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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A – Allgemeine Baustellenbeschreibung A  Allgemeine Baustellenbeschreibung A.1 Bauherr Stiftung Schönau Zähringer Straße 18, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 9109 0 Vertreten durch: pro ki ba GmbH / kirchliches bauen Bahnhofstraße 46 79137 Karlsruhe Herr Dressel Tel.: 0721 / 914 342 15 thomas.dressel@prokiba.de A.2 Bauvorhaben Bauvorhaben: Dreisamstraße, Energetische Sanierung Projekt: Freiburg im Breisgau, Dreisamstraße 3 bis 7 Maßnahme: Energetische Sanierung der Gebäudehülle A.3 Ansprechpartner Planung: MoRe Architekten PartGmbB Fee Möhrle, Tobias Martin Reinhardt Kartäuserstraße 153, 79117 Freiburg Tel.: +49 (0) 761 7668 9474 Ausschreibung: KAIROS Baumanagement GmbH Wentzingerstraße 17, 4. OG 79106 Freiburg i. Br. A.4 Bestands- und Lagebeschreibung Bei dem Projekt handelt es sich um drei Mehrfamilienhäuser in innerstädtischer Lage an der Dreisamstraße. Die Häuser Nr. 3 und 5 weisen eine Bausubstanz aus der Vorkriegszeit auf, im Jahr 1957 wurden zwei zusätzliche Geschosse aufgestockt. Das Haus Nr. 7 wurde 1957/58 oberhalb des Erdgeschosses als Stahlbeton-Skelettbauweise neu errichtet. Alle Einheiten sind als Wohn- und Gewerberäume vermietet. Im Erdgeschoss Haus 7 befindet sich eine Kindertagesstätte in laufendem Betrieb. A.5 Maßnahmenbeschreibung Die Häuser 3, 5 und 7 mit fünf Stockwerken erhalten ein neues WDVS und neue Fenster mit Dreifachverglasung. Das Traufgesims zur Nord- und Südseite wird umlaufend gedämmt, abgedichtet und verblecht. Die oberste Geschossdecke erhält zum Speicher eine Dämmung. Die Giebel erhalten ebenfalls ein neues WDVS. Alle Balkone werden mit neuen Geländern ausgestattet und die Wohnungen erhalten eine Belüftung. Der Anbau am Innenhof erhält ein neues Flachdach. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Wärmedämmverbundsystem-Arbeiten an den Häusern 3, 5 und 7, wie folgt: Schutz- und Vorbereitungsarbeiten an den Bestandsfassaden Aufbringen des Wärmedämmverbundsystems an Fassaden-, Sockel-, Giebel- und Erkerflächen Dämmung, Putz und Beschichtung der Laibungen, Faschen und Anschlüsse Dämmung und Putz des durchlaufenden Traufgesimses an Nord- und Südseite Anschlussarbeiten an Fenster, Türen, Balkone, Durchfahrten und angrenzende Gewerke  Die Flachdach-, Abdichtungs-, Spengler-, Schlosser-, Metallbau-, Fenster- und Innenausbauarbeiten sind Gegenstand gesonderter Leistungsverzeichnisse.
A – Allgemeine Baustellenbeschreibung
B – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen WDVS B  Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen WDVS Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben und projektspezifischen Kennwerte. Diese Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ergänzen die allgemeinen Vorbemerkungen (Abschnitt A) sowie die Leistungsbeschreibung (Abschnitt C) um gewerkespezifische Anforderungen der Arbeiten am Wärmedämmverbundsystem. Alle Maßnahmen sind auf Grundlage der geltenden Normen, der VOB/C und der allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Verantwortung für Arbeitsschutz, Sicherheit, Baustellenkoordination und Terminplanung liegt beim Auftragnehmer (AN). 1 Allgemeines 1.1 Geltende Regelwerke Alle Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik, nach der VOB Teil B und Teil C in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung sowie nach den einschlägigen Normen, Zulassungen und Herstellervorgaben auszuführen. Maßgebend sind insbesondere die nachstehenden Regelwerke. VOB/C DIN 18299, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art VOB/C DIN 18345, Wärmedämmverbundsysteme VOB/C DIN 18350, Putz- und Stuckarbeiten VOB/C DIN 18363, Maler- und Lackierarbeiten DIN 55699, Anwendung von außenseitigen Wärmedämmverbundsystemen DIN 4108, Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden DIN EN 13162 für Mineralwolle, DIN EN 13166 für Phenolharz-Hartschaum und DIN EN 13164 für extrudierten Polystyrol-Hartschaum DIN EN 13501-1 und DIN 4102 zum Brandverhalten von Baustoffen DIN EN 1991-1-4 mit Nationalem Anhang, Eurocode 1, Einwirkungen aus Wind DIN 18202, Toleranzen im Hochbau Landesbauordnung Baden-Württemberg Merkblätter und Handlungsanleitungen der BG BAU, insbesondere zum Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder die Europäische Technische Bewertung des angebotenen Systems sowie die Verarbeitungsrichtlinie des Systemherstellers  Bei Widersprüchen zwischen den Regelwerken gilt die jeweils strengere Anforderung. 1.2 Nachweise und Vorlagen des Auftragnehmers Vor Beginn der Ausführung legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für das angebotene System erforderlichen Nachweise vor. Dazu gehören die gültige Systemzulassung, die Verarbeitungsrichtlinie des Herstellers sowie der nach der Leistungsbeschreibung geforderte bauteilbezogene Windlast- und Dübelnachweis. Die Unterlagen sind so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Auftraggeber vor der jeweiligen Ausführung eine Prüffrist von mindestens zwei Wochen verbleibt. Mit der zugehörigen Leistung darf erst nach der Freigabe durch den Auftraggeber begonnen werden. Bietet der Auftragnehmer ein zum Leitfabrikat gleichwertiges System an, weist er die Gleichwertigkeit nach den in der Leitbeschreibung genannten Mindestanforderungen vor der Ausführung nach. 2 Untergrund Die nach der Leistungsbeschreibung geforderte Prüfung des