Generalunternehmer
Ergänzungsbebauung Neubau REWE
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Auftraggeber (AG) ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG c/o ALDI SE & Co.KG Adelsdorf Holzäckerstraße 1 91325 Adelsdorf Projektleiter:     Andreas Engenhardt, Tel: 0170 3663335, Mail:                   andreas.engenhardt@aldi-sued.de In der Zeit vom 04.09.2026 bis 20.09.2026 können urlaubsbedingt keine Fragen beantwortet werden.
Auftraggeber (AG)
Hinweise zur Ausschreibung und zur Bau- und Leistungsbeschreibung Im Rahmen der Vertraulichkeit setzen wir voraus, dass über alle im Rahmen dieser Ausschreibung in Besitz gelangenden Informationen / Konditionen rechtsverbindlich Stillschweigen bewahrt wird. Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen sowie die Leistungsbeschreibung für das Bauvorhaben sind den beigefügten Dokumenten zu entnehmen. Es wird empfohlen, die Unterlagen sorgfältig zu prüfen, da diese die Grundlage für die Erstellung des Angebots bilden. Der Generalunternehmer ist verpflichtet, alle zur kompletten, vollständig fix und fertigen Herstellung des projektierten Bauvorhabens erforderlichen Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen. Bei dem Angebot handelt es sich ausschließlich um eine Einzelbaumaßnahme. Das bedeutet, dass das Angebot so zu kalkulieren ist, dass die ausgeschriebene Baumaßnahme unabhängig von anderen Maßnahmen als eigenständige Einzelmaßnahme vergeben werden kann.
Hinweise zur Ausschreibung und zur Bau- und Leistungsbeschreibung
Begriffsdefinition Vermieter/Mieter in der Bau- und Leistungsbeschreibung In der Bau- und Leistungsbeschreibung REWE werden die Begriffe Vermieter und Mieter verwendet, wobei die Bezeichnung "Mieter" synonym für "REWE bzw. Eigenleistung REWE" steht. Der Generalunternehmer tritt mit Auftragsvergabe in alle Verpflichtungen zur Errichtung des Mietobjekts ein, die als "Vermieter bzw. Vermieterleistung" definiert sind. Es ist wichtig zu betonen, dass der Generalunternehmer alle in der Bau- und Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen zu kalkulieren hat, die für das betreffende Objekt relevant sind und nicht in Eigenleistung REWE erbracht oder explizit vom Auftraggeber in dieser Ausschreibung ausgeschlossen werden. Wenn Leistungen als Mieterleistungen bezeichnet werden oder Bauteile von der Mieterin beschafft werden müssen (z. B. Kälteanlage, Tresor, Werbeanlagen), erfolgt die Beschaffung bauseits. Eine Weiterbelastung an den Generalunternehmer ist in diesen Fällen nicht vorgesehen. Der Generalunternehmer ist jedoch verpflichtet, alle in der Baubeschreibung beschriebenen notwendigen und baulichen Vorarbeiten durchzuführen und diese in seinem Angebot einzukalkulieren.
Begriffsdefinition Vermieter/Mieter in der Bau- und Leistungsbeschreibung
Hinweis zur Verwendung der Langtexte bei den Positionen Der Langtext, der den aufgeführten Gewerkesummen bzw. Positionen zugeordnet ist, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit in Bezug auf alle notwendigen Gewerke und Leistungen, die der jeweiligen Position zugeordnet sein könnten. Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Auflistung, sondern vielmehr um eine Hilfestellung, um dem Generalunternehmer eine bessere Orientierung zu geben. Das Ziel des Langtextes ist es, dem Generalunternehmer zu ermöglichen, die von ihm ermittelten und kalkulierten Gewerke und Leistungen möglichst präzise und eindeutig den vorgegebenen Positionen im Leistungsverzeichnis zuzuordnen. Somit dient der Langtext als Ergänzung, um Missverständnisse bei der Zuordnung zu vermeiden und die Vergleichbarkeit der Angebote zu erleichtern. Es wird darauf hingewiesen, dass es dennoch in der Verantwortung des Generalunternehmers  liegt, alle für die jeweilige Position notwendigen Leistungen vollständig zu erfassen und in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Hinweis zur Verwendung der Langtexte bei den Positionen
