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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Es gilt die VOB in ihrer neuesten Fassung. Vorrangig vor ATV VOB gelten die allgemeinen, besonderen und technischen Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses. Die Verständigung auf der Baustelle hat in Deutsch zu erfolgen, d. h. die Baustellensprache ist deutsch. Eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B Ziffer 4 wird vereinbart. Die Gewährleistungszeit (Verjährungsfrist für Mängelansprüche) beträgt 66 Monate ab der Abnahme. Auf die Dauer der Gewährleistungszeit wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten, jedoch mindestens 500,00 EUR. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet den Einbehalt auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Die Gewährleistungszeit auf das verlegte Material des Foliendaches beträgt zehn Jahre. Von der Schlussrechnung werden 0,5 % für die Bauwesenversicherung, 0,6 % für Baustrom, -wasser und Sanitär sowie 0,4 % für die Bauendreinigung in Abzug gebracht; ohne konkreten Nachweis. Die Leistungen sind inkl. aller Nebenarbeiten komplett und schlüsselfertig anzubieten. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen und besondere Leistungen berücksichtigt und einkalkuliert. Der Auftraggeber ist berechtigt von fälligen Rechnungen / Zahlungen 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 12 Arbeitstagen in Abzug zu bringen. Diese Regelung gilt auch für Nachträge, Einbehalte, Anzahlungs- und Gewährleistungsbürgschaften. Das Recht auf Skonto bleibt auch dann bestehen, wenn eine einzelne Rate nicht innerhalb der Skontofrist bezahlt wird. Entscheidend ist der Tag der Leistungshandlung (z. B. der Vornahme der Überweisung oder der Tag der Absendung eines Schecks). Das Skonto wird bezogen auf die Höhe der tatsächlich fälligen Zahlung. Eine vollständige Zahlung der jeweiligen Rechnung ist für den Skontoabzug nicht Voraussetzung. Auch setzt der Skontoabzug auf die Schlusszahlung nicht voraus, dass zuvor alle Abschlagszahlungen binnen der Skontofrist geleistet wurden. Für ein Baustellenschild wird anteilig ein Betrag von netto 150,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt bzw. von der Schlussrechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Eigene Bauschilder sind nicht zulässig. Bauschutt sowie alle vom Auftragnehmer herrührenden Abfälle sind mindestens einmal wöchentlich oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu sammeln und unverzüglich abzufahren. Beseitigung von kleineren Verschmutzungen anderer Gewerke an fertig gestellten Flächen sind in den Einheitspreisen enthalten. Unbestimmte Fristen gemäß VOB/B § 5 Als unverzügliche Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 3, wird 1 Werktag vereinbart. (- 1. Aufforderung/Kapazitätsverstärkung) Als angemessene Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 4, werden 5 Werktage vereinbart. (- 2. Aufforderung) Als angemessene Frist gemäß VOB/B § 5, Ziffer 4, werden bei Vollendungsverzug 5 Werktage, abzüglich der bereits geleisteten Arbeitstage, vereinbart. Mängel vor der Abnahme und Mängel nach der Abnahme. Als angemessene Frist nach VOB/B § 4, Ziffer 7 sowie VOB/B § 13, Ziffer 5, Punkt 2, werden maximal 5 Werktage zugestanden. (Beseitigung, Auftragsentzug gemäß VOB/B § 8, Ziffer 3). Kosten, die dem Auftraggeber durch die Mängelbeseitigung und deren Überwachung entstehen, sind durch den jeweiligen Auftragnehmer zu tragen. Sollte der Auftragnehmer im Einzelfall eine längere Frist zu Punkt 11 und 12 benötigen, hat er innerhalb von    24 Stunden die Gründe darzulegen, sofern diese dem Auftraggeber nicht offenkundig sind. In diesem Fall hat er auch die zusätzlich benötigte Anzahl von Werktagen anzuzeigen. Baustoffe, Richtlinien, Einbauvorschriften Muster, Probestücke, Prüf- und Gütezeugnisse liefert der Bieter nach Aufforderung kostenlos. Behördliche, behördenähnliche, TÜV, berufsgenossenschaftliche Auflagen und Abnahmen hat der Bieter auf seine Kosten zu betreiben und zu erfüllen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet 14 Werktage vor Arbeitsbeginn die Herstellervorschriften für die bei Ihm zum Einsatz kommenden Materialien und Verfahren sowie die derzeit gültigen DIN-Vorschriften für sein Gewerk dem Auftraggeber einfach zur Verfügung zu stellen. Zusatzleistungen, Einheitspreis- und Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne schriftliche Auftragserteilung erfolgt keine Vergütung der Leistungen. Für Nachträge gelten die Bedingungen des Bauhauptvertrages. Zusatzleistungen, Einheitspreis- und Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Ohne schriftliche Auftragserteilung erfolgt keine Vergütung der Leistungen. Für