Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV Allgemein Mitbenutzung fremder Gerüste
Soweit längen- und flächenorientierte Gerüste zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der AN, die überlassenen Gerüste pfleglich zu behandeln. Eigenmächtige Gerüstumbauten oder -rückbauten sind unzulässig. Erforderliche Gerüstumbauten sind bei der Objektüberwachung so rechtzeitig anzumelden (8-10 AT vorher), so dass der Umbau mit dem AN Gerüstbau und möglichen anderen Auftragnehmern, die das Gerüst zeitgleich nutzen wollen, abgestimmt werden kann.
Ordnung und Sauberkeit
Es ist besondere Aufmerksamkeit auf die Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit zu richten. Die Baustelle, sowie die Lager - und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende jeder Arbeitsschicht aufzuräumen. Abfall, Restmaterial, Verschnitt, Verpackungsmaterial, Brotzeitreste etc. sind
vom AN eigenverantwortlich zu entsorgen oder kann fraktioniert und kostenpflichtig dem Baulogistiker übergeben werden. Wird dem nicht arbeitstäglich entsprochen, wird ohne Anspruch auf Nachfris t unverzüglich der Baulogistiker für den AN tätigt und verrechnet seinen Aufwand zu Lasten des AN an den AG.
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Gemäß Planliste, nur digital.
Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen
Siehe Leistungsverzeichnis.
Sonstiges Ausführungsunterlagen
Alle freigegebenen Ausführungspläne des AG werden dem AN nur digital übergeben.
Pläne vom AN sind in Papierform auszudrucken und als Ausführungsunterlagen auf der Baustelle zu verwenden und ständig in aktueller Fassung vorzuhalten.
Bautagesberichte
Der AN hat Bautagesberichte arbeitstäglich (also nicht z.B. als Wochenzusammenfassungen !) zu führen und davon dem AG und seiner Objektüberwachung zu Ende jeder Arbeitswoche einen SCAN per eMail zu
übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Zu- und Abgang von Hauptbaustoffen und
Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Betonierungszeiten udgl.), Abnahmen nach § 12 Nr. 2, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,
Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Das gilt auch für Nachunternehmer des beauftragten AN.
Kommunikaton auf der Baustelle
Je Arbeitsgruppe/Kolonne ist ein gut deutschsprachiger, auch in technischer Hinsicht intern weisungsbefugter Vorarbeiter ganztägig beizustellen; dies gilt inbesondere auch, wenn vom AN Leistungen an zugelassene Subunternehmer, Werkvertragskolonnen, Montagepartner vergeben werden.
Sollte dies nicht erfolgen, werden alle für den AN Tätigen solange der Baustelle verwiesen, bis die hier formulierte Vertragspflicht (wieder) eingehalten ist. Eigener Verzug des AN und/ oder Behinderungen Dritter die dadurch entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des AN.
BE-Flächen
BE-Fläche im Innenhof
Allgemein
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Alle verbauten Materialien und Konstruktionen sind mit entsprechenden Unterlagen/ Angaben zu dokumentieren.
7.4 Sonstige Angaben
Abrechnungspläne, Aufmaße
Der Auftragnehmer hat Abrechnungspläne zu erstellen und auch bereits mit den Abschlagsrechnungen einzureichen. Aufmaße sind getrennt von den Rechnungen als steigendes Aufmaß zu erstellen (Aufmaßblätter), es dürfen nur gleiche Positionen auf einer Seite aufgeführt werden. Rechnungsstellungen, die dem nicht entsprechen oder durch die Objektüberwachung nicht "rasch und sicher" geprüft werden können (VOB/B), werden zurück gewiesen.
.
ZTV Allgemein
ZTV Metallbau- und Verglasungsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Metallbau- und Verglasungsarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil B und die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten sowie ATV DIN 18361 verglasungsarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergäzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach
DIN EN 14351-1 und nach DIN 18055 Glas im Bauwesen nach DIN 18008,
- VFF Merkblatt, Verband der Fenster- und Fassaden- Hersteller "Beschichten von
Stahlteilen im Metallbau".
- EN 13830 für Vorhangfassaden ( CE Kennzeichnung )
- EN 13241 1 Tore ohne Feuer- Rauchschutzeigenschaften (CE Kennzeichnung)
- Unfallverhütungs-Vorschriften.
- Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des System-
Herstellers geplant und gefertigt werden.
- WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung
und Denkmalpflege e. V.,
- ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
2 Ausführung und Konstruktion
SYSTEMBESCHREIBUNG FÜR BRANDSCHUTZTÜR UND
FEST- VERGLASUNGSKONSTRUKTIONEN JANISOL 2 EI3 0
Die nachfolgend beschriebenen Türelemente und Festverglasungen sind als feuerhemmende und rauchdichte nach DIN 4102 / EN 1634 und DIN 18095 geprüfte Elemente in Stahl-Rahmenkonstruktion folgender, bzw. gleichwertiger Qualität anzubieten:
Janisol 2 EI30-Brandschutz-Stahltüren/Festverglasungen
Thermisch getrenntes Profilsystem aus gewalzten, feuerver-zinkten JANISOL 2-Profilstahlrohren für ein- und zweiflügelige Brandschutztüren sowie Brandschutz- Festverglasungen ,respektive -Glaswände EI30 (T30/F30).
Die Innen- und Aussenschalen des Profilsystems müssen durch durchgehende Isolierstege form- und kraftschlüssig verbunden sein.
Bauhöhe
Grund- und Türkonstruktion 60 mm,
Körperbreite Türflügelprofile 25 mm bzw.50 mm.
Türflügel innen und aussen mit umlaufender Schattenfuge von 5 mm und mit Rahmen flächenbündig.
Doppelte Anschlagdichtung seitlich und oben.
Im Schwellenbereich mit automatischer Senkdichtung. Verbreiterte Rahmen-, Riegel-, Sturz- und Sockelausbildungen sind durch Profilkombinationen und/oder in Verbindung mit flächenbündig eingeschweißten Blecheinlagen auszuführen.
Es dürfen nur Systembezogene und durch den Systemhersteller geprüfte Beschläge eingesetzt werden. Die Fertigung der Elemente erfolgt durch
Schweißung. Die sichtbaren Schweißstellen sind sauber zu verschleifen.
Verglasung
Als Verglasung sind feuerhemmende Brandschutz-Verglasungen der Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4102, Klarglas, d=16 mm, als Verbund-Sicherheitsglas VSG nach DIN EN ISO 12543-2 einzubauen.
Der Glaseinbau in die Rahmenkonstruktion erfolgt mittels Stahlglasleisten aus Stahlwinkelrahmen 20x20x3mm, mit V2A Innensechskant-Senkkopfschrauben in regelmäßigen Abstand, sichtbar befestigt. Die Verglasung ist als Nassverglasung mit Hinterlegeband entspr. Zulassung auszuführen. Im Glasfalzbereich sind zusätzlich umlaufend selbstklebende Brandschutzlaminat- Bänder einzusetzen.
Betreffend Glaseinstand und Verklotzung sind die Richtlinien der Glaslieferanten zu beachten. Die Glas-Tragklötze müssen aus druckfestem und nichtbrennbarem Material bestehen. Ergänzende Angaben und Hinweise bezüglich Glaseinbau, Dichtungsauswahl etc. sind aus den Unterlagen des Systemherstellers zu entnehmen.
Die Verglasung, der Glaseinsatz sowie sämtliche hierfür erforderlichen Zubehörteile sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Bodeneinstand
Bodeneinstand aus Stahl-Rechteckrohr 60 x 20 x 2 mm.
Im Türbereich mit aufgedoppeltem Edelstahl--Rechteckrohr 60 x 20 x 2 mm, sichtbare/obere Fläche mit K240 geschliffen.
Türbeschläge
Türbänder als 3D verstellbare Anschraubbänder in Edelstahloptik..
Feuerschutz Riegelfallenschloss mit oberer Zusatzverrieglung im Gangflügel sowie Falztreibriegl (oben u. unten) im Standflügel, geeignet und geprüft für Rauchschutztüren, als Rohrrahmen- Einsteckschloss mit Flüsterfalle, Vierkant, vorgerichtet für Profilzylinder, Riegel und Falle vernickelt, Stulp und Schließplatte in Edelstahl.