Grundlegende Klarstellung zur Planung, Baubeschreibung und Material- und Fabrikatvorgaben 1. Planungsvorgaben Das Gebäude wird nach den Genehmigungsplänen (Grundriss, Schnitte, Ansichten, Außenanlagenplan), der Abweichungsliste zur Baubeschreibung und der Musterbaubeschreibung inkl. Musterplanung (Ordner 01 Baubeschreibung REWE)  errichtet. Bei Widersprüchen zwischen der Baubeschreibung inkl. Musterplanung und der Abweichungsliste zur Baubeschreibung  gilt die Abweichungsliste vorrangig. Optimierungen in der Gebäudehöhe sind innerhalb der baurechtlichen Genehmigung zulässig. Die Grundflächen und insbesondere die Verkaufsfläche und Raumgeometrie müssen unverändert bleiben. 2. Mieterseitige Einrichtungsplanung und Änderungswünsche Die Parteien halten klarstellend fest, dass die Pläne aus der Ausschreibung  (Einrichtungsplan, Genehmigungspläne und Außenanlagenplan) dem Textteil der REWE Musterbaubeschreibung GB C 2017 vorgehen. Bodenkanäle, Grundleitungen, TGA-Ausstattung und Elektroanschlüsse werden entsprechend der Einrichtungsplanung mit Stand 23.01.2026 nach Abschluss des Generalunternehmervertrages geplant. Änderungen und Anpassungen der Einrichtung durch den Mieter sind bis zum Kick Off Termin mit den Fachplanern des Mieters und Generalunternehmers kostenfrei möglich. Sollten dennoch Änderungen nicht mehr kostenneutral möglich sein, so werden diese durch den Mieter einzeln freigegeben und die Kosten über eine Mehr-Minderkosten-Liste abgerechnet. Nachträgliche Abweichungen oder mieterseitige Änderungswünsche werden ebenfalls über eine Mehr-Minderkosten-Liste abgerechnet. 3. Photovoltaikanlage Die Mieterin REWE ist verpflichtet, auf der Dachfläche des Mietobjektes eine Photovoltaikanlage auf eigene Kosten zu installieren. Die Statik des Daches ist vom Generalunternehmer auf die mieterseitige PV Anlage auszulegen. 4.   Statisches Konzept und Gründung Dem Generalunternehmer steht es frei, welches statische Konzept umgesetzt werden soll. In den Angebotsunterlagen ist das vorgesehene statische Konzept darzustellen. Die Gründungsempfehlungen des Baugrundgutachters sind gemäß dem vom Generalunternehmer gewählten statischen Konzept in der Planung und Angebotserstellung zu berücksichtigen. 5. Material- und Fabrikatvorgaben Alle in der REWE MusterBB inkl. Anlagen beschriebenen Produkte und Lieferanten zu Bauteilen sind gemäß den Bestimmungen in der Baubeschreibung bei den Rahmenvertragspartnern vom Generalunternehmer zu beziehen und einzukalkulieren. Die Produkte und Lieferanten sind verpflichtend. 6. Werbeanlagen und Parkplatzbeleuchtung Planung und Herstellung Fundamente und Unterkonstruktionen Werbeanlagen gemäß Werbeantrag und den Regelungen der Baubeschreibung. Die Parkplatzbeleuchtung ist entsprechend dem Bestandsparkplatz und den Regelungen aus der Abweichungsliste zur Baubeschreibung zu planen und herzustellen. Elektrischer Anschluss und Steuerung über Schaltschrank REWE. Lichtmasten und Leuchtmittel werden dem Generalunternehmer vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt. Einbau und Inbetriebnahme durch den Generalunternehmer. 7. Herrichten und Gründung Das Baugelände ist vom Generalunternehmer in der aktuell vorgefundenen und vom Baugrundgutachter festgestellten Situation zu übernehmen und für die Baumaßnahe herzurichten und nicht notwendige Einrichtungen abzubrechen. Eventuelle Gründungs- und Tiefergründungsmaßnahmen, Bodenaustausch, Bodenauffüllungen und Bodenverfestigungen sind ebenfalls auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzukalkulieren. 8.   Grünanlage Es ist nicht vorgesehen, bestehende Pflanzen zu erhalten und werden bauseits durch Neupflanzungen ersetzt. a. Die Herstellung der Versickerungsmulden ist explizit im Leistungsumfang des AN einzukalkulieren. Der Untergrund, sowie der Mutterboden ist gemäß dem Baugrundgutachten und dem Antrag wasserrechtliche Erlaubnis mit Sand beizumengen, um den erforderlichen Versickerungswert (kf-Wert) für eine Flächenartige Versickerung herzustellen. Alternativ Bodenaustausch. Die Einsaat erfolgt bauseits durch den Auftraggeber. b. Die Neuerstellung der Grünanlagen (Pflanzflächen) inkl. Verteilung Mutterboden innerhalb der Parkplatzflächen erfolgt bauseits durch den Auftraggeber in Anlehnung an den aktuellen Bestand Aldi-ebl-dm. Schnittstelle bildet das vom Auftragnehmer herzustellende Höhenniveau von -20cm zur Fertigoberfläche Grünanlagen. Das Höhenniveau  ist vom Generalunternehmer tragfähig mit geeignetem, unbelastetem Material herzustellen und muss den Vorgaben aus dem Baugrundgutachten und dem Antrag wasserrechtliche Erlaubnis entsprechen. c. Sonstige Grünflächen, die für die Baustelleneinrichtung gerodet wurden, sind nach Fertigstellung der Baumaßnahme gemäß den geplanten Außenanlagen wieder herzustellen und der vorhandene Mutterboden wieder zu verteilen. Im Zuge der Gestaltung der Außenanlagen ist ein harmonischer Übergang zu dem bestehenden restlichen landwirtschaftlich genutzten Grundstück herzustellen. Die Einsaat erfolgt bauseits durch den Auftraggeber.
