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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angaben zur Baustelle Angaben zur Baustelle
Baustellenzufahrtsbeschreibung:
Objektadresse:
Schlüterstraße
40669 Erkrath
Zufahrt zur Baustelle:
Die Baustelle befindet sich an der Schlüterstraße in Erkrath auf einem ehemaligen Gewerbegelände, auf dem drei Wohnhäuser errichtet wurden. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Schlüterstraße.
Die Einfahrt zur Baustelle liegt unmittelbar neben einem Kreisverkehr in einem Reststück einer Straße, gegenüber der Einfahrt zum Aldi-Markt. Eine direkte Andienung der Baustelle ist möglich.
Hinweise zur Baustellenzufahrt:
Die Baustelle kann grundsätzlich auch mit Sattelzügen angedient werden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind die Wendemöglichkeiten jedoch eingeschränkt. Anlieferungen mit größeren Fahrzeugen sind daher im Vorfeld zu koordinieren und hinsichtlich Rangier- und Entlademöglichkeiten zu prüfen.
Baustellenfahrzeuge, Lieferfahrzeuge und Materialtransporte sind so zu organisieren, dass der öffentliche Verkehr sowie die angrenzenden Nutzungen möglichst wenig beeinträchtigt werden. Verschmutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen sind unverzüglich zu beseitigen. Zufahrten, Rettungswege und Feuerwehrbewegungsflächen sind jederzeit freizuhalten.
Baustellenbeschreibung:
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um die Herstellung der Außenanlagen auf einem ehemaligen Gewerbegelände an der Schlüterstraße in Erkrath. Auf dem Grundstück wurden drei Wohnhäuser errichtet. Im Zuge der Maßnahme werden die zugehörigen Freianlagen, Erschließungsflächen, Aufenthaltsbereiche, Feuerwehrflächen sowie Pflanzflächen hergestellt.
Die Ausführung der Außenanlagen ist in drei Abschnitte gegliedert.
1. Abschnitt - Erdarbeiten, Leitungen und Schächte:
Im ersten Abschnitt erfolgen die vorbereitenden Erdarbeiten zur Herstellung des Planums. Im Zuge dieser Arbeiten werden die erforderlichen Leitungen und Schächte für Regenwasser und Schmutzwasser verlegt beziehungsweise eingebaut. Zusätzlich erfolgt die Verlegung der Fernwärmeleitung.
Weiterhin ist in diesem Abschnitt eine vorhandene Fundamentbetonplatte abzubrechen. Die Flächen sind anschließend für die nachfolgenden Arbeiten der Freianlagen vorzubereiten.
Die Arbeiten dieses Abschnitts können vorgezogen werden und sollen, soweit organisatorisch und witterungsbedingt möglich, bereits noch in diesem Jahr begonnen werden. Die genaue Ausführung ist mit der Bauleitung und den weiteren beteiligten Gewerken abzustimmen.
2. Abschnitt - Herstellung der Freianlagen:
Im zweiten Abschnitt werden die eigentlichen Freianlagen hergestellt. Hierzu zählen unter anderem die Spielplatzflächen, die Zuwegungen zu den Hauseingängen, die Feuerwehrstellflächen, Terrassenbereiche sowie erforderliche Mauern und Einfassungen.
Die Zuwegungen zu den Häusern werden aus Pflaster hergestellt. Die Terrassenbereiche werden mit Plattenbelag ausgeführt. Die Feuerwehrstellflächen sind entsprechend den planerischen und technischen Anforderungen herzustellen.
In diesem Abschnitt erfolgen außerdem die vegetationstechnischen Arbeiten einschließlich der Herstellung der Pflanzflächen und der vorgesehenen Bepflanzung. Die Ausführung ist so zu koordinieren, dass die einzelnen Teilbereiche fachgerecht an die Gebäude, Beläge, Entwässerungseinrichtungen und angrenzenden Flächen angeschlossen werden.
3. Abschnitt - Entwicklungspflege:
Im dritten Abschnitt erfolgen ausschließlich die Entwicklungspflegearbeiten für die hergestellten Pflanzflächen. Die Pflege dient der Sicherstellung des Anwuchses und der dauerhaften Entwicklung der Vegetationsflächen.
Hierzu zählen insbesondere die regelmäßige Kontrolle der Pflanzflächen, das Wässern, das Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs, das Nacharbeiten von Pflanzflächen sowie gegebenenfalls erforderliche Nachpflanzungen gemäß den vertraglichen Vorgaben.
