Erdarbeiten
Eichenplatzgrundschule Wiblingen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Abbrucharbeiten
01
Abbrucharbeiten
01.01 Abbrucharbeiten Pflasterbelag Hoffläche
01.01
Abbrucharbeiten Pflasterbelag Hoffläche
01.__.0001 BE
01.__.0001
BE
1,00
psch
02 Erdbau
02
Erdbau
02.01 Schutzmaßnahmen Baugrube
02.01
Schutzmaßnahmen Baugrube
02.02 Baugrubenaushub
02.02
Baugrubenaushub
02.03 Entsorgung Aushub
02.03
Entsorgung Aushub
02.04 Schichten einbauen
02.04
Schichten einbauen
02.05 Arbeitsraum verfüllen
02.05
Arbeitsraum verfüllen
06 KG 400 HLS Zuarbeit Rohbau
06
KG 400 HLS Zuarbeit Rohbau
C. Zusätzliche technische Vorschriften C.1 Die gesamte Entwässerungsanlage muss nach den   technischen Vorschriften für Bau und Betrieb von   Entwässerungsanlagen auf Grundstücken (DIN EN   12056, DIN 1986-100 und ATV DIN 18306) und nach    den Forderungen der zuständigen Behörden ausgeführt   werden. C.2 Nach Fertigstellung der Entwässerungsanlage sind   Längen- und Höhenmaße genau aufzunehmen und   zu dokumentieren. Die Herstellung von Bestands-   plänen als dwg- bzw. dxf-Dateien ist als Preispositio n   ausgeschrieben und anzubieten. C.3 Die Abflussrohre sind im Sandbett nach DIN   4033 zu verlegen und bis 20 cm über Scheitel mit   Feinkies zu ummanteln. Die Kosten hierfür sind in   die Rohr-Einheitspreise einzurechnen, falls dafür kei ne   besonderen LV-Positionen vorgesehen sind. C.4 Die Abrechnung der Erdarbeiten für Aushub und   Verfüllen der Gräben erfolgt mit einem Zuschlag   von 60 bzw. 80 cm zum Rohraußendurchmesser.   Mehraushub für Böschungen oder evtl. erforderlich   werdenden Verbau wird nicht besonders vergütet;   dieser ist in die Aushubeinheitspreise einzurechnen. C.5 Die Grabentiefe ist die Differenz zwischen Rohrsohl e   und OK Gelände nach Oberbodenabtrag   bzw. OK Erdplanum, sofern der Graben im Abtrags-   bereich liegt. C.6 Die Positionen für die Herstellung der Kanalgräben   sind nach Aushubtiefen gestaffelt.   Maßgebend für die Abrechnung ist jene Position,   die der mittleren Tiefe der betreffenden Haltung ents pricht. C.7 Der Mehraushub für Schächte und Bauwerke wird   nicht gesondert vergütet. Er ist in die Einzelpreise   der entsprechenden Positionen für Schächte usw.   einzurechnen. C.8 Sämtliche Entwässerungsgrundleitungen innerhalb   und außerhalb des Gebäudes sind einer Dichtheits-   prüfung gemäß DIN EN 1610 zu unterziehen. C.9 In die Einheitspreise sind folgende Leistungen   einzurechnen:   a. Reinigen des Untergrundes von evtl. Bauschutt   b. Das Beseitigen von Tagwasser, soweit es für   die eigene Leistung erforderliche ist.   c. Das Auftragen und Einfluchten aller notwendigen   Höhen und Zwischenpunkten.   d. Abstecken nach Plan und Angabe der Bauleitung. C.10 Die Arbeiten sind nach Bedarf in einzelnen Bauab-   schnitten auszuführen. Verbindliche Zwischentermine   werden von der Bauleitung nach Abstimmung mit dem   AN festgelegt. C.11 Die Grabensohlen und die Grabenauffüllungen sind   jeweils gut zu verdichten, damit Setzungen weit-   gehend ausgeschlossen werden können. C.12 Geeignetes Verfüllmaterial ist seitlich an der Ver -   wendungsstelle zu lagern bzw. auf dem Baugrundstück   zwischenzulagern. C.13 Für den Fall, dass in der Auffüllung kontaminierte s   Material angetroffen wird, ist umgehend die örtliche   Bauleitung des AG zu informieren.   Kontaminiertes Material ist in vom AN beizustellenden   Container zwischenzulagern und abzudecken.   