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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung Die Grundstücke (Flurstücke 444, 451, 471, 472, 482) befinden sich in der Heidelerchenallee in 14641 Wustermark-Elstal und haben eine Gesamtfläche von ca. 9.883 qm. Die Mehrfamilienhäuser werden unterkellert, mit Tiefgarage, als klimafreundlicher Neubau mit Qualitätssiegel nachhaltige Gebäude, in massiver Bauweise mit einem Flachdach gebaut. Die Gebäude erhalten jeweils vier oberirdische Geschosse (3 Regelgeschosse und Staffelgeschoss) und eine eingeschossige Unterkellerung. Die Raumhöhe in den Aufenthaltsräumen beträgt mindestens 2,50 m und in den restlichen Räumen mindestens 2,30 m. Die Erdgeschosse umfassen die zentralen Eingangsbereiche der Gebäude, von dem aus die vertikale Erschließung mittels Aufzug oder über die Treppenhäuser erfolgt. In den weiteren Bereichen der Erdgeschosse und den Obergeschossen sind Wohnungen in Größen zwischen 2-4 Zimmern angeordnet. In den Untergeschossen werden Tiefgaragen ausgebildet, zusätzlich sind dort Haustechnikräume und Mieterkeller untergebracht. Die Wohnungen verfügen je nach Größe über einen Flur, ein Schlafzimmer, ein Badezimmer sowie einen kombinierten Wohn- und Essbereich. Abhängig von der Wohnungsgröße kann die Anzahl der Zimmer variieren. Jede Wohnung erhält einen Zugang zu einem Balkon bzw. einer Terrasse. Darüber hinaus wird ein Abstellraum zentral und/- oder dezentral errichtet. a) Angaben zum Vorhaben Adresse: Heidelerchenallee 16, 18, 20, 27, 29, 31 14641 Wustermark-Elstal b) Gebäudedaten: Gebäudeteile: 6 Gebäude (sh. Lageplan) Anzahl der Geschosse: 5 (UG, EG - 3.OG) Geschoßhöhe: 3,43 m (UG), 3,00 - 3,10 m (EG - 2.OG), 3,15 m (3.OG) Gebäudehöhe: ca. 12,70-12,90 m (o.i.) bzw. ca. 4,00-4,20 m (u.i.) Wohneinheit: 130 Stk Gewerbeeinheit: - c) Erschließung und Baustelleneinrichtung: Auf dem Grundstück kann in begrenztem Maß Raum für die Materiallagerung und Personalunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für Personal- und Materialunterkunft zu sorgen, wenn nicht anders vereinbart. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für die Baustelleneinrichtung stehen in geringem Maß Flächen auf dem Grundstück des AG zur Verfügung. Diese sind rechtzeitig vor Baubeginn zu besprechen. Für die Nutzung von öffentlichen Flächen (verkehrsrechtliche Anordnung) hat der AN die notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden zu beantragen und für die entsprechenden Absperr- und Sicherungsmaßnahmen zu sorgen. Die Kosten für die Nutzung des Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der Auftragnehmer, wenn nicht anders vereinbart. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit dem AG vor Beginn der Arbeiten bzw. Baustelleneinrichtung, protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Erfolgt das nicht, gehen alle Leistungen zur ordnungsgemäßen Herstellung des Ursprungszustandes zu Lasten des AN. Zu- und Ausfahrt: Die Baustellenzu- und ausfahrt erfolgt über die Heidelerchenallee. Baumedien: Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zuleitungen zu den Verbrauchsstellen, hat eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen. Ein Sanitärcontainer wird vom AG aufgestellt und vorgehalten. Baustelleneinrichtungsplan: Die Baustelleneinrichtung ist auf der Grundlage des vom AN zu erstellenden Baustelleneinrichtungsplanes mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen, das gilt gleichermaßen für die Materialanlieferungen, Materiallagerplätze u.a. Baustellenbewegungen.
