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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung Baukörper Energetische Sanierung der Gebäude
Veilchenstraße 4, 5 und Hyazinthenstraße 2 in 12203 Berlin
Flurstück: 3396/87 u. 3371/87
Effizienzhaus KfW 55
1.1 Kurzbeschreibung Objekt
Die untersuchten Objekte sind zwei Mehrfamilienhäuser der Gebäudeklassen 4 mit jeweils drei Vollgeschossen und insgesamt 21 Wohneinheiten mit 20 Balkonen. Das Gebäude in der Veilchenstraße 4,5 hat je Hausnummer sechs Wohneinheiten. Das Gebäude in der Hyazinthenstraße 2 hat je Hausnummer 9 Wohneinheiten. Das Baujahr aller Gebäude wird auf Grundlage der Bestandsunterlagen auf 1954 geschätzt. Die drei Gebäude sind vollständig unterkellert und haben jeweils mehrere Außenzugänge zum Kellerbereich an den Gebäuderückseiten. Die Dachkonstruktion ist als Flachdach ausgeführt mich einer Bitumendacheindeckung.
1.2 Lage des Objekts
Der Gebäuderiegel in der Veilchenstraße besitzt mit Bezug auf den überwiegenden Fensterflächenanteil eine Nordwest- / Südost-Ausrichtung und verläuft parallel zur Straße, der Gebäuderiegel in der Hyazinthenstraße eine Nordost- / Südwest-Ausrichtung und verläuft ebenfalls parallel zur Straße. Hierdurch sind die beiden Gebäuderiegel L-förmig angeordnet und es besteht eine ca. 2 m breite Verbundstelle der Gebäudefassaden. Auf der Gebäuderückseite befindet sich Grünfläche sowie befestigte Flächen zum erreichen der im Bestand vorhanden Garagen. Diese werden im Zuge der Sanierung zu Lagerräumen umgebaut.
Beschreibung Baukörper
Ausführungstermine Ausführungstermine
Ausführungszeitraum
Haus 2:
WDVS Loggien: ab KW 19 WDVS Eingangsbereich: ab KW 19 WDVS Sockel: an KW 19 Haus 1:
WDVS Sockel: ab KW 19
Ein Detailterminplan mit Zwischenterminen wird im Zuge der Vergabegespräche definiert und als Vertragsanlage ergänzt.
Ausführungstermine
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Arbeitsumfang
Ist es dem Anbieter aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich alle ausgeschriebenen Positionen oder Titel auszuführen, ist ein Teilangebot über Einzelpositionen oder Einzeltitel zulässig und erwünscht.
Grundlagen
Der Auftragnehmer (fortan AN genannt) hat sich durch Besichtigung der Örtlichkeit und der vorhandenen Plangrundlagen vor der Angebotsabgabe zu informieren, ob die Annahmen, die er aufgrund seiner Kalkulation getroffen hat, zutreffend sind. Forderungen jeglicher Art, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von Seiten des AN entstehen sollten, werden nicht anerkannt.
Die eingesetzten Massen wurden aufgrund der vorhandenen Planunterlagen unter Berücksichtigung evtl. erfolgter Änderungen ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der Einheitspreise.
Eine losweise Vergabe behält sich der Auftraggeber (fortan AG genannt) ebenso vor, wie einzelne Positionen zu streichen.
Vorgaben und Prüfpflicht
Auf fehlende oder widersprüchliche Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN schriftlich im Vorfeld hinzuweisen.
Eventuell fehlende Angaben, Unterlagen sind anzufordern, sofern sie nicht Leistungsbestandteil des AN sind (wie z.B. Fachplanungen, Gutachten, Prüfungen, etc.).
Hat der Unternehmer Bedenken jeglicher Art gegen die geplante Ausführung hinsichtlich Konstruktion, Art, Sicherheits- oder Schutzvorkehrungen, so sind diese schriftlich mit Angebotsabgabe anzumelden.
