Trockenbau
Erweiterung Regionale Schule mit Grundschule
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt: Der Schulcampus mit der Regional- & Grundschule befindet sich im Zentrum des Ortsteils Proseken der Gemeinde Gägelow im Landkreis Nordwestmecklenburg. Nördlich des Planungsgrundstückes befinden sich Einfamilienhäuser. Im Süden grenzt das Grundstück an die Hauptstraße. Im Osten und Westen des Planungsgebietes erstrecken sich ebenfalls Einfamilienhäuser. Südöstlich des Flurstücks sind die sportlichen Außenanlagen für den Schulbetrieb angelegt. Das Grundstück ist über die Hauptstraße aus erschlossen. B ei dem Objekt handelt es sich um den Um- und Erweiterungsbau des Schulgebäudes in Stadtlage in 23968 Proseken Die Gemeinde Gägelow plant im Ortsteil Proseken den aktuellen Schulcampus - bestehend aus Regionalschule, Grundschule und Hort - in den Strukturen des Grundschul- & Hortbereichs grundlegend zu verändern. Der derzeitige Standort mit ganztägig arbeitender Grundschule soll erweitert werden. Das vorhandene eingeschossen Grundschul- und Hortgebäude hat seine Kapazitätsgrenze erreicht und soll durch einen Neubau ersetzt werden. Zukünftig werden 416 Schülerinnen und Schülern die Schule besuchen können, wobei die Kapazität der Grundschule auf 208 Plätze steigt, und der Hort 154 (vorher 110) Kindern zur Verfügung stehen wird. Für den Neubau des Grundschul- und Hortgebäudes ist ein zweigeschossiger Baukörper vorgesehen. Der zentrale und Speisesaal aus dem Jahre 2010 soll erhalten bleiben und mit einem Ergänzungsneubau verbunden werden. Als erstes soll der Schulneubau an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Nachdem dieser bezogen werden kann, soll das derzeitige Grundschul- & Hortgebäude zurückgebaut werden. Bestand: Der zweigeschossige Regionalschulbau wurde in den 1960er als Schule erbaut und um 2010 durch einen Fachklassentrakt, einem Speisesaal mit angegliederter Küche und einem Lehrerzimmer erweitert. Die Schule hat derzeit 12 Klassenzimmer, 6 Fachklassenräume mit dazugehörigen Neben- & Vorbereitungsräumen. Das vorhandene eingeschossen Grundschul- und Hortgebäude beinhaltet aktuell 4 Klassenräume und 4 Hortgruppenräume. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen: Die Staub- und Lärmeinwirkung ist eigenverantwortlich auf ein erträgliches Maß zu beschränken. (Lärm max. 60 dB) Notfalls sind sofort und selbstständig Lüftungs- und Reinigungsmaßnahmen durchzuführen. Es ist vom Bieter vorab zu klären, ob und welche behördlichen Bestimmungen bei immissionsintensiven Arbeiten einzuhalten sind. Ob es Zeitfenster gibt, oder Sperrzeiten. Das gilt z. B. vor allem bei Notwendigkeit von Schichtarbeit oder Arbeiten am Samstag. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen: Es ist der Anbau an eine Grundschule in der Ortslage Proseken geplant. Der Standort befindet sich in der Hauptstraße 10, auf der Flur 1, den Flurstücken 6/71, 6/64 und 3/205 in der Gemarkung Proseken. Der Anbau wird am vorhandenen Speisesaal/Aula errichtet. Für diesen Neubau wurde seinerzeit das Baugrundgutachten Kenn-Nr. 013-A-10 [U5] erstellt. Der Speisesaal wurde eingeschossig und nicht unterkellert erbaut. Der Anbau an den bestehenden Speiseraum/Aula ist als trapezförmige Erweiterung geplant. In diesem Bereich befindet sich ein eingeschossiges Schulgebäude, welches noch abgebrochen wird. Der Neubau wird zweigeschossig in nördlicher Richtung geplant und befindet sich teils in einer Kleingartenanlage und auf einem Spielplatz. Der Ergänzungsneubau ist als zweigeschossiger Holzbau geplant. Der Erweiterungsbau mit Speisesaal aus dem Jahr 2010 und der Neubau sollen durch ein Bindeglied miteinander verbunden werden. Im speziellen soll der Speisesaal durch eine angrenzende Aula vergrößert und durch ein Foyer als neuer zentraler Eingangsbereich für die Grundschule und dem Hort verbunden werden. Das Foyer, auch in Holzbauweise, ist die Haupterschließung der Grundschule und ermöglicht alle Ebenen im Bestand als auch den Neubau zu erreichen. Durch den Einbau einer Aufzugsanlage im Schulneubau werden alle Geschosse im Neubau barrierefrei erschlossen. Ein zusätzlicher Aufzug am Bestandsgebäude soll die barrierefreie Erschließung auch im Bestand zukünftig ermöglichen. Im Schulneubau befindet sich zentral eine große Treppenanlage, die neben der vertikalen Erschließung auch als Lerntreppe mit Sitzmöglichkeiten genutzt werden kann. Der Neubau wird die Lernbedingungen erheblich verbessern, indem er modern ausgestattete Klassen- Gruppen und Differenzierungsräume schafft. Die offene Clusterstruktur bietet eine bessere Nutzung und eine flexible Raumstruktur, um den unterschiedlichen Lernstilen gerecht zu werden. Der Entwurfsgedanke beinhaltet eine Lernwelt mit einem individuellen Grundriss mit geschlossenen und offenen Raumstrukturen. Verbunden werden diese Räume über offene Clusterflure, welche für die Kinder und Lehrkräfte zugeschnitten sind. Eine offene Lerntreppe schafft die Verbindung zwischen den Clustern in der vertikalen Ebene. Moderne Sanitäranlagen (Unisex-Toiletten) bilden das Bindeglied zw. den Clustern. Somit wird gewährleistet das die Nachnutzbarkeit durch andere Einrichtung gegeben ist. Geplant ist ein modularer Holzbau, um die Schule schnell zu errichten zu können. Durch die vorgefertigten Clustermodule kann das Schulgebäude flexibel angepasst und ggf. erweitert werden, um den aktuellen Bedürfnissen und zukünftigen Veränderungen gerecht zu werden. Bestandsgebäude: Der Neubau der Erweiterungsgebäudes mit Speisesaal aus dem Jahre 2010 bleibt im vollen Umfang erhalten und wird in die neue Dachgestaltung der Aulaerweiterung mit einbezogen. Der Entwurfsansatz aus dem Jahr 2010 soll somit fortgesetzt werden. Schulerweiterungsneubau: In dem Erweiterungsneubau befinden sich überwiegend die Fach- und allgemeinen Unterrichtsräume sowie Gruppenräume für die zukünftige Hortnutzung. An der West- und Ostfassade wurde jeweils ein außenliegende Fluchttreppe angeordnet, um die Rettungswege zu gewährleisten. TGA: Die haustechnischen Anlagen befinden sich zentral im Erd- & Obergeschoss angrenzen an den zentralen WCKern. Auf dem geplanten Gründach soll eine Photovoltaikanlage zur Eigenversorgung errichtet werden. Freiraumplanung: Eine Freiraumplanung für den Bereich des gesamten Schulcampus wird in der Projektplanung mitentwickelt. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen: Die Einfahrt zur Baustelle ist mit einem Tor inkl. Vorhängeschloss verschlossen. Das Abstellen der Arbeitsfahrzeuge auf dem Baufeld ist nur zum Be- und Entladen erlaubt. Die Entfernung von der öffentlichen Verkehrsfläche bis ins Gebäude beträgt ca. 50m (Hauptstraße). Stellplätze sind im öffentlichen Straßenraum zu finden. Es sind keine gesonderten Parkplätze für Baustellenfahrzeuge oder PKWs der ausführenden Firmen innerhalb des Baufeldes vorgesehen. Untergründe für die Aufstellung von Kränen, Mobilkränen, Pumpenfahrzeugen und ähnlichem sind eigenständig herzustellen und zu beräumen. Es besteht die Möglichkeit, Materialien u. Ä. auf das Gelände anzuliefern. Dies ist jeweils im Vorfeld mit der Bauüberwachung abzustimmen. Eine Belastungsklassifizierung für die Zufahrt liegt nicht vor. Eine Wendemöglichkeit für LKW besteht außerhalb der Baustelle auf öffentlichen Straßen. Auf der Baustelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Für Materiallieferungen und den Abtransport muss in Abstimmung mit der Bauleitung eine ca. 3,00 m breite Fahrspur innerhalb der BE ständig frei gehalten werden. Umbauten der Baustelleneinrichtung müssen eigenständig wieder in den Urzustand versetzt werden. Die Zutrittsbeschränkung zu den Baustellenbereichen ist allerorts umfassend zu gewährleisten. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind stets freizuhalten. Bei An- und Abtransporten verpflichtet sich der AN, die zum Baugelände benachbarten Straßen insbesondere die Straße "Lindenstraße" unbedingt frei von Verunreinigungen und Beschädigungen zu halten. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen: Eventuelle Lastbeschränkungen für größere Tonnagen sind eigenverantwortlich im Voraus zu prüfen und in die EPs mit einzukalkulieren. Eventuell erforderliche zusätzliche Anforderungen / Ertüchtigungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser: Es besteht für die Leistungen des LV´s Kostenfreiheit für die Verbrauchskosten der Medien Wasser/Strom falls nichts anderes in den Positionen vereinbart ist, gilt: 1. Die Baustellentoiletten werden vom Los 1 Rohbau / Baustelleneinrichtung aufgestellt und während der gesamten Bauzeit vorgehalten. 2. Die Bauwasser-Anschlüsse werden durch Los 1 Rohbau / Baustelleneinrichtung erstellt und während der gesamten Bauzeit vorgehalten. Zur Wasserversorgung wird ein Wasseranschluss einschl. Zähler, Verteilungsleitungen sowie 4 Zapfstellen über die gesamte Bauzeit vorgehalten. Die weitere Versorgung mit Wasser ab dieser Entnahmestelle ist Sache des jeweiligen AN. Der Anschlusswert der zur Verfügung gestellten Wasserversorgung beläuft sich auf 4bar, DN 25. Darüber hinaus benötigte Anforderungen sind durch den AN zu erbringen und in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 3. Zur Stromversorgung werden durch das Los 1 Rohbau / Baustelleneinrichtung ein Baustromverteiler sowie mehrere Unterverteiler in den Geschossen eingerichtet und vorgehalten. Die weitere Versorgung mit Strom ab dieser Entnahmestelle ist Sache des AN. Der Anschlusswert an den zur Verfügung gestellten Baustromverteiler beläuft sich in der Summe auf 100A. Darüber hinaus benötigte Anforderungen sind durch den AN zu erbringen und in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen oder Räume: Aufgrund der insgesamt beengten Flächenverhältnissen ist die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers entsprechend zu disponieren und mit der Bauüberwachung abzustimmen. Aufenthalts- und Lagerräume innerhalb der bestehenden Baufeldes können vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden. Lagerflächen im Freien können nur begrenzt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen zur Verfügung gestellt werden. Für die Qualität des Untergrundes ist der nutzende AN eigenverantwortlich. Eingebrachte Materialien müssen nach der Nutzung wieder zurückgebaut werden. Schlechtwetterunterkünfte oder dergleichen können aus Platzgründen nicht eingerichtet werden. Auf dem Gelände ist das Aufstellen von Wohnunterkünften nicht gestattet. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit: siehe Baugrundgutachten, ist bei Bedarf anzufordern Zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse wurden insgesamt zehn Rammkernsondierungen mit einer Teufe von maximal -6,00 m unter Sondieransatzhöhe niedergebracht. Im Bereich des Speisesaales/Aula wurden zwei Schürfgruben, zur Bestimmung der Einbindetiefe des Bestandes angefertigt. 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern: siehe Baugrundgutachten, ist bei Bedarf anzufordern 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften: Allgemein gültige gesetzliche und behördliche Bestimmungen sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat die notwendige Maßnahmen zum Schutze der Umwelt in eigener Verantwortung durchzuführen. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung: Gemäß VOB/C hat der Auftragnehmer sämtliche von seinen Arbeiten herrührende Verunreinigungen, Abfälle, Bauschutt und dergleichen zu beseitigen. Diese sind arbeitstäglich auf eigene Kosten aus dem Gebäude und von der Baustelle abzutransportieren und zu entsorgen. Kommt der Auftragnehmer dieser Regelung trotz Aufforderung nicht nach, wird die Beseitigung der Verunreinigung durch die Bauleitung auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Die Aufstellflächen von eventuellen Containern der Auftragnehmer sind mit der Bauleitung abzustimmen. 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle: keine, Vegetation in 01.1.14 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle: Die im BE-Plan gekennzeichneten Bäume werden erhalten. Der Baumbestand (insbesondere Stämme und der Wurzelbereich) sind ggf. zusätzlich zur Eingrenzung mittels Baustellenzaun (Radius Baumkronen) in Abstimmung mit der Bauleitung zu schützen. (Baustelleneinrichtung im Zuge der Abbrucharbeiten). Eine Lagerung im Kronentraufbereich ist nicht zulässig. 0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs: Verkehrsrechtliche Anordnungen werden im LV Los 2 Abbruch / Baustelleneinrichtung vorgesehen und unterhalten. 0.1.16 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen: Es sind aufgrund des Bestandsgebäudes und der Anbindung umfangreiche Leitungsführungen vorhanden. Teilweise müssen die erhalten bleiben. Teilweise werden diese auch zurückgebaut. In den Anlagen sind die Bestandsmedien dokumentiert. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich weitere Medien in unbekannter Lage vor Ort befinden. 