Km 5+400 bis Km 8+200
2 Verkehrssicherung, Verkehrslenkung
Verkehrssicherung, Verkehrslenkung
2. 1 Verkehrssicherung, Verkehrslenkung Einrichtungen zur Verkehrssicherung und
Verkehrsregelung, auch Beschilderung, nach StVO und RSA
bei Bauarbeiten auf einbahnigen Straßen, liefern,
entsprechend des Bauablaufes umsetzen und abbauen.
Während der gesamten Bauzeit ist die Beschilderung,
auch die der Umleitungsstrecken, gemäß ZTV-SA 97 zu
kontrollieren und zu warten.
Die Vergütung der Verkehrssicherungseinrichtungen
erfolgt anteilig nach Baufortschritt.
Die Arbeiten zur Fahrbahnerneuerung sind während der
gesamten Bauzeit unter Vollsperrung auszuführen.
Die ergänzenden Angaben in der Baubeschreibung sind zu
berücksichtigen.
Gem. Punkt 1.2 Abs. 4 der RSA 21 sind die Polizei, die
Feuerwehr sowie Betreiber von betroffenen
Linienverkehren des ÖPNV bereits bei der Planung von
Arbeitsstellen zu beteiligen.
Verkehrsabwicklung, Beschilderung, Bauablauf,
Engstellen mit einspurigem Verkehr sowie Voll-
sperrung) sind gemäß dem vom AN spätestens
6 Wochen vor Baubeginn vorzulegenden und von der
Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Cuxhaven im
Rahmen der Verkehrsbehördlichen Anordnung genehmigten
Verkehrszeichenplan / Umleitungsbeschilderungsplan
auszuführen.
Umleitungsbeschilderung (Z 458 StVO, Z 454,
Z 455 und Z 457 StVO sowie ggf. 283 und 286 StVO) sowie
Lichtzeichenanlage werden gesondert vergütet.
Verkehrssicherung, Verkehrslenkung
2. 2 Verkehrszeichen liefern und aufbauen Verkehrszeichen ohne Beleuchtung innerhalb der
Umleitungsstrecken gemäß Verkehrsbehördlicher Anordnung
mit Aufstellvorrichtungen liefern, erstmalig aufbauen
oder an vorhandene Befestigungsträger anbringen und
wieder abbauen. Die Verkehrszeichen dürfen keine
anderen Verkehrszeichen verdecken oder an solchen
befestigt werden.
Einschließlich An- und Abtransport.
Kontrolle und Wartung gemäß ZTV-SA.
Verkehrszeichen Z 458 StVO ("Planskizze").
Ausführung nach RUB.
Mindestgröße 1600 x 1250 mm, (3 mm.)
Zugelassene retroflektierende Folie Typ 2,
Hochaufstellung, Schriftgröße 175 mm.
Verkehrszeichen liefern und aufbauen
2. 3 Verkehrszeichen liefern und aufbauen Verkehrszeichen wie vor, jedoch Verkehrszeichen
Z 454-10/20 und Z 455-10/11/12/20/21/22/30 sowie
Z 457 StVO ("Umleitungsbeschilderung").
Verkehrszeichen liefern und aufbauen
2. 4 Verkehrszeichen liefern und aufbauen Verkehrszeichen wie vor, jedoch Verkehrszeichen
Z 283-10/20/30/50 und Z 286-10/20/30/50 StVO
("Halteverbot").
Verkehrszeichen liefern und aufbauen
2. 5 Verkehrszeichen umsetzen Verkehrszeichen der Vorpositionen gemäß
verkehrsbehördlicher Anordnung und entsprechend des
Baufortschrittes und der Bauabschnitte umsetzen. Der
Einheitspreis gilt für bis zu 2-maliges Umsetzen der
Schilder.
2. 6 Verkehrszeichen abdecken Verkehrszeichen für die Dauer der Baumaßnahme abdecken.
Ausführung gemäß verkehrsbehördlicher Anordnung. Die
Vorderseite der Schilder darf für die Befestigung der
Abdeckung nicht genutzt werden.
2. 7 Lichtzeichenanlage liefern und betreiben Verkehrsabhängige, funkgesteuerte Lichtzeichenanlage
(Typ C) zur Regelung des einspurigen Fahrzeugverkehrs
im Bereich der nicht zusammenhängenden Radwegbaustellen
während der Bauarbeiten erstmalig liefern, auf- und
abbauen sowie entsprechend des Bauablaufes / der
Bauabschnitte umstellen.
Länge der Baustrecke zwischen den Ampeln nicht länger
als 275 m.
Die Angaben in der Baubeschreibung sind zu
berücksichtigen.
Einschließlich Vorhalten, Betrieb und Wartung.
Die Anlage ist gemäß des vom AN vorzulegenden und von
der Straßenverkehrsbehörde genehmigten
Verkehrszeichenplanes / Regelplanes zu betreiben.
Lichtzeichenanlage liefern und betreiben