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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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Gewerk: KG 400 Bauwerk -Technische Anlagen
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Projekt: MRW, Sanierung Bürogebäude
Merowingerstr. 111-113
40225 Düsseldorf
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Bauherr: Heinrich-Heine-Universität
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
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Architekt: Pischke Architekten
Neuer Weyerstraßerweg 7
50969 Köln
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Fachplanung: Heiming GmbH
Energie- und Gebäudetechnik
Niederlassung Ratingen
Am Brüll 17
40878 Ratingen
Tel.: +49 2102 3072-300
Fax: +49 221 16797-100
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Angebotssumme - netto - Euro .................................
Mehrwertsteuer 19% Euro .................................
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Angebotssumme - brutto - Euro .................................( ungeprüft )
Nachlass / Skonto in % ................... % / ................... %
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Unterschrift und Stempel (Bieter)
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Angebotssumme - netto - Euro .................................
Mehrwertsteuer 19% Euro .................................
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Angebotssumme - brutto - Euro .................................( geprüft )
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Unterschrift und Stempel (Prüfer)
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03 KG 440-450 Elektrische Anlagen
03
KG 440-450 Elektrische Anlagen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Elektrotechnische Anlagen
Unterlagen für den Auftragnehmer
Dem Auftragnehmer werden zur Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne sowie zur Berechnung und abschließenden Dimensionierung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Werkpläne des Architekten als EDV/CAD-Dateien
- Lageplan
- Ausführungszeichnungen des Ingenieurs als EDV/CAD-
Dateien
- Berechnungen des Ingenieurs (Versorgungs- und Verteilsys-
teme, Leistungszusammenstellung, Beleuchtung)
- Schlitz- und Durchbruchspläne (in Schalplänen des Statikers
bzw. in Werkplänen des Architekten)
- Maschinen-Aufstellungspläne des Bauherrn, soweit vorhan
den
- die Baugenehmigung
- das Brandschutzkonzept (Corall Ingenieure vom 25.11.2024)
Auf der Grundlage der vorgenannten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu erstellen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist zur Koordination seiner Leistungen (Montageplanung und Montage) mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat die Ausführungszeichnungen und die Berechnungen des Ingenieurs zu prüfen und die Prüfungsergebnisse mit dem Ingenieur abzustimmen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, Leistungsbedarf der Nebengewerke wie Raumlufttechnik, Heizung, Kälte, Sanitär, Sprinkler u. ä. mit den hierfür beauftragten Unternehmern abzustimmen. Die Abstimmungsergebnisse hat der Auftragnehmer für die Erstellung der Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu berücksichtigen.
Für die Erstellung der Montageunterlagen hat der Auftragnehmer ferner zugrunde zu legen:
1. die letztgültige Gebäudeausführung;
2. die letztgültigen Werkpläne der Architekten für zeichnerische Darstellung der technischen Anlagen und Anlagenteile;
3. die Abstimmung der Anlagenteile aufeinander hinsichtlich der Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit;
4. die letztgültigen Maschinenaufstellungspläne des Bauherrn, soweit vorhanden
Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen
Die zu erstellenden Unterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu nummerieren und vom Ausführungsingenieur zu unterzeichnen. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel ausweisen.
Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen. Bei Planungsänderungen ist die Plannummer beizubehalten.
Nichtgenehmigte Montageunterlagen haben für die Ausführung keine Gültigkeit. Das Genehmigungsverfahren für die Abstimmung mit dem Auftragnehmer legt die Bauüberwachung fest.
Können die Montageunterlagen wegen schwerwiegender Fehler, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht freigegeben werden, und müssen deshalb wiederholt vom Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren geprüft werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten vom Auftragnehmer zu tragen.
Die Montageunterlagen sind grundsätzlich auf CAD zu bearbeiten und zu produzieren.
Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung unaufgefordert zu übergeben:
Montagepläne
Grundrisspläne Maßstab 1:50 mit Eintragung aller Installationskomponenten, z.B. Elektrozentrale mit Möblierung, Trassenführungen, Schaltanlagen und Verteilungen, Versorgungsbereiche, Installationssysteme, BUS-Komponenten, Installationsgeräte, Leuchten, Stromkreis- und Schaltkreiskennzeichnung, Brandschutzmaßnahmen, Blitzschutz- und Erdungsmaßnehmen, Brandmeldeanlage, Einbruchmeldeanlage, Audio- und Videoanlage, Behinderten-Notruf, Datentechnik, etc., Detailzeichnungen für Zentralen, Schächte, Installationsschwerpunkte etc. Maßstab 1:50 bis 1:20,
Werkstatt- und Detailpläne
über Konstruktion und Aufbau von zentralen Installationseinheiten, wie Niederspannungshauptverteilungen (NHV), USV- Anlagen, Unterverteilungen (UV), Rangierverteiler (RV), Brandmeldezentrale (BMZ), Einbruchmeldezentrale(EMZ), etc., Installationsschwerpunkte, besondere Einbausituationen von Brandschottungen, sämtlich mit Eintragungen aller technischen Werte und Konstruktionsmerkmale;
Stromlaufpläne NHV - USV - NEA - UV - RV etc.,
Übersichtsschaltpläne, Versorgungsschema, Steigeleitungsplan, Erdungs- /Potentialausgleichsschema, etc.
Leistungsbilanz, sämtlicher Elektro-Verbraucher einschließlich haustechnischer Gewerke und betriebstechnischer Einrichtungen, Dimensionierung von Batterieanlagen etc.
Netzberechnung, Kurzschlussstromberechnung für gesamtes Stromversorgungsnetz für verschiedene Netz-/Betriebszustände und Varianten, zum Nachweis der Kurzschlussfestigkeit aller Anlagenkomponenten und der Abschaltbedingungen im Fehlerfall, Nachweis der Selektivität der Schutzeinrichtungen, Dimensionierung von Kabel und Leitungen unter Berücksichtigung der zulässigen Belastung, zulässigen Spannungsabfälle usw.
Beleuchtungsberechnungen für alle typischen Raumarten und Bereiche
Funktionsschemen, bei BUS-Systemen Funktionsmatrix
Die Montageunterlagen sind wie folgt zu übergeben:
- als Prüfexemplare 2-fach als CAD-Plot/EDV-Ausdruck;
ein Exemplar erhält der AN geprüft mit Eintragungen zurück, diese Eintragungen sind bei der Erstellung der endgültigen und zur Genehmigung einzureichenden Montageunterlagen zu berücksichtigen
- als Genehmigungsexemplare 4-fach als CAD-Plot/EDV-
Ausdruck;
1 x für Auftraggeber
1 x für Bauüberwachung
1 x für Architekten
1 x für Auftragnehmer
Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung 2fach auf Anforderung zu übergeben:
Beschilderungsplan mit Schilderliste, aus dem hervorgeht, welche Schilder wo und mit welchem Text angebracht werden; (Abstimmung mit den anderen Gewerken ist notwendig, damit weitgehendst Fabrikatsgleichheit gewährleistet ist). Grundlage ist die TAB 3.0 der HHU.
Brandschottpläne mit Position, Bauart und Nummer aller vom AN eingebauten Brandschotts
Lichttechnische Daten der Leuchten
Sonstige vom Auftragnehmer zu erstellende und unaufgefordert vorzulegende Unterlagen:
Antrag auf Stromversorgung beim zuständigen Verteilungsnetzbetreiber (VNB) einschließlich Klärung technischer Detailpunkte für die Herstellung des Hausanschlusses;
Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigungen, bei Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung unterliegen;
Genehmigungs- und Prüfungsanträge bei Anlagen und Anlagenteilen, die für Ausführung, Betrieb und Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen;
Anträge mit sämtlichen Unterlagen und Zeichnungen, in vorgeschriebener Form und Ausfertigung, sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und bei den zuständigen Instanzen einzureichen.
Information und Inhalt der Montageunterlagen Montage- und Detailzeichnungen
Alle Anlagenteile sind soweit möglich maßstäblich darzustellen und mit Bezugsmaßen zum Baukörper zu bemaßen.
Es sind nur deutsche Bezeichnungen zu verwenden. In den Zeichnungen sind nur genormte Symbole zu verwenden.
In die Zeichnungen sind alle zum Leistungsumfang des AN gehörenden Komponenten einzutragen.
Schaltanlagen, und Verteilungen sind entsprechend dem vereinbarten Schlüssel (TAB 3.0 der HHU) zu bezeichnen bzw. zu nummerieren.
Stromlaufpläne
Die Stromlaufpläne sind nach den Vorschriften DIN EN 61082 auszuführen. Entsprechend dem Funktionsablauf ist die Anordnung der Geräte von links nach rechts vorzunehmen. Stromlaufpläne müssen u.a. folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung der Geräte;
- Abwicklung der Befehlsorgane;
- Klemmen- und Kontaktbezeichnungen;
- Leistungsangaben der Verbraucher;
- Einstellwerte von Überstromschutzorganen, Zeitrelais usw. sowie Angaben über die eingesetzten Sicherungen.
- Bei Verwendung von Blockschaltbildern im Stromlaufplan sind getrennt davon
Innenschaltungen der Blockschaltbilder mitzuliefern. Die Stromlaufpläne sind auf
DIN-Format, in der Höhe DIN A 4 (297 mm), dargestellt.
Aufbauzeichnungen von Schaltanlagen und Verteilungen
Die Zeichnungen müssen die räumliche Lage aller Einbauteile der Elektroanlage mit zugehörigem Grobzeichen auf der Montageplatte und auf der Frontseite darstellen.
Die Geräte müssen ihre Bezeichnung und Kennziffern entsprechend den übrigen Unterlagen erhalten. Die Darstellung der Frontplatte muss Anordnung der von außen sichtbaren Einbau-, Überwachungs- und Bedienungsteile und die vorgesehene Beschriftung, die Anlagenteile, Funktion, Aufgabe, Systemzugehörigkeit sowie Sicherheitshinweise eindeutig zeigen.
Herstellung und Montage
Die Montage erfolgt nur nach von der Bauleitung genehmigten Montageunterlagen. Die Folgen einer evtl. Nichtbeachtung wird der Auftragnehmer allein vertreten.
Zum Schutz der gefährdeten Anlagenteile auf der Baustelle ist vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor Inbetriebnahme vom Auftragnehmer abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Vor der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Farbanstriche sind vom Auftragnehmer wieder herzurichten, gleich, wer diesen Mangel verursacht hat.
Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen zu verschließen. Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz etc.) sind zu treffen. Die Anlagen sind gegen mögliche Unfallgefahren zu sichern.
Vor der Abnahme durch den Auftraggeber sind alle Anlagen zu reinigen.
Vor der Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer die notwendigen Prüfungen nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfergebnisse sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen.
Zum Anbringen von Befestigungen sind nur bauaufsichtsamtlich zugelassene Dübel zu verwenden. Schussbolzen sind nicht zulässig. Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängklammern vorzusehen.
Für die Ausführung der Anlage und die Lieferung des Materials gelten alle zutreffenden Vorschriften und Normen jeweils in der neuesten Fassung, u.a.:
- VDE-Bestimmungen
- Techn. Anschlussbedingungen des örtl. VNB
- Fernsprechordnung der Deutschen Telekom
- DIN-Normen
- EN-Normen
- MLAR
- Sondervorschriften der Bauaufsichtsbehörde
- Sondervorschriften der Feuerschutzpolizei
- Unfallverhütungsvorschriften
Sämtliche Anlagenteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigegeräte sind dauerhaft zu beschildern. Sie kennzeichnen eindeutig Anlage, Gerät, Leistung, Funktion und Stellungen von Stellgliedern.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. Das Erstellen von Schlitzen an Mauerwerk darf nur mit Mauerfräsen vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen. Es ist darauf zu achten, dass Schornsteine und Luftschächte nicht beschädigt werden, gegebenenfalls ist ein anderer Leitungsweg zu wählen.
