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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Beschreibung des Bauvorhabens
Die Bauherrengemeinschaft "hejmo - Wohnen im Ostpark" beabsichtigt den Neubau eines Mehrfamilienhauses im Bochumer Quatier Feldmark. Das Gebäude soll vollunterkellert errichtet werden. Insgesamt sind zum Erdgeschoss vier weitere Obergeschosse vorgesehen, wobei das Dachgeschoss als Staffelgeschoss in Holzbauweise ausgeführt wird. Das architektonische Konzept sieht neben 21 Wohneinheiten einen Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss sowie eine Waschküche, Werkbereiche, Technikräume und einen Fahrradabstellraum inkl. Zufahrtsrampe im Kellergeschoss vor. Auf dem Flachdach ist eine PV-Anlage geplant.
Adresse: Maria-Merian-Weg
44803 Bochum
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Frau Ines-Marie Hoffmann
Tel.: 0271-695 190
Mobil: 0175-7218093
E-Mail: ines-marie.hoffmann@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Allgemein
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder Unklarheiten auch hinsichtlich der Transport- und Logistikgegebenheiten auszuschließen. Die Besichtigung ist im Vorhinein mit der Projektleitung der Runkel Hochbau GmbH abzustimmen.
Nachforderungen die auf Unkenntnis aus nicht durchgeführten Besichtigungen zurückzuführen sind können nicht geltend gemacht werden.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299.
Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben.
Werden dem AN Umstände bekannt, die darauf schließen lassen, dass die beschriebene Leistung nicht ausführbar ist oder von denen der AN wissen muss, dass diese dem AG aus funktionellen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht akzeptiert werden, so hat er den AG umgehend und vor Ausführung der Arbeiten darüber zu informieren.
Im vorliegenden Leistungsverzeichnis sind teilweise spezielle Produkt- bzw. Firmennamen ausgeschrieben. Selbstverständlich steht es dem Anbieter frei, gleichwertige Produkte anzubieten.
Zur Beurteilung der Produkte sind dann jedoch vom Anbieter bei Angebotsabgabe entsprechende schriftliche Aussagen (Produkt- und Materialbeschreibung) dem Angebot beizulegen. Der AG behält sich in diesen Fällen jedoch die kostenlose Übersendung der entsprechenden Muster vor Auftragserteilung bzw. vor Baubeginn vor.
Der AN ist für die termingerechte Übersendung der entsprechenden Muster bzw. Proben selbst verantwortlich. Liegen dem Angebot keine v.g. Angaben bei, so ist der AN verpflichtet, die im Angebot genannten Materialien oder Produkte zu verwenden. Materialien sind entsprechend der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Dem AG bleibt vorbehalten, auch nur Teilleistungen zu vergeben oder auf Leistungen ganz zu verzichten. Der Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe die besonderen Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen zu haben.
Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen beinhalten:
Einrichten und Räumen der Baustelle für Leistungen des AN.
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich.
Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüsten im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter.
Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte.
Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich.
Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit einzukalkulieren.
Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist ausgeschlossen.
Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage.
Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahmen seine Baustelleneinrichtung mit der Bauleitung abzustimmen. Insgesamt sind die Platzverhältnisse für Lagerung, Ausführung und Logistik nur begrenzt vorhanden.
Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Baustelle über die Hauptzufahrt des Betriebsgeländes. Entsprechend ist hier Rücksicht auf den Verehr zu nehmen. Die Vorschriften des Bauherren hinsichtlich Sperrzonen, Raucherbereiche, Verkehrsregeln etc. sind zwingend zu beachten. Ein Verstoß kann zum sofortigen Platzverweis führen.
Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen.
Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert vergütet.
Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden.
Bevollmächtige*r, Fachbauleiter*in, Baustellenleiter*in
Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist. Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben. Der/ Die Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer und der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar zu sein. Er/ Sie hat an allen Besprechungen teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung einlädt. Im Weiteren verweisen wir auf unsere AGB.
