Bodenbewegung
Erweiterung REWE Neu-Isenburg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1.) Baubeschreibung Baubeschreibung FuV 1. Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben Die REWE LOG 5 GmbH plant die Erweiterung des bestehenden Hochregallagers am Standort „An der Gehespitz 30, 63263 Neu-Isenburg“. Die Erweiterung erfolgt auf der gesamten rückwärtigen Gebäudebreite und betrifft derzeit unbebaute Grünflächen, die von bestehenden Verkehrsflächen umschlossen sind. Im Zuge der Baumaßnahme werden umfangreiche Tiefbauarbeiten zur Herstellung der Gründungs- und Verkehrsflächeninfrastruktur durchgeführt. 2. Bestandssituation und Vorbereitungsarbeiten Der Baubereich befindet sich im Betriebsbereich eines bestehenden, automatisierten Logistikzentrums, dessen Betrieb während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten wird. Zu Beginn der Maßnahme ist eine bestehende, nicht durchgängige Stützwand im Baufeld rückzubauen. Darüber hinaus werden oberflächennahe Bodenbeläge, Verkehrsflächen und unterirdische Ver- und Entsorgungsleitungen fachgerecht zurückgebaut. 3. Erd- und Gründungsarbeiten Im Anschluss an den Rückbau erfolgt der Aushub für die geplanten Gründungsbereiche: Die Bodenplatte des Hochregallagers wird in Teilen auf einer Pfahlgründung gegründet. Hierfür sind die entsprechenden Aushubarbeiten einschließlich der Herstellung der erforderlichen Arbeitsebenen (Schottertragschicht, kapillarbrechende Schicht) durchzuführen. Weitere Teile der Bodenplatte werden über Aufschüttungen mit verdichtetem Material hergestellt. Hierzu zählen vorbereitende Maßnahmen wie Bodenverbesserung (z. B. mit Bindemitteln), der Einbau von Frostschutz- und Tragschichten sowie die Herstellung von Planumsflächen. Der Abtrag und die Zwischenlagerung des Oberbodens erfolgen getrennt nach Qualität und Wiederverwendung. Die Arbeiten werden unter Beachtung erschütterungsfreier Verfahren durchgeführt, insbesondere im Umfeld sensibler Lagertechnik. 4. Spezialtiefbau Zur Sicherstellung der Gründungsanforderungen ist im Bereich des Hochregallagers eine tiefreichende Pfahlgründung erforderlich. Die Bohrpfähle werden gemäß DIN EN 1536 / DIN 1054 eingebracht. Die Ausführung beinhaltet: Herstellung und Rückbau der Arbeitsebenen, Herstellung der Bohrpfähle inklusive Betonarbeiten, Bewehrung und Bohrprotokolle, Kappen der Pfahlköpfe und Freilegen der Anschlussbewehrung. Die Pfähle sind in eine Mindesttiefe von 5,0 m zu treiben. Hindernisse im Bohrbereich sind fachgerecht zu durchdringen. Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage des geotechnischen Berichts und in Abstimmung mit dem Prüfstatiker. 5. Entwässerung Das Entwässerungskonzept sieht die vollständige Erneuerung und Erweiterung der Regen- und Schmutzwasserentsorgung im Baufeld vor: Regenwasser wird über neue Abläufe und Entwässerungsleitungen (DN 150 – DN 800) in das Bestandssystem eingebunden. Der Einbau eines Staukanals aus Beton DN 800 zur gedrosselten Ableitung in die vorhandene Rigole dient der hydraulischen Entlastung. Schmutzwasserleitungen werden angepasst und ein Bestandsschacht entfernt. Neue Leitungsführungen erfolgen in PP-Rohren mit Anschluss an das vorhandene Kanalnetz. Die Verlegung erfolgt gemäß den Anforderungen der DIN EN 1610, inkl. kontrollierter Bettung, Verfüllung und Verdichtung der Gräben. 6. Verkehrs- und Freianlagen Zur Integration der neuen Gebäudestrukturen in die bestehende Logistik-Infrastruktur werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Wiederherstellung und Anpassung der Anlieferzonen im Bereich des Warenein- und -ausgangs in Betonbauweise analog zum Bestand. Herstellung neuer Verkehrsflächen aus Asphalt und Beton. Anpassung der Schleppkurvenführung durch Erweiterung der Ausfahrtsstraße zur Sicherstellung der Befahrbarkeit durch Schwerlastverkehr. Markierungen, Bordanlagen, Übergänge zu Bestandsflächen und begleitende Erdarbeiten sind Bestandteil der Maßnahme. 7. Hinweise zur Ausführung Die Bauarbeiten erfolgen im laufenden Betrieb. Verkehrsführung, Zugänglichkeit für Anlieferverkehr und Sicherheitszonen müssen durchgehend sichergestellt sein. Die Baustellenlogistik ist räumlich stark eingeschränkt. Zwischenlagerung ist weitestgehend zu vermeiden. Rücksicht auf den Betrieb sowie staub- und erschütterungsarmes Arbeiten ist zwingend.
