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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Kurzbeschreibung des Bauvorhabens Rückbau Gebäude Zum Ritter in Essingen
73457 Essingen
Bauherr:
Essinger Wohnbau GmbH
Geplante Fristen:
- 26.08.2026, LV-Versand an Bieter
- 22.09.2026, Ortstermin / Besichtigungstermin
- 28.09.2026, Angebotsabgabe
- 19.10.2026, Arbeitsbeginn BE, Beräumung, Entkernung, Abbruch bis auf UG
- Ausführungsdauer nach Absprache AG + AN
Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
Besondere Vertragsbedingungen Die ⌡⌡ beziehen sich auf die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen
(VOB/B).
1. Objekt- /Bauüberwachung (⌡4 Nr. 1)
Die Objekt- /Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber.
Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
2. Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung
überlassen. (⌡4 Nr. 4)
2.1 Lager- und Arbeitsplätze
Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und
Arbeitsplätze hat
der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch
die
Vertragspreise abgegolten.
2.2 Sparten, Medien und Versorgungsleitungen
Durch den AN sind zu allen Sparten (Strom, Gas, Wasser,
Telekom, Entwässerung sowie weitere Medien) die
aktuellen
Leitungspläne bei den zuständigen
Versorgungsunternehmen
zu erheben.
Die Abtrennung der Medien und Versorgungsleitungen
erfolgt
durch die Medienbetreiber. Die Herstellung und das
anschließende Verfüllen der Kopflöcher erfolgt durch
den AN.
Die Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem
Medienbetreiber und dem Planer und der Fachbauleitung.
3. Ausführungsfristen (⌡ 5)
Der Auftraggeber behält sich vor, im
Auftragsschreiben den Beginn und das Ende der
Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen datumsmäßig
festzulegen.
4. Vertragsstrafen (⌡11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden
Werktag
der Verspätung 0,3% des Endbetrages der
Schlussrechnung (Bruttosumme), bis zum Höchstbetrag
von
5% der Abrechnungssumme, zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist
4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen
4.3 Die Vertragsstrafe gilt auch für Nebenangebote mit
verkürzter Frist.
5. Rechnungen (⌡14)
5.1 Alle Rechnungen und Rechnungsunterlagen (z.B.
Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, örtliche
Aufmaße, Handskizzen) sind bei der Bauleitung des AG 2
fach
einzureichen.
Rechnungsstellung:
Alle steuerlich und rechtlich erforderlichen
Rechnungsangaben
sind zu erfüllen.
Alle der Rechnung zugehörigen Anlagen sind gemeinsam
mit
der Rechnungslegung einzureichen (Auftrag / Bestellung
/
Lieferscheine / Leistungsnachweise / Rapportzettel).
Es ist der
gesamte Vorgang, der Grundlage für Ihre
Rechnungslegung ist,
vollständig mit der Rechnung einzureichen.
6. Weitere besondere Vertragsbedingungen
Die ⌡⌡ beziehen sich auf die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (VOB/B).
7. Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche (⌡ 13)
Als Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche
werden für alle Positionen 2 Jahre vereinbart.
Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche Bestimmungen, Nebenleistungen und Hinweise Die Wahl technologischer Lösungen bleibt, wenn nicht anders beschrieben, dem Auftragnehmer überlassen, ist jedoch
vor
Beginn der Rückbauarbeiten mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle nur mit zuverlässigem Personal zu besetzen und einen
deutschsprachigen Fachbauleiter als seinen ständig auf der
Baustelle verantwortlichen Vertreter (Aufsichtsführenden)
namentlich zu benennen. In dieser Eigenschaft obliegt ihm
insbesondere die Einleitung, Durchführung sowie laufende
Überwachung aller Arbeitsschutzmaßnahmen. Er ist verantwortlich für die Durchführung der gesetzlichen
und behördlich geforderten Sicherheitsvorkehrungen.
Der Auftragnehmer übernimmt außerdem die Pflichten des
verantwortlichen Bauleiters nach den geltenden
Bestimmungen des Bauordnungsrechts.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, einen sachkundigen
Abfallbeauftragten namentlich zu benennen, der entsprechend
den gültigen Vorschriften für eine geregelte Abfallentsorgung
verantwortlich zeichnet, wobei die Mitwirkung der zuständigen
Abfallbehörde eine zwingende Voraussetzung ist.
Der Abfallbeauftragte hat während der Bautätigkeit
ständig auf der Baustelle zu sein und für eine strenge Abfall- und
Reststofftrennung zu sorgen.
Dem Auftragnehmer obliegt die Verkehrssicherungspflicht
insoweit, dass durch Abbrucharbeiten geschaffene
Gefahrenquellen Dritte nicht gefährden.
Erlöse durch Schrottwert aus Anlagen, Maschinen,
Stahlkonstruktionen oder sonstiger Verwendungen sind
bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Folgende Leistungen und Kosten sind in die einzelnen
Positionen einzukalkulieren:
- Sämtliche für die Erbringung der Leistungen
notwendigen Absperrungen, sowie Arbeits- und Schutzgerüste im
Gebäudeinneren und -äußeren.
- Die Kosten für den Transport aller anfallenden
Rückbaumaterialien innerhalb und außerhalb des Gebäudes
bis in den Container, inkl. der anfallenden
Entsorgungs- und Kippgebühren. Weiterhin die Kosten notwendiger
Umlagerungen von zwischengelagertem demontierten
Anlagen auf dem Gelände zur Schaffung von Baufreiheit.
- Die Kosten für die Errichtung notwendiger
Erschließungseinrichtungen (z.B. provisorische Treppen,
o. ä.) Transportwege, Baubehelfe und sonstige
provisorische Leistungen, die dem Baufortgang nützen oder
vorübergehende Sicherheitsmaßnahmen darstellen.
- Die Kosten für Energie, Wasser und Abwasser von
Beginn der Bauarbeiten bis zur Abnahme.
- Das Zerkleinern der demontierten Anlagen und aller
evtl. hierzu notwendigen Sicherungs- und Schneidarbeiten für
eine Abfuhr des Materials zur Entsorgung oder Verwertung.
- Zerkleinern der mineralischen Baurestmassen sowie des
Inventars und Einbauten, soweit dies für deren
Abtransport und Entsorgung bzw. Verwertung erforderlich ist.
- Die demontierten Anlagen sowie das gesamte Rückbaugut
gehen, soweit in den Positionen festgelegt, in das
Eigentum des Auftragnehmers über und ist geltenden
Richtlinien entsprechend, fachgerecht zu entsorgen.
Alle in diesen Richtlinien beschriebenen Bedingungen,
Hinweise, behördliche Auflagen, Leistungen sind in der
Kalkulation zu berücksichtigen und in die
Einheitspreise und Pauschalen einzurechnen.
- Sämtliche durch Witterungs- und Wassereinflüsse
bedingten Schutzmaßnahmen.
- Sämtliche in Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen
bzw. für den Einsatz in kontaminierten Bereichen
erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie Schutzausrüstungen
der Arbeitnehmer.
Sofern nicht in den einzelnen Positionen eine andere
Aussage
getroffen ist, sind in die Einheitspreise die
Aufwendungen für die
Lieferung und Verarbeitung aller im Leistungsumfang
enthaltenen Materialien, Befestigungsmittel etc.
einschließlich
aller Nebenarbeiten einzurechnen. Unter den einzelnen
Positionen wurden nur die wichtigsten Leistungen
beschrieben.
Der AN ist verpflichtet, sämtliche Leistungen und
Nebenleistungen sowie Kleinmaterialien in die
Einheitspreise
einzurechnen, die nicht gesondert ausgeschrieben sind,
jedoch
zur Erfüllung der Leistung notwendig sind.
Die für die Sanierungsarbeiten erforderlichen
Schutzmaßnahmen (z.B. persönliche Schutzausrüstungen
usw.)
sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Die zutreffenden DIN-Normen sind einzuhalten.
Die in den Positionen für die Verfüllung von Baugruben,
Fundamentgruben oder anderen Gruben angegebenen Mengen
(Volumen) gelten jeweils für den eingebauten und
verdichteten
Zustand.