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle: siehe 0.1.16 0.1.18 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle: kein Verdachtsgebiet 0.1.19 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen: Im Gebäude gilt ein absolutes Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot. Mitarbeiter, die dieses missachten, werden mit sofortiger Wirkung von der Baustelle verwiesen und erhalten dauerhaftes Baustellenverbot. Weiterhin wird durch den AG und in Vertretung durch die Bauleitung das Hausrecht durchgesetzt und gemäß NichtRSchutzG M-V bei Zuwiderhandlungen ein Bußgeld von 500€ erhoben. Der AN verpflichtet sich, seine Mitarbeiter entsprechend anzuweisen und die Einhaltung des Verbotes zu überwachen. 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer: keine Angaben 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen: siehe Schadstoffkataster (Anlagen) Die bekannten Schadstoffbelastungen rühren von alten Baustoffen her. Die Baustelle wird als vorbereitende Leistung durch das Los Abbruch von allen Schadstoffen beräumt. 0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten: keine Angaben 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: Der AN hat sich mit den anderen Firmen, die am Gesamtbauvorhaben beschäftigt sind, so abzusprechen, dass ein reibungsloser Bauablauf gewährleistet ist. Event. Subunternehmer müssen vorab bekannt gegeben und eigenverantwortlich in die Baustelle eingewiesen werden. Alle Mitarbeiter auf der Baustelle müssen mit den aktuellen Ausführungsunterlagen ausgestattet und vertraut sein. Der AN wird verpflichtet eventuelle Nachunternehmer schriftlich anzumelden. Der AG behält sich das Einspruchsrecht vor. 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen: Die Arbeitszeit richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Arbeitszeitgesetz. Soweit behördliche Ausnahmegenehmigungen eingeholt werden, hat der Auftragnehmer diese dem Bauherrn vorzulegen. Die Räumlichkeiten der Baustelle dürfen nicht als Pausen- und Essensräume verwendet werden. Parallelarbeiten/ Arbeitsunterbrechungen Mit Parallelarbeiten mehrere Lose im Bauobjekt ist zu rechnen. Ebenfalls ist mit Arbeitsunterbrechungen zu rechnen. Technologisch bedingte Arbeitsunterbrechungen (auch verursacht durch andere Gewerke) sind mit den Einheitspreisen abgegolten, wenn innerhalb der Baumaßnahme an anderer Stelle Vertragsleistungen ausgeführt werden können. witterungsbedingte Einwirkungen Die Baustelle unterliegt witterungsbedingten Einwirkungen. Die normalen, der Jahreszeit entsprechenden Auswirkungen dieser Einflüsse wie Niederschläge, Nebel, Wind, Frost, Schnee sind, soweit diese die 20- jährigen Spitzenwerte nicht überschreiten, der Kalkulation zugrunde zu legen. Zu den vertraglichen Pflichten, die mit den Preisen abgegolten sind, gehört die Beseitigung von Schnee und Eis im Bereich der unmittelbaren Arbeitsplätze sowie der Schutz der Bauteile vor witterungsbedingten Schäden. Diese Behinderungen geben dem AN keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung bzw. Bauzeitverlängerung. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten bei laufendem Betrieb: siehe 0.1.1 - 0.1.5 0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gem. Baustellenverordnung ergeben: - keine Angaben 0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z.B. trittsichere Abdeckungen: entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen: siehe 0.1.21 0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen: siehe 0.1.7 Die Aufwendungen für die gewerkespezifische Baustelleneinrichtung unter der Berücksichtigung von mehreren Bauabschnitten / geteilten Ausführungen sind gemäß LV-Positionen und ZTV der einzelnen Leistungsbeschreibungen in die Einheitspreise einzurechnen. 0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten: Erforderliche Gerüste sind so auf- und abzubauen, sowie vorzuhalten, das keine Gefahren davon ausgehen. (ggf. Absperrung Bauzaun) Arbeits- und Schutzgerüste müssen bezüglich der verwendeten Bauteile, der Standsicherheit sowie der Arbeits- und Betriebssicherheit DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" entsprechen. Außen: Bauseits wird eine Fassadenrüstung durch das Los Gerüst umlaufend errichtet. Innen: Alle notwendigen Innenrüstungen sind in die EP´s miteinzukalkulieren. (auch Treppenräume/Treppenaugen, Arbeitshöhen bis 7m) Lediglich für den mehrgeschossigen Bereich des Foyers wird eine bauseitige mobile Rüstung vorgehalten. Die Nutzung ist zwischen den Gewerken in der Bauberatung abzustimmen und zu protokollieren. Bei erhöhtem Eigenbedarf ist ggf. eine eigene Rüstung miteinzukalkulieren. 0.2.8 Mitbenutzung fremder Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer: es wird keine Mitbenutzung bauseits bereit gestellt: Informativ: Es wird im Gewerk Zimmermann explizit kein Baustellenkran ausgeschrieben. Die Kranstellung erfolgt technologieabhängig (Baukran oder Mobilkran) nach Eigenbedarf durch die Gewerke. Im Baustelleneinrichtungsplan ist der Platzbedarf für einen Baukran vorgesehen. 0.2.9 Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten: entfällt, sofern im LV nicht explizit anderes genannt wird 0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen: entfällt, sofern im LV nicht explizit anderes genannt wird 0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile: entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen: gemäß LV-Positionen und ZTV der einzelnen Leistungsbeschreibungen. Gerade im Innenbereich sind lösungsmittelfreie und selbstverständlich nur gesundheitlich unbedenkliche Materialien und Klebstoffe zu verwenden. 0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise -> Dokumentation: gemäß LV-Positionen und ZTV der einzelnen Leistungsbeschreibungen. Jeweils zum Einbau sind insbesondere folgende Unterlagen an den AG zu übergeben: - Übereinstimmungserklärung für alle nicht geregelten Bauteile (ABP / ABZ / ZiE) - Nachweise zu den eingebauten Materialien / Elementen und Bauteilen (Produktdatenblätter, Lieferscheine aller verwendeten Materialien...) - Zertifikate, Messprotokolle, Prüfberichte und Prüfzeugnisse, - Herstellerbescheinigung / Fachunternehmererklärung - Fachbauleitererklärung Die vollständige, nochmals zusammenstellte Übergabe erfolgt spätestens vier Wochen vor Abnahme, digital und 1-fach in Papierform. Der Schlussdokumentation ist ein Deckblatt mit Übersicht alles verwendeten Materialien und Spezifikationen voran zu stellen. 