Bestandsuntergrunds führt der Auftragnehmer vor Beginn der Dämmarbeiten als zusammenhängendes Verfahren durch und legt das Ergebnis dem Auftraggeber zur Freigabe vor. Die unterschiedlichen Bestandsuntergründe der drei Gebäude sind in der Leitbeschreibung beschrieben. Der Auftragnehmer beurteilt jeden Untergrundbereich auf Tragfähigkeit, Festigkeit, Ebenheit und Haftung und bewertet die Eignung für das angebotene System. An Untergründen mit unsicherer Haftung, insbesondere an Altanstrichen und an der Waschbetonfläche der Nordseite Haus 7, sind Probeflächen anzulegen und Haftzugproben durchzuführen. Stellt der Auftragnehmer einen für die vorgesehene Leistung ungeeigneten Untergrund fest, meldet er seine Bedenken vor der Ausführung schriftlich an. Das Prüf- und Probeergebnis ist zu dokumentieren und gemeinsam mit dem Auftraggeber zu begehen. Mit der Dämmung darf erst nach Freigabe des jeweiligen Untergrundbereichs begonnen werden. 3 Witterung, Verarbeitung und Standzeiten Kleber, Armierungsmörtel, Putze und Beschichtungen sind nur innerhalb der vom Systemhersteller vorgegebenen Temperatur- und Feuchtebereiche zu verarbeiten. Sofern die Herstellerangaben nichts Strengeres bestimmen, ist eine Verarbeitung bei Luft- und Untergrundtemperaturen unter fünf Grad Celsius sowie bei zu erwartendem Frost innerhalb der Erhärtungszeit unzulässig. Bei starker Sonneneinstrahlung, hohen Temperaturen, Wind oder hoher Luftfeuchte sind die Flächen durch Bekleidung des Gerüsts mit Netzen oder Planen zu schützen und die Verarbeitungsbedingungen anzupassen. Frisch hergestellte Schichten sind bis zur ausreichenden Erhärtung vor Regen, direkter Besonnung und Frost zu schützen. Zwischen den einzelnen Arbeitsgängen sind die vom Hersteller geforderten Stand- und Trocknungszeiten einzuhalten. Die Verklebung der Dämmplatten muss vor der Weiterbearbeitung ausreichend erhärtet sein, im Regelfall mindestens drei Tage. Die jeweils maßgebenden Zeiten richten sich nach Witterung, Untergrund und Produkt. 4 Lagerung und Schutz von Material und Leistung Alle Materialien sind bis zur Verarbeitung trocken, witterungsgeschützt und diebstahlsicher zu lagern. Dämmplatten sind vor Feuchte und dauerhafter Besonnung zu schützen, angebrochene Gebinde sind wieder zu verschließen. Bereits hergestellte Flächen, angrenzende Bauteile und Einbauteile sind bis zur Abnahme vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Arbeitsbedingte Verunreinigungen an angrenzenden Bauteilen sind vor dem Abbau des Gerüsts zu entfernen. 5 Schutz von Bestand, Bewohnern und Betrieb Die drei Gebäude bleiben während der gesamten Bauzeit bewohnt. Der Auftragnehmer führt seine Arbeiten so aus, dass die Bewohner so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Staub, Lärm und sonstige Emissionen sind auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen. Hauseingänge, Zuwege und Rettungswege sind jederzeit nutzbar zu halten. Im Erdgeschoss von Haus 7 ist eine Kindertagesstätte in Betrieb. Lärmintensive und stark staubende Arbeiten im Umfeld der Kindertagesstätte sind mit dem Auftraggeber und der Einrichtung abzustimmen und rechtzeitig anzukündigen. Der Arbeitsbereich ist gegen den Zutritt von Kindern dauerhaft und sicher abzugrenzen. Die Durchfahrt zwischen den Gebäuden bleibt während der Bauzeit nutzbar. Das in der Durchfahrt eingesetzte Rollgerüst ist so vorzuhalten, dass es über Nacht sowie in Notfällen kurzfristig und vollständig aus der Durchfahrt entfernt werden kann. Arbeitszeiten und besonders störende Arbeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen und den Betroffenen rechtzeitig anzukündigen. 6 Gerüst Das Arbeits- und Schutzgerüst für die Fassadenflächen wird bauseits gestellt und ist Gegenstand eines gesonderten Leistungsverzeichnisses. Der Auftragnehmer übernimmt das Gerüst auf Grundlage eines Übergabeprotokolls und überzeugt sich vor der Nutzung von dessen Eignung und Verkehrssicherheit. Während der Nutzung prüft er das Gerüst arbeitstäglich auf augenfällige Mängel und zeigt festgestellte Mängel dem Auftraggeber unverzüglich an. Eigenmächtige Veränderungen am Gerüst sind unzulässig. Das Gerüst ist bestimmungsgemäß und pfleglich zu nutzen. Der gewerkebezogene Mehraufwand aus der abschnittsweisen und zweiphasigen Bauausführung ist in den dafür vorgesehenen Positionen erfasst. 7 Leistungsgrenzen zu angrenzenden Gewerken Die Leistungsgrenze zum Dach- und Spenglergewerk bildet die Holzbohle des Dachrand- und Traufaufbaus. Alle darüberliegenden Bauteile, namentlich die Trennlage, die druckfeste Dämmung, die Abdichtung, die Dampfsperre, die Titanzinkarbeiten, die Rinne und die Anschlussbleche, sind Leistung des Dach- und Spenglergewerks. Das Wärmedämmverbundsystem ist an diese bauseitigen Bauteile schlagregensicher anzuarbeiten. Die Fenster und Außentüren werden vom jeweiligen Fenster- und Türgewerk eingebaut. Die Überdämmung der Rahmen, die Ausbildung der Laibungen und Stürze sowie die Anschlüsse an Fenster, Fensterbänke und Türen gehören zur Leistung des Auftragnehmers. Die Erd- und Gehwegarbeiten zur Freilegung und Wiederherstellung im erdberührten Sockelbereich werden vom Gewerk Garten- und Landschaftsbau erbracht. Soweit die Positionen einzelne Anschlüsse näher regeln, gehen diese Angaben vor. 8 Aufmaß und Abrechnung Das Aufmaß richtet sich nach den Abrechnungsregeln der VOB/C, ATV DIN 18345, und nach den in den Positionen genannten Einheiten. Maßgebend ist das tatsächlich ausgeführte, fertige Werk. Öffnungen, Aussparungen und nicht bearbeitete Flächen werden nach den Regeln der genannten ATV behandelt. Die Leistungen sind getrennt nach den Gebäuden Haus 3, Haus 5 und Haus 7 aufzumessen und abzurechnen. Die Mengen der Positionen werden nach Aufmaß ermittelt. 