Verteilungsanlagen, Sicherheitsschalter und sonstige zur Sicherheit dienende Betriebsmittel sind zu beschriften (s. TAB 3.0 der HHU). Beschriftungen müssen dauerhaft angebracht sein. Eine handschriftliche Ausführung ist nicht zulässig. Alle Verteilungen müssen einen Schaltplan in einer Schaltbildtasche enthalten. Codierte Bezeichnungen sind zu erläutern.
Das Verlegen von Leerrohren und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten, in Schalungen für Ortbetonbauteile hat in Abstimmung mit dem Auftragnehmer für die Betonarbeiten zu erfolgen. Die erforderliche Bereitstellung von Personal ist frühzeitig einzuplanen. Die Stoßstellen der Mantelrohre oder Kabelkanäle müssen gegen flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel oder Rohrenden müssen korrosionsgeschützt sein. Leerrohre die in den Aussenbereich führen, sind winddicht auszuführen.
Wenn in der Leistungsbeschreibung und den Ausführungsplänen keine abweichenden Vorgaben gemacht werden, sind die allgemeinen Steckdosen 30 cm, Arbeitsplatzsteckdosen 120 cm und Lichtschalter 105 cm über dem Fertigfußboden anzubringen. Die Maße sind jeweils Achsmaße, bei senkrecht angeordneten Kombinationen für den obersten Schalter.
Für Leistungen anderer Auftragnehmer, wie z.B. Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär, Tür-, Fenster- und Rollladenantriebe, Fördertechnik, Verfahrenstechnik usw. sind alle erforderlichen Kabel, Leitungen und Dosen bis an die jeweilige Anschlussschnittstelle zu verlegen. Der Anschluss der betreffenden Anlagen und Geräte sowie deren Inbetriebnahme gehören zur Leistung des jeweiligen Auftragnehmers.
Grundsätzlich sind alle Leistungspositionen als betriebsfertige Leistungen auszuführen.
Schutzmaßnahmen für Stahlteile
Alle gelieferten Stahlteile sind, soweit sie nicht feuerverzinkt oder anderweitig gegen Korrosion geschützt sind, mit Korrosionsschutzbeschichtung nach DIN 18 364 zu versehen.
Brandschutzbedingungen
Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmer müssen den Forderungen zuständigen Brandschutzbehörde, dem Verband der Sachversicherer und der DIN 4102 entsprechen.
Die zum Brandschutz erforderlichen Einbauten sind als solche eindeutig zu kennzeichnen; Hinweisschilder müssen auf den Einbauort hinweisen.
Funktionsprüfung, Einstellung der Anlage
Der Auftragnehmer hat vor Erklärung seiner Abnahmebereitschaft die Anlage auf Betriebsfähigkeit zu prüfen, eigenverantwortlich die Inbetriebnahme der Anlagen und Anlagenteile vorzunehmen und den Probebetrieb einschließlich Überwachung durchzuführen. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen.
Vor Inbetriebnahme hat der Auftragnehmer alle nach DIN VDE 0100, Teil 600 vorgeschriebenen Prüfungen durchzuführen und durch Protokolle zu belegen, insbesondere:
- Messung der Isolationswiderstände aller Kabel und Leitungen
- Prüfung der Abschaltzeit von Überstrom-Schutzeinrichtungen zum Schutz beim
indirekten Berühren
- Prüfung der Durchgängigkeit von Schutzleiter und Potential ausgleich
- Prüfung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
- Prüfung der Drehfeldrichtung von Drehstromsteckdosen
- Messung des Erdungswiderstandes
Im Rahmen des Probebetriebes hat der Auftragnehmer Funktionskontrollen, Funktionsprüfungen sowie Einregulierung bzw. Einstellung der Anlage und Anlagenteile durchzuführen.
Die durchgeführten Funktionsprüfungen und Einstellungen sind durch Protokolle mit Mess- und Einstellwerten zu belegen. Die Funktionsprüfungen müssen eine einwandfreie Funktion ergeben; die Einstellwerte müssen den Sollwerten entsprechen.
Auf Anforderung sind in typischen Räumen und Bereichen Beleuchtungsstärkemessungen durchzuführen zum Nachweis, dass die vertraglich geforderten Beleuchtungsstärken zuzüglich dem nach DIN EN 12464 erforderlichen Planungsfaktor (3 Jahre Wartungszyklus) für Neuanlagen erreicht werden.
Die Messungen sind nach DIN 5035 Teil 6 mit kalibrierten Messgeräten der Klasse B durchzuführen und zu protokollieren.
Der Auftragnehmer hat das Bedienungs- und Wartungspersonal in dem für eine einwandfreie Bedienung und Wartung notwendigen Umfang einzuweisen; hierüber ist ein Bestätigungsprotokoll anzufertigen.
Die vorgenannten Protokolle hat der Auftragnehmer spätestens mit der Erklärung seiner Abnahmebereitschaft der Bauüberwachung zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat den Probebetrieb einschließlich Überwachung bis zum Abschluss der Abnahmeprüfungen durch den Auftraggeber aufrechtzuerhalten.
Inbetriebnahme, Probebetrieb, Funktionskontrollen, Funktionsprüfungen und Einstellung der Anlage und Anlagenteile sind Nebenleistungen, worauf der Auftragnehmer keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung hat.
Sämtliche Messungen, die für Funktionsprüfungen, für Prüfung und Einstellung der Sicherheits- und Schutzeinrichtungen sowie für Einstellung auf Sollwerte notwendig sind, sind ebenfalls Nebenleistungen des Auftragnehmers. Solche Messungen berechtigen keinen Anspruch auf Sondervergütung und gelten nicht als Funktionsmessungen für den gesonderten Nachweis der Leistung bzw. Leistungswerte.
Funktionsmessung
Als Sondernachweis von bestimmten Leistungen kann der Auftraggeber die Vornahme einer Funktionsmessung als zusätzliche Leistung zur Abnahmeprüfung verlangen. In diesem Fall erfolgt die Vergütung nach den gesondert im LV vorgesehenen Positionen. Über Art, Ort und Durchführung der Funktionsmessung sind die Festlegungen gemäß LV maßgebend.
Für die Durchführung von Funktionsmessungen gelten folgende Bedingungen:
Die dafür erforderlichen Messgeräte mit Prüfzeugnissen, Kennlinien, Eichkurven etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Über die zu verwendenden Messgeräte und die anzuwendende Meßmethode entscheidet im Zweifelsfall der Auftraggeber. Über die Messergebnisse ist ein Protokoll anzufertigen.
Der Auftraggeber kann Funktionsmessungen auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen. Ferner kann der Leistungsnachweis auch noch nach erfolgter Abnahme - innerhalb der Gewährleistungszeit - verlangt werden, wenn die Zustands- oder Störgrößen zum Zeitpunkt der Abnahme nicht vorhanden waren.
Eine geforderte Leistung gilt als erbracht, wenn die Funktionsmessung keine Minderleistung ausweist oder die gemessene Mehrleistung keine Störung der Gesamtfunktion ergibt.
Der Auftragnehmer wird sämtliche Maßnahmen und Arbeiten vorbereiten und durchführen, die für den Nachweis der zugesicherten Leistung notwendig sind.
Können sich beide Vertragspartner evtl. über die durchzuführenden Messungen nicht einigen, hat der Auftraggeber das Recht, mit den Messungen eine neutrale Institution zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer.
Abnahmen
Förmliche Abnahmen
Muss die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte förmliche Abnahme wegen schwerwiegender Mängel, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten, die dem Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren entstehen, vom Auftragnehmer zu tragen.
Zustandsfeststellungen/Sichtprüfungen
Der Auftragnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, zwingend vorab technische Abnahmen gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B gemeinsam mit der Bauleitung des AG durchzuführen sind.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bauleitung des Auftraggebers zeitgerecht (mindestens 72 Stunden vorab) über die entsprechende Leistungsstände zu informieren, damit die Technischen Abnahmen organisiert und ohne Störung des Bauablaufs durchgeführt werden können.
Soll der Auftragnehmer diese Mitwirkungs- und Hinweispflicht nicht erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, für Teilleistungen, die nachträglich nicht mehr prüfbar sind, die Abnahme zu verweigern. Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit nachträglich notwendigen Prüfungsfeststellungen entstehen, werden dem Auftragnehmer weiter belastet.
Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, ein gemeinsames Aufmaß mit der Bauleitung des Auftragnehmer durchgeführt werden muss.
Für Leistungen die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig (mindestens 72 Stunden vorher) eine gemeinsame Feststellung der Leistungen von sich aus zu beantragen (§14 Abs. 2 VOB/B).
Behördliche Abnahmeprüfungen
Der Auftragnehmer sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen, die gemäß den Vorschriften,
Bestimmungen und Richtlinien einem Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen,
das Verfahren termingerecht zu beantragen und einzuleiten.
Dies gilt für die Genehmigung, Abnahmeprüfung sowie den Nachweis der Einhaltung der Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien für Ausführung, Betrieb und Gebrauch solcher Anlagen und Anlagenteile durch:
- Erlaubnis-, Zulassungs- und Aufsichtsbehörden;
- Technische Überwachungsorganisationen (TÜV) u.ä.;
- örtliche zuständige Dienststellen für Ver- und Entsorgung, Verband der
Schadenversicherer (VdS), u. a.
Die Einleitung des jeweils vorgeschriebenen Verfahrens erfolgt durch die vom Auftragnehmer zu erstellenden Genehmigungs- und Prüfanträge.
Die Gebühren für die vorgeschriebenen Genehmigungen und Abnahmeprüfungen trägt der Auftraggeber. Der AN hat Fachpersonal für die Begleitung der Sachvesrtändigenprüfungen beizustellen. Diese müssen befähigt sein, die Abzunehmenden Anlagelagenteile in Betrieb zu nehmen, um dessen Funktion zu testen.
Bei Wiederholungsabnahmen, die durch den AN verursacht werden, gehen die zusätzlichen Kosten einschließlich Folgekosten zu Lasten des Auftragnehmers.
Sonstige Abnahmeprüfungen
Der Bauleitung steht das Recht zu, für ausgewählte Anlagenkomponenten eine Werksabnahme im Herstellerwerk zu verlangen, z.B. für Mittelspannungsschaltanlagen, Niederspannungsschaltanlagen, Notstromaggregate, USV-Anlagen, Unterverteilungen etc.
Alle hierfür erforderlichen Abstimmungen sind vom AN mit den jeweiligen Herstellern zu treffen.
Die Kosten für diese Werksabnahmen sind als Nebenleistungen in die Einheitspreise der zu prüfenden Anlagen einzurechnen und vom AN zu tragen.
Dies betrifft alle dem AN und seinem SUB-AN entstehenden Aufwendungen.
Aufwendungen, die dem AG und seinen Fachingenieuren durch die Teilnahme an diesen Werksabnahmen entstehen, sind hiervon ausgenommen und werden vom AG getragen.
Bestands- und Revisionsunterlagen
Alle beschriebenen Montageunterlagen sind zu Revisionsunterlagen gem. der TAB 3.0 sowie der FM-Dokumentationsrichtlinie Modul 810 ff fortzuschreiben.
Die Unterlagen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme.
Die Unterlagen sind 3-fach als CAD-Plot DIN A 4 gefaltet und in Ordner geheftet sowie 3-fach auf Datenträger als pdf und dwg nach Vorgabe des AG zu übergeben.
Die Unterlagen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme.
Bedienungs- und Wartungsanweisung
Der nachfolgende Inhalt der Bedienungs- und Wartungsanweisungen dient als Leitfaden und ist dem Umfang und der technischer Ausstattung des Projektes anzupassen.
