumenabdichtung einzudichten. Raumhohe Fenster der Terrassen und Balkone sind im Spritzwasserbereich mit Flüssigkunststoff (z. B. Kemperol) fachgerecht einzudichten. Terrassenflächen erhalten einen Bodenaufbau gemäß Planung, abgedichtet und gedämmt ausgeführt. Die Treppenhausdachfläche erhält gemäß Planung einen elektrisch zu öffnenden Dachausstieg. Bestandteil der Leistung ist die Lieferung und Montage der RWA-Kuppel einschließlich geeigneter Aluminiumleiter. Alle Fensteranschlüsse bodentiefer Terrassen- und Balkonfenster (Kunststofffenster) sind mit Flüssigkunststoff fachgerecht herzustellen. Vor allen Fenstern der Balkon- und Terrassenflächen ist gemäß Planung eine durchgehende Entwässerungsrinne mit Abdeckung und freier Entwässerung vorzusehen. Die Entwässerung der Terrassen- und Dachflächen erfolgt über eingeklebte Entwässerungsein- und -überläufe in der Attika sowie wärmegedämmte Flachdachgullys, angeschlossen an die Gebäudeentwässerung. Sonstiges Die Vorgaben des Brand- und Schallschutzes sind Vertragsbestandteil. Erforderliche Prüfzeugnisse sind dem Auftraggeber spätestens mit der Schlussrechnung vorzulegen. Mehr- oder Mindermassen finden keine Berücksichtigung und gelten als abgegolten. Änderungen ohne Leistungsänderung können dem AN bis zum Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden und sind in der Leistung enthalten. Zur Leistung des AN gehört die Entfernung und Entsorgung des durch ihn verursachten Bauschuttes. Etwaige Kosten trägt der AN. Gewerk 022 Spenglerarbeiten Leistungsumfang Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung sind die Ausführung der gesamten Klempner- und Entwässerungsarbeiten der Hauptdachfläche, der Nebendachflächen des Treppenhaus- und Aufzugsschachtes sowie der Terrassenflächen gemäß Planung. Alle Klempner- und Verblechungsarbeiten sind in Titanzink auszuführen. In der Ausführung der Klempnerarbeiten sind sämtliche Anschlussarbeiten an aufgehende Bauteile wie Wände, Brüstungen, Stützen, Schwellen, Fenster, Lichtkuppeln, Einbauteile, Kamine, Dunstrohrdurchführungen etc. sowie alle Anschlüsse an Entwässerungen, Rinnen, Einläufe, (Not-)Überläufe, Wasserspeier, Einlaufkästen etc. einschließlich Lieferung und Montage der vorgenannten Bauteile gemäß Planung enthalten. Ferner sind alle Abdeckungen aus Titanzink auf aufgehenden Wänden, Sockeln, Überzügen, Stützen und Brüstungen gemäß Planung einschließlich erforderlicher Unterkonstruktionen Bestandteil der Leistung. Wo erforderlich, sind Titanzinkbauteile mit einem Korrosionsschutzanstrich zu versehen; dieser ist Bestandteil der Leistung. Abgrenzung Dachabdichtung / Spenglerarbeiten Die Bitumenabdichtungsarbeiten der Dach- und Terrassenflächen sind Bestandteil des Gewerks Flachdachabdichtung. Die Lieferung und Montage der erforderlichen Anschluss-, Einfassungs- und Abdeckbleche erfolgt im Gewerk Spengler in fachgerechter Abstimmung mit der Bitumenabdichtung und gemäß Planung. Die Dachabdichtung erfolgt einschließlich aller erforderlichen Überhang-, Wandanschluss-, Bitumenanschluss-, Rinneneinlauf- sowie An- und Abdeckbleche gemäß Planung. Entwässerung Notüberläufe sowie Attikaeinläufe an den Attiken gemäß Planung sind, soweit erforderlich, Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Flachdachentwässerung erfolgt über Fallrohre sowie Wasserspeier als Notüberläufe