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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angaben zur Baustelle / allgemein Angaben zur Baustelle / allgemein
gem. VOB / C, DIN 18299
Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art
0.1.1
Baustellenadresse:
Wettinerstr. 6
65189 Wiesbaden
Das Grundstück ist im Südwesten über die öffentliche Straße anfahrbar. Die Baustellenzufahrt quert den Gehweg und einen Grünstreifen. Eine zweite Zufahrtsmöglichkeit besteht im Südosten über eine gepflasterte Straße (Feuerwehrzufahrt).
Falls Halteverbotszonen oder sonstige Verkehrsrechtliche Anordnungen seitens der Baustelle erforderlich werden, ist eine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich, die vom AN einzuholen ist.
Östlich des Baufeldes liegen Tennisplätze und eine Tennishalle. Nördlich schließt der Helmut-Schön-Sportpark an, hier befindet sich ein Betriebsgebäude des Sportparks. Südlich und westlich liegen mehrere Schulen.
0.1.2
Es sind die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten einzuhalten. Lärmintensive Arbeiten dürfen nur montags bis freitags von 7:00 bis 18:00 Uhr ausgeführt werden.
0.1.3
Das Vorhaben beinhaltet die Rohbauarbeiten für den Neubau einer Grundschule mit Turnhalle.
0.1.4
Innerhalb des Baufelds hat der AN die Verkehrsverhältnisse sowie die Baustellenzufahrten und -abfahrten gemäß den gesetzlichen Vorschriften eigenverantwortlich zu regeln.
0.1.5
Die Andienung der Feuerwehr über die Feuerwehrzufahrt ist auch in der Bauphase zu gewährleisten.
Die Straßen und Gehwege sind grundsätzlich freizuhalten. Eine Teilsperrung der Fahrbahn oder die Nutzung des Gehweges ist durch den Unternehmer rechtzeitig zu beantragen (verkehrsrechtliche Genehmigung).
Die öffentlichen Verkehrsflächen sind vom AN sauber und instand zu halten. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Pflicht zur Verkehrssicherung obliegt dem Auftragnehmer für die Gesamtdauer seiner Arbeiten. Die Kosten hierfür trägt der AN, sie sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
0.1.6
---
0.1.7
Anschlussmöglichkeiten für Bauwasser, Baustrom stehen auf Baugrundstück zur Verfügung, siehe beiliegende Pläne.
0.1.8
Als Baustelleneinrichtungsfläche stehen Teile des Baugrundstücks zur Verfügung.
Vor Leistungsaufnahme ist dem AG ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen, der von diesem zu freizugeben ist. Übernachtungen von Mitarbeitern des AN sind auf der Baustelle nicht zulässig.
0.1.9 / 0.1.10
---
0.1.11
Eine Verunreinigung des Grundwassers durch grundwassergefährdende Stoffe ist vom AN sicher auszuschließen. Betankungen der Fahrzeuge und Baugeräte haben ausschließlich auf versiegeltem (z. B. bituminös befestigtem) Untergrund zu erfolgen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Lärm, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der jeweils neuesten und gültigen Fassung, z. B. BImSchG sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauausführung Lärm- und Geruchsbelästigung für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft durch geeignete Maßnahmen sicher vermieden werden. Die Staubbildung im Zuge der Baumaßnahme ist vom AN durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Als Maschinenöl für die vom AN eingesetzten Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, etc. ist ausschließlich biologisch abbaubare Öle und Fette zu verwenden. Geräte die dieser Forderung nicht entsprechen, sind sofort von der Baustelle und vom Projektareal zu entfernen. Bei Schäden durch Zuwiderhandlung haftet der AN in vollem Umfang.
0.1.12
Bezüglich der Entsorgung von Abfällen ist die "Ortssatzung über die Kreislaufwirtschaft im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden" (Kreislaufwirtschaftssatzung) zu beachten.
0.1.13
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0.1.14
Die Rodungsarbeiten werden bauseits durchgeführt. Alle auf dem Grundstück verbleibenden Bäume und Büsche sind zu erhalten und werden durch Schutzmaßnahmen gesichert.
0.1.15 / 0.1.16 / 0.1.17
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0.1.18
Das Baugrundstück liegt innerhalb eines Bombenabwurfgebietes. Jegliche Eingriffe in den Boden sind durch den Kampfmittelräumdienst zu begleiten.
0.1.19
Die Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung. Ein übergeordneter Sicherheitskoordinator wird vom AG gestellt. Der SIGE-Plan ist vor Leistungsaufnahme beim AG anzufordern. Falls der AN zur internen Koordinierung einen weiteren SiGeKo benötigt, sind die entsprechenden Kosten einzukalkulieren.
0.1.20 / 0.1.21
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0.1.22
Vorarbeiten: Baumfällungen, Gebäudeabbruch Altbau.
0.1.23
Baugrubenverbau und Erdarbeiten laufen parallel.
Angaben zur Baustelle / allgemein
Hinweis zum Planversand Hinweis zum Planversand
Dem Auftragnehmer werden alle Planunterlagen nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Dateiformate:
Pläne als pdf und auf Wunsch als dwg / dxf
3d-Modell als IFC oder auf dalux.com
Planverteilung / Planaustausch:
Die Planverteilung erfolgt ausschließlich über den Planserver.
Pläne des AN, sind auf dem Planserver hochzuladen, Freigaben erfolgen auf dem Planserver.
Der AN erhält nach Vertragsabschluss die Zugänge für Planserver und Dalux.
Hinweis zum Planversand
Angaben zur Ausführung / Rohbauarbeiten Angaben zur Ausführung / Rohbauarbeiten
1 Allgemeine Regeln:
1.1 In den Vertragspreisen inbegriffen ist die Beseitigung des aus den Arbeiten anfallenden Verpackungsmaterials, der Transporthilfen und des Schuttes sowie die Reinigung der Leistungen (Feinreinigung ausgenommen).