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung
Vortext Allgemein 1. VOB/B Regelung: Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen Bestimmungen sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren. Im Rahmen der anzubietenden Leistungen sind enthalten : die Herstellung des gesamten beschriebenen Werkes einschließlich aller Neben- (Geräteeinsatz etc.) und gegebenenfalls erforderlichen Planungsleistungen (Werkplanungen) als abgeschlossenes Leistungspaket fix und fertig nach den Regeln der Technik, die erforderlichen Materialien einschließlich deren Beschaffung. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Zusätzliche Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Bauleiter auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Bautagebrichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. 2. SiGeKo: An der Baustelle wird ein SIGE-Plan ausgelegt. Für die Baustellensicherung während der Dauer seiner Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen im SIGE-Plan, auch durch sein Personal, ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind täglich und unverzüglich zu säubern und instand zu setzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen. Ein Sicherheitskoordinator wird auf der Baustelle eingesetzt. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN. Das Trockenhalten der Baustelle durch besondere Schutzmaßnahmen gegen Grund- und Tagwasser werden Vertragsbestandteil. Während der gesamten Bauzeit ist für eine ausreichende Baustellenbeleuchtung zu sorgen. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten. 3. Abrechnung und Vergütung: Folgende Angaben sind mit Rechnungslegung unbedingt erforderlich: a) Vollständiger Name und Anschrift des AN b) Rechnungsnummer und Rechnungsdatum des AN c) Rechnungsbezeichnung, wie Zwischen-, Teilschlußoder Schlussrechnung d) Vollständige postalische Anschrift des Bauvorhabens bzw. der Wohnanlage oder des Gebäudes e) Angabe des Gewerkes f) Vollständige Auftrags,- und Projektsnummer g) Steuernummer h) Leistungszeitraum Alle Zwischenrechnungen einschließlich der Schlussrechnung sind kumulativ aufzustellen. Hierbei sind zwar vereinbarte Nachlässe, nicht aber Sicherheitseinbehalte, Skonto usw. abzuziehen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Unterlagen, wie Aufmassberechnungen je Wohnung u.a., sind jeder Rechnung beizufügen. Die Rechnungen sind ausschließlich per e-mail an Auftraggeber zu stellen: rechnung@maxar-ag.com Die Schlussrechnung ist im Langtext einschließlich dem kompletten Aufmaß und aller Nachweise im Original an Auftraggeber zu stellen. Die Abrechnung notwendige Leistungsstandsfeststellung ist für Rechnungslegung gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen. 4. Umlagekosten: Gemäß AGB vom AG 5. Sonstiges: 1xWoche finden Baubesprechungen vor Ort statt, die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters ist verpflichtend. Vertreter des AN: Der AN benennt einen uneingeschränkt vertretungsberechtigten Fachbauleiter. Der vertretungsberechtigte Fachbauleiter hat an den wöchentlichen Bausitzungen teilzunehmen und ein Bautagebuch zu führen. Die Tagesberichte sind wöchentlich der Bauleitung zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Außerdem wird die Leistung des AN durch einen namentlich zu benennenden Polier, der täglich auf der Baustelle anwesend ist, geleitet und überwacht. Den Anordnungen der örtlichen Bauleitung des AG ist Folge zu leisten. 6. Termine: Gemäß Bauzeitenplan zum VOB-Vertrag 7. Dokumentation: Die erbrachte Leistung ist zu dokumentieren. Hierfür werden je nach Gewerk die folgenden Unterlagen erforderlich: - Fachunternehmererklärung - Bautagesberichte - Gewährsbescheinigung - Nachweis über verwendete Materialien (Datenblätter, Lieferscheine etc.) - bauaufsichtliche Zulassungen verwendeter Produkte/Materialien - Übereinstimmungserklärungen jeweils einzeln zu den bauaufsichtlichen Zulassungen - Entsorgungsnachweise - Prüfprotokolle - Messprotokolle - alle Unterlagen sind 1 fach in Papierform und 1 x - auf CD bzw. Datenstick zu übergeben 8. Abnahmen: Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
Vortext Allgemein
__.__.0001 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten über die vereinbarte Leistungszeit sowie Räumung und Reinigung der Baustelle, mit folgenden in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen: - Lager- und Arbeitsplätze - Maschinen und Geräte Leistungen, die der Auftraggeber über die oben definierten Bereiche hinaus fordert, sind in den nachfolgenden Positionen beschrieben und werden gesondert vergütet.