1.) Baubeschreibung
Besondere technische Ausführungsbedingungen Besondere technische Ausführungsbedingungen Örtliche Verhältnisse Das bestehende Logistikzentrum wurde auf einem ehemaligen Industriegelände errichtet. Dabei wurden neben der Entsorgung von aufgefundenen Belastungen auch der aufgefundene oberirdische und unterirdische Abbruch beseitigt. Die Auffüllungsbereiche wurden unter Anwendung von Bodenverbesserungsmaßnahmen mittels Zugabe von Mischbinder eingebaut und verdichtet. Während der Durchführung der Bauarbeiten wird der Betrieb durch das Logistikzentrum weitergeführt. Die Verkehrsführung für den Warenein- und -ausgang erfolgt während der Gesamtbauzeit über die jetzt vorhandenen Zu- und Abfahrten des Geländes. Eine störungsfreie An- und Abfahrt dieser Fahrzeuge ist zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten. Die einzelnen Baubereiche sind während der gesamten Bauzeit gegenüber dem Betriebsgelände zu sichern. Die Aufwendung für die notwendige Absperrung und Verkehrssicherungsmaßnahmen für die jeweiligen Bauabschnitte sind in den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses anzubieten. Sollten sich aus der Sicht des Bieters zusätzliche Maßnahmen als erforderlich erweisen, sind diese vor Auftragserteilung gesondert anzubieten. Die Baustelleneinrichtung steht nur im unmittelbaren Baubereich zur Verfügung. Darüber hinaus liegende Flächen können nicht genutzt werden. Diese Flächen sind im BE-Plan ausgewiesen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit sowohl Abbruch als auch Aushubmaterial ohne Zwischenlagerung direkt abzufahren und zu liefernde Baustoffe ebenso ohne Zwischenlagerung dem jeweiligen Erfordernis angepasst anzuliefern. Das betrifft auch sämtliche Fahrzeuge und Geräte, die jeweils angemeldet und nur für den entsprechenden Umfang der Maßnahmen erforderlichen Einsatz sich auf der Baustelle befinden dürfen. Mitarbeiterfahrzeuge sind in jedem Fall außerhalb des Logistikzentrums in den Parkstellflächen der Straße Am Gehespitz abzustellen. Die Baustelleneinrichtungskosten werden nicht gesondert vergütet. Die Kosten für das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle sind die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen. Anschlüsse für Strom und Wasser sind im Baubereich nicht vorhanden. Eine begrenzte Möglichkeit der Entnahme besteht über die vorhandene Betriebsstätte. Zur Inanspruchnahme der Anschlüsse muss sich der Bieter mit der Betriebsstätte in Verbindung setzen und die benötigten Anschlusswerte angeben. Die Kosten für die Errichtung von Anschlüssen und den Verbrauch sind vom AN direkt mit der jeweiligen Betriebsstätte abzurechnen. Sauberkeit auf der Baustelle Vertraglich ist der AN verpflichtet, seinen Bauschutt in eigener Zuständigkeit zu seinen Lasten zu entsorgen. Eingeschlossen ist die sofortige Reinigung von Verkehrs- und Anlieferbereichen bei auftretenden Verschmutzungen. Entsprechend dem Betrieb des Logistikzentrums sind erschüttungsarme und geräuscharme Arbeitsweisen durchzuführen. Bei Schneidarbeiten sind ausschließlich Nassschnitte zugelassen und auf unbedingte Einhaltung der Staubfreiheit zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere notwendige Trennschnitte in den Beton- und Stahlbetonbereichen. Da sich in dem Logistikzentrum ein automatisiertes Warenlager befindet, sind sämtliche Arbeiten erschütterungsfrei auszuführen. Das betrifft neben den Abbrucharbeiten insbesondere auch die Arbeiten zum Einbau und Verdichten der Böden. Hierzu sind die Einbaumaterialien entsprechend abgestimmt auszuwählen und die Lagendicke der Einbaulagen zu minimieren. Baugrundverhältnisse Die Angaben zum Baugrund des Baugrundstückes sind dem geotechnischen