Feuerschutz-Drückergarnitur als Rundgriff- Objektgarnitur nach EN1906, als Rohrrahmen-Türdrücker nach DIN EN 179, mit beidseitigem Drücker, aus Edelstahl, Oberfläche matt gebürstet. Rosetten in ovaler Ausführung und für PZ vorgerichtet. Festdrehbar gelagert im wartungsfreien Stahlgleitlager, Ausgleichsring, o.ä., Metallunterschilder mit Stahlnocken. Der Vierkant aus gehärtetem Stahl und verdeckte Verschraubung. Die Rundgriff-Drückergarnitur als gekröpfte Ausführung.
Fabrikat:
Drücker/Drücker: FSB 06 1070
Drücker/Knauf : FSB 06 1070 / 07 0846
Gleitschienentürschließer , für die Montage an Feuer- und Rauchschutztüren, nach EN 1154 A, Größe 2 - 6, mit Gleitschiene, von vorn einstellbare Schließkraft, Schließgeschwindigkeit, Öffnungsdämpfung und Endschlag, mit optischer Größenanzeige, Normalmontage auf Türblatt/Bandseite, mit Montageplatte.
Fabrikat:
einflüglig: GEZE - TS 5000
zweiflüglig: GEZE - TS 5000 ISM
Farbe: silberfarbig
Gleitschienentürschließer, mit mechanischer Feststellung, Feststellwinkel stufenlos zwischen 80° und 130° auf exakten Punkt einstellbar, Feststellposition überfahrbar, nach EN 1154, Größe 3 - 5, für barrierefreie Türen nach DIN 18040 bis Flügelbreite 1250 mm bei max. 47 Nm Öffnungsmoment, hoher Wirkungsgrad über 80 %, stark abfallendes Öffnungsmoment entsprechend Einbausituation an-/abschaltbar, mit ECline-Gleitschiene, von vorn einstellbare Schließkraft, Schließgeschwindigkeit, Öffnungsdämpfung und Endschlag, mit optischer Größenanzeige, Normalmontage auf Türblatt Bandseite, mit Montageplatte.
Fabrikat:
einflüglig: TS 5000 ECline
zweiflüglig: GEZE - TS 5000 ISM ECline
Farbe: silberfarbig
Gleitschienentürschließer, für die Montage an Feuer- und Rauchschutztüren, nach EN 1154 A, Größe 2 - 6, mit Gleitschiene, für Türen bis Flügelbreite 1.400 mm, barrierefrei nach DIN 18040 bis Türflügelbreite 1.100 mm, leises und sicheres Schließen auch bei wechselnden Druckverhältnissen, von vorn einstellbare Schließkraft, Schließgeschwindigkeit und Öffnungsdämpfung, mit einem im Schließerkörper integriertem Ventil zur stufenlosen Einstellung der Endschließgeschwindigkeit zum Abbremsen oder Beschleunigen der Tür zwischen 15° und 0°, mit optischer Größenanzeige, Normalmontage auf Türblatt/ Bandseite, mit Montageplatte.
Fabrikat:
einflüglig: GEZE - TS 5000 SoftClose
zweiflüglig: GEZE - TS 5000. ISM SoftClose
Farbe: silberfarbig
Bei Offenhaltung:
Gleitschientürschließer,, 230 V AC, für die Montage an Feuer- und Rauch-schutztüren, mit Gleitschiene in 30 mm Bauhöhe, mit Freilauffunktion, aktivierbar über elektrohydraulische Feststellung nach EN1155 durch einmaliges Öffnen der Tür auf ca. 90°, mit Komfort-Rastfunktion zur leichten Arretierung im maximalen Öffnungswinkel des Freilaufbereichs, um ungewolltes Zulaufen der Tür zu verhindern, integrierte Rauchschalterzentrale mit Alarmschwellennachführung, Verschmutzungsanzeige und Prüftaste, von vorn einstellbare Schließkraft Größe 3-6 nach EN 1154, für Türblätter mit bis zu 1400 mm Breite, Schließ-geschwindigkeit und Endschlag, mit optischer Größenanzeige, Normalmontage auf Türblatt/Bandseite, mit Montageplatte
Fabrikat:
einflüglig: GEZE - TS 5000 RFS 3-6 mit
GEZE Rauchmelder GC 152, 24 V,
GEZE Unterbrechertaster (UP)
zweiflüglig: GEZE - TS 5000 R-ISM mit
GEZE Rauchmelder GC 152, 24 V,
GEZE Unterbrechertaster (UP)
Bei Verwendung an Feuer- und Rauchschutztüren ist ein Eignungsnachweis der Tür erforderlich!
