Rohbauarbeiten
Erw. Lagerbüro
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 - Situation und Bauvorhaben Situation und Bauvorhaben 1. Lage des Grundstücks ALDI GmbH & Co. KG Radevormwald, Feldmannshaus 6, 42477 Radevormwald. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über ausgebaute Straßen. 2. Das Bauvorhaben Die Firma ALDI GmbH & Co. KG betreibt in Radevormwald ein Logistikzentrum zum Umschlag von Waren. Für die Anlieferung ist beabsichtigt in die vorhandene Lagerhalle ein Warenannahmebüro einzubauen. 3. Baubeschreibung Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst notwendige Rohbauarbeiten, die im Zuge der Baumaßnahme erbracht werden müssen. Verschiedene Leistungen sind dabei in Abhängigkeit bauseitiger Vorleistungen oder nach Absprache auf Abruf zu erbringen. Eine entsprechende Flexibilität wird vorausgesetzt. Folgenden Leistungen sind unter Anderem innerhalb und außerhalb der Lagerhalle auszuführen: Abbrucharbeiten Erdarbeiten Stahlbetonarbeiten 5. Allgemein Dem Bieter wird zwingend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über Lage und Beschaffenheit der Baustelle, deren Zugangsmöglichkeit, alle sein Gewerk betreffenden Randbedingungen zu informieren. Kenntnisse des Bieters über alle vorgenannten Rahmenbedingungen werden vom Bauherrn und vom Architekten bei sämtlichen Verhandlungen sowie bei der Ausführung vorausgesetzt. Nachforderungen, Terminaufschübe usw. aus Unkenntnis werden nicht anerkannt.
01 - Situation und Bauvorhaben
02 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Vor Ausführung seiner Leistungen sind vom Auftragnehmer nach Lage und Ausmaß die benötigten Flächen für Baustelleneinrichtungen und Lagerung mit der Bauleitung und dem Betrieb abzustimmen und nach deren Weisung zu belegen. Innerhalb der benannten Flächen sowie innerhalb seiner Arbeitsbereiche obliegt dem AN die Verkehrssicherungspflicht, notwendige Verkehrsflächen sind freizuhalten. Material kann nur ungesichert an angegebener Stelle zwischengelagert werden. 2. Bodenverhältnisse Nicht relevant. 3. Entsorgung Darf nur stattfinden: Schutt und Müll mittels Container Abwasser über das Schmutzwassersystem Sondermüll entsprechend den behördlichen Vorschriften 4. Technische Regelwerke Es gelten die Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen und -lieferungen, die zusätzlichen Vertragsbedingungen zum VOB-Vertrag, die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, die Technischen Lieferbedingungen, alle einschlägigen DIN-Vorschriften, bauaufsichtsamtliche Bestimmungen, Technischen Prüfvorschriften, Merkblätter, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Montage-, Verarbeitungs- und Werksvorschriften der Materialhersteller, alles in den neuesten Fassungen. 5. Montagebedingungen Soweit Berührungspunkte mit Gewerken anderer Auftragnehmer bestehen, hat der AN seine Ausführung mit diesen Auftragnehmern zu koordinieren. Zur Leistung gehören: die Lieferung frei Baustelle einschl.  Abladen der Transport zur Verwendungsstelle das evtl. erforderliche Zwischenlagern nach Angabe der Bauleitung die komplette Montage unter Beachtung der Montage-, Verarbeitungs- und Werksvorschriften der Materialhersteller einschl.  erforderlicher Stemm-, Bohr-, Schweiß und sonstiger, zum Einbau notwendiger Arbeiten
02 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
