Trapezblech- und Isopaneelarbeiten
Feuerwehrgerätehaus Waldaschaff
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Trapezbleche / Isopaneele
01
Trapezbleche / Isopaneele
ZTV Trapezblecharbeiten/ Isopaneele ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Trapezbleche / Isopaneele Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage: -   Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung    von Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils neuesten    Fassung -   Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV    (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung -   Die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei    Abnahme gültigen Fassung. Hierzu gehören insbesondere    die DIN-, EN-, und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der    VOB Teil C benannt sind. Hierzu gehören weiterhin: a)   Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen    Leistungsbereich / Gewerk b)   Verarbeitungshinweise der Material- und Produkthersteller    sowie der Fachverbände und Gemeinschaften c)   Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und    Arbeitskreise d)   die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen    zutreffenden Durchführungsverordnungen  und Sonderbau-    richtlinien e)   die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn.    Bestimmungen etc. f)   die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit    den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautech-    nischen Nachweisen / Gutachten g)   die UVV der Berufsverbände Allgemeine Ausführungshinweise Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den Planunterlagen abzuleiten sind, anzuzeigen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Sollten sich Widersprüche zwischen Leistungsbeschreibung, Planunterlagen, Gutachten etc. ergeben, so sind diese vom Bieter mit dem Angebot aufzuzeigen, ansonsten ist die qualitativ hochwertigere Ausführung zu realisieren. In den Preisen ist enthalten, was zur vollständigen, funktionsfähigen und termingerechten Ausführung der ange- botenen Leistungen und Lieferungen notwendig ist sowie alle sonstigen Kosten, die zur Erfüllung sämtlicher Vertrags- bedingungen anfallen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Mit dem Angebot sollen Prospekte und Datenblätter übergeben werden. Sämtliche sichtbaren Teile sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. Zur Leistung der AN  gehört, wenn vom AG gewünscht, die Herstellung von Mustern als Vorstufe zur endgültigen Ausführung. Alle Maße sind am Bau zu nehmen oder zu überprüfen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN ist der Auftraggeber zu verständigen. Dies gilt insbesondere für vorhandene und vorgesehene Winkeltoleranzen. Die vom AG angegebenen Meterrissmarken und Achsen sind in Eigenverantwortung zu übernehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis und die entsprechenden Leistungserklärungen) vorzulegen. Dies gilt auch für Sonderkonstruktionen und Anpassungsarbeiten. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten hat sich der AN generell über die Lage vorhandener Unterputz-Installationen oder sonstige Bohrbeschränkungen zu informieren. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein. Der NU hat seine Arbeiten rechtzeitig mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren. Bei baustellenbedingten Arbeitsunterbrechungen oder Arbeitsbeschränkungen besteht kein Anspruch auf Vergütung. Erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste bis 4m Arbeitshöhe bzw. Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit, sowie Schutzmaßnahmen der hergestellten Leistungen gehören zum Leistungsumfang des Bieters, sofern sie nicht gesondert als LV-Position beschrieben sind und werden nicht gesondert vergütet. Für alle auszuführenden Leistungen können kostengünstigere  Alternativen angeboten werden. Die Wahl der Materialien obliegt dem Bieter sofern der Auftraggeber nicht die Verwendung spezieller Fabrikate bzw. Qualitäten vorschreibt. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Bemusterung nachzuweisen. Der Ausführung sind immer die jeweils höheren Forderungen zugrunde zulegen. Besondere Hinweise (Trapezbleche) Vom Bieter ist die Werk- und Montageplanung inklusive der Darstellung aller erforderlichen Anschlüsse und Detailpunkte zu liefern und zur Freigabe vorzulegen. Die erforderlichen statische Berechnungen gehören ebenso zum Leistungsumfang und sind wie die Werk- und Montageplanung in die Einheitspreise einzurechnen. Der Bieter verpflichtet sich seine Werk- und Montageplanung nach der vom AG vorgegeben Plannummernbezeichnung zu erstellen und in das zur Verfügung gestellte Planportal einzustellen. Alle Unterkonstruktionen müssen vollkommen eben und waagerecht hergestellt werden. Unebenheiten sind auszugleichen. Sämtliche Anschlüsse, z.B. an Wänden, Mauervorlagen, Stützen usw. sind fachgerecht und der freigegebenen Werk- und Montageplanung entsprechend auszuführen. Das Anbohren der Dachbleche ist in den EP einzurechnen. Sollten Übergrößen und Sondertransporte erforderlich werden, sind diese mit den Einheitspreisen abgegolten. Bei Verwendung unterschiedlicher Stoffe müssen, auch wenn sie sich nicht berühren, schädigende Wirkungen untereinander ausgeschlossen werden. Dies gilt besonders für Metalle, damit durch Ionenaustausch keine Korrosion ausgelöst wird. Beschichtungen, soweit nicht anders vorgegeben, entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik Schnittflächen, sind nachzubehandeln. Wärmebrücken sind unter allen Umständen zu vermeiden. Alle daraus resultierenden techn. Erfordernissen sind in den EP einzurechnen. Besondere Hinweise (Isopaneele) Vom Bieter ist die Werk- und Montageplanung inklusive der Darstellung aller erforderlichen Anschlüsse und Detailpunkte, sowie der Verlege- und Fugenpläne  zu liefern und zur Freigabe vorzulegen. Die erforderlichen statischen Berechnungen gehören ebenso zum Leistungsumfang und sind wie die Werk- und Montageplanung in die Einheitspreise einzurechnen. Der Bieter verpflichtet sich seine Werk- und Montageplanung nach der vom AG vorgegeben Plannummernbezeichnung zu erstellen und in das zur Verfügung gestellte Planportal einzustellen. Die Fassaden müssen alle auf sie planmäßig einwirkenden Kräfte aufnehmen . Sollten Übergrößen und Sondertransporte erforderlich werden, sind diese mit den Einheitspreisen abgegolten Das Anarbeiten an vorhandene Bauteile ist einzurechnen. Passkassetten sind in erforderlichem Umfang in die Einheitspreise einzurechnen, ebenso die Ausführung von Tropfblechen, Einfaßblechen, Eckprofilen, Brüstungs- und Sturzverstärkungen sowie Leibungsblechen im Bereich der Fenster/-Türöffnungen inklusive aller Befestigungsmittel. Schnitte, auch Ausschnitte an den Fassadenblechen (Kassetten, Trapezprofile, Verwahrungen sowie sonstige Verblechungen) sind den Plänen zu entnehmen und in die Einheitspreise einzurechnen. Dehnungsfugen und Montagestöße sind in ausreichender Zahl einzuplanen. Sie sind so zu gestalten, dass eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und gegen den Baukörper gewährleistet ist. Alle Unterkonstruktionen müssen vollkommen eben und waagerecht hergestellt werden. Unebenheiten sind auszu- gleichen. Sämtliche Anschlüsse, z.B. an Wänden, Mauervorlagen, Stützen usw. sind fachgerecht und der freigegebenen Werk- und Montageplanung entsprechend auszuführen. Bauphysikalische Anforderungen: Wärme- und Feuchteschutz gemäß vorliegender Gutachten und gültiger EnEV sind einzuhalten. Wärmebrücken sind unter allen Umständen zu vermeiden. Alle daraus resultierenden techn. Erfordernissen sind in den EP einzurechnen. Brandschutz: Die Anforderungen sind entsprechend dem gültigen Brandschutzgutachten und den Vorschriften der Behörden und Landesbauordnungen einzuhalten. Toleranzen: Bei der Montage der Fassadenelemente ist darauf zu achten, dass die geplanten Fluchten und Bauteilbezüge exakt eingehalten werden. Gerüste: Die erforderlichen Fassadengerüste werden bauseits gestellt. Zusätzlich erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste bis 4m Arbeitshöhe gehören zum Leistungsumfang des Bieters, sofern sie nicht gesondert als LV-Position beschrieben sind und werden nicht gesondert vergütet. Witterung: Besondere Maßnahmen zur Weiterarbeit bei ungünstiger Witterung sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Bei Arbeitsunterbrechungen (z.B. Abschluß der Tagesleistung)  sind die offene Kanten des Aufbaues gegen das Eindringen von Feuchtigkeit kostenneutral zu schützen. Korrosionsschutz: Bei Verwendung unterschiedlicher Stoffe müssen, auch wenn sie sich nicht berühren, schädigende Wirkungen untereinander ausgeschlossen werden. Dies gilt besonders für Metalle, damit durch Ionenaustausch keine Korrosion ausgelöst wird. Alle Stahlteile, die zur Befestigung dienen, müssen, sofern nicht anders vorgegeben, feuerverzinkt sein. Schnittflächen sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik. nachzubehandeln. bei allen Arbeiten (Isopaneel und Trapezblech) sind die Kosten der Hebebühnen / Rollgerüste in den EP einzurechnen.
ZTV Trapezblecharbeiten/ Isopaneele
01.01 Trapezbleche
01.01
Trapezbleche
01.02 Isopaneele
01.02
Isopaneele
01.03 Absturzsicherung
01.03
Absturzsicherung
01.04 Treppenturm
01.04
Treppenturm
01.05 BE / Lohnarbeiten / An- u. Abfahrt
01.05
BE / Lohnarbeiten / An- u. Abfahrt