Hinweis:
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt beachten.
Der untere Türabschluss ist mit einer automatisch absenkbaren Bodendichtung auszustatten.
Der Einbau und die Montage der Beschläge hat nach den Einbauplänen resp. Richtlinien und Empfehlungen des Systemherstellers zu erfolgen. Es dürfen generell nur zugelassene und mit dem System geprüfte Brandschutzbeschläge eingesetzt werden. Sämtliche Beschlagteile, Zubehörteile sowie Befestigungs-schrauben etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Oberfläche
Die Oberflächenbeschichtung der feuerverzinkten Profile sowie Glasleisten erfolgt als gütegesicherte Pulverbeschichtung, entspr. den Anforderungen
DIN EN ISO12944. Sämtliche zu beschichtende Profile, Glasleisten und Bleche in der Farbgebung DB 703. Auf Verlangen sind Musterstücke zu übergeben. Der hierfür erforderliche Aufwand wird nicht gesondert vergütet. Die besonderen Hinweise des Systemherstellers bezüglich Oberflächenbehandlung von Janisol 2-Profilen sind zu beachten.
Blecharbeiten
An- und Abschlussbleche sowie Blechverkleidungen sind inkl. Unterkonstruktion und Brandschutz-Isolation in die Einheitspreise einzurechnen. Hohlräume sind mit Mineralwolle auszustopfen. Das Raumgewicht muss 120 kg/m³ betragen.
Abkantbleche, welche zur Funktion des Brandabschnittes beitragen, sind aus mind. 1,5 mm dickem Stahlblech zu fertigen.
Befestigung am Bauwerk
Der Einbau erfolgt stumpf an die entspr. Bauwerksteile. Verankerungen erfolgen gemäß DIN 18056 mit für den jeweiligen Einbaufall geeigneten bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln. Gebäudeanschluss-Details zwischen Metallkonstruktion und Baukörper sind entsprechend den brandschutztechnischen Anforderungen auszubilden und mittels für den Einbaufall geeigneten und zugelassenen Dichtstoffen abzudichten. Die eingesetzten Materialien und Werkstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem jeweiligen Verwendungszweck entsprechen und mit den angrenzenden Materialien und Stoffen verträglich sein. Die Verarbeitungs-richtlinien der Hersteller sind zu beachten.
Sämtliche Abdichtungs- und Fugenarbeiten sowie Isolationsmaterialien und Zubehörteile sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Zulassungen
Die geforderten brandschutztechnischen Bedingungen sind zu erfüllen und durch Prüfzeugnisse, Zulassungen oder Gutachten anerkannter Prüfinstitute nachzuweisen. Der hierfür erforderliche Aufwand ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Angaben des Bieters
Fabrikat/System :________________________________
Innentüren :________________________________
Brandschutz :________________________________
Rauchschutz :________________________________
Glaslieferant :________________________________
Profile der Türelemente sind aus schmelztauchveredeltem Bandstahl "Z" Verzinkung den Qualitäten Z275, bzw. ZF100 gefertigt.
( ) ja ( ) nein
Türen
Eine Nachjustierung der Türflügel in zwei Ebenen ist ohne Aushängen der Tür-flügel möglich.
( ) ja ( ) nein
Klassifizierung nach EN 1192 (Mechanische Festigkeit) Stahlrahmentüren, Vorgabe: Klasse 4 (höchste Klasse).
( ) ja ( ) nein
Erreichte Klasse : Klasse.................
V2A Anschraubbänder 3-D verstellbar (Vorgabe):
( ) ja ( ) nein
V2A Anschraubbänder 3-D verdeckt im Falz verschraubt (Vorgabe):
( ) ja ( ) nein
Vorgabe der Qualitäten nach DIN EN 1935:
Gebrauchsklasse 4: ( ) ja ( ) nein
Bandklasse 14: ( ) ja ( ) nein
Nachweise beigefügt: ( ) ja ( ) nein
Allgemeine Merkmale
Es werden ausschließlich Original-Systemzubehörteile (Beschläge, Dichtungen, etc.) eingesetzt, da sonst die Prüfzeugnisse ihre Gültigkeit verlieren.