Baustellensicherung und Bauabwicklung:
Die Baustellenbereiche sind während der gesamten Bauzeit verkehrssicher abzusperren und gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Offene Baugruben, Leitungsgräben, Abbruchbereiche, Höhenversprünge, gelagerte Materialien und Maschinen sind entsprechend zu sichern.
Die Arbeiten sind mit der Bauleitung und den weiteren am Bau beteiligten Gewerken abzustimmen. Insbesondere im Bereich der Leitungsverlegung, der Gebäudeanschlüsse, der Feuerwehrflächen und der späteren Freianlagen ist auf eine geordnete Koordination der Schnittstellen zu achten.
Alle Arbeitsbereiche sind täglich geordnet und sicher zu verlassen. Verschmutzungen auf angrenzenden Flächen und öffentlichen Verkehrswegen sind unverzüglich zu beseitigen.
Zusammenfassung der Maßnahme:
Die Maßnahme umfasst die Herstellung der Außenanlagen für drei neu errichtete Wohnhäuser auf einem ehemaligen Gewerbegelände an der Schlüterstraße in Erkrath. Die Arbeiten gliedern sich in Erdarbeiten mit Leitungs- und Schachtbau sowie Abbruch einer Fundamentbetonplatte, die anschließende Herstellung der Freianlagen mit Spielplatz, Zuwegungen aus Pflaster, Feuerwehrstellflächen, Terrassen aus Plattenbelag, Mauern und Pflanzflächen sowie die nachfolgende Entwicklungspflege der Vegetationsflächen.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vorbemerkungen 2 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
2.1 Die Ausführung der Leistungen erfolgt auf Grundlage der vertraglich vereinbarten VOB/B und der für die jeweiligen Leistungen einschlägigen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C sowie der in den Vertragsunterlagen genannten DIN-Normen, Richtlinien und technischen Regelwerke in der jeweils vereinbarten Fassung.
2.2 Vorhandene Fehler und Mängel bei den Vorarbeiten sind so frühzeitig anzuzeigen, dass sie ohne Behinderung der Termine abgestellt werden können.
2.3 Ist im Ausschreibungstext das Fabrikat mit dem Zusatz:
"oder gleichwertig" angegeben, so hat der Bieter das angebotene Fabrikat zu benennen.
Andernfalls kommt das im Ausschreibungstext genannte Fabrikat zur Ausführung.
2.4 Auf den sorgfältigen Schutz der anderen Bauteile wird besonders hingewiesen.
Fällt während der Gesamtausführung nachträgliches Anarbeiten an, so sind diese Arbeiten mit den Einheitspreisen abgegolten.
2.5 Bei der Abgabe des Angebotes wird vorausgesetzt, dass der Bieter sich ausreichend mit den Gegebenheiten auf der Baustelle vertraut gemacht hat. Gegebenenfalls können Pläne beim
Auftraggeber eingesehen werden.
Die bei einer zumutbaren Besichtigung der Baustelle erkennbaren örtlichen Gegebenheiten sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
2.6 Alle Leistungen verstehen sich in fertiger,
abnahmefähiger Arbeit einschl. aller Nebenarbeiten.
Die angebotenen Einheitspreise beinhalten die Stofflieferung, das Abladen und den Transport, bzw. Abtransport.
2.7 Der AN hat die erforderlichen Prüfungsnachweise für den Verformungsmodul des Planums sowie der Tragschicht ohne Bindemittel zu erstellen und dem AG unaufgefordert vorzulegen.
Die Prüfungen sind durch ein geeignetes bzw. unabhängiges Prüfinstitut durchzuführen. Die Kosten für die Prüfungen einschließlich erforderlichem Gegengewicht, Durchführung, Auswertung, Bewertung und Vorlage der Prüfungsnachweise sind in die jeweiligen Einheitspreise der Positionen für Planum und Tragschicht einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
2.8 Für die ausgeschriebenen Leistungen sind, soweit erforderlich, Werk- und Montageplanungen durch den AN zu erstellen. Dies gilt insbesondere für die im Leistungsverzeichnis ausdrücklich bezeichneten Winkelstützelemente, Blockstufen, Betonfertigteile, Einbauteile und sonstigen Bauteile, für die eine Werk- und Montageplanung gefordert wird.
Die Werk- und Montageplanung ist einschließlich der erforderlichen statischen Nachweise, Bemessungen und Anschlussdetails rechtzeitig vor Ausführung dem Bauherrn und der Bauüberwachung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Ausführung darf erst nach erfolgter Freigabe erfolgen.