Grundlegende Klarstellung zur Planung, Baubeschreibung und Material- und Fabrikatvorgaben
Beauftragung von Architekten und Fachplanern Architekten und Fachplaner wurden von ALDI SÜD bis maximal zur Leistungsphase 4 beauftragt. Alle Ergebnisse der beauftragten Fachplaner sind über die Anlagen dieser Ausschreibung vom Auftraggeber an den Generalunternehmer übergeben. Der Generalunternehmer ist verpflichtet, die weitere Planung und alle notwendigen Leistungen über die übergebene Planungsunterlagen hinaus zu erstellen. Diese sind eigenständig und auf eigene Kosten auf Grundlage der Bau- und Leistungsbeschreibung sowie den weiteren projektbezogenen Vorgaben und Details durchzuführen. Die Ausführungsplanung der Leistungsphase 5 ist dem Auftraggeber bzw. dem Mieter REWE vor Baubeginn zur Prüfung und Durchsicht zu übergeben. Dem Auftraggeber bzw. dem Mieter REWE werden für die Prüfung und Durchsicht der Unterlagen zwei Wochen gewährt.
Beauftragung von Architekten und Fachplanern
Hinweis zum Generalunternehmervertrag sowie zum Zahlungsplan Generalunternehmervertrag Der Generalunternehmervertrag stellt eine wesentliche Anlage in der Ausschreibung dar und regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Generalunternehmer. Er legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und dient als rechtliche Grundlage für die Durchführung des Bauprojekts. In der Anlage wird ein Mustervertrag zur Verfügung gestellt, der als Vorlage dient und zur Angebotserstellung berücksichtigt werden muss. Zahlungsplan und Sicherheitseinbehalt Der Zahlungsplan stellt sicher, dass alle finanziellen Aspekte des Projekts transparent und nachvollziehbar sind. Er ist Grundlage des Vertrages, legt die Modalitäten sowie Zeitpunkte der Zahlungen während der Vertragslaufzeit fest und unterstützt sowohl den Generalunternehmer  als auch den Auftraggeber bei der finanziellen Planung. Bei der Freigabe von Abschlagszahlungen wird grundsätzlich ein Sicherheitsabschlag von 10 % einbehalten. Dieser setzt sich aus 5% Vertragserfüllungsbürgschaft und 5% Gewährleistungsbürgschaft zusammen. Der Sicherheitsabschlag kann durch Stellung entsprechender Bürgschaften ersetzt werden. Durch den Generalunternehmer sind maximal 9 Abschlagsrechnungen zu stellen.
Hinweis zum Generalunternehmervertrag sowie zum Zahlungsplan Generalunternehmervertrag
Abrechnung BWG (bewegliche Wirtschaftsgüter) Durch den Generalunternehmer sind BWGs (bewegliche Wirtschaftsgüter) unter Titel 3 des Leistungsverzeichnisses gesondert auszuweisen. Im Leistungsverzeichnis sind diese als separate Positionen anzubieten, verbleiben jedoch im Falle einer Beauftragung im Gesamtangebot  und die Leistungen werden ganzheitlich in einem Generalunternehmervertrag vereinbart. Für die BWGs ist nach Abschluss des Projekts eine separate Rechnung zu stellen. Hierzu wird dem Generalunternehmer ein gesonderter Rechnungsempfänger mitgeteilt. Rechnungsempfänger BWG: ALDI SE & Co. KG Holzäckerstraße 1 91325 Adelsdorf
Abrechnung BWG (bewegliche Wirtschaftsgüter)
Leistungsumfang des Bieters Zu dem geschuldeten Leistungsumfang des Generalunternehmers gehört uneingeschränkt alles, was zur vollständig kompletten, mängelfreien, betriebsfertigen und termingerechten Herstellung des Bauvorhabens erforderlich und zweckmäßig ist. Dazu gehören unter anderem: 1.      die Herstellung der fix und fertigen kompletten Bauleistung einschließlich der Lieferung aller benötigten Materialien unter der eigenen Bauleitung (Objektüberwachung) des Generalunternehmers einschließlich ihrer Fachbauleitung nach den Bestimmungen der Landesbauordnung; 2.      das Tragwerk und die Tragwerksplanung; 3.      die Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators gemäß Baustellenverordnung; 4.      die technische Ausrüstung, soweit nicht bauseits wie beschrieben gestellt; 5.      der Wärmeschutz einschließlich der Lüftungs- und der Klimatechnik mit allen dafür benötigten Anlagen und Einrichtungen; 6.      die technische und wirtschaftliche Betreuung des Bauvorhabens bis zur Abnahme; 7.      