Verkehrssicherung
Erneuerung K 208 Ottingen - Riepholm
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung
1
Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung
Instandsetzung der Kreisstraße K 208 zwischen Ottingen und Riepholm (Verstärkung der vorhandenen Fahrbahn) ca. von km 1,700 bis km 3,300 Länge: ca. 1.600 m, vorh. Breite: ca. 5,00 m; Fläche ca. 8.000 m² Befestigung des Seitenstreifens mit Rasenschotter, bis ca. 0,50 m breit Die Ausführung der Baumaßnahme ist vom 06.07.2026 bis 10.07.2026 vorgesehen. Die Bauarbeiten erfolgen unter Vollsperrung.
Instandsetzung der Kreisstraße K 208
1.02 Absperrung und Beleuchtung Absperrung und Beleuchtung Absperrung, Beleuchtung und Sicherung der  Baustelle nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die RSA und die ZTV-SA sind Vertragsbestandteil. Es ist eine Umleitungsbeschilderung der Vollsperrung mit ca. 6 Plantafeln einzukalkulieren. Die Umleitung erfolgt über die L 171 Richtung Visselhövede, weiter auf der K 208 nach Riepholm. Die Gegenrichtung erfolgt in entgegengesetzter Richtung. Sicherung der Baustelle Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und Absperrung der Baustelle hat er nach den einschlägigen Bestimmungen vorzunehmen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem AG erwachsende unmittelbare und mittelbare Schäden und verpflichtet sich, den AG von allen gegen diesen etwa erhobenen Ansprüchen, die auf ungenügender Sicherung der Baustelle beruhen, in vollem Umfang freizustellen. Den AG trifft im Verhältnis zum AN keinerlei eigene Sicherungspflicht, und zwar unbeschränkt der im übrigen vorbehaltenen Bauleitung. Die Leitungen und Kanäle (Wasser-, Kanal- und Gasleitungsrohre sowie Kabel der Stromversorgung und der Fernmeldeanlagen) hat der AN vorsichtig zu behandeln, so dass keine Störungen in der Ver- und Entsorgung und keine Gefahren eintreten können. Für evtl. Schäden, auch gegenüber Dritten, haftet allein der AN. Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten genau zu informieren, wo und in welcher Tiefe Leitungen und Kabel liegen.
1.02
Absperrung und Beleuchtung
1,00
Psch
1.03 Absperrschranken aus Kunststoff als Sicherung Absperrschranken aus Kunststoff als Sicherung zur Straße liefern, aufstellen, umsetzen und wieder entfernen. Kunststoffabsperrschranken gemäß TL-Absperrschranken, ZTV-SA. L = 2,00 m, H = 1,00 m.
1.03
Absperrschranken aus Kunststoff als Sicherung
50,00
Stck
1.04 Absperrschranken vorhalten pro Tag Absperrschranken vorhalten pro Tag Absperrschranke der OZ 1.3 vorhalten. (5 Tage x 50 Stck = 250 Stck )
1.04
Absperrschranken vorhalten pro Tag
250,00
Stck