Verkehrssicherung
Neubau Archivgebäude Arolsen
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung Informationen zur Bauherrschaft Auftraggeberin: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vertreten durch: Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main vertreten durch: Landesbetrieb Bau und Immobilen Hessen (LBIH) Bauherrschaft gemäß HBO §56: Landesbetrieb Bau und Immobilen Hessen (LBIH) Niederlassung Nord Leuschnerstraße 75 34134 Kassel Informationen zum Nutzer Arolsen Archives Die Arolsen Archives stellen das weltweit größte Archiv zu den Opfern und Überlebenden des Nationalsozialismus dar. Seit 2013 gehören die rund 30 Millionen Originaldokumente sowie die zentrale Namenkartei mit Hinweisen auf mehr als 17,5 Millionen Personen zum UNESCO-Weltdokumentenerbe "Memory of the World". Dieses Archiv beinhaltet Informationen zu sämtlichen Opfergruppen der nationalsozialistischen Diktatur und bildet eine bedeutende Wissensquelle für nachfolgende Generationen. Neben dem Baugrundstück in der Großen Allee befindet sich das Verwaltungsgebäude der Arolsen Archives. 3. Bauaufgabe In Bad Arolsen soll ein neues Archivgebäude zur Unterbringung der als UNESCO Weltkulturerbe eingestuften Dokumente der Arolsen Archives entstehen. Der Entwurf sieht einen scheinbar einfachen Quader vor, welcher auf subtile Weise seinen besonderen Inhalt nach außen präsentiert und sich gleichzeitig in die vorhandene Parklandschaft einfügt. Die beiden Obergeschosse zusammen mit dem Untergeschoss sind mit nicht zugänglichen Archivflächen belegt. Das Zentrum im Erdgeschoss bildet eine in den Quader eingeschnittene Passage vom Straßenraum zum Park, welche einen öffentlich zugänglichen Konferenzsaal mit vorgelagertem Foyerbereich beinhaltet. An Ein- und Austritt aus dem öffentlichen Bereich werden Vordächer vorgesehen. Es entsteht sowohl eine einladende Geste zur Straße als auch eine Öffnung zum Park. Eingefasst wird der Veranstaltungsbereich im Süden von durch Besucher einsehbaren Archivflächen und im Norden von Bürobereichen für die unmittelbar mit dem Archiv betrauten Mitarbeitenden der Arolsen Archives. 4. Grundstück Das Baugrundstück befindet sich in der Jahnstraße 7, in 34454 Bad Arolsen. Bad Arolsen ist eine Gemeinde im Landkreis Waldeck-Frankenberg und gehört dem Regierungsbezirk Kassel an. Das Grundstück befindet sich auf dem Flurstück 267/2, Flur 1 und hat eine Größe von 2.217 m². Das Grundstück ist nahezu eben und liegt auf einer mittleren Höhe von 291 m üNN. Das Grundstück befindet sich unmittelbar am historischen Baumpark und unweit der historischen Altstadt. Das Grundstück liegt im "Heilquellenschutzgebiet Schloßbrunnen" (qualitative Schutzzone IV und D). 5. Die Vorgängergebäude Das zuvor beschrieben Grundstück war bis Februar 2026 bebaut. Die Vorgängergebäude sind abgebrochen worden. Das Gebäude "Haus am Park" war ein dreigeschossiger, vollständig unterkellerter Massivbau mit einem Walmdach. Das Gebäude diente einst als Sporthalle, Hotel und zuletzt als Archiv mit entsprechenden Büroräumen. Im Außenbereich standen vier Stahlbeton- Fertiggaragen mit jeweils einem später aufgesetzten Walmdach. Auch diese Garagen wurden bereits abgebrochen. 6. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung sieht eine vollständige Einzäunung der Baustellenbereiche und deren Lagerflächen vor, gemäß anliegendem Baustelleneinrichtungsplan. Die nachfolgenden Angaben in den Vorbemerkungen, sowie die detaillierte Beschreibung der Baustelleneinrichtung in Titel 1 sind ebenfalls Bestandteil der Baustelleneinrichtung. 7. Allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe Das vorliegende Leistungsverzeichnis behandelt das Gewerk: Erd-, Maurer-, Beton- und Abdichtungsarbeiten mit folgenden Titeln - Titel 01: Baustelleneinrichtung - Titel 02: besondere Nebenleistungen - Titel 03: Rohbau Keller - Titel 04: Rohbau Erdgeschoss einschl. Sprengwerk - Titel 05: Rohbau 1. Obergeschoss - Titel 06: Rohbau 2. Obergeschoss + Attika - Titel 07: Betonfertigteile - Titel 08: Stahlbau - Titel 09: Sonderbauteile, Sonderelemente und Arbeiten auf Nachweis
Allgemeine Baubeschreibung