Die Dokumentation beinhaltet sämtliche Unterlagen, die der Gebäudebetreiber für die Sicherstellung eines sicheren und wirtschaftlichen Betriebes aller Anlagen benötigt, er wird ggf. durch den AG bestimmt.
Die Dokumentation ist 3-fach mit übersichtlicher Gliederung und Inhaltsverzeichnis in Ordner geheftet der Bauleitung zu übergeben.
Inhalt:
Anlagenbeschreibung
Anlagencharakteristik mit Ortsbestimmung;
Garantiewerte;
Betriebsdaten;
Installationsdaten;
Spezialmerkmale.
Bedienungsanweisung
Bedeutung und Lage der Bedienungsorgane;
Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise;
Anzeigegeräte;
Schutzgeräte;
Sicherheitseinrichtungen;
Verriegelungen;
Entriegelungen;
Betriebsunterbrechung;
wirtschaftlichste Betriebsart.
Alle Bedienungsvorgänge sind je Anlage in richtiger Reihenfolge aufzuführen und zusammen mit den dazugehörigen Funktionskontrollen in einer Checkliste zusammenzufassen.
Wartungsanweisungen
Erläuterung der Störmeldungen;
Fehlersuchtabelle;
Schmier- und Dichtungsarbeiten;
Spezialwerkzeuge;
Eigenschaften von Ölen und anderen Hilfsstoffen; vorgeschriebene behördliche Kontrolle und Überwachungen in Art und Zeitfolge erläutert.
Der jeweilige Wartungsumfang ist detailliert in Abhängigkeit des Wartungszeitraumes nach Art einer sogenannten Inspektionstabelle aufzulisten.
Ersatzteilaufstellung
Reserveeinrichtungen
Alle dem Verschleiß oder Bruch unterliegenden Anlagenteile sind tabellarisch aufzuführen.
Zu den Ersatzteilen gehören nicht nur komplette Einheiten, sondern auch Einzelteile, die der Hersteller nach Zweckmäßigkeit angibt.
Die Ersatzteilliste enthält für jedes Teil:
Hersteller (Hauptwerk);
Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt mit Anschrift und Telefonnummer;
Typ/Fabrikat-Nummer;
Größe/Leistung und sonstige Bestelldaten.
Leuchten-/Lampenliste
Über die vom AN eingebauten Leuchten ist eine Tabelle mit folgenden Informationen zu
erstellen:
Leuchtenart, Hersteller, Typ, Leuchten-Bestellnummer, Lampenbestückung, Lampenhersteller, Lampen-Bestellnummer, Betriebsgerät, Einbauort, Montageart usw.
Leistungsliste über Messungen
Tabellarische Aufstellung aller Messungen.
Protokolle über alle durchgeführten Messungen.
Prüfzeugnisse/Abnahmebescheinigungen
Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werksatteste.
Funktionsschema
Alle Zentralen sind mit Anlagenschemata auszustatten, die Funktion, technische Daten, Schaltungen, Sollwerte, Mess-Stellen und Kontrolleinrichtungen enthalten. Die Schemazeichnungen sind auf dauerhaft-verwindungssteifer Unterlage aufgebracht und müssen einen Oberflächenschutz haben, der ein Vergilben und Farbänderungen ausschließt (in Folie verschweißte Ausführung oder hinter Glas). Diese sind zu bemustern und mit der Bauüberwachung abzustimmen.
Bemusterung
Auf Anforderung müssen Anlagenteile vor der Herstellung und Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden. Diese Anlagenteile werden vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben.
Die Anforderung kann Wiederholungen und Varianten bis zur endgültigen Entscheidung beinhalten. Die Anlagenteile verbleiben im Besitz des Auftragnehmers.
Leuchtenbemusterung
Auf Anforderung müssen funktionsfähige Leuchten vor der Lieferung und Montage zur Bemusterung und Probebeleuchtung zur Verfügung gestellt werden. Diese Leuchten werden vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekanntgegeben. Die Anforderung kann Wiederholungen und Varianten bis zur endgültigen Entscheidung beinhalten.
Falls erforderlich, sind von den benannten Leuchtentypen jeweils mehrere Muster bereitzustellen und betriebsfähig in einem Musterraum zu installieren.
Die Muster-Leuchten verbleiben im Besitz des Auftragnehmers.
Termine zur Abstimmung der Unterlagen
Für die nach Anforderung eingereichten Unterlagen sowie für die unaufgefordert eingereichten Unterlagen steht der Bauüberwachung eine angemessene Bearbeitungszeit von mind. 3 Wochen zur Verfügung.
Die für die Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Unterlagen sind der Bauleitung 4 Wochen vor dem Fertigstellungstermin zur Überprüfung und Weiterleitung zu übergeben.
Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie die Revisionsunterlagen sind vom Auftragnehmer 2 Wochen vor der Abnahme der Bauleitung zu übergeben.
Nebenleistungen
Folgende Leistungen sind mit Einheitspreisen abgegolten:
Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen für das eigene Personal;
Anfertigen und Liefern aller beschriebenen Montageunterlagen und beschriebenen Bedienungs- und Wartungsanweisungen;
CAD/EDV-Bearbeitung aller Planungsleistungen sowie Produktion aller Planungsunterlagen; Prüfen der Schlitz-, Durchbruchs- und Leerrohrpläne;
Stellen der Stromversorgungsanträge beim zuständigen VNB sowie Klärung technischer Detailpunkte für den Netzanschluss mit dem VNB;
Teilnahme eines Bau-/Projektleiters des AN an Baubesprechungen;
Nachprüfung der Qualität von Medien, die zum Betrieb der vom Auftragnehmer erstellten Leistung notwendig sind;
Lieferung der für die Inbetriebnahme und den Probebetrieb notwendigen Stoffe;
Funktionsprüfungen und Einstellung der Anlage und Anlagenteile;
Bemusterung von Anlagenteilen;
Reinigung der Anlage vor der Abnahme;
Mitwirken bei der Abnahme und Abnahmeprüfungen des Auftraggebers;
Eigenverantwortliche Inbetriebnahme, Probebetrieb und Überwachung der in Betrieb genommenen Anlagen und Anlagenteile zum Zwecke der Funktionsprüfungen, sonstige Abnahmeprüfungen sowie Einstellen der Anlage bis zur Abnahme durch den Auftraggeber.
EDV/CAD-Schnittstellen
Als Austauschformat für CAD-Dokumente ist das dwg- oder dxf- Format vorgeschrieben. Unterstützt wird der DXF/DWG-Datenaustausch bis Autocad-Version 2018.
Wenn vorhanden ist die Übergabe der Schaltpläne und Schemata zusätzlich im WS-CAD-Dateiformat wünschenswert.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Generelle Vorbemerkungen Ergänzend zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ZTV sind nachfolgende Punkte bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Leistungsumfang
Dieser allgemeine Teil enthält Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als Kalkulationsgrundlage und ist Unterlieferanten ebenfalls zur Kenntnis zu geben.
Im Text der Leistungsbeschreibung wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke, wie liefern, verlegen, herstellen, montieren, einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw. überwiegend verzichtet, diese Punkte sind jedoch bei der Kalkulation grundsätzlich zu berücksichtigen. Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B. nur Lieferung oder Montage verlangt werden, so ist dies im Text ausdrücklich vermerkt.
Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, fachgerechte und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung einschl. aller notwendigen, auch der nicht besonders erwähnten Nebenleistungen. Alle im LV aufgeführten Geräte und Bauteile, wie Schalter, Steckdosen, Telefon- und Netzwerkdosen, Abzweigkästen, Gießharzmuffen, Bus-Geräte, Leuchten usw., verstehen sich einschl. Anschluß aller Leitungen und Kabel. Hier sind die Anschlüsse nicht gesondert ausgeschrieben.
Alle Geräte wie Steckdosen, Schalter, Telefon- und Netzwerkdosen, Druckknopfmelder, Warntongeber, Abzweigdosen, etc. sind mit geeigneten Mitteln mit der Stromkreisnummer / Identifikationsnummer gleichlautend mit den Plänen zu beschriften. Das können Resopalschilder oder auch Bezeichnungstreifen in geeigneter Schriftgröße sein.
Für besondere Beschriftungen wie den AKS-Schlüssel (Anlagenkennzeichnungsschlüssel) sind gravierte Kunststoffschilder separat ausgeschrieben.
Der Anteil der Montage- und Beschriftungsarbeiten hinsichtlich des Anschlusses ist in den Einheitspreisen der jeweiligen Geräte einzurechnen.
Für gleiche Bauteile ist zur günstigeren Lagerhaltung nur ein Fabrikat zu verwenden. Haben Geräte gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so ist das gleiche Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen.
Schutzmaßnahmen
Alle Installationen werden ausschließlich gemäß VDE 0100 ausgeführt.
Im gesamten Leitungsnetz sind Schutzleiter und Nullleiter getrennt zu führen.
Zum Schutz gegen gefährliche Körperströme wird entsprechend VDE 0100 Teil 410 der "Schutz bei indirektem Berühren durch Abschaltung mit einer Überstromschutzeinrichtung", mit der Netzform TN-S nach VDE 0100 Teil 300, angewandt, d.h. Schutz- und Neutralleiter werden grundsätzlich getrennt verlegt. Die Zusammenschaltung erfolgt am zentralen Erdungspunkt in der Niederspannungshauptverteilung.
Spannungsabfälle
Falls anderweitig keine besonderen Forderungen erhoben werden, darf der Spannungsfall gemäß VDE 0100, Teil 520 betragen:
- 1 % in den Zuleitungen, bezogen auf die ermittelte Belastung
einschl. Reserve;
- 3 % in Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreisen, bezogen
auf den Nennstrom des vorgeschalteten Überstromschutz-
organs;
- 3 % in Stromkreisen für Einzelgeräte und Motoren, bezogen
auf die ermittelte Belastung.
Kabel- und Leitungsverlegung
Es dürfen nur VDE zugelassene Kabel verwendet werden.
Kabel sind grundsätzlich in einer Länge, ohne Verbindungsmuffen zu verlegen.
Sie sind auf Pritschen, Rinnen, an Decken und Wänden ordnungsgemäß ausgerichtet, nebeneinander mit gegenseitigem Abstand so zu verlegen, dass eine gute Durchlüftung gewährleistet ist.
Werden Leitungen oder Kabel ohne zwingende Gründe, z.B. nur zur Montagevereinfachung, auf Umwegen verlegt, so werden die Mehrkosten beim Aufmaß nicht berücksichtigt. Sind Leitungen oder Kabel aus baulichen Gründen auf Umwegen zu verlegen, so sind die Umwege vorher mit der Fachbauleitung abzustimmen.
Leitung NYIF (Stegleitung) darf nur dort verlegt werden, wo es unumgänglich ist. In jedem Fall ist vor der Verlegung die Bauleitung hierüber in Kenntnis zu setzen. Bei der Verlegung ist eine Reserveader (nicht grün/gelb) vorzusehen. Alle Kabel und Leitungen sind an beiden Enden entsprechend den Plan-Angaben dauerhaft zu kennzeichnen. Bei Drehstrom-Anschlüssen ist auf ein einheitliches Drehfeld zu achten.
Starkstromkreise und Schwachstromkreise müssen nach VDE 0800, elektrisch sicher voneinander getrennt sein. An Kreuzungs- und Näherungsstellen müssen Kabel, Drähte usw. der beiden Leitungsarrten mind. 10cm voneinander entfernt liegen (gilt in Luft), sofern sie nicht in verschiedenen Isolierrohren geführt oder durch besonders starr angbrachte Trennstege voneinander getrennt sind. Des weiteren sind die Vorschriften der DBP-Telekom zu beachten. Dies gilt für Datenleitungen entsprechend.
