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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen zu den Klinkerarbeiten Vorbemerkungen zu den Klinkerarbeiten
1. Allgemeines
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen die Ausführung sämtlicher Klinkerarbeiten als reine Lohnleistung einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen.
Die Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen, den geltenden Vorschriften der VOB/C, insbesondere DIN 18330 "Mauerarbeiten", sowie den Herstellervorschriften der eingesetzten Materialien auszuführen.
Abweichungen von den Planunterlagen oder diesen Vorbemerkungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
2. Leistungsumfang
Der Nachunternehmer hat sämtliche Leistungen auszuführen, die zur vollständigen, fachgerechten und mängelfreien Herstellung des Verblendmauerwerks erforderlich sind, auch wenn diese in den Einzelpositionen nicht ausdrücklich beschrieben sind.
Hierzu gehören insbesondere:
-Einrichten und Einmessen sämtlicher Mauerwerksachsen und Schichten,
-Herstellen des Verblendmauerwerks einschließlich sämtlicher Anschluss-, Eck-, Leibungs- und Detailausbildungen,
-Einbau der Kerndämmung einschließlich Dämmhalter und Luftschichtanker,
-Einbau von Abdichtungen gemäß Planung,
-Herstellung sämtlicher Öffnungen, Stürze, Rollschichten, Soldatenlagen und sonstiger Sonderausbildungen,
-Einhaltung der erforderlichen Luftschicht sowie der vorgegebenen Verankerung,
-Ausrichten des gesamten Mauerwerks in Flucht, Lot und Höhe,
-Schutz der ausgeführten Leistungen gegen Witterungseinflüsse bis zur Abnahme.
Alle hierfür erforderlichen Nebenleistungen gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind.
3. Materialbereitstellung
Sämtliche Hauptmaterialien werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Hierzu gehören insbesondere:
-Verblendsteine,
-Mauermörtel,
-Kerndämmung,
-Luftschichtanker,
-Dämmhalter,
-Dichtungsbahnen,
-sonstige ausgeschriebene Baustoffe.
Der Nachunternehmer hat den Materialbedarf anhand der Planunterlagen eigenverantwortlich zu prüfen und der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen.
Vor der Verarbeitung ist das Material auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu überprüfen. Festgestellte Mängel oder Fehlmengen sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Nachunternehmer haftet für einen ordnungsgemäßen Umgang mit den bereitgestellten Materialien. Materialverluste durch unsachgemäße Lagerung, Beschädigung oder vermeidbaren Verschnitt gehen zu seinen Lasten.
4. Geräte und Werkzeuge
Der Nachunternehmer stellt sämtliche zur Ausführung erforderlichen Geräte, Maschinen, Werkzeuge, Vermessungsgeräte sowie Hilfsmittel auf eigene Kosten.
Hierzu gehören insbesondere:
-Steinsägen,
-Mörtelmischer,
-Hebe- und Versetzhilfen,
-Richtlatten,
-Laser,
-Schnurgerüste,
-Kleinwerkzeuge,
-Reinigungsgeräte,
-persönliche Schutzausrüstung.
Die Geräte müssen sich während der gesamten Bauzeit in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.
5. Baustelleneinrichtung
Folgende Einrichtungen werden bauseits zur Verfügung gestellt:
-Baukran,
-Fassadengerüst,
-Baustrom,
-Bauwasser,
-Baustellentoilette,
-Aufenthaltscontainer.
Die Nutzung erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit der Bauleitung.
Der Nachunternehmer hat sämtliche Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind unverzüglich anzuzeigen.
6. Ausführung
Der Nachunternehmer hat die Arbeiten entsprechend dem Bauzeitenplan mit einer ausreichenden Personalstärke auszuführen.
Nach Arbeitsaufnahme sind die Arbeiten ohne vermeidbare Unterbrechungen fortzuführen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Personalverstärkungen zu verlangen, sofern der vereinbarte Bauablauf gefährdet wird.
7. Reinigung
Arbeitsbereiche sind täglich sauber zu halten.
Mörtelreste, Verpackungen sowie sonstige Verunreinigungen sind laufend zu beseitigen.
Beschädigungen oder Verschmutzungen angrenzender Bauteile sind unverzüglich zu reinigen bzw. auf Kosten des Nachunternehmers zu beseitigen.
Nach Fertigstellung sind sämtliche Arbeitsbereiche besenrein zu übergeben.
8. Aufmaß und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten und gemeinsam festgestellten Mengen.
Vor Ausführung verdeckter Leistungen ist ein gemeinsames Aufmaß mit der Bauleitung durchzuführen.