__.__.0001
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
__.__.0002 Wöchentliche Straßenreinigung Durchführen einer wöchentlichen Straßenreinigung (mittels Fegen oder Kehrmaschine) während der Bauzeit der Erdarbeiten.
__.__.0002
Wöchentliche Straßenreinigung
P
1,00
psch
__.__.0003 Bestandsaufnahme der Umgebung inkl. Protokollierung Vor Aufnahme der Arbeiten ist eine Bestandsaufnahme der Umgebung inkl. Protokollierung (Pflasterprotokoll) durchzuführen.
__.__.0003
Bestandsaufnahme der Umgebung inkl. Protokollierung
P
1,00
psch
__.__.0004 Schnurgerüste Schnurgerüste für die Neubauten erstellen. Konstruktion aus Holzpfosten (min. 6x6 cm) und Brettern (min. 2,5 cm stark), standsicher in den gewachsenen Boden einschlagen, außerhalb der Baugrubenkanten. Inklusive: - Einmessen der Gebäudeecken (Feinabsteckung) auf das Schnurgerüst durch einen Fachmann mittels Nägeln. - Höhenübertragung (+/- 0,00 m) auf das Schnurgerüst. - Vorhalten über die Dauer der Erdarbeiten und Rohbauphase. - Entfernen und fachgerechtes Entsorgen des Materials nach Abschluss der Arbeiten.
__.__.0004
Schnurgerüste
P
1,00
psch
__.__.0005 Rasterfeldbeprobung Rasterfeldbeprobung Rasterfeldbeprobung mit der erforderlichen Anzahl von Probennahme, Analytik und Deklaration des Aushubmaterials. Sämtliche Leistungen zur Deklaration sind nach Vorgaben des Gesetzgebers vom AN umzusetzen. Die Probennahme erfolgt in situ aus Rasterfeldern zu maxi. 500m³ und sind Bestandteil der oben beschreibenden Leistung.
__.__.0005
Rasterfeldbeprobung
P
1,00
psch
__.__.0006 Kampfmitteltechnische Begleitung der Aushubarbeiten Kampfmitteltechnische Begleitung der Aushubarbeiten Gestellung eines Befähigungsscheininhabers nach § 20 SprengG. und Sondierer zur Aushubüberwachung mit anschließender Sohlsondierung. Anmeldung der Räumstelle bei den zuständigen Behörden. Planung und Vorbereitung der Kampfmitteluntersuchung. Inkl. An- und Abfahrten Personal und Technik. Dokumentation gemäß Kampfmittelverordnung des Landes.
__.__.0006
Kampfmitteltechnische Begleitung der Aushubarbeiten
P
1,00
psch
__.__.0007 Oberboden abtragen und entsorgen Oberboden einschließlich Vegetationsdecke/Grasnarbe in einer durchschnittlichen Stärke von ca. 10 cm abtragen, fachgerecht lösen und seitlich abfahren.
__.__.0007
Oberboden abtragen und entsorgen
10.000,00
__.__.0008 Boden BK3 bis BK5 ausheben Baugrube gemäß Verbauplanung (größtenteils zwischen Verbauträgern, teilweise 45° geböscht, inkl. Versprünge (z.b: Aufzugsunterfahrten) ausheben. Die Arbeiten werden Zug um Zug mit den Verbauarbeiten (freistehender Trägerbohlverbau) ausgeführt. Unbelastetes und für die spätere Auffüllung (z.B. Arbeitsräume, Böschung) geeignetes Material ist seitlich vor Ort (Abstand zur Baustelle bis ca. 100 m) zu lagern. Nicht wiederverwendbares oder überschüssiges Aushubmaterial wird direkt abgefahren (gesonderte Position). Aushubtiefe: bis ca. 4,30 m, inkl. Arbeitsraum gemäß Verbauplanung Bodenklasse: 3-5 (siehe Bodengutachten) Auf Grund der nicht auszuschließenden Kampfmittelbelastung sind die Erdarbeiten durch einen Feuerwerker (Kampfmittelberger) zu begleiten, siehe gesonderte Position.