Des weiteren hat er einen entsprechenden, begründeten, technisch möglichen Alternativvorschlag aufzuzeigen
Wird dies unterlassen, hat der Auftragnehmer die folgenden Konsequenzen oder eventuell daraus entstehenden Kosten zu tragen.
Nimmt der Bieter keine Eintragungen bei Fabrikatsabfragen vor, gilt das Richtfabrikat der Leistungsbeschreibung als akzeptiert.
Sollten Produkte unterschiedlicher Hersteller verwendet werden, so müssen sie in allen Punkten miteinander verträglich sein.
Mit den Leistungen kann erst nach einer eine Einigung über die Ausführung unter Verantwortung des AN begonnen werden.
Alternativen und Nebenangebote
Sieht der Bieter in der ausgeschriebenen Form aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine günstigere Ausführung als möglich an, so ist diese separat mit aufzuführen und die Gleichwertigkeit durch Produktblätter bzw. Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Hierdurch darf jedoch kein zeitlicher, genehmigungsrechtlicher oder wirtschaftlicher Nachteil bei Nutzung und Betrieb entstehen.
Gestalterische Absichten müssen im Wesentlichen erhalten bleiben.
Abweichungen zum Hauptangebot sind ausführlich zu beschreiben und kostenmäßig dem Hauptangebot gegenüberzustellen.
Die Zustimmung für die Verwendung muss vom AG freigegeben werden.
Prüfungen / Zulassungen
Auf Wunsch sind kostenlos Prüfzeugnisse bzw. Nachweise der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien vorzulegen.
Behördliche Prüfungen, Abnahmeprotokolle, Erstinbetriebnahmen und Prüfzertifikate von Bauteilen sind vom AN durch den Bieter rechtzeitig und eigenverantwortlich zu veranlassen. Eventuell hieraus anfallende Kosten sind im Angebotspreis einzurechnen.
Vor der Verwendung anderer Materialien als den Vorgesehenen müssen deren Eigenschaften und Qualität nachgewiesen werden.
Umweltschutz
Umweltschutzbedingungen, insbesondere den Gewässerschutz, den Lärmschutz und die Luftreinhaltung sind einzuhalten.
Es sind ausschließlich amtlich zugelassene, gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe zu verwenden.
Bauablauf und Bauausführung
Jeder AN hat vor Beginn der Arbeiten eine ständig anwesende Aufsichts- und Ansprechperson zu benennen, welche weisungsberechtigt ist.
Die Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Es ist möglich, dass die Arbeiten in mehreren Einzelabschnitten zeitlich versetzt, als in sich abgeschlossene Leistungen bereichsweise auszuführen sind. Eine gesonderte Vergütung dafür erfolgt nicht.
Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese ohne Behinderung des laufenden Betriebes unverzüglich zu beheben.
Umfang und Reihenfolge der zu liefernden Module und Elemente sind mit der Bauleitung abzustimmen.
SIGEKO und Unfallverhütung
Alle Unfallverhütungsvorschriften sowie bau-, orts- und sicherheitspolizeiliche Vorschriften sind gewissenhaft und eigenverantwortlich einzuhalten.
Schutzvorrichtungen, die der AN erbringt sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Dies schließt Schäden und Folgeschäden an Personen oder Sachen des AG oder Dritter ein, es sei denn, der AN weist nach, dass der Schaden nicht durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, oder durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist.
Werbung
Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Absprache mit dem AG zulässig.
Verschmutzung und Beschädigungen
Der AN ist dazu verpflichtet alle Bauteile jeder Art, sowie die erbrachten Leistungen anderer Unternehmer vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Insbesondere bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk und anderen oberflächenfertigen Flächen ist umsichtig vorzugehen.
Der Auftragnehmer haftet für alle, gegen den AG erhobenen Ansprüche, die durch sein Unternehmen verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind.
Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind einzuhalten
Der aus der eigenen Leistung verursachte Schutt- und Abfall hat der AN selbst zu tragen.
Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN anteilig beteiligt.