Das Aufmaß der Gruben wird jeweils vor und nach der
Verfüllung gemeinsam durch das baubetreuende
Ingenieurbüro
und dem Auftragnehmer vorgenommen. Die Art des Aufmaßes
bzw. der Vermessung wird durch die Bauleitung des AG in
Abstimmung mit dem Auftragnehmer festgelegt.
Soweit Mengen oder Massen für Baugrubenverfüllungen
nicht
durch gemeinsame Aufmaße der Gruben bzw. durch
vorhandene Planunterlagen berechnet werden können,
kommen folgende Ansätze zur Anwendung:
Schüttdichte: 1,6 t/m3
Einbaudichte: 2,0 t/m3
Umrechnungsfaktor: 0,8
Die Kontrolle der zur Entsorgung/Verwertung
abgefahrenen
Massen erfolgt über Wiegescheine. Wiegescheine sind der
Bauleitung des AG innerhalb einer Woche nach der Abfuhr
vorzulegen.
Der AN hat die Abfuhr der Container und der geladenen
Fracht
zu dokumentieren und der Bauleitung des AG wöchentlich
mitzuteilen.
Für die vorhandenen natürlichen Böden und unbelasteten
Auffüllungen wird für die Entsorgung/Verwertung,
soweit keine
Wiegung vorgenommen werden kann, eine Lagerungsdichte
von 1,9 t/m3 angesetzt.
Die technische Lösung aller Details bleibt - sofern in
den
einzelnen Positionen nichts anderes vorgeschrieben ist
- dem
AN überlassen. Die Ausführung bedarf grundsätzlich der
Genehmigung der Bauleitung des AG.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über Lage und
Beschaffenheit der vorliegenden örtlichen Verhältnisse
zu
unterrichten. Eine Ortsbegehung und Inaugenscheinnahme
des gesamten Geländes, sämtlicher Gebäude sowie der
Nachbarbebauung wird vorausgesetzt.
Der AN hat vor Beginn des Rückbaus eine
Abbruchanweisung vorzulegen.
Das bauliche Umfeld, vor allem die Nachbarbebauung
sind bei
der Rückbaumaßnahme hinsichtlich Lärm- und
Staubemissionen sowie hinsichtlich Erschütterungen des
Bodens zu berücksichtigen. Erforderlichenfalls sind
entsprechende andere technische Verfahren anzuwenden.
Die Koordinierung der Arbeiten ist mit dem
baubetreuenden
Büro abzustimmen.
Grundsätzlich sind alle Baustoffe vor bzw. im Zuge des
Rückbaus zu separieren.
Im Vorfeld der Rückbaumaßnahmen erfolgten
repräsentative
Untersuchungen der Gebäudesubstanz. Die Ergebnisse
sind im
Untersuchungsbericht zur Gebäudesubstanz dokumentiert.
Weiterhin wurden Informationen zu den Gebäuden in der
Objektbeschreibung zusammengefasst. Durch den Bieter
sind
alle Mengen- und Massenangaben zu prüfen. Die
Unterlagen
sind der Ausschreibung in Anlage beigefügt.
Die angegebenen Massen an Bauschutt bzw. anderen
Materialien für die Entsorgung können deutlich von 10%
Mehr-
oder Mindermassen abweichen. Daraus resultierende
Mehrkosten und/ oder abweichende Einheitspreise können
in diesem Fall nicht geltend gemacht werden. Dies ist
bei
der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Wir weisen darauf hin, dass aufzumessende Positionen
vor
Beginn des Rückbaus bzw. der Demontage bei der
Bauleitung
des AG zum gemeinsamen Aufmaß angemeldet werden
müssen.
Der AN hat den Bauablauf für die Sanierungs- und
Rückbaumaßnahmen mit der Bauleitung des AG rechtzeitig
abzustimmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der AN solche
Rückbauverfahren auswählt und anwendet, dass für die
angrenzende Bebauung keine Beeinträchtigungen
entstehen. Das heißt, die Rückbauverfahren müssen
ensprechend erschütterungsarm und emissionsarm sein.
Alle Demontagetechniken, Rückbauverfahren und
Rückbautechniken sind im Vorfeld mit der Bauleitung des
AG und dem Bauherrn abzustimmen.
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen und dieses
wöchentlich
der Bauleitung des AG vorzulegen.
Abschlagsrechungen sowie die Schlussrechnung sind
jeweils
zweifach bei der Bauleitung des AG einzureichen.
Asbestsanierungsarbeiten sowie Arbeiten in
kontaminierten
Bereichen sind bei den zuständigen Behörden und
Berufsgenossenschaften anzumelden.
Die Entsorgung der Asbestabfälle ist vor Beginn der
Maßnahme
behördlich abzustimmen.
Aufgrund des Alters wird angenommen, daß die
Neonleuchten
PCB-haltige Kondensatoren enthalten. Dies ist beim
Rückbau
und bei der Entsorgung zu berücksichtigen. Weiterhin
sind alle
Halogen-Leuchtmittel oder quecksilberhaltigen
Leuchtmittel zu
separieren und als Sondermüll zu entsorgen.
Das im Zuge des Abbruchs anfallende Holz (Türen,
Fenster,
Holzsparren, Holzunter- konstruktionen etc.) ist
generell als
AIV-Holz einzustufen und dementsprechend zu entsorgen.
Die
Kosten für den Transport und Entsorgung sind in die
jeweiligen
Einheitspreise einzukalkulieren.
Massen- und Mengenansätze über die relevanten
Baumaterialien und -stoffe der einzelnen Bauteile
können den
Anlagen entnommen werden. Alle Angaben sind durch den
Bieter zu prüfen.
Die Kosten für das Laden, Transport und die
Verwertung/Entsorgung des mineralischen Bauschutts
einschließlich des gesamten Betonbruchs aus dem
Gebäuderückbau sind in die jeweiligen Abbruchpositionen
einzukalkulieren.
Durch den AN sind alle Baustoffe sorgfältig zu
separieren. Die
Sanierungsmaßnahmen sind so durchzuführen, dass nach
der
Sanierung eine Verwertung der mineralischen Baustoffe
(Wände, Decken, Bodenplatten, etc.) ermöglicht wird
bzw. dass
eine niedrigklassifizierte Entsorgungsmöglichkeit
(z.B. DK0 oder
DK1) ermöglicht werden kann.
Durch den Bieter ist zu berücksichtigen, dass höhere
Sulfatwerte und TOC-Werte im Bauschutt zu einer
Höherklassifizierung in die Deponieklasse 1,
Deponieklasse 2
oder sogar Deponieklasse 3 führen und somit zu
deutlichen
Mehrkosten bei einer Entsorgung gemäß Deponieverordnung
führen können. Sämtliche sulfathaltigen Baumaterialien
(Gipskarton, Gipsdecken, Heraklith, Poroton, etc.)
sind daher im
Zuge des Rückbaus zu separieren und entsprechend zu
entsorgen.
Der gesamte mineralische Bauschutt ist durch den AN in
Haufwerken zwischenzulagern. Der ungebrochene
mineralische
Bauschutt wird durch einen Gutachter hinsichtlich der
Verwertung/ Entsorgung als Abrechnungsgrundlage
beprobt.
Die weitere Deklaration für die Verwertung des
mineralischen
Bauschutts (Güteüberwachung) nach
Ersatzbaustoffverordnung
ist Sache des AN.
Sofern mineralischer Bauschutt für die Entsorgung
anfällt, wird
dieser durch ein gutachterliches Büro des AG gemäß LAGA
PN98 beprobt und untersucht. Auf Basis der
Deklarationsanlaysen ist der belastete mineralische
Bauschutt
zu entsorgen. Die Verwertung und Entsorgung ist mit der
Bauleitung des AG abzustimmen.
Sollten über den jetzigen Kenntnisstand hinaus
Kontaminationen auf dem Baufeld angetroffen werden, so
ist
der kontaminierte mineralische Bauschutt nach Vorgabe
der
Bauleitung des AG vor Ort in Mulden oder in Haufwerken
zwischenzulagern. Die kontaminierten Baumaterialien
werden
durch den überwachenden Gutachter für die
Entsorgung/Verwertung untersucht.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beprobung und
für die
Laboruntersuchungen für die Entsorgung ein Zeitraum von
mindestens 7 Arbeitstagen vorzusehen ist. Bei
inhomogenen
Parametern sind Nachuntersuchungen an Rückstellproben
erforderlich. Durch den AN sind die Probenahmen und
Untersuchungen mindestens 3 Arbeitstage vorher
anzukündigen. Die Ergebnisse werden durch den
Gutachter in
Aktenvermerken dokumentiert.
