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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Aufzugsanlage
01
Aufzugsanlage
01.__.0010 Aufzugsanlage Die Aufzugsanlage ist nach DIN EN-81-1 und DIN 81-70 als behindertengerechte Anlage als maschinenraumlose Personenaufzüge mit getriebelosem Antrieb im Schachtkopf mit einer Geschwindigkeit von 1,0 m/s und einer Tragfähigkeit von mind. 1.000 kg (8 Personen) nach den aktuell geltenden Regelwerken, Notrufsystem, offenes Steuerungssystem, Brandfallsteuerung und automatischer Schachtentrauchung. Die lichten Innenmaße des Fahrkorbs betragen mind. 1,10 m x 1,40 m. Die Aufzugsunterfahrt ist max. 400 mm hoch auszuführen. Die Anforderungen der DIN 18040-1 und dem Handbuch Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude sind zu berücksichtigen. Die Nutzung des Aufzugs ist nur für einen bestimmten Personenkreis (u.a. Personen mit Einschränkungen) vorgesehen. Hierfür ist eine Zugangsfreischaltung per Transponder vorzusehen.
Anzahl Halt: 3
Anzahl Türen: 3
Für die Personenbefreiung bei verschlossenem Gebäude ist ein Schlüsseltresor vorzusehen. Der Funktionserhalt der Aufzugsanlage ist im Brandfall für 30 Minuten zu erhalten.
Die Aufzugsanlage ist mit einer Aufzugssteuerung als offenes System auszuführen, so dass auch durch weitere Fachfirmen die Betreuung und Wartung erfolgen kann. Die für die Instandhaltung notwendigen Hard- und Softwaremodule sowie Passwörter in allen Bedienungsebenen sind mitzuliefern und gehen in das Eigentum des AG über.
Normen und Richtlinien:
- EN 81- 20/50, EN 81-70 behindertengerecht
- DIN 8989:2019-08 Schallschutz in Gebäuden - Aufzüge
- LBO Berlin
- Maschinenrichtlinie in der aktuellen Fassung
- EnEV
- DIN EN 12101-2 Nat. Rauch u. Wärmeabzug.
- VDI 6019 Rauchableitung Auslegung
- VDI 6017 Verhalten v. Aufzügen im Brandfall.
- Aufzugsrichtlinie 95/16 der EG
- Betriebssicherheitsverordnung
- Die Anlagen müssen den zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung geltenden Vorschriften entsprechen.
- Den Bestimmungen der elektrotechnischen Sicherheit und des Überspannungsschutzes.
- Die Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU
- Brandschutzgutachten
Abnahme Prüfsachverständiger
Vorbereitung und Durchführung einer Abnahme durch einen in Berlin/ Brandenburg anerkannten Prüfsachverständigen. Die Anlage ist vor Inbetriebnahme durch den in Berlin/ Brandenburg anerkannten Prüfsachverständigen auf regelwerkskonforme Ausführungen zu überprüfen. Hierzu ist baubegleitend die Montage zu überwachen und die Endabnahme durchzuführen. Prüfbegleitend ist vom AN jeweils ein begleitender
Techniker zu stellen und einzukalkulieren, sowie die benötigten Belastungsgewichte.
Umfang der Leistung
Die Ausführung umfasst die komplette Erstellung eines maschinenraumlosen Seilaufzugs. Zu Abschlussleistungen wie Leistungsmessungen, Geschwindigkeitsmessungen, Einfahrkurven, elektr. Ist-Ströme, Schallmessung im Zuge der Bauherrenabnahme ist die Fachbauleitung explizit einzuladen.