Die Kosten für Erstellung, Abstimmung, Fortschreibung und Vorlage der Werk- und Montageplanung einschließlich der erforderlichen statischen Nachweise sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
2.9 Der AN hat rechtzeitig vor Beginn der Ausführung einen Bauzeitenplan für die ausgeschriebenen Leistungen zu erstellen und dem AG sowie der Bauüberwachung zur Abstimmung vorzulegen.
Der Bauzeitenplan hat die wesentlichen Arbeitsabschnitte, deren zeitliche Abfolge und Dauer sowie erforderliche Abhängigkeiten und Schnittstellen zu anderen Gewerken nachvollziehbar darzustellen. Die vorgegebenen Ausführungsfristen und vereinbarten Fertigstellungstermine sind hierbei zu berücksichtigen.
Der Bauzeitenplan ist während der Ausführung fortzuschreiben und bei wesentlichen Änderungen oder Abweichungen unverzüglich anzupassen und dem AG sowie der Bauüberwachung in aktualisierter Form vorzulegen.
Die Kosten für die Erstellung, Abstimmung und Fortschreibung des Bauzeitenplans sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Die im Bauzeitenplan dargestellten Einzelfristen dienen, soweit sie nicht ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart sind, der Koordination des Bauablaufs und werden durch die Vorlage bzw. Abstimmung des Bauzeitenplans nicht zu Vertragsfristen.
2.10 Der AN hat die gemäß der vom AG bereitgestellten Bemusterungsliste vorgesehenen Bemusterungen rechtzeitig vor Ausführung bzw. Bestellung der betreffenden Materialien vorzulegen.
Die Bemusterungen sind dem Bauherrn und der Bauüberwachung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Ausführung bzw. Bestellung der betreffenden Materialien darf erst nach erfolgter Freigabe erfolgen.
Die Bemusterungen müssen die für die Beurteilung erforderlichen Angaben bzw. Muster hinsichtlich Material, Oberfläche, Farbe, Struktur, Format und sonstiger relevanter Ausführungsmerkmale enthalten.
Die Kosten für die Bereitstellung, Lieferung, Vorhaltung und ggf. Rücknahme bzw. Entsorgung der gemäß Bemusterungsliste geforderten Muster sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
2.11 Nebenangebote sind zulässig. Der AG behält sich ausdrücklich vor, Arbeiten nach einzelnen Losen / Titeln zu vergeben.
Weiterhin ist bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen, dass die einzelnen Titel und Mengenansätze nicht "am Stück", sondern in einzelnen Unterabschnitten abgearbeitet werden.
Dieser Sachverhalt rechtfertigt nicht Nachforderungen des AN für zusätzliche Baustellen- einrichtungen, zusätzliche An- Abfahrt, und ist mit in die angebotenen Einheitspreise
einzukalkulieren.
2.12 Der AN hat nach Abschluss der Arbeiten Revisionsunterlagen als Dokumentation der erbrachten Leistungen der Außenanlagen zu erstellen und dem Bauherrn sowie der Bauüberwachung zu übergeben.
Die Unterlagen müssen die tatsächlich ausgeführten Leistungen, Einbauten, Anschlüsse, Höhen, Entwässerungseinrichtungen sowie wesentliche Abweichungen gegenüber der Ausführungsplanung nachvollziehbar darstellen.
Die Übergabe hat rechtzeitig vor der Abnahme in prüffähiger Form zu erfolgen. Die Kosten für Erstellung und Übergabe der Revisionsunterlagen sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
2.13 Vor Beginn der Arbeiten ist der Zustand der durch die Baumaßnahme möglicherweise betroffenen vorhandenen Verkehrs-, Gebäude-, Wege- und sonstigen angrenzenden Flächen gemeinsam mit der Bauüberwachung festzustellen und bei Bedarf fotografisch zu dokumentieren.
Bereits vorhandene Beschädigungen oder sonstige Auffälligkeiten sind vor Beginn der Arbeiten dem AG bzw. der Bauüberwachung anzuzeigen.
2.14 Vor Beginn von Erd- und Tiefbauarbeiten hat sich der AN anhand der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen über die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Schächte und sonstiger Einbauten zu informieren.
Im Arbeitsbereich vorhandene Anlagen sind während der Ausführung fachgerecht zu sichern und vor Beschädigungen zu schützen.
Festgestellte Abweichungen gegenüber den Bestandsunterlagen sowie nicht dokumentierte Leitungen oder sonstige unbekannte Einbauten sind dem AG bzw. der Bauüberwachung unverzüglich anzuzeigen.