1.2 Alle Befestigungselemente wie Dübel und Schrauben, Einschlagdübel etc. müssen geprüft, amtlich zugelassen und nicht brennbar sein. Alle Konstruktionsteile müssen korrosionsgeschützt sein.
1.3 Die Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen sind grundsätzlich zu befolgen.
Fachleute der Herstellerfirmen sind im Zweifelsfall hinzuzuziehen.
1.4 Baustelleneinrichtungsplan:
Zwei Wochen nach Auftragsvergabe ist der Architekten-Bauleitung ein Baustelleneinrichtungsplan zur Genehmigung vorzulegen.
1.5 Terminplan:
Zwei Wochen nach Auftragsvergabe ist der Architekten-Bauleitung ein detaillierter Terminplan für die Ausführung der hier beschriebenen Arbeiten vorzulegen. Die Terminvorgaben des Architekten sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen.Termine zum Einbau von Leerrohren, Blitzschutz etc. sind mit der Bauleitung rechtzeitig abzustimmen. Die Vorgaben des diesem LV beiliegenden Terminplans sind für die Einteilung von Maschinen und Personal bindend.
1.6 Ansprechpartner auf der Baustelle:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in der Bauvorbereitungsphase und für die Dauer der vertraglichen Ausführungszeit an den wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen mit einem deutschsprachigen, entscheidungsbefugten Vertreter teilzunehmen. Die Baustelle muss außerdem täglich und ganztägig mit einem deutschsprachigen, fachkundigen Polier/ Vorarbeiter besetzt sein.
1.7 Melden von Schäden
Ansprüche Dritter wegen eines im Zusammenhang mit der Bauleistung entstandenen Schadens sind vom AN unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft auch Schäden durch Dritte, wie beispielsweise Diebstahl.
2 Baustelleneinrichtung:
2.1 Vor dem Einrichten der Baustelle hat der Auftragnehmer sich über den Verlauf von Leitungen jeglicher Art auf dem Grundstück zu informieren, notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom AN zu veranlassen. Der Zustand der benachbarten Grundstücke, sowie der Gehweg- und Fahrbahnbeläge ist vor dem Einrichten der Baustelle zusammen mit den Grundstückseigentümern bzw. den zuständige Ämtern festzustellen und zu protokollieren.
2.2 Wohnlager:
Auf dem Grundstück ist der Aufbau eines Container - Wohnlagers grundsätzlich nicht gestattet.
2.3 Reinigungspflicht:
Die öffentlichen Verkehrsflächen und die Verkehrswege innerhalb der Baustelle sind vom AN sauber und
instand zu halten, diese Arbeiten werden nicht gesondert vergütet.
2.4 Schneeräumung:
Räumen der Straßen, Wege und Zufahrten von Schnee und Eis sind in eigener Leistung des AN auszuführen, dies schließt den Streudienst mit ein.
Es gelten die Auflagen der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht.
2.5 Bereitstellungen für Dritte:
Baukran, Hebezeuge, Gerüste und Untestützungen sind für andere an der Baustelle beschäftigte Firmen
nach Absprache bereit zu halten. Eine evtl. Vergütung z. B. der Krankosten ist direkt mit den Firmen zu vereinbaren.
2.6 Hebezeuge:
Sämtliche für die Ausführung notwendigen Hebezeuge sind in die Einheitspreise bzw. die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
2.7 Schließdienst:
Während der Rohbauzeit übernimmt ein Vorarbeiter des AN den Schließdienst für das Baufeld und das Gebäude. Der AG wird darüber informiert, wer seitens des AN zuständig ist.
2.8 Sicherung gegen Diebstahl:
Die Sicherung der Baustelle gegen Einbruch und Diebstahl - z. B. Schaltung der Beleuchtung über Bewegungsmelder, Alarmanlage, o. ä. ist Sache des AN und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3 Erdarbeiten:
3.1 Baugrund / Gründung:
Der Aushub bis knapp über das Gründungsplanum wird bauseits durchgeführt. Erdarbeiten sind für den Restaushub der Baugrube, für Entwässerungskanalarbeiten und Sohlvertiefungen sowie Leitungsgräben ausgeschrieben.
3.2 Unterbrechungen:
Mehrfaches An- und Abtransportieren der Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Baubehelfe, das vom AN für die Bauablauf-, Bauverfahrens- und witterungsbedingten Ausführungszeitenunterbrechungen eigenverantwortlich entschieden wird, ist grundsätzlich kostenneutral für den AG und wird somit nicht zusätzlich vergütet.
3.3 Baubegleitende Untersuchungen:
Baubegleitende Untersuchungen durch den Bodengutachter und ggf. einen Kampfmittelfeuerwerker sind in der Terminplanung zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Arbeitsunterbrechungen werden nicht vergütet.
3.4 Abrechnung:
Die Abrechnung der Erdarbeiten erfolgt stets nach m³ im eingebauten, verdichteten Zustand nach Nivellement.
3.5 Liefermaterial:
Die Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20
"Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen" ist zu beachten.
4 Betonarbeiten
4.1 Allgemeines
4.1.1 Für die Herstellung des Rohbaus liegt die statische Berechnung zugrunde.
4.1.2 Einwände gegen die statische Berechnung sind vor der Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind nur mit Einverständnis des Statikers und der Architekten- Bauleitung möglich.
4.1.3 Der AN hat die Baustelle mit der Überwachungsklasse 2 zu führen, d.h. dass eine Fremdüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle erfolgen muss. Das entsprechende Labor ist der Architekten-Bauleitung rechtzeitig zu benennen. Der Mehraufwand für die Überwachungsklasse 2
ist als Position erfasst.