9 Entsorgung Verschnitt, Verpackungen, ausgebaute Bestandteile und sonstiger Bauschutt sind vom Auftragnehmer fortlaufend zu sammeln, getrennt nach Abfallarten zu halten und fachgerecht nach den abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Abfälle aus Mineralwolle sind nach den Vorgaben der BG BAU staubarm zu erfassen, staubdicht zu verpacken und getrennt zu entsorgen. Die ordnungsgemäße Entsorgung ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Die Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzurechnen, soweit hierfür keine gesonderten Positionen vorgesehen sind. 10 Abkürzungsverzeichnis In diesem Leistungsverzeichnis werden die nachstehenden Abkürzungen verwendet. AG: Auftraggeber AN: Auftragnehmer abZ: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ETA: Europäische Technische Bewertung EPS: expandierter Polystyrol-Hartschaum XPS: extrudierter Polystyrol-Hartschaum RAL: Gütezeichen und Montagerichtlinie der RAL-Gütegemeinschaft VOB: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen WDVS: Wärmedämmverbundsystem WLS: Wärmeleitfähigkeitsstufe ZTV: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen m²: Quadratmeter m: Meter St: Stück h: Stunde psch: pauschal VE: Verrechnungseinheit (à 1,00 EUR)  11 Anlagenverzeichnis Der Ausschreibung liegen die nachstehenden Pläne der Architektin MoRe Architekten zugrunde. Die in den Positionen genannten Detailpläne sind Bestandteil dieser Liste. Grundrisse und Baustelleneinrichtung: BE_1_50, Baustelleneinrichtung GR_00, Erdgeschoss GR_01, 1. Obergeschoss GR_02, 2. Obergeschoss GR_03, 3. Obergeschoss GR_04, 4. Obergeschoss GR_05, 5. Obergeschoss GR_U01, Untergeschoss  Schnitte: SC_H3_001, SC_H3_002 SC_H5_001, SC_H5_002 SC_H7_001  Ansichten: ANS_S, Ansicht Süden ANS_N, Ansicht Norden ANS_Anbau, Ansicht Anbau Haus 3  Putz-Übersichtspläne: ANS_S_Übersicht_Putz, Süden ANS_N_Übersicht_Putz, Norden ANS_ANBAU_Übersicht_Putz, Anbau Haus 3  Detailpläne Haus 3: H3_DAC_01, H3_DAC_02, H3_DAC_03, H3_DAC_04, H3_DAC_05, H3_DAC_07, H3_DAC_08, H3_DAC_09, H3_DAC_10 H3_FAS_01, H3_FAS_02, H3_FAS_03, H3_FAS_04, H3_FAS_05, H3_FAS_06, H3_FAS_07, H3_FAS_08, H3_FAS_09, H3_FAS_10, H3_FAS_11, H3_FAS_12, H3_FAS_13 H3_SOC_01, H3_SOC_02, H3_SOC_03 H3_BAL_01, H3_BAL_02, H3_BAL_06 H3_TUE_01, H3_TUE_02, H3_TUE_03  Detailpläne Haus 5: H5_DAC_01, H5_DAC_02, H5_DAC_03 H5_FAS_01, H5_FAS_02, H5_FAS_03, H5_FAS_04, H5_FAS_05, H5_FAS_06, H5_FAS_07, H5_FAS_08, H5_FAS_09 H5_SOC_01 H5_BAL_01 H5_TUE_01, H5_TUE_02, H5_TUE_03  Detailpläne Haus 7: H7_DAC_01, H7_DAC_02, H7_DAC_03 H7_FAS_01, H7_FAS_02, H7_FAS_03, H7_FAS_04, H7_FAS_05, H7_FAS_06, H7_FAS_07, H7_FAS_08, H7_FAS_09, H7_FAS_10, H7_FAS_11 H7_SOC_01, H7_SOC_02 H7_BAL_01, H7_BAL_04, H7_BAL_05 H7_TUE_01, H7_TUE_02
B – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen WDVS
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
C - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
Leitbeschreibung WDVS Leitbeschreibung WDVS 1 Gegenstand und Leitfabrikat Die drei Wohngebäude Haus 3, Haus 5 und Haus 7 erhalten im Zuge der energetischen Sanierung ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) auf den bestehenden Außenwänden. Die Gebäude bleiben während der Bauzeit bewohnt. Im Erdgeschoss von Haus 7 befindet sich eine Kindertagesstätte. Die Durchfahrt zwischen den Gebäuden bleibt während der Bauzeit nutzbar. Leitfabrikat ist das System Sto. Sämtliche in dieser Leitbeschreibung und in den Positionen genannten Sto-Produkte sowie die in den Putz-Übersichtsplänen genannten StoColor-Farbtöne dienen der Festlegung von Qualität, Struktur, Aufbau und Farbe. Zugelassen sind gleichwertige Systeme und Produkte anderer Hersteller, sofern sie die in Abschnitt 7 genannten Mindestanforderungen erfüllen und in Aufbau, Struktur und Farbton den Vorgaben entsprechen. Es ist ein bauaufsichtlich zugelassenes WDV-System einzusetzen. Alle Komponenten eines Systems müssen aufeinander und auf den jeweils gewählten Dämmstoff abgestimmt und Bestandteil desselben Verwendbarkeitsnachweises (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung beziehungsweise Europäische Technische Bewertung) sein. Ein Mischen von Komponenten unterschiedlicher Systemhersteller innerhalb eines Systems ist nicht zulässig. Angaben des Bieters zum angebotenen WDV-System. Der Bieter hat das angebotene WDV-System zu benennen. Die Angaben dienen der Prüfung der Gleichwertigkeit nach Abschnitt 7. Werden keine Angaben gemacht, gilt das Leitfabrikat als angeboten. Angebotener Systemhersteller: ......................................................................... Genaue Systembezeichnung: ......................................................................... Zulassungsnummer (abZ/aBG bzw. ETA): ......................................................................... 2 Verwendete Dämmsysteme Im Projekt kommen vier Regelsysteme zum Einsatz. Drei davon sind Flächensysteme, die sich im Dämmstoff und in der Dämmdicke unterscheiden, hinzu kommt das Sockelsystem. Welches System an welcher Fläche gilt, ist im jeweiligen Positionstext und in den dort genannten Detailplänen festgelegt. An einzelnen Detailpunkten kommen abweichende Dämmstärken vor (Abschnitt 2.5). Die Regelsysteme sind jeweils vollständig und mit allen zugehörigen Komponenten zu liefern und zu montieren. 