( ) ja ( ) nein
Firma / Stempel :______________________________________
Unterschrift :______________________________________
Datum :___________________den________________
ZTV Metallbau- und Verglasungsarbeiten
ZTV Verglasungsarbeiten Gewerk Verglasungsarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Verglasungsarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,
- bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V.,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
- RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V.,
- ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.,
- VdS Schadenverhütung GmbH,
- VFF: Verband Fenster + Fassade
- ASR: Arbeitsstättenregeln
2 Vorbereitung und Planung
Der AN hat den AG auf die für die ange botenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
- statische Bemessung von Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu verstehen),
- Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
- Bemessung der Konstruktionen auf Eigen- und Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktionen und der Verankerung,
- Tür- und/oder Fensterliste mit allen planungsrelevanten Kriterien und Angaben,
- Erstellung von Ansichts- und Schnittzeichnungen im Maßstab 1 : 1 bis 1 : 20 von allen Elementen mit Vermaßung und Angabe der Aufschlagrichtung,
- prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur.
Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker und weist den AG auf die Vorgabehöhe 850 mm aus DIN 18040 hin.
Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Türliste alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sich aus seinen Konstruktionen ergeben. Er gleicht die von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den erforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können.
Der Aus- und Einbau von Verglasungen in bestehenden Türen und Fenstern sind so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit und ein Einbruchschutz über Nacht gewährleistet sind.
Dem AN steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Entsprechend ist zu verfahren, wenn alte Fenster aufzuarbeiten sind. Der AN hat die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er
sich für die Werkstatt, ist der Transport mit den Preisen abgegolten.
Sind Tür- oder Fensterlisten sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
3.1.1 Allgemeines
Gleichwertige Konstruktionen müssen sich auf folgende Merkmale beziehen:
- Konstruktionstiefe,
- Ansichtsbreiten und Wandstärken der Profile,
- Ausbildung der Wärmedämmung bei Isolierprofilen,
- Anordnung und Funktion der Beschläge und Dichtungen,
- Art der Eckverbindungen und Einbau von Sprossen, Kämpfern und Glasleisten.
Aus Gründen der Gewährleistung werden wärmegedämmte Aluminiumkonstruktionen, die vom Verarbeiter im Eigenverbund zusammengefügt werden, nicht akzeptiert.
Absturzsichernde Geländer oder Verglasungen dürfen nicht an oder durch Fensterprofile hindurch befestigt werden. Sie sind stets an der Außenwand zu befestigen und thermisch entkoppelt von den Fensterelementen auszuführen.
Größere senkrechte und alle waagerecht liegenden Blechflächen sind rückseitig mit einem spritzbaren Antidröhnbelag, mindestens 3 mm dick, zu versehen.
Die Verankerungs-/Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen.
Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden, elastische Fugen sind mit Dichtschnur zu hinterfüllen.
Vor Übergabe ist vom AN mit der Bauleitung abzustimmen, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gang bar machen der Türen sinnvoll ist. Der Aufwand für die Einlagerung der Türflügel und
entsprechende Provisorien ist vom AN mit in der Leistung zu berücksichtigen.
Die Erstreinigung von Verglasungen, besonders das Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen innen und außen, wie auch die Rahmen- und Glasreinigung vor Objektübergabe gehören zum Leistungsumfang des AN. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückständen) zu säubern.
3.2 Anforderungen an Verglasungen
3.2.1 Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz)
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung und die DIN 4108-2. Maßgeblich ist das Produkt aus dem g-total-Wert und dem Fensterflächenanteil Aw bezogen auf die Nettogrundfläche des Raumes oder des Raumbereichs Ag in m2. Der g-total-Wert ist nach DIN 4108-2 bzw. den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik aus dem g-Wert der Verglasung und dem Abminderungsfaktor Fc von Sonnenschutzeinrichtungen zu ermitteln. Soweit erforderlich ist der geforderte g-total-Wert aus der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten zu entnehmen.
3.2.2 Schallschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht anderweitig festgelegt, gilt Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 bzw. erhöhter Schallschutz nach DIN 4109.
Stöße von mehrteiligen Fenstern, Fensterbändern oder Fensterelementen, an die eine Raumtrennwand anschließen, sind schalltechnisch zu trennen (zu entkoppeln).
3.2.3 Mechanische Festigkeit
Soweit nicht abweichend angegeben, ist die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung gemäß EN 13115 entsprechend der jeweils notwendigen Klasse vom AN zu berücksichtigen.