Angaben zur Baustelle und Ausführung
Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind, entsprechend den Erfordernissen, durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen.
An die Ebenheitstoleranzen der entsprechenden Bauteile werden erhöhte Anforderungen gemäß DIN 18202 gestellt.
Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen.
Abnahmen / Bescheinigungen / Dokumentation
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu beantragen.
Die Leistungen des AN sind umfassend zu dokumentieren.
Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die vollständige Dokumentation (Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate, Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung, Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung (PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw. DXF-Format) beim AG einzureichen, nach Maßgabe und Gliederung des AG. Nach besonderer Aufforderung auch in 1-facher Papierform. Die notwendigen Wartungsverträge gehören ebenso dazu, adressiert an einen Adressaten, gemäß Angabe des AG. Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Bereits vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a. Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der SiGeKo-Unterweisung etc.).
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 ATV gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Erdarbeiten Allgemeine und Technische Vorbemerkungen
1 Allgemeines und Geltungsbereich
Zur Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18300 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze.
Die ATV DIN 18300 gilt auch für Erdarbeiten im Zusammenhang mit Arbeiten nach den ATV DIN 18306 "Entwässerungskanalarbeiten", ATV DIN 18307 "Druckrohrleitungen außerhalb von Gebäuden" sowie ATV DIN 18322 "Kabelleitungstiefbauarbeiten".
2 Stoffe und Bauteile
2.1 Boden und Fels
Bei der Einstufung von Boden und Fels in Homogenbereiche gelten die Kennwerte nach DIN 18300. Die Homogenbereiche werden im geotechnischen Bericht festgelegt und sind zu beachten.
2.2 Sonstige Stoffe
Recyclingprodukte, Abfall, Nebenprodukte und ähnliches werden entspr. der Angaben im Leistungsverzeichnis eingestuft.
3 Ausführungshinweise
3.1 Unterlagen vom Auftraggeber
Der Auftragnehmer erhält als Grundlage für die Erbringung seiner Leistungen folgende Unterlagen:
- Lageplan
- Geländeplan mit Höhenangaben
- Protokolle über Bodengutachten
Der Auftragnehmer hat die übergebenen Unterlagen und die örtlichen Gegebenheiten vor Arbeitsbeginn zu prüfen.
3.2 Bodenverhältnisse
Vertragsbasis sind die durch Aufschlüsse, Bohrprofile oder Bodengutachten beschriebenen Baugrundschichten (Bodenverhältnisse). Während der Arbeitsdurchführung festgestellte Abweichungen sind dem Auftraggeber unverzüglich bekannt zu geben.
3.3 Informationspflicht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat sich vor der Durchführung der Erdarbeiten ausreichend Kenntnis über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen und dergleichen im Bereich der Baugruben oder Gräben zu verschaffen und mit den Anlagenbetreibern geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
3.4 Erkundung vorhandener Einbauten
Kann die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Kanäle und dergleichen vom Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden, ist diese zu erkunden. Solche Maßnahmen sind besondere Leistungen nach VOB Teil C.
3.5 Oberboden
Auf der Baustelle nicht benötigter Oberboden bleibt im Eigentum des Auftraggebers. Etwaige Zwischenlagerung oder Abtransport wird mit entsprechenden Positionen vergütet.
3.6 Lagerung von Boden und Aushubmaterial
Der Platz für die Lagerung des zum Wiederverwenden bestimmten Bodens und Aushubmaterials wird, wenn nicht separat in der Ausschreibung bestimmt, vom Auftraggeber auf der Baustelle festgelegt.
3.7 Massenausgleich
Die erforderlichen Anschüttungen und Hinterfüllungen erfolgen, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen (z.B. Verdichtungsfähigkeit, Verunreinigung), mit dem Aushub und/oder Abtragungsmaterial. Überschüssiges Aushubmaterial wird von der Baustelle entfernt. Diese Leistung wird mit den entsprechenden Positionen vergütet.