Farbanstriche
Die Farbanstriche von Schaltanlagen, Verteilern, Notstromaggregaten etc. sind vor Fertigungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen, falls nicht in der Position bereits bestimmt.
Unterlagen
Vor Fertigungsbeginn von Schaltanlagen, Verteilern, Notstromaggregaten usw. sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- einpoliger Übersichtsschaltplan mit Eintragung der Staffelzei
ten aller Leistungsschalter; die Einstellbereiche von Relais
und die Auslösekennlinien der verschiedenen Schaltertypen
sind dem Übersichtsplan beizufügen.
- Kurzschlußstromberechnung nach VDE 0102 für verschie-
dene Netz-Betriebszustände und Varianten.
- Selektivitätsnachweis der Schutzeinrichtungen (Relais, Siche-
rungen, Leitungsschutzschalter, Leistungsschalter).
Akustische Bedingungen
Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der behördlichen Auflagen entsprechen. Es gelten u.a. VDI-Richtlinien 2058, Beurteilung und Abwehr von Arbeitslärm, DIN 4109, Schallschutz im Hochbau. Alle Teile der elektrotechnischen Anlage, von denen Körperschall ausgehen kann, sind auf schwingungstechnisch einwandfrei bemessenen Elementen zu lagern. Der Auftragnehmer hat vor Montagebeginn dem vom Bauherrn gewählten Bauphysiker die Montagezeichnung vorzulegen und genehmigen zu lassen. Änderungen aus Nichtbeachtung dieser Maßnahme gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Fabrikatsabfrage
Im Leistungsverzeichnis In der Allgemeinen Beschreibung zu Titeln oder in den einzelnen Positionen sind teilweise eingesetzte Fabrikate und Typen abgefragt. Diese sind vollständig vom Bieter auszufüllen.
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung wird von der Leistungsbestimmungshoheit gemäß § 7 VOB/A Gebrauch gemacht.
Im Rahmen der technischen Ausstattung wird besonderer Wert auf die Kompatibilität mit den bestehenden Systemen und Anlagen an der HHU gelegt. Zur Sicherstellung eines einheitlichen technischen Standards und einer effizienten Betriebsführung sind daher bestimmte Produktbindungen vorgesehen.
Durch die Verwendung bereits etablierter Komponenten lassen sich Schnittstellenprobleme und Integrationsrisiken zuverlässig vermeiden. Dies gewährleistet nicht nur einen reibungslosen Betrieb, sondern reduziert auch den Aufwand für Anpassungen und Nachrüstungen. Die vertraute Handhabung und das vorhandene Fachwissen führen zu einer schnelleren Fehlerdiagnose und ermöglichen eine zügige Instandsetzung im Störungsfall. Dadurch werden Ausfallzeiten minimiert und die Betriebssicherheit nachhaltig erhöht.
Die genannten Gründe dienen der Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs, der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit der technischen Infrastruktur
Für folgende Anlagen sind zwingend aufgeführte Hersteller vorgegeben und sind anzubieten:
Schalterprogramm: Gira Standard 55 reinweiß glänzend
Wird vom Bieter kein Hersteller und Fabrikat angegeben so gilt das als Leitfabrikat angegebene Produkt als angeboten und vereinbart.
Montagehöhen
Die Räumlichkeiten haben in der Regel eine lichte Deckenhöhe von nicht mehr als 3m. Abweichend davon ist die Deckenhöhe in Ebene00 (Erdgeschoss) bis zu 6,5m hoch. Die Ebene 00 hat eine Fläche von ca. 400m². Bei der Kalkulation ist die erhöhte Montagehöhe in diesem Bereich zu berücksichtigen.
Baustelleneinrichtung
Herstellen und Vorhalten eines Baustrom- und Bauwasseranschlusses erfolgt am Hauttreppenhaus bauseits. Die darüber hinaus gehende Versorgung ist vom AN zu erbringen. Die Verbrauchskosten trägt der AG.
Die Parkplatzfläche sind asphaltiert und für Schwerlastverkehr nicht geeignet. Sämtliche für den AN erforderlichen Lagerflächen sind im öffentlichen Straßenraum auf Kosten des AN zu beantragen
Die Prüfung der Tragfähigkeit des Untergrundes der Baustellenzufahrt liegt in der Verantwortung des AN.
Sollten Flächen innerhalb des Grünbereiches durch den AN in Abstimmung und Freigabe als Lagerfläche o.ä. genutzt werden, so ist der Baumbestand gemäß Bestimmungen der Stadt Düsseldorf im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich zu schützen.
Vor Einrichtung der Baustelle hat ein gemeinsamer Ortstermin stattzufinden, bei dem alle Flächen der Außenanlagen im Baustellenbereich, vorhandene Einfriedungen, Ein- und Überfahrten und sonstiges auf Schäden hin zu untersuchen sind. Die vor Baubeginn festgestellten Mängel sind in einem Protokoll festzuhalten. Entstandene Schäden durch den Baubetrieb gehen zu Lasten des AN. Das Gelände ist in den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Beseitigung von Bauschutt und Verunreinigungen Abfallbeseitigung:
Sämtliche anfallenden Abfallmaterialien, Schutt, Kabelreste, Restmengen; Verpackungen usw. aus dem Leistungsumfang des AN werden Eigentum des AN.
Der AN hat die Baustelle täglich von den anfallenden Schuttmassen bzw. Schuttresten, Abfällen, Verunreinigungen usw. zu räumen bzw. zu säubern. Dies gilt auch für nachträglich angeordnete Arbeiten. Die anfallenden Schuttmassen sind mindestens wöchentlich abzufahren. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, ebenso erfolgt keine gesonderte Erstattung von Deponiekosten.
Die Benutzung von eventuell auf der Baustelle vorhandener Schutt- und Abfallcontainern wird ausdrücklich untersagt.
Nach Beendigung der Arbeiten ist jeder Raum besenrein zu verlassen.
Kommt der AN einer mündlichen oder schriftlichen Aufforderung der zuständigen Bauleitung innerhalb von zwei Tagen nicht nach, so kann die Bauleitung die Baureinigung durch Dritte veranlassen. Eine besondere Nachfristsetzung ist nicht erforderlich. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN.
Kostenverursachung und Kostenübernahme bei mehreren Verursachern werden anteilig entsprechend der erforderlichen Schuttbeseitigung verteilt.
WC-Container werden allen am Bau beteiligten Firmen über die gesamte Bauzeit zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Auftraggeber.
Generelle Vorbemerkungen
Anlagenbeschreibung Elektrotechnik 4.1 Planungsgrundlagen
4.2 Energieversorgung
4.3 Niederspannungsinstallation
4.4 Beleuchtung
4.5 Sicherheitsbeleuchtung
4.6 Einbruchmeldeanlage / Zutrittskontrollanlage / Fluchttürsteuerungsanlage
4.7 Brandmeldeanlage
4.8 Sprachalarmierungsanlage
4.9 Brandschutz
4.10 Baustrom
4.11 Schnittstellen
Diese Erläuterungsbeschreibung dient nur der groben Darstellung des geplanten und beschreibt nicht allumfassend die geplanten und auszuführenden Maßnahmen. Sie dient als Leitfaden und ist dem E-Obermonteur der Baustelle ebenfalls zur Information zur Verfügung zu stellen.
4.1 Planungsgrundlagen
Grundlagen für die Planung der starkstromtechnischen Anlagen sind neben der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept (Stand: 25.11.2024 von Corall Ingenieure) alle relevanten Bauverordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannte Regeln der Technik (DIN/VDE-Normen) sowie die technischen Anschlussbedingungen des Energieversorgers sowie die TAB 3.0 der HHU jeweils in der letztgültigen Fassung.
Hierzu zählen insbesondere:
- Bauordnung NRW
- SBauVO NRW
- Elektrobauverordnung EltBauVO
- Leitungsanlagenrichtlinie MLAR NRW 2016
- TAB in der aktuellsten Fassung (Anschlussgebiet der SWD)
- Brandschutzkonzept vom 25.11.2024
- Alle zutreffenden VDE-Bestimmungen und DIN-Normen
4.2 Energieversorgung
Als Netzübergabe und Leistungsgrenze gilt der Übergabepunkt in der Ebene U1 der SWD. Die vorhandene Trafoanlage mit MSA wird im Laufe des Projektes zurückgebaut.
4.3 Niederspannungsinstallation
Die Niederspannungsinstallation umfasst die Verlegung und den beidseitigen Anschluss aller Leistungs- und Steuerkabel für Abgänge von Verteilern zu den Verbrauchern.
Als Leitungsmaterial für energietechnische Endstromkreise wird Mantelleitung NYM-J eingesetzt.
Nachrichtentechnische Installationskabel sind als J-Y(ST)Y auszuführen, für Brandmelde- oder Datenkabel entsprechendes Kabel.
Die Leitungsverlegung der Endstromkreise ab Unterverteilung erfolgt innerhalb der Abhangdecken auf Kabeltrassen oder mit Sammelhalterungen. Im Erdgeschoss werden die Leitungen im Fußbodenbereich in Leerrohren verzogen.
Tiefgarage, Technikräume und Lagerräume sollen Aufputz mittels offenem KuPa-Rohr installiert werden.Eine unter Putz Installation wird in den Fluren, Treppenhaus, Toilettenräumen und den PuMi-Räumen ausgeführt. Alle sonstige Räume sind bis in die Zwischendecke in vertikalen oder horizontalen Brüstungskanälen zu installieren wobei das Schalterprogramm in den Brüstungskanälen aus dem uP-Schalterprogramm gewählt wird. Die Art der Ausführung der Schalt- und Steckgeräte in den Plänen kennzeichnet ebenfalls die Kabelverlegeart aP oder uP. Die grundsätzliche Montagehöhe liegt bei 3 bis 3,5 m. Ausnahme hiervon ist das Erdgeschoss. Hier liegen die Montagehöhen bei bis zu 6,5 m. Diese Montagehöhen sind entsprechend mit einzukalkulieren.
Alle Leitungen müssen ordnungsgemäß verlegt werden. Bei Verwendung von Bügeln oder Schlaufen in Zwischendecken darf der Abstand zwei benachbarter Bügel 0,6 m nicht überschreiten. Für Sammelhalterungen sind ausschließlich übliche Kabel-Sammel-Halterungen aus Metall zu verwenden, welche an der Rohdecke zu befestigen sind. In Brandschutzkanälen sind nur zugelassene metallene Tragkonstruktionen zu verwenden.
Für die Unterputzinstallationsgeräte sowie für die Einbauten in den Gerätebechern in den Brüstungskanälen wird gem. Vorgabe HHU das Schalterprogramm GIRA Standard 55 in reinweiß eingesetzt. Bei Kombinationen von Installationsgeräten sind Kombinationsrahmen zu verwenden. Es sind nur Installationsgeräte eines Fabrikates und gleicher Typenreihe zu verwenden. Sämtliche Geräte müssen das VDE-Zeichen tragen.
Alle uP-Installationsgeräte sind mit Schrauben an der Einbaudose zu befestigen. Eine Befestigung mit Krallen alleine reicht nicht aus und wird nicht abgenommen.
Als Einbaudose für uP-Montagen sind für Schaltgeräte und Abzweigdosen grundsätzlich welche aus Isolierstoff zu verwenden. Für Datendosen sind sofern erforderlich, Dosen mit angebautem Klemmraum zu verwenden.
Klemmstellen in der Decke müssen immer zugänglich sein! Zusätzlich sind Klemmstellen in allen Revisionsplänen eindeutig darzustellen.