3.2.4 Einbruchhemmung
Werden in dieser Ausschreibung Anforderungen an die Einbruchhemmung von Bauteilen gestellt, müssen geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach DIN EN 356 bzw. DIN 52290
nachzuweisen.
Mindestanforderung an die Einbruchhemmung von nachfolgend als "einbruchhemmend" bezeichneten Fenstern und Türen ist RC2 nach DIN EN 1627.
3.3 Nachweise
Vom Bieter sind folgende Nachweise für die zur Ausführung kommenden Konstruktionen mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zustädigen Landesbauordnung (LBO),
- Nachweis, dass die in den der Ausschreibung beigefüten Unterlagen und Gutachten geforderten schall-, brand-, feuchte- und wämetechnischen Werte bzw. Anforderungen sowie statische Anforderungen erfült werden.
3.4 Werkstoffe
3.4.1 Stahl/Edelstahl
Stahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, aus allgemeinen Baustählen nach EN 10025 mit der Werkstoffbezeichnung S235 nach EN 10027-1 bestehen.
Edelstahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, den Eigenschaften der Werkstoff-Nr. 1.4401 entsprechen. Die Profile und deren Schweißverbindungen müssen gegenüber den auftretenden Einwirkungen
ausreichend stabil sein.
Unzulässige Verformungen und Zwängungsspannungen sowie Lasten aus der umgegebenden Konstruktion sind auszuschließen.
Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen feuerverzinkt werden. Alle anderen Stahlteile müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden.
Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie Verankerungselemente und -mittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre/Korrosionsangriff ausgesetzt sind und für Wartungen nicht zugänglich sind, sind grundsätzlich in rostfreiem Edelstahl auszuführen.
3.4.2 Aluminium
Für die Anforderungen an Aluminium gelten DIN EN 573-1 bis 4 sowie die DIN EN 755-1 für stranggepresste Profile. Für Bleche gelten DIN 485-1 + 2. Bleche sind in der Legierung AlMg 3 anzubieten.
3.4.3 Dichtstoffe
Erhärtende Dichtstoffe (Kittfasen) sind vorab so zu beschichten, dass eine vorzeitige Versprödung ausgeschlossen ist. Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu beachten und ggf. an den AG weiterzureichen.
3.4.4 Dichtungsprofile
Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein.
Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
3.5 Glas/Verglasung
3.5.1 Glasleisten
Bei versenkter Verstiftung hölzerner Glasleisten sind die Löcher mit einem geeigneten Material zu verschließen. Schaulöcher sind grundsätzlich ausreichend zu verbohren.
Bei Befestigung der Glashalteleisten von Kunststoff- und Alurahmensystemen ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen austauschbar sein.
Außenliegende, der Witterung ausgesetzte Glashalteleisten sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung anzugeben, die Zustimmung des AG zur Lage der Glashalteleisten ist vom AN einzuholen.
3.5.2 Sonnenschutzglas
Sonnenschutzglas ist als "Weißglas" mit - gemessen an den Sonnenschutzeigeschaften größtmöglichem technischen Lichtwert - einzusetzen.
3.5.3 Einscheibensicherheitsglas
Einscheibensicherheitsglas (ESG) ist, auch wenn in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich so bezeichnet, stets mit Hitzetest (ESG-H) auszuführen.
Soweit großflächige Verglasungen an Türen oder Ganzglastüren vorgesehen sind, sind diese vom AN entsprechend berufsgenossenschaftlicehr und ASR-Anforderungen mittels deutlich sichtbarer Folierung auf Augenhöhe zu kennzeichnen.
Verglasungen im Brüstungsbereich von Türen und deren Seitenteilen unterhalb 80 cm sind splittergeschützt durch Verwendung von ESG- oder VSG-Scheiben auszuführen.
3.6 absturzsichernde und splitterschützende Verglasung
Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an.
Soweit Verglasungen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Verglasungen in die Bauelemente und/oder -konstruktion vom AN entsprechend prüffähig statisch zu bemessen.
3.7 Floatglas und Weißglas
Ist nachstehend Weißglas beschrieben, so verstehen sich hierunter Gläser mit einem geringeren Eisenoxidanteil als 200 ppm, Gläser mit höherem Eisenoxidanteil erfüllen nicht die Anforderungen an Weißglas.