0.1 Angaben zur Baustelle (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299) 0.1 Angaben zur Baustelle (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299) 0.1.1  Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Das Grundstück ist nahezu eben und liegt auf einer mittleren Höhe von 291 m üNN. Das Grundstück befindet sich unmittelbar am historischen Baumpark und unweit der historischen Altstadt. Das Grundstück liegt im "Heilquellenschutzgebiet Schloßbrunnen" (qualitative Schutzzone IV und D). In unmittelbaren Nähe beginnt die Wohnbebauung und eine Rehaklinik ist ca. 100 m Luftlinie entfernt. Im Norden an das Baufeld  angrenzend befindet sich ein Rettungsweg zur Schönklinik und der Weg zur Grundschule führt entlang der Jahnstraße. Zugänglichkeit der angrenzenden Nachbargrundstücke ist  sicherzustellen. Einschränkungen sind auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken und außerhalb der regulären Arbeitszeiten oder mittels provisorischer Zugänge bzw. Sonderregelungen zu gewährleisten. Positionierung des Baukrans. Die genaue Lage sowie die Nutzungsdauer sind mit AG abzustimmen. Im Zeitraum von September 2026 bis August 2027 erfolgen Straßensperrungen gemäß Baustelleneinrichtungsplan. Die Maßnahmen wurden mit der Stadt Bad Arolsen am 03.12.2025 abgestimmt und freigegeben. Während der Dauer des Viehmarktes im August 2027 ist mindestens eine Fahrspur dauerhaft freizuhalten, sodass die verkehrliche Erschließung jederzeit gewährleistet bleibt. Abstimmung notwendiger Sperrungen im öffentlichen Straßenraum mit dem Auftraggeber und den zuständigen Behörden; nicht genehmigte Sperrungen sind unzulässig. Die Verkehrssicherungspflicht gemäß UVV und StVO im gesamten Baufeld sowie in den unmittelbar angrenzenden Bereichen obliegt dem AG. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische betriebliche Bedingungen. Baustelle im Umfeld und unmittelbarer Nähe von denkmalgeschützten Gebäuden. Beweissicherung: Im Vorfeld wurde ein Beweissicherungsverfahren an den Gebäuden der angrenzenden Bebauung, durch einen vom Bauherrn extern beauftragten Dienstleister, durchgeführt. Grenzwerte und Emission Staubemissionen: Die Staubemissionen sind auf ein Minimum zu reduzieren. Staubemissionen sind durch geeignete Maßnahmen, insbesondere Befeuchten, Abdecken staubender Stoffe, Reinigung der Verkehrsflächen sowie staubarme Arbeitsverfahren, auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen. Lärmemissionen: Die Baustelle befindet sich innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes. Bei der Durchführung der Arbeiten sind die Anforderungen der AVV Baulärm (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm vom 19.08.1970) sowie der 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) einzuhalten. Es sind ausschließlich Maschinen und Geräte einzusetzen, die den geltenden Anforderungen der 32. BImSchV entsprechen. Die zulässigen Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort sind einzuhalten. Es gelten die Zeiträume gemäß AVV Baulärm: - Tagzeit: 07:00-20:00 Uhr - Nachtzeit: 20:00-07:00 Uhr Lärmintensive Arbeiten sind, soweit der Bauablauf dies zulässt, unter Berücksichtigung einer möglichst geringen Beeinträchtigung der Nachbarschaft auszuführen. Materialanlieferungen außerhalb der zulässigen Arbeitszeiten sind nicht vorgesehen. Erschütterungen : Die durch die Bauausführung verursachten Erschütterungen sind auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Die Anforderungen der DIN 4150 "Erschütterungen im Bauwesen", Teile 1 bis 3, sind einzuhalten. Soweit erforderlich, sind geeignete Maßnahmen zur Reduzierung erschütterungsintensiver Einwirkungen vorzusehen. Vorhandene Nachbarbebauung sowie deren Nutzung sind zu berücksichtigen. Lichtemissionen: Die durch den Baustellenbetrieb verursachten Lichtemissionen sind auf das notwendige Maß zu beschränken. Beleuchtungseinrichtungen und Arbeitsstrahler sind so auszurichten und erforderlichenfalls abzuschirmen, dass Blendwirkungen und störende Lichtimmissionen auf benachbarte Grundstücke möglichst vermieden werden. Nicht erforderliche Beleuchtungseinrichtungen sind außerhalb der