__.__.0008
Boden BK3 bis BK5 ausheben
32.100,00
__.__.0009 Profil der Tiefgaragenrampe ausheben Profil der Tiefgaragenrampe ausheben. Aushubmaterial wird direkt abgefahren (gesonderte Position). Aushubtiefe: gemäß Verbauplanung Bodenklasse: 3-5 (siehe Bodengutachten) Auf Grund der nicht auszuschließenden Kampfmittelbelastung sind die Erdarbeiten durch einen Feuerwerker (Kampfmittelberger) zu begleiten, siehe gesonderte Position.
__.__.0009
Profil der Tiefgaragenrampe ausheben
1.000,00
__.__.0010 Zulage Arbeiten von Hand Zulage zu vorstehender Position für Arbeiten von Hand, Bodenklasse DIN 18 300 BK 1-5 Handaushub im Bereich von zu erhaltenden Medien, geneigten Bereichen o.ä. auf Anweisung der Bauleitung.
__.__.0010
Zulage Arbeiten von Hand
E
1,00
__.__.0011 Boden BK 3-5 für Streifenfundamente lösen und seitlich lagern Boden BK 3-5 für Streifenfundamente lösen und seitlich lagern Abrechnung über laufende Meter Breite: ca. 0,50 m Tiefe: ca. 0,80 m
__.__.0011
Boden BK 3-5 für Streifenfundamente lösen und seitlich lagern
E
50,00
m
__.__.0012 Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM0 Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM0 Abrechnung erfolgt nach Wiegescheinen des Spediteurs bzw. Entsorgers. Grundlage der Klassifizierung bilden die Erprobungsergebnisse der Rasterfeldbeprobung. Deponie ist so auszuwählen, dass die Annahme der im Vorfeld durch Rasterfeldbeprobung bestimmten Böden ohne Haufwerksbeprobung bestätigt ist.
__.__.0012
Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM0
3,00
to
__.__.0013 Zulage Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM0* Zulage zu vorstehender Position für Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM0*
__.__.0013
Zulage Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM0*
3,00
to
__.__.0014 Zulage Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM-FO* Zulage zu vorstehender Position für Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM-FO*
__.__.0014
Zulage Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM-FO*
3,00
to
__.__.0015 Zulage Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM-F1 Zulage zu vorstehender Position für Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM-F1
__.__.0015
Zulage Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM-F1
3,00
to
__.__.0016 Zulage Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM-F2 Zulage zu vorstehender Position für Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM-F2
__.__.0016
Zulage Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM-F2
3,00
to
__.__.0017 Zulage Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM-F3 Zulage zu vorstehender Position für Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM-F3
__.__.0017
Zulage Abtransport und Entsorgung Boden AVV 17504, BM-F3
50.000,00
to
__.__.0018 Kapillarbrechende Schicht unter Bodenplatte Kapillarbrechende Schicht unter Bodenplatte Liefern und Einbauen einer kapillarbrechenden Schicht (z. B. Kies/Splitt 16/32 nach Vorgabe Bodengutachten) unterhalb der Bodenplatte inkl. Verteilen, Abziehen und Verdichten und heratellung eines erneuten Planums Angenommene Dicke 0,30 m
__.__.0018
Kapillarbrechende Schicht unter Bodenplatte
E
2.130,00
__.__.0019 Herstellen Sauberkeitsschicht C12/15 Liefern und Herstellen Sauberkeitsschicht (Unterbeton) unter Fundamenten / Bodenplatten Betonfestigkeitsklasse C12/15, Konsistenzklasse F4/F5 Dicke 5,0 cm Oberfläche eben abziehen
__.__.0019
Herstellen Sauberkeitsschicht C12/15
E
6.400,00
__.__.0020 Bodenaustausch mit vorhandenem Material Bodenaustauschmaßnahmen mit vorhandenem, seitlich gelagerten Material, lagenweiser Einbau. Das Material muss zur Verwendung in Trinkwasserschutzgebieten (Wasserschutzzone III) geeignet sein. Die Festlegungen, in welchen Bereichen Bodenaustauschmaßnahmen erforderlich werden, erfolgen im Rahmen der Sohlabnahmen durch den Bodengutachter.