Nachträge gelten die Bedingungen des Bauhauptvertrages. Es sind die derzeit gültigen DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik und die technischen Richtlinien der Hersteller einzuhalten. Der AN hat den Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von € 2.000.000,- für Personenschäden und   € 1.000.000,- für sonstige Schäden vor Auftragserteilung zu erbringen. Der AN hat nachzuweisen, dass in seiner Haftpflichtversicherung kein Ausschluss für Bearbeitungsschäden enthalten ist. Liegt der Nachweis einer Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen nicht bis spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung vor, ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Mindestlohn Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, seinen Arbeitnehmern den gesetzlichen Mindestlohn rechtzeitig und vollständig zu zahlen. Um dem Auftraggeber eine Kontrolle über seine gesetzlich entstehende Haftung zu geben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber ohne Aufforderung die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns durch Vorlage von monatlichen Zahlungsbelegen und Stundennachweisen zu belegen. Diese Nachweispflicht gilt für den Auftragnehmer auch für Zahlungen seiner Subunternehmer an deren Arbeitnehmer, sowie weiterer Sub-Subunternehmer an deren jeweilige Arbeitnehmer. Wird der Auftraggeber von Arbeitnehmern des Auftragnehmers oder Arbeitnehmern von Subunternehmern des Auftragnehmers nach § 13 MiLoG als Bürge in Anspruch genommen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber von jeder Inanspruchnahme gleich ob berechtigt oder nicht  durch Zahlung frei zu stellen. Leistet der Auftraggeber auf eine Inanspruchnahme durch einen Arbeitnehmer des Auftragnehmers oder eines Subunternehmers des Auftragnehmers nach § 13 MiLoG, so ist der Auftraggeber, unabhängig von der Berechtigung der Forderung und einem Verschulden, zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet. Wird der Auftraggeber aus einer vorbezeichneten Forderung gerichtlich in Anspruch genommen, hat der Auftragnehmer alle für den Rechtsstreit erforderlichen und sachdienlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die für den Auftraggeber entstehenden Kosten des Rechtsstreits sowie jeden darüber hinaus gehenden Schaden verschuldensunabhängig zu ersetzen. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber darüber hinaus verpflichtet, seinen Subunternehmern die gleichen Verpflichtungen, inklusive dieser Weitergabeverpflichtung an weitere Subunternehmer, aufzuerlegen. Revisionsunterlagen, Bestandspläne in digitaler Form (dwg / dxf-Datei), Dokumentation, etc. sind einfach spätestens mit der Schlussrechnung einzureichen. Die fehlende Vorlage dieser Unterlagen berechtigt den Auftraggeber zur Verweigerung der Abnahme. Als Kalkulationsgrundlage für den Auftragnehmer dient die Leistungsbeschreibung und die beiliegenden Planunterlagen. Leistungen, die nicht beschrieben oder dargestellt sind, welche aber zur Durchführung und Herstellung einer kompletten, fachgerechten, funktionsfähigen Leistung gehören, sind schriftlich im Angebot aufzuführen und mit in das Angebot einzukalkulieren. Die Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b EStG ist spätestens mit der ersten Rechnung einzureichen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Abzug hierfür vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechnungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen gestellt werden, damit die Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann. Hier ist insbesondere auf den notwendigen Rechnungsinhalt zu achten: Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Name und Anschrift des Leistungsempfängers Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum der Rechnung Fortlaufende Rechnungsnummer Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Art und Umfang der Leistung Aufschlüsselung des Entgelts nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen Im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts (wie z. B. Rabatt-, Nachlass-, Skontovereinbarung, etc.) Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung Bei Rechnungen über An- oder Vorauszahlungen sind die Abschlagsrechnungen /-zahlungen zu vermerken Bezüglich eventueller Skonto- / Nachlassvereinbarung bitten wir Sie der Einfachheit halber diesen Satz auf allen Abschlags- und Schlussrechnung auszuweisen: „Bezüglich Nachlass sowie Skonto siehe Nachlass- bzw. Skontovereinbarung im Auftrag vom …………….. sowie Verhandlungsprotokoll vom …………..“ Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 14 Absatz 4 UStG entsprechen, müssen wir zurückschicken.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