Nutzungszeiten abzuschalten. Übliche Maßnahmen zur Begrenzung von Lichtimmissionen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Siehe zuvor stehende allgemeine Baubeschreibung und anliegendem statisches Konzept 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. Während der Rohbauarbeiten finden nur geringfügig andere relevante Arbeiten auf der Baustelle statt. Auf der Baustelle gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung, davon abweichend wird die Höchstgeschwindigkeit auf 5 km/h festgelegt. Rückwärtsfahren ist nur in Ausnahmefällen mit Einweiser erlaubt. Es ist auf Grund der Zufahrtsgröße und der eingeschränkten Wendemöglichkeiten darauf zu achten, welche dem Bauablauf des AN behilflichen /erforderlichen Geräte / Maschinen zum Einsatz kommen. Schwertransporte und Mobilkranlasten Sämtliche Schwertransporte zur Baustelle, die Lasteinleitung von mobilen Kränen oder sonstigen schweren Geräten sind in Bezug auf Belastung der Straßen zu planen und genehmigen zu lassen. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen. Kosten der Anträge, Genehmigungen, logistischer Aufwand und Kosten eventueller Baumaßnahmen wie Lastverteilerplatten, Schutzabdeckungen, etc. sind in die Angebotskosten einzurechnen. 0.1.5 Für Verkehr freizuhaltende Flächen. Das Warten von Baustellenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nach Vorgabe der Behörden untersagt. Die Zu- und Abfahrt muss für den etwaigen Einsatz von Rettungs- / Feuerwehrfahrzeugen jederzeit frei sein. Die öffentlichen Straßen, Gehsteige und Zufahrten müssen jederzeit frei bleiben. Die auf der BE-Fläche befindlichen Bewegungsflächen der Feuerwehr sind bei Einsatz der Feuerwehr unverzüglich zu räumen. Maschinen, Geräte und Fahrzeuge des AN dürfen auf diesen Flächen nicht fahrerlos abgestellt werden. 0.1.6  Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Montageöffnungen. Es stehen keine bauseitigen Transporteinrichtungen zur Verfügung. Anlieferungen: Anlieferungskoordination und Entgegennahme von Materialien ist durch den Auftragnehmer entsprechend des Baufortschritts seiner Leistungen sinnvoll vorzunehmen. Materialtransport: Keine Maßnahmen durch den AG vorgesehen, Fremdgrundstücke, Gebäude, genutzte Freiflächen und öffentliche Verkehrsflächen / Verkehrswege dürfen nicht mit Lasten überschwenkt werden. 0.1.7  Lage, Art, Anschlusswert und Bedingung für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser. Baustromanlage: Die erforderliche Baustromanlage ist Leistung de AN und wird in Nachfolgenden Positionen erfasst und wird vergütet. Die Mindestforderung sind in den Positionen zu finden. Die Dimensionierung der  Leistungen richtet sich nach den eigenen Vorgaben ( Kran, Lastenaufzug usw.) und ist selbst zu wählen. Bauwasser: Anschlussmöglichkeit für Bauwasser über einen Überflurhydranten auf dem Nachbargrundstück ( siehe BE-Plan) der vom Auftragnehmer zu bringen ist. Die erforderliche Bauwasseranlage ist Leistung de AN und wird in Nachfolgenden Positionen erfasst und wird vergütet. Die Mindestforderung sind in den Positionen zu finden. Die Vorgabe der Stadtwerke Bad-Arolsen und die der Trinkwasserschutzverordnung sind zu beachten. Abwasser: Anschlussmöglichkeit über vorhandene Leitungen in das Kanalsystem in der Jahnstraße. Siehe beiliegenden BE- Plan! 0.1.8  Lage und Ausmaß der dem AN für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume. Die Lagerflächen sind mit dem AG und der Bauleitung abzustimmen. Eine Nutzung von öffentlichen Flächen ist Seitens des Auftraggebers nicht vorgesehen und muss, falls durchden Auftragnehmer gewünscht vom Auftragnehmer eigenverantwortlich mit den Behörden abgestimmt werden. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. siehe Anlage zur Leistungsbeschreibung: Baugrundgutachten Die Bodenverhältnisse sind dem anliegenden Baugrundgutachten zu entnehmen. 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. siehe Anlage zur Leistungsbeschreibung: Baugrundgutachten Im Bereich der Baugrube ist mit Grundwasser und Niederschlagswasser zu rechnen. Einen Wasserhaltung wurde bereits im Zuge der Erdarbeiten Spezialtiefbau aufgebaut. Tagwasserhaltung für Niederschlagswasser im Bereich der eigenen Leistungen ist Leistung des AN und wird gesondert vergütet. Weitere Ausführungen zu den hydrologischen Werten sind dem Bodengutachten zu entnehmen. 