Hilfsmittel Für sämtliche im LV beschriebenen Leistungen sind durch den AN gem. kalkuliertem Montagekonzept notwendigen Hilfsmittel, wie Kranstellung, Hebebühnen, Arbeitspodest etc., in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Planunterlagen Planunterlagen
Grundlage der Angebote sind die folgenden Planunterlagen:
223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_GR_00_100_03_F_ERDGESCHOSS.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_GR_01_101_02_F_1. OBERGESCHOSS.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_GR_02_102_01_F_2. OBERGESCHOSS.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_GR_U1_103_01_F_1. UNTERGESCHOSS.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_SC_AC_300_02_F_SCHNITT AA+BB+CC.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_SC_DS_301_01_F_SCHNITT DD+EE.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_DP_DP_104_01_F_DACHPLAN.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_AN_HO_201_01_F_ANSICHTEN HOFSEITIG.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_AN_ST_200_02_F_ANSICHTEN STRASSENSEITIG.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_500_02_F_Legende.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_501_01_F_Leitdetail Fensteranschlüsse Vertikal.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_502_01_F_Leitdetail Fensteranschlüsse Horizontal.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_503_02_F_Leitdetail Hauseingangstüren V4.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_504_02_F_Leitdetail Hauseingangstüren V5.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_505_01_F_Leitdetail Treppenhaus Fenster V5.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_506_01_F_Leitdetail Fensterdetails Übersicht (01).pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_507_01_F_Leitdetail Fensterdetails Übersicht (02).pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_508_01_F_Leitdetail Innentüren Keller.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_509_01_F_Leitdetail Garagentüren.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_510_02_F_Leitdetail Wandaufbauten.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_515_01_F_Leitdetail Balkon Details Erdgeschoss.pdf
223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_523_01_F_Leitdetail Badezimmer Fenster Anschluss Bestandsfliesen.pdf
223_LP3_PAS_XX_ARC_BE_LP_XX_001_00_F_Baustelleneinrichtungsplan.pdf
223_LP5_PAS_Erläuterungen.pdf
223BER_Bauteilkatalog.pdf
223_LP5_GHT_H1-2_TGA_ELT_AN_XX_600_01_Seitenansicht_Verlegezonen.pdf
223_LP5_GHT_H1-2_TGA_ELT_AN_XX_700_01_Seitenansicht_Verlegezonen.pdf
223_LP5_GHT_H1-2_TGA_ELT_DT_XX_900_00_Detail-Sonnenschutzmotor-und-Jalousiesteuerung_Elektrotechnik.pdf
223_LP5_GHT_H1-2_TGA_ELT_GR_00_200_02_Grundriss_Erdgeschoss.pdf
223_LP5_GHT_H1-2_TGA_ELT_GR_01_300_01_Grundriss_1. Obergeschoss.pdf
223_LP5_GHT_H1-2_TGA_ELT_GR_02_400_01_Grundriss_2. Obergeschoss.pdf
223_LP5_GHT_H1-2_TGA_ELT_GR_DA_500_01_Grundriss_Dachaufsicht.pdf
223_LP5_GHT_H1-2_TGA_ELT_GR_U1_100_02_Grundriss_Kellergeschoss.pdf
223_LP5_GHT_H1-2_TGA_ELT_SC_XX_800_01_Schema_PV-Anlage.pdf
223_ECW_BSK_Merkblatt Photovoltaikanlagen DEZ 2023.pdf
Planunterlagen
Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt:
Vertragsbedingungen des Bauherrn Der im Auftragsfalle gültige NU- Vertrag Das Leistungsverzeichnis einschließlich Vorbemerkungen und Baubeschreibung sowie die vorhandenen Zeichnungen VOB Teil B und C, neueste Fassung Die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt für uns kostenlos Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit und beinhalten sowohl sämtliche Lohnnebenkosten, evtl. Lohn- und Materialpreiserhöhungen, als auch die für die Ausführung notwendigen Nebenleistungen. Die Gewährleistungspflicht beträgt abweichend von der VOB/B fünf Jahre und 4 Wochen, zwei Jahre für drehende und sich bewegende Teile, 6 Monate für Leuchtmittel. Bei genehmigungspflichtigen Anlagen beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag der Abnahme, jedoch frühestens mit dem Tag der Genehmigung und Zulassung zum Betrieb. Der Bieter erklärt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, Vorbemerkungen und Leistungsbeschreibung mit den eingesetzten Preisen anzuerkennen, sich vom Umfang der Lieferung und Leistung überzeugt und Fragen, die im Zusammenhang mit diesem Angebot stehen, geklärt zu haben.
