020 Gerüstarbeiten
Vorbemerkungen Gerüst Das Gbäude wird in 2-3 Bauabschnitten eingerüstet und durch die Gewerke Dachdecker, Maler Fassaden und Metallbau an den Aufzugsanlagen genutzt.Vorbemerkungen Gerüst
Gerüste dürfen nur unter Beachtung der geltenden
Normen, insbesondere der DIN 4420 "Arbeits- und
Schutzgerüste" Teile 1-4 / ATV DIN 18451
"Gerüstbauarbeiten" erstellt werden. Zusätzlich sind
die "Sicherheitsregeln für Arbeits- und Schutzgerüste
(ZH 1/534.0-10) sowie die Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu beachten.
Ergänzend gilt die ATV DIN 18299 "Allgemeine
Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", Abschnitte 1-5.
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von
der Örtlichkeit zu informieren.
Die Gerüste sind so aufzustellen, daß die Gewerke
Dachdecker-, Maler-, Aufzugsarbeiten durchgeführt
werden können.
Alle Erschwernisse, wie z.B. Umrüstarbeiten für
einzelne Gewerke sind in den Preis mit einzurechnen.
Der Auftragnehmer trägt allein die volle
Verantwortung für das aufgestellte Gerüst hinsichtlich der
Beachtung der DIN-Vorschriften, der Gerüstordnung und der
Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften. Er
haftet allein für sämtliche aus der Unterlassung dieser
Vorschriften erwachsende unmittelbare und mittelbare
Schäden, sowie allein für die Ansprüche aus
Folgeschäden, die gegen den Arbeitnehmer erhoben
werden.
Der Auftragnehmer muss vor Beginn der Arbeiten den
Baugrund auf seine Tragfähigkeit nach DIN 18350 Abs.
3.15 bzw. den entsprechenden Anforderungen des
jeweiligen Systems prüfen.
020.001 Gerüstbauarbeiten - Fassadengerüst
Gerüstbauarbeiten - Fassadengerüst
020.002 Stundenlohnarbeiten