Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Vortext / Gebäudereinigung
00
Vortext / Gebäudereinigung
00.01 Vortext
00.01
Vortext
00.02 Gewerk / Kurzbeschreibung
00.02
Gewerk / Kurzbeschreibung
00.03 Zusatzhinweise
00.03
Zusatzhinweise
01 ZTV
01
ZTV
001 Zusätzliche Technische Vorschriften
001 Zusätzliche Technische Vorschriften
002 Kalkulation, Aufmaß und Abrechnung Notwendige Personalunterkünfte, Magazine, Lagerplätze, usw. der Baustelleneinrichtung sind ebenso wie alle zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Fahrzeuge, insoweit nicht in gesonderten Leistungspositionen erfasst, sind für die gesamte Bauzeit in die Einheitspreise einzurechnen, insoweit diese Leistungen nicht in gesonserten Positionen erfasst sind.
Darüber hinaus sind folgende leistungen einzukalkulieren:
Sammeln von Bauschutt und Verpackungsmaterial und deren Abtransport und Entsorgung sowie Reinigen der Halle von allen selbst verursachten Verschmutzungen nach Beendigung der Arbeiten sowie Container- und Transportkosten der beschriebenen Leistungen.
Ein Gerüst steht nicht zur Verfügung.
Der Einsatz eines Mobilkranes, von Steigern und Rollgerüsten ist einzukalkulieren
Statik und Brandschutzgutachten sind umzusetzen.
Die erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge
und Fahrzeuge zur Durchführung der Arbeiten sind
einzukalkulieren.
002 Kalkulation, Aufmaß und Abrechnung
003 Ausführungsunterlagen Maßgebend für die Ausführung sind die Zeichnungen
in der nachstehenden Reihenfolge:
1. Architektenzeichnungen und Details;
2. geprüfte Schal- und Bewehrungszeichnungen;
3. Zeichnungen der beratenden Ingenieure für
Sanitär, Heizung, Lüftung, Klima, Elektro, etc.
4. technische Einrichtungen wie Aufzugsanlagen,
etc..
Der AN ist verpflichtet, die Zeichnungen sofort nach
Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten in den Zeichnungen
und mit den Zeichnungen des Statikers, der beratenden Ingenieure, der Ausstattungsfirmen etc. sind dem AG sofort, vor Beginn der Ausführung des entsprechenden Bauteils, mitzuteilen.
Eventuell fehlende Zeichnungen sind mindestens 3 Wochen vor dem Gebrauch auch beim AG schriftlich anzufordern.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass das Bauwerk nach
den Ausführungszeichnungen, den geprüften statischen Berechnungen und den geltenden Bestimmungen (insbesondere auch den Vorschriften und Empfehlungen der Unfallkasse) erstellt wird.
003 Ausführungsunterlagen
004 Genehmigungen Die Einholung der Baugenehmigung und die Prüfung der
statischen Unterlagen sowie die Roh- und Gebrauchsabnahme werden vom AG veranlasst und bezahlt.
Weitere für die Ausführung der Arbeiten des AN erforderlichen Genehmigungen und Abnahmen, hat der AN zu veranlassen, durchführen zu lassen und die Prüfgebühren zu bezahlen. Von allen schriftlichen Genehmigungen und Abnahmen sind dem AG Kopien zuzustellen.
(siehe auch Schnittstellenliste Band 1)
004 Genehmigungen
005 Baustellensituation Die Baustelle befindet sich in Grevenbroich, St.-Florian-Straße 14 (Gemarkung Barrenstein, Flur 001, Flurstück 624) auf dem Gelände der Feuer- und Rettungswache.
Die Zufahrt erfolgt über die St.-Florian-Straße und/oder ggf. über die Straße "Gut Heyderhof".
Es handelt sich um den Neubau einer eingeschossigen Lager- und Funktionshalle für die Feuerwehr in Grevenbroich.
Das für die Errichtung des Gebäudes und der Baustelle zur Verfügung stehende Gelände beschränkt sich auf das Baugrundstück entsprechend der im beigefügten Lageplan ersichtlichen Fläche innerhalb der Leistungsgrenze Bauantrag.
Wenn Baustellenkräne im Bereich von Verkehrsflächen
stehen, dürfen sie mit Lasten nicht über Straßen und
Wege schwenken. Es sind hierfür geeignete Sperrmaßnahmen vorzusehen.
Das Baugelände ist stets in geordnetem Zustand zu halten. Baustraßen und Wege sind freizuhalten. Beschädigungen an öffentlichen Straßen bzw. öffentlichen Gehwegen und Einrichtungen werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
Erschwernisse aufgrund einer problematischen Baustellenzufahrt oder durch Arbeiten anderer Gewerke werden nicht gesondert vergütet.