Bericht "Erweiterung HRL REWE-Lager REWE RED 63", Az.: 07 25 10 vom 27.08.2025 zu entnehmen. Ergänzend hierzu ist anzumerken, dass die Erdbauleistungen im Zuge der Ersterstellung des Logistikzentrums unter Anwendung von bodenverbessernden Maßnahmen ausgeführt wurde. Diese Erschwernis ist bei allen Erdarbeiten zu beachten und wird nicht gesondert vergütet. Kampfmittelfreiheit Im Zuge der Errichtung des Logistikzentrums wurde das gesamte Grundstück von Kampfmitteln beräumt. Unabhängig davon besteht die Verpflichtung beim Auffinden von Verdachtsmomenten oder Munition die entsprechenden Sicherungs- und Schutzmaßnahmen verpflichtend einzuhalten. Trinkwasserschutzgebiet Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich eines Trinkwasserschutzgebietes (Zone III A). Die Vorgaben aus der Satzung des Trinkwasserschutzgebietes der Stadtwerke Neu-Isenburg sind bei der Ausführung der Arbeiten zu beachten. Nach den durchgeführten Baugrunduntersuchungen ist das Grundwasser in einer Höhe von ca. 97,50 - 150,00 m ü NN zu erwarten. Die Oberkante des EG-Fußbodens des Lagergebäudes liegt auf 115,75 m ü NN. Aufgrund des Gehaltes an kalklösender Kohlensäure ist das Grundwasser nach DIN 4030 in die Expositionsklasse XA 2 einzustufen. Nach DIN 4149 ist das Baugrundstück hinsichtlich der Geodynamik wie folgt einzustufen: - Erdbebenzone 1 - Untergrundklasse T - Scherwellengeschwindigkeit 350 m/s - Baugrundklasse: B Für die Einstufung der vorgefundenen Böden ist die Zuordnung mit Inhaltsstoffen bis einschl. Z 1.2 zu rechnen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die Böden mit Bindemitteln zur Bodenstabilisierung eingebaut wurden. Diese Erschwernis ist in die Einheitspreise aller Erdarbeiten einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Baustelleneinrichtungsfläche für Container Gemäß Baustelleneinrichtungsplan ist eine BE-Fläche herzustellen. Vermessung / Ausführungsunterlagen Der AN erhält für die Übertragung des Baukörpers und der zugehörigen Frei- und Verkehrsanlagen in die Örtlichkeit nachstehende Festpunkte: - zwei Querachsen des Logistikgebäudes - eine Längsachse des Logistikgebäudes - zwei Höhenfestpunkte Die Bauwerksachsen werden im Landeskoordinatensystem übergeben. Die hierzu notwendigen Schnurgerüste bzw. Vermessungspunkte werden durch den AN nach Vorgabe des Vermessungsingenieurs des AG hergestellt. Die Vergütung erfolgt über den Titel‚ Baustelleneinrichtung. Der AN hat diese übergebenen Achsen und Festpunkte sorgfältig zu schützen. Wird eine Neuherstellung wegen Zerstörung durch den AN erforderlich, gehen die Kosten der Neuherstellung zu Lasten des AN. Die Ausführungsunterlagen für die Leistungen des Kapitels Frei- und Verkehrsanlagen erhält der AN sowohl digital als auch in Planform. Wobei auf den Plänen die wesentlichen zur Ausführung notwendigen Maße ausgedruckt sind. Für die Umfahrungsstraße wird eine Achsberechnung mit Deckenbuch geliefert. Umformungen von Kleinpunkten zur Absteckung sind Sache des AN, die er eigenverantwortlich nach seinem Erfordernis vorzunehmen hat. Eine gesonderte Vergütung hierzu erfolgt nicht. Der Bauausführung zugrunde zulegenden technische Vorschriften und Richtlinien: - allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV, VOB, Teil C) neueste Fassung - alle DIN /EN Normen, die mit der Bauausführung im Zusammenhang stehen in der jeweils neuesten Fassung - Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTVE -StB 97, wobei für Transportwege grundsätzlich das  gesamte Baugelände anzunehmen ist - Merkblatt Bodenverfestigung mit Bindemitteln (FGSV 551) in Verbindung mit der Prüfvorschrift TP BF StB Teil B 11..5 und B 11.1 Bodenverfestigung mit Feinkalk und Kalkhydrat/Hochhydraulischer