Verkehrssicherung
Erneuerung Mühlenweg Kirchsaar
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung der Baustelle Die Baustelle liegt im Kreis Ahrweiler, Verbandsgemeinde Altenahr, Ortsgemeinde Kirchsahr. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Sanierung der Stützmauer entlang des Sahrbaches, sowie die Erneuerung des Mühlenwegs, einschl. der entsprechenden Wasserhaltung während der Bauarbeiten und die Reprofilierung des Gewässers (Sahrbach). Der AN ist verpflichtet, einen ausführlichen Bauzeitenplan zu erstellen und diesen im Laufe der Baumaßnahme weiterzuführen. Abgabe spätestens mit Beginn der Baumaßnahme. Die Kosten sind in die EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Für die Baustelleneinrichtung können in Abstimmung mit der Ortsgemeinde im Baustellenumfeld Flächen zur Verfügung gestellt werden. Während der Bauzeit kann es Einschränkungen bei der Verkehrsführung geben. Die Bodenverhältnisse und Homogenbereiche, sowie die LAGA-Einstufungen für die Abfuhr von Abbruch- und Bodenmassen, sind im beiliegenden Bodengutachten (Nr. 20242499, Paladini Geotechnik) angegeben. Die Vermeidungs-, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen gemäß dem beiliegenden Fachbeitrag Naturschutz (Planungsbüro Valerius), sowie aus der wasserrechtlichen Genehmigung, sind bei der Ausführung der Arbeiten zu beachten. Sollte sich der Untergrund der Baugrubensohle als nicht geeignet für die Erstellung des Fundamentauflagers erweisen, ist nach Rücksprache mit dem Vertreter des AG eine Untergrundverbesserung durchzuführen. Die dazu erforderlichen Leistungen werden nach den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses vergütet. Sicherung, Erneuerung und Überwachung der erforderlichen und durch den AG übergebenen Haupt- und Hilfspunkte sind ebenfalls als Nebenleistungen anzusehen und werden nicht gesondert vergütet. Die Zufahrt zur Baustelle von der L 76 Kreuzberg, L 77 Richtung Kirchsahr, ist nicht möglich. Aufgrund einer zeitgleich ausgeführten Baumaßnahme des LBM Cochem-Koblenz, ist die L 77 in Höhe der Ortslage Binzenbach ab Mai 2026 für ca. 7 Monate gesperrt. Eine Anfahrt ist nur von NRW aus über die L 497, OG Houverath, Bonner Straße, möglich. Die Koordinierung und Regelung des Anliegerverkehrs ist Sache des AN. Für die Anlieger hinter dem Baufeld ist eine Umfahrung der Baustelle über Wirtschafts- und Waldwege möglich. Diese Umfahrung ist im Zuge der Baumaßnahme bzw. nach Abschluss der Bauarbeiten wiederherzustellen. Sämtliche durch den AN zum Erreichen der Baustelle in Anspruch genommenen Straßen und Wege sind bei Verschmutzung sofort zu reinigen und nach Beendigung der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Anfallende Kosten gehen zu Lasten des AN. Die Baustelle muss zum Feierabend mind. halbseitig befahrbar sein, sodass der Anliegerverkehr frei ist. Die Durchfahrt für Lösch- und Rettungsfahrzeuge muss jederzeit gegeben sein. An Engstellen sind für den Bedarfsfall Fahrzeugüberfahrten bereit zu halten. Falls nötig, sind die Müllgefäße am Abfuhrtag von den Häusern der Anwohner an einen erreichbaren Sammelpunkt zu bringen. Diese Leistungen sind als Nebenleistungen anzusehen und werden nicht gesondert vergütet. Der örtliche Müllkalender kann unter „meinawb\trash" auf der Internetseite des Kreises Ahrweiler für den Mühlenweg/Kirchsahr abgerufen werden. Die Breite des Baufeldes beträgt ca. 5,00 m, gesamte Straßenbreite einschl. der Stützmauer. Die Verkehrsführung kann nur einspurig erfolgen, Begegnungsverkehr ist nicht möglich. Eine Wendemöglichkeit besteht nur im unmittelbaren Baufeld. Eine Erschwernis für das Arbeiten vor Kopf ist in allen Positionen des Leistungsverzeichnisses zu berücksichtigen. Die temporäre Wasserhaltung soll durch Einbringen von Rohren bis DN 500 im Gewässerbett erfolgen. Es ist vorgesehen, dass die Uferseite in der Nähe der Stützmauer, während der Erneuerung der Mauer abgeleitet wird. Im Hochwasserfall ist die Wasserhaltung, sowie die Baustelleneinrichtung sofort zu räumen. Wir weisen darauf hin, wenn der AN außerhalb der Trasse Baufeld für die Lagerung der Materialien bzw. des Erdaushubes benötigt, ist vorher die Genehmigung des jeweiligen Grundstückeigentümers zur Benutzung des Baustellengrundes einzuholen. Alle hieraus entstehenden Mehrkosten für Entschädigung, Zwischenlagerung etc. sind in die entsprechenden Positionen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)" sind zu beachten. Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fehlen eines solchen Nachweises das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis anerkannt. Die Auftragserteilung erfolgt durch die Ortsgemeinde Kirchsahr, VGV Altenahr - Bauamt. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine geförderte Baumaßnahme des Landes RLP, im Zuge des Wiederaufbau Ahrtal. Zur Abrechnung der Maßnahme wird zu Beginn ein Abrechnungskonzept mit der Bauüberwachung festgelegt. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
Beschreibung der Baustelle
01 Erd-, Stahlbeton- und Wiederherstellungsarbeiten
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Erd-, Stahlbeton- und Wiederherstellungsarbeiten
01.01 Abbrucharbeiten
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Abbrucharbeiten