gemäß Planung. Die Dach- und Terrassenflächen sind während der Bauzeit bis zur Fertigstellung der endgültigen Entwässerung provisorisch über ungeschlitzte Drainagerohre (Kunststoff) mit freiem Auslauf im Gelände EG zu entwässern. Die Montage der Fassadenfallrohre erfolgt nach bauseitiger Montage der Balkonanlagen. Runde Regenfallrohre gemäß DIN 18461 DN 100 / DN 80 einschließlich aller Formstücke, Befestigungen an Mauerwerk mit Wärmedämmverbundsystem sowie Standrohre als Übergang zu den Grundleitungen bis ca. 0,30 m unter OK Gelände einschließlich Revisionsöffnungen und Anschluss an bauseits vorhandene Grundleitungen sind Bestandteil der Leistung. Attiken, Brüstungen und Aufkantungen Der komplette Attika- und Brüstungsbereich erhält Abdeckungen aus Titanzink einschließlich erforderlicher Unterkonstruktionen und Zuschnitte nach Erfordernis. Seekieferplatten als Unterkonstruktion auf Attika- und Brüstungsaufkantungen, zur Terrassen- bzw. Dachfläche geneigt, einschließlich Trennlage (z. B. BAUDER), erforderlicher Dehnungsausgleicher mit Überschub, aller Eckverbindungen, Überhangstreifen sowie Klemmschienen für die Bitumenabdichtung, sind Bestandteil der Leistung, soweit statisch zulässig und gemäß Planung. Aufkantungen der Dämmung von Terrassenflächen sind mit Zinkblech 0,7 mm einschließlich Umschlag einzufassen; Randbereiche sind dauerhaft elastisch zu versiegeln. Aufgehende Wände über Dach (Brandwandüberstände) sind durch Abdeckungen aus Titanzink einschließlich Unterkonstruktion und Zuschnitt nach Erfordernis dauerhaft abzudichten. Alle Verblechungen an Austritten der Balkone und Terrassen sind in trittfestem Riffelblech auszuführen. Sonstiges Vor allen Fenstern der Terrassenflächen ist gemäß Planung eine durchgehende Entwässerungsrinne mit Abdeckung und freier Entwässerung vorzusehen. Mehr- oder Mindermassen finden keine Berücksichtigung und gelten als abgegolten. Änderungen, die den Leistungsumfang nicht verändern, können dem AN bis zum Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden und sind in der Leistung des AN enthalten. Zur Leistung des AN gehört die Entfernung und Entsorgung des durch ihn verursachten Bauschuttes. Kosten, die dem AG hierdurch entstehen, sind vom AN zu tragen.
Technische Vorbemerkungen
1 Tiefgarage
1
Tiefgarage
1.01 Dachabdichtungsarbeiten
1.01
Dachabdichtungsarbeiten
1.02 Sockelabdichtung
1.02
Sockelabdichtung
1.03 Spenglerarbeiten
1.03
Spenglerarbeiten
1.04 Stundenlohnarbeiten
1.04
Stundenlohnarbeiten
2 Haus D
2
Haus D
2.01 Dachabdichtungsarbeiten
2.01
Dachabdichtungsarbeiten
2.02 Einbauteile/Zubehör
2.02
Einbauteile/Zubehör
2.03 Sockelabdichtung
2.03
Sockelabdichtung
2.04 Spenglerarbeiten
2.04
Spenglerarbeiten
3 Haus E
3
Haus E
3.01 Dachabdichtungsarbeiten
3.01
Dachabdichtungsarbeiten
3.02 Einbauteile/Zubehör
3.02
Einbauteile/Zubehör
3.03 Sockelabdichtung
3.03
Sockelabdichtung
3.04 Spenglerarbeiten
3.04
Spenglerarbeiten
4 Haus F
4
Haus F
4.01 Dachabdichtungsarbeiten
4.01
Dachabdichtungsarbeiten
4.02 Einbauteile/Zubehör
4.02
Einbauteile/Zubehör
4.03 Sockelabdichtung
4.03
Sockelabdichtung
4.04 Spenglerarbeiten
4.04
Spenglerarbeiten
5 Haus G
5
Haus G
5.01 Dachabdichtungsarbeiten
5.01
Dachabdichtungsarbeiten
5.02 Einbauteile/Zubehör
5.02
Einbauteile/Zubehör
5.03 Sockelabdichtung
5.03
Sockelabdichtung
5.04 Spenglerarbeiten
5.04
Spenglerarbeiten