Abbruch
Erweiterung & Sanierung Stadtgärtnerei Ansbach
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zur Ausschreibung: Erweiterung und Sanierung der Stadtgärtnerei - 1. Bauabschnitt An der Kläranlage 7, 91522 Ansbach-Eyb 1. Allgemein Die im LV angegebenen Maße sind nur Richtmaße, der AG hat sämtliche erforderlichen Aufmaße eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge sind auf einer gesonderten Anlage auszuführen und dem Angebot beizufügen. Sämtliche Punktfolgen in den Beschreibungen sind vom Bieter auszufüllen. In die Einheitspreise einzurechnen sind die Kosten für: - Herstellern und Liefern aller Materialien frei Baustelle, sowie deren Montage    in fix und fertiger, fach- und sachgerechter, dem Stand der Technik   entsprechender Ausführung, einschließlich - Herstellen aller Anschlüsse und Anpassungen an angrenzende Bauteile - Maßnahmen zum Schutz sämtlicher Bauteile vor Verunreinigungen und   Beschädigungen - Absperrung und Schutz vor Gefahrenbereichen - Täglich gründliche Reinigung des Arbeitsbereiches anfallender Schutt geht     in des Eigentum des Bieters über und ist zu entsorgen 2. Baumaßnahmenbeschreibung Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Erweiterung und Sanierung der Stadtgärtnerei 3. Zufahrtswege und Transport Der Standort selbst ist befestigt und über befestigte Flächen erreichbar. Lagerflächen sind nur eingeschränkt vorhanden. Siehe Lageplan 4. Strom und Wasser Baustrom und Wasser sind über die Stadtwerke zu beziehen 5. Bauleiter Es ist ein deutschsprachiger Bauleiter zu benennen, der dem AG gegenüber verantwortlicher Ansprechpartner ist. 6. Anlagen    Der Ausschreibung liegen folgende Unterlagen bei:    - Lageplan    - Kalkulationspläne    - Positionsplan
Zur Ausschreibung:
Hinweis: Mit dem im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Fassadengerüst wird bauseits aufgestellt.
Hinweis:
Bauablauf Das betreffende Bauvorhaben wird in 2 Bauabschnitte unterteilt, welche zeitlich versetzt ausgeführt werden sollen. Bauabschnitt 1 (2026/27) Umbau und Erweiterung Sozialräume (Achse 1-4) Bauabschnitt 2 : Neubau Hackschnitzelheizung + Überdachung (Achse 4-5)
Bauablauf
2 ABBRUCHARBEITEN DIN 18459
2
ABBRUCHARBEITEN DIN 18459
Hinweis: Die hierbei anfallenden Materialien stellen Abfälle im Sinne des § 3 KrWG dar, welche ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen sind. Bauschutt darf lediglich nach den Anforderungen und Bestimmungen der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) verwertet werden. Dachbalken und andere Konstruktionshölzer sind aufgrund von verwendeten Holzschutzmitteln grundsätzlich der Kategorie IV gemäß AltholzV zuzuordnen und folglich als gefährlicher Abfall im Sinne der AVV anzusehen. Diese dürfen nicht ohne Nachweis entsorgt oder z.B. als Brennholz eingesetzt werden. Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang gegenüber der Beseitigung. Bau- und Abbruchabfälle sind entsprechend der in § 8bAbs. 1 GewAbfV genannten Abfallfraktionen getrennt zu sammeln. Getrennthaltungsgebot Vermischungsverbot Es ist je nach Art und Beschaffenheit zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen zu differenzieren. Abfallerzeuger sind auf Grundlage der NachwV bei der Entsorgung von Abfällen zur Führung von Nachweisen verpflichtet. Erforderliche Abfallerzeugernummern werden durch das Umweltamt Stadt Ansbach vergeben, 0981 51 399 oder -533, abfallrecht @ansbach.de. Abbruchmaterial gehtn in den Besitz des AN über und ist -sortiert entsprechend dem Schadstoffgutachten - zu entsorgen. Nachweise sind je nach Fraktion in Form von Liefer-, Wiege-, Begleit- oder Übernahmescheinen zu erbringen.
Hinweis:
2.1 BESTANDSGEBÄUDE
2.1
BESTANDSGEBÄUDE
2.2 DACHAUFBAU
2.2
DACHAUFBAU
2.3 AUSSENBEREICH
2.3
AUSSENBEREICH