BESONDERE VORBEMERKUNGEN Baubeschreibung Lage Das Baugrundstück befindet sich direkt an der Carl-Zeiss-Straße in Alsfeld (Hessen). Gemäß dem Bebauungsplan „IGO II / Industrie- und Gewerbepark Ost“ – 2. Änderung – der Stadt Alsfeld ist die Fläche als Gewerbegebiet ausgewiesen. Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Carl-Zeiss-Straße. Geplant ist die Bebauung eines Teilbereichs des bestehenden Flurstücks. Eine entsprechende Grundstücksteilung ist bereits vorgesehen und wird zeitnah umgesetzt. Die geplante Teilfläche ist im beiliegenden Freiflächenplan dargestellt. Das Gelände weist ein Gefälle auf: Geländeoberkante im Bereich der geplanten Einfahrt (Nord-Westen): ca. 256,18 NHN Geländeoberkante an der südlichen Grundstücksgrenze: ca. 258,03 m ü. NHN Besonders entlang der östlichen Grundstücksgrenze fällt das Gelände deutlich ab 253.71m NHN. „Die geplante Höhe der Bezugsebene ±0,00 m liegt bei 255,60 m ü. NHN." Nutzung Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines technischen Dienstleistungszentrums der Firma WM SE mit einer Grundfläche von ca. 2.500 m² geplant. Hauptnutzung:                                                  Eingeschossige Lagerhalle (ca. 9.30m H) mit:                                                                                                                                                                                           - Abgesenkter Laderampe für zwei Wechselcontainer (Wareneingang)                                                                 - Ladehof für Lieferwagen (Warenausgang) - Regalsysteme mit begehbaren Gitterrosten Spanplatten in ca. 2,40 m und 4,80 m Höhe (manuelle Kommissionierung) Nebennutzung:                                                                                                                                                                                                                                         Zweigeschossiger Gebäudeteil H = 9.30m (Südostseite) mit:                                                                                                                                                                                - Warenausgabe                                                                                                                                                                                                                                                 - Büroräume                                                                                                                                   - Sozialräume für Mitarbeitende                                                                                                                         - Interner Schulungsraum Das Gebäude wird nicht unterkellert. Konstruktion Das Gebäude wird in Beton-Skelettbauweise errichtet. Die wesentlichen Bauteile im Überblick: Außenwände : - Büro-/Verwaltungstrakt: Porenbeton-Fertigteile                                                                                                                   - Lagerhalle: Gedämmte Metall-Sandwichelemente Zwischendecken und Treppen : Ortbeton bzw. Betonfertigteile Innenausbau : Trockenbauweise Dachkonstruktion : Trapezblech mit Wärmedämmung und Folienabdichtung                                                                                  - Über dem Bürotrakt ggf. massive Porenbetondecke (brandschutzbedingt) Gebäudeklasse Der Fußboden des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen liegt ca. 4,01 m über dem Gelände. Gemäß § 2 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) wird das Bauvorhaben in Gebäudeklasse 3 eingestuft. Darüber hinaus handelt es sich gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 HBO aufgrund der gewerblichen Nutzung um einen Sonderbau. Alle brandschutztechnischen Anforderungen werden in einem gesonderten Brandschutznachweis berücksichtigt. Freifläche Im südwestlichen Grundstücksbereich befinden sich:                                                                                                                                                                                                                       Der Ladehof für den Warenausgang                                                                                                                                                                                                                                                     Ein Teil der Stellplätze für Mitarbeitende Weitere Stellplätze für Mitarbeitende und   Kunden entstehen im nordöstlichen Grundstücksbereich. (siehe Freiflächenplan) Die Zufahrt für LKW wird aufgrund der hohen Belastung durch Rangierbewegungen asphaltiert, im