03 - Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben 1. Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet Tagesberichte zu erstellen und diese der Objektüberwachung spätestens am Anfang der Folgewoche elektronisch zu übermitteln oder in Papierform mit folgendem Inhalt zu übergeben: täglicher Arbeitsbeginn und -ende Anzahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte und eingesetzten Großgeräte Angaben zu den Witterungsverhältnissen und den Temperaturen (min/max) Beginn, Zwischenstand und Fertigstellung von einzelnen Bauarbeiten und Bauabschnitten Behinderung, Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten und ihre Ursachen Verkehrsfreigaben, Bauübergaben, Abnahmen, Materiallieferungen und Aushubabtransporte außergewöhnliche Ereignisse (z. B. Arbeitsunfälle, Schadensfälle, Unterweisungen) 2. Abrechnung Rechnungen sind kumulierend aufzustellen. Die Vergütung von Abschlagszahlungen bedeutet keine Anerkennung der Richtigkeit und Mängelfreiheit der von ihr erfassten Leistungen, Massen oder Preise. Die Aufmaße sind in folgender prüfbarer Form vorzulegen: Aufmaßblätter sind mit folgendem Aufbau einzureichen und fortlaufend zu nummerieren: Kopfzeile mit Projekt, Titel, LV-Positionsnummer und Kurztext der Leistungsposition Rechenvorgänge sind systematisch und nachvollziehbar aufzubauen In den Aufmaßblättern benannte Abrechnungspläne sind beizulegen; jedes abgerechnete Maß muss im Abrechnungsplan aufgeführt sein. Unterschiedliche Positionen sind ggfs. farbig anzulegen und Einzelflächen unter Umständen gesondert zu kennzeichnen Nachträge sind fortlaufend zu nummerieren Aufmaße und Rechnungen, welche die vorgenannten Kriterien in wesentlichen Punkten nicht erfüllen, können vom AG als unprüfbar an den Auftragnehmer zurückgeschickt werden 3. Zur Leistung bzw. zur abgegoltenen Nebenleistung gehören: Die Kontrolle der örtlichen Gegebenheiten Das Sauberhalten öffentlicher Zufahrtsstraßen zum Grundstück, deren Randbereiche und die zu befahrenden Flächen auf dem Betriebsgelände, sind bei Verschmutzung durch Transportfahrzeuge umgehend mit Kehrmaschinen zu säubern. Kostenlose Beseitigung durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen Gesetzliche vorgeschriebene Unfallsicherungsmaßnahmen sind so anzubringen, dass nachfolgende Arbeiten, auch anderer Auftragnehmer, nicht behindert werden. Es wird besonders auf die BGV C 22 hingewiesen Auf Verlangen von Behörden oder Bauleitung hat der AN für die zur Verwendung kommenden Stoffe und Bauteile die entsprechenden Gütenachweise, Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide, für den AG kostenfrei, beizubringen Alle nach DIN vorgeschriebenen Eignungs- und Güteprüfungen sind während der Bauausführung oder nach Fertigstellung der Leistung durchzuführen. Müssen vorhandene Schutzeinrichtungen für die Ausführung entfernt werden, so ist die Entfernung und die Wiederherstellung dieser Schutzeinrichtungen unmittelbar vor und nach den Arbeiten Sache des Auftragnehmers und ist auf den jeweiligen Arbeitsbereich zu beschränken. Werden Ungenauigkeiten an der Leistung des AN über die zulässigen Toleranzen hinaus festgestellt, so sind sie ohne Aufforderung auf Kosten des Auftragnehmers sofort zu beseitigen, ohne das Gefüge der Konstruktion und den Arbeitsablauf zu stören. Alle auszuführenden Arbeiten haben fach- und sachgerecht zu erfolgen. Nachweise, wie Schweißnachweise sind, wenn gefordert, kostenlos zu erbringen. Verzinkte Stahlteile, die verschweißt werden, sind entsprechend nachzuverzinken. Der AN verpflichtet sich bereits eingebaute Teile und den Hallenboden vor Beschädigung, besonders Funkenflug, bei Trenn- und Schweißarbeiten ausreichend zu schützen. Die angegebenen Stückzahlen, Längen und Gewichte sind überschlägig ermittelt. Die nach geprüfter, statischer Berechnung erforderlichen bzw. tatsächlichen Längen und Gewichte können von den hier angegebenen geringfügig abweichen. Alle Aufwendungen an Auflagern wie Schweißen, Verbundanker, Herstellen von Aussparungen für Schubknaggen etc. werden nicht extra vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
03 - Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen - Allgemeine Angaben