4.1.4 Die Ausführungs- und Detailplanung der geforderten Fertigteile inkl. der statischen Nachweise der Fertigteile und aller Anschlüsse untereinander und an den Rohbau erfolgt durch den AN bzw. den Hersteller der Fertigteile. Die Planung ist dem Prüfingenieur / Architekt zur Prüfung und Freigabe rechtzeitig vorzulegen.
4.1.5 Die statischen Nachweise der Anschlüsse der Fertigteile untereinander und an den Rohbau erfolgt durch den Rohbauunternehmer bzw. Hersteller. Diese Nachweise umfassen auch die Nachweise der Montage- und Transportzustände. Die Planung ist dem Prüfingenieur zur Prüfung und Freigabe rechtzeitig
vorzulegen.
4.1.6 Die Decken sind mindestens 28 Tage unterstützt zu halten (nicht in Schalung).
4.1.7 Für die bauseitige Montage von Einbauteilen wie Elektro - Leerrohren und Dosen, Einbauteilen Sanitär und Lüftung über nimmt der Auftragnehmer in Abstimmung mit der Bauleitung die terminliche Koordination. Ausreichende Zeiträume für die Verlegung sind einzukalkulieren, dabei ist von einem durchschnittlichen Installationsgrad des Gebäudes auszugehen.
4.2 Ortbeton:
4.2.1 Ortbetonpositionen beinhalten das Herstellen, Liefern, das Einbringen, das Verdichten und bei Decken und Sohlen sowie Überzügen das ebene Abziehen, bei Brüstungen und Attiken auch das maßgerechte Glätten.
4.2.2 Es ist grundsätzlich nur Transportbeton zu verwenden.
Die Betongüten sind gemäß Angaben Statik herzustellen. Auf der Baustelle hergestellter Beton darf nur zum nachträglichen Ausbetonieren von Öffnungen ohne Sichtbetonanspruch verwendet werden.
Die Zusammensetzung des Betons ist vom Auftragnehmer nach den gestellten Anforderungen (Sichtbeton, Bewehrungsgrad) zu wählen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4.2.3 In Bereichen hoher Bewehrungskonzentrationen, ist folgendes zu beachten:
- Lagenweises Betonieren mit Schichthöhen < 50 cm.
- Bei hohem Bewehrungsgrad < 30 cm.
- Begrenzung der Fallhöhen des Betons bei hohen Bauteilen auf < 1,50 m.
- Obere Wand- und Stützenbereiche sind 5 bis 10 cm über Sollhöhe zu betonieren.
- Ausreichendes und richtiges Verdichten.
- Schalungsfugen und Kanten sind abzudichten um Ausblutungen im Beton zu vermeiden.
- Die Ausschalfristen sind zu verlängern.
- Verwendung feinerer Gesteinskörnung
- der Unternehmer achtet eigenverantwortlich auf das
Anlegen von Betoneinbringöffnungen und Rüttelgassen
4.2.4 Betonierabschnitte Wände: Abschnittsbildung in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner. Die Fugen sind als raue Fugen nach DIN EN 1992-1-1 auszubilden.
4.2.5 Betonierabschnitte Decken und Bodenplatten:
Abschnittsbildung in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner. Bei Herstellung von größeren Betonierlängen und -flächen ist ein Betontechnologe einzuschalten. Die Fugen sind als raue Fugen nach DIN EN 1992-1-1 auszubilden.
4.2.6 Betonierabschnitte Unterzüge, Überzüge, Attiken, Pfeiler und Stützen:
Die Fugen sind als verzahnte Fugen nach DIN EN 1992-1-1 auszubilden.
4.2.7 Betoneigenschaften:
Der zu verwendende Beton wird als "Beton nach Eigenschaften" definiert.
Sämtliche Betonbauteile sind nach DIN 1045-2 bzw. DIN EN 206-1 herzustellen, dies gilt auch für Beton mit besonderen Eigenschaften, z.B. wasserundurchlässiger Beton. Vor der Ausführung ist der Konformitätsnachweis nach DIN 1045-2:2008-08 und DIN EN 206-1: 2001-07 Abs. 8 zu erbringen und der Bauleitung vorzulegen.
Überfestigkeiten des Betons sind zu vermeiden, da die Beschränkung der Rissbreite wesentlich von der erreichten Betonfestigkeit abhängt. Die mittlere Betondruckfestigkeit aus 6 Probekörpern (Würfel) darf die Betondruckfestigkeit fck,cube der nächsthöheren Festigkeitsklasse zzgl. 6 N/mm² (Vorhaltemaß) nicht übersteigen.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass die vom Verfasser der Ausführungsplanung geforderten Eigenschaften des Betons erreicht werden. Zur Erreichung der erforderlichen Qualität sind vom AN entsprechende Betonrezepturen, auf Ihre Eignung zu prüfen, abzustimmen und zu verwenden. In Verantwortung des AN sind dazu Erstprüfung, Prüfung der geforderten Festigkeitsentwicklung unter Baustellenbedingungen, Konformitätsnachweis, Annahmeprüfung auf der Baustelle und ggf. weitere Prüfungen (z.B. für weiter Rezepturen in Abhängigkeit von verschiedenen Außentemperaturen während der Ausführungszeit) durchzuführen.
Die aus der geforderten Festigkeitsentwicklung des Betons resultierenden Nachbehandlungsdauern entsprechend DIN EN 13670 Abs. 8.5/DIN 1045-3, Abs. 2.8.7 sind als Mindestwerte verbindlich und im Angebot entsprechend zu berücksichtigen.
4.2.8 Beton - Größtkorn
Für Bauteile mit einem hohen Bewehrungsgrad ist ein 16 mm Größtkorn zu verwenden. Dies gilt generell für Versprünge in Bodenplatten und Decken, bei Stützen, Unterzüge und Brüstungen sowie bei Sichtbetonbauteilen.
Bei der Kalkulation der Stützen ist von einem möglichen Bewehrungsgrad von 8% auszugehen. Die Betonzusammensetzung (Größtkorn) ist darauf abzustimmen.