mit Ausnahme der Baugenehmigung die Beibringung aller zur Herstellung und zum uneingeschränkten Betrieb des Bauvorhabens erforderlicher Genehmigungen und Bescheinigungen insbesondere etwaiger Erlaubnisse der Straßenverkehrsbehörde, Nachbargenehmigungen, Abnahmebescheinigungen z.B. des TÜV, des Schornsteinfegers etc.; aller Betriebsanleitungen und -beschreibungen und Berechnungen, wie z.B. für die gesamte Haustechnik; aller Ausführungszeichnungen, soweit diese nicht bereits Gegenstand der Baugenehmigung sind, wie Werkstatt- und Montagepläne, Konstruktionszeichnungen, Bestands- und Revisionspläne etc. und überhaupt aller technischer Unterlagen, die zum ordnungsgemäßen und reibungslosen Betrieb aller Baulichkeiten und baulichen und technischen Anlagen erforderlich sind. 8. die Planung und Erbringung aller Leistungen zur kompletten Erschließung des Bauvorhabens einschließlich der im und am Grundstück erforderlichen Erdarbeiten, Leitungsverlegungen für Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation. 9. die komplette Baustelleneinrichtung über die gesamte Dauer der Bauzeit; eine etwa erforderliche Wasserhaltung, die Sicherung der Baustelle nebst Zu- und Abfahrt gegen Unfälle und Gefahren und die Einhaltung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften, die Gestellung und Vorhaltung von Baustrom und Bauwasser auf eigene Kosten des Generalunternehmers; die gesamte Schmutzbeseitigung einschließlich der Beseitigung aller Verpackungsmaterialien von Baustoffen und die ständige Sauberhaltung der Baustelle einschließlich der Zufahrtswege; 10. der Beibringung aller zur Ausführung und zum Betrieb der Bauleistung erforderlichen Abnahmen und Prüfungen, z.B. für Bewehrungen, Rohbau- und Gebrauchsabnahmen, Schornsteinfeger usw.; 11. die Durchführung aller schalltechnisch erforderlichen Messungen und deren gutachterliche Dokumentation; die etwa erforderliche Bestellung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauinspektors, falls erforderlich auch für Elektro- und HLS-Gewerke; 12. die Beauftragung einer vom Betonwerk unabhängigen Firma mit der Fertigung von Betonwürfelproben, auch für die Fertigteile; die Überprüfung des fertigen Planums durch den Bodengutachter vor der Herstellung von Fundamenten und der Bodenplatte; 13. die Einholung der Genehmigung für die Benutzung des Objektes (falls erforderlich); 14. die Führung eines Bautagebuchs, das an der Baustelle zur jederzeitigen Einsicht für den Auftraggeber und den Architekten bereitzuhalten und ihm nach der Abnahme auszuhändigen ist; 15. die Beibringung von Prüf- und Abnahmebescheinigungen. Hinweis: Die RWA sind gemäß Brandschutznachweis Prüfpflichtig nach SPrüfV; 16. Die vollständige Übergabe aller relevanten Revisionsunterlagen gemäß der beigefügten Ordnerstruktur. Nachtragsleistungen Nachtragsleistungen, die zur Ausführung des Hauptauftrages notwendig sind oder aufgrund von Änderungswünschen zur ursprünglichen Planung ausgeführt werden sollen, sind durch den Unternehmer im Rahmen des Hauptauftrages auszuführen, anzuzeigen und sobald als möglich in Form eines Nachtragsangebotes schriftlich vorzulegen und durch den Bauherrn zu beauftragen. (Baustellen-)Zufahrten Die bestehende Zufahrt von der Holzäckerstraße wird weiterverwendet und während der Bauzeit durch den Kunden- und Anlieferungsverkehr ALDI, ebl und dm stark frequentiert. Entlang der Zufahrt ist aktuell noch die Bestandsentwässerungsmulde der Zufahrt angelegt, die im Zuge des Neubau REWE umgebaut werden muss. Bei Starkregen ist die untere Mulde bei der Bestands-Trafostation regelmäßig überlastet. Im Antrag auf Wasserrechtliche Genehmigung wurde das Aufstauvolumen der unteren Mulde bereits deutlich vergrößert. Beide Punkte müssen in der Ausführungsplanung und im Bauablauf berücksichtigt werden, damit der Kunden- und Anlieferungsverkehr der Bestandsmärkte und die Oberflächenentwässerung der Zufahrt nicht beeinträchtigt werden. Baustelleneinrichtung Für die Baustelleneinrichtung oder Handwerkerparkplätze stehen auf dem Kundenparkplatz ALDI, ebl oder dm keine Flächen zur Verfügung. Der Generalunternehmer kann entsprechende Flächen (bis zu ca. 10m parallel zu den Außenkanten Gebäude) auf dem Baugrundstück herstellen, hat diese entsprechend zur Übergabe wieder zurück zubauen. Der Zufahrtsbereich muss regelmäßig gereinigt und von Bauschutt und Reifenverschmutzung freigehalten werden. Vermessung Zum Baubeginn werden dem Generalunternehmer keine Vermessungsleistungen zur Verfügung gestellt. Die Pläne sind in Höhe und Lage bestimmt. Der Generalunternehmer hat die notwendigen Grobabsteckung und Feinabsteckung auf Basis der übergebenen Planunterlagen selbst durchzuführen.