Der zeitliche und technische Ablauf der Probenahmen
sowie die
Festlegung des Untersuchungsumfangs der
Laboruntersuchungen (Ersatzbaustoffverordnung bzw.
Deponieverordnung) erfolgen jeweils in Abstimmung
zwischen
dem Gutachter, der Bauleitung des AG und dem
Auftragnehmer. Durch den AN sind die Probennahmen
mittels
Bagger oder Radlader zu unterstützen.
Das für die Entsorgung bzw. Verwertung erforderliche
elektronische Nachweisverfahren ist, entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen, durch den Auftragnehmer
durchzuführen.
Zusätzliche Bestimmungen, Nebenleistungen und Hinweise
Vorbemerkungen zur Baumaßnahme Beschreibung der Baumaßnahme:
Die Essinger Wohnbau GmbH plant zur Realisierung des
Neubauprojekts Wohnquartier "Zum Ritter" den Rückbau
des
Gebäudebestands auf den Flurstücken 238, 240 und 241 in
73457 Essingen. Der Gebäudebestand setzt sich wie folgt
zusammen:
- Gasthaus, Schulstraße 33 (Flurstück 238)
- Musikschule, Schulstraße 29 (Flurstück 240)
- Scheune, Bohnengasse 2 (Flurstück 241)
Das Baufeld wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Schulstraße; angrenzende Nachbarbebauung
Flurstück 145/1
- Osten: Bohnengasse; angrenzende Nachbarbebauung
Flurstücke 139/1, 140 und 141
- Süden: angrenzende Bebauung Flurstücke 138/1, 245 und
245/1
- Westen: Rittergasse; angrenzende Wohnbebauung
Flurstücke
232/2, 233, 234, 235 und 236
Rückbaumaßnahme und Kenndaten zum Rückbau:
Gasthaus, Schulstraße 33:
- Bauweise: Massivbau, Ziegelmauerwerk mit Außenputz
- Untergeschoss, Erdgeschoss (mit Zwischenebene),
Obergeschoss (mit Zwischenebene), Dachboden
- Dach: Satteldach, Holzdachstuhl mit Dachziegeln; im
Obergeschoss Dachterrasse mit Bitumenbahn und
Styropordämmung
- Geschossdecken: Holzbalkendecken; Gefache im Bereich
Gastraum mit KMF/alter Mineralwolle, Gefache der
Geschossdecke Dachboden/Obergeschoss mit loser
Schüttung
aus Spreu und Stroh sowie teilweise mineralischem
Bauschutt
- Fußbodenaufbauten: Fliesen, PVC, Parkett, Teppich auf
Zementestrich; im Teilbereich des Untergeschosses
schwarze
teerhaltige Bodenfliesen einschließlich Sockelleiste
- Untergeschoss mit Kühlraum: Wand- und
Deckenisolierung
aus Styropor, Fußbodenaufbau mit Teerkorkisolierung
- Untergeschoss mit Tankraum und Heizöltank
Musikschule, Schulstraße 29:
- Bauweise: Massivbau, Ziegelmauerwerk mit Außenputz
- Gewölbekeller (Teilfläche), Erdgeschoss,
Obergeschoss,
Dachboden
- Dach: Satteldach, Holzdachstuhl, Dachziegel; Gefache
der
Geschossdecke Dachgeschoss/Dachboden teilw. mit
Styropordämmung
- Geschossdecken: Holzbalkendecken, Gefache mit loser
Schlackeschüttung
- Fußbodenaufbauten: Fliesen, Teppich, PVC auf
Ausgleichsschicht und Mörtel
Scheune, Bohnengasse 2:
- Bauweise: Ziegelmauerwerk, Fassade teilweise
verputzt,
Ober- und Giebelbereich holzverschalt
- Erdgeschoss, Dachboden, Teilunterkellerung
- Dach: Satteldach, Holzdachstuhl mit Dachziegeln
- Nordseite: Sockelbereich mit Asbestzementwellplatten
sowie
Putz mit teerhaltigem Anstrich
Kenndaten zum Rückbau:
- Bebaute Fläche
Gasthaus: ca. 310 m²,
Musikschule: ca. 240 m²,
Scheune: ca. 351 m²
- Umbauter Raum (BRI)
Gasthaus:ca. 4.300 mⁿ,
Musikschule: ca. 1.400 mⁿ,
Scheune: ca. 2.500 mⁿ
Die nördliche unbebaute Fläche des Flurstücks 238 ist
mit
Asphalt versiegelt. Der südliche Teil des Flurstücks
238 ist
unversiegelt bzw. eingeschottert. Der Gebäudebestand
auf dem
südlichen Teil des Flurstücks 238 wurde bereits
rückgebaut.
Leitungstrennung
Die Wasser-, Gas-, Strom- und Telekomleitungen
verlaufen von
der Schulstraße bzw. der Bohnengasse in die Gebäude.
Die
Leitungen sind im Bereich des Gehwegs bzw. nach Vorgabe
des Medienbetreibers im Bereich der Fahrbahn zu
trennen. Der
AN hat insgesamt zehn Kopflöcher herzustellen. Die
Kopflöcher
sind wieder ordnungsgemäß zu verfüllen und zu
verdichten.
Sämtliche Maßnahmen sind in Abstimmung mit den
einzelnen
Versorgungsträgern vorzunehmen.
Eine Stromleitung sowie Telekom-/ Vodafone-Leitung
verlaufen
über das gesamte Baufeld von der Schulstraße zum
Grundstück Rittergasse 10 (Flurstück 245/1). Die
Leitungen
dürfen im Zuge der Rückbaumaßnahme nicht beschädigt
werden und sind entsprechend zu sichern. Ggf. ist das
Vorgehen mit dem zuständigen Leitungsbetreiber
abzustimmen
und die Leitung vor Ort zu kennzeichnen.
Zu- und Ausfahrt
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die
Schulstraße. Die
BE-Fläche kann auf der Hoffläche zwischen Gasthaus,
Musikschule und Scheune errichtet werden. Entlang der
Grundstücksgrenzen sind miteinander verschraubte
Bauzaunelemente zur Sicherung der Baustelle
aufzustellen.
Vorgehensweise beim Rückbau
Die Gebäude sind zu entkernen. Schadstoffhaltige
Baustoffe
(asbesthaltige Baustoffe, KMF/alte Mineralwolle,
PAK-haltige
Baustoffe) sind vorab zu sanieren.
Die Gebäude sind vollständig rückzubauen,
einschließlich aller
Fundamente, Kellergeschosse und Bodenplatten.
Im Zuge des technischen Rückbaus sind alle
Holzbaustoffe vom
mineralischen Bauschutt zu separieren. Es sind jeweils
separate Haufwerke für Betonbruch und Mauerwerk
(Ziegelbruch, Leichtbeton) herzustellen. Die
Betonbodenplatte
der Scheune ist gesondert zu separieren.
Der mineralische Bauschutt ist abzutransportieren und
zu
verwerten/ entsorgen.
Das zukünftige Baufeld ist freizulegen. Die
Flächenversiegelungen sind vollständig zu demontieren.
Der
Asphalt ist abzutransportieren und zu verwerten bzw. zu
entsorgen.
Abwasserschächte und Abwasserleitungen auf dem
Grundstück
sind bis zur Haupttrasse in der öffentlichen
Verkehrsfläche
rückzubauen. Die Rohrgräben sind wieder zu verfüllen
und zu
verdichten. Der Zugang der Abwasserleitung zur
Haupttrasse ist
zu verschließen.
Schadstoffuntersuchungen
Der Gebäudebestand wurde zuvor von der Geotechnik Aalen
GmbH & Co. KG auf Schadstoffe untersucht. Die
Ergebnisse
sind im Gutachten 260009-02 be01 vom 17.07.2026
dokumentiert und der Ausschreibung in Anlage beigefügt.
Die im Gutachten festgestellten Gefahr- und
Schadstoffe sind in
den nachfolgenden Vorbemerkungen zur Sanierung
asbesthaltiger, KMF-haltiger oderPAK-haltiger Baustoffe
aufgeführt.