Hingewiesen wird besonders auf
- Abstimmung der Konsistenz für den jeweiligen Einsatz,
- Abstimmung der max. Korngröße in Abhängigkeit der jeweiligen Bauteildicken und Bewehrungsabstände (in Bereichen mit hoher Bewehrungsdichte ist ggf. mit Beton der Körnung 0/16 bis 0/8 zu rechnen, dies ist in den Angebotspreis einzurechnen),
- Einsatz von schwindarmem Beton.
4.2.9 Arbeitsfugen
Notwendige Arbeitsfugen (z.B. Sohlplatte/Wand, Wand/Decke, etc.) werden vorgegeben (Regelabstand AF Wände max. 10,0m). Arbeitsfugen, die sich nicht zwangsläufig ergeben (z.B. Arbeitsfugen in Wand- und Deckenflächen) sind in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner rechtzeitig festzulegen. Arbeitsfugen sind auch mit dem Objektplaner abzustimmen.
Die Planung dieser Arbeitsfugen ist vom Unternehmer zu erbringen.
Arbeitsfugen in der Bodenplatte sind als verzahnte Fugen auszuführen.
Arbeitsfugen in Wänden und Decken sind mindestens rau auszuführen.
Arbeitsfugen in Unterzügen sind zu vermeiden, falls u. U. dennoch erforderlich, sind sie verzahnt auszuführen). Sonstige Arbeitsfugen sind mindestens rau auszubilden.
4.2.10 Nachbehandlung
Nachbehandlung und Schutz des jungen Betons ist grundsätzlich gemäß DIN EN 13670 in Verbindung mit DIN 1045-3 Abs. 8.5 auszuführen
Wichtige Maßnahmen sind im Einzelnen:
- Die Nachverdichtung erfolgt bei allen Bauteilen ca. 30 Minuten nach dem Einbau.
- Frischbetonoberflächen von Decken- und Bodenplatten sind, sobald sie begehbar sind, mit Kunststofffolien abzudecken und mindestens 7 Tage feucht zu halten. Die Oberfläche darf nie direkt besprüht werden, damit die Feinanteile aus der Zementhaut nicht ausgespült werden.
- Bei Außentemperaturen unter 10°C einerseits oder bei unmittelbarer Sonneneinstrahlung andererseits, wird die o.g. Abdeckung nach 2 Tagen mit einer 2-lagigen Winterbaumatte mit jeweils 1 cm Dämmstoffstärke ergänzt.
- Wände und Stützen sind grundsätzlich nach dem Ausschalen mit einem Verdunstungsschutz (z.B. Abhängen mit Kunststofffolien) zu versehen. Sehr feingliedrige Bauteile (z.B. Stützen) sind bei Außentemperaturen unter 10°C einerseits oder bei unmittelbarer Sonneneinstrahlung andererseits mit Isoliermatten (d = 40 mm) zu umwickeln.
4.3 Bewehrung:
4.3.1 Bewehrungpositionen beinhalten das Herstellen, das Liefern, das Schneiden, das Biegen und das Verlegen nach Bewehrungsplänen des Statikers unter gleichzeitiger Beachtung der Schalpläne des Statikers und der Werkpläne des Architekten.
Die Abrechnung der Bewehrung erfolgt auf Grundlage der Bewehrungspläne des Statikers. Verschnitt wird nicht vergütet.
4.3.2 Bewehrungen werden in B 500 B Rippen-Stabstahl ausgeführt. Für die Stabstahlbewehrung sind Eisenlängen bis zu 14m ausgeschrieben.
4.3.3 Es sind Abstandshalter aus nichtrostendem Material zur Einhaltung der vorgeschriebenen Betonüberdeckung zu verwenden, die sich nicht auf den sichtbaren Flächen des Betons abzeichnen dürfen.
4.3.4 Bei allen Stahlbetonteilen ist auf die Betonüberdeckung
gemäß DIN EN 1992-1-1, Abschnitt 4.4.1 zu achten.
4.3.5 Der AN hat speziell darauf zu achten, dass bei allen Stahlbetonbauteilen keine Nägel oder andere rostende Eisenteile in der Schalung verbleiben, welche Rostflecken verursachen können.
Nägel, Rödeldrähte u.a. korrodierende Hilfsstoffe sind in 2 cm Tiefe unterhalb der Betonoberfläche abzutrennen und die Löcher mit Zementmörtel sauber glatt zu verputzen.
4.3.6 Zur Vermeidung von Terminverzügen und zusätzlichen Kosten müssen auf der Baustelle ein Betonstahlvorrat und eine Biegeeinrichtung für unvorhergesehenen Betonstahlbedarf vorhanden sein.
4.3.7 Rüttellücken:
Bei hoch bewehrten Bauteilen und im Bereich von Zulagen ist auf Betonieröffnungen und Rüttellücken zu achten.
4.3.8 Erforderliche Eignungsnachweise:
Zur Herstellung von Tragwerken sind für die Unternehmer folgende Qualifikationen bzw. Eignungsnachweise erforderlich:
Schweißung von Betonstahl DIN 488 nach DIN EN ISO 17600-1:
Eignungsnachweis zum Schweißen von Betonstahl.
Herstellung von Bewehrungsanschlüssen mit nachträglich eingeklebten Bewehrungsstäben (Injektionsmörtel):
Einbau und Montage gem. Europäisch Technischer Zulassung ETA-08/0105 und dazugehöriger Verwendungszulassung Z-21.8-1790; od. glw.
4.4 Schalung:
4.4.1 Schalungspositionen beinhalten das Herstellen, das Liefern, das Einschalen inkl. Dreikantleisten, das Abdichten mit Silikon, das Einölen, das Ausschalen und den vollständigen Abtransport aller Schalungsteile nach Fertigstellung der Arbeiten. Erforderliche Unterstützungen und Arbeitsgerüste, Plattformen etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern nicht gesondert beschrieben.