2.15 Leistungen und Bauteile, die durch den weiteren Baufortschritt einer späteren Feststellung und Prüfung entzogen werden, sind vor Überdeckung, Verfüllung oder Überbauung rechtzeitig der Bauüberwachung anzuzeigen.
Die erforderlichen Aufmaße und Feststellungen sind gemeinsam mit der Bauüberwachung vorzunehmen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Dies gilt insbesondere für Leitungen, Schächte, Anschlüsse, Einbauteile, Schichtdicken sowie sonstige später nicht mehr sichtbare Leistungen.
Soweit erforderlich, sind diese Leistungen vor der Überdeckung zusätzlich fotografisch zu dokumentieren.
2.16 Die für die Ausführung der eigenen Leistungen erforderliche Feinabsteckung und Höhenübertragung ist durch den AN auf Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Hauptachsen, Grenzangaben und Höhenfestpunkte vorzunehmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die übergebenen Grundlagen auf erkennbare Unstimmigkeiten zu prüfen.
Festgestellte Abweichungen oder Unklarheiten sind dem AG bzw. der Bauüberwachung unverzüglich vor Ausführung der betreffenden Leistungen mitzuteilen.
2.17 Der bei den Arbeiten anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist getrennt in Behältern des AN zu sammeln.
Schutt und andere Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
2.18 Aufenthalts- und Lagerräume werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt.
2.19 Anschlussmöglichkeiten für Wasser und Strom sind auf der Baustelle vorhanden und werden dem AN zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für den jeweiligen Verbrauch sowie erforderliche Mess- bzw. Zähleinrichtungen und die Weiterverteilung ab der vorhandenen Übergabestelle trägt der AN und hat diese in seine Einheitspreise einzukalkulieren.
2.20 Es ist zu gewährleisten, dass mindestens ein deutschsprachiger Baustellenleiter vor Ort ist.
2.21 Der AN hat seine Arbeiten rechtzeitig mit dem AG, der Bauüberwachung sowie den gleichzeitig, vorlaufend oder nachfolgend tätigen Gewerken abzustimmen.
Erkennbare Schnittstellen und terminliche Abhängigkeiten sind bei der Arbeitsvorbereitung und der Erstellung bzw. Fortschreibung des Bauzeitenplans zu berücksichtigen.
Absehbare Behinderungen oder Konflikte im Bauablauf sind dem AG bzw. der Bauüberwachung unverzüglich anzuzeigen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Maßgebende Vorschriften und technische Regelwerke 4 Maßgebende Vorschriften und technische Regelwerke
4.1. Allgemeines
Für die Ausführung der Bauleistungen sind die Vertragsbestimmungen der VOB/B, die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C, das Leistungsverzeichnis sowie die übrigen Vertragsunterlagen maßgebend.
Die Leistungen sind unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Hierzu zählen insbesondere die einschlägigen DIN- und DIN EN-Normen, FLL-Regelwerke, FGSV-Regelwerke, Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, Richtlinien, Merkblätter sowie sonstigen technischen Regelwerke und Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung, soweit sie für die ausgeschriebenen Leistungen maßgebend sind.
Öffentlich-rechtliche Vorschriften, behördliche Auflagen sowie alle einschlägigen Arbeits-, Gesundheits- und Unfallverhütungsvorschriften sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu beachten und einzuhalten.
Maßgebende Vorschriften und technische Regelwerke
Allgemeine Hinweise zur Kalkulation Allgemeine Hinweise zur Kalkulation der im Leistungsverzeichnis Außenanlagen
beschriebenen Arbeiten:
Die Einbauorte und Mengen der beschriebenen Materialien sind durch den AN aus den dem Leistungsverzeichnis beiliegenden Planunterlagen eigenverantwortlich zu prüfen.
Bei der Entsorgung sind immer auch die Entsorgungskosten mit zu kalkulieren, auch wenn dies nicht gesondert erwähnt ist.
Bedarfs- und Wahlpositionen werden in der Angebotsauswertung berücksichtigt bzw. wahlweise bewertet.
Parallel zu den hier ausgeschriebenen Landschaftsbauarbeiten werden
durch andere Unternehmer weitere Baumassnahmen im Bereich des Plangebietes durchgeführt. Der Bauablauf und der Baustellenverkehr dieser Baumassnahmen sind
zu berücksichtigen.
Mit den anderen im Bauvorhaben tätigen Gewerken ist, im notwendigen Rahmen, eine Koordinierung der Arbeiten des AN unerlässlich und wird Vertragsbestandteil.
