Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Abbrucharbeiten
01
Abbrucharbeiten
01.01 Abbrucharbeiten Pflasterbelag Hoffläche
01.01
Abbrucharbeiten Pflasterbelag Hoffläche
01.__.0001 BE
01.__.0001
BE
1,00
psch
02 Erdbau
02
Erdbau
02.01 Schutzmaßnahmen Baugrube
02.01
Schutzmaßnahmen Baugrube
02.02 Baugrubenaushub
02.02
Baugrubenaushub
02.03 Entsorgung Aushub
02.03
Entsorgung Aushub
02.04 Schichten einbauen
02.04
Schichten einbauen
02.05 Arbeitsraum verfüllen
02.05
Arbeitsraum verfüllen
06 KG 400 HLS Zuarbeit Rohbau
06
KG 400 HLS Zuarbeit Rohbau
C. Zusätzliche technische Vorschriften
C.1 Die gesamte Entwässerungsanlage muss nach den
technischen Vorschriften für Bau und Betrieb von
Entwässerungsanlagen auf Grundstücken (DIN EN
12056, DIN 1986-100 und ATV DIN 18306) und nach
den Forderungen der zuständigen Behörden ausgeführt
werden.
C.2 Nach Fertigstellung der Entwässerungsanlage sind
Längen- und Höhenmaße genau aufzunehmen und
zu dokumentieren. Die Herstellung von Bestands-
plänen als dwg- bzw. dxf-Dateien ist als Preispositio
n
ausgeschrieben und anzubieten.
C.3 Die Abflussrohre sind im Sandbett nach DIN
4033 zu verlegen und bis 20 cm über Scheitel mit
Feinkies zu ummanteln. Die Kosten hierfür sind in
die Rohr-Einheitspreise einzurechnen, falls dafür kei
ne
besonderen LV-Positionen vorgesehen sind.
C.4 Die Abrechnung der Erdarbeiten für Aushub und
Verfüllen der Gräben erfolgt mit einem Zuschlag
von 60 bzw. 80 cm zum Rohraußendurchmesser.
Mehraushub für Böschungen oder evtl. erforderlich
werdenden Verbau wird nicht besonders vergütet;
dieser ist in die Aushubeinheitspreise einzurechnen.
C.5 Die Grabentiefe ist die Differenz zwischen Rohrsohl
e
und OK Gelände nach Oberbodenabtrag
bzw. OK Erdplanum, sofern der Graben im Abtrags-
bereich liegt.
C.6 Die Positionen für die Herstellung der Kanalgräben
sind nach Aushubtiefen gestaffelt.
Maßgebend für die Abrechnung ist jene Position,
die der mittleren Tiefe der betreffenden Haltung ents
pricht.
C.7 Der Mehraushub für Schächte und Bauwerke wird
nicht gesondert vergütet. Er ist in die Einzelpreise
der entsprechenden Positionen für Schächte usw.
einzurechnen.
C.8 Sämtliche Entwässerungsgrundleitungen innerhalb
und außerhalb des Gebäudes sind einer Dichtheits-
prüfung gemäß DIN EN 1610 zu unterziehen.
C.9 In die Einheitspreise sind folgende Leistungen
einzurechnen:
a. Reinigen des Untergrundes von evtl. Bauschutt
b. Das Beseitigen von Tagwasser, soweit es für
die eigene Leistung erforderliche ist.
c. Das Auftragen und Einfluchten aller notwendigen
Höhen und Zwischenpunkten.
d. Abstecken nach Plan und Angabe der Bauleitung.
C.10 Die Arbeiten sind nach Bedarf in einzelnen Bauab-
schnitten auszuführen. Verbindliche Zwischentermine
werden von der Bauleitung nach Abstimmung mit dem
AN festgelegt.
C.11 Die Grabensohlen und die Grabenauffüllungen sind
jeweils gut zu verdichten, damit Setzungen weit-
gehend ausgeschlossen werden können.
C.12 Geeignetes Verfüllmaterial ist seitlich an der Ver
-
wendungsstelle zu lagern bzw. auf dem Baugrundstück
zwischenzulagern.
C.13 Für den Fall, dass in der Auffüllung kontaminierte
s
Material angetroffen wird, ist umgehend die örtliche
Bauleitung des AG zu informieren.
Kontaminiertes Material ist in vom AN beizustellenden
Container zwischenzulagern und abzudecken.
Die separate Entsorgung dieses Materials wird ggf. du
rch
zusätzliche Vereinbarung geregelt.
C.14 Alle Leistungen im Zusammenhang mit aufgeweichten
Sohlen,
Rutschungen infolge Grund-/Schichten bzw. Tagwasser o
. ä.
werden nicht gesondert vergütet. In jedem Fall wird d
ie
planmäßige Aushubsohle abgerechnet.
C.15 Innerhalb der Gebäudeteile sind die Entwässerungsg
rund-
und Drainageleitungen teilweise in aufgefülltem Erdre
ich zu
verlegen und entsprechend zu sichern (Schutzbeton).