04 - Sicherheitsrelevante Bedingungen Sicherheitsrelevante Bedingungen 1. Arbeiten bei laufendem Betrieb Das Logistikzentrum ALDI GmbH & Co. KG Radevormwald dient als Umschlaglager für Waren des täglichen Bedarfs. Darüber hinaus werden Frischwaren in einem Kühllager bis zur Auslieferung in die Filialen zwischengelagert. Für die angefragten Leistungen wird der Betrieb nicht unterbrochen. Lagerflächen, Arbeitszeiten und Transportwege werden durch den Betrieb vorgegeben. Für alle innerhalb der Betriebsgebäude auszuführenden Arbeiten gelten die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften der Firma ALDI. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Arbeitssicherheit sowie zum Schutz vor Verschmutzung sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren und werden, wenn nicht in einer Leistungsposition abgefragt, nicht gesondert vergütet. 2. Sicherheit- und Gesundheitsschutz Es wird ausschließlich für die durchzuführenden Arbeiten geeignetes Personal eingesetzt. Bei groben Sicherheitsverstößen (z. B. Arbeiten unter Gefährdung für sich und andere) kann die betroffene Person von der Baustelle zeitweise aber auch dauerhaft verwiesen werden. Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5, 6 ArbSchG ist für die geplanten Tätigkeiten auf der Baustelle zu erstellen. Auf Anforderung ist diese dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung zu stellen. Die vor Ort Beschäftigten sind gemäß BGV A 1 über die Gefahren am Arbeitsplatz und auf der Baustelle, einschließlich Maßnahmen zu deren Abwendung zu unterweisen. Auf Anforderung ist diese dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung zu stellen. Werden besonders gefährliche Arbeiten nach Anlage 2 der BaustellV durchgeführt, so sind diese der Bauleitung und dem Koordinator mitzuteilen. Bei Verwendung von Gefahrstoffen müssen vor Baubeginn die Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vorgelegt werden. Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen anderer Gewerke durch die eingesetzten Gefahrstoffe werden mit diesen unmittelbar angesprochen. Die eingesetzten Betriebsmittel müssen für den Einsatz auf der Baustelle geeignet sein und gemäß BetrSichV geprüft sein. Die eingesetzten elektrischen Betriebsmittel müssen für den Einsatz auf der Baustelle geeignet und gemäß BGV A 3 geprüft sein. Die erforderliche Anzahl von Ersthelfern sowie Verbandskästen gemäß BGV A 1 sind vor Ort zu halten. Auf Anforderung ist dieses dem Auftraggeber, Bauleiter oder dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nachzuweisen. Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen und sind von den Beschäftigten zu tragen. Zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Unternehmen und Selbstständiger an einem Arbeitsplatz wird eine Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt, mit entsprechender Weisungsbefugnis ausgestattet. Schweiß- und Heißarbeiten sind vor Beginn bei ALDI anzuzeigen. Die erforderlichen Maßnahmen sind nach Schweißerlaubnisschein (Grundlage: § 30 BGV D1) zu treffen. Bei Gerüsten ist eine Freigabebescheinigung zu erstellen, Fahrgerüste sind nach der Aufbauanleitung aufzubauen, die Aufbauanleitung ist bereit zu halten. In der geschlossenen Halle sind entweder elektrische oder gasbetriebene Hubsteiger mit weißer Bereifung einzusetzen.
04 - Sicherheitsrelevante Bedingungen
05 - Planunterlagen / Sonstiges Planunterlagen Zur Kalkulation liegen dem Leistungsverzeichnis nachfolgende Unterlagen als pdf-Dateien bei: Plan -Nr. Index Planbezeichnung Maßstab Planunterlagen Architekturbüro Stülp 372-5-01    B Lageplan 1 : 500 372-5-02    B Grundriss Lagerhalle 1 : 250 372-5-10    B Warenannahmebüro, Grundriss 1 : 50 372-5-11    C Warenannahmebüro, Schnitte, Ansichten 1 : 50 Fotos Bild 8 - Torabdichtung Bild 09 - Anker Überladebrücke Bild 10 - Überladebrücke vor Estricheinbau Bild 11 - Sektionaltor
05 - Planunterlagen / Sonstiges
06 - Terminplan Terminplan Verschiedene Leistungen sind in Abhängigkeit bauseitiger Vorleistungen oder als Vorleistung für Folgegewerke zu erbringen. Die genaue Terminierung erfolgt in gemeinsamer Absprache. Eine entsprechende Flexibilität wird vorausgesetzt.