Bereich der Rampe ggf. betoniert. Im westlichen Grundstücksbereich, nahe der Einfahrt, wird eine Fertiggarage zur Zwischenlagerung von Waren außerhalb der Geschäftszeiten aufgestellt. Die übrigen Freiflächen (ca. 20 % der Grundstücksfläche ) werden begrünt. Werbeanlage Zur Außendarstellung sind entlang der Carl-Zeiss-Straße folgende Werbeanlagen geplant:                                                                                                                                              Drei Fahnenmasten                                                                                                                                                                                                                                                                              Ein freistehender Werbepylon Maße und exakte Standorte sind dem Freiflächenplan zu entnehmen.                                                                                                                          Werbeanlagen an der Fassade (gemäß Ansichtsplänen) Die Abmessungen sowie die genauen Standorte der Werbeanlagen ergeben sich aus den eingereichten Freiflächenplänen, Ansichtszeichnungen sowie den zugehörigen technischen Datenblättern. Die vorgenannten Werbeanlagen sind Bestandteil dieses Bauantrags und werden hinsichtlich ihrer Anzahl, Lage, Größe und Gestaltung verbindlich beantragt. Betriebsbeschreibung Betriebsart                                                                                                                                                                                                                                                      Kraftfahrzeugteile                                                                                                                                                                                                                       -Großhandlung   - Lieferung von Kfz- Ersatzteilen und Zubehör                                                                                                                                                                                              - Lieferung von Werkstattausrüstung                                                                                                                                                                                                         - Telefonische Beratung                                                                                                                                                                                                                             - Schulungszentrum für Mitarbeiter und Kunden Es werden keine Waren hergestellt, verarbeitet oder eingebaut, sondern lediglich eingelagert und an Kfz- Werkstätten verkauft. Es werden keine stark schmutzenden Tätigkeiten ausgeführt Betreiber: WM SE, Osnabrück Arbeitszeit: werktags von 06.00 bis 18.00 Uhr Zahl der Beschäftigten: Voraussichtlich ca. 9 männliche und voraussichtlich ca. 2 weibliche Fahrverkehr                                                                                                                                                                                                                                                  Auf dem Grundstück werktags während der Geschäftszeit von 06.00 bis 18.00 Uhr mit Lieferwagen und PKW. Nachtanlieferung 1mal pro Nacht (Abstellen von LKW- Wechselcontainern an der Laderampe). Die Waren werden tagsüber mit einem Gabelstapler entladen. Die Waren werden während der Betriebszeit mehrmals täglich überwiegend mit den betriebseigenen Lieferwagen an die Kunden ausgeliefert. Gefahrenstofflager (Lager 2) Bau und Betrieb eines Fass- und Gebindelagers nach § 31 AwSV für die Lagerung von brennbaren und nichtbrennbaren wassergefährdenden Stoffen. Es handelt sich dabei um KFZ- Betriebsmittel wie: Motoren- und Getriebeöle, Bremsflüssigkeiten, Hydraulikflüssigkeiten, Reinigungsflüssigkeiten, Frostschutzmittel, Scheibenreiniger, Harnstoff Ad Blue etc. Das Lager ist in zwei Bereiche aufgeteilt, im abgetrennten Gefahrstofflager (Lager 2) werden die brennbaren wassergefährdenden Stoffe gelagert, im Regallager (Lager 1) die ausschließlich nicht brennbaren wassergefährdenden Stoffe. Sämtliche Gebinde entsprechen den gefahrgutrechtlichen Transportbestimmungen, es erfolgt ausschließlich einer passiven Lagerung, die Gebinde werden nicht geöffnet oder anderweitig verändert. Die Gebindegrößen der eingelagerten Waren betragen (in Liter) 0,5, 1,0, 5, 10, 20, 50, 60, 120, und als größtes Gebinde 220 Liter. Die Lagermengen betragen pro Lager max. 9,5 to (9,7 m³), eingestuft in die WGK 2, ergibt jeweils die Gefährdungsstufe „B". Nach AwSV § 31 ist dafür ein Rückhaltevolumen von 10 % der gesamten Lagermenge bzw. größtem Einzelgebinde gefordert, bei einer max. Lagermenge von 9,7 m³ entsprechend 970 Liter. Die Rückhaltung erfolgt mit zugelassenen Auffangwannen aus Stahl unter den Regalen, Zulassung nach StaWaR mit „Ü" Zeichen. Die erforderliche Rückhaltemenge wird eingehalten. Die Lageranlagen werden in die Gefährdungsstufe „B" eingestuft, dadurch besteht nach § 46 AwSV eine einmalige Prüfpflicht durch einen Sachverständigen nach AwSV. Planunterlagen:
BESONDERE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN BETONARBEITEN Betonarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig„, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. (Erläuterung: „Gilt nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll gemäß ATV DIN 18299 grundsätzlich in die Vorbemerkungen aufgenommen werden, sobald in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen Bezug genommen wird.„) DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude DIN 4235-1 Verdichten von Beton durch Rütteln; Rüttelgeräte und Rüttelmechanik DIN 7865-1 Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 1: Formen und Maße DIN 7865-2 Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 2: Werkstoff-Anforderungen und Prüfung DIN 18197 Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern DIN 18218 Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen DIN 18532-1 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton - Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze DIN 18532-2 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton - Teil 2: Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumen-Schweißbahn und einer Lage Gussasphalt DIN 18532-3 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton - Teil 3: Abdichtung mit zwei Lagen Polymerbitumenbahnen DIN 18532-4 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton - Teil 4: Abdichtung mit einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahn DIN 18532-5 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton - Teil 5: Abdichtung mit einer Lage Polymerbitumenbahn und einer Lage Kunststoff- oder Elastomerbahn DIN 18532-6 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton - Teil 6: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen DIN 18535-1 Abdichtung von Behältern und Becken - Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze DIN 18535-2 Abdichtung von Behältern und Becken - Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen DIN 18535-3 Abdichtung von Behältern und Becken - Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN 18541-1 Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 1: Begriffe, Formen, Maße, Kennzeichnung DIN 18541-2 Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 2: Anforderungen an die Werkstoffe und Prüfung DIN EN 823 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke DIN EN 824 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rechtwinkligkeit DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 1051-2 Glas im Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm DIN EN 1168 Betonfertigteile - Hohlplatten DIN EN 1602 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rohdichte DIN EN 1607 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 12089 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Biegebeanspruchung DIN EN 12620 Gesteinskörnungen für Beton DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation DIN EN 13163 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) - Spezifikation DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) - Spezifikation DIN EN 13165 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PU) - Spezifikation DIN EN 13166 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Phenolharzschaum (PF) - Spezifikation DIN EN 13167 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) - Spezifikation DIN EN 13168 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) - Spezifikation DIN EN 13169 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) - Spezifikation DIN EN 13171 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) - Spezifikation DIN EN 13747 Betonfertigteile - Deckenplatten mit Ortbetonergänzung DIN EN 14199 Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Mikropfähle DIN EN 14844 Betonfertigteile - Hohlkastenelemente DIN EN 15037-1 Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen - Teil 1: Balken DIN EN 15037-4 Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen - Teil 4: Zwischenbauteile aus Polystyrolhartschaum DIN EN 15037-5 Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen - Teil 5: Leichte Zwischenbauteile für einfache Schalungen