Alle Geräte innerhalb der Zwischendecke wie Vorschaltgeräte von Leuchten, Abzweigdosen, etc. sind an der Rohdecke oder aber nach Rücksprache mit dem Deckenbauer, an der Deckentragkonstruktion zu befestigen. „Fliegende Elektroinstallationen“ sind nicht zulässig.
Steckdosen, welche durch Laien bedient werden und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind und dessen Bemessungsstrom nicht größer als 32A ist , sind entsprechende der aktuellen DIN VDE 0100 Teil 410 mit Fehlerstromschutzschaltern mit Delta I=0,03 A zu schützen. Dies gilt ebenfalls für Endstromkreise im Außenbereich, welche tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32A versorgen.
Schalt- und Steckgeräte im Außenbereich müssen mind. die Schutzart IP44 besitzen.
Alle Schalt- und Steckgeräte sind mit Kennzeichnungsschild zu liefern.
Die Stromkreiskennzeichnung von Schalter und Steckdosen hat nach folgendem Schlüssel zu erfolgen:
EUV-E01.1-AV-F202
E = Medienart
UV = Unterverteilungerabkürzungen
E01 = Ebene
1 = lauf. UV-Nummer in der Ebene ja Art
AV = Netzart (AV, SV, USV, EDV usw)
F202 = Stromkreis 202
Verbraucher mit höherer Leistung bzw. Festanschluss erhalten grundsätzlich eine separate Zuleitung (z.B. Herdanschluss, Untertischgerät etc.).
Kabel der Starkstrom- und Nachrichtentechnik werden in separaten Leitungsträgern geführt. Der Verlegeabstand nach DIN EN 50174 muss berücksichtigt werden und ist in Luft 10cm.
In Kabeltrag- und Kabelführungssystemen ist grundsätzlich eine Reserve für Nachbelegungen von 30% vorzuhalten.
Alle Schalterdosen sollen so montiert werden, dass nach fertig gestellten Böden, Türzargen usw. folgende Höhen und Abstände bis Mitte Gerät eingehalten werden:
Schalter: 1,05 m. ü. OKFF
Steckdosen: 0,30 m. ü. OKFF
Abstand von Türzargen: 0,10 bis 0,20 m
Sind Schalter und Steckdosen nach anderen Höhen zu platzieren, so ist dies in den Grundrissplänen oder Wandansichten vermerkt.
4.4 Beleuchtung
Grundlage für die Beleuchtungsplanung sind insbesondere:
- DIN EN 12464-1 Beleuchtung von Arbeitsstätten
- DIN 5035-7 - Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen
- ASR 7/3 Arbeitsstättenrichtlinie
Die Leuchten müssen den DIN VDE-Vorschriften entsprechen, insbesondere DIN VDE 0100, 0560, 0710, 0711, 0712. Alle elektrischen Bauteile müssen das entsprechende VDE-Zeichen tragen.
Es werden ausschließlich LED-Leuchten vorgesehen.
Die Beleuchtungsstärken werden so ausgelegt, dass die nach EN 12464 geforderten Werte erreicht werden. Eventuell weitergehende Bestimmungen der Arbeitsstätten-Verordnung werden berücksichtigt.
Die angegebenen Beleuchtungsstärken sind Wartungswerte, die unabhängig vom Alterungszustand und Verschmutzungs- grad der Anlage und des Raumes zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden dürfen. Es ist der Wartungszyklus 3 Jahre mit geringer Verschmutzung zugrunde gelegt worden.
Nennbeleuchtungsstärken und Lichtfarben im Gebäude
Räume / Bereiche Beleuchtungsstärke
Büros 500 lx
Seminarräume/ Hörsäle 500 lx
Besprechungsräume 500 lx
Nebenräume 200 lx
WC 200 lx
Treppen 150 lx
Flure 200 lx
Technikräume/ -zentralen 200 lx
Lager/ Putzraum/ Begehbare Installations-/ Technikschächte 100 lx
Teeküchen 200 lx
Tiefgarage 75 lx
Lichtfarbe: ca. 4000 Kelvin - Neutralweiss
Vor Bestellung der Leuchten ist die einzusetzende Lichtfarbe unbedingt nochmals abzustimmen!
Die Schaltung der Beleuchtung erfolgt örtlich.
Nennbeleuchtungsstärken und Lichtfarben außerhalb des Gebäudes
Räume / Bereiche Beleuchtungsstärke
Tiefgaragenabfahrt 75 lx
Gehwege Innenhof 50 lx
Beh. Stellplätze PKW 15 lx
Müllplatz 15 lx
Fahrradunterstand 200 lx
4.5 Sicherheitsbeleuchtung
Im Gebäude wird eine neue Zentralbatterieanlage errichtet. Sie versorgt das zentrale Treppenhaus, die innenliegenden WC-Räume, die Flure und Teeküchen auf den Ebenen sowie die Technikräume im U1 und die Tiefgarage.
4.6 Einbruchmeldeanlage / Zutrittskontrollanlage / Fluchttürsteuerungsanlage
Die Komponenten der Einbruchmeldeanlage / Zutrittskontrollanlage / Fluchttürsteuerungs- anlage werden von dem Gewerk Nachrichtentechnik ausgeführt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist lediglich die Verkabelung sowie die Installationsdosen der Einbruchmelde- anlage / Zutrittskontrollanlage / Fluchttürsteuerungsanlage-Komponenten. Die Inbetriebnahmen der EMA und ZuKo werden von dem Gewerk Sicherheitstechnik durchgeführt. Die Inbetriebnahme der Fluchttürsteuerung wird vom Gewerk Türbau durchgeführt.
4.7 Brandmeldeanlage
Für die Brandmeldeanlage wird lediglich das Leitungsnetz vorbereitet. Die Komponenten der Brandmeldeanlage werden von dem Gewerk Sicherheitstechnik ausgeführt.
4.8 Sprachalarmierungsanlage
Für die Sprachalarmierungsanlage wird lediglich das Leitungsnetz vorbereitet. Die Komponenten der Sprachalarmierungsanlage werden von dem Gewerk Sicherheitstechnik ausgeführt.
4.9 Brandschutz
Für die Ausführung von Brandschutzbeschichtungen und Abschottungen sind die folgenden Vorschriften und Richtlinien einzuhalten:
- DIN 4102
- Leitungsanlagenrichtlinie LAR 2016
- die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer
- die Richtlinien der zuständigen Brandschutzbehörde
- das Brandschutzkonzept
Kabel und Leitungen, die von einem zum anderen Brandabschnitt wechseln oder Geschossdecken durchstoßen, werden an der Durchführungsstelle entsprechend der Feuerwiderstandsklasse gemäß DIN 4102 verschlossen.
Querungen von Leitungen und Kabeln in notwendigen Fluren oder Treppenräumen, welche nicht zur Versorgung/Betrieb diesen Raumes dienen, werden Brandschutztechnische mit I30 Kanälen in Fluren und I90 Kanälen in Treppenhäusern abgeschottet.
Die Qualitäten der Wände sind im Brandschutzkonzept bzw. in den Architektenplänen dargestellt. Die Brandabschnitte sind im Brandschutzkonzept dargestellt und beschrieben.
4.10 Baustrom und Baubeheizung
Für das Gebäude wird durch die KG 440 ein Baustrom errichtet. Dieser wird aus der bisherigen Gebäudeeinspeisung versorgt. Hierzu werden in den Etagen 1, 3 und 5 Baustromverteiler aufgestellt, aus denen sich alle am Projekt beteiligten Firmen anschließen können. Das Treppenhaus bekommt eine entsprechende Baubeleuchtung mit Sicherheitsbeleuchtung. In der Tiefgarage werden Anbauleuchten als Orientierungslicht ausgebaut.
Während der Winterzeit muss das Gebäude beheizt werden. Hierfür wird der errichtete Baustrom genutzt, um die Baubeheizung Etagenweise, je nach Nutzung, zu betreiben.
4.11 Schnittstellen
Zwischen dem AN Elektrotechnik und den AN-Schnittstellengewerke sind folgende Schnittstellen geplant. Es handelt sich hierbei um eine grobe Aufstellung der Schnittstellen. Feinere Abstimmungen werden in der Bauphase getroffen.
Gewerk Elektro = Ausführender dieses LV
Gewerk SiTe/NT = Ausführender für Sicherheits- und Nachrichtentechnik
Gewerk Hochbau = Ausführender für Hochbau (allgemein)
Gewerk HLS = Ausführender für Heizung, Lüftung oder Sanitär
Gewerk GA = Ausführender für Gebäudeautomation
Gewerk Türen = Ausführender für die Türen innen und außen
HHU = Heinrich-Heine-Universität
- Ausschnitte für Beleuchtung:
Ausführender-Elektro:
Angabe der Größe von Ausschnitten in Zwischendecken und Lage wenn abweichend zum Deckenspiegel.
Ausführender-Hochbau:
Erstellung der Ausschnitte/Vorrichtungen nach Angaben Elektriker und Deckenspiegel. Erfüllung der statischen Anforderungen zur Aufnahme der Leuchten.
Ausführender-HLS:
Erstellung der Ausschnitte/Vorrichtungen nach Angaben Elektriker und Deckenspiegel in den Heiz- und Kühldecken. Erfüllung der statischen Anforderungen zur Aufnahme der Leuchten.
- Anschluss Beleuchtung Heiz-Kühldecken-System:
Ausführender-Elektro:
Übernahme des Anschlussstecker vom AN-HLS. Anschluss der eingezogenen Leitungen. Gemeinsame Inbetriebnahme mit AN-GA.
Ausführender-GA:
Anschluss der DALI-Leitung an zuvor genannten Stecker der Leuchten.
Ausführender-HLS:
Lieferung der Beleuchtung in dem Heiz-Kühldecken-System. Montage der Leuchten. Übergabe der Steckverbindung an AN-Elektro
- Ausschnitte für Gerätedosen in Hohlwänden:
Ausführender-Elektro:
Die Ausschnitte für Gerätebecher in Gipskartonwänden werden in Abstimmung mit dem Trockenbauer durch den AN Elektro erstellt.
Ausführender-Hochbau:
Berücksichtigung der Stellung von Profilen innerhalb der Ständerwände zur Montage von Leuchten und Einlass von Gerätbechern. Abstimmung mit dem Elektriker.
- Verschließen von Rohbauöffnungen und Kernbohrungen Elektro
Ausführender-Elektro:
Verschluss aller Durchdringungen in Wänden mit Brandschutzqualität
Ausführender-Hochbau:
Verschluss sämtlicher übriger Durchdringungen in Wänden mit keiner Brandschutzqualität.
- Heizung/Lüftung/Sanitär
Ausführender-Elektro:
Liefern der Hauptzuleitungen 230V und/oder 400V zu den Verteilern. Herstellen des Potentialausgleichs
Ausführender-HLS:
Lieferung und Montage der Verteiler einschließlich Kabel und Leitungen zu dessen Peripheren Geräten. Liefern und Verlegen aller gewerkeinternen Steuerleitungen.
- SiTe/NT
Ausführender-Elektro:
Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Brandschutzverschluss Leitungsanlage
- Gegen- und Wechselsprechanlagen
Ausführender-SiTe:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Aufschaltung auf die Telefonanlage der HHU
HHU:
Übernahme der beiden Nebenstellenrufe des Smart-Gateways über die Telefonanlage auf dem Campus der HHU und Routing auf die Nebenstellen im Gebäude MRW. Lieferung von IP-Adressdaten für die Programmierung des Smart Gateway
- Brandmeldeanlagen
Ausführender-Elektro:
Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage
Ausführender-SiTe:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Aufschaltung auf die Feuerwehr
Ausführender-GA:
Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA
- Sprachalarmierungsanlage
Ausführender-Elektro:
Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage
Ausführender-SiTe:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Aufschaltung auf die Feuerwehr
Ausführender-GA:
Aufnahme der Meldungen und Aufschaltung auf die GA
- Zutrittskontrolle
Ausführender-Elektro:
Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage
Ausführender-SiTe:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten mit Motorschloss. Abstimmung der Sicherheitstechnik untereinander (EMA) und Abstimmung mit dem AN-Türen für die Ansteuerung der Türanlagen und Fluchtwegsicherung.