2.1 System V1  Mineralwoll-Regelsystem, 180 mm WDVS mit nicht brennbaren Dämmplatten aus Mineralwolle nach EN 13162, Anwendungstyp WAP-zh nach DIN 4108-10, beidseitig vorbeschichtet, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(mK), Baustoffklasse A1 nicht brennbar nach EN 13501-1, Abreißfestigkeit mindestens 10 kN/m², Dämmdicke 180 mm. Die Platten werden vollflächig auf den vorbereiteten Bestand verklebt und zusätzlich systemkonform verdübelt, Dübelanordnung nach Windlastberechnung, Dübelteller versenkt und mit Rondellen überdeckt. Anwendung als Regelsystem an der Nordseite, in der Durchfahrt, am Anbau Haus 3, an der Seitenwand Erker Haus 3 und Haus 5, an der Unterseite der Erker sowie im Eingangsbereich Haus 7. Im Eingangsbereich Haus 7 wird die Mineralwolle auf eine bauseitige Trockenbau-Tragkonstruktion (Abhangdecke) aufgebracht. 2.2 System V2  Resol-Regelsystem, 120 mm Hochwärmedämmendes WDVS mit Dämmplatten aus Resol-Hartschaum (phenolharzgebundener Hartschaum) nach EN 13166, FCKW-frei, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,022 W/(mK), schwerentflammbar nach EN 13501-1 (Euroklasse C). Die Platten werden vollflächig verklebt und zusätzlich systemkonform mit zugelassenen Thermodübeln zur vertieften Montage verdübelt, Dübelteller versenkt und mit systemeigenen Dämmrondellen wärmebrückenarm überdeckt. Anzahl und Anordnung der Dübel nach bauteilbezogener Windlastberechnung. Offene Fugen werden mit Füllschaum geschlossen. Anwendung als Regelsystem an der Südseite sowie an den Erkerbereichen (Seitenwand Erker Haus 7) und an Anschlusspunkten mit beengter Aufbautiefe. Da Resol nur schwerentflammbar ist, können an Resol-Flächen je nach Gebäudehöhe und Öffnungsanordnung Brandriegel aus nicht brennbarer Mineralwolle erforderlich sein. [PLATZHALTER: Brandriegel-Erfordernis und Brandschutzkonzept, siehe K-06] 2.3 System V3  Resol-Dämmsystem am Traufgesims, 80 mm WDVS mit Resol-Hartschaum nach EN 13166, Wärmeleitfähigkeit 0,022 W/(mK), schwerentflammbar (Euroklasse C), Dämmdicke 80 mm, an der Unter- und Vorderseite des durchlaufenden Stahlbeton-Traufgesimses an der Nord- und Südseite der Häuser 3, 5 und 7 nach Abschnitt 6.12. Der Aufbau entspricht dem Resol-Regelsystem V2 als verputzte Auskragung, abweichend gilt die Dämmdicke 80 mm. 2.4 System V4  Sockelsystem, XPS 100 mm und 180 mm Überputztes Sockeldämmsystem mit Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum (XPS) für den Sockel-, Spritzwasser- und erdberührten Einbindungsbereich. Im Sockelbereich der Gebäude gilt die Dämmdicke 100 mm. Im Balkonbereich des Anbaus Haus 3 ist die Dämmdicke abweichend mit 180 mm auszuführen, damit die Vorderkante des Sockelsystems mit dem angrenzenden Flächensystem aus Mineralwolle 180 mm ohne Versprung fluchtet. Im Unterschied zu den Flächensystemen ist hier ein mineralischer, wasserabweisender Klebe- und Armierungsmörtel mit integriertem Feuchteschutz nach EN 998-1 zu verwenden, der zugleich als Armierungs- und Oberputzlage dient. Das System ist feuchtebeständig und schlagfest auszubilden. Die XPS-Dämmplatten sind mit einer haftvermittelnden Oberfläche (Waffel- beziehungsweise Wabenstruktur oder werkseitig aufgeraute Oberfläche) einzusetzen, damit Klebe- und Armierungsmörtel auf der sonst glatten, extrudierten Plattenhaut sicher haften. Glatte, nicht vorbehandelte XPS-Platten ohne haftvermittelnde Oberfläche sind nicht zulässig. Das Sockelsystem wird im gesamten unteren Anschlussbereich aller drei Häuser eingesetzt und schließt unten an die bauseitige Abdichtung und oben an das jeweilige Flächensystem an. Der Aufbau ist in Abschnitt 3.2 beschrieben. 2.5 Abweichende Dämmstärken an Detailpunkten An einzelnen Detailpunkten weichen die Dämmstärken vom Regelfall ab. Diese Stärken sind in den jeweiligen Positionen beschrieben und ergeben sich aus den Detailplänen. Es handelt sich insbesondere um Resol der Wärmeleitfähigkeit 0,022 in den Stärken 160 mm (Brüstung Haus 7), 120 mm (Eingangsbereich Tür Haus 3), 75 mm (Seite Erker Haus 5) und 30 mm (Umdämmung Regenfallrohre, schmale Laibungsanschlüsse), um EPS-Hartschaum 0,040 in 40 mm (Laibung raumhoher Fenster im Sturz), um XPS in der Dicke 180 mm im Balkonbereich des Anbaus Haus 3 (fluchtende Vorderkante mit dem Flächensystem) sowie um eine in das WDVS integrierte Dämmung des Raffstorekastens am Erker Haus 7. 3 Systemaufbau Der Flächenaufbau (3.1) gilt einheitlich für die Systeme V1, V2 und V3, die sich nur im Dämmstoff und in der Dämmdicke unterscheiden. Der Sockelaufbau (3.2) weicht davon ab. Eine Position verweist auf das jeweilige System und den zutreffenden Aufbau, ohne die Arbeitsschritte zu wiederholen. 3.1 Aufbau Flächensystem (V1, V2, V3) Sofern eine Position nichts Abweichendes regelt, ist der vollständige Aufbau geschuldet. 3.1.1 Untergrund und Grundierung Der Bestandsuntergrund ist zu reinigen und von Verunreinigungen und Trennschichten zu befreien. Begrenzte Unebenheiten sind über die Klebeschicht auszugleichen. Bei geklebten Systemen dürfen Unebenheiten bis 1 cm/m, bei geklebten und gedübelten Systemen bis 2 cm/m über die Klebeschicht ausgeglichen werden. Größere Unebenheiten sind über einen gesonderten Ausgleichputz auszugleichen. Die Untergründe und ihre Vorbehandlung sind in Abschnitt 4 beschrieben. Nach Erfordernis ist der Untergrund zu grundieren. Für normal saugende, tragfähige Untergründe ist eine filmfreie Universalgrundierung zu verwenden. Für kreidende, sandende oder stark saugende mineralische Untergründe ist eine verfestigende, hydrophobierende und saugfähigkeitsreduzierende Grundierung einzusetzen. Die Art der Grundierung richtet sich nach dem Ergebnis der Untergrundprüfung. 