Die Planung der Schalungseinteilung bei Sichtflächen ist gesondert ausgeschrieben.
Die Ausschalfristen nach DBV-Merkblatt "Betonschalung und Ausschalfristen" sind zwingend einzuhalten.
4.4.2 Es gibt drei Schalungsqualitäten, die in der Leistungsbeschreibung erfasst sind :
normale Schalung N ohne ästhetische Anforderung für folgende Flächen:
-Aussenflächen von Aussenwänden
-Innenwandflächen, die mit bauseitigen Vorsatzschalen verkleidet werden.
-Innenwandflächen von Technikbereichen
Schalung F für Betonflächen, die bauseits gespachtelt und gefliest werden sollen:
- maximaler Versatz am Schaltafelstoß von 2 mm
- Ankerstellen sind flächenbündig zu verspachteln
Sichtbetonschalung S:
Die gewünschte Qualität der Sichtbetonoberflächen wird in der Leitbeschreibung Sichtbetonflächen beschrieben.
4.4.3 Gerüste und Montageabstützungen
Alle Gerüstbauteile und Stoffe müssen den Anforderungen von DIN 4420 Teil 1-3 für Arbeits- und Schutzgerüste und DIN EN 12812 für Traggerüste entsprechen. Die Gerüste sind entweder durch Vorlage der Zulassungen bzw. Typengenehmigungen oder durch eine individuelle Statische Berechnung nachzuweisen. Die Aufstellung der Statischen Berechnung, die Anfertigung der Montage- bzw. Positionspläne sind vom AN zu erbringen.
4.4.4 Durchbrüche, Öffnungen, Aussparungen und Schlitze
Das Anlegen und Herstellen der Durchbrüche, Öffnungen, Aussparungen und Schlitze hat nach den Plänen des Objektplaners und den Schalplänen zu erfolgen. Die Hinweise in den Schalplänen sind dabei zu beachten.
Aussparungen mit Ansichtsfläche bis zu 0,5 m² werden beim Auszug der Grundbewehrung nicht berücksichtigt, um eine baupraktische Anzahl von Stahlpositionen zu erhalten. Im Bereich der Aussparungen ist diese Bewehrung nach der Verlegung örtlich zu trennen. Der hierfür entstehende Aufwand ist in den EP einzurechnen. Die erforderlichen Zulagen zur Netzbewehrung werden in den Bewehrungsplänen berücksichtigt.
Zu schließende Durchbrüche, Öffnungen, Aussparungen und Schlitze sind erst nach der Montage der Installationsleitungen und schriftlicher Freigabe durch die Bauleitung oberflächenbündig in Qualität der umgebenden Bauteile zu schließen. Kleinteilige Anpassungen, Sonderschalungen und Absteifungen, Steinschnitte, etc. zum vollständigen Verschluss der Öffnungen und dichtem Anschluss an die durchdringenden haustechnischen Installationen sind Teil der Leistungen des AN.
Deckendurchbrüche, die nach abgeschlossener Installation mit Beton verschlossen werden müssen, sind bei Abmaßen größer 25 cm konstruktiv zu bewehren und mit dem Deckenrand zu verbinden. Die Planung dieser Bewehrung einschließlich der Verbindung mit den Deckenrändern ist Sache des AN.
Öffnungen in den Decken sind gemäß den Unfallverhütungsvorschriften zu sichern bzw. abzudecken.
4.5 Schutz fertiger Bauteile:
4.5.1 Sichtbetonflächen sind direkt nach dem Ausschalung zu reinigen, sodass keinerlei die Haftung von Anstrichen gefährdende Rückstände auf ihnen verbleiben.
4.5.2 Während der Bauzeit sind fertige Sichtbetonwände mittels geeigneter Beschilderung zu versehen. die Beschilderung ist für die Dauer der Bauzeit zu unterhalten.
Beschriftungen, Beschädigungen und Verschmutzungen sind zu vermeiden.
4.5.3 Alle scharfkantigen Ecken von Türdurchgängen sind mittels geeignetem Kantenschutz wirksam vor Beschädigung zu schützen. Der Kantenschutz ist für die Dauer der Bauzeit zu unterhalten.
4.5.4 Alle Maßnahmen zur Nachbehandlung und zum Schutz der Sichtbetonflächen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4.6 Qualitätssicherung:
4.6.1 An untergeordneter Stelle soll eine Wandfläche als Referenz- / Probewand zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erstellt werden. AG und AN bestimmen gemeinsam, welche Wand als Referenzwand in Sichtbeton ausgeführt wird. Diese Leistung wird bei Erreichung der Zielvorstellung voll vergütet.
4.6.2 Bei geringfügigen Mängeln in der Sichtbeton - Oberfläche kann nach Abstimmung mit der Bauleitung Betonkosmetik auf Kosten des Auftragnehmers ausgeführt werden. Dabei sind folgende Maßgaben zu beachten:
- Ausführung nur durch qualifiziertes Fachpersonal.
- Ausführung nur nach Freigabe einer Musterfläche an untergeordneter Stelle.
- Bearbeitung von Wand - Teilflächen, keine vollflächige Überarbeitung der Fläche. Die bearbeitete Fläche soll 10% der Wandfläche nicht überschreiten.
4.7 WU-Konstruktion:
4.7.1 Anforderungen
Der Bemessungswasserstand ist oberhalb der Kellersohle, es muss mit drückendem Wasser gerechnet werden.
Wassereinwirkungsklassen gem. DIN 18533: W2.2-E, Eintauchtiefe größer als 3m.