06 - Terminplan
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Baustelle einrichten Einrichten der Baustelle und Vorhalten der Baustelleneinrichtung mit allen notwendigen Geräten, Materialcontainern, Bau- und Betriebseinrichtungen, Baustellenabsperrung / -sicherung in einfacher Form. Die Container sind im Bereich der BE-Fläche vor den Toren 41 und 42 aufzustellen (Ladehof 2). Wasser- und Stromanschlüsse werden vom Bauherrn zur Verfügung gestellt. Das Herbeischaffung der benötigen Medien für die Ausführung der Leistungen obliegt dem Auftragnehmer und ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren (bis max. 100 m). Der Zugang zur Lagerhalle erfolgt über die Zugangstür (Treppe) neben Tor 40.
01.__.0010
Baustelle einrichten
P
1,00
psch
01.__.0020 Baustelle räumen Räumen der Baustelle und der unter Position 10 genannten Einrichtungen. Geländeflächen, auf denen sich Baustelleneinrichtungen befunden haben sind dem früheren Zustand entsprechend wieder herzustellen.
01.__.0020
Baustelle räumen
P
1,00
psch
01.__.0030 Baustellenabsperrung mit Schrankenzaunsystem Sicherung des Baustellenbereiches mit Absperrschranken als Schrankenzaunsystem gemäß ZTV - SA 97, bestehend aus witterungs- und UV-beständigem Kunststoff mit reflektierender Folie RA 1 oder RA2 rot/weiß, einschließlich zugehörigen Fußplatten, Einzellänge ca. 2,00 m Höhe ca. 1,00 m liefern und aufstellen. Ausführung außerhalb des Gebäudes zur Absicherung. Nach Fertigstellung der Leistungen im Außenebereich abbauen und abfahren.
01.__.0030
Baustellenabsperrung mit Schrankenzaunsystem
30,00
m
01.__.0040 Baustellenabsperrung vorhalten Gebrauchsüberlassung des Baustellenabsperrung der Vorposition. Abrechnung nach Metern x Wochen
01.__.0040
Baustellenabsperrung vorhalten
300,00
mWo
01.__.0050 Baustellenabsperrung umsetzen Umsetzen des vorbeschriebenen Schrankenzaunsystems nach Fertigstellung der Arbeiten in einem Bauabschnitt zum nächsten Bauabschnitt. Abrechnung nach Metern / Umsetzung
01.__.0050
Baustellenabsperrung umsetzen
10,00
m
01.__.0060 Absperrungen mit Bauzaun + Sichtschutz Bauzaun, 2,00 m hoch, mit Betonfüßen im Abstand von ca. 2,50 m, aus verzinktem Maschendrahtelementen, einschließlich Sichtschutz, Höhe 2,0 m, sämtlichen Verbindungen und Kupplungen, liefern und aufstellen. Vorhalten und auf Abruf abbauen und abfahren. Ausführung in Teilflächen innerhalb des Gebäudes. Mehrfache An- und Abtransporte sind einzukalkulieren. Gebrauchsüberlassung 4 Wochen (Grundeinsatzzeit) Ausführung nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung.
01.__.0060
Absperrungen mit Bauzaun + Sichtschutz
35,00
m
01.__.0070 Gebrauchsüberlassung Bauzaun Gebrauchsüberlassung des Bauzaun aus der Vorposition über die Grundeinsatzzeit (4 Wochen) hinaus. Abrechnung nach Metern x Wochen. Ausführung nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung.
01.__.0070
Gebrauchsüberlassung Bauzaun
350,00
mWo
Baustelleneinrichtung allgemein
Baustelleneinrichtung allgemein
01.__.0080 Gestellung Toilettenkabine Aufstellen und Vorhalten einer Toilettenkabine, einschließlich Unterhaltsreinigung mind. 1 x wöchentlich.
01.__.0080
Gestellung Toilettenkabine
16,00
Wo
01.__.0090 Container Baumischabfall An- und Abfahrt eines Containers 5,0 m³ für Baumischabfall, von Fremdfirmen gesammelt.