3.1.2 Dämmung Die Dämmplatten des jeweiligen Systems sind vollflächig im versetzten Verband zu verkleben, dicht gestoßen und planeben, und systemkonform zu verdübeln. Die erforderliche Dübelanzahl, der Dübeltyp und die Dübellänge sind durch eine Windlastberechnung zu ermitteln und nachzuweisen. Offene Fugen sind mit systemkonformem Material zu schließen, die versenkten Dübelteller sind mit Dämmrondellen zu überdecken. 3.1.3 Profile und Bewehrungswinkel An Fenster- und Türöffnungen sowie an Gebäudekanten sind die zugehörigen Profile und Bewehrungswinkel einzubauen, namentlich Gewebe-Eckschutzschienen, Gewebe-Anputzleisten, Tropfkantenprofile, Dämmkeile mit Putzprofil und Dehnfugenprofile. 3.1.4 Armierungslage, Oberputz und Anstrich Der Putz- und Anstrichaufbau gliedert sich in die nachfolgenden Schichten, die in den Positionen einzeln ausgewiesen sind. Auf die Dämmung ist die Armierungsschicht aus mineralischem Unterputz mit vollflächig eingebettetem, alkalibeständigem Armierungsgewebe aufzubringen, an den Stößen überlappend. An den Ecken der Öffnungen ist zusätzlich diagonal zu armieren. Auf die erhärtete Armierungsschicht ist vor dem Oberputz ein abgestimmter Voranstrich als Haftgrund und zur Egalisierung der Saugfähigkeit aufzubringen. Auf den Voranstrich ist der Oberputz in der nach den Putz-Übersichtsplänen vorgegebenen Struktur und Körnung aufzubringen (Abschnitt 5). Sofern das gewählte System keinen durchgefärbten, beschichtungsfreien Oberputz vorsieht, ist die Fläche abschließend zu beschichten. Vor der Fassadenfarbe ist eine abgestimmte Grundierung aufzubringen. Die Fassadenfarbe ist zweimalig im vorgegebenen Farbton aufzutragen, mit Filmschutz gegen Algen und Pilze. Das Farbsystem ist in Abschnitt 5.6 festgelegt. Sichtbare Putzprofile sind in Fassadenfarbe zu streichen. 3.1.5 Laibungen und Stürze An Fenster- und Türöffnungen, Aussparungen und Nischen sind die Laibungs- und Sturzflächen nach demselben Schichtenaufbau wie die Regelfläche herzustellen, also Dämmung, Armierungsschicht, Oberputz und gegebenenfalls Schlussbeschichtung. Die Dämmstoffdicke in der Laibung richtet sich nach der verfügbaren Tiefe und der geforderten Überdämmung der Rahmen nach Abschnitt 6. Die Leistung wird nach der Laibungstiefe bemessen. An den Sturz- und Laibungsecken ist diagonal zu armieren. 3.2 Aufbau Sockelsystem Im Sockel-, Spritzwasser- und erdberührten Einbindungsbereich gilt ein abweichender Aufbau. 3.2.1 Sockeldämmung Als Dämmung ist Polystyrol-Hartschaum (XPS) der Dicke 100 mm mit haftvermittelnder Oberfläche nach Abschnitt 2.4 einzubauen, mindestens 30 cm über Geländeoberkante geführt. Die Tiefe der Einbindung richtet sich nach der jeweiligen Sockelsituation des Detailplans. Sockelflächen ohne Erdeinbindung schließen an der Geländeoberkante ab. Erdeinbindende Sockelflächen binden mit der herstellerseitigen Plattenhöhe bis etwa 20 cm unter Geländeoberkante in das Erdreich ein. An der Kelleraußenwand ist die Dämmung als Perimeterdämmung bis Unterkante Bodenplatte zu führen. Am Anbau Haus 3 ist die Sockeldämmung bis auf das Fundament beziehungsweise bis Unterkante Bodenplatte zu führen. Im Balkonbereich des Anbaus Haus 3 ist die Sockeldämmung abweichend in der Dicke 180 mm auszuführen, damit ihre Vorderkante mit dem angrenzenden Flächensystem aus Mineralwolle ohne Versprung fluchtet. An Haus 7 ist die Sockeldämmung zusätzlich als Stoßschutz zu spachteln. 3.2.2 Sockelarmierung Auf die Sockeldämmung ist ein mineralischer, wasserabweisender Klebe- und Armierungsmörtel mit integriertem Feuchteschutz aufzubringen, mit vollflächig eingelegtem alkalibeständigem Glasfasergewebe planeben überspachtelt. Die sichtbare Oberflächenausbildung der Sockelzone ist in Abschnitt 5.3 geregelt. Der Sockelbereich ist generell mit Panzergewebe zu verstärken und mit Graffitischutz zu versehen. Ein flächiger Toleranzausgleich des Bestands ist keine Regelleistung. Fehlstellen von mehr als 10 mm sind über eine gesonderte Zulageposition auszugleichen. 3.2.3 Sockelabdichtung Auf den fertigen Sockelputz ist eine wasserabweisende mineralische Dichtschlämme vollflächig aufzubringen, um das Vollsaugen des Sockelputzes im Spritzwasser- und erdberührten Bereich zu verhindern. Die Schlämme ist durchgehend von der Unterkante der Dämmplatte bis mindestens 5 cm über die Geländeoberkante beziehungsweise über den anschließenden Belag zu führen. An den erdberührten Sockelflächen ist die abgedichtete Fläche zusätzlich mit einer Schutzschicht gegen das Erdreich zu sichern. Angrenzende Beläge sind nach Abschluss der Arbeiten wiederherzustellen. 4 Bestandsuntergründe Die Positionen verweisen auf den jeweiligen Unterabschnitt. Der Auftragnehmer prüft den Untergrund vor Ausführung eigenverantwortlich (Verfahren siehe ZTV) und stimmt die Vorbehandlung darauf ab. 4.1 Regelfläche Haus 3 und Haus 5  Putz auf Massivbauwand Die Regelflächen an Haus 3 und Haus 5 sind verputzte Außenwände in Massivbauweise mit einer Wandstärke von etwa 650 bis 800 mm. Auf dem Mauerwerk beziehungsweise Beton liegt der Bestandsputz. 