Die separate Entsorgung dieses Materials wird ggf. du rch   zusätzliche Vereinbarung geregelt. C.14 Alle Leistungen im Zusammenhang mit aufgeweichten Sohlen,   Rutschungen infolge Grund-/Schichten bzw. Tagwasser o . ä.   werden nicht gesondert vergütet. In jedem Fall wird d ie   planmäßige Aushubsohle abgerechnet. C.15 Innerhalb der Gebäudeteile sind die Entwässerungsg rund-   und Drainageleitungen teilweise in aufgefülltem Erdre ich zu   verlegen und entsprechend zu sichern (Schutzbeton). C.16 Die erforderlichen Erdarbeiten für die Gas-, Wasse r- und   Heizungsanschlussleitungen der Gebäude sowie im Berei ch   der Außenanlage werden zu den Einheitspreisen der nac h-   folgenden Positionen abgerechnet. Dafür sind entsprec hende   Massenansätze in nachfolgende Positionen enthalten. C.17 Die durch (Beton-) Bodenplatten zu führenden Rohra nschlüsse   sind ca. 20 cm über RFB mit Enddeckeln fest zu versch ließen,   damit Schmutzeintrag verhindert wird. C.18 Mindestens 3 Tage vor Beginn der Herstellung, der Änderung   bzw. der Beseitigung von Entwässerungsanlagen ist dem   Tiefbauamt, sowie der Fachbauleitung der mit der   Ausführung von Kanalisationsarbeiten betraute, amtlic h zu-   gelassene Unternehmer, sowie der Beginn der Arbeiten,   schriftlich anzuzeigen. C.19 Anschlusskanäle sowie alle übrigen Grundleitungen auf dem   Baugrundstück dürfen erst nach mit Erfolg ausgeführte r   Dichtigkeitsprüfung und nur mit vorheriger Zustimmung des   Tiefbauamtes und nach gemeinsamen Aufmaß mit der Fach -   bauleitung abgedeckt werden.   Zur Abnahme ist daher das Tiefbauamt, mindestens 24 S tunden   vorher zu verständigen; ebenso die Fachbauleitung. An dernfalls   sind die Leitungen auf Anordnung wieder freizulegen. C.20 Als Muffenverbindung sind die vom Hersteller angeb otenen   Dichtungsmittel zu verwenden. Andere Muffenverbindung en   sind nicht zulässig. Das gilt auch für die Muffenverb indungen   zum Anschluss an andere Rohrarten. Bei Steinzeugrohre n   sind zusätzlich schubsichere Klammern aufzubringen. C.21 Alle Leitungen sind im Sandbett nach DIN 4033 zu v erlegen.   Auf satte Lagerung der Rohre (Auflagerausbildung) ist zu   achten.   Das durch die Sandauffüllung, bzw. durch den Rohrquer schnitt   verdrängte Aushubmaterial ist abzufahren, bzw. auf de m   Gelände anzufüllen und lagenweise zu verdichten.   Die Leitungen sind ausreichend zu befestigen. Das gil t   besonders bei allen waagrechten und lotrechten Richtu ngs-   änderungen.   Die Rohrgrabensohle ist vor dem Verlegen der Rohre zu    planieren und zu verdichten. Die Verfüllung ist lage nweise,   Schichtdicke max. 30 cm einzubringen und zu verdichte n.   Verdichtungsgrad mindestens DPr 103%. C.22 Beim Verlegen der Grundleitungen innerhalb der Bod enplatte   sind die Rohre nach Herstellervorschrift durch geeign ete   Maßnahmen (z.B. Füllung mit Wasser, Befestigung an de r   Bewehrung usw.) lagemäßig und gegen Auftrieb zu siche rn.   Die zusätzlich erforderlichen Befestigungsmittel sind bei den   Leitungspositionen mit einzukalkulieren. C.23 Sämtliche Form- und Pass-Stücke werden übermessen und   sind deshalb nur als Zulage-Position zu kalkulieren. In den   nachfolgenden Positionen sind alle erforderlichen Zus chläge   für Dichtungs-, Verbindungs- und bauteilgeprüfte Befe stigungs-   materialien mit einzurechnen. C.24 Für die erforderliche Erdarbeiten bei den Kanalarb eiten gilt   die DIN 18300, sowie DIN 4124 entsprechend. Ebenso ge lten   sinngemäß die zusätzlichen Technischen Vorschriften z u   Titel Erdarbeiten. Das Sichern der Gräben gemäß UVV i st   in die Einheitspreise einzurechnen. C.25 Alle Rohrleitungen und Schächte müssen wasserdicht her-   gestellt werden.   Über die Dichtheitsprüfung ist jeweils eine Niedersch rift   mit ergänzendem Lageplan (Ausschnitt Werkplan) zu fer tigen.   Die Niederschrift ist unmittelbar nach der Prüfung zu er-   stellen und zu unterzeichnen, sowie vom Fachbauleiter und   vom Vertreter des Tiefbauamtes gegenzeichnen zu lasse n.   Die unterschriebenen Protokolle sind der Bauleitung, zur   Weitergabe an das Tiefbauamt vorzulegen.   Die gesamten Kosten für die Prüfung auf Wasserdichthe it,   einschließlich der für die Prüfung erforderlichen Ver ankerungen,   Rohrverschlüssen usw. sowie das Liefern und Ableiten des   für die Prüfung notwendigen Füllstoffes wird in einer gesonderten   Position pauschal vergütet.
C. Zusätzliche technische Vorschriften
06.01 Entwässerungskanalarbeiten: Erdarbeiten
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Entwässerungskanalarbeiten: Erdarbeiten
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