01.__.0090
Container Baumischabfall
E
1,00
St
01.__.0100 Baumischcontainer Entsorgung Baumischabfall, Abrechnung nach Wiegekarten.
01.__.0100
Baumischcontainer
E
4,00
t
02 Abbrucharbeiten
02
Abbrucharbeiten
LEISTUNGEN INNERHALB DER LAGERHALLE
LEISTUNGEN INNERHALB DER LAGERHALLE
HINWEIS Transportwege sind dem beigefügten Grundriss der Lagerhalle zu entnehmen und bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Innerhalb der Lagerhalle können nur elektrisch- bzw.  gasbetriebene Geräte mit Abgasführung über Schläuche in den Außenbereich eingesetzt werden Geräte und Maschinen, die innerhalb der Lagerhalle eingesetzt werden, müssen mit weißer Bereifung ausgestattet sein Die Abbrucharbeiten müssen möglichst staubfrei erfolgen. Verschmutzungen sind umgehend aufzunehmen, gegebenenfalls durch feuchte Reinigung, damit Verunreinigung nicht im Gebäude verteilt werden. Die Reinigungsmaßnahmen sind werktäglich am Einsatzort auszuführen und werden nicht gesondert vergütet.
HINWEIS
02.__.0010 Anschlagpoller seitlich lagern Anschlagpoller aus Stahlrohr DIN 2448, mit Klöpperboden, feuerverzinkt, Durchmesser 219,1 x 5,9 mm, Höhe 450 mm, unten offen, über Abweispoller gestülpt, aufnehmen, auf Palette sammeln und an ALDI (Werkstatt) übergeben.
02.__.0010
Anschlagpoller seitlich lagern
4,00
St
02.__.0020 Abweispoller abbrechen, Löcher verfüllen Abweispoller aus Stahlrohr mit Klöpperboden, feuerverzinkt, Durchmesser 152,4 x 8 mm, Höhe 490 mm, einbetoniert mit einer Tiefe von ca. 20 cm im Hallenboden, komplett mit Mörtel verfüllt, abbrechen durch ausstemmen. Nach dem Abbruch der Abweispoller die Abbruchstelle wie folgt bearbeiten: Deckbelag aus kunststoffmodiziertem Estrich, Druckfestigkeit  > 50 N / mm², senkrecht schneiden,      Tiefe bis 3,0 cm, Schnittfläche ca. 40 x 40 cm, Deckbelag      innerhalb der Schnittfläche abbrechen lose und haftmindernde Teile des Hallenbodens entfernen Pollerloch, ca. DN 200, Tiefe ca. 200 mm, mit Füllbeton aus unbewehrtem Ortbeton, DIN EN 206-1 / DIN 1045-2,      C 25/30, XC 1, W0, bis OKFF (Hallenboden) auffüllen      und Öberfläche glätten. Anfallende Stoffe beim Abbruch werden Eigentum des AN und sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind beizubringen. Einschl. Fahrtkosten, Fracht- und Entsorgungsgebühren.
02.__.0020
Abweispoller abbrechen, Löcher verfüllen
4,00
St
02.__.0030 Abbruch Lagerhölzer als Anfahrschutz Anfahrschutz aus Lagerhölzern Fichte / Tanne, Querschnitt 10 / 20 cm, in unterschiedlichen Einzellänge, an Stahlwinkel L 200 x 100 x 10 mm, mit Gewindestangen und Muttern befestigt, demontieren. Anfallende Stoffe werden Eigentum des AN und sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind beizubringen. Einschl. Fahrtkosten, Fracht- und Entsorgungsgebühren. Einbauort: Außenwand
02.__.0030
Abbruch Lagerhölzer als Anfahrschutz
4,60
m
02.__.0040 Abbruch Unterkonstruktion Holzanfahrschutz Konstruktionsteil aus Formstahl, als Unterkonstruktion der Lagerhölzer als Anfahrschutz, L 200 x 100 x 10 mm, unterschiedliche Einzellängen, mit Reaktionsharzankern, Gewindestangen und Muttern auf Untergrund aus Estrich auf Betonplatte befestigt, demontieren. Gewindestangen bündig oberhalb Hallenboden abflexen. Anfallende Stoffe werden Eigentum des AN und sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind beizubringen. Einschl. Fahrtkosten, Fracht- und Entsorgungsgebühren. Einbauort: Außenwand
02.__.0040
Abbruch Unterkonstruktion Holzanfahrschutz
4,60
m
02.__.0050 Sektionaltor ausbauen, entsorgen Vorhandenes Sektionaltor als Außentor, nach oben öffnend, Fabrikat: Novoferm Thermo 45, mit 5 Sektionen, einschl. einer Fenstersektion, Anordnung der Federwelle ca. 1.000 mm über Torsturz, ausbauen und fachgerecht entsorgen. Rückbau einschl. Laufschienen, Elektrosteuerung etc. Einbauhöhe bis 5,0 m Anfallende Stoffe beim Abbruch werden Eigentum des AN und sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind beizubringen. Einschl. Fahrtkosten, Fracht- und Entsorgungsgebühren. Einbauort: Außenwand  Tor 41 und 42 Bild 11 siehe Anlage.