Ausführender-Türen:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten elektrische Türansteuerung (Motor, Motorschloss,Programmschalter etc.) und der Fluchtwegsicherung (Fluchtwegterminal, Fluchttürsteuerung, Netzteil)
Ausführender-HHU:
Lieferung und Inbetriebnahme von Komponenten elektronische Schließzylinder, Beschläge und Router Nodes sowie gemeinsame Inbetriebnahme mit dem AN-SiTe
- Einbruchmeldeanlage
Ausführender-Elektro:
Lieferung und Montage der Leitungs- und Kabelanlage, Lieferung und Montage von uP-Dosen, Brandschutzverschluss Leitungsanlage
Ausführender-SiTe:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten. Abstimmung der Sicherheitstechnik untereinander (ZuKo) und Abstimmung mit dem AN-Türen für die Ansteuerung der Türanlagen und Fluchtwegsicherung.
Ausführender-Türen:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Komponenten elektrische Türansteuerung (Magnetkontakt, Riegelschaltkontakt, Alarmglas etc.) und der Fluchtwegsicherung (Fluchtwegterminal, Fluchttürsteuerung, Netzteil)
Anlagenbeschreibung Elektrotechnik
03.01 Elektrische Anlagen KG 440
03.01
Elektrische Anlagen KG 440
03.02 Kommunikations-, und informationstechnische Anlagen KG 450
03.02
Kommunikations-, und informationstechnische Anlagen KG 450
04 KG 446 Blitzschutz
04
KG 446 Blitzschutz
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Blitzschutz und Erdungsanlagen KG 446
Unterlagen für den Auftragnehmer
Dem Auftragnehmer werden zur Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne sowie zur Prüfung und Verifizierung der Berechnung von Trennungsabstand und Windlasten und abschließenden Dimensionierung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Werkpläne des Architekten als EDV/CAD-Dateien
- Lageplan
- Ausführungszeichnungen des Ingenieurs als EDV/CAD-
Dateien
- die Baugenehmigung
- das Brandschutzkonzept
Auf der Grundlage der vorgenannten Unterlagen und der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Montageunterlagen einschließlich Überprüfung und ggfs. Anpassungen der Berechnungen zu erstellen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist zur Koordination seiner Leistungen (Montageplanung und Montage) mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat die Ausführungszeichnungen und die Berechnungen des Ingenieurs zu prüfen und die Prüfungsergebnisse mit dem Ingenieur abzustimmen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich mit den beteiligten anderen Gewerken wie Fassadenbau, PV-Anlage, Dachdecker etc. abzustimmen und koordinieren. Die Abstimmungsergebnisse hat der Auftragnehmer für die Erstellung der Montageunterlagen einschließlich Berechnungen zu berücksichtigen.
Für die Erstellung der Montageunterlagen hat der Auftragnehmer ferner zugrunde zu legen:
1. die letztgültige Gebäudeausführung;
2. die letztgültigen Werkpläne der Architekten für zeichnerische Darstellung der technischen Anlagen und Anlagenteile;
3. die Abstimmung der Anlagenteile aufeinander hinsichtlich der Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit;
4. die letztgültigen Maschinenaufstellungspläne des Bauherrn, soweit vorhanden
Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen
Die zu erstellenden Unterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu nummerieren und vom Ausführungsingenieur zu unterzeichnen. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel ausweisen.
Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen. Bei Planungsänderungen ist die Plannummer beizubehalten.
Nichtgenehmigte Montageunterlagen haben für die Ausführung keine Gültigkeit. Das Genehmigungsverfahren für die Abstimmung mit dem Auftragnehmer legt die Bauüberwachung fest.
Können die Montageunterlagen wegen schwerwiegender Fehler, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht freigegeben werden, und müssen deshalb wiederholt vom Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren geprüft werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten vom Auftragnehmer zu tragen.
Die Montageunterlagen sind grundsätzlich auf CAD zu bearbeiten und zu produzieren.
Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung unaufgefordert zu übergeben:
Montagepläne
Grundrisspläne Maßstab 1:50 mit Eintragung aller Installationskomponenten, z.B. Ableitung, Fangleitung, Fangstange, Trenn- und Dehnstellen etc.
Werkstatt- und Detailpläne
Trennungsabstandsberechnung
Windlastberechnung
Die Montageunterlagen sind wie folgt zu übergeben:
- als Prüfexemplare 2-fach als CAD-Plot/EDV-Ausdruck;
ein Exemplar erhält der AN geprüft mit Eintragungen zurück,
diese Eintragungen sind bei der Erstellung der endgültigen
und zur Genehmigung einzureichenden Montageunterlagen
zu berücksichtigen
- als Genehmigungsexemplare 4-fach als CAD-Plot/EDV-
Ausdruck;
1 x für Auftraggeber
1 x für Bauüberwachung
1 x für Architekten
1 x für Auftragnehmer
Folgende Montageunterlagen des Auftragnehmers sind der Bauüberwachung 2fach auf Anforderung zu übergeben:
Beschilderungsplan mit Schilderliste, aus dem hervorgeht, welche Schilder wo und mit welchem Text angebracht werden; (Abstimmung mit den anderen Gewerken ist notwendig, damit weitgehendst Fabrikatsgleichheit gewährleistet ist).
Sonstige vom Auftragnehmer zu erstellende und unaufgefordert vorzulegende Unterlagen:
Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigungen, bei Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung unterliegen;
Genehmigungs- und Prüfungsanträge bei Anlagen und Anlagenteilen, die für Ausführung, Betrieb und Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen;
Anträge mit sämtlichen Unterlagen und Zeichnungen, in vorgeschriebener Form und Ausfertigung, sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und bei den zuständigen Instanzen einzureichen.
Information und Inhalt der Montageunterlagen Montage- und Detailzeichnungen
Alle Anlagenteile sind soweit möglich maßstäblich darzustellen und mit Bezugsmaßen zum Baukörper zu bemaßen.
Es sind nur deutsche Bezeichnungen zu verwenden. In den Zeichnungen sind nur genormte Symbole zu verwenden.
In die Zeichnungen sind alle zum Leistungsumfang des AN gehörenden Komponenten einzutragen.
Zentralen sind entsprechend dem vereinbarten Schlüssel zu bezeichnen bzw. zu nummerieren.
Herstellung und Montage
Die Montage erfolgt nur nach von der Bauleitung genehmigten Montageunterlagen. Die Folgen einer evtl. Nichtbeachtung wird der Auftragnehmer allein vertreten.
Zum Schutz der gefährdeten Anlagenteile auf der Baustelle ist vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor Inbetriebnahme vom Auftragnehmer abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist.
Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen zu verschließen. Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz, Wasser etc.) sind zu treffen. Die Anlagen sind gegen mögliche Unfallgefahren zu sichern.
Vor der Inbetriebnahme sind durch den Auftragnehmer die notwendigen Prüfungen nach den geltenden Vorschriften und Bestimmungen durchzuführen bzw. zu veranlassen. Über die Prüfergebnisse sind vom Auftragnehmer Protokolle anzufertigen.
Zum Anbringen von Befestigungen sind nur bauaufsichtsamtlich zugelassene Dübel zu verwenden. Schussbolzen sind nicht zulässig. Soweit der Baukörper aus einer Stahlkonstruktion besteht, dürfen zur Befestigung ohne Genehmigung des Prüfstatikers keine Bohrungen oder Schweißungen in bzw. an statisch tragenden Teilen durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängklammern vorzusehen.
Für die Ausführung der Anlage und die Lieferung des Materials gelten alle zutreffenden Vorschriften und Normen jeweils in der neuesten Fassung, u.a.:
- VDE-Bestimmungen
- Techn. Anschlussbedingungen des örtl. VNB
- DIN-Normen
- EN-Normen
- MLAR
- Sondervorschriften der Bauaufsichtsbehörde
- Sondervorschriften der Feuerschutzpolizei
- Unfallverhütungsvorschriften
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Bevor der Auftragnehmer Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung abstimmt, muss er die geplanten Schlitze oder Durchbrüche an den betreffenden Stellen anzeichnen.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Dies gilt auch für die gemeinsame Nutzung von Aussparungen, Schlitzen und Kanälen.
Es sind nur die vorgesehenen Schlitze, Aussparungen, Durchbrüche zu belegen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren. Das Erstellen von Schlitzen an Mauerwerk darf nur mit Mauerfräsen vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen. Es ist darauf zu achten, dass Schornsteine und Luftschächte nicht beschädigt werden, gegebenenfalls ist ein anderer Leitungsweg zu wählen.
Brandschutzbedingungen
Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmer müssen den Forderungen zuständigen Brandschutzbehörde, dem Verband der Sachversicherer und der DIN 4102 entsprechen.
Die zum Brandschutz erforderlichen Einbauten sind als solche eindeutig zu kennzeichnen; Hinweisschilder müssen auf den Einbauort hinweisen.
Funktionsprüfung
Der Auftragnehmer hat vor Erklärung seiner Abnahmebereitschaft die Anlage auf Betriebsfähigkeit zu prüfen.
Vor Inbetriebnahme hat der Auftragnehmer alle nach DIN VDE / EN vorgeschriebenen Prüfungen durchzuführen und durch Protokolle zu belegen, insbesondere:
- Erdungswiderstand/ Erdungsdrahtwiderstand: Messung des Widerstands zwischen Erdungspfosten/ Erdungsleiter und Erdreich
- Schleifenwiderstand: Bestimmung des Widerstands der Erdungsleiter-Schleife (Erdungsstrang) und der Verbindungspunkte zum Netz- bzw. Blitzschutzpotentialausgleich.
- Blitzschutz-Erderprüfung: Messung der Erdungsanlage gemäß DIN EN 62305 (Schutzpotenzial, Erdungswiderstand, Verbindung der Erder).
- Isolationswiderstand der Blitzschutzsystem-Komponenten: Widerstand zwischen Blitzschutzleiter, Fangeinrichtungen und Erdung, sofern metallische Bauteile isolierte Segmente aufweisen.
- Kontakt- und Verbindungsmessungen: Messung der Widerstände an Verbindungsstellen (Schraubverbindungen, Verpressungen) zur Sicherstellung geringer Kontaktwiderstände.
Sämtliche Messungen, die für Funktionsprüfungen notwendig sind, sind Nebenleistungen des Auftragnehmers. Solche Messungen berechtigen keinen Anspruch auf Sondervergütung und gelten nicht als Funktionsmessungen für den gesonderten Nachweis der Leistung bzw. Leistungswerte.
Funktionsmessung
Als Sondernachweis von bestimmten Leistungen kann der Auftraggeber die Vornahme einer Funktionsmessung als zusätzliche Leistung zur Abnahmeprüfung verlangen. In diesem Fall erfolgt die Vergütung nach den gesondert im LV vorgesehenen Positionen. Über Art, Ort und Durchführung der Funktionsmessung sind die Festlegungen gemäß LV maßgebend.
Für die Durchführung von Funktionsmessungen gelten folgende Bedingungen:
Die dafür erforderlichen Messgeräte mit Prüfzeugnissen, Kennlinien, Eichkurven etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Über die zu verwendenden Messgeräte und die anzuwendende Meßmethode entscheidet im Zweifelsfall der Auftraggeber. Über die Messergebnisse ist ein Protokoll anzufertigen.