Ebenso ist die Ausführung in mehreren Bauabschnitten und somit mehrfaches Anfahren der Baustelle in die Einheitspreise einzukalkulieren.
005 Baustellensituation
006 Bautagebuch Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen, worin auch mündliche Vereinbarungen in Bezug auf
Genehmigungen und Abnahmen einzutragen sind.
Der AG erhält ohne gesonderte Auforderung wöchentlich eine gut leserliche Kopie dieses Tagebuches.
006 Bautagebuch
007 Polier Der GU ist verpflichtet während der gesamten Bauphase einen deutschsprachigen und erfahrenen Polier zu stellen. Dieser bzw. ein Vertreter muss während der regulären Arbeitszeiten in der Regel ständig vor Ort sein.
007 Polier
008 Toleranzen Die Ausführung muss nachstehenden Bestimmungen
entsprechen:
DIN 18 201: Toleranzen im Bauwesen, Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung
DIN 18 202: Toleranzen im Hochbau
Bei den Ebenheitstoleranzen werden die Maße der Tabelle 3, Zeilen 2 und 5 gefordert.
DIN 18 203-1: Toleranzen im Bauwesen - vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton.
In den Positionen des LV angegebene Genauigkeitstoleranzen haben den Vorrang.
Überschreitungen dieser Toleranzen sind umgehend der
Bauoberleitung zu melden und berechtigen diese dazu:
den AN anzuweisen, die Mängel in kürzester Zeit zu beseitigen oder
zu einem angemessenen Preisabzug oder
zur Kostenerstattung des AN für Zusatzleistungen durch Nachunternehmer oder
zur Forderung des Abbruchs und der Neuerstellung des betreffenden Bauteils.
Die Entscheidung über vorgenannte Maßnahmen trifft der AG.
Bestimmte Teile, z. B. Fensterkonstruktionen, Türzargen, Treppenstufen o. ä. werden nach theoretischen Maßen angefertigt. Der AN verpflichtet sich, die dafür erforderlichen Maßgenauigkeiten einzuhalten und den zeitlichen Arbeitsablauf auf die Einbautermine einzurichten.
Nach Aufforderung ist der AN verpflichtet, die Maßgenauigkeit gegenüber dem AG nachzuweisen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet.
008 Toleranzen
009 Fabrikate Werden in der Leistungsbeschreibung Fabrikate angegeben, so dienen diese in der Regel als Leitfabrikat.
Werden in der Leistungsbeschreibung Fabrikatsangaben vom Bieter gefordert, so sind die angebotenen Fabrikate beim Angebot zu benennen, anderenfalls ist zwingend das ausgeschriebene Fabrikat einzubauen.
009 Fabrikate
010 Baustellenordnung Die Muster-Baustellenordnung der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft gilt für die Baustelle. Diese wird Gegenstand des Auftrages und ist in allen Teilen zwingend einzuhalten und zu beachten.
Die Baustellenordnung soll einen störungsfreien
Bauablauf ermöglichen und wesentlich zur Sicherheit
und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten und sonstiger Personen beitragen. Sie enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Baustellenbetriebes und umfasst Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, die insbesondere die Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten betreffen.
Jeder Auftragnehmer hat sein Personal über den Inhalt
der Baustellenordnung zu unterrichten. Ihre Einhaltung
ist Teil der Vertragserfüllung. Dies gilt auch für alle Nachunternehmer.
010 Baustellenordnung
011 Vollständigkeit Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
011 Vollständigkeit
012 Sicherungsmaßnahmen Alle Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen sowie
Absperrungen, die zur Unfallverhütung erforderlich sind, sind vom Auftragnehmer herzustellen und zu unterhalten. Die Kosten für die Öffnungsabdeckungen und Umwehrungen sind einzurechnen.
Sie dürfen erst nach Genehmigung durch die Bauoberleitung entfernt werden.
Für die Baustelle sind die Auflagen und Vorschriften
der Baustellenverordnung zu berücksichtigen.
Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der
Bauberufsgenossenschaften sowie Staatliche Arbeitsschutzvorschriften sind Bestandteil des Angebots und einzukalkulieren.
Sollten wegen eines Verstoßes gegen entsprechende Gesetze oder Regelwerke Verzögerungen auf der Baustelle
oder zusätzliche Kosten auftreten, so werden diese gesondert als Schadenersatz geltend gemacht. Dies gilt
insbesondere für Verzögerungen die zu Unterbrechungen
des Bauablaufes auf Anordnung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators, der Berufsgenossenschaft
oder des Staatl. Amtes für Arbeitsschutz führen.