02.__.0050
Sektionaltor ausbauen, entsorgen
2,00
St
02.__.0060 Abbruch Torzarge Umfassungszarge als Durchgangszarge aus bandverzinktem, Stahlblech Maulweite 315 mm, Abwicklung ca. 435 mm 2 x gekantet, Abmessung der Öffnung: (BxH)  2.800 x 2.600 mm Zargenspiegel 3- seitig ca. 60 mm Blechdicke ca. 3 mm demontieren und entsorgen. Anfallende Stoffe beim Abbruch werden Eigentum des AN und sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind beizubringen. Einschl. Fahrtkosten, Fracht- und Entsorgungsgebühren. Einbauort: Außenwand  Tor 41 und 42
02.__.0060
Abbruch Torzarge
2,00
St
02.__.0070 Einbruchschutz Toröffnung Einbruchschutz liefern, einbauen, vorhalten und ausbauen. Toröffnung von der Gebäudeaußenseite mit großflächigen Schalelementen einbruchhemmend schließen, einschließlich Unterkonstruktion aus Kanthölzern innerhalb der Laibungen, die mit Hartschaumplatten zu schützen sind. Die Verschalung soll die Öffnung ca. 20 cm überdecken. Rohbauöffnungsmaß/ Öffnungsgröße (BxH):  2,80 x 2,60 m Auf Abruf der Bauleitung Einbruchschutz zurückbauen (gesonderte Anfahrt ist einzukalkulieren). Für Herstellung und Rückbau ist die Gestellung eines Rollgerüstes einzukalkulieren. Anfallende Stoffe beim Rückbau werden Eigentum des AN und sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind beizubringen. Einschl. Fahrtkosten, Fracht- und Entsorgungsgebühren. Einbauort: Außenwand Achse A, Tor 41 und 42
02.__.0070
Einbruchschutz Toröffnung
2,00
St
LEISTUNGEN IM AUßENBEREICH
LEISTUNGEN IM AUßENBEREICH
HINWEIS
HINWEIS
02.__.0080 Abbruch Torabdichtung Torabdichtung, bestehend aus zwei stabilen Rahmen aus verzinkten Stahl-Profilen, die durch federnde, parallel geführte Gelenkarme verbunden sind und einer 3,0 mm PVC-Plane mit 2 Gewebeein- lagen aus Polyester. Nennbreite: 3.500 mm Nennhöhe: 3.200 mm Nenntiefe: 600 mm Seitenplane: 600 mm Anfallende Stoffe werden Eigentum des AN und sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind beizubringen. Einschl. Fahrtkosten, Fracht- und Entsorgungsgebühren. Bild 08 siehe Anlage. Einbauort: Achse A, Tor 41 und 42
02.__.0080
Abbruch Torabdichtung
2,00
St
02.__.0090 Abbruch Überladebrücke Stationäre Überladebrücke mit Vorschub, Plateaudeckblech aus Tränenblech 8/10 mm, Seitenbleche 6 mm, Vorschub rollengelagert, Zwei Hubzylinder mit Kugelgelenken und Hydraulikaggregat 1,5 KW. Breite der Brücke: ca. 2.200 mm Länge der Brücke: ca. 2.000 mm Länge in max.Arbeitsstellung: ca. 2.500 mm EPDM Spaltabdichtung Oberfläche lackiert, Antrieb hydraulisch inklusive Kabelbaum, Länge ca. 7,0 m, abbrechen. Der Rahmen der Überladebrücke ist an 12 Stück einbetonierte Anker, Ø 20 mm, angeschweißt, der Zwischenraum nachträglich ausbetoniert. Rahmen der Überladebrücke 3-seitig freistemmen und abbrechen bis UK Mörtelbett. Anfallende Stoffe werden Eigentum des AN und sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind beizubringen. Einschl. Fahrtkosten, Fracht- und Entsorgungsgebühren. Bild 09+10 siehe Anlage. Einbauort: Achse A, Tor 41 und 42
02.__.0090
Abbruch Überladebrücke
2,00
St
02.__.0100 Anker abflexen Einbetonierte Anker, Ø 20 mm, flächenbündig abflexen. Anfallende Stoffe werden Eigentum des AN und sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind beizubringen. Einschl. Fahrtkosten, Fracht- und Entsorgungsgebühren.