Der Auftraggeber kann Funktionsmessungen auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen. Ferner kann der Leistungsnachweis auch noch nach erfolgter Abnahme - innerhalb der Gewährleistungszeit - verlangt werden, wenn die Zustands- oder Störgrößen zum Zeitpunkt der Abnahme nicht vorhanden waren.
Eine geforderte Leistung gilt als erbracht, wenn die Funktionsmessung keine Minderleistung ausweist oder die gemessene Mehrleistung keine Störung der Gesamtfunktion ergibt.
Der Auftragnehmer wird sämtliche Maßnahmen und Arbeiten vorbereiten und durchführen, die für den Nachweis der zugesicherten Leistung notwendig sind.
Können sich beide Vertragspartner evtl. über die durchzuführenden Messungen nicht einigen, hat der Auftraggeber das Recht, mit den Messungen eine neutrale Institution zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer.
Abnahmen
Förmliche Abnahmen
Muss die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte förmliche Abnahme wegen schwerwiegender Mängel, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden, sind die hierdurch entstehenden Kosten, die dem Auftraggeber bzw. dessen Fachingenieuren entstehen, vom Auftragnehmer zu tragen.
Zustandsfeststellungen/Sichtprüfungen
Der Auftragnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, zwingend vorab technische Abnahmen gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B gemeinsam mit der Bauleitung des AG durchzuführen sind.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bauleitung des Auftraggebers zeitgerecht (mindestens 24 Stunden vorab) über die entsprechende Leistungsstände zu informieren, damit die Technischen Abnahmen organisiert und ohne Störung des Bauablaufs durchgeführt werden können.
Soll der Auftragnehmer diese Mitwirkungs- und Hinweispflicht nicht erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, für Teilleistungen, die nachträglich nicht mehr prüfbar sind, die Abnahme zu verweigern. Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit nachträglich notwendigen Prüfungsfeststellungen entstehen, werden dem Auftragnehmer weiter belastet.
Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, ein gemeinsames Aufmaß mit der Bauleitung des Auftragnehmer durchgeführt werden muss.
Für Leistungen die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der Auftragnehmer rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) eine gemeinsame Feststellung der Leistungen von sich aus zu beantragen (§14 Abs. 2 VOB/B).
Behördliche Abnahmeprüfungen
Der Auftragnehmer sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen, die gemäß den Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien einem Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen,
das Verfahren termingerecht zu beantragen und einzuleiten.
Dies gilt für die Genehmigung, Abnahmeprüfung sowie den Nachweis der Einhaltung der Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien für Ausführung, Betrieb und Gebrauch solcher Anlagen und Anlagenteile durch:
- Erlaubnis-, Zulassungs- und Aufsichtsbehörden;
- Technische Überwachungsorganisationen (TÜV) u.ä.;
- örtliche zuständige Dienststellen für Ver- und Entsorgung, Verband der Schadenversicherer (VdS), u. a.
Die Einleitung des jeweils vorgeschriebenen Verfahrens erfolgt durch die vom Auftragnehmer zu erstellenden Genehmigungs- und Prüfanträge.
Die Gebühren für die vorgeschriebenen Genehmigungen und Abnahmeprüfungen trägt der Auftraggeber. Der AN hat Fachpersonal für die Begleitung der Sachverständigenprüfungen beizustellen. Diese müssen befähigt sein, die Abzunehmenden Anlagelagenteile in Betrieb zu nehmen, um dessen Funktion zu testen.
Bei Wiederholungsabnahmen, die durch den AN verursacht werden, gehen die zusätzlichen Kosten einschließlich Folgekosten zu Lasten des Auftragnehmers.
Bestands- und Revisionsunterlagen
Alle beschriebenen Montageunterlagen sind zu Revisionsunterlagen fortzuschreiben. Die Erstellung der Revisionsunterlagen ist im LV als Position abgefragt.
Die Unterlagen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen nach der Abnahme.
Bedienungs- und Wartungsanweisung
Der nachfolgende Inhalt der Bedienungs- und Wartungsanweisungen dient als Leitfaden und ist dem Umfang und der technischer Ausstattung des Projektes anzupassen.
Die Dokumentation beinhaltet sämtliche Unterlagen, die der Gebäudebetreiber für die Sicherstellung eines sicheren und wirtschaftlichen Betriebes aller Anlagen benötigt, er wird ggf. durch den AG bestimmt.
Die Dokumentation ist 3-fach mit übersichtlicher Gliederung und Inhaltsverzeichnis in Ordner geheftet der Bauleitung zu übergeben.
Inhalt:
Anlagenbeschreibung
Anlagencharakteristik mit Ortsbestimmung;
Garantiewerte;
Betriebsdaten;
Installationsdaten;
Spezialmerkmale.
Wartungsanweisungen
Vorgeschriebene behördliche Kontrolle und Überwachungen in Art und Zeitfolge erläutert.
Der jeweilige Wartungsumfang ist detailliert in Abhängigkeit des Wartungszeitraumes nach Art einer sogenannten Inspektionstabelle aufzulisten.
Leistungsliste über Messungen
Tabellarische Aufstellung aller Messungen.
Protokolle über alle durchgeführten Messungen.
Prüfzeugnisse/Abnahmebescheinigungen
Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werksatteste.
Bemusterung
Auf Anforderung müssen Anlagenteile vor der Herstellung und Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden. Diese Anlagenteile werden vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben.
Die Anforderung kann Wiederholungen und Varianten bis zur endgültigen Entscheidung beinhalten. Die Anlagenteile verbleiben im Besitz des Auftragnehmers.
Die Muster verbleiben im Besitz des Auftragnehmers.
Termine zur Abstimmung der Unterlagen
Für die nach Anforderung eingereichten Unterlagen sowie für die unaufgefordert eingereichten Unterlagen steht der Bauüberwachung eine angemessene Bearbeitungszeit von mind. 3 Wochen zur Verfügung.
Die für die Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Unterlagen sind der Bauleitung 4 Wochen vor dem Fertigstellungstermin zur Überprüfung und Weiterleitung zu übergeben.
Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie die Revisionsunterlagen sind vom Auftragnehmer 2 Wochen vor der Abnahme der Bauleitung zu übergeben.
Nebenleistungen
Folgende Leistungen sind mit Einheitspreisen abgegolten:
Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen für das eigene Personal;
Anfertigen und Liefern aller beschriebenen Montageunterlagen.
CAD/EDV-Bearbeitung aller Planungsleistungen sowie Produktion aller Planungsunterlagen; Prüfen der Schlitz-, Durchbruchs- und Leerrohrpläne;
Teilnahme eines Bau-/Projektleiters des AN an Baubesprechungen;
Nachprüfung der Qualität von Medien, die zum Betrieb der vom Auftragnehmer erstellten Leistung notwendig sind;
Funktionsprüfungen;
Bemusterung von Anlagenteilen;
Reinigung der Anlage vor der Abnahme;
Mitwirken bei der Abnahme und Abnahmeprüfungen des Auftraggebers;
EDV/CAD-Schnittstellen
Als Ausstauschformat für CAD-Dokumente ist das dwg- oder dxf- format vorgeschrieben. Unterstützt wird der DXF/DWG-Datenaustausch bis Autocad-Version 2018.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Generelle Vorbemerkungen / Spezifikationen Ergänzend zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ZTV sind nachfolgende Punkte bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Leistungsumfang
Dieser allgemeine Teil enthält Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als Kalkulationsgrundlage und ist Unterlieferanten ebenfalls zur Kenntnis zu geben.
Im Text der Leistungsbeschreibung wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke, wie liefern, verlegen, herstellen, montieren, einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw. überwiegend verzichtet, diese Punkte sind jedoch bei der Kalkulation grundsätzlich zu berücksichtigen. Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B. nur Lieferung oder Montage verlangt werden, so ist dies im Text ausdrücklich vermerkt.
Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, fachgerechte und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung einschl. aller notwendigen, auch der nicht besonders erwähnten Nebenleistungen. Alle im LV aufgeführten Geräte und Bauteile, wie Melder, Lautspreche, Sensoren, Aktoren, Zentralen usw., verstehen sich einschl. Anschluß aller Leitungen und Kabel. Hier sind die Anschlüsse nicht gesondert ausgeschrieben.
Alle Geräte sind mit geeigneten Mitteln mit der Meldernummer/Identifikationsnummer gleichlautend mit den Plänen zu beschriften. Das können Resopalschilder oder auch Bezeichnungstreifen in geeigneter Schriftgröße sein.
Der Anteil der Montage- und Beschriftungsarbeiten hinsichtlich des Anschlusses ist in den Einheitspreisen der jeweiligen Geräte einzurechnen.
Für gleiche Bauteile ist zur günstigeren Lagerhaltung nur ein Fabrikat zu verwenden. Haben Geräte gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so ist das gleiche Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen.
Allgemeine Angaben
Die nachfolgenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Gültigkeit und Anwendbarkeit der zitierten Normen.
Das Gebäude ist auf Grund seiner Nutzung gemäß der DIN EN 62305-2 / VDS 2010, in die Blitzschutzklasse III (LPS III) eingestuft worden. Für den Blitzschutz erfolgt die Umsetzung der DIN EN 62305 Teil 1-3 (DIN VDE 0185-305 Teil 1-3), mit dem Blitzkugel- und Maschenverfahren.
Die Blitzschutzanlage ist mit Fangeinrichtungen in entsprechender Dimensionierung und Höhe zu errichten. Die Positionierung und Höhe der Fangspitzen und –Stangen erfolgte nach dem Blitzkugelverfahren.
Die einzuhaltenden Trennungsabstände wurden berechnet und sind vom AN rechnerisch zu überprüfen und bei der Errichtung des Blitzschutzsystems zu beachten. In DIN EN 62305-3, wird „eine geeignet ausgelegte Fangeinrichtung“ beschrieben. Diese Aussage spezifiziert nicht nur die Materialien und Materialstärken, sondern auch die Beachtung der zu erwartenden Windlast.
Diese ist auf den Ausführungsunterlagen angegeben und ist für den Standort zu überprüfen und zu verifizieren.
Die Ableitungen werden an der Außenwand des Gebäudes bis zum Trennstellenkasten geführt. Die Trennstellen befinden sich ca. 50cm oberhalb des Bodens. Die Fang-/Ableitungen sollen nach Möglichkeit ungeschnitten und auf kürzestem Weg mit der Erdungsanlage verbunden werden. Eine Trennstelle sollte an jedem Anschluss der Ableitung an die Erdungsanlage angeschlossen werden. Blankes Aluminium darf nicht direkt auf, im und unter Putz (Mörtel), in Beton, hinter WDVS und im Erdreich verlegt werden.
Bei den Verbindungen von Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlage ist auf die Materialverträglichkeit der verwendeten Werkstoffe zu achten.
Materialspezifische Leiterlängen von 10 m (Aluminium) sind im oberirdischen Bereich mit Dehnungsstücken zu versehen (temperaturbedingte Längenänderung).
Sämtliche dachüberragenden Auf- und Einbauten sind in das Blitzschutzkonzept mit einzubeziehen. (Blitzkugelverfahren)
An den äußeren Blitzschutz sind insbesondere anzuschließen:
- Attika Bleche
- Leitern
- Absturzsicherung
Verbindungen in Blitzschutzsystemen sind nur mit Klemmen gestattet, welche je nach Belastung am Einsatzort über die
„H“ bzw. „N“ Prüfung nach DIN EN 62561-1 verfügen.
Schutzmaßnahmen
Alle Installationen werden ausschließlich gemäß VDE 0100 ausgeführt.
Zum Schutz gegen gefährliche Körperströme wird entsprechend VDE 0100 Teil 410 der "Schutz bei indirektem Berühren durch Abschaltung mit einer Überstromschutzeinrichtung", mit der Netzform TN-S nach VDE 0100 Teil 300, angewandt, d.h. Schutz- und Neutralleiter werden grundsätzlich getrennt verlegt.