Leistungsumfang des Bieters
Hinweis zur Erschließung und Hausanschlüsse Der Generalunternehmer hat für die notwendigen Hausanschlüsse (Strom, Wasser, Schmutzwasser, Telekom) entsprechende Leitungsgräben auf dem Grundstück und Kopflöcher an den Übergabepunkten in der Holzäckerstraße bzw. im Bereich des Gehwegs in Abstimmung mit den Energieversorgern und gemäß den Vorgaben aus dem "Konzept Erschließung Neubau REWE Adelsdorf" herzustellen. Vorgaben Stromanschluss bzw. Trafostation Die Trafostation wird bauseits vom Auftraggeber mit den Stadtwerken abgestimmt, geplant und aufgebaut. Übergabepunkt für die Leistungen des Generalunternehmer ist die Trafostation. Von dort sind das Kopfloch und die Leistungsgräben zu planen und umzusetzen. Der Generalunternehmer hat jedoch entsprechend der Beschreibung Trafostation Erd- und Tiefbauarbeiten für die bauseitige Trafostation mit dem bauseitigen Elektrofachplaner abzustimmen und zu erstellen. Für den REWE ist die Stromleitung von der Trafostation bis zum Hausanschlussraum REWE vom Generalunternehmer zu planen und umzusetzen. Die zusätzliche Ergänzungsbebauung erhält nur das beschriebene Leerrohr mit Zugdraht. Vorgaben Trinkwasseranschluss Vorgesehen ist der Anschluss an die Hauptleitung in der Holzäckerstraße (VW 200 GGG – Versorgungswasserleitung mit 200 mm Innendurchmesser aus Kugelgraphitguss). Dies ist vom Generalunternehmer nach Auftragsvergabe mit dem zuständigen Wasserversorger zu planen und umzusetzen. Vorgaben Schmutzwasserentsorgung Vorgesehen ist der Anschluss an die private Druckabwasserleitung des Logistikzentrum ALDI Adelsdorf. Dies ist vom Generalunternehmer nach Auftragsvergabe anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen zu planen und umzusetzen. Vorgaben Niederschlagswasserbehandlung Die Niederschlagswasserbehandlung wurde bereits im Rahmen des Antrags auf wasserrechtliche Erlaubnis geplant und beantragt, aufgrund Rückfragen vom WWA ist bisher jedoch keine Wasserrechtliche Erlaubnis erteilt worden. Der Generalunternehmer hat nach Auftragsvergabe gemäß der zur Verfügung gestellten Unterlagen den Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis bis zur Genehmigungsreife durch seinen Fachplaner fortzuführen und abzuschließen. Die Vorgaben aus der Genehmigung sind dann vom Generalunternehmer umzusetzen. Vorgaben Telekom Planung gemäß Spartenauskünften. Die Trasse ist vom Generalunternehmer nach Auftragsvergabe anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Abstimmung mit der Telekom zu planen und umzusetzen. Die Telekomleitung wird bauseits von der Telekom in den Leistungsgraben eingelegt.
Hinweis zur Erschließung und Hausanschlüsse
Versicherungen Bauherren-Haftpflichtversicherung Der Auftraggeber hat eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen Bauwesenversicherung Eine Bauwesenversicherung wird nicht vom Auftraggeber abgeschlossen und ist im Bedarfsfall vom Generalunternehmer selbst abzuschließen.
Versicherungen
Abnahme und Übergabe Es erfolgt eine einmalige vollumfängliche Abnahme aller Bauteile für das fertiggestellte Objekt zum Tag der Übergabe zwischen dem Auftraggeber und dem Mieter REWE. Für die Übergabe wird das in der Anlage beigefügte Übergabeprotokoll verwendet. Zwischenabnahmen erfolgen nicht, es finden jedoch regelmäßige Baustellenbesprechungen mit Begehungen durch einen Vertreter des Auftraggebers und ggf. Vertreter des Mieters statt. Dabei vorgefundene mangelhafte Bauausführungen sind vom Generalunternehmer im Baustellenprotokoll festzuhalten und zu beseitigen. Durch den Generalunternehmer erfolgt bis zum Zeitpunkt der Übergabe eine vollständige Reinigung des Objekts und der Außenanlagen inkl. der bestehenden Zufahrt.
Abnahme und Übergabe
Allgemeine Regelung zur Einbringung von Leistungen vor Abnahme Der Generalunternehmer erkennt an, dass der Mieter REWE berechtigt ist, vor der Übergabe bzw. Abnahme des Projekts bestimmte Leistungen, wie -          die Verrohrung der Kältetechnik, -          die Lieferung und Montage der Schaltschränke und der Kühlregale zur Kältetechnik, -          die Lieferung und Montage des Tresors, -          die Lieferung und Montage der Werbeanlagen, -          die Lieferung und Montage der Backöfen, -          die Lieferung und Montage der Pfandautomaten, -          die Lieferung und Montage der digitalen Werbeelemente, -          die Lieferung und Montage der Truhen und Truhenüberbauschränke, -          die Lieferung und Montage der PV-Anlage, -          etc. gemäß Baubeschreibung selbst oder durch Dritte zu erbringen. Der Generalunternehmer verpflichtet sich, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um diese Einbringung zu ermöglichen und wird die Arbeiten des Mieters nicht verzögern oder behindern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Generalunternehmer mindestens 14 Tage im Voraus über die geplanten Einbringungsmaßnahmen zu informieren, um eine reibungslose Koordination zu gewährleisten. Der Generalunternehmer übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden, die durch die Einbringung der vom Auftraggeber durchgeführten Leistungen entstehen, solange diese ordnungsgemäß und gemäß vertraglicher Vereinbarungen erbracht wurden.
Allgemeine Regelung zur Einbringung von Leistungen vor Abnahme
Wartung und Gewährleistung Soweit der Generalunternehmer im Rahmen dieses Vertrages Leistungen der "Technischen Ausrüstung", wie insbesondere maschinelle und/oder elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon zu liefern hat (z. B. Heizungsanlage, Klima-/Lüftungsanlage, Sonnenschutz usw.), bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beabsichtigt der Auftraggeber dem Generalunternehmer, seinem fachkundigen Nachunternehmer oder einem fachkundigen Dritten die Wartung für die Dauer der Gewährleistungsfrist zu übertragen. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Beauftragung der Wartung besteht nicht. Im Fall anderweitiger Beauftragung der Wartung wird die Gewährleistungsverpflichtung des Generalunternehmers für die Leistungen der Technischen Ausrüstung nicht eingeschränkt. Hinweis: Der Mieter REWE wird die Leistungen des Generalunternehmers in der TGA durch das Sachverständigenbüro Brimmer begleiten und abnehmen lassen. Kostenübernahme gemäß den Regelungen der Baubeschreibung.
Wartung und Gewährleistung
Ausschreibungsunterlagen zur Leistungsbeschreibung Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen und Hinweise zur Angebotsaufteilung: Die Ausschreibungsunterlagen zur Leistungsbeschreibung für das Bauvorhaben stehen in den nachfolgenden Dokumenten zur Verfügung. Diese beinhalten alle relevanten Informationen und Vorgaben, die für die Erstellung eines vollständigen und aussagekräftigen Angebots erforderlich sind. Die entsprechenden Inhalte sind den Ordnern mit den folgenden Bezeichnungen zu entnehmen: -          01 Baubeschreibung REWE -          02 Bestandsunterlagen -          03 Baugenehmigung -          04 Statik -          05 Gutachten und Prüfberichte -          06 Pläne und Zeichnungen -          07 Vertragsbedingungen -          08 Sonstige Anlagen Neben den Ausschreibungsunterlagen sind vom Generalunternehmer folgende Bestimmung zu beachten und einzuhalten: 1)       die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), sowie alle sonst noch für die ordnungsgemäße und mängelfreie Herstellung des Bauvorhabens geltenden DIN-Bestimmungen und die Allgemeinen Regeln der Bautechnik; 2)       die Bestimmungen der am Ort des Bauvorhabens geltenden Landesbauordnung mit allen Nebenbestimmungen und Durchführungsverordnungen sowie alle gesetzlichen und technischen Bestimmungen, die für das Bauobjekt und seine besondere vorgesehene Nutzungsart maßgeblich sind, jeweils in neuester Fassung, einschließlich aller relevanten Bestimmungen des Umwelt-, Brand-, Schall-, Wärme-, und Arbeitsschutzes, insbes. der Arbeitsschutzverordnung; Die vorstehenden Bestimmungen sind nicht nur in Bezug auf die Ausführung als solche einzuhalten, sondern auch in Bezug auf die Eigenschaften, welche die hergestellten Baulichkeiten, Einrichtungen und Anlagen zum ordnungsgemäßen Betrieb haben müssen. Nach Auftragserteilung selbst beizubringende Genehmigungen Der Generalunternehmer hat wie oben beschrieben den aktuell ungenehmigten Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis bis zur Genehmigungsreife durch seinen Fachplaner fortzuführen. Angebotsform Um eine einheitliche und faire Vergleichbarkeit der eingehenden Angebote sicherzustellen, wird  darum gebeten, dass das Generalunternehmerangebot für die Erstellung der vollständig fertiggestellten Bauleistung wie folgt in Gewerkesummen aufgeteilt wird:
Ausschreibungsunterlagen zur Leistungsbeschreibung
01 Ausschreibung Neubau ALDI SÜD
01
Ausschreibung Neubau ALDI SÜD
01.010 Baubegleitende Maßnahmen * Baustelleneinrichtung und -logistik * Bauzaun * SiGeKo
01.010
Baubegleitende Maßnahmen
1,00
psch
01.020 Abbrucharbeiten * Rückbau bestehender Gebäude oder Bauwerke * Entfernen von Fundamenten und Bodenplatten * Trennung und Entsorgung von Materialien (z. B. Beton, Stahl, Holz, Sonderabfälle) * Recycling von Abbruchmaterialien (falls vorgeschrieben) * Fachgerechte Entsorgung gemäß gesetzlichen Vorgaben
01.020
Abbrucharbeiten
1,00
psch
01.030 Grundstückserschließung * Erdbauarbeiten * Erschließung gemäß dem Konzept "Erschließung Neubau REWE Adelsdorf" (Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation) * Erdbau- und Tiefbauarbeiten für die bauseitge Trafostation
01.030
Grundstückserschließung
1,00
psch
01.040 Rohbau * Geländemodellierung und Baugrundverbesserungen * Erdarbeiten und Gründung (z. B. Tiefgründung bei schwierigen Baugrundverhältnissen) * Tragwerk inkl. Außenwände
01.040
Rohbau
1,00
psch
01.050 Fassade * Wärmedämmverbundsystem oder alternative Fassadensysteme * Fenster und Türen
01.050
Fassade
1,00
psch
01.060 Dacharbeiten * Dacheindeckung (Trapezbleche) * Dachabdichtung und Wärmedämmung * Dachentwässerung * Dachbegrünung
01.060
Dacharbeiten
1,00
psch
01.070 Ausbauarbeiten * Innenwände und Trockenbau * Fußbodenaufbau und -beläge * Wandfliesen * Malerarbeiten * Metallbau- und Schlosserarbeiten: * Tischlerarbeiten * Schnelllauftore, Torabdichtung, Sektionaltore * Kühlraumbau * Baureinigung
01.070
Ausbauarbeiten
1,00
psch
01.080 Technische Gebäudeausrüstung (TGA) * Elektroinstallation * Gebäudeautomation * Sanitärinstallation * Heizung, Lüftung, Klimatisierung
01.080
Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
1,00
psch
01.090 Außenanlagen * Tiefbauarbeiten * Entwässerungs- & Versickerungsanlagen * Kanalarbeiten mit Rinnen und Einläufen * Parkplatz-Erstellung (Erdarbeiten, Asphalt bzw. Verbundsteine) * Parkplatzmarkierungen * Stützwände, Geländeabsicherung, Geländer * Montage Parkplatzbeleuchtung und Zuleitungen * Fundamente für Werbeanlagen
01.090
Außenanlagen
1,00
psch
01.100 Planungsleistung / Nebenkosten * Ausführungsplanung, Fachplanung * Bauabsteckungen * Energieausweis * Sonstige Planungskosten * Zwischen- und Schlussabnahmen Sachverständige
01.100
Planungsleistung / Nebenkosten
1,00
psch
02 Zuschläge und Stundenverrechnungssätze
02
Zuschläge und Stundenverrechnungssätze
02.010 Generalunternehmeraufschlag Angabe des im Angebot kalkulierten Generalunternehmerzuschlags in %.
02.010
Generalunternehmeraufschlag
0,00
%
Stundenverrechnungssatz Alle Arbeiten, die auf Stundenbasis abgerechnet werden sollen und nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, müssen vor Ausführung angekündigt und vom Auftraggeber genehmigt werden. Die Abrechnung erfolgt zu den im Angebot angegebenen Stundverrechnungssätzen. Jede Stunde ist mit Datum, Dauer, ausführender Leistung und Mitarbeiterqualifikation zu dokumentieren.