Es wird eine Abdichtung der erdberührten Bauteile (Bodenplatten, UG-Außenwände) mit Frischbetonverbundfolie (FBVF) und WU-Konstruktion nach Entwurfsgrundsatz "c" gemäß der DAfStb-Richtlinie für wasserundurchlässige Bauwerke (12/2017) für hochwertig genutzte UG-Räume (Nutzungsklasse A) und Beanspruchungsklasse 1 vorgesehen.
Die Tragwerksplanung übernimmt demnach die Planung der Betonkonstruktion unterhalb der UK der EG-Decke als WU-Konstruktion mit einer rechnerischen Rissbreite von wk=0,3mm und den zugehörigen notwendigen Bewehrungs- und Betondetails (notwendige Arbeitsfugen und Fugenbleche, etc.)
Die Planung der Verbundfolie samt Anschlussdetails und die Durchdringungen erfolgt durch die ausführende Firma, ggfs. zusammen mit einem Systemhersteller für Gebäudeabdichtungen.
Die Vorgaben der jeweiligen Hersteller sind zu beachten, insbesondere ist zu prüfen und zu belegen, ob die verwendeten Produkte miteinander kombinierbar sind.
4.7.2 Die Gewährleistung für die WU-Konstruktion wird auf 10 Jahre erweitert.
4.7.3 Schalungsanker im Außen-Wandbereich müssen wasserundurchlässig sein. Passende Konen sind ebenfalls einzukalkulieren.
4.7.4 Sämtliche Durchdringungen sind druckwasserdicht auszubilden, auch oberhalb des Bemessungswasserstandes.
5 Blitzschutz, Sanitär- und Elektroinstallationen:
5.1 Die Montage der Blitzschutzleitungen im Erdreich und in den Stahlbeton - Bauteilen erfolgt durch den AN. Für die Abstimmung mit dem Fachplaner sind ausreichende Zeiträume zu berücksichtigen.
5.2 Die Montage von Sanitär- und Elektroinstallationen (Einbauteile, Leerrohre etc.) erfolgt durch den AN. Für die Abstimmung mit dem Fachplaner sind ausreichende Zeiträume zu berücksichtigen.
Angaben zur Ausführung / Rohbauarbeiten
Nachweise und Unterlagen / Rohbauarbeiten Nachweise und Unterlagen
zwei Wochen nach Beauftragung werden durch den AN folgende Unterlagen geliefert:
- Baustelleneinrichtungsplan
- Ausführungsterminplan
- Liste der beteiligten Fachkräfte mit Kontaktdaten
vor der Ausführung werden durch den AN folgende Unterlagen geliefert:
- Schalungseinteilungspläne
- Fertigteilpläne und die dazugehörigen statischen Nachweise.
- geprüfte Statische Nachweise
- Datenblätter und Zulassungen der angebotenen Produkte
- Zustandsfeststellung Wegeflächen
Baubegleitend zu liefernde Nachweise und Unterlagen:
- Wiegescheine
- Entsorgungsnachweise
- Bautagesberichte
- Fortschreibung des Terminplans
- Stundenlohnnachweise
- Probenanalytik Bodenaushub
nach der Ausführung werden durch den AN folgende Bestandsunterlagen geliefert:
- Fachunternehmererklärung / Konformitätserklärungen / Übereinstimmungserklärungen
- Bedienungsanleitungen
- Reinigungs-/Wartungs- und Pflegehinweise
- Herstellernachweise / Systembeschreibungen / Produktdatenblätter / Sicherheitsdatenblätter
- Prüfzeugnisse / Zulassungsbescheide
(z.B. für Brandschutz, Schallschutz, Dämmwerte, Druckprüfungen, Spülprotokolle, etc.)
- Prüfbescheinigung Betonüberwachung
- TÜV-Zertifikate / TÜV-Abnahmen / Sachverständigenabnahmen / Gutachterliche Stellungnahmen
- Planverzeichnis und Bestandspläne, wie Werkpläne mit Eintragung abweichender (tatsächlicher) Ausführung, Werkstattzeichnungen, Verlegepläne, Aufbauzeichnungen, Schemata, Verteilerpläne, etc.
- Zustandsfeststellung Wegeflächen
Die Erstellung bzw. Beschaffung der Unterlagen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern nicht gesondert ausgeschrieben.
Nachweise und Unterlagen / Rohbauarbeiten
02 Technische Bearbeitung
02
Technische Bearbeitung
02.__.__.002 Analytik Aushub Durchführung von Probenanalysen zur Bewertung / Einordnung des Aushubmaterials. Enthalten sind:
- Entnahme von Mischproben aus Baggerschürfen oder Haufwerken.
- Transport zum Labor
- Erstellung der Berichte
- Übermittlung der Berichte
- Terminkoordination
- Laborkosten
Preisstellung je Probe
Die Analytik ist auf den vom Auftragnehmer vorgesehene Entsorgung / Verwertung des Aushubmaterials abzustimmen.
02.__.__.002
Analytik Aushub
5,00
St
02.__.__.011 Plattendruckversuche Statische Plattendruckversuche nach DIN 18134 durchführen und dokumentieren.
Der Baugrundgutachter nimmt an den Plattendruckversuchen teil und ist rechtzeitig vorher zu informieren.
02.__.__.011
Plattendruckversuche
5,00
St
03 Erdarbeiten
03
Erdarbeiten
Beschreibung Gründung Die Gründung des Gebäudes erfolgt mit einer 30 bis 60cm starken Bodenplatte auf einer XPS-Dämmung und einer Magerbeton-Sauberkeitsschicht. Unter der Sauberkeitsschicht liegt der gewachsene, bindige Boden mit einer in Situ Bodenverbesserung. Es ist keine Schottertragschicht, kapillarbrechende Schicht o. ä. vorgesehen, die Gründungssohle darf nicht von Schichten- oder Grundwasser durchströmt werden.
Beschreibung Gründung
03.__.__.001 Bodenaushub Schutzschicht auf Baugrubensohle Schutzschicht im Bereich der Baugrubensohle abschnittsweise lösen, ausheben, transportieren, lagern.