4.2 Erker Haus 5 Der Erker an Haus 5 besteht aus einem mehrschichtigen Aufbau mit 30 mm Heraklith, 210 mm Beton und einem vorgehängten Element von 35 mm. 4.3 Erker und Brüstung Haus 7 Der Erker- und Brüstungsbereich an Haus 7 ist mehrschichtig aufgebaut mit 30 mm Heraklith, 210 mm Beton und 35 mm Schiefer, teils zusätzlich mit Bims und Beton (Detail H7_FAS_05). 4.4 Skelett Haus 7 Das Skelett an Haus 7 ist in Stahlbeton-Skelettbauweise ausgeführt und angestrichen. 4.5 Nordseite Haus 7 Die Nordseite an Haus 7 besteht aus Waschbeton. 4.6 Treppenhaus Haus 7 Das Treppenhaus an Haus 7 besteht aus Beton und ist angestrichen. 4.7 Balkonbrüstung Haus 3 und Haus 5 Die Balkonbrüstungen an Haus 3 und Haus 5 sind Massivbauwände mit einer Stärke von etwa 300 mm. 4.8 Erkerbrüstung Treppenhaus Haus 3 Die Brüstung des auskragenden Treppenhaus-Erkers an Haus 3 ist als Stahlgerüst mit ausgefachtem Beton aufgebaut. 4.9 Bestehende Anstriche Bestehende Anstriche sind auf Tragfähigkeit und Verträglichkeit mit dem Klebemörtel zu prüfen. [PLATZHALTER: Umgang mit nicht tragfähigen Altanstrichen, insbesondere Waschbeton Nordseite Haus 7, siehe K-05] 5 Putzstruktur und Farbe Die Zuordnung der Putzstrukturen und Farbtöne zu den einzelnen Häusern und Bauteilen ist in den nachfolgenden Unterabschnitten geregelt. Die genaue Lage der Flächen ist den Putz-Übersichtsplänen zu entnehmen. Die in den nachfolgenden Unterabschnitten genannten StoColor-Farbtöne entsprechen der Vorauswahl der Architektin gemäß den Putz-Übersichtsplänen im Maßstab 1:50, bestehend aus den Ansichten Norden Informationen Putz, Süden Informationen Putz und Anbau Informationen Putz. Sämtliche Farbtöne sind vorläufig und werden erst nach der Bemusterung durch die Denkmalbehörde endgültig festgelegt und freigegeben. Bei Angebot eines gleichwertigen Systems sind die Töne in ein herstellerneutrales Farbsystem zu übertragen. Alle gewählten Töne liegen mit ihrem Hellbezugswert deutlich über dem Mindestwert von 20 Prozent, sodass keine Spezialbeschichtung für dunkle Farbtöne erforderlich ist. 5.1 Regelfläche Fassade Auf der Regelfläche der Fassade ist ein Oberputz der Körnung K3,0 im jeweils zugeordneten StoColor-Farbton auszuführen. Die Farbtöne und abweichenden Putzstrukturen sind je Haus und Bauteil zu beachten. An Haus 3 gilt für Fassade, Vorderseite und Seite der Erker, Brüstungen der Erker, Wand der Durchfahrt sowie Fassade Rückseite und Skelett des Anbaus der Farbton StoColor R17 60 20. Treppenhaus und Brüstungen des Anbaus erhalten an Haus 3 den Farbton StoColor R18 50 20. An Haus 5 gilt für Fassade und Wand der Durchfahrt der Farbton StoColor Y08 60 10. Das Treppenhaus erhält an Haus 5 den Farbton StoColor Y09 50 10. Abweichend davon erhält der Erker an der Straßenseite Haus 5 die Farbgebung von Haus 3, Oberputz K3,0 im Farbton StoColor R17 60 20 gemäß Putz-Übersichtsplan. An Haus 7 gilt für Fassade und Seitenwände des Treppenhauses der Farbton StoColor Y10 75 05. Die Brüstungen an Skelett und Erker erhalten an Haus 7 den Farbton StoColor R21 50 10. Der Eingangsbereich erhält an Haus 7 den Farbton StoColor Y10 75 05. Abweichend von der Körnung K3,0 sind an Haus 7 das Skelett sowie die Vorderseite und Seite der Erker als Glättputz (StoNivelitt oder gleichwertig) im Farbton StoColor Y10 75 05 auszuführen. Die seitlichen Fensterlaibungen der Straßenseite Haus 7 liegen an den Skelettflanken und sind Teil der Glättputzflächen. Die Laibungen und Stürze der Nordseite (Rückseite) Haus 7 sind in Struktur und Farbton der angrenzenden Hauptflächen auszuführen, Körnung K3,0, Farbton StoColor Y10 75 05. 5.2 Faschen, Fensterlaibungen und Erkerdetails An Faschen und Fensterlaibungen ist ein Glättputz (StoNivelitt oder gleichwertig) im Farbton StoColor Y05 95 03 auszuführen. Diese Ausführung gilt an Haus 3 und Haus 5. Der Erker an Haus 5 hat keine Faschen, seine Rahmen- und Detailflächen werden entsprechend den Erkerflächen im Farbton StoColor R17 60 20 gemäß Abschnitt 5.1 ausgeführt. Die als Glättputz auszuführenden Skelett- und Erkerflächen an Haus 7 sind in Abschnitt 5.1 geregelt. 5.3 Sockelzone In der Sockelzone ist die Oberfläche im jeweils zugeordneten StoColor-Farbton auszuführen. Je nach Lage ist die Oberfläche entweder als Besenzug-Struktur in der Armierungsschicht oder als strukturierter Sockel-Oberputz entsprechend der angrenzenden Fassadenfläche herzustellen. An der Straßenseite Süd der Häuser 3 und 5 reicht die Besenzug-Fläche von Oberkante Gehweg bis Oberkante Rollladenkasten im 1. Obergeschoss und umfasst damit die volle Wandfläche von Erdgeschoss und 1. Obergeschoss gemäß Putz-Übersichtsplan. An Haus 3 ist der Farbton StoColor R17 60 20 zu verwenden, an der Südseite des Hauptgebäudes als Besenzug-Struktur, an der Nordseite und am Anbau als der Fassade entsprechender Oberputz mit Anstrich. An Haus 5 ist der Farbton StoColor Y08 60 10 zu verwenden, an der Sockelzone der Straßenseite Süd als Besenzug-Struktur, an den übrigen Sockelflächen als der Fassade entsprechender Oberputz mit Anstrich. An Haus 7 ist der Farbton StoColor Y10 75 05 zu verwenden, als der angrenzenden Fassade entsprechender Oberputz mit Anstrich. Eine Besenzug-Struktur ist an Haus 7 nicht vorgesehen. 5.4 Traufgesims Haus 3, 5 und 7 Am durchlaufenden Traufgesims an Haus 3, 5 und 7 ist ein Oberputz der Körnung K3,0 im Farbton StoColor Y05 95 03 auszuführen. Im selben Farbton ist die Decke beziehungsweise Unterseite der Durchfahrt zu beschichten. 