303 Erdbauarbeiten
Eutingen II
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten und Räumen der Baustelle
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
02 Erdbarbeiten Baugrubenaushub
02
Erdbarbeiten Baugrubenaushub
Allgemeine technische Vorbemerkungen Baugrubenaushub Die Aushubarbeiten sind gemäß den Vorgaben der VOB/C, DIN 18300 "Erdarbeiten" sowie den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Grundlage für den Aushub sind die beiliegenden Ausführungspläne und das Bodengutachten. Der Bauherr stellt das Bodengutachten zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten von der Richtigkeit der im Gutachten getroffenen Annahmen zu überzeugen. Eventuelle Abweichungen sind umgehend der Bauleitung schriftlich zu melden. Die Böschungen sind gemäß den Vorgaben der DIN 4124 "Baugruben und Gräben" und den Angaben des Bodengutachtens auszuführen und während der gesamten Bauzeit standsicher zu erhalten. Anfallender Aushub ist je nach Bodenklasse getrennt zu lagern. Die Lagerflächen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Wiederverwendbares Material ist seitlich zu lagern, nicht wiederverwendbares oder überschüssiges Material ist fachgerecht abzufahren und zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung vorzulegen. Die Aushubsohle ist plan, eben und höhengerecht herzustellen und vor schädlichen Witterungseinflüssen zu schützen. Eine Abnahme der Aushubsohle durch die Bauleitung ist vor dem Einbringen der Sauberkeitsschicht erforderlich.
Allgemeine technische Vorbemerkungen Baugrubenaushub
02.__.0010 Oberboden abtragen und laden und lagern Oberboden (Mutterboden) im Bereich der zukünftigen Baugrube und Arbeitsflächen maschinell abschieben und aufnehmen. Die Abtragstiefe beträgt ca. 20-30 cm, bzw. bis zur Trennschicht zum darunterliegenden Boden. Der abgetragene Oberboden ist auf dem Baugrundstück seitlich zu einer Miete aufzusetzen und für die spätere Wiederverwendung zu lagern. Die Lagerstelle ist mit der Bauleitung abzustimmen.
02.__.0010
Oberboden abtragen und laden und lagern
3.300,00
02.__.0020 Oberboden geladen abfahren Überschüssigen oder nicht für die Wiederverwendung geeigneten Oberboden (Mutterboden) vom Lagerort (Miete) oder direkt vom Abtragungsort aufnehmen, auf LKW laden, abfahren und einer fachgerechten Entsorgung oder Verwertung zuführen. Die Abrechnung erfolgt nach abgefahrenem Volumen im aufgeladenen Zustand. Die Kosten für Transport, Kipp- oder Deponiegebühren sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Die Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen.
02.__.0020
Oberboden geladen abfahren
E
330,00
02.__.0030 Baugrube Ausheben laden und entsorgen Aushub für die Baugrube herstellen. Der Aushub ist lagenweise auszuheben und auf LKW zu verladen. Es handelt sich um Boden der Bodenklassen 3 bis 6. Das Aushubmaterial ist vom Gelände abzufahren und einer fachgerechten Entsorgung oder Verwertung zuzuführen. Die Kosten für Transport, Kipp- oder Deponiegebühren sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Die Böschungen sind entsprechend den Vorgaben des Bodengutachtens und der DIN 4124 auszuführen und zu sichern.
02.__.0030
Baugrube Ausheben laden und entsorgen
8.100,00
02.__.0040 Zulage zum Baugrubenaushub für Bodenklasse 7 Zulage zum Baugrubenaushub für das Lösen, Laden und Entsorgen von Boden der Bodenklasse 7 (schwer lösbarer Fels und Fels von vergleichbarer Festigkeit) gemäß DIN 18300. Diese Zulage wird zusätzlich zur Grundposition für den Baugrubenaushub abgerechnet und gilt nur für die tatsächlich angetroffene und nachgewiesene Menge an Bodenklasse 7. Die Abrechnung erfolgt nach Volumen im festen Zustand (Abtragsmaß). Die Notwendigkeit des Einsatzes von schwerem Gerät (z.B. Hydraulikhammer) ist in den Einheitspreis einzukalkulieren. Die Mengenermittlung erfolgt auf Basis eines gemeinsamen Aufmaßes vor Ort.
02.__.0040
Zulage zum Baugrubenaushub für Bodenklasse 7
E
2.000,00
02.__.0050 Boden Baugrube lösen, Fördern und seitlich lagern Aushub für die Baugrube herstellen. Der Aushub ist lagenweise auszuheben und für die spätere Wiederverwendung (z.B. als Arbeitsraumverfüllung) seitlich auf dem Baugrundstück zu lagern. Die Lagerung erfolgt getrennt nach Bodenarten. Diese Position umfasst das Lösen, Fördern, Lagern und das Vorhalten des Materials auf der Baustelle. Die Lagerflächen sind mit der Bauleitung abzustimmen und so anzulegen, dass der Baubetrieb nicht behindert wird. Die Mieten sind vor Vermischung mit anderen Stoffen und vor Vernässung zu schützen. Bodenklassen: 3-6 Die Abrechnung erfolgt nach Volumen im festen Zustand (Abtragungsmaß).
02.__.0050
Boden Baugrube lösen, Fördern und seitlich lagern
E
500,00
02.__.0060 Zulage für das Abfahren von Baugrubenaushub Boden Z0* / BM0* Zulage zum Baugrubenaushub für die Entsorgung von unbelastetem, mineralischem Aushubmaterial der Zuordnungsklasse Z0* / BM-0* gemäß LAGA M20 bzw. Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Die Zulage umfasst sämtliche Kosten für den Transport und die fachgerechte Verwertung oder Beseitigung auf einer geeigneten Deponie oder Verfüllanlage. Die Abrechnung erfolgt pro Kubikmeter abgefahrenem Material im aufgelockerten Zustand und nur für die tatsächlich nachgewiesene und als Z0* / BM-0* eingestufte Menge. Die erforderlichen Analysen und Deklarationen werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Die Entsorgungsnachweise (Wiegescheine, Übernahmescheine der Verwertungs- oder Entsorgungsanlage) sind der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen.
02.__.0060
Zulage für das Abfahren von Baugrubenaushub Boden Z0* / BM0*
E
1,00
02.__.0070 Zulage für das Abfahren von Baugrubenaushub für Z1.1 / BMF0* Z 1.1 / BMF0
02.__.0070
Zulage für das Abfahren von Baugrubenaushub für Z1.1 / BMF0*
W
1,00
02.__.0080 Zulage für das Abfahren von Baugrubenaushub Z1.2 / BMF1, BMF2 Z 1.2 / BMF1, BMF2
02.__.0080
Zulage für das Abfahren von Baugrubenaushub Z1.2 / BMF1, BMF2
W
1,00
02.__.0090 Zulage für das Abfahren von Baugrubenaushu Z2 / BMF3 Z2 / BMF3
02.__.0090
Zulage für das Abfahren von Baugrubenaushu Z2 / BMF3
W
1,00
02.__.0110 Beprobung des Baugrubenaushubs nach VWV / EBV Durchführung der Probenahme am Aushubmaterial gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (VwV Boden) und/oder der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Die Probenahme ist für die Deklarationsanalyse zur Bestimmung der Entsorgungs- bzw. Verwertungswege erforderlich. Leistungsumfang: Fachgerechte Entnahme von Haufwerksproben aus dem Aushubmaterial (seitlich gelagerte Mieten). Die Anzahl der Proben richtet sich nach den behördlichen Vorgaben bzw. den Anforderungen der anzufahrenden Deponie/Verwertungsanlage. Erstellung eines Probenahmeprotokolls nach den gültigen Normen (z.B. LAGA PN 98). Übergabe der Proben an ein akkreditiertes Labor zur Analyse (die Laborkosten selbst sind nicht Bestandteil dieser Position). Die Abrechnung erfolgt pro durchgeführter Probenahme.
02.__.0110
Beprobung des Baugrubenaushubs nach VWV / EBV
4,00
Stk