Durch den Bieter sind alle Mengen- und Massenangaben zu
prüfen. Die Unterlagen sind der Ausschreibung als
Anlage
beigefügt.
Bauwasser und Baustrom
Bauwasser und Baustrom sind direkt vom AN vom
jeweiligen
Betreiber zu beziehen und in den entsprechenden
Positionen
mit einzukalkulieren.
Bauzeitenplan
Nach erfolgter Beauftragung ist innerhalb eines
Zeitraums von
zwei Wochen ein detaillierter Bauablauf-/Bauzeitenplan
und ein
Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen und dem
Auftraggeber
zu übergeben. Der Bauablauf ist mit dem Bauherrn und
der
Bauleitung des AG abzustimmen.
Abbruchanweisung
Für die Abbrucharbeiten ist durch den AN eine
Abbruchanweisung zu erstellen. Die Abbruchanweisung
ist vor
Beginn des Abbruchs dem Bauherrn und der Bauleitung
des AG
vorzulegen.
Vorbemerkungen zur Baumaßnahme
Hinweise zum Arbeitsschutz Sachkundenachweise
Der AN hat mit der Angebotsabgabe folgende
Sachkundenachweise vorzulegen:
TRGS 519 - Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder
Instandhaltungsarbeiten - Anlage 3
Für Tätigkeiten mit hohem Expositionsrisiko besteht die
Zulassungspflicht als Fachbetrieb gemäß GefStoffV,
Anhang I,
Nr. 2.4.2 Absatz 4 weiterhin. Ein sachkundiger
Verantwortlicher
ist zu benennen.
TRGS 521 - Abbruch-, Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle;
TRGS 524 - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in
kontaminierten Bereichen
Auf die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen
Regeln BGR 128 wird hingewiesen.
Arbeits- und Sicherheitsplan des AN
Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der
vorliegenden
Informationen einen detaillierten Arbeits-
und Sicherheitsplan zu erstellen. Der Arbeits- und
Sicherheitsplan ist an der Arbeitsstätte gut sichtbar
anzubringen.
Allgemeine Vorschriften und Regeln
Nachfolgend sind wesentliche Vorschriften und Regeln
für das oben genannte Vorhaben aufgeführt:
TRGS 519 - Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder
Instandhaltungsarbeiten
TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten
mit alter Mineralwolle;
TRGS 524 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in
kontaminierten
Bereichen
TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte
TRGS 555 Betriebsanweisung und Unterweisung nach ⌡
20 GefStoffV
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel
DGUV Vorschrift 6 Arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen
DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
DGUV Regel 100-101 Grundsätze der Prävention
Darüber hinaus sind alle einschlägigen gesetzlichen und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln,
die für die
Ausführung der oben aufgeführten Maßnahmen
maßgeblich sind, einzuhalten.
Auf die Einhaltung der entsprechenden
Unfallverhütungsvorschriften wird hingewiesen.
Alle Sicherheitsbestimmungen der Bauaufsichtsbehörde,
des
Gewerbeaufsichtsamtes, der Berufsgenossenschaft,
des Ordnungsamtes, des Straßen- und Tiefbauamtes, oder
sonstiger zuständiger Behörden sind einzuhalten.
Betriebsanweisung und Unterweisung
Der Auftragnehmer hat für die genannten Gefahrstoffe
Betriebsanweisungen zu erstellen und die Arbeitnehmer
entsprechend zu unterweisen. Die Betriebsanweisungen
sind an
der Arbeitsstätte gut sichtbar anzubringen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Der Auftragnehmer hat für alle Arbeitnehmer die
arbeitsmedizinischen Untersuchungen entsprechend den
berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für die oben
genannten Gefahrstoffe und für das Tragen von
Atemschutzgeräten vorzuweisen (z.B. G1.2, G26).
Hinweise zum Arbeitsschutz
Vorbemerkungen zur Sanierung asbesthaltiger Baustoffe Vorbemerkungen zur Sanierung asbesthaltiger Baustoffe
Bei der Erkundung wurden asbesthaltige Baustoffe
angetroffen (vgl. Schadstoffgutachten). Es handelt sich
hierbei um folgende asbesthaltige Baustoffe:
Scheune:
- Asbestzementwellplatten entlang des Sockels auf der
Nordseite
Allgemein, alle Gebäude:
- asbesthaltige Flachdichtungen in Flanschen
- Rippenheizkörper mit asbesthaltigen Flachdichtungen
Werden im Zuge der Arbeiten weitere asbestverdächtige
Baustoffe angetroffen, ist die Bauleitung des AG zu
verständigen.
Sämtliche Arbeiten mit asbesthaltigen Baustoffen sind
gemäß TRGS 519 auszuführen.
Der AN hat hierzu einen Sachkundenachweis gemäß TRGS
519 (Anlage 3) vorzulegen.
Unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten
gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefstoffV und Nummer 3.2 der
TRGS 519 an die zuständige Aufsichtsbehörde und
Berufsgenossenschaft. Asbestarbeiten sind bei der
zuständigen
Gewerbeaufsicht 7 Tage vor Beginn der Tätigkeiten mit
asbesthaltigen Baustoffen anzuzeigen.
Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der
beim
Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten
Arbeitnehmer nach ⌡ 20 Gefahrstoffverordnung.
Vorbemerkungen zur Sanierung asbesthaltiger Baustoffe
Vorbemerkungen zur Sanierung KMF-/ Alter Mineralwolle Vorbemerkungen zur Sanierung KMF-/Alter Mineralwolle
Bei der Erkundung wurde KMF-/Alte Mineralwolle
angetroffen (vgl. Schadstoffgutachten). Es handelt sich
hierbei um folgende Bereiche:
Gasthaus:
- Matten aus KMF/alter Mineralwolle innerhalb der
Gefache der
Geschossdecke Erdgeschoss/Obergeschoss im Bereich
Gastraum
- Bodenisolierung der Geschossdecke
Erdgeschoss/Untergeschoss im Bereich Erdgeschoss, halbe
Höhe
- Isolierung innerhalb vorgeschalteter Wände im
Erdgeschoss,
halbe Höhe
- Auflage auf der abgehängten Decke im Bereich
technischer
Anlagen, Obergeschoss
Allgemein, alle Gebäude:
- Rohr- und Leitungsisolierungen
Sämtliche Arbeiten mit KMF/alter Mineralwolle sind
gemäß
TRGS 521 auszuführen.
Der AN hat hierzu einen Sachkundenachweis gemäß TRGS
521 vorzulegen und einen sachkundigen Verantwortlichen
zu
benennen.
Für die erforderlichen Sanierungs- und
Demontagearbeiten ist
eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der
beim
Umgang mit KMF-haltigen Gefahrstoffen beschäftigten
Arbeitnehmer nach Gefahrstoffverordnung.
Vorbemerkungen zur Sanierung KMF-/ Alter Mineralwolle
Vorbemerkung zur Sanierung PAK-haltiger Baustoffe Vorbemerkung zur Sanierung PAK-haltiger Baustoffe
Gasthaus:
- schwarze teerhaltige Bodenfliesen einschließlich
Sockelleiste
im Teilbereich des Untergeschosses
- Teerkorkisolierung im Fußbodenaufbau des Kühlraums
Scheune:
- Putz mit teerhaltigem Anstrich im Sockelbereich der
Nordseite
Für die Demontage und Entsorgung der teerhaltigen
Materialien
muss das ausführende Abbruchunternehmen die TRGS 524
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten
Bereichen
beachten.
Der AN hat hierzu einen Sachkundenachweis TRGS 524
vorzulegen und einen sachkundigen Verantwortlichen zu
benennen.
Vorbemerkung zur Sanierung PAK-haltiger Baustoffe
Vorbemerkungen zur Separierung sulfathaltiger und organischer Baustoffe Sulfathaltige Baustoffe
In den Gebäuden sind sulfathaltige Baustoffe wie z.B.
Gipsverputze, Gipskartonplatten, etc. eingebaut.