__.__.0020
Bodenaustausch mit vorhandenem Material
100,00
__.__.0021 Liefern und einbauen von Austauschmaterial Boden Wie vorstehende Position, jedoch mit Lieferung von geeignetem verdichtungsfähigem mineralischem Austauschmaterial Boden und lagenweiser Einbau. Das Material muss zur Verwendung in Trinkwasserschutzgebieten (Wasserschutzzone III) geeignet sein. Die Festlegungen, in welchen Bereichen Bodenaustauschmaßnahmen erforderlich werden, erfolgen im Rahmen der Sohlabnahmen durch den Bodengutachter.
__.__.0021
Liefern und einbauen von Austauschmaterial Boden
500,00
__.__.0022 Planum in Baugrube herstellen Planum in Baugrube herstellen, auf horizontalen und geneigten Flächen. Zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2,00 cm, einschließlich Höhenversprüngen in Bereichen unterschiedlicher Gründungsstärken. Das Planum ist 2-fach in diese Position einzukalkulieren: 1.) nach dem Aushub 2.) nach Einbau und Verdichtung der Tragschicht Verdichtungsgrad Dpr ≥98 % Der Verdichtungsgrad ist an mindestens 4 Prüfstellen je Baukörper, in unterschiedlicher Tiefe, nachzuweisen. Sämtliche Aushubsohlen sind vor Einbau der Sauberkeitsschicht vom Baugrundgutachter abzunehmen!
__.__.0022
Planum in Baugrube herstellen
7.100,00
__.__.0023 Herstellung von Kranstellplätzen Lieferung und Einbauen von verdichtungsfähigem Verfüllmaterial 0/45 für Kranstellplätze, inkl. Vorbereitung des Baugrunds, Verdichtung der Aushubsohle, Einbau der Tragschicht, Berücksichtigung von erforderlichen Schichtstärken,Verdichtungsanforderungen zur Lastaufnahme und inkl. dafür erforderlicher und geeigneter Druckversuche. Belastbarkeit bis 70t, inkl. Verdichtungsnachweis Fläche ca. 10 x 10 m je Stellplatz Herstellung eines Planums in auf horizontalen und geneigten Flächen mit einer zulässigen Abweichung von der Sollhöhe +/-2,00 cm, einschließlich von Höhenversprüngen in Bereichen unterschiedlicher Gründungsstärken inkl.Verdichtung zur Erreichung des erforderlichen Wertes.
__.__.0023
Herstellung von Kranstellplätzen
E
3,00
St
__.__.0024 Herstellen von Lager-, Kameragerüst- und BE-Containerstellflächen Herstellen von Lager-, Kameragerüst- und BE-Containerstellflächen Die Verwendung von Tragschichten erfolgt entsprechend herrschender bautechnischer Standards. Dies beinhaltet die erforderliche Vorbereitung des Baugrunds, den Einbau der Tragschicht unter Berücksichtigung erforderlichen Schichtstärken und Verdichtungsanforderungen zur Lastaufnahme der Lager- und Einrichtungsgegenstände (BE-Container) Herstellung eines Planums in auf horizontalen und geneigten Flächen mit einer zulässigen Abweichung von der Sollhöhe +/-2,00 cm, einschließlich von Höhenversprüngen in Bereichen unterschiedlicher Gründungsstärken
__.__.0024
Herstellen von Lager-, Kameragerüst- und BE-Containerstellflächen
50,00
__.__.0025 Verfüllen von Arbeitsräumen und Böschung mit vorhandenem Material Verfüllen von Arbeitsräumen und Böschung mit vorhandenem, seitlich gelagerten und zum Wiedereinbau geeignetem Füllboden, lagenweise Verdichtung und Herstellung des Endplanums.
