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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME Der Kreis Schleswig-Flensburg ist Bauherr für ein dreigeschossiges Verwaltungsgebäude mit Tiefgarage in
der Wassermühlenstraße 43 in Kappeln.
Grundfläche : 2.053 m²
Nettoraumfläche (NRF) : 2.637 m²
Grundfläche (GRF) : 668 m²
Grundfläche Tiefgarage : 1.136 m²
Die Rohbauarbeiten für das Gebäude ruhen seit Oktober 2025 und werden vom bisher beauftragten Unternehmen nicht mehr fortgeführt. Das Vertragsverhältnis wurde inzwischen gelöst.
Die Gründungsarbeiten sind abgeschlossen. Die Arbeiten wurden durch den Prüfstatiker begleitet und abgenommen.
Das Grundstück wird erschlossen über eine Stichstraße von der Wassermühlenstraße aus. Der Unterbau der Stichstraße ist hergestellt und dient als Baustellenzufahrt.
KONSTRUKTION
Das Gebäude wird als Stahlbeton-Skelettbau erstellt. Streifenfundamente, Stahlbeton-Außenwände der
Tiefgarage und die auskragende Stahlbetondecke werden in Ortbeton hergestellt. Die Tiefgarage wird
gepflastert. Die Betongüte erfordert, die Ausführung als Ü2 Baustelle.
Die aufgehenden Geschosse EG und OG werden mit Stahlbeton-Fertigteilen, Systemriegeln aus Stahl und
Spannbeton-Hohldielendecken hergestellt.
Die Außenwände sind nichttragend und werden aus Holz-Rahmenbau - Fertigteilwänden hergestellt.
Das Staffelgeschoss und die Dachdecke werden demzufolge als Holzkonstruktion gebaut.
Die Bodenverhältnisse erfordern eine Ringdrainage in der Bauphase und dem dauerhaften Betrieb.
OBJEKTBESICHTIGUNG
Dem Bieter wird dringend empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen.
ANLAGEN
Die dem LV beigefügten Anlagen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und bei der Kalkulation zu
berücksichtigen. Zur Anlage gehören:
· die Ausführungspläne
· die Brandschutzplanung
· die geprüfte Statik inkl. Positionspläne, Schal- und Bewehrungspläne
· das Wärmeschutzkonzept
UNKLARHEITEN IN DEN AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN
Der Bieter hat auf Fehler und Unklarheiten, die ihm bei der Kalkulation des Angebotes in den
Angebotsunterlagen auffallen, spätestens mit Abgabe des Angebotes schriftlich hinzuweisen.
Alle in diesem LV ausgeschriebenen Leistungen beinhalten das Liefern und Montieren des Materials, wenn
nicht im Positionstext etwas anderes bestimmt ist.
MATERIALVORGABEN
In einzelnen Positionen werden Fabrikate und Materialangaben des Bieters (gekennzeichnet durch
Punktfolgen) abgefragt. Die Angaben sind zwingend zu erbringen.
TERMINE
Der Baustart erfolgt unmittelbar nach Aufftragserteilung. Für die gegenwärtigen Leistung ist spätestens 2
Wochen nach Auftragserteilung ein Bauablaufplan vorzulegen mit Darstellung der Lieferfristen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt sofort, jedoch spätestens 14 Kalendertage, nach Beauftragung.
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Teile der Baustelleneinrichtung sind bereits aufgebaut und direkt durch den Bauherrn beauftragt. Dazu gehört:
- Baukran Typ "Liebherr Turmdrehkran Form 150 EC-B mit Ausladung = 45 m"
- Bauzaun
- Baustrom- und Bauwasseranschluss
- Rückhaltesystem zur Verkehrssicherung
Der Auftragnehmer der vorliegenden Ausschreibung soll den verantwortlichen Betrieb des Baukrans übernehmen und über die dafür erforderlichen Nachweise verfügen.
Weiter soll der Auftragnehmer während der Arbeitseinsätze darauf Acht geben, dass sich die Baustelleneinrichtung im ordnungsgemäßen Zustand befindet. Insbesondere sollen die routinemäßigen Kontrollen der Verkehrssicherung gem. RAS21 durchgeführt werden. Dazu muss der der Auftragnehmer über einen MVAS-Nachweis verfügen.
Soweit nicht in gesonderten Positionen erfasst, ist das Liefern, Vorhalten und Entfernen der für die eigenen Leistungen notwendigen Baustelleneinrichtung einschließlich aller Werkzeuge, Geräte, Maschinen,
Hebezeuge, Aufzüge, Hilfskonstruktionen, Arbeitsgerüste und Sicherheitseinrichtungen in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Arbeitsstättenrichtlinien für Baustellen sind zu beachten.
Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Wassermühlenstraße. Der AN hat ausschließlich der ausgewiesenen
Verkehrswege zu benutzen. Umfangreiche Materiallieferungen sind mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Materiallager- und Containeraufstellflächen stehen lediglich innerhalb eines abgegrenzten Bereiches zur
Verfügung. Die Aufteilung ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Wenn der Baubetrieb es erfordert, hat der AN sein Material oder Container auf dem Baugelände
umzuräumen, ohne dass dem AG daraus Kosten entstehen.
Das Baugrundstück darf nur zum Zweck der Belieferung oder Entsorgung befahren werden.
Parkmöglichkeiten sind auf dem Gelände nur bedingt für PKW noch für LKW vorhanden.
Genehmigungen und Kosten für Anmietungen auf öffentlichem oder privatem Grund sind ggf. vom AN zu
übernehmen.
ABFALL und BAUSCHUTT
Die Baustelle ist täglich aufzuräumen. Die Entsorgung von Abfall und Bauschutt, soweit von den Leistungen
des AN herrührend, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Trotz
Aufforderung durch die Bauleitung nicht beseitigte Abfälle und Verschmutzungen werden bauseits auf
Kosten des Verursachers entfernt. Ist dieser nicht feststellbar, werden die Kosten nach billigem Ermessen
der Bauleitung des AG auf die an der Baustelle tätigen Gewerke verteilt.
BESCHÄDIGUNGEN
Verursacht der AN Beschädigungen an vorhandenen Bauteilen oder Anlagen, so hat er unverzüglich die
Bauleitung davon zu unterrichten und die Beseitigung des Schadens auf seine Kosten zu veranlassen.
VERARBEITUNG FEUERGEFÄHRLICHER MATERIALIEN
Die Verarbeitung von feuergefährlichen Materialien (z.B. Kleber) ist rechtzeitig vor Beginn der Bauleitung
schriftlich anzuzeigen mit Angabe über
- den geplanten Beginn der Arbeiten
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten
- den Ort der Arbeiten (Angabe der Räume).
Ebenfalls schriftlich anzuzeigen ist die tatsächliche Beendigung der Arbeiten.
STUNDENLOHNARBEITEN ZUM NACHWEIS
Dürfen nur mit Genehmigung oder auf Anweisung des Auftraggebers oder seines Beauftragten ausgeführt
werden.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den
tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und
desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden.
Die Arbeitsnachweise sind unaufgefordert arbeitstäglich, mindestens wöchentlich, der Bauleitung zur
Unterschrift vorzulegen. Verspätet vorgelegte bzw. nicht unterschriebene Arbeitsnachweise werden zur
Abrechnung nicht anerkannt.
Bei Rechnungslegung ist der Ausführungszeitraum für Stundenlohnarbeiten aufzuführen.
VERTRAGSGRUNDLAGEN
Vertragsgrundlage wird die VOB in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Die Zulagen sind von der Verwendung auf der Baustelle im Rahmen der zu erbringenden Dokumentation
vorzulegen. Die zur Anwendung gelangenden Baustoffe müssen bauaufsichtlich zugelassen sein.
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME
03 Gerüstarbeiten
03
Gerüstarbeiten
Allgemeine Kalkulationsgrundlagen für Gerüstarbeiten Die notwendigen Gerüste und Absturzsicherungen für die Stahlbeton- und Maurerarbeiten sind nach VOB C Nebenleistungen.
Gerüste für die Beton- und Maurerarbeiten werden nicht vergütet und sind deshalb als Nebenleistung der v. g. Gewerke zu kalkulieren.
Die nachfolgenden Gerüste sind notwendig ab dem Zeitpunkt der Ausführung der Fassaden- und Dacharbeiten.
Der Aufbau und die Vorhaltung sind deshalb erst ab dem Zeitpunkt der Anforderung der Gerüste durch die Bauüberwachung kostenrelevant.
Die Statik der Gerüste ist Bestandteil der Position und ist auf Verlangen nachzuweisen
Allgemeine Kalkulationsgrundlagen für Gerüstarbeiten
03.__.0010 Fassadengerüst LK4 Fassadengerüst nach DIN EN 12811 und UVV als
Arbeitsgerüst liefern, montieren, 4 Wochen
vorhalten und wieder entfernen.
Lastklasse 4, Breitenklasse W09, Belagsbreite 90 cm,
Höhe bis 12 m.
Standebene des Gerüstes sind ebene Geländeflächen.
Ausgleich des Geländes bis 0,5 m ist mit
einzukalkulieren.
Auf- und Abbau in mehreren Etappen.
Höhenabstand der Arbeitslagen ca. 2,00 m.
Seitenschutz aus Bordbrett, Zwischen- und
Geländerholm, der Gerüstabstand zur Fassade wird
gemeinsam mit der Bauleitung vor Ort festgelegt.