02.__.0100
Anker abflexen
24,00
St
02.__.0110 Abbruch Anfahrpuffer Anfahrpuffer aus Hartgummi, Maße: ca. 500 x 250 x 140 mm, aufgeschraubt auf einer mit dem Beton verschraubten Stahlplatte demontieren. Einschließlich Demontage der Stahlplatte. Anfallende Stoffe werden Eigentum des AN und sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind beizubringen. Einschl. Fahrtkosten, Fracht- und Entsorgungsgebühren.
02.__.0110
Abbruch Anfahrpuffer
4,00
St
03 Erdarbeiten
03
Erdarbeiten
LEISTUNGEN IM AUßENBEREICH
LEISTUNGEN IM AUßENBEREICH
HINWEIS
HINWEIS
03.__.0010 Rinnenpflaster abbrechen und entsorgen Abbruch einer zweireihigen Pflasterbahn, bestehend aus Rechteckpflastersteinen 100/200/80 mm und 160/160/140 mm, versetzt angeordnet, in Mörtel gesetzt. Anfallende Stoffe werden Eigentum des AN und sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind beizubringen. Einschl. Fahrtkosten, Fracht- und Entsorgungsgebühren.
03.__.0010
Rinnenpflaster abbrechen und entsorgen
10,00
m
03.__.0020 Rinnenpflaster wiederherstellen Wiederherstellung einer zweireihigen Pflasterbahn, bestehend aus Rechteckpflastersteinen 100/200/80 mm und 160/160/140 mm, versetzt angeordnet, in Mörtel gesetzt. Plasterfugen einschlämmen mit Zementmischung und anschl. Säubern des Pflasters durch Abwaschen.
03.__.0020
Rinnenpflaster wiederherstellen
10,00
m
03.__.0030 Abbruch Pflasterdecke (Brückengruben) Pflasterdecken aus Betonpflastersteinen DIN EN 1338, Rechteck- oder Verbundpflaster, Format 20 x 10 cm, Höhe 80 - 100 mm einschließlich Bettung 0/ 5 mm, d = 40 mm. aufnehmen. Ausführung in Einzelflächen nur in Handabbbruch möglich. Anfallende Stoffe werden Eigentum des AN und sind entsprechend den Vorschriften zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind beizubringen. Einschl. Fahrtkosten, Fracht- und Entsorgungsgebühren.
03.__.0030
Abbruch Pflasterdecke (Brückengruben)
17,00
03.__.0040 Frostschutz-, Schottertragschicht unter Pflasterbelag Frostschutz-, Schottertragschicht unter Pflasterbelag im Bereich der Überladebrücken Körnung 0 / 56-63mm, aufnehmen. Tiefe ca. 0,80 m (Aushubtiefe bis -2,30 m u. OKF Hallenboden)
03.__.0040
Frostschutz-, Schottertragschicht unter Pflasterbelag
14,00
03.__.0050 Zulage Handschachtung Zulage für Handschachtung in schwer zugänglichen Bereichen.