3.8 Absicherung von Baugruben und Gräben
Die Absicherung von Baugruben und Gräben in oder in der Nähe von öffentlichem Verkehrsraum ist vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Aufgebers, mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
3.9 Standsicherheit unverbauter Baugruben und Gräben
Gefährden besondere Einflüsse, wie z.B. Aufschüttungen, Grundwasserabsenkungen, Erschütterungen, die Standsicherheit von unverbauten Baugruben- und Grabenwänden, so hat der Auftragnehmer die Standsicherheit besonders zu überprüfen.
3.10 Verbaute Baugruben und Gräben
Bei verbauten Baugruben und Gräben hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die Standsicherheit des Verbaues in jedem Bauzustand bis zum Erreichen der Sohle und während des gesamten Rückbaus gewährleistet ist. Dazu bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung des Verbaus und seiner Teile während der Bauausführung.
3.11 Kreuzung unterirdischer Anlagen
Allgemeines: Die Regelung geht davon aus, dass die Lage unterirdischer Anlagen annähernd den Angaben in den übergebenen Planunterlagen entspricht. Sollten die Regelungen vor Ort nicht anwendbar sein, so hat sich der Auftragnehmer vor Beginn der Ausführung mit dem Auftraggeber und ggf. mit dem Anlagenbetreiber in Verbindung zu setzen.
3.12 Abfuhr und Deponierung
Über die evtl. Abfuhr für die Verfüllung ungeeigneten Bodens entscheidet der Auftraggeber. Bei der Abfuhr ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, daß die verwertbaren Bestandteile des Erdaushubs nicht mit nicht verwertbaren Bestandteilen vermischt werden. Verwertbare Bestandteile sind einer Aufbereitungsanlage zuzuführen.
3.12 Hinweise zur Verkehrssicherung
Bei einer Beauftragung des AN mit Verkehrssicherungsmaßnahmen gehört dazu auch die laufende Funktionskontrolle.
4 Nebenleistungen
Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18300 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen:
- Prüfen der übergebenen Pläne bzw. der örtlichen Gegebenheiten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Erdarbeiten
Projektspezifische Hinweise Projektspezifische Hinweise
Oberflächen:
Das Gebäude wird massiv errichtet. Dabei bleiben im Kellergeschoss alle Wände sichtbar, auch das Mauerwerk; in den Obergeschossen nahezu alle Betonoberflächen an Decken, Wänden und Treppenläufen. Ein sorgsamer Umgang wird voraus gesetzt. Beschriftungen jeglicher Art sind zu unterlassen.
Grundlage:
Grundlage für die durchzuführenden Arbeiten bildet das Bodengutachten des Geotechnik-Institut-Dr. Höfer GmbH und Co. KG vom 20.11.2024
Abrechnung:
Die Massen für Aushub- bzw. Einbaupositionen im z. B. Erdbau, Rohrleitungsbau, Einbau von Tragschichten bzw. dem Einbau von Verfüllungen werden nach Aufmaß abgerechnet. Der Nachweis, basierend auf den vermessungstechnischen Grundlagen, erfolgt durch den Nachunternehmer und wird entsprechend den allgemeinen Verfahren dokumentiert.
Projektspezifische Hinweise
Planunterlagen Planunterlagen
Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung sowie die statischen und bauphysikalischen Berechnungen und Nachweise als auch das Bodengutachten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes zu klären. Die Unterlagen sind nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln.
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Planunterlagen
01 Erd- und Kanalarbeiten
01
Erd- und Kanalarbeiten
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Baugrube
01.02
Baugrube
01.03 Kanalaushub
01.03
Kanalaushub
01.04 Entsorgung von kontaminiertem Aushubmaterial
01.04
Entsorgung von kontaminiertem Aushubmaterial
01.05 Kanalbauarbeiten
01.05
Kanalbauarbeiten
02 Sonstige Leistungen
02
Sonstige Leistungen
02.01 Sonstige
02.01
Sonstige
02.02 Stundenlohnarbeiten
02.02
Stundenlohnarbeiten