Der Mehraufwand für den Aushub von Sohlvertiefungen (Vouten) ist einzukalkulieren.
Schichtstärke: ca. 30cm
Transport und Kippen siehe extra Position.
Gründung UG und Gründung EG
Der Aushub ist voraussichtlich in folgende Homogenbereiche zu trennen:
- Lösslehm und Löss
- Schluff, stark sandig
- Ton und Schluff
Aushubtiefe: bis ca. 10,00m unter GOK, Westseite ca. 3,00m Höhendifferenz zwischen Baugrubensohle und Straße
Transportweg innerhalb der Baustelle: bis ca. 100m
03.__.__.001
Bodenaushub Schutzschicht auf Baugrubensohle
900,00
m3
03.__.__.002 Bodenaushub Fundamente und Vertiefungen Bodenaushub für Fundamente, Bodenplattenvertiefungen, Pumpenschächte, Aufzugsunterfahrt u. ä. profilgerecht ausheben, transportieren, lagern, Homogenbereiche trennen.
Sonst wie in Vorposition beschrieben.
Transport und Kippen siehe extra Position.
Gründung UG und Gründung EG
03.__.__.002
Bodenaushub Fundamente und Vertiefungen
380,00
m3
03.__.__.003 Aushub Grundleitungen Bauwerk, lagern Gräben ab Baugrubensohle profilgerecht ausheben, transportieren, lagern, Homogenbereiche trennen.
Bodenbeschaffenheit: wie zuvor beschrieben
Aushubbreite: 0,40 bis 0,60 m
Aushubtiefe: bis 1,50 m
Transportweg innerhalb der Baustelle: bis ca. 100m
Bauteile: Grundleitungen unter der Bodenplatte UG und EG
03.__.__.003
Aushub Grundleitungen Bauwerk, lagern
80,00
m3
03.__.__.004 Aushub Grundleitungen Außenbereich, lagern Gräben ab Geländehöhe profilgerecht ausheben, transportieren, lagern, Homogenbereiche trennen.
Bodenbeschaffenheit: wie zuvor beschrieben
Aushubbreite: 0,40 bis 1,20 m
Aushubtiefe: bis 5,00 m
Transportweg innerhalb der Baustelle: bis ca. 100m
Bauteile: Grundleitungen im Außenbereich
03.__.__.004
Aushub Grundleitungen Außenbereich, lagern
250,00
m3
03.__.__.005 Aushub Revisionsschächte und Zisterne, lagern Aushub ab Geländehöhe profilgerecht ausheben, transportieren, lagern, Homogenbereiche trennen.
Bodenbeschaffenheit: wie zuvor beschrieben
Aushubbreite: 1,50 bis 2,50 m
Aushubtiefe: bis 5,00 m
Transportweg innerhalb der Baustelle: bis ca. 100m
Bauteile: Revisionsschächte und Zisterne im Außenbereich
03.__.__.005
Aushub Revisionsschächte und Zisterne, lagern
1.000,00
m3
03.__.__.006 Zulage Handschachtung Zulage für Handschachtung beim Aushub der Fundamente und der Grundleitungen im Bereich von erdverlegten Leitungen, Baumwurzeln o. ä.
03.__.__.006
Zulage Handschachtung
5,00
m3
03.__.__.007 Grabenverbau Revisionsschächte bis 5,00m Grabenverbau nach DIN und den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften nach Wahl des AN herstellen. Vorhaltung für die Dauer der Arbeiten einschl. der erforderlichen Verbau-, Zieh- und Transportgeräte.
Grabenbreite: ca. 2,00 bis 2,50m
Grabentiefe: bis 5,00 m
03.__.__.007
Grabenverbau Revisionsschächte bis 5,00m
5,00
St
03.__.__.008 Grabenverbau Leitungsgräben bis 5,00m Grabenverbau nach DIN und den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften nach Wahl des AN herstellen. Vorhaltung für die Dauer der Arbeiten einschl. der erforderlichen Verbau-, Zieh- und Transportgeräte.
Grabenbreite: ca. 0,80 bis 1,20m
Grabentiefe: bis 5,00 m
03.__.__.008
Grabenverbau Leitungsgräben bis 5,00m
10,00
m
03.__.__.009 Grabenverbau Leitungsgräben bis 3,00m Grabenverbau nach DIN und den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften nach Wahl des AN herstellen. Vorhaltung für die Dauer der Arbeiten einschl. der erforderlichen Verbau-, Zieh- und Transportgeräte.
Grabenbreite: ca. 0,80 bis 1,20m
Grabentiefe: bis 3,00 m
03.__.__.009
Grabenverbau Leitungsgräben bis 3,00m
50,00
m
03.__.__.010 Anliefern Sand Sand für die Einbettung von erdverlegten Leitungen anliefern:
geeignetes, gut verdichtbares, hohlraumarmes Material, Größtkorn 8 mm.
Einordnung nach LAGA: Z0
03.__.__.010
Anliefern Sand
200,00
t
03.__.__.011 Verlegung Rohreinbettung Obere u. untere Bettungsschicht für Rohrleitungen aus Kunststoffmaterial einbauen, verdichten, profilgerecht abziehen. Zwickel unterstopfen.
Material: Vorgenanntes Sand-Material
Einbau nach DIN EN 1610, Bettungstyp 1 bzw. nach Angabe des Fachplaners.
03.__.__.011
Verlegung Rohreinbettung
100,00
m3
03.__.__.012 Gründungssohle mit Bodenverbesserung Herstellung der Gründungssohle
- Einfräsen einer Kalk-Zement-Mischung von ca. 4 Gew-% in einer Tiefe von ca. 40cm. Das Bindemittel wird in einer gesonderten Position abgerechnet.