__.__.0025
Verfüllen von Arbeitsräumen und Böschung mit vorhandenem Material
1.600,00
__.__.0026 Verfüllen von Arbeitsräumen und Böschung mit geliefertem Material Wie vorstehende Position, jedoch Verfüllen von Arbeitsräumen und Böschung mit geliefertem, geeignetem Füllboden, lagenweise Verdichtung und Herstellung des Endplanums.
__.__.0026
Verfüllen von Arbeitsräumen und Böschung mit geliefertem Material
1.600,00
__.__.0027 Rampenzufahrt / Zuwegung in die Baugrube nach UVV Alle erforderlichen Rampenzufahrten und Zuwegungen in die Baugrube sind nach den einschlägigen Vorschriften der Bauaufsicht sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen und für die Dauer der Ausführung der das LV beschreibenden Gewerke vorzuhalten, zu unterhalten und nach Aufforderung durch den AG wieder abzubauen. Rückbau und Abtransport werden nicht gesondert vergütet.
__.__.0027
Rampenzufahrt / Zuwegung in die Baugrube nach UVV
P
1,00
psch
__.__.0028 Absturzsicherung gem. UVV Herstellen und Vorhalten einer Absturzsicherung gem. UVV, inkl. Rückbau und Abtransport nach Abruf durch den AG. Ohne Wartung- und Instandhaltung nach Übergabe der Baugrube.
__.__.0028
Absturzsicherung gem. UVV
P
1,00
psch
__.__.0029 Verlängerte Vorhaltung der Absturzsicherung Verlängerte Vorhaltung der Absturzsicherung über die vereinbarte Bauzeit hinaus, die vom AG zu vertreten ist bzw. auf Anordnung des AG erfolgt Der Einheitspreis gilt unabhängig von der Menge.
__.__.0029
Verlängerte Vorhaltung der Absturzsicherung
E
1,00
Wo
__.__.0030 Baustellenüberfahrten herstellen Baustellenüberfahrt über Gehweg (Abdeckung mit Asphaltbeton auf Trennlage) herstellen und nach Übergabe der Baugrube an das Folgegewerk übergeben. Befinden sich die Überfahrten außerhalb der genehmigten BE-Fläche sind diese niveaugleich auszuführen. Abweichende Ausführungen sind mit dem zuständigen Tiefbauamt abzustimmen.
__.__.0030
Baustellenüberfahrten herstellen
6,00
St
__.__.0031 Baustellenüberfahren zurückbauen Rückbau der Behelfsüberfahrt inkl. Entsorgung des Materials und Transportkosten. Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes gem. Pflasterprotokoll Sämtliche Arbeiten und Geräte sind einzukalkulieren.
__.__.0031
Baustellenüberfahren zurückbauen
6,00
St
__.__.0032 Herstellen einer Baustraße Baustraße inkl. Erdaushub und verlegen von Geotextil gemäß technischer Anforderungen und örtlicher Vorschriften herstellen. Die Verwendung von Tragschichten erfolgt entsprechend herschender bautechnischer Standards Inkl. der Vorbereitung des Baugrunds, Einbau der Tragschicht, Berücksichtigung von erforderlichen Schichtstärken und Verdichtungsanforderungen zur Lastaufnahme der zu erwartenden Baufahrzeuge. Regelmäßige Überprüfung des Aufbaus und Kontrolle der Verdichtung. Aufbauhöhe der Tragschicht: ca. 30-40 cm
__.__.0032
Herstellen einer Baustraße
E
500,00
Vortext Stunden Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden nicht berücksichtigt und sind in die Stundensätze einzukalkulieren. Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen und Werkzeugen (einschließlich Zubehör und der Verbrauch sowie Schärfen im normalen Rahmen) werden nicht vergütet. Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch die örtliche Bauleitung angeordnet sind und Rapporte mit genauer Beschreibung der Leistung/Ort/Zeit und Namensnennung der Ausführenden fristgerecht innerhalb einer Woche vorgelegt werden. Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind in der vorgesehenen Zahl der Stunden
Vortext Stunden
__.__.0033 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die Bauleitung.
__.__.0033
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
Std
__.__.0034 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die Bauleitung.
__.__.0034
Stundensatz Helfer
E
1,00
Std