5.5 Sichtbare Putzprofile Sichtbare Putzprofile sind in Fassadenfarbe zu streichen. 5.6 Anstrichsystem und Gleichwertigkeit Als Anstrichsystem auf dem mineralischen Oberputz ist eine diffusionsoffene Silikat-Kieselsol-Fassadenfarbe vorgesehen, die mit dem mineralischen Untergrund verkieselt. Als Alternative ist eine diffusionsoffene und wasserabweisende Silikonharz-Fassadenfarbe zugelassen. Vor dem Anstrich ist eine auf das jeweilige System abgestimmte Grundierung aufzubringen. Die hellen bis mittelhellen Farbtöne der Vorauswahl sind im Silikatsystem darstellbar. Für WDVS-Flächen ist ein Hellbezugswert von mindestens 20 Prozent einzuhalten. Bei Angebot eines gleichwertigen Systems ist eine gleichwertige Diffusionsoffenheit und Witterungsbeständigkeit nachzuweisen. [PLATZHALTER: endgültige Farb- und Systemfreigabe durch Denkmalbehörde, siehe K-03, K-13] 6 Besondere projektbezogene Vorgaben Die Positionen verweisen auf den jeweiligen Unterabschnitt dieses Abschnitts. 6.1 Überdämmung Fenster und Türen Fenster und Türen sind mit mindestens 30 mm zu überdämmen. Die genauen Überdämmungs- und Ansichtsmaße sind der Detailplanung zu entnehmen. 6.2 Fensterbänke Fensterbänke sind mit Abweiser auf Dämmkeil mit Putzprofil zu liefern und einzubauen, mit zweiter Dichtebene gemäß RAL-Montagerichtlinie. Im Regelfall ist ein dehnfähiges Aluminium-Fensterbanksystem mit wasserdicht verschweißten Bordprofilen einzusetzen. An den im Detailplan bezeichneten Stellen ist abweichend eine entkoppelt auf tragfähigem Winkel montierte Werkstein-Fensterbank vorgesehen. Lieferung und Einbau sind im WDVS-Gewerk enthalten. Referenzprodukte sind StoFentra beziehungsweise StoFentra Profi sowie Sto-Fensterbank Stone, jeweils oder gleichwertig. 6.3 Fensterbank-Seitenanschluss an Skelett- und Erkerbereichen Haus 7 Die Fensterbänke nach Abschnitt 6.2 liegen im Regelfall auf dem vorgefertigten Anschlusselement mit Nut und integrierter zweiter Dichtebene auf, das in den Anschlusspositionen als Regelausführung beschrieben ist. An den Skelett- und Erkerbereichen Haus 7 sind die Fensterbänke abweichend mit werkseitigem Seitenanschluss auszuführen, da sie dort seitlich an die gedämmten Skelettflanken anschließen (Details H7_FAS_01, H7_FAS_10, H7_SOC_02). Referenzprodukt: StoFentra mit Seitenanschluss Duo, montiert auf StoElement Pronto, oder gleichwertig. 6.4 Sockelverstärkung und Graffitischutz Der Sockelbereich ist generell mit Panzergewebe zu verstärken und mit Graffitischutz zu versehen. 6.5 Regenfallrohre Die Regenfallrohre Haus 5 und Haus 7 sind in das WDVS zu integrieren, mit Revisionsöffnung (Detail H5_FAS_07, vergleichbar 200 × 100 mm). Zwischen Rohr und Wand ist eine Umdämmung von mindestens 30 mm Resol auszuführen, Fallrohr DN100. 6.6 Aussparungen in der Dämmung In der Dämmung sind Aussparungen für das Regenfallrohr Südseite Haus 7 und für den Rollstuhlaufzug am Eingang Haus 5 vorzusehen. 6.7 Nischen Durchfahrt In der Durchfahrt sind die vier Nischen der ehemaligen Schaukästen von je etwa 1,75 m mal 1,75 m nach dem Abbruch mit Mineralwolle niveaugleich aufzudoppeln, damit die Durchfahrtwand vor dem Regel-WDVS eine durchgehende, ebene Dämmgrundfläche erhält. 6.8 Nische und Sockel Anbau Haus 3 Am Anbau Haus 3, Hinterhof, ist die Nische auszudämmen (Detail H3_FAS_06). Die Hofseite ist bis Unterkante Bodenplatte zu dämmen. 6.9 Skelettstruktur Die Bestands-Skelettstruktur an der Südseite Haus 7 sowie an der Ostseite des Anbaus Haus 3 ist zu dämmen und bleibt als sichtbare Skelettstruktur erhalten (Details H3_FAS_05, _06, _07, _09). An der Nordseite Haus 7 ist die Skelettstruktur dagegen zu überdämmen, sie bleibt nicht sichtbar und die Vorderkante des WDVS verläuft flächig in einer Ebene (Detail H7_FAS_09). Im Bereich der vorspringenden Skelettstützen der Nordseite ist die Dämmstoffdicke hierfür auf etwa 80 mm zu verjüngen. 6.10 Eingangsbereich Haus 7 Im Eingangsbereich Haus 7 ist das WDVS unter der Bestands-Rippendecke auf einer Trockenbau-Tragkonstruktion auszuführen, Mineralwolle 180 mm Baustoffklasse A1 (Details H7_FAS_02, H7_TUE_02). Die freitragende Tragkonstruktion wird als Vorleistung im Gewerk Trockenbau erstellt. 6.11 Freihaltung Durchfahrt Die Durchfahrt dient als Feuerwehrdurchfahrt und ist jederzeit, auch im Brandfall, freizuhalten. Das in der Durchfahrt eingesetzte Rollgerüst ist daher so vorzuhalten, dass es über Nacht sowie in Notfällen kurzfristig vollständig aus der Durchfahrt entfernt werden kann. 6.12 Traufgesims Häuser 3, 5 und 7 An den Häusern 3, 5 und 7 läuft an Nord- und Südseite ein durchlaufendes, auskragendes Stahlbeton-Traufgesims (im Plan als „Vordach Stahlbeton Bestand" bezeichnet). Dieses Bauteil ist an seiner Unter- und Vorderseite zu dämmen. Hierfür gilt das System V3 nach Abschnitt 2.3, Resol der Wärmeleitfähigkeit 0,022 in der Dicke 80 mm, nach dem Flächenaufbau Abschnitt 3.1 verputzt und im Farbton nach Abschnitt 5.4 beschichtet. Die Dämmung der Vorderseite ist nach oben bis an die bauseitige Holzbohle zu führen. Am unteren Übergang zur aufgehenden Wand und am oberen Abschluss der Vorderseite unter der Holzbohle ist jeweils ein Tropfkantenprofil zu setzen. Die Leistungsgrenze zum Dachgewerk verläuft an der Holzbohle. Die Holzbohle und der gesamte darüber liegende Dachaufbau mit Titanzinkdeckung, Trennlage, Abdichtung, Dachdämmung und Dampfsperre sowie die Blechrinne und das vom Dachgewerk hochzuführende Anschlussblech sind nicht Gegenstand des WDVS-Gewerks (Details H3_DAC_01, H3_DAC_02, H3_DAC_03). 