Nicht freigegebene Mehrleistungen werden grundsätzlich nicht vergütet.
9. Prüf- und Hinweispflicht
Der Nachunternehmer hat sämtliche Ausführungsunterlagen vor Beginn der Arbeiten zu prüfen.
Erkennbare Planungsfehler, Maßabweichungen oder technische Unstimmigkeiten sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Mit der Ausführung ohne Bedenkenanzeige bestätigt der Nachunternehmer, dass die Vorleistungen für seine Arbeiten geeignet sind.
10. Arbeitsschutz
Der Nachunternehmer trägt die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften.
Alle Beschäftigten müssen über die erforderliche persönliche Schutzausrüstung verfügen.
Die Vorgaben der Baustellenverordnung, der BG Bau sowie die Baustellenordnung des Auftraggebers sind einzuhalten.
Vorbemerkungen zu den Klinkerarbeiten
20 Verblendmauerwerk aus Handformverblender herstellen Herstellen eines zweischaligen Verblendmauerwerks gemäß Ausführungsplanung, Detailzeichnungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Die Ausführung erfolgt als reine Lohnleistung. Sämtliche Hauptmaterialien werden bauseits bereitgestellt.
Der Nachunternehmer hat die erforderlichen Materialmengen anhand der Ausführungsunterlagen eigenverantwortlich zu prüfen und den Materialbedarf rechtzeitig der Bauleitung mitzuteilen.
Ausführung:
Verblendstein: Handformverblender K-5022 Barock
Farbton: hellrot nuanciert
Steinformat: WDF (210 × 100 × 65 mm)
Steinbedarf: ca. 58 Stück/m²
Vermauerung mit bauseits bereitgestelltem Trassmauermörtel.
Herstellung einer durchgehenden Luftschicht von ca. 20 mm zwischen Kerndämmung und Verblendmauerwerk.
Nachträgliche Verankerung des Verblendmauerwerks an der tragenden Außenwand mittels bauseits bereitgestellter Luftschichtanker gemäß Statik und Detailplanung.
Herstellung sämtlicher Wandflächen einschließlich Eckausbildungen, Anschlüsse, Leibungen, Pfeiler sowie Öffnungen gemäß Planung.
Das Verblendmauerwerk ist im wilden Verband herzustellen.
Zur Erzielung eines gleichmäßigen Farb- und Strukturverlaufs sind die Verblendsteine aus mindestens drei gleichzeitig geöffneten Paletten im Wechsel zu vermauern.
Sämtliche Zuschnitte sind ausschließlich im Nassschneideverfahren herzustellen. Das Schlagen oder Brechen der Steine ist unzulässig.
Die Lager- und Stoßfugen sind gleichmäßig und vollfugig auszuführen. Die Fugen sind während der Ausführung fachgerecht auszukratzen und für die nachfolgende Verfugung vorzubereiten.
Sichtflächen sind während der gesamten Bauzeit sauber zu halten. Mörtelverschmutzungen sind sofort zu entfernen.
Baustelleneinrichtung:
Bauseits werden Gerüst, Baukran, Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, insbesondere Steinsägen, Mörtelmischer, Transportgeräte, Vermessungsgeräte sowie Reinigungswerkzeuge, sind vom Nachunternehmer bereitzustellen, vorzuhalten und zu betreiben.
Reinigung:
Anfallender Verschnitt, Steinreste sowie Verpackungsmaterialien sind arbeitstäglich aufzunehmen, geordnet in den bereitgestellten Containern zu sammeln und der Arbeitsbereich besenrein zu hinterlassen. Erreicht ein Container seine Kapazitätsgrenze, ist die Bauleitung rechtzeitig zu informieren.
20
Verblendmauerwerk aus Handformverblender herstellen
305,00
m²
30 Dämmung von Fenster- und Türlaibungen herstellen Herstellen der Laibungsdämmung an Fenster- und Türöffnungen gemäß Ausführungsplanung sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Die Dämmplatten werden bauseits bereitgestellt.
Material:
XPS-Dämmplatten
Wärmeleitgruppe WLG 035
Dämmstoffdicke: 60 mm
Streifenbreite: 150 mm
Leistungsumfang:
Zuschneiden der Dämmplatten auf die erforderlichen Abmessungen.
Reinigen und Vorbereiten des Untergrundes.
Fachgerechtes Ankleben der Dämmstreifen auf tragfähigem Untergrund aus Kalksandstein oder Stahlbeton.
Zusätzliches mechanisches Befestigen der Dämmplatten mittels geeigneter Dämmstoffdübel entsprechend den Herstellervorgaben.
Ausbildung sämtlicher Fenster- und Türlaibungen einschließlich aller Eck- und Anschlussbereiche.
Fugendichter Anschluss der Dämmplatten untereinander sowie an angrenzende Bauteile.
Beschädigungen der Dämmplatten sind zu vermeiden. Beschädigte Dämmplatten dürfen nicht eingebaut werden.
Arbeitsbereiche sind während der Ausführung sauber zu halten. Kleberreste und Verunreinigungen sind unmittelbar zu entfernen.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, insbesondere Schneidwerkzeuge, Bohrmaschinen, Rührwerke, Dämmstoffsägen, Dübelsetzgeräte sowie Reinigungswerkzeuge, sind vom Nachunternehmer bereitzustellen, vorzuhalten und zu betreiben.
30
Dämmung von Fenster- und Türlaibungen herstellen
145,00
m
40 Kerndämmung aus Mineralwolle herstellen Herstellen der Kerndämmung für ein zweischaliges Verblendmauerwerk gemäß Ausführungsplanung, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Herstellervorschriften.
Die Mineralwolledämmung einschließlich sämtlicher Befestigungs- und Zubehörteile wird bauseits bereitgestellt.
Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die Ausführung der Arbeitsleistung.
Material:
Mineralwolledämmung WLG 035
Dämmstoffdicke: 160 mm
Krallenplatten
Luftschichtanker einschließlich Zubehör
Leistungsumfang:
Fachgerechter Einbau der Mineralwolledämmplatten in der vorgesehenen Dämmstoffdicke.
Fugendichte und hohlraumfreie Verlegung der Dämmplatten.
Versetzte Anordnung der Dämmplatten mit dicht gestoßenen Fugen.
Sorgfältiges Zuschneiden und Anarbeiten der Dämmplatten an Gebäudeecken, Fenster- und Türöffnungen, Ankern sowie sämtlichen Anschlüssen und Durchdringungen.
Fachgerechtes Aufschieben und Befestigen der Krallenplatten auf den Luftschichtankern zur dauerhaften Sicherung der Dämmung.
Herstellung einer durchgehenden Luftschicht von ca. 20 mm zwischen Kerndämmung und Verblendmauerwerk.
Kontrolle des planebenen und lagesicheren Einbaus vor Beginn der Verblendarbeiten.
Beschädigte oder durchnässte Dämmplatten dürfen nicht eingebaut werden.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, insbesondere Dämmstoffsägen, Schneidwerkzeuge, Richtlatten, Laser, Reinigungswerkzeuge sowie sonstige für die Ausführung erforderliche Arbeitsmittel, sind vom Nachunternehmer bereitzustellen, vorzuhalten und zu betreiben.
40
Kerndämmung aus Mineralwolle herstellen
280,00
m²
50 Sockeldämmung aus XPS herstellen Herstellen der Sockeldämmung im Bereich des zweischaligen Verblendmauerwerks gemäß Ausführungsplanung, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Herstellervorschriften.
Die XPS-Dämmplatten sowie der Dämmstoffkleber werden bauseits bereitgestellt.
Das Angebot umfasst ausschließlich die Ausführung der Arbeitsleistung.
Material:
XPS-Perimeterdämmplatten WLG 035 mit Stufenfalz
Dämmstoffdicke: 160 mm
Dämmstoffhöhe: 600 mm
Dämmstoffkleber
Leistungsumfang:
Fachgerechtes Zuschneiden der XPS-Dämmplatten auf die erforderlichen Abmessungen.
Vorbereiten und Reinigen des Untergrundes.
Fachgerechtes vollflächiges Verkleben der Dämmplatten gemäß Herstellervorschriften.
Fugendichte und planebene Verlegung der Dämmplatten mit dicht schließenden Stufenfalzen.
Sorgfältiges Anarbeiten der Dämmplatten an Gebäudeecken, Sockelversprüngen, Öffnungen sowie sämtlichen Anschlüssen und Durchdringungen.
Herstellung eines ebenen Untergrundes für die nachfolgenden Verblendarbeiten.
Beschädigte oder verschmutzte Dämmplatten dürfen nicht eingebaut werden.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, insbesondere Schneidwerkzeuge, Dämmstoffsägen, Kleberührwerke, Zahnkellen, Richtlatten sowie Reinigungswerkzeuge, sind vom Nachunternehmer bereitzustellen und während der Bauzeit in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand vorzuhalten.
50
Sockeldämmung aus XPS herstellen
25,00
m²
60 Mauersperrbahn im Verblendmauerwerk herstellen Herstellen einer Mauersperrbahn innerhalb des zweischaligen Verblendmauerwerks gemäß Ausführungsplanung, Detailzeichnungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Die Mauersperrbahn wird bauseits bereitgestellt.
Das Angebot umfasst ausschließlich die Ausführung der Arbeitsleistung.
Leistungsumfang:
Fachgerechtes Zuschneiden und Verlegen der Mauersperrbahn innerhalb der Verblendschale.
Einbau der Mauersperrbahn an den in den Ausführungsunterlagen dargestellten Einbaustellen, insbesondere im Sockelbereich, über Fenster- und Türöffnungen sowie an sonstigen erforderlichen Anschlusspunkten.
Herstellung der erforderlichen Überlappungen gemäß Herstellervorgaben.
Sorgfältiges Anarbeiten der Mauersperrbahn an Gebäudeecken, Leibungen, Pfeilern, Öffnungen sowie sonstigen Anschlüssen und Durchdringungen.
Dichte Ausbildung der Anschlüsse an angrenzende Abdichtungsebenen entsprechend der Detailplanung.
Fachgerechte Ausbildung der Mauersperrbahn zur kontrollierten Ableitung von eindringendem Wasser aus der Luftschicht des zweischaligen Mauerwerks.
Schutz der eingebauten Mauersperrbahn vor Beschädigungen bis zur Fertigstellung der nachfolgenden Arbeiten.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, insbesondere Schneidwerkzeuge, Andrückrollen, Richtwerkzeuge sowie Reinigungswerkzeuge, sind vom Nachunternehmer bereitzustellen und während der Bauzeit in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand vorzuhalten.
60
Mauersperrbahn im Verblendmauerwerk herstellen
38,00
m
70 Mauersperrbahn über Fenster- und Türöffnungen herstellen Herstellen einer Mauersperrbahn oberhalb von Fenster- und Türöffnungen innerhalb des zweischaligen Verblendmauerwerks gemäß Ausführungsplanung, Detailzeichnungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Die Mauersperrbahn wird bauseits bereitgestellt.
Das Angebot umfasst ausschließlich die Ausführung der Arbeitsleistung.
Leistungsumfang:
Fachgerechtes Zuschneiden und Einbauen der Mauersperrbahn oberhalb von Fenster- und Türöffnungen.
Ausbildung der Mauersperrbahn zur kontrollierten Ableitung von eindringendem Wasser aus der Luftschicht des zweischaligen Mauerwerks.
Hochführen der Mauersperrbahn am Hintermauerwerk entsprechend den Detailzeichnungen.
Herstellung der erforderlichen Überlappungen gemäß Herstellervorgaben.
Sorgfältiges Anarbeiten an Leibungen, Stürzen sowie angrenzenden Bauteilen.
Dichte Ausbildung sämtlicher Anschlüsse und Eckbereiche.
Schutz der eingebauten Mauersperrbahn bis zur vollständigen Übermauerung.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, insbesondere Schneidwerkzeuge, Andrückrollen, Richtwerkzeuge sowie Reinigungswerkzeuge, sind vom Nachunternehmer bereitzustellen und während der Bauzeit in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand vorzuhalten.
70
Mauersperrbahn über Fenster- und Türöffnungen herstellen
30,00
m
80 Fertigteilstürze versetzen Liefern entfällt.
Versetzen von bauseits bereitgestellten Fertigteilstürzen innerhalb des zweischaligen Verblendmauerwerks gemäß Ausführungsplanung, Detailzeichnungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Das Angebot umfasst ausschließlich die Ausführung der Arbeitsleistung.
Leistungsumfang:
Entladen der Fertigteilstürze mittels bauseits vorhandenem Baukran.
Fachgerechtes Versetzen der Fertigteilstürze in das Verblendmauerwerk.
Herstellung eines vollflächigen Mörtelbettes.
Höhen-, flucht- und lotgerechtes Ausrichten der Fertigteilstürze.
Einhaltung der erforderlichen Auflagerlängen gemäß Ausführungsplanung und Herstellervorgaben.
Herstellung der erforderlichen Mauerwerksanschlüsse an beiden Seiten des Sturzes.
Sorgfältiges Vermauern der Anschlussbereiche einschließlich erforderlicher Zuschnitte.
Reinigung der Sichtflächen nach dem Versetzen.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel sind vom Nachunternehmer bereitzustellen und vorzuhalten. Der Baukran wird bauseits zur Verfügung gestellt.
80
Fertigteilstürze versetzen
32,00
m
90 Fertigteilstürze herstellen Herstellen von bewehrten Fertigteilstürzen für das zweischalige Verblendmauerwerk gemäß Ausführungsplanung, Detailzeichnungen sowie statischen Vorgaben.
Die Verblendsteine werden bauseits bereitgestellt.
Das Angebot umfasst die vollständige Herstellung der Fertigteilstürze einschließlich sämtlicher hierfür erforderlicher Materialien und Nebenleistungen. Das spätere Versetzen der Fertigteilstürze erfolgt über eine gesonderte Position.
Leistungsumfang:
Herstellen der Fertigteilstürze entsprechend den statischen Vorgaben.
Lieferung und Einbau der erforderlichen Bewehrung.
Lieferung und Einbau des erforderlichen Betons gemäß statischer Vorgabe.
Herstellen, Vorhalten und Ausschalen der erforderlichen Schalung.
Fachgerechtes Einlegen und Ausrichten der bauseits bereitgestellten Verblendsteine in Läuferverband entsprechend dem Fassadenbild.
Einhaltung der erforderlichen Auflagerlängen gemäß Ausführungsplanung.
Verdichten, Nachbehandeln und Lagern der Fertigteilstürze bis zum Erreichen der erforderlichen Festigkeit.
Ausschalen, Nacharbeiten sowie Reinigen der Fertigteilstürze.
Entsorgung sämtlicher bei der Herstellung anfallenden Reststoffe.
Materialbereitstellung:
Bauseits gestellt werden:
Verblendsteine.
Vom Nachunternehmer zu liefern sind:
Bewehrung,
Beton,
Schalungsmaterial,
Abstandhalter,
sämtliche Klein- und Befestigungsmaterialien,
alle zur Herstellung erforderlichen Hilfsstoffe.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, insbesondere Schalungssysteme, Rütteltechnik, Betonmischtechnik, Schneidwerkzeuge, Hebe- und Transporthilfen sowie Reinigungswerkzeuge, sind vom Nachunternehmer bereitzustellen und während der Bauzeit in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand vorzuhalten.
90
Fertigteilstürze herstellen
E
32,00
m
100 Nachträgliches Schließen von Gerüstanker- und Kleinöffnungen Nachträgliches fachgerechtes Schließen von Gerüstankeröffnungen sowie sonstigen Kleinöffnungen im bereits hergestellten zweischaligen Verblendmauerwerk.
Die erforderlichen Verblendsteine, Mauermörtel sowie sonstigen Hauptmaterialien werden bauseits bereitgestellt.
Das Angebot umfasst ausschließlich die Ausführung der Arbeitsleistung.
Leistungsumfang:
Öffnen und Reinigen der Anschlussbereiche.
Ergänzen der Kerndämmung und der Luftschicht, soweit erforderlich.
Wiederherstellen gegebenenfalls unterbrochener Mauersperrbahnen.
Fachgerechtes Vermauern der Öffnungen mit bauseits bereitgestellten Verblendsteinen im vorhandenen Verband.
Herstellen gleichmäßiger Lager- und Stoßfugen.
Auskratzen der Fugen zur späteren Verfugung.
Reinigen der Sichtflächen und Herstellen eines einheitlichen Fassadenbildes.
Geräte und Hilfsmittel:
Alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel sind vom Nachunternehmer bereitzustellen.
100
Nachträgliches Schließen von Gerüstanker- und Kleinöffnungen
E
1,00
Stck
Schlussbemerkung Schlussbestimmungen
Die Angebote sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er sich über den Umfang der ausgeschriebenen Leistungen, die örtlichen Gegebenheiten sowie die Ausführungsbedingungen informiert hat und sämtliche zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen in seine Einheitspreise einkalkuliert hat.
Die Bindefrist für das Angebot beträgt einen Monat ab dem Angebotsabgabetermin.
Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Vergabeentscheidung des Auftraggebers innerhalb der Bindefrist.
Der geplante Ausführungsbeginn ist ab Kalenderwoche 28, vorbehaltlich des tatsächlichen Baufortschritts sowie der Freigabe durch die Bauleitung.
Änderungen des Bauablaufs bleiben vorbehalten. Der Nachunternehmer verpflichtet sich, seine Kapazitäten entsprechend vorzuhalten und die Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung innerhalb des abgestimmten Zeitfensters aufzunehmen.
Schlussbemerkung