03.__.0050
Zulage Handschachtung
14,00
03.__.0060 Planum herstellen Planum herstellen, zulässige Abweichung von der Nennhöhe +/- 2 cm bzw. Massenausgleich im Bereich des Planums
03.__.0060
Planum herstellen
17,00
03.__.0070 Untergrund nachverdichten Untergrund nachverdichten mit Kleingerät im Bereich der Brückengrube. Ausführung in Einzelflächen.
03.__.0070
Untergrund nachverdichten
17,00
04 Beton/Stahlbetonarbeiten
04
Beton/Stahlbetonarbeiten
04.__.0010 Ortbeton als Füllbeton Ortbeton als Füllbeton zur Auffüllung im Bereich der Überladebrücken, DIN EN 206-1 / DIN 1045-2, obere Betonfläche waagerecht, C 35/45, XC4, XD3, XF4, WA Oberkante OK Hallenboden, Einbauhöhe ca. 1,50 m Oberfäche geglättet, bündig mit Hallenboden oberflächenfertig. Liefern und einbauen, einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen.
04.__.0010
Ortbeton als Füllbeton
33,00
04.__.0020 Schalung für Füllbeton Schalung der Betonauffüllung im Bereich der Überladebrücken, einhäuptig, Schalungshöhe bis ca. 2,25 m, als glatte Schalung, absatzfrei. Liefern und einbauen, einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen.
04.__.0020
Schalung für Füllbeton
15,00
04.__.0030 Zulage Sichtbetonschalung Zulage zu vorbeschriebener Schalung, Ausführung als Sichtbetonschalung.
04.__.0030
Zulage Sichtbetonschalung
15,00
04.__.0040 Betonstabstahl D = 6 - 12 mm Betonstabstahl B 500 A, DIN 488, Durchmesser 6 - 12 mm, alle Längen, gemäß Stahlliste liefern und einbauen.
04.__.0040
Betonstabstahl D = 6 - 12 mm
68,50
kg
04.__.0050 Betonstahlmatten BSt 500 M Betonstahl B 500 A, DIN 488, als Lager- oder Listenmatte, einschließlich Abstandhalter, liefern und einbauen.
04.__.0050
Betonstahlmatten BSt 500 M
9,00
kg
04.__.0060 Anfahrschutz mit Beton verfüllen Anfahrschutz aus Stahlwinkel L 200 x 100 x 10 mm wie folgt mit Beton verfüllen. Der Stahlwinkel ist mit einem Abstand von ca. 20 cm zwischen Außenkante Schenkel und Wand bauseits montiert worden. An der zu schützenden Wand ist ein 2 cm dicker Styroporstreifen, Höhe ca. 25 cm, Dicke 1,0 cm, senkrecht aufzustellen. Der sich ergebende Hohlraum zwischen Stahlwinkel und Styroporstreifen ist bis Oberkante Stahlwinkel bzw. Oberkante Styroporstreifen (Auffüllung im Schnitt trapezförmig) mit Magerbeton auszufüllen, die sichtbare, geneigte Oberfläche der Verfüllung ist zu glätten. Betonfüllung  DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 C 16/20, XC 1
04.__.0060
Anfahrschutz mit Beton verfüllen
18,00
m
05 Regiearbeiten
05
Regiearbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten, die evtl. anfallen, sind vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und innerhalb von drei Arbeitstagen bescheinigen zu lassen oder innerhalb einer Woche an die Bauleitung zu schicken. Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden. Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-/ Lieferpreisen vergütet! Die angefragten Stundenlöhne sind als Mischpreis aus verschiedenen Berufsgruppen anzugeben. Kosten für Führungs- und Aufsichtspersonal werden nicht gesondert vergütet, sondern sind anteilig zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für alle Lohnnebenkosten (Fahrgelder, Unterkunftsgelder etc.) oder evtl. anfallender Überstundenzuschläge.
Stundenlohnarbeiten
05.__.0010 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in für unvorhergesehene Arbeiten auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnunabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.0010
Facharbeiterstunden
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1,00
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05.__.0020 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in für unvorhergesehene Arbeiten auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnunabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
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