012 Sicherungsmaßnahmen
013 Angaben zur Ausführung Die Arbeiten umfassen den Neubau einer frei stehenden Lager und Funktionshalle einschl. der Außenanlagen. der Feuerwache in Grevenbroich
Adresse:
Hauptamtliche Wache der Freiwilligen Feuerwehr Grevenbroich
St.-Florian-Straße 14
41515 Grevnenbroich
Die Konstruktion ist weitgehend als Stahlbaukonstruktion geplant.Die Abtrennung der Batteriespeichers für die PV-Analge wird eine gemauerte Einhausung mit einer Betondecke.
Das Dach erhält eine Trapezblecheindeckung. Es handelt sich um eine Dachfläche mit einem Gefälle von ca. 3°.
Die Fassade wird aus Sandwichpaneelen auf einem Betonfertigteisockel hergestellt.
Der Hallenboden wird ohne Ausbildung einer Bodenplatte gepflastert.
013 Angaben zur Ausführung
014 Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit Während der Bauzeit sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen betrieblicher Art zu treffen.
Auf das Merkblatt Brandschutz bei Bauarbeiten der
Bau-Berufsgenossenschaft sowie VdS-Schadenverhütung
sowie auf die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D1 Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren wird hingewiesen.
In dem zu errichtenden Bauobjekt dürfen brennbare
Stoffe und sonstige brennbare Gegenstände nur
örtlich und mengenmäßig begrenzt gelagert werden.
Brennbare Abfallstoffe sind täglich aus dem
Bauobjekt zu entfernen.
Für brennbare Abfallstoffe sind auf der Baustelle
nicht brennbare Großbehälter (Container) aufzu-
stellen, der Abstand von baulichen Anlagen muss
mind. 10 m betragen.
Bei feuergefährlichen Arbeiten, z.B. Schweißen,
Schneiden und artverwandten Arbeitsverfahren sowie
beim Umgang mit offenem Feuer in Verbindung mit
brennbaren Stoffen sind Brandschutzposten zu stellen.
Es sind geeignete Feuerlöschgeräte bereitzustellen.
Nach Beendigung der feuergefährlichen Arbeiten sind
Nachkontrollen durchzuführen.
Für das Bauobjekt sind den besonderen
Betriebsgefahren entsprechende Feuerlöschgeräte in betriebsbereitem Zustand in der erforderlichen Anzahl bereitzuhalten.
Die erforderlichen Fahr- und Bewegungsflächen der
Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge sowie vorhandene Löschwasserentnahmestellen sind jederzeit freizuhalten.
014 Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit
015 RCL-Material Recycling-Material für Tragschichten, Baustraßen, Auffüllungen usw. darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Bauleitung verwendet werden.
Zuvor ist ein Gutachten über die chemische Zusammensetzung des RCL-Materials und soweit erforderlich die schriftliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde vorzulegen.
Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, so kann der unverzügliche Wiederausbau auf Kosten des Auftragnehmers gefordert werden. Ebenso haftet der Unternehmer für daraus resultierende Folgeschäden.
015 RCL-Material
016 Abstimmung Ausführung Vor Bestellung der vorgesehenen Materialien und Ausführung der einzelnen Leistungen muss eine Abstimmung und Freigabe durch die Bauleitung erfolgen.
Materialien sind auf Wunsch des AG zu bemustern.
Eine Bestellung nach Beauftragung auf Basis des LV´s ohne Rücksprache mit der Bauleitung ist nicht zulässig.
016 Abstimmung Ausführung
017 Feuerwehrbetrieb und Rettungsdienst Der Betrieb der Feuerwehr- und Rettungswache wird während der gesamten Bauzeit durchgehend im 24/7 Dienst aufrecht erhalten.
Die Belange des Feuerwehrbetriebes und insbesondene die Sicherheit des Personals haben oberste Priorität.
Fahrzeuge auf dem Gelände der Feuerwehr sind grundsätzlich einzuweisen. Die Wege der Feuerwehr sind dauerhaft freizuhalten.
Mehrkosten und Mehraufwand in Bezug auf die Rücksichtnahme der o. g. Aspekte sind in die Positionen einzukalkulieren und können nicht zu Mehrkosten für den AG führen.
017 Feuerwehrbetrieb und Rettungsdienst
13 Gebäudereinigung
13
Gebäudereinigung
13.01 Leistungsbeschreibung
13.01
Leistungsbeschreibung