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften. Stoffe aus Reinigungs- und / oder Spülvorgängen und Erdöl sind vom AN zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei der Planung und Umgang mit Gefahrstoffen, ist eine Prüfung auf Ersatzstoffe durchzuführen. Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Sicherheitsdatenblätter und die dazugehörigen Betriebsanweisungen auf der Baustelle vorzuhalten und der Bauleitung des AG und dem SiGe Koordinator in Kopie zu übergeben. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Verwertung/Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall Über die Entsorgung sind dem AG Nachweise vorzulegen. Abfallmaterial aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) ist entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen. (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11  DIN 18 299). Für das Bauvorhaben ist keine zentrale Müllentsorgung vorgesehen. Der Nachweis über eine ordnungsgemäße Entsorgung ist unaufgefordert vorzulegen, sowie der Abschlussdokumentation beizufügen. Müllcontainer sind nach erfolgter Beladung ebenso wie nicht mehr benötigte Container umgehend abzufahren, die Containerlogistik ist mit der Bauleitung und anderen vor Ort tätigen Gewerken abzustimmen. Die Abfallbegleitscheine, das Register einschl. der zugehörigen elektronisch zu führenden Entsorgungsnachweise sind vom AN vorzubereiten. Der Nachweis der geordneten Entsorgung ist unmittelbar zu erbringen. 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z.B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-,  Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Die Baustelle ist so einzurichten, dass die Lärmbelastungen für die direkten Anwohner möglichst gering gehalten werden. Lärmintensive Arbeiten, dürfen nicht während der Lärmschutz-Ruhezeiten durchgeführt werden. siehe Punkt 0.1.2 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Verkehrsflächen, Bauteilen, und dergleichen im Bereich der Baustelle. Im angrenzenden Gartenbereich und Parkbereich stehen Bäume, die zu schützen sind. Deren Kronen- und Wurzelbereich darf nicht mit LKWs befahren werden. Baugeräte sind so zu platzieren, dass deren Aktionsradius eine Beschädigung der Baumkronen ausschließt. Die offenen Flächen, unterhalb des Kronentraufbereiches des zu erhaltenden Baumbestandes, sind freizuhalten und dürfen nicht als Lagerfläche genutzt werden. 0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs. Verkehrsrechtliche Anordnungen sind durch den AN eigenständig, eigenverantwortlich und rechtzeitig bei den zuständigen Behörden einzuholen. Terminliche Fristen und der Feinterminplan des AN müssen für den Genehmigungs- und Antragsprozess hierbei berücksichtigt werden, sodass keine Einschränkungen / Verzögerungen für den Bauablauf und den gesetzten Fristen entstehen. Die Gebühren werden nicht gesondert vergütet sondern sind mit in den Positionen einzukalkulieren. 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Es sind nachfolgende Abwasser- und Versorgungsleitungen auf der Baustelle im Bestand und Umfeld vorzufinden: - Entwässerungsleitungen - Trinkwasserleitungen - Elektroleitungen - Telefon - Gas Lage von Leitungen, Kabeln und dgl.: Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten selbständig über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. dgl. beim Anlagenbetreiber bzw. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten. Alle damit in Verbindung stehenden Kosten sind einzukalkulieren Nach Auftragserteilung ist der AN verpflichtet sich von den Spartenträgern vor Beginn der Arbeiten die genaue Lage von Leitungen vorzeigen zu lassen und ihnen den tatsächlichen Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Dies gilt auch für wiederholte Arbeiten an oder in unmittelbarer Nähe von Versorgungsleitungen. Falls erforderlich hat der AN Maßnahmen zum Schutz der Leitungen durchzuführen. Schutzmaßnahmen hat der AN im Vorfeld seiner Arbeiten mit den einzelnen Spartenträgern abzustimmen, auszuführen und zu dokumentierten. Informativ ist der Leitungsplan in Anlage beigefügt. 