Heizung - Kühlung
Gewerbehalle Alzenau
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Techn. Leistungsbeschreibung Technische Leistungsbeschreibung 1.   Umfang der Anlage Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst den kompletten Einbau einer Heizungs-/Kühlungsanlage in den Neubau einer Gewerbehalle, Industriegebiet Süd C1in 63755 Alzenau. 2.   Technische Vorschriften Alle für das Gewerk anwendbaren DIN- und sonstigen Vorschriften sind in ihrer zum Baubeginn gültigen Fassung Vertragsbestandteil für Baustoffe, Herstellung und Ausführungsgüte. Bei befristeten Zulassungen müssen diese nach dem Tag der behördlichen Abnahme noch ihre Gültigkeit besitzen Ergänzend zur VOB gelten alle DIN- und sonstigen Vorschriften, insbesondere: DIN 18380   VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen DIN 4108   Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109   Schallschutz im Hochbau DIN EN 378      Kälteanlagen DIN 1961      Verdingungsordnung für Bauleistungen DIN 4102      Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen VDI 2078      Technische Regeln für die Ermittlung der Kühllast -   Arbeitsstättenrichtlinien -   Einschlägige örtliche Vorschriften und Verordnungen -   GEG -   Landesbauvorschriften -   TRGI -   TAB 3.   Auslegungsdaten Kälteerzeugung über luftgekühlte Außeneinheiten Kälteübergabe über Umluft-Kühlgeräte. 4.      Kältesystem / Kälteverteilung Energietransport über Kupfer-Kältemittelleitung in Kühlschrankqualität, Dämmung Armaflex 9 mm diffusionsdicht 5.      Umluft-Kühlgeräte Die Räume erhalten Umluft-Kühlgeräte, Raumregler mit Stufenschalter, max. Schalldruckpegel je Gerät ca. 40 dB(A) in 1 m Entfernung. 7.    Dämmung / Brandschutz Die Ausführung der Kältedämmung erfolgt aus Armaflex-Dämmschläuche 9 mm, diffusionsdicht verklebt. 8.   Wartungsarbeiten Die Wartungsarbeiten der beschriebenen Anlagenteile sind nach VDMA-Richtlinien mit anzubieten. 9.   Nebenleistungen Technische Schnittstellen sind vor Montagebeginn zwischen den beauftragten ausführenden Firmen detailliert abzustimmen. Soweit dies im Zuge der Ausführungsplanung möglich ist, sind die einzelnen Komponenten in die Planung und Leistungsverzeichnisse eingeflossen. 10.   Massenmehrungen/Massenminderungen Der Bauherr ist berechtigt, vor und nach der Beauftragung einzelne Positionen oder gesamte Titel im Leistungsumfang zu mehren bzw. zu mindern, dies berechtigt den Auftragnehmer nicht, dadurch die Einheitspreise zu verändern. 11.   Montagepläne Der Auftragnehmer erhält Ausführungspläne, auf deren Basis die Montagepläne und sämtliche Montagedetails zu erstellen sind. Die Koordination mit den Ausbaugewerken hat vorab zu erfolgen. Mit der Montage darf erst begonnen werden, wenn die Montagepläne vom Auftraggeber oder dessen Vertreter genehmigt sind. Die Montageplanung sowie die Teilnahme an den regelmäßigen Baustellenterminen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Eventuelle Änderungen der Montagepläne sind in die Einheitspreisen einzurechnen. 12.   Änderungen an der Ausführungsplanung Die dem Auftragnehmer übergebene Ausführungsplanung ist von den Planungsbüros fachtechnisch koordiniert worden. Die vom Auftragnehmer zu erstellende Werkstattplanung darf die Ausführungsplanung nicht ändern, nur vertiefen. Sollten dennoch geringfügige Änderungen notwendig sein, ist zunächst das Ingenieurbüro über die beabsichtigten Änderungen zu informieren. Die Änderungen dürfen erst vorgenommen werden, wenn das Ingenieurbüro zugestimmt hat. Änderungen sind farbig kenntlich zu machen. Wenn Werkstattpläne zu Änderungen bei der koordinierten Ausführungsplanung führen sollten, hat der Auftragnehmer die daraus entstehenden Kosten zu tragen. 13.   Insgemeinkosten In die Einheitspreise mit einzurechnen sind alle Insgemeinkosten, wie z. B. Fracht und Transport der Materialien und Werkzeuge frei Baustelle. Auslösung, Rücktransport der Restmaterialien, Druckprobeabnahme, Aufmaße, Übergabe etc. einschl. Bedienungsanweisung und Einweisung des Bedienungspersonals. Alle erforderlichen Prüfberichte, TÜV, Brandschutz etc. sind Bestandteil der Insgemeinkosten. 