C.16 Die erforderlichen Erdarbeiten für die Gas-, Wasse
r- und
Heizungsanschlussleitungen der Gebäude sowie im Berei
ch
der Außenanlage werden zu den Einheitspreisen der nac
h-
folgenden Positionen abgerechnet. Dafür sind entsprec
hende
Massenansätze in nachfolgende Positionen enthalten.
C.17 Die durch (Beton-) Bodenplatten zu führenden Rohra
nschlüsse
sind ca. 20 cm über RFB mit Enddeckeln fest zu versch
ließen,
damit Schmutzeintrag verhindert wird.
C.18 Mindestens 3 Tage vor Beginn der Herstellung, der
Änderung
bzw. der Beseitigung von Entwässerungsanlagen ist dem
Tiefbauamt, sowie der Fachbauleitung der mit der
Ausführung von Kanalisationsarbeiten betraute, amtlic
h zu-
gelassene Unternehmer, sowie der Beginn der Arbeiten,
schriftlich anzuzeigen.
C.19 Anschlusskanäle sowie alle übrigen Grundleitungen
auf dem
Baugrundstück dürfen erst nach mit Erfolg ausgeführte
r
Dichtigkeitsprüfung und nur mit vorheriger Zustimmung
des
Tiefbauamtes und nach gemeinsamen Aufmaß mit der Fach
-
bauleitung abgedeckt werden.
Zur Abnahme ist daher das Tiefbauamt, mindestens 24 S
tunden
vorher zu verständigen; ebenso die Fachbauleitung. An
dernfalls
sind die Leitungen auf Anordnung wieder freizulegen.
C.20 Als Muffenverbindung sind die vom Hersteller angeb
otenen
Dichtungsmittel zu verwenden. Andere Muffenverbindung
en
sind nicht zulässig. Das gilt auch für die Muffenverb
indungen
zum Anschluss an andere Rohrarten. Bei Steinzeugrohre
n
sind zusätzlich schubsichere Klammern aufzubringen.
C.21 Alle Leitungen sind im Sandbett nach DIN 4033 zu v
erlegen.
Auf satte Lagerung der Rohre (Auflagerausbildung) ist
zu
achten.
Das durch die Sandauffüllung, bzw. durch den Rohrquer
schnitt
verdrängte Aushubmaterial ist abzufahren, bzw. auf de
m
Gelände anzufüllen und lagenweise zu verdichten.
Die Leitungen sind ausreichend zu befestigen. Das gil
t
besonders bei allen waagrechten und lotrechten Richtu
ngs-
änderungen.
Die Rohrgrabensohle ist vor dem Verlegen der Rohre zu
planieren und zu verdichten. Die Verfüllung ist lage
nweise,
Schichtdicke max. 30 cm einzubringen und zu verdichte
n.
Verdichtungsgrad mindestens DPr 103%.
C.22 Beim Verlegen der Grundleitungen innerhalb der Bod
enplatte
sind die Rohre nach Herstellervorschrift durch geeign
ete
Maßnahmen (z.B. Füllung mit Wasser, Befestigung an de
r
Bewehrung usw.) lagemäßig und gegen Auftrieb zu siche
rn.
Die zusätzlich erforderlichen Befestigungsmittel sind
bei den
Leitungspositionen mit einzukalkulieren.
C.23 Sämtliche Form- und Pass-Stücke werden übermessen
und
sind deshalb nur als Zulage-Position zu kalkulieren.
In den
nachfolgenden Positionen sind alle erforderlichen Zus
chläge
für Dichtungs-, Verbindungs- und bauteilgeprüfte Befe
stigungs-
materialien mit einzurechnen.
C.24 Für die erforderliche Erdarbeiten bei den Kanalarb
eiten gilt
die DIN 18300, sowie DIN 4124 entsprechend. Ebenso ge
lten
sinngemäß die zusätzlichen Technischen Vorschriften z
u
Titel Erdarbeiten. Das Sichern der Gräben gemäß UVV i
st
in die Einheitspreise einzurechnen.
C.25 Alle Rohrleitungen und Schächte müssen wasserdicht
her-
gestellt werden.
Über die Dichtheitsprüfung ist jeweils eine Niedersch
rift
mit ergänzendem Lageplan (Ausschnitt Werkplan) zu fer
tigen.
Die Niederschrift ist unmittelbar nach der Prüfung zu
er-
stellen und zu unterzeichnen, sowie vom Fachbauleiter
und
vom Vertreter des Tiefbauamtes gegenzeichnen zu lasse
n.
Die unterschriebenen Protokolle sind der Bauleitung,
zur
Weitergabe an das Tiefbauamt vorzulegen.
Die gesamten Kosten für die Prüfung auf Wasserdichthe
it,
einschließlich der für die Prüfung erforderlichen Ver
ankerungen,
Rohrverschlüssen usw. sowie das Liefern und Ableiten
des
für die Prüfung notwendigen Füllstoffes wird in einer
gesonderten
Position pauschal vergütet.
C. Zusätzliche technische Vorschriften
06.01 Entwässerungskanalarbeiten: Erdarbeiten
06.01
Entwässerungskanalarbeiten: Erdarbeiten
07
07
07.01
07.01