In den Angebotspreis ist das Umbauen der Gerüste für
alle Nachfolgehandwerker mit einzurechnen.
Eingänge und Schächte sind freizuhalten, Notausgänge
sind zwingend in vollem Umfang freizuhalten.
Die Abrechnung erfolgt nach m² der Ansichtsfläche des Gebäudes.
03.__.0010
Fassadengerüst LK4
3.000,00
m²
03.__.0020 Innengeländer Treppenraum inkl. Lauf + Podeste Innengeländer entlang der Treppenläufe,
Treppenpodest und Deckenkante.
03.__.0020
Innengeländer Treppenraum inkl. Lauf + Podeste
200,00
m
03.__.0030 Zulage Aufbau auf abgedichtetem Flachdach Zulage für den Aufbau des Gerüstes auf mit
Bitumenbahnen abgedichteten Flachdächern für
Lastverteilung und Schutz der Abdichtung.
Abrechnung nach betroffener Gerüstlänge.
03.__.0030
Zulage Aufbau auf abgedichtetem Flachdach
65,00
m
03.__.0040 Treppenanlage Treppenanlage für das Gerüst bis zur Dachtraufe
(ca. 12,50 m üb. GOK) und zu den einzelnen Gerüstlagen
gemäß BG-Vorschrift mit Geländern.
03.__.0040
Treppenanlage
2,00
St
03.__.0050 Vorhaltung der Gerüste Vorhaltung vorbeschriebener Gerüste incl. der
Ausleger 30 cm, der Innengeländer, der Abstrebungen,
und der Treppenanlage über die Grundstandzeit von 4
Wochen hinaus.
03.__.0050
Vorhaltung der Gerüste
90.000,00
m²W
03.__.0060 Umbau des Fassadengerüstes umbauen des vorhandenen Gerüstes für den möglichen
Einbau von Fassaden- und Fensterelementen.
einzurechnen ist in dieser Position auch ein teilweiser,
abschnittsweiser Umbau des Gerüstes.
03.__.0060
Umbau des Fassadengerüstes
500,00
m²
03.__.0070 Konsole 60 cm Konsole 60 cm mit Belag für vorbeschr. Gerüst.
03.__.0070
Konsole 60 cm
100,00
m
03.__.0080 Vorhaltung Konsole Vorhaltung der vorbeschr. Konsole über 4 Wochen
Grundstandzeit hinaus.
03.__.0080
Vorhaltung Konsole
3.000,00
mWo
03.__.0090 Schutznetze liefern, anbringen, vorhalten, entfernen und entsorgen
eines sturmsicher befestigten, geschlossenen
Schutznetzes an dem Arbeitsgerüst für die Dauer der
Baumaßnahme, als Witterungsschutz temporär,
Aufgrund der Gerüsthöhe sind zusätzliche Maßnahmen
zur sturmsicheren Befestigung der Netze vorzusehen.
Farbe: weiß, es sind grundsätzlich nur neuwertige
Materialien zu verwenden!
Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
03.__.0090
Schutznetze
150,00
m²
03.__.0100 Vorhaltung Schutznetze Vorhaltung des vorbeschriebenen Schutznetze über die
Grundstandzeit von 4 Wochen hinaus.
03.__.0100
Vorhaltung Schutznetze
4.500,00
m2Wo
03.__.0110 Schutzfolien liefern, anbringen, vorhalten, entfernen und entsorgen
eines sturmsicher befestigten, geschlossenen Schutzfolien
an dem Arbeitsgerüst für die Dauer der Baumaßnahme, als
Witterungsschutz temporär,
Farbe: weiß, es sind grundsätzlich nur neuwertige
Materialien zu verwenden!
Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
03.__.0110
Schutzfolien
200,00
m²
03.__.0120 Vorhaltung Schutzfolien Vorhaltung des vorbeschriebenen Schutzfolien über die
Grundstandzeit von 4 Wochen hinaus.
03.__.0120
Vorhaltung Schutzfolien
6.000,00
m2Wo
03.__.0130 Gitterträger Gitterträger für Fassadengerüst bis zu 2 Felder Länge
Zur Auswechslung/ Überbrückung/ Aussteifung etc.
Ausführung vertikal oder horizontal,
03.__.0130
Gitterträger
4,00
St
03.__.0140 Treppenraumgerüst im Innenbereich (Treppenkopf) Gerüst im Treppenraum zur Bearbeitung der Decke und
der Wände durch Trockenbau und Maler als
Flächengerüst (3 Geschosse) mit Überbrückung Treppe und Podest.
Abrechnung nach Gerüstgrundfläche.
03.__.0140
Treppenraumgerüst im Innenbereich (Treppenkopf)
55,00
m²