Da eine Vermischung dieser sulfathaltigen Baustoffe mit
anderen unbelasteten Baustoffen zu einer höheren
Klassifizierung der Entsorgung/Verwertung und somit zu
hohen
Entsorgungskosten führen kann, sind sämtliche
sulfathaltigen
Baustoffe im Zuge der Entkernung der Gebäude und deren
Rückbau sorgfältig von anderen Baustoffen zu
separieren und
getrennt zu entsorgen/verwerten.
Der Auftragnehmer hat sämtliche Mehrkosten bei der
Entsorgung von mineralischem Bauschutt, die ursächlich
auf sulfathaltige Baustoffe auf Gipsbasis im
mineralischen Bauschutt zurückzuführen sind, zu
übernehmen.
Sämtliche Maßnahmen, die für eine sorgfältige Trennung
und Separierung aller sulfathaltigen und aller
holzhaltigen Baustoffe sowie Baustoffe mit organischen
Anteilen erforderlich sind, sind in die jeweiligen
Positionen einzukalkulieren.
Baustoffe mit organischen Anteilen
In den Gebäuden wurden Baustoffe und Schüttungen mit
hohen
organischen Anteilen angetroffen:
- Gasthaus: lose Schüttung aus Spreu und Stroh in den
Gefachen der Geschossdecke Dachboden/Obergeschoss
- Musikschule: lose Schlackeschüttung in den Gefachen
der
Holzbalkendecken.
Da eine Vermischung dieser Baustoffe mit rein
mineralischen
Baustoffen zu einer höheren Klassifizierung der
Entsorgung/Verwertung und somit zu hohen
Entsorgungskosten
führen kann, sind sämtliche Baustoffe, die hohe
organische
Anteile aufweisen, im Zuge der Entkernung der Gebäude
und
deren Rückbau sorgfältig von anderen Baustoffen zu
separieren
und getrennt zu entsorgen/verwerten.
Vorbemerkungen zur Separierung sulfathaltiger und organischer Baustoffe
Vorbemerkungen zur Separierung von Dämmmaterialien Vorbemerkungen zur Separierung von Dämmmaterialien
Dämmstoffe, deren HBCD-Gehalt (Hexabromcyclododecan)
den HBCD- Grenzwert von 1.000 mg/kg gemäß
Anhang IV der POP-Verordnung (Persistant Organic
Pollutants)
überschreitet, sind als POP-haltiger Abfall,
nachweispflichtig und für die Entsorgung getrennt zu
erfassen.
Styropor-Dämmmaterialien wurden in verschiedenen
Anwendungsformen verwendet.
Generell sind die Styroporbaustoffe vor Nässe zu
schützen.
Vorbemerkungen zur Separierung von Dämmmaterialien
Anlagen zur Ausschreibung Anlagen
Folgende Anlagen sind der Ausschreibung beigefügt:
Anlage 1 Planunterlagen
Anlage 1.1 Übersichtslageplan M 1:25.000
Anlage 1.2 Übersichtslageplan mit Untersuchungspunkten
M 1:250
Anlage 1.3 Leitungspläne
Anlage 1.3.1 Leitungsplan Strom
Anlage 1.3.2 Leitungsplan Gas
Anlage 1.3.3 Leitungsplan Wasser und Kanal
Anlage 1.3.4 Leitungsplan Telekom
Anlage 1.3.5 Leitungsplan Vodafone
Anlage 1.4 Bestandspläne
Anlage 1.4.1 Bestandspläne Gasthaus (Schulstraße 33)
Anlage 1.4.2 Bestandspläne Scheune (Bohnengasse 2)
Anlage 2 Bericht Gebäudesubstanz
Anlage 2.1 Orientierende Gebäudeerkundung Wohnquartier
"Zum Ritter" in
Essingen, Az. 260009-02 be01 vom 17.07.2026,
einschließlich Anlagen
Anlage 3 Massenabschätzung Gebäudebestand
Anlagen zur Ausschreibung
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.__. 10 Einrichten der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung und
Räumen der Baustelle Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die für
die vertragsgemäße Durchführung der Baumaßnahme
erforderlich sind, auf die Baustelle bringen,
betriebsfertig vorhalten, einschließlich aller hierzu
erforderlichen Arbeiten. Bei Bedarf Zufahrtswege zur
Baustelle, sowie Lagerplätze, sonstige
Platzbefestigungen, soweit erforderlich, herrichten und
unterhalten.
Versorgung der Baustelle mit Wasser und Strom für die
gesamte Baumaßnahme. Herstellen eines
Abwasseranschlusses für die sanitären Anlagen. Die
Gebühren für Wasser, Strom und Abwasser sind in diese
Position einzukalkulieren.
Liefern, Aufbau und Betreiben von
Mannschaftsunterkünften für alle Arbeitnehmer auf der
Baustelle.
Liefern, Aufbau und Betreiben einer beheizbaren
sanitären Anlage mit mindestens einem WC und einem
Waschbecken mit fließendem Wasser. Einschließlich
Reinigung
der sanitären Anlagen.
Einzukalkulieren sind alle hierzu erforderlichen Geräte
und der erforderliche Maschineneinsatz.
Beräumen des Baufeldes von Schnee und Eis während des
Zeitraums der gesamten Abbrucharbeiten, soweit dies für
den Bauablauf und für die Lagerung von Baustoffen sowie
für die Sicherheit der Baustelle erforderlich ist.
Einschließlich aller Maßnahmen zur Frostsicherung der
Baustelleneinrichtung für den Betrieb der Baustelle
innerhalb der Wintermonate.
Baustelle von allen Geräten, Einrichtungen, Anlagen
und dgl.
räumen. Verunreinigungen auf öffentlichen Verkehrswegen
beseitigen. Instandsetzung von allen durch den AN
verursachten Beschädigungen (z. B. Rinnen, Dolen,
Fahrbahndecke usw.) auf den öffentlichen und privaten
Zufahrtswegen.
1.__. 10
Einrichten der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung und
Räumen der Baustelle
P
1,00
psch
1.__. 20 Reinigen der öffentlichen Verkehrswege Reinigen der öffentlichen Verkehrswege, die für die
Rückbauarbeiten in Anspruch genommen werden.
Verschmutzungen der öffentlichen Verkehrswege sind
täglich fachgerecht zu beseitigen. Bei entsprechenden
Wetterlagen und bei An- und Abtransporten ist ein
mehrmaliges Reinigen pro Tag zu berücksichtigen. Inkl.
Beseitigen des Kehrguts durch den AN.
Reinigen der genannten Verkehrswege während der
Rückbaumaßnahme von den Verschmutzungen durch die
Rückbaumaßnahme und durch den Baustellenverkehr nach
Bedarf oder auf Anweisung durch die Bauleitung des AG.
1.__. 20
Reinigen der öffentlichen Verkehrswege
P
1,00
psch
1.__. 30 Gitterelement-Bauzaun liefern und aufbauen Liefern und Aufbauen eines Bauzaunes aus
Gitterelementen. Metall-Gitterelemente, Höhe ca. 2 m,
Länge ca. 3,5 m.
Einschließlich Herstellen einer festen Verbindung der
einzelnen Bauzaunelemente mit Bauzaun-
Verbindungsschellen.
Einschließlich Liefern und Aufbau eines Bauzauntores
mit
Schloss. Der Verlauf und die Lage des Bauzauns ist mit
der
Bauleitung des AG abzustimmen.
Einschließlich mehrmaliges Umsetzen des Bauzauns,
soweit
dies für den Bauablauf und für die Baustellensicherheit
erforderlich ist.
Abrechnungsgrundlage: Bauzaunlänge (Länge der auf dem
Baufeld zur Baustellensicherung aufgestellten
Bauzaunelemente).
1.__. 30
Gitterelement-Bauzaun liefern und aufbauen
200,00
m
1.__. 40 Gitterelement-Bauzaun vorhalten Gitterelement-Bauzaun und Bauzauntor bis zum Abschluss
der
Abbruchmaßnahme vorhalten.
Einschließlich Instandhalten und warten der
Bauzaunelemente.
Vorhaltezeit: ca. 12 Wochen
Abrechnungsgrundlage: Bauzaunlänge (Länge der auf dem
Baufeld zur Baustellensicherung aufgestellten
Bauzaunelemente).
1.__. 40
Gitterelement-Bauzaun vorhalten
200,00
m
1.__. 50 Gitterelement-Bauzaun nach Ende der Abbruchmaßnahme abbauen Gitterelement-Bauzaun nach Abschluss der
Abbruchmaßnahme abbauen und abtransportieren
einschließlich aller Sicherungselemente.