14.   Bemusterung Der Auftragnehmer hat alle ausgeschriebenen Materialien vor Bestellung dem Bauherrn als Muster vorzulegen und freigeben zu lassen. Dies betrifft insbesondere alle Bauteile, die zu anderen Gewerken zu koordinieren sind, z. B. In Größe und Farbe. 15.   Alternative Fabrikate Die ausgeschriebenen Fabrikate stellen einen Qualitätsstandard dar. Alternative Fabrikate sind mit der Angebotsabgabe verbindlich zu benennen und zur technischen Prüfung vorzulegen. Nach Vergabe sind keine Fabrikatsänderungen mehr zulässig. 16.   Tagelohnarbeiten Tagelohnarbeiten dürfen nur auf Anweisung durch den Bauherrn ausgeführt werden. Die Ausführung ist in Form von Tagesberichten zu dokumentieren und spätestens innerhalb von 5 Werktagen durch den Bauherrn bzw. dessen Vertreter gegenzuzeichnen. Die Unterschrift der Tagesberichte bestätigt lediglich, dass die aufgeführten Arbeiten ausgeführt sind. Aufwendungen von Material und Zeiteinsatz können in der Rechnung korrigiert werden, wenn z. B. Leistungen auf Tagesberichten in LV-Hauptpositionen enthalten sind. Werden Mehrleistungen gegenüber dem Auftrag erforderlich, so sind diese durch den Auftragnehmer innerhalb von 5 Werktagen nach bekannt werden in Form von prüffähigen Nachträgen zu erstellen. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Beauftragung erfolgen. Nachträge sind einschl. Kalkulationsnachweis auf der Basis des Hauptauftrages vorzulegen. 17.   Preisbindung Die Preisbindung gilt für die vorgesehen Bauzeit inkl. einer nicht durch den Unternemer zu verantwortenden Bauzeit von weiteren 3 Monaten. 18.   Dokumentation Das Betriebspersonal ist in die Anlagenteile einzuweisen. Dafür ist/sind beim AG die einzuweisende/n Person/Personen zu erfragen. Der AN erstellt über die Einweisung ein Protokoll. Die Kosten für die Einweisung sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Vom AN werden zur Endabnahme folgende Bestandsunterlagen übergeben: 1.   Revisionspläne 2.   Schemata 3.   Gerätelisten, Stücklisten 4.   Betriebsanweisung und Wartungsvorschriften 5.   Prüf- und Messprotokolle 6.   Errichterbescheinigung 7.   Abnahmeprotokolle 8.   Einweisungsprotokolle Die Bestandsunterlagen sind wie folgt zu übergeben: -   1-fach auf USB-Stick (gesamte Doku im pdf-, dwg- bzw. dxf-Format) -   1-fach als Plots normgerecht gefaltet und mit Lochverstärkern und Planverzeichnis im DIN A4-Ordner -   1-fach Listen, Protokolle, Betriebsanweisungen etc. in DIN A4-Ordnern mit Planverzeichnis
Techn. Leistungsbeschreibung
Hinweis zu DGNB Gold 2018 Hinweis zu DGNB Gold 2018 DGNB Material- und Ausführungsvorschriften -    Die Arbeiten sind nach Vorgaben der DGNB und den    dazugehörigen Konzepten zu Abfall-, Lärm-,    Staubvermeidung und Bodenschutz auszuführen.    Anforderungen der DGNB und damit verbundene    Änderungen der Arbeitsweise, des    Ausführungs-/Bauprozesses, der Materialauswahl und    der Entsorgung sind dem Vortext_NU_Heizung &    Kühlung_GHA (Gewerkespezifisch gefilterte DGNB-   Kriterienmatrix sowie weitere DGNB-Vorschriften) zu    entnehmen. -   Zusätzlich ist die Einhaltung der übrigen DGNB    Kriterien gemäß NLO18_ENV1.2_Kriterienmatrix    Q4_191015 im Bedarfsfall weiterhin zu gewährleisten.
Hinweis zu DGNB Gold 2018
01 Umluftkühlung/-heizung
01
Umluftkühlung/-heizung
01.01 Umluftkühlung/-heizung Büro-/Sozialräume
01.01
Umluftkühlung/-heizung Büro-/Sozialräume
01.02 Umluftkühlung/-heizung Serverraum
01.02
Umluftkühlung/-heizung Serverraum
01.03 Umluftkühlung/-heizung Halle
01.03
Umluftkühlung/-heizung Halle
01.04 Kältetechnische Verrohrung
01.04
Kältetechnische Verrohrung
01.05 Rohrleitungen
01.05
Rohrleitungen
01.06 Heizkörper
01.06
Heizkörper
01.07 Elektroanschlüsse
01.07
Elektroanschlüsse
01.08 Tagelohn- / Kernbohrarbeiten
01.08
Tagelohn- / Kernbohrarbeiten
01.09 Allgem. Baunebenleistungen
01.09
Allgem. Baunebenleistungen
01.10 Wartungsarbeiten
01.10
Wartungsarbeiten