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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Es gilt die VOB in ihrer neuesten Fassung. Vorrangig vor ATV VOB gelten die allgemeinen, besonderen und technischen Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses. Die Verständigung auf der Baustelle hat in Deutsch zu erfolgen, d. h. die Baustellensprache ist deutsch. Eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B Ziffer 4 wird vereinbart. Die Gewährleistungszeit (Verjährungsfrist für Mängelansprüche) beträgt 66 Monate ab der Abnahme. Auf die Dauer der Gewährleistungszeit wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten, jedoch mindestens 500,00 EUR. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet den Einbehalt auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Die Gewährleistungszeit auf das verlegte Material des Foliendaches beträgt zehn Jahre. Von der Schlussrechnung werden 0,5 % für die Bauwesenversicherung, 0,6 % für Baustrom, -wasser und Sanitär sowie 0,4 % für die Bauendreinigung in Abzug gebracht; ohne konkreten Nachweis. Die Leistungen sind inkl. aller Nebenarbeiten komplett und schlüsselfertig anzubieten. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen und besondere Leistungen berücksichtigt und einkalkuliert. Der Auftraggeber ist berechtigt von fälligen Rechnungen / Zahlungen 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 12 Arbeitstagen in Abzug zu bringen. Diese Regelung gilt auch für Nachträge, Einbehalte, Anzahlungs- und Gewährleistungsbürgschaften. Das Recht auf Skonto bleibt auch dann bestehen, wenn eine einzelne Rate nicht innerhalb der Skontofrist bezahlt wird. Entscheidend ist der Tag der Leistungshandlung (z. B. der Vornahme der Überweisung oder der Tag der Absendung eines Schecks). Das Skonto wird bezogen auf die Höhe der tatsächlich fälligen Zahlung. Eine vollständige Zahlung der jeweiligen Rechnung ist für den Skontoabzug nicht Voraussetzung. Auch setzt der Skontoabzug auf die Schlusszahlung nicht voraus, dass zuvor alle Abschlagszahlungen binnen der Skontofrist geleistet wurden. Für ein Baustellenschild wird anteilig ein Betrag von netto 150,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt bzw. von der Schlussrechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Eigene Bauschilder sind nicht zulässig. Bauschutt sowie alle vom Auftragnehmer herrührenden Abfälle sind mindestens einmal wöchentlich oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu sammeln und unverzüglich abzufahren. Beseitigung von kleineren Verschmutzungen anderer Gewerke an fertig gestellten Flächen sind in den Einheitspreisen enthalten. Unbestimmte Fristen gemäß VOB/B § 5 Als unverzügliche Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 3, wird 1 Werktag vereinbart. (- 1. Aufforderung/Kapazitätsverstärkung) Als angemessene Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 4, werden 5 Werktage vereinbart. (- 2. Aufforderung) Als angemessene Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 4, werden bei Vollendungsverzug 5 Werktage, abzüglich der bereits geleisteten Arbeitstage, vereinbart. Mängel vor der Abnahme und Mängel nach der Abnahme. Als angemessene Frist nach VOB/B § 4, Ziffer 7 sowie VOB/B § 13, Ziffer 5, Punkt 2, werden maximal 5 Werktage zugestanden. (Beseitigung, Auftragsentzug gemäß VOB/B § 8, Ziffer 3). Kosten, die dem Auftraggeber durch die Mängelbeseitigung und deren Überwachung entstehen, sind durch den jeweiligen Auftragnehmer zu tragen. Sollte der Auftragnehmer im Einzelfall eine längere Frist zu Punkt 11 und 12 benötigen, hat er innerhalb von 24 Stunden die Gründe darzulegen, sofern diese dem Auftraggeber nicht offenkundig sind. In diesem Fall hat er auch die zusätzlich benötigte Anzahl von Werktagen anzuzeigen. Baustoffe, Richtlinien, Einbauvorschriften Muster, Probestücke, Prüf- und Gütezeugnisse liefert der Bieter nach Aufforderung kostenlos. Behördliche, behördenähnliche, TÜV, berufsgenossenschaftliche Auflagen und Abnahmen hat der Bieter auf seine Kosten zu betreiben und zu erfüllen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet 14 Werktage vor Arbeitsbeginn die Herstellervorschriften für die bei Ihm zum Einsatz kommenden Materialien und Verfahren sowie die derzeit gültigen DIN-Vorschriften für sein Gewerk dem Auftraggeber einfach zur Verfügung zu stellen. Zusatzleistungen, Einheitspreis- und Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne schriftliche Auftragserteilung erfolgt keine Vergütung der Leistungen. Für Nachträge gelten die Bedingungen des Bauhauptvertrages. Zusatzleistungen, Einheitspreis- und Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne schriftliche Auftragserteilung erfolgt keine Vergütung der Leistungen. Für