DIN EN 15191 Betonfertigteile - Klassifizierung der Leistungseigenschaften von Glasfaserbeton DIN EN 15258 Betonfertigteile - Stützwandelemente DIN EN 15564 Betonfertigteile - Kunstharzbeton - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN ISO 29465 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite BG Bau Broschüre SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel (Trockenbeton-Richtlinie) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Selbstverdichtender Beton (SVB-Richtlinie) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Massige Bauteile aus Beton Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie für die Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Stahlfaserbeton Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie  Qualität der Bewehrung – Ergänzende Festlegungen zur Weiterverarbeitung von Betonstahl und zum Einbau der Bewehrung Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie  Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie  Wärmebehandlung von Beton Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DBV-Merkblatt Sichtbeton Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Abstandhalter nach Eurocode 2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Unterstützungen nach Eurocode 2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Rückbiegen von Betonstahl und Anforderungen an Verwahrkästen nach Eurocode 2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV Merkblatt Betondeckung und Bewehrung. Sicherung der Betondeckung beim Entwerfen, Herstellen und Einbauen der Bewehrung sowie des Betons nach Eurocode 2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Injektionsschlauchsysteme und quellfähige Einlagen für Arbeitsfugen Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Beton und Betonstahl Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton- und Spannbetonbau Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Sommer- und Winterbetonagen Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Betonschalungen und Ausschalfristen Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Gleitbauverfahren Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Hochdruckwasserstrahlen im Betonbau Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Nachbehandlung von Beton Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) FDB-Merkblatt Nr. 1 Sichtbetonflächen von Fertigteilen aus Beton und Stahlbeton Herausgeber: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V. IVD-Merkblatt Nr. 6 Fugenabdichtung an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27: Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28: Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) MB 866 Merkblatt 866: Nichtrostender Betonstahl Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei Porenbeton-Handbuch Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbeton Bautechnische Daten Mauerwerksprodukte aus Porenbeton Herausgeber: Bundesverband Porenbeton WTA-Merkblatt 5-17-21/D Schutz und Instandsetzung von Beton: Instandsetzungskonzepte Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) Zement-Merkblatt B 2 Gesteinskörnungen für Normalbeton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 3 Betonzusätze. Zusatzmittel und Zusatzstoffe Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 4 Frischbeton. Eigenschaften und Prüfungen Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 5 Überwachen von Beton auf Baustellen Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 6 Transportbeton - Festlegung, Bestellung, Lieferung, Abnahme Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 7 Bereiten und Verarbeiten von Beton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 8 Nachbehandlung und Schutz des jungen Betons Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 9 Expositionsklassen für Betonbauteile im Geltungsbereich des EC2 Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 11 Massige Bauteile aus Beton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 12 Unterwasserbeton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 13 Leichtbeton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 14 Infraleichtbeton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 18 Risse im Beton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 27 Ausblühungen Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 29 Selbstverdichtender Beton - Eigenschaften und Prüfungen Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 30 Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung – R-Beton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt H 8 Sichtbeton - Techniken der Flächengestaltung Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt H 10 