Alle übrigen zum Einsatz gelangenden Gläser (Floatglas und Produkte hieraus) dürfen keinen höheren Eisenoxidanteil als 500 ppm aufweisen; Verglasungen mit höherem Eisenoxidanteil sind unzulässig. Der AN belegt die Einhaltung dieser Anforderungen durch Glaschargenuntersucherungen im Rahmen der Eigenkontrolle IPC.
ZTV Verglasungsarbeiten
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
2 Brandschutz Stahl-Glas-Elemente
2
Brandschutz Stahl-Glas-Elemente
2.1 Technische Bearbeitung
2.1
Technische Bearbeitung
2.2 Stahl- Glaselemente, Flure
2.2
Stahl- Glaselemente, Flure
3 Windfang, außen, Pfosten-Riegel-Fassade
3
Windfang, außen, Pfosten-Riegel-Fassade
Vorbemerkungen zu Metallbau- und Verglasungsarbeiten 1. Technische Forderungen an die Konstruktion
Folgende Angaben legen die grundsätzlichen Anforderungen entsprechend der Produktnorm für Vorhangfassaden DIN EN 13830 fest.
Statische Anforderungen
Das Element muss alle einwirkenden Kräfte aus Wind, Windsog, Eigenlast und Temperatur aufnehmen und an den Baukörper abgeben können. Die Verbindungen und Befestigungen müssen so konstruiert sein, dass ein Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau/der Trag-konstruktion möglich ist. Die Windlasten sind in Abhängigkeit von der Einbauhöhe über Grund nach DIN 1055-4 anzunehmen.
Verkehrslasten als Horizontallasten
Bei der Bemessung der Tragglieder ist entsprechend VOB, Teil C eine von innen wirkende Horizontalkraft auf horizontale Brüstungsriegel zu berücksichtigen, sofern diese dem öffentlichen Verkehr zugänglich sind.
Besondere Belastungen
Über zusätzliche Belastungen ist der statische Nachweis zu führen. Belastungen treten auf durch:
a) höhere Beiwerte nach DIN 1055 in den Eck- und Rand-bereichen
b) Schneelast auf Dachflächen.
Statischer Nachweis
Werden statische Nachweise für die Glasfassaden-konstruktionen, einschl. deren Verankerung erforderlich, sind diese Leistungen in die Einheitspreise einzurechnen.
Wärmeschutz
Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten die aktuellen Verordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die in der Konstruktionsbeschreibung geforderten U-Werte sind durch Prüfzeugnisse oder rechnerischen Nachweis zu belegen.
Feuchtigkeitsschutz
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigeren auf der kalten Seite angebracht werden.
Baukörperanschlüsse sind fachgerecht herzustellen. Hinterlüftete Konstruktionen sind so auszubilden, dass durch Lüftungsspalten oder Dehnfugen eingedrungenes Wasser einen kontrollierten Ablauf nach außen erhält. Ein- und Austrittsöffnungen für die Hinterlüftung müssen gleichmäßig über die Breite verteilt sein und genügend Querschnitte aufweisen.
Die Anforderungen nach DIN 18516 sind einzuhalten.
Die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" ist zu beachten.
Die geforderten Schalldämmwerte werden in den Leistungspositionen angegeben. Schallschutzklassen werden in der VDI-Richtlinie 2719 definiert. Anschlüsse zwischen Verglasungen und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Verglasungen auszubilden.
Brandschutz
Bei Anforderungen an Brandschutzelemente werden diese im LV genau beschrieben. Der Auftragnehmer muss die angebotenen Produkte durch Prüfzeugnisse nachweisen. Die Befestigung von Feuerschutzelementen darf nur an Bauteilen mit mindestens gleicher Feuerwiderstandsklasse erfolgen.
2. Werkstoffe
Allgemeines
Statisch beanspruchte Bauteile, die im Kalt- oder Außenbe-reich von Fassaden liegen, müssen aus Edelstahl, Aluminium oder aus einem anderen korrosionsfreien Material bestehen.
Aluminiumprofile
Für Aluminiumprofile in Eloxalqualität ist die Legierung EN AW-6060 nach DIN EN 573 und DIN EN 755 zu verwenden. Für höher beanspruchte Teile ist EN AW-6063 bzw. EN AW-6082 einzusetzen. Für die Toleranzen gilt DIN EN12020-2.
Aluminiumbleche
Für Aluminiumbleche ist die Legierung AlMg1 nach DIN EN573 und DIN EN 485 in Eloxalqualität zu verwenden. Die Blechdicke richtet sich nach den objektspezifischen Erfordernissen.