Beispielsweise betrifft dies das Gewerk Elektro- und Sanitärtechnik.
Die Besichtigung des Bauvorhabens vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen.
Nachforderungen jeglicher Art, die aus Unkenntnis der Örtlichkeiten entstehen können, werden nicht anerkannt.
Samstagsarbeit ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Müssen eingebaute Massen von Rauminhalt in Gewicht bzw. umgekehrt umgerechnet werden, so gelten folgende Umrechnungsfaktoren:
Boden
Oberboden 1,70 t/cbm
Lockerungsfaktor 20%
Rohboden 1,70 t/cbm
Lockerungsfaktor 20%
Rheinsand 0/2
lose 1,56 t/cbm
verdichtet 1,85 t/cbm
Rheinsand 0/8
lose 1,56 t/cbm
verdichtet 1,95 t/cbm
Rheinsand 2/8
lose 1,70 t/cbm
verdichtet 1,90 t/cbm
Grubensand 0/5
lose 1,20 t/cbm
verdichtet 1,50 t/cbm
Rheinkies 0/32
lose 1,68t/cbm
verdichtet 2,05 t/cbm
Rheinkies 8/16, 8/32
lose 1,78t/cbm
verdichtet 2,10 t/cbm
Vorsieb
lose 1,80 t/cbm
verdichtet 2,00 t/cbm
Frostschutzschicht
lose 1,85t/cbm
verdichtet 2,20 t/cbm
Schottertragschicht
lose 1,80 t/cbm
verdichtet 2,15 t/cbm
Hydr. geb. Schottertragschicht
verdichtet 2,35 t/cbm
Kalkstein-Schotter 32/56
lose 1,52 t/cbm
verdichtet 1,75 t/cbm
Asphalttragschicht
verdichtet 2,35 t/cbm
Asphaltbinder
verdichtet 2,35 t/cbm
Asphaltfeinbeton
verdichtet 2,40 t/cbm
Gussasphalt
verdichtet 2,45 t/cbm
Schutt/ Unrat
lose 1,80 t/cbm
Geröll
lose 1,90 t/cbm
Lehm
lose 2,10 t/cbm
Recyclingvorsieb
lose 1,50 t/cbm
Allgemeine Hinweise zur Kalkulation
Entsorgungsnachweis ENTSORGUNGSNACHWEIS
Die bei der Bauausführung und Pflege anfallenden Stoffe sind auf eine vom AN zu wählenden Deponie- oder
Recyclinganlage zu entsorgen.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung ist
vom AN zu erbringen. Die Deponiegebühren sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
.......................................................
Bezeichnung der Deponie/Kompostierungsanlage für Grünabfälle
............................................
Bezeichnung der Deponie /Entsorgung für Müll
Alle Leerzeilen sind vom Bieter auszufüllen. Werden die Leerzeilen nicht ausgefüllt, kann das zum Ausschluss des Angebotes führen.
Entsorgungsnachweis
Planverweis: Planverweis:
Lägepläne:
Übersichtsplan Untergeschoss Haus 1 - 3, DTE-LP5-FR1-CPW-GES-LA-UG-FRE-001_d
Übersichtsplan Erdgeschoss Haus 1 - 3, DTE-LP5-FR1-CPW-GES-LA-EG-FRE-002_d
Übersichtsplan Übergabeplanum, DTE-LP5-FR1-CPW-GES-LA-UG-FRE-005_b
Übersicht Pflanzplan Haus 1 - 3, DTE-LP5-FR1-CPW-GES-LA-EG-FRE-009_d
Lageplan Untergeschoss Haus 1, DTE-LP5-FR1-CPW-H01-LA-UG-FRE-010_d
Lageplan Erdgeschoss Haus 1, DTE-LP5-FR1-CPW-H01-LA-EG-FRE-011_d
Lageplan Untergeschoss Haus 2, DTE-LP5-FR1-CPW-H02-LA-UG-FRE-020_d