Nebenleistungen
Die beauftragte Leistung des AN umfasst sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfertigen Anlagen und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind. Sind keine technischen Forderungen in der funktionalen Leistungsbeschreibung vorgegeben, ist dem AN die konstruktive Ausbildung freigestellt. Als Leistungen des AN gelten auch: Das Formblatt nach VDE WNDMA zum Anmelden der Aufzugsanlage zum Anschluss an das öffentliche Niederspannungsnetz des zuständigen EVU. Die Erbringung von Gefahrenanalysen, soweit sie durch die Leistungsbeschreibung bedingt sind. Koordination und Abstimmung sämtlicher Details für die Errichtung der Aufzugsanlagen mit den Versorgungsunternehmen, Behörden, benannte Stelle, in Berlin anerkannten Prüfsachverständigen. Für Außentableaus, Anzeiger, Taster, Materialoberflächen sind Handmuster beizubringen und dem Architekten sowie der Fachbauleitung zur Bemusterung vorzulegen. Durchführen der Hauptuntersuchung inkl. Übernahme aller Nebenkosten inkl. Prüfgewichte. Farbanstriche müssen eine homogene glatte Oberfläche aufweisen. Alle notwendigen Nachbesserungen, die durch Baueinwirkungen vor Abnahme festgestellt werden, sind so auszubessern, dass die oben benannten Oberflächenqualitäten erreicht werden. Die Abnahme auf Vertragsmäßigkeit erfolgt frühestens nach Freigabe der Anlage und Vorliegen des Abnahme-Prüfprotokolls durch die benannte Stelle. Die Einspeisung und deren Absicherung für die Schachtbeleuchtung und für alle anderen mit 230 V zu versorgenden Komponenten im Aufzugsschacht erfolgt nach dem Übergabepunkt der Kraftstromleitung und der Lichtstromleitung an die Steuerung des AN Aufzug und ist durch den AN Aufzug zu erbringen. Alle dafür notwendigen Leitungsverlegungen im Aufzugsschacht und notwendigen Absicherungen sind Leistungen des AN. Die gesamten Potentialausgleichsarbeiten an der Aufzugsanlage bis zum Auflegen auf die Potentialausgleichschiene sind Leistungen des AN Aufzug.
Abnahmevoraussetzungen
Die Vorprüfung und Abnahme der Anlagen durch einen anerkannten Prüfsachverständigen werden durch den AN beantragt. Abnahme durch den in Berlin anerkannten Prüfsachverständigen. Die Kosten der ZÜS Abnahmen
trägt der AN. Dies betrifft den TÜV und die 2te ZÜS-Prüfung gemäß Betriebssicherheitsgesetz vom 01.07.2015. Dokumentationsunterlagen gem. Leistungsbeschreibung. Einweisung von mind. 2 Aufzugswärtern in die Personenbefreiung und den Betrieb (muss protokolliert werden)
Reinigung der Anlagen
Gesamtheit der vertraglichen Leistungen – Betriebsbuch liegt vor. (Aufzug betriebsfertig) Erfüllung der Garantiewerte mit Vorführen der eingehaltenen Leistungswerte. Erklärung des AN, dass die Anlage komplett ist. Durchführen und Protokollieren der nach VDE 0100 vorgeschriebenen Isolationsmessung
und Überprüfung der Schutz-Maßnahmen vor Inbetriebnahme. Die bei der Abnahme durch die Fachbauleitung festgestellten Mängel sind innerhalb der gesetzten Frist zu beseitigen.
Zusätzliche technische Hinweise und Beschreibungen
Einsatzbereich Betriebstemperatur im Aufzugsschacht gemäß EN 81-1; 0.3.15, von +5° C bis 40° C.
Barrierefreiheit nach EN 81-70
Die Aufzugsanlage ist gemäß der EN 81-70 barrierefrei zu gestalten. Grundsätzlich gilt für die Ausführung der Aufzugsanlage, dass alle Personen in der Lage sein müssen, diese zu benutzen.
Verhalten von Aufzügen im Brandfall nach EN 81-73
Gemäß der Norm EN 81-70 sind Aufzüge im Brandfall nicht zu benutzen. Die Verbotszeichen gemäß 5.1.3 und die 'Kein Zutritt Anzeige'. sind Bestandteil des Lieferumfanges.
Schallschutz nach DIN 8989:2019-08
Folgende Geräuschwerte sind zwingend einzuhalten:
- Der maximale Luftschall in der Kabine bei Nenngeschwindigkeit beträgt 50 +/- 3 dBA.
- Der maximale Luftschall auf den Stockwerken (Türbetrieb) beträgt 60 dBA.
- Der maximale Luftschall vor geschlossener Schachttür beträgt bei vorbeifahrender Kabine nicht mehr als
65 dBA.
- In angrenzenden Räumen darf der Wert von 35 dB(A) nicht überschritten werden.
Korrosionsschutz
Sämtliche Stahlteile sind gemäß der DIN ISO 12944, mit Ausnahme aller funktionsbedingt blanker Flächen, wie die Führungsschienen, mit einem Korrosionsschutz als Grundanstrich zu versehen. Alle Beschädigungen sind nach erbrachter Montage durch den AN kostenfrei auszubessern.
01.__.0010
Aufzugsanlage
1,00
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