Einschließlich aller Anfahrtskosten und Transportkosten
und aller weiteren Kosten für den Abbau.
Abrechnungsgrundlage: Bauzaunlänge (Länge der auf dem
Baufeld zur Baustellensicherung aufgestellten
Bauzaunelemente).
1.__. 50
Gitterelement-Bauzaun nach Ende der Abbruchmaßnahme abbauen
200,00
m
1.__. 60 Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung Abstimmung und Beantragung einer verkehrsrechtlichen
Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde bzw. beim
Ordnungsamt der Gemeinde Essingen.
Die schriftliche Antragstellung ist dem AG und der
Bauleitung
des AG vorzulegen.
Sämtliche Gebühren für die Antragstellung zur
verkehrsrechtlichen Anordnung sind in diese Position
einzukalkulieren.
Die verkehrsrechtliche Anordnung hat sich auf den
allgemeinen
Baustellenbetrieb und auf die halbseitige Sperrung der
Schulstraße bzw. der Bohnengasse im Zuge der
Herstellung
von Kopflöchern zur Trennung der Medien zu umfassen.
1.__. 60
Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung
P
1,00
psch
1.__. 70 Verkehrsrechtliche Anordnung umsetzen Die Vorgaben sowie die verkehrsrechtliche Anordnung der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. des
Ordnungsamtes
für die Sicherung der Straße und der Gehwege entlang
der
Schulstraße, der Bohnengasse und der Rittergasse, die
Sicherung an der Baustellenzu- und -ausfahrt sowie die
Sicherung des Personenverkehrs während der gesamten
Bauzeit einhalten und umsetzen.
Sämtliche Kosten für die Umsetzung der
verkehrsrechtlichen
Anordnung sind in diese Position einzukalkulieren,
inklusive
Sicherung der Ausfahrt für den Baustellenverkehr durch
Sicherungsposten.
1.__. 70
Verkehrsrechtliche Anordnung umsetzen
P
1,00
psch
1.__. 80 Sicherung der Nachbargrundstücke Auf der Westseite des Gasthauses (Schulstraße 33)
grenzt in
ca. 5 m Entfernung die Wohnbebauung des Flurstücks 233
und
232/1 an.
Auf der Nordseite des Gasthauses und der Musikschule
(Schulstraße 29) grenzen die öffentlichen Flächen der
Schulstraße (Gehweg, Parkplatzfläche) an.
Die Musikschule und die Scheune (Bohnengasse 2) grenzen
auf der Ostseite unmittelbar an die öffentlichen
Verkehrsflächen
der Bohnengasse an.
Für den Rückbau des gesamten Gebäudebestands ist die
Sicherung der angrenzenden Nachbargebäude
einschließlich
der Versiegelungen etc. gegen Beschädigungen durch die
Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen miteinzukalkulieren.
Sicherungsmaßnahmen nach Wahl des AN. Einschließlich
aller
hiermit verbundenen Kosten für An- und Abtransport und
Maschineneinsatz.
Einzukalkulieren sind alle Kosten für Sicherungsposten.
1.__. 80
Sicherung der Nachbargrundstücke
P
1,00
psch
1.__. 90 Herstellung von Kopflöchern innerhalb des Gehwegs Koordination zur Herstellung der Medientrennung für die
Sparten Strom, Wasser und Telekom. Hierzu ist durch
den AN
ein gemeinsamer Ortstermin zu vereinbaren. Die
erforderlichen
aktuellen Daten und Planunterlagen sind durch den AN
bei den
Versorgungsträgern zu erheben.
Die Lage und die Vorgehensweise zur Herstellung der
Gruben
ist durch den AN mit dem Versorger und mit der Gemeinde
Essingen abzustimmen. Die Arbeiten sind durch den
Versorger
zu überwachen.
Gasthaus:
- Wasser, Strom, Telekom
Musikschule:
- Wasser, Strom (2x), Telekom
Scheune:
- Wasser, Strom, Telekom
Die Herstellung der Kopflöcher erfolgt auf befestigten
Flächen.
Lösen und Ausbau der Deckschicht (ca. 0,15 m) bzw. der
Pflastersteine. Asphalt Transport zum Haufwerk.
Pflastersteine
zur Zwischenlagerung und Wiedereinbau.
Fläche der Arbeitsgruben: ca. 4,0 m²
Tiefenlage der Leitungen: ca. 1,0 m unter Gelände.
Grubensohle für die Abtrennung bei rund 1,5 m unter
Gelände.
Händisches Lösen und Ausbau von Boden und Auffüllungen.
Seitliches Lagern des Aushubmaterials und Transport zum
Haufwerk innerhalb des Baufeldes.
Einschließlich aller erforderlichen
Handschachtungsarbeiten
durch den AN zur Freilegung der Leitungen unter
Einhaltung der
Sicherheitsvorgaben des Versorgers.
Einschließlich Verfüllung der Kopflöcher nach Vorgabe
des
Versorgers. Mit folgendem Aufbau ist zu kalkulieren:
- ca. 4 cm Asphaltfeinbeton
- ca. 10 cm Bitumentragschicht
- ca. 80 cm Kies-Frostschutzschicht
- ca. 30 cm Leitungssand (10 cm ober- und unterhalb der
Leitung)
Lageweiser Einbau und Verdichten in max. Schichtdicken
von
30 cm.
Einschließlich Liefern und Einbau eines
Trassenwarnbands
nach Vorgabe des Versorgers.
Die physikalische Abtrennung der Leitungen erfolgt
durch den
Versorger.
Abrechnungsgrundlage: Anzahl Kopflöcher
1.__. 90
Herstellung von Kopflöchern innerhalb des Gehwegs
7,00
St
1.__. 100 Herstellung von Kopflöchern innerhalb der Fahrbahn Koordination zur Herstellung der Medientrennung für
die Sparte
Gas. Hierzu ist durch den AN ein gemeinsamer
Ortstermin zu
vereinbaren. Die erforderlichen aktuellen Daten und
Planunterlagen sind durch den AN beim
Versorgungsträger zu
erheben.
Die Lage und die Vorgehensweise zur Herstellung der
Grube ist
durch den AN mit dem Versorger und mit der Gemeinde
Essingen abzustimmen. Die Arbeiten sind durch den
Versorger
zu überwachen.
Gasthaus:
- Gas
Musikschule:
- Gas
Scheune:
- Gas
Die Herstellung des Kopflochs erfolgt auf befestigten
Flächen.
Lösen und Ausbau der Deckschicht: ca. 0,15 m.
Transport zum
Haufwerk. Separierung des Materials für die Verwertung
bzw.
Entsorgung.
Fläche der Arbeitsgrube: ca. 4,0 m²
Tiefenlage der Leitung: ca. 1,0 m unter Gelände.
Grubensohle
für die Abtrennung bei rund 1,5 m unter Gelände.
Händisches Lösen und Ausbau von Boden und Auffüllungen.
Seitliches Lagern des Aushubmaterials und Transport zum
Haufwerk innerhalb des Baufeldes.
Einschließlich aller erforderlichen
Handschachtungsarbeiten
durch den AN zur Freilegung der Leitung unter
Einhaltung der
Sicherheitsvorgaben des Versorgers.
Einschließlich Verfüllung des Kopflochs nach Vorgabe
des
Versorgers. Aufbau der Verfüllung wie Position 01.9.
Einschließlich Liefern und Einbau eines
Trassenwarnbands
nach Vorgabe des Versorgers.
Die physikalische Abtrennung der Gasleitung erfolgt
durch den
Versorger.
Abrechnungsgrundlage: Anzahl Kopflöcher
1.__. 100
Herstellung von Kopflöchern innerhalb der Fahrbahn
3,00
St
2 Sanierungsarbeiten
2
Sanierungsarbeiten
2. 1 Gasthaus
2. 1
Gasthaus
2. 2 Musikschule
2. 2
Musikschule
2. 3 Scheune
2. 3
Scheune
3 Entkernung und Rückbau
3
Entkernung und Rückbau
3. 1 Gasthaus
3. 1
Gasthaus
3. 2 Musikschule
3. 2
Musikschule
3. 3 Scheune
3. 3
Scheune
4 Außenanlage
4
Außenanlage
4.__. 10 Beräumung der Außenanlagen von losen Gegenständen Beräumung der Außenanlagen von losen Gegenständen (lose
stehende Möbel, Sperrmüll, Müll, Gebinde, Folien, etc).