Lageplan Erdgeschoss Haus 2, DTE-LP5-FR1-CPW-H02-LA-EG-FRE-021_d
Lageplan Untergeschoss Haus 3, DTE-LP5-FR1-CPW-H03-LA-UG-FRE-030_d
Lageplan Erdgeschoss Haus 3, DTE-LP5-FR1-CPW-H03-LA-EG-FRE-031_d
Schnitte:
Haus 1 - Schnitt AA', DTE-LP5-FR1-CPW-H01-SN-UE-FRE-101_a
Haus 2 - Schnitt BB', DTE-LP5-FR1-CPW-H02-SN-UE-FRE-102_b
Haus 3 - Schnitt CC', DTE-LP5-FR1-CPW-H03-SN-UE-FRE-103_b
Haus 1-3 - Geländeschnitt DD, DTE-LP5-FR1-CPW-GES-SN-UE-FRE-104_b
Details:
Regeldetails Haus 1 bis 3, DTE-LP5-FR1-CPW-GES-LA-UE-FRE-501_0
Mauerabwicklung Abschnitt 1 DTE-LP5-FR1-CPW-GES-LA-UE-FRE-502_0
Mauerabwicklung Abschnitt 2.01 - 2.09 DTE-LP5-FR1-CPW-GES-LA-UE-FRE-503_0
Mauerabwicklung Abschnitt 2.10 - 2.19 DTE-LP5-FR1-CPW-GES-LA-UE-FRE-504_0
Mauerabwicklung Abschnitt 2.20 - 2.22 DTE-LP5-FR1-CPW-GES-LA-UE-FRE-505_0
Detail Hauseingang Haus 3 DTE-LP5-FR1-CPW-GES-LA-UE-FRE-505_0
Dokumente:
Erläuterungsbericht, DTE-FR1-Erläuterungsbericht Haus 1 bis 3
Planverweis:
01 ABSCHNITT 1 VORBEREITENDE ARBEITEN
01
ABSCHNITT 1 VORBEREITENDE ARBEITEN
01.212 212_ABBRUCHMAßNAHMEN
01.212
212_ABBRUCHMAßNAHMEN
01.511 511_HERSTELLUNG
01.511
511_HERSTELLUNG
01.551 551_ABWASSERANLAGEN
01.551
551_ABWASSERANLAGEN
01.597 597 ZUSÄTZLICHE MASSNAHMEN
01.597
597 ZUSÄTZLICHE MASSNAHMEN
02 ABSCHNITT 2 FREIANLAGEN
02
ABSCHNITT 2 FREIANLAGEN
02.522 522_GRÜNDUNGEN UND BODENPLATTEN
02.522
522_GRÜNDUNGEN UND BODENPLATTEN
02.531 531_WEGE
02.531
531_WEGE
02.533 533_PLÄTZE, HÖFE, TERASSEN
02.533
533_PLÄTZE, HÖFE, TERASSEN
02.534 534_STELLPLATZ
02.534
534_STELLPLATZ
02.536 536_SPIELPLATZFLÄCHEN
02.536
536_SPIELPLATZFLÄCHEN
02.539 539_SONSTIGES ZUR KG 530
02.539
539_SONSTIGES ZUR KG 530
02.541 541_EINFRIEDUNG
02.541
541_EINFRIEDUNG
02.543 543_WANDKONSTRUKTIONEN
02.543
543_WANDKONSTRUKTIONEN
02.544 544_RAMPEN, TREPPEN, TRIBÜNEN
02.544
544_RAMPEN, TREPPEN, TRIBÜNEN
02.549 549_SONSTIGES ZUR KG 540
02.549
549_SONSTIGES ZUR KG 540
02.551 551_ABWASSERANLAGEN
02.551
551_ABWASSERANLAGEN
02.556 556_ELEKTRISCHE ANLAGEN
02.556
556_ELEKTRISCHE ANLAGEN
02.561 561_ALLGEMEINE EINBAUTEN
02.561
561_ALLGEMEINE EINBAUTEN
02.562 562_BESONDERE EINBAUTEN
02.562
562_BESONDERE EINBAUTEN
02.571 571_VEGETATIONSTECHNISCHE ARBEITEN
02.571
571_VEGETATIONSTECHNISCHE ARBEITEN
02.573 573_PFLANZFLÄCHEN
02.573
573_PFLANZFLÄCHEN
02.574 574_RASEN- UND SAATFLÄCHEN
02.574
574_RASEN- UND SAATFLÄCHEN
02.597 597 ZUSÄTZLICHE MASSNAHMEN
02.597
597 ZUSÄTZLICHE MASSNAHMEN
02.599 599 SONSTIGE MAßNAHMEN
02.599
599 SONSTIGE MAßNAHMEN
03 ABSCHNITT ENTWICKLUNGSPFLEGE
03
ABSCHNITT ENTWICKLUNGSPFLEGE
03.579 579_SONSTIGES ZUR KG 570
03.579
579_SONSTIGES ZUR KG 570