Nachträge gelten die Bedingungen des Bauhauptvertrages. Es sind die derzeit gültigen DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik und die technischen Richtlinien der Hersteller einzuhalten. Der AN hat den Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von € 2.000.000,- für Personenschäden und € 1.000.000,- für sonstige Schäden vor Auftragserteilung zu erbringen. Der AN hat nachzuweisen, dass in seiner Haftpflichtversicherung kein Ausschluss für Bearbeitungsschäden enthalten ist. Liegt der Nachweis einer Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen nicht bis spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung vor, ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Mindestlohn Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn rechtzeitig und vollständig zu zahlen. Um dem Auftraggeber eine Kontrolle über seine gesetzlich entstehende Haftung zu geben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber ohne Aufforderung die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns durch Vorlage von monatlichen Zahlungsbelegen und Stundennachweisen zu belegen. Diese Nachweispflicht gilt für den Auftragnehmer auch für Zahlungen seiner Subunternehmer an deren Arbeitnehmer, sowie weiterer Sub-Subunternehmer an deren jeweilige Arbeitnehmer. Wird der Auftraggeber von Arbeitnehmern des Auftragnehmers oder Arbeitnehmern von Subunternehmern des Auftragnehmers nach § 13 MiLoG als Bürge in Anspruch genommen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber von jeder Inanspruchnahme gleich ob berechtigt oder nicht durch Zahlung frei zu stellen. Leistet der Auftraggeber auf eine Inanspruchnahme durch einen Arbeitnehmer des Auftragnehmers oder eines Subunternehmers des Auftragnehmers nach § 13 MiLoG, so ist der Auftraggeber, unabhängig von der Berechtigung der Forderung und einem Verschulden, zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet. Wird der Auftraggeber aus einer vorbezeichneten Forderung gerichtlich in Anspruch genommen, hat der Auftragnehmer alle für den Rechtsstreit erforderlichen und sachdienlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die für den Auftraggeber entstehenden Kosten des Rechtsstreits sowie jeden darüber hinaus gehenden Schaden verschuldensunabhängig zu ersetzen. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber darüber hinaus verpflichtet, seinen Subunternehmern die gleichen Verpflichtungen, inklusive dieser Weitergabeverpflichtung an weitere Subunternehmer, aufzuerlegen. Revisionsunterlagen, Bestandspläne in digitaler Form (dwg / dxf-Datei), Dokumentation, etc. sind einfach spätestens mit der Schlussrechnung einzureichen. Die fehlende Vorlage dieser Unterlagen berechtigt den Auftraggeber zur Verweigerung der Abnahme. Als Kalkulationsgrundlage für den Auftragnehmer dient die Leistungsbeschreibung und die beiliegenden Planunterlagen. Leistungen, die nicht beschrieben oder dargestellt sind, welche aber zur Durchführung und Herstellung einer kompletten, fachgerechten, funktionsfähigen Leistung gehören, sind schriftlich im Angebot aufzuführen und mit in das Angebot einzukalkulieren. Die Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b EStG ist spätestens mit der ersten Rechnung einzureichen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Abzug hierfür vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen gestellt werden, damit die Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann. Hier ist insbesondere auf den notwendigen Rechnungsinhalt zu achten: Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Name und Anschrift des Leistungsempfängers Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum der Rechnung Fortlaufende Rechnungsnummer Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der Leistung Aufschlüsselung des Entgelts nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen Im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts (wie z. B. Rabatt-, Nachlass-, Skontovereinbarung, etc.) Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung Bei Rechnungen über An- oder Vorauszahlungen sind die Abschlagsrechnungen /-zahlungen zu vermerken Bezüglich eventueller Skonto- / Nachlassvereinbarung bitten wir Sie der Einfachheit halber diesen Satz auf allen Abschlags- und Schlussrechnung auszuweisen: „Bezüglich Nachlass sowie Skonto siehe Nachlass- bzw. Skontovereinbarung im Auftrag vom …………….. sowie Verhandlungsprotokoll vom …………..“ Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 14 Absatz 4 UStG entsprechen, müssen wir zurückschicken.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Baustellenbeschreibung Die Baumaßnahme umfasst drei Bauabschnitte. Umgebaut wird dabei das im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss liegende Gewerbe.