- Verdichtung auf 103 % Proctordichte, Verdichtungsverhältnis Ev2/Ev1 <=2,2
- Feinplanum für Gründungssohle herstellen. Zulässige Abweichungen von der Sollhöhe +/- 2 cm.
- Abschnittsweise herstellen, die Erschwernis für
Sohlvertiefungen, Versätze und Vouten ist einzurechnen.
Abgerechnet wird nach vermessungstechnischem Aufmaß.
03.__.__.012
Gründungssohle mit Bodenverbesserung
3.000,00
m2
03.__.__.013 Kleinflächen Gründungssohle mit Bodenverbesserung Herstellung der Gründungssohle wie zuvor beschrieben, für Kleinflächen unter 20m².
Bauteile: Schächte, Aufzugsunterfahrt, Einzel- und Streifenfundamente.
03.__.__.013
Kleinflächen Gründungssohle mit Bodenverbesserung
600,00
m2
03.__.__.014 Anlieferung Bindemittel zur Bodenverbesserung Lieferung einer einer Kalk-Zement-Mischung als Bindemittel zur Bodenverbesserung.
Abrechnung nach Lieferschein / nach Gewicht.
03.__.__.014
Anlieferung Bindemittel zur Bodenverbesserung
150,00
t
03.__.__.015 Verfüllen Leitungsgräben Gebäude, Bindemittel Einbau und Verdichtung des zuvor beschriebenen, gelagerten Bodenmaterials.
- Transport zur Einbaustelle, Transportweg bis zu 100m
- Einmischen einer Kalk-Zement-Mischung von ca. 4 Gew-%, das Bindemittel wird in einer gesonderten Position abgerechnet.
- Lagenweise Einbau des Bodenmaterials in maximal 30 cm dicken Schichten
- Verdichtung auf 103 % Proctordichte, Verdichtungsverhältnis Ev2/Ev1 <=2,2
- Feinplanum für Gründungssohle herstellen. Zulässige Abweichungen von der Sollhöhe +/- 2 cm.
- Abschnittsweise herstellen, die Erschwernis für
Sohlvertiefungen ist einzurechnen.
Einbauort: Verfüllen von Leitungsgräben und Arbeitsräumen unter dem Gebäude.
03.__.__.015
Verfüllen Leitungsgräben Gebäude, Bindemittel
70,00
m3
03.__.__.016 Verfüllen Leitungsgräben Außenbereich, Bindemittel Einbau und Verdichtung des zuvor beschriebenen, gelagerten Bodenmaterials.
- Wie in Vorposition beschrieben
Einbauort: Verfüllen von Leitungsgräben und Revisionsschächten im Außenbereich.
03.__.__.016
Verfüllen Leitungsgräben Außenbereich, Bindemittel
360,00
m3
03.__.__.017 Verfüllen Arbeitsräume, Bindemittel Einbau und Verdichtung des zuvor beschriebenen, gelagerten Bodenmaterials.
- Transport zur Einbaustelle, Transportweg bis zu 100m
- Einmischen einer Kalk-Zement-Mischung von ca. 4 Gew-%, das Bindemittel wird in einer gesonderten Position abgerechnet.
- Lagenweise Einbau des Bodenmaterials in maximal 30 cm dicken Schichten
- Verdichtung auf 103 % Proctordichte, Verdichtungsverhältnis Ev2/Ev1 <=2,2
Einbauort: Verfüllen von Arbeitsräumen.
03.__.__.017
Verfüllen Arbeitsräume, Bindemittel
3.600,00
m3
03.__.__.018 Geovlies Baustraße / BE-Fläche Geovlies für den Einbau unter Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen liefern und verlegen.
Material:
Geovlies als Trenn- Filter- und Stabilisierungsvlies
geotextile Robustheitsklasse GRK 5
Stärke ca. 1,7mm
Flächengewicht ca. 300g/m²
03.__.__.018
Geovlies Baustraße / BE-Fläche
500,00
m2
03.__.__.019 Recyclingschotter F1 anliefern Recyclingschotter anliefern.
Korngröße: bis 55mm
Frostempfindlichkeitsklasse: F1
Einordnung nach LAGA: Z0
Für den Straßenbau zugelassenes, kornstabiles Material.
Für die Versickerung von Niederschlagswasser geeignet, im eingebauten Zustand soll das Material stark durchlässig nach DIN 18130 sein.
Abrechnung nach Lieferschein / Wiegeschein.
03.__.__.019
Recyclingschotter F1 anliefern
300,00
t
03.__.__.020 Baustraße / BE-Fläche 30cm mit Recyclingschotter Baustraße und Baustelleneinrichtungsflächen als LKW - befahrbare Fläche herstellen:
Einbau des zuvor beschriebenen, seitlich gelagerten Recyclingschotters, Verdichtung mit Rüttelwalze oder schwerer Rüttelplatte.
Das Material darf nur eingebaut werden, wenn das Material beprobt wurde und die Analytik vorliegt. Die Veranlassung der Analytik ist durch den Unternehmer rechtzeitig durchzuführen und die entstehenden Kosten für die Analytik sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Scharfkantige Teile wie Scherben, Nägel, Drähte etc. sind herauszulesen.
Schichtdicke: 30cm im verdichteten Zustand
03.__.__.020
Baustraße / BE-Fläche 30cm mit Recyclingschotter
500,00
m2
03.__.__.021 Rückbau und Entsorgung Abdeckung Böschung Abdeckungen der bauseits verlegten Baugrubenböschungen zurückbauen und entsorgen.
Material: PE-Folie bis 0,3mm
03.__.__.021
Rückbau und Entsorgung Abdeckung Böschung
1.500,00
m2
15 Mauerwerk Kleinflächen
15
Mauerwerk Kleinflächen
11 Leitbeschreibung Sichtmauerwerk
[11]
Leitbeschreibung Sichtmauerwerk
E