Angaben des Bieters
Betriebshaftpflichtversicherung bei:
Versicherungs - Nr.:
gegen Personenschäden:
gegen Sachschäden:
gegen Vermögensschäden:
Handwerksrolle eingetragen bei Handwerkskammer:
unter Nr:
Mitglied bei der Berufsgenossenschaft:
Mitgliedsnummer:
..........................................................
Ort und Datum, Stempel u. Unterschrift des Bieters
Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt
01 Trockenbauarbeiten
01
Trockenbauarbeiten
ZTV Trockenbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Trockenbauarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten, und
die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
BVS: Bundesverband Systemböden e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und
Fassade,
VdS Schadenverhütung GmbH.
2 Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus
dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen
Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen
Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich
der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach
Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur
Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher
wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG
rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines
Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind
alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände,
Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren
etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden
nicht gesondert vergütet, soweit nicht in
Leistungspositionen ausdrücklich abweichend
beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente
oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und
rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG
Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des
Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der
Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen
Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende
bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen
und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und
Montageplanung für alle Anschlüsse, Abschlüsse und
Deckenkonstruktionen zu erstellen und dem AG vor
Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN
sind u. a.:
Prüfung und Berücksichtigung der voraussichtlichen
Trocknungszeiten im Hinblick auf den Bauzeitenplan,
Durchbrüche in Wänden und Decken mit Anforderungen an
Brand- und Schallschutz,
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Überprüfung der
bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für
die eigene Leistung in Bezug auf Haftzugfestigkeit bei
Erfordernis,
Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-,
wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
Fugen,
Überprüfung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf
das gesamte Ausbausystem,
Prüfung der AG-seitigen Planung auf Anordnung von
Streiflichtquellen.
Unverzüglich nach Auftragserteilung sieht der AN die
TGA- und die ELT-Fachplanung sowie ggf. das BS-Konzept
unaufgefordert ein. Der AN fordert von den Gewerken
ELT, TGA und Innentüren unaufgefordert die
Einbauanleitungen für jegliche Einbauteile,
Schottungen, BS-Klappen und Türelemente an, um diese im
Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung zu sichten
und geeignete Einbausituationen als Vorleistung für die
anderen Gewerke erstellen zu können. Der AN legt
unaufgefordert Montagepläne vor, die - in Abstimmung
auf die von den TGA-Gewerken durchzuführenden Medien
und deren Einbaubedingungen aus
Brandschutzanforderungen - die genaue Lage der
Tragprofile der Unterkonstruktion erkennen lassen.
Sämtliche Oberwände bzw. Wandschotts oberhalb
flurquerender Türen sind detailliert in ihrer
Medienbelegung und Unterkonstruktionsausbildung vom AN
rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten und in Abstimmung
auf die TGA-Gewerke zu planen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Ausführung
3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation
Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist
einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter
Schallschutz nach DIN 4109.
Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen
erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass
verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
Für die Beplankung sind, soweit nicht anders
beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke und
einer möglichst festen Oberfläche zu verwenden.
Beplankungen unter Fliesen- und Plattenbelägen sind
mindestens 2-lg. auszuführen.
Mit dem AG ist Rücksprache zu halten, ob Türen im
Endzustand eingebaut werden können. Der AN hat zu
klären ob, bedingt durch den Bauablauf, eine
Zwischenlagerung der Türblätter erforderlich ist bzw.
das Anbringen von provisorischen Öffnungsbeschlägen mit
anschließendem Gangbarmachen der Türen erforderlich
ist.