Wasserundurchlässige Betonbauwerke Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Angaben zur Baustelle Baugrund Die ausgehobene Baugrube hat einen Böschungswinkel von (EIGENE ANGABEN) °. Die ausgehobene Baugrube hat einen Verbau. Genauere Ausführung: (EIGENE ANGABEN) Die ausgehobene Baugrube hat eine Arbeitsraumbreite von (EIGENE ANGABEN)  m. Der Abstand vom Baugrubenrand zur Grundstücksgrenze beträgt allseitig mindestens (EIGENE ANGABEN)  m. (Zutreffendes bitte auswählen:) Die Baugrube grenzt mit einer Seite an die Grundstücksgrenze. Der Abstand vom Baugrubenrand zur Grundstücksgrenze der anderen Seiten beträgt mindestens (EIGENE ANGABEN)  m. (oder) Die Baugrube grenzt mit zwei Seiten an die Grundstücksgrenze. Der Abstand vom Baugrubenrand zur Grundstücksgrenze der anderen Seiten beträgt mindestens (EIGENE ANGABEN)  m. (oder) Die Baugrube grenzt mit drei Seiten an die Grundstücksgrenze. Der Abstand vom Baugrubenrand zur Grundstücksgrenze der vierten Seite beträgt mindestens (EIGENE ANGABEN)  m. Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: (EIGENE ANGABEN) Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Gerüste Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst: Lastklasse: (EIGENE ANGABEN) Breitenklasse: (EIGENE ANGABEN) Höhe der obersten Gerüstlage in m: (EIGENE ANGABEN) Standort: (EIGENE ANGABEN) Geplanter Aufbautermin: (EIGENE ANGABEN) Geplanter Abbautermin: (EIGENE ANGABEN) Gerüste werden bauseits gestellt als Raumgerüst: Lastklasse: (EIGENE ANGABEN) Höhe der obersten Gerüstlage in m: (EIGENE ANGABEN) Standort: (EIGENE ANGABEN) Geplanter Aufbautermin: (EIGENE ANGABEN) Geplanter Abbautermin: (EIGENE ANGABEN) Gerüste werden bauseits gestellt als fahrbare Arbeitsbühne: Gerüstgruppe: (EIGENE ANGABEN) Breite in m: (EIGENE ANGABEN) Länge in m: (EIGENE ANGABEN) Höhe der obersten Gerüstlage in m: (EIGENE ANGABEN) Geplanter Aufbautermin: (EIGENE ANGABEN) Geplanter Abbautermin: (EIGENE ANGABEN) Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Nachbarschaft und Umgebung Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke vorhanden. Art der Bauwerke: (EIGENE ANGABEN) Gründungstiefe in m: (EIGENE ANGABEN) Gründungsart: (EIGENE ANGABEN) Lasten in kN/m²: (EIGENE ANGABEN) Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Angaben zu Stoffen und Bauteilen Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein. Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist. Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen. Die Lagerung von Zement auf der Baustelle hat nach Abschnitt 1 Zement-Merkblatt B 7 Ausgabe 8.2013 zu erfolgen. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) Zement-Merkblatt B 7 Bereiten und Verarbeiten von Beton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorngrößen vor. Der Einsatz von Dichtungsmitteln (DM) für wasserundurchlässigen Beton bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung. Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Angaben zur Ausführung Allgemeines Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen. Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend. Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten. Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die Hohlräume eindringen kann. Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische Leitungen, sanitäre Installationen, und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker und Befestigungsunterteile soll entweder unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten. Tragende Innenwände sollen zusammen mit den Außenwänden hergestellt werden. Beim Einziehen von Stahlbetondecken in vorhandene Bausubstanz sind die statischen Berechnungen für die Auflager - falls nicht Bestandteil der Ausführungsunterlagen - anzufordern. Falls aus den Unterlagen nicht ersichtlich, sind die technologischen Vorgänge, Größe und Tiefe der Aussparungen im Bereich der Auflager sowie die Maßnahmen für den kraftschlüssigen Verbund mit Tragwerksplaner und Bauleitung abzustimmen. Einfüllöffnungen für die Auflager sind nach oben abzuschrägen. Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt herzustellen. Dafür sind die statischen Vorgaben einzusehen. Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden. (Zutreffendes bitte auswählen:) Diese Besondere Leistung ist in die Angebotspreise einzurechnen. (oder) Diese Besondere Leistung wird gesondert vergütet. Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Schalung Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen. Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen. Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt. Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig. Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen. Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Sichtbeton Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anders angegeben wird, ist Sichtbeton in der Sichtbetonklasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) DBV-Merkblatt Sichtbeton Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen ist ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt. Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Bewehrung Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) DBV-Merkblatt Abstandhalter nach Eurocode 2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen. Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach EC2 gefordert sein. Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist. Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist und keine Vorgaben für Rüttellücken und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um solche festzulegen. Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren. Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben. Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Stahlbetonfertigteile Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-4 der Bauleitung vorzulegen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern. Werden statische Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, so umfasst die Leistung auch: - Anforderungen an die Auflager - Berücksichtigung der Anhängelasten - Angabe der Verbindungsmittel - Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen - Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien Kennzeichnungen nach 1045-4 müssen im Montagezustand lesbar sein. Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Gründungen Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien. Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente heraus, dass wegen ungeeigneten Untergrundes die in den Plänen vorgegebene Gründungstiefe nicht eingehalten werden kann, ist die Bauleitung davon zu unterrichten. Vor dem Betonieren ist mit der Bauleitung ein gemeinsames Aufmaß der Fundamenttiefe durchzuführen. Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen. Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen. Vor der Durchführung von Unterfangungen ist die Bauleitung rechtzeitig zu verständigen, damit eine unmittelbare Überwachung vorgenommen werden kann. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude Bei Unterfangungen bestehender Fundamente ist der Beton über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen und intensiv zu verdichten. Nach 30 - 45 Minuten ist zwecks Schließung der eventuellen Setzung ohne nochmalige Verdichtung fließfähiger Beton nachzufüllen oder Quellmörtel zu verwenden. Vertikale Trennfugen sind anzuordnen. Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Fugen Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Wenn sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können, sind sie in Abstimmung mit der Bauleitung anzuordnen. Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Transportbeton Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) Zement-Merkblatt B 6 Transportbeton - Festlegung, Bestellung, Lieferung, Abnahme Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Verkehrssicherung Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Fertigstellung der eigenen Arbeiten. Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Angaben zur Abrechnung (Zutreffendes bitte auswählen:) Nach ATV DIN 18299 ist der Abrechnung nach Zeichnung Vorrang zu geben. Wenn trotzdem nach örtlichem Aufmaß abgerechnet wird, sind auch hierbei die vereinbarten Sollmaße Grundlage der Abrechnung. Abweichungen hiervon werden nur in den Fällen bei der Abrechnung berücksichtigt, in denen die Abweichung von den Sollmaßen mit dem Auftraggeber oder seinem Objektüberwacher vereinbart oder von diesen angeordnet worden sind. Wenn eine solche Abweichung aufgrund der örtlichen Verhältnisse zwingend erforderlich wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Maßabweichung zu vereinbaren. (oder) Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet. Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste. Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Besondere Leistungen Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt: (EIGENE ANGABEN) Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung verkleinert beigefügt: (EIGENE ANGABEN) Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN)
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN BETONARBEITEN
01 Rohbauarbeiten
01
Rohbauarbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Beton- und Stahlbetonarbeiten
01.02
Beton- und Stahlbetonarbeiten
01.03 Mauerarbeiten
01.03
Mauerarbeiten
01.04 Stundenlohnarbeiten
01.04
Stundenlohnarbeiten