Stundenverrechnungssatz
02.020 Oberbauleiter
02.020
Oberbauleiter
E
1,00
Std
02.030 Bauleiter
02.030
Bauleiter
E
1,00
Std
02.040 Polier / Vorarbeiter
02.040
Polier / Vorarbeiter
E
1,00
Std
02.050 Facharbeiter
02.050
Facharbeiter
E
1,00
Std
02.060 Bauhelfer / ungelernte Arbeitskräfte
02.060
Bauhelfer / ungelernte Arbeitskräfte
E
1,00
Std
02.070 Technischer Zeichner / Planer
02.070
Technischer Zeichner / Planer
E
1,00
Std
02.080 Kalkulator / Projektkaufmann
02.080
Kalkulator / Projektkaufmann
E
1,00
Std
02.090 Überstunden- / Nachtzuschlag
02.090
Überstunden- / Nachtzuschlag
E
0,00
%
02.100 Wochenend-/Feiertagszuschlag
02.100
Wochenend-/Feiertagszuschlag
E
0,00
%
02.110 Wegezeiten / Anfahrtskosten
02.110
Wegezeiten / Anfahrtskosten
E
1,00
Std
03 Abrechnung BWGs (Bewegliche Wirtschaftsgüter)
03
Abrechnung BWGs (Bewegliche Wirtschaftsgüter)
BWGs (Bewegliche Wirtschaftsgüter)
BWGs (Bewegliche Wirtschaftsgüter)
03.010 Fahrradständer inkl. Fundamente Liefern und montieren der Fahrradständer inklusive zugehöriger Fundamente gemäß Vorgaben aus der Baubeschreibung REWE, Rahmenvertragsbedingungen und Projektanforderungen. Einbau inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen.
03.010
Fahrradständer inkl. Fundamente
1,00
psch
03.020 Zaunanlage für Kälteanlage und Wärmepumpen Liefern und montieren einer Zaunanlage als Stabgitterzaun, Höhe ca. 2,00 m, inkl. Zugangstür. Ausführung: Doppelstabgittermatten, Maschenweite ca. 50/200 mm, Drahtstärke mind. 8/6/8 mm. Pfosten aus Vierkantstahl, mit Abdeckkappen, zum Einbetonieren oder auf Dübelplatten (je nach Projektvorgabe). Oberfläche: verzinkt und pulverbeschichtet, Farbton RAL 7016 (Anthrazitgrau). Zugangstür 1-flügelig, lichte Weite ca. 1,00 m, inkl. Drückergarnitur, Schloss und Schließzylinder, gleichschließend mit Gesamtanlage (Projektvorgabe beachten). Lieferung und Montage inkl. aller erforderlichen Befestigungsmaterialien, Fundamentarbeiten und Nebenleistungen.
03.020
Zaunanlage für Kälteanlage und Wärmepumpen
1,00
psch
03.030 Einkaufswagenboxen inkl. Fundamente Liefern und montieren der Einkaufswagenboxen inklusive zugehöriger Fundamente gemäß Vorgaben aus der Baubeschreibung REWE, Rahmenvertragsbedingungen und Projektanforderungen. Einbau inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen.
03.030
Einkaufswagenboxen inkl. Fundamente
1,00
psch
03.040 Müllcontainerbox Liefern und montieren einer Müllcontainerbox als Gitterbox mit Dach und abschließbarer Schiebetür. Ausführung in pulverbeschichtetem Stahl, Farbton RAL 7060. Inkl. Fundamentarbeiten (Herstellen, Betonieren, Einbau). Größe und Anzahl der Containerplätze nach Projektanforderung (bauseits festzulegen). Konstruktion witterungsbeständig, robust und abschließbar. Detaillierte Abstimmung mit Bauherrn/Planer erforderlich.
03.040
Müllcontainerbox
1,00
psch
04 Fortführung Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis
04
Fortführung Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis
04.001 Planungsleistung Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis Die Wasserrechtliche Erlaubnis auf Versickerung wurde seitens WWA noch nicht erteilt. Im Zuge der Antragsstellung wurden Nachforderungen vom WWA zur Bauart von Bauteilen gestellt, die nicht in der Leistungsphase 4 geklärt werden konnten. Der Generalunternehmer hat hierzu in seinem Angebot folgende Leistungen zu berücksichtigen: Unmittelbar nach Auftragsvergabe verpflichtet sich der Generalunternehmer, die Fragen aus dem Schreiben vom 22.04.2026 durch seinen Fachplaner zu klären und dem WWA beantworten zu lassen. Die Beantwortung der Fragen wurden dem WWA bis Anfang Dezember 2026 zugesagt. Eventuell weitere Nachforderungen sind gleichfalls kurzfristig dem WWA zu beantworten. Übernahme und Fortführung des Antrags bis zur Genehmigungsreife
04.001
Planungsleistung Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis
1,00
psch