Stahl
Für Stahlteile gelten DIN 18800 und DIN 18801. Alle Stahlteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind zu verzinken. Zugelassene Verfahren sind Feuerverzinkung und Flammspritzverzinkung. Die Schweiß-stellen verzinkter Konstruktionen und Montagebeschä-digungen sind nach DIN EN ISO 1461 zu behandeln.
Verbindungselemente
Verbindungselemente wie Schrauben, Bolzen oder Nieten müssen ausreichend korrosionsgeschützt sein.
In Verbindung mit Aluminium müssen sie aus speziellen Legierungen sein. In stark beanspruchten Bereichen haben sie aus Edelstahl A4 zu bestehen.
Dichtprofile
Dichtprofile müssen nicht härtend und abriebfest sein, sowie ihre elastischen Eigenschaften in den vorherr-schenden Temperaturbereichen beibehalten. Sie müssen mit den angrenzenden Baustoffen verträglich und gegen normale atmosphärische Einflüsse widerstandsfähig sein.
Dichtstoffe
Dichtstoffe müssen nicht härtend, alterungs- und witte-rungsbeständig und mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Sie müssen ihre elastischen Eigen-schaften im vorherrschenden Temperaturbereich beibehal-ten. Sie müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungs- zweck entsprechen (DIN 18545) und dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten.
Versiegelungsfugen müssen so ausgebildet werden, dass die Versiegelung die Fuge bei Dehnungsbewegungen dauerhaft verschließt.
Bauabdichtungsfolien
Bauabdichtungsfolien müssen für den Verwendungszweck geeignet und mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Sie müssen alterungsbeständig sein und, soweit sie Witterungsbedingungen ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein.
Verträglichkeit der Werkstoffe
Alle Werkstoffe von Bauteilen, die miteinander in Berührung stehen, müssen untereinander verträglich sein. Dies gilt auch für die Phase der Aushärtung von pastösen und elastischen Materialien. Oberflächenbeschichtungen dürfen durch andere Werkstoffe in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Beim Zusammenbau unterschied-licher Metalle darf keine Kontaktkorrosion auftreten.
Vorbemerkungen zu Metallbau- und Verglasungsarbeiten
3.1 Abdichtungsarbeiten Bodenplatte
3.1
Abdichtungsarbeiten Bodenplatte
3.2 Stahlbauarbeiten
3.2
Stahlbauarbeiten
3.3 Dachkonstruktion
3.3
Dachkonstruktion
3.4 Fassadenkonstruktion Windfang außen
3.4
Fassadenkonstruktion Windfang außen
3.5 Fußbodenaufbau
3.5
Fußbodenaufbau
4 Windfang-Türanlage, innen, Pfosten-Riegel-Fassade
4
Windfang-Türanlage, innen, Pfosten-Riegel-Fassade
4.1 Fassadenkonstruktion Windfang innen
4.1
Fassadenkonstruktion Windfang innen
5 Stundenlohnarbeiten
5
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG/seiner
Bauleitung auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte
Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN.
Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausgeführten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung der Bauleitung vorzulegen.
Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen enthalten:
1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im Tagelohn
beschäftigten Personen
2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu
vergütenden Materialien und Baustoffe
3. Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten Leistungen
Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch die
Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im Bautagebuch
einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet
keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht fristgemäß vorgelegte
Stundenzettel werden nicht anerkannt.
Später verdeckte oder untergegangene Leistungen
Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind (Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine Fotodokumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen Vergütungsanspruch mangels Beleg über die Leistungserbringung nicht belegen, so entfällt die Vergütung!
Nicht vergütet werden
- Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. ä)
- Überstundenzuschäge
- Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung
- Materialtransport, Gerätetransport
- Sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge herrichten
u. ä.
Vergütet wird
Die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit,
verwendetes Material für diese Leistungen (nach LV oder
nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels).
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl.:
- Lohn- und Gehaltskosten
- alle Sozialkosten
- Erschwernis- und sonstige Zuschläge
- Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts- und Übernachtungsgelder usw.)
- Wagnis und Gewinn
Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-Summe
(Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung dieser
Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.
Stundenlohnarbeiten
5.1 Stundenlohnarbeiten
5.1
Stundenlohnarbeiten