HLSK-Arbeiten
Errichtung Nettomarkt
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB 01 Einheitspreise Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme. Eine Veränderung der Vergütung aufgrund von Lohnerhöhungen, Stoffpreisveränderungen o.ä. erfolgt nicht. Nebenangebote zu abweichenden Konstruktionsverfahren sind zulässig. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit und fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot gesondert beizufügen. ZVB 02 Baustrom/-wasser Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn gestellt. Die Umlage beträgt jeweils 0,3 % der Bruttoabrechnungsumme. ZVB 03 Bauwesenversicherung Vom Bauherrn wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die Umlage beträgt 0,4 % der Bruttoabrechnungssumme. ZVB 04 Gewährleistung Die Gewährleistung erfolgt gem. VOB. mit einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach Abnahme der Bauleistung. ZVB 05 Reinigung der Baustelle Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich" durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Kommt der AN der Aufforderung zur Baustellenreinigung durch die Bauleitung nicht nach, so wird der Auftraggeber diese Arbeiten durch einen anderen Unternehmer ausführen lassen und die anfallenden Kosten von der Schlussrechnung des und/oder der betreffenden Unternehmer in Abzug bringen. Zufahrtsstraßen (Straßenreinigung) sind bei verschuldeter Verschmutzung unmittelbar mit Naßkehr- und Saugvorrichtungen zu reinigen. ZVB 06 Sicherheit auf der Baustelle Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1/ bisherige VBG 1) mit den weiteren Auftragnehmern abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung Dritter zu vermeiden. Bei der Ausführung aller Leistungen sind die Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) genauestens einzuhalten. ZVB 07 Ausführungsvorschriften Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge sind auf einer besonderen Anlage auszuführen und dem Angebot beizufügen. Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner Leistungen zu achten. Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, sind dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen. Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf Risiko des Auftragnehmers innerhalb des Baugrundstückes gelagert werden. Für Schäden, gleich welcher Art, übernimmt der Auftraggeber keinerlei Haftung. Die für die Abwicklung des Auftrages erforderlichen Geräte und Maschinen müssen den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm vom 09.09.1965 (BGB 1214) und des Immissionsschutzgesetzes vom 28.07.1966 (GVB 211) entsprechen. ZVB 08 Stoffe und Bauteile Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG übergehen, müssen ungebraucht sein. ZVB 09 Abbruch/Demontagen Zum Leistungsumfang von Abbrucharbeiten oder Demontagen gehört zu jeder Position, auch wenn dies nicht explizit im Positionstext erwähnt ist, - die gesamte, rückstandsfreie Demontage des Objektes, einschl. sämtlicher Befestigungsmittel, die Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile (dauerelastische Fugen, Vermörtelungen, o.ä.) sowie die Verankerungen - das besenreine Verlassen des Raumes und des Transportweges - die Beseitigung/ Entsorgung des angefallenen Materials, - sofern erforderlich, die Sicherung des Ortes gem. UVV (Anbringen einer Absturzsicherung, Abdecken vonDeckenöffnungen, usw.), - bei Neumontagen die Beseitigung der v.g. Sicherungen und der Transport aus dem Gebäude, - bei Wandabbrüchen gehört zum Leistungsumfang der Abbruch von Putzoberflächen, Fliesen, Installationen, wie Kabel oder Leitungen, Türen einschl. Zargen usw. innerhalb der abzubrechenden Wandfläche, einschl. sämtlicher Einbauten Sämtliche v.g. Leistungen sind Bestandteil des Einheitspreises und werden nicht gesondert vergütet! ZVB 10 Arbeitsablauf/Aufmaß/Abrechnung Abrechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen ist die VOB in der jeweils gültigen Fassung. Das Leistungsverzeichnis beschreibt Einzelpositionen einer Gesamtanlage. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen oder nachstehend in den Anlagen dargestellten Marken- oder Firmenbezeichnungen gelten als Qualitätsbeispiele. Alternativvorschläge sind nicht zulässig. Alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke sind gegen Verschmutzung mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Abklebung/Abdeckungen) zu schützen. Wird dieses vom Auftragnehmer unterlassen, gehen alle erforderlichen Reinigungsarbeiten bzw. erforderlichen Nacharbeiten zu Lasten des AN. Die Anlieferung und der Transport der Materialien auf dem Grundstück und im Gebäude ist Sache des AN und in den Einheitspreisen enthalten. Anlieferungszeiten sind mit der Bauleitung abzusprechen. Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung durch den Bauherrn ist vom AN eine umfassende Werkstattplanung beim Architekten 3-fach vorzulegen. Mit der Fertigung und der Aufarbeitung der Bauteile darf erst nach erfolgter Freigabe begonnen werden. Das Anfertigen der erforderlichen Aufmaße und Abrechnungszeichnungen nach Plänen des Architekten einschließlich der Freigabe durch die örtliche Planung ist Sache des Auftragnehmers. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das verbindliche örtliche Aufmaß einschließlich der Zeichnungsmaße der Detailskizzen des Architekten, sowie die Abstimmung bei Zeichnungsunstimmigkeiten mit der örtlichen Bauleitung auf die Gegebenheiten der Baustelle, obliegen dem Auftragnehmer und berechtigen nicht zu Mehrkosten. ZVB 11 Aufenthalts- und Lagerräume Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV 01 DIN-Vorschriften Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen. Für die Planung, Ausführung und Abrechnung wird die für diese Gewerke maßgeblichen Normen - DIN 18379 (Raumlufttechnische Anlagen), DIN 18380 (Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen), DIN 18381 (Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden) sowie DIN 18421 (Dämmarbeiten an technischen Anlagen) zugrunde gelegt. Für die Auftragsabwicklung, Planung, Ausführung und Abrechnung gelten: VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) Unfallverhütungsvorschriften, jeweils in ihrer aktuellen Fassung. ZTV 02 Qualitäten Sofern in der Leistungsbeschreibung auf Fabrikate oder Hersteller verwiesen wird, sind diese wie aufgeführt anzubieten. ZTV 03 Befestigungen Sämtliche, für die Befestigung der zu liefernden und einzubauenden Bauteile erforderlichen Verankerungen, Verschraubungen, Klebemassen o.ä. sowie die hierfür erf. Bohrungen sind in den Einheitspreis der entspr. Positionen einzukalkulieren. Bei den Befestigungen sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Verankerungen zu verwenden. Diese sind vor Einbau mit dem Tragwerksplaner abzustimmen. Die Verankerung der Bauteile ist so auszuführen, dass Bewegungen des Baukörpers und die der Bauteile aufgenommen werden können. Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. ZTV 04 Transport der Materialien Die Arbeiten sind entsprechend den Bauteilen bis zu einer Gesamt-Höhe von ca. 6,00 m über OK Gelände auszuführen. Innerhalb und ausserhalb des Gebäudes stehen keine Hebezeuge bauseitig zur Verfügung. Alle hierfür erf. Mittel hat der AN zu beschaffen. Die Vergütung erfolgt über die Einheitspreise. Vorhandene Aufzüge können nicht als Materialtransportmittel benutzt werden!!! Für die Kalkulation des Angebotes ist zwingend eine Baustellenbesichtigung erforderlich, bei der die örtlichen Verhältnisse (Zufahrt, Kranaufstellung usw.) in Augenschein genommen werden. Nachforderungen aufgrund der beengten Verhältnisse werden nicht anerkannt!! ZTV 05 Ebenheit/Toleranzen für sämtliche Bauteile wird gem. DIN 18 202 "Toleranzen im Hochbau" erhöhte Anforderungen vereinbart. Dies gilt für Längsmaße, Lote und Horizontalflächen als Unter- und Oberseiten. Dies gilt für sämtliche Bauteile, auch und insbesondere für die im Ausbau zu verkleidenden Bauteile ZTV 06 Zulassung, Prüfzeugnisse, etc. Alle ausgeführten Konstruktionen müssen den geltenden Gesetzen, Vorschriften, Technischen Regeln etc. genügen und über eine Zulassung verfügen. Dieses ist durch den AN sicherzustellen, bzw. ggf. zu erwirken. Prüfzeugnisse, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen etc. sind nach Aufforderung umgehend vorzulegen. Zur Schlussabnahme sind unaufgefordert alle Unterlagen zu verwendeten Systemen, Materialien, Konstruktionen gesammelt und geordnet als Dokumentation der Bauleitung zu übergeben.
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 HLSK-Arbeiten
01
HLSK-Arbeiten
01.01 Wärmeerzeugung und Heizsystem
01.01
Wärmeerzeugung und Heizsystem
01.02 Raumheizung, Lüftung, Klima (Mietfläche Netto)
01.02
Raumheizung, Lüftung, Klima (Mietfläche Netto)
01.03 Raumheizung, Lüftung, Klima (Mietfläche Backshop)
01.03
Raumheizung, Lüftung, Klima (Mietfläche Backshop)
01.04 Sanitärinstallation (Mietfläche Netto)
01.04
Sanitärinstallation (Mietfläche Netto)
01.05 Sanitärinstallation (Mietfläche Backshop)
01.05
Sanitärinstallation (Mietfläche Backshop)
01.06 Brandschutz im Holzbau
01.06
Brandschutz im Holzbau
01.07 Rohrleitungsnetze und Dämmung
01.07
Rohrleitungsnetze und Dämmung
01.08 Inbetriebnahme und Prüfungen
01.08
Inbetriebnahme und Prüfungen