Folgende Bauabschnitte sind geplant:
1.) Abschnitt: Umbau Bürofläche EG 50% als Bürofläche bzw. Kursraum für Hebammen
2.) Abschnitt: Umbau und Vergrößerung des vorhandenen Bäckers (verdopplung der Fläche)
3.) Abschnitt: Umbau der Bürofläche im 1. Obergeschoss zu einer Wohneinheit
Die Maßnahme wird durch die KfW gefördert, da das Objekt im Gewerbebereich auf den KfW 40 Standard energestisch saniert wird. Der AN verpflichtet sich mit der Annahme des Auftrages die erforderlichen Nachweise die durch die KfW gefordert werden zu erbringen.
Baustellenadresse:
Goerdelerstrasse 35
Offenbach am Main
Die darüberliegenden 11 Wohnungen wurden im Jahr 2025 umfassend saniert.
Rohbau: Im zuge des Umbaus ist das vorhandene Treppenloch vom EG zum 1.OG zu schließen. Außerdem ist ein beschädigter Unterzug mittels Stahlstüzte abzufangen.
Baustellenbeschreibung
Besichtigung Die Maßnahme kann vor Angebotsabgabe in Abstimmung mit Hr. Neuner (W&B) besichtigt werden.
Besichtigung
01 Rückbauarbeiten
01
Rückbauarbeiten
01.0010 Demontage Stahltreppe Vollständige, fachgerechte und erschütterungsarme Demontage der vorhandenen Stahltreppe inkl. Geländer, Handlauf, Stufenbeläge und aller Befestigungsmittel (Dübel, Schrauben, Schweißnähte). Sicherung der angrenzenden Bauteile gegen Beschädigung.
- inkl. Kleinschneiden und Entsorgung vom Stahl und sonstigen Materialien
Foto 2025 / Energetische Sanierung, Stahltreppe mit Zwischenpodest
01.0010
Demontage Stahltreppe
1,00
St
01.0020 Demontage Stahlabfangkonstruktion Rückbau der vorhandenen Stahlträger und Stahlstützen, die im Zuge des ursprünglichen Treppeneinbaus zur Deckenabfangung eingebaut wurden, inkl. Lösen aller Verbindungsmittel und Lager. Gemäß statischer Freigabe durch Klöker+Partner.
- inkl. Kleinschneiden und Entsorgung vom Stahl und sonstigen Materialien.
Foto Zwischendecke Bäcker:
01.0020
Demontage Stahlabfangkonstruktion
P
1,00
psch
01.0030 Bestandsaufnahme und Freilegung Bestandsbewehrung Freilegen und Dokumentation der vorhandenen Bewehrung am umlaufenden Rand der Treppenöffnung. Prüfung auf unbeschädigte Anschlusseisen gemäß Statik (ggf. Reduzierung der Bohrlochtiefe möglich). Foto-Dokumentation und Übergabe an Bauleitung.