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle,   Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Es sind geringe Reste der Altbebauung zu erwarten. 0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden. Die Kampfmittelfreimessung ist mit der Herstellung der Baugrube/dem Spezialtiefbau gegeben. 0.1.19 Gemäß der Baustellenordnung getroffene Maßnahmen. Die Baustellenordnung wird dem AN bei der Einweisung überreicht. Im Rahmen der Baustelle können Foto- und Videoaufnahmen des Baufortschritts zu Dokumentationszwecken sowie für Werbezwecke des Nutzers bzw. Auftraggeber erstellt werden. Dabei werden ausschließlich anonymisierte Aufnahmen verwendet; Personen werden nicht identifizierbar dargestellt. Die Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. 0.1.19.1: Erste Hilfe Der AN hat die Anforderungen der geltenden Arbeitsschutzvorschriften sowie der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" einzuhalten. Die für die Baustelle erforderlichen Maßnahmen zur Ersten Hilfe einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfern sowie der notwendigen Erste-Hilfe-Einrichtungen sind durch den AN sicherzustellen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Weiterhin gilt die BGI 5 09 " Erste Hilfe im Betrieb" (Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit). Die Kosten hierfür sind in im Angebotspreis angemessen zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Weitere Bestimmungen gemäß BGI 5 09 und BGV A 1 sind zu berücksichtigen. 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Neben der allgemeinen hier niedergeschriebenen Vorgaben gelten keine weiteren Bestimmungen 0.1.21 Art und Umfang der Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Begleitung der Erd- und Entsorgungsarbeiten: Der Aushub wird unter Begleitung eines Sachverständigen des AN nach § 18 BBodSchG mit anschließender Beprobung durchgeführt und auf entsprechend separierte Haufwerke zwischengelagert. 0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten. Es erfolgen bauseits nachfolgende Vorarbeiten und Maßnahmen: - Abbruch der Bestandsgebäude und der Garagen - Wurzel- und Baumschutz - Vermessungsleitungen 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Während der Ausführung der Leistungen des Gewerks Rohbau werden folgende Arbeiten von anderen Unternehmen ausgeführt: - Haustechnik - Fassadenaufmaße - Dachdeckerarbeiten
0.1 Angaben zur Baustelle (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299)
0.2 Angaben zur Ausführung (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299) 0.2  Angaben zur Ausführung (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299) 0.2.1  Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer. Ausführung und Ablauf gemäß anliegenden Terminplan 0.2.2  Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen. Die Zugänglichkeit der Feuerwehrzufahrten, sowie die Feuerwehraufstandsflächen des Altbaus der  Arolser Archives und der dahinter liegenden Schönkliniken muss immer gegeben sein. ( Siehe anliegenden BE-Plan) Als besondere Erschwernis erfolgt hier nochmal der Hinweis das Volksfest Arolser Viehmarkt. ( erstes Wochenende im August). Die hier erforderlichen besonderen Verkehrsregelungen sind mit dem Ordnungsamt der Stadt Bad-Arolsen abzustimmen und auszuführen. 0.2.3  Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben. Die Vorgabe und Weisung des SiGe- Koordinator an der Baustelle sind zu beachten und umzusetzen. Hinweise des SiGeKo sind im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zu berücksichtigen. 0.2.4  Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z.B. trittsichere Abdeckungen. Die Vorgabe und Weisung des SiGe- Koordinator an der Baustelle sind zu beachten und umzusetzen. 