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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
12 INNENPUTZARBEITEN
12
INNENPUTZARBEITEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 4102
Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
BFS Merkblatt 9 Beschichtungen auf Außenputze Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz
(BFS)
BFS Merkblatt 19 Risse in Außenputzen - Beschichtungen und Armierung
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz
(BFS)
BFS Merkblatt 20.1
Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten:
Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz
(BFS)
BFS Merkblatt 21 Technische Richtlinien für die Planung und Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz
(BFS)
BFS Merkblatt 26 Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz
(BFS)
IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Lehmbau Regeln Die Lehmbau Regeln, Begriffe - Baustoffe - Bauteile
Herausgeber: Dachverband Lehm e.V.
Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.,
Industriegruppe Baugipse
Merkblatt Dünnlagenputz im Innenbereich
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.,
Industriegruppe Baugipse
Merkblatt Gipsputze und gipshaltige Putze auf Beton
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.,
Industriegruppe Baugipse
Merkblatt Haftbrücken für Gipsputze und gipshaltige Putze
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.,
Industriegruppe Baugipse
Technisches Merkblatt Verputzen von Fensteranschlussfolien
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.,
Industriegruppe Baugipse
Merkblatt Egalisationsanstriche auf Edelputzen
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM)
Merkblatt Einbau und Verputzen von extrudierten Polystyrol-Hartschaumstoffplatten
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM)
Merkblatt Strukturierte Putzoberflächen - Visuelle Anforderungen
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM)
Merkblatt WDVS im Sockel- und im erdberührten Bereich
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM)
Merkblatt Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM)
Porenbetonbericht 7 Oberflächenbehandlung - Putze, Beschichtungen, Bekleidungen
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
WTA-Merkblatt 2-7-01/D Kalkputze in der Denkmalpflege
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische
Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V.
WTA-Merkblatt 2-9-04/D Sanierputzsysteme
Herausgeber: Wissenschaftlich Technische
Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V.
WTA-Merkblatt 2-10-06/D Opferputze
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische
Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V.
WTA-Merkblatt 2-11-07/D Gipsmörtel im Mauerwerksbau und an Außenfassaden
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische
Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V.
Ziegelelement-Merkblatt Außenputz auf Ziegelwandelementen - Merkblatt für die fachgerechte Planung und Ausführung
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Ziegelelementbau e.V.
und Güteschutz Ziegelmontagebau e.V.
Angaben zur Baustelle
1. Lage und Transportwege
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über öffentliche Verkehrswege.
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: gemäß BE-Plan.
Für den Transport der Baustoffe auf der Baustelle stehen
folgenden Transportmittel zur Verfügung: keine.
2. Gerüste
Im Leistungsverzeichnis wird ein Fassadengerüst als Absturzsicherung separat aufgeführt. Alle anderen Gerüste, auch die für Arbeitshöhen über 2 m, sind Leistung des Bieters und entsprechend einzukalkulieren.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Die Zulassung der eingebauten Materialien muss auf der Baustelle vorliegen.
Dem Auftraggeber oder Bauleiter ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren.
Angaben zur Ausführung
1. Allgemeines
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Bieter überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Bieters zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Bieters zählen, ist mit der Projektsteuerung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Projektsteuerung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen.
Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen.
Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen.
2. Innenputz, Trockenbauoberflächen
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q2 nach Merkblatt Nr.2 Verspachtelungen von Gipsplatten-Oberflächengüten auszuführen.
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind gegebenenfalls auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind.
Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Die durch den Elektriker eingesetzten Dosen werden vom Bieter geöffnet, die Öffnungen sind so herzustellen, dass ein Nacharbeiten (Spachteln) durch den Maler nicht erforderlich ist.
Die Putzdeckel werden gereinigt und an den Elektriker zurückgegeben.
Putzreste sind vom Bieter zu entsorgen.
Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und Treppenpodesten haben, wenn Maßnahmen zum Trittschallschutz vorgesehen sind.
Rohre, Einbauten und dergleichen sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist.
Innenputz ist bis auf die Rohdecke zu führen.
Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen.
Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben.
Sonstige Angaben
Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Bieter verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Bieter entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
12.01 WÄNDE WOHNEN
12.01
WÄNDE WOHNEN
12.02 DECKEN WOHNEN
12.02
DECKEN WOHNEN
12.03 WÄNDE TREPPENHAUS
12.03
WÄNDE TREPPENHAUS
12.04 DECKEN TREPPENHAUS
12.04
DECKEN TREPPENHAUS