Sämtliche Revisionsöffnungen sind mit
Aluminium-Rahmenkonstruktionen mit Gipsplatteneinlage
auszuführen, soweit nicht detailliert abweichend
beschrieben.
3.1.2 Produkte
Für die Konstruktion sind die Zulassungen und
Prüfbescheide sowie die Richt- und Systemzeichnungen
des jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Dabei ist
das System zu bevorzugen, welches bei gleicher
Wanddicke die höchsten Schalldämmwerte erreicht und die
anderen bauphysikalischen Anforderungen ausreichend
abdeckt. Für das vom AN zur Ausführung vorgesehene
Herstellersystem ist rechtzeitig vor Ausführung die
Zustimmung vom AG einzuholen.
In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens
feuchtraumgeeignete hydrophobierte Gipsplatten (GKBI)
einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei
doppellagigen Beplankungen. Geschnittene Kanten
imprägnierter Platten sind nachzuimprägnieren.
Der Einbau von Gips- oder Gipskartonbauplatten
(Gewerbebereiche, Schwimmbad- und Sporthallenduschen
etc.) - auch hydrophobierter Platten - in
feuchtigkeitsgefährdeten, hochbeanspruchten Bereichen
ist untersagt. Gegebenenfalls weist der AN den AG
hierauf gesondert hin, wenn der AG für solche Bereiche
gipshaltige Werkstoffe vorgesehen hat.
3.1.3 Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen
Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw.
Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an
angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen
nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf
auszuführen. Haarfugen sind zulässig.
Werden Flächendichtungen in Ausnahmefällen von
Befestigungselementen durchdrungen, sind diese
ebenfalls abzudichten. Hierfür sind Formteile aus dem
verwendeten Abdichtungssystem zu verwenden, die
geeignet sind für die Verwendung zusammen mit der
Flächendichtung.
Querschnittsschwächungen bzw. -veränderungen von
Bauteilen (Dehnfugen, unterschnittene Sockel etc.) sind
stets mit der gleichen Anzahl von Beplankungslagen
auszuführen wie nebenliegende Wandflächen.
Im Übergang von verschiedenen Flächen (z. B.
Dach-Wand), beim Anschluss an andere Bauteile oder
-elemente sowie bei Wandanschlüssen sind stets
Trennfugen mit Abschlussprofilen zu erstellen. Diese
sind anschließend dauerelastisch, abreißsicher und
überstreichfähig zu verfugen.
Alle Deckenanschlüsse (an Stützen, Außen- und
Innenwände sowie Trennwände) sind so auszuführen, dass
alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu
erwartenden Bewegungen der Wände und der Decken müssen
ohne Beeinträchtigung möglich sein.
Plastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu
hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden.
Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht
saugende Materialien zu verwenden.
Anschlüsse zwischen Unterkante Rohbaukonstruktion und
Oberkante Wand sind entsprechend den möglichen
Verformungen unter Berücksichtigung der
bauphysikalischen Anforderungen als Gleitanschlüsse
gemäß Herstellerangaben auszubilden.
Bei Rohr-/Kanaldurchführungen etc. durch Wände im
unmittelbaren Bereich von Gleitanschlüssen sind mittels
vierseitiger Auswechslungen die gleitenden
Deckenanschlüsse um den Durchbruch herumzuführen.
3.1.4 Unterkonstruktion - allgemein
Für Nassraumbereiche mit hoher
Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als
Metallunterkonstruktion verzinkte und
korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie
korrosionsgeschützte Befestigungsmittel zu verwenden.
Zargenaussteifungsprofile müssen so ausgeführt werden,
dass die Bauwerksbewegungen bei größeren
Deckendurchbiegungen aufgenommen werden können (z. B.
durch Teleskopanschlüsse oder Anschlusswinkel mit
ausreichender Federwirkung).
Die Unterkonstruktionen für demontable Systeme müssen
in jeder Lage gegen seitliches Verschieben gesichert
sein. Auch beim Entfernen einer ganzen Plattenreihe
darf sich die Unterkonstruktion nicht verschieben.
Dabei darf die Zugänglichkeit, soweit es erforderlich
ist, zum Deckenhohlraum und der darin liegenden
technischen Teile nicht beeinträchtigt werden. Im
Bereich von Türen oder ähnlichen Teilen, durch die die
Decke seitlich in horizontaler oder anderer Richtung
beansprucht werden könnte, sind zusätzliche
Diagonalaussteifungen einzubauen.
Wasserführende Rohrleitungen in Trockenbauschächten
benötigen im Allgemeinen spezielle Unterkonstruktionen
für mehrfache Befestigung über die Geschosshöhe,
Befestigungen lediglich an Standard-Trockenbauprofielen
sind in der Regel nicht ausreichend. Der Unternehmer
meldet beim AG Bedenken an, wenn er feststellt, dass
Installationstrassen zur Lastabtragung an von ihm
errichteten Trockenbaukonstruktionen befestigt werden.
3.1.5 Spachtelung, Oberflächen
Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig
verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung
Streiflicht entstehen kann oder künstliche Beleuchtung
geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen nach Q4
streiflichttauglich herzustellen. Die Versorgung der
Streiflichtquellen während der Ausführung erfolgt durch
den AN.
Ist für einen Raum Gussasphalt als Bodenaufbau
vorgesehen, dürfen Spachtelarbeiten erst im Anschluss
daran durchgeführt werden. Es ist zu vermeiden, dass
gespachtelte Flächen mit Warmluft beaufschlagt werden.
Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf
Gehrung herzustellen, soweit nicht produktspezifisch
eine andere Ausführung vorgesehen ist.
Plastische Verfugungen sind grundsätzlich mit
überstreichbarem Material auszuführen.
Die Ausführung der Innenecken von Wänden, die erkennbar
nur vliesarmiert und/oder gestrichen werden, erfolgt
stets mit Inneneckformteilen.
Der AN erkundet unaufgefordert, welche Wandoberflächen
vom Folgegewerk mit Fliesen belegt werden, und
spachtelt in diesen Bereichen die Oberfläche lediglich
in Qualität Q1 mit 10 cm breit verspachtelten Fugen zur
späteren Aufnahme von Fliesenbelägen.
3.1.6 Beplankung
An Türen ist die Beplankung im Sturzbereich mit
ausgeklinktem Anschnitt auszuführen (Beplankungsfuge
verläuft nicht in einer Flucht mit der Türzarge).
Alle sichtbaren Innen- und Außenecken sind, sofern
nicht anders beschrieben, mit GK-Formteilen
auszuführen.
Bereiche mit hoher Feuchtebeanspruchung müssen mit
feuchtigkeitsunempfindlichen, zementgebundenen Platten
in allen Beplankungslagen beplankt werden. Dies
betrifft insbesondere alle nicht häuslichen
Nassbereiche und gewerblichen Nassbereiche. Die Stöße
dieser Platten sind zu verkleben, um die Anforderungen
an feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zu erfüllen.
3.1.7 Brandschutz
Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken verbauten
Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen liegen oder
diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem AG
abzufordern, um die für diese Produkte erforderlichen
Einbausituationen erstellen zu können (so
beispielsweise die Einbauanleitungen von
Brandschutzklappen, damit der AN die verstärkten
Profile, die Laibung und den umlaufenden Spalt um die
Klappen maßhaltig und zulassungsgerecht herstellen
kann).
Trockenbauwände mit Schall- oder
Brandschutzanforderungen sind in mindestens 150 mm
Wandstärke auszuführen, sofern Lichtschalter und
Steckdosen in der Wand vorgesehen sind, um die
erforderlichen Brand- und Schallschutzanforderungen
auch im Bodenbereich hinter Hohlwanddosen herstellen zu
können.
Sind in der Planung des AG Wände mit Brand- oder
Schallschutzanforderungen in geringer Wandstärke als
150 mm vorgesehen, so meldet der AN hiergegen Bedenken
an.
Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind
entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach
Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei
Trennwandkonstruktionen mit Brandbeanspruchungen sind
die Elektrodosen in Gips einzubetten oder rückseitig
abgekoffert oder mittels zugelassener Hohlwanddosen
auszuführen. Keinesfalls sind sich gegenüberliegende
Elektrodosen zulässig ohne Hinterfüllung mit
Mineralwolle oder Gipsmörtel.
Durchführungen durch brand- oder
schallschutzqualifzierte Trockenbauwände sind stets mit
Auslaibung aus Blech und Beplankung entsprechend dem
Hauptbauteil im Laibungsbereich auszuführen.
Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände eingebaut,
so hat der AN nach Ausführung der ersten BS-Klappe die
Zustimmung des RLT-Prüfingenieurs zur getätigten
Ausführung einzuholen. Erst nach dessen Zustimmung sind
weitere BS-Klappen im Trockenbau einzubauen.
Dem AN obliegt eine hohe Verantwortung durch das
Verschliessen/ Verdecken von Brandschottungen.
Demzufolge dard der AN Trockenbaukonstruktionen mit
horizontalen Brandschottungen in Geschossdecken,
unabhängig von jeglicher AG-seitiger Freigabe zum
Schliessen von Schächten und Vorwänden, nur dann
erfolgen, wenn die Geschossdeckendurchtritte
brandschutztechnisch qualifiziert verschlossen wurden.
Ist dies trotz Aufforderung an den AN, die
entsprechenden Trockenbaukonstruktionen zu schliessen
nicht erfolgt, so meldet der AN Bedenken beim AG gegen
die Bauausführung an und stellt die diesbezüglichen
Leistungen bis zur Klärung zurück.
3.1.8 Türen
Türöffnungen sind unabhängig vom Türblattgewicht stets
mit eingestellten UA-Verstärkungsprofilen auszuführen.
Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an oder
zwischen Trockenbauwänden zum Einbau vorgesehen sind,
sind die Einbauanleitungen der Türen zu beachten. In
solchen Situationen sind in der Regel mindestens
Quadratrohre von 50 x 50 x 4 mm mit teleskopierbaren
Deckenanschlüssen vorzusehen. Sind solche
Unterkonstruktionen nicht vorhanden, meldet der AN
rechtzeitig vor dem Schleifen der zweiten Wandseite
Bedenken gegen den Türeinbau an.
3.2 Bauphysik
Soweit außenseitig keine oder nur eine Dämmung geringer
Stärke (< 6 cm im Laibungsbereich) aufgebracht wird,
soll eine zusätzliche Laibungsinnendämmung vorgesehen
werden. Als Material hierfür sind Kalziumsilikatplatten
zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
beschrieben ist. Der AN weist den AG ggf. auf das
Erfordernis der vorbeschriebenen Laibungsinnendämmung
hin.
ZTV Trockenbauarbeiten
01.01 Trockenbauarbeiten an Fensterlaibungen
01.01
Trockenbauarbeiten an Fensterlaibungen
01.02 Trockenbauarbeiten ELT-Schächte
01.02
Trockenbauarbeiten ELT-Schächte
01.03 Trockenbauarbeiten Sonstiges
01.03
Trockenbauarbeiten Sonstiges
02 Maler- und Putzarbeiten Innen
02
Maler- und Putzarbeiten Innen
02.01 Putzarbeiten Innen
02.01
Putzarbeiten Innen
02.02 Malerarbeiten Innen
02.02
Malerarbeiten Innen
03 Reinstreifer der Hauseingänge
03
Reinstreifer der Hauseingänge
03.01 Reinstreifer
03.01
Reinstreifer
04 Abbruch Putz und Fliesen der Laibungen
04
Abbruch Putz und Fliesen der Laibungen
04.01 Trennschnitte Putz und Fliesen der Laibungen
04.01
Trennschnitte Putz und Fliesen der Laibungen
05 Leistungen zum Nachweis
05
Leistungen zum Nachweis
05.01 Stundenlohnarbeiten
05.01
Stundenlohnarbeiten