0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind: entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile: entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe: entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.17 Materiallieferungen: Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Anlieferungsort, Standort sowie Be- und Entladung sind mit der Bauüberwachung abzustimmen. Die Bauüberwachung ist nicht verpflichtet, Materiallieferungen für den Auftragnehmer anzunehmen. Der Auftragnehmer hat Materiallieferungen so zu disponieren, dass eine Abnahme durch den Auftragnehmer erfolgen kann. siehe auch 0.1.1 - 0.1.5. 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer: entfällt, sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation: siehe LV-Positionen 0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme: Die Abnahme der Leistungen erfolgt als Abnahme der Gesamtleistungen. Teilabnahmen sind nicht vorgesehen. Teilleistungen, welche durch den Baufortschritt verdeckt werden, müssen durch Zustandsfeststellungen gemäß §4 Abs.10 VOB/B dokumentiert werden. 0.2.21 Übertragung der Wartung im Gewährleistungszeitraum: siehe LV Positionen 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen : Die Abrechnung ist grundsätzlich auf der Grundlage der zur Ausführung freigegebenen Ausführungsunterlagen des AG vom AN zu erstellen. Ggf. erforderliche zusätzliche Skizzen und Zeichnungen für die Abrechnung - auch solche für ein örtliches Aufmaß - sind vom AN prüfbar zu fertigen. Vor Überbau oder Verschluss von nicht mehr einsehbaren Leistungen ist die Bauleitung zur Sichtkontrolle heranzuziehen und das Aufmaß vorzulegen. siehe hierzu auch 0.2.20. Spätere Nachforderungen sind unzulässig. Alle Rechnungen sind inkl. Aufmaß im Original an den Auftraggeber und in Kopie digital an das zuständige Planungsbüro zur Prüfung einzureichen. Die Ausschreibung ist keine Bestellunterlage!!! Alle Maße sind am Bau zu nehmen!!! Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung "nach Anordnung des AG" vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Aufforderung durch den AG zu beginnen ist. 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV gemäß ZTV und LV Positionen 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen gemäß ZTV und LV Positionen 0.5 Abrechnungseinheiten gemäß Leistungsverzeichnis 0.6 Einzelangaben in Ergänzung zu den ATV 0.6.1 Baustellenordnung Es gilt, die aktuelle Baustellenverordnung bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens sowie die allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen. Sie enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Baubetriebes. Sie umfasst Maßgaben zu Arbeitssicherheit, die ein unfallfreies Zusammenwirken aller am Bau Beteiligten betreffen. Sie ist auch Bestandteil des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes. Jeder Auftragnehmer hat sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten sowie für die Einhaltung der Maßgaben zu sorgen. Alle Nachunternehmer (auch Lieferanten, etc.) unterliegen der Baustellenordnung und sind von ihren Auftraggebern mit dieser vertraut zu machen. Auftragnehmer / Nachunternehmer mit Beschäftigten haben generell das Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 und alle sonst zum Schutz Beschäftigter geltenden Vorschriften einzuhalten. Auf der Baustelle gelten für Arbeitgeber insbesondere die Arbeitsschutzverpflichtungen, die sich aus § 5 Baustellenverordnung ergeben. Ihre Verantwortlichkeiten zum Schutz der Beschäftigten - insbesondere aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes - werden durch die Maßnahmen des Auftraggebers nicht berührt. Arbeitgeber, die selbst mitarbeiten, und Unternehmer ohne Beschäftige haben die bei der Arbeit anzuwendende staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. 0.6.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutz Vom AG wird ein SiGeKo beauftragt. Alle Auftragnehmer haben sich im Sinne § 8 Arbeitsschutzgesetz bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zur Verhütung von Gefahren abzustimmen. Dabei ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen, der jeden Auftragnehmer verpflichtet, seine Arbeiten so zu gestalten, dass eine Gefährdung von Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Den Hinweisen des vom Auftraggeber bestellten Koordinators zur Beseitigung von Mängeln bei Sicherheit und Gesundheitsschutz ist nachzukommen. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten. Vorgesetzte und Aufsichtsführende für die durchzuführenden Arbeiten müssen die Anforderungen § 4 Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" erfüllen. Für eine regelmäßige Unterweisung des Personals nach Arbeitsschutzgesetz ist zu sorgen. Nachweise darüber sind auf der Baustelle vorzuhalten. Vor Beginn der Arbeiten hat jeder Auftragnehmer (dies gilt auch für Nachunternehmer) dem Auftraggeber unaufgefordert seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz seiner auf der Baustelle Beschäftigten bekannt zugeben. Dies kann in der Form einer Dokumentation entsprechend § 6 Arbeitsschutzgesetz geschehen. Sollte beabsichtigt sein, von vorgesehenen Arbeits-, Fertigungs- oder Montageverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten abzuweichen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Das Personal des Auftragnehmers muss für die ihm übertragene Arbeit geeignet und in Sicherheit und Gesundheitsschutz nachweislich unterwiesen sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des Auftraggebers, bzw. den Hinweisen des Koordinators nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen. Auftragnehmer und Nachunternehmer benennen dem Auftraggeber vor Aufnahme der Bauarbeiten schriftlich die nach § 4 Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" zuständigen Vorgesetzten und Aufsichtsführenden. 0.6.3 Bemusterungen Der AN ist zu seinen Lasten verpflichtet, frühzeitig die Bemusterung der für den Einbau vorgesehenen Bauteile durchzuführen, zu der der AG und der Architekt bzw. die Fachplaner der TGA einzuladen sind. Bemustert werden alle Ausbaudetails sowie alle wesentlichen zur Verwendung kommenden Materialien und dekorativen Bauteile, Einbauten in den Freianlagen. (z. B. sämtliche Oberflächen, Beläge und Bekleidungen, Beschläge, Armaturen, Lampen, Sanitärausstattungen, Fenster, Türen Zargen etc. Eine Detaillierung zu den vorgesehen Bemusterungen erfolgt in der jeweiligen Gewerkebeschreibung. 