0.2.5  Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anforderungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Arbeiten die eine besondere Schutz- und Sicherheitsmaßnahme benötigen, sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnis. 0.2.6  Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung. Arbeiten die besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtung benötigen, sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnis. 0.2.7  Besondere Anforderungen an das Auf-und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten Alle erforderlichen Gerüste sínd Leistung AN und werden vergütet. Der Auftragnehmer hat die Eignung, der von ihm eingesetzten Arbeits-, Schutz- und Traggerüste, durch das Vorhalten von Zulassungsbescheiden sowie Aufbau- und Verwendungsanleitungen auf der Baustelle nachzuweisen und die Betriebssicherheit zu erhalten. Veränderungen am Gerüst dürfen nur vom Gerüstersteller vorgenommen werden, gesperrte Gerüste dürfen nicht benutzt werden. 0.2.8  Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. Die Mitbenutzung fremder Geräte und Dergleichen ist nicht erforderlich. 0.2.9  Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. Die Mitbenutzung fremder Geräte und Dergleichen ist nicht erforderlich. 0.2.10  Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen. keine Anforderungen 0.2.11  Anforderungen an wiederaufbaubereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. keine Anforderungen 0.2.12  Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z:B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. Es gibt keine besonderen Anforderungen 0.2.13  Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Vom Auftragnehmer  vorgesehene Produkte werden von der örtlichen Bauleitung vor Ausführung auf Eignung / Übereinstimmung mit der angebotenen Leistung überprüft. Der Auftragnehmer hat der örtlichen Bauleitung alle dafür erforderlichen prüfbaren Nachweise mindestens 10 Werktage vor Einbau, soweit in Einzelpositionen nicht längere Friste genannt sind,  vor Ausführung zur Verfügung zu stellen, ferner sind folgende Unterlagen ohne separate Vergütung vorzulegen: -  Lieferscheine (Kopie), für die Dokumentation der örtlichen Bauleitung -  Produktbeipackscheine, für die Dokumentation der örtlichen Bauleitung -  Produktnachweise, für die Dokumentation der örtlichen Bauleitung -  Materialproben, im üblichen Umfang -  Zulassungsbescheide 0.2.14  Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. keine Anforderungen 0.2.15  Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Ensorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. Die Nachweise sind der örtlichen Bauleitung vorzulegen. 0.2.16  Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. keine Anforderungen 02.17  In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. keine Anforderungen 0.2.18  Leistungen für andere Unternehmer. keine Anforderungen 0.2.19  Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z.B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. keine Anforderungen 0.2.20  Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. Parallele Arbeiten oder nachfolgende Arbeiten finden statt. Vorab wird durch den AG eine Zustandsfeststellung zur Dokumentation durchgeführt. 0.2.21  Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. keine Anforderungen 0.2.22  Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen. siehe Angaben in den einzelnen Positionen
0.2 Angaben zur Ausführung (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299)
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen (Angaben 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299) 0.4.1 Nebenleistungen Alle für die Erstellung des Werks  erforderlichen Gerüste sind Leistung AN  und werden nicht gesondert vergütet. Gerüste und Schutzmaßnahmen die auch für Dritte/andere Gewerke erforderlich sind werden vergütet. Der Auftragnehmer hat die Eignung, der von ihm eingesetzten Arbeits-, Schutz- und Traggerüste, durch das Vorhalten von Zulassungsbescheiden sowie Aufbau- und Verwendungsanleitungen auf der Baustelle nachzuweisen und die Betriebssicherheit zu erhalten. BNB-Prozesse, Materialfreigaben, SharePoint-Pflichten, Nachweisführung, Mitarbeiterlisten Bautagesberichte, Terminplanung  Dokumentationsleistungen sind Nebenleistungen und gelten als Vertragsleistungen Die Kosten für diese Nebenleistungen sind in den Insgemeinkosten zu berücksichtigen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. 