Kalk/Zement - ZTV-E-StB 2009 Erdarbeiten - ZTV-Asphalt StB 07 -  ZTV-FUG 3 - StB 95 Fugenfüllungen in Verkehrsflächen -  ZTV-T-StB 95/02 Tragschichten -  ZTV-SOB-StB 04, Ausgabe 2004; BMV ARS 4/05 Schichten ohne Bindemittel -  ZTV-EW - StB 2005 Entwässerung -  ZTV-A-StB 97 Aufgrabungen von Verkehrsflächen -  TL-Min - StB 2000 Mineralstoffe, Technische Lieferbedingungen -  ZTVLA-StB 99 Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten -  RSA 95 Arbeitsstellen an Straßen, Sicherung, Richtlinien -  ZTV-P StB 2000 zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien     für den Bau von Pflasterdecken und Plattenbelägen -  ZTV-ING 03 Richtlinien für Ingenieurbauten - Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und des Unterbaus im   Straßenbau, Ausgabe 2003 - TL RC - ToB 95 - Technische Lieferbedingungen für Recyclingbaustoffe in Verbindung mit den wasserschutzrechtlichen Anforderungen - TP Min - StB - Mineralstoffe Prüfung - ZTV Beton - StB 07 - zusätzliche technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den  von Fahrbahndecken aus Beton (in der aktuellen Fassung) insbesondere dem Erfordernis der Verdübelung der Flächen - ZTV-M 02 Fahrbahnmarkierungen - Musterblatt für Flächenbefestigungen mit Pflaster- und Plattenbelägen   Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen - RSt-O 01 - Richtlinien Straßenoberbau - LAGA  Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen / Abfällen  neueste Fassung Umfang der notwendigen Eigenüberwachungsprüfung des Auftragnehmers im Zuge der Baudurchführung Erdbau Planumsebene in Abtrags- und Auftragsflächen Nachweis des Verdichtungsgrades DPR in Verbindung mit dem natürlichen Wassergehalt des Bodens in der Planumsebene: - für Baumaßnahmen bis 500 m² Gesamtplanumsfläche: 2 Nachweise - für Baumaßnahmen bis 1000 m² Gesamtplanumsfläche: 3 Nachweise - für Baumaßnahmen >= 1000 m² Gesamtplanumsfläche:    je weitere 1.000 m² Planumsfläche: 1 Nachweis Bodenauftrag bei Auftragsdicken > 0,50 m zusätzlich zu vorstehenden Nachweisen: - für Baumaßnahmen mit einer Gesamtauftragsmenge bis 1.500 m³:   3 Nachweise - für Baumaßnahmen mit einer Gesamtauftragsmenge >= 1.500 m³:   je weitere 1.000 m³: 1 Nachweis Fundamentbaugruben für statisch erforderliche Einzel- und Streifenfundamente in Auf- bzw. Abtragsbereichen Die Überprüfung ausreichender Tragfähigkeit der Baugrubensohle ist durch Rammsondierungen in Verbindung mit einem Vergleichsproctorversuch nachzuweisen. Die Sondiertiefe von der Baugrubensohle aus gemessen soll dabei in der Regel 2 m nicht unterschreiten, jedoch nicht geringer sein als die Fundamentbreite. Die Vorgabe der zu verwendenden Rammsonde erfolgt durch den Bodengutachter des AG bzw. durch die örtliche Bauleitung unter Mitwirkung eines ggf. für den AN tätigen Baugrundsachverständigen. - Für Einzelfundamente bis 25 m² Größe: 1 Rammsondierung. - Für Einzelfundamente > 25 m² je weitere 25 m² Größe:   1 zusätzliche Rammsondierung - Für Streifenfundamente: je 6 m in der Achse des   Fundamentes gemessen: 1 Rammsondierung Bemerkung: Lassen sich Rammsondierungen wegen des anstehenden Baugrundes nicht  durchführen, sind dynamische Druckversuche in gleicher Anzahl zu führen. In der   Bodenklasse 7 können die Nachweise entfallen. Arbeitsraumverfüllung Der Nachweis ist durch Rammsondierung zu führen. Die erforderliche Schlagwiderstandszahl wird durch einen Vergleichsproctorversuch ermittelt. Die Rammsondierung muss dabei durch die Gesamtdicke der Arbeitsraumverfüllung geführt werden. - Für Arbeitsraumverfüllungen je 15 m Arbeitsraumlänge über die Gesamttiefe   1 Rammsondierung Leitungsgräben Der Nachweis ist auch hier durch Rammsondierungen zu führen. Die erforderliche Schlagwiderstandszahl wird durch einen Vergleichsproctorversuch   ermittelt. Die Rammsondierung muss dabei durch die Gesamtdicke der Arbeitsraumverfüllung geführt werden. - Je 30 m Leitungsgrabenlänge: 1 Rammsondierung Bemerkung: Sind Rammsondierungen aufgrund der Bodenart nicht möglich, ist die Eigenüberwachung nach ZTV E - StB 94/97 Tabelle 7 durchzuführen. Eigenüberwachung für den Einbau von Frostschutzschichten und Trag- schichten ohne Bindemittel sowie für Bettungs- und Fugenfüllmaterial bei Pflasterbelägen Nachweis der Tragfähigkeit auf Frostschutzschichten und Tragschicht ohne Bindemittel auf der Oberfläche Die Tragfähigkeit ist in der Regel durch Plattendruckversuch nachzuweisen. Neben dem EV2-Wert ist das Verhältnis EV2 / EV1 nachzuweisen. - Für eine Oberfläche der Frostschutzschicht bzw. Tragschicht   in einer Größe bis 500 m²: 2 Plattendruckversuche - Für eine Oberfläche der Frostschutzschicht bzw. Tragschícht   in einer Größe bis 1.000 m²: 3 Plattendruckversuche - Für eine Oberfläche der Frostschutzschicht bzw. Tragschicht   in einer Größe > 1.000 m² je zusätzliche 1.000 m² Oberfläche:   1 zusätzlicher Plattendruckversuch Bemerkung: Auf den Nachweis der Tragfähigkeit auf der Frostschutzschicht kann ggf. verzichtet werden, wenn auf Probefeldern der Nachweis geführt wird, dass die geforderten Tragfähigkeitswerte auf der Tragschicht ohne Bindemittel erreicht werden. Die Kosten für das Anlegen von Probefeldern im erforderlichen Umfang sind Nebenleistungen, die nicht gesondert vergütet werden. Nachweis der Korngrößenverteilung - Bis 350 m³ Frostschutzschicht bzw. Tragschicht ohne Bindemittel: 1 Nachweis - Bei mehr als 350 m³ Frostschutzschicht bzw. Tragschicht   ohne Bindemittel je 1.000 m³ zusätzlich  eingebauten Materials: 1 Nachweis Bettungs- und Fugenfüllmaterial bei Pflasterbelägen Nachzuweisen ist die Kornverteilung sowie die Filterstabilität zwischen Fugenfüll-,   Bettungs- und Tragschichtbaustoff. Bei augenscheinlich gleichmäßiger Materialzusammensetzung ist ausreichend: - für das gesamte Bettungsmaterial: 1 Kornverteilung - für das gesamte Fugenfüllmaterial: 1 Kornverteilung Asphaltoberbau Mischgut Die notwendigen Eigenüberwachungsprüfungen werden an aus Bohrkernen entnommenem Material durchgeführt. Die Bohrkerne werden dabei durch sämtliche Schichten bis auf die Tragschicht ohne Bindemittel geführt. - Bis 500 m² Asphaltoberbau: 1 Entnahmestelle mit 2 Bohrkernen - Bis 1.000 m² Asphaltoberbau: 2 Entnahmestellen mit je 2 Bohrkernen - > 1.000 m² Asphaltoberbau : je weitere 1.000 m²:   1 zus. Entnahmestelle mit 2 Bohrkernen An den Bohrkernen ist nachzuweisen: -  Schichtdicke jeder Schicht -  Schichtenverbund -  Verdichtungsgrad jeder Schicht -  Bindemittelgehalt und Bindemittelart jeder Schicht -  Hohlraumgehalt jeder Schicht -  Kornzusammensetzung des Zuschlagstoffs jeder Schicht -  Stabilität und Fließwert (nur für Asphalttragschicht) Überprüfung der Einbautemperatur des Mischgutes Die Einbautemperatur ist hinter dem Einbaugerät (Fertiger) ständig zu überprüfen und zu protokollieren. Es ist mindestens das Ergebnis einer Messung je 150 m² eingebauter Tragschicht bzw. Binderschicht zu protokollieren. Bei der Deckschicht ist eine Messung je 75 m² zu protokollieren. Überprüfung der Einbaudicke Zusätzlich zu den Dickennachweisen an den Bohrkernen wie in Abs. 5.3.1 beschrieben, ist die geforderte Einbaudicke alle 200 m² je eingebauter Schicht nachzuweisen. Das Verfahren des Nachweises ist vor Einbaubeginn mit der örtlichen Bauleitung   abzustimmen.
Besondere technische Ausführungsbedingungen
04 Tiefbau
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04.01 Tiefbau
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