0.6.4 Baustellentagebuch Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in geeigneter Form über den Personal- und Geräteeinsatz, Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vorkommnisse aktuell zu berichten. Hierzu zählen auch Begehungen mit der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt. Dem Auftraggeber sind alle Unfälle, Erste Hilfe-Fälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen. Das Bautagebuch ist wöchentlich unaufgefordert vorzulegen. (bevorzugt digital) In den Berichten sind u.a. aufzunehmen: - Name der Firma und Baustelle - fortlaufende Nummerierung - Datum - Temperatur um 7.00 Uhr (morgens), windgeschützte Stelle - Witterungsverhältnisse - Anzahl der Arbeitnehmer nach Lohngruppen - Maschineneinsatz - ausgeführte Leistung mit Ortsangabe (Geschoss / Achsen) - besondere Maßnahmen und Vorkommnisse - Anweisungen der Objektüberwachung und des SiGeKo - Unterschrift des Bauleiters des AN 0.6.5 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten deutschsprachigen Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. Die Teilnahme ist verpflichtend, wenn der AN, insbesondere geladen wurde, in der laufenden KW Bauleistungen erbringt, bzw. in der folgenden KW zu erbringen hat. Nur unter Zustimmung der Bauüberwachung und durch vorherige Anzeige an die Bauüberwachung kann ausnahmsweise davon abgewichen werden. 0.6.6 Termin- und Arbeitsablaufplanung Innerhalb von 3 Wochen nach Auftragserteilung ist ein detaillierter Arbeitsablaufplan über die zu erbringenden Leistungen zu erstellen. Diese ist in Abstimmung mit den tätigen Gewerken und der Bauleitung über die gesamte Bauzeit des AN fortzuschreiben. Die Detaillierung hat sich dabei auf alle vertraglichen Bauelemente zu beziehen. Der aktuelle Termin- und Arbeitsablaufplan ist stets auf der Baustelle vorzuhalten. Als Grundlage dienen die vereinbarten Vertragsfristen, sowie der Gewerke übergreifende Ablaufplan, welcher dem AN durch die Bauleitung zur Beauftragung zur Verfügung gestellt wird. 0.6.7 Ausführungspläne Ausführungspläne werden vom Planungsbüro digital und - soweit erforderlich - 1-fach in Papierform zur Verfügung gestellt. Übergabe nach Auftragserteilung. Weitere oder andere Ausfertigungen werden gegen Vergütung zur Verfügung gestellt. Bei fortschreitenden Planungsindizes werden diese entsprechend digital und - soweit erforderlich - 1-fach in Papierform zur Verfügung gestellt. Eine Erfordernis in Papierform ist durch den AN rechtzeitig (min. 1 Woche Vorlauf) anzumelden. 0.6.8 Vollständigkeit der angebotenen Leistungen Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit. (siehe auch vorgestellte Hinweise zur Kalkulation) Zur Beauftragung wird durch den Auftragnehmer die Urkalkulation in verschlossenem/versiegeltem Umschlag für spätere Einsichtnahme hinterlegt. Punktfolgen/ Freistellen / Stoppstellen in den LV-Positionen sind vom Bieter auszufüllen. Fabrikate sind zu ergänzen bzw. in gesonderte Listen einzutragen. Nachtragsangebote sind auf der Basis des Hauptangebotes als Differenzangebot unter der Beachtung von Mehr-/ Minderleistungen zu kalkulieren. Alle Nachweise sind mit einzureichen. 0.6.9 Firmenschilder / Werbung auf der Baustelle Werbung in Form von Fahnen, Schildern, Bauzaunfolien etc. ist nicht gestattet. Firmenwerbung auf den Arbeitssachen oder Baufahrzeugen ist gestattet. 0.6.10 Bauschutt / Ordnung auf der Baustelle Durch jeden AN sind die Arbeitsbereiche wie unter 0.1.12 genannt arbeitstäglich sauber zu halten. Die gesamte Baustelle wird jeweils am vorletzten Arbeitstag (Donnerstag) einer Arbeitswoche gereinigt. Hierfür stellen die Auftragnehmer kostenlos eine entsprechende Anzahl von Arbeitskräften einschließlich Arbeitsmittel zu Verfügung, soweit ihre Arbeiten zur Verschmutzung der Baustellen beigetragen haben. Über den Einsatz dieser Arbeitskräfte entscheidet die Bauleitung. Kommt ein Auftragnehmer, trotz erfolgter Abstimmung dieser Obliegenheit nicht nach, wird auf seine Kosten eine Ersatz-Arbeitskraft beigestellt. 0.6.11 Toleranzen Für Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke sowie für die Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung gelten grundsätzlich DIN 18201 und 18202. Die Toleranzen dürfen sich nicht addieren. 0.6.12 Schlussbestimmung Bei groben oder fahrlässigen Verletzungen dieser Baustellenordnung werden die/der Verursacher schadensersatzpflichtig sofort von der Baustelle verwiesen. Weisungsbefugte: Vertreter AG, Bauüberwachung, Bauleitung
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
VOB 1 Geltungsbereich Die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ gilt für alle Bauarbeiten, auch für solche, für die keine ATV in VOB Teil C — ATV DIN 18300 bis DIN 18459 — bestehen. Abweichende Regelungen in den ATV DIN 18300 bis DIN 18459 haben Vorrang. Abweichende Regelungen in den Positionstexten haben gegenüber den ATV DIN 18300 bis DIN 18459 Vorrang. Die für das jeweilige Gewerk bestehende DIN-Bestimmungen sind sinngemäß anzuwenden. Sofern in den Leistungspositionen Vorgänge nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB-Teil C als beschrieben. Alle die Baumaßnahmen betreffenden DIN-Normen, in ihrer jeweilig aktuellen Fassung sind für die Ausführung zu beachten.bbruch- und Rückbauarbeitenten
VOB
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Für die Ausschreibung gelten insbesondere folgende zusätzlich technische Vertragsbedingungen: - siehe ggf. auch ZTVs der einzelnen Leistungsbereiche (Summenstufen) im LV. Diese sind zu beachten. Darin getroffene Anmerkungen sind in die einzelnen EP´s der Summenstufen miteinzukalkulieren. Allgemein: Sofern in den einzelnen Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern", "Einbauen" bzw. "Montage" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge einschließlich aller dafür erforderlichen Leistungen als beschrieben und sind im Angebotspreis einzukalkulieren! Für die Ausschreibung gelten insbesondere folgende zusätzlich technische Vertragsbedingungen: ZUSÄTZLICH TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV): 1.1 Grundlage der Arbeiten sind - die Planunterlagen und Zeichnungen der Planer, - die statischen Berechnungen - die Angaben und Details des Bauphysikers wie Wärme- und Schallschutznachweis, - die Angaben und Details der sonstigen Fachplaner und Sonderfachleute wie z.B. der Brandschutznachweis, das Bodengutachten, - die Baugenehmigung - alle sonstigen behördlichen Auflagen, - das Leistungsverzeichnis. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers tragen, um Verwechselungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. 1.2 Vorgaben Baustelle Abfälle auf der Baustelle sind weitgehend zu vermeiden. Die dennoch anfallenden Abfälle sind sortenrein in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und asbesthaltige Abfälle zu sortieren. Eine lärmarme Baustelle ist grundsätzlich anzustreben. Dazu sind soweit technisch möglich lärmarme Baumaschinen und Geräte einzusetzen. In den Schutzzeiten Wochentags 20:00 bis 6:00 Uhr sowie am Wochenende ist Baustellenlärm prinzipiell auszuschließen. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung von Staub sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren einzusetzen. Die Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben haben dem Stand der Technik zu entsprechen und sind regelmäßig zu warten. Es ist sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es ist auszuschließen, dass ein Stoff mit der Kennzeichnung „Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.“ in Kontakt mit der Umwelt kommt (GHS-Verordnung). Der Boden auf und um die Baustelle ist soweit technisch möglich von unnötigen Verdichtungen zu schützen. Der Erweiterungsbau für die Schule Proseken befindet sich in der Innenbereichslage. Die nähere Umgebung wird aus bauplanerischer Sicht als Allgemeines Wohngebiet eingestuft, somit sind die Immissionsrichtwerte eines Allgemeinen Wohngebietes maßgebend. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten Zum Schutz der Nachbarschaft ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte durch entsprechende schall-, bautechnische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Die Betriebszeiten von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr an Werktagen sind einzuhalten. Insbesondere wird auf den Verzicht von lärmintensiven Arbeitern zwischen 7:00- 15:10 Uhr an Schultagen hingewiesen. Das ist zu beachten und in die EP`s der entsprechenden Positionen miteinzukalkulieren und wird entsprechend nicht gesondert vergütet. Dieses Los wird nicht in einem zusammenhängenden Zeitraum ausgeführt werden können. Die Bauabschnitte teilen sich wie folgt: Bauabschnitt 1: Errichtung 2-geschossiger Neubau Grundschulgebäude mit Hort Bauabschnitt 2: Rückbau Bestandsgebäude Grundschule & Hort, Errichtung Mensaerweiterung & Foyer informativ: (Bauabschnitt 3: Außenanlagen) Der Mehraufwand für die mehrfachen An- und Abreise (auch in den einzelnen Bauabschnitten) für die Abbruch- und Baustelleneinrichtungsarbeiten sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Bauabschnitte laufen fließend ineinander über. 1.3 Angaben zur Ausführung 1.4.2 Gehobelte Holzbauteile dürfen die statisch geforderten Querschnitte nicht unterschreiten. Bei sichtbar bleibenden Hölzern im Außenbereich sind die Kanten leicht zu brechen. 1.4.3 Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Dämmstoffe verwendet werden, die nicht im Verdacht stehen gesundheitsgefährdende Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen. Falls erforderlich sind Produktzertifikate vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit bescheinigen. Dämmstoffe dürfen keine voll- bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK bzw. unter Einsatz dieser Stoffe hergestellt werden. Alle angebotenen Hölzer sind 1.4.4 Vorgaben zum Einsatz von Holz Es dürfen keine nicht zertifizierten Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe aus tropischen, subtropischen oder borealen Wäldern eingesetzt werden. Es sind so weit möglich Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe aus mitteleuropäischen oder einheimischen Wäldern einzusetzen. Diese Vorgabe gilt nicht für das temporäre Bauholz. Für alle eingesetzten mitteleuropäischen Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe muss dem Bauherren mit der Lieferung aber vor Einbau eine FSC oder PEFC Zertifikat sowie das dazugehörige CoC Zertifikat zur Verfügung gestellt werden. Es ist die Lieferkette (CoC) sicherzustellen. Dazu ist durch den Lieferanten/Händler auf dem Lieferschein die PEFC- oder FSC-Nummer der Produkte zu nennen. Um Sicherzustellen, dass nur Holz- und Holzprodukte zum Einsatz kommen, die zur Lieferung mit PEFC- oder FSC-Zertifikat gehören, ist eine der folgenden Möglichkeiten zu wählen: Die Lieferung des zertifizierten Holzes erfolgt in ungeöffneter Verpackung direkt auf die Baustelle. Anschrift auf dem Lieferschein ist die Baustelle. Die ungeöffnete Verpackung ist mit dem Adressaufkleber der Baustelle zu fotografieren. oder Die Lieferung des zertifizierten Holzes erfolgt zum Unternehmen, lagert dort ungeöffnet bis zur Weiterverarbeitung oder Transport auf die Baustelle. Der Auftragnehmer bestätigt mit einer Erklärung, dass nur zertifiziertes Holz für den Auftrag verwendet wurde. Auf dem Lieferschein steht als Anschrift die Baustelle und c/o die Anschrift des Auftragnehmers. Die ungeöffnete Verpackung ist mit dem Adressaufkleber der Baustelle zu fotografieren. oder Für alle Produkte, welche vom Hersteller einen unveränderbaren Stempel haben (Aufdruck o.ä.) und bei dem ein FSC/PEFC Zertifikat vorliegt, ist der Nachweis über ein Übersichtsfoto und ein Detailfoto (des Stempels) inklusive der Lieferscheine möglich. Über die Fotos muss ein eindeutiger Zusammenhang zwischen verwendetem Material und erstelltem Produkt möglich sein. oder Die aufführende Firma ist selbst durch die PEFC oder FSC zertifiziert sein, in diesem Fall gelten die Vorgaben des Zertifikatgebers zum Umgang und die Bestätigung. Alle Verarbeiter von Holz- und Holzprodukten haben eine Erklärung abzugeben, dass Sie nur Produkte mit gültigem Zertifikat bestellt und verarbeitet haben. Dies erfolgt auf Firmenpapier mit Nennung der Baustelle, Auflistung der Lieferscheine (Lieferscheinnummer) und Bestätigung, dass nur zertifiziertes Holz eingesetzt wurde. 1.5 Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis 1.5.1 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften mittels Mustervorlagen und entspr. Zertifikaten zu erbringen. 1.6 Angaben zur Abrechnung / sonstiges Die Teilnahme einer entscheidungsbefugten Person an den Baustellenbesprechungen (wöchentlich bzw. nach Bedarf) ist mit den Einheitspreisen abgegolten, soweit nichts anderes mit der Bauleitung des Auftraggebers vereinbart wurde. 1.7 Dampfdichte Abklebungen. Alle OSB Stöße sind abzukleben. Die Abrechnung erfolgt über die Grundposition der Wandfläche. Für die umlaufenden Anschlüsse sind Zulagepositionen enthalten. Alle Durchdringungen sind abzukleben und über Zulagepositionen erfasst. 1.8 Verbindungsmittel Alle konstruktiven Verbindungsmittel und Montagebehelfe der jeweiligen Bauleistungen sind in die Position miteinzukalkulieren. Alle statischen Verbindungsmittel sind, wenn benannt, in die Position miteinzukalkulieren. Sollten aus Wahl AN und dem zugehörigen statischen Nachweis der Werkplanung andere Verbindungsmittel gewählt werden, sind diese mit dem Grundpreis der kalkulierten Position abgegolten. Im Vorfeld in den Positionen nicht benannte und aus dem statischen Nachweis erforderliche Verbindungsmittel sind über die zugehörige Position "Statische Verbindungsmittel - Baustahlteile S235JR 6-12mm, verzinkt" und folgende im Kilopreis abzurechnen. Der Nachweis ist gemäß den Angaben aus den Positionen zu führen. 