Separierung der Stoffe und Materialien.
Einschließlich Laden, Abtransport und Entsorgung/
Verwertung des gesamten Materials. Die dafür
erforderlichen Mulden bzw. Container sind in die
Position einzukalkulieren.
Mengenansatz auf Basis der Ortsbegehung.
4.__. 10
Beräumung der Außenanlagen von losen Gegenständen
P
1,00
psch
4.__. 20 Rückbau von Asphaltflächen Lösen, Demontage und Ausbau sämtlicher Asphaltflächen
innerhalb des Baufeldes.
Die Asphaltdicke beträgt ca. 10 cm.
Die orientierende Untersuchung der Asphaltproben ergab
PAK-Gehalte von 4,89 mg/kg und 26,3 mg/kg.
Der Asphalt ist getrennt nach Belastungsbereichen
auszubauen.
Folgender Asphaltbruch ist zu separieren:
- Hoffläche Gasthaus
- Einfahrt Scheune
Zwischenlagerung in zwei separaten Haufwerken.
Abrechnungsgrundlage: Grundfläche Asphaltversiegelung.
4.__. 20
Rückbau von Asphaltflächen
950,00
m²
4.__. 30 Rückbau der Abwasserleitungen Rückbau der Abwasserleitung bis zu einer Tiefenlage ab
GOK
bis 3,6 m unter Gelände.
Außendurchmesser der Abwasserleitungen = 100 bis 300
mm.
Leitungen aus Beton-, Steinzeug- oder Kunststoffrohren.
Lösen, Aufnehmen, Aushub und seitliches Lagern des
Bodenmaterials einschließlich Separieren des
Schotterunterbaus und Zwischenlagerung in einem
Haufwerk.
Lösen, Aufnehmen, Aushub und seitliche Lagerung der
alten
Rohrgrabenverfüllung aus dem Rohrgraben, bindige und
rollige
Auffüllungen und bindige und rollige Böden.
Aushubtiefe bis zur
Sohle der Abwasserleitung.
Herstellen von Grubenböschungen, soweit dies für den
Ausbau
der Abwasserleitungen und für die Wiederverfüllung und
für die
lageweise Verdichtung erforderlich ist.
Das Verfüllmaterial im Kanalgraben oberhalb des
Rohrscheitels
kann bei entsprechender Eignung in bautechnischer und
umweltrelevanter Hinsicht für die Wiederverfüllung des
Rohrgrabens genutzt werden.
Ausbau der Abwasserleitung aus Beton-, Steinzeug- oder
Kunststoffrohren einschließlich Laden, Transport und
Entsorgung.
Abrechnungsgrundlage: Länge des ausgebauten
Rohrgrabens.
4.__. 30
Rückbau der Abwasserleitungen
50,00
m
4.__. 40 Verschließen der Abwasserleitungen zur öffentlichen Kanalisation Verschließen von 3 Abwasserleitungen zur öffentlichen
Kanalisation an der Grundstücksgrenze.
Tiefenlage der Abwasserleitungen ca. 3,5 m unter
Gelände.
Steinzeugrohre Innendurchmesser bis ca. 300 mm.
Die Abläufe sind mit geeignetem Material vollständig zu
verschließen. Die technische Vorgehensweise ist mit der
Bauleitung des AG abzustimmen.
4.__. 40
Verschließen der Abwasserleitungen zur öffentlichen Kanalisation
2,00
St
4.__. 50 Rückbau von Abwasserschächten Freilegen und vollständiger Rückbau von
Abwasserschächten
aus Beton. Schachtsohle bei ca. 3,6 m u. GOK.
Schachtdurchmesser innen: ca. 1,0 m. Abdeckung mit
Eisendeckel.
Lösen, Aufnehmen, Aushub und seitliche Lagerung des
angrenzenden Bodenmaterials. Einschließlich Verfüllung
der
Schachtgrube mit dem seitlich gelagerten Material und
Fremdmaterial (Vorsiebmaterial, BM-0 Material nach
ErsatzbaustoffV, Korngemisch 0-60, Feinkornanteil <
0,063 mm
unter 15 Gew.-%).
Zerkleinern des Betons auf max. 0,4 m Kantenlänge.
Transport
innerhalb des Baufeldes zum Beton-Haufwerk nach Vorgabe
des AG.
Abrechnungsgrundlage: Anzahl ausgebauter
Abwasserschächte
4.__. 50
Rückbau von Abwasserschächten
3,00
St
4.__. 60 Beseitigung Pflanzenaufwuchs Beseitigung des gesamten pflanzlichen Aufwuchses, der
Sträucher und Bäume innerhalb des Baufeldes
einschließlich
des gesamten Wurzelwerks nach Vorgabe des AG.
Einschließlich Antransport und Betreiben aller hierzu
erforderlichen Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsgeräte.
Einschließlich aller hierzu erforderlichen Mulden bzw.
Container.
Sämtliche Kosten für das Anliefern, Vorhalten sowie den
Abtransport sind in diese Position einzukalkulieren.
Einschließlich Laden, Transport und
Entsorgung/Verwertung
des gesamten Strauchwerks, Gras, Abfallholz und
Wurzelwerk.
4.__. 60
Beseitigung Pflanzenaufwuchs
P
1,00
psch
5 Schneidearbeiten
5
Schneidearbeiten
5.__. 10 Schneiden von Beton Schneiden von Betonbodenplatten, Betonfundamente,
Betonwände, Betonstützmauern oder Betonteile, sowohl
unbewehrt wie bewehrt, in verschiedenen Dicken und
Stärken. Schnittlinien horizontal und vertikal.
Die Schnittlinien werden durch die Bauleitung des AG
festgelegt. Die Vorgehensweise bei den Sägearbeiten
ist mit
dem AN abzustimmen.
Abrechnungsgrundlage ist die tatsächliche
Schnittfläche. Aufmaß erfolgt gemeinsam mit Bauleitung
des
AG und AN.
Einschließlich aller erforderlichen Arbeitsgerüste.
Einzurechnen sind alle erforderlichen Arbeits- und
Betriebsmittel und Sicherungsmaßnahmen.
5.__. 10
Schneiden von Beton
1,00
m²
5.__. 20 Schneiden von Asphaltflächen Schneiden von Asphaltversiegelungen. Dicke der
Asphaltlagen
angenommen ca. 0,15 m. Die Schnittlinie
wird durch die Bauleitung des AG festgelegt.
Einzurechnen sind alle erforderlichen Betriebsmittel
und Sicherungsmaßnahmen.
5.__. 20
Schneiden von Asphaltflächen
1,00
m²
6 Verwertung/ Entsorgung
6
Verwertung/ Entsorgung
Die nachfolgenden Positionen umfassen die Verwertung Die nachfolgenden Positionen umfassen die Verwertung
und Entsorgung des Bauschutts ohne Holzanteile sowie
ohne sulfathaltigen Gipsverputz und anderer
sulfathaltiger Baustoffe auf Gipsbasis (Gipskarton,
Porenbeton, etc) sowie ohne Anteile an
Holzwolleleichtbauplatten. Im mineralischen Bauschutt
dürfen
keine Rückstände an Holz, Baustoffen auf Gipsbasis und
sonstigen organischen und sulfathaltigen Baustoffen
sein.
Die Entsorgung von Holzbaustoffen jeglicher
Art und sulfathaltigen Baustoffen auf Gipsbasis
jeglicher Art ist in die jeweiligen Positionen
einzukalkulieren.
Der AN übergibt der Bauüberwachung spätestens am
folgenden
Arbeitstag einen Durchschlag der Entsorgungsnachweise.
Es wird vorausgesetzt, daß für den Transport von
kontaminiertem Aushubmaterial sämtliche erforderlichen
Transport-Genehmigungen, auch die Genehmigung für den
Transport von Sondermüll, vorliegen. Das
Transportunternehmen ist über die Gefahrstoffe zu
informieren. Die LKW-Fahrer sind durch ihre jeweiligen
Arbeitgeber über die Gefahrstoffe zu unterweisen.