6.13 Dachrand und Ortgang Anbau Haus 3 Am Anbau Haus 3 endet das WDVS am Dachrand. Das WDVS ist bis an den oberen Rand der aufgehenden Wand zu führen und am bauseitigen Klemmprofil beziehungsweise an dem vom Dachgewerk hergestellten Dachrand mit Tropfkantenprofil, Gewebe-Anputzleiste und Fugendichtband schlagregensicher anzuarbeiten. Die Attika-Konstruktion mit Dämmkeil, Holzbohle, druckfester Dämmung, Abdichtung, Kiesschüttung sowie Klemmprofil, Rinne und Titanzinkarbeiten ist Leistung des Dach- und Spenglergewerks (Details H3_DAC_04, H3_DAC_05). Am Ortgang der Giebelwand zu Haus 1 ist das WDVS an die bauseitige Titanzinkverkleidung der Holzbretter mit Gewebe-Anputzleiste und Fugendichtband anzuschließen (Detail H3_DAC_08). 6.14 Zweiphasige Ausführung der Sockeldämmung Die Fassadenflächen werden vom Gerüst aus vollständig hergestellt, einschließlich der Besenzug-Flächen an der Straßenseite der Häuser 3 und 5, jedoch nur bis etwa 30 cm über Geländeoberkante. Der untere Abschluss der Flächendämmung wird in dieser Phase mit dem wärmebrückenfreien Sockelprofil ausgebildet. Der darunterliegende Sockel bleibt zunächst ungedämmt. Nach dem Abbau des Gerüsts werden Gehweg und Erdreich abschnittsweise freigelegt und die einbindende beziehungsweise erdberührte Sockeldämmung einschließlich Abdichtung und Schutzlagen ohne Gerüst ausgeführt. Sämtliche Aushubarbeiten, das Öffnen und fachgerechte Wiederherstellen des Gehwegs sowie die Wiederverfüllung des Erdreichs erfolgen bauseits durch das Gewerk Garten- und Landschaftsbau. Der Mehraufwand aus der zweiphasigen Ausführung mit getrennten Arbeitsgängen und erneuter Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise der Sockelpositionen einzurechnen. 7 Mindestanforderungen für die Gleichwertigkeit 1. Dämmstoff Mineralwolle (V1): nach EN 13162, Anwendungstyp WAP-zh nach DIN 4108-10, Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(mK), Baustoffklasse A1 nicht brennbar, Abreißfestigkeit mindestens 10 kN/m², Dicke 180 mm. 2. Dämmstoff Resol (V2, V3): nach EN 13166, FCKW-frei, Bemessungswert Wärmeleitfähigkeit 0,022 W/(mK), schwerentflammbar Euroklasse C nach EN 13501-1, Dicken 120 mm bzw. 80 mm sowie Sonderstärken nach Position. 3. Sockeldämmung XPS (V4): extrudierter Polystyrol-Hartschaum nach EN 13164, Anwendungstyp für Perimeter- und Sockeleinsatz, Dicke 100 mm, mit haftvermittelnder Oberfläche (Waffel-/Wabenstruktur oder werkseitig aufgeraut) für die mörtelgebundene Verklebung und Armierung. Druckfestigkeit und Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit [PLATZHALTER aus XPS-Zulassung/Bauphysik, siehe K-02]. 4. Gesamtsystem: U-Wert-Anforderung je Bauteil [PLATZHALTER aus GEG-Nachweis/Bauphysik]. 5. Oberputz: Körnung K3,0, mineralisch nach EN 998-1 oder gleichwertig diffusionsoffen, Struktur und Diffusionsverhalten gleichwertig zum Leitprodukt. 6. Schlussbeschichtung: Hellbezugswert mindestens 20 Prozent, Wasserdampfdurchlässigkeits- und Wasseraufnahmeklasse [PLATZHALTER]. 7. Systemzulassung: gültige abZ/abG beziehungsweise ETA für das Gesamtsystem mit dem jeweiligen Dämmstoff.
Leitbeschreibung WDVS
01 Baustelleneinrichtung und Vorhaltung
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Baustelleneinrichtung und Vorhaltung
01.01 Baustelleneinrichtung WDVS
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Baustelleneinrichtung WDVS
02 Haus 3
02
Haus 3
02.01 Schutzmaßnahmen und Untergrundvorbereitung Haus 3
02.01
Schutzmaßnahmen und Untergrundvorbereitung Haus 3
02.02 Dämmung, Putz und Anstrich Regelfassade Haus 3
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Dämmung, Putz und Anstrich Regelfassade Haus 3
02.03 Dämmung, Putz und Anstrich Sockel Haus 3
02.03
Dämmung, Putz und Anstrich Sockel Haus 3
02.04 Dämmung, Putz und Anstrich Dachrand und Attika Haus 3
02.04
Dämmung, Putz und Anstrich Dachrand und Attika Haus 3
02.05 Anschlüsse Fenster, Türen und Balkone Haus 3
02.05
Anschlüsse Fenster, Türen und Balkone Haus 3
02.06 Einbauteile, Profile und Zulagen Haus 3
02.06
Einbauteile, Profile und Zulagen Haus 3
03 Haus 5
03
Haus 5
03.01 Schutzmaßnahmen und Untergrundvorbereitung Haus 5
03.01
Schutzmaßnahmen und Untergrundvorbereitung Haus 5
03.02 Dämmung, Putz und Anstrich Regelfassade Haus 5
03.02
Dämmung, Putz und Anstrich Regelfassade Haus 5
03.03 Dämmung, Putz und Anstrich Sockel Haus 5
03.03
Dämmung, Putz und Anstrich Sockel Haus 5
03.04 Dämmung, Putz und Anstrich Dachrand Haus 5
03.04
Dämmung, Putz und Anstrich Dachrand Haus 5
03.05 Anschlüsse Fenster, Türen und Balkone Haus 5
03.05
Anschlüsse Fenster, Türen und Balkone Haus 5
03.06 Einbauteile, Profile und Zulagen Haus 5
03.06
Einbauteile, Profile und Zulagen Haus 5
04 Haus 7
04
Haus 7
04.01 Schutzmaßnahmen und Untergrundvorbereitung Haus 7
04.01
Schutzmaßnahmen und Untergrundvorbereitung Haus 7
04.02 Dämmung, Putz und Anstrich Regelfassade Haus 7
04.02
Dämmung, Putz und Anstrich Regelfassade Haus 7
04.03 Dämmung, Putz und Anstrich Sockel Haus 7
04.03
Dämmung, Putz und Anstrich Sockel Haus 7
04.04 Dämmung, Putz und Anstrich Dachrand Haus 7
04.04
Dämmung, Putz und Anstrich Dachrand Haus 7
04.05 Anschlüsse Fenster, Türen und Balkone Haus 7
04.05
Anschlüsse Fenster, Türen und Balkone Haus 7
04.06 Einbauteile, Profile und Zulagen Haus 7
04.06
Einbauteile, Profile und Zulagen Haus 7
05 Regie- und Stundenlohnarbeiten
05
Regie- und Stundenlohnarbeiten
05.01 Stundenlohnarbeiten
05.01
Stundenlohnarbeiten