0.4.1.1 BNB-Zertifizierung Allgemeine BNB-Anforderungen Das Projekt "Neubau Archivgebäude Arolsen Archives" wird als Nachhaltiges Bauen gemäß dem Bewertungssystem "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude  Version 2015" zertifiziert. -  BNB-BN - Neubau V2015 Dieses Dokument beschreibt die Anforderungen und Empfehlungen, die für das Projekt während der Phasen Vergabe und Bauausführung zu beachten und erfüllen sind: -  Anlage 1 Materialökologische Anforderungen BNB Es wird die Erfüllung des Qualitätsniveaus 4 gefordert -  Anlage 2 Anforderungen verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung -  Anlage 3 Anforderungen Baustelle (lärm-, staub- und abfallarme Baustelle, Boden- und Grundwasserschutz Baustelle) Die Einhaltung der Anforderungen ist verpflichtend. Es ist folgender Freigabe-Prozess der Materialien innerhalb der materialökologischen Anforderung durchzuführen/einzuhalten: 1. Ausfüllen der Tabelle zur Anfrage der Freigabe von Materialien Angabe von Bauprodukttyp, Einsatzbereich, verarbeitendes Gewerk/Fachfirma, LV-Position, Menge, Produktname, Hersteller (diese kann, falls bei Ausführungsbeginn nicht bekannt, nachgereicht werden) hierzu wird ein SharePoint-Link bereitgestellt. 2. Befüllen der Tabelle auf SharePoint inkl. aller relevanten Nachweisdokumente (z.B. Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt, Herstellererklärung, Zertifikat) spätestens 15 Werktage vor Einbau. 3. Dokumentation der Freigabe innerhalb der Tabelle durch Auditor, Rückmeldung innerhalb von 10 Werktagen. 4.Rückgemeldete Tabelle dokumentiert freigegebene und nicht freigegebene Materialien.    Nur freigegebene Materialien dürfen verbaut werden! Das Gewerk hat sicherzustellen, dass die Materialfreigaben    rechtzeitig erfolgen und die Unterlagen vollständig zur Prüfung eingereicht werden, sodass Verzögerungen im    Freigabeprozess keine Auswirkungen auf den Bauablauf oder den Bauzeitenplan haben." 5. Für Alternativvorschläge für nicht freigebene Produkte müssen Schritt 1 bis 4 wiederholt werden. Dokumentation der verantwortungsbewussten Ressourcengewinnung erfolgt über zuliefernde Lieferscheine mit Nennung des zertifizierten Produkts und Produkt-Zertifikaten. Die Anforderungen an die Baustelle sind von jedem Gewerk verpflichtend einzuhalten. 0.4.1.2 Materialökologische Anforderungen BNB Siehe hierzu beigefügte BNB-Anlage 1! 0.4.1.3 Anforderung verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung Siehe hierzu beigefügte BNB-Anlage 2! 0.4.1.4  Anforderungen Baustelle Siehe hierzu beigefügte BNB-Anlage 3! 0.4.1.5: Nachweis Mitarbeiter AN Vom AN Rohbau müssen alle relevanten Daten zu jedem Beschäftigten in Listenform vorgelegt werden. Die Listen müssen die Angaben zu Personalien, Name des Arbeitgebers (auch oder insbesondere bei Nachunternehmern), Beruf, Sozialversicherungsnummer und Bestätigung der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge enthalten. Abhängig u. a . von der Staatszugehörigkeit müssen bspw. weitere Dokumente von den betroffenen vorgelegt werden: Sozialversicherungsnachweis, Aufenthaltsnachweis, Beschäftigungsnachweis. 0.4.1.6: Bautagesberichte , Baubesprechungen Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu erstellen und dem AG spätestens zum Wochenende Durchschriften zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen täglich alle für die Baumaßnahme wesentlichen Angaben erfassen, insbesondere: • Baustellensicherheit • Wetterbedingungen • Arbeitskräfte • Baumaschineneinsatz • Tätigkeiten • Behinderungen • Bauüberwachung • Planeingänge • Anordnungen Bei Zweifel an der Richtigkeit der Eintragungen im Zuge der Kontrolle durch die Bauleitung des AG wird der AN punktuell Einsicht in sein internes Berichtssystem gewähren. Die Bautagesberichte sind wöchentlich zu digital zu  übergeben.). Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass mindestens einmal wöchentlich, auf Verlangen des Auftraggebers auch häufiger, Baubesprechungen zwischen dem Auftraggeber bzw. dessen Vertretern und dem Auftragnehmer stattfinden. Deren Ergebnisse werden von der Objektüberwachung protokolliert. Der Bauleiter des Auftragnehmers und dessen Stellvertreter haben bis zur Abnahme aller Leistungen während der Arbeitszeit auf der Baustelle grundsätzlich anwesend zu sein und müssen zur Vertretung des Auftragnehmers berechtigt sein. 0.4.1.7: Basisablaufplan Der AN hat einen Basisablaufplan zu erstellen, der die in der Leistungsbeschreibung aufgezeichneten Vertragstermine und - fristen sowie sonstige Ablaufbedingungen des Auftraggebers einhält. Der AN hat diesen Ablaufplan mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. Der Plan ist spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung an den AG zu übergeben. Der Basisablaufplan des Auftragnehmers muss so weit in einzelne Vorgänge aufgegliedert sein, dass eine eindeutige Kontrolle des Projektablaufes bzgl. der Termine und Einsatzmittel möglich ist. Es müssen mindestens für alle wesentlichen Bauabschnitte, sowie für alle Gewerke, Ausführungsbeginn und Ausführungsende kalendermäßig fixiert sein. Ebenso sind die aus dem Bauablauf sich ergebenden Einschränkungen im öffentlichen Bereich, wie z . B. Straßensperrungen, Umleitungen usw. darzustellen. Dieser Ablaufplan wird durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers Grundlage der Projektabwicklung (Basisablaufplan). Kommt der AN diesen Verpflichtungen nicht nach, wird vom AG nach Mahnung und Nachfrist von jeweils 5 Arbeitstagen der Basisablaufplan mit ggf. erforderlichen Aktualisierungen zu Lasten des Auftragnehmers vorgegeben (Ersatzvornahme). 0.4.1.8: Projektleiter Der Auftragnehmer hat einen permanent auf der Baustelle anwesenden, verantwortlichen, deutschsprachigen und vom Auftraggeber vor Bestellung akzeptierten Projektleiter als seinen Vertreter zu bestellen, der bevollmächtigt und verpflichtet ist, an den vom Auftraggeber oder seinem Vertreter einberufenen Baubesprechungen teilzunehmen sowie Anweisungen des Auftraggebers entgegenzunehmen und erforderlichenfalls sofort ausführen zu lassen. Der Projektleiter ist vor Auftragsbeginn zu benennen. Die Qualifikation des zu bestellenden Projektleiters, der eine qualifizierte Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren aufweisen muss, ist anhand anderer vergleichbarer, von ihm erfolgreich durchgeführter Projekte zu belegen. Bei Ungeeignetheit oder Fehlverhalten des Projektleiters kann der Auftraggeber die Abberufung und die Bestellung eines neuen und qualifizierteren Projektleiters innerhalb von 4 Wochen verlangen. Die vorstehenden Ausführungen gelten für den ebenfalls zu bestellenden Stellvertreter des Projektleiters. 0.4.2 Besondere Leistungen siehe nachfolgende Titel
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen (Angaben
0.5 Abrechnungseinheiten (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299) 0.5 Abrechnungseinheiten (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299) Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie 201/55/EU, des darauf basierenden Hessischen E-Government-Gesetzes (HEGovG) sowie der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Hessen (E-Rechnungs-Verordnung - E-Rech-V) haben Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Hessen ab dem 18. April 2024 die Verpflichtung und elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber zu senden. Ein entsprechendes Hinweisblatt wird mit der Auftragserteilung dem AG zur Verfügung gestellt.
0.5 Abrechnungseinheiten (Angaben aus der VOB Teil C DIN 18299)
LEISTUNGSVERZEICHNIS LEISTUNGSVERZEICHNIS
LEISTUNGSVERZEICHNIS
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Allgemeine Baustelleneinrichtung
01.01
Allgemeine Baustelleneinrichtung
02 Besondere Nebenleistungen
02
Besondere Nebenleistungen
02.02 Diverse Anträge und Abstimmungen
02.02
Diverse Anträge und Abstimmungen
Durchgelesen und in allen Teilen anerkannt: Durchgelesen und in allen Teilen anerkannt: ___________________________________________________ Ort, Datum ___________________________________________________ Unterschrift und Firmenstempel des Unternehmers
Durchgelesen und in allen Teilen anerkannt: