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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Angaben Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender
Nebenleistungen gelten die in der Leistungsbeschreibung eingefügten Allgemeinen, Zusätzlichen, Tech-
nischen und Besonderen Vertragsbedingungen, die durch Unterschrift auf dieser Seite anerkannt werden.
- Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus.
- Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.
- Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen.
- Ein Bieterangabenverzeichnis kann Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sein. Angaben oder Ausprä-
gungen sind dort vollständig und kompakt einzutragen.
- Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie schriftlich
vereinbart werden.
- Unterschrift/ Stempel sind auf den Seiten 'Zwei', 'Drei' und der "LV-Zusammenfassung" erforderlich.
- Legen Sie Ihrem Angebot eine gültige Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) bei.
- Legen Sie Ihrem Angebot einen vollständigen und aktuellen Eignungsnachweis (z.B. PQ) bei.
- Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil. Nur vollständige Angebotsabgaben können berücksichtigt werden.
- Skontovereinbarung: -
- Vertragsstrafe: -
- Gewährleistung: 5,00% vom Brutto Rechnungsbetrag
- Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb
Abzüge Netto
- Bauwesenversicherung 0,5 %
- anteilige Kameraüberwachung 0,2 %
- anteilige Baureinigung -
- anteiliges Bauwasser 0,15 %
- anteiliger Baustrom 0,15 %
Abzüge Brutto
- Bauleistungsversicherung
Allgemeine Angaben
Beschreibung der Baumaßnahme 1 Allgemein
Die Planung basiert auf den technischen Vorschriften, Normen und Gesetzen.
1.1 Projektbeschreibung
Allgemein
Der Bauherr die K&F Rastanlagen GmbH& Co KG plant den Neubeu eines Autohofs mit Tankstelle für LKW und PKW sowie einem Shop Restaurant an der Autobahn A7 in 24537 Neumünster, Neuenbrook 2
Beschreibung des Shop-Bistro-Gebäudes
Aufgrund der ganzjährig hohen Auslastung der Autobahn A7 und der kürzlich erheblich erweiterten Kapazitäten ist es notwendig, zusätzliche Tank- und Rastmöglichkeiten neben den bereits vorhandenen Parkplätzen und Rastanlagen entlang der Autobahn zu schaffen. Auf diese Weise können alle Verkehrsteilnehmer die erforderlichen Erholungspausen einlegen und sich bei Bedarf versorgen. Der geplante Standort an der Autobahnabfahrt Neumünster Nord trägt durch seine Versorgungs- und Erholungsfunktion
wesentlich zur Verkehrssicherheit bei, besonders für Reisende auf längeren Strecken wie Skandinavienreisende, die möglicherweise eine kurze Unterbrechung der Fahrt einplanen müssen. Es werden hier Duschmöglichkeiten für Fernfahrer sowie zahlreiche Sitzplätze zum Essen, ein Café sowie Ruhezonen mit Massagesesseln vorgesehen.
Geschosstreppe: Es wird eine zweiläufige Stahlbetontreppe geplant. Die Treppengeländer werden als endbehandelte Stahlkonstruktion mit Handläufen aus Edelstahl ausgeführt
Aufzug: Im Shop-Restaurant wird ein elektrisch betriebener Personenaufzug installiert, um alle Bereiche barrierefrei erreichbar zu machen.
Die Kabine und die Türen bestehen aus Edelstahlblech, der Handlauf ist aus Edelstahl und befindet sich auf einer Seite. Ein Spiegel ist ab der Höhe der Handläufe an der Rückwand angebracht. Der Bodenbelag ist entweder aus Naturwerkstein wie im Treppenhaus oder aus Vinylboden. Die Deckenpaneele sind mit Beleuchtung ausgestattet, und ein Notrufsystem ist vorhanden. Die Haltestelle ist vom Treppenhaus aus zugänglich.
Fundamente: Einzelfundamente gem. Statik
Mauerwerk: Außenwände: Stahlbeton
Innenwände: Gipskarton- Bauplatte (de.wikipedia.org/wiki/Bauplatte) (GKB),
KSL Mauerwerk
Decken: Erd- u. Obergeschossdecke als Stahlbetonplatte gem. Statik
Dach: Flachdach mit 1-2° Dachneigung- darauf PV-Anlage /
Stahlkonstruktion gem. Statik
Fenster: Fenster mit Isolierverglasung
Fußboden: Auf der Stahlbetonplatte Isolierung und
Zementestrich mit Fußbodenheizung
In den Flur u. Nassräume Fliesen
Heizung: Die Beheizung erfolgt über Luft-Wärme-Pumpe.
Beschreibung des Betriebshofes
Hier werden die Sachen zum Pflegen des Autohofes gelagert, zum Beispiel Rasenmäher und andere notwendige Geräte. Die Bodenfläche wird mit Verbundpflaster ohne Tragschicht befestigt.
Dach: Gründach-Holzbalkenanlage
Fundamente: Streifenfundamente in frostfreier Tiefe
Wände: Holzkonstruktion
Beschreibung des Müllbehälterhäuschens
Im Bereich der Anlieferung bzw. des Betriebshofs ist der Stellplatz für die Mülltonnen vorgesehen. Dieser wird mit einem Doppelstabmattenzaun umgeben. Die Bodenfläche wird mit Verbundpflaster ohne Tragschicht
befestigt.
Beschreibung der überdachten PKW-Stromladeplätze
Überdachte PKW-Stromladeplätze bieten geschützten Raum zum Laden von Elektroautos, schützen vor Wettereinflüssen und sorgen für komfortables Aufladen. Hier befinden sich 10 E-Ladestation.
Fundamente: Stb.-Einzelfundamente gem. Statik
Dach: Leicht geneigtes Dach- darauf PV-Anlage / Stahlkonstruktion gem. Statik
Tankstellenbereich
Die Anlagen bestehen aus zwei Tankfeldern für PKW-Tankstelle und LKW- Tankstelle mit:
5 Tankinseln für die LKW-Tankstelle
2 Tankinseln für PKW-Tankstelle, mit der Möglichkeit für bis zu 8 PKW gleichzeitig zu tanken, auf größenteils überdachten WHG- Abfüllflächen und unterirdische Lagertanks.
Beschreibung des Autohofs
Auf der Außsenanlagenfläche werden für 13 BUS- bzw. LKW-Stpl. davon 4x E-Ladestationen geplant. Die Parkplatzflächen werden nach den anerkannten Regeln der Technik für beladene LKW bis max. 40 Tonnen zulässiger Gesamtmasse hergestellt. Die Stellflächen werden voraussichtlich in Betonbauweise und die Fahrflächen in Asphaltbauweise hergestellt. Die Betriebszeiten der Parkplatzanlage sind 24/7.
1.2 Art des Betriebes
Auto- und LKW-Rasthof mit Tankstelle und Gastronomie sowie Ladesäulen
1.3 Sanitärinstallationen Trinkwasser
Die Trinkwasseranlage soll alle sanitären Objekte des Gebäudes versorgen.
Dies schließt die sanitären Anlagen der Besucher zugänglichen Sanitärbereiche sowie des Personals, die Küchen- und Ausschankbereiche und vereinzelte Handwaschbecken ein.
Sämtliche technische Medien (Strom, Wasser, Gas etc.) werden durch die Gemeinde sowie in Abstimmung mit dem Bauherrn hergestellt, so dass die erforderlichen Anschlüsse für das Neubauprojekt Autohof in Neumünster auf dem Grundstück erfolgen können.
Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt durch den Versorger Stadtwerke Neumünster durch eine zertifizierte Hauseinführung (Boden oder Wand). Die Stadtwerke liefern das Eingangsventil und den Wasserzählerbügel. Die Leistungsgrenze ist hinter dem Wasserzählerbügel.
Eintritt des Trinkwassers vom WVU ist im Erdgeschoss des Hausanschlussraums 0.24.
Hier wird die Wasserzählstrecke bestehend aus Eingangsventil, Wasserzählerbrücke mit Wasserzähler, Ausgangsventil mit Entleerung bzw. Probenahmeventil, Rückschlagventil, Wasserfilter, Druckminderer montiert.
Damit die Trinkwasserhygiene langfristig gewährleitstet werden kann, soll bei den Neuinstallationen mit dem Durchschleifen der einzelnen Anschlüsse sowie durch die Verwendung von vollautomatischen TW-Hygienespülstationen am Ende eines Versorgungsstranges einer Verschlechterung der Wasserqualität entgegengewirkt werden. Die automatischen TW-Spülstationen sollen auch bei Nichtnutzung nach einem festgelegten Spülplan das komplette TW-System regelmäßig mind. alle 72 h vollständig durchspülen.
Die TW-Verteilung im Erdgeschoss des HARs nach der Wasserzählung sieht wie folgt aus:
EG: Gastro Küchen Bistro EG: Sanitäre soziale Bereiche (WC´s + Duschen) OG: Sanitäre soziale Bereiche (WC´s + Duschen + Teeküchen) OG: Barbershop inkl. Wasserzählung Rohrmaterial der Planung ist Kupferrohr, welches für die anliegende Wasserqualität gemäß Wasseranalyse von den Stadtwerken Neumünster geeignet ist.
Die Dämmung des Trinkwassernetzes erfolgt gemäß EnEV/GEG.
Warmwasser wird dezentral elektrisch erzeugt. Zum Einsatz kommen elektronisch geregelte Durchlauferhitzer, Kompakt- und Mini-Durchlauferhitzer. Im Küchenbereich kommt aufgrund der erforderlichen Wassermengen ein, ebenfalls elektrisch beheizter 400 L Warmwasserspeicher, zum Einsatz.
1.4 Sanitärinstallationen Abwasser
Wie im vorgenannten Kapitel die Trinkwasserversorgung, benötigen die angeschlossenen Objekte bzw. Maschinen die Abwasserentsorgung.
Fetthaltiges Abwasser fällt in der Küche und im Bistrobereich im Erdgeschoss an. Dieses Abwasser wird separat zu einem Fettabscheider im Norden des Gebäudes geführt. Als Rohrleitung für das fetthaltige Abwasser wird ein muffenloses, gusseisernes Abflußrohr mit Sonderbeschichtung (KML-Rohr) als Grundleitung und Rohrleitung innen verwendet.
Das normale Abwasser fällt in den sozialen Bereichen, wie WC´s und Duschen im Erdgeschoss und im Obergeschoss an. Dieses Abwasser wird auf kürzestem und direktem Weg aus dem Gebäude geführt. Als Rohrleitung für die Grundleitung wird hierfür ein Polypropylen Kunststoffrohr (KG 2000) und für innen ein muffenloses Gussrohr mit Lamellengraphit (SML-Rohr) oder ein PP-Rohr (HT-Rohr) eingesetzt.
Belüftungen der Grundleitungen und des Abwasserrohrsystem werden über Dach geführt. Die Belüftung für fetthaltige Abwässer wird separat berücksichtigt.
220 Öffentliche Erschließung
221 Abwasserentsorgung
Die Abwasser Entsorgung erfolgt durch einen Übergabeschacht (SW13) zum Anschluss an das öffentliche Abwassernetz in der Straße Neuenbrook in 24537 Neumünster.
222 Wasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über einen neuen Trinkwasserhausanschluss im HAR auf der östlichen Gebäudeseite aus dem Netz des Versorgers Stadtwerke Neumünster SWN. Der Hausanschluss wird in PE-Polyrohr ausgeführt. Danach erfolgt die Verteilung entweder in Kupferrohren, Edelstahlrohren oder Mehrschichtverbundrohren.
250 Übergangsmaßnahmen
251 Provisorien
Zurzeit sind keine provisorischen Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung berücksichtigt.
Beschreibung der Baumaßnahme
Beschreibung der Technischen Anlagen Hinweis:
Alle Objekte sind in einer Fliesenspiegel gerechten Position zu montieren!
400 Bauwerk Technische Anlagen
410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
411 Abwasseranlagen
Die Planung und Ausführung der Entwässerungsanlage innerhalb des Gebäudes erfolgt nach der DIN EN 12056 „Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden“ Teil 1 bis Teil 5 und der DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“. Des Weiteren sind einschlägige Normen und Richtlinien berücksichtigt. Im Gebäude werden für Regen- und Schmutzwasser getrennte Rohrleitungen verlegt.
Es fallen die üblichen Abwässer im Sozialbereich an, wie z.B. für WC´s, Handwaschbecken, Urinale und Duschen sowie Tee- u. Pantryküchen. In den Besprechungsräumen (EG/OG) sowie in den Aufenthaltsräumen fällt Kondensatwasser von Umluftkühlgeräten an.
Alle anfallenden Fette bzw. durch Fette verunreinigten Gegenstände, kommen aus dem Bereich Gastroküche und Bistro. Somit können die hier anfallenden fetthaltigen Abwässer über einen Fettabscheider vorgereinigt zum Übergabeschacht und von da ins öffentliche Abwassernetz in die Sammelkanalisation geführt werden.
Regenwasser:
Die Planung der Entwässerung der Dachflächen sowie die Versickerung auf dem Grundstück, ist nicht Bestandteil dieser Planung.
Schmutzwasser:
Das anfallende Schmutzwasser wird über Abwasserleitungen erfasst und über Fall-, Sammel- und Grundleitungen aus dem Gebäude über einen Übergabeschacht zum öffentlichen Kanal im Westen in die Straße "Bauerberg" geführt. Als Rückstauebene gilt die Grundstücksoberkante an der Anschlussstelle am öffentlichen Kanal.
Füllungsgrad h/di = 0,5, Mindest-Fließgeschwindigkeit = 0,5 m/s, Mindestgefälle = 0,5%
Zur Inspektion der Grundleitungen sind, aus hygienischen Gründen, innerhalb des Gebäudes keine Revisionsschächte vorgesehen. Die Revisionsschächte sind um das Gebäude in den Mindestabständen von 20m bzw. 40m platziert.
Die Grundleitungen für fetthaltiges Abwasser sind getrennt von den anderen Grundleitungen mit einem Mindestgefälle von 2% bzw. 1:50 und einem Füllungsgrad von 50% zu verlegen. Der Übergang von einer Fallleitung in eine liegende Leitung erfolgt mit einem Doppelbogen mit 250 mm Beruhigungsstrecke oder alternativ mit einem entsprechenden Rohrstück zwischen zwei 45°-Bögen. Nach dem Übergang auf die liegende Leitung muss vor dem Anschluss an den Fettabscheider eine weitere Beruhigungsstrecke vorgesehen werden, die mindestens das Zehnfache der Nennweite am Zulauf zum Fettabscheider lang ist, bei DN 100 also 1000 mm, um übergroße Verwirbelungen von Wasser und Fett zu vermeiden. Die könnten die Effizienz des Fettabscheiders beeinträchtigen.
Aufgrund der sehr kurzen Wege bzw., Längen der Grundleitungen für das fetthaltige Abwasser, und keiner Frostgefährdung, werden keine Maßnahmen wie Wärmedämmung oder Begleitheizungen vorgesehen. Alle fetthaltigen Abwässer fallen im Bereich der Gastronomie - Küche - Bistro im Erdgeschoss an. Der Fettabscheider und ein Grobfangschacht wird bauseits nördlich vom Gebäude eingebaut.
Für alle Schmutzwasserleitungen sind ausreichend Reinigungsöffnungen vorgesehen.
Unbelüftete Einzelanschlussleitungen dürfen max. 4 m lang sein und mit drei 90° Grad Umlenkungen ausgeführt werden. Dabei darf maximal eine Höhendifferenz von 1 m überwunden werden. Das Mindestgefälle beträgt 1%.
Belüftete Anschlussleitungen dürfen maximal 10 m lang sein und haben keine Begrenzung für 90° Grad Umlenkungen. Dabei darf maximal eine Höhendifferenz von 3 m überwunden werden. Das Mindestgefälle beträgt 0,5%.
Ausführung von Sammelleitungen mindestens in DN 70 sowie für die Grundleitungen mindestens in DN 100.
Fallleitungen sind durchgängig auszuführen, die Nennweite darf nicht reduziert werden.
Beim Durchqueren von Brandabschnitten (siehe Brandschutzgutachten) sind die Durchführungen fachgerecht brandzuschotten.
Folgende Rohrmaterialien sind vorgesehen:
Schmutzwasser:
Grundleitungen: PP-MD (KG2000)
Fetthaltiges Schmutzwasser:
Grundleitungen (Fett): PP-MD oder muffenlose, gusseiserne Abflussrohre und Formstücke mit Sonderbeschichtung (KML MLK)
Fall- und Sammelleitungen: PP-Rohr (HT-Rohr) oder muffenlose, gusseiserne Abflussrohre und Formstücke mit Sonderbeschichtung (KML MLK)
Einzelanschlussleitungen: heißwasserbeständiges PP-Rohr (HT-Rohr) oder muffenlose, gusseiserne Abflussrohre und Formstücke mit Sonderbeschichtung (KML MLK)
SW-Leitungen: Alle im freien verlegten SW Leitungen sowie alle Grundleitungen außerhalb des Gebäudes sind GU Leistungen und daher nicht in dieser Ausschreibung enthalten.
412 Wasseranlagen
Trinkwasser:
Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt durch den Versorger SWN. Leistungsgrenze ist die Gebäudeeinführung. Der Hauptwasserzähler im HAR - Raum 024, wird an der östlichen Innenwand angeordnet.
Hausanschluss bestehend aus:
Hauptabsperreinrichtung, Wasserbügel und Wasserzähler (Lieferung durch das Wasserversorgungs-unternehmen) KFR-Ventil (Kombiniertes Freistromventil mit Rückflussverhinderer), Probenahmeventil, rückspülbarer Filter mit Automatik und Entwässerungsanschluss für Rückspülwasser, Druckminderer und weitere Absperrungen.
Für das Trinkwasser-Rohrleitungsnetz wird Kupferrohr, oder Edelstahl oder ein Metallverbundrohr zum Einsatz kommen. Die Objektanschlussleitungen werden aus Kunststoffrohr oder Metallverbundrohre oder aus Kupfer oder aus Edelstahl hergestellt. Alle Rohrleitungsarmaturen wie z. B. Strangabsperrungen oder Rückflussverhinderer sind aus trinkwassergeeignetem Rotguss vorgesehen.
Die Isolierung der kalten und warmen Trinkwasserrohrinstallationen erfolgt gemäß EnEV / GEG.
Sanitärobjekte:
Alle sanitären Einrichtungsgegenstände werden aus weißem Sanitärporzellan mit PA-Prüfzeichen vorgesehen. Die Armaturen sind mit gültigem Prüfzeichen der Armaturenklasse I, mit verchromten Oberflächen in schwerer Ausführung geplant. Zur Montage der Einrichtungsgegenstände und Entsorgungsleitungen sind Vorwandinstallationselemente einzusetzen.
Der Umfang berücksichtigt die Sanitärinstallationen, dass Trinkwassernetz, sowie das Abwassernetz für den Neubau innerhalb des Gebäudes. Die Trinkwasseranlage soll alle sanitären Objekte des Gebäudes versorgen. Dieses schließt die sanitären Anlagen der für Besucher zugänglichen Sanitärbereiche sowie des Personals, die Küchen- und Ausschankbereiche und vereinzelte Handwaschbecken mit ein.Nicht enthalten sind Trockenbauwände, Vorwände, WC-Trennwände, Duschtrennwände, sanitäres Zubehör wie z.B. Spiegel, WC-Papierspender, Handtuchpapierspender, Seifenspender, Kleiderhaken usw.
413 Gasanlagen
Es sind keine Gasanlagen geplant
414 Personal
Folgendes Personal, beschäftigte Personenanzahl sollen berücksichtigt werden:
___ Angestellte
415 Betriebszeiten
Folgende Betriebszeiten, für den Rasthof, sollen berücksichtigt werden:
Gesamt 365 Tage durchgängiger Betrieb
416 Arbeitsablauf
Wurde nicht bekannt gegeben
Beschreibung der Technischen Anlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
- die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
- die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen
- Hochbau-Allgemeiner Teil
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
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1. Umlagen / Nutzungskonditionen
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Die Kosten für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser werden vom AG übernommen. Die Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt.
2. Umwelt- und Lärmschutz
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Der AN hat die Maßnahmen zum Schutze der Umwelt in eigener Verantwortung durchzuführen.
Allgemeingültige gesetzliche und behördliche Bestimmungen zum Umweltschutz sind zu beachten, auch wenn sie in den Verdingungsunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Die obigen Aussagen gelten auch für den Lärmschutz bei der Durchführung von Bauarbeiten. Der Stand der Technik ist einzuhalten.
3. Baustoffe und Materialien
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Die vom Bieter eingesetzten Materialien, Baustoffe und Geräte sind eigenverantwortlich auch unter den Gesichtspunkten des Arbeits- und Umweltschutzes auszuwählen.
Die Verarbeitungs- und Einbauvorschriften gemäß Herstellerangaben und Prüfzeugnissen sind zu beachten.
Die Wahl der Baustoffe, Materialien und Einrichtungsgegenstände, soweit nicht in den Leistungsverzeichnissen festgelegt, bedarf unbeschadet der erforderlichen Bemusterung des Einverständnisses des AG.
Voraussetzung sind Zweckmäßigkeit, Normgerechtigkeit, Ungiftigkeit und Umweltverträglichkeit.
Unter anderem dürfen folgende Baustoffe nicht eingesetzt werden:
- unter Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW; HFCKW; CFC; HFA; FCK) hergestellte Baustoffe, insbesondere Schaumdämmplatten und Ortschäume.
- Bauteile aus Tropenhölzern, es sei denn, die Herkunft der Hölzer aus geordneten Plantagen und Forstwirtschaften kann eindeutig nachgewiesen werden.
- PVC-Bauteile müssen mit dem Nachweis der Recyclingfähigkeit versehen sein.
4. Sonstiges
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Allgemeine Angaben zur Baustelleneinrichtung
Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom AG bereit gestellte Baustellenein- richtung in die EP einzurechnen.
Sind gesonderte Positionen für die Baustelleneinrichtung vorgesehen, so ist die vom AG gestellte Baustelleneinrichtung preismindernd bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Vom AG werden folgende Einrichtungen vorgehalten:
- Bauzaun mit Bautüren und -tor
- Baustellenbeleuchtung BE-Fläche
- Baustromanschluss und -verteiler
- Bauwasseranschluss
- Sanitärcontainer
- Bauschild mit Firmenbenennung
Mannschafts-, Büro- und Sanitärcontainer können vom AN auf den vorgesehenen Flächen aufgestellt werden. Hierzu ist der vorhandene Baustelleneinrichtungsplan zu ergänzen und zur Abstimmung beim AG vorzulegen.
4.1 Baustromversorgung
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Für die Versorgung der Baustelle wird durch den AG im Außenbereich ein Baustromverteiler in der Nähe des neu zu errichtenden Gebäudes aufgestellt. Die Lage ist dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Weiterhin sind je Geschoss 3 Baustromunterverteiler vorgesehen. Als Baubeleuchtung wird durch den AG eine Mindestbeleuchtung im Außenbereich zur Verfügung gestellt. Die für die auszuführenden Arbeiten erforderliche Arbeitsstellenbeleuchtung ist durch den jeweiligen AN beizustellen und zu betreiben. Die Heranführung an die Verbrauchsstellen ist Sache des AN und mit den EP abgegolten. Die Verwendung der Baustromversorgung zu Heizzwecken außerhalb von Aufenthaltscontainern ist nicht zugelassen.
4.2 Bauwasserversorgung
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Der AG stellt für die Bauwasserversorgung einen Bauwasseranschluss zur Verfügung. Die Lage ist dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Die Heranführung an die Verbrauchsstellen ist Sache des AN und mit den Einheitspreisen abgegolten.
4.3 Abwasser
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Durch den Bauprozess belastete Abwässer sind vom AN extern zu entsorgen. Eine Einleitung in vorhandene Entwässerungsleitungen und in das Hafenbecken ist nicht statthaft. Dies gilt speziell für Abwasser aus der Reinigung von Werkzeugen und Maschinen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
4.4 Sanitärräume
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Der AG stellt Sanitärcontainer zur Verfügung. Die Lage ist dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
4.5 Lager-, Stand- und Arbeitsflächen
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Gemäß beiliegendem Baustelleneinrichtungsplan werden im Bereich der Baustelleneinrichtung Lager- und Arbeitsfläche zur Nutzung durch die AN zur Verfügung gestellt. Eine Zuweisung der Flächen erfolgt durch den AG bzw. seinen Vertreter. Auf öffentlichen Flächen ist das Lagern von Baustoffen und -materialien, gefährlichen Stoffen und das Abstellen von Baufahrzeugen, -maschinen, -containern und Aborten untersagt.
4.6 Unterkünfte / Rauschmittel
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Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen weder in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, noch in den unmittelbar angrenzenden Flächen eingerichtet werden. Das Verzehren von Lebensmitteln auf der Baustelle ist nur in den Aufenthalts- / Unterkunftscontainern bzw. -räumen, Firmenfahrzeugen und im Freien zulässig. Lebensmittelreste sind unverzüglich geordnet zu entsorgen. Es besteht ein generelles Alkohol- und Drogenverbot für alle am Bau Beteiligten. Bei Zuwiderhandlung wird ein Baustellenverbot ausgesprochen.
4.7 Gerüste / Hebewerkzeuge
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Arbeits- und Schutzgerüste werden bauseits für den AN nicht zur Verfügung gestellt. Bauaufzüge werden gemäß Baustelleneinrichtungsplan zur Verfügung gestellt.
4.8 Einmessarbeiten
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Das Abstecken der Hauptachsen und Festlegen der Höhenpunkte wird gem. VOB vom AG veranlasst. Auslotung und Abschnürung des Gebäudes, das Anbringen von Messfixpunkten, das Anlegen von Hilfs- und Konstruktionsachsen und Fluchten für das Aufmaß und die Montage sowie sonstige Einmessarbeiten oder Kontrollmessungen, die zur Leistungserfüllung des AN erforderlich sind und die über die vom AG zur Verfügung zu stellenden Absteckungen und Höhenfestpunkte hinausgehen, sind gem. VOB Sache des AN. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen, sofern hierfür keine gesonderten Positionen vorgesehen sind. Unstimmigkeiten, die der AN beim Aufmaß oder bei der Montage feststellt, hat er dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4.9 Genehmigungen
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Behördengenehmigungen, z.B. zur Sondernutzung öffentlichen Straßenraumes, die zur Ausführung der Vertragsleistungen erforderlich werden, sind vom AN einzuholen. Damit verbundene Gebühren sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
4.10 Rückbau Baustelleneinrichtung
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Der AG ist rechtzeitig über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder wesentlicher Teile davon zu unterrichten. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung unverzüglich zu entfernen. Vom AG zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wieder herzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom AN zu vertreten ist.
5. Bauschutt und Abfälle
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Anfallender Bauschutt und evtl. Restmengen werden Eigentum des AN und sind sach- und fachgerecht zu entsorgen, sofern in den Einzelpositionen nicht anders vermerkt. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Bieters (Transport, Kippgebühren). Kommt er damit trotz Mahnung in Verzug, kann der AG eine Ersatzvornahme ohne vorherige Fristsetzung oder Kündigung des Auftrages durchführen. Die Kosten der Ersatzvornahme können von den Rechnungen des AN abgesetzt werden.
Bei der Beseitigung sind die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen wie z. B. Abfall- gesetz, Abfallbestimmungsverordnung, TA Abfall etc. zu berücksichtigen.
Es besteht eine strikte Vorgabe, die entstehenden Abfälle getrennt zu erfassen und soweit wie möglich einer Verwertung zuzuführen.
6. Bemusterung und sog. gleichwertige Produkte
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Falls im Leistungsverzeichnis sogenannte gleichwertige Produkte zur Wahl gestellt werden, hat der Bieter seine Produkte mit größter Sorgfalt auszusuchen, da der AG die Bewertung der Angebote auch unter Berücksichtigung dieser Angebotsposition vornehmen wird. Auf Verlangen sind dem AG Proben und Muster vorzulegen. Die Entscheidung über die einzusetzenden Produkte erfolgt durch den AG. Der AG behält sich die Wahl des ausgeschriebenen Produktes vor.
7. Geräte und Gerüste
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Gerüste und Hebezeuge, Krane etc. hat der AN selbst mitzubringen und - falls nicht gesondert ausgewiesen - auch in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Mitbenutzung von Gerüsten, Baukränen und anderen Transportgeräten durch vom AG beauftragte Firmen ist vom AN zu gestatten. Die Vergütung hierzu hat der AN mit diesen Firmen eigenverantwortlich zu regeln.
8. Vorleistungen fremder Gewerke
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Der AN hat eigenverantwortlich die Vorleistungen fremder Gewerke vor Arbeitsbeginn zu beurteilen und Bedenken bei unzulässigen Abweichungen unter Benennung erforderlicher Nachbesserungs- oder Ausgleichsmaßnahmen schriftlich anzuzeigen (z. B.Abbrucharbeiten).
9. Baustelleneinrichtung
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Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten der Baustelleneinrichtungen in die Preise einzurechnen.
Dies gilt auch für das Herstellen, Unterhalten, Vorhalten und Beseitigen von Baustraßen, Baubeleuchtung, Lager- und Vormontageplätzen sowie die Maßnahmen für Umwelt- und Gewässerschutz.
10. Bautagebuch
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Der AN hat ein Bautagebuch zu führen. Täglich sind Wetter, durchgeführte Arbeiten, Anzahl der Personen und Firmen (diese mit Namensnennung) und Probleme sowie Verzögerungen, Erschwernisse und Behinderungen aufzuführen. Die Bautagebücher haben wöchentlich, spätestens am Montagmorgen der folgenden Woche, beim AG vorzuliegen (vgl. 12.0, Schriftverkehr).
Das Führen der Bautagebücher ist aufgrund externer vertraglicher Regelungen von höchster Wichtigkeit.
11. Schriftverkehr
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Sämtlicher Schriftverkehr des AN mit dem AG bzw. den Fachingenieuren ist im Original zu senden an den Auftraggeber.
12. Schnittstellen Anlagetechnik und Ver- und Entsorger
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Um im Rahmen seines Auftrages eine schlüsselfertige Leistung abzuliefern, hat der AN sich über sämtliche Schnittstellen zur Anlagentechnik, insbesondere Lagertechnik und den anderen Gewerken der TGA zu informieren und im Einzelnen direkt abzustimmen. Fehlende Angaben zu den Schnittstellen hat er zu besorgen. Die Ergebnisse der Abstimmung sind dem AG zur Freigabe vorzulegen.
13. Sachverständige und Gutachter
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Sachverständige unterschiedlicher Zuständigkeiten sind einzuschalten. Die Sachverständigen sind in der Regel öffentlich-rechtlich bestellt oder bei einer vom AG akzeptierten Institution akkreditiert.
14. Besonderheiten der Ausführung
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Der Anlagenbauer plant anhand vorliegender Planunterlagen. Danach erfolgt eine Präzisierung, Ergänzung oder auch Spezifikation seiner baulichen Anforderungen an die Gebäude, TGA, baulichen Anlagen und Außenanlagen (z.B. Verschiebung von Wanddurchbrüchen).
Diese Anforderungen muß der AN auf Übereinstimmung mit den vorliegenden Planunterlagen prüfen, das Ergebnis dem AG unmittelbar mitteilen und die Ausführungsunterlagen dann ändern, d. h. präzisieren, anpassen und auch eventuell erneuern.