1.9 Aufmaße zur Produktion Alle Bauteile sind vor Fertigung vor Ort in ihren Abmessungen zu prüfen. Abweichungen aus dem Aufmaß gegenüber der Werkplanung sind anzuzeigen. In den Anschlüssen und Bauteilen zum Bestand ist mit Abweichungen zu rechnen. Für die Fertigung sind die Abweichungen nachzutragen und die Dokumentationsunterlagen nachzupflegen. Die Abrechnung erfolgt über die Positionen der jeweiligen Werkplanung 1.9 Rüstungen und Arbeitsschutz Bauseits ist das Gebäude umlaufend entlang der Gebäudeaußenkontur mit einer Fassadenrüstung (Breite 60cm + 30cm Konsole) eingerüstet. Für alle Leistungspositionen gilt eine Arbeit mit Elementhöhen bis 3,5m. = Arbeitshöhe bis 3,5m Alle erforderlichen Rüstungen und Fallschutzeinrichtungen (PSA...) sind eigenständig zu erbringen, vorzuhalten und zu betreiben. Dies gilt ebenso für die Verlegearbeiten von Elementdecken, mit den besonderen Risiken aus den Montagezuständen. Vor Ort vorgehaltene Rüstungen sind ebenfalls für Fremdgewerke zugänglich zu machen. 1.10 Unterbrechungen Bauablaufbedingte Unterbrechungen, auch witterungsbedingte, werden nicht gesondert vergütet. 1.11 Witterungschutz Im Holzbau ist die Bedeutung und Abwendung von Niederschlagsereignissen von elementarer Bedeutung. In der Summenstufe Witterungskonzept ist der gewählte Umgang zu erarbeiten und mit allen Teilleistungen einzukalkulieren.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
07 VORSATZSCHALEN UND BEKLEIDUNGEN
07
VORSATZSCHALEN UND BEKLEIDUNGEN
07._.01 Vorsatzschale, freistehend, H <3,5m, D=100mm, UK Stahlblechprofil, Miwo MW Q2 A-F/1-8 Vorsatzschale , freistehend , 2x 12,5mm GKB, inkl. Anschluss an angrenzende Bauteile und Eckausbildungen, Ausbildung umlaufende Anschlüsse stumpf mit Trennstreifen Unterkonstruktion Trockenbau: Einfachständerwerk Einbaubereich: Einbaubereich 2 DIN 4103-1 max. Höhe [m] Beplankung: 3,50m Dicke Vorsatzschale: 100mm Anzahl Lagen/Plattendicke : 2x 12,5mm Baustoff, Bekleidung: Gipsplatte DIN 18180, GKB Verarbeitung gem. DIN 18181, zweilagig, Plattendicke 12,5 mm, befestigen mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Typ Gipsplatte: Bauplatte Typ A Klasse Brandverhalten: A2 (nichtbrennbar) DIN 4102-1 Baustoff, Unterkonstruktion: Stahlblechprofil, verzinkt, DIN EN 14195, DIN 18182-1 Profilart Trockenbau: CW/UW 75 Abstand [mm] Ständerachsen: 625 Dämmstoff: Holzfaserdämmstoff Platte Dicke [mm] Dämmschicht: 60 Kurzzeichen Anwendungsgebiet Dämmstoff: WTR - Dämmung Raumtrennwand Kurzzeichen Dämmstoff: HWF Norm Dämmstoff: DIN EN 13162 Anordnung Beplankungslagen: einseitig längenbezogener Strömungswiderstand HWF: 5>=r>=50kPA*s/m² Befestigung Bekleidung: mit Schnellbauschrauben Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen der äußeren Plattenlage spachteln. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung. Befestigungsgrund / angrenzende Bauteile: Decke: BSP-Decke Boden: STB -Sohle , bzw. BSP-Decke (1OG) Wände: CLT-Wände mit GKF- Bekleidung Einbaubereich: freistehende Vorsatzschalen an Innenwänden EG-1.OG gemäß Plan
07._.01
Vorsatzschale, freistehend, H <3,5m, D=100mm, UK Stahlblechprofil, Miwo MW Q2 A-F/1-8
428,00
m2
07._.02 Vorsatzschale, freistehend, H <3,5m, D=100mm, UK Stahlblechprofil, Miwo MW Q2 A-F/8-12 Einbaubereich: EG Achse A-F/8-12
07._.02
Vorsatzschale, freistehend, H <3,5m, D=100mm, UK Stahlblechprofil, Miwo MW Q2 A-F/8-12
272,00
m2
07._.03 Vorsatzschale, freistehend, H <3,5m, D=100mm, UK Stahlblechprofil, Miwo MW Q2 J-K/21-28 Einbaubereich: EG Achse J-K/21-28
07._.03
Vorsatzschale, freistehend, H <3,5m, D=100mm, UK Stahlblechprofil, Miwo MW Q2 J-K/21-28
106,40
m2
07._.04 Vorsatzschale, freistehend, H <5,90m, D=150mm, UK Stahlblechprofil, Miwo MW Q2 OG A-F/1-8 max. Höhe [m] Beplankung: 5,90m Dicke Vorsatzschale: bis 150mm Profilart Trockenbau: bis CW/UW 125 Einbaubereich: OG A-F/1-8
07._.04
Vorsatzschale, freistehend, H <5,90m, D=150mm, UK Stahlblechprofil, Miwo MW Q2 OG A-F/1-8
540,00
m2
07._.05 Vorsatzschale, freistehend, H <5,90m, D=150mm, UK Stahlblechprofil, Miwo MW Q2 OG A-F/8-12 max. Höhe [m] Beplankung: 5,90m Dicke Vorsatzschale: bis 150mm Profilart Trockenbau: bis CW/UW 125 Einbaubereich: OG A-F/8-12
07._.05
Vorsatzschale, freistehend, H <5,90m, D=150mm, UK Stahlblechprofil, Miwo MW Q2 OG A-F/8-12
303,00
m2
07._.06 Zulage Anlegen von Türöffnung bis Wandstärke 150mm, <2,50m² in Trockenbauvorsatzschale, Stärke bis 150mm mit Sturzprofil, seitlich raumhoch verstärken, mit Metallständerprofilen UA-Profilen 2mm, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben. Inkl. anarbeiten. Für den Einbau von Stahlumfassungszargen. Lieferung und Einbau Metallzargen sind nicht Teil dieses LV. Raumhöhen bis 3,50m Größe < 2,50m² 1,01x2,135m, 1,135x2,135m Lieferung und Einbau Metallzargen sind nicht Teil dieses LV
07._.06
Zulage Anlegen von Türöffnung bis Wandstärke 150mm, <2,50m²
24,00
St
07._.07 Zulage Anlegen von Türöffnung bis Wandstärke 150mm, >2,50m², <3,00m² Raumhöhen bis 3,50m Größe > 2,50m² 1,01x2,635m
07._.07
Zulage Anlegen von Türöffnung bis Wandstärke 150mm, >2,50m², <3,00m²
4,00
St
07._.08 Zulage für gleitenden Deckenanschluss Trennwände GK-Streifenpaket 4 x 12,5 mm verklebt / CW/UW 100 / entspr. Anforderung vorgenannter Trennwände D 150 bis 350 mm
07._.08
Zulage für gleitenden Deckenanschluss Trennwände
325,60
m
07._.09 Zulage für zusätzliches UA-Profil für wandhängende Lasten, z.B. Sanitärobjekte Zulage bzw. Mehrpreis zu o.g. Metallständerwand/Vorsatzschalen für zusätzliche Unterkonstruktion aus Metallprofilen, Tragständer im Wandhohlraum für Sanitätobjekte mittels verzinktem UA-Profil 50x40x2,0 mm, Tragständer für wandhängende Lasten, wie z.B. wandhängende WC`s. Raumhöhe bis 4,70m
07._.09
Zulage für zusätzliches UA-Profil für wandhängende Lasten, z.B. Sanitärobjekte
198,00
m
07._.10 Verstärkungen für Einbauten mit OSB-Platten Verstärkungen für Einbauten aus OSB Platten 18 mm befestigt in der Metall-UK der TB-Wand/ Vorwand Einbauhöhe: 1,00m bis 2,25m über OKFF Einbauort: nach Angabe Planer und Abstimmung vor Ort Grundlage für die Ausführung ist zzgl. zur Ausführungsplanung ein von der einschlägigen Fachplanung rechtzeitig zur Ausführung vorgelegter Werkstattplan, aus welchem mindestens Lage, Form, Dimension und ggf. Verstärkungsbedarfe hervorgehen.