01.0030
Bestandsaufnahme und Freilegung Bestandsbewehrung
P
1,00
psch
02 Rohbauarbeiten / Verschließung Treppenöffnung
02
Rohbauarbeiten / Verschließung Treppenöffnung
02.0010 Vorbereitung der Verbundfuge Aufrauen der umlaufenden Betonflanken der Treppenöffnung (Bestandsdecke) bis die Zuschlagstoffe herausragen. Verbundfuge rau herstellen gemäß Statik. Reinigung von Staub, Schmutz und losen Teilen.
02.0010
Vorbereitung der Verbundfuge
11,20
m
02.0020 Bohren Ankerlöcher – Bereich Pos. 1+2+4+5 - Bohrlochtiefe 70cm Hammerbohren der Ankerlöcher für nachträglichen Bewehrungsanschluss, ø 14 mm, Bohrlochtiefe lv = 676 mm, mit Bohrhilfe (verbesserter Bohrwinkel), trockenes Bohrloch. Gemäß Bewehrungsplan B-EG-01v1, Bereich Pos. 3 (ca. 70 cm)
gem. Statik ; ETA-20/0540; Hilti PROFIS Engineering Nachweis Pos. 1
02.0020
Bohren Ankerlöcher – Bereich Pos. 1+2+4+5 - Bohrlochtiefe 70cm
69,00
St
02.0030 Bohren Ankerlöcher – Bereich Pos. 3 - Bohrlochtiefe 20cm Hammerbohren der Ankerlöcher für nachträglichen Bewehrungsanschluss, ø 16 mm, Bohrlochtiefe lv = 563 mm, mit Bohrhilfe, trockenes Bohrloch. Gemäß Bewehrungsplan B-EG-01v1, Bereich Pos. 5 (ca. 60 cm).
gem. Statik ; ETA-20/0540; Hilti PROFIS Engineering Nachweis Pos. 2
02.0030
Bohren Ankerlöcher – Bereich Pos. 3 - Bohrlochtiefe 20cm
76,00
St
02.0040 Nachträglicher Bewehrungsanschluss mit Injektionsmörtel Bereich Pos. 1+2+4+5 - Bohrlochtiefe 70cm Einbringen Injektionsmörtel Hilti HIT-RE 500 V4 (Art.-Nr. 2287554) und Setzen Bewehrungsstäbe ø 10 mm, Abstand 100-130 mm, untere Betondeckung 45 mm, Bohrlochtiefe 676 mm, gemäß Plan B-EG-01v1. Einhalten Aushärtezeiten je nach Untergrundtemperatur (min. 16 h bei 5–9 °C / 7 h bei 20–24 °C).
gem. Statik ; ETA-20/0540;
02.0040
Nachträglicher Bewehrungsanschluss mit Injektionsmörtel Bereich Pos. 1+2+4+5 - Bohrlochtiefe 70cm
69,00
St
02.0050 Nachträglicher Bewehrungsanschluss mit Injektionsmörtel – Bereich Pos. 3 - Bohrlochtiefe 20cm Einbringen Injektionsmörtel Hilti HIT-RE 500 V4 (Art.-Nr. 2287554) und Setzen Bewehrungsstäbe ø 10 mm, Abstand 130 mm, untere Betondeckung 45 mm, Bohrlochtiefe 200 mm, gemäß Plan B-EG-01v1. Einhalten Aushärtezeiten je nach Untergrundtemperatur (min. 16 h bei 5–9 °C / 7 h bei 20–24 °C).
gem. Statik ; ETA-20/0540;
02.0050
Nachträglicher Bewehrungsanschluss mit Injektionsmörtel – Bereich Pos. 3 - Bohrlochtiefe 20cm
76,00
St
02.0060 Liefern und Verlegen Bewehrungsstahl Liefern, Zuschneiden vor Ort (genaue Abmessungen des Treppenlochs sind vor Ort zu ermitteln, Deckeneisen passgenau zuzuschneiden) und Verlegen von Bewehrungsstahl BSt 500S (B500A) gemäß Stahlliste Plan B-EG-01v1, inkl. aller Positionen 1–8. Gesamtgewicht ca. 203,3 kg + Abstandhalter BT-10-B-L (4 Stk., ca. 3,6 kg). Betondeckung oben und unten: 45 mm.