15. Wand- und Fassadendurchbrüche
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Durchbrüche in innenliegenden Wänden und Decken stellt der AN nach eigenen Angaben her. Der sach- und fachgerechte Verschluss obliegt dem AN.
16. Bietererklärung
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Durch seine Unterschrift erkennt der Unternehmer sämtliche Bedingungen und Positionen des Leistungsverzeichnisses an.
Sämtliche Vorbemerkungen sowie die vorstehenden Punktewerden automatisch Vertragsbestandteil.
Für Regelungen, die in den Vorbemerkungen nicht erfasst sind, gilt nachrangig die VOB
den 20
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(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters)
Ich verpflichte mich, die ausgeschriebenen Arbeiten zu den von mir selbst errechneten Einheitspreisen sachgemäß und meisterhaft auszuführen.
Ich erkläre, dass ich von den Bewerbungsunterlagen mit all ihren Teilen Kenntnis genommen und mich über die örtlichen Verhältnisse unterrichtet habe.
Ich bin Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Name:
Mitglieds-Nr.:
Ich verpflichte mich, im Falle der Auftragserteilung die ausgeschriebenen Arbeiten einschließlich aller Lieferungen und Nebenarbeiten innerhalb der gesetzten Termine auszuführen. Ich stelle ausdrücklich fest, dass mir Umfang und Art der geforderten Leistungen vollständig klar sind.
den 20
____________________________________________________
(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Sonstige Bedingungen Sonstige Bedingungen
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Alle Leistungen umfassen die Lieferung, Montage bzw. Herstellung bis zum fertigen Werk, einschließlich der Inbetriebnahme, des Probebetriebes, der Anlagenübergabe an den Betreiber und dessen Einweisung in die
Funktion und Bedienung der Anlagen und der Anlagendokumentation, wobei der Herstellungsvorgang und Ablauf bis zum fertigen Werk unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und den Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen zu erfolgen hat.
Alle Positionen verstehen sich, wenn nicht andersbeschrieben, als "vollständig liefern und montieren". Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Fertigung die Maße am Bau zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist unverzüglich die Bauüberwachung des
AG zu informieren. Das Leistungsverzeichnis ist für den beauftragten AN keine Bestellgrundlage, da es hinsichtlich Ausführbarkeit und Bauregelkonformität durch den AN zu prüfen ist. Das Prüfergebnis ist in
Form einer Werksplanung dem AG zur Freigabe vorzulegen. Durch die Freigabe der Werksplanung verliert das Leistungsverzeichnis nicht seine Verbindlichkeit. Ist in einer Position der Text angeben:
Fabrikat/Typ:
.......................................................
enthalten, so hat der Bieter zwingend das angebotene Fabrikat mit den erforderlichen Angaben zu benennen.
Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle für die Ausführung relevanten Maße vor Ort zu prüfen. Die Prüfung ist seitens des AN der Fachbauleitung schriftlich zu bestätigen.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Arbeiten zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren,
auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Erstellung der Abrechnungsunterlagen:
Einzelaufmaß:
Aufgestellt auf den zur Verfügung gestellten Positionslisten für:
- sämtliche installierten Anlagenkomponenten
- Gleichartige Komponenten addiert, zum Übertrag in das Haupt-Aufmaß
Hauptaufmaß, aufgestellt nach:
- Abschnitte oder Anlagen gemäß LV, fortlaufend positioniert mit Bezug zum Einzelaufmaß.
- Angaben von Massen gemäß Addition aus dem Einzel-Aufmaß.
- Identität der Massen von Aufmaß und der Schlussrechnung muss eindeutig erkennbar sein, 2-fach
- Tagelohnzettel als Original
- Aufmasszeichnungen, Grundrisse und Ansichten, welche eine Kontrolle der in Rechnung gestellten Massen gewährleisten, farbig, 2-fach
- alle Positionen des Hauptauftrages mit Bezug zu den Einzelaufmaßen.
Sonstige Bedingungen
01 KG 410 Sanitär - Abwasser-, Wasser-, und Gasanlagen
01
KG 410 Sanitär - Abwasser-, Wasser-, und Gasanlagen
01.01 Abwasser-Entwässerung und Zubehör
01.01
Abwasser-Entwässerung und Zubehör
01.02 Trinkwasser-Bewässerung und Zubehör
01.02
Trinkwasser-Bewässerung und Zubehör
01.03 Rohr-Isolierungen und Zubehör
01.03
Rohr-Isolierungen und Zubehör
01.04 Sanitäre Objekte und Zubehör
01.04
Sanitäre Objekte und Zubehör
01.05 Bodenabläufe und Zubehör
01.05
Bodenabläufe und Zubehör
01.06 Sonstige Leistungen
01.06
Sonstige Leistungen