Lagerung von Material
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Akustische Bedingungen
Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der behördlichen Auflagen entsprechen. Es gelten u.a. VDI-Richtlinien 2058, Beurteilung und Abwehr von Arbeitslärm, DIN 4109, Schallschutz im Hochbau.
Fabrikatsabfrage
Im Leistungsverzeichnis In der Allgemeinen Beschreibung zu Titeln oder in den einzelnen Positionen sind teilweise eingesetzte Fabrikate und Typen abgefragt. Diese sind vollständig vom Bieter auszufüllen.
Wird vom Bieter kein Hersteller und Fabrikat angegeben so gilt das als Leitfabrikat angegebene Produkt als angeboten und vereinbart.
Wartung und Inspektion
Mit der VOB-Abnahme der Leistung ist ein Angebot zur Wartung und Inspektion der installierten Blitzschutzanlage über die Vertragsvorlage aus dem Modul 810 für die Gewährleistungszeit zu erstellen und einzureichen.
Generelle Vorbemerkungen / Spezifikationen
Anlagenbeschreibung Erdungs- und Blitzschutzanlagen Anlagenbeschreibung Erdungs- und Blitzschutzanlagen
1.1 Planungsgrundlagen
1.2 Erdungsanlage
1.3 Blitzschutzanlage
1.4 Schnittstellen
Diese Erläuterungsbeschreibung dient nur der groben Darstellung des geplanten und beschreibt nicht allumfassend die geplanten und auszuführenden Maßnahmen. Sie dient als Leitfaden und ist dem ausführenden Techniker der Baustelle ebenfalls zur Information zur Verfügung zu stellen.
1.1 Planungsgrundlagen
Grundlage für die Planung der Erdungs- und Blitzschutztechnischen Anlagen sind insbesondere die
- DIN 18014
- DIN EN 62305 / VDE 0185 305 Teil 1 bis 3 Blitzschutzanlagen
- DIN VDE 0100 T540 Errichten von Niederspannungsanlagen -
Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Erdungs-
anlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter
Bei der Planung und Umsetzung sind insbesondere auch die Baugenehmigung, das letztgültige Brandschutzkonzept so wie alle relevanten Bauverordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannte Regeln der Technik (DIN/VDE-Normen) sowie die technischen Anschlussbedingungen des Energieversorgers jeweils in der letztgültigen Fassung zu beachten.
Hierzu zählen insbesondere:
- Bauordnung NRW
- SBauVO NRW
- Leitungsanlagenrichtlinie MLAR NRW 2020
- Brandschutzkonzept
- Alle zutreffenden VDE-Bestimmungen und DIN-Normen
Die errichtete Anlage soll im Zuge der Übergabe an den Kunden durch einen Prüfsachverständigen nach PrüfVO geprüft werden, auch wenn diese für den Betreiber nicht verpflichtend ist
1.2 Erdungsanlage
Das Gesamtgebäude besteht aus zwei Gebäudeteilen unterschiedlichen Baujahr's. Der rechte Gebäudeteil mit HN 111 ist Baujahr 1975, der linke Gebäudeteil einschließlich Tiefgarage in Stahlbetonskelettbauweise ist Baujahr 1982. Beide Gebäudeteile haben ein Flachdach. Die HN111 ein Betondach, die HN113 erhält ein neues Trapezblechdach.
Die gesamte Dachfläche erhält eine extensive Begrünung mit Kiesstreifen und eine PV-Anlage. Umlaufend wird eine fest stehende Absturzsicherung als Geländer vorgesehen.
Die Ausführung der Erdungsanlage ist unbekannt, da keine Bestandspläne dazu vorliegen.
Es gibt eine Anschlussfahne der Erdungsanlage im Bereich des alten Niederspannungshausanschlusses HN111 sowie beim ehemaligen Mittelspannungsanschluss der HN113. Diese beiden Anschlussfahnen werden auch weiterhin für die Anbindung an die Erdungsanlage verwendet.
Da die ausgeführte Anlage im weiteren unklar ist, das Gebäude auf dem Grundstück aufgrund der nahezu vollständigen Bebauung mit Keller und Tiefgarage und unmittelbarer Angrenzung an öffentliche Bereiche oder Nachbargrundstücke nicht mit einer Ringerdungsanlage und erdfühligkeit erstellt werden kann, wird eine neue Erdungsanlage Typ A mit Tiefenerdern aufgebaut.
Für die Erstellung der Tiefenerder werden Kernbohrungen in die Bodenplatte erstellt und die bis zu 9m langen Tiefenerder eingeschlagen.
Die neuen Tiefenerder werden untereinander verbunden. Diese Verbindung wird im Bereich des Sockels der Fassade im Erdgeschoss durchgeführt.
Wenn möglich, sind die Tiefenerder im Bereich der Bodenplatte oder/und der angrenzenden Betonwand an die Armierung anzuschließen.
Weiterhin sind im Aussenbereich hinter dem Gebäude oberhalb der Tiefgaragendecke einige Poller- und Mastleuchten sowie Ladesäulen der Elektromobilität vorgesehen. Diese werden ebenfalls mittels V4A Runddraht und V4A Anschlusswinkeln über die Schrauben der Flanschplatte der Einbauten leitend verbunden und an die Erdungsanlage angebunden.
1.3. Blitzschutzanlage
Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage der Blitzschutzklasse III in Anlehnung an die DIN EN 62305-3 Beiblatt 6:2022-06.
Wo die Tiefenerder in der Tiefgarage oder Keller eingeschlagen werden und sich Personen aufhalten können, werden hochspannungsfeste Leitungen als Berührungsschutz verwendet, welche nur am Fuß- und Kopfpunkt über eine kurze Distanz offen sind, um an die Leitungen anzubinden.
Im Bereich der Verbindung Tiefenerder zu hochspannungsfester Leistung ist ein V4A Runddraht geplant, im Bereich Verbindung Kopfpunkt mit Anbindung an den Trennstellenkasten im Sockel der Fassade Erdgeschoss/Ebene00 entweder ebenfalls mit V4A Runddraht oder mit Kabel NYY-J 1x50mm².
Insgesamt sind 6 Ableitungen vorgesehen. Welche in einem unmittelbaren Abstand von im Durchschnitt 15m angeordnet sind. Das aufgehende Gebäude hat einen Umfang von ca. 87m
Die erdnahe Verbindung der Tiefenerder findet wir zuvor beschrieben im Bereich der Fassade Sockel Ebene00/Ergeschoss statt. Diese Verbindung wird vor den Trennstellenkästen - von der Erdungsanlage ausgesehen - durchgeführt.
Die Trennstellenkästen werden in die Vorhangfassade aus Kunststoffplatten mit hinterliegender Dämmung und Alu-Tragkonstruktion integriert.
Von den Trennstellenkästen aus gehen die Ableitungen mittels Abstandschellen innerhalb der Fassadenkonstruktion auf der Rohwand Richtung Dach und gehen oberhalb der Attika- aufkantung unter der Attikabdeckung auf die Dachfläche.
Es werden zwischen der Ebene02 und Ebene03 sowie im Bereich Ebene05 und Attika Potenzialebenen eingebracht, welche die 6 Ableiter miteinander verbinden.
Diese Verbindungsleitungen werden insbesondere dazu verwendet, die Fassadenkonstruktion bauseits regelmäßig anzubinden, so dass eine durchgängig verbundene und vermaschte Fassadenunterkonstruktion aufgebaut wird. Dies in Anlehnung an das VFF Merkblatt Potentialausgleich und Blitzschutz von Vorhangfassaden FA.01.
Auf dem Dach werden die Ableitungen unmittelbar an das umlaufende Geländer als Absturzsicherung angebunden. An Stoßstellen des Geländers werden diese blitzstromtragfähig und dehnbar überbrückt. Weiterhin wird die Attikaabdeckung regelmäßig an diese angeschlossen, da sie kaum Abstand zur Absturzsicherung hat.
Zum Schutz der PV-Anlage sowie zur Verhinderung von Direkteinschlag in die Absturzsicherung werden an den Gebäudekanten Fangstangen aufgebaut. Nach dem Blitzkugelverfahren werden Schutzbereiche gebildet.Zusätzlich werden außen an der Attikabdeckung Fangspritzen montiert, um das ca. 2mm starke und pulverbeschichtete Attikablech aus Aluminium vor direktem Blitzeinschlag zu schützen.
Die Unterkonstruktion der PV-Anlage wird nicht an den Blitzschutz angebunden, da diese ausreichend Abstand zu leitenden Teilen der an die Blitzschutzanlage angeschlossenen Bauteile hat. Alle sonstigen leitenden Teile werden die Blitzschutzanlage angebunden, sollte der Trennungsabstand zu klein sein.
1.4 Schnittstellen
Zwischen dem AN Blitzschutz und den AN-Schnittstellengewerke sind folgende Schnittstellen geplant. Es handelt sich hierbei um eine grobe Aufstellung der Schnittstellen. Feinere Abstimmungen werden in der Bauphase getroffen.
AN Blitzschutz = AN dieses LV
AN Elektrotechnik = AN für Stark. und Schwachstromanlagen
AN Fassade = AN für die Vorhangfassade
AN Dachdecker = AN für die Dachdeckerarbeiten
AN Hochbau = AN für Hochbau Allgemein je nach Vergabe
- Potenzialausgleichschiene
AN Blitzschutz:
Lieferung der Anschlussfahnen zur Anbindung der Potenzialausgleichschienen
AN-Elektrotechnik:
Anschluss des inneren Blitzschutzpotenzialausgleichs und Aufbau der inneren Potenzialausgleichs
- Fassadenkonstruktion
AN Blitzschutz:
Lieferung der Ab- und Verbindungsleitungen zur Anbindung der Fassadenunterkontsruktion. Abstimmung mit Fassadenlieferant zu Lage Ab- und Verbinungsleitungen sowie zur Öffnung Trennstellenkasten
AN Fassade:
Anbindung der Fassadenunterkontstruktion in Anlehnung VFF FA.01 an die Verbindungs-/Ableitungen. Lieferung Öffnung in Fassade für Trennstellenkasten
- Metallene Dachaufbauten
AN Hochbau/Dachdecker
Lieferung und Montage von metallenen Konstruktionen wie Geländer, Attikaabdeckungen, Steigleiter, Einlaufgullies etc.
AN Blitzschutz:
Anbindung der Dachaufbauten mittels Klemmen/Schrauben und Anbindung an die Blitzschutzanlage, wenn diese nicht im Schutzbereich liegen oder der Trennungsabstand nicht eingehalten werden kann. Falls nicht leitend verbunden, herstellen der Überbrückungsverbindung.
Anlagenbeschreibung Erdungs- und Blitzschutzanlagen
04.01 Elektrische Anlagen
04.01
Elektrische Anlagen
Ausschreibungsanerkennung Der Bieter bzw. der Auftragnehmer erklärt hiermit:
a) dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin
überprüft hat, insbesondere auch darauf, dass keine Seiten
fehlen;
b) dass er die Ausschreibung lückenlos gelesen hat;
c) dass der Text in der Ausschreibung nicht unverständlich
und nicht mehrdeutig ist;
d) dass bei evtl. Rückfragen eine zufriedenstellende,
ausreichende Klärung erfolgte;
e) dass er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände
geprüft und gewertet hat;
f) dass er diese Ausschreibung ohne Einschränkung durch
seine Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil
rechtsverbindlich anerkennt.
....................................................................................................
(Ort, Datum)
....................................................................................................
(Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters bzw. des Auftragnehmers)
Ausschreibungsanerkennung