Die Abrechnung der nachfolgenden Positionen erfolgt
grundsätzlich auf der Grundlage von Wiegescheinen.
Die Abrechnungsgrundlage für die Verwertung des
mineralischen Bauschutts bildet die Einstufung gemäß
dieser Untersuchungen nach ErsatzbaustoffV. Haufwerke
für
die Entsorgung sind gemäß der Deklarationsanalyse nach
DepV
zu entsorgen.
Die weitere Aufbereitung (Brechen) einschl.
Zertifizierung und Güteüberwachung des mineralischen
Bauschutts (Untersuchung des mineralischen Bauschutts
durch ein akkreditiertes Ingenieurbüro) sind nicht
Bestandteil der Leistungen.
Das für die Entsorgung bzw. Verwertung erforderliche
elektronische Nachweisverfahren ist, entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen, durch den Auftragnehmer
durchzuführen.
Die nachfolgenden Positionen umfassen die Verwertung
6.__. 10 Bauschutt Verwertung als RC-1-Material gemäß ErsatzbaustoffV Transport und Verwertung von Material mit der
Einstufung RC-1 gem. ErsatzbaustoffV..
Einschl. Laden; einschl. Bearbeitungspauschalen für die
Erstellung der Entsorgungsnachweise, Kosten für
Begleitscheine, Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.;
Abrechnung der Verwertung nach Tonnen gem.
vorzulegenden
Wiegescheinen.
6.__. 10
Bauschutt Verwertung als RC-1-Material gemäß ErsatzbaustoffV
1.000,00
t
6.__. 20 Bauschutt Verwertung als RC-2-Material gemäß ErsatzbaustoffV Transport und Verwertung von Material mit der
Einstufung RC-2 gem. ErsatzbaustoffV..
Einschl. Laden; einschl. Bearbeitungspauschalen für die
Erstellung der Entsorgungsnachweise, Kosten für
Begleitscheine, Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.;
Abrechnung der Verwertung nach Tonnen gem.
vorzulegenden
Wiegescheinen.
6.__. 20
Bauschutt Verwertung als RC-2-Material gemäß ErsatzbaustoffV
350,00
t
6.__. 30 Bauschutt Verwertung als RC-3-Material gemäß ErsatzbaustoffV Transport und Verwertung von Material mit der
Einstufung RC-3 gem. ErsatzbaustoffV..
Einschl. Laden; einschl. Bearbeitungspauschalen für die
Erstellung der Entsorgungsnachweise, Kosten für
Begleitscheine, Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.;
Abrechnung der Verwertung nach Tonnen gem.
vorzulegenden
Wiegescheinen.
6.__. 30
Bauschutt Verwertung als RC-3-Material gemäß ErsatzbaustoffV
1.000,00
t
6.__. 40 Bauschutt Entsorgung als DK0-Material gemäß DepV Laden, Transport und Entsorgung von mineralischem
Bauschuttmaterial aus den Abbruch mit der Einstufung
Deponieklasse 0 gemäß Deponieverordnung.
Einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der
Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine,
Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.; Abrechnung der
Entsorgung/Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden
Wiegescheinen.
6.__. 40
Bauschutt Entsorgung als DK0-Material gemäß DepV
30,00
t
6.__. 50 Bauschutt Entsorgung als DK1-Material gemäß DepV Laden, Transport und Entsorgung von mineralischem
Bauschuttmaterial aus den Abbruch mit der Einstufung
Deponieklasse 1 gemäß Deponieverordnung.
Einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der
Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine,
Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.; Abrechnung der
Entsorgung/Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden
Wiegescheinen.
6.__. 50
Bauschutt Entsorgung als DK1-Material gemäß DepV
100,00
t
6.__. 60 Bauschutt Entsorgung als DK2-Material gemäß DepV Laden, Transport und Entsorgung von mineralischem
Bauschuttmaterial aus den Abbruch mit der Einstufung
Deponieklasse 2 gemäß Deponieverordnung.
Einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der
Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine,
Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.; Abrechnung der
Entsorgung/Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden
Wiegescheinen.
6.__. 60
Bauschutt Entsorgung als DK2-Material gemäß DepV
10,00
t
6.__. 70 Bauschutt Entsorgung als DK3-Material gemäß DepV Laden, Transport und Entsorgung von mineralischem
Bauschuttmaterial aus den Abbruch mit der Einstufung
Deponieklasse 3 gemäß Deponieverordnung.
Einschl. Bearbeitungspauschalen für die Erstellung der
Entsorgungsnachweise, Kosten für Begleitscheine,
Gebühren der Genehmigungsbehörden usw.; Abrechnung der
Entsorgung/Verwertung nach Tonnen gem. vorzulegenden
Wiegescheinen.
6.__. 70
Bauschutt Entsorgung als DK3-Material gemäß DepV
10,00
t
6.__. 80 Verwertung/ Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten < 25 mg/kg Laden, Transport und Verwertung/ Entsorgung von
Asphalt mit PAK-Gehalten von < 25 mg/kg.
Abrechnungsgrundlage:
Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Wiegescheinen.
6.__. 80
Verwertung/ Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten < 25 mg/kg
120,00
t
6.__. 90 Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten von 25 - 200 mg/kg Laden, Transport und Entsorgung von
Asphalt mit PAK-Gehalten von 25 - 200 mg/kg.
Abrechnungsgrundlage:
Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Wiegescheinen.
6.__. 90
Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten von 25 - 200 mg/kg
100,00
t
6.__. 100 Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten von > 200 mg/kg Laden, Transport und Entsorgung von teerhaltigen
Asphalt mit PAK-Gehalten > 200 mg/kg.
Einstufung als gefährlicher Abfall.
Abrechnungsgrundlage:
Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Wiegescheinen
6.__. 100
Entsorgung des Asphaltbruchs mit PAK-Gehalten von > 200 mg/kg
5,00
t
7 Erdarbeiten
7
Erdarbeiten
7.__. 10 Beton RC-Material Z1.1 fein von Baustelle in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten z.B. Baustraße, Bohrstraße Verbau, etc. als Baustraße, etc.
Aufbauhöhe bis 0,6 m,
Breite ca. 8m
Plangenauigkeit +-5 cm,
Einbau erschütterungsarm mit Walzenzug.ersch ü tterungsarm
7.__. 10
Beton RC-Material Z1.1 fein von Baustelle in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten z.B. Baustraße, Bohrstraße Verbau, etc.
600,00
t
7.__. 20 Beton RC-Material Z1.1 fein von Baustelle in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten z.B Kellergruben, etc. Verfüllen der rückgebauten Kellerbereiche
Einbau erschütterungsarm mit Walzenzug.erschütterungsarm
7.__. 20
Beton RC-Material Z1.1 fein von Baustelle in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten z.B Kellergruben, etc.
700,00
t
7.__. 30 Schrobben 80-100 in Lagen einbauen und verdichten I Arbeitsplanung Verbau Lieferung bauseits
7.__. 30
Schrobben 80-100 in Lagen einbauen und verdichten I Arbeitsplanung Verbau
300,00
t
7.__. 40 Vorsieb fein ca. 0-60 I Zug in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten I Baustraße Verbau Lieferung bauseits
7.__. 40
Vorsieb fein ca. 0-60 I Zug in Lagen in Freiflächen einbauen und verdichten I Baustraße Verbau
300,00
t
8 Stundenlohnarbeiten
8
Stundenlohnarbeiten
8.__. 10 Polier Stundensatz Polier
8.__. 10
Polier
10,00
h
8.__. 20 Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
8.__. 20
Facharbeiter
10,00
h
8.__. 30 Bauwerker Stundensatz Bauwerker
8.__. 30
Bauwerker
10,00
h
8.__. 40 Meißelarbeiten Stundensatz Meißelarbeiten mit Großgerät einschl.
Personal
8.__. 40
Meißelarbeiten
10,00
h
8.__. 50 Baggerarbeiten Stundensatz Bagger als Großgerät einschl. Personal
8.__. 50
Baggerarbeiten
10,00
h
8.__. 60 Arbeiten mit Radlader Stundensatz Radlader als Großgerät einschl. Personal
8.__. 60
Arbeiten mit Radlader
10,00
h