07._.10
Verstärkungen für Einbauten mit OSB-Platten
64,00
m2
07._.11 Zulage Außenecken, Eckschutzschienen GK Liefern, Montieren und Einspachteln von Eckschutzschienen in GK-Außenecken an GK-Wänden, Vorsatzschalen und Schächten. Einspachteln gem. Q2.
07._.11
Zulage Außenecken, Eckschutzschienen GK
180,40
m
07._.12 Zulage Einbau auf Bodenplatte pro lfm Wand/Vorsatzschale A-F/1-8 Zulage Mehraufwand zur nachträglichen Abdichtung von Befestigungspunkten auf der Bodenplatte (Montageprofil, Durchstosspunkte Schweissbahn). Berechnung und Erfassung nach lfm Wand/Vorwand und nicht je Bodenprofil Einbaubereich: Sohlplatte EG Bereich A-F/1-8
07._.12
Zulage Einbau auf Bodenplatte pro lfm Wand/Vorsatzschale A-F/1-8
122,00
m
07._.13 Zulage Einbau auf Bodenplatte pro lfm Wand/Vorsatzschale A-F/8-12 Einbaubereich: Sohlplatte EG Bereich A-F/8-12
07._.13
Zulage Einbau auf Bodenplatte pro lfm Wand/Vorsatzschale A-F/8-12
78,00
m
07._.14 Zulage Einbau auf Bodenplatte pro lfm Wand/Vorsatzschale J-K/21-28 Einbaubereich: Sohlplatte EG Bereich J-K/21-28
07._.14
Zulage Einbau auf Bodenplatte pro lfm Wand/Vorsatzschale J-K/21-28
28,00
m
07._.15 Alu/GKB-Revisionsklappen ca. 20/20cm. Zulage bzw. Mehrpreis zu vorgen. Metallständerwänden/Vorsatzschalen bzw. Schachtwänden für Revisionsklappen bis 20/20 cm Leistung bestehend aus: - Öffnung herstellen, einschl. Unterkonstruktion, Verstärkungen - Revisionsklappe mit Rahmen aus Aluminium - Beplankung GK-Bauplatten (GKB) gem. Anforderung Wand/Systemgeber Grundlage für die Ausführung ist zzgl. zur Ausführungsplanung ein von der einschlägigen Fachplanung rechtzeitig zur Ausführung vorgelegter Werkstattplan, aus welchem mindestens Lage, Form, Dimension und ggf. Verstärkungsbedarfe hervorgehen.
07._.15
Alu/GKB-Revisionsklappen ca. 20/20cm.
10,00
St
07._.16 Alu/GKB-Revisionsklappen ca. 30/30cm. wie vor, jedoch bis 30/30 cm
07._.16
Alu/GKB-Revisionsklappen ca. 30/30cm.
10,00
St
07._.17 Alu/GKB-Revisionsklappen ca. 50/50cm. wie vor, jedoch bis 50/50 cm
07._.17
Alu/GKB-Revisionsklappen ca. 50/50cm.
10,00
St
07._.18 Zulage F60 Beplankung 2x 12,5mm GKF von BSP-Wand- & Deckenelementen 2x GKF-Beplankung Lieferung und Montage, inkl. aller Bauteilanschlüsse und Eckausbildungen, Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F60 Plattenart: GKF, nach DIN 18181 Brandschutzbekleidung im Bereich der Bauart Brandwand Achsen F-Ff / 1-10 Ausbildung umlaufenden Anschlüsse stumpf vorhandener Befestigungsuntergrund: BSP - Wand- & Deckenelemente Einbauhöhe bis 3,50 über OKFF Dicke der GKF-Platten: 2x 12,5mm nach DIN 4102-4:2016-05 befestigen mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen der äußeren Plattenlage spachteln. Qualitätsstufe Q1- nicht sichtbarer Bereich! !Lediglich die F60 Anforderungen müssen eingehalten werden! Einbaubereich EG & OG -> Deckenbeplankung max. 5m (links sowie rechts) entlang der Achse F-Ff / 1-10 -> Wandbeplankung nur im Bereich der Abhangdecke ab +2,75m OKFF bis +3,50m ab OKFF gem. Detail: 2157_A-35.15
07._.18
Zulage F60 Beplankung 2x 12,5mm GKF von BSP-Wand- & Deckenelementen
50,00
m2
07._.19 Zulage Leibungen von Durchbrüchen -> F60 Beplankung 2x 12,5mm GKF von BSP-Wand- & Deckenelementen Leibungstiefe: bis 160mm Durchbrüche: 40x15cm, 40x25cm, 64x44cm, 50x40cm, 30x20cm, 30x30cm, 45x40cm
07._.19
Zulage Leibungen von Durchbrüchen -> F60 Beplankung 2x 12,5mm GKF von BSP-Wand- & Deckenelementen
50,00
m