02.0060
Liefern und Verlegen Bewehrungsstahl
210,00
kg
02.0070 Herstellen Schalung Deckenunterseite Einrichten und Herstellen einer dichten Unterstellschalung für die Betonage der Deckenschließung (Unterseite Deckenöffnung), inkl. Lehrgerüst und Abstützung. Nach Erhärtung des Betons: Ausschalen.
02.0070
Herstellen Schalung Deckenunterseite
7,00
m²
02.0080 Betonage Deckenschließung Herstellen der neuen Deckenplatte zum Verschluss der Treppenöffnung. Beton C25/30, Expositionsklasse XC1, Betondeckung c = 20 mm (oben und unten), Deckenstärke d = 160 mm. Verbundfuge rau. Alle Betonier- bzw. Arbeitsfugen mit rauer Oberfläche herzustellen.
02.0080
Betonage Deckenschließung
7,00
m²
03 Sanierung beschädigter Unterzug
03
Sanierung beschädigter Unterzug
Hinweis Im Zuge der Abbruch- und Entkernungsarbeiten wurde eine beschädigter Randunterzug im späteren Bürobereich entdeckt. Nach Begutachtung durch einen Statiker muss der Unterzug mittels Stahlstütze unterstützt werden.
Hinweis
03.0010 Stahlstütze, Rechteckhohlprofil, dickwandig, mit massiver Kopf- und Fußplatte, L ≈ 700 mm, inkl. Korrosionsschutz Stützenprofil:
Rechteckhohlprofil (RHS) nach DIN EN 10219 / DIN EN 10210 Stahlgüte: S355J2H ( gem. Statik ) Nennquerschnitt: [z. B. 120 × 120 × 10 mm oder gem. Statiker-Vorgabe] Wanddicke: mind. t ≥ 10 mm (dickwandig, gem. Statik ) Baulänge: ca. 700 mm (Maß vor Ort zu verifizieren) Bearbeitung: Enden planparallel und rechtwinklig abgelängt und gefräst Massive Fußplatte:
Stahlgüte: S235JR nach DIN EN 10025 Abmessungen: [z. B. 200 × 200 mm, gem. Statik ] Plattendicke: mind. t ≥ 20 mm ( gem. Statik ) Verbindung zum Stützenprofil: umlaufende Kehlnaht, Nahtdicke a ≥ 8 mm Ausführung: mit oder ohne Dübelbohrungen für Dübelbefestigung ( gem. Statik ) Massive Kopfplatte: Stahlgüte: S235JR nach DIN EN 10025 Abmessungen: [z. B. 200 × 200 mm, gem. Statik ] Plattendicke: mind. t ≥ 20 mm ( gem. Statik ) Verbindung zum Stützenprofil: umlaufende Kehlnaht, Nahtdicke a ≥ 8 mm Oberfläche: plangeschliffen für vollflächigen Lastauftrag Schweißarbeiten:
Alle Schweißnähte gemäß DIN EN 1993-1-8 (Eurocode 3, Verbindungen) Schweißnahtkategorie: EXC 2 nach DIN EN 1090-2 Schweißerqualifikation: DIN EN ISO 9606-1 Korrosionsschutz:
Strahlreinigung Sa 2½ nach DIN EN ISO 8501-1 Grundbeschichtung: 1× Zinkstaubreiche EP-Grundierung, Schichtdicke ≥ 60 µm (DIN EN ISO 12944-5) Zwischenbeschichtung: 1× EP-Zwischenbeschichtung, Schichtdicke ≥ 80 µm Korrosivitätskategorie: C3 (Innenraum mit mittlerer Luftfeuchtigkeit) Montage und Befestigung: Montage der Stütze gemäß Montageplan und statischer Vorgabe
03.0010
Stahlstütze, Rechteckhohlprofil, dickwandig, mit massiver Kopf- und Fußplatte, L ≈ 700 mm, inkl. Korrosionsschutz
1,00
St